4 1

2

N o

6

# S T #

5

Bundesblatt 114. Jahrgang

# S T #

Bern, den 12. Oktober 1962

8547

Band II

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend militärische Bauten und Waffenplätze (Vom 14. September 1962) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend militärische Bauten und Waffenplätze zu unterbreiten.

Mit unserer Botschaft vom 5.Mai 1961 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze (BB11961,1, 878) begründeten wir die dringendsten Bauvorhaben und Landerwerbe, wie sie sich damals namentlich im Hinblick auf die bevorstehende Einführung der Truppenordnung 1961 zeigten. Die nun vorliegende Botschaft stellt eine weitere Etappe des gleichen Programmes dar. Sie gliedert sich in drei Abschnitte. Der Abschnitt A umfasst militärische Bauten und Anlagen sowie Landerwerbe dafür; der Abschnitt B Waffen- und Schiessplätze.

In Abschnitt C wird die Notwendigkeit eines Sammelkredites für dringende Landerwerbe begründet.

Mit den im Abschnitt A enthaltenen Vorhaben sollen schrittweise die durch die Truppenordnung 1961 verursachten Bedürfnisse an Lagerraum für Korps-, Ausbildungs- und Eeservematerial, für Munition, Minen und Sprengmittel sowie namentlich auch für Motorfahrzeuge und Panzer gedeckt werden.

Ferner kommen dazu Kreditbegehren : - für die Erweiterung und Vervollständigung des im Jahre 1951 gestützt auf den Bundesbeschluss vom 12. April 1951 über das Rüstungsprogramm (AS 1951, 363) begonnenen und seither auf Grund der Bundesbeschlüsse vom 25.März 1955 betreffend Vermehrung der Panzerabwehrwaffen und Beschaffung von Panzern sowie über die Mehrkosten des Rüstungsprogrammes (AS Bundesblatt. 114. Jahrg. Bd. II.

43

626 1955, 346) und vom 18. März 1959 über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten (BB1 1959, I, 562) weitergeführten Ultrakurzwellen-Bichtstrahlnetzes der Armee; - für die Fertigstellung der gemäss Bundesbeschluss vom 14. März 1957 über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten (BB1 1957, I, 939) bewilligten Kommandoposten ; - für die planmässige Weiterführung der im Jahre 1951 eingeleiteten und mit den Bundesbeschlüssen vom 12.April 1951, 25. März 1955, 18.März 1959, 21. Juni (BEI 1961, I, 1611) und 28. September 1961 (BB1 1961, II, 653) beschlossenen Ergänzungen, Erweiterungen und Verbesserungen des Verbindungsnetzes, Arbeiten, welche im Einvernehmen mit der Post-, Telegraphenund Telephonverwaltung geplant und nach Massgabe der miteinander koordinierten Bauprogramme ausgeführt werden; - für die Verwirklichung einer weiteren Etappe im Programm der geplanten Geländeverstärkungen, welche gestützt auf den Bundesbeschluss vom 18.März 1959 begonnen und auf Grund des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 1961 weitergeführt wurden ; - für die bauliche Sanierung eines während des Aktivdienstes 1939/45 erstellten Gebäudes der Munitionsfabrik in Altdorf, in welchem seither Munition hergestellt wurde.

Der Abschnitt B dieser Botschaft umfasst unter dem Titel Waffen- und Schiessplätze Rreditbegehren : - für den Erwerb von fünf Heimwesen in den Freibergen zum Zwecke der Schaffung eines Pferdezentrums der Armee; - für den Kauf und den Ausbau der Kaserne Tesserete; - für den Erwerb eines Schiessplatzes in Langnau bei Eeiden (Luzern).

Im Abschnitt C endlich wird ein Sammelkreditbegehren für dringende Landerwerbe anbegehrt.

A. Militärische Bauten und Anlagen 1. Einlagerung von Kriegsmaterial a. Lagerhallen (11,175 Millionen Franken) Bereits in den Botschaften vom 24. Oktober 1958 (BEI 1958, II, 1077) und S.Mai 1961 betreffend militärische Bauten ist die Notwendigkeit der Erstellung von Bauten für die Unterbringung von Eeservematerial in Basisräumen begründet worden.

In unserer Botschaft vom 5.Mai 1961 haben wir darauf hingewiesen, dass im Jahre 1960 zu Versuchszwecken eine vorfabrizierte, zerlegbare Lagerhalle entwickelt wurde. Gestützt darauf wurde in einer ersten Etappe der Betrag von 5,478 Millionen Franken bewilligt. Die betreffenden Lagerhallen sind gebaut, teilweise noch im Bau oder bereits projektiert, so dass dieser Kredit ausgeschöpft ist.

627

Die inzwischen gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass diese Halle den Bedürfnissen der Dienstabteilungen in jeder Hinsicht entspricht. Sie wird vor allem für die gemäss Truppenordnung 1961 bedingte Einlagerung von Korpsmaterial der Truppe, Eeservematerial, Bau- und Geniematerial sowie von vorfabrizierten Elementen für Feldbefestigungen usw. verwendet.

In einer späteren Botschaft wird ein drittes und, soweit wir heute schon wissen, letztes Begehren für die Beschaffung von Lagerhallen gestellt werden müssen.

6. Magazine für Reservemunition und Minen (1,5 Millionen Franken) Auf Grund des Rüstungsprogrammes 1961 werden unter anderem grössere Mengen Panzerminen und Hohlladungsmunition beschafft. Für diese Munitionsarten, deren Ablieferungen in den Jahren 1962 und 1963 erfolgen, sind aus Sicherheitsgründen besondere Munitionsmagazine notwendig.

· In einer ersten Etappe wurden bereits Bauten für 1,5 Millionen Franken finanziert, welche zur Zeit in Ausführung begriffen sind.

Der angeforderte Kredit von 1,5 Millionen Franken ist für das Erstellen von Magazinen der zweiten Etappe vorgesehen.

Um das vorgesehene Programm abschliessen zu können, wird in einer nächsten Botschaft der Kredit für die dritte Etappe angefordert. Diese Staffelung erfolgt in Berücksichtigung der angespannten Lage im Bausektor.

G. Betonelementemagazine (1,94 Millionen Franken) Bereits in der Botschaft vom 24. Oktober 1958 über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten haben wir darauf hingewiesen, dass uns der Schutz gegen Atomwaffen nicht nur vermehrt zur Erstellung von Untertagbauten, sondern auch zu einer wesentlich grösseren Dezentralisation unserer Einrichtungen zwingt. Der hohen Kosten wegen, aber auch zufolge der langen Fristen für Projektierung und Bauausführung muss auf die Lagerung sämtlichen Materials in unterirdischen Anlagen verzichtet werden.

Neben den Lagerhallen haben sich vor allem die Betonelementemagazine für das Einlagern von Munition, Minen und Material verschiedenster Art als zweckmässig erwiesen, wobei vor allem zwei Typen den Anforderungen und Bedürfnissen aller Dienstabteilungen zu genügen vermögen.

In dieser Botschaft beantragen wir Ihnen deshalb, die Beschaffung von 100 Betonelementemagazinen Typ FS 3,00 X 6,00 m und 50 Betonelementemagazinen Typ M AGF 7,50 x 15,00 m.

Um alle vorgesehenen Einlagerungen vornehmen zu können, wird in einer spätem Botschaft die Beschaffung von weitern Betonelementemagazinen aufgenommen werden.

628' d. Erstellen von Grenzdepots und Erweitern von Zeughäusern .. ·

(2 Millionen Franken)

In der Einleitung zur Botschaft vom 5.Mai 1961 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze haben wir darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der Beschaffung von Kriegsmaterial, aber auch zufolge der Anpassung an das Mobilmachungsdispositiv der Truppenordnung 1961 die Vermehrung und Erweiterung von Anlagen zur Einlagerung von Korpsmaterial notwendig werden. Besonders dringlich ist das Erstellen von Grenzdepots.

2. Brugg, Einstellhalle für Motorfahrzeuge (1,15 Millionen Franken) Die bestehenden Einstellhallen, Werkstätten und Garagen des Platzes Brügg sind mit Motorfahrzeugen, Anhängern und Aggregaten sowie zusätzlich mit Grossbaumaschinen der Genietruppen (Instruktions- und Korpsmaterial) voll belegt. Darüber hinaus findet eine grosse Zahl dieser Fahrzeuge und Maschinen keinen Platz unter Dach und muss dauernd ungeschützt im bestehenden Areal und auf sonst noch freien Plätzen parkiert werden.

Als Folge der Einführung der Truppenordnung 1961 sind vermehrt Fahrzeuge und Baumaschinen zugeteilt worden. Die Zuteilung ist noch nicht abgeschlossen. Das bestehende Bedürfnis nach Einstellhallen ist deshalb noch grösser geworden. Die Witterungseinflüsse, insbesondere im Winter, verursachen kostspielige Schäden, die nicht nur die Marschbereitschaft beeinträchtigen, sondern auch erheblich vermehrte Unterhalts- und Keparaturarbeiten verursachen, was durch geschützte Lagerung vermieden werden könnte.

3. Bauten für die Kriegstechnische Abteilung . Altdorf, Umbau eines Gebäudes in der Eidgenössischen Munitionsfabrik (0,935 Millionen Franken) Das in Frage stehende Gebäude wurde in den Jahren 1942/43 gebaut. Bereits 1958 wurde festgestellt, dass die hölzerne Dachkonstruktion infolge der unzureichenden Ventilationsanlage in den letzten Jahren derart gelitten hat, dass sie heute dem Einsturz nahesteht. Ihr Ersatz durch eine Massivkonstruktion ist unaufschiebbar. Desgleichen ist heute auch die Holzdecke praktisch zerstört.

Die Ventilationsanlage ist ungenügend und muss durch eine neue Anlage ersetzt werden.

Mit den erwähnten, notwendigen Bauarbeiten ist auch die Überdachung des Zwischenbaues zum Nebengebäude vorgesehen. Diese Arbeit kann am wirtschaftlichsten im Zuge der übrigen Bauarbeiten durchgeführt werden und trägt dazu bei, dass der Magazinraum vergrössert und die Verlademöglichkeit für die Eisenbahnwagen verbessert wird.

629 4. Bauten für die Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr a. Ausbau des Ultrakurzwellen-Richtstrahlnetzes (12,4 Millionen Franken) Im Jahre 1945 wurde der Waffenchef der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen beauftragt, als Ergänzung des mit optischen Mitteln arbeitenden Fliegerbeobachtungs- und Meldedienstes die Schaffung einer Frühwarn-Radarorganisation mit dem dazugehörigen Übermittlungssystem zu studieren und ein diesbezügliches Projekt auszuarbeiten.

Auf Grund dieser Studien und der im Jahre 1951 vorgelegten Projekte wurde im Rahmen des Rüstungsprogrammes 1951 mit dem Bau eines Radarund Ultrakurzwellen-Richtstrahlnetzes begonnen.

In der Botschaft des Bundesrates vom 24. Oktober 1958 über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten wurde dargelegt, dass das ursprünglich vorgesehene Bauprogramm., gestützt auf die gemachten Erfahrungen und erzielten Erkenntnisse, erweitert werden müsse. Mit den gemäss Bundesbeschluss vom 18. März 1959 bewilligten Mitteln wurden die Arbeiten weitergeführt.

Die bisher bewilligten Bauten und Einrichtungen umfassen die Hauptanlagen des Radar- und Richtstrahlnetzes und bilden das Rückgrat für die geplante Luftraumüberwachung und deren Verbindungen, wobei jedoch verschiedene zusätzlich benötigte Anlagen noch fehlen.

Nachdem die Bauten der wichtigen Anlagen ihrer Vollendung entgegengehen bzw. bereits fertiggestellt sind und zudem die Geräte für das Ultrakurzwellen-Richtstrahlnetz sowohl der Flieger- als auch der Übermittlungstruppen der Armee zur Verfügung stehen, ist die Inangriffnahme dieser für die Vervollständigung des Gesamtnetzes unerlässlichen weiteren Einrichtungen unaufschiebbar.

b. Ausbau von Kommandoposten (13,813 Millionen Franken) Durch den Bundesbeschluss vom 14. März 1957 über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten wurde unter anderem der Bau von Kommandoposten (36,5 Millionen Franken) bewilligt. Mit dem Bau wurde bei allen Anlagen Mitte 1957 begonnen. Schon im Laufe des Jahres 1958 waren die Rohbauten soweit vorangetrieben, dass man sich über die Berücksichtigung zusätzlicher Atomschutzmassnahmen entscheiden musste. Da hiefür die wissenschaftlichen und technischen Voraussetzungen noch weitgehend fehlten, musste man sich vorläufig auf die Ausführung vorsorglicher baulicher Massnahmen beschränken, damit später der Ausbau eines
Atomschutzes nicht zum vorneherein verunmöglicht wurde. Diese vorsorglichen Massnahmen betrafen zur Hauptsache die Verlängerung und die besondere bauliche Ausgestaltung von Zugangsstollen, die Armierung von Hauptstollenwänden und die verstärkte Ausführung von inneren Ausbauten usw. Diese vorsorglichen baulichen Massnahmen und die inzwischen

680

ausgereiften und zum Einbau vorgesehenen Atornschutzinstailationen werden jedoch erhebliche Mehrkosten verursachen.

Neben den erhöhten Ausgaben für den Ausbau des Atomschutzes traten noch Mehrkosten infolge nicht voraussehbarer geologischer Schwierigkeiten auf. Schliesslich ist zu erwähnen, dass sich die Teuerung sehr stark bemerkbar machte. Die Kostenberechnungen für diese Kommandoposten basierten auf dem Baukostenindex Juli/September 1956. Für die Verwirklichung der Bauten wurde damals mit einer Dauer von 8 bis 4 Jahren gerechnet. Allein seit 1960 ist der Baukostenindex um volle 38 Punkte gestiegen, was einer Verteuerung von rund 17,3 Prozent entspricht.

Der vorstehende Kredit von 13,313 Millionen Franken wird beantragt, um den Bau der unterirdischen Kommandoposten beendigen zu können.

5. Ausbau des Übermittlungsnetzes (11,635 Millionen Franken) In unseren Botschaften vom 24.Oktober 1958 und S.Mai 1961 über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten haben wir darauf hingewiesen, dass das militärische Übermittlungsnetz, welches wesentliche Teile des vorhandenen zivilen Netzes der Post-, Telegraphen- und Telephonverwalfcung beansprucht, laufend in enger Zusammenarbeit mit der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung den militärischen Bedürfnissen angepasst wird.

Im Eahmen der zusammen mit den Organen der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung gemachten Studien über die notwendigen Verbesserungen der Verbindungen ist ein Gesamtprograrnm für die Erweiterung und Verbesserung des militärischen Netzes aufgestellt worden. Die vorgesehenen Bauetappen erstrecken sich über eine Zeitspanne von einigen Jahren. Die ersten zwei Etappen sind zum grössten Teil ausgeführt.

6. Geländeverstärkungen

(83,62 Millionen Franken) In den Botschaften vom 24. Oktober 1958 (15,929 Millionen Franken) und 5.Mai 1961 (17,86 Millionen Franken) über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten haben wir darauf hingewiesen, dass die Kosten und der Zeitbedarf für die Errichtung der herkömmlichen klassischen Festungsbauten mit starken Betonmauern ausserordentlich hoch sind. Das Studium der vorhandenen Möglichkeiten der Geländeverstärkungen führte dazu, auf diesem Gebiet einfachere und vor allem auch kostenmässig günstigere Bauarten anzuwenden, wobei schliesslich die Lösung in der Verwendung von vorfabrizierten Betonelementen und dem Einsatz besonderer Festungswaffen gefunden wurde.

Es ist nicht nur notwendig, unser Befestigungssystem ständig dem technischen Fortschritt der Bewaffnung anzupassen, sondern auch die zahlreichen Änderungen des Strassen- und Verkehrsnetzes erfordern Anpassungen, die im

631 Hinblick auf die verstärkte Bautätigkeit in diesem Sektor, ganz besonders ins Gewicht fallen.

Wie wir bereits in der Botschaft vom S.Mai 1961 erwähnten, ist im Kahmen der neuen Truppenordnung vorgesehen, den Bau von Geländeverstärkungen etappenweise fortzusetzen und eine Reihe unserer befestigten Zonen, gestaffelt nach gewissen Dringlichkeiten, den Erfordernissen der modernen Kriegsführung anzupassen.

7. Landerweib a. Kriegsmaterialverwaltung E r w e r b einer Liegenschaft auf dem W a f f e n p l a t z Bière (2,95 Millionen Franken) Bis zum Beginn des letzten Aktivdienstes genügte die damalige Kasernenanlage für die Durchführung der hippomobilen Artillerierekrutenschulen. Durch die Vollmotorisierung der Artillerie, die starke Belegung des Waffenplatzes durch Panzer- und andere Truppen wie auch Schiesskurse und motorisierte Infanterieschulen, dann aber hauptsächlich durch die Neuorganisation der Artillerie, sind die Verhältnisse auf dem Waffenplatz Bière unhaltbar geworden.

Ein Grossteil der Fahrzeuge ist mangels Einstellmöglichkeiten im Sommer wie im Winter zwischen den Gebäuden ohne Schutz vor der Witterung und unbewacht aufgestellt, wodurch auch der Motorfahrzeugverkehr im Kasernenareal sehr erschwert wird.

Infolge der Zunahme der Motorisierung der Schulen und Kurse drängte sieh nach Kriegsende die Schaffung eines Motorfahrzeug-Eeparaturzentrums mit dazugehörigen Unterstellräumen auf. In den Jahren 1950-1953 wurden die bisherigen Reithallen I und II in Einstellhallen für Motorfahrzeuge umgebaut.

Die grosse Massierung von Truppen und Motorfahrzeugen führte bereits im · Jahre 1961 zu verschiedenen Schwierigkeiten, indem die Räumlichkeiten des Armeemotorfahrzeugparkdepots im Arbeitsgebiet der Truppe, des Eidgenössischen Zeughauses und der Waffenplatzverwaltung verstreut sind. Das Befahren des engeren Waffenplatzareales mit Raupenfahrzeugen ist wegen des leichten Asphaltbelages und der vielen Gebäulichkeiten undenkbar.

Eine Sanierung der unhaltbaren Verhältnisse im allgemeinen und derjenigen für die Unterbringung der Fahrzeuge im besonderen ist unbedingt notwendig. Dieses Ziel kann durch den Erwerb einer Liegenschaft in unmittelbarer Nähe des Waffenplatzes erreicht werden.

Diese Liegenschaft bildet auf Grund ihres Standortes gewissermassen ein Teilstück des Waffenplatzes und umfasst : aa. l Werkstatthalle mit einer Grundfläche von rund 2280 m2 mit zusätzlichen Anlagen und Einrichtungen; bb. l neu erstelltes Zweifamilienhaus; cc. l älteres Bauernhaus mit 2 Wohnungen; da. einen Umschwung von 12 100 m2.

632 Nach dem vorgesehenen Ausbau vermag die Werkstatthalle den Bedürfnissen des Armeemotorfahrzeugparkdepots und der Truppe auf Jahre hinaus zu genügen, indem - darin alle anfallenden Eeparaturen des Depots und der Truppe bewältigt werden können, - das Ersatzteillager so gross ist, dass dieses den Nachschub für die in Bière stehenden Panzertruppen besorgen kann, ohne auf dem Armeemotorfahrzeugpark Eomont basieren zu müssen, - das vorhandene Büro und die Garderobe sich ohne Umbauten für das Armeemotorfahrzeugparkdepot eignen, - der Waschraum für Personenwagen und Lastwagen allen Bedürfnissen, auch für die Pflege der Instruktorenwagen, genügt, - gleichzeitig noch ein Raum als Einstellhalle mit einer Grundfläche von rund 300 m2 zur Verfügung steht, in welchem weitere Fahrzeuge von Schulen und Kursen untergebracht werden können.

Nach dem Ausbau der Liegenschaft können sämtliche bisherigen durch das Armeemotorfahrzeugparkdepot belegten Räumlichkeiten dem Waffenplatzkommando bzw. dem Eidgenössischen Zeughaus zurückgegeben werden, wodurch die angestrebte betriebstechnische Gruppierung der Anlagen verwirklicht werden kann.

Zur Vergrösserung des Vorplatzes bei der Werkstatthalle und zur Verbesserung der Zufahrt ist die Verlegung des bisherigen Weges vorgesehen. Das bedingt den Hinzukauf eines Grundstückes von rund 850 m2.

Das Zweifamilienhaus wird zufolge seiner günstigen Lage in unmittelbarer Nähe des Waffenplatzes eine zweckmässige Verwendung finden. Es sind eine neuzeitlich eingerichtete 2- und 4-Zimmerwohnung vorhanden, die als Mietoder Dienstwohnungen dem Personal des Waffenplatzes gegen Bezahlung einer angemessenen Entschädigung abgegeben werden können.

Im älteren Bauernhaus, das miterworben werden muss, sind ebenfalls 2 Wohnungen vorhanden. Bei dem Wohnungsmangel in Bière und der Schwierigkeit, Wohnungen zu bescheidenem Zins zu erhalten, dürfte es nicht schwer fallen, unter den Angestellten und Arbeitern des Waffenplatzes geeignete Bewerber zu finden.

L a n d e r w e r b für neue A r m e e m o t o r f a h r z e u g p a r k s in den Räumen Lenzburg, Freiburg und Wil ( S G ) (3,5 Millionen Franken) Bereits in der Botschaft vom 24.Oktober 1958 wie in derjenigen vom S.Mai 1961 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze wurde darauf hingewiesen, dass weitere Einstellräume und Werkstätten, insbesondere für allradangetriebene Fahrzeuge, notwendig werden.

633

Sobald das Land gesichert ist, werden die Projektierungsarbeiten ari di& Hand genommen, so dass Ihnen in einer nächsten Botschaft die Kreditbegehren für die Bauten vorgelegt werden können.

b. Kriegstechnische Abteilung Landerwerb und B a u v e r b o t z u g u n s t e n der M i l i t ä r w e r k s t ä t t e n in der Spiez-Au, Gemeinde Wimmis (1,6 Millionen Franken) Für die Kriegstechnische Abteilung ist dieser Landerwerb als Landreserve für Erweiterungsmöglichkeiten nötig.

Das in Frage stehende Gelände gehört 25 Grundeigentümern und wird heute bei bescheidenem Ertrag landwirtschaftlich genutzt. Der angeforderte Kredit umfasst nebst dem Kaufpreis auch die Inkonvenienzen sowie alle Rechtskosten.

c. Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr L a n d e r w e r b auf M i l i t ä r f l u g p l ä t z e n (4,8 Millionen Franken) In der Botschaft des Bundesrates vom 24. Oktober 1958 über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten wurde ausgeführt, dass die Verlängerung der Landepisten in Etappen vorgenommen werden muss und dass weitere Ergänzungsarbeiten in einer späteren Botschaft aufzunehmen seien. Mit Bundesbeschluss vom 18.März 1959 wurden für die Errichtung und Erweiterung militärischer Anlagen grössere Kredite bereitgestellt, darunter auch für den Ausbau der Militärflugplätze 60,6 Millionen Franken. Hierbei handelte es sich in erster Linie um die Verlängerung der Hartbelagpisten auf Flugplätzen, den Bau von Rollstrassen, Abstellplätzen und Installationsergänzungen. Diese Ausbauarbeiten sind auf verschiedenen Plätzen bereits beendigt, auf den übrigen aber noch im Gange.

Die Freihaltung der Ein- und Ausflugzonen der Flugplätze von Hindernissen jeglicher Art ist im Hinblick auf die Sicherheit für Besatzungen und Material ein wichtiges Erfordernis. Der private Grundstückhandel und damit auch die Überbauung in nächster Umgebung der Flugplatzanlagen hat ein Ausmass angenommen, dass mit den bisher angewandten Rechtsmitteln, d.h. mit Einsprache gegen Baugesuche, gestützt auf das Bundesgesetz über den Schutz militärischer Anlagen vom 23. Juni 1950 (AS 1950, II, 1474) und dessen Ausführungsbestimmungen, allein nicht mehr auszukommen ist.

Ganz besonders bei den im Mittelland gelegenen Flugplätzen, welche intensiven Flugbetrieb aufweisen und auch für die fliegerische Schulung und das Training im Blindflug dienen müssen, ist die Sicherung freier Ein- und Ausflug-

634

zonen von besonderer Wichtigkeit. Gerade in diesen Gegenden aber nehmen private Grundstückkäufe und die Gefahr intensiver Überbauung für Wohn- und Industriezwecke in besonderem Ausmasse zu.

Die zweckmässigste Lösung zur Gewährleistung der Hindernisfreiheit in den Ein- und Ausflugzonen, und um diese Flugplätze ihrer Zweckbestimmung erhalten zu können, ist der Erwerb der betreffenden Grundstücke.

Das gleiche Problem stellt sich, allerdings mit unterschiedlicher Bedeutung, für alle andern Flugplätze. Mit der vorliegenden Botschaft sollen die Mittel für die wichtigsten Flugplätze angefordert werden.

Für die Durchführung dieser Landerwerbe ist mit Einschluss der Bechtskosten ein Kredit von 4,8 Millionen Franken notwendig.

8. Verschiedenes a. Fabrikationsanlagen für Trockenbatterien (2,2 Millionen Franken) Durch die im Kahmen der Einführung der Truppenordnung 1961 erfolgten Aufstellung neuer und Umorganisationen bestehender Stäbe und Einheiten wurde unter anderem auch die Zahl der Funkstationen sowohl für die Kommandoführung als auch für Aufgaben der Feuerleitung wesentlich vermehrt.

Die Vermehrung der Funkstationen in der Armee, welche neuerdings durch Flachzellenbatterien gespiesen werden, verursacht ihrerseits eine massive Vergrösserung des Bedarfes solcher Batterien.

Um im Kriegsfall den Nachschub an Batterien sicherzustellen, ist es unerlässlich, die Einrichtungen der heute bestehenden armee-eigenen Fabrikationsanlagen für die Herstellung der benötigten Flachzellen anzupassen, zu ergänzen und zudem eine neue Anlage zu bauen.

Das Projekt für die neue Fabrikationsanlage wird gegenwärtig von der Direktion der Eidgenössischen Bauten bearbeitet; die bezügliche Eingabe erfolgt alsdann in einer späteren Botschaft.

Da jedoch die Beschaffung der Maschinen und Apparate der langen Lieferfristen wegen erhebliche Zeit beansprucht, muss der Kredit für diese Einrichtungen schon jetzt angefordert werden.

'

&. Studien- und Projektierungskosten (2 Millionen Franken)

Für das Projektieren militärischer Bauten, insbesondere unterirdischer Anlagen, muss mit ein bis zwei Jahren gerechnet werden, da vielfach die Mitarbeit zahlreicher Spezialisten notwendig ist. Die Projekte müssen in allen Einzelheiten sowohl technisch als auch finanziell durchberechnet werden, um Überraschungen während der Ausführung der Arbeiten so weitgehend als mög-

635 lieh zu vermeiden. Vor allem bei den unterirdischen Bauten ist in der Eegel die Einholung geologischer Gutachten erforderlich. Eine sorgfältige Projektierung gewährleistet eine rasche und reibungslose Ausführung der Arbeit und sichert den Bauherrn soweit als möglich vor Kreditüberschreitungen und Teuerung.

Die Bauten, für welche Studien notwendig sind, gehören zu einem Gesamtprogramm, das während einer Zeitspanne von mehreren Jahren in Etappen zur Ausführung gelangen soll.

Es handelt sich dabei im wesentlichen um Bauten für a. die Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr, die das Problem der Luftraumüberwachung und Luftraumverteidigung betreffen, b. die Kriegsmaterialverwaltung für den Bau neuer Einstellhallen, Werkstätten, Magazine und Zeughausanlagen, c. die Kriegstechnische Abteilung für die Modernisierung und Eationalisierung ihrer Eegiebetriebe, d. die Abteilung für Genie und Festungswesen für den Ausbau von Befestigungsanlagen und des Zerstörungsnetzes, e. das Oberkriegskommissariat für den Ausbau von Waffen- und Schiessplätzen.

B. Waffen- und Schiessplätze Zu verschiedenen Malen haben wir darauf hingewiesen, dass es immer schwieriger wird, der Truppe die nötigen Schiess- und Übungsplätze zu sichern.

Hauptursache ist die zunehmende Überbauung, die in Form von Ferienhäuschen, Hochspannungsleitungen, Seilbahnen, Ski- und Sesselliften usw. auch auf an sich abgelegenen Gegenden übergreift. Neuestens verlangt auch die zivile Luftfahrt vermehrte Kücksichten. Diese Entwicklung führt zum Verschwinden vieler Schiess- und Übungsgebiete, und zwar auch solcher, bei denen wir uns das Benützungsrecht vertraglich gesichert haben. Wenn sie nicht ganz aufgegeben werden müssen, sind doch oft fast unerträgliche Einschränkungen notwendig. Eine Folge davon ist unter anderem die übermässige Inanspruchnahme der noch verbleibenden Plätze. Sie geht in manchen Fällen über die in Artikel 33 der Militärorganisation festgelegte Duldungspflicht des Grundeigentümers hinaus und führt zu unerfreulichen, ja teilweise unhaltbaren Zuständen. Wir sind deshalb gezwungen, mehr und mehr die Übungs- und Schiessplätze zu Eigentum zu erwerben, oder mindestens mit beschränkten dinglichen Eechten zu belasten, um so die verbleibenden Möglichkeiten zu erhalten. Dabei ist auch in Betracht zu ziehen, dass die moderne Bewaffnung, man denke nur an die mannigfachen Einsatzmöglichkeiten des Sturmgewehrs, erhöhte Anforderungen an die Ausbildungs- und Schiessplätze stellt. Wir trachten deshalb danach, diese Plätze abseits der Bauzonen sicherzustellen, zweckmässig einzurichten und intensiv zu benützen. Eine kriegsnahe Ausbildung der Truppe ist nur denkbar, wenn sie nicht durch übermässige Bücksichtnahme gehemmt ist.

636

1. Landerwerb in den Freibergen zur Schaffung eines Pferdezentrums der Armee (3,55 Millionen Franken) a. Der vorgesehene Landerwerb Die Notwendigkeit der Schaffung eines Pferdezentrums der Armee stellt sich unter verschiedenen Gesichtspunkten. Einmal vermag die bisherige Akklimatisationsstation für junge Remonten im Sand bei Schönbühl wegen Beeinträchtigung durch die Autobahn und aus andern Gründen, auf die noch eingetreten werden soll, den Bedürfnissen nicht mehr zu genügen. Sodann fehlt heute die Möglichkeit zur Durchführung von Trainrekrutenschulen, indem die bis heute diesem Zweck dienende Kaserne Wangen a. A. anderweitig verwendet werden rnusste, was eine Aufteilung der Trainrekruten auf verschiedene Infanterieschulen zur Folge hatte. Endlich muss auch für die Kavallerie eine Verbesserung der gegenwärtigen Ausbildungsverhältnisse angestrebt werden.

Beim Suchen nach einer Lösung für diese Probleme zeigte es sich, dass durch den Erwerb von fünf dem Kanton Bern gehörenden Heimwesen in den Freibergen im Halte von rurid 300 ha den Bedürfnissen sowohl der Eemontierung und Ausbildung der Kavallerie wie auch denen des Trains in bester Weise Rechnung getragen werden kann.

Ein Landerwerb zu militärischen Zwecken in diesem Gebiet stand schon einmal zur Diskussion. Im Anschluss an Truppendemonstrationen im Jura, denen im November 1955 auch die Militärkommissionen der eidgenössischen Räte gefolgt waren, hatten einzelne Grundeigentümer dem Eidgenössischen Militärdepartement Kaufsangebote unterbreitet. Im Vordergrund stand damals die Schaffung eines Panzerübungsplatzes. Nachdem sich eine äusserst heftige Opposition gegen diese Absicht erhoben hatte und namentlich, als sich in der Ajoie für die Ausbildung von Panzerverbänden wesentlich bessere Möglichkeiten zeigten, verzichtete das Eidgenössische Militärdepartement Ende 1956 auf die weitere Verfolgung des Projektes Freiberge. Hierauf beschloss der Regierungsrat des Kantons Bern - nicht zuletzt um unerwünschten Handänderungen zuvorzukommen - den Ankauf der erwähnten fünf Heimwesen. Am 18. Februar 1958 stimmte der Grosse Rat diesem Landerwerb oppositionslos zu.

Die Regierung des Kantons Bern hat sich vorbehaltlich der Genehmigung durch den Grossen Rat mit dem Verkauf der fünf Liegenschaften zu folgenden Bedingungen einverstanden erklärt : Landerwerb
(einschliesslich Inkonvenienzentschädigungen an die Franken frühern privaten Grundeigentümer für Existenzverlust, Bodenverbesserungen, Anlage und Ausbau von Wegen, Ablösung und Errichtung von Dienstbarkeiten 3 050 000 Rückerstattung der Aufwendungen des Kantons Bern für Unterhalt, Handänderungs- und Rechtskosten sowie Verzinsung des Anlagekapitals, abzüglich Pachtzinserträgnisse 420 000 Steuern, Rechtskosten und Unvorhergesehenes 80 000 Gesamtaufwand 3 550 000

637

b. Die vorgesehene militärische Benützung Ausgangspunkt für die Suche nach Land in den Preibergen war - wie schon erwähnt - die Notwendigkeit, für die Akklimatisationsstation der Eidgenössischen Militärpferdeanstalt im Sand eine neue Lösung zu suchen. Die dort zur Verfügung stehenden Ausläufe und Weiden genügen nicht mehr. Sie erfuhren bereits im Jahre 1942 durch die Vergrösserung des Infanterieschiessplatzes eine Einschränkung. Die grosse Weide südöstlich der Grauholzstrasse fiel damals für die Station gänzlich aus. Bemühungen zur Bereitstellung von Ersatz für das der Infanterie abgetretene Gelände im Sand sind erfolglos geblieben. Ebenso ist es nicht gelungen, anlässlich der Güterzusammenlegung der Gemeinde Schönbühl-Urtenen, im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn, einige Jucharten geeignetes Land gegen Moosboden des Bundes einzutauschen.

Die Lage wurde weiter verschlimmert durch den Bau der Autobahn BernZürich, welche die grösste Weidefläche der Eidgenössischen Militärpferdeanstalt in zwei Teile zerlegte und einen breiten Streifen davon abtrennte. Auch für das von der Autobahn beanspruchte Gelände konnte kein Eealersatz beschafft werden. Erschwerend hinzu kam eine in den letzten Jahren feststellbare tiefgreifende Veränderung der Marktverhältnisse in den bevorzugten Pferdezuchtgebieten von Deutschland, Polen und Schweden. Zu erschwinglichen Preisen können dort nun nicht mehr wie früher vier- bis fünf- oder sogar sechsjährige, sondern nur noch dreijährige Eemonten gekauft werden.

Nach Ankunft der jungen Eemonten in der Eidgenössischen Militärpferdeanstalt erfolgt die Angewöhnung an unsere klimatischen Boden- und Ernährungsverhältnisse, d.h. die sogenannte Akklimatisation. Diese Phase dauerte für vier- bis fünfjährige Eemonten ehedem 3 bis 5 Monate. Dreijährige Pferde hingegen sind für die Arbeit unter dem Sattel und am Wagen zu wenig entwickelt ; ihre Akklimatisation muss daher notgedrungen auf 4 bis 8 Monate ausgedehnt werden.

Die Akklimatisationsstation im Sand bei Schönbühl ist deshalb dauernd voll- und überbelegt. Mehrmals musste man sich für die Unterbringung des neu aus dem Ausland eintreffenden Pferdenachwuchses zu dessen Nachteil der nicht für diesen Zweck bestimmten Pferdekuranstalt sowie der Galgenfeldstallungen in Bern bedienen.

Es fehlt aber der Eidgenössischen Militärpferdeanstalt
nicht allein der Eaum für die Unterbringung der Eemonten, es fehlt ihr vor allem das für die Akklimatisation absolut unerlässliche Weideland. Voraussetzungen für eine gesunde und rationelle Akklimatisation sind bekanntermassen frische Luft, gute Weiden und möglichst reiche Gelegenheit zur Bewegung. Tatsächlich ist Bewegung für die jungen Tiere unentbehrlich. Sie begünstigt die natürliche Entwicklung des Körpers, sie stärkt und härtet die Muskeln und Sehnen, kräftigt den Atmungsapparat. Sie ist ferner einem guten Wachstum der Hufe förderlich.

Das für den Kauf vorgesehene Gelände in den Freibergen erfüllt die Bedingungen für einen günstigen Verlauf der Akklimatisation in geradezu idealer

638

Weise. Der Aufenthalt der jungen Eemonten auf den ausgedehnten, baumbestandenen Weiden, dein guten Boden und in einer zweckdienlichen Höhenlage wird viel dazu beitragen, dass unsere künftigen Kavalleriepferde den Anforderungen des Felddienstes gewachsen sind, womit auch eine Senkung der Zahl der Abgänge zu erwarten ist.

Es wird notwendig sein, für die Akklimatisationsstation in den Freibergen die nötigsten baulichen Einrichtungen für die Aufnahme von 400 bis 500 Eemonten zu schaffen. Im wesentlichen handelt es sich um einfache Laufstallungen, ein bis zwei Absonderungsställe, eine Krankenstation und - in Verbindung mit diesen Bauten - um zwei bis drei Personalwohnungen sowie Unterkunft für unverheiratete Wärter. Die diesbezüglichen Abklärungen sind noch nicht so weit gediehen, als dass heute schon ein Kredit anbegehrt werden könnte. Dies wird mit einer besonderen Vorlage nachzuholen sein.

Der im Sand frei werdende Platz wird nach wie vor für die Ausbildung der Infanterierekrutenschulen Bern zur Verfügung stehen. Die jetzigen Stallungen der Akklimatisationsstation und das von der Infanterie bis jetzt nicht beanspruchte Gelände im Sand werden der Eidgenössischen Militärpferdeanstalt zur Verfügung stehen und deren allmähliche Wegverlegung vom heutigen immer mehr durch Bauten eingeschlossenen Standort in Bern ermöglichen. Dadurch wird in günstiger Lage am Stadtrand Bauland frei, das unter anderem für die geplante Zusammenfassung der Militärverwaltung verwendet werden soll. Durch die Aufstellung eines Zweckbaues aus vorfabrizierten Elementen für die Gruppe für Ausbildung und ihre Dienstabteilungen auf dem Areal der Eidgenössischen Militärpferdeanstalt ist bekanntlich im Jahre 1960 ein Anfang gemacht worden, der nicht nur preiswert war, sondern auch sonst in mancher Beziehung grosse Vorteile aufweist (Botschaft vom 25.März 1959; BEI 1959, I, 605).

Die nähere Abklärung der Verlegungsmöglichkeit der Akklimatisationsstation vom Sand nach den Freibergen hat ergeben, dass dort auch die Trainschulen Platz und ausserordentlich günstige Ausbildungsverhältnisse finden würden.

Die Trainschulen mussten im Jahre 1962 aufgehoben und die Trainrekruten auf die Infanterieschulen verteilt werden, da die Kaserne Wangen a. A. der grossen Rekrutenbestände wegen mit andern Truppen belegt werden musste.

Es liegt auf der
Hand, dass diese Zersplitterung nicht zum Vorteil der Trainausbildung und der Schaffung eines gesunden Korpsgeistes bei dieser Truppe ist.

Es muss deshalb unbedingt eine andere Lösung gesucht werden. Bei der neuen Lösung ist in erster 'Linie auf den Einsatz Bedacht zu nehmen, für den die Traintruppe ausgebildet werden muss. Im Flachland kann eine solche Ausbildung nicht zu den gewünschten Eesultaten führen, weil weder ein entsprechendes Gelände noch die klimatischen Voraussetzungen vorhanden sind. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Traintruppe über eine moderne Bewaffnung verfügt und dass ihr deshalb angemessene Möglichkeiten für die Kämpfausbildung zur Verfügung stehen müssen.

639 Ähnliches gilt für die Kavallerie. Nachdem diese Truppe mit der Truppenordnung 1961 beibehalten wird, muss alles daran gesetzt werden, sie kriegstüchtig auszubilden. Dies ist in einem ihrem gedachten Einsatz entsprechenden Gebiet viel besser möglich als irgendwo auf einem der bestehenden Waffenplätze.

Trotzdem sich die Kavallerieschulen in Aarau der Unterstützung der kantonalen sowie der Gemeindebehörden erfreuen und ein denkbar gutes Verhältnis zu Stadt und Bevölkerung haben, wird es immer schwieriger, ihre Ausbildung mit den mannigfachen Servituten, welche Verkehr, Überbauung usw. ihr auferlegen, zu vereinbaren. Die Eeitertruppe leidet unter den erwähnten Erschwerungen aus naheliegenden Gründen mehr als die andern in Aarau untergebrachten Truppen. Eine Verlegung muss deshalb mit der Zeit ins Auge gefasst werden, auch wenn damit langjährige Bindungen gelöst werden.

Dabei drängt sich die Zusammenlegung mit den Trainschulen nicht nur des idealen Eeit- und Übungsgeländes wegen, sondern vor allem auch aus Zweckmässigkeitsgründen auf. Bei nur je einer Train- bzw. Kavallerieschule im Jahr ist es möglich, diese so zu staff ehi, dass die für eine Waffengattung nötigen Anlagen, wie Kasernen- und Stallbauten, sowie die Einrichtungen für die Ausbildung anschliessend von der andern benützt werden.

Auch bei einer Verlegung der Reiterschwadronen werden von den bisherigen Kavallerieschulen die motorisierten Einheiten weiterhin in Aarau ausgebildet werden. Diese wie auch die in Aarau stationierten Eekrutenschulen der Infanterie erhalten den nötigen Platz und die notwendige Bewegungsfreiheit, die zur Zeit fehlt, zurück. So wie heute die Verhältnisse liegen, sah man sich gezwungen, Teile dieser Schulen auswärts unterzubringen, und zwar bis nach Zug, Luzern und Liestal. Dass die Ausbildung unter dieser Verzettelung leidet, ist offenkundig.

Die Verlegung der Kavallerieschulen in die Preiberge erscheint deshalb auch von diesem Gesichtspunkt aus als rationell.

Was in bezug auf die Waffenausbildung des Trains gesagt wurde, gilt in vermehrtem Masse noch für die Kavallerie. Sie verfügt über die Bewaffnung einer Kampftruppe und kann in den Freibergen als solche in unmittelbarster Nähe der Unterkunft, ohne dass Störungen der Umgebung zu erwarten sind und unter besten Bedingungen, geschult werden.

Die für Train
und Kavallerie nötigen Bauten müssen erst noch projektiert werden, was naturgemäss mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. Der Landerwerb wird deshalb vorweggenommen, um auf fester Grundlage planen zu können.

c. Die Bedeutung des Pferdezentrums So entspricht denn das vorgesehene Pferdezentrum in den Freibergen den mannigfachen Bedürfnissen, die sich aus dem Einsatz des Pferdes in unserer Armee ergeben. Die Zusammenfassung dieser Bedürfnisse erlaubt einen rationellen Betrieb, die gemeinsame Benützung verschiedener Einrichtungen und Bauten und die Vermittlung der Grundausbildung in einem selten günstigen Übungs-

40 gelände. Die vorgesehene Belegung durch die Train- und Kavallerieschulen wird eine Benützung dieses Geländes durch andere Truppengattungen praktisch ausschliessen. Namentlich ist nicht geplant, es als Panzerübungsplatz zu verwenden.

Über diese rein militärische Zweckbestimmung hinaus versprechen wir uns von einem Pferdezentrum in den Freibergen eine Belebung des Sinnes für das Pferd in der Armee sowie eine Vertiefung der Verbundenheit mit einem Landesteil von eigenartiger Schönheit, den Eekruten aus allen Teilen der Schweiz kennen lernen werden.

2. Erwerb und Aasbau der Kaserne Tesserete (1,467 Millionen Franken) Nach der Ausbildung begeben sich die Eekrutenschulen in die Verlegung.

Im Kanton Tessin sind die Verlegungsmöglichkeiten der Schulen beschränkt, weshalb der Baum Tesserete, in dessen nächster Umgebung sich die für die Gefechtsausbildung notwendigen Schiessplätze befinden, stets stark beansprucht ist.

Die Gemeinde Tesserete war nicht mehr in der Lage, die zahlreichen Schulen und Kurse sowie die Wiederholungskurstruppen unterzubringen. Es mussten daher Mittel und Wege gesucht werden, um die Schwierigkeiten bei der Beschaffung der nötigen Truppenunterkunft zu beheben. Zu diesem Zwecke wurde vorerst das der Gemeinde Tesserete gehörende Unterkunftsgebäude, die «Casa rossa», durch den Bund gemietet. Das Gebäude bietet Platz für eine Kompagnie.

Wohl wurde damit eine gewisse Besserung erreicht, doch blieben die Unterkunftsverhältnisse nach wie vor unbefriedigend, zumal für weitere zwei Kompagnien Unterkunft geschaffen werden musste. In Ermangelung anderer Möglichkeiten befassten sich die militärischen Dienststellen mit der Schaffung eines Barackenlagers für zwei Kompagnien.

Im Zuge der Prüfung dieses Vorhabens unterbreitete ein ortsansässiger Bauunternehmer dem Bund ein Projekt für den Bau einer einfachen KasernenTinterkunft. Auf dieses Projekt wurde zunächst nicht eingetreten, weil man bestrebt war, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Tesserete eine Lösung auf anderer Grundlage zu suchen. Leider führten die Unterhandlungen nicht zum gewünschten Erfolg; auch war die Gemeinde nicht in der Lage, das für die Erstellung eines Barackenlagers erforderliche Land zur Verfügung zu stellen, und aus privater Hand war Bauland im gewünschten Ausmasse auch nicht oder nur zu übersetzten Preisen
erhältlich. Angesichts dieser Schwierigkeiten wurden die militärischen Dienststellen erneut auf die Möglichkeit der Errichtung eines .

Kasernements durch den erwähnten Bauunternehmer aufmerksam gemacht.

Die Unterhandlungen mit ihm führten in der Folge am 23.Februar 1956 zum Abschluss eines Vertrages, wonach dem Bund gegen Bezahlung einer Entschädigung, wie sie bei der Miete kantonaler oder kommunaler Kasernen üblich ist, in

641 Tesserete ein neues Kasernement zur Verfügung gestellt wird. Die Direktion der Eidgenössischen Bauten befasste sich bei Ausführung dieser Baute mit der technischen Prüfung des Eaumprogrammes, der Pläne und des Kostenvoranschlages. Das Kasernement Tesserete wurde nicht als eine Kaserne in herkömmlichem Sinne, sondern als eine Massenunterkunft ausgestaltet. Es bietet aber gegenüber einem Barackenlager in hygienischer Beziehung und auch in bezug auf den baulichen Unterhalt doch wesentliche Vorteile.

Das Kasernement Tesserete hat .sich als eine nützliche und zweckmässige Truppenunterkunft erwiesen. Ausser den Eekrutenschulen von Bellinzona, Losone und Monte Ceneri wurde Tesserete durch Wiederholungskurstruppen der 9. Division und in den letzten Jahren auch regelmässig durch Flaboffiziersschulen und verschiedene Zentralschulen belegt. Im Sommer, wenn das Kasernement nicht militärisch belegt ist, wird es an zivile Organisationen zu Ferienzwecken vermietet, wodurch der Bundeskasse namhafte Einnahmen zufliessen.

Das Kasernement von Tesserete wird auch in Zukunft, wenn einmal der neue Schiessplatz Isone in Betrieb sein wird und die entsprechenden Unterkünfte dort vorhanden sind, seine Bedeutung beibehalten. Die im Bereich von Tesserete Hegenden günstigen Schiessgebiete und damit die Unterkunft in Tesserete selbst werden auch in Zukunft in vermehrtem Masse durch Eekrutenschulen und Wiederholungskurstruppen belegt werden, da Isone wegen der Konzentration der Schiessverlegung der Schulen auf eine bestimmte Periode und auch wegen der Gruppierung der Wiederholungskurse und Einführungskurse nicht in der Lage sein wird, alle Truppen aufzunehmen. Daneben wird Tesserete für verschiedene Kurse beansprucht werden und auch als Ausweichwaffenplatz bei Umbauten oder vorübergehenden Bestandeserhöhungen auf andern Plätzen dienen.

In rechtlicher Beziehung muss das Vertragsverhältnis bezüglich des Kasernements Tesserete als Sonderfall bezeichnet werden. Die Besonderheit besteht darin, dass ein Privatmann eine Truppenunterkunft gebaut hat und sie alsdann dem Bund mietweise zur Verfügung stellte. Diese Eegelung entspricht nicht der bis dahin bewährten Praxis, wonach es Sache der öffentlichen Hand sein und bleiben sollte, für Kasernenunterkunft der Truppe besorgt zu sein. Sie lässt sich nur aus den Schwierigkeiten jener
Zeit erklären und darf nicht für die Zukunft wegleitend sein.

In der Absicht, dereinst das Eechtsverhältnis auf eine neue Grundlage zu stellen und um die Interessen des Bundes wirksam wahren zu können, wurde am 7. September 1959 mit dem Kaserneneigentümer ein Kaufrechtsvertrag abgeschlossen. Dieser sieht vor, dass der Bund die Kasernenanlage Tesserete zu 850 000 Franken zuzüglich Eechtskosten von 6500 Franken erwerben kann.

Wenn Tesserete entsprechend seiner Kapazität belegt ist, sind Anpassungsarbeiten notwendig. In trockenen Jahren musste z.B. öfters Wasser mit Zisternen ins Kasernement geführt werden. Die Erweiterungs- und Umbaukosten werden von der Eidgenössischen Bauinspektion Lugano auf 405 500 Fran ken Bundesblatt. 114. Jahrg. Bd. II.

44

642 veranschlagt. Nach Ausführung dieser Arbeiten ist die Kasernenanlage Tesserete in einem einwandfreien Zustand. Neuen Auseinandersetzungen mit dem Eigentümer ist die Ausübung des Kaufrechtes vorzuziehen. Die Notwendigkeit der Ausführung der erwähnten Arbeiten soll deshalb zu einer Bereinigung und Neugestaltung des Eechtsverhältnisses benützt werden.

Der Kasernenumschwung beträgt 8925 m2. Er ist etwas knapp und mochte den Bedürfnissen der Truppe bis jetzt gerade zu genügen. Die zunehmende Motorisierung verlangt nach mehr Umschwung. Mit dem Erwerb des Kasernements Tesserete sollte auch das Kasernenareal erweitert werden, zumal die bauliche Entwicklung in Tesserete rasch vorwärts schreitet und in nächster Nähe der Kaserne das Land zugekauft werden sollte, solange hiezu die Möglichkeit noch besteht. In Betracht kämen rund 13 000 m2; mit Einschluss der Handänderungs- und Bechtskosten sowie der Kosten für allfällige Arrondierungen werden hiefür 205 000 Franken benötigt.

3. Erwerb eines Schiessplatzes in Langnau bei Beiden (LU) (1,390 Millionen Franken) Im Zusammenhang mit den jährlichen Schadensabschatzungen durch den Feldkommissär und den Zivilkommissär wurde das Militärdepartement vor zwei Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass einzelne Grundeigentümer von Langnau bei Beiden, deren Grundstücke immer wieder für militärische Übungen beansprucht wurden, bereit wären, dieselben dem Bund zu verkaufen. Die Grundstücke liegen in einem Seitentälchen der Wigger westlich Langnau. Dieses Tälchen umfasst die Örtlichkeiten Weier und Wannen und ist von drei Seiten von bewaldeten Hügelzügen umschlossen. Dank seiner günstigen Lage wird es alle Jahre von Schulen und Kursen sowie von Wiederholungskurstruppen zur Durchführung von Schiessübungen benützt. Es hat in der Längsrichtung eine Ausdehnung von rund l km und im vordem Teil eine Breite von rund 500 m.

Im hintern Teil weist es eine durchschnittliche Breite von rund 150 bis 200 m auf.

Die nähere Prüfung in bezug auf die Eignung für die militärische Ausbildung ergab, dass in diesem Tälchen - Schiessen mit Panzerabwehrwaffen der Infanterie, - Flammenwerferübungen, - Übungen mit scharfen Handgranaten, - Minenwerferschiessen (Übungsgranaten) bis 1000 m, - Kurzdistanzschiessen mit Infanteriewaffen, - Schiessübungen mit Sturmgewehrgranaten durchgeführt werden
können. Ferner sind die Voraussetzungen vorhanden, um eine Ortskampfanlage zu erstellen, was im Hinblick darauf, dass mit der Einführung des Sturmgewehrs bei der Infanterie vermehrt Grenadierausbildung,

643

unter anderem auch Ortskampfausbildung, betrieben wird, von besonderer Bedeutung ist.

Das Schiessgelände liegt in einem von Wiederholungskurstruppen sehr oft belegten Raum. In einem weiteren Umkreis befinden sich ferner die Waffenplätze Aarau, Bremgarten, Luzern und Bmmen.

Das Tälchen bei Langnau umfasst eine Fläche von rund 33 ha und weist nebst seiner für die Schiessausbildung geeigneten Bodengestaltung noch den Vorteil auf, dass es abseits von menschlichen Siedlungen gelegen und dank seiner guten Zugänge für die Truppe leicht erreichbar ist.

Schon bisher wurde dieses Gelände oft für Schiessübungen benützt; mit der Schaffung geeigneter Anlagen wird die Bedeutung für die in diesem Baum stationierten Truppen noch zunehmen, um so mehr, als in diesem Landesteil die günstigen Schiessmöglichkeiten immer rarer werden. Um die Schiessausbildung auch derjenigen Truppen, welchen für den Wiederholungskurs nicht ein eigentliches Schiessgebiet in den Alpen oder Voralpen zugewiesen werden kann, sicherzustellen, ist es notwendig, geeignete und käufliche Schiessplätze im Mittelland zu erwerben und damit für die Zukunft zu sichern.

Die Verhandlungen mit den Grundeigentümern haben ergeben, dass ein Erwerb im vorgesehenen Ausmass möglich ist. In einzelnen Fällen, wo die Landabtretung an die Bedingung zur Leistung von Realersatz geknüpft ist, kann solcher beschafft werden. Mit den meisten Grundeigentümern konnten bereits bis Ende April 1963 befristete Kaufrechtsverträge abgeschlossen werden. Die endgültige Abgrenzung des Sehiessplatzes ist noch nicht möglich; sie wird im Zusammenhang mit einer Güterzusammenlegung, die wegen des Autobahnbaues nötig wird und diesen Herbst beschlossen werden soll, erfolgen.

Soweit es der militärische Dienstbetrieb zulässt, soll das Gelände durch Verpachtung noch wirtschaftlich genutzt werden.

. Es ist nicht vorgesehen auf dem Schiessplatz Langnau/Reiden Unterkunft für die dort übende Truppe zu erstellen. Dagegen werden die für die Kampfschulung notwendigen Einrichtungen erstellt werden müssen. Die bezüglichen Kredite werden zu gegebener Zeit auf dem Wege des jährlichen Voranschlages anbegehrt werden.

C. Sammelkredit für Landerwerb (10 Millionen Franken) Die Schwierigkeiten, denen das Militärdepartement beim Erwerb von Schiess- und Übungsplätzen begegnet, sind zu bekannt, als dass
sie besonders erwähnt werden müssten. Sie bestehen aber auch beim Landerwerb im Zusammenhang mit vielen andern Vorhaben, wie dem Erstellen und Erweitern von Zeughäusern, dem Bau von Einstellhallen für Motorfahrzeuge, den Bauten für die Kriegstechnische Abteilung, dem Ausbau der Flugplätze, der Schaffung der

644

Infrastruktur für Lenkwaffen, bei Bauten in den Basisräumen, Tankanlagen, Geländeverstärkungen mit Kommandopostenanlagen usw. Die bis heute übliche Praxis, die geplanten Landkäufe bis zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Genehmigung der Botschaft durch die eidgenössischen Eäte in Form von Kaufrechtsverträgen sicherzustellen, wobei der Kostenanteil für Landerwerb im betreffenden Objektkredit enthalten ist, kann angesichts der Entwicklung auf dem gesamtschweizerischen Liegenschaftsmarkt nicht mehr in allen Fällen zur Anwendung gelangen. Die Grundbesitzer benützen oft den Zeitgewinn dazu, erhöhte Preisforderungen zu stellen, und die Herausgabe einer Botschaft öffnet der Spekulation in den vorgesehenen Gebieten Tür und Tor, wodurch allfällige Abmachungen mit den Grundeigentümern wertlos und hinfällig werden können.

Das heutige Verfahren ist oft zu langsam und führt zwangsläufig zu Verteuerungen.

Um in dringenden Fällen rasch handeln und Preistreibereien zuvorkommen zu können, wird mit der vorliegenden Botschaft ein Sammelkredit für Landerwerb anbegehrt.

Er soll nur dann eingesetzt werden, wenn mit dem ordentlichen Verfahren nicht zum Ziele zu kommen ist, z.B. weil der Verkäufer auf sofortige Bezahlung drängt, oder wenn dieses Verfahren offensichtlich ins Gewicht fallende Nachteile mit sich brächte. Selbstverständlich hätte der Landerwerb zur Voraussetzung, dass die militärische Bedürfnisfrage geprüft und umfassend abgeklärt ist.

Es ist nicht einfach, die Höhe eines solchen Kredites festzulegen, da er seiner Natur nach für unvorhergesehene Fälle bestimmt ist. Soweit sich die kommenden Bedürfnisse heute überblicken lassen, dürfte ein Betrag von 10 Millionen Franken für einige Zeit genügen. Sofern sich die Einführung eines solchen Kredites bewährt, werden wir Ihnen bei Gelegenheit späterer Baubotschaften entsprechend neue Begehren, bei denen dann die in der Zwischenzeit gemachten Erfahrungen ausgewertet werden können, unterbreiten. Über die Beanspruchung dieses Kredites werden Ihre Kommissionen im Zusammenhang mit der Rechnung und der Anforderung des jährlichen Zahlungsbedarfes im Voranschlag laufend orientiert werden.

Der Sammelkredit soll nur in wirklich dringenden Fällen beansprucht werden. Wo immer möglich, wird auch in Zukunft der bisher übliche Weg beschritten werden. Wie bei anderen grösseren
Sammelkrediten soll das Verfügungsrecht dem Bundesrat vorbehalten werden, der für Fälle von weniger weitgehender Bedeutung das Eidgenössische Militärdepartement ermächtigen würde, mit Zustimmung des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartementes, Teile dieses Kredites für dringende Landankäufe freizugeben.

0

Zusammenzug

Der für die Ausführung der in der vorliegenden Botschaft enthaltenen Vorhaben und Beschaffungen erforderliche Gesamtkredit berechnet sich wie folgt :

645 A. Militärische Bauten und Anlagen 1. Einlagerung von Kriegsmaterial a. Lagerhallen b. Magazine für Keservemunition und Minen. .

c. Betonelementemagazine d. Erstellen 'von Grenzdepots und Erweitern von Zeughäusern 2. Brugg, Einstellhalle für Motorfahrzeuge . . .

8. Bauten für die Kriegstechnische Abteilung, Altdorf, Umbau eines Gebäudes in der Eidgenössi' sehen Munitionsfabrik 4. Bauten für die Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr a. Ausbau des Ultrakurzwellen-Bichtstrahlnetzes 6. Ausbau von Kommandoposten 5. Ausbau des Übermittlungsnetzes . . . . . .

6. Geländeverstärkungen 7. Landerwerb a. Kriegsmaterialverwaltung, Erwerb einer Liegenschaft auf dem Waffenplatz Bière . .

Landerwerb für neue Armeemotorfahrzeugparks in den Bäumen Lenzburg, Freiburg und Wil (SG) b. Kriegstechnische Abteilung, Wimmis, Eidgenössische Pulverfabrik c. Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr, Landerwerb auf Militärflugplätzen 8. Verschiedenes a. Fabrikationsanlagen für Trockenbatterien b. Studien- und Projektierungskosten . . . .

Total militärische Bauten und Anlagen B. Waffen- und Schiessplätze 1. Landerwerb in den Freibergen zur Schaffung eines Pferdezentrums der Armee 2. Erwerb und Ausbau der Kaserne Tesserete . .

3. Erwerb eines Schiessplatzes in Langnau bei Beiden (LU) Total Waffen-und Schiessplätze

Franken 11175000 1500000 l 940 000 2000000

Franken

16615000 l 150 000

935000

12400000 13 313 000

25 713 000 11 635 000 83 620 000

2 950 000 3 500 000

l 600 000 4800000 2 200 000 2 000 000

12850000 4 200 000 156 718 000

3 550 000 l 467 000 l 390 000 6407000

646 Franken

C. Sammelkredit für Landerwerb. . . .

10000000

Gesamttotal A. Militärische Bauten und Anlagen B: Waffen- und Schiessplätze .

C. Sammelkredit für Landerwerb

156 718 000 6 407 000 10000000

173 125 000 Der nachgesuchte Gesamtkredit von 173 125 000 Franken wird entsprechend dem in der Botschaft dargelegten Programm in einzelne, verbindliche Objektkredite aufgeteilt, über welche separat abgerechnet wird.

Gestützt auf die vorstehenden Darlegungen beehren wir uns, Ihnen den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Bewilligung eines Gesamtkredites für militärische Bauten und Waffenplätze von 173 125 000 Franken zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 14.September 1962.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : P. Chaudet Der Bundeskanzler : Ch. Oser

647 (Entwurf)

Bundesbeschluss über militärische Bauten und Waffenplätze

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 14. September 1962, beschliesst :

Art. l Die mit Botschaft vom 14. September 1962 vorgelegten Bauvorhaben werden genehmigt und hiefür Objektkredite von insgesamt 173 125 000 Franken gemäss besonderem Objektverzeichnis bewilligt.

Art. 2 Der Bundesrat regelt die Durchführung des Bauprogramms. Er bestimmt die Verwendung des für Landerwerb bewilligten Sammelkredites und ist befugt, im Eahmen des Gesamtkredites und unter Wahrung der für die einzelnen Vorhaben festgelegten Zweckbestimmung, Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten vorzunehmen.

Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag einzustellen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

6499

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend militärische Bauten und Waffenplätze (Vom 14. September 1962)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1962

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

41

Cahier Numero Geschäftsnummer

8547

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.10.1962

Date Data Seite

625-647

Page Pagina Ref. No

10 041 850

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.