1088 10) über

den

Rekurs

von

Dumont-Buillet . . . am 24. Dez. 1870, am 12. Dez. 1870.

11) über die Petition von .Kummer und Ernst .

. .,

7.

,,

,,

,, 12.

Henri Delannes . . . ,, 13) über die Betition von

6.

,,

,,

,, 16. Juli

. . ,, 22. ,,

,,

,, 13. Dez.

,,

,,

., t 6.

,,

,,

,,

,,

,,

,,

^

^

,,

---

12) über die ^ Betition von E.ie Elan . .

14) über die Betition von Louise Ehevalen . . . ,, 22.

15) über die Betition von Engine Jaeeard .

.

. ,, 22.

16) über die Motion des Hr.1.

Nationalrath Dr. Joos . ..

17) über die Motion des Hrn.

Nationalrath Veck-Leu .

18) über die Motion des Hrn.

7.

9.

,,

-^

,, ,,

,,

--

Nationalrath Entel . . ,, 17. , , , , - - . - 19) über die Motion des Hrn.

Nationalrath Scherer . ,, 20. ,, ,, ---Bundesversammlung.

20) über die Betitionen von Gloggner, Burri

und Thürig

#ST#

. . . . . . . . am 2 1 . Dezember .l 1870.

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 23. Dezember 1870.)

Der Bundesrath hat sein Bostdepartement ermächtigt, wege.t Erxichtung eines Telegraphenbüreaus i n M o g e l s b e r g einen Vertrag mit der Regierung von St. Gallen abzuschliessen.

1089 .:

(Vom 26. Dezember t 870.)

Auf einen Bericht des eidg. Militärdepartements hat der Bundesxath beschlossen, die achte Brigade durch die. siebente in der weitern ^renzbesezung abzulesen, und zu diesem Behuse aufzubieten:

1) den Stab der Vll. Brigade, aus den 3. Januar 1871 nach Biet; 2) das Bataillon Rr. 10 von Waadt, ^ aus den 4. Ja3) 1/2 der Dragonerkompagnie ^r. 7 von Waadt,s uuar nach B a s e l ; 4) das Bataillon Rr. 20 von Genf l ^^ ^ ..

,, ,, ^ ^n Fre^ur^ .^ ^ ^^ 6) 1/2 der Dragonerkompagnie Rr. 7 von Waadt,,^ nac...^.^ Jm Weitern wurde das Departement ermächtigt, je nach Bedürsniss auch den Divisionsstab ganz oder theiiweise aufzubieten.

Der Bundesrath hat eine von seinem Bostdepartement ihm porgelegte Verordnung über Einführung von Korrespondenzkarten für portofreie Korrespondenzen genehmigt.

Der Wortlaut dieser Verordnung wird nächstens erscheinen.

Das Vostdepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, einen zweiten Postkurs zwischen D e l s b e r g und V r u n t r u t , im Anschlusse an den Tagesknrs von und uaeh Basel, zu erstellen, sür so lange, als die Verkehrsbedürfnisse es ersordern werden.

(Vom 28. Dezember 1870.)

Jn Vollziehnng des Bundesbeschlußes vom 23. dies, betreffend die aus päpstlichem Kriegsdienste zurükgekehrten Soldner, hat der Bnndesrath an sämmtliche eidgenössische Stände folgendes Kreisschreiben erlassen :

Tit.l ,,Unter Bezugnahme aus unser Kreissehreibeu vom 2t. .Oktober abhin, betreffend die provisorische Einstellung des strasrechtliehen Verfahrens gegen die aus päpstlichen Diensten ^urükgekehrten Soldner, haben wir die Ehre, Jhnen mitzutheilen, dass die Bundesversammlung auf unseru Antrag am 23. Dezember a. c. sollenden Beschluss gefasst hat:

^090 Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerisehen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Berichtes und Antrages des Bundesrathe^ vom

28. November 1870,

beschließt: 1. Es ist iede strafrechtliche Verfolgung gegen alle Bersonen, welche gegenwärtig wegen Uebertretung des Art. 1 ...es Bundesgesezes betreffend die Werbung und den Eintritt in sremde Kriegsdienste, vom 30. Juli 1859, in Untersuchung gezogen werden konnten oder bereits in Untersuchung gezogen, aber noch nicht bestrast sind, ausgehoben.

2. Es wird der Bundesrath mit der Vollziehung dieses BeSchlusses beauftragt.

^ ,,Jn Vollziehnng dieses Beschlnsses ersuchen wir Sie, denselben den Gerichten Jhres Kantons zur Kenntniss zu bringen und die Aufhebung aller wegen Eintritt in sremde Kriegsdienste etwa angeordneten aber noch nicht abgeurtheilten Untersuchungen zu veranlassen.

,,Es ist jedoch nicht zu übersehen, dass diese Gunst nnr den Ang e w o r b e n e n , und zwar allen, nicht bloss jenen, die in ron.is..hen Diensten waren, zu Statten kommt, dass aber die W e r b e r davon ausgenommen sind. Auch findet dieser Besehluss aus diejenigen Angeworbenen keine Anwendung, welche bereits verurtheilt wären, ohne da^

jedoch bis jezt die Strafe ihre Vollziehung gesunden hätte, weil diese

Strafe nur aus dem Wege der Begnadigung durch einen speziellen Beschluss der Bundesversammlung für jeden einzelnen Fall ausgehoben werden kann.^

Jn Ersezung des verstorbenen Hrn. Earlin ist Herr Oberlichter M o s e r, in Bern, Major im eidg. Jnstizstabe, zum Suppleanten des Kassationsgeriehts sür die Militärsehnlen. welche in den Jahren 1870..

1871 und 1872 abgehalten werden, vom Bundesrathe ernannt worden.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden : (am 26. Dezember 1870) als Telegraphist in Russikon: Hr. Johannes W e b e r , ...^emeinderathssehreiber, von u. in Russikon ^Zürich) ;

l^am 30. Dezember 1870) ,, Vostkommis in Basel: Jgsr. Sophie A e s c h b a c h , von Len^burg, Bostaspirantin.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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Jahr

1870

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55

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.12.1870

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1088-1090

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