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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 3. Juni 1870.)

M.t Rote vom 31. Mai abhin hat die k. italienische Gesandtschaft bei der schweiz. Eidgenossenschaft dem Bundesrathe die Erosfnung gemacht, dass die .)iegier..ng von Jtalien ihre Strasgeseze gegen diejenigen der Schweiz und anderer Staaten, mit denen Jtalien Auslieserungsverträge. abgeschlossen, anstauscheu mochte, um dadurch gegenseitig die Auflieferung von Verbrechern zu erleichtern.

J.. Folge dessen beschloss der Bundesrath, an sämmtliche Kantons.regierten nachstehendes Kreisschreiben zu erlassen.

,,Tit.!

,,Jm Hinblike daranf, dass die Verschiedenartigkeit der StrasgesezHebung in denjenigen Staaten, mit welchen das Königreich Jtalien in neuerer Zeit Ablieferungsverträge abgeschlossen hat, in der Ausführung

.einige Schwierigkeiten zur Folge haben dürfte , sieht sich die italienische

Regierung schon jezt veranlasst, einen Austausch der Strafgeseze bestimmt in Anregung zu bringen.

,.Es ware also dem italienischen Ministerium erwünscht, wenn die schweizerischen Kantone ihm ihre Strasgesezgebung abtreten wollten, wo-

gegen sie sowol ein Exemplar des jezt in Jtalien giltigen Strafkodexes, als später das neue Strasgesezbuch erhalten würden, das eben im Wurfe liegt und demuächst im Parlamente zur Berathnng kommen wird.

,,Sollteu Sie, wie wir nicht zweiseln, geneigt sein, anf diesen Antrag einzugehen, so wären Sie ersucht, uns Jhre betreffende Gesezgebung einzusenden, damit wir diese, unter obiger Bedingung, an die konigliehe Regierung vermitteln können."

Der Bundesrath hat wegen dem seit neun Jahren angestrebten E h e k o n k o r d a t das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliche eidgenossische Stände gerichtet.

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,,Tit.l ,,Jn Vollziehung eines Beschlusses der am 21. Dezember 1.^69 versammelt gewese.nen Konferenz, betreffend das K o n k o r d a t ü b e r di e ^ H e i r a t e.n po.n Schweizerin i.m ^Jn- und A Islande, haben wir Jhnen mit Kreisschreiben vom 28. Januar 1870 die Frage

vorgelegt, ob Sie nicht geneigt wären, die .^itel ll und lll jenes. Kon-

kordatsentwnrses einstweilen als modns vivendi einzuführen ^).

^Aus den bis jezt eingegangenen Antworten ergibt sich nun, dass bloss 4 1/2 Kantone (Bern, L.^ern, Glarus, Solothurn und Appenzell A. Rh.) ihre unbedingte Zustimmung erwarten, während 2 1/2 Kantone (Freiburg, Basei^andsehast und ..^hurgau) ihren Beitritt davon abhängig machten, dass die .Mehrheit der Kantone beitrete. Da diese

Bedingung nicht erfüllt 1st und 12 Stände ihre Zustimmung meistens

mit Rül^sieht aus die bevorstehende Bundesrevision definitiv ablehnten, so .konnen die mit ihren Antworten noch im Rükstande befindlichen Kantone Hessin, Waadt und ....euenburg das S.hiksal auch jenes untergeordneten Antrages nicht mehr ändern . es ist auch dieser als abgelehnt zu betrachten.

.,Unter solchen Umständen kann von weitern Verhandlungen be^ tresseud das fragliche Konkordat keine Rede mehr sein. Wir haben daher heute diese während 9 Jahren pendent gewesene Angelegenheit als erledigt erklärt, was wir nicht unterlassen wollen, hiemit noch sämmtliehen Kautonen zur Kenntniss zu bringen.^

Mit ....ote vom 31. Mai abhin hat die k. italienische Gesandtschaft, im Auftrage ihrer Regierung, dem Bundesrathe den Antrag gemacht, die schweizerische Unterriehtsgesezgebung gegen diejenige Jtaliens auszutauschen., worauf der Bundesrath besehloss, an sämmtliche Regierungen der Kantone folgendes Kreisschreiben ^u richten.

,,.^it.^ ,,Das italienische Ministerium des Unterrichts sieht sieh veranlaßt, den Regierungen derjenigen Staaten, welche durch ihre Knltur und ihr ofsentliches wie Brivaterziehungs.vesen am meisten hervorragen, den Austausch der hierauf bezüglichen Geseze vorzuschlagen.

^,Wir stnd gebeten, an Sie die^Frage zu richten, ob ^ie hieraus einzugehen belieben ; im Bejahu..^falle wären Sie ersucht, Jhre auf ^) Siehe ^....ndesbIa^ v. ^. 1870, Band I, Se^ 252.

593 das Unterrichtswesen bezüglichen Erlasse uns geselligst einzusenden, worauf wir nicht ermangeln werden, den Eintausch der italienischen Unterrichtsgesezgebung für Sie zu vermitteln."

(Vom 6. Jnni 1870.)

Der Bundesrath hat die. Errichtung eines öffentlichen Telegraphenbureau aus der Eisenbahnstation . L ä u f e l f i n g e n (Basel-Landschaft)

beschlossen und gleichzeitig das Bostdepartement ermächtigt, mit der Re-

gierung des Kantons Basel.^andschast.. einen Vertrag über Erstellung eines Telegraphenbüreau in T h e r w ^ l abzuschließen.

Die

schweizerische Gesandtschaft in Berlin machte mit Rote vom

1. dies dem Bundesrathe die Anzeige, dass auch die Universität Greise w a l d beschlossen habe, von solche... Studirenden, welche bereits auf den Hochschulen in Basel, Bern und Zürich immatrikulirt waren, ebenfalls nur die Hälfte der Jmmatrikulationsgebühren zu fordern.

Der ^Bundesrath hat, aus erhaltene Berichte, dass am 29. Mai d. J. italienische Emigrirte, welche seit einiger Zeit im Danton Tessin ^ls.^l gesunden, von Lugano aus über den Bass San Lueio einen bewaffneten Einfalt in das .^onigreich Jtalien gemacht, und in Berüksiehtigung, dass in dieser Handlung eine Verlegung des Volkerrechts liegt, eine strafrechtliche Untersuchung gegen die Theilnehmer an dem gedachten Einsalle angeordnet.

Mit Rüksicht aus die nächstens stattfindende Eröffnung der Toggenbuxgexbahn von W.^l nach E b n a t hat der Bundesrath beschlossen: Es sollen aus den Zeitpunkt der Eröffnung der Toggenburgerbahn

die bisherigen Bostkurse Wattw^l-Flaw^l, W^l, E bua t. und . L i c h t e n s t e i g aufgehoben, dagegen folgende neue Verbindungskurse erstellt werden :

594 1) B e t e x z e i l^B r .. n n a d e r n^B ü t schw ^ l,

.^2) Bütschw^Jonschw.^Uzw^ 3) W ^ F r a u e n f e l d , H. Kurs,

4) Alt St. Johann^Haag, ll. Kurs,

5) Wattw.^Uznach, lV. Kurs, 6) Resslau^Ebnat, 7) W r ^ l V o s t b ü r e a u ^ B a h n h o s , Omnibnsdienft.

(Vom 8. Juni 1870.)

Der Bundesrath hat dem Artikel 3 seines Beschlusses vom 19.

^März 1869, betreffend die Taggelder und Reiseentschädiguugen der eidgenossischen Beamten uud Angestellten, sowie der Kommisstonsmit^ glieder, folgende ^assung gegeben .

,,Die eidgenossischen Beamten und Angestellten, welehe entweder in ^Dienstsachen oder als Kommissionsmitglieder r e i s e n müssen, beziehen, ^ausser der Vergütung der Transportkosten, die nachstehenden Taggelder:

(Siehe eidg. Gesezsammlung, Band l^., Seite 645.)

Mit Zuschrift vom 2l. März dieses Jahres hat die Regierung des Kantons Aargau eine neue, vom dortigen Grossen Rat he unterm 10. gleichen Monats der schweizerischen Rordostbahn- und der schweig.

Zentralbahngesel.lsehaft ertheilte Konzession für den Bau und Betrieb einer B o z b e r g b a h n dem Bundesrathe ^ur Genehmigung eingesandt.

Dnreh Bundesbesehluss vom 23. Dezember v.. J. zur Geuehmigung von Eiseubahnkon^essionen ermächtigt, genehmigte der Bundesrath unter den üblichen Bedingungen die neue Konzession sur eine Bozbergbahn.

Der schweizerische Minister in ^lorenz bringt mit Rote vom 1.

dieses Monats dem Bundesrathe zur Kenntniss, dass ex, aus die von ihm gethanen Schritte hin, vom k. italienischen Ministerium der aus^ wartigen Angelegenheiten unterm 30. Mai abhin die Zusieheru.^g erhalten habe, dass den Spitalverwaltungeu vou V e n e d i g die nothigen Weisungen ertheilt worden seien. damit das ^wischen der Schweiz und Sardinien ..m 2,^6. Juni 1856 getroffene Uebereinkommen wegen Ver^

595 pflegnng von Erkrankten in der Provinz Venedig wie überall im jezigen Königreich Jtalien Anwendung finde.

Jn dem erwähnten Uebereinkommen wurde zwischen dem Bundesrathe, Samens der eidgenössischen Stände, und der königlich sardinischen Regierung vereinbart, dass erkrankten Angehörigen^ der Schweiz und Sardiniens u n entgeldlich e Verpflegung zu Theil werden solle, sofern sie selbst, oder ihre Familien ausser ^tand sind, die betretenden kosten zu tragen.

Durch Erklärungen zwischen dem Bundesrathe und der königlich italienischen Regierung vom 11. A.ugust/10. September 1862 sind die mit dem Königreich Sardinien abgeschlossenen Verträge und Uebereinkommen aus das ganze nunmehrige Königreich Jtalien ausgedehnt worden.

(Siehe eidg. Gesezsammlung, Band Vll, ^eite 374.)

Mit Schreiben vom^2. dies machte Herr J o r g e Z a m m i t ^ R o m e r o dem Bundesrathe die Anzeige, dass er vom Regenten der spanischen Ration zum Sekretär der spanischen Gesandtschast bei der schweiz.

Eidgenossenschaft ernannt und beauftragt worden sei, während der Abwesenheit des Herrn E o r t i na die Gesandtschaftsgeschäste ad mteriin zu besorgen.

Der Bundesrath ermächtigte sein Poftdepartement, auf 1. Juli nächsthin solgende neue Postknrse zu erstellen : a. einen Postkurs . zwischen R e i c h e n b u r g und der Bahnstation K a l t b r u n n ^ B e n k e n , unter der Bedinguug, dass die Strasse zwischen Reichenburg und der Kantonsgrenze den Anforderungen einer Poststrasse entsprechend korrigirt werde , b. einen im Winter täglich einmaligen und im Sommer zweimaligen Postkurs zwischen O b e r e g g und H e i d e n , c. einen ^ommerkurs zwischen B r i e n z uud M e i r i n g e n , d. einen Sommerkurs zwischen M o n t h e r ^ und Ehamper....

(Vom 10. Juni 1870.)

.Landammann und Regierungsrath des Kantons Uri haben mit Schre.iben vom 7. dies dem Bundesrathe angezeigt, dass die Maul.^

596 und .Klauenseuche dureh Vieh aus dem Danton Tessin nach And er ma t t und durch solches aus Oberwalli.... nach R e a l p eingeschleppt worden sei, so dass die Regierung von Uri sieh genothigt gesehen habe, gegen die Kantone. Tesstn und Wallis die Viehsperre anzuordnen.

Der Staatsrath von Freiburg hat unterm 6. dies dem Bundesxathe zur Kenntniss gebracht, ^dass an zwei Orten der Gemeinde Belle^ar^de^, im Gre.^erzerbezirk, die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen sei.

Das Departement des Jnnern des Kanions Wal.lis machte mit Telegramm vom 9. d. Mts. dem Bundesrathe die Anzeige, dass durch italienisches Vieh die Maul- und Klauenseuche uaeh dem Oberwallis eingeschleppt worden sei.

Der schweizerische Vizekonsul in Reapel, Herr Alexandre E e o s s ey ^on Gens, hat mit Schreiben vom 30. Mai abhin seine Demission eingegeben, und es hat ihm der Bundesrath die Entlassung von seiner seit 1864 bekleideten Konsulatsstelle unter Verdatung der geleisteten

Dienste ertheilt.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden:

.(am^6. Juni 1870) als Scharsschüzen-Jnstruktor H. Klasse: Hr. David Wü thrich, ..^berlieutenant, von ^rub, in Bern, bisher Unterinstruktor der Scharfschüzen ; ..,, .....rompeter-Jnstruktoren der S..harfsehüzen : ,, George Emile B e s u c h e t , von .^lbergement (Waadt^ .

,, Dominik ^ t ei n er, von ^berg (Schw.^z), ,, Telegraphist in St. Fiden.

^ Gall Anton E l s e r , von Gossau (St. Gallen), Bosthalter in St. Fiden bet

St. Gallen;

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(am 8. Juni 1870) als Telegraphist in Meeres (Waadt): Hr. Jean Ben s e r r e s , Gemeindschreiber, von und . in dort.

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Bekanntmachung betreffend

die Drukarbeiten für die eidgenö fische Volkszählung von 1870.

infolge des Beschlusses des Bundesrathes .vom 27. Mai d. J. wird hiemit der Dru k der formulare für die eidgenössische Volkszählung von 1870 zu freier Bewerbung ausgeschrieben.

Diese Arbeit besteht im Saz und doppelseitigem Druk von a. 700,000 haushaltungsstiften. für welche das Rapier in offenen Doppelbogen von uns geliefert wird und welche nach erfolgtem Druk in zwei gleiche ..templare zerschnitten und nebst den nachbenannten Formularen an die vom statistischen Bureau bezeichneten Adressen (franko für unsere Rechnung) in dem unten bezeichneten Termin abgeliefert werden müssen; aus b. 50,000 Formularen der Zählungsbeamten, c. 35,000 Formularen des Häuseretats, d. 1.0,000 Formularen der Gemeindezufammenzüge, und e. 1500 formulare der Bezirks- und Kantonszusammenzüge.

Der Saz von I.., d und e ist derselbe.

Von den Haushaltungslisten find 450,000 templare in deutscher Sprache, 185,000 ..

,, französischer Sprache 60,000 ,, italienischer ,, 5,000 ,, ,, romanischer ,, zu druken. Die übrigen formulare vertheilen sich in gleicher Weise, jedoch fallen dabei die romanischen weg.

. Bundesblatt. Jahrg.XXII. Bd. u.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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Bundesblatt

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Jahr

1870

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.06.1870

Date Data Seite

591-597

Page Pagina Ref. No

10 006 512

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