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aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 11. Oktober 1895.)

Die Straßenbaukommission Büren-Niederrickenbach (Nidwalden) ersucht mit Schreiben vorn 9. Juni und 29. August abhin um Bewilligung eines Bundesbeitrages un diesen Straßenbau. Nach Antrag des Landwirtschaftsdepartements wird jedoch das Begehren abgelehnt, da Bundesbeiträge aus dem eidgenössischen Landwirtschaftskredite nur für solche Weganlagen gewährt werden können, die ausschließlich landwirtschaftlichen oder alpwirtschaftlichen Zwecken dienen.

(Vom 18. Oktober 18950 Laut Mitteilung des schweizerischen Konsulats in Nizza wird das Gepäck von aus der Schweiz kommenden Reisenden, die sich nach Marseille oder von da weiter begeben, inskünftig nicht mehr an der Grenzzollstation Bellegarde zollamtlich untersucht, sondern direkt nach Marseille befördert, wo die Zollabfertigung stattfindet.

Nur das Handgepäck wird auch in Zukunft wie bisanhin in Bellegarde abgefertigt.

Der Bundesrat hat auf dem Wege der Berufung Herrn Oberstdivisionär August R u d o l f , von Rietheim, Oberinstruktor der Infanterie, zum Waffenchef der Infanterie gewählt.

Die französische Botschaft hat mit Note vom 30. September die schweizerische Eidgenossenschaft zur Teilnahme an der im Jahre 1900 in Paris stattfindenden Weltausstellung eingeladen. Der Bundesrat hat die Einladung vorläufig verdankt und behält sich die definitive Beschlußfassung über die Annahme der Einladung bis nach weiterer Prüfung der Angelegenheit vor.

963 Der diesjährige dem schweizerischen Kunstverein gewährte Beitrag von Fr. 12,000 ist je zur Hälfte den beiden Sektionen in St. Gallen (Kunstverein von St. Gallen) und Bern (bernische Künstlergesellschaft) zugewiesen worden. Erstcre hat nun zum Ankauf aus der Beitragssumme ausgewählt die Bilder: ,,Vesper", von Professor Ritter in Karlsruhe, und ,,Begeisterung", von Ernst Breitenstein in Basel. Die bernische Künstlergesellsehaft dagegen wünscht aus ihrer Beitragsquote zu kaufen das Bild : ,,An der Himrnelspforte", von Hans Sandreuter in Basel.

Der Bundesrat hat diese Auswahl gutgeheißen.

Nachdem die Referendumsfrist für das unterm 17. Juli 1895 veröffentlichte Bundesgesetz betreffend die Übertragung der Oberaufsicht über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen an das Bundesgericht (Bundesbl. 1895, III, 603) am 15. Oktober unbenutzt abgelaufen ist, wird die Aufnahme dieses Gesetzes in die amtliche Sammluog verfügt und das Inkrafttreten desselben auf den 1. Januar 1896 festgesetzt.

Nachdem die Referendumsfrist für das unterm 17. Juli 1895 öffentlich bekannt gemachte Bundesgesetz betreffend das Stimmrecht der Aktionäre von Eisenbahngesellschaften und die Beteiligung des Staates bei deren Verwaltung, vom 28. Juni 1895 (Bundesbl, 1895, III, 597), am 15. Oktober unbenutzt abgelaufen ist, wird die Aufnahme dieses Gesetzes in die eidgenössische Gesetzsammlung verfügt und das Inkrafttreten desselben auf den 18. Oktober 1895 festgesetzt, unter dem Vorbehalt, daß bis zum 31. Dezember 1895 in Ansehung des Stimmrechtes der Aktionäre noch die bisherigen statutarischen Vorschriften in Gültigkeit bleiben.

Gestutzt auf Art. 12 des Gesetzes wird den davon nach Art. l betroffenen Eisenbahngesellschaften eine mit 31. Dezember 1895 auslaufende Frist bestimmt, binnen welcher sie ihre Statuten mit den neuen Vorschriften in Einklang zu bringen haben.

Die in Art. 5 der Konzession einer schmalspurigen Straßenbahn in Chaux-de-Fonds, vom 22. Dezember 1893, angesetzte Frist zur Einreichung der vorschriftsgemäßen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um l Jahr, d. h.

bis 22. Dezember 1896, verlängert.

964 Der von der Gesellschaft der Genfer Schmalspurbahnen vorgelegte Finanzausweis für den Bau der Verbindungslinie PlainpalaisPlace des XXII cantons in Genf, mit Gütergeleise zum Anschluß an den Güterbahnhof von Cornavin, wird, vorbehaltlich der Prüfung der Baurechnung nach Bauvollendung, genehmigt.

Herr G. M ü l l e r , der am 29. September zum Gemeinderat der Stadt Bern gewählt wurde, wird auf sein Gesuch in allen Ehren, und unter bester Verdankung der geleisteten guten Dienste ausseiner Stellung als Sekretär-Adjunkt des Eisen bahndepartements entlassen.

(Vom 22. Oktober 1895.)

Den von Vizekonsuln zu spanischen Honorarkonsuln ernannte» Herren Manuel d e Soto in Zürich und Heinrich S p a h l i n g e r in Genf wird das Exequatur erteilt.

Die in Art. 5 der Konzession einer Eisenbahn von St. Immer auf den Chasserai vom 19. Dezember 1894 angesetzte Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten; wird um 12 Monate, d. h. bis 19. Dezember 1896, verlängert.

Der von der Société électrique von Aubonne vorgelegte Finanzausweis für die Erstellung des Tramway Aubonne-Allaman wird, vorbehaltlich der Prüfung der Baurechnung nach Bauvollendung, genehmigt.

"Wahlen.

(Vom 18. Oktober 1895.)

Industrie- und

Landwirtschaftsdepartement.

Abteilung Industrie.

Assistent des Fabrikinspektors des I.Kreises (provisorisch): Herr Maschineningenieur David Gabriel,, von Waltensburg, zur Zeit in Mollis..

965Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Chiasso : Herr Emil Antognini, von Chiasso.

,, Konrad Langhard, von Oberstammheim.

Posthalter in Gränichen: ,, Robert Widmer, von Gränichen.

(Vom 22. Oktober 1895.)

Militär département.

Instruktor I. Elasse der Infanterie: Herr Generalstabshauptmann Kar) Kein-rieh Egli, von Goßau, zur. Zeit, Instruktor II. Klasse in Aarau.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postbureauchefin St. Gallen : Herr Postcommis in Basel : ,, Postcommis in Burgdorf: ,, Postcommis in Schaffhausen : ,, Postcommis in Zürich: ,,

Robert Hotz, von Mogeisberg.

Franz Mariotti, von Locamo.

Job. Schneider, von Vechigen.

Albert Waiser, von Rehetobel.

Philipp Zemp, von Entlebuch.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Gränichen: Herr Robert Widmer, von und io Gränichen.

Telephongehülfe in Schaffhausen: " ,, Johann Engeli, von Engishofen (Thurgau).

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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1895

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46

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23.10.1895

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962-965

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