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Schweizerisches Bundesblatt.

47. Jahrgang. L

Nr. 6.

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6. Februar 1895.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachsubventionen für Korrektionen an der Limmat und der Sihl im Kanton Zürich.

(Vom 30. Januar 1895.)

Tit.

Die Regierung des Kantons Zürich hat mit Schreiben vom 17. November 1894 das Gesuch gestellt, es möchten ihr an die Kosten der Vollendungsarbeiten der Korrektion der Limmat, veranschlagt zu Fr. 1,130,000, und der Sihl, veranschlagt zu Fr. 875,000, Nachsubventionen bewilligt werden.

Da das vorgenannte Schreiben eine gedrängte Darstellung über die Vorgeschichte und den bisherigen Gang der Korrektionsarbeiten an beiden Flüssen enthält, so lassen wir dasselbe mit einigen unwesentlichen Auslassungen hier wörtlich folgen: ,,Durch Bundesbeschluß vom 23./2S. Juni 1882 wurden dem Kanton Zürich für die Korrektionen der Limmat und der Sihl Bundesbeiträge von 1ls der Kosten zugesichert, und zwar im Maximum von lk der Voranschläge von Fr. 900,000 für die Limmat und Fr. 385,000 für die Sihl.

Die seit Juli 1880 bis Ende 1894 für diese Korrektionen aufgewendeten Beträge werden annähernd die obigen Voranschlagssummen erreichen; zum völligen Ausbau der beiden Flüsse sind indessen noch weitere größere Arbeiten erforderlich und es ist zur näheren Begründung folgendes anzuführen.

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. I.

13

178 A. Limmat.

Die Voranschlagssumme von Fr. 900,000 für die Limmat setzte sich nach unserer Eingabe vom 23. April 1881 aus zwei Posten zusammen, nämlich : 1. Für die zusammenhängende Korrektion vonHöngg bis ötweil, etwa voo km. 2,246 bis km. 12,2*5 = 10 km. à Fr. 80,000 Fr. 800,000 2. Ergänzungen von Höngg bis Zürich . . . . ,, 100,000 Total Fr. 900,000 Vorgesehen waren einige Durchstiche zur Erzielung einer zweckmäßigeren Flußrichtung und Vermehrung des Gefälles, sowie Traversen und Parallelwuhre zur Fassung des Mittelwassers, und zwar, wie an der Thur, als Faschinen bauten.

Die Herstellung eines vollständigen Hochwasserprofils erschien vorläufig nicht notwendig ; im Gegenteil sollten durch Überflutung die alten Flußläufe und das Ufergelände nach und nach erhöht werden.

Die Erfahrung hat nun gezeigt, daß die Parallelwuhren aus Faschinenholz an der Limmat nur von kurzer Dauer sind. Der Wasserstand ist. nämlich in den Sommermonaten cirka 0,8 m. höher als während des Winterhalbjahres, und daher die Holzschichte, welche nur zeitweise ins Wasser taucht, zeitweise aber trocken liegt, rascher Zerstörung unterworfen, indem deren Weiden wieder absterben.

Aus diesem Grunde müssen die in Schönenwerd-Dietikon erstellten Wippenwuhre nach und nach mit Steinvorlagen verkleidet werden. Ebenso wurde schon bei Ausführung der Durchstiche, unterhalb Dietikon im Winter 1886/87 der reine Holzbau verlassen und längs der neuen Ufer eine 0,75 m. starke Senkwalze so tief als möglich eingelegt, welche einer rohen Steinvorlage (cirka 0,e m 8 per Meter Uferlänge) als Fuß diente. Der allmählichen Austiefung des Bettes entsprechend, muß jedoch die Steinvorlage ergänzt werden, so daß als Steinbedarf per Meter Uferlänge cirka 2 m 8 zu rechnen sind. Auf den später in Angriff genommenen Strecken bei Schlieren und Altstetten, wo sich die Korrektion mehr dem bisherigen Lauf, mit annähernd ausgebildeter Sohle, anschmiegt, wurden die Senkwalzen weggelassen.

Für diese Vorlagen können nur in beschränktem Maße Steine (.Findlinge) aus der Umgegend verwendet werden, weitaus den größten Teil müssen die Steinbrüche in Baden und Siggenthal liefern. Die Kosten der Steinvorlagen sind deshalb ziemlich hohe, cirka Fr. 12 per m8 oder Fr. 48,000 per km. Flußlänge.

179 Der vollständige Ausbau der Limmatkorrektion verlangt ferner die Durchführung des Hochwasserprofils. Das Material der Durchstiche und Uferabgrabungen ist bisher jeweilen zur Herstellung der Vorländer und Damme verwendet worden, und zwar nach dem reduzierten Dammprofil von 4,o m. über der Sohle, Krone 2,6 m.

breit. Dieses Profi] vermag bordvoll 819 m 8 bis 697 m 8 in der Sekunde abzuführen, je nachdem der Rauhigkeitsgrad' der Formel von Ganguillet und Kutter zu 0,2B oder 0,ao angenommen wird.

Das größte beobachtete Hochwasser der Sihl vom 23. August 1846 wird zu 570 m8 per Sekunde angegeben, bei gleichzeitigem Abfluß aus dem See von 170 m8, also Gesamtwassermenge der Limmat 740 m3. Die Abflußmenge beim Hochwasser vom 31. Juli 1874 dagegen ist zu 383 -f- 130 = 513 m 3 beobachtet worden. Das Normalprofil ergiebt bei einer Wassertiefe von nur 3,6 m. 633 m8, respektive 539 m 3 per Sekunde.

Das reduzierte Profil genügt also vollständig einem Hochwasser, wie dasjenige von 1874, kaum aber für eine Wassermenge, wie sie pro 1846 angegeben wird. Nun muß aber hierbei folgendes in Berücksichtigung gezogen werden : Beim Hochwasser von 1846 sind mehrere Brücken fortgerissen worden, es fanden also Aufstauungen und plötzliche Entleerungen statt, welche auch eine zuverlässige Beobachtung der Wassermenge erschwerten. Solche Erscheinungen werden nach Durchführung der Sihlkorrektion in weit geringerem Maße eintreten und es wird der Verlauf der Hochwasser ein stetiger sein. Dazu kommt noch, dali durch das Zusammenfassen des Wassers in ein geschlossenes Profil eine etwelche Vertiefung des Limmatbettes unter die ideelle Sohle zu erwarten steht, wie eine solche auch bereits unterhalb Dietikon eingetreten ist. Mit Rücksicht auf diese Verhältnisse und in Anbetracht 'der Schwierigkeit der Beschaffung des Füllmaterials wurde die Ausführung der Dämme nach dem reduzierten Profil begonnen.

Die bisher erstellten längern und kürzern, unter sich nicht zusammenhängenden Dammstrecken müssen aber notwendig zu einem Ganzen verbunden werden, sofern dieselben bei Hochwasser nicht mehr schaden als nützen sollen. Das Überschwemmungsgebiet wird immer mehr zu Kulturland umgeschafien, auch ist alle Aussicht vorhanden, daß die bedeutenden Wasserkräfte an der Limmat durch verbesserte Anlagen in einigen Jahren voll ausgenützt werden können, so daß die Größe der bei Austritt von Hochwasser gefährdeten Werte die Ausgaben für Durchführung des Hochwasserprofils rechtfertigen.

180 Die Ausgaben für die Vollendung der Strecke Höngg bis Ötweil setzen sieh nun folgendermaßen zusammen : Grunderwerb für Vorland und Dammgebiet von cirka 20,000 m 2 per km. Flußlänge à 30 Cts. = Fr. 6,000 Kosten der Damm- und Vorlandauffüllungen von .20,000 m 2 per km. Flußlänge à Fr. 1. 25 = . . ,, 25,000 (für letzteres muß das Material zum Teil aus dem Flußbett gebaggert werden) Steinvorlage à Fr. 12 per m3 oder km. Flußlänge . ,, 48,000 Unvorhergesehenes cirka 20 % ,, 16,000 Total

Fr. 95,000

Dagegen kommen auf cirka 5,2 km. Flußlänge die Parallelwuhre aus Faschinenholz oder per km. Fr. 25,000 in Wegfall, weil die Steinvorlage an deren Stelle tritt.

Zur Vollendung der Limmatkorrektion ist ferner die Regulierung der Flußstrecke bei und unterhalb Ötweil, km. 0,7 bis 2,245, zu rechnen, welche per km. folgendermaßen veranschlagt wird : Grundwert: 20,000 m 2 à 30 Cts. = Fr.

6,000 Erdarbeiten : Abgrabung und Dämme 25,000 m3 à Fr. l = ,, 25,000 Faschinenarbeiten: Querwuhre und Dammfußschutz = ,, 10,000 Steinvorlagen 2 X 1500 m3 à Fr. 12 = . . . . ,, 36,000 Pflasterung des Vorlandes 2,5 m. breit, 5000 m 2 à Fr. l = ,, 5,000 Unvorhergesehenes cirka 20 °/o ,, 18,000 Total

Fr. 100,000

Von km. l,i9B--2,245 sind beide Ufer zu versichern, von km. 0,7--1,195 nur das etwas tiefliegende rechtsseitige. Die hohen bewaldeten Uferhalden von km. I,i96 (Kanton Aargau) und von km. 0,7 rechts abwärts bedürfen dagegen keines künstlichen Schutzes.

Endlich kann auch für die Ergänzungen von Höngg bis Zürich eine bestimmte Vorlage gemacht werden. Eine Verbesserung des Flußlaufes ist zur Zeit nur bis zur Seidenstoffweberei Höngg anzustreben, und zwar durch Abschneiden des vorspringenden linksseitigen Ufers, welche Arbeit durch längeres Verschieben wohl wesentlich verteuert würde infolge der raschen Zunahme des Bodenwertes in jener Gegend durch die Zuteilung zur Stadt Zürich.

Die Kosten betragen für die Strecke km. 12,245--13,s, also auf 1055 m. Länge, Fr. 180,000, welche sich folgendermaßen auf die verschiedenen Rubriken verteilen :

181 Vorarbeiten und Bauleitung Grunderwerb Erdarbeiten Faschinenarbeiten Pflasterungen Unvorhergesehenes cirka 20 %>

Fr.

,, ,, "

,, ,, Total

10,000 34,000 44,500 3,970 61,650 25,880

Fr. 180,000

Auf dem linken flachen Ufer ist auf die ganze Länge und auf dem rechten eventuell von km. 12,7--13,s ein Damm zu erstellen, wogegen das Vorland mit Rücksicht auf den teuern Grunderwerb, besonders aber auch deshalb, weil die Brückenöffnung nur dem einfachen Profil entspricht, in Wegfall kömmt. Die Uferböschung ist eine zweimalige.

Die Mehrkosten des Uferschutzes aus Steinen statt aus Holz und die Erstellung des Dammes samt dem nötigen Grunderwerb auf dieser 1055 m. langen Strecke betragen mindestens Fr. 80,000.

Das Gesuch um eine Nachsubvention an die Korrektion der Lim mat bezieht sich somit auf folgende Arbeiten: I. Strecke Höngg bis Ötweil km. 2,245--12,2*6: Vollständiger Ausbau mit Uferschutz aus Steinen, Vorland und Hochwasserdamm 10 km. à Fr. 95,000 =. Fr. 950,000 Hiervon ab : Wegfall von Faschinenwuhren auf 5,2 km. Flußlänge à Fr. 25,000 = . . . ,, 130,000 Bleiben II. Strecke unterhalb Ötweil km. 0,7--2,2*5, und zwar: km. 'I,i95--2,245 = 1,05 km. beide Ufer à Fr. 120,000 = Fr. 126,000 km. 0,7--1,196 = 0,6 km. rechtes Ufer à Fr. 60,000 = . . . ,, 30,000 III. Strecke bei und oberhalb Höngg bis zur Seidenstofffabrik : km. 12,246--13,8 vollständiger Ausbau mit Steinvorlage und Hochwasserdamm Hierzu Vorarbeiten und Bauleitung cirka 7% °/o Total für Ausbau der Limmatkorrektion

Fr.

820,000

,,

156,000

,, ,,

80,000 74,000

Fr. 1,130,000

182 B. Sihl.

In der Eingabe vom 23. April 1881 zum ersten Subventionsbegehren wurde bezüglich der Sihl folgendes angeführt: ,,Der Lauf dieses eigentlichen Gebirgswassers bedarf weniger einer durchgreifenden Korrektion, als eines Schutzes gegen weitere Verwilderung durch solide Uferliauten an Stellen, wo bedeutende Abbruche stattfinden oder wo Straßen und Gebäude in Gefahr stehen. Die Ausführung soll nach Maßgabe der Dringlichkeit streckenweise erfolgen. Von Zürich bis Hirzel auf 26 km. Länge werden etwa 10 km. Ufer zu verbauen sein, um ein befriedigendes Flußbett zu erzielen, und es ist anzunehmen, daß der Ansatz von Fr. 500,000 (Fr. 50 per m. Ufer) dafür ausreichen möchte."

Bei der Verbauung von nur 10 km. Ufer ist man nun aber nicht stehen geblieben und es ist überhaupt schwierig, bei einem längern Flußlauf, der nur teilweise zu korrigieren ist und dessen Ufer nur teilweise neuer Versicherungen bedürfen, zum voraus zu bestimmen, wie weit die Arbeiten auszudehnen sind. Selbstverständlich ist auch seit 1880 der Zustand der Ufer nicht unverändert geblieben, sondern es haben die verschiedenen seither eingetretenen Hochwasser wie 1881, 1886, 1887 da und dort ungünstig eingewirkt. Dazu kommt noch die Neuanlage von Straßen und Eisenbahnen, welche auf längere Strecken dem Fluß entlang führen, sowie von Brücken (Bahnbrücken: Sihlwald, Leimbach und Brunau; Straßenbrücken: Leimbach und W äffen p l atz"). Alle diese Objekte machen einen mehr Sicherheit bietenden Uferschutz notwendig.

Es sind denn auch bisher an der Sihl, ohne Überschreitung des Voranschlages, statt 10 km. 16,78 km. Ufer verbaut worden, welche Bauten allerdings -- namentlich die neuern -- noch Ergänzungen und Verstärkungen erfordern.

Die Flußlänge von der Mündung bis zur Brücke Gattikon beträgt 13,3 km., von da bis zur Sihlbrücke 9,s km. und von dieser Brücke bis oberhalb des Dürrenmoserriedes, auf welcher Strecke nur das rechtsseitige Ufer vom Kauton Zürich zu unterhalten ist, 2,8 km. Es fallen somit 49 km. Uferlänge in Betracht, wovon die Verbauung von 10km. im ersten Subventionsbeschlusse mit Fr. 50,000 per km. vorgesehen ist. Von den übrigen 39 km. werden 2 km.

vom Wehr der Spinnerei Wollishofen aufwärts, wo das Flußbett teils erweitert, teils nach sanfteren Krümmungen zu verlegen und ein neuer Steg von 36 m. Lichtweite zu erstellen
ist, mindestens ebenso hoch zu stehen kommen. Dagegen sind 27 km. ohne erhebliche Richtungsänderungen nur durch Steinpflästerungen zu sichern, wofür durchschnittlich Fr. 25,000 per km. genügen werden (l bis 1,5 m a Steinvorlage per laufenden Meter à Fr. 12 und der

183 Rest für Hinterfüllung, Grunderwerb etc.). Die verbleibenden 10 km. besitzen bereits solide Uferböschungen oder Mauern, jedoch ist hier teils der Fuß dieser Wuhre durch Steinwürfe und Vorlagen zu sichern, teils sind Ablagerungen im Flußbette, welche einen ungeregelten Flußlauf erzeugen, zu entfernen, so namentlich vom Sihlhölzli in Zürich bis zur Einmündung des Schanzengrabens.

Für diese Arbeiten sind Fr. 10,000 per km. angesetzt worden.

Danach sind für die vollständige Durchführung der Sihlkorrektion noch zu verwenden : Für 2 km. Uferlänge à Fr. 50,000 = Fr. 100,000 Für 27 km. Uferlänge à Fr. 25,000 = . . . . ,, 675,000 Für 10 km. Uferlänge à Fr. 10,000 = . . . . ,, 100,000 Sihlkorrektion Total Fr. 875,000" Das eidgenössische Oberbauinspektorat, welches seit 1882 alle Jahre Besichtigungen an Limmat und Sihl vorgenommen hat und daher mit der Sachlage vollkommen vertraut ist, bestätigt die Angaben der Regierung von Zürich durchwegs. Bei der Limmat ist der Flußlauf jetzt überall in einem einzigen Gerinne zusammengefaßt, die Durchstiche oberhalb und unterhalb Dietikon sind sehr schön ausgebildet und die Flußsohle hat sich durchwegs etwas vertieft und gleicht sich immer mehr aus. Mit den vorgesehenen Ergänzungs- und Vollendungsarbeiten wird daher ohne Zweifel ein Zustand geschaffen, wie er besser nicht gewünscht werden kann.

Die Unterhaltungskosten werden durch dieselben ebenfalls auf ein Minimum reduziert werden, indem nur der Fuß der Steinwuhre, d. h. die Steinvorlage, von Zeit zu Zeit etwas zu ergänzen sein wird.

Bei der Sihl kann man ebenfalls schon jetzt einen bedeutender) Erfolg der Korrektionsarbeiten sehen, wenigstens überall da, wo dieselben auf zusammenhängenden Strecken ausgeführt worden sind.

Die Strömung ist eine viel gleichmäßigere und raschere geworden, die Hochwasser fließen infolgedessen viel schneller und ruhiger ab, und der Wasserstand erreicht die frühere Höhe nicht mehr. Mit dem vollkommenen zusammenhängenden Ausbau der Korrektion wird daher auch hier ein sehr befriedigender Zustand erreicht werden, wie derselbe für die Sicherung des ganzen Thaies wünschenswert ist.

Was nun die forstlichen Bedingungen anbetrifft, welche eventuell an diese zwei Subventionsbewilligungen zu knüpfen wären, so ist das eidgenössische Oberforstinspektorat in diesem Falle der Ansicht, daß von
jeglicher solcher Umgang genommen werden kann, indem die Limmat aus einem See sich ergießt und die Sihl auf längerer Strecke dem bekannten Sihlwald der Stadt Zürich entlang 'fließt,

184

in ihrem oberen Laufe dagegen einem andern Kanton, nämlich dem Kanton Schwyz, angehört.

Da schon bei der ersten Subventionsbewilligung das wesentliche öffentliche Interesse dieser beiden Flußkorrektionen allerseits anerkannt worden war, so finden wir, daß an die neu projektierten Ergänzungs- und Vollendungsarteiten, die, wie von der Regierung von Zürich aufs eingehendste auseinandergesetzt worden ist, durchaus gerechtfertigt sind, eine Nachsubvention bewilligt werden könne.

Bezüglich des Beitragsverhältnisses und des Jahresmaximums spricht sich die Regierung von Zürich folgendermaßen aus : ,,Wir stellen nun ao Sie, geehrte Herren Bundesräte, zu Händen der hohen Bundesversammlung das Gesuch, es möchten dem Kanton Zürich auch an diese Bauten Bundesbeiträge bewilligt und dem Fortschreiten der Arbeiten entsprechend ausbezahlt werden, d. h.

unter Zugrundelegung einer zehnjährigen Bauzeit für das jährliche Beitragsmaximum.

Bei diesem Anlasse wollen Sie uns erlauben, daraufhinzuweisen, daß der Kanton Zürich im Verlauf von 18 Jahren für die Flußkorrektionen über 11,000,000 Franken verwendete, ohne die vielen Hunderttausend Franken, welche Staat und Gemeinden für die Verbauung von Gewässern II. Klasse verausgabt haben.

An diese große Summe haben wir nur zum Teil Bundessubvention erhalten. Wir glauben daher mit Recht, uns der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß Sie in diesem Falle uns eine Subventionsquote gutheißen, die mit den Beiträgen, wie sie an andere Kantone verabreicht werden, Übereinstimmt.*1 Im Bundesbeschlusse vom 28. Juni 1882 wurde das Beitragsverhältnis für Li m mat und Sihl zu 33 Vs °/o festgesetzt; in Anbetracht aber, daß dasselbe seither bei den Gewässerkorrektionen ähnlichen Charakters fast ausschließlich zu 40 °/o angenommen worden ist, sind wir der Ansicht, daß auch für die Nachsubvention an Lim mat und Sihl dieser Prozentsatz anzuwenden sei.

Was das Jahresmaximum anbelangt, so berechnet es sich nun wie folgt: Limmatkorrektion 40 °/o von Fr. 1,130,000 = . . Fr. 452,000 Sihlkorrektion 40 °/o von Fr. 875,000 = . . . . ,, 350,000 Total Fr. 802,000 Da die Bauzeit auf 10 Jahre angesetzt wird, so ist dasselbe Fr. 80,200, oder rund Fr. 80,000, mit erstmaliger Anzahlung im Jahre 1898, als dem Zeitpunkte, wo die Beitragsleistuugen für den Üßlinger-Hochwasserdamm beendigt sein werden.

185

Somit erlauben wir uns, den hohen eidgenössischen Räten den hier nachfolgenden Beschlußentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 30. Januar

1895.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

186

(Entwurf.)

Bnndesbeschluß betreffend

Zusicherung von Nachsubventionen für Korrektionsarbeiten an der Limmat und Sihl im Kanton Zürich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht : eines Schreibens der Regierung von Zürich vom 17. November 1894, einer Botschaft des Bundesrates vom 30. Januar 1895: auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, beschließt: Art. 1. Dem Kanton Zürich werden für Korrektionsarbeiten an der Limmat und Sihl Nachsubventionen zugesichert.

Dieselben betragen 40 °/o der wirklichen Kosten, bis zu den den Voranschlagssummen entsprechenden Maxima.

a. Für die Limmat 40 °/o der Kostenvoranschlagssumme von Fr. 1,130,000, also Fr. 452,000 b. Für die Sihl 40 °/o der Kosten voranschlagssumme von . Fr. 875,000 ,, 350,000 Gesamtbetrag

Fr. 802,000

187

Art. 2. Der Kanton Zürich übernimmt gegen Bewilligung dieser Nachsubventionen die gänzliche Vollendung der Korrektionsarbeiten an obgenannten Gewässern. Diese Arbeiten sind in 10 Jahren, vom Datum des gegenwärtigen Beschlusses an gerechnet, auszuführen.

Art. 3. Die Ausbezahlung dieser Nachsubventionen erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Bauausführung, jedoch mit der Beschränkung auf ein jährliches Maximum von Fr. 80,000 und findet erstmals im Jahre 1898 statt.

Art. 4. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesbeschlusses vom 28. Juni 1882, namentlich bezüglich der Verpflichtung zum künftigen Unterhalt dieser verschiedenen Korrektionen (Art. 7).

Art. 5. Dem Kanton Zürich wird eine Frist von einem Jahre zur Abgabe der Erklärung für Annahme obigen Beschlusses gegeben.

Art. 6. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 7. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachsubventionen für Korrektionen an der Limmat und der Sihl im Kanton Zürich. (Vom 30. Januar 1895.)

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1895

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06

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.02.1895

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177-187

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10 016 917

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