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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 27. Dezember 1869.)

Der Bundesrath hat in Sachen des m e t r i s c h e n Mass- und Gewichtwesens folgendes Kreissehreiben au sämmtliehe Kantonsregiernngen erlassen.

,,Tit..

,,Wir beehren uns, Jhnen zur Kenntniss zu bringen, dass die süx d.e Eichstätten der Kantone bestimmten metrischen Brobemasse und Brobegewichte erstellt find und nach erfolgter Untersuchung und Justirnng durch die eidg. Ei.hstätte an die Kautone nach Massgabe ihrer Bestellungen gegen Rükvergütung der Kosten werden abgeliefert werden.

,,Wir haben znm Zwel. richtiger Behandlung dieser Brobemasse und Brobegewichte und der Erzielnng eines moglichst einheitliehen Versahrens .bei deren Anwendung die Abhaltung zweier Eiehmeisterknrse angeordnet, von deneu der ei..e für die Instruktion der Eichmeister der deutschen, der andere sür diejenigen der romanischen Schweiz bestimmt ist , dieselben werden durch den gegenwärtigen provisorischen Direktor der eidg.

Eichstätte , Herrn H e r m a n n in Bern, gegeben werden und 3 bis .4 Tage dauern.

,,Der Buud trägt die Kosten der Jnstruktion , wogegen die Kantone die Entschädigung der von ihnen an die Kurse abzuordnenden kantonalen Eichmeister zu tragen haben werden. Die Bestimmung der Zahl derselben steht den Kantonsregierungen frei, da es möglicherweise die Regierungen der grossern Kantone vorziehen , nur einen oder zwei Eichmeister zu schil.en und durch dieselben dann kantonale Kurse m.t den übrigen Eichmeistern abhalten zu lassen , während kleinere Kantone ihr ganzes Eichmeisterpersonal an den eidg. Kursen Theil nehmen zu lassen

für gut finden dürsten.

,,Reben der technischen Jnstruktion werden diese Kurse als Kon zur Besprechuug verschiedener in das praktische Eichwesen einschlagender Fragen nnd znr Vorbereitung der später zu erlassenden offi gellen Jnstruktion benuzt werden.

15.

,,Mit den nähern Anordnungen der Kurse betreffend ^eit und Ort u. s. w. ist unser Departement des Jnnern beauftragt. Jndem wir Sie ersuchen , demselben die .^amen derjenigen Eichmeister , welche Sie ..n dem einen oder andern Kurse Theil nehmen zu lassen gesonnen sind, direkt zur Kenntniss bringen zu wollen , benuzen wir deu Anlass , Sie , getreue , liebe Eidgenossen , sammt uns in den Schnz des Allmächtigen zu empfehlen.^

Jn Folge einer Schlussnahme des schweizerischen Ständerathes vom

22. Dezember 1869 bezüglich der Anwendung körperlicher Zwangsm i t t e l g e g e n U n t e r s n c h u n g s g e s a n g e n e hat der Bundesrath an sämmtliche eidgenossische Stände das nachstehende Kreisschreiben gerichtet.

,,Tit..

. ,,Der schweizerische Ständerath hat mit Schlnssnahme vom 22. dies^ die Einladung an uns gerichtet , zu untersuchen , ob es wirklich uoeh Kantone gebe, in deuen korperliehe Zwangsmittel gegen Untersuchuugsgefangene^ angewendet werden , um Geständnisse zu erpressen . und über das Ergebniss dieses Untersuche^ in der nächsten Session der Bundes^ versammlnng Bericht zu erstatten.

,,Jndem wir die Ehre haben , Jhnen hievon Kenntniss zu geben , ersuchen wir Sie , uns in Erfüllung dieses Auftrages an. die Hand zu gehen und uns über die einschlagende Gese^ebnng, so.^ie über ihre Anwendnug in Jhrem Kantone gefälligst Berieht zu erstattend

(Vom 29.^ Dezember 186.).)

Jn Vollziehnng des ständeräthlichen Beschlusses vom 22. Dezember v. J.. betretend Beigabe von ..^ro.^uis zu Eisenbahnkonzessionsgesnchen, beschloss der Buudesrath, das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliche^ Kantonsregierungen zu erlassen.

,,Tit. l ,,Jn der lezten Session der Bundesversammlung ist anlässlich der znr Behandlnng vorgelegenen Eisenbahnkonzesstonen von verschiedenen leiten darüber geklagt worden, dass die gedrn^ten Konzessionen meistens seh... spät in die Hände der Mitglieder der Räthe gelangen und ^dass

16 denselben keine Ero.^uis beigegeben werden, welche eine genauere Orientirung über die Richtung der konzedirten Linien ermöglichen würden.

,,Der uns diesfalls ,,als ein in thunlichster Weise zu berücksichtigender Wunsch^ vom Ständerath mitgetheilten Anregung Folge gebend, ersuchen wir Sie, uns Eisenbahnkonzessionen, welche Sie künftig zur Genehmigung vorzulegen im Falle sein werden, jeweilen so zeitig und in solcher Anzahl von Exemplaren einzureichen, ^) dass solche stets vor dem Zusammentritt der Bundesversammlung an sämmtliehe Mitglieder beider Räthe ausgeteilt werden konnen. Gleichzeitig wollen Sie auch dafür besorgt sein, dass jedem Exemplar ein Situationsplänehen in einem ^Massstabe beigegeben werde, welcher eine nähere Orientirung über das ^ Traee der konzedirten Bahn und ihres Verkehrsgebietes gestattet.^

Der Bundesrath hat den unerwarteten Hinscheid des sel. Hrn.

Bundesrath ..).. u f f ... fämmtlichen .^antonsregiern..gen durch folgendes ^.einschreiben mitgetheilt :

,, T i t. l ,,Wir befinden uns in der schmerzlichen Lage, Jhnen znr ^enntniss bringen zu müssen, dass Herr Bundesrath Vietor R u f f p , geb. 18.

Januar 1823, .nach kurzer Krankheit, Mittwochs den 2.). dies, durch den unerbittlichen Tod aus seiner irdischen Wirksamkeit abgerufen worden ist. Bedauern wir mit Jedermann, der deu Vollendeteu näher zu kennen das Glük hatte , den nach ^inn und Streben vortrefflichen Bürger , so beklagen wtx insbesondere den durch Umsicht , .Charakterfestigkeit und Humanität gleich ausgezeichneten treuen Amtsgenossen.

"Jhrer herzlichen Theilnahme an dem so unerwarteten wie erfchütternden Ereignisse sind wir bestens versichert , wissen Sie ja mit uns , dass nicht bloss eine edle Familie oder der nähere Heimatkanton, sondern das ganze Vaterland , die Eidgenossenschaft , an deren Spi^e der Entschlafene in drei Tagen zu stehen berufen war , von einem ^rossen , schwer zu ersehenden Verluste betroffen worden ist. Die Verwandten und die .^.eimat verlangen die irdische Hülle von uns zurük, um sie am lezten Tage des scheidenden Jahres , Abends zwei Uhr, in Lutr... ^er Muttererde zur ewigen Ruhe zu übergeben.

,,Jndem wir Sie bitten , dem zu frühe Verblichenen ein freundtiches und liebevolles Andenken bewahren zu wollen, benuzen wir auch ^ ^ür die .^atl.^al.. und Ständeräthe sind 2.^0 ...^empl.are nothig.

17 diesen Traueraulass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, nebst uns in den

Schuz des Allmächtigen zu empfehlen..^

Der Bundesrath hat dem eidg. Waffenko..troleur ll. Klasse bei der Gewehrsabrik in Reuhausen, Hrn. Johannes D o r n b i r e r , von Thal (St. Gallen), die von demselben na.l.gesuchte Entlassung von dieser Stelle auf den 15. Januar 1870 unter Verdankung der gelei^teten Dienste ertheilt.

(Vom 3. Januar 1870.)

Der Bundesrath hat die neuen E^erzierreglemente, nach einigen

Redaktionsberichtignngen, definitiv in Kraft erklärt.

(Vom 5. Januar 1870.)

Mit Schreiben vom 24. Dezember 1869 hat die Regierung des Kautous Zürich den. Bundesrathe zur Kenntniss gebracht, dass in den der turnerischen Grenze nahe liegenden st. gallischen Gemeinden Goldingen und Kappel die L u n g e n s e u c h e ausgebroehen sei, so wie auch die B l a s e n s e u c h e in verschiedenen Gemeinden sämmtlicher Bewirke des Kantons Zürich.

Von den Regierungen der beiden genannten Kantone seien aber alle nothigen Massregeln getroffen worden , um die Weiterverbreituug der Senden zu verhüten ; auch seien dieselben im Abnehmen , so dass die temporär eingestellten Viehmärkte nächstens wieder freigegeben werden konnen.

Die Regierung des Kautons Bern machte mit Schrift .^om 2..). Dezember abhin dem Bundesrathe ^ die Mittheilung , dass sie ^ am

18. gl. Mts. beschlossen habe , dass Studirende derjenigen Deutschen

Hochschuleu, welche zu uns im Reeiproeitätsverhältniss stehen, ^) an der ^) Wie die .^riedrichs^Wilhelms^Universität zu Berlin (stehe Bundesblatt

v. J. 18..^ Band III, Seite ....84).

Bundesblatt. ^ahrg. XXII. Bd. I.

18 ^

bernischen Hochschule nur die Hälfte der Jmmatrikulatio..sgebül..r zu bezahlen haben.

Der Bundesrath hat die Errichtung eines eidgenössischen Telegraphenbüreaus am Giessbach (Bern) beschlossen, so wie auch das eidg. Bostdepartement ermächtigt, mit der Standeskommission des Kautons Appenzell der änssern Rhoden wegen Errichtung eines Telegraphenbüreaus in Schwellbrnnn einen Vertrag abzuschliessen, und zwar unter den Bedingungen, wie sie in der am 1. März 1867^) modifia zirten Verordnung vom 6. August 1862 ^) enthalten sind.

Behnss

Vornahme

einer Ersazwahl für

den verstorbenen

Hrn.

Bundesrath Rnffl.. und eines Bnndespräsidenten für das Jahr 1870 hat der Bundesrath beschlossen. die Bundesversammlung auf Montag den 31. dieses Monats nach Bern ausserordentlich einzuberusen.

Das diessällige Einberusungsschreiben lautet also : ,,Tit. l .,Durch den am 29. Dezember so unerwartet ersolgten Hinsche.id unsers verehrten Amtsgenossen, Herrn Bundesrath Rufs..., desig.nrlen Bnudesprasidenten für das Jahr l 870, ist in unserer Behorde eine Lüke entstanden, die, wenn nicht verschiedene Jnteressen leiden sollen, aus nahe liegenden Gründen nicht längere Zeit unausgesüllt bleiben kann.

Wir haben daher für angemessen erachtet, die Bundesversammlung aus Montag den 31. des lausenden Monats Januar ausserordentlich einzu-

berusen, zunächst zur Wahl eines Mitgliedes des Bundesrathes, so wie zu derjenigen des Bundespräsidenten für 1870.

,,Jndem wir Sie einladen, am genannten Tage, Morgens 10 Uhr ini Saal des Nationalraths sich einfinden zu wollen, benuzen wir den Anlass zum erneuerten ...lusdruke unserer vollkommensten Hochachtung.^

(.^om 7. Januar 1870.)

Die Gesellschaft der Eisenbahn Bruntrut^.Delle hat sich unterm 22. v. Mts. über den Beginn der Erdarbeiten innerhalb der ihr durch

^) Siehe eidg. Gese^sammIung. Band IX, Seite .^. ^iffer .^..

^)

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32.^.

19 den Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1867 sestgesezten Frist, so wie über die Mittel zur gehörigen Fortführung des Unternehmens ausge wiesen, und es ist dieser Ausweis vom Bundesrathe als genügend gefunden worden.

Der Bundesrath wählte (am 3. Januar als Telegraphist in Trogen :

1870)

Jakob Lutz, von Wolfhalden (Appenzell A. Rh.), Bosth..lter in Trogen.

(am 7. Januar 1870) ,, Bostko.mmis in Basel: Hrn. Friedrich a st, von Oberhosen (Thurgau) , Kaufmann in Gengenbach (Grossherzogthum Baden).

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Bekanntmachnung Es wird hiemit zur osfentIichen Kenntniß gebracht, daß der Abonnementspreis für das schweiz. Bundesblatt auch für das Jahr 1870 bloß Fr. 4 beträgt .

mlt Jnbegrlff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatt wird enthalten Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes ., alle wichligern Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft gewlsse Be schlösse derselben, und Schlußnahmen des Bundesrathes über fragen. welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind ., Auszüge aus den Verhandlungen der Bundes Versammlung und Berichte ihrer kommissionen , ferner die von schweizerischen .Konsuln im Auslande eingehenden Berichte , so weit solche für das Publikum von Siehe eidg. Gesezsammlung, Band VI1I, Seite 8.)0.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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1870

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.01.1870

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