1049 #ST#
Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes
(Vom 14. Juli 1870.)
Der Bundesrath hat beschlossen, dass Liebesgaben für die am 11.
dies durch ein grosses Brandunglük heimgesuchten Bewohner von J o u g n e nnd La F e r r i e r e in Frankreich zollfrei ausgehen dürfen.
Das Bostdepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, mit der Regierung des Kautons St. Gallen wegen Errichtung eines Telegraphenbüreaus in E n g e l b u r g einen Vertrag abzuschliessen.
(Vom 15. Juli 1870.)
Mit Rüksicht aus die gegenwärtige Konstellation zwischen Frankreich und Breussen hat der Bundesrath Folgendes beschlossen: 1. Der Bundesversammlung wird eine Vorlage betretend die politische Lage , mit Begehren um Vollmacht zur Aufrechthaltung der Neutralität der Schweiz und die Jntegrität ihrer Gebietes aus die nächsten Tage angekündigt.
2. An die Gesandtschasten in Berlin und Baris ergeht die vorläufige Mittheilung, dass es Absicht des Bundesrathes sei, im Falle
eines Krieges die schweizerische Reutratität mit allem Raehdruk zu wahren, wovon sie beiden Regierungen Kenntniss zu geben haben.
3. Das politische Departement hat die Vorlagen für die Bundesversammlung besorderlichst vorzubereiten und ebenso den Entwurf einer Kundgebung an die Mächte einzubringen.
4. Das Militärdepartement ist beauftragt, mit der angemessenen
Vorbereitung für eine abfällige Truppenaufstellung sich ernstlich zu beschästigen, dem Bundesrath die erforderlichen Anträge hiesür , sowie Vorschläge für die Wahl eines Generals und eines Ehess des General-
stabs vorzulegen.
5. Vom Finanzdepartement ist die Beschaffung der ersorderlichen Geldmittel ins Auge zu sassen nnd daraus Bedacht zu nehmen, dass hinlängliches Rohmaterial sur die Bulversabrikation und rechtzeitig zur Stelle sei.
1050 6. Den Eisenbahnverwaltungen endlieh wird augezeigt, dass der .Bu^e^at^. j^ nach Unlstä^deu bald in den Fall kommen dürste. über ihr Material zum Transport einer a n s e h n l i c h e n Truppenzahl zu verfügen, woraus sie sich einrichten mogen.
Der Bundesrath hat für die zu Gunsten der Brandbeschädigten in J o u g n e und La F e r r i e r e durch die schweizerischen Bosten zu befördernden Liebesgaben die .^ortosreiheit bewilligt, wobei jedoch die für derartige Sendungen geltenden gesezliehen Bestimmungen beobachtet werden sollen.
(Vom 16. Juli 1870.)
Veranlasse dnrch die von Frankreich dem Norddeutschen Bunde abgegebene Kriegserkläruug hat der Bundesrath beschlossen, die .^täbe und Auszügermaunschast dex Armeedivisionen l (E g l off), ll (Jakob
Salis), Vl (^aravieini), Vll (Jsler) und l^.(Schädler) sosort in Dienst zu rusen, auch die gesammte übrige Mannschast des^ Ans-
zuges auss Vie.uet zu stelleu.
Von dieser Anordnung soll den Kantonsregierungen durch Kreisschreiben Kenntniss gegeben werden.
Vom Bundesrathe sind gewählt worden : (am 9. Juli 1870^ als Telegraphist in Eernier:
Hr. Jean konstant R e n a u d , von Eortaillod, Lehrer und Bostablagehalter in Eernier (Reuenburg); ,, Telegraphistin in Dombresson: Jgsr. Marie T a l l e t , Vrivallehrerin, v. u. in Dombresson (Renenburg);
(am 14. Juli 1870) ,, Telegraphistin in Stein:
Frau Elise .......che r r e r , Bosthalterin von
und in Stein (St. Gallen).
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1870
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
28
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
16.07.1870
Date Data Seite
1049-1050
Page Pagina Ref. No
10 006 557
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.