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Aus denVerhandlungen des Schweiz. Bundesrates, (Vom 28. Mai 1895.)

Infolge der Ausführung der Verordnung vom 28. Dezember 1894 betreffend die Vollziehung des Bundesgesetzes über die Errich-tung von Armeecorps sind die bisherigen Trainbataillone aufgehoben, neueTrainabteilungenn gebildet u n d i s t eine ueue Numerierung so sehr modifiziert worden, daß die frühem Abzeichen mit seiner jetzigen Organisation nicht mehr im Einklang stehen und es notwendig geworden ist, dieselben einer vollständigen Revision zu unterziehen. Es werden daher für die Trains folgende Abzeichen festgesetzt : 1. Pompons und Eichel der Polizeimützenquasten gleich wie diejenigen der Einheit oder des Stabes, d. h.

für die Trains des Armeestabes und der Armmecorpsstäbe : karmesi ; ' für die Trains der Divisionsstäbe: eine Division im Armeecorps karmesin-weiß, die andere weiß-karmesin, entsprechend den Radfahrern dieser Stäbe; für die Trains der Infanteriestähe : weiß (wie bisher) ; für die ungeraden Landwehr-Trainabteilungen: rot (wie bisher); für die geraden Landwehr-Trainabteilungen : grün (Verpflegstrain).

2. Kokarde : diejenige der Einheiten, beziehungsweise der Stäbe; für den Sanitätstrain eidgenössische Kokarde.

3. Besondere Abzeichen auf dem Käppi: diejenigen der Einteilungseinheit. (z. B. für die Kriegsbrücken-Trainabteilungen : Anker mit Ruder und Stachel).

4. Nummern: diejenigen der Einheiten, beziehungsweise der Stäbe; Käppinummern von gelbem Metall.

5. Achselklappen: diejenigen der Einheiten; für alle Stäbe: schwarzer Grund und gelbe Nummern.

205 Die berittenen und unberittenen Ordonnanzen, welche nach der Verordnung den höhern Stäben bleibend zugeteilt werden, erhalten die Pompons, Nummern und Achselklappen desjenigen Stabes, bei welchem sie eingeteilt sind.

Es wird beschlossen, auch den Offizieren und Unteroffizieren der Verwaltung der Befestigungen von St. Maurice, gleich wie denjenigen der Verwaltung der Gotthardbefestigungen, die Equipementsentschädigung pro 1894 nach Maßgabe ihrer Diensttage auszurichten, und zwar den berittenen Offizieren 60 Cts. per Tag und den unberittenen Offizieren, sowie den Unteroffizieren 50 Cts. per Tag.

(Tom 31. Mai 1895.)

In Abänderung der Tafel XII der Verordnung betreffend die Vollziehung des Bundesgesetzes über die Errichtung von Arméecorps, vom 28. Dezember 1894 (A. S. n. F. XIV, 725), wird der Bestand der Fuhrwerke und Zugpferde des Corpslazarettes wie folgt festgesetzt : Fuhrwerke.

Ambulanzenfourgons Blessiertenwagen Reservefourgons Krankentransportwagen (Requisition) Proviantwagen Fahrküchen Total Reservepferde Total

4 8 4 32 4 _ _2 54 -- 54

Zugpferde.

16 16 16 64 8 2_ 122 8 130

Dem Entwurf einer Ordonnanz betreffend die Schußladung und Exerzierpatrone für die 5,3 om Schnellladerkanonen der Festungsartillerie wird die Genehmigung erteilt.

Der Entwurf einer neuen Tabelle für die Berechnung der Zinsentschädigung an die Kantone für die Reserven an neuen Kleidungsstücken wird genehmigt.

206 Die in Art. 5 der Konzession einer Eisenbahn von Pont über Sentier nach Brassus, vom 16. April 1891 (B. A. S. XI, 315 ff.), angesetzte, durch Bundesratsbeschluß vom 21. April 1893 (E. A. S.

XII, 313) erstreckte Frist zur Einreichung der vorschriftsgemäßen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um weitere zwei Jahre, d. h. bis 16. April 1897, verlängert.

Wenn während dieser Frist die Konzession filr die gleichen Linien oder ein Teilstück derselben von anderer Seite verlangt würde, welche bessere Garantien für die Ausführung zu bieten vermöchte, so bleibt der Bundesversammlung vorbehalten, die Konzession auch vor Ablauf obiger Frist gana oder teilweise zurückzuziehen und dem neuen Bewerber zu übertragen, sofern die dermaligen Konzessionäre innerhalb einer dannzumal festzusetzenden Frist nicht die gleichen Garantien bieten.

Zum Generalkonsul in Patras wird ernannt: Herr Albert H a m b u r g e r , von Rorschach, zur Zeit Konsul, und zum Vizekonsul ebendaselbst: Herr Karl Georg M ü l l e r , von Heidelberg.

In Athen wird ein schweizerisches Konsulat errichtet und als Konsul Herr Ingenieur Ludwig S c h n e i d e r , von Basel, in Athen, gewählt. Das neu errichtete Konsulat wird dem Generalkonsulat in Patras unterstellt, und es werden ihm als Konsularbezirk die Provinzen Atfcika und Böotien, Euböa, die Cykladen, Phtiotis und Phocis, Thessalien (Trikala und Larissa) und Argolis-Korinthia zugeteilt.

(Vom 4. Juni 1895.)

Die drei durch den Bundesrat gewählten Mitglieder des Verwaltungsrates der Gotthardbahn, die Herren Kommandeur M a s s a , Generaldirektor der italienischen Mittelmeerbahn, in Mailand ; v o n S eh li e r h öl z, königlich württembergischer Baudirektor, in Stuttgart, und Rinaldo S i m en, Staatsrat und Ständerat in Bellinzona, werden, gestützt auf Art. 34, Alinea 3, der Statuten der Gotthardbahn, für eine weitere Amtsdauer von 6 Jahren, d. h. bis zum 12. Juni 1901, bestätigt.

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Der Bundesrat ist auf seinen Beschluß vom 10. Juli 1894, dessen Ausführung mit Schlußnahme vom 21. Dezember gleichen Jahres vorläufig sistiert wurde, zurückgekommen und hat demselben folgenden Wortlaut gegeben: 1. Die in § 9, Absatz 4, litt, b, des Transportreglements vorgesehene Gültigkeitsdauer der Retourbillete wird allgemein um je e i n e n Tag erhöht.

2. Derselbe § 9 erhält folgendes neue Alinea 6 : a. Die Retourbillete und die Rundreisebillete sind nur für diejenigen Personen, welche mit denselben die Reise angetreten haben, zur Rückreise, bezw. Weiterreise gültig :, b. der Kauf und der Verkauf von teilweise benutzten Retourund Rundreisebilleten sind verboten. Insbesondere unterliegt der gewerbsmäßige Handel mit solchen Billeten, sowie die Vermittlung dieses Handels den Straf bestimm un gen des Bundesgesetzes über die Bahnpolizei (Art. 6--10), sofern nicht auf Grund der Strafgesetze Bestrafung eintritt.

3. Dieser Beschluß, wodurch derjenige vom 10. Juli 1894 aufgehoben und ersetzt wird, tritt mit 1. Januar 1896 für sämtliche schweizerischen Transportanstalten, soweit sie dem Transportreglement unterstellt sind, in allgemein verbindlicher Weise in Kraft und ist auf den angegebenen Zeitpunkt mittelst eines Nachtrages zum Transportreglement zur Durchführung zu bringen.

"Wahlen.

(Vom 28. Mai 1895.)

Post- und Eisenbahndepartement.

P o s t v e r w a l t u^n g.

Dienstchefs bei der Kreispostkanzlei in Neuenburg : Herr Henri Berthoud, von Couvet, Postcommis in Neuenburg.

,, Alfred Audétat, von Verrières, Postcommis in Neuenburg.

208 (Vom 31. Mai 1895.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kanzlist der Handelsstatistik:

Herr Fritz Reinhard, von Röthenbach (Bern), Beamter der Schweizerischen Centralbahn.

Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Aigle: Herr Walther Baumann, von Wädensweil.

Telegraphist in Baden: ,, Hans Schibier, von Ölten.

Telegraphisten in Basel : ,, Hans Altweg, von Tägerweilen.

Emil Gugger, von Utzenstorf.

n Telegraphisten in Bern : ,, Max Baur, von Sarmenstorf (Aargau).

,, Benjamin Kolp, von Ebnat (St.

Gallen).

Telegraphist in Burgdorf: ,, Ernst Held, von Kiiegsau.

Telegraphist in Bulle: ,, Silvio Rusca, von Agno (Tessiti).

Telegraphist in Freiburg: ,, Adolf Kallen, von Frutigen.

Telegraphist in Genf; ,, Marius Gex-Chave, von Daillens.

Telegraphist in Luzern: ,, Joseph Zehnder, von Einsiedeln.

Telegraphist in Rnpperswyl: ,, Hermann Hürlimann, von Hinweil.

Telegraphist in Romanshorn : ,, Jakob Huber, von Engishofen (Thurgau).

Telegraphist in St. Gallen : ,, Werner Strilbi, von Degersheim (St. Gallen).

Telegraphist in Schaff hausen : ,, Oskar Huber, von Lenzburg.

Telegraphist in Sitten : ,, Oskar Perrollaz, von Sitten.

Telegraphisten in Zürich : ,, Gustav Wullschleger, von ßothrist (Aargau").

,, Ugo Bolla, von Olivone (Tessin).

,, Kaspar Arquint, von Tarasp (Graubünden).

,, Hans Emil Niederhäuser, von Rüderswyl (Bern).

209

(Vom 4. Juni 1895.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Luzern : Herr Johann Müller, von Eschenbach.

Postcommis in St. Gallen: ,, Othmar Wild, von Schwanden (Glarus).

Frl. Emma Bünzli, von Uster.

Posthalter, Briefträger und Bote in Perlen : Herr Otto Niffeler von Hergiswyl.

T e l e g r a p h e n v er w a l t u n g.

Gehülfe auf dem Materialbureau der Telegraphendirektion : Herr Konrad Schum, von Stein am Rhein.

Telegraphist in Intragna (Tessin): Frl. Celestina Paganetti, von Vairano (Tessin}.

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