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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 19. August 1870.)

Der Buudesrath hat, auf die ihm vom Handels- und Zolldepartement, sowie vom Militärdepartement erstatteten Berichte, eine Milderung des Bserdeausfuhrverbotes beschlossen, in dem Sinne, dass solche Bferde, die zwar als gewohnliche Zugthiere tauglich sind und nur zum speziellen Gebrauche als Reit- oder Artil.leriepserde sieh nicht eignen, wenn diese Beschassenheit durch kompetente Untersuchuug konstant ist, zum normalen Zoll von Fr. 1. 50 zugelassen werden dürfen, wobei.

jedoch mit Bezug ans die Untersuehuug solcher Bferde unter allen Umständen die Mitwirkung der vom Militärdepartemente zu bezeichnenden

Militärpferdärzte als Experten gewahrt bleiben müsse.

(Vom 20. August 1870.)

Veranlagt durch verschiedene Kundgebungen in ausländischen Blättern hinsichtlich der von der Schweiz gegenüber den kriegführenden Mächten beobachteten Neutralität, hat der Bundesrath das nachstehende Kreissehreiben an sämmtliehe Kantousregieruugen erlassen.

"Tit.!

,,Es sind uns eine Reihe von Thatsachen zur Kenntniss gekommen, welche vermutheu lassen, dass sremde Einflnsse thätig sind, um die neu-

trale Stellung. der Schweiz zu kompromittiren. Gleichzeitig wird durch Lügen und Entstellungen im Auslande die Rachricht geflissentlich verbreitet, dass die schweizerische Bevölkerung diese oder jene kriegsührende Bartei begünstige, indem man in Deutschland ausbreitet, sie sei sranzosich gesi.nnt, und in Frankreich, sie halte mit Breussen.

,,Wenu die schweizerischen Behorden im Bewußtsein ihrer getreuen Bflichtersüllnng, einem solch' unlautern treiben in gewohnlichen Zeiten das Schweigen der Verachtung entgegensehen konnten, so wäre in einer so ausgeregten Zeit eine derartige passtve Haltung nicht am Blaze.

Wir halten es daher sür unsere Bflicht, die h. Kantonsregierungen zu ersuchen, während der Kriegszeit eine grossere Wachsamkeit zu entwikeln

222 und sofort mit ganzer Energie einzuschreiten gegen Versuche, die Reutralität der Schweiz durch Wort oder Schrift oder anderweitige Art zu gefährden. Jnsbefondere mochten wir Sie ersuchen, der Bresse Jhres Kantons zu empfehlen, keine Barteinahme zur Schau zu tragen und die Aufnahme von Artikeln aus nicht genau bekannter Hand, sowie von.

Hezartikeln oder allgemeinen Verdächtigungen abzulehnen.

,,Richt minder ersuchen wir Sie, auch auf die Vorgänge in öffentlichen Wirthschastslokalen, insbesondere an den Grenzen, ein aufmerksames Auge zu halten und das Bnbliknm zu avisiren, Fremden gegenüber Vorsicht zu beobachten. Verdächtige Fremde wollen Sie beobachten lassen und unter Umständen über die Grenze schassen.

,,Die gegenwärtige Erregtheit der Gemüther in allen Staaten rings um uns und die entsprechende Erregtheit der in unserer Mitte lebenden .Angehörigen jener Rationen machen während des Krieges Vorsiehtsmassregeln nöthig, die in der freien Schweiz sonst ungewohnt sind.

Wir sind indess überzeugt, dass unsere gesammte Bevölkerung, wie unsere Bresse, ans patriotischen Rüksiehten sich gern eine momentane Selbstbeschränkung auferlegen wird.

Raehdem die schweizerische Buudesversammlung mit vollstem Einmuth in sich, wie mit dem ganzen Lande die Reutralität der Schweiz proklamirt hat, ziemt es uns, dieselbe in loyalster Weise durchzuführen und dabei selbst bösen Schein zu meiden.

,,Jndem wir Sie ersuchen, diese wohlgemeinten Rathschläge in angemessener Weise zur Ausführung zu bringen, benuzen wir den Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in den Sehuz des Allmächtigen zu empfehlen.^

(Vom 22. August 1870.)

Aus einen Bericht des eidg. Militärdepartements beschloss der Bundesrath, dass als Grenzbesezungstruppen im eidgenössischen Dienste serner bloss noch ^u verbleiben haben : die Jnsanteriebrigaden Rr. 16 und 19 .^

,, Batterien Rr. 11 und 20.

,, Dragonerkompaguien Rr. 1 und 10.

Das Bostdepartement ist ^vom Bundesrathe ermächtigt worden, mit der Regierung des Kantons Zürich wegen Errichtung eines Telegraphen^ büreaus in R he i na u einen Vertrag abzuschließen.

.^

223

Der Bundesrath hat die Errichtung von 30 Telegraphistenstellen beschlossen, und zwar : beim .......elegraphenbüreau Zürich . . . . . . . .

4; bei den Telegraphenbüreat.^ Bern, Ehur, ^enf und Luzern je 3 ^ ... ,, ,, Lausanne und St. Gallen . ,, 2.

,, ,, ,, Aarau, Basel, Bel.lenz, Chau.^ de-konds, Reuenburg, Olten,

Romanshorn, Sitten, Vivis

und Winterthur

.

.

.

. ... 1.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden :

(am 22. August 1870) al.s Ehef der Briefe^pedition in Luzern : Hr. Josef F e l b e r , von Rebikon, bisher Commis auf dem Hauptpostbüreau .Luzern^ ,, Vostkommis in Ludern: Hr. ^ Anton M e ^ e r , von Rottw^l, patentirter Bostaspirant in Luzern ; " Tel.egraphistin in Lachen: Jgsx. Katharina Zug er, Bosthalterin, von und in .Lachen (Schw.^z); ,,

.

,,

,, ^u^f-

lingen:

Frau Süsette Hub ex, geb. Sporri,

von Elgg, in Wülflingen (Zürich^.

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Inserate.

Eidgenössisches Anleihen.

^

Infolge Beschlusses des Bundesrathes vom 15. dieses Monats ist da... Finanz..

Departement ermächtigt . den Zins der auf 1 Jahr lautenden Kassascheine von 4 1/2 % auf .. % zu erhohen.

Der Zins wird zum Korans entrichtet.

Die bisherigen Einzahlungen sollen ebenfalls zu 6 % verzinset und den In.

habern der betreffenden Titel zur Zeit der Rükzahlung des Kapitals 1 1/2 % nach.

vergütet werden.

Das Minimum eines Kassascheines darf nicht Weniger als hundert Franken betragen., hohere Summen müssen je auf hundert Franken abgerundet sein.

Jede Subseription ist längstens innert der .Frist von 10 Tagen, vom Tage der Zeichnung an, voll einzuzahlen.

Die Kassascheine werden nach der Wahl der Subseribenten aus den Namen oder auf den Inhaber ausgestellt.

Subseribenten , welche eine Einzahlung von wenigstens 100,000 Franken leisten, erhalten eine Provision von einem halben Prozent.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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Bundesblatt

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Jahr

1870

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

36

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.08.1870

Date Data Seite

221-224

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10 006 621

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