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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Ausschreibung.

Unterzeichnete Amtsstelle hat die Absicht, 200--250 Wagen à 10,000 kg.

lagerfähigen Hafer neuer Ernte Ia Qualität anzukaufen. Bis zum 5. November verbindliche Offerten mit Angabe der Provenienz nnd des Qualitätsgewichtes der Ware und des Lieferungspreises per 100 kg. netto sind (für Lose von 10--20 Wagen) bis Ende Oktober verschlossen mit der Aufschrift ,,Haferofferte'' der unterzeichneten Stelle franko einzureichen, begleitet mit einem Muster von wenigstens l kg.

Ausländische Ware ist franko Grenzstation loco und transit, Ost- und Westschweiz, inländische franko nächste Bahnstation des Verkäufers zu berechnen, von hier weg erfolgt der Transport auf unsere Kosten. Der Hafer soll bis spätestens Ende Dezember an die von uns bezeichneten Magazine abgeliefert werden. Die definitive Annahme der Ware erfolgt in unsern Magazinen.

B e r n , den 30. September 1895.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Stelle-Ausschreibung.

Die erledigte Stelle des Einnehmers beim Hauptzollamt St. Margrethen (St. Gallen) wird hiermit zur Neubesetzung ausgeschrieben.

Bewerber haben ihre Anmeldung bis zum 9. November nächstbin an die Zolldirektion in Chur zu richten.

B e r n , den 21. Oktober 1895.

Schweiz. Oberzolldirektion.

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Stelle-Ausschreibung.

Infolge .Rücktritts des bisherigen Inhabers wird hiermit die Stelle eines Chefs der rechtlichen Abteilung und zugleich Sekretärs des eidgenössischen Versicherungsamtes, mit einer Besoldung von Pr. 6000 bis 7000, zu freier Bewerbung ausgeschrieben.

Die Bewerber haben sich unter Ausweis über ihren Bildungsgang und ihre bisherige praktische Thätigkeit bis zum 16. November 1896 bei dem Direktor des eidgenössischen Versicherungsamtes anzumelden.

B e r n , den 11. Oktober 1895.

Eidg. Industrie und

Landwirtschaftsdepartement.

Ausschreibung von erledigtem Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Lausanne.

2) Briefträger in Fiesch (Wallis).

3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Oberried (Bern).

4) Briefträger in Muri (Bern).

5) Postcommis in Basel.

6) Zwei Briefträger in Basel.

Anmeldung bis zum 5. Nov.

1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

Anmeldung bis zum 5. Nov.

1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

Anmeldung bis zum 5. Nov.

1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Posthalter und Briefträger in Leimbach (Aargau). Anmeldung bis zum 5. November 1895 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

8) Zwei Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 5. November 1895 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

9) Briefträger in Bruggen (St. Gallen). Anmeldung bis zum 5. November 1895 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

971 10) Telegraphist in Winterthur. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 31. Oktober 1895 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Einnehmer beim Nebenzollamt in Rüdlingen (Schaffhausen). Anmeldung bis zum 27. Oktober 1895 bei der Zolldirektion in Schaffhausen.

2) Postcommis in Freiburg.

Anmeldung bis zum 29. Oktober 3) Postpacker in Freiburg.

1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) Briefträger in Yverdon.

5) Briefträger in Dürrgraben (Bern). Anmeldung bis zum 29. Oktober 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

6) Postcommis in Cbaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 29. Oktober 1895 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

7) Briefträger und Postpaoker in Baden. Anmeldung bis zum 29. Oktober 1895 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

8) Postablagehaltcr und Briefträger in Manensee (Luzern). Anmeldung bis zum 29. Oktober 1895 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

8) Postcommis in Zürich.

Anmeldung bis zum 29. Oktober 9) Postcommis in Winterthur.

1895 bei der Kreispostdirektion in 10) Briefträger in Zürich 16 (Wiedikon). Zürich.

11) Postcommis beim Schweiz. Messageriebureau in Luino (Italien). Anmeldung bis zum 29. Oktober 1895 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

12) Telegraphist in Mordes (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Dcpeschenprovision. Anmeldung bis zum 26. Oktober 1895 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

13) Telegraphist in Born. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 26. Oktober 1895 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

14) Telegraphist in Luzern. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 26. Oktober 1890 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

15) Telephongehülfe in Luzern. Der Gehalt wird bei der Wahl festgesetzt.

Anmeldung bis zum 26. Oktober 1895 bei dem Telephonchef in Luzern.

16) Telegraphist in Zürich V d (Neumünster). Jahresgehalt Fr. 400, nebst Depeschenprpvision. Anmeldung bis zum 26. Oktober 1895 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

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Bedeutende Preisermässigung,

(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Furrer unter Mitwirkung von Fachkundigen in und ausser der Bundesverwaltung.

3 Bände (156 Bogen gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, Francke & Co. in Bern.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen nnd kann gegen Nachnahme öde r Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 5.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern .allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- nnd Geschäfts-Bureaux aufs beste empfolen werden.

Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 43.

Bern, den 23. Oktober 1895.

III. Personen- andGepäokverkehr,, C. Transitverkehr.

43

701. ( /96) Direkter Personen- und Gepäcktarif Deutschland -- Italien über die Gotthardbahn, vom i. September 4894.

Nachtrag L Mit 1. Dezember 1895 tritt zum genannten Tarif ein Nachtrag I in Kraft, welcher Änderungen nnd Ergänzungen enthält.

Luzern, den 15. Oktober 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

IV, Güterverkehr.

B. Verkehr mit dem Auslande.

43/95)

702. (

Südösterreichisch-ungarisch-deutscher Gütertarif, vom i.Dezemberr 4888. Nachtragg VII.

Auf 1. November 1895 tritt zum Tarif für den südösterreichisch-ungarischdeutschen Güterverkehr, vom 1. Dezember 1888, ein Nachtrag VII in Kraft, 327

enthaltend Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Tarifvorschriften, der Warenklassifikation und der Tarife.

Der Verkaufspreis des Nachtrages beträgt 30 Cts. pro Exemplar.

Zürich, den 22. Oktober 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Rückvergütungen.

703.

48

( /95) Transporte von Fleisch und Speck, geräuchert oder gesalzen, Basel S C B (Antwerpen) -- Westschweiz.

Mit sofortiger Gültigkeit werden für den Transport von Fleisch und Speck, geräuchert oder gesalzen, in Einzelsendungen oder in Wagenladungen mit Provenienz Antwerpen die nachstehenden Taxen auf dem Rückvergütungswege eingeräumt: von Basel S C B nach Fr. pro 1000 kg.

Morges 27. 15 Lausanne 27. 15 Vevey 30. 35 Montreux 31. 35 Aigle 33. 95 St. Maurice . . . .

35. 95 Sion 42. 95 Verrières loco . . .

18. 65 Lode loco 17. 75 Bern, den 22. Oktober 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

704. (43/95) Getreideverkehr Ungarn -- Südfrankreich.

gewährung gekündeter Rückvergütungen.

Weiter-

Die in unserer Publikation Nr. 195 des Publikationsorgans Nr. 13, vom 27. März 1895, gekündeten Rückvergütungen für Getreidesendungen aus Ungarn nach Südfrankreich werden bis zur Einführung eines neuen Getreidetarifs Österreich-Ungarn-Genf transit weiter gewährt.

Zürich, den 19. Oktober 1895.

Namens der beteiligten Verwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

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0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

705. (43/95) Reichsbahn-Straßenbahngütertarif,

Teil II.

Mit Gültigkeit vom 15. Oktober 3895 werden die Stationen Brumath, St. Ludwig und Zabern, sowie die bei der elsäßischen Zuckerfabrik errichtete Grüterabfertigungsstelle Erstein (Zuckerfabrik) der Straßburger Straßenbabngesellschaft (Straßburg-Markolsheim) in den Reichsbahn-Straßenbahngütertarif, Teil II, vom 1. September 1892, aufgenommen.

Weitere Auskunft erteilt unser Tarif bureau.

Straßburg, den 11. Oktober 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 21. Oktober 1895: Nachtrag I zum Gütertarif für den Verkehr zwischen Basel Centralbahnhof einerseits und Stationen der Eisenbahnverwaltungen der Centralund Westschweiz, sowie der Gotthardbahn anderseits, enthaltend neue Taxen für die Seethalbahnstationen Lenzburg-Stadt und Niederlenz.

Genehmigt am 22. Oktober 1895: 1. Ermäßigte Frachtsätze für den Transport von Fleisch und Speck, geräuchert oder gesalzen, in Einzelsendungen oder in Wagenladungen mit Herkunft von Antwerpen ab Basel S C B nach den Jura-Simplon-Bahn-Stationen Morges, Lausanne, Vevey, Montreux, Aigle, St-Maurice, Sion, Verrières loco und Lode loco.

2. Nachtrag VII zu den reglementarischen Bestimmungen und Tarifen für den direkten Güterverkehr zwischen Triest Freihafen K K St B, Triest Freihafen Südbahn, Triest Südhahn, Triest Stadt K K St B, Triest St. Andrea, S. Sabba, Fiume, Fiume inpartelep (Fiume Industrie-Etablissements), Cormons, Görz, Monfalcone, Sagrado, Pola und Rovigno einerseits und Deutschland, sowie den badisch-schweizeriscben Stationen Basel, Konstanz, Schaffhausen und Singen anderseits, enthaltend Änderungen nnd Ergänzungen der allgemeinen Tarifvorschriften, der Warenklassifikation und Tarife, sowie die Aufnahme der Station Monfalcone.

3. Nachtrag H zum Gütertarif für den direkten Verkehr zwischen den Stationen der Schweiz. Seethalbahn einerseits und denjenigen der Schweiz.

Centralbahn, der aarg. Südbahn und Bremgarten nnd der Emmenthalbahn anderseits, enthaltend in Hauptsache Frachtsätze und Distanzen für die neuen Seethalbahnstationen Lenzburg-Stadt, Niederlenz nnd Wildegg.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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Jahr

1895

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.10.1895

Date Data Seite

969-972

Page Pagina Ref. No

10 017 198

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