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Schweizerisches Bundesblatt.

64. Jahrgang.

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27. November 1912.

Band V.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1912 (III. Serie).

(Vom 22. November 1912.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (III. Serie) zu unterbreiten :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat

Fr. 20,000

2. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder der Kommissionen

Fr. 20,000

Der für die Kommissionssitzungen bewilligte Budgetkredit Ton Fr. 50,000 genügt auch dieses Jahr nicht. Bis Ende Oktober waren angewiesen Fr. 54,534. Letztes Jahr wurden im November und Dezember noch Fr. 11,483 ausgegeben, so dass wir den Gesamtbedarf für 1912 auf rund Fr. 70,000 berechnen. Im Voranschlag pro 1913 beantragen wir, den Kredit auf diesen Betrag ·zu erhöhen.

Bundesblatt. 64. Jahrg. Bd. V.

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B . Ständerat

: . - . . . - . F r . 10,000

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen

Fr. 10,000

Wie beim Nationalrat, so muss auch hier der Kredit voa Fr. 30,000 für die Kommissionssitzungen ergänzt werden. Es sind bis Ende Oktober angewiesen Fr. 33,572. Letztes Jahr brauchte es im November und Dezember noch Fr. 6736, so dass wir eines Nachtragskredites von Fr. 10,000 bedürfen. Pro 191& soll der Kredit ebenfalls erhöht werden.

C. Bundesrat Gehalte des Präsidenten und der Mitglieder .

Fr. 37,500 .

Fr. 37,500

Den Hinterlassenen der im Monat Juli des laufenden Jahres rasch nacheinander verstorbenen zwei Mitglieder des Bundesrates, Herren Bundesräte Dr. A. Deucher und Marc Ruchet sei., wurde ein Besoldungsnachgenuss je für ein Jahr, berechnet vom 1. August 1912 hinweg, bewilligt. Sodann entstunden für die zweite Hälfte des Monats Juli doppelte Ausgaben für Besoldungen dadurch, dass auch die am 17. Juli von der Bundesversammlung gewählten Nachfolger der Verstorbenen zu besolden waren.

D. Bundeskanzlei

Fr. 12,767

1. Personal

Fr. 11,617

a. Besoldungen des Kanzlers, der Vizekanzler und des Kanzleipersonals . . . . . Fr. 7,400 Beim Tode des Registrators wurde dessen Hinterlassenen ein Gehaltsnachgenuss von Fr. 7200 bewilligt.

Ferner wurde einem wegen Krankheit zurückgetretenen Kanzlisten ein Besoldungsnachgenuss von Fr. 1000 gewährt.

c. Besoldungen der Weibel und Ausläufer Fr. 3,317 Den Hinterlassenen eines Weibels wurde ein Gehaltsnachgenuss von Fr. 3800 ausgerichtet.

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d. Stellvertretung der Weibel und ausserordentliche Aushülfe . . . F r . 9 0 0 Wegen längerer Krankheiten mehrerer Weibel, sowie wegen des Hinscheides eines ßundesweibels und wegen Abwesenheiten bei Kommissionen ist vermehrter Ersatzdienst nötig geworden.

2. Materia!

Fr. 1,15(?

c. Literarische Anschaffungen . . . . Fr, 400 Auf Wunsch verschiedener Mitglieder der eidgenössischen Rate ist die Bibliothek der Bundesversammlung im Bibliotheksaal durch einige Kommentare zum Zivilgesetzbuch vervollständigt worden. Infolge dieser ausserordentlichen Anschaffungen wurde der vorhandene Kredit überschritten.

f. Dienstkleidung Fr. 750 Dieser Nachtragskredit wird infolge Anschaffung eines neuen Mantels und von drei neuen Hüten, sowie verschiedener grösserer Reparaturen notwendig.

250

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung Fr. 196,150 14. Besoldungen des Kanzleipersonals der Gesandtschaften und Konsulate: i. Buenos Aires .

Fr.

1,209

Infolge stattgefundener Ersetzung des Sekretärs wurde der Kredit um Fr. 500 überschritten. Ausserdem musste wegen Erkrankung des Kan/leisekretärs für zeitweilige Bureauaushülfe gesorgt werden.

19. Eidgenössische Repräsentanten und Kommissarien Fr. 46,500 Die bisherigen Ausgaben betragen . . . .

Hierzu kommen noch zu erwartende Rechnungen für verschiedene Konferenzen und Kongresse und für Verschiedenes zirka

Fr. 51,425

Zusammen Abzüglich Budgetkredit von

Fr. 76,500 ,, 30,000

Es bleiben zu decken

Fr. 46,500

20. Repräsentationskosten

Fr. 146,000

,, ,,

12,000 13,075

Die bisherigen Ausgaben betragen (mit Einsehluss von Fr. 60,633 für den Kaiserbesuch) Fr. 103,750 .Die noch bevorstehenden Ausgaben betragen approximativ : für den Kaiserbesuch Fr. 53,500 für Verschiedenes ,, 13,750 ,, 67,250 Abzüglich Budgetkredit von

Zusammen

Fr. 171,000 ,, 25,000

Es fehlen uns somit

Fr. 146,000

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21. Literarische Anschaffungen, Verschiedenes und Unvorhergesehenes . Fr.

2,200

Dieser Kredit (von Fr. 2000) erweist sich infolge unvorhergesehener Ausgaben für Bureauaushülfe, Überstundenarbeit und Entschädigung für alphabetische Aufstellung der zirka 8000 Bände enthaltenden Departementsbibliothek zu kurz um den mutmassMchen Betrag von Fr. 2200.

22. Bureaukosten Fr. 250 b. Buchbinderrechnungen Fr. 250 Infolge stattgefundener Ordnung der Departementsbibliothek und nachträglich angeordneten Einbindens von altern Lieferungswerken benötigen wir einen Nachtragskredit von Fr. 250.

U. Auswandernngswesen

Fr. 200

1. Besoldungen

Fr. 200

Wir haben dem Kanzlisten II. Klasse, gestützt auf die Bestimmung in Art. 2 des Bundesratsbeschlusses vom 5. Dezember 1898 betreffend die Entschädigung für ausserordentliche Dienstleistungen von Beamten und Angestellten der Bundesverwaltung, unterm 23. Oktober für seine ausserord entlich en Dienstleistungen im Jahre 1912 eine Entschädigung von Fr. 200 zuerkannt.

B. Departement des Innern.

IV. Statistisches Bureau 1. Besoldungen des ständigen Personals

Fr. 26,094 .

.

. Fr. 3,583

Der hinterlassenen Witwe eines verstorbenen Gehülfen I. Klasse ist eine Jahresbesoldung (Fr. 4300) alsNachgenuss bewilligt worden.

Der nötige Nachkredit beläuft sich auf den angegebenen Betrag.

10. Volkszählung 1910

Fr. 17,500

Bei den Volkszählungsarbeiten sind seit März 1911 eine Anzahl Aushülfsarbeiter beschäftigt. Damit die Aufarbeitung des Zählmaterials -- im Hinblick auf die für das Jahr 1915 in Aussicht genommene Betriebszählung -- bis Ende 1915 zum Abschluss gebracht werden kann, haben wir unterm 10. Mai be-

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schlössen, dass dieses Hilfspersonal (gegenwärtig noch 22 Personen) vorläufig noch nicht zu entlassen sei. Die hierdurch vermehrten Ausgaben für Besoldungen müssen nun durch einen Nachtragskredit gedeckt werden, der sich, unter Berücksichtigung eines in der Märzsession für die verlängerte Anstellungsdauer dieser Gehülfen bereits bewilligten Kredites, auf die oben genannte Summe von Fr. 17,500 beziffert.

12. (neu) Betriebszählung Fr. 5,011 Der vierte und letzte Band der Betriebszählung: ,,Die Betriebe des Handels, des Verkehrs'und der freien Berufe" ist im Juli dieses Jahres herausgegeben worden. Der Tabellenteil wurde grösstenteils im letzten Jahre beendigt und der Druck aus dem für 1911 vorgesehenen Kredite bezahlt. Der Druck der erst im laufenden Jahre fertig erstellten Einleitung, sowie einiger nachträglich in den Band aufgenommener Tabellen macht nun für diese ganze Arbeit noch einen Schlusskredit von Fr. 5011 erforderlich.

V. Gesundheitsamt 4. Gesundheitswesen

.

Fr. 47,956 Fr. 30,400

Der vorhandene Kredit reicht nicht aus, um die Entschädigungsforderungen der Kantone, welche sich aus der Ausführung des Epidemiengesetzes vom 6. Juli 1886 ergeben, zu befriedigen.

Es sind in diesem Jahr noch Bundesbeiträge au die Bauund Einrichtungskosten folgender Absonderungshäuser und Desinfektionsanstalten' auszurichten : Rheinfelden Fr. 10,010 Pfäffikon . ,, 10,000 Thusis ,, 15,10S Rechnet man dazu für die Bundesbeiträge an die Kosten der in verschiedenen Gegenden der Schweiz vorgekommenen Pockenfälle und für die sonstigen Auslagen für die Bekämpfung der gemeingefährlichen epidemischen Krankheiten einen Betrag von ,, 10,000 so bedürfen wir noch einer Gesamtsumme von . . Fr. 45,115 Es steht uns aber bloss eine Kreditrestanz von ,, 14,728 zur Verfügung, so dass die Differenz von rund . . Fr. 30,400 durch Nachkredit zu decken ist.

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5. Medizinal- und Lebensmittelchemiker-Prüfungen

Fr. 10,000

Ein erhöhter Andrang zu den Prüfungen bewirkt, dass der im Budget vorgesehene Kredit von Fr. 53,000 sich auch dieses Jahr nicht als genügend herausstellt. Selbstverständlich übt die Vermehrung der Examinanden anderseits auch auf die Einnahmen an Prüfungsgebühren ihren Einfluss aus. Bis jetzt sind bereits über Fr. 10,000 an Mehreinnahmen zu verzeichnen, so dass von einer eigentlichen Mehrbelastung des Voranschlages nicht gesprochen werden kann.

7. III, a. Beiträge an die Kaatone für.die Erstellungs- und Einrichtungskosten neuer, sowie für die Kosten des Umbaues und der Erweiterung bestehender Untersuchungsanstalten . . . . F r . 7,556 An die Bau- und Einrichtungskosten der Lebensmitteluntersuchungsanstalt in Brunnen (für die Urschweiz) und Chur (für den Kanton Graubünden) sind gemäss Art. 10 des Lebensmittelgesetzes vom 8. Dezember 1905 Subventionen im Gesamtbetrag von Fr. 69,787. 35 auszurichten. Der noch zur Verfügung stehende Kredit beträgt aber nur Fr. 62,232. 20, so dass wir zur Auszahlung dieser Subventionen noch eines Nachkredites von Fr. 7555. 15 oder rund Fr. 7556 bedürfen.

IX. Verschiedenes

Fr. 500

6. Internationaler Literatur

Fr. 500

Katalog der wissenschaftlichen

Der Kredit zur Unterstützung dieses Unternehmens, der von 1908 bis 1910 je Fr. 6000 betrug, wurde für 1911 und 1912 auf Fr. 4500 reduziert. Für 1911 beliefen sich die Ausgaben aber auf Fr. 4714. 25 und sie werden voraussichtlich auch für das laufende Rechnungsjahr diese Höhe erreichen. Die Jahresrechnung für das letztere wird daher mit einem Defizit von rund Fr. 500 abschliessen. Um dies zu vermeiden, ersucht die schweizerische Bibliothekkommission, welche die Aufsicht über die Verwendung des Beitrages führt, um die Gewährung eines Nachkredites im angegebenen Betrage. Wir empfehlen Ihnen dieses Gesuch zur ·Gutheissung.

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X. Oberbauinspektorat III. Reisekosten und Expertisen

Fr. 415,500 Fr.

500

Die zahlreichen diesjährigen Inspektionen an den vom Hochwasser vom Jahre 1910 betroffenen Gewässern haben bedeutende Mehrauslagen zur Folge gehabt, so dass der bewilligte ordentlicheKredit, wie schon im Jahre 1911, nicht ausreichen wird.

Wir schätzen die Überschreitung auf Fr. 500, um deren Bewilligung wir Sie hiermit ersuchen möchten.

Um ein ähnliches Vorkommnis für später zu verhüten, haben wir im Budget für das Jahr 1913 eine Krediterhöhung von Fr. 1000 in Aussicht genommen.

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke . Fr. 415,000 60. Wiederherstellungsarbeiten an der Emme zwischen Emmenmatt und der Kantonsgrenze Bern und Solothurn (Kanton Bern).

(Bundesbeschluss vom 19. Juni 1912.)

1. Jahresrate, jährliches Maximum . . . . .

Fr. 90,000

In Art. 2 dieses Bundesbeschlusses ist bestimmt, dass die erste Anzahlung in obgenanntem Betrage bereits im Jahre 1912 erfolgen könne.

Die betreffenden Arbeiten, welche eine Folge des Hochwassers vom Jahre 1910 waren, sind sämtliche ausgeführt, und es liegt über dieselben die endgültige Abrechnung vor. Gestützt hierauf haben wir verfügt, dass die für das Jahr 1912 im Subventionsbeschluss vorgesehene Anzahlung von Fr. 90,000 ausbezahlt werde, und gelangen hiermit an Sie mit dem Gesucheum nachträgliche Bewilligung dieses Betrages.

61. Korrektion der Landquart von Mombiel-Klosters bis zum Rhein, des Schanielabaches, des Schraubaches und des Taschinasbaches (Kanton Graubünden).

(Bundesbeschlüsse vom 16. Dezember 1910 und 22. Juni 1912.)

Erhöhte Jahresrate pro 1912 Fr. 325,000

255 Durch Beschluss vom 22. Juni 1912 wurde der Betrag der maximalen Jahresrate von 1912 und 1913 von Fr. 175,000 auf Fr. 500,000 erhöht.

Diese Erhöhung war mit den ausserordentlich grossen Auslagen der beteiligten Gemeinden und mit dem sehr fortgeschrittenen Stand der Korrektionsarbeiten begründet. Gestützt auf die auf 31. Juli dieses Jahres eingereichten Abrechnungen konnten wir die Auszahlung des erhöhten Bundesbeitrages für das Jahr 1912 verfügen ; auch in diesem Falle ersuchen wir Sie um Bewilligung' des Mehrbetrages.

XII. Direktion der eidgenössischen Bauten III. Reisekosten und Expertisen

Fr. 328,556 Fr.

2,500

Der Budgetposten von Fr. 16,000 wird wegen vermehrten Reisekosten und Auslagen für Expertisen etwas überschritten> so dass wir Sie um Bewilligung eines Nachtragskredites in obigem Betrage ersuchen müssen.

IV. Hochbauten Fr. 304,850' b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten . . . Fr. 18,3001. Aufstellung von neuen Heizkesseln und Erstellung von Winterfenstern im Gebäude des eidgenössischen Gesundheitsamtes Fr. 10,500 Im Jahr 1908 wurden in dem von der Eidgenossenschaft angekauften Hotel National am Bollwerk in Bern behufs Unterbringung der Bureaux des Gesundheitsamtes, des Auswanderungsamtes, der Landeshydrographie, der Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei und des Tarif- und Transportwesens desEisenbahndepartements Umbauten ausgeführt und bei gleichem Anlass wesentliche Änderungen an der Zentralheizung vorgenommen, da die Heizkörper in den .Schlafzimmern des alten Hotelsfür die Beheizung der Bureaulokale nicht genügt hätten. Die Niederdruckdampfheizung wurde in eine sanitarisch viel bessere Warmwasserheizung umgewandelt, während die bestehenden zwei Kessel Ersparnis halber nach Vorschlag der zur Devisierung eingeladenen Heizungsfirmen nicht durch neue ersetzt, sondern als Warmwasserkessel eingerichtet wurden. Für die Umänderung der Heizung waren von zwei Spezialgeschäften Offerten verlangt worden. Der Zuschlag der Arbeiten erfolgte an die Firma Patru.

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Rundzieher & Co. in Bern, deren Angebot sich erheblich niedriger als dasjenige der Zentralheizungsfabrik Ostermundigen, nämich auf Fr. 13,800 stellte.

Bei der Abrechnung mit den Unternehmern der Heizanlage kam es zu Differenzen, indem unsere Baudirektion eine Mehrforderung von Fr. 1,055.15 für angeblich zu Lasten letzterer ausgeführte Mehrarbeiten nicht anerkennen zu können glaubte. Zudem zeigte es sich schon in den milden Wintern von 1908/09 und 1909/10 und erst recht in dem normalen Winter 1911/12, dass die Heizung den vertraglichen Anforderungen nicht entsprach, weshalb die Unternehmer Patru, Rundlicher & Co. aufgefordert werden mussten, in einem grossen Teile der obern Stockwerke die Heizflächen zu vermehren. Sie sträubten sich gegen das durchaus begründete Verlangen, die verschiedenen Verbesserungen auf ihre Rechnung vorzunehmen, so dass nichts anders übrig blieb, als gegen die Unternehmer auf dem Rechtswege vorzugehen.

Nach längern Unterhandlungen kam in betreff des einzuschlagenden Prozessverfahrens eine Einigung zustande, dahingehend, den Entscheid über die verschiedenen Streitpunkte einem Schiedsgericht zu übertragen, welches am 27. Oktober 1911 bestellt wurde.

Dieses hat in bezug auf die von den Unternehmern gestellte Nachforderung von Fr. 1,055. 15 mit Spruch vom 13 Juli 1912 entschieden, dass von diesem Betrage nur Fr. 128.80 von der Baudirektion zu bezahlen seien. Die Hauptstreitfrage, ob die Unternehmer die Vermehrung der Heizflächen in den ungenügend beheizten Lokalen auf ihre Kosten zu besorgen haben, wurde bejaht.

In betreff der Heizkessel äussert sich das fachmännische Expertengutachten, welches das Schiedsgericht zu seiner bessern Orientierung in der ganzen Frage bestellt hatte, dahin, dass die Heizfläche der alten Kessel an sich ausreichend bemessen sei, ·dem verwendeten Kesselsystem jedoch der Nachteil von zu kleinen Füllmagazinen anhafte, so dass bei tiefen Aussentemperaturen zu loft wieder nachgefüllt werden müsse und daher der Ersatz der Kessel durch ein besseres System und mit grösserer Heizfläche geraten sei.

Das Schiedsgericht hat sich gestützt auf dieses Gutachten dahin ausgesprochen, es sollte die bestehende Kesselanlage auf .Kosten der Baudirektion durch eine neue ersetzt werden und

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überdies zum Abschneiden der in verschiedenen Bureaux beobachteten Zugluft bei den Rolladenkasten und Fensterbrüstungen die erstem ausplafoniert werden.

Wir glaubten, die Vorschläge des Schiedsgerichtes betreffend den Ersatz der alten Kessel berücksichtigen zu sollen, während in betreff der letztgenannten Massregeln vorgezogen wurde, den Übelständen der erwähnten Luftzugerscheinungen durch Erstellen von Winterfenstern vorzubeugen. Durch diese Massregel wird nämlich gleichzeitig der raschen Abkühlung der Raumluft an den grossen Fenstern, die mit Doppelverglasung mit zu kleinem Zwischenraum zwischen den Glasscheiben versehen sind, entgegengetreten.

Die durch das Schiedsgericht der Firma Patru, Rundzieher&Co.

auferlegten Verbesserungsarbeiten an der Heizung sind durch Vermehrung und teilweise durch bessere Verteilung der Heizelemente ausgeführt worden, während die zwei neuen Kessel mit grösserer Heizfläche zu Lasten der Eidgenossenschaft angeschafft worden sind.

Die Kosten für die neuen Heizkessel samt den nötigen baulichen Änderungen im Kesselhaus und die Erstellung von Winterfenstern kommen zu stehen auf Fr. 10,500.

2. Landwirtschaftliche Versuchsanstalten auf dem Liebefeld bei Bern Fr. 1,600.

Der neugewählte Zentralverwalter der schweizerischen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten ist um Bewilligung verschiedener baulicher Einrichtungen und Einführung des elektrischen Lichtes in seiner Amtswohnung auf dem Liebefeld eingekommen. Wir haben dem Gesuche entsprochen und die betreffenden Arbeiten vor dem Bezug der Wohnung in Ausführung bringen lassen.

3. Postgebäude in Solothurn Fr. 6,200 Anlässlich einer am Kessel der Zentralheizung des Postgebäudes in Solothurn beabsichtigten Instandstellung hatte sich gezeigt, dass dieser im Jahr 1892 erstellte Heizkessel sich in ganz bedenklichem Zustand befand. Unter anderm war der Kesselstein-Ansatz so stark, dass die Auswechslung der Siederöhren nicht möglich war und daher nichts anderes übrig blieb, als den nach einem veralteten und längst überholten System konstruierten stehenden Röhrerikessel durch eine Neuanlage zu ersetzen, wobei zur Erzielung grösstmöglieher Brennmaterial-

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ersparnis zwei Kessel von verschiedener Grosse Verwendung fanden, die je nach der Aussentemperatur sowohl einzeln, als auch vereinigt in Betrieb genommen werden können. Die Kosten dieser Neuinstallation, sowie diejenigen der Anschlüsse an die bestehende Heizungsanlage und der nötigen Bauarbeiten belaufen sich auf Fr. 6200.

c. Neubauten

Fr. 284,250

1. Gebäude für das eidgenössische Amt für Mass und Gewicht auf dem Kirchenfeld in Bern . . . Fr. 100,000 Mit Beschluss vom 12. Juli 1912 haben Sie einen Kredit von Fr. 913,000 bewilligt für den Ankauf von Bauplätzen fiir eidgenössische Verwaltungsgebäude und die Erstellung eines Gebäudes für das eidgenössische Amt für Mass und Gewicht auf dem Kirchenfeld in Bern.

Wir bedürfen für den Landerwerb und für verschiedene bereits ergangene Kosten eines Betrages von Fr. 100,000. Eine zweite Rate von Fr. 500,000 figuriert im Budget des nächsten Jahres.

2. Sprengstoffmagazin im Kanton Graubünden .

. Fr. 650

Der für diese Neubaute bewilligte Budgetkredit von Fr. 9000erwies sich als unzureichend, indem man beim Ausgraben der Baugrube auf eine starke Quelle stiess, welche abgeleitet werden musste und die Erstellung von tieferen Fundamenten als vorausgesehen veranlasste.

3. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalteo in Oerlikon-Zürich Fr. 50,000 Von dem unterm 21. Juni 1912 bewilligten Kredite von Fr. 400,000 für die Erstellung der landwirtschaftlichen Versuchsund Untersuchungsanstalten in Oerlikon werden im laufenden Jahre zirka Fr. 50,000 zur Verwendung kommen. Für das Jahr 1913 ist im Budget ein Betrag von Fr. 300,000 vorgesehen.

4. Postgebäude in Bellinzona, Bauplatz . . . Fr. 133,600 Mit Beschluss vom 18. Juni / 12. Juli 1912 haben Sie auf Rechnung des Jahres 1912 zum Ankauf eines Bauplatzes für ein

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Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Bellinzona einen Kredit von Fr. 133,600 bewilligt.

Der Stadtrat von Bellinzona war seinerseits im Namen der ·Gemeinde eine Verpflichtung eingegangen, wonach die Gemeinde Bellinzona unter gewissen Bedingungen der Eidgenossenschaft während längstens fünf Jahren einen Zins von 3 °/o der Kaufsumme im genauen Betrage von Fr. 132,157. 30 zu vergüten hatte.

Nachträglich wurde gegen diese zwischen dem Stadtrat und dem Postdepartement abgeschlossene Vereinbarung das Referendum ergriffen und ihr in der Gemeindeabstimmung vom 21. Juli abbin die Genehmigung verweigert.

Damit war die Erfüllung einer der Bedingungen, unter denen der Ankauf eines Postbauplatzes in Bellinzona vom Bundesrat empfohlen und von den eidgenössischen Räten bewilligt worden war, in Frage gestellt.

Aus diesem Grunde haben wir die Veröffentlichung des eingangs erwähnten Bundesbeschlusses in der amtlichen Sammlung hinausgeschoben. Dem Stadtrat von Bellinzona, der erklärt hatte, dass er nicht daran denke, seine Bemühungen zugunsten der Erstellung eines eidgenössischen Postgebäudes aufzugeben, wurde mitgeteilt, dass die mit ihm abgeschlossene Vereinbarung als hinfällig betrachtet werde, wir jedoch geneigt seien, allfällige neue Vorschläge der Ortsbehörde zur Prüfung entgegenzunehmen.

Nachdem hierauf dio genannte Ortsbehörde mit Schreiben vom 26. Oktober zur Kenntnis gebracht hat, dass der Besitzer ·des durch die Eidgenossenschaft zu erwerbenden Bauplatzes, Herr Nationalrat Stoffel, sich bereit erklärt habe, die der Gemeinde Bellinzona durch die Vereinbarung vom 20. Mai / 14. Juni 1912 überbundenen Verpflichtungen zu übernehmen, und dass damit das Hindernis, das einer allgemein befriedigenden Lösung der Postbaufrage im Wege stand, beseitigt sei, indem sie nun die feste Erklärung abgeben könne, dass sie die vorerwähnte Vereinbarung vorbehaltlos annehme, haben wir die Veröffentlichung des Bundesbeschlusses vom 18. Juni / 12. Juli 1912 in der amtlichen Sammlung, die Fertigung des Kaufvertrages zwischen der Eidgenossenschaft und Herrn Nationalrat Stoffel in Bellinzona, sowie auch die Auszahlung der Kaufsumme angeordnet.

Wir stellen daher den bewilligten Kredit von Fr. 133,600 (inkl. Stipulations- und Handänderungsgebühren) hier ein.

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d. Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden . Fr. 2,300 Erweiterung des Postzollamtes in St. Gallen . Fr. 2,300 Die Zollverwaltung hat im Laufe dieses Jahres die Anordnung getroffen, dass die über Basel eingehenden, nach St. Gallen bestimmten zollpflichtigen Postsendungen in St. Gallen verzollt werden. Die daselbst im Eilgutschuppen S. B. B. der Zollverwaltung zur Verfügung stehenden Lokale für den Postzolldienst waren aber schon für den bisherigen Verkehr knapp ausreichend und sind nach der eingetretenen bedeutenden Verkehrszunahme ganz unzulänglich geworden, so dass eine sofortige Erweiterung sich als dringend notwendig erwiesen hat.

Die Kreisdirektion IV der schweizerischen Bundesbahnen in St. Gallen hat sich nun bereit erklärt, diese Lokale derartig zu erweitern, dass sie für längere Zeit den Bedürfnissen des Postzollamtes genügen können. Die Erstellungskosten belaufea sich nach vorliegendem Kostenvoranschlag der Bahnverwaltung auf Fr. 2300.

V. Strassen- und Wasserbauten

Fr. 8,206

a. Strassenbauten

Fr.

892

Beitrag an die Korrektion der Elsässerstrasse bei den Zollgebäuden i n Lysbüchel (Basel) . . . . F r . 8 9 2 Dem Baudepartement von Basel-Stadt ist als gesetzlicher Beitrag an die Kosten der Verbreiterung der Elsasserstras.se, welcher für die Zollgebäude in Lysbüchel für eine Frontlänge von 35 m berechnet wird, eine Summe von Fr. 892 zu vergüten.

b. Wasserbauten Fr. 7,314 1. Uferbauten an der Thur auf Gebiet der Eidgenossenschaft Fr. 2,480 Die im Winter 1911/12 in Fortsetzung der Uferbauten an der Thur auszuführenden Leitwerke mit Vorfaschinen waren vom Strassen- und Bauinspekiorat des Kantons Thurgau auf Fr. 3300 devisiert, welcher Betrag in unser Budget pro 1912 eingestellt worden ist. Laut Abrechnung über die erstellten Wuhrarbeiten bei der II. Sektion auf Gebiet der Eidgenossenschaft kommen deren Kosten jedoch auf Fr. 5780 statt auf Fr. 3300 zu stehen, so dass wir um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 2480 einzukommen gezwungen sind.

261 2. Wasserleitung zu den Ökonomiegebäuden auf der Steghalde bei Thun Fr. 1,530 Die eiserne Wasserleitung auf der Strecke zwischen der Mühlematt bei Thierachern und der Steghalde wurde plötzlich defekt, so dass die beiden hydraulischen Widder in der Mühlematt kein Wasser mehr nach den Ökonomiegebäuden auf der Steghalde zu befördern vermochten. Eine Untersuchung ergab Undichtigkeiten in der alten, aus gewöhnlichen, schwarzen Röhren bestehenden Leitung, während die aus galvanisierten Röhren erstellten Leitungen intakt geblieben sind. Die alte Rohrleitung wurde unter Verwendung von galvanisierten Röhren durch eine neue ersetzt.

3. Zollgebäude II in Veyrier (Genf) Fr. 3,304 Das Baudepartement des Kantons Genf hat im Dorfe Veyrier eine Kanalisationsanlage ausgeführt und sich auf Ansuchen unserer Baudirektion bereit erklärt, in der Strasse vor dem Zollgebäude einen Sammler für die Abwasser und die Fäkalien aus diesem Hause samt einem 245 m langen Ablaufkanal nach der Hauptkloakenleitung gegen eine einmalige Entschädigung von Fr. 2300 zu erstellen. Wir glaubten von der günstigen Offerte Gebrauch machen zu sollen.

Das Trinkwasser zu diesem Gebäude wird von der Société des Eaux de l 1 Arve geliefert. Die Fr. 1004 betragenden Kosten der Zuleitung von deren Hauptleitung bis zum Zollhause mussten von der eidgenössischen Baudirektion getragen werden.

VII. Mobiliar-Anschaffung und -Unterhalt für die Zentralverwaltung und Versicherung des Mobiliars Fr. 13,000

Der Bedarf an Mobiliar- und Bureaueinrichtungen war im laufenden Jahr ein ausserordentlich starker, so dass der bewilligte Budgetkredit von Fr. 50,000 hierfür nicht hinreichte, obschon viele Begehren um Mobiliarlieferungen abschlägig beschieden wurden. Es mussten unter anderm erhebliche Beträge für eine grosse Anzahl von Schränken für die Material Verwaltungder Bundeskanzlei und das Amt für Mass- und Gewicht, für Lieferung einer sehr beträchtlichen Zahl von Tablargestellen für verschiedene Abteilungen des Militärdepartements, für die Bundeskanzlei und das Postcheckinspektorat, sowie für neue Ausrüstung von Dienstenzimmern im Zollgebäude an der Bundesgasse ausgegeben werden.

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XIII. Inspektion far Forstwesen, Jagd und Fischerei Fr. 3,700 I. Forstwesen

Fr.

700

1. Besoldungen

Fr.

700

Zur Ausrichtung der anlässlich der Neuwahlen beschlossenen jährlichen Gehaltszulage von Fr. 500 an den Abteilungssekretär und von Fr. 200 an einen Kanzlisten I. Klasse bedürfen wir eines Nachtragskredites in erwähntem Betrage.

III. Fischerei

Fr. 3,000

2. Beiträge an Fischereiaufsicht, Fischereikurse etc.

Fr. 3,000

Um dea als Folge teilweiser Neuorganisation der Fischereiaufsicht und erhöhter Besoldungen von Fischereiaufsehern steigenden Anforderungen nachkommen zu können, wird eine Erhöhung des Kredites pro 1912 um Fr. 3000 notwendig.

XIY. Abteilung für Mass und Gewicht . . Fr. 9,000 11. Anschaffung von Ausrüstungsmaterial für die kantonalen Eichstätten

Fr. 9,000

Durch das mit 1. April dieses Jahres erfolgte Inkrafttreten ·der neuen Vollziehungsverordnung über Mass und Gewicht hat die Abteilung die Vermittlung sämtlicher Ausrüstungsgegenstände der kantonalen Eichstätten, inklusive Stempel, Jahrzahlen, Brenneisen usw. zu besorgen. Die Bestellungen seitens der Kantone und Eichstätten, deren Umfang beim Aufstellen des Budgets pro 1912 nicht genau vorhergesehen werden konnte, da es nicht bekannt war, was die Kantone zu bestellen in der Lage waren, sind so zahlreich erfolgt und waren in einzelnen Fällen so umfangreicher Natur, dass der seinerzeit bewilligte Kredit von Fr. 5000 sich als ungenügend gezeigt hat, um so mehr, da verschiedene Ausrüstungsgegenstände nur in gewissen Quantitäten bestellt werden können und die Abteilung ein ständiges Lager derselben besitzen muss. Es sei z. B. erwähnt, dass allein die Lieferung der benötigten Plombenzangen Fr. 3359 und die Lieferung der von einem Kanton bestellten Gewichte zur Lastwagenprüfung rund Fr. 2500 beanspruchten.

Die Mehrausgabe ist nur eine scheinbare, indem der betreffende Einnahmenposten um den gleichen Betrag erhöht wird.

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C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Jastizabteilung Fr. 4,000 3. Gesetzesentwürfe, Kommissionen, Druck und Übersetzung gesetzgeberischer Arbeiten . . : Fr. 4,000 Die diesjährigen gesetzgeberischen Arbeiten zur Vereinheitlichung des Strafrechts und betreffend die Revision des Gesetzes über das Urheberrecht haben fttr Kommissionssitzungen, Redaktion und Druck von Protokollen und Erläuterungen Mehrauslagen zur Folge gehabt, die bei der Aufstellung des Budgets für das laufende Jahr nicht vorgesehen werden konnten. Der pro 1912 ausgesetzte Kredit betrug Fr. 65,000 ; davon waren bis Ende Oktober verausgabt Fr. 62,076, somit bleibt ein Rest von Fr. 2924 zur Verfügung. Wir haben aber bis Ende des Jahres noch Kosten für Honorare und Druckarbeiten im Gesamtbelaufe von rund Fr. 7000 zu bestreiten und ersuchen daher um Bewilligung eines Nachtragskredites im Betrage von Fr. 4000.

II. Polizeiabteilung und Departementskanzlei

Fr. 5,000

2. Justiz- und Auslieferungskosten

Fr. 5,000

Mit Beschluss vom 22. Juli dieses Jahres haben wir die Urheber eines in Zürich begangenen Sprengstoffverbrechens dem Bundesstrafgericht überwiesen. Die Durchführung der Strafuntersuchung durch den eidgenössischen Untersuchungsrichter und seinen Sekretär, ferner die angeordneten Expertisen und Zeugeneinvernahmen haben erhebliche Kosten verursacht, und die Beurteilung des Falles durch das Bundesstrafgericht wird weitere Auslagen noch im Laufe dieses Jahres zur Folge haben. Diese unvorhergesehenen Kosten im Betrage von rund Fr. 5000 können nicht aus dem ordentlichen, uns zur Verfügung stehenden Kredit gedeckt werden, weshalb wir genötigt sind, ein entsprechendes oSfachtragskreditbegehren zu stellen.

TT. Versicherungsamt

Fr. 7,470

1. Besoldungen . ;

Fr. 2,925

Dieser Betrag ist erforderlich, um der Witwe eines am 3. September 1912 verstorbenen langjährigen Beamten eine Jahresbesoldung als' Besoldungsnachgenuss ausrichten zu können.

Bundesblatt. 64. Jahrg. Bd. V.

19

264 3. Bericht des Versicherungsamtes

,

Fr. 4,545

Die Bestellungen auf den Bericht gingen zahlreicher ein, als erwartet wurde. Ferner nahm der Bericht, als der fiinfundzwanziigste, bei der Ausarbeitung etwas grössere Dimensionen an, als ursprünglich vorgesehen war. Der Mehrausgabe steht eine beträchtliche Mehreinnahme gegenüber.

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal 3. Abteilung für Infanterie : K. Bureaukosten

Fr. 10,150 Fr. 500

Der ordentliche Kredit von Fr. 2800 musste schon letztes Jahr überschritten werden. Pro 1912 wurde er überdies für die Erstellung der Korpskontrollen nach der neuen Truppenordnung in vermehrter Weise in Anspruch genommen, so dass ein Kreditzuschuss nicht zu umgehen ist.

"B*5. Abteilung für Artillerie: c. Bureaukosten

Fr. 900

Die Erstellung der durch die neue Truppenordnung nötig gewordenen neuen Korpskontrollen -- besonders das Einbinden derselben -- haben aussergewöhnliche Auslagen zur Folge gehabt, die durch einen Nachtragskredit gedeckt werden müssen.

7. Abteilung für Sanität: b. Bureau der Militärversicherung : ' 3. Bureaukosten

Fr. 500

Der stetig wachsende Geschäftsumfang der Militärversieherung hat auch eine Zunahme der Bureaukosten zur Folge.

8. Abteilung für Veterinärwesen: d. Reisekosten

Fr. 250

Zur Erzielung einer möglichst raschen Erledigung der Absehatzungsreklamationen sind im laufenden Jahre in vermehrtem

265

Masse die Beamten der Abteilung verwendet worden, so dass der Kredit nicht ausreicht.

Diesen Mehrkosten stehen erheblich höhere Ersparnisse an Expertengebühren gegenüber.

12. Verwaltung der Militärjusiim : b. Militärgerichte

Fr. 8,000

Der Kredit musste auch dieses Jahr in ausserordentlicher Weise in Anspruch genommen werden. Verschiedene Straffälle, die das Jahr 1911 betrafen, kamen erst im Jahre 1912 zur Erledigung, so dass die daherigen Kosten im Betrage von zirka Fr. 5000 dem diesjährigen Kredit zur Last fielen. Da noch verschiedene Schulen · und Kurse im Gange sind oder erst beginnen werden, so ist es nicht möglich, die noch zu gewärtigenden Ausgaben zu berechnen. Sollten die oben stehenden Fr. 8000 nicht ausreichen, so würde eine allfällige Kreditüberschreitung im Berichte zur Staatsrechnung begründet werden.

B, Instruktionspersonal 7. Sanitätstruppen: f. Reise- und Deplacementsentschädigungen . .

Fr. 3,500 . Fr. 3,500

Diese Rubrik, im ordentlichen Budget mit Fr. 5000 dotiert, hat sich als zu niedrig erwiesen. Die Mehrbelastung des Kredites rührt her von der notwendig gewordenen Verlegung einzelner Schulen von Basel nach Genf, Zug und Stans. Die eine Unteroffizierschule wurde in Genf, die andere in Zug abgehalten. Sodann wurde eine Rekrutenschule für zwei Wochen nach Stans verlegt (Ausbildung im Gebirge).

C. Unterricht

Fr. 447,631

1. Aushebung .

Fr. 15,000

Der Kredit musste schon letztes Jahr überschritten werden infolge Zunahme der Stellungspflichtigen und der Erhöhung der Kosten für die Zwischenverpflegung. Weitere Mehrausgaben werden verursacht durch die Vorinspektion der Kavallerierekruten und die Hufschmiede-Vorprüfungen.

Mit dem Zuschuss von Fr. 15,000 wird der Kredit pro 1912 dem Rechnungsergebnis von 1911 entsprechen.

266

2. Rekrutenschulen

Fr. 316,631

a. Infanterie: 795 Füsiliere und Radfahrer à Fr. 3. 40 X 67 Tage . . Fr. 181,101 35 Mitrailleurrekruten à Fr. 8 X 67 Tage ,, 18,760 Fr. 199,861 b. Kavallerie: 46 Rekruten à Fr. 9. 20 X 92 Tage .

. .

,,

38,934

c. Artillerie: 44 Feldartillerierekruten à Fr. 8 X 77 Tage

,,

27,104

e. Festwngsbesatzimgen : 58 Rekruten à Fr. 8 X 77 Tage . . . .

,,

35,728

/'. Sanitätstruppen: 88 Rekruten à Fr. 2. 75 X 62 Tage . . .

,,

15,004

Fr. 316,631 Ad 2. Bei allen Waffen- und Truppengattungen sind mehr Rekruten eingerückt, als bei der Budgetaufstellung "vorgesehen war. Wenn wir nur für die oben stehenden Rubriken Nachtragskredite einstellen, so hoffen wir, trotz der Überschreitung der betreffenden Rekrutenziffern, bei den übrigen Krediten mit den im Voranschlag eingestellten Beträgen auszukommen.

4. Kaderschulen a. Generalstab: 6. Abteilungsarbeiten

. Fr. 14,000 Fr. 14,000

Die durch die neue Truppenordnung bedingten ausserordentlichen Arbeiten erforderten die Einberufung einer grössern Anzahl Offiziere zu Abteilungsarbeiten.

5. Vorunterricht «. Vorunterricht

; Fr. 102,000 Fr. 102,000

Es wurden pro 1912 in den Voranschlag eingestellt.: .

26711,000 Schüler des bewaffneten Vorunterrichts mît Fr. 198,000 6,500 Schüler des turnerischen Vorunterrichts mit ., 58,500 Somit total 17,500 Schüler Dazu 4000 Jungschützen à Fr. 5 Für Inspektionen

Fr. 256,500 ,, 20,000 ,, 1,500

Total Fr. 278,000 Die Kredite für Jungschützen und Inspektionen dürften nicht überschritten werden. Dagegen rechnen die bereits genehmigten Kostenvoranschläge für den bewaffneten und turnerischen Vorunterricht mit 14,400 Schülern des bewaffneten und 9200 des turnerischen Vorunterrichts.

Den Nachtragskredit berechnen wir wie folgt: 3400 Schüler à Fr. 18 (Einheitspreis des bewaffneten Vorunterrichts) Fr. 61,200 2700 Schüler à Fr. 9 (Einheitspreis des turnerischen Vorunterrichts) ,, 24,300 Für Vermehrung des Unterrichtsmaterials mussten sodann verausgabt werden ,, 1,800 Im fernem müssen hier ,, . 14,700 eingestellt werden, weil die Durchschnittskosten einzelner Vorunterrichtskurse höher zu stehen kamen, als bei der Aufstellung des Voranschlages berechnet wurde Fr. 102,000 Allgemeine Bemerkung. Bei den Wiederholungskursen und Kaderschulen werden, wie in frühern Jahren, an verschiedenen Orten die Ausgaben infolge höherer Bestände oder höherer durchschnittlicher Tageskosten grösser sein als die bewilligten Kredite.

Diese voraussichtlichen Mehrausgaben, denen auch Kreditrestanzen gegenüberstehen werden, können gegenwärtig nicht mit annähernder Sicherheit berechnet werden. Viele Komptabilitäten sind noch nicht eingeliefert. Verschiedene Schulen und Kurse sind noch im Gange oder werden erst beginnen.

Wir werden bei der Ausarbeitung des Berichtes zur Staatsrechnung pro 1912 auf die Angelegenheit zurückkommen und, wie gewohnt, sowohl die Restanzen als auch die Überschreitungen einlässlich begründen.

268

D. Bekleidung

Fr. 197,268

I. Entschädigungen für Mekrutenausrüstung.

1. I n f a n t e r i e : a. Mehrausgabe : 1030 Füsiliere (inkl. 35 Mitrailleure) à Fr. 172. 55 . . . .

Fr. 177,727 Supplementarausrüstung von 186 Fahrern der Infanterie-Mitrailleure (Plusdifferenz zwischen dem Tarifansatz von Fr. 172.55 und Fr. 212. 60) à Fr. 40. 05 ,, 7,449 Aufnähen von zirka 635 Paar Ärmelpatten für Mitrailleure à 50 Rappen ,, 317 Fr. 185,493 b. Minderausgabe: 200 Schützen à Fr. 173. 20 . . ,, 34,640 --~ Fr. 150,853 2. K a v a l l e r i e : 39 Dragoner und Guiden à Fr. 206.20 Fr. 8,042 7 reitende Mitrailleure à Fr. 207. 70 ,, 1,454 ,, 9,496 3. A r t i l l e r i e : a. Mehrausgabe: 30 Kanoniere der Feldartillerie à Fr. 191. 35 Fr. 5,741 14 Fahrer der Feldartillerie à Fr. 231. 90 ,, 3,247 18 Fussartilleristen à Fr. 190. 65 ,, 3,432 45 Trainrekruten à Fr. 263. 35 . ,, 11,851 Fr. 24,271 b. Minderausgabe: 20 G-ebirgsartilleristen à Fr. 193. 65 . . Fr. 3,873 6 Säumer à Fr. 193.65 ,, 1,162 ,, 5,035 -- ,, 19,236 4. G e n i e t r u p p e n : 24 Rekruten à Fr. 196. 45 ,, 4,715 Übertrag

Fr. 184,300

269

Übertrag 5, F e s t u n g s t r u p p e n : 49 Rekruten der Festungsartillerie à Fr. 190. 90 9 Säumer à Fr. 193. 65 . . . .

7. V e r p f l e g u n g s t r u p p e n : 10 Rekruten à Fr. 187. 05

Fr. 184,300

Fr. 9,354 ,, 1,743 ,,

11,097

,,

1,871

Fr. 197,268 Es wurden 1137 Rekruten mehr ausgerüstet, als im Voranschlage vorgesehen war. Für 1049 Rekruten stellen wir ein Nachtragskreditbegehren von Fr. 197,268. Für die Ausrüstung der $8 Rekruten der Sanitätstruppen, die mehr ausgerüstet wurden, als das Budget vorsah, ist ein Nachtragskredit nicht notwendig, weil sämtliche Rekruten der Sanitätstruppen mit Tornistern aus der Reserve ausgerüstet wurden. Der Tarifpreis konnte infolgedessen um Fr. 27. 50, d. h. von Fr. 189. 15 auf Fr. 161. 65, reduziert werden, so dass die im Voranschlag unter rD. I. 6.a vorgesehene Summe von Fr. 139,971 ausreichen wird.

Wir bemerken noch, dass zur Zeit der Aufstellung der Botschaft des Bundesrates betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten des Jahres 1912 zu leistenden Vergütungen verschiedene Punkte bezüglich der Ausrüstung der Fahrer der Infanterie-Mitrailleure noch nicht erledigt -waren. Im Voranschlag pro 1912 wurden die Fahrer zum Tarifpreis der Füsiliere eingestellt. Die Fahrer wurden dann als Berittene ausgerüstet, was eine Erhöhung des Tarifpreises um Fr. 40. 05 pro Rekrut zur Folge hatte.

Für das Aufnähen der Ärmelpatten von 635 InfanterieMitrailleuren müssen Fr. 317 verausgabt werden.

G. Kavalleriepferde

Fr. 79,250

2. Kavallerie-Remontendepot Fr. 79,250 d. H Ulfspersonal : 2. Im Taglohn verwendetes Personal . . . Fr. 21,000 f, Futter ,, 49,400 g. Beschlag ,, 8,000 h. Medikamente und andere Veterinärkosten . . ^ 850 Fr. 79,250

270 Allgemeine Bemerkung. Die Nachtragskredite für das Kavallerie-Remontendepot sind begründet einerseits durch die Vermehrung der Pferdetage (zirka 25,000 Tage) und anderseits durch die Bedingungen, zu welchen 1912 die Pferde an die freiwilligen Offiziersreitkurse abgegeben wurden.

Die Pferdetagezahl wurde grösser, weil in den Monaten Januar, Februar und März mehr Irländerpferde (zirka 80 mit zirka 7000 Pferdetagen) angekauft wurden als 1911 und weil, infolge Minderbedarf von Ersatzpferden, der Remontenvorrat sich vorübergehend vermehrte (zirka 8000 Pferdetage). Auch nahm die Zahl der Depotpferde (Kriegsreserve) zu (zirka 10,000 Pferdctage).

Das Depot verfügte infolgedessen im Sommer 1912 über grössere Pferdereserven und brauchte keine SYsjährige, d. h.

total unreife Remonten in die Remontenkurse abzugeben. Das sind für die Kriegsbereitschaft und die Erhaltung des Pferdematerials hochschätzbare Vorteile.

Den Mehrkosten steht eine Mehreinnahmc für Ausmietung von Depotpferden gegenüber (zirka Fr. 10,000).

Ad d 2. Die Vermehrung der Pferdetage und die Offiziersreitkurse bedingten die Erhöhung des Wärterbestandes, welche aber in den knappsten Grenzen blieb. Im Depot besorgt ein Wärter 8 his 12, in Offiziersreitkursen 5 Pferde.

25,000 Pferdetage X 78 Cts. = Fr. 19,500. Die Deplacementsvergütungen an die Wärter in Offiziersreitkursen betragen Fr. 5000. Wir hoffen aher mit einem Kreditzuschuss von Fr. 21,000 auszukommen.

Ad f. Die vermehrten Pferdetage beanspruchen Fr. 1. 50 Das Stroh kam etwas höher zu stehen als bei der Budgetaufstellung vorgesehen war; der Durchschnittspreis muss infolgedessen um 2 Rappen erhöht werden. 395,000 Pferdetage (Budget 370,000; Nachkredit 25,000) à 2 Cts. . .Hier werden auch die Pferdetransporte für die Offiziersreitkurse verrechnet '

· '

25,000 X Fr. 37,500

,,

7,900

,,

4,000

Fr. 49,400

Ad g. Von dem Mehrbedarf fallen Fr. 3500 auf das Beschlag in den Offiziersreitkursen. Sodann musste schon jetzt

27 L

eine grössere Bestellung an Hufeisen gemacht werden, da der Vorrat infolge der Vermehrung der Pferdetage zu knapp wurde.

Ad h. Der Ersatz des in den Militärdienst einberutenen Pferdearztes der Filiale Sand verursachte eine Ausgabe in obenbezeichnetem Betrage.

J. Kriegsmaterial

Fr. 205,558

1. Unterhalt

Fr. 205,558

a. Bekleidungsvorräte : 1. Entschädigung an die Kantone . . . .

3. Preisdifferenz auf verkauftem Schuhwerk

Fr. 35,508 ,, 40,050 Fr. 75,558

Ada, 1. Die Einstellung eines Nachtragskredites von Fr. 197,268 bei der Rubrik ,,D. Bekleidung" hat auch eine Mehrauslage auf der Rubrik ,,J. 1. a. l.a zur Folge: Die Mehrausgabe für die Entschädigung an die Kantone, d. h. für den Unterhalt der Bekleidungsreserve, beträgt 18 % von Fr. 197,268 oder Fr. 35,508.

Ad a, 3. Es wurden verkauft: 30,300 Paar Marschschuhe, Mindererlös à Fr. 10. 25 pro Paar Fr. 310,575 28,600 Paar Quartierschuhe, Mindererlös à Fr. 5. 15 pro Paar ,, 147,290 800 Paar Stiefel, Mindererlös à Fr. 19. 45 pro Paar ,, 15,560 500 Paar Bergschuhe, Mindererlös à Fr. 10. 45 pro Paar ,, 5,225 Nötiger Kredit Der im Voranschlag eingestellte Kredit beläuft sich auf Es sind somit nachzuverlangen

Fr. 478,650 ,, 438,600 Fr. 40,050

b. Übriges Kriegsmaterial : 2. Gewöhnlicher Unterhalt

Fr. 80,000

e. Transportkosten

Fr. 50,000

Infolge der durch die neue Truppenordnung bedingten Materialund Munitionsverschiebungen aller Art mussten diese Kredite in

·272 ausserordentlicher Weise in Anspruch genommen werden, und ·es ist deshalb eine Kreditüberschreitung nicht zu umgehen. Da noch viele Rechnungen ausstehen, so ist nicht möglich, den Kreditbedarf zur Stunde genau zu berechnen. Wir stellen oben stehende Nachforderungen ein, unter dem Vorbehalte, für einen allfälligen weitern Geldbedarf im Berichte zur Staatsrechnung Indemnität verlangen zu dürfen.

L. Befestigungen

Fr. 18,680

a. St. Gotthard

Fr. 18,680

1. Verwaltung.

a. Festungsbureau : 6. Entschädigung für das Equipement und die persönliche Bedienung

Fr.

230

Ein ständiger Angestellter wurde auf 15. Februar 19:12 zum Feldweibel und ein Feldweibel der Fortwache auf den 9. Oktober 1912 zum ständigen Angestellten befördert. Beide beziehen vom Tage ihrer Beförderung an die im Bundesratsbeschluss vom 29. Juli 1910 vorgesehene Entschädigung für das Equipement von 70 Rappen pro Diensttag (Bundesratsbeschluss vom 29. Juli 1910 betreffend Ergänzung des Art. 9 der Verordnung über die besondern Entschädigungen der Instruktoren, Beamten und Angestellten der Befestigungen, vom 5. Mai 1908).

II. Beivactiung.

b. Beitrag an die Verpflegung c. Reisekosten d. Krankenverpflegung

Fr.

,, ,,

700 250 500

Fr. 1,450

Ad b. Zur Durchführung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten in den Unterkunftsgebäuden und Zeughäusern, an Kasernements- und Kriegsmaterial musste der Bestand der Fortwachen erhöht werden; die hierdurch entstehenden Mehrkosten für ,,Beitrag an die Verpflegung1* werden Fr. 700 betragen.

Ad c. Infolge starken Wechsels bei den Fortwachen werden die Auslagen für Reisekosten den bewilligten Kredit um zirka Fr. 250 übersteigen.

273 Ad d. Durch die ungünstige Witterung haben sich die Krankheitsfälle bei den Fortwachen vermehrt. Die Mehrausgaben werden Fr. 500 betragen.

III. Unterhalt.

b. Unterhalt der Bauten, Strassen, Exerzierplätze und des Materials, Transporte, Brieftaubenstation etc

Fr. 17,000

Die Dringlichkeit verschiedener Unterhaltsarbeiten erforderte unvorhergesehene Mehrausgaben von Fr. 17,000.

Wir verweisen auf die bezüglichen Akten.

P. Druckkosten

Fr. 15,000

Infolge der Neuorganisation des Heeres mussten zahlreiche Réglemente und Formulare revidiert und neu gedruckt werden.

Ausserdem fällt der Druck der deutschen Ausgabe der neuen ,,eidg. Turnschule11 und einer neuen Ausgabe des ,,eidg. Distanzenzeigers"' in das Rechnungsjahr 1912. Die bezüglichen Mehrausgaben liessen sich zur Zeit der Aufstellung des Voranschlages auch nicht annähernd bestimmen. Heute berechnen wir diese nun auf obige Summe.

V. Notunterstützung

Fr. 20,000

Der Kredit beläuft sich auf Fr. 80,000 ; die Ausgaben für Notunterstützung sind in stetem Wachsen begriffen und werden pro 1912 Fr. 100,000 voraussichtlich übersteigen, doch lassen sich genaue Beträge noch nicht festsetzen.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung

Fr. 9,300

I. Finanzbureau

Fr. 4,000

4. Kommissionen und Experten, Reisekosten .

. Fr. 4,000

Der Kredit erweist sich dieses Jahr als ungenügend, weil aus ihm die Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder

274

der Expertenkommission zur Prüfung des Subventionswesens des Bundes haben bestritten werden müssen. Die Kommission hat im Laufe des Jahres verschiedene mehrtägige Sitzungen abgehalten.

Der Mehrbedarf an Kredit beträgt Fr. 4000.

VI. Liegenschaften

Fr. 5,300

A. W a f f e n p l a t z in T h u n Fr. 3,300 3. Bearbeitungskosten und Wegunterhalt . . . ,, 3,000 Infolge des anhaltend schlechten Wetters in diesem Sommer gestaltete sich das Einbringen der Heu-, Emd- und Getreideernte sehr schwierig und es entstunden daraus Mehrkosten, für deren Deckung wir eines Nachtragskredites von Fr. 3000 bedürfen.

6. Verschiedenes Fr. 300 Erhöhte Prämien für die Hagelversicherung, ein neuer Beitrag für die Wasserversorgung im Zelgli und eine Unfallentschädigung haben bewirkt, dass der Budgetkredit dieser Unterrubrik nicht ausreicht. Der Mehrbedarf beläuft sich auf Fr. 300.

F. W a f f e n p l a t z in K l o t e n - B ü l a c h . . . Fr. 2,000 3. Bearbeitungskosten, Fuhr- und Taglöhne . . ,, 2,000 Die pro 1912 budgetierten Fr. 10,000 sind nach den gemachten Erfahrungen des-laufenden Jahres für die Bewirtschaftung des ausgedehnten WafFenplatzgebietes nicht hinreichend.

Namentlich sind es die Düngerarbeiten, Ankauf von Pferde- und Kunstdünger, Fuhrungen und Handarbeiten, die bedeutend grössere Ausgaben verursachen, als vorgesehen war.

II. Zollverwaltung

Fr. 44,000

III. Bureaukosten

Fr. 8,000

1. Lokalmieten für die Direktions- und Zollbureaux etc Fr. 7,000 In der Botschaft zum Voranschlag für das Jahr 1912 ist bereits darauf hingewiesen worden, dass Mehrausgaben infolge Erweiterung und Mietzinserhöhung von Zollokalen in Aussicht stehen.

275

Dieser Budgetposten setzt sich zusammen aus dem an die eidgenössische Staatskasse zu entrichtenden Zinsbetreffnis für die · eidgenössischen Zollhäuser, welches sich pro 1912 auf Fr. 321,952 beläuft, und aus den Mietzinsen für gemietete Lokale, welche auf Fr. 158,048 veranschlagt waren.

Nun belaufen sich die Ausgaben für die letztern im I.

bis III. Quartal auf rund Fr. 99,000 und für das IV. Quartal werden sich dieselben auf zirka Fr. 66,000 beziffern, so dass der Kredit um zirka Fr. 7000 überschritten werden wird.

4. Frachten, Porti, Telegramme, Plombiermaterial etc.

Fr. 1,000

Die pro 1912 veranschlagte Summe von Fr. 39,000 wird voraussichtlich um obigen Betrag überschritten werden.

VI. Verschiedenes 2. c.

Fr. 36,000

Umzugskosten, Warenmuster, Verleideranteile etc Fr. 36,000 Im Voranschlag von 1912 wurde für diese Ausgabenrubrik eine Summe von Fr. 85,000 eingestellt, welche sich als ungenügend erweist, indem sich die daherigen Ausgaben bis und mit September" bereits um Fr. 8,590. 30 höher stellen, als der Gesamtkredit auf dieser Unterrubrik.

Dieser Posten steht, soweit die Verleideranteile betreffend, in direktem Zusammenhange mit dem Einnahmeposten der Zollverwaltung 2. c. ,,Zollbussen", welcher pro 1911 die Summe von nahezu Fr. 115,000, hauptsächlich von den Weinstraffällen herrührend, ergeben hatte, pro 1912 aber, in der Annahme, dass das Gesetz über das Kunstweinverbot schon in diesem Jahre in Kraft treten werde, auf bloss Fr. 45,000 veranschlagt wurde^, da nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die unrichtige Deklaration von Kunstwein als Naturwein nicht mehr als Zollübertretung zu behandeln ist.

Die Einnahmen auf Rubrik ,,Zollbussena haben nun aber bis Ende September 1912 bereits eine Höhe von Fr. 60,000 erreicht und es ist vorauszusehen, dass sich dieselben bis Ende des Jahres mit Einschluss der Weinstraffälle auf mehr als das Doppelte der budgetierten Summe belaufen könnten, wovon zwei Dritteile an die Verleider und an die Kantone (Artikel 60 des Zollgesetzes) zur Auszahlung gelangen.

276

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Handel

Fr. 22,818

II. Internationale Industrieausstellung Turin 1911

Fr. 22,818

Durch Beschluss vom 23. Dezember 1910 haben Sie zur Beteiligung der Schweiz an der internationalen Industrieausstellungin Turin 1911 einen Kredit von Fr. 200,000 bewilligt.

Die Organisation der schweizerischen Abteilung wurde von der schweizerischen Zentralstelle für das Ausstellungswesen durchgeführt. Ihre Abrechnung schliesst mit einem Defizit, von Fr. 22,818. 41 ab. (Einnahmen Fr. 248,150. 83; Ausgaben Fr. 270,969. 24.)

Zur Begründung bemerkt die Zentralstelle folgendes: ,,Die Subvention von Fr. 200,000 war auf Grund von 40 Ausstellern berechnet. Schliesslich ergaben sich aber 53 Teilnehmer, für die der Kredit nicht mehr vollständig ausreichen konnte. Die Kosten für Fundationen, Transport, Versicherung, Leitungen und Kistenaufbewahrung steigerten sich entsprechend der um etwa ein Drittel grössern Ausstellerzahl. Statt der im Budget vorgesehenen Summe von Fr. 20,000 stieg die Platzmiete auf Fr. 40,050.

Ferner wurden die Versicherungsprämien gegen Feuerschaden infolge der Brandkatastrophe der Ausstellung in Brüssel 1910 nahezu um das Doppelte erhöht, was für Turin eine Mehrausgabe von ungefähr Fr. 10,000 bedeutete.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen Fr. 8,400 1. Kanzlei des Eisenbahndepartements . . . . . Fr. 8,400 o. Zeitweise Aushülfe Fr. 8,400 Da die Reorganisation des Eisenbahndepartements noch nicht durchgeführt werden konnte, beabsichtigen wir, gleich wie in den letzten Jahren, verschiedenen Beamten für ausserordentliche und zum Teil ausserhalb ihrer amtlichen Funktionen liegende Arbeiten und Dienstleistungen Gehaltszulagen im Gesamtbetrage von zirka Fr. 11,000 zu verabfolgen.

Zur Ausrichtung dieser Gehaltszulagen benötigen wir einen Nachtragskredit von Fr. 8400, um welchen wir hiermit nachsuchen.

27T

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

Fr. 20,000

Der Kredit für Unvorhergesehenes, der im Voranschlag auf Fr. 47,735 angesetzt war, erweist sich als ungenügend. Er ist zwar bereits anlässlich der Bewilligung der Nachtragskredite II. Serie pro 1912 ergänzt worden. Es handelte sich aber dort um zwei spezielle Ausgaben, nämlich um die Zahlungen, die der Bund pro 1912 auf Grund des Nationalbankgesetzes an die Kantone zu leisten hat und um die Kosten der Beschaffung eineiUhr für den Friedenspalast im Haag. Heute müssen wir Sie um die Ergänzung des Kredites für die allgemeinen Ausgaben, die in dieser Rubrik verrechnet werden, ersuchen. Der Kredit wurde im laufenden Jahre in ausserordentlicher Weise in Anspruch genommen durch die Ehrengabe von Fr. 5000 an das eidgenössische Turnfest, durch verschiedene Kongresse und durch die Zahlungen an die Künstlerin, welcher die Lieferung der 4 Figurengruppen im Vestibüle des 1. Stockes im Bundeshaus Ostbau übertragen ist. Wir schätzen den Mehrbedarf auf Fr. 20,000.

278

Anhang.

Eegiebetriebe des Bundes.

II. Pferderegieanstalt.

6. Zins des Betriebskapitals

Fr. 268

Das zu verzinsende Betriebskapital stellte sich auf Ende 1911 etwas höher, als bei der Aufstellung des Voranschlages angenommen wurde.

III. Konstruktionswerkstätte.

A. Betrieb der Werkstätte.

1. Verwaltungskosten : c. Reisekosten

Fr. 300

Infolge Einführung des Haubit/- und Maschinengewehrmaterials wurden vermehrte Reisen des technischen Personals behufs Teilnahme bei Versuchen bei den Truppen und Besprechungen mit Lieferanten notwendig; zudem können die Reisespesen eines Technikers, der seit April Beamter ist, nur noch unter der Rubrik ,,Reisekosten"· gebucht werden.

Es ist daher ein Nachkredit in obenstehendem Betrage erforderlich.

IV. Kriegspulverfabrik.

2. Fabrikationskosten : b. Rohmaterial

Fr. 85,000

Es hat sich gezeigt, dass der pro 1912 in den Voranschlageingestellte Kredit für Rohmaterial nicht genügt, um dem Bedarf

219 der Munitionsfabriken an genügend gelagertem Pulver entsprechen zu können.

Wir sehen uns deshalb veranlasst, ein Nachtragskreditbegehren für den Betrag von Fr. 85,000 zu stellen: der Gegenwert des Supplementarkredites wird im Inventar ausgewiesen werden.

X. Yersucnsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil Fr. 3,600 4. Betriebskosten

Fr. 3,400

Nachdem der im Budget pro 1912 vorgesehene Kredit für den Ankauf eines Rebgrundstückes in Stäfa zur Anlage eines Versuchsfeldes mit amerikanischen Reben von Ihnen bewilligt worden ist, mussten im Frühjahr die Veredelungen für die Versuche angefertigt und dann in die Rebschule gepflanzt werden, was beträchtliche Ausgaben verursachte. Ausserdem hat es sich als notwendig erwiesen, das neuerworbene Grundstück zu rigolen und zu nivellieren. Um die Anpflanzung anfangs 1913 sicher ausführen zu können, musste der weitaus grössere Teil dieser Instandstellungsarbeiten, die zirka Fr. 1500 ausmachen werden, im laufenden Jahre gemacht werden. Die regnerische Witterung während des ganzen Sommers, die das Auftreten des Unkrautes in den Weinbergen und im Garten begünstigte, die vermehrte Bespritzung zur Bekämpfung des Mehltaues und das Schwefeln gegen das in den Anstaltsreben in Stäfa aufgetretene Oidium notwendig machte, verursachte Mehrarbeiten, die die Einstellung von weiterem Hülfspersonal erforderten. Die nicht vorauszusehende Mehrauslage auf der Unterrubrik ,,Betriebskosten" macht insgesamt den Betrag von Fr. 3400 aus.

5. Reisekosten und Verschiedenes

Fr. 200

Die Fr. 200 sind notwendig geworden infolge Ankaufs eines Zufahrtsrechtes zum neu erworbenen Grundstück in Stäfa und Bestreitung der Fertigungskosten für den Kaufvertrag für den betreffenden Rebherg, sowie infolge vermehrter Auslagen für die Unfallversicherung der Beamten und Angestellten und für Dienstreisen.

Bün'leslilatt. '64. Jahrg.

Bd. V.

280

XII. Postverwaltung II. Inspektionen und Dienstreisen

Fr. 298,000 Fr.

17,000

Der für diese Rubrik bewilligte Kredit beläuft sich auf Fr. 80,000. Bis Ende September abbin sind Fr. 62,489. 45 verausgabt worden. Die im letzten Vierteljahr vorgenommenen und noch vorzunehmenden Dienstreisen werden eine Ausgabe von zirka Fr. 35,000 verursachen. Die Vermehrung dieser Ausgaben ist darauf zurückzuführen, dass zur Besprechung wichtiger Dienstfragen verschiedene ausserordentliche, nicht vorauszusehende Konferenzen und Kommissionen einzuberufen waren, wie die Konferenz der Kreispostdirektoren, die Postkommission, die Kommission für Dienstkleidung, die Konferenzen wegen Beförderung von Blumensendungen von der Riviera nach Deutschland über den Gotthard und die Konferenz wegen Beschaffung von Bahnpostwagen für die Linie Basel-Mailand. Dazu kommt, dass in vermehrtem, nicht vorauszusehendem Masse Untersuchungen in besondern Fällen vorzunehmen waren. Dabei ist auch ins Gewicht gefallen, dass durch die Vollziehungsverordnung zum neuen Postgesetze die Entschädigungssätze einer gewissen Zahl Beamter der Zentral ver waltung und der Kreispostverwaltungen erhöht worden sind.

Da die Gesamtausgabe sich voraussichtlich auf zirka Fr. 92,000 bis Fr. 97,000 belaufen wird, so ist ein Nachkredit von Fr, 1.7,000 notwendig.

VIII. Transportkosten c. Beiwagen, Extraposten und aussergewöhnliche Kosten e. Transport auf Eisenbahnen : 2 . Nicht regalpflichtige Pakete . . . . .

Fr. 259,000 Fr. 124,000 ,, 135,000

Fr. 259,000 Im Budget ist für die Unterrubrik ,,c. Beiwagen, Extraposten und aussergewöhnliche Kosten" ein Betrag von Fr. 980,000 vorgesehen. An Hand der Rechnungsausweise der drei ersten Quartale des laufenden Jahres kann mit Sicherheit darauf geschlossen werden, dass dieser Betrag nicht ausreicht, sondern um Fr. 124,000 erhöht werden muss, da die Verkehrszunahme, sowohl was die Zahl der beförderten ,Reisenden als auch den

281

Gepäck- und Paketverkehr betrifft, bedeutend stärker war, als im Zeitpunkt der Budgetaufstellung angenommen werden konnte.

Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen in den Einnahmerubriken ,,1. Reisende"1 und ,,2. Wertzeichen" gedeckt.

Für die Unterrubrik ,,e. 2. Transport nichtregalpflichtiger Pakete auf Eisenbahnen10 enthält der Voranschlag den Ansatz von Fr. 2,605,000. Nach den aufgestellten Berechnungen wird ein Beitrag von Fr. 2,740,000. zu bezahlen sein. Um die an die Bundesbahnen zu leistenden Abschlagszahlungen dem vorauszusehenden Rechnungsergebnis richtig anpassen zu können, ist daher ein Nachkredit von Fr. 135,000 nötig. Auch hier ist zu bemerken, dass die Mehrausgabe infolge Vermehrung der Postsendungen durch erhöhte Einnahmen in der Einnahmenrubrik ,,2. Wertzeichen" gedeckt wird.

Nach dem Gesagten bedarf es zur Deckung der fehlenden Beträge eines Nachkredites von rund Fr. 124,000 für die Unterrubrik c; ,, 135,000 für die Unterrubrik e. 2, zusammen Fr. 259,000, um dessen Bewilligung wir hiermit nachsuchen.

XII. Kursdifferenzen und Zinsen

Fr. 20,000

Die hohen Börsenkurse, die seit Neujahr für die Auslandszahlungen und namentlich für Checkzahlungen auf Paris bezahlt werden mussten, haben schon auf Ende September abbin eine Überschreitung des auf Fr. 40,000 angesetzten Kredites dieser Rubrik um Fr. 5700 zur Folge gehabt. Es ist vorauszusehen, dass bei dem täglich schwankenden Devisenkurse bis Ende des Jahres sich eine weitere Mehrbelastung dieser Rubrik geltend machen wird. Wir sehen uns deshalb veranlasst, um einen Nachkredit von Fr. 20,000 einzukommen.

XIX. Prozesse und Expertisen

Fr.

2,000

Der für diese Rubrik bewilligte Kredit beträgt Fr. 5000.

Bis jetzt sind Fr. 2802. 35 verausgabt worden. Infolge, Prozessermächtigung des Bundesrates vom 27. August 1909 sind einzig in einer erst dieser Tage abgeschlossenen Haftpflichtfrage an Prozesskosten noch Fr. 2925.55 zu verausgaben, weshalb im ganzen, ein Nachkredit .von Fr. 2000 nötig wird.

282 XIII. Telegraphen- und Telephonverwaltung . F r . 456,375 i. Gehalte und Vergütungen.

A. Obertelegraphendirektion.

a. Administrative Abteilung: 1. Kanzlei, Registratur und Personelles: b. Angestellte Fr.

525 b. Technische Abteilung: 1. Linienbau und Kabelanlagen : b. Angestellte ,, 150 C. Bureaux.

1. Beamte: c. Gehalte der Telegraphenbureaux III. Klasse. . . .

3. Verschiedenes: a. Nachtdienst b. Aushülfe und Ersatz von Beamten und Angestellten . .

,, 99,000

D. Besoldungsnachgenüsse . . .

,, 12,000

,,

5,000

,,

3,000

Fr. 119,675 ,, 19,500

99. Expertisen und Reisekosten III. Bureaukosten.

«. Schreibmaterial f. Verschiedenes

Fr. 1,000 ,, 5,600 ,,

VI. Apparate.

a. Ankauf und Reparatur von Apparaten b. Anschaffung und Reparatur von Betriebsmaterial c. Einrichtung von Telegraphenbureaux und Telephonstationen : 2. Übrige Arbeitslöhne und Auslagen für Bureaux- und Stationseinrichtungen

6,600

Fr. 236,900 ,,

44,000

,,

19,100

Übertrag Er. 300,000

Fr. 145,775.

283

Übertrag d. Transportkosten und Verschiedenes fl

Fr. 300,000 Fr. 145,775 10,000 ,, 310,000

VIII. Verschiedenes.

e. Verschiedenes

o ,,·

. " 600

Fr. 456,375 Einleitend ist zu bemerken, dass, selbst wenn die Summe von im total Fr. 456,375 ganz zur Ausgabe gelangen sollte, die Betriebsrechnung der Telegraphen- und Telephonverwaltung voraussichtlich dennoch nicht ungünstiger abschliessen wird, als im Budget vorgesehen worden ist, da der fraglichen Mehrausgäbe erhebliche Minderausgaben in einzelnen Unterrubriken und überdies bedeutende Mehreinnahmen an Abonnementsgebühren und Gesprächstaxen gegenüberstehen werden.

Ad I, A, a, l, b und b, l, b. Die Abwartstelle und je eine Bureaudienerstelle bei den Sektionen Kanzlei und Linienbau sind in Gehülfenstellen II. Klasse umgewandelt worden, unter Belassung dieser Stellen in der Kategorie ,,Angestellte"1, und zwar mit Gültigkeit ab 1. April 1912. Die für 1912 in Betracht fallende daherige Mehrausgabe beträgt Fr. 675.

Ad I, C, l, c. Die auf 1. April 1912 eingetretenen Besoldungserhöhungen beliefen sich infolge des unerwarteten Verkehrszuwachses im Jahre 1911 höher, als im Zeitpunkt der Budgetierung auf Grund des Verkehrs pro 1910 angenommen werden konnte.

(Gemäss bundesrätlicher Vollziehungsverordnung vom 6. Oktober 1911 sind die neuen Besoldungsansätze der Telegraphenbureaux HL Klasse jeweilen auf Grundlage der Telegrammzahlen vom vorhergehenden Betriebsjahre zu berechnen.)

Ad I, C, 3, a. Die Zahl der Früh- und Spätdienststunden (vor 6 Uhr morgens, bezw. nach 6 Uhr abends), die gemäss den neuen, am 1. April 1912 in Kraft getretenen Ausführungsbestimmungen zur bundesrätlichen Vollziehungsverordnung dem Personal extra zu vergüten sind, richtet sich nach den Verkehrsverhältnissen und kann deshalb nicht zum voraus genau bestimmt werden. Ungefähr ein Drittel der voraussichtlichen Mehrausgabe von Fr. 3000 entfällt auf den Betrag, welcher der Postverwaltung seit 22. April 1912 für Überwachung des Post- und Telegraphengebftudes in Basel während der Nacht zu entrichten ist. '

284

Ad I, C, 3, b. Bis Ende September 1912 betrugen die Ausgaben dieser Unterrubrik Fr. 579,332. 85. Im gleichen Zeiträume des Vorjahres wurden dagegen nur Fr. 522,473.10 verausgabt. Für das letzte Quartal 1912 sind gestutzt auf das Rechnungsergebnis Januar/September, sowie mit Rücksicht auf die Verkehrszunahme in Aussicht zu nehmen Fr. 204,700, so dass sich eine Jahresausgabe von Fr. 784,032. 85 oder rund Fr. 784,000 ergeben würde.

Voranschlag ,, 685,000 Mulmassliche Mehrausgabe somit

Fr. 99,000

Diese Mehrausgabe entfällt hauptsächlich auf Aushülfe wegen Mehrarbeit infolge starken Verkehrszuwachses und vorübergehenden Ersatz von definitivem Personal durch provisorisches. Der mutmasslichen Mehrausgabe von Fr. 99,000. stehen Minderausgaben (herrührend von Mutationen, beziehungsweise vorübergehender Besetzung vakanter Stellen durch Hülfspersonal und späterer Besetzung neukreierter Stellen) in den Rubriken I, C, l, a und o, sowie 2, a und b gegenüber, deren Gesamtbetrag- sich weit höher, d. h. auf ungefähr Fr. 190,000, belaufen wird. Sodann werden sich aus der Verkehrssteigerung erhebliche Mehreinnahmen ergeben.

Ad l, D. Bis Ende September gelangten zur Ausgabe Fr. 34,238. Der inzwischen erfolgte Hinscheid von zwei Telegraphisten wird pro Monat Oktober eine weitere Ausgabe von Fr. 701)0 zur Folge haben. Pro IV. Quartal nehmen wir demnach eine mutmassliche Ausgabe von Fr. 18,000, für das ganze Jahr rund Fr. 52,000, an. Erforderlicher Nachtragskredit somit rund Fr. 12,000.

Ad II. Die Ausgaben für Expertisen und Reisekosten betrugen in den ersten neun Monaten des Jahres 1912 Fr. 70,139. 35 und für das IV. Quartal müssen ,, 24,400. -- in Aussicht genommen werden.

Total pro 1912 somit Fr. 94,539. 35 oder rund Fr. 94,500. -- Voranschlag ,, 75,000. - Voraussichtliche Mehrausgabe somit . . . Fr. 19,500. --: Schon pro 1911 beliefen sich die Ausgaben dieser Rubrik auf Fr. 81,918. 04. Die Mehrausgabe rechtfertigt sich durch die stete Ausdehnung des Telegraphen- und Telephonliniennetzes, den

285

alljährlichen Zuwachs an Telephonabonnenten, Zentral- und Umachaltestationen, sowie die anhaltend grosse Vermehrung der Starkstromleitungen. Eine weitere erhebliche Mehrbelastung resultiert aus dem Bau der schweizerischen Teilstücke der beiden neuen internationalen Telephonverbindungen Berlin-Frankfurt-Mailand und Basel-Mailand, deren Erstellung von den eidg. Räten nachträglich bewilligt wurde.

Ad III, a. Bis Ende September betrugen die Ausgaben trotz grösster Sparsamkeit Fr. 16,091. 63, gegenüber Fr. 13,368. 68 im gleichen Zeiträume des Vorjahres. Bei diesem Rechnungsergebnis steht zu erwarten, dass auch das IV. Quartal eine Mehrausgabe, und zwar eine solche von zirka Fr. 1400 ergeben wird, so dass die Gesamtausgaben pro 1912 sich auf Fr. 22,000 belaufen würden. Die Mehrausgabe erklärt sich aus der Personalvermehrung und der Verkehrszunahme.

Ad III, f. Die Ausgaben werden sich bis Ende Jahres vermutlich auf Fr. 100,600 belaufen. Mehrausgabe somit Fr. 5600.

Gründe: Neue Auslagen für Bedienung der Badeeinrichtungen bei einer Zentralstation und einem Bureau mit zahlreichem Personal, unabweisliche Mehrforderungen für die Reinhaltung neuer oder erweiterter Lokale, höhere Taglohnansprüche des Bedienungspersonals, sowie gesteigerte Begehren einiger wichtigeren Bureaux III. Klasse für Bureaukosten.

Ad VI, a -- d. Die gegenwärtig im Betrieb stehende Telephonzentrale in Genf wurde im Jahre 1908 erstellt. Der Abonnentenzuwachs in diesem Telephonnetz betrug in den vorangehenden 10 Jahren durchschnittlich 235 und bei diesem Zuwachse hätten die zurzeit der Betriebsübergabe noch unbesetzten Abonnentenanschlüsse mehr als vier Jahre ausreichen sollen. In den drei folgenden Betriebsjahren 1909--1911 stieg aber die jährliche Zunahme der neuen Telephonabonnenten auf 329, und im laufenden Betriebsjahr 1912 wurden bis zum 1. Oktober sogar 376 neue Telephonabonnenten in die Zentrale Genf eingeführt.

Diese ausserordentliche Zunahme der neuen Abonnenten in Genf machte eine Erweiterung der Telephonzentrale noch im laufenden Jahre zur dringenden Notwendigkeit. Die Kosten einer Vergrösserung der Zentrale um 1200 Abonnentenanschlüsse betragen Fr. 81,600.

Ähnlich gestalteten sich die Verhältnisse im Telephonnetz La Chaux-de-Fonds. Die im Jahre 1909 gebaute Telephonzentralstation war durch das rapide Anwachsen der Telephpnabonnemente ebenfalls wider alles Erwarten früh zu klein geworden.

286 In den zwei letzten Betriebsjahren erhöhte sich die Zahl der Telephonabonnenten von 1297 auf 1435, und in den neun erstes Monaten des laufenden Jahres mussten schon 62 neue Abonnenten angeschlossen werden. Aus diesem Grunde wurde eine sofortige Vergrösserung der Telephonzentrale in La Chaux-de-Fonds notwendig. Die Kosten für die Erweiterung um 900 Abonnentenanschlüsse betragen Fr. 60,480.

Der Jahreszuwacbs der neuen Abonnenten betrug pro 1911 im ganzen s c h w e i z e r i s c h e n T e l e p h o n n e t z 3982 oder 682 mehr als budgetiert waren. Im laufenden Betriebsjahr wurden die Apparate für 3600 neue Telephonabonnenten vorgesehen. Dieser Budgetansatz ist zu niedrig; denn bis zum 1. Oktober wurden bereits 3745 neue Telephonabonnemente eingerichtet. Bleibt der monatliche Durchschnittszuwachs von 416neuen Abonnenten bis zum Jahresscbluss konstant, so ergibt sich pro 1912 eine Vermehrung von rund 5000 Telephonabonnenten, oder 1400 mehr als im Budget eingestellt waren. Dieser nicht vorauszusehende Abonnentenzuwachs erforderte eine entsprechende Mehranschaffung neuer Telephonapparate, und es wurden, um in der Einrichtung neuer Telephonabonnenten nicht gehemmt zu werden, vorläufig je 1000 komplette Abonnentenstationen für Lokalbatterie und für Zentralbatterie, mit den nötigen Zusatzapparaten und Betriebsmaterialien, angeschafft. Diese Anschaffungen erfordern eine Mehrausgabe von Fr. 167,920.

Zur Zeit der Budgetaufstellung (Juli 1911) konnte diese unerwartet grosse Abonnentenvermehrung nicht vorausgesehen werden. Den hieraus resultierenden Mehrausgaben von im ganzen Fr. 310,000 stehen übrigens Mehreinnahmen an Abonnementsgebühren und Gesprächstaxen gegenüber.

Ad Vili, e. Grund der mutrnasslichen Kreditüberschreitung: Vermehrte Ausgaben für den Unterhalt der Ausläufer-Fahrräder und für Gebäudedekorationen.

287

Kapitalrechnung.

Erstellung eines Telephongebäudes an der Hottingerstrasse in Zürich

Fr.

50,000

(Bundesbeschluss vom 17. Juli 1912, A. S. n. F.

Bd. XXVIII, S. 606. Bewilligter Gesamtkredit Fr. 433,000).

Von dem bewilligten Kredit werden voraussichtlich im Jahre' 1912 Fr. 50,000 zur Verwendung gelangen.

Ankauf der Liegenschaften Scheller, Brandschenkestrasse, und Rilling, Stockerstrasse, in Zürich, zur Erweiterung des Bauplatzes für das Telephongebäude in Zürich-Selnau

Fr. 352,800

(Bundesbeschluss vom 17. Juli 1912, A. S. n. F.

Bd. XXVIII, S. 608.

Bewilligter Gesamtkredit Fr. 352,800).

Über diesen Kredit wird im laufenden Jahre ganz verfügt werden.

Material fUr Haubitzabteilungen Fr. 455,380 Ersatz von Geschützen der beweglichen Festungsartillerie ,, 497,628 Material für drei neue Gebirgsbatterien . . . . ,, 104,592 Mit den Bundesbeschlüssen vom 7. Juni 1912 (A. S. n. F.

XXVIII, 511--516) haben Sie ausserordentliche Kredite im Totalbetrage von Fr. 15,769,000 für die Beschaffung des Materials der Mitrailleurabteilungen, der Haubitzabteilungen, den Ersatz von beweglichen Festungsgeschützen und die Beschaffung des Materials von 3 neuen Gebirgsbatterien bewilligt.

Pro 1912 ergeben sich für das Material der Mitrailleurabteilungen noch keine Ausgaben ; dagegen kommen für das andere Material schon in diesem Jahre die oben eingestellten Betrage zur Auszahlung.

288 Von der Gesamtsumme der für das Hauptbudget (Verwaltungsrechnung) geforderten Nachtragskredite von . . Fr. 2,225,948 sind durch besondere Bundesgesetze oder Bundesbeschlüsse veranlasst: beim Oberbauinspektorat (Subvention für Wiederherstellungsarbeiten an der Emme und für Korrektion der Landquart etc.) Fr. 415,000 bei der Direktion der eidgenössischen Bauten (Gebäude für das eidgenössische Amt für Mass und Gewicht, landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten in Örlikon und Postbauplatz in Bellinzona) . . ,, 283,600 ,, 698,600 so dass als eigentliche Nachtragskredite verbleiben Fr. 1,527,348 Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 22. November 1912.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Sehatzmann.

289

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1912(III. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 22. November 1912, beschliesst: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1912 folgende Naohîragskredite bewilligt:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat.

2. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder der Kommissionen

20,000

B. Ständerat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen

10,000

C. Bandesrat.

Gehalte des Präsidenten und der Mitglieder

Fr

. . .

37,500

Übertrag

67,500

290 Übertrag

.Fr.

67,500

D. Bundeskanzlei.

1. Personal.

Fr

Fr.

a. Besoldungen des Kanzlers, der Vizekanzler und des Kanzleipersonals 7400 c. Besoldungen der Weibel und Ausläufer 3317 d. Stellvertretung der Weibel und ausserordentliche Aushülfe . .

900 11,617

2. Material.

c. Literarische Anschaffungen f. Dienstkleidung

.

.

400 750 1,150

12,767

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement I. Politische Abteilung.

14. Besoldungen des Kanzleipersonals der Gesandtschaften und der Konsulate : Fr.

i . Buenos-Aires . . . .

1,200 19. Eidgenössische Repräsentanten und Kommissarien . .

46,500 20. Repräsentationskosten . . 146,000 21. Literarische Anschaffungen .

2,200 22. Bureaukosten : b. Buchbinderrechnungen .

250 " : II. Auswanderungswesen.

1. Besoldungen ,:.-.-· :

.

196,150 200 196,350 Übertrag

276,617

291 Übertrag

Fr.

276,617

B. Departement des Innern.

IV. Statistisches Bureau.

1. Besoldungen des ständigen PerFr.

sonals 3,583 10. Volkszählung 1910 . . . . 17,500 12. (neu) Betriebszählung . . .

5,011

Fr.

26,094 V. Gesundheitsamt.

4. Gesundheitswesen 30,400 5. Medizinal- und Lebensmittelchemikerprüfungen . . . . 10,000 7. Lebensmittelkontrolle: III. a. Beiträge an die Kantone für die Erstellungs- und Einrichtungskosten neuer,sowie für dieKosten des Umbaues und der Erweiterung bestehender Untersuchungsanstalten 7,556 47,956 IX. Verschiedenes.

6. Internationaler Katalog der wissenschaftlichen Literatur X. Oberbauinspektorat.

III. Reisekosten und Expertisen .

IV. Beiträge an Kantone für öffentrliche WerJce: 60. WiederherstellungsarFr.

beiten an der Emme zwischen Emmenmatt und der Kantonsgrenze Bern und Solothurn (Kanton Bern) . . 90,000 Übertrag

90,000

500

Fr.

500

500

74,550

276,617

292 Fr.

Übertrag 90,000 61. Korrektion der Landquart von MombielKlosters biszum Rhein, des Schanielabaches, des Schraubaches und des Taschinasbach.es (Kanton Graubünden) 325,000

Fr.

500

Fr.

74,550

Fr.

276,617

415,500 XII. Direktion der eidgenössischen: Bauten.

III. Reisekosten und Expertisen .

2,500 IV. Hochbauten: b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : 1. Aufstellung von neuen Fr.

Heizkesseln und Erstellung vonWinterfenstern im Gebäude des eidg.

Gesundheitsamtes . . 10,500 2. Landwirtschaftliche Versuchsanstalten auf dem Liebefeld bei Bern 1,600 3. Postgebäude in Solothurn 6,200 18,300 c. Neubauten : 1. Gebäude für das eidg.

Amt für Mass und Gewicht auf dem Kirchenfeld in Bern . 100,000 2. Sprengstoffmagazin im Kanton Graubünden 650 3. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten in Örlikon-Zürich . . 50,000 4. Postgebäude in Bellinzona, Bauplatz . . 133,600 284,250 Übertrag- 302,550 2,500^.490,050

276,617

415,000

293 Fr.

Fr.

Fr.

Übertrag 302,550 2,500 490,050 d. Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden : Erweiterung des Postzollamtes in St. Gallen . 2,300 -- 304,850 V. Strassen- und Wasserbauten.

a. Strassenbauten : Beitrag an die Korrektion Frder Elsässerstrasse bei den Zollgebäuden in Lysbüchel (Basel) . . 892 b. Wasserbauten : 1. Uferbauten an der Thur auf Gebiet der Eidgenossenschaft . . . . 2480 2. Wasserleitung zu den Ökonomiegebäuden auf der Steghalde bei Thun * 1530 3. ZollgebäudellinVeyrier (Genf) . . . " . . 3304 7314 8,20(5 VII. Mobiliar-Anschaffung u. -Unterhalt für die Gebäude der Zentralverwaltung und Versicherung des Mobiliars 13,000 ----- 328,556

Fr.

276,617

XIII. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstioesen, 1. Besoldungen III. Fischerei.

2. Beiträge an Fischereiaufsicht, Fischer ei kurse etc

Fr700 .

3,000 3,700 Übertrag 822,306

276,617

294 Fr.

Übertrag 822,306

Fr.

276,617

XIV. Abteilung für Mass und Gewicht.

11. Anschaffung von Ausrüstungsmaterial für die kantonalen Eichstätten

9,000 .

831,306

C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Justizabteilung.

3. Gesetzesentwürfe, Kommissionen, Druck und Übersetzung gesetzgeberischer Arbeiten

4,000

11. Polizeiabteilung und Departementskanzlei.

2. Justiz- und Auslieferungskosten . . .

5,000

IV. Versicherungsamt.

I.Besoldungen 3. Bericht des Versicherungsamtes

Fr.

2925 . 4545 ----

7,470 16,470

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal.

3. Abteilung für Infanterie : c. Bureaukosten 500 5. Abteilung für Artillerie : c. Bureaukosten 900 7. Abteilung für Sanität: b. Bureau der Militärversicherung: 3. Bureaukosten 500 8. Abteilung für Veterinärwesen : d. Reisekosten 250 12. Verwaltung der Militärjustiz : b. Militärgerichte 8000 10,150 B. Instruktionspersonal.

7. Sanitätstruppen : f. Reise- und Deplacementsentschädigungen Übertrag

3,500 13,650 1,124,393

295 Fr.

Fr.

Übertrag- 13,650 1,124,393

C. Unterricht.

Fr.

1. Aushebung 15,000 '2. Rekrutenschulen : Fr.

a. Infanterie . . . 199,861 b. Kavallerie . . . 38,934 c . Artillerie . . . . 27,104 e. Festungsbesatzungeu 35,728 /'. Sanitätstruppen . . 15,004 316,631 4. Kaderschulen : a. Generalstab 14,000 5. Vorunterricht: a. Vorunterricht 102,000 447,631 D. Bekleidung.

Ï . Entschädigungen für ßekrutenausrüstung: Fr.

1. Infanterie .

150,853 2. Kavallerie . 9,496 3 . Artillerie . . . . . . . 19,236 4. Genietruppen 4,715 5 . Festungstruppen . . . . 11,097 7. Verpflegungstruppen . . .

1,871 197,268 G. Kavalleriepferde.

2. Kavallerie-Remontendepot.

d. Hilfspersonal : 2. Im Taglohn verwendetes Personal 21,000 f. Futter 49,400 ff. Beschlag 8,000 -fe. Medikamente und andere Veterinärkosten . . . .

850 79,250 Bundesblau. 64. Jahrg. Bd. V.

Übertrag 737,799 1,124.393 21

296 Fr.

Fr.

Übertrag 737,799 1,124,393 J. Ki-iegsmaterial.

·J. Unterhalt: a. Bekleidungsvorräte : 1. Entschädigung an die KauFr.

tone 35,508 3. Preisdifferenz auf verkauftem Schuhwerk . . . 40,050 75,558 b. Übriges Kriegsmaterial: 2. Gewöhnlicher Unterhalt . 80,000 G. Transportkosten . . . . 50,000 205,558 L. Befestigungen.

a. St. Gotthard : I. Verwaltung II. Bewachung III. Unterhalt

230 1,450 17,000 18,680 15,000 20,000

P. Drucktasten V. Notunterstütmny

997,037 E. Finanz- und Zolldepartemont.

I. Finanzverwaltung.

1. Finaneburcau.

4. Kommissionen und Experten, Reisekosten VI. Liegenschaften.

A. Waffenplatz in Thun : 3. Bearbeitungskosten und Fr.

Wegunterhalt . . . 3000 6. Verschiedenes . ; · .

300

4,000

Fr.

3300

F. Waffenplatz in Kloten-Bülach : 3. Bearbeitungskosten, Fuhr- und Taglöhne .

2000

Übertrag

5,300 9,300 2,121,430

297 Fr.

Übertrag

Fr.

9,300 2,121,430

II. Zollverwaltung.

III. Bureaukosten.

1. Lokalmieten für die Direktionsund Zollbureaux etc 4. Frachten, Porti, Telegramme, Plornbiermaterial etc

Fr.

7,000 1,000 8,000

VI. Verschiedenes.

2. Entschädigungen und Diverses : e. Umzugskosten, Warenmuster, Verleideranteile etc. . . . 36,000 ;

44,000 53,300

F« Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Handel.

11. Internationale Industrieausstellung Turin 1911

.

22,818

G. Post- und Eisenbahndepartemeni.

I. Eisenbahnwesen.

1. Kanzlei des Eisenbahndepartements: b . Zeitweise Aushülfe ,, i

8,400

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

20,000 .

2,225,948

298

Anhang.

Regiebetriebe des Bundes.

II. Pferderegieanstalt.

6. Zins des Betriebskapitals

Fr.

268

III. Konstruktionswerkstätte.

A. Betrieb der Werkstätte: 1. Verwaltungskosten, c. Reisekosten . . . .

300

IV. Kriegspulverfabrik.

2. Fabrikationskosten : b. Rohmaterial

85,000

X. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

Fr.

4. Betriebskosten 3,400 5. Reisekosten und Verschiedenes . . .

200 3,600 XII. Postverwaltung.

II. Inspektionen und Dienstreisen . . . 17,000 VIII. Transportkosten: c. Beiwagen, Extraposten und Fr,,aussergewöhnliche Kosten 124,000 e. Transport auf Eisenbahnen: 2. Nicht regalpflichtige Pakete 135,000 259,000 TfTT Kursdifferenzen und Zinsen . . . . 20,000 XIX. Prosesse und Expertisen 2,000 298,000 XIII. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

L Gehalte und Vergütungen.

A. Obertelegraphendirektion : a. Administrative Abteilung : 1. Kanzlei, Registratur und Personelles : Fr.

b . Angestellte . . . .

525 Übertrag 525

387,168

299 Fr.

Übertrag 525 b. Technische Abteilung: 1. Linienbau u. Kabelanlagen: &. Angestellte . . . .

150 C. Bureaux : 1. Beamte: c. Gehalte der Telegraphenbureaux III. Klasse ; . 5,000 3. Verschiedenes: a. Nachtdienst 3,000 b. Aushülfe und Ersatz von Beamten und Angestellten 99,000 D. Besoldungsnachgenüsse . . . 12,000 II. Expertisen und Reisekosten in. Bureaukosten.

a. Schreibmaterial f. Verschiedenes a.

b.

c.

d.

VI. Apparate.

Ankauf und Reparatur von Apparaten Anschaffung und Reparatur von Betriebsmaterial . . . . . .

Einrichtung von Telegraph enbureaux und Telephonstationen: 2. Übrige Arbeitslöhne und Auslagen für Bureaux- und Stationseinrichtungen . . . .

Transportkosten und Verschiedenes

1,000 5,600 --

Fr.

387,168

Fr119,675 19,500

6,600

236,900 44,000

19,100 10,000 310,000

VIII.

e. Verschiedenes

Verschiedenes.

600 456,375 * 843,543

* Da sich der Einfluss, den die Nachtragskreditbegehren für die Regiebetriebe auf das Hauptbudget ausüben, zurzeit nicht bestimmen lässt and zur Vermeidung einer doppelten Anrechnung, werden diese Kredite für die Regiebetriebe denjenigen des Hauptbudgets nicht zugezählt.

300

Kapitalrechnung.

Erstellung eines Telephongebäudes an der Hottingerstrasse in ZUrich.

,

Fr.

Kreditquote für das Jahr 1912

50,000

Ankauf der Liegenschaften Scheller, Brandschenkestrasse, und Rilling, Stockerstrasse in Zürich, zur Erweiterung des Bauplatzes für das Telephongebäude in ZOrich-Selnau.

Ausgabe im Jahr 1912

352,800

Material für Haubitzabteilungen.

Kreditquote für das Jahr 1912

455,380

Ersatz von Geschützen der beweglichen Festungsartillerie.

Kreditquote für das Jahr 1912

497,628

Material für drei neue Gebirgsbatterien.

Kreditquote für das Jahr 1912

104,592 1,460,400

-·Ss-0-ïS-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1912 (III. Serie). (Vom 22. November 1912.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1912

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

380

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.11.1912

Date Data Seite

247-300

Page Pagina Ref. No

10 024 812

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