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Schweizerisches Bundesblatt

47. Jahrgang. I.

Nr. 10.

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6. März 1895.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im. Jähret

1894.

B. Departement des Innern, I. Centralverwaltung.

1. Referendumsangelegenheiten; eidgenössische Wahlen und Abstimmungen.

Das Berichtsjahr führte zu drei Volksabstimmungen, die sämtlich ein negatives Ergebnis hatten. Bei der ersten, den 4. März, handelte es sich um die Frage, ob ein dritter Artikel 34 in die Bundesverfassung aufzunehmen sei, des Inhalts: ,,Der Bund ist befugt, auf dem Gebiete des Gewerbewesens einheitliche Vorschriften aufzustellen". Diese Frage wurde mit 158,492 gegen 135,713 Stimmen verneint. (Zu vergleichen unsere sachbezügliche Botschaft vom 27. März 1894, Bundesbl. 1894. I. 1025.)

Die zweite erfolgte am 3. Juni über das Initiativbegehren um Aufstellung eines neuen Verfassungsartikels, der die Gewährleistung des Rechtes auf ausreichend lohnende Arbeit für jeden SchweizerBundesblatt. 47. Jahrg. Bd. I.

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bürger bezweckt. Das Begehren wurde mit 308,289 gegen 75,880 Stimmen abgelehnt. (Botschaft vom 26. Juni 1894, Bundesbl. 1894, IU, 89.)

In der letzten Abstimmung endlich, den 4. November, wurde das im April eingelangte Volksbegehren um Abgabe eines Teils des Ertrags der Zölle an die Kantone mit 350,639 gegen 145,462 Stimmen verworfen. (Zu vergleichen Botschaft vom 6. Dezember 1894, Bundesbl. 1894, IV, 553.)

In Bezug auf die Frage nach dem Orte der Ausübung des Stimmrechts erhielten wir Veranlassung, einer, wie es scheint, namentlich in den romanischen Kantonen ziemlich verbreiteten irrigen Auffassung entgegen -M treten. Dieselbe bestand in der Meinung, daß der Stimmberechtigte, der sich am Tage einer eidgenössischen Abstimmung aus irgend welchem Grunde in einer andern als seiner Wohnsitzgemeinde aufhalte, in jener Gemeinde seines flüchtigen Verweilens zur Stimmabgabe an die Urne treten könne, sobald er einen Attest darüber vorweise, daß er in seiner Wohnortsgemeinde stimmberechtigt sei.

Diese Ansicht, auf die wir zuerst durch eine Eingabe des Staatsrates von Genf aufmerksam gemacht wurden, suchten wir zunächst durch eine aufklärende Antwort an diese Behörde und sodann durch ein Kreisschreiben vom 16. Oktober (Bundesbl. 1894, III, 508) an sämtliche Kantonsregierungen zu beseitigen.

Bis zum Ablauf der Referendumsfrist, den 9. Oktober, ist in Bezug auf das am 11. Juli publizierte Bundesgesetz betreffend die Vertretung der Schweiz im Auslande (vom 27. Juni 1894) von 37,040 stimmberechtigten Bürgern das Begehren um Anordnung der Volksabstimmung gestellt worden. Wir haben demselben am 13. November (Bundesbl. 1894, III, 987) zu entsprechen beschlossen und die daherige Abstimmung auf 3. Februar 1895 angeordnet.

Bei der Sammlung der Unterschriften zu diesem Begehren sind mehrere Unregelmäßigkeiten untergelaufen, gegen welche wir, soweit es möglich war, durch unser Departement des Innern Repressivmaßregeln anordneten.

Ferner langten anläßlich der letzten Volksabstimmung vom 4. November mehrere Beschwerden über Beeinträchtigung in der Ausübung des Stimmrechts ein. Auch gegen diese wurden durch unser Departement des Innern die entsprechenden Vorkehren getroffen.

Endlich haben wir noch zu erwähnen, daß uns gegen Schluß des Jahres vom Nationalrate eine Eingabe des Centralvorstandes des Vereins schweizerischer Geschäftsreisender zum Bericht über-

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wiesen worden ist, worin das Gesuch gestellt wird, es möchte durch zweckentsprechende Anordnung den bei eidgenössischen Abstimmungen von ihrem Wohnort entfernt sich aufhaltenden Schweizerbürgern die Möglichkeit der Stimmabgabe geboten werden.

Wie die Eingabe selbst bemerkt, hatte der genannte Vorstand dieses Gesuch schon unter zwei Malen (im Juni 1890 und Mai 1894) an uns selbst gerichtet; wir glaubten indessen nicht, darauf eintreten zu dürfen. Unser Departement des Innern wird die Frage einer nochmaligen Prüfung unterwerfen und uns in die Lage setzen, Ihnen zur gelegenen Zeit unser Gutachten abgeben zu können.

2. Organisation und Geschäftsgang.'

In Bezug auf diese ist, soweit es das Centralbureau des Departements betrifft, nichts besonderes hervorzuheben.

3. Bandeskanzlei.

I. Sitzungen der Räte.

a. Gesetzgebende Räte.

Im Jahre 1894 haben 3 Sessionen stattgefunden, nämlich vom 27. März bis 14. April, vom 4. bis 30. Juni und vom 3. bis 23. Dezember.

In dieser Zeit hat der Nationalrat 60, der Ständerat 52 und die vereinigte Bundesversammlung 2 Sitzungen abgehalten; diese letztere fielen auf den 14. Juni und den 13. Dezember.

b. Bundesrat.

Der Bundesrat hat 121 Sitzungen abgehalten und 5330 Geschäftsnummern behandelt (1893: 5148). Die Zahl der von ihm ausgegangenen Schreiben beziffert sich auf 5736 (1893: 5624), wozu 713 Ausfertigungen bundesrätlicher Bewilligungen zum Erwerb des Schweizerbürgerrechts hinzukommen (1893: 775). Den Departementen sind 8922 Auszüge aus dem bundesrällichen Protokoll zugestellt worden (1893: 8442).

Während des Berichtsjahres sind 5096 Zuschriften an den Bundesrat gelangt (1893: 5246) und den einzelnen Departementen überwiesen worden.

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II. Kanzleiarbeiten.

Die Bundeskanzlei hat von sich aus 1898 Geschäftsnummern behandelt (1893: 1792).

Gerichtliche Eröffnungen sind bestellt worden : Für Frankreich an Personen in der Schweiz 255 Für schweizerische Kantone nach Frankreich 243 498 (1893: 606) Givilstandsakten sind an die Kantone und an auswärtige Staaten befördert worden 13,753 (1893 : 12,014) Straf urteile 4,401 (1893: 3,043) Total 18,652 (1893: 15,663) Ferner sind 91 Rogatorien schweizerischer Gerichte an französische übermittelt worden (1893: 79); bei weitern 11 waren die Vollzugsakten bis Ende des Jahres noch nicht zurückgelangt.

Die Zahl der Beglaubigungen betrug 1975 (1893: 1957).

III. Personelles.

Herr Alphons Lardy, von Neuenburg, ist als französischer Übersetzer an Stelle des zurückgetretenen Herrn Dr. jur. E. Gerequand, von Genf, und Herr Julius Zeindler, von Bellikon, als provisorischer Eanzlist an Stelle des zum Unterregistrator beförderten Herrn Paul Scholer ernannt worden.

IV. Drucksachen.

Das Bundesblatt umfaßte im Jahre 1894 vier starke Bände mit zusammen 2821ls deutschen und 277 französischen Druckbogen.

Es wurde in einer Auflage von 2600 deutschen und 1500 französischen Exemplaren gedruckt. Die Abonnentenzahl betrug 1682 für die deutsche und 776 für die französische Ausgabe, einschließlich der von den Staatskanzleien der Kantone Aargau und Waadt direkt bei der Bundeskanzlei bestellten Exemplare. Die Zahl der Gratisempfänger betrug im ganzen 1075. Das Bundesblatt enthielt, wie bisher, zahlreiche Beilagen, worunter die eidgenössische Staatsrechnung, die Übersicht der Verhandlungen der Bundesversammlung, die Tabelle der Bundesbeiträge an die schweizerischen Hülfsgesellschaften im Auslande und das jeder Nummer beigelegte Publikationsorgan für Transport- und Tarifwesen.

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Einem seit längerer Zeit geäußerten Wunsche entsprechend, wird das Bundesblatt vom 1. Januar 1895 an allen Abonnenten in broschierten Nummern zugestellt werden.

Von der eidgenössischen Gesetzsammlung sind 40 deutsche, 30 französische und 25 italienische Druckbogen erschienen. Auf Ende Jahres wurde der Band XIV der neuen Folge abgeschlossen.

Von-der Eisenbahnaktensammlung sind SSVs Bogen in deutscher und 248/4 in französischer Sprache erschienen, vom Publikationsorgan für Transport- und Tarifwesen je 278/4 Bogen.

Das stenographische Bulletin der Verhandlungen der eidgenössischen Räte umfaßte im Berichtsjahre 80 Druckbogen.

Der. Supplementband zur Sammlung der Kantonsverfassungen, Jahrgang 1894, ist druckfertig und wird anfangs 1895 zur Versendung gelangen.

4. Archive und Münzsammlung.

1. Die im letzten Geschäftsbericht in nächste Aussicht gestellte Drucklegung des ersten Bandes des Generalregisters zu der S a m m l u n g der a l t e r n eidg. A b s c h i e d e ist im Berichtsjahr nicht erfolgt, und auch jetzt noch bleibt ungewiß, wie bald sie geschehen mag. Es hatte also der Redaktor des Registers in seiner Berichtgabe den thatsächlichen Verhältnissen einigermaßen vorgegriffen, oder er hat die Arbeit unterschätzt oder zu lässig betrieben. Jedenfalls ist das Resultat kein ganz befriedigendes und man wird von nun an mit allem Ernst, eventuell durch Einstellung eines neuen Redaktors für den zweiten (Schluß-)Band, dafür sorgen, daß die Durchführung und Vollendung der Aufgabe weiterhin keine ungebührliche Verschleppung erleide. Was sodann das Sammeln von Ergänzungsmaterial zu dem Abschiede werk betrifft, so ist dasselbe auch im Berichtsjahr nach Thunliehkeit betrieben und hierfür ein gutes Stuck Manuskript aus den öffentlichen Archiven von Freiburg, St. Gallen, besonders Wallis, und aus dem vatikanischen Archiv in Rom zusammengebracht worden.

2. In betreff der A k t e n s a m m l u n g aus der Periode der H e i v e ti k wurde im vorjährigen Bericht bemerkt, was für den fünften Band zu thun übrig blieb. Wegen Unergiebigkeit eines Teils der zu benutzenden Quellen ließ sich jener Rest erheblich früher erledigen, als vorausgesehen war, so daß mit Ende Mai die regelmäßige Arbeit für den sechsten Band (8. August 1800 bis Ende Mai 1801) begonnen werden konnte. Gegen Ende Juni kam eine Hauptpartie in Angriff: die Ausbeutung des Protokolls der

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Vollziehungsbehörde (m. a. W. der helvetischen Regierung), das 10 Foliobände füllt und einen .wesentlichen Teil des notwendigen Stoffes enthält. Zum Abschluß gelangte diese Arbeit am 7. Januar 1895. Der Manuskriptertrag des ganzen Jahres ist auf 139 Druckbogen zu veranschlagen, ein Quantum, das sich vermutlich nicht wiederholen kann. Der Druck des fünften Bandes, der im April begann, schritt bis Signatur 85 vor.

3. Die historischen Arbeiten io den Pariser Archiven hatten einen sehr befriedigenden Fortgang. Das in den Ministerialarchiven des Auswärtigen und des Krieges, sowie in der Nationalbibliothek mit drei Kopisten erstellte Manuskript beziffert sieh auf 9858 Folioseiten und übersteigt sonach das an sich durchaus genügende Arbeitsquantum des Vorjahres sehr bedeutend, d. h. um fast einen Drittel. Dieses Resultat konnte nur erzielt werden, weil die Originalaktenstücke, von denen die Abschriften genommen wurden (die Depeschen der Gesandten St. Romain, de Gravel und teilweise de Puysieux), in so leserlicher Schrift abgefaßt sind, daß sie den Kopisten keinerlei Schwierigkeiten bereitetet). Neben der Abschriftarbeit ging der Druck des fünften Bandes des Inventaire sommaire einher, das in der Stärke von 32 Bogen auf Ende des Jahres zum Abschluß gelangt ist.

4. Die Hauptarbeit für 1894 in R o m konzentrierte sich auf die Nunciaturen der Jahre 1630--1654 (Scotti, Farnese, Gavotti, Sacrati, Boccapadulis, Caraffa). Dazu kamen nicht unbedeutende Nachträge aus den letzten Decennien des 16. Jahrhunderts, worunter die größere Hälfte der Korrespondenz Bonomis. Im ganzen wurden 153 verschiedene Bände im vatikanischen Archive, Biblioteca Vaticana, Ceremonialarchiv, Biblioteca Casanateose und Barberini durchgangen, aus 81 derselben größere oder kleinere Partien kopiert.

5. In dem diesjährigen Geschäftsbericht erseheint zum erstenmal ein Unternehmen, das, wie die aaalogen Arbeiten in Venedig (vollendet), Paris und Rom, dazu bestimmt ist, dem eidgenössischen Staatsarchiv schweizergeschichtliches Material aus fremden Archiven zuzuführen. Im gegenwärtigen Falle betrifft es die K o r r e s p o n d e n z der e n g l i s c h e n G e s a n d t e n in der Schweiz mit ihrer Regierung, welche aus dem Archiv des auswärtigen Amtes in L o n d o n unter der Leitung unseres dortigen Gesandten, des Herrn Dr.

Bourcart, zu Händen
des Bundesarchivs kopiert wird. Über die Veranlassung und den Wert dieses neuen Unternehmens ist das Nähere in der bundesrätliohen Budgetbotschaft pro Ib94 enthalten, auf die man hier lediglich verweist. Mit der Ausführung der Arbeit konnte wegen bestimmten Verhinderungsgründen erst im Monat April begonnen werden; von da an schritt sie dann in mäßigem

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Tempo, jedoch ohne Unterbrechung, vorwärts, wobei indes bemerkt werden muß, daß die zulässige Zahl von Abschreibern Platzmangels halber eine beschränkte ist. Das an das Bundesarchiv abgelieferte Jahreserträgnis an Manuskript ist nicht sowohl dem Umfange als dem Inhalte nach bedeutend ; es fällt in die Zeit des dreißigjährigen Krieges und umfaßt speciell die Jahre 1617--1637.

6. Die A r b e i t e n im B u n d e s a r c h i v konzentrierten sieh in erster Linie auf die Rubrizierung und Einordnung der neu erhaltenen Aktenbestünde aus dem Zeiträume von 1888/90, die teilweise schon im Vorjahre, zum größern Teil aber erst zu Anfang des Berichtsjahres dem Archiv zukamen. Erledigt wurden die Akten des Justiz- und Polizeidepartements, des Zolldepartements, der Industrie und des Forstwesens, ein Teil der Akten des auswärtigen Departements, deren Rest gegenwärtig in Bearbeitung liegt, sowie das umfängliche Material der zahlreichen Naturalisationsbegehren. Sehr viel Zeit nahm die Arbeit der Aktenextradition zu vorübergehender Benutzung in Anspruch, welche im Berichtsjahr die hohe Zahl von 6213 Stücken aufweist, also 2122 Stück mehr alseim Vorjahre, wobei in Betracht fällt, daß wegen fortdauernder Invalidität des Uuterarchivars die Arbeit mit reduzierten Kräften zu erledigen war. Was an Urkunden und Imprimaten dem Archiv zuging, wurde registriert und zukommenden Orts eingereiht. Weiter wurden ans Archiv abgeliefert die altern Bestandteile der Gesandtschaftsarchive in Paris und Washington, sowie der Konsulatsarchive in Lyon und Marseille. Diese Papiere mußten wegen Platzmangel einstweilen, bis zum Bezüge des nunmehr beschlossenen Neubaues auf dem Kirehenfelde (1897), in Schränken des Souterrainkorridors untergebracht werden, da alle Archivräume, wie auch die Kellermagazine, überfüllt sind.

7. Die M ü n z s a m m l u n g hat sich im Berichtsjahr um 2 Stück in Gold, 13 in Silber, 9 in Billon und 9 in Kupfer etc., zusammen also um 33 Stück im Metallwert von Fr. 105 vermehrt und erreichte damit auf 31. Dezember einen Gesamtbestand von 9991 .Stücken und FV. 19,423 an Metallwert. Zwei Stück des Zuwachses schenkten die Herren Ingenieur Bpper auf dem eidgenössischen Baubureau und J. B. Biittler, Beamter der administrativen Abteilung der eidgenössischen Kriegsmaterialverwaltung.

5. Bibliothek.

Der Zuwachs an litterarischen Erwerbungen hat auch dieses Jahr die Zahl von etwas über 1000 Bänden erreicht. Die An-

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Schaffungen erstrecken sich hauptsächlich auf Werke, juristischen, staatswissenschaftlichen und geschichtlichen Inhalts. Die Bücherschenkungen von Autoren, Verlegern u. s. w. im Jahr 1894 zeigen gegenüber früher eine bedeutende Abnahme.

Durch Beschluß vom 1. Dezember 1893 haben wir angeordnet, daß die eidgenössischen Publikationen in Zukunft gratis und portofrei, jedoch mit der Verpflichtung zu entsprechender Aufbewahrung, den vaterländischen Bibliotheken verabfolgt werden sollen. Es wurden zu diesem Zwecke von der Bibliothek über 2000 Imprimale (abgeschlossene Bände und Jahrgänge) gesammelt und an die genannten Bibliotheken übermittelt. Diese Verfügung wurde allerseits sehr begrüßt.

Der Austausch amtlicher Schriftstücke mit den auswärtigen Staaten, sowie der Publikationen zwischen den gelehrten Gesellschaften und wissenschaftlichen Anstalten hat wieder eine bedeutende Zunahme zu verzeichnen. Bei diesem Tauschverkehr nahmen die Vereinigten Staaten einen ganz besonders hervorragenden Anteil, und ihrer Freigebigkeit hat unser Land den Besitz von manchem wertvollen Werke zu verdanken.

« Ebenso ist die Benutzung der Bibliothek in steter Zunahme begriffen; aus-und wieder eingegangen sind im ganzen über 7000 Bände. Am Schlüsse des Berichtsjahres waren noch einige Hundert Bände ausstehend. Der handschriftliche Katalog ist in Bezug "o auf die neuen ^Erwerbungen nachgetragen.

II. Vollziehung der"Bundesverfassung und eidgenössischer Gesetze.

1. Freizügigkeit der Personen, welche -wissenschaftliche Berufsarten ausüben (Art. 33 und Art. 5 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung). Medizinalprüfungen.

Das Berichtsjahr brachte einen Rekurs über die Ausübung der Advokatur, den wir als begründet erkannten. Ein Advokat und Bürger des Kantons Neuenburg stellte an das Obei'gericht des Kantons Bern, als Aufsichtsbehörde über die Ausübung der Advokatur in diesem Kanton, das Gesuch, er möchte ermächtigt werden, vor dortigen Assisen in einem Strafprozesse als Verteidiger aufzutreten. Dabei produzierte er zwei Bescheinigungen des Staats-

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rates von Neuenburg, aus denen zu entnehmen war, daß die Bedingungen für die Aufnahme in den heuenburgischen Advokatenstand und die Zulassung zur Berufsausübuog als Rechtsanwalt im Kanton Neuenburg bis zum 26. Dezember 1884 im Nachweis einer in einem Advokaturbureau des Kantons durchgemachten Lehrzeit und in einer probeweise geführten Verteidigung vor dem Appellationshofe bestanden, welch letzterer die zur Zulassung oder Zurückweisung des Kandidaten zuständige Behörde war; daß er, der Gesuchsteller, ferner am 11. April 1876 durch den Appellationshot' in den neuenburgischen Advokatenstand aufgenommen und zur Ausübung des Advokatenberufs ermächtigt worden war.

Das bernische Obergericht erklärte jedoch, diese Zeugnisse nicht als einen Ausweis der Befähigung im Sinne des Art. 33 der Bundesverfassung und des Art. 5 der Übergangsbestimmungen zu derselben anerkennen zu können; denn zu einem solchen Beweise bedürfe es notwendig eines Examens.

Der Petent bestritt diese Annahme und suchte um unsern Entscheid nach.

Wir zogen in Betracht, daß im Zeitpunkt, als der Rekurrent auf die Zulassung zur Advokatur im Kanton Neuenburg aspirierte, die staatlichen Anforderungen an die Kandidaten ausschließlich in dem Nachweis einjähriger praktischer Übung in einem Advokaturbureau und in einem genügenden Probevortrag vor dem neuenburgischen Kantonsgerichte bestanden ; daß der Rekurrent, wie aus den vorgelegten Bescheinigungen des Staatsrates von Neuenburg hervorgehe, diesen Erfordernissen Genüge geleistet habe und daraufhin durch die kompetente Kantonsbehörde als Mitglied des Advokatenstandes aufgenommen und damit als zur Ausübung des daherigen Berufes berechtigt erklärt worden sei. Dieser kantonale Ausweis müsse nach Art. 5 der Übergangsbestimmungen von allen andern Kantonen anerkannt werden.

M e d i z i n a l p r ü f u n g e n . Das Personal des leitenden Ausschusses ist während des Berichtsjahres von Veränderungen verschont geblieben; dagegen haben zwei Ersatzwahlen von Suppleanten, nämlich für diejenigen der Prüfungssitze Genf und Zürich, eintreten müssen; für erstem wurde am 10. April au Stelle des demissionierenden Herrn Prof. Dr. G. L. Prévost gewählt: Herr Dr. A. Barde, Direktor des Hospice Rothschild in Genf, und für letztern an Stelle des Ende 1893 zum Mitgliede des leitenden Ausschusses beförderten Herrn Dr. Heinrich Hirzel-William -- den 9. Januar -- Herr Dr. Konrad Rahn, Arzt in Zürich.

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Das Personal des leitenden Ausschusses und seiner Suppleanten wurde am 9. November auf eine neue Amtsdauer von 4 Jahren (Art. 13 der Prüfungsverordnung) bestätigt, worauf die Behörde in ihrer nächsten hierauf folgenden Sitzung auch ihren Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Courvoisier, und ihren Vizepräsidenten, Herrn Prof.

Dr. Olivet, für die gleiche Zeit neu bestätigte. Die verhältnismäßig wenigen Vakanzen, welche im Laufe des Berichtsjahres im Personal der verschiedenen medizinischen Prüfungskommissionen eintraten, wurden jeweilen sogleich nach Einlangen der Ersatzvorschläge des leitenden Ausschusses ausgefüllt.

Letztere Behörde hielt arn 12. Juni und 16. November ihre ordentlichen Semestersitzungen und hatte sich in denselben neben der Erledigung laufender Geschäfte auch mit einigen für das medizinale Prüfungswesen und den schweizerischen Ärztestand wichtigen Fragen zu beschäftigen.

Zunächst kam sie'dazu, über die schon in den zwei frühern Geschäftsberichten erwähnte Frage für einstweilen ein bestimmtes Urteil abzugeben : ob die Aspiranten auf das Arztdiplom nicht anzuhalten seien, zur Erlangung des letztern den Nachweis zu erbringen, daß sie wenigstens während eines Semesters als Assistenten an einem Spital praktische Übung in der Heilkunde erlangt haben.

Die vom eidgenössischen Gesundheitsamt vorgenommenen Erhebungen haben ergeben, daß an den 41 schweizerischen Spitälern und Kliniken annähernd genug für Studierende berechnete Assistentenstellen vorhanden wären oder doch verfügbar gemacht werden könnten, um der Mittelzahl der in den letzten 5 Jahren mit Erfolg durch das Staatsexamen gegangenen Kandidaten der Medizin auf den Arzlberuf während eines halben Jahres als praktische Übungsstelle zu dienen. Bei einläßlicher Erwägung der Frage zeigten sich jedoch dem leitenden Ausschuß mehrere praktische Schwierigkeiten , welche die Ausführung der Anregung beinahe als unmöglich erscheinen ließen. Zunächst ist zu den -vorhandenen Assistentenstellen ein sehr großer Zudrang, und sehr viele derselben bleiben von dem gleichen Kandidaten gewöhnlich länger als ein Semester besetzt, und dies liegt im Interesse der Spitalverwaltung ; dem Bunde fehlt die Kompetenz, in Bezug auf die Besetzung der Stellen eine andere Ordnung einzuführen; würde nun eine Vorschrift aufgestellt, welche alle Medizinalkandidaten zu
sechsmonatlicher Assistenz in einem Spital oder einer Klinik verpflichtet, so könnte es sich ereignen, daß einmal eine ganz bedeutende Zahl von Kandidaten längere Zeit keine Stelle finden würden, wo sie ihr Assistentensemester durchmachen könnten; dadurch würden sie in große Verlegenheit geraten, denn ihr Arztpatent hätten sie noch nicht und

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das letzte Requisit, es zu erlangen, wären sie außer stände beizubringen. Zur Zeit empfindet jeder junge Mediziner auch ohne die Existenz einer zwingenden Vorschrift das Bedürfnis möglichst guter praktischer Ausbildung; er sieht sich daher von selbst nach einer Assistentenstelle um und · findet sie in 'der Regel auch; würde aber das Assistentensemester vorgeschrieben, so übernähmen damit die das Prüfungswesen leitenden Behörden bis zu einem gewissen Grade auch die Verantwortlichkeit dafür, daß der Kandidat einen Platz finde, in dem er der Forderung Genüge leisten kann. Dermalen können jedoch die genannten Behörden eine derartige Verantwortlichkeit nicht übernehmen, weil ihnen die Mittel fehlen, im Notfalle ebnend und ordnend einzugreifen. Es kann übrigens darauf aufmerksam gemacht werden, daß in Bezug auf die praktische Ausbildung der jungen Mediziner das gegenwärtige Prüfungsreglement schon einen bedeutenden Fortschritt gegenüber dem frühem in sich schließt (zu vergi. Art. 46, litt, c, der jetzigen Prüfungsverordnung mit Art. 43, litt, b, derjenigen vom 2. Juli 1880). Aus diesen Gründen beschloß der leitende Ausschuß, sich über die Frage dahin auszusprechen, daß er im Hinblick auf die, wenn auch nicht gerade ungenügende, doch im Vergleich zum Bedürfnis nicht reichliche Zahl von Assistentenstellen sich veranlaßt sehe, auf die Anregung für Einführung des sogenannten Assistentensemesters nicht einzutreten, sondern die definitive Lösung der Frage bis zum Zeitpunkte der allgemeinen Revision der jetzigen PrüfungsVerordnung verschiebe.

Einen fernem Gegenstand der Verhandlungen des leitenden Ausschusses bildete die Frage nach dem Zeitpunkte der Vornahme der Censuren bei der anatomisch-physiologischen Prüfung für Mediziner (Art. 31) und die Sorge für die Beobachtung der Vorschriften über die Koassistenz der Examinatoren bei den Prüfungen (Art. 28 der Prüfungsverordnung).

Infolge ersterer sahen wir uns veranlaßt, am 2. April zu Händen der medizinischen Prüfungskommissionen die Erklärung abzugeben, daß wir den Art. 31, Absatz 2, der Prüfungsverordnung vom 19. März 1888 so auffassen und angewendet wissen wollen, daß das Ergebnis der anatomisch-physiologischen Prüfung (Art. 44, 45, 75 und 76) und der pharmaceutischen Gehülfenprüfung (Art. 65 und 66) erst nach gänzlicher Vollendung dieser Prüfungsabschnitte
zu censieren sei und wirklich censiert werde.

Das Ergebnis der Verhandlungen über den letztern der obenerwähnten Gegenstände war die Erlassung eines Kreisschreibens des Departements des Innern an sämtliche Mitglieder und Suppleanten der eidgenössischen medizinischen Prüfungskommissionen (vom

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16. Juli), worin dieselben an die gewissenhafte Erfüllung ihrer Koassistenzpflicht gemahnt wurden.

Im weitern sah der leitende Ausschuß sich veranlaßt, unter Zuziehung des Präsidenten der eidgenössischen Maturitätskommission die Frage der Behandlung ausländischer Maturitätsausweise einer einläßlichen Besprechung zu unterziehen, und zwar mit Bezug auf den in den allerletzten Jahren entstandenen Zudrang von Ausländern zur schweizerischen Arztpraxis.

Die Besprechung führte zu dem Beschlüsse des leitenden Ausschusses, von nun an keine ausländischen Maturitätsausweise in irgend welcher Richtung mehr anzuerkennen, außer wenn sie sich im Besitze von Schweizerbürgern befinden ; ferner darauf zu dringen, daß die eidgenössischen Maturitätsprüfungen sowohl gegen Schweizer, wie gegen Fremde, sehr strenge geführt werden, und wenn nötig das eidgenössische Maturitätsprogramm zu revidieren und strenger zu gestalten.

Endlich hatte sich der leitende Ausschuß noch mit einer ihm zur Begutachtung überwiesenen Eingabe des Erziehuugsdepartements des Kantons Neuenburg zu befassen, in welcher unserm Departement des Innern die Frage nahe gelegt wird, ob im Hinblick auf die kürzlich stattgefundene Reorganisation des kantonalen Gymnasiums und der kantonalen Akademie in Neuenburg nicht ein Prüfungssitz für die naturwissenschaftlichen Prüfungen für Ärzte und Zahnärzte errichtet und dem entsprechend die Zahl der Mitglieder des leitenden Ausschusses um eines, das in Neuenburg residieren würde, erhöht werden könne.

Der leitende Ausschuß veranlaßte zunächst die Absendung einer fachmännischen Delegation nach Neuenburg, um an Ort und Stelle die für den dargelegten Zweck getroffenen Einrichtungen zu prüfen.

Über das Ergebnis dieser Expertise und die darauf erfolgten Maßnahmen wird im nächsten Geschäftsbericht Näheres mitzuteilen sein.

Maturitätsangelegenheiten. Das von unserm Departement des Innern am 21. August 1889 aufgestellte Verzeichnis der schweizerischen Schulen, deren Abgangs-, d. h. Reifezeugnisse als Maturitätsausweise für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Kandidaten der Tierheilkunde gelten sollen (Bundesbl. 1889, IV, 231), hat eine Vervollständigung insofern erfahren, als auf das empfehlende Gutachten der eidgenössischen Maturitätskommission die höhere kantonale Lehranstalt in Samen (Obwalden) und das freie (Privat-) Gymnasium in Bern auf jenes Verzeichnis aufgenommen worden sind. Die Maturitätszeugnisse an die Zöglinge der letztern Anstalt

465

müssen jedoch von der kantonalen bernischen Maturitätskommission ausgestellt werden.

Am 8. November endlich ist das Personal der eidgenössischen Maturitätskommission für Medizinalkandidaten durch die Ernennung zweier neuer Mitglieder, nämlich der Herren alt Bundesräte Dr. E. Welti und Dr. N. Droz in Bern, bereichert worden.

Diese Erweiterung wurde wünschbar durch die dringlich gewordene praktische Frage, ob nicht eine grundsätzliche Änderung der Maturitätsbedingungen ins Auge zu fassen sei; eine Frage, welche die Kommission nun einläßlich zu untersuchen und durch Ausarbeitung sachentsprechender Vorschläge der Lösung entgegenzufuhren hat.

Das Ergebnis der im Berichtsjahre stattgefundenen Maturitätsprüfungen ist folgendes:

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1

|| |

Abgewiesen.

Vom Examen weggeblieben.

-- --

-- --

--

II ||

die Ergänzungsprilfung.

a. Maturitätsprüfungen für Aspiranten auf das Arzt-, Zahnarzt- und Apothekerdiplom.

Zeit.

Lausanne

15. bis 17. März: Einheimische .

Fremde Zürich . 19. bis 21. März: Einheimische . , Fremde . .

Lausanne 13. bis 15. Sept.: Einheimische .

Fremde Zürich . 17. bis 19. Sept.: Einheimische .

Fremde

-- 4

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·^ --

die Ergänzungsprllfung.

Ort.

Angemeldete Kandidaten.

Zu bestehen Bestanden

4

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57

43

14

22

8

18

9

b. Maturitätsprüfungen für Tierarzneikandidaten.

Zürich

. 16. und 17. April: Einheimische .

6 Fremde . . .

1 Bern . . 20. und 21. April: 4 Einheimische .

Fremde . .

Bern .

19. und 20. Okt.: -- 7 Einheimische .

Fremde . .

-- Zürich . 22. und 23. Okt. : Einheimische . 11 Fremde . . .

-- 29

6 1

5 --

--

--

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-- --

4 --

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11 --

-- --

5 --

-- --

4 --

--

1 1 -- 3 --' 6 -- 11

-- -- -- -- -- -- --

-- 18 -- Über das Ergebnis der im Berichtsjahre stattgefundenen medizinischen Prüfungen geben nachstehende Tabellen Auskunft:

29

Eidgenössische Medizinalprüfungen, 1894.

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propädeutische naturwissensch.

Medizinische anatom.-phys.

Fachprüfung Zahn( anatom.-phys.

ärztliche \ Fachprül'ung Phartna- ( Gehülfenprüfung ceutische \ Fachprüfung propädeutische (altes Regi.)

Tiernaturwissensch.

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6 132 24 156 412| medizin.

6 107 18 125 (Prüfungen.

1 36 6 112 19 131 1 -- 4 2 6 ^ q \ zahnärzfcl.

ld 7 7 }Prüfungen.

4 15 1 Q7 f pharmac.

15 4 2 1 17 5 22 / öl \PrUfungen.

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5 4 -- -- -- 15 3 20 7 27 ,,qj
8 3 -- 17 3 9 20 15 -- -- -- -- -- 13 4 28 4 32 -- -- 86 12 111 21 68 12 46 11 148 26 459 82 541 541 Prüfungen.

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174

541

468 Sämtliche Prüfungen (nicht Personen), genügende und ungenügende, verteilen sich nach der Heimatangehörigkeit der geprüften Personen folgendermaßen: Ausland.

Sch'weiz.

Zürich . . . .

Bern Luzern . . . .

Uri Schwyz . . . .

Obwalden .

Nidwaiden . .

Glarus . . . .

Zug Freiburg . . .

Solothurn . .

Basel-Stadt. . .

Basel-Landschaft .

Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh. .

St. Gallen . . .

Graubünden Aargau . . . .

Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallisj . . . .

Neuenburg .

Genf

46 94 37 5 9 3

2 8

5 14 13 38 11 9 7 2

Deutschland . . . .

Rußland Frankreich Österreich Italien Bulgarien Vereinigte Staaten NordAmerikas . . . .

18 9 3 2 l l 2 36

Schweiz Ausland

505 36 541

38

24 20 21 5 48 3 23 20 505

3. Gesundheitswesen.

(Schweizerisches Gesundheitsamt.)

Anzeigepflicht bei gemeingefährlichen epidemischen Krankheiten.

Die im letztjährigen Geschäftsbericht gerügte mangelhafte Erfüllung dieser Anzeigepflicht veranlaßte uns, unterm 19. Januar den Kantonen die bezüglichen Vorschriften durch ein Kreisschreiben (Bundesbl. 1894, I, 105) in Erinnerung zu bringen. Es wurde namentlich darauf aufmerksam gemacht, daß Nichtbeobachtung dieser Vor-

469 Schriften sich als eine Pflichtverletzung im Sinne von Art. l des Reglements betreffend die Ausrichtung von Bundesbeiträgen an Kantone und Gemeinden zur Bekämpfung gemeingefährlicher Epidemien, vom 4. November 1887, darstellt und den Verlust des Anspruchsrechts auf einen Bundesbeitrag an die Kosten der betreffenden Epidemie nach sieh zieht.

Außerdem mußten die Sanitätsbehörden zweier Kantone darüber belehrt werden, daß Varioloiden nur eine mildere, sogenannte modifizierte Form der Variola (Pocken) sind und daher, was Anzeige ·und sanitätspolizeiliche Behandlung anbetrifft, gleich wie die schweren Pockenfälle den Bestimmungen des Epidemiengesetzes unterliegen, während dagegen Varicellen (Windpocken) eine Krankheit sui generis darstellen und nicht zu den gemeingefährlichen epidemischen Krankheiten zu rechnen sind.

Entschädigungsgesuche betreffend Epidemienkosten. Die Geschäfte dieser Art sind im Verlaufe der b Jahre, während welcher ·das Epidemieügesetz in Kraft besteht, immer zahlreicher geworden, so daß sie bis gegen Mitte des Berichtsjahres einen nicht unbedeutenden Prozentsatz der durch uns zu behandelnden Angelegenheiten bildeten, während sie in Bezug auf den jedesmaligen finanziellen Gegenstand meist von untergeordneter Bedeutung sind. Sie konnten also im Hinblick auf das fühlbar gewordene Bedürfnis nach Geschäftsentlastung unserer Behörde unbedenklich als solche bezeichnet werden, die dem Departement selbst zur Erledigung überlassen werden durften. Hierzu kam der weitere Umstand, daß in Art. 8 des citierten- Gesetzes selbst die allgemeine Norm aufgestellt ist, nach der diese Gesuche erledigt werden sollen, und daß
Pocken. Das Jahr
1894 erwies sich, namentlich in seiner «raten Hälfte, als ein schweres Pockenjahr. Die Zahl der von den kantonalen Sanitätsbehörden dem Gesundheitsamt gemeldeten Pockenerkrankungen (Variola und Variolois) stieg von 212 des Vorjahres auf 940. Dieselben verteilen sich auf die einzelnen Kantone wie folgt i Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. l,

33

470

1. Semester.

Zahl der g SD ergriffenen a -.3 aa aa G

Kantone.

lì H h ·0

Zürich . .

Bern . . .

Luzern Schwyz . .

Zug . . .

Freiburg . .

Solothurn Basel-Stadt .

Basel-Land .

Schaffhausen St. Gallen .

Aargau .

Thurgau .

Tessi n Waadt . .

Wallis . .

Neuenburg .

Genf . . .

a>

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03

W

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O

. 130 4 . 435 21 24 2 15 2 1 2 .

37 5 6 3 35 .

8 2 .

1 i 82 6 .

32 8 5 2 14 j! 3 25 6 .

1 1 .

10 4 1 .

3

7 61 4 2 1 8 4 1 5 1 6 12 3 5 7 1 5 2

73

135

Total

i

865

2. Semester.

a

Zahl der ergriffenen

a

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8 2 7 15 21 1 3 12 2 -- -- -- -- -- -- 6 1 -- -- -- --

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Total.

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Zahl der ergriffenen

a _,.* ·° S N *

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1

-- 1

3 138 5 9 8 450 21 64 5 45 3 8 3 3 2 27 -- 1 1 2 5 8 37 -- -- 4 6, 3 1 41 1 1 5 8 2 -- 1 1 1 --1 85 6 6 3 40 8 14 -- 3 5 2 3 14 5 -- 1 26 8 7 1 1 -- 4 10 5 4 --1 4 3

75

20

25 940 77

3

1

8 2 -- -- -- -- 1 1 -- ii --

149

:

Die gemeldeten Fälle wurden durch wöchentliche Publikation im sHnitarisch-dcmogvaphischen Wochenbulletiu jeweilen zur Kenntnis der kantonalen Sanitätsbehörden und der Ärzte gebracht, um deren Aufmerksamkeit wachzurufen und die rechtzeitige Anordnung prophylaktischer Maßnahmen zu fördern. Wie vorauszusehen war, hat sich diese Maßregel vorzüglich bewährt und nicht wenig dazu beigetragen, daß die in den ersten Monaten des Jahres in so besorgniserregender Ausdehnung aufgetretene Epidemie verhältnismäßig rasch Äum Erlöschen gebracht werden konnte.

471

Zweimal wurde von Seiten einer kantonalen Sanitätsbehörde hei unserm Departement des Innern, Abteilung Sanitätswesen, gegen Spitalbehörden eines andern Kantons Beschwerde geführt, weil letztere angeblich durch Nichtbeachtung der Vorschriften des Epidemiengesetzes zu Verschleppungen der Pockenkrankheit nach dem betreffenden Kantone Anlaß gegeben hatten. Die angeregte Untersuchung ergab in dem einen Fall die Grundlosigkeit der Klage, in dem andern wurde der betreffende Spitaldirektor für schuldig befunden und empfindlich gestraft (Buße und Sehadenersatz).

Im Geschäftsjahre wurden folgende Beiträge an die Kosten der Bekämpfung von Pockenepidemien (Art. 8 des Bundesgesetzes betreffend Maßnahmen gegen gemeingefährliche Epidemien, vom 2. J u l i 1886) ausgerichtet:

Zürich

Bern

(Gemeinde.

Zürich Birmensdoi f (Landikon) Kappel (Armenanst.)

Windlach . . . .

Oberglatt . . . .

Bülach Etzikon .

Otelfingen . . . .

Wetzikon . . . .

Niederweningen . .

Otelfingen . . . .

Guttannen .

Bern Pruntrut .

.

Bern . . .

Biel Zollikofen .

Langenthal .

Lyß Meiringen Gampelen .

Steffisbur^ .

Vechigen .

Laupen .

Wengi

. . .

. . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Übertrag

7 75 4 33 11 1 1 1 5 1 2 3 1 3 1 1 137 55 19 7 6 8 1 8 21 9:

l

415

Pocken- 1 todesfälle. |

Pockenerkrankungen. |

Kanton.

Dauer der Epidemie.

1. Okt. 1893 bis 6. Januar 1894 2 20. Januar bis 11. Juli 1894 17. Februar bis 29. April 1894 1 1. März bis 31. Mai 1894 24. März bis 10. Juni 1894 13. April bis 20. Mai 1894 12. Mai bis 8. Juni 1894 3. Juni bis 22. Juni 1894 27. Juni bis 22. Juli 1894 15. Juli bis 3. September 1894 28. Juli bis 17. August 1894 1 23. August bis 22. Sept. 1894 30. Oktober bis 30. Nov. 1893 18. März bis 29. Dez. 1893 6. bis 26. September 1893 25. Nov. bis 16. Dez. 1893 8 5. Januar bis 10. Sept. 1894 2 13. Januar bis 8. Juli 1894 14. Januar bis 25. April 1894 18. Februar bis 3l. Mai 1894 1 8. Februar bis 17. Mai 1894 12. Februar bis 13. Okt. 1894 12. Februar bis 20. März 1894 10. Februar bis 2. April 1894 Mitte Februar bis 14. April 1894 14. Februar bis 26. März 1&94 15. Februar bis 11. März 1894 15

Auslagen nach Ari. 8 des Epidemiengesetzes.

Bundesbeitrag.

Fr.

1,940. 26 30,777. 14 721. 90 7,582. 45 1,448. 83 258. *0 172. 35 101. 35 790. 80 404. 30 559. 10 637. 39 310. SO 384. -- 443. 90 97. 53 11,430. 05 6,600. 65 1,613. 20 611. 60 795. 14 1,788. 07 280. 50 692. 65 1,279. 20 278. 63 108. --

.

72,108. 09

37,103. 95

Fr.

i 970. 10 15,388. 55 360. 95 !

3,79]. 20 724. 40 : 129. 10 86. 20 50. 70 39.x 40 !

202. 15 ' 279. 55 i 318. 70 !

155. 45 ' 192. -- 1 '221. 95 48. 75 | 6,765. -- ' 3,300. 35 i 8U6. 60 305. 80 397. 60 894. 05 140. 25 346. 35 639. 50 139. 30 54. --

· Bern . . . .

Übertrag

Villeret Bnrgdorf . . . .

Rüegsau .

Worb . . .

Utzenstorf . . . .

Heimberg . . . .

Oberburg . . . .

Kernenried . . . .

Köniz . . . .

Erlach . . .

Muri Madretsch . . . .

Bußwyl Zanggenried . . .

Wynigen . . . .

Heimiswy] . . . .

Knrzenberg . . .

Zweisimmen . . .

Thun Schupfen . . . .

S t . Imier . . . .

Hagneck . . . .

JLriswyl .

Kappelen . . . .

Mett firienz

Übertrag

415 1 8 2

a

2 2 4 1 2 2 3 22 2 1 4 17 3 6 6 1 2 4 11 9 2 1 534

Pockentodesfälle.

Gemeinde.

Pockenerkrankungen.

Kanton.

Daner der Epidemie.

Auslagen nach Art. 8 des Epidemiengesetzes.

Bandesbeitrag. !

25. Februar bis 6. Mai 1894 1 28. Februar bis 14. Mai 1894 26. Februar bis 5. April 1894 27 Februar bis 3. April 1894 1. März bis 8. April 1894 2. März bis 15. Mai 1894 1 5. März bis 10. April 1894 6. März bis 14. April 1894 Mitte März bis 17. Mai 1894 13. März bis 14 Juni 1894 16. März bis 7. Mai 1894 3 17. März bis 23. Juli 1894 18. März bis 20. April 1894 18. März bis 16. April 1894 19. März bis 28. April 1894 1 20. März bis 24. Mai 1894 20. März bis 16. April 1894 21. März bis 20. Mai 1894 9. März bis 17. April 1894 25. März bis 13. April 1894 26. März bis 6. Mai 1894 1. April bis 11. Mai 1894 -- Anfang April bis 4. Juli 1894 -- Anfang April bis 25. Mai 1894 7. April bis 14 Jnli 1894 17. April bis 2. Mai 1894

Fr.

72,108. 09 406 -- 1,954. 50 297 35 180 -- 386. 85 730. 20 405. 60 146. 150 -- 644 -- 622. 30 2,841. 95 438. 70 151. 40 660. 50 641. 85 ^37. -- 628. 43 714. 65 55. -- 163. -- 911. 7.'» 1,660. 50 655. 81 168 25 420. 48

Fr.

37,103.

203.

977.

148.

9«.

193.

365.

202.

73.

75.

322.

311.

1,421.

219.

75.

330.

320.

118.

314.

357.

22.

81.

455.

830.

327.

84.

210.

21

88,370. 16

45,234. 99

15

j

95 25 70 -- 40 10 80 -- -- -- 15 -- 35 70 25 90 50 20 35 50 5U 85 25 90 15 24

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Kanton.

Gemeinde.

SS o e

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Bern . . . .

Luzern Scliwyz . . .

Nidwalden . . . .

Zug .

Freiburg . . . .

Solothurn . . . .

Übertrag Oberlangenegg Lenk Eriz Dießbach b./Büren .

Bleienbach . . . .

Wimmis .

. . .

Toffen .

. . .

Bümpliz öelterfingen . . .

Kallnach . . . .

Luzem Einsiedeln . . . .

Küßnacht . . . .

Stans Zug

Freiburff . .

Solothurn . . . .

Ölten . . .

Basel . .

Basel-Stadt Schaffhausen . . . Schaffhansen . . .

Trogen . . . .

Âppenzell A -Rh S t . Gallen . . . . S t . Gallen . . . .

Altstätten . . . .

TYeesen .

S t . Gallen . . . .

Straubenzell . . .

Übertrag

534 3 4 1

a 1 l

Pocken- 1 todesfälle.

e o c?

Dauer der Epidemie.

21

1 1

2 3 1 1 86 12 15 1 2 43 3 2 41 1 6 1 31 11 3 2

--

813

38

6 1 1 2 1

4

19. April bis 27. Mai 1894 10 April bis 10. Mai 1894 27. April bis 19. Mai 1894 6. Mai bis 13. Jnni 1894 22. Mai bis 14. Juni 1894 24. Mai bis 17. Juni 1894 7 Jnni bis 5. Juli 1894 9 Juni bis 13. Juli 1894 29. Jnni bis 30. Juli 1894 2. Oktober bis 15. Okt. 1894 2. April bis 7. Oktober 1893 23. Nov. 1893 bis 9. Mai 1894 23. Juni bis 27. August 1894 2. bis 28. Oktober 1893 8. April bis 12. Mai 1894 21. Juni bis 28. Dez. 1893 5. Februar bis 12. März 1894 28 März bis 28. April 1894 12. Jannar bis 3 Nov 1894 30. April bis 2f. Mai 1894 17. Juli bis 17 Sept. 1893 2l. Dez. 1893 bis 24. Jan. 1894 16. Februar bis 2. Juli 1894 9. März bis 18. Juli 1894 15. März bis 13. Mai 1894 9. April bis 5. Juni 1894

Auslagen nach Art. 8 des Epidemiengesetzes.

Fr.

88,370.

343.

184 222.

980.

66.

156.

249.

293 334.

22.

36875.

1,756.

2,749.

92.

470.

1,032.

569.

190.

l 257.

1,209.

451.

58.

12,016.

3,089.

272.

8bO.

16 -- 90 -- 40 50 90 -- -- 65 50 69 92 55 60 60 05 95 -- 25 55 24 94 19 39 50 93

154,206. 36

Bundesbeitrage Pr.

!

45,234. 99 171. 50 | 92. 45 111. -- i 490. 20 ' 33. 25 78. 45 124. 50 !

146. 50 i 167. 30 i 11. 25 !

16,697. 15 878. 50 i 1,374. 80 i 46. HO i 235. 30 1 516. -- 285. - !

95. -- !

628. 65 604. 80 225. 60 !

29. 50 Ì 6,008. 10 ' 1,544. 70 l 136. 25 445. 45 !

i

76,412. 49

Gemeinde.

Übertrag

St Gallen

Thwrgau . . . .

Waadt . . . .

Neuenburg . . . .

16 Kantone

Grabs .

Wittnau Bözen Stein Riiiiken Bremgarten . .

Teufenthal . .

Erlinsbacb . .

Aarau .

Oberknlm . .

Baden Romanshorn .

Lncens Payerne . . .

ürandconr . .

Poliez le-Grand Bière L e Sentier . .

Neuenburg . .

Cbanx-de-Fonds Les Bayards .

813 1

5 7 4 4

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. .

1 1 2 1 1 13 3 5

5

. .

. .

.

.

.

.

96 Gemeinden

.

.

.

.

9 1 1 1 10 6 2

896

Pocken- II todesfälle. l

Pocken- 1 erkrankungen.|

Kanton.

Dauer der Epidemie.

Auslagen nach Art. 8 des Epidemiengesetzes.

Bundesbeitrag'.

38 1 16 bis 20 März 1894 Ende Januar bis 23 März 1894 3. Februar bis 22 März 1894 4. Februar bis 21. April 1894 15 Februar bis 21 Juni 1894 28. März bis 22. April 1894 1 8. April bis 16. April 1894 17. Aprü bis 16. Mai 1894 20 April bis 5 Mai 1894 20. Mai bis 12. Juni 1894 1 27. Juni bis 3 September 1894 2 15. Januar bis 18. Febr. 1894 19 Mai bis 5 Juli 1893 5 April bis 2 Juni 1894 2. Mai bis 15. Juni 1894 2. Mai bis 18. Juni 1894 1 26. Mai bis 28 Mai 1894 2. Sept. bis 20. Sept. 1894 1 10. Oktober bis 28. Nov. 1893 2 13. Dez. 1893 bis 5. Mai 1894 22. März bis 7. Juli 1894

Fr.

154,206. 36 365. 45 320. 30 492. 20 728. 25 128. 10 196. 30 232. 80 164. 20 412. 05 135. 50 2,081. 46 544. 35 1,371. 05 '.143. 70 231. -- 296. 60 202. 70 141. 40 «46. 15 1,217. 75 486. 86

Fr.

76,412.

182.

160 246.

364.

64.

98.

116.

82.

206.

67.

1,040.

272.

685.

471.

115.

14«.

101.

70.

423.

608.

243.

47

165,744. 53

82,181. 64

49 70 15 10 15 05 15 40 10 -- 75 75 20 50 85 50 30 35 70 10 90 45

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476

Eine aus dem Jahr 1892 stammende Entschädigungsforderung,, die verlegt gewesen war und erst im Laufe des Berichtsjahres eingereicht wurde, mußte im Hinblick auf die längst abgelaufene Frist für die Einreichung von Forderungen aus dem genannten Jahre und überhaupt im Interesse einer geordneten Geschäftsführung zurückgewiesen werden.

Cholera. In Ergänzung des letztjährigen Geschäftsbericht» haben wir in erster Linie an Hand der erst nach Abfassung desselben vollständig eingelangten kantonalen Berichte über die Durchführung der im Jahr 1893 angeordneten Choleraschutzmaßnahmen su berichten.

Was zuerst die allgemeinen in Art. 2 des Epidemiengesetzes beim Herannahen einer gemeingefährlichen Epidemie vorgeschriebenen und durch unser Kreisschreiben vom 1. August 1893 angeordneten prophylaktischen Maßnahmen, Kontrolle des Wassers, der Lebensmittel und der Wohnungen, anbetrifft, so kann konstatiert werden, daß sich die meisten kantonalen Sanitätsbehörden in lobenswerter Weise bemüht haben, diese Maßnahmen richtig durchzuführen. Inwieweit ihnen letzteres gelungen ist, darüber giebt nur ein Teil der Berichte Auskunft. Dieselbe lautet, im allgemeinen befriedigend.

Von zwei Seiten, einer Gemeinde und einem Privaten, waren, gestützt auf Art. 2 und 10 des Epidemiengesetzes, Klagen wegen Nichtbeseitigung seuchengefährlicher Zustände eingegangen und hatten die Intervention unseres Departements des Innern notwendig gemacht.

In Bezug auf die spccielle Choleraprophylaxis ist folgendes zu berichten : Die Ernennung von Ärzten für den Sanitätsdienst auf den für die Aufnahme cholerakranker oder choleraverdächtiger Passagiere bezeichneten Eisenbahn-, Post- und Dampfschiffstationen begegnete keinerlei Schwierigkeiten. Anders war es mit der vorgeschriebenen Bereithaltung eines zweckmäßig eingerichteten Absonderungshauses und allem dem, was zur Aufnahme und Verpflegung von Choleraverdächtigen und Cholerakranken nötig ist, wenn sich auch die Verhältnisse gegenüber 1892 insofern gebessert hatten, als von de» 111 bestehenden Krankenübergabestationen bis zum Spätjahr 1893 32 oder 28)8 °/o (im Vorjahre 25 = 22,5 %) ein ständiges Absonderungshaus besaßen und 21 oder 19,o °/o (im Vorjahre bloß 15 = 13,5 °/o) über einen oder mehrere Desinfektionsapparate verfügten. Im Berichtsjahre hat sich, wie wir gleich hier erwähnet» wollen, die Zahl der ersteren auf 33 (29,7 °/o) und die der letzteren auf 34 (30,6 °/o) vermehrt. Es wäre aber dringend zu wünschen,.

477

daß sämtliche 111 Krankenübergabestationen und ferner auch alle sonstigen größern und verkehrsreicheren Ortschaften mit, einein zweckmäßig eingerichteten Absonderungshaus, einem leistungsfähigen Desinfektionsapparat und einem Krankenwagen ausgerüstet würden..

Von den als Eingangsstationen für Sendungen von persönlichen und Übersiedlungseffekten aus choleraverseuchten Bezirken bezeichneten 12 Grenzgemeinden (siehe letztjähriger Geschäftsbericht und Bundesbl. 1893, III, 977) besitzen nur 3 eine stabile Desinfektionsanstalt, 4 waren mit fahrbaren Desinfektionsapparaten des betreffenden Kantons und eine mit einer diesbezüglichen provisorischen, Installation versehen. Die übrigen 4 Eingangsstationen hätten, soweit nicht eine Ausrüstung mit den fahrbaren Desinfektionsapparaten der eidgenössischen Kriegsmaterialverwaltung möglich gewesen wäre, im Ernstfalle für die Einfuhr der genannten Sendungen geschlossen werden müssen.

Über die Entschädigungsforderungen für die aus der Durchführung der Choleraschutzmaßnahmen im Jahr 1893 entstandenen Auslagen und die daherigen von uns, in Ausführung von Art. 8 des Epidemiengesetzes vom 2. Juli 1886, ausbezahlten Beiträge giebt folgende Tabelle die nötige Auskunft.

Kosten der Choleraschutzmassnahmen pro 1893.

Kantone.

Total.

Bundesbeitrag.

Fr.

Ct.

Zürich Bern . . .

Luzern Schwyz Basel-Stadt . . . .

Schaffhausen . . . .

Appenzell A.-Rh. .

S t . Gallen . . . .

Graubünden . . . .

Thurgau . .

. .

Waadt Wallis Tessin . . .

. .

14,647 575 285 262 6CO 1,156 74 660 1,497 382 597 147 20

93

Total

20,905

20

-- 31 70 35 25 59 45

78

Fr.

Ct.

7,323 287 142 131 300 578 37 330 748 191 298 73 10

95 50 60 --

13,352

87

15 35 15 65 32 70 50

478

Am 1. Februar des Berichtsjahres fand in Berlin die Niederlegung der Ratifikationsurkunden über die Dresdener Sanitätskonvention vom 15. April 1893, betreffend den Beitritt des vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland zu derselben, · sowie die Inkrafterklärung dieser Übereinkunft (A. S. n. K. XIV, 135) statt, in Gegenwart der Vertreter der beteiligten Mächte (Schweiz, Deutschland, Österreich-Ungarn, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Irland, Italien. Luxemburg und Rußland). Im Laufe des Jahres -sind der Konvention ferner beigetreten : das Königreich der Niederlande und das Fürstentum Liechtenstein.

Der Art. 17 der Verordnung betreffend die Maßnahmen zum Schutze, gegen die Cholera, soweit sie die Verkehrsanstalten, don Personen-, den Gepäck- und Warenverkehr beireffen, vom 1. August 1893, verlangt, daß die Eisenbahnverwaltungen auf den zur Krankenübergabe bestimmten Bahnhöfen und Eisenbahnstationen ein geeignetes Lokal bereit stellen, worin nötigenfalls verdächtige Kranke vorübergehend untergebracht werden können und wo gleichzeitig die erforderlichen Einrichtungen und Desinfektionsmittel vorhanden sind, damit Personen (Beamte, Angestellte, Reisende), welche mit Cholerakranken, mit verdächtigen Entleerungen oder infizierten Objekten in Berührung gekommen sind, sich daselbst vorschriftsgemäß desinfizieren können. Da in den Bahnhöfen der KrankenÜbergabestationen der Gotthardbahn wegen Mangel an Platz ein derartiges geeignetes Lokal nicht zur Verfügung gestellt werden ·konnte, so beschloß die Direktion, auf dem Areal der betreffenden Stationen zu dem gedachten Zweck kleine permanente Baracken zu erstellen und mit allem Nötigen auszurüsten. Einsprachen gegen dieses Vorhaben von Seiten der betreffenden Ortsbehörden und von Privaten, welche in dem vorgesehenen Emplacement der betreffenden Baracken eine gesundheitliche Gefahr für die Umgebung erblickten, gaben Anlaß zur Vornahme eines Augenscheins, bei welchem außer je einem Delegierten des Departements des Innern (Abteilung Sanitätswesen) und des Eisenbahndepartementes (administratives Inspektorat) Vertreter der betreffenden Kantons- und Gemeindsbehörden «einerseits und solche der Gotthardbahn andererseits zugegen waren.

Dieser Augenschein und die bezüglichen Verhandlungen, welche sich zum Teil noch längere Zeit hinzogen, führten zu einer
ziemlich allseitig befriedigenden Einigung.

Dem wiederholten Gesuch der Regierung von Uri, es möchten die Stationen Altdorf und Andermatt aus der Liste der Übergabestationen für cholerakranke Reisende gestrichen werden, konnte aus Erwägungen seuchenpolizeilicher Natur nicht entsprochen werden.

479

Im Jahre 1894 kamen wir glücklicherweise nicht in den Fall besondere Schutzvorkehren gegen die Cholera anzuordnen. Die, Seuche trat zwar, wie dies aus den diesbezüglichen wöchentlichen Mitteilungen des Gesundheitsamtes im sanitarisch-demograpliischen Wochenbulletin, die sich im wesentlichen auf die Meldungen unserer Gesandtschaften und Konsulate im Auslande und auf die in Ausführung der Dresdener Konvention eingegangenen offiziellen Berichte stützen, ersichtlich ist, nach einem kürzern oder längern Winterschlaf bereits im Frühjahr in verschiedenen Ländern Europas wieder auf und gelangte namentlich in Rußland und in Galizieu (Österreich') zu ganz erheblicher epidemischer Verbreitung. Auch in Belgien, namentlich in der Provinz Lüttich, und in einigen Ortschaften Ostpreußens wurden Epidemien konstatiert. Mehr sporadisch trat die Krankheit auf ia den Niederlanden und in der Türkei. Vereinzelte Fälle, in der Mehrzahl eingeschleppt, kamen vor in verschiedenen Flußgebieten Deutschlands, ferner in Schweden, Frankreich und England. Gegen Ende des Jahres wurde das Auftreten der Seuche in Argentinien gemeldet.

Der Umstand, daß die Gefahr in diesem Jahre nie so nahe an unser Land herantrat, daß es nötig gewesen wäre, besondere Maßnahmen zu ergreifen, darf uns aber nicht die Hände in den Schoß legen lassen. Die Cholera herrscht zur Stunde noch an verschiedenen Punkten Buropas und es ist durchaus nicht ausgeschlossen, daß uns das angebrochene Jahr in dieser Beziehung unliebsame Überraschungen bringt. Die verschiedenen Kantone, deren prophj'laktische Einrichtungen und Vorkehren noch Lücken aufweisen, miisseu daher ihr möglichstes thun, um dieselben auszufüllen, bevor es zu spät ist.

Absonderungshäuser und Desinfektionsapparate. An die Bauund Einrichtungskoslen von Absonderungshäusern und Desinfektionsinstallationen sind im verflosseneu Jahre folgende Bundesbeiträge ausgerichtet worden, nachdem in jedem Falle eine vorherige Expertise von Sachverständigen die plnngemäße Ausführung der Bauten, beziehungsweise die Leistungsfähigkeit der Desinfektionsapparate ergeben hatte:

480

1. Z ü r i c h , Kanton. 7 fahrbare DesinfektionsBundesbeitrag.

apparate 1) (Kosten Fr. 24,500) . . . . Fr. 12,250. -- 5 Transportwagen für den Desinfektionsdienst ,, 2,500. -- 2. Z ü r i c h , Stadt. Ein zweiter Desinfektionsapparat 1) in der städtischen Desinfektionsanstalt (Kosten Fr. 3942. 75) . . . .

,, 1,971. 35 3. B e r n , Stadt. 2 Transportwagen für den Desinfektionsdienst (Kosten Fr. 2150) . .

,, 1,050. -- 4. L uzern, Stadt. Absonderungshaus für Cholera verdächtige (Kosten Fr. 5255. 55) .

,, 1,314. -- Zwei transportable Baracken 2) (Kosten Fr. 11,604. 70) 4,061. 65 " Mobiliar für das Absonderungshaus und die Baracken (Kosten Fr. 5589. 20) ...

,, 2,794. 60 Ein stabiler Desinfektionsapparat (Kosten Fr. 662. 12) ,, 331. 06 5. B a s e l , Stadt. 2 Transportwagen für den Desinfektionsdienst (Kosten Fr. 2200) . .

,, 1,100. -- Eine transportable Baracke 2 ) (Kosten Fr. 9520 80) ,, 3,332. 28 6. Sch ä f f h a u s e n . Ein fahrbarer Desinfektionsapparat 1) (Kosten Fr. 3500) . . .

,, 1,750. -- 7. St. G a l l e n , Kanton. Eine transportable Baracke 2) (KostenFr.'5750) . . . .

,, 1,989.10 Ein fahrbarer Desinfektionsapparat ') (Kosten Fr. 3529) ,, 1,764. 50 8. A l t s t ä t t e n . Ein fahrbarer Desinfektionsapparat 1) (Kosten Fr. 1228. 50) ...

,, 614. 25 9. A a r g a u . Eine transportable Baracke 2) (Kosten Fr. 6076) ,, 2,126. 60 2 fahrbare Desinfektionsapparate *) (Kosten Fr. 7140) ,, 3,570. -- 10. T h u r g au. Ein fahrbarer Desinfektionsapparat 1) (Kosten Fr. 3018. 40) ...

,, 1,509. 20 11. L a u s a n n e . Ein stabiler Desinfektionsapparat 8 ) (Kosten F r . 4 2 5 0 ) " l 2,125. -- Ein Transportwagen für den Desinfektionsdienst (Kosten Fr. 792. 70) ,, 396. 35 12. M o n t r e u x . Ankauf einer bestehenden Desinfektionsanlage (Kosten Fr. 8000) . . . ,, 4,000. -- 13. W a 11 i s. Ein fahrbarer Desinfektionsapparat 1) (Kosten Fr. 1200) ,,.

600. -- Total Fr. 51,149. 94 *) Von Gebrüder Sulzer, Winterthur. ä) Von Stromeyer & Cie., Kreuzungen. ') Von Geneste, Herrscher & Cie., Paris.

481

Ferner wurde eine Reihe von Bauprojekten, nachdem unser Departement des Innern die betreffenden Pläne und Kostenvoranschläge geprüft und gutgeheißen hatte, genehmigt und an die Erstellungskosten folgende Bundesbeiträge zugesichert: Bundesbeitrag.

1. D i e l s d o r f . Absonderungshaus (Kostenvoranschlag: Bau Fr. 30,222, Einrichtung Fr. 3490; Total Fr. 33,712) Fr. 6,750. -- 2. Win t e r t h u r . Desinfektionsanstalt (Kostenvoransehlag : Bau Fr. 13,000, Desinfektionsapparat Fr. 5400, Transportwagen Fr. 2200, übrige Einrichtung Fr. 3400; Total Fr. 24,000) ,, 8,500.-- 3. L u z e r n , Stadt. Absonderungshaus und Desinfektionsanstalt (Kostenvoranschlag: Bau des Absonderungshauses Fr. 70,000, des Waschhauses Fr. 2000, der Desinfektionsanstalt Fr. 8500, Desinfektionsapparat Fr. 6000; Total Fr. 86,500) ,, 16,000. -- 4. K r i e n s . Absonderungshaus und Desinfektionsanstalt (devisierte Baukosten Fr. 26.000) . .

,, 5,000. -- 5. G l a r u s , Kanton. Umbau und Erweiterung des bestehenden Absonderungshauses in Glarus und Erstellung einer Desinfektionsanstalt (Devis: Umbau und Erweiterung des Absonderungshauses Fr. 27,028, Bau der Desinfektionsanstalt Fr. 10,800, Desinfektionsapparat Fr. 4130; Total Fr. 41,958) ,, 10,000. -- 6. H e r i s a u . Desinfektionsanstalt (Devis: Bau Fr. 6831, Desinfektionsapparat und innere Einrichtung Fr. 4110, Transportwagen Fr. l928 ; Total Fr. 12,869) ,, 5,068. 30 7. St. G a l l e n . Absonderungshaus in St. Gallen (Devis Fr. 106,000) ,, 10,000. -- 8. U t z n a c h . Absonderungshaus, Mobiliar desselben und Desinfektionsapparat (Devis: Bau des Absonderungshauses Fr. 18,500, des Desinfektionsgebäudes Fr. 3242, Bauplatz Fr. 7000, Mobilia r Fr. 4000, Desinfektionsapparat Fr. 3000 ; Total Fr. 35,742) ,, 9,500. -- Übertrag

Fr. 70,818. 30

482

Übertrag 9. R a gaz. Absonderungshaus mit Desinfektionsanstalt und Waschküche (Devis: Bau des AbsonderuDgshauses, der Desinfektionsanstalt, Terrain u. s. w. Fr. 28,974, Mobiliar Fr. 5400, Desinfektionsapparat Fr. 3000, Installation desselben Fr. 500, Mobiliar für Waschküche und Desinfektionsanstalt Fr. 500; Total Fr. 38,374, Total

Bundesbeitrag.

Fr. 70,818. 30

,,

9,000. --

Fr. 79,818. 30

Von den im letzten Geschäftsbericht erwähnten Absonderungshausprojekten, über welche damals zwischen unserm Departement des Innern (Abteilung Sanitätswesen) und den zuständigen kantonalen Behörden verhandelt wurde, sind noch nicht erledigt diejenigen der Gemeinden Buchs (St. Gallen), Roinanahorn, Sarnen^ Chiasso, Bellinzona. Giornico, Ustev, Zermatt, Locle, Murten, Nyon, Montreux und Vallorbes. Fernere Verhandlungen haben stattgefunden betreifend die Errichtung von Absonderungshäusern in Verrières, Couvet, Einsiedeln, Brunnen, Chuv und Interlaken.

Revision des Epidemiengesetzes. Das Postulat des Nationalrates, vom 30. Juni 1894, betreffend eventuelle Unterstellung der Diphtherie und vielleicht noch anderer ansteckender Krankheiten unter das Epidemiengesetz vom 2. Juli 1886, wurde dem Departement des Innern, Abteilung Sanitätswesen, zur Prüfung und AntragStellung überwiesen. Letzteres hat sich in Rücksicht darauf, daß es sich um eine nicht nur in seuchenpolizeilicher, sondern auch in rein medizinischer Beziehung außerordentlich wichtige und namentlich in ätiologischer Hinsicht, wie die bezüglichen Verhandlungen des VIII. internationalen hygieinischen Kongresses in Budapest besonders deutlich ergeben haben, noch nicht völlig abgeklärte Frage handelt, mit der schweizerischen Ärztekommission in Verbindunggesetzt. Das Resultat der bisherigen Verhandlungen geht dahin, es seien der definitiven Entscheidung vorgängig über verschiedene wichtige Punkte betreffend die Ätiologie und Verbreitung der Krankheit Erhebungen anzustellen. Wir werden Ihnen hierüber später das Nähere mitteilen und Sie zugleich um die Bewilligung der zu diesem Behufe notwendigen Mittel ersuchen.

Inzwischen ist auch die Frage der Diphtheriebehandlung durch das Behring-Roux'sche Heilserum und der Erzeugung des letztern im Inlande aufgetreten. Wir glaubten indessen aus verschiedenen Gründen einstweilen eine abwartende Haltung einnehmen zu sollen.

48 3

Lebensmittelgesetzgebung. Nachdem der schweizerische Handelsund Industrieverein auf ergangene Einladung hin im Laufe des Geschäftsjahres ein Gutachten über diese Materie eingesandt hat und die verschiedenen in der Frage interessierten Departemente ihre Meinungen ausgetauscht haben, werden wir voraussichtlich schon in der Frühjahrssession im Falle sein, Ihnen betreffend dieSchaffung der Kompetenz zum Erlaß eines eidgenössischen Lebensmittelgesetzes, respektive die hierzu nötige Verfassungsrevision, eine Vorlage zu machen.

VIII. internationaler Kongreß für Hygieine und Démographie in Budapest. An diesen mit wechselndem Versammlungsort alle paar Jahre wiederkehrenden, für die Sanitätsverwaltung und die Volksgesundheitspflege, sowie für die Bevölkerungsstatistik äußerst wichtigen Kongreß haben wir in gewohnter Weise eine offizielle Delegation abgeordnet. Der Umstand, daß eine Anzahl sehr wichtiger aktueller Fragen, die für verschiedene Zweige der Bundesverwallung (Gesundheitswesen, Bevölkerungsstatistik, Militärsanität, Fabrikinspektion, Viehseuchenpolizei) großes Interesse boten, zur Behandlung gelangten, war die Veranlassung, daß die Delegation größer ausfiel, als dies bei frühem Anlässen der Fall gewesen war.

Es wurden bezeichnet als Delegierte: 1. des Departements des Innern (Démographie und Sanitätswesen) die Herren Dr. G u i l l a u m e , Direktor des eidgenössischen statistischen Bureaus, und Dr. S c h m i d , Direktor des schweizerischen Gesundheitsamtes; 2. des Militärdepartements (Militärsanitätswesen) Herr Major Dr. M ürs e t, Adjunkt des Oberfeldarztes; 3. des Industriedepartements (Fabrikwesen) Herr Fabrikinspektor Dr. S c h ü l e r ; 4. des Landwirtschaftsdepartements (Viehseuchenpolizei) die Herren Oberst P o t t e r a t , eidgenössischer Viehseuchenkommissär, und E. H e ß , Professor an der Tierarzneischule in Bern.

Eine Reduktion dieser Zahl war schon deswegen nicht möglich, weil die Fragen, welche die einzelnen Delegierten studieren sollten, in verschiedenen Sektionen gleichzeitig zur Behandlung gelangten, auch abgesehen davon, daß zur erfolgreichen Ausführung jeder der verschiedenen Missionen Specialkenntnisse erforderlich waren, über welche nur ein Fachmann verfugt. Übrigens hat die große Bedeutung der an dem Kongreß zur Behandlung gelangenden Fragen auch andere Staaten zur Entsendung einer relativ großen Delegation

484 bewogen; so waren z. B. Frankreich durch 35, Deutschland durch 25, Belgien und die Niederlande durch je 8 offizielle Abgeordnete vertreten.

Leider konnten zwei unserer Delegierten, die Herren Major Dr. Mürset und Oberst Potterat, krankheitshalber den Kongreß nicht besuchen. Die übrigen 4 Herren haben ihre Mission zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt und uns darüber ausführlichen Bericht erstattet.

Personelles. An die durch den beklagenswerten Tod des Herrn Dr. E. Bornand erledigte Stelle eines Adjunkten des schweizerischen Gesundheitsamtes wählten wir am 24. August aus einer Reihe von Bewerbern Herrn Dr. H. Carrière von Dardagny (Kanton Genf).

4. Aufsicht über die Ausführung des Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser (Verwendung des Alkoholzehntels).

Die Berichte der Kantone über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehnteils ihrer Einnahmen pro 1893 aus dem Alkoholmonopol haben wir Ihnen durch Vorlage vom 23. November (Bundesbl. 1894, IV, 129) unterbreitet. Sie beschäftigten sich in Ihrer letzten Wintersession mit derselben, ohne jedoch darüber zu einem bestimmten Beschluß zu gelangen- sie ist .zur Stunde noch heim Nationalrate hängig.

ID betreff des Nähern über die staltgefundenen Verwendungen und unser Urteil darüber erlauben wir uns auf den Inhalt der Vorlage selbst zu verweisen.

III. Gesetzgeberische Arbeiten.

Die Ihnen am 8. März 1893 unterbreitete Botschaft nebst Entwurf Bundesbeschluß betreffend die Errichtung einer schweizerischen Nationalbibliothek (Bundesbl. 1893, I, 1000) hat in der Junisession Ihre Zustimmung erhalten. Der vom Ständerate am 26. Juni uud vom Nationalrate am 20. desselben Monats in abweichender Fassungangenommene Bundesbeschluß betreifend die Errichtung einer schweizerischen Landesbibliothek wurde am 11. Juli im Bundesblatte .publiziert und, nachdem die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen war, am 16. Oktober von uns in Kraft erklärt.

Über dessen Ausführung wird nächstes Jahr zu berichten sein.

485

Ebenso erlangte unsere Vorlage vom 20. März 1893 betreffend die Erstellung einer Schulwandkarte der Schweiz (Bundesbl. 1893, I, 1019) in der Frühlingssession Ihre Zustimmung (vom Nationalrate am 27. und vom Ständerate am 31. März). Der daherige Bundesbeschluß (A. 8. n. F. XIV, 227) ist als nicht allgemein verbindlicher Natur sogleich in Kraft getreten. Über die zur Ausfuhrung desselben gethanen Sehritte erlauben wir uns auf unsere Botschaft zum Budget pro 1895 (Bundesbl. 1894, IV, 724 und 725) ÄU verweisen.

Neue Vorlagen mit Bezug auf gesetzgeberische Arbeiten sind Ihnen unsererseits unterbreitet worden : 1. Den 4. Juni eine Botschaft mit Entwurf-Bundesbeschluß betreffend die Abänderung des Bundesbeschlusses vom 21. August 1878 über die Organisation und den Geschäftsgang des Bundesrates {Bundesbl. 1894, II, 766).

Diese Vorlage gelangte in der letzten Wintersession zur Behandlung im Ständerate, welcher am 11. Dezember beschloß, auf ·die vorgeschlagene Revision des Buudesbeschlusses vom 21. August 1878 nicht einzutreten, in der Meinung, daß die etwa dringlich ·wünschenswerten Modifikationen in der Organisation der Departemente kraft Art. 30 jenes Bundesbeschlusses vom Bundesnite selbst, unter Kenntnisgabe an die Bundesversammlung, getroffen werden können.

Die Vorlage harrt nun noch der Behandlung durch den Nationalrat.

2. Den 5. Juni der durch Ihren Beschluß vom 28. Juni 1893 verlangte Bericht über die Frage, ob nicht das Bundesgesetz betreffend ·die Errichtung einer eidgenössischen polytechnischen Schule vom 7. Februar Ib54 und die darauf bezüglichen Abänderungen der Revision bedürftig seien (Bundesbl. 1894, II, 909).

In betreff des Schlusses dieses Berichtes erlauben wir uns auf die Vorlage selbst zu verweisen.

Der Ständerat ist nach Kenntnisnahme von demselben am 18. Dezember auf die abschließende Behandlung unserer Botschaft vom 27. Januar 1893 (Bundesbl. 1893, I, 353) eingetreten und hat unserrn derselben angefügten Entwurf-Bundesbeschluß betreffend Erhöhung des Jahreskredites für das eidgenössische Polytechnikum zugestimmt.

Es bleibt nun noch die Behandlung durch den Nationalrat abzuwarten.

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. I.

34

486

IV. Ausstellungen und Kongresse im In- und Auslande.

Das Berichtsjahr war ein an wissenschaftlichen Kongressen, an denen sich die Bundesverwaltung zu beteiligen in die Lage kara^ reiches. Zunächst waren es der XI. internationale medizinische Kongreß in Rom (vom 25. März bis 15. April) und der internationale Kongreß für Hygieine und Démographie in Buda-Pest (vom 1. bis 9. September), an denen wir uns durch Delegationen vertreten ließen. In betreff des Nähern hierüber verweisen wir auf das oben unter Abteilung 3 (Gesundheitswesen Seite 483) Gesagte.

Im Lande selbst tagten, zwei internationale Kongresse, die von Vertretern unserer Behörde eröffnet und aus Bundesmitteln subventioniert wurden: nämlich der schon im Berichte des vorigen Jahres besprochene VI. Geologen-Kongreß (vom 29. August bis 2. September) in Zürich und der X. Orientalisten-Kongreß (vom 3. bis 10. September) in Genf, welche beide mit großer Beteiligung aus den Kreisen ausländischer und inländischer Gelehrter ihren Verlauf genommen haben. An die Publikationskosten der Verhandlungen des letztern haben Sie in der Dezembersession einen Beitrag von, Fr. 5000 bewilligt (Bundesbl. 1894, IV, 626). Zu gunsten des erstem Kongresses war ein Beitrag in den Budgets der letzten zwei Jahre vorgesehen (Bundesbl. 1892, V, 86 und 88, und 1893, IV, 615 und 616). Der größte Teil der Beitragssumme des letzten Jahres ist ebenfalls zur Deckung der Publikationskosten der Kongreßverhandlungen bestimmt.

Die Einladungen zur Beschickung zweier weiterer ausländischer Kongresse -- eines internationalen Kongresses für Ausbreitung des Hochschulunterrichts (auf 22. und 23. Juni) in London und einesinternationalen Kongresses über Fragen der Volksernährung (um Mitte September) in Antwerpen -- waren wir in der Lage abzulehnen. Über unsern definitiven Beschluß betreffend eine dritte Einladung -- an den VI. internationalen Geographen-Kongreß in London, 1895 -- wird später zu berichten sein.

Die Berichte unserer pädagogischen und wissenschaftlichen Abgeordneten an die Weltausstellung in Chicago, 1893 (vergi. Bundesblatt 1894, I, 262 und 263), sind während des Berichtsjahres, mit Ausnahme eines verspätet eingereichten, zur Publikation gelangt, und wir erlauben uns, auf deren Inhalt zu verweisen. Ebenso hat uns auch Herr Professor Dr. Heß in Freiburg einen Bericht über
die Ergebnisse seiner mit Bundesunterstützung ausgeführten wissenschaftlichen Reise nach Oberägypten (Bundesbl. 1893, IV, 616) eingereicht, den wir Ihren Kommissionen zur Verfügung halten.

487

Endlich sind auch die schon im Bericht des Vorjahres erwähnten Vorbereitungen zur schweizerischen Landesausstellung 1896 in Genf -- mit Bezug auf die Gruppe XVJI: Erziehungswesen -- ordnungsgemäß fortgeschritten. Es wurde eine große Organisatiooskommission aus Abgeordneten der Kantone und ein engeres Exekutivkomitee, bestehend aus 9 Mitgliedern, bestellt, in welch letzteres auf den Vorschlag unseres Departements des Innern u. a. die Vorsteher der vier permanenten schweizerischen Schulausstellungen, die Herren Dr. 0. Hunziker in Zürich, E. Lüthi in Bern, Léon Génoud in Freiburg und Ami Guebhardt in Neuenburg, gewählt wurden.

Diese Behörden haben im Verlaufe des Sommers das Gruppenprogramm entworfen, das vom Centralkomitee genehmigt wurde.

Im November wurden dann auf den Vorschlag des obgenannten engern Komitees durch unser Departement des Innern als Redaktoren der auf die Ausstellung auszuarbeitenden schweizerischen Schulstatistik die Herren Professor Dr. 0. Hunziker, Direktor des Pestalozzianums, und Erziehungssekretär Dr. A. Huber, beide in Zürich, ernannt. Über die Thätigkeit dieser letztern wird nächstes Jahr zu berichten sein.

V. Werke der öffentlichen Gemeinnützigkeit.

1. Schweizerische naturforschende Gesellschaft.

a. Geodätische Kommission.

Die gegen Ende 1893 durch den Tod des hochverdienten Präsidenten, Herrn Professor Dr. Rudolf Wolf, im Personal der Behörde entstandene Lücke wurde ausgefüllt durch die am 9. Dezember 1893 stattgefundene Wahl des Herrn Dr. A. Hirsch, Direktors des Observatoriums in Neuenburg, zum Präsidenten und die später, am 30. Juli, erfolgte Wahl des Herrn Dr. Riggenbach-Burckhardt, Professors am Bernoullianum iu Basel, zum Mitgliede der Kommission.

Die Behörde hielt ihre ordentliche Sitzung am 27. Mai auf dem Observatorium in Neuenburg. Solehe war der Erledigung der jährlich wiederkehrenden Geschäfte gewidmet, unter welchen hervorzuheben sind: Rechnungsablage für 1893 und definitives Budget für 1894; ferner die Entgegennahme des Berichtes des Ingenieurs der Kommission über die im Jahre 1893 vollführten programmmäßigen Arbeiten, bestehend in den zum Zwecke des Studiums der Lotabweichungen angestellten astronomischen Ortsbestimmungen auf den Stationen Hersberg, Hohentwiel, Hörnli, Achenberg, Egg und Bernoullianum Basel; in Pendelbeobachtungeu

488

behufs Schwerebestimmungen, ausgeführt in Neuchâtel und in mehreren Stationen des Rheinthals; endlich in Beobachtungen über Erdmagnetismus. Dus Arbeitsprogramm des genannten Jahres hatte dank der sehr günstigen Witterung nicht nur vollständig erfüllt werden können, sondern es konnten auch noch nicht vorgesehene Arbeiten ausgeführt werden. Ferner wurde der Bericht über die vom eidg. topographischen Bureau vollführten Nivellementsarbeiten entgegengenommen; ein fernerer, von Herrn Dr. Léon Du Pasquier von Neuenburg erstatteter Bericht verbreitete sich über die durch die sichtbaren Massen auf den astronomischen Stationen des Meridians von Neuenburg verursachten Lotablenkungen. Im weitern referierte Herr Präsident Hirsch über die Verhandlungen und Ergebnisse der im September 1893 in Genf stattgefundenen Versammlung der permanenten Kommission der internationalen Erdmessung. In der nämlichen Sitzung wurde endlich das Arbeitsprogramm für das Jahr 1894 festgestellt, und es wurde, nachdem nun in den letzten Jahren die Lotablenkungen auf der schweizerischen Hochebene bestimmt worden sind, beschlossen, die geodätische Thätigkeit dem Alpengebiet, zunächst dem Gotthard, zuzuwenden, und zwar sollen die astronomischen Bestimmungen und Pendelbeobachtungen sich auf die Stationen Gütsch bei Andermatt, Hundstock und Homberg oder Reoketschwand erstrecken.

Das Programm der Nivellementsarbeiten umfaßt: 1. das Kontrollnivellement der Linien Werdenberg-Wildhaus, Rheineck-Lindau, letztere im Anschluß an die Nivellemente der angrenzenden österreichischen und bayerischen Gebiete und das Nivellement der Bodenseepegel; 2. das Nivellement der Rheinpegel von Ragaz bis Rheineck, gleichzeitig mit der Festsetzung der Fixpunkte der Linie Ragaz -Rheineck; 3. die Sicherung der Fixpunkte der Linien Savgans-Zürich, Steckborn-Basel, Brugg-Stein, Eglisau-FrauenfeldWeinfelden-Wyl.

b. Geologische Kommission.

Der verdiente Präsident dieser Behörde, Herr Professor Lang in Solothurn, ist während des Berichtsjahres von der leitenden Stelle zurückgetreten und durch Herrn Professor Dr. A. Heim in Zürich ersetzt worden. Als neue Mitglieder der Kommission ernannte die Jahresversammlung der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft (am 30. Juli) ferner die Herren Professoren E. Renevier in Lausanne und Ulrich Grubeumann in Zürich; endlieh wurde als Sekretär der Kommission bestellt das Mitglied Herr Sekundarlehrer Dr. August Appli in Zürich.

489

An wissenschaftlichen Publikationen sind während des Berichtsjahres auf Veranlassung der Kommission folgende Kommentare zur geologischen Karte der Schweiz erschienen: 1. Die Lieferung VIII, Supplement l, bearbeitet von Louis Kollier, unter dem Titel: ,,Structure et histoire géologiques de la partie du Jura central". Die Arbeit umfaßt 36 Bogen Text, 2 geologische Karten der Umgebung von St. Imier, 4 geologische Profiltafeln und eine Tabelle mit Phototypieo.

2. Lieferung XXIV, 3, zu Blatt XIII von Dr. Casimir Mosch, ein Band von 307 Seiten in 4°, nebst einem Atlas mit 35 geologischen Profiltafeln und Ansichten, sowie einem geologischen Kartellen der Umgebung von Meiringen.

3. Lieferung XXXIII von Dr. E. C. Quereau ,,über die Klippen von Iberg"; umfassend 158 Seiten in 4°, ein geologisches Kartellen der Umgebung von Iberg, 4 geologische Profiltafeln und 13 Zinkographien.

4. Als besondere Arbeit auf den internationalen Geologenkongreß in Zürich : die von den Professoren Dr. A. Heim und Dr. C.

Schmidt auf Grundlage der großen Karte und der Specialaufnahmen einiger Mitarbeiter entworfene geologische Übersichtskarte der Schweiz im Maßstab von l : 500,000 mit Südostbeleuchtung. Diese meisterhaft entworfene und ausgeführte Karte erhielt die Anerkennung aller Fachautoritäten.

(Verlag: Buchhandlung Schmid, Francke & Cie. in Bern.)

Die verschiedenen Lieferungen der Beiträge zur geologischen Karte der Schweiz wurden an 57 inländische, eidgenössische und kantonale Anstalten abgegeben und an 45 auswärtige, wissenschaftliche Institute versendet. Die zahlreichen Tauschexemplare gelangten an die Bibliothek des eidgenössischen Polytechnikums.

c. Denkschriftenkommission.

Im Berichtsjahre ist in den ,,Neuen Denkschriften der allgemeinen schweizerischen naturforschenden Gesellschaft" zwar keine Publikation zur Herausgabe gelangt; es stehen indessen für die nächste Zeit solche bevor, indem einerseits ein ,,Catalogue de la Flore valaisanne" von Jaccard im Drucke beendigt und anderseits eine Abhandlung des Herrn Professor Dr. A. Baltzer, ,,Arbeiten am untern Grindelwaldgletscher zur empirischen Bestimmung der Eiserosiona (mit Karte), druckfertig ist.

490

Im weitem sind laut Mitteilungen der Kommission eine bedeutende Anzahl Monographien verschiedener Forscher Über die prähistorischen Funde von Schweizersbild im Manuskript vollendet und deren Publikation den .,,Neuen Denkschriften11 zugedacht.

d. Arbeitstisch am internationalen zoologischen Institut des Herrn Professor Dr. Dohrn in Neapel.

Dieser Arbeitsplatz ist im Jahre 1894 besetzt gewesen von folgenden Herren: 1. Dr. Rudolf Marsak, Assistent in Zürich -- Januar und Februar. Derselbe war schon 1893 im November in Neapel eingetreten.

2. Dr. Stehlin von Basel, vom 20. Januar bis Ende April.

Professor Dohrn gestattete zuvorkommend die Doppelbesetzung von Ende Januar und Februar, so daß also Februar für zwei Monate gezählt werden muß.

3. Professor Dr. L. Drechsel -- Bern -- September und Oktober.

Derselbe hat sich für die Osterferien 1895 angemeldet.

Der Tisch war also während 7 Monaten von Zürich, Bern und Basel besetzt.

2. Schweizerische geschichtsforschende Gesellschaft.

Schweizerisches Idiotikon.

Bibliographie der schweizerischen Landeskunde.

Geschichtsforschende Gesellschaft der romanischen Schweiz.

Die zuerst genannte Gesellschaft hat im Berichtsjahre veröffentlicht : 1. Den Band XIX des Jahrbuches für schweizerische Geschichte, enthaltend die Fortsetzung der umfangreichen, auf neu herangezogenes archivalisches Material gegründeten Abhandlung des Staatsarchivars von Liebenau über den Luzerner Bauernkrieg von 1653.

2. Den Band XIV der Quellen zur Schweizergeschichte, umfassend den ersten Teil des von Dr. Maag in Glarus bearbeiteten Habsburg-Öst.erreichischen Urbarbuches. Überdies ist der Band XVI (Publikation von Materialien des 16. Jahrhunderts aus italienischen Archiven durch V. D. M. Kaspar Wirz in Rom) so weit vorgeschritten, daß er demnächst zur Veröffentlichung gelangen kann.

491

3. Den ersten Teil des Bandes VII des Anzeigers für schweizerische Geschichte unter Redaktion des Herrn Privatdocenten Dr. G. Tobler in Bern. Als Anhang zum Anzeiger schreitet die Edition der ,,Inventare schweizerischer Archive" weiter vor. Nach Beschluß der Jahresversammlung der Gesellschaft haben die Regierungen und Ortsvorstände die Kosten für die Archivregistrierung .zu bestreiten, wobei der Gesellschaftsrat erbötig ist, geeignete Bearbeiter vorzuschlagen; dagegen bringt die Gesellschaft die ihr «ingelieferten Manuskripte im Anzeiger zum Abdruck und stellt den Behörden die begehrte Zahl von Separatabzügen zur Verfügung.

Idiotikon d e r deutsch-schweizerischen M u n d a r t e n: Der das Werk leitende Ausschuß hat im Berichtsjahre seinen verdienten Präsidenten, Herrn Professor Dr. G. von Wyß, durch
Vom Werk selbst sind drei Lieferungen (XVI bis XVIII), zusammen 40 Druckbogen umfassend, herausgekommen. Der leitende .Ausschuß ist im Begriffe, einen gedruckten Bericht über den Stand
B i b l i o g r a p h i e d e r s c h w e i z e r i s c h e n Landeskunde.

Die Centralkommission veröffentlichte im Berichtsjahre : 1. Fascikel V 9 a b: Landwirtschaft, Heft l, 2, 3 und 4. Redigiert von Prof. P. Anderegg und Dr. E. Anderegg.

.2. Fascikel V 9 g ß : Maß und Gewicht. Redigiert von Direktor F. Ris.

3. Fascikel I a: Bibliographie der landeskundlichen Litteratur und Kataloge der Bibliotheken der Schweiz. Redigiert von Prof. Dr. J. H. Graf.

4. Fascikel V 9 c : Forstwesen. Zusammengestellt vom eidgenössischen Oberforstinspektorat.

5. Fascikel IV 6 : Heft l, Fauna der italienischen Schweiz.

Redigiert von Prof. Dr. A. Lenticchia.

6. Fascikel V 10 e ß : Katholisch-theologische und -kirchliche Litteratur des Bistums Basel. Redigiert im Auftrag des hochwürdigen Bischofs von Basel von Pfarrer li. R. Schmidlin, Biberist.

492 Auf Ende des Jahres waren ferner im Druck : 1. Fascikel V 9 g y : Post-, Telegraphen- und Telephonwesen.

Bearbeitet von dem eidgenössischen Postdepartement und Telegrapheninspektor B. Abrezol.

2. Fascikel IV 4: Heft 1, Heraldik. Redigiert von der Société suisse héraldique.

3. Fascikel II d: Ansichten etc. Redigiert von Dr. J. H. Graf.

4. Fascikel V 9 i: Alkoholismus und Temperenz. Bearbeitet von Direktor Dr. W. Milliet, Pfarrer 0, Lauterburg und Pfarrer A. Rochat.

5. Faseikel V 9 d : Schutzbauten. Zusammengestellt vom eidnössischen Oberforstinspektorat.

Wie hieraus ersichtlich, hat das Unternehmen einen befriedigenden Fortgang.

Von der [durch die geschichtsforschende Gesellschaft der romanischen Schweiz unternommenen Publikation historischer Aktenstücke betreffend den Kanton Wallis (Bundesbl 1891, V, (53) ist während des Berichtsjahres der zweite der subventionierten Bände, d. h. der VII. des ganzen Werkes, erschienen; der letzte (VIII.)

ist in Vorbereitung und soll 1895 herauskommen.

3. Schweizerische statistische Gesellschaft.

In gewohnter Weise veröffentlichte die Gesellschaft im Berichtsjahre die 62 Druckbogen umfassende statistische Zeitschrift, in welcher eine ganze Reihe volkswirtschaftlicher Fragen von allgemeinem Interesse zur Besprechung kamen. Es ergänzt diese Publikation, deren Redaktion vom statistischen Bureau besorgt wird, in vorteilhafter Weise'.'die vom eidgenössischen statistische» Bureau herausgegebenen Arbeiten, weil in derselben kleinere für sich abgeschlossene statistische Abhandlungen, die für die Gegenwart wie für die Zukunft von Wert sind, einem größern Leserkreise vermittelt werden. Die im Berichtsjahr der Gesellschaft verabfolgte Subvention von Fr. 5000 wurde teilweise für die Honorierung des Bearbeiters der schweizerischen Armenstatistik verwendet. Diese letzte Arbeit ist im Herbst 1894 im Manuskript fertig gestellt worden, so daß mit dem Drucke der Resultate sofort begonnen werden konnte; das Werk wird im Laufe des Jahres 1895 erscheinen.

Den 6. und 7. Juli 1894 veranstaltete die statistische Gesellschaft im Vereine mit oden schweizerischen amtlichen Statistikern in Zürich ihre Jahresversammlung, welche aus allen Teilen der Schweiz gut

493

besucht war, und an welcher eine große Zahl aktueller volkswirtschaftlicher Fragen zur Besprechung gelangte; wir verweisen für das Nähere auf das in der Zeitschrift veröffentlichte Protokoll dieser Versammlung.

4. Hebung der Kunst. Erhaltung vaterländischer Altertümer.

A. Hebung und Förderung der Kunst. Gottfried Keller-Stiftung.

Das Personal der schweizerischen Kunstkommission erlitt itnBerichtsjahr verschiedene Änderungen; die auf Ende 1893 in periodischen Austritt gekommenen Herren A. Anker in Ins und Duval in Genf wurden zu Anfang des Jahres ersetzt durch die Herren Maler Rudolf Koller in Zürich und Eduard Ravel in Genf.

Letzterer gelangte aber schon im September wieder mit einem Demissionsgesuehe ein. Um dieselbe Zeit verlor die Behörde auch ihren Vizepräsidenten, Herrn J. J. Stehlin-Burekhardt in Basel, durch den Tod; endlich kam auf Ende des Jahres noch der Präsident der Kunstkommission, Herr Th. de Saussure, in den reglementarisch vorgeschriebenen Austritt. Die hierdurch entstandenen drei Vakanzen wurden am 29. Dezember ersetzt durch die Wahl der Herren Maler A. Anker in Ins und Auguste de Beaumont in Genf und des Herrn Alphonse Revilliod, Mitglied der Société des Arts in Genf. Als Vizepräsidenten wählte die Behörde Herrn Professor Bluntschli in Zürich.

Die Kommission hielt vier Sitzungen ("den 14. Februar, 24. bis 28. Mai, 15. Juni und 24. November, alle in Bern), deren Hauptgegenstand die Durchführung der III. nationalen Kunstausstellung bildete; neben dieser hatte sie sich noch mit einigen Beitragsgesuchen für Denkmäler, sowie mit den Ergebnissen der Preisausschreiben für Ausschmückung des Hauptgebäudes des eidgenössischen Polytechnikums in Zürich und des großen Treppenhause» im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne zu beschäftigen.

Die III. nationale Kunstausstellung wurde gleich den frühem am 1. Mai im Kunstmuseum in Bern eröffnet und dauerte, durch ein aus der Mitte der Kunstkornmission bestelltes Komitee und den Inspektor des Museums, Herrn Davinet, als Sekretär, beaufsichtigt und geleitet, bis 17. Juni. Sie war von 169 Künstlern und Künstlerinnen mit zusammen 316 Werken (216 Ölgemälden, 48 Aquarellen, 12 Pastellen, 15 Zeichnungen und Radierungen und 25 Skulpturen) beschickt.

494

Nachdem die Kunstkommission sich in den Sitzungen vom 24. bis 28. Mai und 15. Juni über ihre Vorschläge zum Ankauf von Kunstwerken aus dem Bestände der Ausstellung schlüssig gemacht hatte, wurde unsererseits am 18. des letztgenannten Monats der Ankauf von 37 Werken (21 Ölgemälde, 3 Aquarelle, 2 Pastelle, 8 Radierungen und 3 Skulpturen) beschlossen und eine Summe von Fr. 69,298 dazu verwendet. Die angekauften Werke gingen nach Schluß der Ausstellung -- mit Ausnahme eines Gemäldes, das wegen seiner großen Dimensionen nicht gut transportiert werden konnte -- in die Turnusausstellung des schweizerischen Kunstvereins und wurden, als auch diese ihren Schluß erreicht hatte, gleich den frühern Ankäufen nach den Vorschlägen der Kunstkommission den kantonalen Kunstsammlungen unter den schon nach der ersten Ausstellung aufgestellten Bedingungen (Bundesbl.

1891, l, 559) zur fernem Aufbewahrung überlassen. (Zu vergleieheu die daherige Verteilungsliste, Bundesbl. 1895, I, 239.)

Nächst der Kunstausstellung waren es, wie schon erwähnt, die Ergebnisse der zwei Preisausschreiben für die Ausschmückung des Hauptgebäudes des eidgenössischen Polytechnikums und des großen Treppenhauses im Bundesgerichtsgebäude, welche die Thätigkeit der Kunstkommission in Anspruch nahmen. Über die Grundlage und Bedingungen beider Konkurse ist das Nähere schon im vorjährigen Geschäftsberichte (Bundesbl. 1894, I, 270--272) mitgeteilt; es bleibt noch über den Erfolg derselben das Nötige zu sagen.

Im erstem Konkurse war der Termin für die Einlieferung der Arbeiten auf 1. Mai festgesetzt; eö liefen bis zu diesem Zeitpunkte von 6 Künstlern Modelle ein, welche, in der Aula und im Hofe des Polytechnikums aufgestellt, am 12. Mai durch das Preisgericht der Prüfung und Beurteilung unterzogen wurden; dasselbe gelangte zu der einstimmigen Ansicht, daß die Modelle von Bildhauer Albisetti (von Stabio, in Paris) die weitaus beste Lösung der gestellten Aufgabe bilden und als eine ganz hervorragend gute künstlerische Leistung zu bezeichnen seien. ,,Die Figuren", sagt der Bericht, .,,sind Kunstwerke, welche weit über das Niveau bloß dekorativer Figuren emporragen und sich in harmonischer Weise dem Bau einfügen. Die Durchbildung der in halber Größe der Ausführung dargestellten Figur der Architektur ist eine künstlerisch so vollendete, daß die Übertragung
der Ausführung der vier Figuren an Herrn Albisetti vom Preisgericht einstimmig aufs wärmste begrüßt würde. a Die Jury beschloß daher, Herrn Albisetti je einen I. Preis zuzuerkennen, sowohl für die eingesandten Modelle in lk als für dasjenige in 1J2 der natürlichen Größe. Der II. Preis wurde den Modelleu

495

des Herrn Bildhauers Otto Schweizer (von Zürich, in Florenz) zuerkannt, und außerdem noch an drei andere Künstler je eine Entschädigung von Fr. 750 und an einen vierten eine solche von Fr. 250 f«r die eingereichten Modelle in Vorschlag gebracht, der unsere Zustimmung erhielt.

Auf den Antrag der Kunstkommission wurde Herr Albisetti durch Vertrag vom 20. August mit der Ausführung der vier Figuren in Savonnières-Sandstein, I. Qualität, betraut, und zwar gegen eine Entschädigung von Fr. 31,500. Dieselben sollen unter der Aufsicht der Kunstkommission durch den Künstler selbst ausgeführt werden und bis Oktober. 1896 vollendet sein.

Nicht einen gleich befriedigenden Erfolg hat das Preisausschreiben für die Ausschmückung des großen Treppenhauses im Bundesgerichtsgebäude zu Lausanne gehabt. Die Entwürfe waren bis 1. Oktober an das Museum Arlaud in Lausanne einzuschicken und wurden nach passender Aufstellung im. Turnsaal der ,,Grenette11 -- es langten an solchen 10 Nummern ein -- am 10. November der Prüfung und Beurteilung durch die Preisjury unterworfen. Das allgemeine Urteil der letztern lautet dahin, daß die Mehrzahl der eingegangenen Entwürfe in verschiedenem Grade gut sei; indessen sei keiner nach jeder Richtung so ausgezeichnet, daß er zur Ausführung empfohlen werden könnte. Die Jury erteilte denn auch keinen I. Preis, dagegen einem Entwurfe einen II. von Fr. 2600 und an zwei andere in gleicher Linie je einen III. von Fr. 1700; endlich wurden drei weitere Entwürfe mit Ehrenmeldungen und je -einer Gratifikation von Fr. 500 bedacht.

Für das Nähere erlauben wir uns auf den im Bandesblatt 1895, I, 10, veröffentlichten Bericht der Jury zu verweisen. Über die auf diesen Bericht erfolgten Anträge der schweizerischen Kunstkommission und unsere Anordnungen in der Angelegenheit wird nächstes Jahr zu berichten sein.

Beitragszusicherungen in Sachen der Kunstpflege sind wählend des Berichtsjahres nur zwei erfolgt, nämlich : 1. Den 4. April eine Summe von Fr. 10,000 an die auf Fr. 32,000 veranschlagten Kosten eines Denkmals für den ersten schweizerischen Bundespräsidenten, Jonae Furrer in Winterthur. Die Subvention ist auszubezahlen, sobald durch einen Bericht der Kunstkommission die programmgemäße Ausführung des Monumentes konstatiert ist.

2. Den 26. Oktober an den schweizerischen Kunstverein ein Beitrag von Fr. 12,000 für das Jahr 1895.

496

Den für das Jahr 1894 an dea Verein verabfolgten Beitrag von gleicher Höhe erhielten je zur Hälfte die Sektionen Schaff'hausen und Aarau, und es wurden mit unserer Zustimmung folgende Kunstwerke daraus angekauft: V o n d e r S e k t i o n Seh ä f f h a u s e n : Ölgemälde von Arthur Calarne (Genf), .,,Gondelstation am Eingang des Canale grande a , um . . . .

Ölgemälde von Bertha Delorme (von Lausanne, in Parisj, ,,Kornblumen", um Ölgemälde von Konrad Grob (von Andelfingen, in München), ,,Idylle aus dem Haslithal", um Ölgemälde von Fr. Rouge (in Aigle), ,,Frühling", um Von der Sektion Aarau: Ölgemälde von Hans Bachmann, ,,Abendglocken a , um

Fr. 500 ,,

1400

,, 3300 ,, 800 ,, 3000

Nebstdem hat die Sektion mit unserer Zustimmung einen Zuschuß von Fr. 500 an die Kosten eines durch die Regierung von Aargau bei Herrn Maler A. Stabil bestellten und für das neue Museum in Aarau bestimmten Gemäldes ,,Landschaft11 (.Preis Fr. 3000) zugesagt und den Rest des Beitrages von Fr. 2500 für spätere angemessene Verwendung zurückgelegt.

Von früher zugesicherten Beiträgen ist der für das Heinrich Zschokke-Denkmal in Aarau bestimmte von Fr. 8000 (zugesichert den 5. Februar 1892) im Juli zur Ausbezahlung gelangt, indem das Denkmal am 13. dieses Monats feierlich enthüllt wurde. Schließlich haben wir noch zwei die Ausstellungen betreffende Bemerkungen anzubringen : nämlich zunächst die, daß der im letzten Geschäftsbericht (Bundesbl. 1894, l, 275) erwähnten Einladung zu offizieller Beteiligung an der internationalen Kunstausstellung in Antwerpen (1894) nicht Folge gegeben werden konnte, weil von den schweizerischen Künstlern eine zu geringe Zahl von Beteiligungszusicherungeu einlief; sodann, daß wir auf das Gesuch des Centralkomitees für die schweizerische Landesausstellung, 1896, in Genf und mit Zustimmung der Kunstkomrnission beschlossen haben, im Jahre 1896 keine nationale Kunstausstellung in Bern zu veranstalten, sondern die für diese Ausstellung vorbereiteten Werke unter Gruppe 24 (Moderne Kunst) der genannten Landesausstellung aufnehmen zu lassen. Die Aufnahme ist durch das Centralkomitee dieser Ausstellung und auf dessen Kosten zu besorgen. In betreff der auf jenen Zeitpunkt zu machenden Ankäufe von Kunstwerken aus dem Kredit für Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst haben wir uns den weitern Entscheid vorbehalten.

497

Gottfried Keller-Stiftung.

Der Ablauf der ersten Amtsperiode machte itn Berichtsjahre «ine Neuwahl der Kommission der Stiftung notwendig, wobei eines der Mitglieder, Herr Maler Böcklin, der schon vor längerer Zeit aus der Schweiz weggezogen und sein Domizil bleibend ins Ausland verlegt hat, zu ersetzen war. Die Behörde wurde am 27. November für eine neue Amtsperiode bestellt aus den bisherigen Mitgliedern, den Herren A. Anker, Maler in Ins, Professor H. Auer, Architekt in Bern, Karl Brun, Privatdocent, und Professor Dr. Rud. Rahn, beide in Zürich ; an Stelle des Herrn Böcklin wurde gewählt Herr Paul Robert, Maler in Biel.

Die Kommission hielt 6 Sitzungen und wählte in derjenigen vom 22. Dezember von neuem zum Präsidenten Herrn Karl Brun und zum Vizepräsidenten Herrn Professor Auer. Das Sekretariat wurde auch für die neue Amtsperiode Herrn Eduard Meyer in Zürich übertragen. (Art. 4 des Reglements vom 9. Juli 1891.)

Für Erwerbungen standen der Behörde für das Jahr 1894 Fr. 140,000 zur Verfügung.

Die Haupterwerbung des Jahres brachte eine wesentliche Vermehrung der Glasgemälde-Sammlung ; letztere bestand bisher aus 6 StUcken und ist nunmehr auf 49 angewachsen. Von den 43 neuen Scheiben wurden 11 im Auftrage der Kommission von der Direktion des Landesmuseums auf der Auktion Grünfeld in Berlin erworben , die übrigen 32 einem Konsortium abgekauft, das sich in Zürich gebildet hatte zum Zwecke des Rückkaufs einer Anzahl Scheiben, die, aus dem Nachlasse des Dichters Martin Usteri stammend, im Schlosse Gröditzberg bei Bunzlau (Bezirk Liegnitz in Schlesien) unerwartet wieder zum Vorschein kamen. Es ist das Verdienst der Herren des Konsortiums, der Herren Direktor Angst, Stadtpräsident Pestalozzi, Professor Dr. J. R. Rahn, Konservator Ulrich-Scboch und Dr. Zeller-Werdmüller, diese Scheiben dem Vaterlande zurückgebracht und sie der Stiftung zu einem vergleichungsweise billigen Preise überlassen zu haben. Die sämtlichen Scheiben werden im Landesmuseum deponiert; ihr Gesamtpreis beträgt, Spesen inbegriffen, die Summe von Fr. 81,711. 05.

Die übrigen Erwerbungen der Kommission bestehen im Ankauf folgender Werke: 1. Eines Ölgemäldes von Leopold Robert (gest. 1835), zwei junge Neapolitanerinnen darstellend, die sich zum Feste schmücken. Aufbewahrung im Museum in Neuenburg.

2. Eines Ölgemäldes von H. Boßhardt, ,,Die mutige Frau". Deponiert im Museum in St. Gallen.

498

3. Eines Gemäldes von Fried. Gustav Adolf Schöner (gest. 1841), Porträt Pestalozzis. Deponiert im Pestalozzianum in Zürich.

4. Eines Gemäldes von Angelika Kaufmann, die heilige Cäcilia an der Orgel darstellend. Deponiert im Museum in Bern.

5. Eines Gemäldes und einer Farbenskizze von W. Riefstahl, ersteres eine Geriehtsscene im Appenzell und letztere die Thätigkeit der Glaubeusboten in den rätischen Alpen darstellend.

In betreff der näheren Besehreibung sämtlicher oben aufgezählten Kunstwerke erlauben wir uns, auf den einläßlichen gedruckten Jahresbericht der Kommission zu verweisen. Anderseits haben wir zur Ergänzung des letzten Geschäftsberichtes nachzutragen, daß die sechs aus der Sammlung des Herrn Oberst Rothpletz stammenden Bilder alter Meister der Künstlergesellschaft in Zürich zur Aufbewahrung übergeben wurden. Das Gemälde Auguste Bachelins, ,,Sermon militaire", ist im Museum zu Locle, das Bildnis Lavaters von Heinrich Füßli auf der Stadtbibliothek in Zürich deponiert.

B. Schweizerisches Landesmuseum. Erhaltung vaterländischer Altertümer. Merian'scher Museumsfonds.

Im P e r s o n a l b e s t a n d der s c h w e i z e r i s c h e n L a u d e s m u s e u m s k o m m i s s i o n ist keine Veränderung eingetreten. Die vom Bunde zu ernennenden Mitglieder (die Herren Nationalrat Pestalozzi in Zürich, Dr. J. Kaiser, Bundesarchivar in Bern, Architekt Ed. Vischer-Sarasin in Basel, Oberst Th. de Saussure in Genf und Ständerat G. Muheim iu Altdorf) wurden am 9. November von uns auf eine neue Amtsdauer bestätigt. Die Delegierten der Regierung von Zürich und der Stadt Zürich sind die Herren Professor Dr.

R. Bahn und Dr. H. Zeller-Werdmüller, beide in Zürich.

Die Museumskommission hielt zur Erledigung der ihr obliegenden Geschäfte -- Verwaltung des Museums, Erwerbung von Altertümern, Begutachtung von Subventionsgesuchen kantonaler Antiquitätensammlungen und Herausgabe der Statistik schweizerischer Kunstdenkmäler -- vier Sitzungen: am 16. Februar, 9. Mai, 18. Juli und 11. Oktober.

Was zunächst den Bau des L a u d e s m u s e u m a betrifft, läßt der Bericht des Architekten, Herrn Stadtbaumeister G. Gull, sich folgendermaßen vernehmen : ,,Die Bauarbeiten am Landesmuseum wurden mit Eintritt der warmeïn Witterung im März wieder aufgenommen. Das Mauer-

499

werk des großen Turmes und der übrigen Türme, sowie, dasjenige des Mittelbaues wurde im Berichtsjahr fertig ausgeführt und die betreffenden Bauabteilungen unter Dach gebracht. Im Innern wurden die Betongußgewölbe über den Kellerräumlichkeiten, sowie die Betongußdecken zwischen Eisenbalken in den Etagen erstellt. Nach erfolgtem Aufrichten und Eindecken des Dachstuhles über dem Mittelbau sind die Säulen im Erdgeschoß daselbst versetzt und die darauf ruhenden Kreuzgewölbe in Betonguß ausgeführt worden. -- Der innere Ausbau wurde in Bauabteilung VIII (Kunstgewerbemuseum und schule) so gefördert, d.iß die Sammlungsräume des Gewerbemuseums anfangs November, die Räumlichkeiten der Kunstgewerbeschule im November und Dezember bezogen werden konnten.

Für den iunern Ausbau des Landesmuseums sind zu den schon vorhandenen baulichen Objekten viele wichtige neue Erwerbungen hinzugekommen. Die Einordnung dieser Objekte in den Bnuorgunismus erfordert sorgfältiges Studium und bedingt das stellenweise Zurückbleiben des Ausbaues hinter den Voraussetzungen des Programms. In den verschiedenen Bauabteilungen sind teils fertig ausgeführt, teils noch in Ausführung begriffen: die Verputzarbeiten, das Ansehlagen der Fenster, das Legen der Blindböden, die Heizungsanlagen, die Gas- und Wasserleitungen. Die Kanalisation ist auf dein ganzen Terrain des Landesmuseurns fertig erstellt. tt Die Anforderungen .an den Architekten nach den verschiedensten Richtungen hin, namentlich auch infolge der oben erwähnten, lange nicht in diesem Umfange vorausgesehenen Anpassung alter Bauteile, haben sich in der That im Laufe des Jahres derart gesteigert, daß eine Verlängerung des Bautermines als absolute Notwendigkeit erschien. Da für die innere Einrichtung (Installation) des Museums ein Zeitraum von zehn bis zwölf Monaten (vom Tage der Übergabe sämtlicher Räumlichkeiten an) gerechnet werden muß, wird die Eröffnung des Museums jedenfalls erst im Jahre J896 stattfinden können.

Übergehend zu den einzelnen Richtungen, in denen nach dem Bundesbeschlusse vom 30. Juni 1886 (A. S. n. F. IX, 62) der Bund für die Erhaltung vaterländischer Altertümer sich bethätigl, haben wir in erster Linie von der Erwerbung derartiger Altertumer zu sprechen und dabei vor allem der bedeutenden Anzahl wertvoller Geschenke anerkennend zu gedenken, welche dem Landesmuseum
auch irn abgelaufenen Jahre von patriotisch gesinnlen Bürgern und Bürgerinnen zugekommen sind. Unter diesen Geschenken ist namentlich dasjenige eines Konsortiums von fünf mit der Anstalt in Verbindung stehenden Zürchern -- der Herren Direktor Angst, Kommissionspräsident Pestalozzi, Professor Dr. R. Rahn,

500

Konservator Ulrich-Schoch und Dr. Zeller-Werdmüller -- bestehend AUS 31 Glasmalereien des 16. und 17. Jahrhunderts, aus der ehemaligen Usteri'schen Sammlung stammend, hervorzuheben.

Leider gestattet uns der Raum hier nicht, die zahlreichen Donatoren mit Namen aufzuführen; indessen liegen filr Ihre Kommissionen Special Verzeichnisse zur Einsicht bereit.

Das Jahr 1894 wird denkwürdig bleiben durch eine Reihe h e r v o r r a g e n d e r E r w e r b u n g e n schweizerischer Altertümer im In- und Auslande, welche die Zweifel zu beseitigen geeignet sind, daß das Landesmuseum nicht schon von Anfang an eine des Landes würdige Sammlung werde aufweisen können.

Filr A n k ä u f e v o n A l t e r t ü m e r n wurden ausgegeben: Fr. 42,573. In betreff des nähern über Zahl und Art der Gegenstände müssen wir auf das Ihren Kommissionen bereitgehaltene specifiziette Verzeichnis verweisen. Mit der Wiederherstellung der alten Zimmereinrichtungen, Möbel, Glasmalereien, Stickereien etc., wurden im Laufe des Jahres gute Fortschritte gemacht, und der hierfür vorgesehene Posten fand vollständig seine Verwendung.

In obiger Summe ist diejenige für die prähistorische Sammlung des Herrn Dr. Ntiesch in Schaffhausen nicht inbegriffen, deren Ankauf wir Ihnen durch unsere Botschaft vom 10. April (Bundesblatt 1894, II, 270) nahegelegt und wozu Sie uns (d. h. zum Ankauf der Sammlung und zur zweckentsprechenden Unterbringung ihrer Objekte) am 15. Juni einen außerordentlichen Kredit von Fr. 27,000 bewilligt haben.

Die Übernahme der zu der Kollektion gehörenden Gegenstände fand hierauf vom 4. bis 6. August durch Abgeordnete der Landesmuseumskommission und des eidgenössischen Polytechnikums statt, und die Objekte sind dann vorläufig, d. h. bis zum Zeitpunkte, in welchem das neue Museumsgebäude bezogen werden kann, im Kaufhause zu Zürich einrnagaziuiert worden.

Beiträge au die Erhaltung historisch oder künstlerisch bedeutsamer Baudenkmäler.

Auf die empfehlenden Gutachten des in dieser Richtung unserm Departement des Innern als Expertenbehörde dienenden Vorstandes der schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler hatten wir im Budget für 1894 (zu vergleichen Botschaft vom 27. Oktober 1893, Bundesbl. 1893, IV, 600) vier Beiträge an die Restauration historischer Baudenkmäler und eine Summe von Fr. 5000 l'Ur graphische Aufnahmen von alten, der

501 Veränderung entgegengehenden Bauten der genannten Art vorgesehen.

Diese Ansätze wurden Ihrerseits durch die Bewilligung des ganzen eingesetzten Kredites gutgeheißen und wir haben im Laufe des Berichtsjahres ausgerichtet: 1. An die Herstellung der Deckenmalereien in der Kirche zu Lutry Fr. 1600 2. An die Schutzarbeilen zur Erhaltung römischer Gebäudereste in Wiflisburg ,, 500 3. An die Kosten der Herstellung der St. Ursenbastion in Solothurn die zweite und letzte Beitragsrate . ,, 5000 Fr. 7100

Die graphische Aufnahme von alten, unabwendbar der Veränderung entgegengehenden Baudenkmälern hat sich im Berichtsjahre über Kirche und Kloster in Münster (Graubünden), den gemalten Wandfries in der Kapelle Santa Maria degli Angioli in Lugano und das Schloß Saillon (Wallis) erstreckt, und die daherigen Koslea stiegen auf Fr. 4934. 90.

Über diese Arbeiten sagt der Bericht des Vorstandes der obengenannten Gesellschaft folgendes: ,,Es gereicht uns zur Befriedigung, konstatieren zu können, ddß die bisherigen Aufnahmen sich durch Genauigkeit, Anschaulichkeit und geschickte Behandlung auszeichnen, und daß sie als die Anfänge einer wertvollen Sammlung zu betrachten sind, welche dem Landesmuseum zur Zierde gereichen werden.tt

Ausgrabungen.

An Beiträgen für diesen Zweck haben wir nur den an die historisch-antiquarische Gesellschaft, in Basel für die Ausgrabung des römischen Theaters in Basel-Augst von Fr. 500 anzuführen.

Die dahei'igen Arbeiten bestanden in der Bloßlegung eines Teils der nördlichen Hälfte der Umfassungsmauer des äußern Umkreises des Theaters und in der Abfuhr des daherrührendea Schuttes.

Unterstützungen an kantonale Altertumssammlungen wurden auf das empfehlende Gutachten der Landesmuseumskommission gewährt : Der Antiquarischen Gesellschaft von Graubünden: für Ankauf eines Glasgemäldes im Wert von Fr. 500 (50 °/o der Ankaufssumme) Fr. 250 Übertrag Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. 1.

Fr. 250 35

502 Übertrag Der Rittersaalkommission Burgdorf: fUr Ankauf einer Scheibe im Wert von Fr. 130 (50 °/o) Dem Historischen Museum in Bern: für Ankauf des Reynier'schen Zimmers, welches voiTder Kommission auf Fr. 6000 gewertet wurde .

Dem Musée Cantonal de Fribourg: für Ankauf einer Sammlung von Altertümern im Gesamtwert von Fr. 4665 = SSVs °/o der Ankaufssumme (zahlbar im Januar 1895).

Fr. 250

Zusammen

Fr. 4870

,,

65

,, 3000 ,,

1555

Schließlich sind wir in der Lage, zur Ergänzung der in unserm vorjährigen Geschäftsbericht enthaltenen Ankündigung eines Geschenkes der ägyptischen Regierung noch hier anzubringen, daß dieses Geschenk, bestehend aus zwei dreifachen, einem doppelten und einem einfachen Sarkophage nebst einer Anzahl Statuetten, im Februar des Berichtsjahres anlangte. Diese Gegenstände wurden vom schweizerischen Ägyptologen, Herrn Professor E. Naville iu Genf, von dem unser Departement des Innern einen Bericht Über das Wesen und die Bedeutung derselben einholte, als Bestandteil eines großen Fundes aus den Gräbern der Großpriester des Ammon und ihrer Familien aus der Zeit der XX. bis XXII. Dynastie (1200--900 v. Chr.) bezeichnet. Die in den Sarkophagen gelegenen Mumien waren im Museum zu Ghizeh zurückbehalten worden. Die Statuetten, aus Thon und Porzellan, stellten Genien dar, welche den Verstorbenen mitgegeben waren, und von denen angenommen wurde, daß sie ihnen im Jenseits bei den Feldarbeiten behülflich wären.

Auf den Vorschlag des genannten Gelehrten wurde das ganze Geschenk in sechs Teile geordnet und den archäologischen Museen in Bern, Basel, Neuenburg und Genf, der historisch-archäologischen Gesellschaft von Appenzell und der geographischen Gesellschaft, in St. Gallen, die sich darum beworben hatten, geschenksweise überlassen.

Merian'soher Museumsfonds.

Dieser Fonds betrug auf 31. Dezember 1894 Fr. 76,176. 40.

5. Schweizerischer Lebensversicheruugsvereiii.

Dem Berichte dieses Vereins ist folgendes Hervorhebenswerte zu entnehmen:

503 1. A u f n a h m e n e u e r V e r s i c h e r u n g e n : 1. Nach Tarif A (Ableben) . 73 Policen Nach Tarif A (Ableben mit Rückversicherung) . .

8 ,, 2. Nach Tarif B (Ableben oder 60. Altersjahr) . . . . 164 ,, Nach Tarif B (Ableben oder 60. Altersjahr mit Rückversicherung) . . . .

4 ,, 3. Nach Tarif C (Renten ohne Rückgewäbr) . . . . -- ,, Nach Tarif CI (Renten mit Rückgewähr) . . . .

4 ,,

( 59 Mitglieder) für Fr. 249,000 (--

,,

) ,

,,

(152

,,

) ,,

,, 577,200

(--

,,

)

n

(--

,,

) » . ,,

( 2

B

) ,,

n

,,

29,000

16,000

1,100

Total 253 Policen (213 Mitglieder) für Fr. 872,300 gegenüber 1893 306 ,, (260 ,, ) ,, ,, 965,5UO

Der Zuwachs an neuen Versicherten ist somit gegenüber dem Vorjahre erheblich zurückgeblieben, was teilweise auf den Umstand wird zurückgeführt werden müssen, daß das Interesse für die Versorgung der Familie, namentlich bei neu in die Verwaltung eintretenden Beamten und Bediensteten, nicht im wünschbaren Maße vorhanden ist. Indessen ist zu hoffen, daß im neuen Berichtsjahr Besserung eintreten und der Ausfall des verflossenen Jahres wieder ersetzt werde.

Außerdem hatte sich 1893 eine kantonale Sektion (G-larus) mit 35 Policen für Fr. 57,700 dem Vereine angeschlossen, während im Berichtsjahre von dieser Seite kein derartiger Zuwachs stattgefunden hat.

II. A b g ä n g e f a n d e n s t a t t : a. Durch Tod 6. Durch Überschreiten des 60. Altersjahrs . . .

c. Durch Rückkauf . . .

d. Durch Austritt . . . .

e. Durch Ausschluß . . .

93 Policen ( 73 Mitglieder) für Fr. 238,251 7 28 12 2

,, ,, ,, ,,

( 5 (22 (11 ( 2

,, B

,, ,,

) ) ) )

,, ,, ,, ,,

,, ,, ,, ,,

14,200 66,296 36,000 7,000

Total 142 Policen (113 Mitglieder) für Fr. 361,747 gegenüber 1893 147 ,, (113 ,, ) ,, ,, 356,827

Die Todesfälle haben naturgemäß gegenüber 1893 (91 Policen mit Fr. 227,365) etwas zugenommen, während weniger Ruckkäufe stattgefunden haben als im Vorjahre (40 Policen für Fr. 97,162).

Von den durch Tod erloschenen Policen waren 3 mit Fr. 8000 rückversichert, während auch l Rentner mit Fr. 177 Rente durch Tod abgegangen ist, so daß zu Lasten der Kasse im ganzen 89 Policen für Fr. 230,074 verbleiben.

504

Nach Abzug der Abgänge ergiebt sich für das Berichtsjahr eine Totalvermehrung des Versicherungsbestandes gegenüber Ende 1893 um 111 Policen (100 Mitglieder) für Fr. 510,553 Versicherungssumme.

Da das Dcckungskapital auf Ende 1894 noch nicht berechnet werden konnte, so kann über die Sterblichkeitsverhältnisse noch keine bestimmte Angabe gemacht werden; indessen wird nach vorläufiger Berechnung in Bezug auf die Summe eine Übersterblichkeit resultieren.

Renten wurden im Berichtsjahre wieder 2 mit je Fr. 1000 fällig, die, weil rückversichert, die Kasse nicht belasten.

III. Wie bisher, wurde die Bundessubvent.ion zur Prämienermäßigung verwendet und es betrug die Reduktion wieder 25 °/o der statutarischen Prämien. Es standen pro lfc>94 zu genanntem Zwecke laut dem letetjährigen Berichte Fr. 128,238. 65 zur Verfügung.

Davon erhielten auch 272 fremde Versicherungen (außerhalb des Vereins) einen Beitrag von Fr. 6879 gegenüber 1893 von 255 Vorsicherungen mit Fr. 6299. Der Betrag, welcher für die Vereinsversicherungen als Reduktion verwendet wurde, konnte ebenfalls noch nicht berechnet werden und es muß in dieser Richtung auf den später erscheinenden gedruckten Bericht verwiesen werden.

IV. Neue kantonale Sektionen haben sich im abgelaufenen Jahre nicht gebildet uod es sind zur Zeit auch keine bezüglichen Unterhandlungen mit Kantonalbeamten im Gange, so daß auch für die nächste Zeit von dieser Seite kein großer Zuwachs zu erwarten ist.

V. Vorschüsse sind im Berichtsjahre an 57 Mitglieder für Total Fr. 15,200 bewilligt worden (1693: 54 Posten mit Fr. 17,825), während die Rückzahlungen Total Fr. 16,122. 85 betragen.

VI. Wie im vorjährigen Berichte angedeutet, soll die Frage der Einführung von Versicherungen bis Fr. 1000 ohne ärztliche Untersuchung (sogenannte Volksversicherung) anläßlich der Generalversammlung von 1895 zum Entscheide gelangen, bei welchem Anlasse auch die Gründung einer Invaliditätskasse erörtert werden soll.

VII. Die Kassarechnung stellt sich auf 31. Dezember 1894 wie folgt:

505 a. Einnahmen.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

Kassasaldo von 1893 Prämien-Einnahmen . . . . . . .

Zinsen Agio auf Wertschriften fl Bundessubvention fl Bußengelder (Dezember approximativ).

Geschenke Kapitalrückzahlungen Vorsehußrückzahlungen Ruckversicherle Renten Rückversicherte Todesversicherungen .

Provision auf Rückversicherungen . .

Fr.

2,084. 08 ,, 292,507. 3 1 ,, 92,877. 20 675. -- 100,000. -- . ,, 19,059. 72 ,, 56. 90 ,, 28,500. -- ,, 16,122. 85 ,, 2,000. -- . ,, 8,000. -- . ,, 9ö2. 35

.

Total

Fr. 562,865. 41

1. Bezahlte Versicherungen (Tod, 60. Altersjahr, Renten und Rückkäufe) 2. Kapitalanlagen 3. Vorschüsse an Mitglieder 4. Prämien für Rückversicherungen (C, D u. E) 5. Bundessubvention an fremde Versicherungen 6. Gewinnanteile an Versicherungen D und E 7. Verwaltungskosten 8. Diversa 9. Kassasaldo fl

Fr. 267,101. -- ,, 215,000. -- ,, 15,200. -- ,, 18,532. 45 ,, 6,879. -- ,, 38. 70 ,, 14,332. 15 ,, 269. 70 25,512. 41

Total

Fr. 562,865. 41

b. Ausgaben.

c. Vermögensstatus.

1. Kapitalanlagen (inkl. Vorschüsse) . . . Fr. 2,728.904. 20 2. Marchzinsen per 31. Dezember 1894 . . ,, 28,362. 51 3. Kassasaldo , 25,512. 41 Total gegenüber 1893

Fr. 2.782,779. 12 ,, 2,534,287. 15

somit Vermehrung im Jahre 1894 um Fr.

248,491. 97

Da die Berechnung des Deckungskapitals auf 31.- Dezember 1894 noch nicht möglich war, so konnte eine Ausscheidung in obigem Vermögensbestand zwischen Deckungskapital, Bundessub-

506

ventionsfonds und Reservefonds nicht stattfinden. Ferner werden einzelne Posten der Einnahmen und der Ausgaben für die definitive Rechnung kleine Änderungen erleiden.

Für die auch für das Jahr 1895 von den eidgenössischen Räten bewilligte Subvention von Fr. 100,000 spricht der Verein seinen üank aus.

6. Schweizerische permanente Schulausstellungen. Jahrbuch für schweizerisches Unterrichtswesen. W. Rosier, Géographie générale illustrée. Rätoromanische Chrestomathie. Z. Pallioppi, ladinisches Wörterbuch. A. Humbert, Histoire documentaire des 10 premières années de la République neuchâteloise.

Zürich . .

Bera . .

Freiburg .

Neuenbnrg

6470 1250 1550 2100

Gegenstände.

Umfang der Fachsammlungen In Stücken.

Besuche.

Inventarwert.

Saldo.

Ausgaben.

Einnahmen.

Kantons- und

D i e p e r m a n e n t e n S c h u l a u s s t e l l u n g e n i n Zürich, Bern, Freiburg und Neuenburg, von denen die erstgenannte seit Anfang des Berichtsjahres mit Fr. 2000, die übrigen mit je Fr. 1000 subventioniert sind, erfreuten sich, wie aus deren Berichten zu entnehmen ist, einer gedeihlichen Thätigkeit. Ihr ökonomischer Stand auf Ende des Jahres ist folgender:

17,025. 25 16,382.39 + 642.86 59,055.85 34,308 4019 3005 3,020. -- 2,823.07 +196.93 31,985.09 15,000 2834 3142 2,050. -- 2,385. 89 -- 335.89 30,148.31 10,233 1490 340 3,116. 60 3,080.75 -f- 35.85 12,975.20 ?

216 *)

Die ,, U n i o n der s c h w e i z e r i s c h e n p e r m a n e n t e n S c h u l a u s s t e l l u n g e n " , deren Vorort im Berichtsjahre Zürich war, hielt drei Konferenzen ab. Hauptgegenstand derselben war die Beteiligung der Schulausstellungen an der Organisation der Gruppe XVII: Unterrichtswesen, an der Landesausstellung 1896 in Genf. Ferner arbeitete die Union an der Aufnahme eines Lehrmittelverzeichnisses der schweizerischen Primär- und Sekundärschulen und eines Verzeichnisses schweizerischer Fabrikanten und Verleger von *) Es werden nach Reglementsvorschrift keine Gegenstände ausgeliehen ; die Benutzung der letztern hat im Ausstellungslokal selbst zu geschehen.

507

Schulhülfsmitteln, sowie an der Anbahnung eines gemeinschaftlichen Tauschverkehrs mit ausländischen Sehulausstellungen, deren zur Zeit 36 vorhanden sind.

Von C . G r o b s J a h r b u c h d e s U n t e r r i c h t s w e s e n s i n der S c h w e i z , nunmehr durch Herrn Erziehungssekretär Dr. A.

Huber in Zürich redigiert, ist im Berichtsjahre der 6. Jahrgang -- sieh beziehend auf den Stand des schweizerischen Schulwesens im Jahre 1892 -- herausgekommen und von unserm Departement des Innern entsprechend früherm Abkommen in 600 Exemplaren zur Verteilung an die kantonalen Erziehungsbehörden, Schulausstellungen und andere beim Unterrichtswesen unmittelbar beteiligte Kreise angekauft worden.

Das Erscheinen des letzten (III.) Bandes des i l l u s t r i e r t e n populären Werkes über Geographie von Professor W. R o s i e r in Genf (in französischer Sprache) hat sich infolge verschiedener Umstände über das "Berichtsjahr hinaus verzögert, so
Statistische E r h e b u n g e n über die philanthropische T h ä t i g k e i t d e r F r a u e n i n d e r S c h w e i z (Bundesbl. 1894, II, 962). Die für die Landesausstellung in Genf in Arbeit genommene tabellarische Darstellung jener Thätigkeit ist im Berichtsjahr bedeutend vorgerückt, so daß das Komitee hofft, dieselbe bis Mitte laufenden Jahres fertig zu bringen. Indessen bemerkt dasselbe, daß ihm die Beibringung der Angaben über die Frauenkomitees für die Arbeitsschulen große Schwierigkeiten bereite.

Von der ,, r ä t o r o m a n i s c h e n C h r e s t o m a t h i e " des Dr. D e c u r t i n s , für deren Publikation im Budget für 1894 die letzte Subventionsrate von Fr. 2000 vorgesehen ist, kam in diesem Jahre nichts heraus; dagegen sollen das 3. und 4. Heft noch vor dem Rechnungsabschluß für 1894 erscheinen.

Die Herausgabe des l a d i n i s c h e n W ö r t e r b u c h e s Z a c c a r i a P a l l i o p p i s (Bundesbl. 1893, IV, 616) ist bis zur 3. Lieferung {Total 36 Bogen) gelangt. Endlich steht von der letzten im Jahre 1894 subventionierten litterarischen Publikation, der dokumentarischen Geschichte der 10 ersten Jahre der neuen burgisch en Republik, von Aimé Humbert, die Veröffentlichung des letzten Bandes unmittelbar bevor.

508

7. Repertorio di giurisprudenza patria federale e cantonale.

Diese Publikation (1883 zum erstenmal subventioniert") ist auch während des Berichtsjahres in regelmäßiger Weise und mit dem ursprünglich der Art nach bestimmten Inhalte erschienen.

VI. Polytechnische Schule.

1. Leistungen und Frequenz der Schule.

Vorlesungen und Übungskurse.

Wintersemester 1893/94.

Angekündigt.

Gehalten.

322 287 ,,

Sommersemester 1894.

Angekündigt.

Gehalten.

288 255

Anmeldungen von Studierenden.

Auf Anfang Auf zweite Hälfte des Schuljahres.

des Schuljahres, d. h.

Oktober 1893: 327 Sommersemester 1894: 12, zusammen 339 (Oktober 1892: 311) (Sommersemester 1893: 24, zusammen 335) Von den Angemeldeten wurden als regelmäßige Studierende angenommen : Auf Grund genügender Maturitätsausw eise : 111 Schweizer und 48 Ausländer 159 Auf Grund bestandener Aufnahmsprüfu.ng : Schweizer und Ausländer ' . . "Ï& 237 Zurückgezogene Anmeldungen 49 Abweisungen wegen ungenügenden Bestehens der Aufnahmsprüfung (= 40,5 °/o der Geprüften) . . . 53 102 Diese Aufnahmen verteilen sich auf: Wintersemester 1893/94: 226 (Oktober 1892: 253) Sommersemester 1894: 11 (Sommersemester 1893: 10l Zusammen 237 (Schuljahr 1893/94: 263) Darunter befanden sich 139 oder 59 °/o Schweizer (im Vorjahre 106 oder 40 °/o).

509 Die Gesamtzahl der neu eintretenden regelmäßigen Studierenden verteilte sich auf die einzelnen Abteilungen wie folgt: I. Abteilung: Bauschule II.

,, Ingenieurschule III.

,, Mechanisch-technische Schule IV.

Chemisch-technische Schule nebst pharmaceutischer Sektion a. Forstschule V.

b. Landwirtschaftliche Schule .

c . Kulturingenieurschule . . .

a . Mathematische Sektion . . .

VI.

b. Naturwissenschaftliche Sektion

1893/94.

13 55 90

1892/93.

11 76 79

42 8 12 2 5 10

56 8 13 4 9 7

237

263

Zusammen

Die Gesamtzahl der neu eintretenden Studierenden ist zwar gegenüber dem Vorjahre etwas gesunken; der Rückschlag rührt indessen ganz von bedeutender Abnahme der Zahl der Ausländer her,, während sich die der Schweizer erheblich vermehrt hat.

In der Verteilung der neu eintretenden Studierenden auf die einzelnen Fachschulen zeigen gegenüber dem Vorjahre die mechanischtechnische Abteilung eine merkliche Zunahme, die Ingenieur- und die chemisch-technische Abteilung dagegen eine erhebliche Abnahme.

Dies entspricht einerseits dem in neuerer Zeit allgemein bei den technischen Hochschulen sich äußernden übermäßigen Zudrange zur Ausbildung zum Maschineningenieur, anderseits der in letzten Jahren schwächer gewordenen Nachfrage nach Bauingenieuren und Chemikern.

Frequenz der Anstalt im ganzen.

SchülerNeue bestand von Auffrüher her. nahmen.

(Schuljahr 1892/93

483 462

237 = 263 =

Blosse tmuuici.

zTMr

720 -f 725 -f

452 429

Total,

1172 1154)

Auf die einzelnen Fachschulen des Polytechnikums verteilte sich die Gesamtzahl der regelmäßigen Studierenden wie folgt:

510

Fachschule.

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1893/94 i.
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1892/93 j_J O N

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28

13 41 2 Bauschule . . . . 28 11 39 2 Ingenieurschule . . 98 94 192 9l 103 194 Mechanisch-technische Schule . . . . 153 109 262 133 114 247 15 -- Ch emisch-tech nische Schule mit phavma13 ceutiacher Sektion . 71 63 134 73 74 147 -- 1 20 17 1 18 2 -- Forstschule . . . . 19 Lan d wirtschaftliche 6 Schule . . . . 13 12 25 14 17 31 -- 2 3 6 2 6 3 Kulturingenieurschule 8 23 17 40 18 23 41 -- --1 Fachlehrerschule .

Total 411 309 720 377 348 725 52 48 -- Gleich in °/o 57 43 --

19 --

24 --

Das Prozentverhältnis zwischen Schweizern und Ausländern in den verschiedenen Fachabteilungen ist folgendes : Schweizer.

Ausländer.

1893/94.1892/93.1893/94.1892/93.

72 52

°/o 66 46

% 28 48

34 54

58

54

42

46

53 95

46 95

47 5

54 5

52 75 57

48 50 44

48 '25 43

52 50 56

°/0

I. Abteilung: Bauschule Ingenieurschule . . .

II.

Mechanisch - technische III.

Schulet Chemisch - technische IV.

' Schule,inklusivepharmaceutische Sektion .

Forstschule . . . .

V.

Landwirtschaftliche Schule Kulturingenieurschule .

VI.

Fachlehrerschule . .

°/o

511

Die seit einigen Jahren bemerkbare verhältnismäße Zunahme -der Studierenden schweizerischer Herkunft hat angehalten, so daß nun in allen Abteilungen der Schule die schweizerischen Studierenden der Zahl nach mehr oder weniger zum Übergewichte gelangt sind.

Abgang der regelmässigen Studierenden.

Vor Beendigung ihrer Studien . 89 (im Schuljahr 1892/93: 111) Mit Abgangszeugnis, nach Beendigung ihrer Studien . . . 139 (im Schuljahr 1892/93: 147) Altere Studierende, die nach Beendigung ihrer Fachschule die Studien noch fortgesetzt hatten 19 (im Schuljahr 1892/93: 12) 247 (im Schuljahr 1892/93: 270) In die Ziffer der abgehenden Studierenden hat die Einführung des neuen auf 7 Semester ausgedehnten Studienplanes der chemischtechnischen Schule insofern einen Rückgang gebracht, als dadurch der Abgang der im obersten Kurse dieser Abteilung stehenden Schüler bis ins Frühjahr 1895 hinausgeschoben wird.

2. Verhalten und Leistungen der Studierenden.

Das Verhalten der Studierenden gab im wesentlichen zu keinen besondern Bemerkungen Anlaß ; es zeigte sich wesentlich gleich wie in den letzten Jahren, und es bleiben die schon wiederholt gemachten bezüglichen Bemerkungen immer noch zutreffend. Die Fälle, in denen die Schulbehörde genötigt war, mit starkem Strafen gegen Studierende einzuschreiten, beschränkten sich auf arge Studienvernachlässigung, wegen welcher 4 Studierende von der Schulerliste gestrichen, 11 mit Wegweisung bedroht wurden.

In die Leistungen der Studierenden in ihren Studien und die Erfolge des Unterrichtes sind die Ergebnisse der Promotionen aus den untern Jahreskursen in die obern und der Diplomprüfungen einigen Einblick zu gewähren geeignet. Im allgemeinen macht sich bezüglich der Leistungen der Studierenden und der Erfolge des Unterrichtes in den technischen Fächern, vor allem bei der mechanisch-technischen Abteilung, immer mehr fühlbar, wie sehr es gar vielen Studierenden beim Eintritte ins Polytechnikum neben ganz guter Schulbildung an praktischem Sinn fehlt.

512

Ergebnis der Promotionen und Diplomprüfungen.

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Ip

"3

Ä

1

31

Bauschule

161

Mechanisch- technische Schule

. .

217

Chemisch-technische Schule . . . . 132 15 Forstschule .

Landwirtschaftliche Schule . . . .

Kulturingenieurschule . . . .

( Abteilung VI A .

Fachlehrerschule < l Abteilung VI B .

21 7 9

16

fi09 1 892/93 551 * Mit Auszeichnung.

ÜbergangsdiplomPrlifungen im Oktober 1892 und April 1893.

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1

26

2

17 131 23 185

13

90 14

15 1

5 13 1 5

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27

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82 481 40 432

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55 54

80 108 65 112

4 3

50 49

3 11 '

11

47 38

513 Die Zahl der der Promotion unterliegenden Studierenden hat sich vermehrt durch die erstmalige Einführung eines VII. Semesters bei der chemisch-technischen Schule; dumit hängt auch die größere Zahl der aus dem III. Kurse dieser Abteilung abgegangenen Studierenden zusammen, indem mehrere Chemiker, die nicht auf Erreichung des Diplomes ausgingen, es vorzogen, ihre Studien >nit dem VI. Semester abzuschließen, statt noch das VII., zum guten Teile der Ausführung der Diplomarbeiten gewidmete Semester durchzumachen.

Wenn die Zahl der nicht- promovierten Studierenden bedeutend kleiner sich zeigt als im Vorjahre, so rührt dies davon her, daß die viel größere Zahl der Studierenden, die ausgetreten sind, zum größten Teile solche Studierende betrifft, die der Nichtpromotion durch Austritt zuvorgekommen sind. Die Schule hat diesen Abgang nicht zu beklagen und darf sich durch solchen nicht in strenger Handhabung der Promotion, besonders aus dein ersten io den zweiten Jahreskurs, beirren lassen.

Für die D i p l o m p r ü f u n g e n gelangte das neue Regulativ, mit dessen Durchführung im Vorjahre begonnen worden, zu allgemeiner Anwendung, ausgenommen, daß bei der Forstschule die Übergangsprüfung noch wie früher mit Beginn des IV. Semesters abgehalten wurde. Für die chemisch-technische Schule fiel die Schlußprüfung aus, indem sie sich mit der erstmaligen vollen Durchführung des neuen, auf sieben Semester ausgedehnten Studienplanes auf das Frühjahr 1895 hinausschob.

Die Übergangsdiplomprüfungen lassen einen Fortschritt erkennen, sowohl was die Zahl der Bewerber um ein Diplom im Verhältnisse zur Gesamtzahl der Studierenden, als auch was das Ergebnis der Prüfungen anbetrifft. Das Endergebnis der Diplomprüfungen wird für die durch die Übergangsprüfungen dieses Jahr Hindurchgegangenen erst das nächste Jahr bringen.

Bei den Schlußdiplomprüfungen zeigt sich auch einiger Fortschritt, wenigstens im Ergebnisse der Prüfung, indem die Prozentzahl der Bewerber, die das Diplom erlangten, auf 94 °/o stieg gegenüber 78 °/o im Vorjahre, trotzdem bei den Prüfungen nicht weniger streng als früher verfahren wurde.

P r e i s a u f g a b e n . Auf die regelmäßigen Preisaufgaben, welche, von der Bauschule, der mechanisch-technischen Schule und den beiden Abteilungen der Fachlehrerschule ausgeschrieben, auf Ende Mai fällig waren,
erfolgte eine einzige Eingabe. Diese betraf die Preisaufgabe der Bauschule; sie erhielt einen Hauptpreis zuerkannt.

Von den genannten Fachschulen wurden auf 1896 neue Preisauf-

514

gaben ausgeschrieben, während auf 1895 die von den andern Fachschulen seit- dem Vorjahre ausgeschriebenen Preisaufgaben fällig sind.

E x k u r s i o n e n . Schon das Grundgesetz der eidgenössischen polytechnischen Schule weist auf Exkursionen als Unterrichtsmittel hin und schreibt solche ausdrücklich vor. Die Wichtigkeit und Bedeutung dieses Unterrichtsmittels hat im Laufe der Zeit zugenommen und mit zunehmender Anerkennung desselben sind auch die Exkursionen aller Art in neuerer Zeit in stärkerem Maße gepflegt worden, so auch im Berichtsjahre wieder und besonders bei der mechanischtechnischen Abteilung. Die vermehrten Exkursionen bringen freilich für die Schule vermehrte Ausgaben an Reiseentschädigungen der die Exkursionen führenden Professoren und Assistenten und auch für die Studierenden eine stärkere finanzielle Belastung mit sich, die für Unbemittelte drückend werden kann.

Den zahlreichen Behörden und Privaten, die durch die Exkursionen in Anspruch genommen werden, ist die Schule für die gewährte gute Aufnahme und das bewiesene Entgegenkommen vielen Dank schuldig.

S t i p e n d i e n . Die Zahl der Studierenden, die sich um ein S t i p e n d i u m aus dem Châtelainschen Fond, bewarben, stieg auf 13, wovon 7 schon im Vorjahre ein Stipendium bezogen hatten. Sämtliche Bewerber konnten angenommen werden und wurden, unter etwelcher Steigerung des durchschnittlichen Betrages des einzelnen Stipendiums, mit Stipendien im Gesamtbetrage von Fr. 4800 bedacht.

S c h u l g e l d e r l a ß wurde außer den 13 Stipendiaten 17 Studierenden ganz und l zur Hälfte zu teil, darunter 3 Ausländern ; 11 dieser Studierenden hatten schon im Vorjahre Schulgelderlaß gewährt erhalten.

3. Lehrerschaft.

Die Ausführung der in den Schulprogrammen vorgesehenen Unterrichtskurse aller Art nahm an Docenten und Assistenten in Anspruch :

515 Im WinterIm Sommersemester 1893/94. semester 1894.

Festangestellte Professoren und Lehrer Assistenten (wovon zugleich als Privatdocenten thätig oder mit bestimmten Lehraufträgen bedacht) Anderweitige mit bestimmten Lehraufträgen bedachte Docenten . . . .

Privatdocenten (Assistenten, die zugleich Privatdocenten sind, nicht eingerechnet) (davon mit bestimmten Lehraufträgen bedacht)

52

55

28 (12)

24

6

6

34

29 (11)

120

(11)

(9) 114

Daneben befanden sich im Wintersemester l Assistent (wegen Krankheit) und 4 Privatdocenten, im Sommersemester 8 Privatdocenten beurlaubt.

Neben den thätigen Professoren umfaßte die Lehrerschaft noch eine Anzahl in Ruhestand versetzter Professoren, und zwar im Wintersemester 6, im Sommersemester 7.

Mit Schluß des Wintersemesters trat der hochbetagte Professor Veith, Lehrer des Maschinenbaues an der mechanisch-technischen Abteilung, in den Ruhestand, und zwar nach 27jähriger angestrengter und hingebungsvoller Thätigkeit, durch die er sich um die Schule hoch verdient gemacht hatte. Gegen Ende des Sommersemesters raffte der Tod aus der Reihe der im Ruhestand befindlichen Professoren den, hochverdienten Professor Dr. Wild, der 1889 in Ruhestand getreten war, im Alter von 80 Jahren weg.

Zum Ersätze von Professor Veith, von Professor Landolt,.

Lehrer der Forstwissenschaften, der im Vorjahre sich in'Ruhesfand zurückgezogen hatte, sowie von Professor Fritz, Lehrer für Maschinenzeichnen und Maschinenlehre, und von Professor Wolf, Lehrer der Astronomie und Direktor der Sternwarte, deren Tod die Schule im Vorjahre zu beklagen gehabt hatte, traten auf Beginn des Sommersemesters als neu ernannte Professoren ein : Ingenieur E. M e y e r von Herisau, vorher Lehrer an der Baugewerbeschule in Stuttgart, ala Professor für Maschinenzeichnen und Maschinenbau.

Ingenieur Franz P r a s i l aus Steiermark, vorher Direktor der Maschinenfabrik Golzern in Sachsen, als Professor für Maschinenbau.

516 Forstmeister Theodor F e i b e r von Sursee, vorher Forstmeister in Winterthur, als Professor für Forstwissenschaften.

Professor hon. A. W o l f e r von Maur, Kanton Zürich, vorher Hülfslehrer für Astronomie und Assistent der Sternwarte, als Professor für Astronomie und Direktor der Sternwarte.

Auf Schluß des Schuljahres nahm der Professor fUr Geschichte und Geographie in französischer Sprache, G. Rossignol, seine Entlassung, um nach dreijähriger erfolgreicher Lehrthätigkeit nach Frankreich zurückzukehren. Gerne hätte sich die Schule seiner vorzüglichen Dienste noch länger erfreut.

Zum Ersatz erfolgte noch vor Jahresschluß, jedoch zum Eintritte erst auf das Sommersemester 1895 die Ernennung von Antoine G u i 11 and von Genf für die freigewordene Professur.

Zur Befestigung und gehörigen Ausgestaltung des wichtiger gewordenen Unterrichtes in Hygieine, für den bisher durch bloße Unterrichtsübertragungen an anderweitige Docenten gesorgt worden, ließ sich die feste Bestellung eines Docenten für dieses Unterrichtsfach, einschließlich der von Hygieine unzertrennlichen Bakteriologie, nicht mehr umgehen. Ferner machte sich dits schon seit längerer Zeit fühlbare Bedürfnis nach Verstärkung der Lehrkräfte für technische Chemie zwingend geltend. Das Unterrichtsgebiet der technischen Chemie hat sich zu sehr ausgedehnt, als dass ein einziger Professor es zu pflegen vermöchte, und ist zu wichtig, als daß die bisherige Aushülfe mit bloßen Unterriehtsübertragungen an Assistenten oder Privatdocenten länger genügen könnte. Endlich mußte der längst anerkannten Forderung nach weiterer Berücksichtigung der französischen Sprache im Unterrichte durch Bestellung eines Professors für darstellende Geometrie in französischer Sprache Folge gegeben werden.

Es wurden daher neue Professuren für Hygieioe und technische Chemie, sowie für darstellende Geometrie in französischer Sprache geschaffen, und mit Besetzung derselben traten als neu ernannte Professoren in die Lehrerschaft noch ein, auf Beginn des Sommersemesters : Dr. R o t h von Teufen, Kanton Appenzell, vorher Assistent am hygieinischen Institut der Universität Zürich und Docent für Hygieine am eidgenössischen Polytechnikum, als Professor für Hygieine und Bakteriologie.

Auf Beginn des neuen Schuljahres 1894/95: Dr. G n eh m von Stein a./Rh., vorher Direktor der Gesellschaft für chemische Industrie in Basel, als Professor für technische Chemie.

517

Prof. L a c o m b e von Lausanne, vorher Professor an der Universität Lausanne, als Professor für darstellende Geometrie in französischer Sprache.

Die Wahl der bisherigen Professoren für Nationalökonomie, Dr. Platter, und für specielle Botanik, Dr. Schröter, deren Amtsdauer im Berichtsjahre ahlief, wurde für eine weitere 10jährige Amtsdauer erneuert.

Die bei Bestellung eines zweiten Professors für technische Chemie entstandene Frage, ob nicht die bisherige Stelle eines ersten Assistenten der technischen Chemie, die der Stelle eines Hülfslehrers gleich kam, eingehen zu lassen sei, erhielt unversehens ihre Lösung. Der bisherige Inhaber dieser Stelle, Professor hon.

Dr. Heumann erlag gegen Ende des Schuljahres schwerer Erkrankung, nachdem er seit 1877 als Assistent und als heauftragter Docent für verschiedene Fächer der technischen Chemie der Schule wertvolle Dienste geleistet hatte. Die dadurch freigewordene Stelle eines ersten Assistenten der technischen Chemie wurde daher nicht wieder besetzt und soweit dabei noch eine Lücke in der Assistenz für den Unterricht in der technischen Chemie blieb, diese durch einen gewöhnlichen Assistenten ausgefüllt.

Der Tod verursachte der Schule auch noch den Verlust des ihr und der Universität Zürich gemeinsamen Assistenten des zoologischen Laboratoriums, Dr. Karl Fiedler, der sich nicht nur durch seine vorzüglichen Dienste, sondern auch durch großmütige Vermächtnisse bei der Schule ein ehrenvolles Andenken gesichert hat.

Nach Verständigung mit Zürich wurde die fernere Bestellung des für das gemeinschaftliche Laboratorium erforderlichen Assistenten ganz von der Universität Zürich und dagegen vom eidgenössischen Polytechnikum die Bestellung eines neuen für die zoologischen Sammlungen nötig gewordenen Assistenten übernommen.

Im ganzen gingen, einschließlich der beiden besonders erwähnten Assistenten, im Verlaufe oder mit Schluß des Schuljahres 18 Assistenten aller Art ab und traten teils im Verlaufe des Berichtsjahres, teils auf Beginn des neuen Schuljahres 18 Assistenten für verschiedene Unterrichtsgebiete und Anstalten neu ein.

P r i v a t d o c e n t e n gingen im Verlaufe des Schuljahres 8 ab, wovon 3 durch Tod, und kamen neu hinzu 6, worunter 3 Assistenten. Ein Habilitationsgesuch wurde abgewiesen; ein anderes harrt noch der Erledigung.

Im ganzen zählte die Schule beim Übergange ins neue Schuljahr 45 Privatdocenten, worunter 7 Assistenten und 3 Konservatoren von Sammlungen.

ßnndesblatt. *''· Jahrg. Bd. I.

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Zwei Docenten der landwirtschaftlichen Schule, Professor Dr.

Krämer und Lehrer Schneebeli, wurden an die Versammlung der deutschen Landwirte in Berlin abgeordnet; der Docent für Weinbau erhielt eine Subvention zum Besuche des Kongresses des deutschen Weinbauvereines in Mainz, und der Assistent der analytischen Chemie eioe solche zum Besuche eines an der Universität Leipzig während der Ferien abgehaltenen besondern Unterrichtskurses in physikalischer Chemie.

Im übrigen fanden die gewohnten Abordnungen einzelner Professoren zu Maturitätsprüfungen von kantonalen Mittelschulen statt.

4. Unterricht.

Die Durchführung der Unterrichtsprogramme vollzog sich ohne erhebliche Störungen in der durch die Studienpläne der Fachschulen und die bisherige Haltung der Schule vorgezeichneten Bahn. Die im Vorjahre eingeführten oder angebahnten Neuerungen in Studienpläneo und Unterrichtsmethoden wurden befestigt und weiter entwickelt, weitere Neuerungen in verschiedenen Richtungen und Gebieten vorbereitet und eingeleitet.

Die zahlreichen neuen Lehrkräfte brachten neues Leben und frischen Zug in einzelne Unterrichtsgebiete. Auch sonst fehlte es nicht an Anregungen und Trieb zu mannigfachen, mehr oder weniger bedeutsamen Neuerungen im Unterrichte. Diese Anregungen fallen zusammen mit dem allgemeinen Zuge nach einer größern Reform des Unterrichtes an den technischen Hochschulen, der zur Zeit besonders in Deutschland sich kräftig geltend macht, stark angefacht durch die Selbstbetrachtung im Spiegel nordamerikanischer Verhältnisse, zu der das durch die Weltausstellung in Chicago veranlaßte, vielseitige eingehende Studium der amerikanischen Industrie, Technik und technischen Schulen geführt hat.

Es kommt dabei vor allem die Ausbildung der Maschineningenieure in Betracht, die in neuerer Zeit an den technischen Hochschulen, so auch an der unsrigeu, weitaus die stärkste Abteilung bilden.

An der B a u s c h u l e wurde die Verteilung des Unterrichtes in Stillehre, Kompositionsübungen, Ornament- und Landschaftszeichnen, den der im Vorjahre in Ruhestand versetzte Professor Stadier versehen hatte, unter die übrigen Professoren Lasius, Bluntschli und Graf endgültig geregelt, ebenso der Assistent bestellt, welcher dabei statt eines neuen Professors der Bauschule gegeben werden sollte.

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Der Studienplan der I n g e n i e u r s c h u l e erlitt erhebliche Veränderungen im Sinne etwelcher Zurückdrängung propädeutischer oder weniger allgemein wichtiger Unterrichtsfächer behufs Entlastung der Studierenden und Zeitgewinn für die hauptsächlichen lugenieurwissenschaften. Es wurden der Unterricht in höherer Mathematik im'zweiten Jahreskurse auf das III. Semester zusammengedrängt, Geometrie der Lage, Astronomie und Kartenzeic.hnen nicht mehr als obligatorische Fächer behandelt, dagegen dem Unterrichte im Wasserbau, einschließlich Wasserversorgung und Entwässerung von Ortschaften, mehr Zeit gewidmet und für das neue Schuljahr ,,Elektrotechnik" als nenes Unterrichtsfach in das Programm aufgenommen. Das immer stärker fühlbare Bedürfnis nach vollständigerer praktischer Ausbildung in Topographie und Geodäsie führte zum erstenmal zur Abhaltung einer topographischgeodätischen freiwilligea Exkursion am Schlüsse des Sommersemesters, bei der in achttägiger zusammenhängender Arbeit eine größere Terrainaufnahme ausgeführt wurde. Die Exkursion fand zahlreiche und eifrige Beteiligung.

Die m e c h a n i s c h - t e c h n i s c h e S c h u l e folgte der Ingenieurschule in der Zusammendrängung des Unterrichtes in höherer Mathematik am II. Jahreskurse auf das dritte Semester. Nachdem sich in der Person des Herrn Ingenieur Wyßling der gesuchte, zur Übernahme eines Lehrauftrages bereite, in der Praxis stehende Elektrotechniker hatte gewinnen lassen, konnte endlich mit der längst beabsichtigten Einführung besondern Unterrichtes in angewandter Elektrotechnik begonnen werden. Der Eintritt neuer Lehrkräfte für Maschinenbau brachte eine neue Verteilung des gesamten dabin gehörenden Unterrichtsgebietes unter die für dieses bestimmten Docenten mit sich ; diese geschah zunächst nur vorläufig und ohne wesentliche Änderung der bisherigen Ausbreitung und Einteilung des gesamten Unterrichtsgebietes. Die begonnene Reform dieses den Kern der Ausbildung des Maschineningenieurs bildenden Unterrichtsgebietes, in zweckmäßiger Verbindung mit der vollständigen Entwicklung des Unterrichtes in Elektrotechnik und im Zusammenhang mit dem Unterrichte in Maschinenlehre, gestaltet sich zu einem ziemlich schwierigen, verwickelten Probleme; ihr vollständiger Abschluß wird sich noch über das nächste Schuljahr hinausziehen und tiefer
greifenden Veränderungen im Studienplane der mechanischtechnischen Schule und in den das Diplom betreffenden Anordnungen rufen.

Der Unterricht in Maschinenzeichnen und Maschinenkonstruieren gewann an Intensivität und durch den vermehrten Eifer, den die Studierenden entgegenbrachten; bei diesen fanden auch die in dem

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durch einen Gas- und einen Petrolmotor bereicherten Muschinenlaboratorium neu eröffneten, zunächst freiwilligen Übungen lebhaften Anklang.

Die c h e m i s c h - t e c h n i s c h e Schule, t e c h n i s c h e Sekt i o n , verfolgte weiter die Durchführung des auf 7 Semester ausgedehnten neuen Studienplanes, wie er ursprünglich aufgestellt worden ist. Mit Schluß des letzten Schuljahres waren alle Studierenden für die noch der alte Studienplan von 6 Semestern gegolten, abgegangen; es ist dieser damit ganz dahingefallen und nuD beim Übergange vom Berichtsjahre zum neuen Schuljahre 1894/95 zum erstenmal das VII. Semester des neuen Studienplanes zur Ausführung gekommen. Seit Beginn der Durchführung des neuen Studienplanes hat er sich zwar der Wiedererwägung in verschiedenen Punkten bedürftig erwiesen; doch erschien es zweckmäßiger, mit dieser und allfälligen Änderungen noch zuzuwarten, bis er erst einmal vollständig durchgeführt sein und die erste Diplomprüfung nach demselben stattgefunden haben wird. Von den neuen Unterrichtsfächern, welche die weitere Durchführung des neuen Studienplanes mit sich brachte, wurde für die ,,Hygieine und Bakteriologie" bleibend durch Bestellung des neuen Professors für diese Fächer gesorgt, für physikalische Chemie einstweilen durch Erteilung eines Lehrauftrages an einen Privatdocenten; für das Fach der ,,Elektrochemie", dessen große Bedeutung wohl erkannt wird, hat sich leider ein geeigneter Docent noch nicht finden lassen.

Das neu eingeführte Unterrichtsfach der Bakteriologie diente auch zur Bereicherung des Unterrichtsprogrammes der p h a r m a ce u t i s c h e n S e k t i o n , in welchem überdies die ,,Lebensmitteluntersuchung" zu vermehrter Berücksichtigung gelangte.

An der F o r s t s c h u l e fand mit dem Eintritte eines neuen Professors für Forstwissenschaften an Stelle des im Vorjahre in Ruhestand versetzten Professor Landolt eine neue Verteilung der verschiedenen Fächer der Forstwissenschaft unter die für diese bestellten drei Professoren statt. In Gewärtigung des Ausganges der unternommenen Revision des Studienplanes, im Zusammenhange mit der zu demselben in enger Beziehung stehenden Ordnung der staatlichen Prüfung zur Erlangung der Wahlfähigkeit an eine höhere Forststelle im eidgenössischen Forstgebiete, beschränkten sich die Neuerungen im Studienplane
auf einige durch die neue Verteilung des Unterrichtsgebietes der Forstwirtschaft unter die einzelnen Docenten herbeigeführte unwesentliche Veränderungen und auf die Anpassung an die vom .schweizerischen Forstvereine in betreff des Studienplanes geäußerten Wünsche, soweit dies noch nötig und zu-

521 nächst möglich war. Die unternommene Revision ist noch nicht zum Abschlüsse gelangt. Viele Stimmen haben sich seit dem Vorjahre aus den Kreisen der schweizerischen Förster vernehmen lassen, mit Entwicklung von Ansichten, Wünschen und Vorschlägen betreffend die Ausbildung der Förster, den Studienplan der Forstschule und die staatliche Wahlfähigkeitsprüfung. Die Schule hat die Pflicht und macht es sich auch zur Pflicht, auf solche Stimmen zu hören; aber es muß ihr schwer fallen, dabei nicht in Verwirrung zu geraten ob den Widersprüchen und der Verworrenheit der Auffassungen, die sich in [auffälliger Weise in den vernommenen Ansichten und Vorschlägen kundgeben.

Bei der l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n S c h u l e ergaben sich keine Neuerungen oder Vorkommnisse von besonderer Bedeutung, als daß der von der Veterinärschule Zürich für in das Gebiet des Veterinärwesens einschlagende Unterrichtsfächer beigezogene Docent wechselte. Direktor Meyer gab wegen leidender Gesundheit den Lehrauftrag zurück, den er seit einer langen Reihe von Jahren in verdankensvverter Weise erfüllt hatte; derselbe ging an Professor Dr. Zschokke über.

Die K u l t u r i n g e n i e u r s c h u l e verharrte noch einmal beim hergebrachten, auf 7 Semester berechneten Studienplane, der im Berichtsjahre zum erstenmal seit Eröffnung dieser Fachschule seinen vollen Auslauf erreichte. Damit trat auch die erste Schlußdiplomprüfung und Diplomerteilung der Kulturingenieurschule ein. War es auch nur ein Studierender, der die Diplomprüfung durchmachte, so hatte die Schule doch die Genugthuung, diesen mit dem Diplom ,,ausgezeichnet" abgehen lassen zu können. Mit dem erstmaligen Auslaut'e des bisherigen Studienplanes war auch der Zeitpunkt zu gründlicher, entscheidender Wiedererwägung desselben gekommen.

Auf Grund der bis jetzt über die Ausbildung von Kulturingenieuren und deren Beruf gemachten Erfahrungen hat diese Wiedererwägung vorläufig dahin geführt, den Studienplan in Abweichung vom bisherigen, der gleichmäßige Ausbildung im Ingenieurund Agronomfach bezweckte, vorzugsweise auf die Ausbildung als Ingenieur und Geometer zu richten. Dabei wird auch eine Verkürzung des Studienplanes nach der Zeit und eine Anlage desselben möglich, daß die Kulturingenieurschule auch solchen Studierenden /u dienen vermag, die sich zum Kataster-Geometer
ausbilden wollen.

In diesem Sinne ist ein neuer, auf 5 Semester beschränkter Studienplan entworfen und für die auf das Schuljahr 1894/95 neu eintretenden Studierenden vorläufig zur Einfuhrung gebracht worden.

Die VI. A b t e i l u n g oder S c h u l e für F a c h l e h r e r nahm an der Auffrischung und der Bereicherung teil, die dem Unterrichte

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der andern Fachschulen durch neue Lehrkräfte und durch Einführung neuer Unterrichtsfächer zukamen. Die Lücke, welche die weitere Verschiebung der Wiederbesetzung der seit 1892 verwaisten Professur für höhere Mathematik für den Unterricht in Mathematik ließ, wurde so gut als möglieh durch die vorhandenen Professoren und Privatdocenten der Mathematik ausgefüllt.

An der F r e i f ä c h e r - oder a l l g e m e i n e n p h i l o s o p h i s c h e n und s t a a t s w i r t s c h a f t l i c h e n A b t e i l u n g blieb die von früher her offene Professur für englische Litteratur und Sprache noch unbesetzt; es wurde für diese Fächer wieder durch Erteilung eines Lehrauftvages an einen anderweitigen Docenten gesorgt und auf Privatdoeeuten abgestellt.

Mit dem neu angenommenen Privatdocenten für das Gebiet der Künste erfuhr das Programm für dieses Gebiet eine Bereicherung durch Vorlesungen und Übungen über graphische Vervielfältigung.

5. Anstalten für Übungen, wissenschaftliche Arbeiten und Versuche.

Die verschiedenen Laboratorien zählten an Praktikanten: Wintersemester Sommersemester 1893/94.

1894.

Allgemeine Übungslaboratorien des physikalischen Institutes . . . . .

Elektrotechnische Laboratorien des physikalischen Institutes Wissenschaftliche Laboratorien des physikalischen Institutes Analytisch-chemisches Laboratorium der chemisch-technischen Schule . . .

42 von der mechanisch-technischen Schule.

Technisch-chemisches Laboratorium der chemisch-technischen Schule . . .

Pharmaceutisches Laboratorium der chemisch-technischen Schule . . : . : .

Agrikulturchemisches Laboratorium der landwirtschaftlichen Schule . . .

Photographisches Laboratorium . . .

Maschinenbau-Laboratorium . . . .

Zoologisches Laboratorium . . . .

57

35

52

21

21

11

124, davon

73

67

63

3

5

6 24 -- 2

14 20 67 5

Außer diesen besondern Laboratorien waren auch die im Anschlüsse an die Vorlesungen verschiedener Unterrichtsgebiete eröff-

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neten Praktika, wie für Pflanzenphysiologie, systematische Botanik, Pétrographie, Technologie der Baumaterialien, Forstwissenschaften, gut besucht.

Im allgemeinen setzten sich der Betrieb der Laboratorien, die Arbeiten und Übungen in denselben in gewohnter Weise ruhig fort.

Auch gingen wieder aus den Forschungen und Arbeiten der Professoren, Assistenten und Studierenden zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen hervor.

Von den einzelnen Laboratorien und sonstigen Anstalten für Übungen, wissenschaftliche Arbeiten und Versuche ist im besondern zu erwähnen : Das p h y s i k a l i s c h e I n s t i t u t hatte sich mehrerer wertvoller Gesi-henke an metrischen Apparaten und Maschinen von auswärtigen Fabrikanten zu erfreuen. -- Dem von Mechanikern und Maschinisten aus Zürich und Umgebung geäußerten Verlangen nach Belehrung entgegenkommend, wurden für solche von Docenten der Physik mit Ermächtigung des Schulrates freiwillig einige besondere Vorlesungen abgehalten. -- Die im letzten Jahresberichte hervorgehobene Wünschbarkeit eines Ersatzes der unvorteilhaft arbeitenden Wassermotoren durch Motoren anderer Art hat sich neuerdings und in vermehrtem Maße geltend gemacht.

Bei dem a n a l y t i s c h - c h e m i s c h e n L a b o r a t o r i u m wurden zwei Räume speciell für Arbeiten in physikalischer Chemie neu eingerichtet und ausgerüstet, und es gelangte ein besonderes Praktikum für dieses Unterrichtsfach zur Einführung.

Die Verhältnisse des t e c h n i s c h - c h e m i s c h e n L a b o r a t o r i u m s erlitten eine starke Beeinflussung dadurch, daß der langjährige erste Assistent, Prof. Dr. Heumann, im Laufe des Winters schwer erkrankte und von da ab bis zu seinem nach Schluß des Sommersemesters erfolgten Hinschiede überhaupt nicht mehr thätig zu sein vermochte. Die Lücke ließ sich für das Sommersemester durch vorübergehende Übertragung der Assistenz an einen Privatdocenten ausfüllen. Auf das neue Schuljahr wurde durch Bestellung eines zweiten Professors der technischen Chemie für die Ergänzung und die von früherher schon als notwendig erkannte Verteilung der Lehrkräfte für technische Chemie gesorgt. Die Bestellung eines Professors für Hygieine und Bakteriologie brachte auch die Herrichtung eines kleinen Laboratoriums für Bakteriologie neben den chemischen Laboratorien mit sich.

Das p h o
t o g r a p h i s c h e L a b o r a t o r i u m nahm wieder seinen Leiter über die ihm aufgetragene Lehrverpflichtung hinaus in Anspruch, indem derselbe in die Lage kam, an Prüfungen mitzuwirken, Untersuchungen zu machen, Gutachten abzugeben etc.

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Die bei der mechanisch-technischen Schule längst bestehende Anlage für Übungen und Untersuchungen im Unterrichtsgebiete des Maschinenbaues, die bisher mehr nur sporadisch in Verbindung mit dem Unterrichte in theoretischer Maschinenlehre benutzt worden war, erhielt zur Ausgestaltung als M a s c h i n e n b a u - V e r s u c h s La b o r a t ori u m eine Bereicherung durch einen Petrol- und einen Gasmotor. Hand in Hand damit ging auch eine Bereicherung des Unterrichtes in Maschinenbau durch Eröffnung eines besonderu Kurses von Übungen in diesem Laboratorium. Es bedeutet dies nur erst den Anfang der notwendigen Ausgestaltung dieses Unterrichtes und des dazu gehörenden Maschinenlaboratoriums.

Das von dem an der Universität Zürich und am eidgenössischen Polytechnikum wirkenden Professor der Zoologie geleitete z o o l o g i s c h e L a b o r a t o r i u m oder I n s t i t u t , an dessen Betriebskosten das Polytechnikum nur einen kleinen Beitrag leistet, hat durch den Kanton Zürich und ganz auf Rechnung der Universität eine gründliche Reorganisation erfahren, und zwar durch räumliche Ausdehnung auf mehr als das Doppelte und ganz neue, vervollständigte Einrichtung. Das Institut erlitt einen schweren Verlust durch den Tod seines ausgezeichneten Assistenten, des Privatdocenten Dr. Karl Fiedler. In hochherziger Weise hat der Verstorbene dem Institute ein Vermächtnis von Fr. 9000 zugewendet, wovon Fr. 7000 zur Verabtblgung von Reiseunterstützungen an Schüler des Institutes, die Untersuchungen am Meere ausführen sollen, und Fr. 2000 für.

den Ankauf eines Naphthahootes zur biologischen Erforschung des Zürichsees und benachbarter Seen und Beschaffung von Untersuchungsmaterial für das zoologische Laboratorium.

An der S t e r n w a r t e , deren Leitung nach dem Tode des Prof. Dr. Wolf dessen langjährigem Assistenten, Professor Wolfer, anvertraut wurde, nahmen die astronomischen Vorlesungen und Übungen in bisherigem Umfange ihren Fortgang und ebenso die wissenschaftlichen Beobachtungen und Arbeiten, insbesondere der regelmäßige Zeitdienst, die Sonoenfleckenstatistik und die Sonnenbeobachtungen am Refraktor. Durch die Wahl des neuen Direktors findet sich für gewissenhafte gleichmäßige Fortführung der Beobachtungen und Arbeiten von Prof. Dr. Wolf sei. im Sinne der Bestimmungen seines hochherzigen Vermächtnisses
volle Gewähr geleistet.

Die Ausrüstung der Sternwarte hat, abgesehen von einigen neuen Hülfsapparaten, keine bedeutende Vermehrung erfahren, dagegen eine eingehende Auffrischung durch die gründliche Reinigung und Reparatur des Refraktors und des altern der beiden Meridiankreise, so daß sich nun die Hauptinstrumente wieder in tadellosem Zustande befinden.

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Die bei der Sternwarte befindliche historische Sammlung erfuhr eine höchst wertvolle Bereicherung durch die von Prof. Dr. Wolf sei.

ihr vermachte Privatsammlung alter Instrumente.

Die V e r s u c h s f e l d e r der l a n d w i r t s c h a f t l i c h e u S c h u l e wurden .als Demonstrationsmittel des Unterrichtes, wie für Versuche, wieder nachdrücklich und ausgiebig ausgenützt.

Auf dem V e r s u c h s f e l d e für A c k e r b a u setzten sich die beiden Versuche, die schon in den Vorjahren im Gange gewesen und dem Plane nach noch einige Jahre weiter fortgeführt werden sollen, fort mit in wissenschaftlicher Beziehung und hinsichtlich des Ertrages des Feldes befriedigenden Ergebnissen.

Der O b s t g a r t e n ist in der Entwicklung so weit gediehen, daß er nun ein allen Anforderungen des Unterrichtes genügendes Demonstrationsmaterial und zugleich einigen Ertrag zu bieten vermag; leider hatte er unter Hagelschlag und dem heftig auftretenden Gitterrost zu leiden.

Auch im W e i n b e r g e brachte Hagelschlag in mehrfacher Richtung Schaden; die Versuche wurden gestört und die Aussichten, die auf eine gute Ernte sich eröffnet hatten, verdorben. Zu den von früher her im Wange befindlichen verschiedenartigen Versuchen kamen, als neu, Versuche mit einer in Frankreich seit einiger Zeit empfohlenen neuen Schnittmethode hinzu. Diese, wie die übrigen Versuche, müssen noch länger fortgesetzt werden, um aus ihren Ergebnissen-sichere Schlüsse ziehen zu können.

6. Oie Sammlungen.

Neben der Verdankung zahlreicher, zum Teile bedeutender Geschenke, die auch im Jahre 1894 einliefen, bleiben im allgemeinen, was die Sammlungen von Unterrichtsmitteln für einzelne Unterrichtsfächer und Fachschulen anbetrifft, die schon früher gemachten Bemerkungen zu wiederholen. Den Sammlungen, die i» diesen letztern als der Verbesserung bedürftig bezeichnet sind, haben sich im Berichtsjahre noch die Sammlung für den Unterricht in Kulturtechnik, besonders aber die von Maschinenmodellen für den Unterricht in Maschinenzeichnen und Maschinenbau beigesellt, deren gehörige Auffrischung und Auffnung außerordentliche Anstrengungen erforderte und noch weiter fordern wird.

Um Raum für einen neuen Zeichensaal zu gewinnen, mußte die Sammlung von Maschinenmodellen der mechanisch-technischen Schule aus dem Saale, in dem sie sich von jeher befunden, in mehrere Räume des Kellergeschosses verteilt werden -- eine Unterbringung, die nur als einstweiliger Notbehelf gelten darf.

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Bemerkenswerte Veränderungen Sammlungen erfahren:

haben folgende allgemeine

Die B i b l i o t h e k . Als neuer Bibliothekar an Stelle des im Vorjahre verstorbenen Professor Dr. Wolf trat Professor Dr. Rudio ein. Die Aufräumung mancher Rückstände, die dringend nötige neue Katalogisierung, zusammen mit den vermehrten Anforderungen, welche sich überhaupt an die Leitung der Bibliothek mit ihrem Anwachsen stellen, brachten dem neuen Bibliothekar eine große Arbeitslast, welche auch noch die Beigabe einer außerordentlichen Hülfskraft nötig machte. Die Biblioihek erfuhr einen Zuwachs von 2502 Bänden, dessen ganz ungewöhnliche Größe sich vorzugsweise aus den bedeutenden Vermächtnissen erklärt, welche sie Ingenieur Dr. Bürkli in Zürich, Baurat Thomann in Wien und Professor Dr. Wolf zu verdanken hatte. Es erhöhte sich so der Bestand der Hauptbibliothek auf 34,363 Bände, ungerechnet die Bestände der bei den einzelnen Fachschulen, Instituten und Sammlungen gehaltenen Handbibliotheken. Das starke Anwachsen der Bibliothek und der zunehmende Besuch des Lesezimmers steigerten auch das Verlangen nach baldiger Abhülfe des längst beklagten Mangels an Raum, an dem Bibliothek und Lesezimmer leiden.

In den g e o l o g i s c h - p a l ä o n t o l o g i s c h e n S a m m l u n g e n wurden neben den laufenden Arbeiten des Unterhaltes und der Revision die Verarbeitung und Einordnung neuen Materials, sowie die weitere Ausgestaltung der Sammlungen, besonders in Hinsicht auf Verwertung für den Unterricht, eilrig fortgesetzt. Der herrschende Mangel an Raum hemmt leider in bedenklicher Weise diese Ausgestaltung.

Die im Vorjahre mit dem Eintritte des neuen Direktors begonnene gründliche Reform der m i n e r a l o g i s c h - p e t r o g r a p h i s c h e n S a m m l u n g e n nahm ihren Fortgang. Der Reinigung, Umstellung und Neuordnung der m i n e r a l o g i s c h e n Sammlung folgten die Sichtung und neue systematische Aufstellung der p e t r o g r a p h i s c h e n Schausammlung, für deren weitere Ausgestaltung im Laufe der nächsten Jahre durch außerordentliche Anschaffung von neuen Schränken vorgesorgt wurde. Die in Angriff genommene höchst notwendige De tai l revision der mineralogischen Sammlung wird mehrere Jahre zu ihrer Durchführung erfordern.

Die geologische und die mineralogische Sammlung hatten auch einige außerordentliche Anstrengungen zu machen, um den im Herbste in Zürich abgehaltenen internationalen Geologenkongreß würdig zu empfangen. Dieser brachte ihnen zahlreichen Besuch, viele Anerkennung und eine Menge wertvoller Geschenke.

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Bei den z o o l o g i s c h e n S a m m l u n g e n richteten sich die Arbeiten wieder besonders darauf, die Sammlungen den Unterrichtsbedürfnissen anzupassen und diesen entsprechend weiter zu führen.

Auch hier hindert aber der herrschende Mangel an Raum, dies in geeigneter Weise zu tliun. Entsprechend einem schon wiederholt betonten Bedürfnisse wurde dem Direktor der Sammlung in der Person von Dr. Heuscher aus Appenzell A.-Rh. noch ein Assistent heigegebeo, welcher neben dem von früher bestehenden Konservator, der ganz von der systematischen Sammlung, dem eigentlichen Museum, in Anspruch genommen wird, hauptsächlich der biologischen und der dem Unterrichte gewidmeten Abteilung der Sammlungen zu dienen hat.

Der im April 1894 verstorbene Assistent des zoologischen Institutes, Dr. C. Fiedler, hat in seinen hochherzigen Vermächtnissen auch die zoologische Sammlung bedacht, und zwar mit einem Legat von 1000 Franken für Aufstellung einer Gruppe in der biologischen Sammlung.

Die als ,, B o t a n i s c h e s M u s e u m " 1 zu bezeichnenden, im botanischen Garten des Kantons Zürich untergebrachten botanischen Sammlungen verloren mit dem im Juni erfolgten Hinschiede von Professor Jäggi ihren Direktor und Konservator, der sie seit 23 Jahren mit größter Treue und Hingebung erfolgreich gehütet und besorgt hatte. Er hinterließ die Sammlung in musterhafter Ordnung. Mit dem Tode von Professor Jäggi löste sich die Vereinigung von Direktor und Konservator in e i n e r Person. Als neuer Direktor wurde der Professor der speoiellen Botanik, Dr. Sehröter, ernannt, als Konservator Dr. v. Tavel von Bern, Privatdocent am Polytechnikum und früher Assistent des pflanzenphysiologischen Institutes.

Durch diese Ernennungen war sowohl das weitere Gedeihen der Sammlungen gesichert, als auch für noch engere Verbindung und bessere Ausnützung derselben für den Unterricht gesorgt, wobei das schon seit einigen Jahren von Professor Dr. Schröter an der Schule abgehaltene, immer noch heimatlos gebliebene botanischsystematische Praktikum endlich seinen natürlichen Plate im botanischen Museum gewann.

Der Ankauf des botanischen Nachlasses von Professor Jäggi, wozu aus dem Schulfonds ein außerordentlicher Kredit bewilligt wurde, brachte dem Museum zu billigem Preise eine bedeutende, wertvolle Bereicherung der Herbarien, der Bibliothek
und der Ausrüstung mit Instrumenten für Untersuchungen und Übungen.

Von seilen Zürichs ist anläßlich der Bestellung eines neuen Direktors für seinen botanischen Garten ein neues Reglement für diesen aufgestellt und sind Ansprüche auf einen Teil der bisher vom

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eidgenössischen Polytechnikum für seine Sammlung im botanischen Garten eingenommenen Räume erhoben worden. Es hat dies Erörterungen mit der Regierung des Kantons Zürich gerufen, die noch nicht zum Austrage gelangt sind und zusammen mit dein auch für die botanischen Sammlungen in ihren bisherigen Räumen sich fühlbar machenden Raummangel die Untersuchung der Frage einer Verlegung derselben aus dem botanischen Garten des Kantons Zürich angeregt haben. Im engern Kreise der Anlagen der polytechnischen Schule untergebracht, würden sie den Unterrichtszwecken besser dienen.

Die ,,gewerbhygieinische Sammlung" nahm mit ihren mit wenigen Ausnahmen dem eidgenössischen Fabrikinspektorate gehörenden Gegenständen an der Gewerbeausstellung in Zürich teil. Diese Beteiligung gab zur Herausgabe eines illustrierten Kataloges, zu einer verbesserten Einrichtung und zur Bereicherung der Sammlung durch zahlreiche und wertvolle Gegenstände Anlaß, die alle von Industriellen geschenkt wurden. Die fortwährende reiche Beschenkung der Sammlung läßt nun freilich, trote der vor einem Jahre erfolgten Einräumung eines zweiten Zimmers, schon wieder bedenklichen Mangel an Platz empfinden.

Die K u p f e r s t i c h s a m ml u ng erfreute sieh weitern guten Gedeihens. Der Besuch mehrte sich, ebenso die Benützung für Unterrichtszwecke ; und wenn auch neben den Ausgaben für Verwaltung und Besorgung von den verfügbaren Mitteln wenig mehr zur Äuffnung der Sammlung übrig blieb, so führten doch wieder zahlreiche Geschenke eine ansehnliche Vermehrung herbei.

7. Die Annexanstalten.

»

D i e A n s t a l t f ü r P r ü f u n g v o n B a u m a t e r i a l i e n wurde wie im Vorjahre, so auch im Berichtsjahre wieder von Behörden und Privaten, worunter auch ausländische Industrielle, in vermehrtem Maße in Anspruch genommen. Ganz besonders lebhaft gestaltete sich der Verkehr mit den Bahnverwaltungen, die teils durch größere Bahubauten, teils durch die in Fluß geratene Untersuchung der Beschaffenheit des Materials der besiehenden eisernen Brücken dazu geführt wurden, die Dienste der Anstalt mehr als je in Anspruch zu nehmen. Im ganzen stellten sich 169 Auftraggeher mit 609 Anträgen für Materialproben ein (im Vorjahre 142 mit 527), deren Ausführung, einschließlich der wissenschaftlichen und der chemisch-analytischen Untersuchungen, 27,913 Einzelversuche nach sich zog (im Vorjahre 21,640). Davon entfallen allerdings 11,445 Versuche auf wissenschaftliche Arbeiten, die hauptsächlich die hydrau-

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lischen Bindemittel betrafen. Dagegen sind nicht eingerechnet die zahlreichen einzelnen physikalischen Bestimmungen, wie die des specifischen Gewichtes, der Glühverluste etc. Die Inanspruchnahme der Anstalt und ihres Vorstandes wuchs noch durch die Erteilung von Laboratoriumsunterricht an die Studierenden des Polytechnikums und dadurch, daß dem Vorstande die Führung des leitenden Ausschusses der internationalen Konferenz für Vereinbarung einheitlicher Methoden der Prüfung von Baumaterialien zufiel, die ihre nächste Versammlung 1895 in Zürich abhalten wird.

Die Anstalt ist im Berichtsjahre so ziemlich an einer Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt, die sie ohne Änderung der gegenwärtigen Einrichtungen und Betriebsverhältoisee, ohne Vermehrung der Ausrüstung und des Personals nicht zu überschreiten vermag.

Bereits machte sich Mangel an Einrichtungen verschiedener Art und Arbeitsüberlastung des außer dem Vorstande 14 Angestellte umfassenden Personals fühlbar. Mit der Zunahme der Thätigkeit der Anstalt hing auch eine unerwartete Steigerung der Einnahmen unausgeführte Aufträge von mehr als 20 % gegenüber dem Vorjahre zusammen, der sich freilich auch wieder eine gleiche Steigerung der Betriebsausgaben gegenüberstellt. Den Beitrag des Bundes im Betrage von Fr. 20,000 an die Kosten der Anstalt eingerechnet, stiegen die gesamten Einnahmen, mit denen sich die gesamten Ausgaben ausglichen, auf Fr. 53,215. 10.

An wissenschaftlichen Arbeiten wurden eine größere Zahl verschiedener, hauptsächlich hydraulische Bindemittel betreffender Untersuchungen durchgeführt, die teils von früher her im Gange gewesen, teils neu begonnen worden waren. Aus diesen wie auch den übrigen Arbeiten gingen eine Reihe Veröffentlichungen des Vorstandes hervor, worunter Heft VI und VII der offiziellen Mitteilungen der Anstalt.

Der a g r i k u l t u r c h e m i s c h e n U n t e r s u c h u p g s s t a t i o n , deren Kontrollthätigkeit sich annähernd auf der im Vorjahre erreichten Höhe erhielt, wurden 3539 (im Vorjahre 3581) Proben zur Untersuchung eingesandt, wovon 2888 Düngemittel, 477 Futtermittel, 174 Verschiedenes betrafen (im Vorjahre 2874, 605 und 1021.

Bei Vergleichung mit dem Vorjahre ist nicht zu vergessen, daß in demselben infolge der eingetretenen Trockne und Futternot eine ganz außerordentliche Steigerung der
Inanspruchnahme der Station, ganz besonders für Kontrolle von Futtermitteln, stattgefunden hatte.

Die Gesamtzahl der Einzelnuntersuchungen, welche die eingegangenen Proben erforderten, belief sich auf 13,420 gegenüber 17,113 im Vorjahre. Dieser bei der fast gleich gebliebenen Zahl der eingegangenen Proben auffallende Unterschied betrifft größten-

530 teils die Düngemittel und erklärt sich daraus, daß infolge der in den Gehaltsbestimmungen erlangten größern Sicherheit öftere Wiederholungen der Analysen ausfielen und daß die Art der zu erprobenden Düngemittel zufällig die Bestimmung einer weniger großen Zahl Bestandteile erforderte.

Von den eingegangenen 3539 Proben stammten aus dem Auslande, hauptsächlich Deutschland, Italien und Belgien, 113, aus der Schweiz 3426, wovon wieder der weitaus größte Teil aus den Kantonen Zürich und Luzern, nebst Thurgau, Aargau, St. Gallen und Zug. Die Zahl der aus den übrigen Kantonen erfolgten Einsendungen blieb je unter 100.

Die Zahl der von der Station mit Fabrikanten und Händlern abgeschlossenen Kontrollverträge stieg auf 36 für Düngemittel und 21 für Futtermittel (im Vorjahre 30 und 7). Diese bedeutende Zunahme ist vor allem einer erheblichen Verminderung der Kontrollgebühr per Waggon verkaufter Dünger- oder Futtermittel zuzuschreiben , die eingeführt wurde und es auch kleinern Händlern nahelegte, unter Kontrolle zu treten. Diese Herabsetzung der Kontrollgebühr hat freilich trotz der Zunahme der Kontrollverträge die gesamten Einnahmen an Kontrollgebühren erheblich vermindert; sie geschah aber sowohl im Interesse der Landwirtschaft, als auch der Stellung der Station gegenüber Fabrikanten und Händlern.

In der zweiten Hälfte des Jahres konnte endlich mit den längst geplanten Topfkulturversuchen begonnen werden, nachdem nach langen Mühen die notwendigste Einrichtung hierfür zu stände gekommen war. Leider sieht sich die kaum geschaffene Anlage durch neue bauliehe Anlagen in der Nachbarschaft schon gestört und von der Gefahr bedroht, sich mit ihrem Glashause nächstens einen andern Platz suchen zu müssen.

Dem Raummangel, unter dem die Station stark zu leiden angefangen hatte, wurde einstweilen gesteuert durch Zuweisung einiger an die Räume der Station sich anschließender Kellerräume des chemischen Laboratoriums der polytechnischen Schule, welche dieses entbehren konnte.

Die S a m e n k o n t r o l l s t a t i o n , über deren Thätigkeit in dem übungsgemäß vom I.Juli 1893 bis 30. Juni 1894 gerechneten Berichtsjahre der herausgegebene 17. technische Jahresbericht eingehende Auskunft giebt, erhielt im ganzen 6049 Sendungen zur Untersuchung (irn Vorjahre 5958). Die Zahl der Einsender betrug 484, gegenüber 482
im Vorjahre, wobei zu berücksichtigen ist, daß die landwirtschaftlichen Verbände je länger je mehr je für eine größere Zahl Genossenschaften zusammen Kollektivproben einsenden.

Von den 6049 Einsendungen stammten 2929 aus der Schweiz, und

531 zwar meistens aus den Kantonen des Flachlandes, 3120 aus dem Auslande, hauptsächlich Deutschland, England, Österreich und Frankreich.

Die Zahl der sogenannten Konti-ollfirmen belief sich auf 75 (im Vorjahre 71), alle in der Schweiz zu Hause. Von den Kunden dieser Firmen gingen 1916 Proben (im Vorjahre 1726) zu unentgeltlicher Nachuntersuchung ein, wovon 8,7 % (im Vorjahre 11,2%) sich als nicht garantiegemäß erwiesen. Die durch diese Proben vertretene Menge der von Landwirten angeschafften Sämereien beweist, daß bereits ein ganz bedeutender Teil der in der Schweiz verwendeten Samen zur Kontrolle gelangt. Es bestehen auch zilr Zeit 213 landwirtschaftliehe Vereine, Genossenschaften und Verbände, die kollektiv Samen beziehen und kontrollieren lassen.

Der größere Teil der von der Station bewältigten Arbeit betrifft die Voruntersuchungen für Samenhändler. Im ganzen gingen 4133 Muster zur Voruntersuchung ein, meistens von Firmen, die mit der Station für Untersuchung von Proben im Abonnement Verträge abgeschlossen haben. Solcher Firmen waren es 124 (im Vorjahre 120), zur Hälfte aus der Schweiz. Der Zuspruch der großen ausländischen Firmen liefert der Station den größern Teil ihrer Einnahmen und bringt ihr zugleich den Vorteil einer gleichmäßigem Verteilung der Arbeit das Jahr hindurch, indem diese Firmen schon im Juli mit Einsendungen beginnen, während die Firmen des Inlandes selten vor Oktober sich einstellen.

Die im Berichtsjahre untersuchten Sämereien betrafen 123 verschiedene Arten.

Während der Sommermonate war die Station mit den von ihr seit 1883 mit Unterstützung des Landwirtsehaftsdeportements betriebenen verschiedenartigen Untersuchungen und Arbeiten für Förderung des Futterbaues beschäftigt.

Auf Einladung des Komitees der im Herbst in Zürich veranstalteten landwirtschaftlichen Ausstellung beteiligte sich die Station in bescheidener Weise an dieser Ausstellung; sie erhielt dafür die höchste Auszeichnung, das Ehrendiplom, zuerkannt.

Bei den beiden landwirtschaftlichen Untersuchungsstationen gestaltete sich der Ertrag der Gebühren so, daß sie trotz mancher vermehrter oder neuer Ansprüche, denen sie zu genügen hatten, ihre Ausgaben im Gleichgewichte mit den Einnahmen zu halten vermochten.

Centralanstalt für forstliches Versuchswesen.

Im Frühling des Berichtsjahres lief die zweite Amtsdauer der Aufsichtskommission ab; auf den nämlichen Zeitpunkt wünschte sich der in Ruhestand tretende Herr Professor Landolt aus der Köm-

532

mission zurückzuziehen, und ein anderes Mitglied, Herr Oberförster de Torrente in Sitten, befand sich gemäß Heglementsvorschrift (A. S. n. F. IX, 39) im Austritt und durfte für die nächsten 3 Jahre nicht wieder gewählt werden. Dem entsprechend wurde derjenige Teil der Behörde, für welchen eine Neuwahl zulässig war, auf eine neue Atntsperiode bestätigt und an Stelle der zurücktretenden Herren Landoli und de Torrente als neue Mitglieder gewählt: Herr Professor Conrad Bourgeois in Zürich und Generalforstinspektor J. C. Roulet in St. Biaise. Die Kommission hielt eine Sitzung, und zwar vom 17. bis 19. Juni in St. Gallen, die einerseits der Behandlung der jährlich wiederkehrenden Geschäfte (Budget und Arbeitsprogramm pro 1895) und anderseits einiger außerordentlicher Fragen (Beteiligung an den Ausstellungen in Bern 1895 und Genf 1896) gewidmet war. An die Beratungen schloß sich'die Besichtigung der in den Stadtwaldungen von St. Gallen und im Staatswald W iter eingerichteten Versuchsflächen an ; dagegen mußte auf weitere derartige Inspektionen, z. B. der im Kanton Appenzell Außerrhoden angelegten Flächen, des regnerischen Wetters wegen vernichtet werden.

Die im Jahre 1893 durch den Wegzug des Herrn Assistenten Henne eotstandene Vakanz wurde (23. November) durch die Wahl des Herrn Henry Badou von Cremin (Waadt) zum Assistenten für naturwissenschaftliche Untersuchungen ausgefüllt (Amtsantritt auf 1. Januar 1895).

Aus dem einläßlichen Bericht des Vorstehers, Herrn Professor Buhler, ist zu entnehmen, daß die verschiedenen Richtungen der forstlechnischen Thätigkeit der Anstalt ihre sorgsame Pflege erfahren haben. Im Versuehsgarten auf dem Adlisberg wurden die früher eingeleiteten Versuche fortgeführt und neue nach verschiedenen Richtungen angehoben. In den Waldungen des Landes wurden 33 neue Versuchsflächen angelegt, 126 Flächeu teils wiederholt durchforstet, teils neu aufgenommen. Auf Ende des Jahres 1894 ist die Zahl der ständigen Versuchsflächen auf 369 gestiegen, die sich auf 15 Kantone verteilen. Im weitern sind Einleitungen getroffen, daß bis zur Berner-, bezw. Genferajisstellung auch in den übrigen Kantonen ständige Flächen angelegt werden können. Die Übungen der Studierenden fanden in hergebrachter Weise im Übungssaal, im Versuchsgarten -und auf den Versuchsflächen statt. Hierbei ist zu bemerken,
daß die 4stündigen Übungen zu der Vorlesung über Waldbau (1. Teil), die bisher fakultativ waren, nunmehr obligatorisch gemacht sind. Von der wissenschaftlichen Publikation der Anstalt, den ,,Mitteilungen für das forstliche Versuchswesen a , ist im August des Berichtsjahres der III. Band erschienen.

533 8. Die Schulbehörden.

Aus dem S c h u l r a t e schied infolge Annahme der Berufung an die neu geschaffene zweite Professur für technische Chemie am eidgenössischen Polytechnikum Dr. Gnehm aus, der dem Schulrate seit 1881 angehört und dabei seit 1889 die Stelle des Vizepräsidenten eingenommen hatte. Als Ersatz wurde vom h. Bundesrate Ingenieur Dietler, Direktor der Gotthardbahn, in den Schulrat berufen und das bisherige Mitglied des Schulrates, alt Bundesrat Dr. Welti, zum Vizepräsidenten ernannt.

Der Schulrat hielt im ganzen 9 Sitzungen ab; neben diesen gingen zahlreiche Kommissionssitzungen und öftere Besuche der Schule durch die einzelnen Mitglieder her.

Das Präsidialprotokoll weist 591 vom Präsidenten unmittelbar erledigte Geschäfte und getroffene Verfügungen aus.

Die verschiedenen A u f s i c h t s k o m m i s s i o n e n erlitten weder Veränderungen, noch gab deren Thätigkeit zu besonderen Bemerkungen Anlaß.

9. Verwaltung und Finanzen der Schule.

Die Verwaltung der Schule vollzog sich ohne Störungen und erhebliche Neuerungen. Im ständigen Verwaltungspersonal traten, abgesehen von dem bereits bei den Sammlungen erwähnten Wechsel des Konservators des botanischen Museums, keine Veränderungen ein. Mit unserer Ermächtigung wurden die zur Verwaltung gehörenden Angestellten der Schule und ihrer Annexanstalten gegen Unfall versichert.

Wenn auch die finanzielle Lage der Schule immer noch der Sicherung durch die nachgesuchte Erhöhung des gesetzlichen Beitrages des Bundes entgegensieht, so fand sie sich doch einstweilen dadurch gebessert, daß der Schule für das Berichtsjahr durch das Jahresbudget mit einem Bundesbeitrage von Fr. 725,600 wieder etwas größere Mittel gewährt worden waren. Es wurde daher möglich, endlich der Lehrerschaft die ihr schuldige und schon länger her in Aussicht gestellte Besoldungsaufbesserung wenigstens in bescheidenem Maße zu teil werden zu lassen. Indem sonst möglichste Einschränkung beobachtet wurde und die Einnahmen an Schulgeldern erheblich größer als budgetiert ausfielen, ließ sich die Jahresrechnung mit einem Überschusse der Einnahmen im Betrage von über Fr. 45,000 zu gunsten des Schulfonds abschließen.

Außer dem ordentlichen Budget war der Schule für Einrichtung eines neuen Zeichensaales und außerordentliche Mobiliaranschaffungen Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. Ì.

37

534 noch ein Nachtragskredit von Fr. 7000 bewilligt und aus dem Schulfonds ein Beitrag von Fr. 0000 für Anschaffung und Aufstellung neuer Maschinen in das Maschinenlaboratorium zugewendet worden.

Dagegen darf man sich durch diesen günstigen Rechnungsabschluß über die Dringlichkeit der Erhöhung des jährlichen Beitrages des Bundes bis auf Fr. 800,000 nicht täuschen lassen; es gelten immerhin die im letzten Jahresbericht im gleichen Falle gemachten Bemerkungen.

10. Verschiedenes.

Infolge einer vom Kanton Neuenburg vorgenommenen Reorganisation seiner Akademie und seines Gymnasiums wurde der bisher mit der Akademie Neuenburg bestandene M a t u r i t ä t s v e r t r a g fallen gelassen uod dagegen in Unterhandlung für den Abschluß eines neuen Maturitätsvertrages mit dem Gymnasium getreten. Einstweilen erhält Neuenburg für die ersi e Maturitätsprüfung der Realabteilung seines reorganisierten Gymnasiums Anerkennung der Maturitätszeugnisse für prüfungsfreien Eintritt ins Polytechnikum zugesagt.

Unterhandlungen mit andern kantonalen Mittelschulen, worunter auch Litterargymnasien, für den Abschluß weiterer Maturitätsverträge sind angebahnt und sollen durchgeführt werden, sobald über die -an anderer Stelle im Zuge befindliche neue Ordnung der Beziehungen der eidgenössischen MediziaalprUfungen zu der Maturität der Mittelschulen entschieden sein wird.

Mangel an Raum macht sich außer bei den großen naturwissenschaftlichen und archäologischen Sammlungen, wo er zu einem Neubau für diese drängt, immer mehr auch für den Unterricht der Fachschulen und die allgemeine Bibliothek fühlbar; er trifft hier Punkte, die für das Leben und Gedeihen der Schule noch wichtiger als die genannten Sammlungen sind und wo daher mit Hülfe nicht wohl gewartet werden kann, bis zuerst durch Ausräumen dieser Sammlungen in einen Neubau im Hauptgebäude des Polytechnikums neue Räume frei werden könnten. Ein Neubau für die naturwissenschaftlichen und archäologischen Sammlungen, wie sie jetzt an dem eidgenössischen Polytechnikum und der Universität Zürich gemeinsam bestehen, ist jedoch ein großes, mit der Lösung schwieriger Fragen verbundenes Unternehmen, dessen Ausführung sich im gunstigsten Falle längere Jahre hinausziehen wird. Um so mehr erschien es daher geraten, vorerst auf Neubauten zur Befriedigung der eigensten und dringendsten und die Interessen der Schule am

535

nächsten berührenden Bedürfnisse Bedacht zu nehmen. Dazu gehörte vor allem die Sicherung eines passenden Bauplatzes in der nächsten Umgebung des Hauptgebäudes der Schule, wie sie noch vor Jahresschluß durch den Ankauf eines solchen Platzes der Schule zu teil geworden ist, nachdem durch das Budget für 1895 ein bezüglicher Kredit bewilligt worden war.

Hinsichtlich der im letzten Jahresberichte hervorgehobenen Notwendigkeit der Einrichtung einer bessern Beleuchtung der Räumlichkeiten der Schule wurde die Frage der Einfuhrung elektrischen Lichtes weiter studiert und daneben das Auersche Gasglilhlicht in größerem Maßstabe erprobt. Ein bestimmter Entscheid über die einzuführende neue Beleuchtung läßt sich noch nicht treffen. Das Gasglühlicht hat sich indessen gut bewährt, so daß es sich empfiehlt, einstweilen die Frohen mit demselben in noch größerem Umfange fortzusetzen, um so mehr, da die nachgewiesene Ersparnis am Gasverbrauch die Einrichtungskosten auszugleichen vermag.

Endlich ist noch dankbar einer hochherzigen, der Schule zugekommenen Schenkung zu gedenken. Die Herren Gebrüder Schnorf, Besitzer der Fabriken chemischer Produkte in Ueükon, Kt. Zürich, haben zum Audeoken an ihren im Oktober verstorbenen Vater, Herrn Rudolf Schnorf, Gründer der Fabrik, der Schule ein Vermächtnis im Betrage von Fr. 10,000 zugewendet, dessen Zinsen zur Unterstützung bedürftiger, wordiger Studierender der chemischtechnischen Abteilung des Polytechnikums, allenfalls auch zu Reisestipendien oder Preiserteilungen verwendet werdensollen. Die Schenkung ist unsererseits für die Schule angenommen und unter der Benennung ,,Legat Sehnorf1* den unter die Verwaltung des Finanzdepartements gestellten Specialfouds der Schule eingereiht worden.

VII. Statistisches Bureau.

Das statistische Bureau hat die im Programm des Jahres 1894 vorgesehenen Arbeiten in folgender Weise zur Ausführung gebracht : /. Die Bewegung der Bevölkerung in der Schweiz im Jahre Ì892 mit Einschluß der Ehescheidungen.

Diese Publikation, am Schlüsse des Jahres 1893 bereits fertiggestellt, konnte den 31. Januar 1894, in deutscher und französischer Sprache getrennt, zur Austeilung gelangen.

536 IL Die Bewegung der Bevölkerung in der Schweiz im Jahre 1893 mit Einschluß der Ehescheidungen.

in gewohnter Form wie bisher konnte diese Veröffentlichung im Manuskript bis zum schweizerischen Zusammenzug erstellt werden, so daß ihr Erscheinen auf Anfang März dieses Jahres in Aussicht genommen werden darf. Die Kompilation über die Ehescheidungen im Jahre 1893 erschien bereits am 14. Dezember als Separatabzug in beiden Sprachen getrennt.

III. Bewegung der Bevölkerung in der Schweiz von 1871--4890.

Diese umfangreiche Arbeit zerfällt in 3 Teile, von denen jeder einzeln für sich erscheinen wird. Der erste Teil wird die Eheschließungen und Ehescheidungen umfassen, der zweite die Geburten und der dritte die Sterbefälle. Der erste Teil ist sozu'sagen fertig, der zweite in der Arbeit sehr vorgerückt und wird ebenfalls im Laufe des Jahres die Presse verlassen. Der dritte Teil jedoch, welcher mit der Behandlung der Sterbefälle die ganze Arbeit als eine große, drei Bände starke Publikation abschließend zusammenfassen wird, kann kaum vor Mitte 1896 fertiggestellt werden.

IV. Sanitarisch-demo graphisches Wochenbulletin der Schweiz pro 1894.

Mit Anfang des Jahres- 1894 ist das früher jeweilen vom statistischen Bureau im Bundesblatte veröffentlichte Wochenbulletin über die Ehen, Geburten und Sterbet'älle insoweit in ein anderes Stadium geraten, als es nun unter Mitwirkung des schweizerischen Gesundheitsamtes als eigene wöchentliche Publikation zur Austeilung gelangt. Dieses Wochenbulletin erschien auch im Jahre 1894 ununterbrochen und soll mit der Zeit eine Sammlung der eidgenössischen und kantonalen Gesetze und Verordnungen, Réglemente und sonstigen Erlasse betreffend das Gesundheits- und Medizinalwesen enthalten, sowie wichtigere gerichtliche Entscheide, welche das Gebiet der Lebensmittelpolizei, der Seuchenpolizei, der Medizinalpolizei u. s. w. beschlagen, zum Abdruck bringen. Es wird ferner enthalten regelmäßige Angaben über die Zahl der Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle in den größern Städten und Gemeinden der Schweiz, über die Krankenbewegung in den Spitälern und Irrenheilanstalten und über den Bestand der Insassen der Anstalten für Epileptische und für schwachsinnige Kinder, der Trinkerheilstätten etc. Auch auf die Bekämpfung der Volkskrankheiten wird in dieser Veröffentlichung Rücksicht getragen werden. Ein gegen-

537

wärtig noch in Arbeit sich befindendes Inhaltsverzeichnis, nach Materien der 52 Nummern des Jahres 1894, wird den reichhaltigen Stoff' des sanitarisch-demographischen Wochenbulletins vor Augen führen.

Die jeden Dienstag erseheinenden Nummern wurden im Berichtsjahre an alle Sanitätsbehörden und Ärzte, sowie an die wichtigsten Kranken- und Irrenheilanstalten · amtlich und gratis versandt.

V. Stand und Bewegung der GefängnisbevölJcerung in der Schweiz während des Jahres 4893.

Diese monatlichen Zusammenstellungen, mit einem jährlichen Zusammenzug, wurden wie früher ausgeführt und erschienen regelmäßig im Bundesblatt. Auf ein von der schweizerischen Bundeskanzlei unterm 31. Oktober 1894 an das Departement des Innern gerichtetes Gesuch hin wird vom Januar 1895 an diese Publikation im Bundesblatt wegfallen und vom statistischen Bureau zukünftig in anderer geeigneter Weise zur Veröffentlichung gebracht werden.

VI. Statistische Angaben über die in den staatlichen und wichtigsten privaten Irr en-Heil- und Pflegeanstalten der Schweiz im Jahre 1892 ein- und ausgetretenen Geisteskranken.

An Hand der von den Vorstehern besagter Anstalten alle drei Monate eingesandten Individualkarten ist diese Arbeit im Laufe des Jahres ausgeführt und beendigt worden. Die 76 Seiten umfassende Druckschrift gelangte anfangs Januar 1895 uur Austeilung.

VII. Pädagogische Prüfung bei der Rekrutierung im Herbste 1893.

Am 12. September 1894 gelangte auch diese Veröffentlichung, in deulscher und französischer Sprache getrennt, zur Austeilung.

VIII. Ergebnisse der ärztlichen Rekrutenuntersuchung.

Die Zusammenstellungen vom Herbste 1891 erschienen in deutscher und französischer Sprache getrennt im März 1894. Die Bearbeitung der Resultate vom Herbste 1892 ist gegenwärtig noch im Werke und wird im Laufe dieses Jahres zur Veröffentlichung gelangen.

, IX. Statistisches Jahrbuch pro 1894.

Dasselbe verließ am 24. Dezember 444 Seiten stark die Presse.

Gemäß dem Programm, das dieser Publikation vorgezeichnet ist,

538 wurden in diesem Jahrgange eine ganze Reihe neuer Darstellungen hinzugefügt, ältere, weniger aktuelle Tabellen dagegen fallen gelassen.

X. Statistik der im Jahre 1893 vorgekommenen Brandfälle.

Ein Auszug dieser Arbeit ist im Jahrbuch bereits erschienen, dagegen ist mit der Veröffentlichung der im Manuskript fertiggestellten Arbeit zugewartet worden, um ihr auch die Resultate vom Jahr 1894 anzuschließen. Die Publikation wird im Laufe dieses Jahres erscheinen.

XI. Die Bevölkerung der Schweiz nach Berufsarten.

Diese Ergebnisse bilden den Schlußband zur Volkszählung von 1888 und sind am 25. Juni 1894, in beiden Sprachen, 285 Seiten stark und mit 4 graphischen Karten versehen, der öffeutlichkeit übergeben werden.

XII. Vollendung des schweizerischen

Ortschaftsverzeichnisses.

Trotzdem dieses Jahr an der Vollendung dieses Werkes viel gearbeitet wurde, konnte dusselbe doch nicht vollständig zum Abschluß gebracht werden. Es erschienen im Berichtsjahre die Lieferungen 4 bis und mit 8, umfassend die Kantone Frei bürg bis Tessin.

Am Schlüsse des Jahres waren zudem bereits im Drucke die Kantone Waadt und Wallis, ebenso war in Arbeit das zusammenfassende alphabetische Schlußregister sämtlicher schweizerischen Ortschaften, sowie die Zusammenstellung im Manuskript der Kantone Neueuburg und Genf. Bis Ende Februar laufenden Jahres wird voraussichtlich auch dieses Werk zur Veröffentlichung gelangen können.

XHI. Vollendung der

Unfallstatistik.

Die Ergebnisse der schweizerischen Unfallzählung, umfassend den Zeitraum vom 1. April 188b bis zum 31. März 1891, erschienen in zwei Sprachen dargestellt am 30. März 1894.

XIV. Militärstatistisches Ortschaftslexikon.

Nach einem Antrage des schweizerischen Militärdepartements wurde am 9. März 1894 das statistische Bureau beauftragt, eine Enquête über die militärische Aufnahmefähigkeit der schweizerischen Gemeinden an die Hand zu nehmen. Hierauf wurden zunächst die nötigen Formulare und Kreissehreiben an die Gemeinden ent-

539 worfen und, nachdem dieselben : vom Militärdepartemant geprüft 'und gut befunden worden waren, versendet. Die Einsammlung und Durchsicht der Antworten geschah durch das statistische Bureau, und es waren zu Ende des Jahres, bis auf einzelne wenige Gemeinden, sämtliche Antworten aus allen Teilen der Schweiz eingelangt. Mit Jahresschluß waren im Satz fertiggestellt die Kantone St. Gallen, Glarus, Schwyz, Luzern, Uri, Obwalden und Nidwaiden. Im Manuskript druckfertig befanden sich die Kantone Zürich, Zug, GraubUnden, Tessin und Wallis, so daß noch zu bearbeiten bleiben die Kantone Bern, Freiburg, Solothurn, Baselstadt, Baselland, Schaff hausen, Appenzell A.-ßh. und I.-R., Aargau, Thurgau, Waadt, Neuenburg und Genf.

XV. Zeitungsausschnitte.

Diese Zusammenstellung erfreut sich von Jahr &u Jahr größerer Nachfrage. In gewohnter Weise wurden auch im Jahre 1894 aus 78 Schweizerzeitungen die Ausschnitte besorgt und materienweise in 36, verschiedene Gebiete umfassende, Fascikel gesammelt. Behufs leichter Orientierung in den einzelnen Fascikel n wird für jedes derselben ein Nachschlageverzeichnis °angefertigt.

XVI. Bibliographie der Schweiz (Abteilung

Statistik).

An der Aufarbeitung einer schweizerischen Bibliographie hat das statistische Bureau regen Anteil genommen. 25 Sammelwerke, worunter sehr ausgedehnte, wurden im Berichtsjahre durchgangcn und aus denselben die Titel einer sehr großen Anzahl von Arbeiten herausgeschrieben. Beendigt ist zwar die Arbeit, soweit sie das statistische Bureau übernommen hat, noch nicht, indessen wird sie noch dieses Jahr vollendet werden.

XVII. Redaktion der Zeitschrift für schweizerische Statistik.

Diese vom Bunde subventionierte und vom Direktor des statistischen Bureaus redigierte Zeitschrift kam in gewohnter Weise in 4 Quartalheflen zur Veröffentlichung. Sie zählt in ihrem Jahresumfange 492 Seiten und enthält eine Anzahl von graphischen Karten, sowie ein Bildnis von Pfarrer H. Waser.

Außerdem hat das statistische Bureau noch folgende Arbeiten zu besorgen gehabt: 1. Im Monat März, Untersuchung der Wahlzettel für die Ersatzwahl in den Nationalrat im 8. Wahlkreise (Oberaargau).

540

2. Im April, Untersuchung der Unterschriftenbogen der Zollinitiative.

3. Im Oktober, Untersuchung der Unterschriften zum Referendumsbegehren betreffend das Gesandtschaftsgesetz.

4. Bearbeitung der Zahlungskarten lü ber die in Österreich-Ungarn und Deutschland sich aufhaltenden Schweizerbürger.

5. Zusammenstellung der Unglücksfälle in den 15 größern, städtischen Gemeinden und den 43 großen Civilstandskreisen der Schweiz während des Jahres 1893.

6. Versuch einer einheitlichen Darstellung der schweizerischen Weinernte im Jahre 1893.

7. Übersichten über Produktion, Konsum und Verkaufspreis von Salz im Jahre 1893; die Brauereibetriebe der Schweiz im Jahre 1893; die schweizerischen Arbeiterwohnungeu ; die Cementfabrikation in der Schweiz; die Lebensmittelpreise in 17 Ortschaften der Schweiz; die Waisen- und Armenerziehungsanstalten der Schweiz, Taubstummen- und Blindenanstalten , Rettungs- und Zwangserziehungsanstalten und Anstalten für schwachsinnige Kinder.

8. Statistik der Universitäten und Akademien der Schweiz und 9. die schweizerische Volksabstimmung vom 4. November 1894 über die Zollinitialive.

' Hierzu kam noch die Beantwortung einer großen Anzahl von direkten Anfragen über verschiedene Gegenstände.

Im personellen Bestand des Bureaus ist im Laufe des Jahres 1894 keine Veränderung eingetreten.

VIII. Schweiz, meteorologische Centralanstalt.

Im Netz der meteorologischen Stationen sind im Berichtsjahr nur wenige Änderungen eingetreten. Auf R o c h e r s de N a y e bot sich Gelegenheit, eine neue, gut gelegene Bergstation II. Ordnung zu etablieren. Die Verwaltung der Eisenbahn Glion aux Rochers de Naye läßt dieselbe seit anfangs Juni durch das Personal ihrer Bahnstation Naye (1973 Meter über Meer) besorgen. Auf Wunsch und Kosten der Jura-Simpkm-Bahn wurden an den Endpunkten des projektierten Simplon-Tunnels zu B r i e g und I s e i l e durch den Direktor der Anstalt meteorologische Beobachtuugsposten eingerichtet, welche das Material zu wichtigen Studien bezüglich der Niederschlags- und Luftdruckverhältnisse zu beiden Seiten des Berges liefern sollen, wovon letztere für die Frage der Tunnelventilation

541

von großer Bedeutung sind. Die Centralanstalt wird, falls die Beobachtungen mit der nötigen Ausdauer geführt werden, wenigstens die in unserm Lande gelegene Station in ihr Netz aufnehmen. Dagegen war es leider nicht möglich, auf der Furka die Führung einer Station durch die dortige militärische Wache zu bewerkstelligen, wie es das Gletscherkollegium des schweizerischen Alpen-Clubs in einem Gesuch an die eidgenössische meteorologische Kommission gewünscht hat. Das Haupthindernis bildet der Mangel jedes ständigen Personals an Ort -und Stelle. Um irgendwie brauchbare Beobachtungsresultate zu erzielen, mußte ein ständiger Beamter des Verwaltungspevsonals der Gotthardbefestigungen jeweilen die Instruktion der auf der Furke häufig wechselnden Wachmannschaft übernehmen, was bis jetzt nicht zu erreichen war. Die meteorologische Centralanstalt mußte sich deshalb einstweilen darauf beschränken, wenigstens in G l e t s e h eine Niederschlagsmeßstation zu etablieren.

-- In B a d e n (Aargau), wo die Beobachtungen während längerer Zeit sistiert wurden, sind dieselben im Berichtsjahre wieder aufgenommen worden. Eingegangen ist die meteorologische Station auf dem W e i ß e n s t e i n , sowie einige wenige Regenmeßstationen.

Die Zahl der meteorologischen Stationen I. und II. Ordnung betrug am Jahresschluß 102, diejenige der Regenmeßstationen cirka 175.

Mit Hülfe der letztern wurden die Statistik und Studien über die G e w i t t e r wie bisher fortgesetzt. Au Gewitterrapportkarten gingen 1193 Stück ein, die sich auf 83 Gewittertage verteilen. Die Gewitter und Hagelsehläge waren weniger häufig als in den letzten Jahren; dagegen wareu einzelne derselben, namentlich diejenigen der ersten Septembertage, von großer Heftigkeit und verheerend.

Die Station I. Ordnung auf dem S ä n t i s funktionierte wie bisher ohne jede Unterbrechung. Leider verunglückte der Abwart der Station, Franz Dörig, bei dem etwas unvorsichtig unternommenen Abstieg anläßlich eines Provianttransportes am 4. Februar. Er wurde samt einem weitern Träger durch eine große Lawine verschüttet. Wir haben den Hinterlassenen aus dem Kredit für Unvorhergesehenes eine bescheidene Entschädigung zuerkannt. Der neue Abwart hat sich auf Veranlassung der Anstaltsdirektion gegen Unfall versichert und die Anstalt 50 °/o der ziemlich hohen Prämie übernommen. Im
November wurden auf dem Observatorium und in Schwende in der Wohnung des Abwarts neue Telephonapparate aufgestellt, die im Gegensatz zu den früheren vorzüglich funktionieren.

Eine gewisse Schwierigkeit für das meteorologische Beobachtungssystem brachte, wie anderwärts, so auch in unserm Lande, die Einführung der M i t t e l e u r o p ä i s c h e n Z e i t . Da der

542 tägliche Gang der meteorologischen Elemente vom Sonnenstand abhängt, so mußten die Beobachtungstermine, um mit den bisherigen Beobachtungen vergleichbare Resultate zu erhalten, auf der Sonnenzeit belassen, also nach dem Uhrstand der neuen Zeit um eine halbe Stunde verschoben, d. h. auf 7 Va Uhr vorm., l Va und 9Va Uhr nHchm. Mitteleuropäische Zeit verlegt werden, was vielen Beobachtern unbequem fallen mußte. Die Uhren der meteorologischen Registrierapparate bleiben nach wie vor auf Orts-, resp.

Bernerzeit gestellt.

Der t ä g l i c h e W i t t e r u n g b e r i c h t wurde in unverändertem bisherigen Umfang und Inhalt teils in politischen Zeitungen, teils unter Beigabe einer synoptischen, die Witterungsverhältoisse Europas graphisch zur Darstellung bringenden Karte in dem autographischen Bulletin der Centralanstalt publiziert. Letzteres findet eine stets wachsende Verbreitung.

Die Kontrolle über das Zutreffen der von der Centralanstalt ausgegebenen W i t t e r u n g s p r o g n o s e n hat an den Orten, wo dieselbe seit langem regelmäßig geführt wird, folgende Resultate für das Berichtsjahr ergeben, wobei unter I die Prozenteahl der Fälle, wo die Prognose in ihrem ganzen Umfang, unter II die Zahl derjenigen, in welchen nur ein partielles Zutreffen stattfand, und unter III endlich die Prozentzahl der eigentlichen Fehlprognosen figurieren : ZUrich.

Aarau.

Neuchâtel.

Luzern.

I ...

II ...

III ...

72 23 5

65 26 9

81 17 2

69 23 8

Die Ergebnisse stimmen an allen vier Orten mit dem Durchschnitt der letzten Jahre Uberein.

Die eidgenössische meteorologische Kommission, in welcher wir die Ende 1893 mit dem Hinscheid des Herrn Prof. Rud. Wolf entstandene Lücke durch die Wahl von dessen Amtsnachfolger, Herrn Prof. A. Wolfer, Direktor der eidgenössischen Sternwarte in Zürich, ausgefüllt haben, hat im Berichtsjahr keine Sitzung gehalten. Dagegen hat die von ihr für die Fragen der Vornahme einer magnetischen Landesvermessung und der Errichtung eines magnetischen Observatoriums bestellte Subkommission Beratungen gepflogen und wird hierüber der Gesamtkomtnission Bericht erstatten.

Der Direktor der Centralanstalt hat als Mitglied des internationalen Meteorologischen Komitees an einer Sitzung des letztem in Upsala im August teilgenommen und dabei auf der Durchreise im Hinblick auf die oben erwähnten Projekte einige magnetische

543 Observatorien besucht. Außerdem wurde in gewohnter Weise eine Anzahl der inländischen meteorologischen Stationen inspiziert und dabei ein Teil der alten Instrumente gegen solche des neuen Modells ausgewechselt. Unter den Regenmeßstationen figurieren gegenwärtig 60 mit dem neuen verbesserten Apparat ausgerüstete.

Außer dem erwähnten täglichen Witterungsbulletin wurde im Berichtsjahr die Publikation der die Niederschlagsmengen sämtlicher Stationen enthaltenden monatlichen Übersichten bis März 1894 fortgeführt, von den ,,Annalen a Jahrgang: 1892 ausgegeben und vom Jahrgang 1893 der Druck bis auf einen kleineu Teil des Anhangs vollendet. Bezüglich des Beobachtungsmaterials von 189-4 wurde der größere Teil der Kechnungsarbeiten durchgeführt. Einer größern Zahl von Anfragen und Auskunftsbegehren über meteorologische Verhältnisse wurde thunlichst entsprochen. Namentlich sind es Erkundigungen über Niederschlagsmengen dieser und jener Gegend, die im Hinblick auf Projekte von Wasserkraftanlagen immer häufiger gestellt werden.

IX. Abteilung Bauwesen.

I. Oberbauinspektorat.

A. Allgemeines.

Das Aoerbieten der französischen Regierung, die Korrektion der Aire auf ihrem Gebiete unter der Bedingung auszuführen, daß der Knnton Genf als einziger Interessent sich verpflichte, den größten Teil der diesbezüglichen Kosten zu übernehmen, ist von uns im Einverständnis mit der Regierung von Genf dahin beantwortet worden, daß die Schweiz bereit sei. an die zu Fr. 49,000 veranschlagten Korrektionsai'beiten an der Aire auf Gebiet der Gemeinden St. Julien und Thoiry eine feste Aversalsumme von Fr. 20,000 beizutragen, deren Auszahlung nach Vollendung und allseitiger Annahme der Arbeiten erfolgen solle.

Die Antwort der französischen Regierung auf unseru Vorschlag steht noch aus.

Als Vertreter der Schweiz an dem in Haag abgehaltenen VI.

internationalen Binnenschiffahrlskongreß wurde' der eidgenössische Oberbauinspektor, Herr A. von Morlot, abgeordnet.

544

B. Straßen und Brücken.

Die daherigen Inspektionen fanden in gewohnter Weise statt.

Die Eröffnung der Pässe für das Rad fand überall vor dem 15. Juni statt.

Grimselstrasse.

a. Gebiet des Kantons Bern.

Die Arbeiten für Verbreiterung der Straße auf der I. Sektion (Hof-Guttannen), sowie diejenigen für den Neubau auf den Sektionen U--VI (Guttannen-Kantonsgrenze Wallis) sind im Laufe des Berichtsjahres der Hauptsache nach vollendet worden, so daß die Straße im Spätherbst mit Wagen befahren werden konnte.

Die Brücke über den Gerstenbach, welche infolge eines Gewitters weggerissen worden war, wurde in kurzer Zeit wieder hergestellt. Die Kosten der ausgeführten Arbeiten belaufen sich auf Fr. 1,100,107. 50.

b. Gebiet des Kantons Wallis.

Auch hier sind die Arbeiten zürn großen Teil als beendigt zu betrachten.

Die Ausgaben betragen Fr. 342,137. 90, und es erreichen somit die Gesamtkosten für beide Kantone die Summe von Fr. 1,442,2.15.40, an welche Summe der Bund im Jahr 1894 einen Beitrag von Fr. 180,000 geleistet hat.

Bin Gesuch der Regierung von Wallis um Verabfolgung größerer jährlicher Auszahlungen wurde von derselben wieder zurückgezogen, um mit diesem Begehren nicht vor die Bundesversammlung treten zu müssen.

Klausenstrasse.

a. Gebiet des Kantons Uri.

Die Arbeiten auf der Strecke Brügg-Trudelingen, welche im Jahre 1893 nicht ganz fertig erstellt werden konnten, sind nun beendet; dagegen konnten diejenigen zwischen Spiringen und Unterschächen infolge ungünstiger Witterung nicht ganz zu Ende geführt werden. Das Nämliche ist der Fall für den Neubau auf der Sektion Unterschächen-Urigen, wo die Arbeiten auch noch durch Rutschungen verzögert worden sind.

545

Eine etwa 200 m. lange Straßenstrecke unterhalb Spiringen ist vollendet worden; ebenso die Uferschutzbauten am Schächenbach.

Die fertige Länge der Straße beträgt zu Ende 1894 3200 m.; weitere 5300 m. sind zu *k vollendet.

Die Kosten auf der Urnerseite belaufen sich auf Fr. 572,300.

b. Gebiet des Kantons Glarus.

Das Gesuch der Regierung von Glarus um Bestellung einer eidgenössischen Schätzungskommission für den Landerwerb wurde, gestützt auf einen bezüglichen Entscheid des Bundesgerichtes, welches die Voraussetzungen des Art. l des Bundesgesetzes vom 1. Mai 1850 über die Expropriation hier nicht als vorhanden betrachtet, abschlägig beschieden.

Die Straße zwischen Ennetlinth und Fruttmatt ist, bis auf die Tunnels, einen Teil der Bekiesung, der Schranken u. s. w., so ziemlich vollendet.

Die Bauauslagen erreichen am Ende des Berichtsjahres die Summe von Fr. 213,781. 45.

Centovallistrasse.

Die Strecke von Cavigliano bis Intragna ist vollendet und die Arbeiten an der Verbreiterung auf der Sektion Intragna-Camedo sind sehr vorgesehritten.

Die Kosten betragen Fr. 580,000.

546

Stand der durch besondere Bundesbeschlüsse far Strassenbauten bewilligten Subventionen.

Datum des Beschlusses.

Straße.

SubKosten- Maximum Autder be- bezahlte ventionsvoran- willigten rest auf schlag.

Bundessu jvention. I.Jan. 1895.

Fr.

1. Grimselstraße . 12.L)ez.l889 a. an Bern . .

1,260,000 340,OUO 6. an Walli8 .

Fr.

Fr.

Fr.

840,000 227,000

520,000 90,000

320,000 137,000

2. Klausenstraße . 16. Dez. 1891 a. an Uri . .

1,728,000 1,382,400 150,000 -- 564,000 451,200 6. an GHarus .

450,200 50,000 76,000

932,200 100,000 375,200

142,000

142,000

3. Centovallistraße 10. Dez. 1892 4. Schallenbergstraße . . . . 10. Dez. 1894 5. Schangnau>Viggen-Straße 10. Dez. 1894 Total

710,000

284,000

200,000

80,000

184,000

73,600

-- --

80,000 73,600

4,986,000 3,488,200 1,328,200 2,160,000

Brücke über die Maggia bei Ascona.

Die Regierung des Kantons Tessin hat uns das definitive Projekt für den Umbau der Brücke von Aseona zugestellt, welches wir mit Botschaft vom 13. Dezember 1894 den eidgenössischen Räten Übermittelt haben.

Dem Gesuch genannter Regierung, die Arbeiten sofort beginnen zu dürfen, um die Winter- und Niederwasserperiode voll ausnutzen zu können, ist entsprochen worden.

Brücke über den Tessin bei Osogna.

Ein Subventionsgesuch der Regierung des Kantons Tessin für Erstellung einer Eisenbrücke bei der Station Osogna wurde aus gleichen Gründen wie früher abermals abgewiesen.

547

Dagegen wurde das Projekt genehmigt und die Bereitwilligkeit ausgesprochen, an eine allfällige Korrektion des Flusses an dieser Stelle einen Bundesbeitrag zu leisten.

Strasse von Miglieglia nach Arosio.

Auf eine weitere Eingabe der Regierung des Kantons Tessin um Subventionierung dieser Straße konnte auch diesmal nicht eingetreten werden, indem keine Motive zu finden sind, welche zu gunsten der Subventionierung dieses Straßenbaues sprechen.

Passerelle über den Doubs bei La Basse.

Der Eigentümer dieser Passerelle wurde durch Verfügung der französischen Behörden vom April 1894 verhalten, dieselbe inner.halb Monatsfrist zu beseitigen, da sie, in der Nähe der neuen Brücke zwischen La Rasse und Chaux-de-Fonds gelegen, aus zollpolizeilichen Gründen nicht mehr beibehalten werden konnte.

G. Allgemeines Wasserbauwesen.

1. Allgemeiner Bericht.

Im R h e i n g e b i e t e sind keine höheren Wasserstände vorgekommen.

Zwei heftige Gewitter entluden sich über dem Gebiete der Nolla. Die Bauten in der schwarzen Nolla litten keinen Schaden, die Sperre bei der weißen Nolla hingegen wurde etwas beschädigt, aber sofort wieder in stand gesetzt.

Außer bedeutenderen Arbeiten am Vorderrhein bei Ruis und am Hinterrhein im Domleschg wurden noch Wuhrbauten an der Landquart und am Schraubach bei Schiers ausgeführt.

Von den Wildbachverbauungen sind besonders die Bauten in der schwarzen Nolla, in den Cugnielertöbeln bei Sils, im Tomilsertobel hei Rothenbrunnen, im Mühletobel bei Ems, im Verschleinsertobel bei Schleuis, in der Val da Gula bei Conters, an der Sassalrüfe bei Chur und in der Dorfrüfe bei Trimmis zu erwähnen.

An der Rheinkorrektion im Kanton St. Gallen wurde auch dieses Jahr wieder an der Erhöhung der Hochwasserdämme und an der Anlage von Bermen zwischen Ragaz und St. Margrethen gearbeitet.

548

Der unterrheinthalische Binnenkanal wurde in Angriff genommen und es sind dort die Arbeiten so energisch gefördert worden, daß die Strecke von oberhalb der Au bis zur Einmündung in den Rhein, soweit die Wasserstandsverhältnisse es gegenwärtig gestatteten, ausgeführt werden konnte.

Die Verbauung des Auerbaches bei Eichberg wurde zu Ende gefuhrt.

An der Thur im Kanton Thurgau wurde hauptsächlich die Erhöhung und der Umbau der Leitwerke von Biirglen bis zur Einmündung der Murg fortgesetzt und an der Sitterkorrektion oberhalb Bischofszell weiter gebaut.

Auf Gebiet des Kantons. Zürich wurde der definitive Ausbau der scharfen Kurve an der Thur bei Gütighausen, sowie die Korrektionsarbeiten an der Glatt beendigt und^ mit der Erstellung von Sohlversicherungen in der Töß, auf den "Strecken zwischen Turbenthal und Kollbrunn, fortgefahren.

Am Rhein wurde bei Flaach und bei Rüdlingen weitergearbeitet.

Die Korrektion der Sisseln wurde begonnen und die unterste Strecke beendigt.

Die Korrektion der Birs bei Courroux ist bis auf den Umbau der Straßenbrücke vollendet.

Auch im A a r e g e b i e t sind pro 1894 keine höheren Wasserstände zu verzeichnen.

Die Bauten an der Saane bei Laupen, am Schonbach, am oberen Lauf der Ilfis, sowie diejenigen an der Emme von der Ilfismündung bis unterhalb Burgdorf wurden tüchtig gefördert.

An der Aare bei Böttstein fand am 26. Mai eine bedeutende Anschwellung statt, wobei die Absperrung des Gippinger-Armes auf eine Länge von 50 m. weggerissen wurde.

Von Verbauungen an Wildbächen sind ganz besonders diejenigen am Lombach bei Uuterseen, an der Gürbe bei Wattenwyl und am Fluehlisbach bei Marbach zu erwähnen.

Am 24. Juni sind sehr heftige Gewitter im Gebiete des Glyßiund Trachtbaches bei Brienz und am 16. August in demjenigen des Schonbaches bei Marbach niedergegangen. Die ausgeführten Bauten haben sehr wenig gelitten, hingegen war der an den anliegenden Gütern der erstgenannten Bäche durch das Austreten von Wasser und Geschiebe entstandene Schaden sehr bedeutend.

Noch ist zu bemerken, daß an der Broye unterhalb Lucens und bei Payerne bedeutende Strecken ausgebaut wurden. In der

549

Orbe-Ebene wurde für die Sanierung der dortigen Sümpfe hauptsächlich am Canal oriental gearbeitet.

Im R e u ß g e b i e t kamen keine großen Hochwasser vor.

Es wurde im Berichtsjahr die Verbauung des Kummetbaches bei Attinghausen beendigt; am ßalanka- und am Gruonbache, wo am 17. Juli ein schweres Gewitter ziemlichen Schaden verursachte, wurde, wie an den Wildbächen von Beckenried und am Steinibach bei Hergiswyl, lebhaft gearbeitet.

Der Mennebach bei Zug ist verbaut, ebenso wurde die Korrektion des Eybaches bei Lungern zu Ende geführt. Ferner wurden die Arbeiten in den Giswylerbächen in Angriff genommen und diejenigen in der kleinen Schlieren bei Alpnach, wo ein Hochgewitter am 7. Juli eine Beschädigung des Kiesfanges verursachte, fortgesetzt.

Trotz der starken Anschwellung erlitten die Gelände im Gebiet des letzteren Baches nicht den geringsten Schaden.

Das L i m m a t g e b i e t wies ebenfalls keine hohen Wasserstände auf.

An der Limmatkorrektion wurde auch wieder hauptsächlich von unterhalb Wipkingen bis Dietikon und an der Sihl oberhalb Sihlbrugg gearbeitet.

Von den bedeutenderen Bauausführungen an Wildbächen sind besonders solche am Steinbach im Euthal bei Einsiedeln, am Biltener Dorfbache, am Bärschnerbach und am Kleinbach bei Wangs, Kanton St. Gallen, zu erwähnen.

Am 10. August fand ein heftiges Gewitter in der Guppenruns bei Schwanden statt, welches wohl eine starke Geschiebsbewegung, aber fast keine Beschädigung der Bauten veranlaßte.

An der R h o n e sind folgende Hochwasserstände zu verzeichnen: Am 28. August in Sitten 0,28 m. unter dem Hochwasser von 1883 und 0,42 m. unter dem Hochwasser von 1888 und bei Porte du Scex l m. unter dem Hochwasser von 1883 und 0,66 unter dem'jenigen von 1888.

Der Merjelensee floß am 27. August aus, ohne jedoch Schaden anzurichten; es ist dies hoffentlich jetzt das letzte Mal, indem der Ableitungstunnel am 20. September durchbrochen wurde und somit ein regelmäßiger Abfluß in den Fieschergletscher vorhanden ist.

Am 24./25. Juli fand ein bedeutendes Hochwasser der Visp statt, welches nur 0,so m. unter demjenigen von 1888 blieb.

Am 28. Juni war das Thal der Drance der Schauplatz eines außerordentlichen Ereignisses. Es fand an diesem Tage ein AusBnndesWatt. 47. Jahrg. Bd. I.

38

550

bruch des Otemma-Gletschers statt, indem hinter der Front-Moräne des ,,Glacier des Crêtes sèches" eine durch Verstopfung der natürlichen Abflußkanäle gebildete Wasseransammlung sich plötzlich entleerte.

Infolgedessen entstand in der Drance eine ungeheure Flutwelle, welche sämtliche oberhalb Chable befindlichen Brücken wegriß und das Dorf Lourtier in große Gefahr brachte. Der Wasserstand in Martigny stieg innerhalb einer Stunde bis auf eine Höhe von nur 0,i6 m. unter demjenigen von 1883, doch konnten glücklicherweise die Bewässerungsschleusen rechtzeitig geschlossen werden uüd es erfolgte der Abfluß ohne weitere Beschädigung von Kulturen und W uhrbauten.

An der Rhonekorrektion wurde hauptsächlich auf Gebiet von Granges und St. Léonard gebaut; ferner wurde an der Saltine bei Brieg eine Uferschutzmauer erstellt. Auf Gebiet des Kantons Waadt wurde nicht gearbeitet.

Von Wildbaehverbauungen sind diejenigen am Fayod, am Pissot und am Flon am meisten gefördert worden; die Bauten der beiden 'erstgenannten Bäche sind der Hauptsache nach vollendet.

Im ferneren wurde am Entsumpfungkanal durch die PrazPourris bei Vétroz lebhaft gearbeitet und es sind daselbst gute Resultate erzielt worden.

Im T e s s i n g e b i e t sind am Tessin selbst, wie am Brenno und an der Maggia, hohe Wasserstände vorgekommen.

Bei Biasca blieb der Brenno 0,4B m. unter dem Wasserstand von 1888, der Tessin wies am Pegel der Torettabrücke bei Bellinzona eine Höhe von 4,so m. auf und die Maggia bei der Brücke von Ascona eine solche von 8,50 m. oder 0,55 m. höher als der Stand von 1888. Dagegen hatten weder der Langensee noch der LuganerSee größere Anschwellungen.

An der Tessin-Korrektion wurde die ganze Strecke, von unterhalb der Brücke bei Cadenazzo bis zur Einmündung in den Langen- .

see, erstellt, wobei das Leitwerk jedoch nur eine Höhe von 2 HU statt von 2,50 m. über der idealen Flußsohle erhielt. Von den Traversen konnten nur zwei größere auf dem linken und l auf dem rechten Ufer ausgebaut werden. Das Hochwasser beschädigte eine der ersteren, sonst erlitten die Korrektionsarbeiten keinen nennenswerten Schaden.

An der Maggiakorrektion war das Leitwerk samt Rückanbindungen oberhalb der Brücke von Ascona beendigt, und als das große Hochwasser eintrat, arbeitete man am Hochwasserdamm auf

551

dem linken Ufer bei der Cascina-Orelli. Leitwerk und Traversen blieben beinahe unbeschädigt, hingegen wurde der erst begonnene Hochwasserdamm und das Zuleitungsgeleise hart mitgenommen.

Die Verbau ung der Rovana hat sich sehr gut bewährt und es sind daselbst nur noch kleinere Ergänzungs- und Vollendungsbauten notwendig.

Im Gebiet des I n a , des R a m , des P o s c h i a v i n o und der M a ir a kamen keine bedeutenden Wasser vor.

An ersterem Flusse wurde an der Korrektion unterhalb der Brücke von Bevers gearbeitet, dann am Poschiavino bei Zalenda und in der Nähe von Poschiavo.

Von Wildbachverbauungen sind die Arbeiten bei Fetan, in der Val Viale und in dei- Archia Gronda bei Valcava zu erwähnen.

2. Oberaufsicht über die Wasserbaupolizei.

Kontrollierung des Unterhaltes der subventionierten Schutzbauten.

Der Unterhalt der mit Bundesbeiträgen erstellten Flußkorrektionen und Wildbachverbauungen wurde im Berichtsjahre in ähnlicher Weise wie im Vorjahre inspiziert.

Auf Ende 1894 waren in den verschiedenen Kantonen 283 Korrektions- und Verbauungsobjekte zu unterhalten, während 200 Werke im Bau begriffen sind.

In diesen Zahlen figurieren nur diejenigen Arbeiten, an welche Beiträge aus der Bundeskasse bezahlt wurden; die Werke, die aus der Hülfsmillion und anderen Krediten dieser Art subventioniert wurden, sind nicht mitgezählt.

Von den im Unterhalt befindlichen Bauten wurden im laufenden Jahre besichtigt: Im Kanton Zürich ,, * Bern ,, ,, Luzern ,, Uri ,, ,, Schwyz ,, ,, Obwalden ,, ,, Glarus * Zug

1 21 l 2 3 3 Ì Übertrag

33

552 Übertrag Im Kanton Freiburg ,, ,, Solothurn ,, Appenzell A.-Rh. . . .

fl ,, ,, St. Gallen ,, y Graubünden . . . .

,, ,, Aargau ,, Thurgau ,, ,, Tessin ,, ,, Waadt T, Wallte ,, ,, Neuenburg ,.

,, Genf

33 2 l 2 8 46 l 2 16 l 2 2 l

Total

117

Die zum Studium des Régimes unserer Flusse nötigen Aufnahmen wurden auch im Berichtsjahre fortgesetzt, und zwar besonders an der Rhone, der Thur und der Linth.

Die Messungen am Rhein werden wie bisanhin durch das Rheinbaubureau besorgt.

Wasserwerkanlage an der Limmat bei Neuenhof.

Die Prüfung des Projektes auf Grund der eingesandten Akten hat gezeigt, daß der durch das Wehr erzeugte Stau nicht bis zur Grenze Aargau-Zürich hinaufreiche und die Konzessionsbewerbung vom wasserbaulichen Standpunkt aus zu keiner Einsprache von seilen des Bundes Anlaß gebe. Das Resultat dieser Untersuchungen wurde den Regierungen von Aargau und Zürich mitgeteilt, ersterer mit dem Bemerken, daß die projektierte Schiffahrtsschleuse mit Hinsicht auf militärische Operationen und den Verkehr mit größeren Fahrzeugen von 3 auf 5 m. erweitert werden sollte.

Wasserwerkanlage am Rhein bei Birsfelden.

Eine Anfrage der großherzoglich badischen Regierung, ob auch den schweizerischen Behörden ein Konzessionsgesuch für Errichtung eines Wasserwerks am Rhein bei Birsfelden eingereicht worden sei, haben wir der Regierung von Baselland zur Vernehmlassung übermittelt.

553

Wasserwerkanlage am Bhein bei Bheinfelden.

Wie im Geschäftsbericht vom vorigen Jahr mitgeteilt worden ist, wurde von der großherzoglich badischen und der aargauischen Regierung in der Konferenz vom 7. September 1893 einem neuen Gesuche der Unternehmer entsprochen und ein bezüglicher Konzessionsentwurf in den Hauptpunkten vereinbart. Nach Abschluß der Verhandlungen hat nun der Austausch gleichlautender Noten, auf Grund der definitiven Konzessionsurkunde, zwischen den beteiligten Regierungen stattgefunden, womit diese Angelegenheit als erledigt zu betrachten ist.

Wasserwerkanlage am Bhein im ,,Schäffigen" bei Laufenburg.

Die großherzoglich badische Regierung hat uns das ihr übermittelte Projekt des Herrn S. Z. Ferranti, in London mit dem Bemerken zurückgesandt, daß sie in ein Genehmigungsverfahren bezüglich solcher Unternehmungen erst dann eintreten zu 'sollen glaube, wenn eine wirkliche Nachfrage nach Verwendung der zu gewinnenden Kraft nachgewiesen werden könne. Wir haben die aargauische Regierung von dieser Anschauungsweise des badischen Ministeriums, die aber hierorts nicht vollständig geteilt wird, in Kenntnis gesetzt.

Benützung des Wassers der Wiese bei Basel.

Eine Note der Regierung von Baden bezüglich der Benützung des Wassers der Wiese wurde von uns der Regierung von Basel zur Behandlung überwiesen. Die Konferenz der Abgeordneten beider Regierungen hat stattgefunden; die von denselben entworfenen Vertragsbestimmungen unterliegen aber noch der Genehmigung des Großen Rates von Baselstadt und des Bundesrates.

Rheinregulierung von der ülmündung bis zum Bodensee.

Die internationale Rheinregulierungs-Kommission hat im Berichtsjahre 6 Sitzungen, und zwar in Bregenz, welcher Ort als Centralstelle des Unternehmens bezeichnet wurde, gehalten.

Die Einzahlung der ersten Jahresrate im Betrage von Fr. 690,000 fand von seilen Österreichs am 18. Januar, von Seiten der Schweiz am 13. Januar mit Fr. 138,000 und am 29. Januar mit Fr. 552,000 bei der Eantonalbank in St. Gallen statt.

554

Die Rheinregulierungs-Kommission erledigte die Organisation der Centralstelle, wählte Sekretär und Rechnungsführer, das Hülfspersonal des österreichischen Bauleiters, sowie die Mitglieder der Grundeinlösungs-Kommission, stellte Réglemente bezüglich des Rechnungswesens und der Kranken- und Unfallversicherung auf und leitete, nachdem die Unterhandlungen zum gutlichen Ankauf des zum Bau benötigten Landes kein günstiges Resultat gegeben hatten, das Expropriationsverfahren ein.

Von den österreichischen Rheingemeinden wurde ein vollständiger Fahrpark, nämlich 4 Lokomotiven und 228 Rollwagen, erstanden und mit der Gemeinde Hohenems ein Pachtvertrag abgeschlossen für die Benutzung eines Steinbruches zur Deckung des gesamten Steinbedarfs im Fussacher-Durchstiche; auch wurde das zur Erstellung einer Rollbahn notwendige Land erworben.

Im fernem wurde beschlossen: 1. Anlage einer Rollbahn vom Steinbruche bis zum Durchstich in der Gesamtlänge von ungefähr 15 Kilometern, samt Ankauf der noch fehlenden Geleise; 2. Errichtung der erforderlichen Remisen, Werkstätten u. s. w. und 3. Instandstellun» und Adaptierung des Fahrparks.

Infolge der Befürchtung der heiden Bauleiter, daß die Breite zwischen den Wuhrlinien mit 120 m. zu groß bemessen worden sei und davon Nachteile fUr die Ausbildung des Flußschlauches entstehen könnten, wurde diese Breite auf 110 m. reduziert und sollen nun die Ausführungsprojekte darnach fertiggestellt werden.

Von beiden Staaten wurde nach erfolgtem Notenwechsel dem internationalen Rheinregulierungs- Unternehmen eine umfassende Stempel- und Gebühren-Befreiung zugestanden, indem dasselbe als Staatsunternehmen angesehen wird und ihm alle Vorteile eines solchen zuerkannt werden.

Tieferlegung der Hochwasserstände des Bodensees.

Die großherzoglich badische Regierung hat, auf unsere Einladung, die Weiterverfolgung des Projektes für die Tieferlegung des Hochwasserstandes des Bodensees wieder an die Hand zu nehmen, mit einer Note geantwortet, nach welcher sie sich darauf beschränkt hat, die Zustimmung der Regierungen von Bayern und Württemberg zur Wiederaufnahme der Verhandlungen zu erwirken, im weiteren aber die Einladung der beteiligten Regierungen zur Beschickung einer wissenschaftlich-technischen Konferenz dem schweizerischen Bundesrate überlassen will.

555 Mit Hinweis auf die Notwendigkeit, einer solchen internationalen Konferenz technischer Kommissäre schweizerischerseits eine Voruntersuchung des Projektes vorangehen zu lassen, haben wir uns hierüber mit den interessierten Kantonsregierungen ins Benehmen gesetzt.

Regulierung der Wasserstände des Genfersees.

Das Begehren der französischen Regierung, bei der in Aussicht stehenden Revision des Reglements über die Besorgung des beweglichen Wehres und der Entlastungsschleusen an der Rhone als Mitinteressent ebenfalls beigezogen zu werden, ist der Regierung von Genf, auch zu Händen der Kantone Waadt und Wallis, zur Vernehmlassung übermittelt worden. Eine diesbezügliche Antwort ist noch nicht eingetroffen.

Juragewässerkorrektion.

Im Anschluß an unseren Bericht vom letzten Jahre haben wir zu bemerken, daß die Aufnahmen für die Untersuchung betreffend Vollendung der Juragewässerkorrektion nunmehr beendigt sind und daß mit den Berechnungen angefangen worden ist.

Wasserwerkanlage an der Rhone beim ,,Bois noir" bei St. Maurice.

Der Regierung des Kantons Wallis wurde mitgeteilt, daß wir gegen die Erstellung einer Wasserwerkanlage am ,,Bois noir u in wasserbaupolizeilicher Hinsicht nichts einzuwenden haben, immerhin unter der Bedingung, daß dort die Rhooe korrigiert und die Ausführungspläne der Anlage, sowie das Wehrreglement unserer Genehmigung zu unterstellen seien.

Villoresikanal.

Die schweizerische Gesandtschaft in Rom hat uns angezeigt, daß der Bericht der Gesellschaft der Sub-Konzessionäre dieser Unternehmung dem .italienischen Ministerium des Auswärtigen eingereicht worden sei, welches denselben dem italienischen Baurat zur Begutachtung überwiesen habe.

3. Subventionen von Korrektionen und Verbauungen durch den Bundesrat.

Der Regierung des Kantons Bern wurde auf ihre Anzeige, daß sie genötigt sei Projekte für die Fortsetzung der durch das Hochgewitter vom 24. Juni 1894 schwer bedrohten Bauten am Glyssi- und Trachtbach bei Brienz zur Subventionierung einzusenden,

556

mitgeteilt, der Bundesrat werde die Einsendung der in Aussicht gestellten Vorlage gewärtigen.

Die Ausbezahlung des für Verbauungsarbeiten in der Veveyse bei Châtel St. Denis fällig gewordenen Beitrags, mußte unter Hinweis auf die Bestimmungen des bezüglichen Bundesratsbeschlusses verschoben werden, bis daß die Regierung von Freiburg das auch diese Arbeiten einschließende Gesamtprojekt der Veveyse-Verbauung zur Genehmigung eingesandt haben wird.

Ein Gesuch der Regierung des Kantons Thurgau um Bewilligung einer Nachsubvention für die bei der Korrektion des Seebaches bei Hüttweilen entstandenen Mehrkosten wurde, in Anbetracht der geringen Überschreitung des Voranschlages, der großen Ausdehnung dea Perimeters und der schon einmal gewährten Erhöhung des Bundesbeitrages, abgelehnt.

Der Staatsrat des Kantons Tessin wurde eingeladen, die nötigen Maßnahmen für die beförderliche Korrektion des Brenno bei Malvaglia zu treffen, da die bisher ausgeführten Bauten nicht genügen, um die angestrebte Sicherstellung des anliegenden Landes zu erreicheo.

Auf ein Subventionsbegehren des Herrn J. Seiler in Gletsch für Uferschutzbauten an der Rhone, welche ohne Begrüßung der kompetenten Behörden erstellt worden waren, wurde nicht eingetreten.

Wie in den früheren Geschäftsberichten zerfällt auch dieses Jahr der voranstehende Titel wieder in folgende Unterabteilungen : a. Subventionszusicherungen im Berichtsjahre; 6. Subventionszahlungen im Berichtsjahre; c. Gesamtverpflichtung des Bundes auf Ende des Berichtsjahres.

Die für letztere angefertigte Tabelle c entspricht dem die Kantonstotale wiedergebenden Résumé der auf Jahresschluß aogefertigten Rechnungsabschlüsse, enthaltend : sämtliche bis dahin zugesicherten, noch nicht voll ausbezahlten Bundesbeiträge, die daran geleisteten Zahlungen und den bleibenden Rest.

Die Behandlung der durch besondere Bundesbeschlüsse zugesicherten Subventionen rindet unter litt. 4 a, b, c in gleicher Weise statt.

a. Im Berichtsjahr zugesicherte Subventionen.

,,

,,_ .

7 Kanton Zürich.

1. Verbauung des Zellerbaches bei Zeli (Nachsubvention)

KostenVoranschlagssummen.

Fr

5,500. --

Beiträge aus der Bundeskasse.

Fr

2,200. --

557 Kostenvoranschlagssnrnmen.

Fr.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Kanton Bern.

Korrektion des Zäzibaches bei Zäziwyl (Nachsubvention) 13,500. -- 14,000. -- Korrektion der Önz bei Bollodingen Korrektion des Plachili- und Kratzhaldengrabens bei Reutigen . . .

77,000. -- Verbauung und Korrektion des Dorf104,000. -- und Bösenbaches bei Steffisburg Verbauung des Bärbaches bei Zäzi wy l 64,000. -- Verbauung des Lauelibacb.es bei Hilterfingen 24,000. -- Neubau der Emmenbrücke bei Äffligen 30,033. 20

Beiträge

ans der Bundeskasse.

Fr.

5,400. 5,600. -- 30,800. --

41,600. -- 25,600. -- 9,600. -- 10,011.10

326,533.20 128,611.10 Kanton Uri.

1. Verbauung des Balankabaches bei Seedorf (Nachsubvention) . . . .

27,300.--

13,650.--

6,632. 92

2,210. 97

40,000. --

20,000. --

46,632. 92

22,210. 97

Kanton Glarus.

1. Korrektion der Krummenruns bei Glarus .

5,700. --

2,280. --

Kanton Freiburg.

Ì. Korrektion und Verbauung der Sionge

122,500. --

49,000. --

124,935. --

49,974. --

42,000.--

16,800.--

166,935.--

66,774.--

Kanton Schwyz.

Ì. Korrektion des untersten Laufes des Mosen- und Spreitenbaches bei Lachen (Nachsubvention) . . . .

2. Verbauung des Steinbaches im Euthal bei Einsiedeln (Nachsubvention)

Kanton Schaffhausen.

Ì. Rheinkorrektion bei Rüdlingen (Nachsubvention) 2. Erstellung eines Hochwasserdammes bei der Brücke von Rudiingen .

558

Kanton Appeneell I.-Rh.

1. Korrektion der Sitter bei Mettlen .

Kanton St. Gatten.

1. Verbauung des Lahmernbacb.es und des Guggertobels bei Altstätten 2. Verbauung des Letzibachschlipfes bei Wildhaus (Nachsubvention) . . .

3. Korrektion des Steinli bâches bei Thal, obere Strecke (Nachsubvention) 4. Korrektion des Steinlibaches bei Thal, unlere Strecke (Nachsubvention) .

Koatenvoraoschlagssummen.

Beiträge aus der

Bandeskasse.

Fr.

39,000. --

19,500. --

6,800. --

2,720. --

2,600. --

1,300. --

37,238. 63

14,895. 45

13,528. 32

4,509. 44

60,166. 95

23,424. 89

Fr.

Kanton Graubünden.

1. Bewuhrung der Kabiusa bei Chur .

8,000. -- 3,200. -- 2. Steiovorlage am Glenner und am 12,500. -- Peilerbach bei Vais 5,000. -- 3. Glennerwuhrverstärkung bei Ilanz . 14,000. -- 5,600. -- 12,500. -- 4. Kanalisierung der Zizerser Dorfrilfe 5,000. -- 5. Uferschutzbauten am Inn beim Stutz (Nachsubvention) 5,000. -- 2,000. -- 6. Entwässerung bei Fetan (Nachsubvention) 34,000. -- 17,000 -- 7. Kolmatierungsanlagen am Rhein bei 9,000. -- Fläsch 3,000. -- 8. Korrektion der Moesa bei Leggia und 125,000. -- 50,000. -- Grono 9. Wuhrbau an der Calancasca bei 10,000. -- 4,000. -- Grono 10. Verbauung des Suvrettabaches bei 1 ,400. -- 3 500. -- S t . Moritz . . . .

.

11. Innkorrektion auf Gebiet der Gemeinde Ponte . . . .

48,000 -- 19,200. -- 12, Verbauung der Val Clanettas bei Kästris 16,000. -- 6,400. -- 13. Verbauung der Val Casti bei Kästris 19,000. -- 7,600. -- 14. Bewuhrung des Beveriu bei Bevers 12,500. -- . 5,000. -- 15. Innkorrektion bei Bevera (Nachsub41,000. -- vention) . . . .

16,400. -- 370,000.--

150,800.--

559

Kanton Tessin.

1 . Verbauung i n V a l Colla . . . .

Kanton Wallis.

1. Rhonekorrektion bei Salquenen .

2. Schutzbauten am Hochbalmbach bei Saas-Fée (Nachsubvention) . .

3. Verbauung der Lizerne bei Ardon (Nachsubvention)

KostenVoranschlagssummen.

Fr.

Beiträge aus der Bandeskasse.

Fr.

100,000. --

50,000. --

98,000. --

39,200. --

8,000. --

3,200. --

10,000. --

4,000. --

116,000. --

46,400. --

18,000. --

6,000. --

17,400. --

5,800. --

35,400.--

11,800.--

1,421,668.07

586,650.96

Kanton Neuenburg.

1. Korrektion der Reuse, Versicherungsarbeiten 2. Korrektion der Reuse bei Noiraigue und Saut de Brot

Gesamtbetrag

b. Im Berichtsjahr bezahlte Subventionen.

Kanton Zürich.

1. Verbauung des Zellerbaches bei Zeli .

Kanton Bern.

Simmenkorrektion bei Boltigen Umbau der Glyssibachschale bei Brienz . .

Birskorrektion zwischen Loveresse und Court Verbauung des Trauhtbaches bei Brienz . .

Stauwehranlagen bei Thun Verbauung des Plachili- und Kratzhaldengrabens bei Reutigen 7. Simmenkorrektion zwischen Oberried und Lenk 8. Verbauung des Gonten- und Gerstenbaches bei Sigriswyl

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Übertrag

Fr.

3,000. -

Fr. 4^000. -- 800. -- ,, ,, 10,000. -- 727. 40 ,, ,, 10,000. -- ,, ,,

6,400. -- 939. 28

,,

588. 40

Fr. 33,455. 08

560

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

Übertrag Fr. 33,455. 08 Verbauung des Tscherzisbaches bei Gsleig . ,, 1,300. -- Verbauung des Mattenbaches bei St. Stephan ,, 800. -- Verbauung des Kauflisbaches bei Saanen . ,, 2,400. -- Verbauung des Kalberhöhnibaches bei Saanen ,, 1,600. -- Verbauung des Zäzibaches bei Zäziwyl (Nachsubvention) ,, 6,000. -- Aarekorrektion zwischen der Elfenau und Bern ,, 10,000. -- Altachenkorrektion zwischen Bleienbach und Bollodingen ,, 8,500. -- Haslithalentsumpfung ,, 10,000. -- Verbauung der Sessel- und Laueligräben bei Kandergrund ,, 237. 20 Zulgkorrektion bei Stefflsburg ,, 2,600. -- Verbauung des Lauibaches bei Meiringen . ,, 4,960. -- Verbauung des Riedernbaches bei Oberhofen ,, 5,400. -- Korrektion des Hundsbaches bei Zweisimmen ,, 3,200. -- Sensekorrektion bei Thörisbaus ,, ' 6,000. -- Fr. 96,452. 28 Kanton Luzern.

1. Rothbach- und Seewangkorrektion bei Willisau 2.' Verbauung des Greuel bâches bei Schenken .

3. Korrektion des Hürnbaches bei Buchs, Ufflkon etc

Fr.

,,

5,634. 70 1,440. --

,,

8,161. 50

Fr. 15,236. 20 Kanton Uri.

1. Verbauung des Gangbaches bei Schattdorf .

2. Verbauuog des Gangbaches bei Schattdorf (Nachsubvention) 3. Verbauung des Gruonbaches bei Flüelen . .

4. Verbauung des Gruonbaches bei Flüelen (Nachsubvention) 5. Verbauung des Kummetbaches bei Attinghausen 6. Verbauung des Kumtnetbaches bei Attinghausen (Nachsubvention) 7. Verbauung des Balankabaches bei Seedorf .

8. Verbauung des Gostnerbaches bei Bürglen .

Fr.

29. 87

,, ,,

1,359. 95 8,300. --

,, ,,

8,637. 15 14,100. --

,, ,, ,,

4,000. -- 3,286. 70 7,700. --

Fr. 47,413. 67

561 Kanton Schwyz.

1. Verbauung des Steinbaches im Euthal bei Einsiedeln (Nachsubvention) Fr.

2. Ausbau des Spreitenbaches bei Lachen . . ,, 4. Verbauuog der Alp Stäflen im Wäggithal . ,, 4. Verbauung des Mosenbaches bei Galgenen . ,, · 5. Neubau der Linthbrücke bei Grynau . . . ,, 6. Korrektion des Mosen- und Spreitenbaches bei Lachen, unterster Lauf ,, 7. Verbauung des Kessibaches bei Altendorf . ,,

2,200.

5,700.

579.

1,503.

7,555.

-- -- 30 57 80

2,210. 97 841. 29

Fr. 20,590. 93 Kanton Nidwaiden.

1. Verbauuüg des Steinibaches bei Hergiswyl . Fr.

8,000. --

Kanton Glarus.

1. Korrektion des Sernft bei Elm 2. Verbauung der Rüflruns bei Mollis

.

. .

Fr. 1,236. 76 ,, 10,000. -- Fr. 11,236. 76

Kanton Zug.

1. Verbauung des Mennebaches bei Zug . . . Fr.

2. Sicherung des Seegeländes in Zug . . . . ,,

8,000. -- 9,000. --

Fr. 17,000. -- Kanton Freiburg.

1. Verbauung der Mortivue bei Semsales

.

. Fr.

Kanton Solothurn.

1. Sichern ngsarbeiten gegen Felsablösungen in der Klus bei Baisthal Kanton

Fr.

6,216. --

4,756. 50

Schaffhausen.

1. Rheinkorrektion bei Rüdlingen Fr. 8,115. 05 2. Rheinregulierung bei Schaff hausen . . . . ,, 10,000. -- Fr. 18,115. 05

562 Kanton St. GaUen.

1. Korrektion und Verbauung des Rllthi-Dorfbaches Fr. 10,000. -- 2. Schutzbauten am Rhein beim Monstein (Nachsubvention) ,, 10,000. -- 3. Verbauung des Simmitobels bei Garns . . ,, 15,762. 97 4. Korrektion des Steinlibaches bei Thal, unterer Teil ,, 5,166. -- 5. Bachkorrektion bei Schanis (Nachsubvention) ,, 262. 94 6. Verbauung des Tscherlacherbaches. . . . ,, 7,242. 12 7. Korrektion der Steinach bei Obersteinach . ,, 2,400. -- 8. Verbauung der Nidbergrüfe bei Mela . . . ,, 1,476. 98 9. Verbauung des Auerbaches bei Eichberg. . ,, 3,000. -- 10. Verbauung des Kirchenbaches bei Wallenstadt ,, 814. 44 11. Uferschutz am Rhein beim Monstein . . . ,, 1,800. -- Fr. 57,925. 45 Kanton Graubünden.

1. Schutzbauten am Rhein bei Truns . . . .

2. Rheiukorrektion bei Ilanz 3. Rheinbewuhi'uug bei Somvix 4. Verbauuog der Zilliser-Dorfrüfe (Nachsubvention) 5. Verbauung des Albertitobels bei Davos . .

6. Verbauung des Maienbächli bei Davos . .

7. Albulakorrektion bei Alveneu-Bad . . . ..

S. Verbauung des Tomilsertobels bei Tomils .

9. Verbauung des Tignetzertobels bei Realta .

10. Neubau der Rheinbrücke bei Rothenbrunnen 11. Verbauung des BrUchetobels bei Medels . .

12. Verbauung des Bildlibaches bei Davos . .

13. Verbauung der Cugnielertöbel bei Sils-Domleschg 14. Entwässerung beiRumplanasbeiSils-Domleschg 15. Verbauung des Porteinertobels bei Katzis .

16. Rheinbewuhrung bei Tomils-Rothenbrunnen .

17. Rheinkorrektion bei Felsberg 18. Rheinkorrektion bei Haldenstein . . . .

19. Verbauung der Kaltbrunnerrüfe bei Chur .

20. Verbauuog des Gattertobels bei Chur . . .

21. VerJbauung des Wassertobels bei Chur . .

Fr.

,, ,,

1,328. 19 5,659. 07 4,150. --

,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

1,587.

3,185.

552.

4,199.

6,358.

386.

7,000.

188.

780.

34 98 70 18 -- 62 -- -- 60

,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

1,649.

1,300.

9,376.

435.

2,545.

2,933.

744.

2,771.

48.

15 -- 73 72 76 33 40 90 71

Übertrag Fr. 57,181. 38

563

Übertrag 22. Verbauung der alten Schutzrüfe bei Chur .

23. Schutzbauten an der Rabiusa bei Chur . .

24. Korrektion der Landquart und des Tascbinasbaches bei Grüsch 25. Neubau der Tardisbrücke 26. Korrektion der Landquart bei Jenaz . . .

27. Verbauung der Val Pargherarüfe, oberster Teil, bei Chur 28. Verbauung des Gattertobels bei Chur (Nachsubvention) 29. Wuhrbau an der Plessur bei Chur . . .

30. Wuhrbau an der Plessur bei Sassal . . .

31. Kanalisierung der Scalärarüfe bei Chur . .

32. Verbauung der Haagrüfe bei Trimmis . .

33. Bewuhrung der Haagrüfe bei Trimulis . .

34. Rheinkorrektion bei üntervatz 35. Verbauung der Maschänzerrüfe bei Trimmis 36. Innkorrektioii bei Bevers 37. Uferschutzbau am Inn bei Fetan . . . .

38. Entwässerung und Verbauungen bei Fetan .

39. Moesakorrektion zwischen Cabbiolo und Sorte 40. Verbauung der Archia gronda, Val di mez, bei Valcava 41. Verbauung der Archia gronda, Val da daint, bei Valcava 42. Verbauung der Val Ruina bei Fuldera (Nachsubvention) 43. Verbauung der Val Verona bei Poschiavo .

Fr. 57,181. 38 ,, 569. 19 ,, 216. 31 ,, ,, ,,

4,153. 60 13,000. -- 3,917. 84

,,

2,342. --

,, ,, ,,

661.

1,562.

2,160.

419.

334.

5,456.

2,300.

1,652.

7,000.

2,046.

4,510.

1,937.

Tj

,,' ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

07 60 20 18 93 -- 40 50 -- 88 20 40

,,

408. 04

,,

865. 74

,, ,,

570. 88 524. 40

Fr. 113,790. 74 Kanton Thurgau.

Ì. Korrektion der Goldach bei Hörn . . . . Fr.

2. Korrektion der Sitter bei Bischofszell . . . ,, 3. Abgrabung am Rhein und Korrektion des Eschenzerto bel bâches ,, 4. Korrektion des Seebaches bei Hüttweilen . ^ 5. Korrektion des Hörnli- und Bächelgraben bei Stettfurt ,,

500. -- 1,200. -- 4,436. 70 5,783. -- 2,700. --

Fr. 14,619. 70

564 Kanton Tessin.

1. Wiederherstellung der Schale am Cassone bei Lugano Fr. 10,000. -- 2. Verbauung der Rovana bei Campo ,, 6,528. 22 3. Verbauung des Dragone bei Biasca . . . ,, 2,393. 50 Fr. 18,921. 72 Kanton Waadt.

1. Korrektion der Baie de Montreux . . . . Fr.

8,800. --

Kanton Wallis.

1. Verbauung des Fayod bei Trois-Torrents . Fr. 5,200. --.

2. Verbauung des Torrent-Neuf und Torrent du Glarier bei Collombey-Muraz ,, 300. -- 3. Entsumpfungskanal in den Praz-Pourris . . ^ 10,000. -- 4. Korrektion des Täschbaches bei Täsch . . ^ 6,425. -- 5. Korrektion der Saltine bei GHs ,, 6,000. -- Fr. 27,925. -- Kanton Genf.

1. Uferschutz an der Arve beim ,,Cheval blanctt

Fr. 10,000. --

Gesamtbetrag

Fr. 500,000. --

Aus der Hülfsmillion wurden bezahlt: An Uri: 1. Verbauung des Gangbaches bei Schattdorf Fr.

2. Verbauung des Gangbaches bei Schattdorf, Nachsubvention . . ,, 3. Verbauung des Kummetbaches bei Attinghausen ,, 4. Verbauung des Kummetbaches bei Attinghausen, Nachsubvention ^ 5. Verbauung des Balankabaches bei Seedorf ,, 6. Verbauung des Gosmerbaches bei Bürglen ,, An St. Gallen: 1. Verbauung des Simmitobels bei Garns ,, An Tessin: 1. Verbauung der Rovana bei Campo ,, 2. Verbauung der Val Colla und Signora ,,

6.-- 272. -- 2,820. -- 658.23 365.20 1,500. -- 3,804.07 3,930.64 1,228.71

Fr. 14,584.85

565 Aus dem allgemeinen Schutzbautenfonds wurde bezahlt: An Waïïis: Rhonekorrektion auf dem Gebiet der Gemeinde St. Léonard . . . . . Fr. 3,843. -- c. Durch Bundesratsbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Subventionen.

Rekapitulation auf 1. Januar 1S95.

Kantone.

AusMaximum der bewilligten bezahlte Bundessnbrention.

Fr.

Fr.

12,280. -- 9,800. --

Kostenvoranschtagssnmme.

Fr.

30,700. -- Zürich . . .

Bern . . . . 2,373,853. 20 527,188. 80 Luzern . . .

240,600. -- Ori . . . .

415,000. -- Schwyz . . .

124,400. -- Obwalden . .

90,000. Nidwaiden . .

207,700. Glarns . . .

103,000. -- Zag . . . .

235,500. -- Freiburg . . .

187,000. -- Solotburn . .

467,235. -- Scbaffhausen .

17,000. -- Appenzell A.-Rh 39,0( :0. -- ' Appenzell I.-Bh St. Gallen . . 1,116,186. 95 3,716,971. 40 Graubünden 239,103. -- Thurgan . . .

725,315. 06 Tessin . . . .

Waadt . . .

260,000. -- 1,068,549.

15 Wallis . . .

35,400. -- Neuenburg . .

156,655. -- Genf . . . .

Gesamtbetrag

12,376357. 56

Sabventionsrest auf 1. Januar 1895.

Fr.

917,284. 75 378,446. 91 78,596. 35 220,875. 52 108,720. -- 68,626. 60 196,400. -- 42,849. 87 49,760. -- . 43,940. -- 42,000. -- 19,510. 80 35,07«. 76 93,380. -- 46,200. -- 1 17,000. -- 36,üOO. -- 94,ÜOO. -- 33,456. 50 64,800. -- 168,951. -- 64,600. 37 -- 6,800. -- 19,500. -- -- 38 426,482. 89 232,364.

1,470,945. 53 446,457. 32 100,510. 65 32,736. 70 296,952. 67 93,275. 01 95,200. -- 38,800. -- 395,843. 66 155,376. 50 11,800. -- -- -- 53,218. -- 44,500.

2,480. -- 568,837. 84 142,279. 17 40,093. 40 153,550. 13 5,820. -- 22,489. 20 58,303. 24 29,200. -- 58,000. -- 31,343. 50 104,350. 63 6,800. -- 19,500. -- 194,118. 51 1,024,488. 21 67,773. 95 203,677. 66 56,400. -- 240,467. 16 11,800. -- 8,718. --

4,922,104. 67 1,871,614. 07

3,050,490. 60

Aus vorstehender Rekapitulation ergiebt sich folgendes: Die Werke, auf welche sich die vom Bundesrate bewilligten und noch nicht gänzlich ausbezahlten Subventionen beziehen, sind im ganzen devisiert zu Fr. 12,376,357. 56 (1893 : Fr. 11,719,391. 01).

Die zugesicherten Subventionen betragen Fr. 4,922,104. 67 (1893: Fr. 4,648,431. 13) und es berechnet sich danach das durchschnittliche Beitragsverhältnis zu 39.77 °/o (1893: 39,66%). Noch nicht ausbezahlt waren von vorstehender zugesicherter Beitragssumme Fr. 3.050,490. 60, für deren Abtragung, abgesehen von neuen Bewilligungen, noch rund 6 Annuitäten von Fr. 500,000 erforderlich sind.

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. I.

39

566

4. Subventionierung von Korrektionen und Verbauungen durch besondere BundesbeschlUsse.

a. Im Berichtsjahr zugesicherte Subventionen.

Datum Kostendes Beschlusses. voranschlag.

Fr.

Beitraggm&ximuin..

Pr.

250,000

125,000

Kanton Schivye : 1. Verbauung und Korrektion des Rütibaches bei Reichenburg . . . . 9. April 1894 Kanton Obwalden: 1. Verbauung und Korrektion des Eichbühl-, Rüthi-, Rosen- und Rufìbaches bei Giswyl 15. Dez. 1894 Kanton St. Gallen: 1. Verbauung des Trübbaches, Gemeinde Wartau . . 17. Dez. 1894 Kanton Waadt: 1. Verbauung und Korrektion der oberen und unteren Gryonne, 2. Nachsubvention 2. Korrektion der Rhone zwischen der Kantonsgrenze Wallis und dem Lemansee, 2. Nachsubvention 3. Sanierung der Sümpfe der Orbe, Nachsubvention .

140,000 '

70,000

345,000

172,500

11. Juni 1894

220,000

110,000

11. Juni 1894

220,000

88,000

11. Dez. 1894

1,400,000

560,000

1,840,000

758,000

Gesamtbetrag

2,575,000 1,125,500

Infolge Erfüllung der gestellten Bedingungen sind im Berichtsjahre in Kraft getreten die Zusicherungen betreffend : a. die Korrektion des Sisselnbaches im Kanton Aargau; b. die Korrektion und Verbauung der oberen und unteren Gryonne bei Bex (Kanton Waadt), 2. Nachsubvention ; c. die Korrektion der Rhone auf dein Gebiet des Kantons Waadt, 2. Nachsubvention.

567 In Behandlung sind geblieben: 1. Korrektion der Limmat und der Sihl (Kanton Zürich), Nachsubvention.

2. Korrektion der Reuß, bei Obfelden (Kanton Zürich).

b. Im Berichtsjahr ausbezahlte Subventionen.

1. Kanton Zürich: Korrektion der Thur, samt Rhein an der Thurmündung, der Töß, der Glatt, der Limmat und der Sihl (Restzahlung) . .

Fr.

186,000. --

,,

30,000. -

,,

55,000. --

,, ,,

6,300. -- 42,000. --

,,

51,100. --

fl

,,

35,000. -- 50,000. --

,,

36,000. --

3. Kanton Luzern: Schonbach- und Ilfiskorrektion von oberhalb Marbach bis zur Kantonsgrenze Bern .

,,

82,000. --

4. Kanton Unterwaiden ob dem, Wald: Verbauung des Eybâches bei Lungern (Restzahlung)

,,

22,250. --

5. Kanton Unterwaiden nid dem Wald: Verbauung der Wildbäche bei Beckenried

,,

30,000. --

Fr.

625,650. --

2. Kanton Bern: a. Juragewässerkorrektion, Hagoeck- und Nidau-Bürenkanal (Restzahlung). . . .

b. Korrektion der Emme von der Ilfismündung bis zur Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg c. Korrektion der Scheuß von Bözingen bis zum Bielersee (Restzahlung) d. Saanekorrektion von Laupen bis Oltigen .

e. Aarekorrektion von Tuterlaken bis zum Thunersee f. Korrektion und Verbauung des Loro bâches bei Unterseen g. Korrektion und Verbauung der Gürbe .

Ä. Korrektion der Ilfls von der Kantonsgrenze Luzern bis zur Einmündung des Gohlbaches bei Langnau

Übertrag

568 Übertrag Fr. 625,650. 6. Kanton Glarus : a. Verbauung des Dorfbaches von Eilten (Restzahlung) ,, 30,000. b. Verbauung des Dorfbaches von Niederurneu, 1. Nachsubvention (Restzahlung) . ,, 33,750. -- c. Verbauung des Dorfbaches von Niederurnen, 2. Nachsubvention (Restzahlung) . ,, 13,250. -- d. Verbauung der Guppenruns bei Schwanden ,, 5,900. -- 7. Kanton Zug: Verbauung der Lorze von der Rämselbachmundung bis zur Chausseebrücke der Spinnerei Baar

,,

3,000. --

,,

136,000.--

,,

38,700.--

,,

577,200.--

,,

212,300.--

9. Kanton Graubünden: a. Korrektion des Hinterrheins im Domlesehg b. Verbauung der Nolla bei Thusis . . .

,, ,,

12,725. 01 15,015.61

40. Kanton Aargau: Aarekorrektion von Böttstein bis zum Rhein

,,

22,400. --

ii. Kanton Thurgau: Korrektion der Thur und der Murg (Restzahlung)

,,

90,000.--

,,

150,000. --

,,

80,000. --

8. Kanton St. Gallen: a. Rheinkorrektion (2. Nachsubvention) . .

b. Verbauung und Korrektion des Bärschnerbach.es und seiner oberen Zuflüsse bei Wallenstadt c. Rheinregulierung von der Illmündung bis zum Bodensee d. Binnengewässerkanal von oberhalb Sennwald bis Bruggerhorn

42. Kanton Tessin: a. Tessiukorrektion von Bellinzona bis zum Langensee b. Maggiakorrektion von oberhalb der Brücke von Ascona bis zum Langensee . . . .

Übertrag

Fr. 2,045,890.62

569

Übertrag Ì3. Kanton Waadt: a. Sanierung der Sümpfe der Orbe . . .

b. Rhonekorrektion, Nachsubvention (Restzahlung) c. Korrektion der Veveyse, Nachsubvention (Restzahlung) d. Broyekorrektion von Brivaux bis zum Pont-Neuf e. Korrektion des Flon und dessen Zuflüsse bei Lausanne

Fr. 2,045,890. 62 ,,

35,000. --

,,

40,000. --

,,

20,000. --

,,

100,000. --

,,

50,000. --

14. Kanton Wallis: a. Rhonekorrektion, 2. Nachsubvention b. Tieferlegung des Merjelensees

.

.

.

.

,, ,,

13,683.74 4,650. --

Ì5. Kanton Neuenburg: Juragewässerkorrektion (Restzahlung)

.

.

,,

10,000. --

Total

Fr. 2,319,224. 36

Im Berichtsjahre wurden vollendet: 1. die Korrektion dor Scheuß bei Biel (Kanton Bern) ; 2. die Verbauung des Eybaches bei Lungern (Kanton Obwalden); 3. die Verbauung des Dorf bâches von Bilten (Kanton Glarus); 4. die Verbauung des Dorf bâches von Niederurnen (Kanton Glarus).

Die Bauten unter Nr. 2 und 4 werden vom Jahr 1895 an von den betreffenden Kantonen unterhalten, für diejenigen unter Nr. l und 3 werden voraussichtlich Nachsubventionsbegehren eingereicht werden.

570

c. Durch Bundesbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Subventionen.

Rekapitulation auf 1. Januar 1895.

K » n t o n e.

KostenYoranschlagssummc.

Fr.

Zürich . .

Bern . . .

Luzern . .

Schwyz . .

Obwalden .

Nidwaiden .

Glarus . .

Zug . . .

Solothurn St. Gallen .

Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis

Uuimum der Ausbewilligten bezahlte Bandes*rabvention.

Fr.

Fr.

Subventionsreut taf 1. Janair 1805.

Fr.

2,965,000. -- 1,186,000. -- 1,186,000. -- -- 4,849,023. -- 1,906,600. -- 799,422.

72 1,107,177. 28 975,000. -- 487,500. -- 134,480. 353,020. -- 125,000. -- 250,000. 125,000. -- -- 140,000. -- 70,000. 70,000. -- -- -- 170,000. -- 85,000. -- 60,000.

25,000. -- 165,000. -- 95,900. -- 330,000. -- 69,100. -- 60,600. -- 290,000. -- 116,000. -- 55,400. -- 360,000. -- 1,108,000. -- 360,000. -- -- -- 8,680,500.

16,644,500. -- 10,509,200. -- 1,828,700.

1,290,000. -- 536,000. -- 429,906. 12 106,093. 88 1,214,000. -- 485,600. -- 338,000. -- 147,600. -- 2,212,500. -- 885,000. -- 885,000. -- -- 658,464. 50 3,844,000. -- 1,922,500. -- 1,264,035. 50 5,417,000. -- 2,122,800. -- 530,000. -- 1,592,800. 1,803,599. -- 541,600. -- 410,417. 72 131,182. 28

Gesamtbetrag 43,502,622. -- 21,503,800. -- 5,951,462. 06 15,552,337. 94

Aus vorstehender Zusammenstellung ergiebt sich folgendes : Die Werke, für welche die Bundesversammlung bis Ende des Berichtsjahres Beiträge bewilligt hat und die damals noch nicht vollendet waren, sind zusammen devisiert zu Fr. 43,502,622 (1893: Fr. 51,870,135), die dafür zugesicherten Beiträge belauten sich auf Fr. 21,503,800 (1893: Fr. 24,364,400) und das Beitragsverhältnis beträgt somit durchschnittlich, inklusive Rheinregulierung, 49,48 °/o (1893: 46,97 °/o) und mit Ausschluß letzterer 41,8e °/o (1893 : 40,87

0

/0).

Noch nicht ausbezahlt waren bei Abschluß der Rechnung für 1894 von obiger Beitragssumme Fr. 15,552,337. 94 (1893": .

Fr. 16,746,062. 30), woraus es sich ersieht, daß der Subventionsrest gegenüber dem Vorjahre um mehr als eine Million, d. h. um Fr. 1,193,724. 36, abgenommen hat, obgleich nach Tableau a Fr. 1,125,500 neue Beitragsbewilligungen hinzugekommen sind.

Es hat dies seinen Grund darin, daß im Berichtsjahre elf Bundesbeschlüsse von zusammen Fr. 10,942,513 mit einem entsprechenden Subventionsmaximum von Fr. 3,986,100 zum Abschluß gelangten und nicht auf neue Rechnung übergetragen worden sind.

571

5. Hydrometrie.

Im Laufe des Berichtsjahres sind folgende 14 neue Pegelstationen errichtet worden: 1. I l a n z (Glenner), 2. A l v e n e u b a d (Albula), 3. B a l d e n s t e i n (Albula), 4. R o t e l s (Hinterrhein), 5. R o t h e n b r u n n e n (Hinterrhein), 6. M ü n c h w e i l e n (Murg), 7. G ü t t i g h a u s e n {Thur), 8. I n t e r l a k e n - T u r b i n e n h aus (Aare), 9. I n t e r l a k e n H a f e n (Schiffahrtskanal), 10. Hag n eck (Aarekanal), 11. A a r w a n g e n (Aare), 12. M u r g e n t h a l (Aare), 13. L a c h e n (Zürichsee) und 14. R a p p e r s w y l (Zürichsee).

Außer diesen Stationen kamen noch die 27 nachfolgend genannten, meist seit längerer Zeit bestehenden, zur Aufnahme und Versicherung: 1. M a i e n f e l d (Rhein), 2. R a g a z (Rhein), 3. T r ü b b a c h (Rhein), 4. S e v e l e n (Rhein), 5. B u c h s - E i s e n b a h n b r ü c k e (Rhein), B. Buchs-Straßenbrücke (Rhein), 7. Hag (Rhein), 8. B ü c h e l f a h r (Rhein), 9. O b e r r i e d - M e i n i n g e n (Rhein), 10. M o n t l i n g e n - R o b l a c h (Rhein), 11. K r i e s e r e n - M ä d e r (Rhein), 12. S c h m i t t e r (Rhein), 13. W i d n a u (Rhein), 14.

L u s t e n a u - 0 b e r f a h r b r ü c k e (Rhein), 15. A u - M o n s t e i n (Rhein), 16. St. M a r g r e t h e n - E i s e n b a h n b r ü c k e (Rhein), 17. St. M a r g r e t h e n - H ö c h s t (Rhein), 18. R h e i n e g g - G ai s s au (Rhein), 19. F u s s a c h (Bodensee), 20. B r e g e n z (Bodensee), 21.

Ofenegg(Walensee), 22. W es en (Walensee), 23. Ziegel b r ü c k e {Linthkanal), 24. R o t e B r ü c k e (Linthkanal), 25. G i e ß e n (Linthkanal), 26. G r y n a u (Linthkanal) und 27. S c h m e r i k o n (Zürichsee).

Von den soeben aufgeführten 27 Stationen gehören die mit Nr. l, 5, 11, 13, 14, 16, 17, 19, 20, 21, 23, 24 und 26 bezeichneten nicht zu dem vom hydrometrischen Bureau bearbeiteten Stationsnetz ; deren Aufnahme und Versicherung erfolgte jedoch hauptsächlich aus dem Grunde, um für die teilweise schon begonnenen Untersuchungen über die Ausbildung, beziehungsweise Gestaltung des Bettes der betreffenden Gewässer ein grundlegendes Material zu schaffen. Mit Ausnahme der Station A l v e n e u b a d , welche cirka 18 km. vom nächsten Fixpunkte des Präcisionsnivellements entfernt ist, wurden sämtliche oben erwähnten Stationen an
letzteres angeschlossen.

Bei den Stationen F r a u e n f e i d (Murg) und A a r b e r g (Aarekanal) mußten die Pegel, da dieselben bei höhern Wasserständen nicht genau abgelesen werden konnten, anders placiert werden.

Ferner wurden an den Stationen I l a n z (Vorderrhein), Rei o h en a u

572

(Vereinigte Rheine), W e s e n (Walensee), S c h m e r i k o n (Züriclisee) und B a d e n (Limmat) die defekt gewordenen Skalen durch "eiserne ersetzt und es kam an letzterer Station ein Limnigraph zur Aufstellung.

Um sich über den Verlauf einiger teils bereits konstatierten, teils vorauszusetzenden allmählichen Höhenveränderungen an Pegeln und einigen öffentlichen Gebäuden Rechenschaft geben zu können, sind die Nullpunkte der Stationen E m s (Rhein), L i n d a u (Bodensee.), N e u e n s t a d t (Bielersee), Zug (Zugersee), G e n f - R o l l l a d e n w e h r (Rhone) und des weitern die am R e g i e r u n g s g e b ä u d e in Zug und am P o s t g e b ä u d e in L u z er n angebrachten Broncefixpunkte neuerdings möglichst sorgfältig einnivelliert worden.

Ferner konnten die im Bereiche der Stadt Z ü r i c h gelegenen 14 Pegel, welche sowohl hinsichtlich der Abflußverhältnisse desZürichsees, als auch für die an der Limmat sich befindenden Wasserwerke eine gewisse Wichtigkeit besitzen, croquiert, die zur Versicherung der Nullpunkte notwendigen ßroneefixpuukte erstellt und deren Croquis aufgenommen werden. Dagegen mußten die betreffenden, ziemlich ausgedehnten und wegen des großen Straßenverkehrs sehr schwierigen Nivellemente auf das Jahr 1895 verschoben werden.

Von den zur Versicherung der Höhenlage der Pegelnullpunkte dienenden B r o n c e p l a t t en wurden im Berichtsjahr 42 Stück und von den einerseits zur Rückversicherung dieser letztern und anderseits bei den neuern Flußnivellementen zur Anwendung kommenden B r o n c e b o l z e n 261 Stück versetzt, so daß die gesamte Anzahl der bisanhin verwendeten Bronceplatten auf 227 und die der Broncebolzen nun auf 325 angestiegen ist.

Zu erwähnen wäre noch, daß außer den eingangs des Berichtes aufgeführten neu erstellten Pegelstationen noch die Pegelstation H a 11 w y l (Hallwylersee") dem Netz der bearbeiteten Stationen einverleibt worden ist, jedoch die Aufnahme und Versicherung dieser Station noch nicht erfolgen konnte.

Mangels eines geeigneten Beobachters begannen die Beobachtungen an den Pegeln in R a p p e r s w y l (Zürichsee) und G a t t i g li a u s e n (Thur) erst gegen Ende des Jahres 1894.

Die Verteilung der auf rechnerischem Wege bearbeiteten, der in der graphischen Darstellung publizierten, sowie der aufgenommenen und versicherten Stationen auf die einzelnen Hauptflußgebiete, für das Berichtsjahr, ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich:

57:*

Nr.

I

Hauptflußgebiet.

Rhein

Verbleiben In der Zur Rechnerisch graphischen Aufnahme noch aufzuund Vernehmen bearbeitet. Darstellung sicherung und zu publiziert.

gelangt. versichern.

60

4

58 17 7 36 7

2

13 36 7

58 60 14 12 30 7

--

197 182

181 166

185 157

12 25

. . .

64

II

Aare

. .

60

ni

Reuß

.

17

IV

Limmat .

v

Rhone . .

VI

Tessi n .

. .

. .

Total 1894

,,

1893

--

6 --

Es verbleiben mithin, hinsichtlich der Aufnahme und Versicherung der schweizerischen Pegelstationen, nur noch 12 (6°/o desganzen Netzes) zu erledigen.

Vom Jahrgang 1890 der ,, Z u s a m m e n s t e l l u n g d e r H a u p t e r g e b n i s s e a konnte das Manuskript zur Hälfte fertiggestellt werden. Die gänzliche Herstellung desselben wurde deshalb veruninöglicht, weil mit Rücksicht auf die im vorjährigen Geschäftsberichte erwähnte Studie über die Juragewässerkorrektion eine eingehende Untersuchung über die vor Inangriffnahme und während der Durchführung derselben an den Juraseen sehr verwickelt gewesenen Pegelverhältnisse durchgeführt werden mußte.

Indem sich schon des öfteren der Mangel an zuverlässigen Wasserstandsaufzeichnungen aus dem Inngebiet fühlbar gemacht hat -- es bestehen in demselben nur einige wenige und nicht regelmäßig 'beobachtete Stationen -- wurde längs der betreffenden Gewässer eine eingehendere Rekognoszierung vorgenommen, so daß im Laufe des Jahres 1895 die als notwendig erachteten Pegelstationen zur Aufstellung gebracht werden können.

Damit würde die letzte erheblichere Lücke, welche im Netz der schweizerischen Pegelstationen noch besteht, ausgefüllt und dasselbe im großen und ganzen zu einem befriedigenden Abschluß* gelangt sein.

574

Gemäß dem Übereinkommen, welches seiner Zeit mit dem eidgenössischen topographischen Bureau getroffen worden ist, wurden durch letzteres auf unsern Wunsch, Behufs Erleichterung des Anschließens von Pegelstationen an die Fixpunkte des schweizerischen Präcisionsnivellements, im Berichtsjahre folgende Nivellementszüge auf Ausführung gebracht: 1. Ossingen-Güttighausen ; 2. St. Margrethen-Höchst-Fussach-Hard-Bregenz-Lindau ; 3. Au-Widnau-Diepoldsau-Krieseren-Montlingen-Oberriet ; 4. die Anschlüsse der auf österreichischem Gebiet, längs des Rheins von Lustenau bis Vaduz, zur Versicherung der Rheinpegel placierten eidgenössischen Broncefixpunkte ; 5. Ragaz-Maienfeld; 6. Ofenegg-Wesen-Ziegelbrücke-Rote-Brücke ; 7. Reichenburg-Gießen; 8. Pfäffikon-Lachen-Siebnen-Grinau-Utznach-Schmerikon-Rapperswyl-Pfäffikon.

An Minimai-Wassermengenbestimmungen konnten vermittelst des elektrischen Flügels 4 erledigt werden, nämlich je eine am Rhein bei R e i c h e n a u , an der Glatt oberhalb G l a t t f e l d e n , .an der Aare bei. I n t e r l a k e n und unterhalb B r ü g g . An letz terem Ort wurde auch unter Zuhülfenahme von Oberflächenschwimmern die am 30. Mai 1894 abgeflossene Hochwassermenge gemessen.

Letztere beiden Wassermessungen bilden einen integrierenden Teil der Aufnahmen, welche für die im letztjährigen Bericht ererwähnte S t u d i e ü b e r d i e V e r h ä l t n i s s e an d e r J u r a g e wässerkorrektion noch vorgenommen werden mußten.

Indem ferner auch das Längenprofil und die Querprofile des Nidau-Büren-Kanals, die Ausmündung der Zihl aus dem Neuenburgersee und die Einmündung derselben in den Bielersee, sowie ein Hochwasserlängenprofil für die ganze Aarestrecke von Nidau bis Attisholz aufgenommen worden sind, können die obige Studie betreffenden Arbeiten auf dem Terrain so ziemlich als abgeschlossen betrachtet werden. Es dürften in dieser Hinsicht höchstens noch einige Wassermessungen an der Broye bei Sugiez, an der Zihl bei St. Johannsen und an der Emme bei Äffligen sich als notwendig erweisen, welche Messungen, da man sie mit Schwimmern zu veranstalten gedenkt, verhältnismäßig wenig Zeit in Anspruch nehmen werden.

Sämtliches im Berichtsjahre für die in Rede stehende Studie gesammeltes Material ist gesichtet und aufgetragen; des weitern

575 ist die Aufstellung eines Projektes über die Hebung der Niederwasserstände und über die Senkung der Hochwasserstände der Juraseen in Angriff genommen worden.

Schließlich wäre betreffend die Herausgabe eines das Einzugsgebiet des Rheins und seiner Zuflüsse bis Maienfeld behandelnden Heftes noch zu erwähnen, daß die Flächeninhalte der Niederschlagsgebiete, sowie der Höhenstufengebiete nicht nur für jedes einzelne Einzugsgebiet, sondern auch für jeden wichtigeren Mündungspunkt und für jede Pegelstation des betreffenden Gewässergebietes ermittelt worden sind.

6. Linthkommission.

Dem von der eidgenössischen Linthkommission für das Jahr 1894 eingesandten Verwaltungsberichte ist folgendes zu entnehmen: An Stelle des nach langjähriger, treuer Pflichterfüllung verstorbenen Bauführers Laager aus Mollis wurde Ingenieur Leuzinger von Glarus gewählt.

Die Linthkommission hielt vier Sitzungen ab, in welchen beschlossen wurde, dem Linthfonds pro 1894 eine weitere Summe von Fr. 10,000 zu entnehmen und ein Gesuch an den Bundesrat zu richten, derselbe möge der Kommission gestatten, in den nächsten fünf Jahren eine Summe von je Fr. 5000 für Ausführung von Neubauten zu verwenden, und an diese letztern ebenfalls fünf Beiträge von je Fr. 5000 aus der Bundeskasse bewilligen.

Infolgedessen wurde durch den Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern, Herrn Bundesrat Schenk, eine Inspektion des Linthkanales vorgenommen und in der darauf folgenden Kommissionssitzung bestimmt, die Repartition der Kosten und der dem ßund und den Kantonen zufallenden Beiträge an Hand genauer Berechnungen festzustellen.

Inzwischen haben wir die Kommission ermächtigt, dem Linthfonds für das Baujahr 1894/95, unter Vorbehalt späterer Restitution, den Betrag von Fr. 10,000 zu entnehmen.

Von dem steuerpflichtigen Linthgebiet wurde auch im Jahre 1894 eine Linthsteuer von 4 Rappen pro Are bezogen.

Für acht Unfälle bei den Lintharbeiten wurden im Berichtsjahre Fr. 476. 75 von der Versicherungsgesellschaft bezahlt.

Der Verkauf des durch einen Brand zerstörten Wohnhauses im Gfell samt zugehörigem Land wurde von uns genehmigt.

Im Jahre 1894 sind 224 leere und 2 mit 95 Eilocentner beladene Schiffe, sowie 150 Linthkommissionsschiffe in den Walensee

576

gereckt worden. Die Reckerlöhne belaufen sich auf Fr. 4264. 50.

Flußabwärts fuhren 412 Schiffe mit 10,800 Tonnen Landesprodukten.

Die für Arbeiten am Escher- und Linthkanal gemachten Auslagen sind in nachstehender Betriebsrechnung generell verzeichnet und beziehen sich auf Wuhrbauten, Steinvorlagen, Dammarbeiten und Pflasterungen.

Betriebsrechnung.

Einnahmen.

Ordentliche Außerordentliche (Zuschuß pro 1894) .

. . .

Total

Ausgaben.

Escherkanal Linthkanal Allgemeine Auslagen Außerordentliche Ausgaben (Berggut Gfell). .

Abschreibungen

Fr.

,,

52,100. 2& 10,000. --

Fr. 62,100. 26

Fr.

,, ,, . ,, ,,

Total Fr.

7,571.

36,001.

15,856.

399.

10,650.

24 93 66 65 50

70,479. .98

Also Rückschlag des Betriebes von Fr. 8379. 72.

Fondsrechnung.

Vermögensstand auf Ende 1893 Zuschuß an den Betrieb Stand auf Ende 1894

Fr. 292,281. 3& ,, 10,000. -- Fr. 282,281. 36

Bilans auf 31. Dezember 4894.

Liegenschaften und Schuldbriefe Fr. 238,813. 27 Guthaben bei der Bank Glarus ,, 19,580. -- Restanzen von Zinsen ete ,, 5,047. 30 Mobiliar ,, 10,000. -- Barschaft ,, 5,252. 07 Schuld des Betriebes ,, 3,595. 86 Ab: Guthaben der Hintergraben-Genossensame .

Fr. 2b2,288. 50 ,, 7. 14

Total gleich Fondsrechnung

Fr. 282,281. 36

577

u. Direktion der eidgenössischen Bauten.

A. Allgemeines.

Unsertn Berichte pro 1893 ist zu entnehmen, daß wir infolge der konstanten Vermehrung der Geschäfte der Baudirektion unser Departement des Innern ermächtigt hatten, von sich aus je nach Bedürfnis und nach bestimmten ßesoldungsansätzen für provisorische Anstellung des nötigen technischen Aushülfspersonals zu sorgen.

Da auf absehbare Zeit eine Abnahme der Geschäfte bei dieser Verwaltung nicht zu erwarten ist, müssen wir obgenannte Verfügung bis auf weiteres aufrecht erhalten.

Infolge dieser Umstände entspricht auch die gegenwärtige, im Jahre 1888 erlassene Organisation den bestehenden Verhältnissen in keiner Weise mehr, so daß auf eine Änderung derselben Bedacht genommen werden muß.

B. Hochbauten.

a. Anfangs des Jahres 1894 betrug die Zahl der eidgenössischen Gebäude, welche dem ordentlichen Unterhalte unterstellt waren 595 Während des Berichtsjahres kamen noch 10 Magazingebäude hinzu, die vom eidgenössischen Befestigungsbureau im Jahre 1893 in Göschenen, Littau und Gümlingen erstellt wurden.

Zusammen 605 Andrerseits sind infolge Verkauf der Liegenschaft auf Liebefeld bei Köniz 8 Objekte in Abgang gekommen, so daß noch 597 Gebäude verbleiben.

In dieser Ziffer sind die zu den Landesbefestigungen gehörenden Gebäude, deren Unterhalt von der Militärverwaltung bestritten wird, nicht in begriffen.

Im Jahre 1888, zur Zeit der unter A hiervor erwähnten Organisation, war der Bund Besitzer von 339 Gebäuden.

Während des Berichtsjahres sind im ganzen 42 Gebäude vollendet worden, so daß sich der Total besitz des Bundes auf 647 Objekte erstreckt.

578

Diese Gebäudezahl verteilt sich folgendermaßen : 1. Kanton Zürich . .

20 Bern . . 271 2,, Luzern . . 37 3.

,, Uri . .

24 4,, Schwyz .

.

13 5» 6 Freiburg 6» Solothurn . .

1 7,, Basel ,. . 12 8.

,, Schaffhausen . ,. .

11 9, Appenzell . .

7 10.

,, St. Gallen . .

34 11.

,, Graubünden . . . . . .

12.

,, 55 Aargau . . 16 13.

,, Thurgau . .

29 14.

,, Tessin . . 14 15.

,, Waadt . .

42 16.

,, . .

7 Wallis 17,, Neuenburg . . 15 18.

,, . . 31 Genf 19.

,, 20. Ausland . .

2 647

Nach den einzelnen Departementen ausgeschieden, fallen: a.

b.

c.

d.

e.

f.

auf das Departement des Innern . . . .

18 Gebäude..

,, ,, Militärdepartement 421 ,, ,, ,, Finanzdepartement 32 ,, ,, ,, Zolldepartement 138 ,, ,, ,, Landwirtschaftsdepartement . . .

2 ^ ,, ,, Post- und Telegraphendepartement .

36 ,, Gleich, wie vorstehend

647 Gebäude.

b. Während im Jahre 1893 nur an 35 Gebäuden U m b a u und E r w e i t e r u n g s a r b e i t e n vorgenommen werden mußten, verteilten sich diese Arbeiten im Jahre 1894 auf nicht weniger als 67 Objekte.

Von den wichtigern seien hier nur erwähnt: 1. Neueinrichtung eines Teiles der Aborte im BundeshausWestbau ; ' 2. Erstellen neuer Fußböden in einer größern Anzahl Lokale der Kaserne in Thun ;

579

3. vollständige Umänderung der innern Einrichtung in den Aborttürmen bei der Kaserne in Thun. Diese Arbeiten werden zwar erst im Jahre 1895 zur Vollendung gelangen; 4. Erstellung eines neuen Dampfkesselhauses für die eidgenössische Konstruktionswerkstätte in Thun ; 5. Duschenanlage in der Speiseanstalt in Thun für die Arbeiter der eidgenössischen Werkstätten daselbst; 6. Neueindeckung des Daches des Zeughauses Nr. l in Thun, nebst Erstellung einer Holzverschalung; 7. Vergrößerung der Schutzhütte resp. Kantine auf dem Breitfeld bei Winkeln ; 8. Vergrößerung des Scheibenstandes ebendaselbst; 9. gänzlicher Umbau und Vergrößerung des Zollgebäudes in Burgfelden ; 10. Erhöhung des Mittelbaues des Postgebäudes in Bern um ein Stockwerk für die Telephon-Centralstation. Die Vollendung dieser Arbeiten fällt in das Jahr 1895.

11. Umbau der alten Lagerhalle der Alkoholverwaltung in Burgdorf.

Die im Budget vorgesehenen Verbesserungen samt Erweiterungdes Schießplatzes in Luziensteig konnten nicht zur Ausführung, gelangen, weil die Kosten für den nötigen Landervverb sich wesentlich höher gestellt hätten, als vorgesehen war, und die ganze Angelegenheit noch näherer Untersuchung bedarf.

c. N e u b a u t e n . Hierüber haben wir folgendes zu berichten : 1. Den 30. März 1894 haben Sie den Kredit für die Erstellung des Parlamentsgebäudes, sowie für die dadurch bedingte Durchführung neuer Baualignemente zwischen Bärenplatz, Inselgasse, Inselgäßchen und Amthausgasse bewilligt.

Infolge einiger Voten anläßlich der Beratung dieses Traktandums im Ständerate, sowie vor- und nachheriger Äußerungen in der Presseund Stimmen aus dem Publikum haben wir ersehen, daß die Benennung ,,Parlamentsgebäude" unpopulär wäre und zu irrigen Auffassungen und Deutungen Anlaß geben könnte.

Mit Rücksicht hierauf, und da überhaupt dermalen noch nicht bestimmt ist, zu welchen Zwecken die außer den für die eidgenössischen Räte vorgesehenen Lokalen verfügbar werdenden Räume Verwendung finden sollen, haben wir beschlossen, es seien die beiden Bundesrathäuser und der zwischen denselben zu erstellende Neubau, welche drei Gebäude einen zusammenhängenden Bau bilden werden,, als "Bundeshaus" zu bezeichnen.

.580 Behufs leichterer Orientierung sei dann 1. das neue Bundesrathaus ,,Bundeshaus Ostbautt, 2. der neu zu erstellende Neubau ,,Bundeshaus Mittelbau 14 und 3. das alte Bundesrathaus ,,Bundeshaus Westbau" zu benennen.

Anfangs August 1894 konnten die Abbruch-, Erd-, Maurerund Versetzarbeiten, sowie der größere Teil der Steinhauerarbeiten vergeben werden. Das bis jetzt bestellte Material für letztere wird aus Steinbröchen bei Solothurn, Osogna, St. Triphon, Osterinundingen und Bolligen bezogen.

Den 5. September 1894 wurde mit der Erstellung der großen Stützmauer begonnen. Nach einem aufgestellten Programm soll die Übergabe und Eröffnung des Gebäudes anfangs Juni 1900 stattfinden. Als bauleitender Architekt wurde Herr Professor Auer, Verfasser des zur Ausführung bestimmten Projektes, bestellt.

Mit der Einwohnergemeinde Bern wurde der Kauf- und Tauschvertrag einerseits über Abtretung der Kasinobesitzung an den Bund und andrerseits über den Verkauf des Bauterrains bei der kleinen Schanze an die Gemeinde Bern abgeschlossen.

Behufs Erwerbung der Liegenschaften zwischen Bärenplatz, Inselgasse, Inselgiißehen und Amthausgasse hat unser Departement des Innern die Besitzer eingeladen, ihm mitzuteilen, zu welchen Bedingungen sie geneigt seien, ihre Liegenschaften dem Bunde abzutreten. Nur die schweizerische Mobiliarversicherungsgesellschaft stellte eine annehmbare Verkaufsofferte und es wurde mit derselben auch ein Kauf abgeschlossen. Die Übrigen sechs Hauseigentümer haben dagegen bedeutend höhere Offerten eingereicht, als den gestützt auf Schätzungen unserer Baudirektion und des städtischen Bauamtes aufgestellten Berechnungen in der Botschaft betreffend Erstellung fraglichen Baues zu Grunde gelegt waren. Wir haben infolgedessen beschlossen, es seien diese sechs Besitzungen auf dem Expropriationswege zu erwerben.

In die Schätzungskommission wurden ernannt: Vom schweizerischen Bundesgericht: ,,als I. Mitglied : Herr Russenberger, alt Nordostbahndirektor und Bezirksgerichtspräsident in Zürich ; als 1. Ersatzmann: Herr Eschmann, Regierungsrat in Zürich; als 2. Ersatzmann: Herr Fellirmnn, alt Regieruugsrat in Luzern.

Vom Bundesrate: -als II. Mitglied : Herr Stirnimann, Baudirektor der Stadt Luzern ; als 1. Ersatzmann: Herr Stempkowski, Kantonsbaumeister in Bern ; als 2. Ersatzmann : Herr Reese, Regierungsrat in Basel.

581

Von der Regierung des Kantons Bern : als III. Mitglied: Herr Hodler, Architekt in Bern; als 1. Ersatzmann: Herr Wyß, Albert, Baumeister in Biel; als 2. Ersatzmann : Herr Frutiger, Großrat, Baumeister in Oberhofen.

Die Verhandlungen der Kommission fallen in das Jahr 1895.

Wie wir schon in unserer Botschaft vom 6. Dezember 1894 betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten angeführt, haben wir beschlossen, es sei in betreff der Rechnungsführung über die Erstellung des Bundeshauses Mittelbau von den bestehenden Vorschriften in dem Sinne etwas abzuweichen, daß durch unsere Baudirektion über diese Baute eine specielle Rechnung über .Einnahmen und Ausgaben zu fuhren sei.

Als E i n n a h m e n sollen betrachtet werden : a. Die in das Budget einzustellenden Jahresraten von je Fr. 1,000,000; b. die Zinse von den in einem Jahre nicht zur Auszahlung gelangenden Krediten; c. der Beitrag des Staates Bern, bestehend in der unentgeltlichen Abtretung der Staatsapotheke; d. die Beiträge der Stadt Bern; e. die Mietzinse für die anzukaufenden resp. zu expropriierenden Gebäude ; f. der Erlös aus Abbruchmaterial, soweit solches nicht von der Baudirektion selbst verwendet werden wird.

Unter die A u s g a b e n werden fallen: a. Die Erwerbung der anzukaufenden resp. zu expropriierenden Liegenschaften ; b. die Kosten für Erstellung des Bundeshauses Mittelbau samt Stützmauer und Anlage der Terrasse; c. die Kosten für Durchführung der neuen Alignemente; d. die Kosten für die innere Einrichtung des Gebäudes; e. die Zinse für allfällige von der Staatskasse zu leistende Kapitalvorschusse für Erwerbung der vorgenannten Liegenschaften.

Während des Berichtsjahres wareu noch in Ausführung begriffen oder wurden vollendet: 2. ein Magazin- und Werkstattgebäude mit Bureaux und Wohnung für den eidgenössischen Bauführer in Zürich ; 3. ein gleiches Gebäude für den eidgenössischen Bauführer in Thun; 4. ein Ladenschuppen für die Munitionsfabrik in Thun; Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. I.

40

582

5. ein Brennmaterialmagazin mit einem Anbau für Aborte für genannte Fabrik; 6. ein Magazin zur Aufbewahrung von Instruktionsmaterial für die Verwaltungstruppen in Thun ; 7. das Centralkleidermagazin auf dem Beundenfeld bei Bern; 8. ein Getreide- und zwei Futtermagazine auf dem Galgenfeld bei Bern; 9. vier Zeughäuser bei Kriens. Einige Ergänzungsarbeiten fallen auf das Jahr 1895; 10. ein Zeughaus in Winterthur; 11. ein Zeughaus in Langnau; 12. 11 Geschoß-, Patronen- und Explosivstoffmagazine; 13. das Zolldirektionsgebäude an der Elisabethenstraße in Basel, welches anfangs des Jahres 1895 der Zollverwaltung übergeben werden konnte; 14. das Zollgebäude in Jüppen (Aargau); 15. das Zollgebäude in Höfen (Schaffhausen) ; 16. das Zollgebäude in Münster (Graubunden); 17. neue Stallungen beim Zollgebäude in Gondo (Wallis) nebst Erhöhung desselben und Einrichtung eines Bureau für den Grenztierarzt ; 18. das Zollgebäude in Colovrex (Genf); 19. ein Zollrevisionsschuppen in Ouchy; 20. das Postgebäude in Neuen bürg; 21. das Postgebäude in Meiringen, welches zu Anfang des Jahres 1895 der Post- und Telegraphenverwaltung übergeben werden konnte. Die Errichtung der dazu gehörenden Remise mußte auf das Jahr 1895 verschoben werden, da sich das provisorische Postlokal auf der hierfür, in Aussicht genommenen Baustelle befindet und erst nach dessen Abbruch mit der Ausführung der Remise begonnen werden kann; 22. das .Postgebäude in Zürich. Mit den Arbeiten für diesen Bau wurde den 27. August 1894 begonnen und es konnten bis zum Ablauf des Berichtsjahres die Fundierungsarbeiten mit Pfählrost ausgeführt werden ; 23. das Postgebäude in Glarus. Die Arbeiten wurden Mitte März 1894 in Angriff genommen und es konnte das Gebäude bis Ende des Jahres unter Dach gebracht werden; 24. ein Chemiegebäude in der Länggasse bei Bern für die Alkoholverwaltung. Infolge verschiedener Verumständungen konnte mit den Arbeiten erst im Spätjahre begonnen werden.

583 Die Inangriffnahme einiger im Budget pro 1894 vorgeseheneu Bauten mußte hinausgeschoben werden, so diejenige des Z o l l g e b ä u d e s in H ö r n bei Basel, wo noch Verhandlungen mit der deutscheu Zollverwaltung über die Benützung der auf badischem Gebiet liegenden Straße gepflogen werden müssen, und der G r e n z w ä c h t e r k a s e r n e in K r e u z u n g e n , mit welchem Bau erst nach Regelung der Straßen- und Wasserabflußverhältnisse daselbst, über welche schon seit längerer Zeit zwischen der thurgauischen Regierung und der Stadt Konstanz eine Verständigung angestrebt wird, wird begonnen werden können.

Auch der Bau des Z o l l g e b ä u d e s in C h a v a n n e s de B o g i s mußte verschoben weiden, weil die Eigentümerin des in Frage kommenden Bauplatzes einen so hohen Preis verlaugte, daß wir uns genötigt sahen, das Expropriations verfahren einzuleiten.

Das nämliche ist der Fall in betreff des Zollgebäudes in l'Auberson bei Ste. Croix, für dessen in Aussicht genommenen Bauplatz die Besitzerin, die Gemeinde Ste. Croix, einen übertrieben hohen Preis fordert, so daß bis jetzt eine Einigung nicht erzielt werden konnte und wir voraussichtlich auch hier in die Lage kommen werden, das erforderliche Terrain auf dem Expropriationswege zu erwerben.

Ungeachtet mehrfacher Unterhandlungen war es auch nicht möglich, von der Gemeinde P o n t e T r e s a die Einwilligung für Überlassung eines kleinen Platzes zur Erstellung einer dringend notwendigen Schutzhütte an der TresabrUcke für die daselbst zeitweilig stationierten Grenzwächter zu erhalten.

Zur Erlangung von Projekten für ein neues Post- und Telegraphengebäude in Winterthur eröffneten wir im Frühjahr Ib94 unter den schweizerischen und den in der Schweiz niedergelassenen Architekten einen Wettbewerb.

Von den eingelangten 35 Projekten wurden 4 Entwürfe prämiiert, vom Preisgericht jedoch kein erster Preis zugesprochen und daher auch keines der Projekte zur Ausführung empfohlen.

Ein Wettbewerb mit Eingabetermin bis zum 1. März 1895 wurde im Herbst eröffnet für Entwürfe zu einem Post- und Telegraphengebäude auf dem hierzu erworbenen Bauplatze südlich der Kirche St. François in Lausanne.

Mit verhältnismäßig großem Zeitaufwand waren die Unterhandlungen für Erwerbung der Bauplätze zu den in Freiburg, Schaffhausen und Frauenfeld zu erstellenden
Post- und Telegraphengebäuden verbunden. Zu Ende des Berichtsjahres waren diese Verträge noch nicht abgeschlossen, wogegen der Kaufvertrag über die Badrutt'sche Liegenschaft in Chur, welche als Bauplatz ftir ein

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eventuell später zu erstellendes Post- und Telegraphengebäude in Aussicht genommen ist, im Monat Juni perfekt wurde.

Die schon im letzten Geschäftsberichte erwähnte Angelegenheit betreffend Errichtung eines eigenen Telegraphen- und Telephongebäudes auf der ,,Ile" oder gänzlichen Umbau des alten Postgebäudes an der ,,Rue du Stand" in Genf ist noch nicht zum Abschlüsse gekommen.

C. Straßen- und Wasserbauten.

Die Besorgung des ordentlichen Unterhaltes der Straßen, Wege, Brücken und Fabrikkanäle, sowie der Uferbauten an der Aare in Thun und an der Thur bei Frauenfeld vollzog sich in gewohnter Weise und giebt zu keinen besondern Bemerkungen Anlaß.

D. Begutachtung verschiedener bautechnischer Fragen und Bauausführungen in von der Bundesverwaltung gemieteten Gebäuden.

Wie in früheren Jahren, so wurde auch während des Berichtsjahres unsere Baudirektion mit zahlreichen und teilweise zeitraubenden Geschäften in Anspruch genommen, die nicht das eigene Bauwesen des Bundes betreffen, sondern sich auf gemietete, zu mietende oder sonstige Gebäude und andere Bauobjekte beziehen, mit denen sich die eidgenössische Verwaltung in irgend einer Weise zu befassen oder an deren Erstellung sie Beiträge zu leisten hat.

Es betrifft dies unter anderem : «. die Isolierbaracken in Kriens, Ludern, Dielsdorf, Kußnacht, Winterthur, Glarus, Buchs und Romanshorn; b. die Zolllokale in Pruntrut und im Bahnbof Zürich ; c. die Postlokale in Vevey, Colombier, Couvet, Biel, Langenthal, Zofingen, Lenzburg, Brugg, Zug, Dießenhofen, Wyl, Romanshorn, Schuls, St. Moritz, Pontresina und Lugano.

In Bezug auf die Erledigung dieser Geschäfte verweisen wir auf die Berichte derjenigen Departemente, in deren Ressort dieselben gehören.

Auf besondern Wunsch des Justiz- und Polizeidepartements wurde unsere Baudirektion beauftragt, bei einer mehrere Wochen andauernden Inspektion der bedeutendem schweizerischen Gefängnisse mitzuwirken, die zum Zwecke der Vorbereitung eines schweizerischen Strafgesetzbuches durchgeführt worden ist.

585 Die russische Gesandtschaft hat sich mit dem Gesuche au uns gewendet, es möchte ihrer Regierung gestattet werden, an der Teufelsbrücke bei Göschenen zum Andenken an die im Feldzuge von 1799 verstorbenen Soldaten ein Denkmal errichten zu dürfen.

Die daherigen Unterhandlungen verursachten mehrmalige Augenscheine an Ort und Stelle seitens unserer Baudirektion. Über das Weitere verweisen wir auf den Bericht des Departements des Auswärtigen.

E. Gebäude-Assekuranz.

Von den dem Bunde gehörenden 647 Gebäuden sind zum Betrage von rund Fr. 22,000,000 versichert, während Objekte von der Versicherung ausgeschlossen sind, weil in selben Explosivstoffe oder sonstige feuergefährliche Materialien bewahrt werden.

408 239 denauf-

F. Mobiliarwesen.

Über die Anschaffung des nötigen Mobiliars für die Centralverwaltung und den Unterhalt desselben geben die daherigen Rechnungsbelege die genaueste Auskunft.

G. Beschaffung von Bnreanlokalen für die eidgenossische Centralverwaltung nnd Hansdienst.

Um Wiederholungen zu vermeiden, erlauben wir uns auf die Auseinandersetzungen Seite 130 und 131, Ziffer 5, 6 und 9 unserer Botschaft zum Budget pro 1895 zu verweisen.

Es mag noch bemerkt werden, daß die Lokalitätenverhältnisse speciell im Bundeshaus Westbau für einzelne Abteilungen geradezu unerträglich und für den Dienst schädigend geworden sind. Eine baldige Abhülfe des Raummangels ist hier angezeigt.

Aus verschiedenen Gründen sahen wir uns veranlaßt, in der Besetzung der Hauswartslellen im Bundeshaus Westbau und im Telegrnphengebäude Änderungen vorzunehmen und überdies in Bezug auf die Besorgung des Hausdienstes eine strengere Kontrolle ausüben zu lassen.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jähre 1894.

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Bundesblatt

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In

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1895

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1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.03.1895

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453-585

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