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Kreisschreiben des

Bundesrates an die Kantonsregierungen betreffend das Inkrafttreten der Übereinkunft mit den Niederlanden über die Rückübernahme der beidseitigen Staatsangehörigen.

(Vom 10. Januar 1912.)

Gelreue, liebe Eidgenossen!

Das Zusatzprotokoll, datiert vom 24. April 1877, zu dem schweizerisch-niederländischen Freundschafts-, Handels- und Niederlassungsvertrag vom 19. August 1875 enthält Bestimmungen über die Ausweisungsbefugnis jedes vertragschliessenden Teiles gegenüber den Angehörigen des ändern Teiles, spricht sich aber nicht aus über die Pflicht des Heimatstaates, die ausgewiesenen Personen zu übernehmen. Die niederländische Regierung hat nun zwar die Pflicht zur Übernahme ihrer Angehörigen stets anerkannt, jedoch hat sie, mangels einer verpflichtenden Vertragsbestimmung, die Übernahme ihrer f r ü h e r e n Angehörigen, welche das niederländische Indigenat gemäss der innern Landesgesetzgebung verloren hatten, bisher abgelehnt. Es erschien daher wünschenswert, mit den Niederlanden eine besondere Übereinkunft abzuschliessen, durch welche die V e r p f l i c h t u n g zur Ü b e r n a h m e a u s g e w i e s e n e r P e r s o n e n , unter Ausdehnung auf die früheren Angehörigen der Vertragsstaaten, des genaueren festgestellt und umschrieben wird.

Nachdem eine solche Übereinkunft zwischen den beiderseitigen Bevollmächtigten am 7. Mai 1910 im Haag abgeschlossen

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und dieselbe inzwischen von den gesetzgebenden Körperschaften der beiden Staaten genehmigt worden ist, hat der Austausch der Ratifikationsurkunden am 3. Januar abhin im Haag stattgefunden, und es ist der Vertrag am gleichen Tage in Kraft getreten.

Indem wir Ihnen hiervon Kenntnis geben, lassen wir Ihnen anbei die übliche Anzahl Exemplare des Vertrages zugehen, und benützen auch diesen Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 10. Januar 1912.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen betreffend das Inkrafttreten der Übereinkunft mit den Niederlanden über die Rückübernahme der beidseitigen Staatsangehörigen. (Vom 10. Januar 1912.)

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Bundesblatt

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Jahr

1912

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

03

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.01.1912

Date Data Seite

147-148

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10 024 485

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