629
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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie
Inserate und litterarische Anzeigen.
Ausschreibung von Bauarbeiten.
Die zweite Partie der Schreinerarbeiten für das Postgebäude in Neuenburg wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Das Vorausmaß, die Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der Herren Béguin & Rychner, Architekten, place des Halles 9 in Neuenburg, zur Einsicht aufgelegt.
Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Neuenburg" bis und mit dem 22. April nächsthin franko einzureichen.
B e r n , den 9. April 1895.
Die Direktion der eidg. Bauten.
Stelle-Ausschreibung.
Die Stelle eines Adjunkten des eidgenössischen Fabrikinspektors fUr den III. Kreis mit Sitz in Schaffhausen wird hiermit wegen Demission des bisherigen Inhabers zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Besoldung beträgt bis auf weiteres Fr. 3000--3500 nebst der reglementarischen Reiseentschädigung.
Bewerber haben sich auszuweisen über tüchtige allgemeine Bildung, speciell auch über die Kenntnis der deutschen und französischen Sprache, sowie über mechanisch-technische Ausbildung.
Anmeldungen sind bis zum 30. April 1895 dem unterzeichneten Departement schriftlich einzusenden.
B e r n , den 9. April 1895.
Schweizerisches Industrie- und Landwirtschafts-Departement : Deucher.
630
Stelle-Ausschreibung.
Infolge Übertrittes des bisherigen Inhabers in eine andere Beamtung ist die Stelle des Inventarcontroleurs des Oberkriegskommissariates neu zu besetzen.
Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen bis zum 28. dieses Monats dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.
B e r n , den 10. April 1895.
Schweiz. Militärdepartement.
Stelle-Ausschreibung.
Infolge Demission des bisherigen Inhabers ist die Stelle des Fortverwalters in Andermatt neu zu besetzen.
Offiziere, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben ihre Anmeldungen bis zum 30. dieses Monats dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.
B e r n , den 5. April 1895.
Schweiz. Militärdepartement.
Stelle-Ausschreibung.
Die Stelle eines Kanzlisten beim eidgenössischen Auswanderungskomnussariat ist zu besetzen.
Kenntnis des Deutschen und Französischen unerläßlich.
Anmeldungen sind bis zum 20. dieses Monats dem unterzeichneten Departement einzureichen.
B e r n , den 2. April 1895.
Schweiz. Departement des Auswärtigen, Abteilung Auswanderungswesen.
631
Ausschreibung von erledigten Stellen.
Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N am e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.
Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.
1) Unterbureauchef beim Hauptpostbnreau Genf. Anmeldung bis zum 30. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.
2) Briefträger in St. Prex (Waadt). Anmeldung bis zum 30. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.
3) Kreispostcontroleur in Basel.
\ Anmeldung bis zum 30. April .-. ,-, . ... ..
. T-,..
j ,,,,, , ., x i 1895 bei der Kreispostdirektion in 4) Briefträger in Hagendorf(Solothurn).j gasei 5) Postcommis in Aarau. Anmeldung bis zum 30. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Aarau.
6) Postcommis in Zürich.
7) Postcommis in Stäfa.
Anmeldung bis zum 30. April 1895 bei der Kreispostdirektion in 8) Postpacker und Briefkastenleerer Zürich.
in Winterthur.
9) Briefträger in Zollikon (Zürich).
10). Postcommis in Chur. Anmeldung bis zum 30. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Gaur.
1) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Genf. Anmeldung bis zum 23. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.
2) Postablagehalter und Briefträger in Bourg de Conthey (Wallis). Anmeldung bis zum 23. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.
3) Briefträger in Langnau (Bern). Anmeldung bis zum 23. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.
4) Postablagehalter und Briefträger in Planchettes (Neuenburg). Anmeldung bis zum 23. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.
5) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 23. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.
6) Briefträger m~Wolhusen (Luzern). Anmeldung bis zum 23. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Luzern.
7) Posthalter in Stein a. Kh. (Schaffhausen). Anmeldung bis zum 23. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Zürich.
8) Briefträger und Bote in Mollis (Glarus). Anmeldung bis zum 23. April 1895 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.
632
Bedeutende Preisermässigung,
yolkswirtschafts- T exiSchweizgctelz.
(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)
Herausgegeben und redigiert von A. Furre, unter Mitwirkung von Fachkundigen in und ausser der Bundesverwaltnng.
3 Bände (156 Bogen gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.
Verlag von Schmid, Francke & Co. in Bern.
Publikationsorgan für das
Transport- und Tarifwesen der
Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem
Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.
Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.
No 16.
Bern, den 17. April
1895
II.Reglementee und Tarifvorsohriften, B. Verkehr mit dem Auslande.
(16/96) Teil l, Abteilung B, der belgisch-deutschen Verbandsgütertarife vom i. Januar 4893. Nachtrag II.
Mit 1. April 1895 ist zum Teil I, Abteilung B, der Gütertarife für die belgisch-deutschen Eisenbahnverbände, vom 1. Januar 1893, ein Nachtrag II in Kraft getreten, enthaltend Änderungen der allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation nnd des Nebengebührentarifs.
Bern, den 10. April 1895.
Direktion der Jura-Simplon-Bahn.
240.
211. (16/96) Belgisch-Basler Güterverkehr. Tarif für die Beförderung von Eisenbahnfahrzeugen, Teil I. Nachtrag I.
Zum obgenannten Tarif, Teil I, ist am 1. April 1895 ein Nachtrag l in Kraft getreten. Derselbe enthält die infolge der Neueinteilung der preußischen Eisenbahndirektionsbezirke nötig gewordenen Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs.
Bern, den 16. April 1895.
Direktion der Jura-Simplon-Bahn.
119
III. Personen- und Gepäckverkehr.
A. Schweizerischer Verkehr.
2e2. (16/95) Provisorischer Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut, enthaltend die durch Eröffnung der Strecke Schaffhausen-Feuerthalen eintretenden Ergänzungen und Änderungen der Tarifdistanz en und Taxen im internen Verkehr der schweizerischen Nordostbahn, vom 2. April 4895. Ergänzung.
Mit sofortiger Gültigkeit treten im Verkehr zwischen den Stationen Emmishofen bis Etzweilen einerseits und Zürich und Winterthur anderseits direkte Personentaxen und Tarifdistanzen via Schaffhansen in Kraft.
Zürich, den 16. April 1895.
Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
243. (16/95) Plakattarif für Sonntags-, Lust- und Rundfahrtsbillete der Schweizerischen Südostbahn und der Dampfbootgesellschaft Wädensweil, vom i. Mai 4895. Neuausgabe.
Mit 1. Mai 1895 tritt ein neuer Plakattarif der Schweizerischen Südostbahn und der Dampfbootgesellschaft Wädensweil für Sonntags-, Lnst- und Rundfahrtsbillete zu ermäßigten Preisen in Kraft, durch welchen der Plakattarif der Schweizerischen Südostbahn vom 1. Mai 1894 aufgehoben und ersetzt wird.
Wädensweil, den 16. April 1895.
Direkctionskomniission der Schweiz. Südostbahn.
(16/95) Personen- und Gepäcktarif S C B -- IV 0 B, vom i. April 1881. Nachtrag XL Zu obigem Tarif ist mit Gültigkeit vom 1. Mai 1895 an Nachtrag XI erschienen, enthaltend Änderung und Ergänzung von Bestimmungen, sowie die durch die neuen Linien Zürich-Stäfa-Rapperswil und Etzweilen-Schaffhansen notwendig gewordenen Tax- und Distanz-Ergänzungen.
Basel, den 10. April 1895.
Direktorium der Schweiz. Centralbahn.
244.
245. (16/95) Personen- und Gepäcktarif Brünigbahn -- Schweiz, vom 1. Juli 1891 Die mit Nr. 207 (14/95) dieses Blattes publizierten Taxen treten bis auf weitere Anzeige nicht in Kraft.
Bern, den 11. April 1895.
Direktion der Jura-Simplon-Bahn.
120
B. Verkehr mit dem Auslande.
246. (16/95) Verzeichnis der Fahrscheine für zusammenstellbare Fahrscheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, vom i. Mai 1894. Neuausgabe.
Mit 1. Mai 1895 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Verzeichnisses, sowie der zugehörigen Übersichtskarte in Kraft.
Exemplare dieser Drucksachen können vom 1. Mai 1895 an bei den Ausgabestellen für schweizerische kombinierbare Rundreisebillete bezogen werden.
Zürich, den 10. April 1895.
Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
C. Transitverkehr.
16/95)
247. ( Tarif für den direkten Personen- und Gepäckverkehr zwischen Deutschland und Italien über die Gotthardbahn, vom i. September 1894.
In obigen Tarif werden auf Seite 37 bezw. 70 für die Relation Straßburg -- Ventimiglia folgende sofort in Kraft tretende Personen- und Gepäcktaxen nachgetragen: Schnellzng ' 10 kg. bezw.
einfache Fahrt.
1000 kg. Gepäck Km.
über I. Kl.
II. Kl. (ohne Freigepäck).
822 Chiasso (A XVIII BI C XIV) Mk.80.5O Mk.56.50 Mk. 3.64 814 Pino (A XVIII B I C VI) ,, 79.70 ,, 56. -- ,, 3.52 822 Chiasso (C XIV B I A X VIII) Fr. 99. 60 Fr. 69.90 Fr. 449. 52 814 Pino (C VI ß I A XVIII) ,, 98.60 ,, 69.25 ,, 434.91 Luzern, den 16. April 1895.
Direktion der Gotthardbahn.
D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.
248. (16/95) Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck auf den großherzoglich badischen Staatseisenbahnen und den unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen.
Teil II, Nachtrag IV. " Zum Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck auf den großherzoglich badischen Staatseisenbahnen und den unter Staatsverwaltung stehenden badischen Privatbahnen, Teil II, ist der Nachtrag IV, vom 1. Mai 1895 gültig, ausgegeben worden.
Derselbe enthält eine Änderung der Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung, sowie Zusatzbestimmungen über die Ausgabe von Kilometerheften.
121
Die in den Nachtrag aufgenommenen Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter I2 genehmigt worden.
Karlsruhe, den 5. April 1895.
Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen,
IV, Güterverkehr.
A. Schweizerischer Verkehr.
16
249.
( /95) Tarif für den internen Güterverkehr der N 0 B, vom i. Dezember 1887. Verlängerung der Gültigkeit.
Mit Bezugnahme auf unsere Publikation Nr. 36 im Publikationsorgan Nr. 3, vom 16. Januar 1895, bringen wir zur Kenntnis, daß der auf den 15. April 1895 gekündete interne Gütertarif der Nordostbahn, vom 1. Dezember 1887, über diesen Termin hinaus bis zur Einführung der angekündigten neuen Tarifausgabe in Kraft verbleibt.
Zürich, den 10. April 1895.
Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
(16/96) Gütertarif N 0 B -- R H ß, vom 1. September 1893.
Taxänderung.
Die im obgenannten Tarif enthaltenen Distanzen und Taxen zwischen Heiden und Wienachten einerseits und Zürich-Enge anderseits werden mit Gültigkeit vom 15. Juli 1895 wie folgt geändert:
250.
Kilometer.
Effektive. Tarif.
Ellgut.
Stückgut.
l 2
Zürich-Enge pro 100 tg. in cts.
nach und von Heiden . . . .
109 163 577 290 242 Wienachten . .
106 133 473 238 196 Zürich, den 10. April 1895.
Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
(18/96) Gütertarif S 0 B -- N 0 B und Bötzbergbahn.
Nachtrag V.
Mit 1. Mai 1895 tritt zum Gütertarif Südostbahn -- Nordostbahn und Bötzbergbahn, vom 1. Dezember 1891, ein Nachtrag V in Kraft, enthaltend Taxen für die Stationen Dießenhofen, Fenerthalen, Schlatt nnd Schlattingen.
Der Nachtrag wird unentgeltlich abgegeben.
Zürich, den 10. April 1895.
Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
251.
122
252. (16/95) Gütertarif Sihlthalbahn -- N 0 B, V S B etc.
Nachtrag III.
Mit 1. Mai 1895 tritt zum direkten Gütertarif Si hithalb ahn -- N 0 B, V S B etc., vom 1. Dezember 1892, ein Nachtrag III in Kraft, enthaltend in der Hauptsache Taxen für die Stationen Dießenhofen, Peuerthalen, Schlatt nnd Schlattingen, sowie die infolge Eröffnung der neuen Einfahrtslinie in den Hauptbahnhof Zürich nötig gewordenen Änderungen. Soweit die letztern Taxerhöhungen bringen bleiben die bisherigen Taxen noch bis 31. Juli 1895 in Gültigkeit.
Der Nachtrag wird unentgeltlich abgegeben.
Zürich, den 10. April 1895.
Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
B. Verkehr mit dem Auslande.
253. (16/95) Österreichisch-ungarisch-schweizerischer Eisenbahnverband. Anwendung der Kursdifferenzen.
Ab 1. Mai 1895 bis auf weiteres treten im österreichisch-ungarischschweizerischen Eisenbahnverband über die Anwendung der Kursdifferenzen folgende Bestimmungen in Kraft: 1. Es werden die Kursdifferenzen im einfachen Betrage abgezogen von den Frachtsätzen der Tarife a. Teil III, Heft l, vom 1. September 1893, l. ,, III, , 2, » l . September 1893, c. , III, ,, 3 , ,, 1 . November 1894, d. ,, IV, ,, l, ,, 1 . Juni 1894, e. ,, IV, ,, 2, ,, 1. Juni 1894, f. Ausnahmetarif für Eier, vom 1. Januar 1893 (Verkehr mit Österreich), " ,, ,, ,, 1. Februar 1893 (Verkehr mit Ungarn), ,, ,, die Beförderung von bestimmten Artikeln, vom 1. Februar 1895.
2. Es werden die Kursdifferenzen im vierfachen Betrage abgezogen von den Frachtsätzen des Ansnahmetarifes für die Beförderung von Kohlen (Teil VI), vom 1. Jannar 1892.
3. Es finden Anwendung die mit b bezeichneten Frachtsätze des Tarifes, Teil V, Heft l, vom 1. April 1890.
g
Zürich, den 13. April 1895.
Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
123
254- (16/»B) Württembergisch-schweizerische Gütertarife, Teil II, Heft i. Ergänzung des Ausnahmetarifes Nr. 9 für Cément.
Mit sofortiger Gültigkeit wird der Ausnahmetarif Nr. 9 fur Cément durch Aufnahme folgender Stationen und Taxen ergänzt: Allmendingen. Blcuubeuren. Ehingen a. d. D.
Andelfingen . . . .
67 69 65 Dießenhofen . . . .
64 66 62 Wildegg 88 90 8« Zürich, den 16. April 1895.
Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
255. (16/95) Saarkohlentarif Nr. Ì2.
Neuausgabe.
Mit dem Tag der Eröffnung der Strecke Saargemünd -- Mannheim der E L B, voraussichtlich am 1. Mai 1895, tritt, unvorhergesehene Hindernisse vorbehalten, ein neuer Saarkohlentarif Nr. 12 in Kraft, unter Aufhebung der Tarife Nr. 12 und 13, vom 1. Oktober 1884, und Nr. 12 a, vom 1. Juli 1893.
Verkaufspreis 50 Cts.
Zürich, den 16. April 1895.
Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
256. (16/96) Tarif für rohe Steine französische Ostbahn -- Ostschuieiz. Ergänzungen bezw. Änderungen.
Mit sofortiger Gültigkeit wird die Station Basel in das Tableau B des Tarifs für die Beförderung roher Bausteine zwischen Stationen der französischen Ostbahn und solchen der Ostsohweiz, vom 1. September 1892, mit folgenden Entfernungen und Taxen einbezogen: Delle frontière.
Petitcroix frontière.
Km. Fr. per 1000 kg.
Km. Fr. per 1000 kg.
79 69 3 20 Basel . . .
{ 6J | 05 } " Im Tableau A des genannten Tarifes ist für die Relation MenaucourtPetitcroix frontière die .Distanz anf 256 km. und die Taxe auf Fr. 7. 50 zu berichtigen.
Ferner erhält die am Fnße des Tableau B enthaltene »Nota" nachstehende Fassung: ,,Nota. Lorsque le tableau B ci-dessus indique deux prix (a et &), celui ,,de la lettre o est applicable aux expéditions de et pour Àucerville-Guë loco ,,et transit, Eurville et Menaucourt, et celui de la lettre 6 aux expéditions ,,de et pour les autres stations du tableau A."
Bern, den 16. April 1895.
Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.
124
C. Transitverkehr.
16
257. ( /9B) Österreichisch-ungarisch-französischer Eisenbahnverband. Änderung in der Anwendung der Kursdifferenzen.
Vom 1. Mai 1895 an bis auf weiteres werden die Kursdifferenzen in den nachbezeichneten Tarifen, bezw. Nachträgen im einfachen Betrage von den betreffenden Frachtsätzen abgezogen: 1. Nachtrag V za Tarifteil II a, Heft l, gültig seit 1. Februar 1895, 2. Teil II], Heft l, vom 1. Dezember 1893, 3. ,, III, ,, 2 , ,, 1 . Oktober 1894, 4. ,, III, ,, 3 , ,, 1. November 1894, 5. ,, IV, ,, l, ,, 1. Juni 1894, 6. . IV, ,, 2, , 1. Juli 1894, 7. Ausnahmetarife für die Beförderung von a. Wildpret im Verkehr zwischen österreichischen Stationen und Paris, vom f. September 1893, 6. Eiern etc. im Verkehr zwischen österreichischen Stationen und Paris, vom 1. Oktober 1893, c. Eiern und Wildpret im Verkehr zwischen nngar. Stationen und Paris, vom 1. Oktober 1893, d. Dégras de peaux im Verkehr zwischen österr. Stationen und Paris, vom 1. Dezember 1893, e. Pferden im Verkehr zwischen österreichischen Stationen und Paris, vom 1. Dezember 1893, f. Bier im Verkehr zwischen österreichischen Stationen und Paris, vom 1. April 1894.
Zürich, den 13. April 1895.
Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
258. (16/95) Ausnahmetarif für verschiedene Artikel im Verkehr Galieien und Bukowina -- Frankreich, vom i. Januar 4895.
Änderung in der Anwendung der Kursdifferenzen.
Vom 1. Mai 1895 an bis auf weiteres werden die Kursdifferenzen von den Frachtsätzen des obengenannten Tarifes im einfachen Betrage abgezogen.
Zürich, den 13. April 1895.
Namens der Verbandsverwaltimgen : Direktion der Schireiz. Nordostbahn.
( 16 /9B) Schweizerisch-österreichisch-ungarischer Transittarif vom i. Dezember Ì894. Änderung in der Anwendung der Kursdifferenzen.
Vom 1. Mai 1395 an bis auf weiteres werden die Kursdifferenzen von den Frachtsätzen des seit ]. Dezember 1894 gültigen Ausnahmetarifes für die Beförderung bestimmter Artikel zwischen österreichischen Stationen und
269.
125
Delle transit, Verrières transit und Genf transit im einfachen Betrage abgezogen.
Zürich, den 13. April 1895.
Namens der Verbtindsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.
( I6 /»6) Ausnahmetarif für Lebensmittel aus Italien nach England, vom i. April 4895. Berichtigungen.
Itn vorbezeichneten Ausnahmetarif werden hiermit die folgenden Taxberichtigungen durchgeführt : Unrichtig.
Richtig.
Seite 27. Unter Salerno . . . .
293. 05 303. 05 27. Unter Saleruo . . . .
330. 10 340. 10 28. Unter Spezia 123. 05 141. 05 28. Unter Teramo . . . .
248. 55 248. 50 29. Unter Vicenza . . . .
114. 10 114. 15 29. Unter Vicenza . . . .
127. 05 127. 15 Luzern, den 16. April 1895.
Direktion der Gotthardbahn.
260.
D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.
(16/95) Gütertarif für den Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, Teil II. Neuausgabe.
Unsere Bekanntmachung vom 16. März 1895 über die am 1. Mai 1895 erfolgende Neuausgabe des Gütertarifs für den Binnenverkehr, Teil II, wird dahin ergänzt, daß die in den Tarif aufgenommenen zusätzlichen Bestimmungen zur Verkehrsordnung mit der gemäß der Vorschrift unter I 2 daselbst erforderlichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde getroffen worden sind.
Straßburg, den 8. April 1895.
Oeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.
261.
(16/»6) Notstandstarife für Düngemittel. Wegfall der Zuschläge für den Verkehr mit den königlich bayerischen Lokalund Vicinalbahnen.
Für Düngemittelsendungen, welche nach dem vom 1. April 1895 gültigen Notstandstarile abgefertigt werden, kommt im Verkehr mit den königlich bayerischen Lokal- und vicinalbahnstationen der Zuschlag, soweit derselbe in den einschlägigen Frachtsätzen überhaupt noch enthalten ist, in "Wegfall.
Auskunft erteilen die Güterabfertigungsstellen und das Gütertarifbureau.
Karlsruhe, den 10. April 1895.
Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.
262.
126
(16/95) Ausfuhrtarif für direkte Beförderung von Eil- und Frachtgütern von deutschen und niederländischen Stationen nach Eydtkuhnen, Prostken, llowo und Alexandrowo transito zur Ausfuhr nach Rußland.
Der Ausfuhrtarif für die direkte Beförderung von Eil- und Frachtgütern von deutschen und niederländischen Stationen nach Eydtkuhnen, Prostken, Illowo und Alexandrowo transito zur Ausfuhr nach Rußland findet auf Sendungen, deren Frachtbriefe auf die Empfangsstationen Wirballen und Grajewo lauten, keine Anwendung.
Karlsruhe, den 10. April 1895.
Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.
263.
264. (16/95) Westdeutsche Verbandsgütertarife, Hefte Nr. 3 und 4.
Nachträge IX.
Zu den Heften Nr. 3 und 4 des mitteldeutschen Verbandsgütertarifs sind die vom 15. April 1895 gültigen Nachträge IX ausgegeben worden, durch welche unter anderm die Station Karlsruhe Rangierbahnhof in den beschränkten Wagenladungsverkehr und die Station Hinterazrten in den Ausnahmetarif für rohe Kalisalze aufgenommen werden.
Auskunft erteilen die Güterabfertigungsstellen und das Gütertarifbureau.
Karlsruhe, den 10. April 1895.
Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.
265. (16/95) Berlin-südwestdeutscher Gütertarif. Nachtrag X.
Mit Gültigkeit vom 15. April 1895 ist zum Berlin-süd westdeutschen Gütertarif der Nachtrag X, die beschränkte Aufnahme der Station Karlsruhe Rangierbahnhof in den direkten Wagenladungsverkehr enthaltend, erschienen.
Auskunft erteilen die Güterabfertigungsstellen und das Gütertarifbureau.
Karlsruhe, den 10. April 1895.
Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.
266. (16/95) Rheinisch-westfälisch-südwestdeutscher Güterverkehr.
Im rheinisch -westfälisch-südwestdeutsch en Verkehr mit der Station Crefeld-Nord der Crefelder Eisenbahn wird der für Wagenladungen zur Erhebung gelangende Frachtzuschlag von l Mark für jeden verwendeten Wagen bis zum 31. März 1898 weiter erhoben.
Straßimg, den 2. April 1895.
General direktion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.
127
Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.
Genehmigt am 13. April 1895: 1. Direkte Personen- und Gepäcktaxen für die Relation Straßburg -- Ventimiglia im deutsch-italienischen Verkehr via Gotthard.
2. Nachtrag 3 zum Heft 3, zweite Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend einige Änderungen und Berichtigungen.
3. Tarif der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees für den Lokal-Personen- nnd Gepäckverkehr zwischen beiden Ufern in Luzern.
Genehmigt am 16. April 1895: 1. Plakattarif der Schweizerischen Nordostbahn für Lust- nnd Rundfahrtsbillete zn ermäßigten Preisen, unter Vorbehalt.
2. Plakattarif der Schweizerischen Südostbahn für Sonntags-, Lust- nnd Rundfahrtsbillete zu ermäßigten Preisen, unter Vorbehalt.
3. Direkte Frachtsätze für Cementtransporte in Wagenladungen von 10000 kg. ab Allmendingen, Blanbeuren und Ehingen a. d. D. nach Andelfingen, Dießenhofen und Wildegg im württembergisch-schweizerischen Verkehr.
4. Aufnahme einer Anzahl Berichtigungen der italienischen Schnittfrachtsätze in den Ausnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in vollen Wagenladungen aus Italien nach England.
5. Nachtrag I zum Tarif für die Beförderung von lebenden Tieren und Eisenbahnfahrzeugen, Teil I, im belgisch-deutschen Verkehr, enthaltend Änderungen und Ergänzungen des Vorwortes.
6. Taxen für die Beförderung von Personen im Verkehre zwischen den Stationen Etzweilen bis Konstanz einerseits und Zürich und Winterthur anderseits via Schaffhausen.
7. Aufnahme von Taxen und Distanzen für die Relationen Delle Grenze nnd Petit-Croix Grenze -- Basel in den Tarif für den Transport von Steinen für den Verkehr der französischen Ostbahn und der Eisenbahnen in ElsaßLothringen mit schweizerischen Stationen, vom 1. September 1892.
8. Nachtrag III zum Reexpeditionstarif für den Transport von Gütern in Eil- und gewöhnlicher Fracht ab Delle transit und Basel (S C B) transit im belgisch-holländisch-schweizerischen Verkehr.
9. Tarif Nr. 12 für die Beförderung von Steinkohlen und Coaks von Stationen des Eisenbahndirektionsbezirkes Saarbrücken, der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen nnd der pfälzischen Bahnen nach Stationen der Schweiz.
Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Tößthalbahn, der Sihlthalbabn, der Schweiz. Südostbahn und der vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Linie Wald-Rüti), unter Vorbehalt.
128
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Bundesblatt
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Jahr
1895
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
17
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
17.04.1895
Date Data Seite
629-632
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