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Schweizerische Bundesversammlung.

Die erste Abteilung der ordentlichen Wintersession ist am 20. Dezember 1912 geschlossen worden. Zur Fortsetzung der Session treten beide Räte am 25. März 1913 wieder zusammen.

Die Übersicht der Verhandlungen wird in einigen Tagen als Beilage zum Bundesblatte erscheinen.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 14. Dezember 1912.)

Dem Kanton G r a u b ü n d e n wird an die zu Fr. 10,800 veranschlagten Ergänzungsarbeiten der Waldwegnetzanlage Buigls, Gemeinde Ems, ein Bundesbeitrag von 20% zugesichert, im Maximum Fr. 2160.

Die Betriebseröffnung der Seilbahn Mürren-Allmendhubel wird auf Montag, den 16. Dezember, unter einigen Bedingungen gestattet.

(Vom 16. Dezember 1912.)

Herr Oberstlieutenant Hermann v. B o n s t e t t e n , von Bern, in Thun, wird entsprechend seinem Ansuchen auf Ende dieses Jahres von seiner Stelle als Chef der Sektion für Schiessversuche der kriegstechnischen Abteilung, unter Verdankung der geleisteten Dienste, entlassen.

Herrn Alexander W a l k e r , Subdirektor der Zweiganstalt der schweizerischen Nationalbank in Zürich, wird die nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle unter Verdankung der geleisteten Dienste bewilligt.

(Vom 19. Dezember 1912.)

Dem Entlassungsgesuche des Herrn Dr. Cuno Hofer, Attaché bei der schweizerischen Gesandtschaft in Rom, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 1. März 1913 entsprochen.

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(Vom 20. Dezember 1912.)

Vom bernischeri Aktionskomitee sind bei der Bundeskanzlei weitere Unterschriften gegen den Gotthardvertrag eingegangen, nach Mitteilung des Komitees in der Zahl von 4410 ; eine weitere Unterschrift ist mittelst Postkarte eingesandt worden. Die Zahl der bis zum 1. August übermittelten Unterschriften betrage 117,102 ; dazu 4411 = 121,513 ; darunter von Schweizern im Auslande 4178.

Die neuen Unterschriften sind vom Bundesrate heute an die Präsidien der eidgenössischen Räte weitergeleitet worden.

(Vom 21. Dezember 1912.)

Der bisherige Präsident der eidgenössischen Kunstkornmission, Herr Professor Albert Silvestre, Maler in Genf, wird auf eine weitere Amtsdauer von zwei Jahren bestätigt.

An Stelle der aus der eidgenössischen Kunstkommission auf Ende 1912 austretenden Herren Charles Giron, Joseph Reichlen und Paul Ulrich werden gewählt die Herren : Richard Bühler, Fabrikant, in Winterthur ; Ravel, Maler und Professor, in Genf, und Charles L'Eplattenier, Maler und Bildhauer, in Chaux-de-Fonds.

Die bisherigen Mitglieder der eidgenössischen Maturitätskommission, mit Herrn Prof. Dr. Jérôme Franel in Zürich als Präsident, werden auf eine weitere Amtsdauer bestätigt.

An Stelle des verstorbenen Herrn Prof. Forel in Morgcs wird Herr Prof. M. Musy, Lehrer am Collège St. Michel in Freiburg, neu gewählt.

Die eidgenössische Maturitätskommission wird sich somit auf 1. Januar 1913 folgendermassen zusammensetzen: Herr Prof. Dr. Jérôme Franel, Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule, in Zürich (Präsident).

Herr Dr. phil. Georg Finsler, Rektor des städtischen Gymnasiums in Bern.

Herr alt-Bundesrat Eugen Ruffy, Direktor des internationalen Weltpostamtes, in Bern.

Herr Staatsrat William Rosier, in Genf.

Herr Dr. phil. Alfred Bertschinger, alt Stadtchemiker, Präsident des schweizerischen Vereins analytischer Chemiker, in Zürich.

Herr Dr. phil. Emanuel Probst, Lehrer am Gymnasium, in Basel.

Herr Prof. M. Musy, Lehrer am Collège St. Michel, in Freiburg.

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"Wahlen.

(Vom 21. Dezember 1912.)

Justiz- und Polizeidepartement.

Übersetzer beim internationalen Bureau für gewerbliches, literarisches und künstlerisches Eigentum : Benignus Mentha, von Neuenburg und Cortaillod.

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Bekanntmachungen von

Departementen und ante Verwaltungsstellen des Bunte.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Traverstalbahn hat das Gesuch gestellt, es möchte ihm bewilligt werden, die Linien von Travers nach St. Sulpice und von Fleurier nach Buttes in einer Gesamtlänge von 13,539 km, samt Zugehören und Betriebsmaterial, im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im I. Rang zu verpfänden behufs Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 550,000, das zur Rückzahlung von Schulden verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Pfandbestellungsbegehren öffentlich bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 15, Januar 1913 ablaufenden Frist, binnen welcher allfälligc Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 20. Dezember 1912.

(2.).

Im Namen des Schweiz. Bundesrates : Schweiz. Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1912

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5

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52

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.12.1912

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524-526

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10 024 858

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