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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für die Erstellung eines Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Bellinzona.

(Vom 28. Mai 1912.)

Tit.

Die Ortschaften Bellinzona und Stans sind die einzigen .Kantonshauptorte, die noch kein dem Bunde gehörendes Post-, Telegraphen- und Telephongebäude besitzen.

In Stans verfügen Post, Telegraph und Telephon immerhin über vorläufig noch genügende Lokale in einem, für diese Dienstzweige besonders eingerichteten, günstig gelegenen Hause, so dass bis auf weiteres kein Grund besteht, hier eine Änderung eintreten zu lassen. Anders liegen die Dinge in Bellinzona.

Schon im Jahre 1908 hat die dortige Kreispostdirektion in Berichten an die Oberpostdirektion auf die Unzulänglichkeit der Postlokale hingewiesen und der Meinung Ausdruck verliehen, dass die notwendige Erweiterung der Diensträume sowohl des Betriebes als der Kreisverwaltung im jetzigen Gebäude nur mit sehr hohen Kosten und dennoch nicht in befriedigender Weise werde durchgeführt werden können.

Zu derselben Zeit, im April 1908, gelangte der Gemeinderat von Bellinzona in einer längern Eingabe mit dem Gesuche an den Bundesrat, es möchte grundsätzlich der Bau eines

489 Post- und Telegraphengebäudes durch den Bund beschlossen und vorläufig zum Ankauf eines Bauplatzes geschritten werden. Er unterstützte sein Gesuch mit dem Hinweis auf die jetzigen unerfreulichen Lokalverhältnisse und auf die Wünschbarkeit, Post und Telegraph, die sich gegenwärtig in zwei verschiedenen Hausens befinden, in einem Gebäude zu vereinigen. Er sprach die Hoffnung aus, dass die Eidgenossenschaft der aufblühenden Hauptstadt des Kantons Tessin nicht vorenthalten werde, was, mit einer Ausnahme, allen, auch den kleinern Kantonshauptorten bewilligt worden sei und anerbot sich, bei der Wahl und den Unterhandlungen betreffend den Ankauf eines Bauplatzes nach Möglichkeit mitzuwirken und zu vermitteln.

Wenn die Gemeindebehörde von Bellinzona nicht auf der möglichst baldigen Erstellung eines .Neubaues bestand, sondern erklärte, sich vorläufig mit dem Ankauf eines Bauplatzes begnügen zu wollen, so geschah dies ohne Zweifel, weil sie von den Bestimmungen des mit Herrn Giovanni Fanciola in Bellinzona am 29. März 1896 abgeschlossenen Mietvertrages betreffend die jetzigen Postlokale Kenntnis hatte, nach welchen die Postverwaltung bis zum 1. Dezember 1921 an diese Räume gebunden ist. Das in diesem Umfange beschränkte und den Verhältnissen angepasste Gesuch hat der Gemeinderat von Bellinzona seit 1908 nachdrücklich vertreten, indem er sich mehrmals nach dem Stand der Angelegenheit erkundigte und um einen baldigen günstigen Entscheid bat.

Den Gründen der Billigkeit, welche die vorgenannte Behörde zur Unterstützung ihres Gesuches anruft, kann eine gewisse Berechtigung nicht abgesprochen werden. Es blieb zu prüfen, ob ein Eingehen auf dieses Gesuch auch vom Standpunkt der eidgenössischen Verwaltung aus empfohlen werden könne, d. h. ob die jetzigen Diensträume wirklich nicht mehr genügen; ob, wenn sich ergeben sollte, dass vermehrte Bedürfnisse verbanden sind, diese letztern nicht durch weniger kostspielige Erweiterungsbauten auf längere Zeit befriedigt werden könnten; sodann, ob die Entwicklung und die heutige Wichtigkeit des Post-, Telegraphen- und Telephonverkehrs von Bellinzona die Bewilligung der für den Ankauf eines Bauplatzes und die Erstellung eines Postgebäudes auszuwerfenden Summen zu rechtfertigen vermögen.

Eingehende Untersuchungen, verbunden mit einem im. Monat März 1911 vom damaligen Vorsteher des Postdepartements in Begleitung des Oberpostdirektors vorgenommenen Augenschein

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haben ergeben, einerseits, dass die jetzigen Postlokale viel zu wünschen übrig lassen und anderseits ein Umbau des Gebäudes Fanciola nicht zu empfehlen ist.

Im einzelnen ist hinsichtlich der Räume, in denen die verschiedenen Dienstzweige untergebracht sind, folgendes anzubringen : Postverwaltung.

Das äusserlich schmucklose und unter Beobachtung grösster Sparsamkeit errichtete Haus entstand in den Jahren 1870 bis 1871. Für das Postbureau und die Kreispostdirektion Bellinzona wurden damals das Erdgeschoss und der erste Stock des Mittelbaues gemietet, der zweite Stock und der rechte Flügel wurden zu Mietwohnungen ausgebaut, im linken Flügel befand sich das ,,Hotel de la Póste et Suisse". Letzteres musste im Jahre 1896 den Bedürfnissen der Postanstalt weichen, die mit der ihr im Mittelbau zur Verfügung stehenden Räumen nicht mehr auszukommen vermochte und sich deshalb genötigt sah, in den linken Flügel überzusiedeln. Heute sind nun auch diese Lokale zu eng geworden. Sie weisen auch sonst manche Übelstände auf.

Der S c h a l t e r r a u m liegt auf Strassenhöhe, so dass bei heftigem Regen das Wasser hineindringt. Er ist schwer zu erwärmen und die zwei nicht durch Windfänge geschützten Türen erleichtern das Entstehen von Zugluft. Ein unter dem Raum durchführender Ablaufkanal und die in der Nähe sich befindenden Aborte entwickeln oft einen übeln Geruch, unter dem Publikum und Personal zu leiden haben.

Die B r i e f a u f g a b e mit dem Wertzeichenverkauf, die Briefexpedition, die Postfächer, der Dienst der postlagernden Gegenstände, der Zeitungsdienst, der Postanweisungs- und der Einzugsmandatdienst, sowie ein Teil des Checkdienstes sind ia einem einzigen, viel zu kleinen Raum vereinigt. Es ist hierfür nur ein Schalter vorhanden, der zur raschen Bedienung des Publikums oft nicht genügt. Das Lokal ist feucht, da der Fussboden unmittelbar auf der Erde aufliegt. Der Zugang zu dem ebenfalls zu kleinen Briefträgerzimmer führt durch dieses Lokal. Das Hinund Hergehen eines zahlreichen Personals und das Zusammendrängen verschiedener Dienstzweige in einem zu engen Raum gefährden die Sicherheit des Betriebes.

Ähnlich, wenn nicht noch schlimmer als bei der Briefabteilung gestalten sich die Verhältnisse bei der P a k e t a b t e i l u n g ,

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die zum Teil nicht im Gebäude selbst, sondern in einer angebauten Remise untergebracht ist. Auch hier sind die verschiedenen Dienstzweige in einem zu kleinen und überdies zu spärlich belichteten Lokal vereinigt ; auch hier genügt die Zahl der Schalter (zwei) nicht; auch hier hat das Personal unter der Feuchtigkeit des Raumes und mehr noch unter starker Zugluft zu leiden.

Die Lokale der M a t e r i a l a b t e i l u n g sind düster, zu klein und zum Teil feucht.

Für ein Personal von etwa 80 Mann sind nur drei dunkle A b o r t e ohne Lüftung vorhanden.

Die B u r e a u x der K r e i s p o s t d i r e k t i o n im I. Stock lassen ebenfalls viel zu wünschen übrig. Besonders fehlt es an Licht und an Platz.

Dem letztern Übelstande kann durch Hinzunahme der Wohnungen im gleichen Stock zur Not abgeholfen werden. Dagegen eignet sich der Grundriss des Erdgeschosses zu einer Erweiterung der Räume des Betriebsdienstes nicht. Zudem machen sich je länger je mehr die Folgen des allzu sparsam ausgeführten Baues bemerkbar.

Die Decken und Wände weisen zahlreiche Risse auf; die Fussböden, die an vielen Orten uneben und sonst schadhaft sind, wurden soleicht gebaut, dass die geringste Erschütterung sich in ihnen fortpflanzt und die Möbel in zitternde Bewegung versetzt; Türen und Fenster schliessen nicht mehr, so dass Wind und Staub in die Zimmer dringen. Wenn hier den Bedürfnissen der Gegenwart entsprechende und, für die Zukunft genügende Einrichtungen geschaffen werden wollten, so würde wohl nichts anderes übrig bleiben, als den Bau abzutragen und neu aufzurichten.

Telegraphen- und Telephonyerwaliung.

Die Lokale für den Telegraphen- und Telephondienst, welche sich seit vielen Jahren im I. Stocke eines auf dem Platze ,,Collegiataa gelegenen Privathauses befinden, erweisen sich ebenfalls schon seit längerer Zeit als ungenügend. Bereits im Jahre 1900 wurde das von der damaligen Telegrapheninspektion benützte Bureau geräumt, um Platz für die Unterbringung der durch die Verkehrszunahme notwendig gewordenen Hughesapparate zu gewinnen. Die Inspektion fand in einem, dem Telegraphenbureau gegenüberliegenden Hause Diensträume, welche sie aber schon nach fünf Jahren infolge Kündigung durch den Eigentümer neuerdings verlassen musste.

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Nach langem Suchen und ziemlichen Schwierigkeiten wurden endlich, fünf Minuten vom Bureau entfernt, passende Lokale gefunden, welche noch heute von der K r e i s d i r e k t i o n VI, S e k t i o n B e l l i n z o n a , benützt werden. Es ist selbstverständlich, dass die räumliche Trennung der Kreisdirektion, bezw.

Sektion von den an ihrem Sitze befindlichen Hauptbureaux (sowohl Telegraph als Telephon) immer gewisse Übelstände im Gefolge hat.

Der M o r s e a p p a r a t e n s a a l des Haupttelegraphenbureaus genügt den gegenwärtigen Bedürfnissen, dagegen sind die Dependenzräume absolut ungenügend. Für den nachtdiensttuenden Beamten musste im Verteilerraum Platz in Anspruch genommen werden, einem Lokal, welches für diese beiden Zwecke viel zu klein ist (zirka 10 rn2).

Das Zimmer, welches früher als Archiv diente, musste vor zwei Jahren als Bureau für den Inhaber der neugeschaffenen T e l e p h o n c h e f s t e l l e abgetreten werden, für welchen Zweck es übrigens in Bälde auch nicht mehr ausreichen wird.

Zur Unterbringung des A r c h i v s wurde dann Platz geschaffen durch Unterteilung des Hugheslokales in zwei Räume, deren einer nunmehr als Hugheszimmer, der andere als Archiv-, Monteur- und Batterieraum, sowie als Garderobe benützt wird.

Der letztere hat nicht einmal direktes Licht.

Die T e l e p h o n z e n t r a l s t a t i o n ist in einem Raum von zirka 15 m 2 Flächeninhalt untergebracht. Derselbe genügt kaum den gegenwärtigen, geschweige denn den zukünftigen Bedürfnissen.

Die feste Dauer des Mietvertrages betreffend die Telegraphenund Telephonlokale geht am 31. Dezember 1914 zu Ende. Von diesem Zeitpunkt an kann er von Jahr zu Jahr auf sechsmonatliche Voranzeige hin gekündet werden. Die Diensträume der Kreistelegraphendirektion VI, Sektion Bellinzona, sind schon jetzt zu den gleichen Bedingungen kündbar, so dass in dieser Beziehung der Übersiedelung von Telegraph und Telephon in ein neues Gebäude nichts im Wege steht.

Über die Entwicklung und die jetzige Bedeutung des Post-., Telegraphen- und Telephonverkehrs der Stadt Bellinzona mögen die nachstehenden Angaben aus der Statistik der Jahre 1901 und 1911, denen für den Postdienst noch die Verkehrszahlen des Jahres 1896 als dem Jahre des Bezugs der jetzigen Lokale, beigefügt worden sind, Auskunft geben:

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Posi.

1896

1901

1911

Postreisende 3,063 5,064 1,792 Gewöhnliche Briefpostgegenstände 1,054,240 1,789,164 3,714,100 Eingeschriebene Briefpostgegenstände . . . . . .

41,666 52,448 134,688 Zeitungen 817,092 1,660,729 1,877,367 Pakete .· 174,326 204,328 267,788 Nachnahmen 22,332 48,382 86,699 Postanweisungen . . . .

27,869 38,384 48,450 Postchecks -- -- 24,677 Einzugsmandate . . . .

2,721 6,309 28,058 Wertzeichen verbrauch . .

-- 72,410 143,954 Der Rückgang der Zahl der Reisenden erklärt sich aus der im Jahre 1907 erfolgten Eröffnung der Schmalspurbahn BellinzonaMesocco. Die übrigen Dienstzweige haben sich in normaler Weise entwickelt. Besonders bemerkenswert ist die Zunahme des Briefverkehrs, der sich in 10 Jahren verdoppelt hat, sowie auch des Ertrages aus dem Wertzeichenverkauf.

Telephon.

1901

1911

Zahl der Abonnenten 47 147 ,, ,, Lokalgespräche 7,762 48,026 ,, ,, interurbanen Gespräche . . . . 27,899 118,425 ,, ,, ,, Leitungen . . . .

4 9 ,, ,, Netze III. Klasse, die der Netzgruppe Beilenz unterstellt sind . . . . . .

3 16 Telegraph.

1901

1911

Zahl der Lokaltelegramme 26,671 25,038 ,, ,, Transittelegramme 96,348 67,131 Während somit der Telephonverkehr eine grosse Vermehrung aufweist, ist im Telegraphen verkehr eine Verminderung eingetreten.

Der kleine Rückgang der Lokaltelegramme ist ein zufälliger und der letztes Jahr in dortiger Gegend eingetretenen Krisis in der Industrie zuzuschreiben. Der Rückgang der Transittelegramme hat seinen Grund in der erfolgten Erstellung vermehrter telegraphischer Verbindungen mit Italien. Das Bureau Bellinzona kommt deshalb nur noch selten in den Fall, den italienischen Bundesblatt.

64. Jahrg. Bd. III.

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Verkehr eines Teiles der Innenschweiz übermitteln zu müssen, wie dies früher geschehen ist, als die Verbindungen mit Italien noch ungenügend waren.

In seiner Gesamtheit hat, wie die vorstehenden Zahlen dartun, der Post-, Telegraphen- und Telephonverkehr in Bellinzona einen Umfang erreicht, der es, in Anbetracht ferner der vorerwähnten grossen Übelstände, die den gegenwärtigen Lokaleinrichtungen anhaften, nach unserer Ansicht durchaus rechtfertigt, dass die Erstellung eines Gebäudes für diese Dienstzweige ins Auge gefasst und durch den Ankauf eines Bauplatzes vorbereitet wird.

Der Gemeinderat von Bellinzona legt grossen Wert darauf, dass der Ankauf schon jetzt stattfinde und so ein Unterpfand dafür gegeben werde, dass Bellinzona mit Sicherheit darauf zählen könne, in naher Zeit ein eidgenössisches Post-, Telegraphenund Telephongebäude zu erhalten. Dazu kommt noch, dass deiin Aussicht genommene, günstig gelegene Bauplatz später nicht mehr oder nicht mehr zu den gleichen Bedingungen wie heute erhältlich wäre. Es erschien deshalb dem Postdepartement als angezeigt, zu prüfen, in welcher Weise unter Wahrung der Interressen des Bundes dem Wunsche der beteiligten Bevölkerungbetreffend den sofortigen Ankauf eines Baugrundes entsprochen und zugleich für eine allfällige frühere Ausführung des Baus, als dies nach dem Ablauf des jetzigen Mietvertrages für die Postlokalitäten vorgesehen ist, der Weg geebnet werden könnte.

Die zu diesem Zwecke mit dorn Stadtrat von Bellinzona gepflogenen Unterhandlungen haben zu einer den Akten beigelegten Vereinbarung geführt, nach welcher sich die Gemeinde Bellinzona verpflichtet, dem Bunde bis zum Tage, an welchem über die Liegenschaft wirklich verfügt wird, längstens aber während 5 Jahren vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kaufvertrages an gerechnet, einen Zins von 3 °/o der Kaufsumme des Bauplatzes zu vergüten. Die Post Verwaltung ihrerseits verspricht, die Ausarbeitung des Projektes für ein neues Postgebäude und den Beginn der Bauarbeiten möglichst zu fördern, wobei immerhin eine Frist bis zum Ablauf des jetzigen Mietvertrages vorbehalten bleibt.

Im weitern wurde vereinbart, dass, wenn es dem Gemeinderat im Laufe des Jahres 1912 gelingen sollte, von Herrn Fanciola die Zustimmung zur Auflösung seines Mietvertrages mit der Postverwaltung auf den 31. Dezember 1916 zu erhalten, die

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Bauarbeiten sofort begonnen werden sollen und die Ausrichtung des vorerwähnten Zinsbetreffnisses dahinfällt.

Die vorstehend bereits geschilderten, misslichen Lokalverhältnisse lassen es als beinahe ausgeschlossen erscheinen, dass es möglich sein wird, mit den jetzigen Postdiensträumen bis Ende 1921 auszukommen. Es wäre deshalb für die beteiligten Verwaltungen erwünscht, wenn der Bezug des neuen Gebäudes früher erfolgen könnte. Anderseits würde die baldige Ausführung des Baus der Bevölkerung Bellinzonas nicht nur eine Beschleunigung in der Erfüllung längst gehegter Wünsche, sondern auch unmittelbare Vorteile bringen durch die Vereinigung der jetzt getrennten Dienstzweige und durch den Wegfall der Zinszahlung für den Bauplatz. Es darf deshalb angenommen werden, dass der Gemeinderat Bellinzona es sich angelegen sein lassen wird, Herrn Fanciola zur vorzeitigen Verzichtleistung auf den Mietvertrag zu bewegen. Sollte aber eine Verständigung nicht erzielt werden können, so liegt die Möglichkeit vor, mit dem Beginn der. Bauarbeiten bis nach Ablauf der fünfjährigen teilweisen Zinsengarantie der Stadt Bellinzona zuzuwarten. Daraus ergibt sich, dass dem Bunde aus dem sofortigen Ankauf eines Bauplatzes nennenswerte Mehrkosten nicht erwachsen werden.

Es liegen folgende Angebote als Bauplätze vor : 1. Nationalrat Giuseppe Stoffel : Bauplatz an der Bahnhofstrasse, etwa 200 m vom Bahnhof entfernt. Fläche 2402,86 m8 zu Fr. 55 per m 2 = Fr. 132,157. 30.

2. Claudio Pellandini, vertreten durch Herrn Ettore Rusconi : Bauplatz an der Bahnhofstrasse, jedoch etwa 50 n.i seitlich von derselben und 250 m vom Bahnhof entfernt. Fläche 3360 m 3 zu Fr. 45 = Fr. 151,200.

3. Dionigi Resinelli : Garten etwa 50 m seitlich der Bahnhofstrasse hinter dem Hause des Herrn Resinelli und etwa 250 m vom Bahnhof. Fläche 5249,62 m2 zum Pauschalpreis von Fr. 150,000.

4. Giovanni Mariotti : Zum Teil überbaute Liegenschaft von etwa 3000 m2 im Süden der Stadt, zwischen der Piazza San Rocco und dem Viale Stefano Franscini zum Pauschalpreis von Fr. 200,000.

5. Ingenieur C. A. Bonzanigo, als Testamentsvollstrecker der Erbschaft Valeria von Mentlen : Grundstück von etwa 2800 m2 an der Piazza San Rocco zum Preise von Fr. 215,000. Zahlungsbedingungen: Fr. 100,000 beim Ankauf; der Rest in 10 gleichen jährlichen Raten.

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6. Giovanni Fanoiola: Verkauf des jetzigen Postgebäudes mit Remise zum Pauschalpreis von Fr. 250,000.

Die vorliegenden Angebote zerfallen in zwei Hauptgruppen.

Die Angebote l bis 3 betreffen Bauplätze in der Nähe des Bahnhofs ; die Angebote 4 und 5 ' solche an der Piazza San Rocco im südlichen Teile der Stadt.

Eine besondere Stellung muss dem Angebot Fanciola betreffend Ankauf des jetzigen Postgebäudes zugewiesen werden, da dieses Gebäude etwas ausserhalb beider Gruppen liegt. Herr Fanciola hat grosse Anstrengungen gemacht, um den Ankauf seiner Liegenschaft durch den Bund herbeizuführen. Zur Erreichung dieses Zweckes hat er den vorerst auf Fr. 362,500 angesetzten Kaufpreis bis auf Fr. 250,000 ermässigt. Trotzdem wird auf das Angebot nicht eingetreten werden können. Die Lage des Kaufobjektes ist derjenigen anderer angebotener Bauplätze nicht ebenbürtig. Die auf demselben sich befindlichen Bauten müssten, wie wir bereits ausgeführt haben, abgetragen werden, sodass auch vom finanziellen Standpunkt aus ein Kauf nicht empfohlen werden kann.

Zugunsten der zur zweiten Gruppe gehörenden Bauplätze wird geltend gemacht, dass die Piazza San Rocco als Mittelpunkt der Altstadt bezeichnet werden könne und dass an sie angrenzend 'die öffentlichen Gebäude und wichtige Geschäfthäuser zu finden seien.

Wenn der Postverkehr heute noch wie ehemals in der Hauptsache durch die Gotthardpost und diejenige über den Bernhardin vermittelt würde, so müsste die Einrichtung von Post und Telegraph an der Piazza San Rocco, die einen Knotenpunkt des Strassennetzes bildet, als gegeben erscheinen, weil dadurch die Zu- und Abfuhr der Postfrachten sehr erleichtert würde. Allein die Verhältnisse haben sich durch Eröffnung der Gotthardbahn geändert. Über der Stadt zieht sich der Schienenstrang dieser Bahn mit einer Abzweigung nach Locamo hin und die gewaltige Anziehungskraft der neuen Verkehrswege hat auch in Bellinzona einer Entwicklung der Stadt gegen den Bahnhof hin gerufen, die voraussichtlich noch nicht abgeschlossen ist.

Diesen veränderten Verhältnissen muss bei der Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes, das nicht nur den gegenwärtigen, sondern hauptsächlich auch den zukünftigen Bedürf-

497 nissen genügen soll, Rechnung getragen werden. Immer stärker tritt die Notwendigkeit zutage, die Diensträume und Anlagen der grossen Verkehrsanstalten (Eisenbahn und Post) einander räumlich möglichst nahe zu rücken. Es bietet dies Vorteile nicht nur für den innern Dienstbetrieb, der dadurch einfacher gestaltet wird, sondern auch für das Publikum, denn die Nähe des Bahnhofes gestattet, den Schluss der Aufgabezeit für die Postsendungen näher an den Abgang der Züge zu rücken und den Beginn der Vertragung der ankommenden Sendungen zu beschleunigen.

Durch die Eröffnung einer einfachen Postaufgabestelle könnte übrigens, sofern die Wichtigkeit des Verkehrs später eine solche Massnahme rechtfertigt, allen berechtigten Ansprüchen der Anwohner der Piazza San Rocco und der angrenzenden Stadtteile Genüge geleistet werden. Würde aber das Hauptpostgebäude in jene Gegend verlegt, so wäre die Errichtung eines Transitpotbureaus im Bahnhof, dem voraussichtlich auch der Bestelldienst zugewiesen werden müsste, nicht zu vermeiden. Eine solche, ganz grossen Verhältnissen angepasste Organisation ist für Bellinzona nicht zweckmässig. Sie würde auch mit bedeutend erhöhten Anlage- und Betriebskosten verbunden sein.

Das eidgenössische Departement des Innern hat die Bauplätze durch die Direktion der eidgenössischen Bauten auch vom bautechnischen Standpunkt aus und besonders im Hinblick auf die Frage prüfen lassen, ob sie sich zur Verwirklichung des zu diesem Zwecke aufgestellten vorläufigen Bauprogramms eignen.

Unter Beigabe eines Situationsplans und von Grundrisskizzen für drei der Bauplätze hat die genannte Direktion einen gutachtlichen, bei den Akten liegenden Bericht erstattet.

Nach demselben ist von den vier Bauplätzen im nördlichen Teil der Stadt unstreitig derjenige des Herrn Nationalrat Stoffel für den vorliegenden Zweck der geeignetste, trotzdem er den kleinsten Flächeninhalt aufweist.

Während der Platz des alten Postgebäudes, sowie die Plätze der Herren Pellandini und Resinelli etwas abseits vom Verkehr liegen, würde das Postgebäude auf dem Platze des Herrn Stoffel eine sowohl vom Standpunkte des allgemeinen Verkehrs als auch des speziellen Postverkehrs einwandfreie Lage erhalten. Wie aus den für diesen Platz erstellten Grundrissskizzen ersichtlich ist, kann hier dem aufgestellten Bauprogramm in vollauf genügender Weise entsprochen werden. .Der an die Bahnhof-

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strasse zu liegen kommende Haupttrakt des Gebäudes erhielte die stattliche Länge von 55 m und drei Stockwerke über dem Erdgeschoss. Dahinter käme ein Posthof von genügender Grosse und günstiger Form mit je einer Zufahrt von dem Viale Nuovo und der alten Strasse nach Darò her. Auf der Westseite des Platzes wären im Erdgeschoss die Remisen und darüber zwei Obergeschosse mit untergeordneteren Räumen zu disponieren.

Von dieser Gruppe von Bauplätzen kann aus vorerwähnten Gründen ernstlich nur dieser Platz in Frage kommen. Es wurde deshalb davon Umgang genommen, auch für die drei ändern Plätze Grundrissskizzen auszuarbeiten, um so mehr, als ohne weiteres angenommen werden kann, dass auf diesen grössern Plätzen die verlangten Lokale, was die G r o s s e des Raumes anbelangt, ebenso gut untergebracht werden könnten als auf dem kleinsten dieser Plätze.

Die zweite Gruppe der offerierten Plätze liegt am südlichen Ausgange der Stadt an der Piazza San Rocco, welche von der Hauptverkehrsader Bellinzonas durchschnitten wird.

Der von Herrn Giovanni Mariotti angebotene Platz hat einen Flächeninhalt von 3000 m3, grenzt mit seiner Nordostecke an die Piazza San Rocco und mit seiner Ostseite an die kantonale Strasse nach Giubiasco. Auch auf diesem Bauplatze ist, wie aus den Grundrissskizzen ersichtlich ist, die Erfüllung des Programmes möglich. Die langgestreckte, etwas unregelmässige Form dieses Platzes, verbunden mit dem Umstand, dass das Postgebäude nur mit der nordöstlichen Ecke an die Piazza San Rocco stossen würde, sowie die geringe Breite der Staatsstrasse längs der Ostseite dieses Bauterrains beeinflussen dessen Wert in ungünstigem Sinne.

Noch unregelrnässiger als beim Platz Mariotti ist die Form des von Herrn Ingenieur Bonzanigo in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker der Erbschaft Valeria von Mentlen offerierten Platzes mit einem Flächeninhalt von zirka 2800 m2. Ein grosser Vorteil dieses Terrains vor allen ändern in Frage stehenden Bauplätzen besteht jedoch darin, dass seine Hauptfassade die ganze Südseite der Piazza San Rocco einnimmt, so dass sich das Gebäude hier bedeutend besser präsentieren würde als auf irgend einem der ändern in Frage stehenden Plätze. Wie aus den Grundrissskizzen für diesen Platz ersichtlich ist, hat die Unregelmässigkeit desselben keine schwerwiegenden nachteiligen Folgen für die Disposition der verlangten Räume. Dagegen müsste hier mit der Stadtbehörde von Bellinzona ein Übereinkommen getroffen werden

499 zur Verbesserung der nördlichen Grenze des Platzes, welche jetzt eine gebrochene Linie bildet. Der in dem bei den Akten liegenden Situationsplan dieses Platzes eingezeichnete Umfang des offerierten Terrains umfasst nur zirka 2500 m2. Da mit diesem Flächeninhalt das Programm nicht wohl erfüllbar wäre, weil für die Verbreiterung der Via Asilo zirka 200 m 2 geopfert werden müssen, wurde in der Grundrissskizze die südliche Grenze zirka 4,s m nach Süden verschoben, so dass die offerierten 2800 m2 Inhalt erreicht werden.

Vom finanziellen Standpunkte aus beurteilt, ist die von Herrn Nationalrat Stoffel gemachte Offerte unstreitig die günstigste, nicht nur weil hier der Quadratmeter nur Fr. 55 kostet, sondern auch deshalb, weil das Bauareal ein ziemlich regelmässiges Viereck bildet und deshalb gut ausgenützt werden kann.

In dieser Hinsicht muss das Terrain von Mentlen in zweite Linie gestellt werden. Es ist auch deshalb dem ändern Platz nicht ebenbürtig, weil es bereits bebaut ist und die bestehenden, aber für ein Postgebäude nicht verwendbaren Häuser den Preis des Bauterrains wesentlich verteuern müssen. Eine Ermässigung des ursprünglichen Kaufpreises von Fr. 215,000 ist zwar als möglich bezeichnet worden, allein sie dürfte kaum so bedeutend sein, dass dieses Angebot mit demjenigen des Herrn. Stoffel in Wettbewerb treten könnte.

Zu dem auf Fr. 132,157. 30 angesetzten Verkaufspreis für den letztgenannten Platz sind noch die auf Fr. 1400 geschätzten Stipulations- und Handänderungsgebühren hinzuzuschlagen, so dass mit einer Gesamtausgabe von rund Fr. 133,600 zu rechnen ist.

In Zusammenfassung der vorstehenden Ausführungen kommen wir zu dem Schlüsse, dass dem Herrn G. Stoffel gehörenden Areal, wegen seiner günstigen Lage in der Nähe des Bahnhofs und an der zu letzterm führenden Hauptstrasse, sowie auch wegen des im Vergleich zu den Forderungen der ändern Angebotstellen günstigen Kaufpreises unbedingt der Vorzug gebührt. Es wird möglich sein, auf diesem Platze ein den dienstlichen Bedürfnissen reichlich genügendes und hinsichtlich der äussern Gestaltung in die Umgebung harmonisch sich einfügendes Gebäude zu erstellen.

Die mit Herrn Nationalrat Giuseppe Stoffel und dem Gemeinderat von Bellinzona unter Vorbehalt der Genehmigung des

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erforderlichen Kredites durch die eidgenössischen Eäte abgeschlossenen Verträge liegen bei den Akten.

Wir ersuchen Sie, den Ankauf der Liegenschaft Stoffel als Bauplatz für ein in Bellinzona später zu errichtendes Post-, Telegraphen- und Telephongebäude bewilligen und dem nachstehenden Entwurf eines Bundesbeschlusses Ihre Genehmigung erteilen zu wollen.

Wir benützen den Anlass, um Sie, Tit., unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 28. Mai 1912.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Ankauf eines Bauplatzes zur Errichtung eines Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Bellinzona.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 28. Mai 1912, beschliesst: Art. 1. Dem Bundesrat wird zum Ankauf eines Bauplatzes für ein Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Bellinzona ein Kredit von Fr. 133,600 auf Kechnung des Jahres 1912 eröffnet.

Art. 2. Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft, Art. 3. Der Bundesrat wird mit dessen Vollziehung beauftragt. o

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für die Erstellung eines Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Bellinzona. (Vom 28. Mai 1912.)

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05.06.1912

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