305 # S T #

3 8 3

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Aenderung der Konzession und Fristverlängerung für eine elektrische Schmalspurbahn von Biasca nach Acquarossa und Olivone.

(Vom 19. November 1912.)

Tit.

Durch Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1899 (E. A. S. XV, 659) wurde einem Initiativkomitee die Konzession für den Bau und Betrieb einer elektrischen Schmalspurbahn von Biasca nach Acquarossa und Olivone erteilt.

Art. 6 der Konzession bestimmt, dass die I. Sektion dieser Bahn binnen l 1/2 und die II. Sektion binnen 3 Jahren, je vom Beginn der Erdarbeiten für die betreffende Sektion an gerechnet, zu- vollenden und dem Betriebe zu übergeben sei. Die I. Sektion Biasca-Acquarossa ist inzwischen, d. h. am 6. Juli 1911 vollendet und dem Betriebe übergeben worden.

Mittelst Eingabe vom 30. September 1912 stellte nun der Verwaltungsrat der ,,Società per la ferrovia Biasca-AcquarossaOlivone" das Gesuch, es sei diese Konzession dahin abzuändern, dass die in Art. 6 festgelegte Frist von drei Jahren zur Vollendung und Inbetriebsetzung der II. Sektion (Acquarossa-Olivone), auf drei Jahre und sechs Monate, vom Beginn der Erdarbeiten an gerechnet, festgesetzt werde.

306

Im ferneren ersucht der Verwaltungsrat um Verlängerung der im Art. o, Alinea 3, der Konzession festgesetzten Frist zur Einreichung der vorschriftsmässigen Vorlagen für die II. Sektion, sowie der abgeänderten Gesellschaftsstatuten um weitere drei Jahre. Die Konzession wurde durch Bundesratsbeschluss vom 23. November 1909 (E. A. S. XXV, 326) zum letztenmal um zwei Jahre, nämlich bis zum 6. Oktober 1911 für die I. Sektion und, laut Art. 5, Alinea 3, der Konzession, bis zum 6. Oktober 1912 für die II. Sektion, verlängert. Zur Begründung seines Begehrens macht der Verwaltungsrat geltend, dass infolge der vielfachen Schwierigkeiten, mit denen er beim Bau der I. Sektion zu kämpfen hatte, ihm nicht gelungen sei, die vorbereitenden Arbeiten, sowie die Finanzierung für die II. Sektion an die Hand zu nehmen.

Der Staatsrat des Kantons Tessin hat sich in seiner Vernehmlassung vom 17. Oktober 1912 zugunsten der Konzessionsänderung und der Fristverlängerung ausgesprochen.

Auch wir können den gestellten Begehren zustimmen, und empfehlen Ihnen deshalb den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Genehmigung.

Wir benützen diesen Anlass, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 19. November 1912.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i"d e n t : L. JTorrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

307

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Aenderung der Konzession und Fristverlängerung für eine elektrische Schmalspurbahn von Biasca nach Acquarossa und Olivone.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Società per la ferrovia ,,Biasca-AcquarossaOlivone" in Biasca, vom 30. September 1912; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 19. November 1912, beschliesst: I. Die durch Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1899 (E. A. S.

XV, 659) erteilte und durch Bundesbeschlüsse vom 22. Dezember 1905 (E. A. S. XXI, 345), vom 26. Juni 1908 (E. A. S. XXIV, 247) sowie vom 22. Juni 1911 (E. A. S. XXVII, 101) abgeänderte Konzession für eine Schmalspurbahn von Biasca nach Acquarossa und Olivone, wird neuerdings wie folgt abgeändert: 1. Die im Art. 5, Alinea 3, der Konzession festgesetzte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen findie II. Sektion, sowie der abgeänderten Gesellschaftsstatuten, wird zum letzten Male um drei Jahre, d. h. bis zum 6. Oktober 1915, verlängert.

2. Die im Art. 6 der Konzession festgesetzte Frist .von drei Jahren zur Vollendung und Inbetriebsetzung der II. Sektion dieser Linie, wird auf drei Jahre-and--sechs Monate, vom Beginn der Erdarbeiten an gerechnet, verlängert.

II. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, der am 1. Januar 1913 in Kraft tritt, beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Aenderung der Konzession und Fristverlängerung für eine elektrische Schmalspurbahn von Biasca nach Acquarossa und Olivone. (Vom 19. November 1912.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1912

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

383

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.11.1912

Date Data Seite

305-307

Page Pagina Ref. No

10 024 814

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.