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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreuend Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Luzern für die Korrektion der Reuss von der Einmündung der Kleinen Emme bis zu den Kantonsgrenzen von Aargau und Zug.

(Vom 14. Dezember 1912.)

Tit.

Unterm 20. November 1912 hat die Regierung des Kantons Luzern an den Bundesrat, zuhanden der hohen eidgenössischen Räte, folgendes Schreiben gerichtet: ,,Mit Gegenwärtigem beehren wir uns, Ihnen ein generelles Projekt für die Regulierung der Wasserabflussverhältnisse der Reuss von der Emmenbrücke bis zur Kantonsgrenze gegen Aargau zu übermitteln, mit dem Gesuche, Sie möchten uns an die Kosten dieser Korrektionsarbeiten, gestützt auf das eidgenössische Wasserbaupolizeigesetz, eine Bundessubvention in möglichst hohem Betrage zusichern.

Der Kostenvoranschlag stellt sich auf Fr. 2,940,000. Wir waren schon wiederholt in der Lage, für Arbeiten in dem erwähnten Korrektionsgebiete um eine Subvention bei Ihnen einzukommen. Es war namentlich der Pfaffwilerboden der von jeher stark unter Überschwemmungen zu leiden hatte und infolge stetigen Steigens des Grundwasserspiegels zu versumpfen drohte.

452 Im Jahre 1883 wurde ein Projekt ausgearbeitet, das eine Verstärkung und teilweise Neuerstellung des Hochwasserdammes, zugleich mit der Anlage eines Binnenkanals, vorsah. Diese Arbeit wurde in den Jahren 1886--1887 mit Bundessubvention ausgeführt. Der Hochwasserdamm hielt nun Stand bis zum Jahre 1897.

Da erreichte das Hochwasser die bereits einmal erhöhte Dammkrone der Neuanlage und innert zwei Stunden bedeckte ein See mit Schlamm und Sand die breite Talfläche. Eine weitere Erhöhung der Dammkrone um 50--60 cm sollte ein derartiges Unglück für alle Zeiten verhindern. Aber im Jahre 1910 war der Wasserspiegel wieder auf diese Höhe angestiegen und zweimal, kurz nacheinander, wiederholten sich die erwähnten Verheerungen. Vor dem Durchbruch des Dammes hatte das Hochwasser auch in Perlen und im Inwilerschachen Keller und Erdgeschosse der Häuser, sowie die Ställe unter Wasser gesetzt, es reichte bis an das Dorflnwil und überflutete auch die neugebaute Kantonsstrasse Oberhof en - Buchrain, überall bedeutenden Schaden anrichtend. Sehr schwierig gestalteten sich jeweilen auch die Folgen einer Überflutung im Dorfe Emmen. In den Jahren 1908 und 1909 wurde längs der Reuss vom Einlauf der Emme bis zur Gemeindegrenze Buchrain, ebenfalls mit Bundessubvention, ein Hochwasserdamm erstellt. Dieser zeigte sich jedoch anlässlich des Hochwassers 1910 als ungenügend und wurde durchbrochen.

Er soll nun erhöht und verstärkt werden. In unserm Schreiben vom 21. September 1907 an Ihre hohe Behörde hatten wir um Subvention an eine Dammanlage vom Einlauf der Emme in die Reuss bis zur Kantonsstrasse Oberhofen-Buchrain nachgesucht.

In der Folge hatte es sich gezeigt, dass eine einseitige Dammanlage vom Kolben abwärts, wo sich das Tal nach beiden Seiten ausdehnt, nicht durchführbar sei. Es muss hier ganze, Arbeit geleistet und der Hochwasserdamm auf beiden Seiten zugleich erstellt werden. Auch zeugen die fortwährend notwendig werdenden Dammerhöhungen und die trotzdem riesige Summen verschlingenden Wuhrarbeiten deutlich von einem Missverhältnis zwischen dem Gefalle, der Wassermenge und dem Querprofil des Flusses. Wir sahen uns daher genötigt, den ganzen Flusslauf von Emmenbrücke bis zur Kantonsgrenze vor Inangriffnahme weiterer Arbeiten näher zu studieren. Man hatte zuerst die Ansicht, der Stau bei der Gisikonerbrücke trage
allein die Schuld an den immer fortschreitenden Erhöhungen des Wasserspiegels.

Es zeigte sich aber, dass auch zirka 350 m oberhalb der Gisikonerbrücke sich eine engste Stelle befindet, die ohne Stauung

453 nur 700 m8 pro Sekunde abzuführen imstande ist, während die Hochwassermenge vom Juni 1910 zirka 910 m8 betrug. Auch trat nach Überschwemmung des Talbodens bei dem über 400 m breiten Durchflussprofil, in welchem sich das Wasser auch ausserhalb des Flussbettes mit merklicher Geschwindigkeit bewegte, ·ein bedeutender Verlust an Stosskraft im Flussbette ein, so dass schon im Interesse eines geregelten Flusslaufes, ohne Rücksichtnahme auf die grossen Schäden der Überschwemmung, ein gleichmassiges Hochwasserprofil durch Dammanlagen erzielt werden ;muss. Fällt aber ein geschiebereiches Hochwasser der Emme mit einem Niederwasserstand in der Reuss zusammen, so tritt in dem breiten Mittelwasserprofil der Reuss Geschiebeablagerung ein. Die Breite der Emme bei ihrer Einmündung ist 28,5 m, die der Reuss bis 60 m ; das Gefalle der Emme bei der Emmenbrücke ist 5 Promille, das der Reuss bei Gisikon l--2 Promille.

·Ohne starke Zunahme der Wassermenge ist also ein Fortschaffen ·des Geschiebes nur durch Einengung des Mittelwasserprofils möglich.

Es sind im vorliegenden Projekte hauptsächlich die allgemeinen Richtlinien der Korrektion fixiert. Durch Hochwasserdämme auf der ganzen Korrektionsstrecke wird ein gleichmässiges Hochwasserprofil erzielt und das Tal vor Überschwemmungen geschützt. Durch die Verbauung mit Parallelwerk wird ein Mittelwasserprofil von 58 m Sohlenbreite erzielt, somit die Wassergeschwindigkeit und die Stosskraft des Wassers erhöht. Die Detailausarbeitung wird vielleicht dazu führen, diese Breite noch weiter zu reduzieren.

Der Stau bei der Gisikonerbrücke wird durch einen Brückenneubau ohne Flusspfeiler von 90 auf 20 cm reduziert werden können. Durch Verbauen der Seitenbäche bei der Einmündung und durch weitere Binnenkanäle wird eine Senkung des Wasserspiegels hinter den Hochwasserdämmen erreicht.

Aus dieser Korrektion, deren Kosten sich auf nahezu drei Millionen Franken belaufen, ergeben sich für die ganze Talschaft grosse Vorteile. Die Streurieder werden, wo sie bestehen bleiben, wieder einen bessern Ertrag abwerfen, während deren Wert in den letzten Jahren fortwährend sank; ein grosser Teil derselben wird aber in Mattland umgewandelt werden. Die hauptsächlichste Einnahmsquelle des Tales ist die Milchproduktion, die an der in nächster Nähe gelegenen Stadt Luzern, sowie an der Milchsiederei Cham gute Abnehmer findet. In dem bei Gisikon durch den Binnenkanal entwässerten Gebiete ist seither ein blühender Obst-

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garten aufgewachsen. Der Verkehr auf der Kantonsstrasse wird keine Unterbrechung mehr erleiden und wenn keine derartigen Verheerungen mehr, wie die vom Jahre 1910, zu befürchte» sind, so werden sämtliche Talliegenschaften wieder erheblich an Wert gewinnen. Das Tal weist auch drei bedeutende industrielleBtablissemente auf, die dem Hochwasser stark ausgesetzt sind und grossen Schaden litten, durch die Korrektion nun aber vollständig geschützt werden. Es sind dies die Papierfabrik Perlen und die beiden Ziegeleien im Dorfe Inwil und in Körbligen.

Bei richtiger Ausnützung der durch die Korrektion gebotenen Vorteile werden die grossen, für diese dringend notwendigen Korrektionsbauten verwendeten Summen in dem neu aufblühenden Wohlstande der Bevölkerung und dem Wertzuwachs der interessierten Liegenschaften reichliche Zinsen abwerfen.

Die Arbeiten sollen ausgeführt werden je nachdem sich das Bedürfnis hierfür ergibt, zum mindesten aber ist eine Bauzeit von 10 Jahren in Aussicht genommen. Es drängen hauptsächlich die im Jahre 1910 so stark geschädigten Interessenten der Korrektionsstrecke bei G-isikon, für welche bereits ein Detailprojekt mit einem Kostenvoranschlage von Fr. 636,000 vorliegt, auf möglichst baldige Inangriffnahme der Korrektionsarbeiten.

Auch die Regierung des Kantons Aargau, unterstützt durch das eidgenössische Oberbauinspektorat, ist schon zu wiederholten Malen an uns gelangt mit dem Gesuche, wir möchten unserseits die nötigen Vorkehren treffen, damit der Austritt der Reuss im Kanton Luzern verunmöglicht werde ; denn das Wasser, einmal im Kanton Luzern ausgetreten, überflutet jetzt auch ein grosses Gebiet des Kantons Aargau hinter dem dortigen Hochwasserdamm.

Wir glauben, in vorstehendem die Notwendigkeit und den Wert der Korrektion hinreichend dargetan zu haben. Die Reusskorrektion ist ein nationales Werk von weittragender Bedeutung, wird aber ohne Ihre ausgiebige Hülfe nicht zustande kommen.

Wir empfehlen Ihnen nochmals aufs angelegentlichste unser vorstehendes Subventionsgesuch zu bestmöglicher Berücksichtigung und benützen diesen Anlass, Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern."1 Das von der Regierung des Kantons Luzern eingesandte generelle Projekt besteht aus einem Situationsplan l : 5000, Normalien für Parallelwerke, Längenprofil l : lOOO/ioo, technischem Bericht, Kostenvoranschlag und der Zeichnung für eine neue Brücke über die Reuss bei Gisikon l : 200.

455 Im Situationsplan sind sowohl die Leitwerklinien, als dieRichtungen der Hochwasserdämme angegeben.

Die erstem schmiegen sich tunlichst dem gegenwärtigen Flusslaufe an, mit.

Verbesserung der jetzt noch bestehenden, unregelmässigen Flussbreiten. Die Hochwasserdämme folgen in möglichst gleichem Abstände den Leitwerklinien.

Bei der Einmündung wird auf dem linken Ufer der bestehende Hochwasserdamm auf 2,5 m Kronenbreite verstärkt und um 10,5 m erhöht, dann folgt auf 560 m Länge eine Verlegung desselben parallel zu der Leitwerklinie, dann wird neuerdings der bestehende Hochwasserdamm auf 2020 m in gleicher Weise erhöht. Hierauf muss eine neue Anlage auf 3550 m bis St.

Katharina gemacht werden. Nun könnte von hier hinweg der schon vorhandene Hochwasserdamm benützt werden; eine genaue Untersuchung der dortigen Verhältnisse lässt es aber als wünschbar erscheinen, die dortige Flussbettverengung durch Zurücksetzen, des Hochwasserdamrties zu verbessern, was durch eine neue Anlage von 1570 m Länge geschieht. An dieselbe reiht sich dann auf 1330 m noch eine weitere an; das letzte Stück bis zur Kantonsgrenze von Aargau kann dann unter Erhöhung und Verstärkung des vorhandenen Dammes beibehalten werden.

Auf dem rechten Ufer muss von Buchrain an der Papierfabrik Perlen vorbei auf 5400 m Länge ein neuer Hochwasserdamm angelegt und die Einmündung des dortigen Binnenkanals, weiter flussabwärts verlegt werden. Desgleichen muss auch unterhalb der Brücke 'von Gisikon bis nahe zur Grenze des KantonsZug ein neuer Hochwasserdamm zur Erstellung gelangen.

Die Stelle bei der Brücke bei Gisikon muss besonders erwähnt werden. Diese Brücke bildet mit ihren Pfeilern ein bedeutendes Durchflusshindernis und würde nach erfolgter Korrektion einen Stau von 0,90 m bewirken. Es ist daher durchausnotwendig, dort eine Vergrösserung des Durchflussprofiles zu schaffen mittelst Entfernung der Zwischenpfeiler des Mittelgerinnes und Zurücksetzen beider Widerlager. Hierdurch wird eine Reduktion des Staues auf 20 cm erreicht.

Der Hochwasserdamm erhält überall eine Kronenbreite von2,6o m, eine Höhe von 0,so m über höchstem Hochwasser, flussseits eine Böschung von lyamalig und landseits ebenfalls eine solche von l'/amalig.

Dem Längenprofil ist zu entnehmen, dass das Gefalle der Dammkrone 1,4 °/oo, dann 0,g %o und bis zur Brücke von Gisikon

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l,s %° beträgt, während der ungestaute Wasserspiegel ein Gefalle von l ,5 %(i, der gestaute 1,2 °/oo aufweist. Unterhalb der Brücke ·ist das Gefalle der Dammkrone 2,e °/oo und das Gefalle des Wasserspiegels 1,9 °/oo ; ersteres geht dann zuletzt wieder in 1,4 °/oo über.

Das Normalprofil der Reuss soll eine Sohlbreite des Mittelprofils von 58 m erhalten mit I 1 /2maligen Böschungen von 2,o m Höhe. Das Vorland erhält eine wechselnde Breite, die aber meistens 25,o m beträgt. Die grösste Wassermenge wurde zu 950 m8 angenommen. Das Einzugsgebiet bei der Brücke von Gisikon beträgt 2845,3 km 2 , die maximale Wassermenge der Reuss wird zu 483 m3, diejenige der Kleinen Emme zu 490 m8 ·berechnet, wobei zu bemerken ist, dass das Maximum der Reuss und dasjenige der Kleinen Emme auch im Jahre 1910 nicht zusammengefallen sind, man daher die 950 m als ein Höchstes betrachten darf. Die Hochwasserdämme sind übrigens noch 0,5 m iiöher projektiert worden, so dass ausreichende Sicherheit vorhanden ist.

Für die Leitwerke sind Typen mit i : l'/2 geneigten, bis 2,o m hohe Böschungen vorgesehen. Die Bekleidung derselben besteht je nach den verschiedenen Typen aus Stampfbeton, .armiertem Beton, Betonplatten mit Eiseneinlagen und Zementsteinen, die durch ein Basiskabel und durchgezogene galvanisierte .Stahldrähte nach dem System der Decauvilleschen Panzerung zu ·einem beweglichen Ganzen verbunden sind. Die Sicherung des Böschungsfusses besteht entweder in Steinschüttung, beziehungsweise Schüttung von Betonblöcken, in einem armierten Betonbalken, der auf Pfählen ruht und durch Pfähle gegen Unterspülung geschützt ist, oder bei der Decauvilleschen Panzerung in einem Basiskabel verbunden mit Steinschüttung. Durch die Anwendung dieser Typen wird eine kostspielige Wasserhaltung vermieden.

Da der Steinbezug auf der ganzen Korrektionsstrecke ein sehr teurer ist, so wurde eine Bauart gewählt, welche die Benützung des überall vorhandenen Materials, Kies und Sand, erlaubt.

Vor der allgemeinen Anwendung der Typen sollen übrigens noch Versuche gemacht werden, um durch Erfahrung an gleichen Gewässern zu ermitteln, welche Materialien am vorteilhaftesten angewendet werden können.

Im Berichte des Kantonsingenieurs wird angegeben, dass noch zu prüfen sein wird, ob nicht der Posten für Parallelwerk

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durch einfachere Verbauungen und Ausdehnung auf minder grosse Strecken zu reduzieren sei, indem nicht in erster Linie Uferbrüche, sondern Dammbrüche und Überschwemmungen es gewesen seien, die einer Korrektion riefen.

Hier möchten wir darauf0 aufmerksam machen, dass mit einer Erhöhung und Verstärkung der Hochwasserdämme allein keine bleibende Verbesserung der Wasserabflussverhältnisse erzielt werden kann, da nur durch die allmälige Erstellung eines regelmassigen Mittelprofils die gewünschte stetige Geschiebeabfuhr des Flusses bewirkt und gesichert werden kann.

Unter den obwaltenden Verhältnissen dürfte eine wohlfeilere Art des Uferschutzes wohl nur im Holzbau gefunden werden, welcher, wie die Erfahrung es zeigt, für die Sicherung der Ufer seine sehr bedeutenden Nachteile hat; es ist daher im Interesse der ganzen Gegend, wenn man ungeachtet der bedeutend grössereo Kosten dennoch eine Uferbekleidung mit dauerhafterem Material anwendet.

Der Kosten veranschlag weist folgende Beträge auf: 1. Schliessung der Dammbruchstelle bei St. Katharina nach dem Hochwasser vom 15./16. Juni 1910 (wirkliche Kosten) . Fr.

28,709. 46 2. Erhöhung, Verstärkung und Neuanlage von Hochwasserdämmen von der Einmündung der Emme bis zur Kantonsgrenze Aargau ' ,, 880,000. -- 3. Erstellung von Leitwerken von der Einmündung der Emme bis zu den Kantonsgrenzen Aargau und Zug ,, 1,500,000. -- 4. Brücken ,, 286,000. -- 5. Verschiedenes , ,, 9,000. -- 6. Nachträglich zur Ausführung bestimmte Arbeiten bei St. Katharina und unterhalb Gisikon ,, 190,000. -- 7. Projektsaufstellung und Bauleitung . . ,, 42,000. -- 8. Zur Aufrundung ,, 4,290. 54 Total

Fr. 2,940,000. --

Im ganzen sollen auf beiden Ufern H och w a s s e r d ä m m e in einer Länge von 18,71 km erstellt werden mit einem Kosten-

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aufwand von Fr. 576,875, nämlich 12,si km mit Fr. 355,625Kosten auf dem linken Ufer und 5,9 km mit Fr. 221,250 Kosten auf dem rechten Ufer. Hierzu kommen für Grunderwerb Fr.116,150, für Herstellung eines Binnenkanals samt Abschlussdamm bei Perlen in einer Länge von 2900 m samt Landerwerb Fr. 96,570, für die Erhöhung des Bahndammes der Industriebahn bei Perlen Fr. 8100, für Abgrabungen bei der Gisikonerbrücke Fr. 1875und Unvorhergesehenes Fr. 80,430, Total Fr. 880,000 von Ziffer 2.

Was die L e i t w e r k e (Parallelwerke} anbetrifft, so sind auf dem linken Ufer 11,255 km vorgesehen, mit einer Kostensumme von Fr. 776,950, nämlich 3960 m à Fr. 50 = Fr. 198,000 930 m à ,, 75 -- ,, 69,750 und 6365 m a ,, 80 == ,, 509,200 auf dem rechten Ufer 8,400 km mit einer Kostensumme von.

Fr. 572,250, nämlich 3720 m à Fr. 50 = Fr. 186,000 830 m a ,, 75 = ,, 62,250 4050 m a ,, 80 = ,, 324,000 Somit im ganzen mit einer Summe für Unvorhergesehenes von Fr. 150,800 einen Betrag von Fr. 1,500,000 gleich Ziffer 3.

Ausser dem Neubau der Brücke bei Gisikon sollen noch bei der Brücke bei Perlen zwei Vorflutöffnungen erstellt werden, die zwei Posten von Fr. 220,000 und Fr. 40,000 für die beiden Brücken machen mit Fr. 26,000 für Unvorhergesehenes den Betrag von Fr. 286,000 der Ziffer 4 aus.

Bei Verschiedenes sind Posten von Fr. 7000 und Fr. 1200 für Ableitungen des Rotbaches bei St. Katharina und des Sodbaches bei Perlen, mit Fr. 800 für Unvorhergesehenes machen dieselben Fr. 9000 der Ziffer 5.

Als nachträglich noch in das Projekt aufgenommene Arbeiten sind zu erwähnen : die Erstellung eines Leitwerkes bei der Emmemündung im Betrage von Fr. 48,000, die Mehrkosten für die schon früher besprochene Hochwasserdammverlegung bei St. Katharina von Fr. 17,400, ferner ein Posten von Fr. 107,600 für Landerwerb und Erstellung eines Hochwasserdammes auf dem rechten 'Ufer von der Brücke von Gisikon bis zur Kantonsgrenze Zug und schliesslich eine Summe von Fr. 17,000 für Unvorhergesehenes, somit im ganzen Fr. 190,000 der Ziffer 6. Zu Ziffer 7 «ad 8 ist nichts zu bemerken.

459 In dem Schreiben der Regierung des Kantons Luzern ist
Das Projekt ist vor der definitiven Einreichung seitens der Regierung des Kantons Luzern zwischen den technischen Organen dieses Kantons und dem eidgenössischen Oberbauinspektorate ·eingehend erörtert worden. Die daherigen Abänderungen sind im gegenseitigen Einverständnis berücksichtigt und im vorliegenden Exemplar eingetragen worden, sodass keine weitern Bemerkungen hierüber zu machen sind.

Was dann die Subventionsquote anbelangt, so stellt die Regierung von Luzern das Gesuch, es möchte ihr an die Kosten dieser Korrektionsarbeiten, gestützt auf das Wasserpolizeigesetz, ·eine Bundessubvention in möglichst hohem Betrage zugesichert werden. In Anerkennung der hohen Wichtigkeit dieser Korrektion auch für die beiden Nachbarkantone Aargau und Zug und in Anbetracht, dass die Dringlichkeit der Ausführung der projektierten Arbeiten sich namentlich beim Hochwasser des Jahres 1910 herausgestellt hat, sind wir der Ansicht, dass hier als Subventionsquote 50 % berechtigt ist, dies um so mehr, als sowohl dem Kanton Luzern als den Interessenten auch bei Bewilligung dieser Maximalquote noch eine recht schwere Last zu tragen übrig bleibt.

Die Regierung des Kantons Luzern nimmt als Bauzeit zehn Jahre an, so dass das Jahresmaximum auf Fr. 147,000 angesetzt werden muss. Die Strecke bei Gisikon mit einem Kostenaufwande von Fr. 636,000 ist weitaus die korrektionsbedürftigste und sollten die dortigen Arbeiten innerhalb drei Jahren durchgeführt werden. Die daherige Subvention würde Fr. 318,000

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ausmachen, so dass man mit dem vorgesehenen Jahresmaximum auch hier auskommt und noch die dringendsten Erhöhungs- und Verstärkungsarbeiten ausführen kann.

Die erste Zahlung könnte im Jahre 1913 erfolgen. Der Bundesratsbeschluss vom 11. Oktober 1907 ist als erloschen zu erklären.

Somit erlauben wir uns, den h. eidgenössischen Räten folgenden Beschlussentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 14. Dezember 1912.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

46Î (Entwurf.)

Bundesbeschlnss betreffend

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Luzern für die Korrektion der Reuss von der Einmündung der Kleinen Emme bis zu den Kantonsgrenzen von Aargau und Zug.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Schreibens der Kegierung des Kantons Luzern vom 20. November 1912 ; einer Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 1912 ; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, beschliesst: Art. 1. Dem Kanton Luzern wird für die Korrektion der Reuss von der Einmündung der Kleinen Emme his za den Kantonsgrenzen von Aargau und Zug eine Subvention von Fr. 1,470,000, als 50 % der Kostensumme von Fr. 2,940,000, zugesichert.

Art. 2. Für die Ausführung dieser Bauten wird eina Bauzeit von zehn Jahren, vom Inkrafttreten der Beitragszusicherung (Art. 7) an gerechnet, eingeräumt.

Art. 3. Die Ausbezahlung der Subvention erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten, gemäss den von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidgenössischen Oberbauinspektorate verifizierten Kostenausweisen ; das jährliche Maximum beträgt Fr. 147,000. Die Ausbezahlung desselben findet erstmals im Jahre 1913 "statt.

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Art. 4. Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich -die Expropriationen und die unmittelbare Bauaufsicht, dann die Kosten der Anfertigung des Ausführungsprojektes und
Art. 5. Dem eidgenössischen Departement des Innern sind die Detailprojekte für die einzelnen Verbauungsstreoken und die jährlichen Bauprogramme zur Genehmigung einzusenden.

Art. 6, Der Bundesrat lässt die planmässige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigen .Zwecken den Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

Art. 7. Die Zusicherung des Bundesbeitrages tritt ·erst in Kraft, nachdem vom Kanton Luzern die Ausführung dieser Arbeiten gesichert sein wird.Für die Vorlegung des bezüglichen Ausweises wird der Regierung eine Frist von einem Jahr, vom Datum ·dieses Beschlusses an gerechnet, gesetzt.

Art. 8. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetz vom Kanton Luzern zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

Art. 9. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 10. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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