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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Fristverlängerung für eine elektrische Schmalspurbahn von Siders nach Zermatt über Zinal und eine elektrische Drahtseilbahn von Vissoye nach St. Luc.

(Vorn 8. November 1912.)

Tit.

Mit Eingabe vom 26. September 1912 stellte die Studiengesellschaft der elektrischen Eisenbahn Siders-Zinal-Zermatt und der Drahtseilbahn Vissoye-St. Luc das Gesuch um eine neue Verlängerung der im Art. 6 der Konzession festgesetzten Frist für die Einreichung der vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen und der Statuten der Gesellschaft.

Diese am 22. Dezember 1906 (E. A. S. XXII, 416) erteilte Konzession wurde schon zweimal durch die Bundesratsbeschlüsse vom 22. Dezember 1908 (E. A. S. XXIV, 529) und 30. Dezember 1910 (E. A. S. XXVI, 384) im Sinne einer Fristverlängerung abgeändert. Durch letztern Beschluss wurde die in Art. 6 festgesetzte Frist zum letztenmal um zwei Jahre, nämlich bis zum 1. Januar 1913, verlängert.

Die genannte Studiengesellschaft hat sämtliche Pläne, Profile, Triangulationen, Kostenvoranschläge aufstellen, die Linie abstecken, kurz, sämtliche vom Eisenbahndepartement verlangten Vorarbeiten ausführen lassen. Sie hat zu diesem Zwecke eine Summe von

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.ungefähr Fr. 80,000 ausgegeben. Aber trotzdem ist es dem Initiativkomitee bis jetzt nicht gelungen, das ganze für die Einreichung des Finanzausweises nötige Kapital zusammenzubringen.

Es hat jedoch gute Aussicht, in nicht zu ferner Zeit zum Ziele zu gelangen und hat bereits mit einer Unternehmung einen festen Vertrag betreffend die Ausführung der Linie um eine bestimmte Summe abgeschlossen.

Die Gemeinden, die Korporationen und die ganze Bevölkerung des Tales bringen diesem Unternehmen ein grosses Interesse entgegen und unterstützen es ernsthaft mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln, denn diese Eisenbahn wird für die Gegend wirklich ein Werk von allgemeinem Nutzen sein.

Der Staatsrat des Kantons Wallis hat sich in seiner Vernehmlassung vom 8. Oktober 1912 zugunsten des Fristverlängerungsgesuches ausgesprochen.

Da auch wir keine Einwendungen zu machen haben, empfehlen wir Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf, der dem Gesuche der Gesellschaft entspricht, zur Annahme.

Wir benutzen diesen Anlass, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 8. November 1912.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmaun.

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(Entwurf.)

ßundesbeschluss betreffend

Fristverlängerung der Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn Siders-Zinal-Zermatt und einer elektrischen Drahtseilbahn Vissoye nach St. Luc.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Fristverlängerungsgesuches der Studiengesellschaft der elektrischen Eisenbahn Siders-Zinal-Zermatt und der Drahtseilbahn Vissoye-St. Luc vom 26. September 1912 ; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 8. November 1912, beschliesst: 1. Die in Art. 6 der Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn von Siders nach Zermatt über Zinal und einer elektrischen Drahtseilbahn von Vissoye nach St. Luc vom 22. Dezember 1906 (E. A. S. XXII, 416) festgesetzte und durch die Bundesratsbeschlüsse vom 22. Dezember 1908 (E. A. S. XXIV, 529) und vom 30. Dezember 1910 (E. A. S. XXVI, 384) verlängerte Frist für die Einreichung der vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen nebst den Statuten der Gesellschaft wird letztmals um zwei Jahre, d. h. bis zum 1. Januar 1915, verlängert.

2. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Beschlusses, welcher am 1. Januar 1913 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Fristverlängerung für eine elektrische Schmalspurbahn von Siders nach Zermatt über Zinal und eine elektrische Drahtseilbahn von Vissoye nach St. Luc. (Vom 8. November 1912.)

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Jahr

1912

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

374

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.11.1912

Date Data Seite

35-37

Page Pagina Ref. No

10 024 795

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