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Schweizerisches Bundesblatt.
64. Jahrgang. II.
N. 16
17. April 1912.
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Botschaft des
Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Projektsgenehmigun für die Korrektion der Eulach zwischen Elgg und Schottikon im Kanton Zürich.
(Vom
9. April 1912.)
Tit.
Gemäss Bundesbeschluss vom 5. April 1911 ist dem Kanton Zürich für die Korrektion der Eulach zwischen Elgg und Schottikon ein Bundesbeitrag von Fr. 96,000, als 40 °/o der, Voranschlagssumme von Fr. 240,000 zugesichert worden.
Mit Schreiben vom 29. Februar abhin teilt die Regierung von Zürich mit, dass die Aufstellung eines neuen Voranschlages auf Grund der Vereinbarungen für den Grunderwerb, der Abmachungen mit den schweizerischen Bundesbahnen über Abnahme von Aushubmaterial und unter Berücksichtigung der eingetretenen Preissteigerung für den Uferschutz eine Erhöhung der Kostensumme von Fr. 40,000 ergeben habe.
Die Regierung hat infolgedessen dem Kantonsrate den Antrag gestellt, die Korrektion zu verkürzen, d. h. den obersten Teil von Punkt A der beiliegenden Lageplänen an aufwärts unverändert zu lassen, wodurch die Möglichkeit entsteht, mit dem ursprünglichen Kostenansatz von Fr. 240,000 auszukommen.
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Dieser Antrag ist am 8. Januar dieses Jahres vom Kantonsrat zum Beschluss erhoben worden.
Damit wäre die Ausführung des übrigen Teiles der Eulachkorrektion gesichert ; für diejenige des oberen, jetzt wegfallenden Abschnittes würde, je nachdem die Unterhandlungen mit der Gemeinde Elgg ausfallen, später ein besonderes Subventionsgesuch eingereicht werden.
Die Regierung des Kantons Zürich ersucht uns, den Bundesbeschluss vom 5. April 1911 in diesem Sinne in Kraft zu erklaren.
Unser Oberbauinspektorat hat letzter Tage eine Besichtigung der obersten Sektion bei Elgg vorgenommen und ist der Ansicht, dass der vorgeschlagenen Reduktion der Korrektion zugestimmt werden könne, weil dort das Bett der Eulach nicht so hoch liegt, wie weiter unten und daher ein Ausbrechen des Baches viel weniger zu befürchten ist. Die Einleitung der korrigierten Strecke in den jetzigen oberen Bachlauf ist auf dem Plan B, der dem Dossier beigelegt ist, eingezeichnet.
Wir können uns mit dem Vorschlage des Regierungsrates des Kantons Zürich einverstanden erklären. Da wir indessen der Ansicht sind, dass es in die Kompetenz der eidgenössischen Räte gehört, eine Entscheidung zu treffen, wie sie die Regierung vorschlägt, so erlauben wir uns, Ihnen deren Anregung zu unterbreiten und im Sinne des nachfolgenden Beschlussesentwurfes zur Annahme zu empfehlen.
G-enehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.
B e r n , den 9. April 1912.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:
L. Forrer.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.
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(Entwurf.)
Biimlesbescliluss betreffend
Projektsgenehmigung für die Korrektion der Eulach zwischen Elgg und Schottikon im Kanton Zürich.
Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht eines Schreibens der Regierung des Kantons Zürich, vom 29. Februar 1912; einer Botschaft des Bundesrates vom 20. September 1910 ; des Bundesbeschlusses vom 5. April 1911 ; einer Botschaft des Bundesrates vom 9. April 1912 ; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, beschliesst: 1. Dem Vorschlage der Regierung des Kantons Zürich vom 29. Februar 1912, genehmigt vom zürcherischen Kantonsrate am 8. Januar gleichen Jahres, wonach unter Auf-
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rechterhaltung des für die Eulachkorrektion zwischen Elgg und Schottikon mit Bundesbeschluss vom 5. April 1911 erteilten Baukredites von Fr. 240,000, diese Korrektion bei der unteren Grenze des Baugeschäftes Lattmann in Elgg vorläufig abgeschlossen und die Ausführung der obersten Teilstrecke von da aufwärts bis zur Obermühle auf unbestimmte Zeit verschoben würde, wird zugestimmt.
2. Der Bundesrat wird beauftragt, den so modifizierten Bundesbeschluss vom 5. April 1911 betreffend die Subventionsbewilligung an diese Korrektion, in Kraft zu setzen.
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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Projektsgenehmigung für die Korrektion der Eulach zwischen Elgg und Schottikon im Kanton Zürich. (Vom 9.
April 1912.)
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Jahr
1912
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
16
Cahier Numero Geschäftsnummer
300
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
17.04.1912
Date Data Seite
631-634
Page Pagina Ref. No
10 024 577
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