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Schweizerisches Bundesblatt.

47. Jahrgang. IV.

Nr. 51.

27. November

1895.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Bau einer neuen Kaserne in Brugg.

(Vom 15. November 1895.)

Tit.

Schon seit einer Reihe von Jahren wurde in den Schul- und Kursberichten der Genietruppen, welche auf den Waffenplatz Brugg einberufen wurden, unablässig darauf hingewiesen, daß die Unterkunftsverhältnisse in der dortigen Kaserne, trotz aller im Laufe der Jahre von seilen des Staates Aargau vorgenommenen Verbesserungen, auch den bescheidensten Ansprüchen, die man an eine moderne Kaserne zu stellen berechtigt ist, nicht mehr entsprechen oder vielmehr nie entsprochen haben und jetzt geradezu unhaltbar geworden sind. Mit Ausnahme der Mannschaftszimmer, welche, obwohl zu groß und dabei im Verhältnis viel zu niedrig, ,30 daß keine genügende Ventilation möglich ist, zur Not noch genügen, fehlt es irn übrigen sozusagen an allem: an Theoriesälen, an Bureaux für den Schulkommandanten und den Schulstab, an Mannschaftsspeisezimmern, sowie auch an einem ordentlichen Krankenzimmer. Die Zahl der Offizierszimmer ist zu klein ; es fehlt im weitern der in jeder Kaserne unentbehrliche Kleidertröcknungsraum, sowie selbst der notwendigste Raum, wo die Mannschaft ihre Kleider und ihre Waffen gehörig reinigen kann. Entweder muß dies in den Schlafsälen geschehen oder es muß hierzu ein Teil des Dachbodens, der bei Regenwetter überdies als Theoriesaal und Exerzierraum benutzt werden muß, verwendet werden. Auch die Schlafzimmer müssen der Zweisprachigkeit der Schulen wegen zum Teil ebenfalls als TheorieBundesblatt. 47. Jahrg. Bd. IV.

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sale benutzt werden und es hat in denselben auch die Mannschaft ihre Mahlzeiten einzunehmen. Die Aborte sind in jeder Hinsicht ungenügend und derart angelegt, daß sie durch die ganze Kaserne einen unerträglichen Geruch verbreiten. Die Kaserne entbehrt zudem jedes Umschwunges, so daß auch kein Platz vorhanden ist, der als Appell- oder Besammlungsplatz dienen könnte; es findet sich nicht einmal ein Hof vor, wo einige Exerzierübungen gemacht werden könnten ; endlich fehlt es auch an einem ordentlichen Zugang zur Kaserne.

Ein Augenschein, den der Chef des Militärdepartements im April 1891 in Brugg persönlich vornahm, bestätigte die Unhaltbarkeit des gegenwärtigen Zustandes und die Notwendigkeit der Erstellung eines Neubaues. Gleichwohl ließ das Militärdepartemeufe zunächst die Frage untersuchen, ob nicht mit Rücksicht auf diegroßen Kosten, welche ein Neubau verursachen würde, den bestehenden Übelständen durch einen U m b a u der gegenwärtigen Kaserne abgeholfen werden könnte. Die Prüfung dieser Frage hai zu einem negativen Resultate geführt. Abgesehen davon, daß ein Umbau auf mindestens Fr. 50,000--70,000 zu stehen käme, wurden, durch einen solchen die erforderlichen Räumlichkeiten nicht gewonnen werden, und der Mangel des so nötigen Umschwunges bei der Kaserne bliebe nach wie vor bestehen. Das Militärdepartement hat auch die Frage prüfen lassen, ob nicht angesichts der erwähnten Übelstände der Genieunterricht ebenso gut auf einen anderen, mitausreichenden Kasernenräumlichkeiten versehenen Waffenplatz verlegt werden könnte, wo neben den Truppen anderer Waffengattungen ohne Schwierigkeit auch noch Geniekurse untergebracht werden könnten. Sodann wurde auch die Frage ins Auge gefaßt, ob esnicht überhaupt im Interesse der taktischen Ausbildung der Genietruppen läge, wenn die Rekrutenschulen und Wiederholungskurse auf den Waffenplätzen anderer Waffen abgehalten würden.

Was die erstère Frage betrifft, ob der Genieunterricht nicht ebenso gut auf einem anderen Waffenplatze erteilt werden könnte, so wird dieselbe von den Vertretern der Geniewaffe mit Bezug auf den Pontonierunterricht übereinstimmend verneint, während der Sappeurdienst und wohl auch der Unterricht der Mannschaften der Telegraphen- und Eisenbahncompagnien ohne Nachteil auf anderen Plätzen instruiert werden kann. Was speciell den Pontonierunterricht
anlangt, so hat eine Vergleichung der Waffenplätze, welche allfällig für diesen Unterricht in Frage kommen könnten, ergeben, daß die daherigen Verhältnisse in Brugg weit günstiger sind, als auf irgend einem anderen Platze. Die Aare bietet daselbst an dem gegenwärtigen Pontonierparkplatz auf dem linken Ufer Verhältnisse, wie sie für die,

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Erlernung des Wasserfahrens nirgends günstiger gefunden werden.

Verschiedenheit der Stromgeschwindigkeit und Stromtiefe, leichter Zugang und geringe Höhe des Ufers, entsprechende Strombreiten und Stromverhältnisse, die, ohne gefährlich zu sein, mannigfache Abwechslung gewähren und daher dem Pontonier des Lehrreichen vieles bieten; günstiger Ankergrund ; dazu die Nähe der Reuß und der Limmat, welche ebenfalls in den Bereich der Übungen einbezogen werden können.

Wenn wir alle diese Verhältnisse zusammenfassen, so gelangen wir zu dem Schlüsse, daß der Pontonierdienst auf keinem andern Platze der Schweiz so rationell instruiert werden kann, wie in Brugg.

Was die zweite Frage betrifft, ob es nicht im Interesse der taktischen Ausbildung der Genietruppen läge, wenn die Rekrutenschulen und Wiederholungskurse des Genies auf Waffenplätzen der andern Waffen abgebalten würden, so wäre dieselbe im Prinzip zu bejahen, sofern die Möglichkeit gemeinschaftlicher Arbeit der verschiedenen Waffen vorhanden wäre. In den Rekrutenschulen jedoch könnte bei der kurz bemessenen Zeit, die jeder Waffe zur Ausbildung ihrer Rekruten zur Verfügung steht, und der Verschiedenartigkeit des Unterrichts von einem gemeinschaftlichen Arbeiten wohl kaum die Rede sein. Auch wäre wohl schwerlich ein Waffenplatz zu finden, wo z. ß. der Unterricht einer Sappeurschule neben demjenigen einer Infanterie- oder Artillerierekrutenschule ungehindert erteilt werden könnte. Dagegen aber können mit Vorteil die Wiederholungskurse des Genies, wie dies bereits in den letzten Jahren nach Thunlichkeit angestrebt und auch durchgeführt worden ist, mit solchen anderer Waffen kombiniert werden.

Nach allen diesen Erwägungen halten wir die weitere Benutzung des Waffenplatzes Brugg für den Unterricht der Genietruppen im Interesse des letztern selbst für geboten ; es ist aber durchaus notwendig, daß durch den Bau einer neuen Kaserne genügende und zweckdienliche Raum- und Unterkunftsverhältnisse geschaffen werden.

Das Militärdepartement hat schon vor Jahren durch den Waffenchef des Genies diesbezügliche Unterhandlungen mit dem Staate Aargau und der Gemeinde Brugg anknüpfen und eine Reihe von Bauprojekten studieren lassen. Die einen dieser Projekte erschienen als ungenügend, eia anderes, welches von einem eigens damit betrauten Architekten aufgestellt wurde,
war dagegen zu weitgehend und zu kostspielig. Zudem erschienen auch die Leistungen, zu denen sich anfänglich die Gemeinde Brugg herbeiließ, unzulänglich. Erst in letzter Zeit hat sodann das Departement des Innern auf Ver-

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anlassung des Militärdepartements ein weiteres Projekt ausgearbeitet, welches allgemein befriedigt. Dasselbe ist für eiaen Munnschaftsbestand von 300 Mann inklusive Cadres etc. berechnet und kommt nach den Kostonvoranschlägen des Departements des Innern auf Fr. 400,000 zu stehen. Dazu kämen noch Fr. 60,000 für Anschaffung des notwendigsten Mobiliars, im ganzen somit Fr. 460,000.

Das Projekt enthält keine Stallungen, solche können aber ohne erhebliche Kosten in den Ökonomiegebäuden, welche die Gemeinde mit dem zugehörenden Terrain abzutreten hat, erstellt werden.

Die Gemeinde Brugg hat für den Kasernenbau folgende Leistungen zugesagt: A. Unentgeltliche Abtretung zum Eigentum.

Das Bauterrain auf Ziegelacker und Schützenmatte nach Plan.

B. L e i s t u n g e n gegen eine j ä h r l i c h e E n t s c h ä d i g u n g im G e s a m t b e t r ä g e von Fr. 4500.

\. Überlassung des Geißenschachen mit Erweiterung nach Plan als Übungsplatz, wie bisher.

2. Überlassung der Reutenen mit Erweiterung nach Plan als Übungsplatz, wie bisher.

3. Überlassung der Übungsplätze an der Aare nach Plan, wie bisher.

4. Ankauf des Schießplatzes in Riniken und Überlassung zur Benutzung als Schießplatz.

5. Zuleitung und Lieferung von Hochdruckwasser zum temporären Gebrauch bis zum Kasernenportal.

6. Zuleitung und Lieferung von 20 Minutenliter Trinkwasser für einen laufenden Brunnen bis zum Kasernenportal.

7. Erstellen der elektrischeo Lichtleitung bis zum Kaserneoportal.

8. Erstellen der Wasserleitungen auf Reutenen und auf den Parkplatz.

Über die Wertung obiger Leistungen giebt die weiter unten folgende Zusammenstellung näheren Aufschluß.

C. L e i s t u n g e n g e g e n j ä h r l i c h e n M i e t z i n s .

1. Ankauf der Liegenschaft Dolde-Schaffner gegen eine jährliche Verzinsung der Kaufsurnme à 3!/2 °/o, Fr. 1400.

2. Mietweise Überlassung des Pontonmagazins gegen Fr. 1775 jährlichen Zins, wie bisher.

3. Mietweise Überlassung von Kornhaus und Salzstadel gegen Fr. 620 jährlichen Zins, wie bisher.

469 Die von der Gemeinde Brugg für den Waffen- und Schießplatz aufgewendeten und noch aufzuwendenden Auslagen belaufen sich auf Fr. 165,745, wobei der Ankauf der Liegenschaft Dolde-Schaffner, der auf Fr. 40,000 veranschlagt wird, nicht eingerechnet ist. Die jährlich zu leistende Entschädigung von Fr. 4.500 für die unter B aufgeführten Leistungen entspricht somit einer Verzinsung ersterer Summe à 2,8 °/o.

Wir haben obigen Ausführungen noch beizufügen, daß die Regierung des Kantons Aargau unterm 4. Juni 1894 an das Militärdepartement gelangte mit der Anfrage, ob es nicht möglich wäre, für die landwirtschaftliche Winterschule in Brugg den nötigen Raum im projektierten Neubau der Kaserne zu gewinnen. Sie stellte für den Fall, als Mitbenutzung der Kaserne durch die aargauische landwirtschaftliche Winterschule zugestanden werden könne, eine finanzielle Beteiligung des Kantons am Bau der Kaserne in Aussicht.

Das Militärdepartement hatte keine "Bedenken gegen die Aufnahme der Winterschule in die projektierte Kaserne und trat deshalb mit dem damaligen Vertreter der Regierung, Herrn Landammann Dr. Frey, in diesbezügliche Unterhandlungen, wobei für diese Mitbenützung der Kaserne durch die Winterschule eine Vergütung in Form eines jährlichen Mietzinses in Aussicht genommen wurde. Auf dieser Grundlage anerbot sodann die Regierung des Kantons Aargau einen jährlichen Mietzins von Fr. 2000, der den Verhältnissen angemessen erscheint.

Die Brstellungs- und Betriebskosten des neuen Waffenplatzes gegenüber dem bisherigen werden sich folgendermaßen gestalten :

Eidgenossenschaft.

Gemeinde Brugg.

Fr.

Fr.

Total.

Jährliche 1Belastung de p Eldgenoss enschafi in Zukunft. bis jetzt.

Fr.

Fr.

400,000

16,000!)

Fr.

A. Liegenschaften.

1. Kaserne 2. Kasevneatireal : a. Ziegelacker und Schützenmatte 16,550 rn2 b. Liegenschaft Schaffner und Dolde 2207 m 2 m i t daraufstehenden Gebäuden . . . .

3. Exerzier- und Parkplätze: a. Exerzierplatz Reute 42,130 m 2 à Fr. 0,50 b. Übungs- und Parkplätze an der Aare 24,000 m 2 à Fr 0.74 c. Geißenschachen in seiner ganzen Ausdehnung 182,000 m 2 à Fr. 0,247 . . .

d. Vergrößerung der Reute 10,000 m 2 à Fr. 0 so .

. . .

400,000

Übertrag

400,000

20,000

40^000

40,000

1,400

21,065 17,810

14563)

45,920 5,000

*) 4% der Bausumme für Verzinsung und Unterhalt.

*) 10 Cts. pro Mann und pro Tag, Mittel der letzte n fünf Jahre.

) Fr. 10 pro Tag, Mittel der letzten fünf Jahre.

8

20,000

24372)

89,795

460,000

17,400

3893

470

Wert auf Rcichnung der

Wert auf Rechnung der Eidgenossenschaft.

e.'Schießplatz Rynikerfeld Fr. 0,667

Übertrag 105,000 m 2 à

Fr.

400,000

Gemeinde Brugg.

Fr.

89,795

Toial.

Jährliche Belastung der Eidgenossenschaft in Zukunft. bis jetzt.

Fr.

460,000

Fr.

17,400

159,795

4,500

48,830

2,395

Fr.

3893

70,000

4. Magazine : a. Kornhaus und Salzstadel b. Pontonmagazin

16,770 32,060 2395

B. Betriebseinrichtungen.

1. Kasernenmobiliar 2. Trinkwasser in laufendem Erguß 20 Liter per Minute 3. Hydrantenwasser mit Leitung 4. Elektrische Lichtleitung 5. Laufende Brunnen auf Reute und Park . .

60,000

2,4000

5,000

950 5,950

Übertrag ') 4 °/o für Verzinsung und Unterhalt.

460,000

214,575

674,575

26,695

6288

Wert auf Re chnung der

Übertrag

Total.

Jährliche îelastung de r Eidgenoss enschaft

Eidgenossenschaft.

Gemeinde Brugg.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

460,000

214,575

674,575

26,695

6288

In Zukunft. bis jetzt.

C. Betrieb.

1. Elektrisches Lic.ht nach Tarif, Kusernenreinigung etc 2. Bureautniete im roten Haus .

3. Logisentschädigungen für die Stabsoffiziere .

Total

1,030

460,000

214,575

674,575

27,725

Ab : Zins für Benutzung der Kaserne für die kantonale landwirtschaftliche Winterschule .

2,000

Total jährliehe Auslagen in Zukunft

25,725

1030 500 !)

400 !)

8218

0 Mittelwert.

NB. Ein neuer Schießplatz muß auch ohne eine n eue Kaserne erstellt werden da der gegeirwärtige im Geißenschachen für die neue Waffe nicht mehr benutzbar ist.

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Gestützt auf obige Ausführungen empfehlen wir Ihnen die Annahme des nachfolgenden Bundesbeschlusses.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 15. November 1895.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Zeinp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

474

(Entwurf.)

Buudesbeschluß betreffend

den Bau einer neuen Kaserne in Brugg.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 15. November 1895, beschließt: Art. 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, in Brugg eine neue Kaserne zu bauen, und es wird ihm zu diesem Behuf ein Kredit im Betrage von Fr. 460,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß wird dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Bau einer neuen Kaserne in Brugg. (Vom 15. November 1895.)

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Jahr

1895

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.11.1895

Date Data Seite

465-474

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10 017 229

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