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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Beschaffung des Materials für die Infanterie-MitrailleurAbteilungen.

(Vom 6. Februar 1912.)

Tit.

Durch die Annahme der neuen Truppenordnung ist die Aufstellung von sechs Infanterie-Mitrailleur-Abteilungen des Auszuges zu drei Kompagnien und von sechs Infanterie-MitrailleurKompagnien der Landwehr beschlossen worden ; jede Kompagnie ist nach Art. 5 des betreffenden Beschlusses und der Tabellen S. 6 und S. 7 mit dem Anwachsen des Bestandes von 4 auf 6 und letztlich auf 8 Gewehre zu bringen.

Die Landwehrkompagnien fallen einstweilen ausser Betracht, da deren Formierung erst mit dem Übertritt dazu, also nach Ablauf des 12. Aushebungsjahres, beginnen wird. Für die Auszügerkompagnien aber nehmen wir entsprechend den Rekrutierungsergebnissen, für die nächsten zwei Jahre vorerst nur die Ausrüstung mit vier Gewehren pro Kompagnie in Aussicht.

Bezüglich der Organisation der neuen Truppengattung bedarf «s keiner weitern Beschlüsse, aber auch die Frage des M a t e r i a l s ist keine offene mehr. Wir haben bereits bei Anlass der Vorlage des Kriegsmaterialbudgets pro 1912 Ihnen bestimmte Vorschläge betreffend das Schulmaterial der Maschinengewehr-Abteilungen .gemacht, diese Vorschläge durch einlässliche Gutachten des General-

339 Stabes und der Infanterie in den Kommissionsakten begründet und denselben die Kostenberechnung der kriegstechnischen Abteilung vorgelegt.

Sie haben daraufhin einen Kredit von 300,000 Franken für die Beschaffung des Schuhnaterials bewilligt und durch Beschluss vom 23. Juni dieses Jahres in das Budget des Kriegsmaterials pro 1912 unter J. b. 1. eingestellt. Dieses Material ist bestellt und muss im Jahre 1912 abgeliefert werden, da alsdann bereits zwei Jahrgänge Mitrailleurrekruten daran auszubilden sind.

Das K o r p s m a t e r i a l der Infanterie-Mitrailleur-Abteilungen wird selbstverständlich in allen wesentlichen Teilen mit dem Schulmaterial übereinstimmen, vorbehaltlich allein kleiner Verbesserungen, die durch die in den Rekrutenschulen zu machenden Erfahrungen sich ergeben können. Dass diese Änderungen keine belangreichen sein werden, dafür bürgen die mehrjährigen sehr eingehenden Versuche, die mit verschiedenen Konstruktionen, bei deren höchster Beanspruchung in der Bewegung und im Feuer veranstaltet wurden und zu dem einstimmigen Beschluss der Versuchskommission führten, unsere Infanterie-Mitrailleur-Abteilungen mit dem M a s c h i n e n g e w e h r Modell 1910 auszurüsten.

Dessen Konstruktion entspricht im allgemeinen der Waffe, die unsere Kavallerie besitzt und die sich dort vorzüglich bewährt hat. Insoweit das gewählte neue Modell davon abweicht, hängt dies mit in den letzten Jahren eingeführten Verbesserungen, namentlich aber mit der Organisation als fahrende MitrailleurAbteilungen zusammen.

Zu dieser Organisation hat die Erwägung geführt, dass die Bildung reitender Mitrailleurabteilungen bei der Infanterie zu kostspielig gewesen wäre und zuviel Pferde erfordert hätte ; dass dagegen der vorgesehene Transport auf Fuhrwerken nicht nur eine namhafte Ersparnis an Pferden ergebe, sondern auch gestatte, die Maschinengewehre, sei es durch Umladen auf die Zugtiere oder, wo nötig, durch den Transport als Mannestraglast, der Infanterie überallhin folgen zu lassen. Die Organisation der Gebirgs-Mitrailleur-Kompagnien lehnt sich an die bewährte Formation unserer Festungsmitrailleure an, die nur den Transport auf dem Rücken des Mannes oder auf dem Tragtier kennt.

Das Material der Kompagnien und Abteilungen ist das in den Tabellen S. 6--8 der Truppenordnung vorgesehene, das Gewehrmodell dasselbe für Infanterie- und Gebirgs-MitrailleurKompagnien; dazu kommt ein Reservegewehr pro Kompagnie und bei der Abteilung eine Reservelafette. Ein Reservegewehr

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auf vier ist zum mindesten erforderlich; in Festungen rechnet man in der Regel mit einem Reservegewehr auf jedes Gewehr, in den Feldarmeen desgleichen auf je zwei Gewehre. Unter den Zubehören sind namentlich die Distanzmesser zu erwähnen, die bei den Maschinengewehren eine noch grössere Rolle spielen als bei der Infanterie.

Das einzuführende Gewehr ist selbstverständlich mit der n e u e n M u n i t i o n erprobt worden und hat den hohen An» forderungen, die sich daraus ergeben, vollauf entsprochen. Die Beschaffung der Munition ist in 'den Kostenanschlag nicht aufgenommen worden, weil wir der Ansicht sind, dass bei Festhalten an dem von Ihnen sub 14. Februar 1906 beschlossenen Munitionsvorrate auch dem Bedarf für die Maschinengewehre genügt werde. Diese Annahme stützt sich namentlich darauf, dass die Ausrüstung der Armee mit den leistungsfähigem Munitionswagen eine bessere Ausnützung der Munitionsbestände für di& Armee im Felde gewährleistet.

Über die grosse Bedeutung des Maschinengewehres für den Feuerkampf ist heute alles einig, und alle Staaten suchen sich gegenseitig den Vorsprang in der Ausrüstung mit dieser wirkungsvollen Waffe abzugewinnen. Um die Einführung der Waffe möglichst zu beschleunigen, haben diese Armeen nicht auf die normale R e k r u t i e r u n g abgestellt, sondern die geeigneten Mannschaften und Kader den Beständen der Infanterie entnommen, mit dem Vorbehalte, die dadurch entstandenen Lücken aus der Ersatzreserve zu decken.

Das Maschinengewehr in seiner modernen Konstruktion als automatisches, leicht bewegliches Gewehr von ebenso präziser als.

mächtiger Schusswirkung hat überdies den grossen Vorzug, eine relativ sehr wenig zahlreiche Bedienung zu erfordern und zudem jeweilen nur ganz wenige Leute dem feindlichen Feuer auszusetzen.

Die Wirkung eines Maschinengewehres wird ungefähr der eines Infanteriezuges von 50 Gewehren gleich gerechnet; während aher bei der Infanterie 50 Mann dem feindlichen Feuer ausgesetzt sind,erfordert das Maschinengewehr gleichzeitig nur die Anwesenheit von zirka drei Mann in der Feuerstellung. Die rasche, in Zeit und Mächtigkeit konzentrierte Wirkung des Maschinengewehres macht es zudem zu einer ganz besonders geeigneten Waffe für durchschnittenes und bedecktes, an Hindernissen und Engnissen Deiches Gelände wie das für uns in Betracht fallende Gebiet. Diese Eigenschaften müssen namentlich kleinen Armeen Veranlassung

341 geben, sie sich zu Nutzen zu machen und mit der Einführung der Waffe in genügender Zahl bei der Infanterie nicht zu zögern.

Leider gestatten uns die Verhältnisse nicht, diesen Betrachtungen die erwünschte Folge zu geben. Eine Entnahme der nötigen Mannschaft aus den Beständen der Infanterie verbietet sich schon durch die daselbst vorhandenen Lücken. So sind wir auf die normale Rekrutierung angewiesen, die uns erst nach zirka neun Jahren erlauben wird, die von der Truppenordnung in Aussicht genommene Aufstellung der 18 Kompagnien zu acht Gewehreu zu verwirklichen. Aber auch dann noch wird unsere Ausrüstung mit Maschinengewehren merklich hinter der der Nachbar.armeen zurückstehen. Die Beigabe von einem Zug von zwei Maschinengewehren pro Bataillon sieht man allgemein als normal an. Dieser entspräche bei uns die Zuteilung von 32--38 Maschinengewehren an die Division, von der Landwehr nicht zu reden.

Die Truppenordnung hat, wie Ihnen bekannt, sich statt dessen damit begnügt, bei der Division von 16--19 Bataillonen 24 Gewehre einzustellen und auch diese nur allmählich zu beschaffen.

Die K o s t e n des Materiales der Mitrailleur-Abteilungen waren in dem Berichte zur neuen Truppenordnung zu Fr. 1,274,000 angenommen. Die letzten Berechnungen der kriegstechnischen Abteilung haben statt dessen eine Gesamtkostensumme von Fr. 1,795,000 ergeben. Es rührt dies vor allem davon her, dass bei Aufstellung der neuen Truppenordnung ein definitiver Antrag der Mitrailleusen-Kommission noch nicht vorlag, der Bedarf an Instrumenten (Distanzmesser etc.) und Reservematerial noch nicht festgestellt war und auch die Doppelverwendung der Geschirre ·der Handpferde für den Zug- und Bastdienst nicht berücksichtigt werden konnte. Anderseits haben sich bei Feststellung des laufenden Kriegsmaterialbudgets für die neue Truppenordnung Ersparnisse ·ergeben, die es ermöglichten, das Schulmaterial der MitrailleurAbteilungen mit Fr. 300,000 auf das Kriegsmaterialbudget von 1912 zu nehmen.

Für das Material der Mitrailleur-Abteilungen ist somit ein Betrag von Fr. 1,795,000--300,000 =Fr. 1,495,000 erforderlich.

Davon muss l/s = Fr. 495,000 im Jahre 1912 und der Rest mit Fr. 1,000,000 im Jahre 1913 zur Verfügung stehen, damit eventuell von 1914 an die Kompagnien zu vier Gewehren wenigstens mit knappem Bestände aufgestellt werden können. In der Botschaft zur Truppenordnung war in Aussicht genommen, dass diese Ausgabe nebst anderen durch ein Anleihen zu decken

342 sei. Hierüber werden wir Ihnen demnächst in besonderer Vorlage Bericht und Antrag unterbreiten.

Die Beschaffung des Materials für die 3. und 4. Mitrailleurzüge wird, wie in der Botschaft zur neuen Truppenordnung, vorgesehen, seinerzeit durch das Kriegsmaterialbudget erfolgen.

Gestützt auf unsere Darlegungen empfehlen wir Ihnen, Tit.,, die Annahme des nachstehenden Bundesbeschlusses und benutzen den Anlass, Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern..

B e r n , den 6. Februar 1912.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Beschaffung des Materials für die InfanterieMitrailleur-Abteilungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 6. Februar 1912 ; gestützt auf Art. 87 der Militärorganisation vom 12. April 1907 und in Ausführung von Art. 8 des Beschlusses vom 6. April 1911 betreffend die Organisation des Heeres, b eschliesst : Art. 1. Die vorgelegten Modelle für das Maschinengewehr und das (ihrige Material der Infanterie-MitrailleurAbteilungen werden genehmigt.

Art. 2. Das Material für die sechs Abteilungsstäbe, die vierzehn fahrenden und die vier Gebirgs-Mitrailleurkompagnien zu vier Gewehren und ein Reservegewehr pro Kompagnie ist in den Jahren 1912 und 1913 zu beschaffen.

Dem Bundesrat wird hiefür ein Kredit von Fr. 1,495,000 eröffnet.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Art. 4. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Beschaffung des Materials für die Infanterie-Mitrailleur-Abteilungen. (Vom 6. Februar 1912.)

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14.02.1912

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