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Bekanntmachungen von

Departementen unanderVerwaltungsstellenBundes.es Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen.

Das eidgenössische Eisenbahndepartement in Bern verkauft zu Fr. 1. 50 ein Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen (Ausgabe vom 1. Februar 1912), welches detaillierte Angaben übe folgende Unternehmungen enthält: I. Eisenbahnen im Betriebe ; II. Eigentums- und Betriebs Verhältnisse zwischen schweizerischen und ausländischen Bahnen ; III. Eisenbahnen im Bau ; IV. Konzessionierte Eisenbahnprojekte.

(3..).

Warenverzeichnis zum schweizerischen Gebrauchszolltarif.

II. Nachtrag.

Der zweite Nachtrag zu der deutschen Ausgabe des Warenverzeichnisses zum schweizerischen Gebrauchstarif ist soeben erschienen und kann ausser bei der unterzeichneten Amtsstelle, bei den Zolldirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne, Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Bern, Luzern, Zürich und St. Gallen zum Preise von 20 Rappen bezogen werden.

B e r n , den 24. Februar 1912.

(3.)..

Schweiz. Oberzolldirektion.

Bi

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Zollfreie Einfuhr von Futtermehl.

Unter Bezugnahme auf den Bundesratsbeschluss vom 17. Deaember 1906 und die Ausführungs Vorschriften des Zolldepartements vom 5. Januar 1907 betreffend die Zollbehandlung von Futtermehl wird den Interessenten mitgeteilt, dass das Typmuster erneuert worden ist mit Gültigkeit vom 15. März 1912 an. Gleichzeitig wurde ein besonderes Typmuster für Hartweizenmehl aufgestellt.

Beide Typmuster repräsentieren die äusserste Grenze von Futtermehl, welche bis auf weiteres ohne Denaturierung zollfrei zugelassen werden. Dieselben können bei folgenden Amtsstellen bezogen werden : · Zolldirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf; Hauptzollämter in Pruntrut, Basel, Waldshut, Schaffhausen, Singen, Romanshorn, Rorschach, St. Margrethen, Buchs, Campocologno, Chiasso, Luino, Brig, Morges-Entrepôt, Vallorbe, Verrières, Locle und Genf.

B e r n , den 19. Februar 1912.

(3.)..

Schweiz. Oberzolldirektion.

Schweizerische Grundbuchvermessungen.

Anmeldungen zu den Geometerprlifungen sind bis 12. März 1912 dem eidgenössischen Grundbucharnt (Archivstrasse 15, Bern) ·einzureichen. Daselbst kann auch das Reglement bezogen werden.

Die theoretische Prüfung wird voraussichtlich Mitte April stattfinden.

B e r n , den 14. Februar 1912.

(3..).

Eidg. Grundbuchamt.

Schweizerisches naturwissenschaftliches Reisestipendium.

Im Auftrage des Departements des Innern bringt die unterzeichnete Kommission der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft ein Reisestipendium von Fr. 5000 zur Ausschreibung.

Es ist dazu bestimmt, einem schweizerischen Naturforscher, Bö-

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taniker oder Zoologen, es zu ermöglichen, im Winterhalbjahr 1913/1914 oder im Sommer 1914 eine Reise zum Zwecke wissenschaftlicher Arbeiten zu unternehmen.

Es bleibt der Verständigung der Kommission mit dem Stipendiaten vorbehalten, Reise- und Arbeitsprogramm, sowie ein Pflichtenheft im einzelnen festzustellen.

Bei der Vergebung des Stipendiums werden die Lehrer der Naturwissenschaften an schweizerischen Hoch- und Mittelschulen, sowie jüngere Männer, welche ihre naturwissenschaftlichen Studien mit Auszeichnung abgeschlossen haben, vorzugsweise berücksichtigt.

Bewerber haben ihre Anmeldung, begleitet von einem curriculum vitse und Ausweisen über die bisherige wissenschaftliche Tätigkeit, bis s p ä t e s t e n s 30. J u n i 1912 an Herrn Prof.

Dr. C. S c h r o t e r, Z ü r i c h V, der auch zu weiterer Auskunfterteilung bereit ist, einzusenden.

B a s e l , B e r n , G e n f ^ L a u s a n n e und Z ü r i c h , irn März.

1912.

Die Kommission für das schweizerische naturwissenschaftliche Reisestipendium : Der Präsident: Der Sekretär: Dr. F. Sarasin, Basel Prof Dr. C. Schröter, Zürich.

bis Juli abwesend.

Prof. Dr. H. Blanc, Lausanne.

Prof. Dr. R. Chodat, Genf.

Prof. Dr. E. Fischer, Bern.

Schweizerische Eisenbahnstatistik für das Jahr 1910.

Der Band XXXVIII mit den Statistischen Mitteilungen über die pro 1910 im Betriebe. gestandenen schweizerischen Eisenbahnen ist erschienen und kann zum Preise von Fr. 5 bezogen werden, beim Eidg. Post- und Eisenbahndepartement.

B e r n , den 23. Februar 1912.

(2.).

435 Nachtrag zum. "Verzeichnis*) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Artikel 885 des schweizerischen Zivilgesetzbuches und der Verordnung des Bundesrates betreffend die Viehverpfändung vom 25. April 1911 befugt sind, vom l, Januar 1912 an im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Kanton Zürich.

30. Bank in Borgen (Aktiengesellschaft).

Bemerkung. Diese Bewilligung gilt nur für das Jahr 1912.

B e r n , den 22. Februar

1912.

Schweiz. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Siehe Bundesblatt Nr. l von 1912, Seite 17.

Im Verlag der Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern sind soeben erschienen und zum Preise von fr. l zu beziehen :

Erläuterungen zum

Vorentwurf für ein Schweiz. Strafgesetzbuch vom April 1908, sowie zum

Vorentwurf für ein Einführungsgesetz.

Erste Lieferung.

Im Auftrag des eidg. Justiz- und Polizeidepartements von Prof. Zürcher in Zürich verfasst.

B e r n , den 23. Februar 1912.

(2.).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Jahr

1912

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09

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.02.1912

Date Data Seite

432-435

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10 024 525

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