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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Artillerie-Bundespferde.

Diejenigen Besitzer von Artillerie-Bundespferden, welche ihre Pferde für vorkommende Verwendung in Militärschuleri- und -kursen zur Verfügung zu stellen wünschen, haben sich bis zum 31. Januar näehsthin beim Pferdelieferungsoffizier des betreffenden Stellungskreises schriftlich anzumelden, nämlich : in der O s t s c h w e i z : bei Herrn Oberstlieutenant A. Bär in Winterthur ; in der Z e n t r a l s c h w e i z : bei der eidgenössischen Pferderegieanstalt in Thun; in der W e s t s c h w e i z : bei Herrn Major Ch. Cottier in Orbe.

Verspätete Anmeldungen können unter Umständen nicht berücksichtigt werden.

T h un, 3. Januar 1912.

(2.0

Zentralleitung der schweizerischen Pferdelieferung.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft ,,Ferrovie Luganesi" stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die 12,360 km lange Linie Lugano-Pontetresa samt Zugehör und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes über die Verpfändung

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und Zwangsliquidation von Eisenbahnen vom 24. Juni 1874, im l. Rang zu verpfänden behufs Sicherstellung eines Anleihens von einer Million Franken, das zum Bau und zur Ausrüstung der Bahn verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Verpfändungsbegehren hiermit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 31. Januar 1912 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 12. Januar 1912.

(2..)

Im Namen des Schweiz. Bundesrates: Schweiz. Bundeskanzlei.

Warenverkehr der Schweiz mit dem Auslande.

Bei der handelsstatistischen Abteilung der Oberzolldirektion (neues Postgebäude) kann zum Preise von 50 Cts. (Ausland 70 Cts.) die voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Monats Februar erscheinende ,,Provisorische Zusammenstellung des Spezialhandels der Schweiz mit dem Auslande im Jahre 1011" bezogen werden.

B e r n , den 13. Januar 1912.

(3.)..

Schweiz. Oberzolldirektion.

Erlöschen des Patentes der Gebrüder Kuoni, Passagegeschäft, in Zürich.

Das unterm 24. Januar 1908 den Herren Hermann, Simon und Alfred Kuoni in Zürich erteilte Patent zum geschäftsmässigen Verkauf von Passagebilletten ist am 23. Dezember 1911; erloschen.

v'-. Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März. 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswande-

247 rungsagenturen von Behörden, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die vom Passagegeschäft Gebrüder Kuoni in Zürich deponierte Kaution von Fr. 23,000 geltend gemacht werden wollen, sind der unterzeichneten Amtsstelle vor dem 23. Dezember 1912 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 15. Januar 1912.

(3.)..

Schweizerisches politisches Departement, Abteilung Auswandermgswesen.

Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Schlusskurs und Patentprüfung für Telegraphenlehrlinge.

Für die Lehrlinge, welche gegenwärtig auf Telegraphenbureaux I. und II. Klasse zum Telegraphendienste herangebildet werden, findet im Laufe der Monate März und April dieses Jahres in Bern ein Repetierkurs statt, auf den die Patentprüfung folgt.

Zu diesem Kurse und zu dieser Prüfung können aber auch andere junge Leute männlichen Geschlechts zugelassen werden, wenn sie sich durch Zeugnisse und durch eine in Bern stattfindende Vorprüfung ausweisen über : 1. Alter von 17 bis 24 Jahren; 2. gute allgemeine Bildung ; 3. Kenntnis wenigstens zweier Landessprachen; 4. guten Leumund; 5. gute Gesundheit und gute Körperkonstitution-, 6. genügende Kenntnis der theoretischen und praktischen Télégraphie (für letztere wenigstens ein Jahr Dienst).

Bewerber haben ihre schriftlichen Anmeldungen mit ihrer kurzen Lebensbeschreibung und den erforderlichen Zeugnissen bis spätestens zum 3. Februar 1912 frankiert an eine der Kreistelegraphendirektionen in Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Gallen und Chur einzusenden. Die KEeisdirektionen werden hierauf den Bewerbern den Arzt bezeichnen, bei welchem sie sich in gesundheitlicher Beziehung auf eigene Kosten untersuchen zu lassen haben. Die genannten Direktionen werden dem Arzte das amt-

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liehe Formular für das Arztzeugnis zustellen ; auch sind sie bereit, den Bewerbern, auf mündliches oder frankiertes, schriftliche» Gesuch hin, jede wünschbare Auskunft zu erteilen.

B e r n , den 15. Januar 1912.

(2.).

Die Obertelegraphendirektion.

Nachtrag zum. Verzeichnis*) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Artikel 885 des schweizerischen Zivilgesetzbuches und der Verordnung des Bundesrates betreffend die Viehverpfändung : vom 25. April 1911 befugt sind, vom l, Januar 1912 aü im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Kanton Zürich.

29. Sparkasse Elsau.

Kanton Aargau.

28. Aargauische Hypothekenbank in Brugg.

Bemerkung. Bei dem unter Zürich aufgeführten Geldinstitut gilt die zum Abschluss von Viehverpfändungsverträgen erhaltene Bewilligung nur für das Jahr 1912.

B e r n , den 18. Januar

1912.

Schweiz. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Siehe Bundesblatt Nr. l von 1912, Seite 17.

--..».

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1912

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1

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04

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.01.1912

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245-248

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10 024 491

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