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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Eidgenössische Geometerprüfungen.

Vor der eidgenössischen Prüfungskommission haben die reglementarische Prüfung bestanden und werden als Grundbuchgeometer ernannt die Herren : Albrecht, Hermann, von Hemishofen (Schaffhausen), geb. 1891.

Baumann, Karl, von Zürich, geb. 1891.

Brägger, Leo, von Hemberg (8t. Gallen), geb. 1884.

Corminboeuf, Julien, von Domdidier (Freiburg), geb. 1890.

Delacoste, Adrien, von Monthey (Wallis), geb. 1887.

Dettwiler, Hermann, von Reigoldswil (Baselland), geb. 1890.

Enderlin, Martin, von Maienfeld (Graubünden), geb. 1889.

Fauster, Emil, von Münchwilen (Thurgau), geb. 1889.

Grandjean, Ernest, von Grattavache (Freiburg), geb. 1884.

Gruber, Walter, von Bern, geb. 1885.

Jaton, Albert, von Peney-le-Jorat (Waadt), geb. 1887.

Maillât, Charles, von Courtedoux (Bern), geb. 1885.

Perroud, Victor, von Chatel-St-Denis (Freiburg), geb. 1887.

Ramser, Eduard, von Schnottwil (Solothurn), geb. 1885.

Reich, Heinrich, von Salez (St. Gallen), geb. 1875.

Thomas, Henri-Emile, von Chavannes-des-Bois (Waadt), geb.1888.

Valentin, Mathias, von Sent (Graubünden), geb. .1886.

B e r n , den 21. Oktober 1912.

Schweiz. Justiz- und Polizeidepartement.

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üüli3.:n,ststip<3n.d-ie3a_ Laut Bundesbeschluss vom 18. Juni 1.898 und Vollziehungsverordnung vom 25. Januar 1910 kann aus dem Kredit für Förderung und Hebung der Kunst in der Schweiz alljährlich eine Summe für die Ausrichtung von Stipendien an schweizerische Künstler verwendet werden.

Die Stipendien werden zur Förderung von Studien, sowie in besondern Fällen an anerkannte Künstler eventuell auch zur Erleichterung der Ausführung von Kunstwerken verliehen.

Anspruch auf die Unterstützung haben nur solche Künstler, die schon durch hervorragende Leistungen bekannt geworden sind, oder deren bisherige Arbeiten darauf schliessen lassen, daws sie mit Erfolg weitere Kunststudien betreiben werden.

Schweizerische Künstler, die das Stipendium zu erlangen wünschen, wollen sich bis 31. Dezember nächsthin beim unterzeichneten Departemente anmelden.

Das Gesuch ist auf einem hierzu besonders erstellten Formular einzureichen und muss von einem Heimatscbein oder sonstigen amtlichen Schriftstück, dem die Herkunft des Bewerbers , zu entnehmen ist, begleitet sein. Ausserdem sind zwei bis drei Arbeiten des Bewerbers -- wovon wenigstens eine vollständig ausgeführte, -- die gestatten dessen Befähigung zu beurteilen, einzusenden. Diese Arbeiten sollen nicht vor dem 1. Januar, spätestens aber am 15. Januar 1913 beim Departemente des Innern eintreffen.

Das Anmeldeformular und der Auszug aus der Vollziehungsverordnung vom 25. Januar 1910 betreffend die Stipendien, alles nähere über Verabreichung und Höhe dieser Unterstützungen enthaltend, können bei der Kanzlei des Departements des Innern bezogen werden.

B e r n , 24. Oktober 1912.

(3.)..

Eidg. Departement des Innern.

Verschollenheitsruf.

1839,

Josef Johann Syfrig, gewesener Schuster, geboren den 11. Januar Bürger von Steinhausen (Kanton Zug), Sohn des Bartho-

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lomäus und der M. Barbara geb. Meier, Ehemann der am 30. Mai 1912 in Zug verstorbenen Frau Anna Maria Genovefa Syfrig geb.

Huwyler sei., ist im Jahre 1871 nach Amerika ausgewandert und ist seit 1885 keine Nachricht mehr von demselben hier eingetroffen.

Auf Verlangen der tit. Erbteilungskommission von Zug, im im Auftrage von Interessenten, wird hiermit in Gremässheit der Art. 35 und 36 des Zivilgesetzbuches der genannte Josef Johann Syfrig, sowie jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, bis und mit 31. Dezember 1913 sich bei der Gerichtskanzlei Zug mündlich oder schriftlich zu melden.

Sollte während dieser Frist keine Meldung eingehen, so wird Josef Johann Syfrig als verschollen erklärt, und es können alsdann die aus seinem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre (Art. 38 des Zivilgesetzbuches).

Z u g , den 23. Oktober 1912.

(3.)..

Auftrags des Kantonsgerichtes : Die Gericittslcanslei.

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1912

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30.10.1912

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483-485

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