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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate and litterarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Es werden hiermit folgende Lieferungen für die Militärkurse pro 1895 zur Konkurrenz ausgeschrieben: 1. Von Brot und Fleisch auf den W äff en platzen Bern, Luzern, Liestal, Basel, Brugg, Winterthur, Frauenfeld, St. Gallen, Wallenstadt, Herisau, Chur, Andermatt und Bellinzona.

2. Von Hafer, Heu und Stroh auf dem Waffenplatze Basel.

3. Von Heu und Stroh auf dem Waffenplatze Frauenfeld.

Die Vertragsbestimmungen sind auf den Bureaux der resp. Kantonskriegskommissariate, auf dem Verwaltungsbureau der Gotthardbefestigungen in Andermatt und bei uns zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig.

Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letztern gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Augebote beizulegen.

Die Offerten, für Brot à 750, für Fleisch à 320 g. die Portion und für Hafer, Heu und Stroh per 100 kg. berechnet, sind, versiegelt und mit der Aufschrift: Angebot für ,,Brot", ,,Fleisch" oder ,,Fourage" versehen, bis zum .26. dies der unterfertigten Amtsstelle franko einzusenden, diejenigen für Hafer mit Muster begleitet.

B e r n , den 4. Januar 1895.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

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Stelle-Ausschreibung.

Die vom Bundesrat provisorisch kreierte Stelle eines Adjunkten des 1. Sekretärs des Militärdepartements wird hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Vorläufige Besoldung: Fr. 4200.

Anmeldungen sind dem eidgenössischen Militärdepartement bis zum 31. dies einzureichen.

B e r n , den 17. Januar 1895.

Eidg. Militärdepartement.

Stellen-Ausschreibu ng.

Infolge Beförderung der bisherigen Inhaber sind auf der handelsstatistiscben Abteilung der Oberzolldirektion zwei Kanzlistenstellen zu besetzen.

Haupterfordernis: rasches und sicheres Rechnen.

Schriftliche Anmeldungen sind bis zum 81. Januar d. J. an die unterzeichnete Behörde zu richten.

B e r n , den 21. Jannar 1895.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von Postlehrlingsstellen.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf einer Anzahl neuer Postlehrlinge.

Schweizerbürger können ihre Anmeldung bis spätestens den 81. Jannar 1895 einer der Kreispostdirektionen in Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur und Bellinzona einreichen.

Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein. Sie haben ihre Anmeldung schriftlich einer der obgenannten Kreispostdirektionen einzureichen und darin ihr Geburtsdatum, ihren Heimats- und Wohnort, sowie ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen, nnter Beifügung allfälliger Zeugnisse.

Ferner haben sich die Bewerber bei einer Amtsstelle, welche ihnen von.

der Kreispostdirektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

Verlaugt wird unter anderem die Kenntnis zweier Nationalsprachen.

99 Mit Rücksicht auf die bestehenden dienstlichen Verhältnisse können weibliche Bewerber diesmal nicht berücksichtigt werden.

Betreifend den Ort der Placierung, sowie den Zeitpunkt des Dienstantrittes der neuen Lehrlinge behält sich die Postverwaltung vollkommen freie Hand vor.

Weitere Auskunft erteilen sämtliche Kreispostdirektionen.

B e r n , den 3. Januar 1895.

Die Oberpostdirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Bureaudiener beim Postbureau Carouge (Genf). Anmeldung bis zum 5. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Posthalter und Briefträger in Thiele (Neuenburg). Anmeldung bis zum 5. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Briefkastenleerer in Basel. Anmeldung bis zum 5. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Packer beim Hauptpostbureau 1 , ., ,.

, Aarau Anmeldung bis zum 5. lehr.

1895 bei der Kreispostdirektion in 5) Briefträger und Packer in Rhein- l Aarau.

felden.

J 6) Postcommis in Zürich 7 (Enge).

} Anmeldung bis zum 5. Febr.

. .

. ,, > 1895 bei der Kreispostdirektion in 7) Briefträger in Zug.

J Zürich.

8) Briefträger in Necker (St. Gallen). Anmeldung bis zum 5. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Telegraphist in Carouge (Genf). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 2. Februar 1895 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

10) Telegraphist in Thiele (Neuenburg). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 2. Februar 1895 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

100 1) Einnehmer beim Nebenzollamt Ascona (Tessin). Anmeldung bis zum 26. Januar 1895 bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Postcommis in Genf. Anmeldung bis zum 29. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Postcommis in Lode. Anmeldung bis zum 29. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 29. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Briefträger in Dagmersellen (Luzern). Anmeldung bis zum 29. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion i u Luzern.

6) Zwei Bureaudiener beim Haupt- l Anmeldung bis zum 29. Januar postbureau Zürich.

l 1895 bei der Kreispostdirektion in 7) Briefträger in Arbon (Thurgau). J Zürich.

8) Postcommis in St. Gallen.

l Anmeldung bis zum 29. Januar . .

,, } 1895 bei der Kreispostdirektion in 9) Briefträger m Appenzell.

J St. Gallen 10) Paketträger beim Postbureau Lugano. Anmeldung bis zum 29. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

11) Kanzleisekretär der Telegraphendirektion. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 27. Januar 1895 bei der Telegraphendirektion in Bern.

12) Gehülfe auf dem Kontrollbureau der Telegraphendirektion. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 27. Januar 1895 bei der Telegraphendirektion in Bern.

Bedeutende Preisermässigung.

(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Furrer, nnter Mitwirkung von Fachkundigen in und ausser der Bundesverwaltung.

3 Bände (156 Bogen gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, Francke & Co. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 4.

Bern, den 23. Januar 1895.

I, Allgemeines.

52. (4/95) Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 15. Januar 1895 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu: l fl. österr. W. = 2,0246 Franken.

II.Reglementee undarifvorschriften..

B. Verkehr mit dem Auslande.

53. (*/96) Teil I des Gütertarifs Niederlande -- Basel, Waldshut etc., vom 1. Januar 1893. Nachträge I und III.

Am 1. August 1895 ist der Kachtrag I und am 15. Dezember 1894 der Nachtrag III zum Teil I des Gütertarifs für den niederländischen Verkehr mit Basel, Waldshut etc. in Kraft getreten. Diese Nachträge sind nunmehr auch für den Verkehr via Delle (Nachtrag III jedoch nur teilweise) anwendbar.

Sie enthalten Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs. Der am 1. März 1894 erschienene Nachtrag II hat nur für den Verkehr über die deutschen Routen Gültigkeit.

Bern, den 22. Januar 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

31

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

54. (*/95) Specialbillete für den Verkehr ab Rapperswil nach St. Gallen.

Mit dem 1. März 1895 gelangen ab Rapperswil nach St. Gallen Specialbillete zur Taxe von Fr. 13. 35 in II. Klasse und Fr. 9. 50 in III. Klasse mit dreitägiger Gültigkeitsdauer zur Einführung ; dieselben berechtigen zur Hinfahrtnur via Sargans und zur Rückfahrt nur viaWinterthur-Illnaun oder Wallisellen-Wetzikon.

st. Gallen, den 22. Januar 1895.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

55. (4/95) Verzeichnis der kombinierbaren Rundreisebillete für Strecken der schweizerischen Transportanstalten, vom i. Mai 4894.

Taxerhöhung.

Die Taxen der Coupons Serie 188 Interlaken-Bahnhof--Interlaken-Oststation werden vom 1. Mai 1895 an auf folgende Beträge erhöht: I. El. Fr. --. 35, II. Kl. Pr. --. 20, III. Kl. Fr. --. 15.

Bern, den 19. Januar 1895.

Betriebsleitung der Bödelibahn.

56. (4/95) Verzeichnis der kombinierbaren Rundreisebillete für Strecken der schweizerischen Transportanstalten, vom i. Mai 1894. Taxerhöhung.

Die Taxen der Coupons Serie 187 Scherzlingen-Interlaken (Bahnhof oder Thunersee) werden vom 1. Mai 1895 an auf folgende Beträge erhöht: I. Kl. Fr. 2. 65, II. Kl. Fr. 1. 80, III. Kl. Fr. 1. 25.

Bern den 19. Januar 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

IV. Güterverkehr.

B. Verkehr mit dem Auslande.

57. (4/95) Heft 3, zweite Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife. Aufnahme von Wilhelmsburg.

Auf ß. Februar 1895 wird die Station Wilhelmsburg des Eisenbahndirektionsbezirke Altona mit den Frachtsätzen und Entfernungen für Hamburg H in das Heft 3, zweite Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife aufgenommen.

Basel, den 21. Januar 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

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0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

4

58. ( /95) Mitteldeutscher Verbandsgütertarif Heft 2b. Nachtrag VIII.

Heft 4, Nachtrag VIII.

Am 15. Januar 1895 tretenfolgende Nachträge zu dem mitteldeutschen Verbandsgütertarif, vom 1. Januar 1893, in Kraft: Nachtrag VIII zum Heft 2 & und Nachtrag VIII zum Heft 4.

Kostenfrei.

Stassburg den 14. Januar 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

59. (4/95) Gütertarif badische Staatseisenbahnen -- Prins HeinrichsBahn, Heft 6. Nachtrag VI.

Zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen badischen Stationen und Stationen der Prinz Heinrichs-Bahn, Heft 6, ist mit Gültigkeit vom 15. Januar 1895 der Nachtrag VI, ermäßigte Frachtsätze für verschiedene Stationen der Prinz Heinrichs-Bahn enthaltend, ausgegeben worden.

Karlsruhe, den 11. Januar 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen 60. (4/95) Mitteldeutscher Verbandsgütertarif Heft 3 und 4.

Nachträge VIII.

Am 15. Januar 1895 tritt zum mitteldeutschen Verbandsgütertarif Heft Nr. 3 und 4. je der Kachtrag VIII in Kraft. Derselbe enthält neben verschiedenen Änderungen und Ergänzungen die Neuaufnahme der Stationen Obertsrot und Öflingen der badischen Staatsbahnen, sowie Endingen und Riegel der Kaiserstuhlbahn und kann von den Dienststellen und dem Gütertarifbureau bezogen werden.

Karlsruhe, den 11. Januar 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

61. (4/95) Westdeutscher Seehafen -Ausnahmetarif. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Januar 1895 wird in die Klasse 7 des westdeutschen Seehafen-Ausnahmetarifs der Artikel Kakaobutter aufgenommen.

Karlsruhe, den 14. Januar 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen 33

62. ( 4 /95) Berlin-südwestdeutscher Gütertarif. Nachtrag IX.

Zum Berlin-südwestdeutschen Gütertarif ist mit Gültigkeit vom 15. Januar 1895 der Nachtrag IX ausgegeben worden.

Derselbe enthält die Einbeziehung der Stationen Obertsroth und Öflingen der badischen · Staatsbahn, sowie der Stationen Endingen und Eiegel der Kaiserstuhlbahn und kann von den Dienststellen und dem Gütertarit'bureau bezogen werden.

Karlsruhe, den 12. Januar 1895.

Gerneraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

63. (4/95) Ausnahmetarif 2 für die Beförderung von Flachs und Hanf im deutsch-russischen Verkehr. Nachtrag H.

Zum Ausnahmetarif ü für die Beförderung von Flachs und Hanf etc. im deutsch-russischen Verkehr ist mit Gültigkeit vom 15. Januar 1895 der Nachtrag II ausgegeben worden. Derselbe enthält neben verschiedenen Berichtigungen Schnittsätze für mehrere neu einbezogene russische Stationen und kann von den Stationen Basel und Mannheim, sowie dem Gütertarifbureau bezogen werden.

Karlsruhe, den 15. Januar 1895.

Gerneraldirektio der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

64. (4/95) Deutsch-russischer Verkehr. Nachtrag I zu Teil 1.

Teil II (Tarifvorschriften etc.), Teil III (Tariftabellen).

Am 1. Januar 1895 sind für den Verkehr zwischen diesseitigen und russischen Stationen folgende Tarife in Kraft getreten: 1. Nachtrag I zu Teil I (Ergänzungen des Reglements), gratis; 2. Teil II (Tarifvorschriften, Warenklassifikation), M. 1,35; 3. Teil III (Tariftabellen), Auszug für den Verkehr mit den diesseitigen Bahnstrecken, M. 2,40.

Hierfür treten außer Kraft: a. Teil II (Tarifvorschriften und Warenklassifikation), vom 1. November 1888, mit Nachträgen; b. Teil III (Allgemeine Tariftabellen), vom 1. November 1888: c. Teil IV (Importtarif für Rußland), vom 1. Januar 1891, mit Nachträgen; d. Auszug aus vorstehenden Teilen II, III und IV für die elsaß-lothringischen Bahnstrecken, vom 1. April 1894.

Der zu 3 erwähnte Auszug kann erst in einigen Tagen ans dem Drucke kommen. Auskunft erteilt unser Ahrechnungsbureau.

Straßburg, den 15. Januar 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

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Mitteilungen aus ausländischen

Anzeigeblättern,.

1. Ausnahmetaxen für Transporte von Mehl. Bis auf Widerruf, längstens aber bis 31. Dezember 1895, werden für Transporte von Mehl bei Frachtzahlung mindestens für 10000 kg. pro Frachtbrief und Wagen und unter Aufrechthaltung der im Teil III, Heft 2, des österreichisch-ungarisohschweizerischen, bezw. des österreichisch-ungarisch-französischen Verbandes enthaltenen Bestimmungen ab Györ nach, schweizerischen Stationen, sowie nach Bregenz transit, Buchs transit, St. Margrethen transit, bezw. Lindau transit, dann nach Basel, Schaffhausen, Singen, Konstanz und Stationen der französischen Ostbahn im Rückvergütungswege verschiedene Ausnahmefrachtsätze zugestanden, deren Liquidierung gegen auf den Reklamanten als Aufgeber lautende Duplikat-Frachtbriefe, welche längstens bis 31. März 1896 vorzulegen sind, erfolgt.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 5, v. 10. Jan. 95.

2. Ausnahmetaxen für Transporte von Getreide, Hülsenfrüchten, 01saaten und Ölkuchen. Bis .31. Dezember 1895 werden für Transporte von Getreide Hülsenfrüchten, Ölsaaten und Ölkuchen bei Auflieferung eines Minimalquantums von 5000 t., sofern eine anderweitige Begünstigung nicht in Anspruch genommen wird, ab diversen österreichisch-ungarischen Stationen nach den im süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verbände, österreichischungarisch-Vorarlberger und Lindauer Verbände, österreichisch ungarischschweizerischen Verbände und österreichisch-ungarisch-französischen Verbände aufgenommenen ausländischen Stationen, bezw. für auf Grund der genannten Verbandstarife verrechnete Sendungen, im Rückvergiitungswege verschiedene Ausnahmefrachtsätze zugestanden, deren Liquidierung auf Grund der Frachtbrief-Duplikate, welche auf die die Begünstigung in Anspruch nehmende Firma als Aufgeber zu lauten haben und spätestens bis 31. März 1896 in Vorlage zu bringen sind, erfolgt.

österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 5, v. 10. Jan. 95.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 18. Januar 1895: 1. Erhöhung der Taxen der Couponserie Nr. 188 Interlaken-Bahnhof-- Interlaken-Oststation der kombinierbaren schweizerischen Rundreisebillete.

2. Erhöhung der Taxen der Couponserie Nr. 187 Scherzligen-Interlaken (Bahnhof oder Thunersee) der kombinierbaren schweizerischen Eundreisebillete.

3. Nachtrag VIII zum Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im internen Verkehr der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn und der Traversthalbahn sowie im direkten Verkehr derselben unter sich.

4. Heft III der Tarife für die direkte Beförderung von Gütern zwischen belgischen Stationen einerseits und Stationen schweizerischer Eisenbahnen anderseits (Verkehr mit der Schweiz. Nordostbahn, einschließlich der Bötzbergbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen).

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5. Aufnahme von Frachtsätzen, Distanzen und Leistungsvorschriften für "Wilhelmsburg, Station der Eisenbahndirektion Altona, in Heft 3, zweite Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife.

Genehmigt am 22. Januar 1895: 1. Tarif commun (G. V.) Nr. 207 für die Beförderung von Emigranten in: Wagen 111. Klasse und ihrem Gepäck im französisch-belgisch-schweizerischen Verkehr.

2. Taxordnung der centralen Zürichberghahn (Quaibrücke -- Kirche Flutern).

3. Einführung von Specialbilleten Rapperswil-St. Gallen unter Anwendung der für Schmerikon-St. Gallen gültigen Taxen.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18. Januar 1895 dem gehörig motivierten Gesuch der Gotthardbahn, sie für alle Güter, die nach Stationen ihrer tessinischen Linien bestimmt sind, oder welche zur Erreichung ihres Bestimmungsortes diese Linien zu passieren haben, von der Einhaltung der reglementarischen Lieferfristen während der Dauer der durch Lawinenstürze verursachten Verkehrsstörung und der infolge dieser letzteren entstehenden Güterstauung zu entbinden, entsprochen.

3G

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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Jahr

1895

Année Anno Band

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04

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.01.1895

Date Data Seite

97-100

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