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Schweizerisches Bundesblatt.

64. Jahrgang.

IV.

No 32

7. August 1912.

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Druck und Expeditton der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Waadt für die Wiederherstellung der Gryonneverbauung.

(Vom 30. Juli 1912.)

Tit.

Am Abend des 17. Juli 1910 wurde die Gegend von AigleBex-St. Maurice von einem aussergewöhnlich heftigen Gewitter heimgesucht. Die enorme Regenmenge (112 mm in Gryon, 123 mm in Lavey) brachte sämtliche Wasserläufe in Aufruhr.

Grande Eau, Gryonne, Avancen, sowie die Bäche bei Lavey und St. Maurice führten ungeheure Wassermassen mit Geröll und Geschwemmsei aller Art zu Tal und richteten grossen Schaden an.

Die Gryonne riss eine Menge Holz, sowohl entwurzelte Bäume, als auch fertig geschlagenes Bau- und Brennholz mit sich, das im Verein mit grossen Blöcken und sonstigem Geschiebe an manchen Stellen das Bett verstopft und Ausbrüche veranlasst haben mag. Grosse Talsperren, wie bei les Prés und Bouillet, fielen dem rasenden Element ganz zum Opfer, viele andere wurden umspült und schwer beschädigt. Die abgeschwemmten Materialien lagerten sich unterhalb der Schlucht bei Bouillet ab und füllten Bundesblatt. 64. Jahrg. Bd. IV.

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192 den 5 km langen, korrigierten unteren Lauf vollständig an, ohne aber auszubrechen oder Überschwemmungen zu erzeugen.

Bei dem Unwetter, das die ganze Nacht andauerte, war es den zur Abhülfe herbeigeeilten Mannschaften unmöglich den Verheerungen Einhalt zu gebieten. Zwei junge Feuerwehrleute von Ollon fielen an der Brücke von Devens, deren Zugänge von der Strömung abgeschnitten waren, ins Wasser und ertranken. Am folgenden Morgen wurde 150 m unterhalb dieser Brücke, unter der Leitung eines vom kantonalen Baudepartement abgeordneten Ingenieurs, ein Notdamm zur Verhinderung von Überflutungen errichtet. Später wurde die Verbindung beider Ufer über die Brücke von speziell hierfür aufgebotenen Genietruppen wieder hergestellt.

Die Regierung des Kantons Waadt gab uns mit Schreiben vom 12. August 1910 von diesen betrübenden Vorfällen Kenntnis und ersuchte um Ermächtigung zur sofortigen Inangriffnahme der dringlichsten Arbeiten, welchem Gesuch von unserem Departement des Innern unverzüglich entsprochen wurde, mit dem Bemerken, dass die in Aussicht gestellten Wiederherstellungs- und Ergänzungsprojekte dem Bundesrat zuhanden der eidgenössischen Räte zur Genehmigung und Subventionierung vorgelegt werden sollen. In erster Linie handelte es sich um die Ausräumung des unteren Laufes der Gryonne, zwischen der Brücke von Devens und der Rhone, um dem Wasser den nötigen Abfluss zu verschaffen, eine Arbeit, die in Regie ausgeführt wurde. Später wurde zur Leitung der Bauten, zur Vornahme von Messungen und zur Ausarbeitung eines neuen Projektes ein ständiger in Bex wohnender Ingenieur ernannt, der sich sofort mit den erforderlichen Aufnahmen hefasste. Zudem wurde ein Teil der Sperren im oberen Lauf repariert. Das Projekt betreffend die Erstellung einer neuen Talsperrengruppe im Bouillet ist schon vor einigen Monaten eingesandt und genehmigt worden, um die Anhandnahme dieser dringlichen Bauten zu ermöglichen.

Am 21. Mai dieses Jahres ersuchte uns der Staatsrat dafür besorgt zu sein, dass die Kommissionen der eidgenössischen Räte schon in der Junisession ernannt werden möchten, um die Besichtigung der Gryonne im August oder September vornehmen zu können und teilte uns mit, dass das Projekt, das mit einem Kostenvoranschlag von ungefähr einer Million abschliesse, in nächster Zeit eingereicht werde.

Dem Wunsche der kantonalen Regierung ist entsprochen worden und am 25. Juni abhin hat sie uns das versprochene Projekt eingesandt.

103 Bevor wir zur Besprechung dieser Vorlage übergehen, möchten wir noch in Kürze auf die Geschichte der Gryonneverbauung zurückgreifen, eines Werkes, das im Jahre 1908, mit Ausnahme weniger Ergänzungsarbeiten, als beendigt betrachtet werden konnte und anscheinend keinen Anlass zu Besorgnis mehr bot.

Die erste Arbeit, die anfangs der siebenziger Jahre des letzten Jahrhunderts in der Gryonne ausgeführt wurde, war eine grosse Talsperre am Ausgang der Schlucht, die schon 1873 von einem Hochwasser zerstört worden ist. Dieser Misserfolg führte nach einigen Jahren zur vollständigen Korrektion und Verbauung des Baches und zwar begann man, unter Berücksichtigung der damaligen Verhältnisse, mit der Verbauung des oberen Laufes, die zu Fr. 150,000 veranschlagt, gemäss Bundesratsbeschluss vom 24. September 1878 mit Fr. 50,000 subventioniert wurde. Dann folgte die Korrektion des unteren Laufes, von der Rhone bis zum Zusammenlauf der grossen und kleinen Gryonne. An die devisierten Kosten von Fr. 300,000 wurde durch Bundesbeschluss vom 14. April 1883 ein Bundesbeitrag von Fr. 100,000 bewilligt.

Die fortschreitende Verbauung im oberen Lauf verminderte die Greschiebsführung in befriedigender Weise, aber die Korrektionsarbeiten im untern Teil des Baches hatten unter der Ungunst der Witterung schwer zu leiden. Die Sohlenversicherungen mussten vermehrt und verstärkt werden, um der sich geltend machenden Vertiefung des Bettes zu begegnen. Nach Erschöpfung des ersten, vom Bundesrate gewährten Kredites für die Verbauung, wurde auf Grund eines zweiten Bundesbesohlusses vom 19. Juni 1888 ein neuer Kredit von 40% von Fr. 350,000 für die Fortsetzung der Arbeiten im oberen und unteren Lauf der Gryonne gewährt, dem sich am 11. Juni 1894 ein weiterer, von der Bundesversammlung bewilligter Beitrag von Fr. 110,000, als 50% einer neuen zu Fr. 220,000 berechneten Vorlage anschloss. Die in diesem letzten Bundesbeschluss vorgesehenen Arbeiten wurden im Jahr 1908 zum Absohluss gebracht.

Die verminderte Geschiebeführung veranlasste, während der Ausführung dieser Vollendungsarbeiten, nennenswerte Instandsstellungsarbeiten im unteren Lauf, wo die Sohle durch Abschwemmen der schützenden Kiesschicht blossgelegt und von der Strömung angegriffen wurde.

Diese in den Jahren 1897--1900 ausgeführten Arbeiten erforderten eine Ausgabe von Fr. 118,600, an welche durch

194 spezielle Bundesratsbeschlüsse Subventionen von 40 % ausgerichtet worden sind.

Die Gesamtsumme der Voranschläge zu den Vorlagen der Jahre 1878--1900 beläuft sich auf Fr. 1,138,600; die zugesicherten Bundesbeiträge betragen Fr. 447,440, und die wirklichen Kosten auf Ende 1908 Fr. 1,145,316. 25, wozu noch zirka Fr. 28,000 für die erste im Jahr 1873 zerstörte grosse Talsperre kommen. Von der Kostensumme von Fr. 1,145,316. 25 fallen Fr. 656,295.68 auf die Korrektion des unteren Laufes und Fr. 489,020. 57 auf die Verbauung des oberen Laufes, einschliesslich der Entwässerungsanlagen.

Im Jahr 1909 war man im Begriff, für verschiedene kleinere Ergänzungen in der oberen Gryonne ein Nachprojekt im Betrage von zirka Fr. 50,000 aufzustellen und glaubte dann nach Ausführung dieser wenigen Bauten das ganze Werk dem Unterhalt übergeben zu können.

Da kam das Hochwasser vom Juli 1910 und vernichtete in wenigen Stunden einen grossen Teil von dem, was fleissige Hände in den letzten 30 Jahren errichtet hatten, um die verheerende Gewalt des Wildwassers zu brechen und die weite Ebene unten an der Rhone vor Überschwemmungen zu schützen.

Dieses Ziel wurde zwar erreicht, aber leider nur mit grossen Opfern.

Das von der Regierung des Kantons Waadt eingesandte neue Projekt setzt sich aus folgenden Teilen zusammen : A. Auf Grund genauer Aufnahmen und Berechnungen projektierte Bauten : 1. Korrektion der mittleren Gryonne.

2. Talsperrengruppe im Bouillet.

3. Verbauung der Strecke Fondement--Les Prés.

S. Strecken ohne spezielle Aufnahmen und Bauteil, deren Kosten nw scliätzungsweise bestimmt worden sind: 1. Strecke Bouillet--Fondement.

2. Strecke Les Prés--Pierre Etroite.

Da die Ausführung gewisser, unter A genannter Arbeiten, sich, als dringlich erwies und mit der Vorlegung des Projektes nicht zugewartet werden konnte, bis alle Messungen und Berechnungen im Detail vorgenommen waren, hatte sich das kantonale Baudepartement entschlossen, die unter B bezeichneten Strecken nach

195 einem abgekürzten Verfahren zu behandeln und deren Kosten ohne spezielle Planvorlagen bestimmen zu lassen, was um so eher zulässig war, als es sich hier mehr um Wiederherstellungsarbeiten handelte. Zudem hätte sich während der Aufnahme dieser Strecken der Zustand der Sohle in den unter A genannten Sektionen wieder verändern können, was neue Verzögerungen veranlasst hätte. Es schien daher zweckmässiger die detaillierte Projektierung auf die wichtigeren, zuerst zur Ausführung gelangenden Bausektionen zu beschränken und die definitiven Studien für die übrigen Strecken erst nach Bedürfnis zur Genehmigung vorzubringen.

A 1. Korrektion der mittleren Gryonne: Diese erstreckt sich vom hm 28,26 bis zur Brücke von Devens und von da bis zur ersten Sperre der Bouilletgruppe hm 43. Die Gesamtlänge beträgt 1474 m, die Gefalle wechseln von 4 bis 7 %.

Vorgesehen ist im unteren Teil, bis zu hm 34,is, eine gemauerte Schale von 8 m Sohlenbreite mit Verstärkungsrippen.

Die einfüssigen Böschungen sind auf 2,so m Höhe mit Mörtelmauerwerk und oben auf 0,so m Höhe mit Kieselpflaster verkleidet. Im oberen Teil, vom hm 34,is an aufwärts, kommt ein auf 15 m verbreitertes Profil zur Anwendung, das durch starke Ufermauern und kurze Sporen begrenzt ist. Zwischen den 2 m dicken Sporen beträgt die Sohlenbreite nur 12 m. Die Kosten sind für den unteren Teil auf Fr. 102,195. 70, für den oberen auf Fr. 197,348.48 berechnet, wozu noch Fr. 30,455. 82 für Bauaufsicht und Unvorhergesehenes kommen, total Fr. 380,000.

A 2. Talsperrengruppe im Bouillet. Um die Geschiebe zurückzuhalten, die grösseren Steine zur Ablagerung zu bringen und die Verstopfung des unterhalb dieser Gruppe erstellten Korrektionsprofiles tunlichst zu verhüten, wird der Bau von drei grossen neuen Sperren aus Betonmauerwerk vorgesehen. Am oberen Ende wird ein noch vorhandener alter Querbau vervollständigt und nach dem linken Ufer zu verlängert.

Die unterste Sperre hat eine Höhe -von 7,so m über Boden, sie wird 4 m tief fundiert und mit 3 m hohen Flügeln aus Mörtelmauerwerk versehen. Die Abdeckung des Überfalles erfolgt mit 10 mm dicken Stahlplatten, eine Bauart, die sich an der Ränder gut bewährt hat. Sperre Nr. 2 soll ebenfalls 7,5 m hoch werden, Sperre Nr. 3 erhält eine Höhe von 6 m über Boden.

Zuerst werden Sperre Nr. l und 4 erstellt, Nr. 2 und 3 werden nach Hinterfüllung von Nr. l später eingeschaltet. Die

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Sperre Nr. l,- deren Ausführung nach Genehmigung des Speziai projektes bereits begonnen worden ist, ist auf Fr. 78,000 veranschlagt. Sie bildet den FUSS der ganzen Gruppe und musste deshalb sehr starke Abmessungen erhalten, was entsprechend hohe Ausgaben erfordert. Die Kosten für alle vier Sperren zusammen belaufen sich auf Fr. 190,000.

A 3. Verbamvng der Strecke Fondement-Les Prés. Diese Strecke ist am schwierigsten zu verbauen. Links läuft der Bach hohen Gipsfelsen entlang, die dem Wasser wenig Widerstand bieten, sich leicht auflösen und oft abbrechen. Die rechtsseitige, dicht bewachsene Halde ist wasserzügig und zu Rutschungen geneigt. Schon nach der ersten Verbauung sind einzelne Querbauten zerdrückt und verschüttet worden. Zudem ist das ßachbett im obern Teil, bei Les Prés, sehr eng, was zu Sohlenvertiefung Anlass gibt. Geeignetes Steinmaterial für Bauzwecke ist keines vorhanden, brauchbarer Kies und Sand fehlt ebenfalls, so dass man gezwungen ist Holz zu verwenden und die übrigen Materialien mit grossen Kosten zur Stelle zu schaffen.

Das Projekt sieht für die Gruppe bei Fondement an Stelle der alten Sperren vier neue Querbauten aus Beton vor, wozu noch die Ergänzung der obersten Sperre Nr. 27 kommt. Bei Les Prés sollen 4 Holzsperren eingebaut werden, die später mit Beton zu verkleiden sind. Flügel und Abdeckung werden ebenfalls aus Betonmauerwerk erstellt. Die Kosten der ganzen Sektion sind zu Fr. 145,000 veranschlagt.

Für die Entwässerungen am rechten Ufer ist im Gesamtdevis ein Posten aufgenommen.

Für die übrigen Strecken B l und 2 : Bouillet-Fondement und Les Prés-Pierre-Etreite sind, wie schon gesagt, nur allgemein gehaltene Voranschläge aufgestellt worden; für die erste Sektion werden 16 Querbauten mit etwas Ufermauern, für die zweite Sektion 15 Sperren in Aussicht genommen. Die bezüglichen Kosten sind zu Fr. 76,600 bezw. 43,850, zusammen zu Fr. 120,450 angesetzt worden. Für Entwässerungen werden insgesamt Fr. 50,000 aufgenommen, ebensoviel für Projektierung und Bauleitung und schliesslich figuriert für Unvorhergesehenes, Ergänzungen aller Art usw. eine Summe von Fr. 56,407. 29. Mit diesen Ansätzen hofft man die Verbauung in den unter B. bezeichneten Strecken wieder instand setzen und die nötigen Entwässerungen bei Lès Prés und anderen Punkten ausführen zu können. Selbstverständlich sind jeweilen vor dem Ausbau der einzelnen Baustrecken Spezialprojekte zur Genehmigung vorzulegen.

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Für Mehrkosten auf Ende 1909, die noch vom ßundesbeschluss vom 11. Juni 1894 herrühren (Fr. 12,032. 06) und hauptsächlich für die seit der Katastrophe vom Juli 1910 gemachten Ausgaben für Ausräumungs- und Wiederherstellungsarbeiten, Aufnahmen usw.

(Fr. 96,110. 65) ist eine Gesamtsumme von Fr. 108,142. 71 im Voranschlag aufzunehmen.

Dieser setzt sich daher wie folgt zusammen: I. Ergangene Kosten (wie oben) . . . . Fr. 108,143 II. Bndgültig projektierte Sektionen: 1. Mittlere Gryonne . . . Fr. 330,000 2. Sperrengruppe bei Douillet ,, 190,000 3. Sperrengruppe bei Fondement-Les Prés . . . ,, 145,000 ,, 665,000 III. Noch nicht endgültig projektierte Sektionen : 1. Strecke Bouillet-Fondement Fr. 76,609 2. Strecke Les Prés-PierreEtreite ,, 43,850 3. Entwässerungsanlagen . ,, 50,000 4. Unvorhergesehenes . . ,, 56,407 --° ,, 226,857 IV. Bauleitung und Aufsieht ,, 50,000 Total

Fr. 1,050,000

Zu dem Projekte selbst sind keine weiteren Bemerkungen in machen ; hingegen wäre zu wünschen, dass die kantonalen Forstbehörden darauf bedacht wären in Zukunft alle Bäume mit gelockertem Wurzelwerk rechtzeitig aus dem Bache zu entfernen und geschlagenes Holz nur an standsicheren, nicht abschwemmbaren Stellen aufschichten zu lassen.

Die Regierung des Kantons Waadt hat uns in ihrer Zuschrift vom 25. Juni 1912 ersucht die Bewilligung des maximalen Bundesbeitrages zu beantragen, weil der Kanton durch die Überschwemmungen vom Jahre 1910 finanziell schwer belastet worden sei.

Dieser Wunsch · scheint uns im Hinweis auf diese Hochwasserschädigungen gerechtfertigt zu sein; überdies ist der Beitrag von 50°/o schon auf Grund des letzten Bundesbeschlusses

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vom 11. Juni 1894 verabfolgt worden, so dass heute kein Grund besteht, denselben wieder herabzusetzen.

Für die Ausführung der Bauten rechnet die Kantonsregierung auf einen Zeitraum von 8 Jahren und beantragt die Auszahlung des Bundesbeitrages auf 10 Jahre zu verteilen, was bei Annahme eines Beitragskoeffizienten von 50 °/o einem maximalen Jahresbetrag von Fr. 52,500 oder rund Fr. 55,000 entspräche.

Somit erlauben wir uns den h. eidgenössischen Räten den folgenden Beschlussesentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 30. Juli 1912.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmaim.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreä'end

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Waadt für die Wiederherstellung der Gryonneverbauung.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht der Schreiben der Regierung des Kantons Waadt vom 21. Mai und 25. Juni 1912 5 einer Botschaft des Bundesrates vom 30. Juli 1912 ; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, besehliesst: Art. 1. Dem Kanton Waadt wird für die Wiederherstellung der Gryonneverbauung, einschliesslich der Korrektionsstrecke zwischen hm 28,20 und 43,oo, ein Bundesbeitrag zugesichert.

Dieser Beitrag wird zu 50°/o der wirklichen Kosten festgesetzt, bis zum Maximum von Fr. 525,000, als 50% der Kostenvoranschlagssumme von Fr. 1,050,000.

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Art. 2. Für die Ausführung dieser Korrektions- und Verbauungsarbeiten wird eine Bauzeit von 8 Jahren, von dem Inkrafttreten der Beitragszusicherung (Art. 7) an gerechnet, eingeräumt.

Art. 3. Die Ausbezahlung der Subvention erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten, gemäss den von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidgenössischen Oberbauinspektorate verifizierten Kostenausweisen ; das jährliche Maximum beträgt Fr. 55,000. Die Auszahlung desselben findet erstmals im Jahre 1913 statt.

Art. 4. Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich die Expropriationen und die unmittelbare Bauaufsicht, dann die Kosten der Anfertigung des Ausführungsprojektes und der speziellen Kosten Voranschläge, ferner die Kosten der Aufnahme des Perimeters; dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen irgendwelche andere Präliminarien, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellenden Organe), auch nicht die Kosten für die Geldbeschaffung und die Verzinsung.

Art. 5. Dem eidgenössischen Departement des Innern sind die Ausführungsproj ekte der Verbauungsstrecken BouilletFondement und Les Prés-Pierre - Etreite, sowie die jährlichen Bauprogramme für das ganze Unternehmen zur Genehmigung einzusenden.

Art. 6. Der Bundesrat lässt die planmässige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke dem Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

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Art. 7. Die Zusicherung des Bundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem vom Kanton Waadt die Ausführung der Arbeiten dieser Verbauung gesichert sein wird.

Für die Vorlegung des bezüglichen Ausweises wird der Regierung eine Frist von einem Jahr, vom Datum dieses Beschlusses an gerechnet, gesetzt.

Der Bundesbeitrag fallt dahin, wenn der geforderte Ausweis nicht rechtzeitig geleistet wird.

Art. 8. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetze vom Eanton Waadt zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

Art. 9. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 10. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Waadt für die Wiederherstellung der Gryonneverbauung.

(Vom 30. Juli 1912.)

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07.08.1912

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