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Schweizerisches Bundesblatt.

47. Jahrgang. II.

Nr. 15.

3. April 1895.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 6 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Raum 15 Rp. -- Inserate franko an die Expedition.

Druck und Expedition der Buchdruckern Stämpfli & Oie. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1894.

F, Militärdepartement, I. Erlaß von Gesetzen, Verordnungen, Instruktionen und Reglementen.

a. Von der Bundesversammlung.

Bundesbeschluß betreffend die Bewilligung eines Kredites für Erstellung von zwei Zeughäusern in Kriens, vom 6. April 1894.

Bundesbeschluß betreffend die Vermehrung der Zahl der Instruktoren I. Klasse der Kavallerie von drei auf fünf, vom 12. April 1894.

Bundesgesetz betreffend die Organisation der Verteidigung der Gotthardbefestigung, vom 13. April 1894.

Bundesbeschluß betreffend Errichtung einer Buchhalterstelle bei der administrativen Abteilung der eidgenössischen Kriegsmaterialverwaltung, vom 4. Juni 1894.

Bundesbeschluß betreffend Kreierung eines Revisionsbureaus der technischen Abteilung der eidgenössischen Kriegsmaterial Verwaltung und daherige Kredit ert eil ung für das Jahr 1894, vom 4. Juni 1894.

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. II.

16

226 Bundesbeschluß betreffend die provisorische Organisation der Verwaltung und Verteidigung der Befestigungen von St. Maurice und die Erteilung der nötigen Kredite für die Besoldung der Beamten und der Sicherheitswache, sowie für die Erstellung von Baracken für die Unterrichtskurse und die Beschaffung des Kaserneninventars, vom 15, Juni 1894.

Bundesbeschluß betreffend die Erstellung eines Zeughauses in Langnau, vom 26. Juni 1894.

Bundesbeschluß betreffend die Kreierung der Stelle eines Adjunkten bei der technischen Abteilung der eidgenössischen Kriegsmaterialverwaltang, vom 28. Juni 1894.

Bundesgesetz betreffend die Inspektion und den Unterricht des Landsturms, vom 29. Juni 1894.

Bundesbeschluß betreffend Bewilligung der für die Beschaffung von Kriegsmaterial für das Jahr 1895 erforderlichen Kredite, vom 29. Juni 1894.

Bundesbeschluß betreffend die Revision des Grundtarifs vom 5. Juni 1882, sowie die an die Kantone für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten und die Kleiderreserven pro 1895 zu leistenden Entschädigungen, vom 20. Dezember 1894.

Bundesbeschluß betreffend die Abgabe von Ordonnanzschuhen an dienstthuende Wehrpflichtige der Landwehr, vom 21. Dezember 1894.

Bundesbeschluß betreffend Kreditbewilligung für bauliche Anlagen im Munitionsdepot in Altdorf, vom 21. Dezember 1894.

b. Vom Bundesrate.

Beschluß betreffend Reduktion der Preise der scharfen 7,5 mm Gewehrpatronen für den Export, vom 16. Januar 1894.

Beschluß betreffend den Umtausch der Weizenvorräte (Genehmigung des Vertrages), vom 24. Januar 1894.

Ordonnanz eines Säbelkuppels und Schlagbandes für LandsturmOffiziere, vom 6. Februar 1894.

Verordung über Organisation, Aufgebot, Kontrollführung und Verwendung der Specialabtoilungen des unbewaffneten Landsturms, vom 13. Februar Ib94.

Regulativ über Anstellung, Entlassung, Arbeitsleistung und Besoldung der Sicherheitswache der Werke der Gotthardbefestigungen, vom 13. Februar 1894.

Regulativ betreffend das Kassa- und Rechnungswesen der eidgenössischen Pulververwaltung, vom 13. Februar 1894.

227

Beschluß betreffend das zweite Paar Schuhe der Fußtruppen, vom 27. Februar 1894.

Beschluß betreffend Festsetzung der Pferderationsvergütung an rationsberechtigte Offiziere pro 1894, vom 27. Februar 1894.

Beschluß betreffend Entfernungssehätzer bei der Infanterie, Bezeichnung einer Anzahl per Compagnie, vom 13. März 1894.

Beschluß betreffend Abänderung einzelner Vorschriften der Instruktion Über die sanitarische Beurteilung der Wehrpflichtigen (vom 2. September 1887), vom 24. März 1894.

Beschluß betreffend Einführung eines Ordonnanzrockes für Feldprediger, vom 30. März 1894.

Bericht des Bundearates an die Bundesversammlung betreffend die Fabrikation der 175,000 Gewehre, Modell 1889, und die damit zusammenhängenden Ausgaben der Eidgenossenschaft, vom 10. April 1894.

Verordnung betreffend die Organisation des Verpflegs- und Magazinbureaus als Unterabteilung des Oberkriegskotnmissariates, vom 22. Mai 1894.

Beschluß betreffend Herabsetzung des Verkaufspreises der Schwarzpulver 10,4 mm Patronen, vom 22. Mai 1894.

Interpretation von Art. 5, litt, a, Ziff. 2, des Bundesgesetzes betreffend den Militärpflichtersatz (vom 28. Juni 1878), vom 16. Juni 1894.

Beschluß betreffend Abzeichen für die Entfernungsschätzer der Infanterie, vom 6. Juli 1894.

Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche eidgenössischen Stände betreffend die Militärsteuerpflicht der in den vereinigten Staaten Amerikas niedergelassenen Schweizerbürger und der in der Schweiz angesessenen Bürger der Vereinigten Staaten, vom 19. Juli 1894.

Beschluß betreffend Erkrankungen nach dem Militärdienst, vom 31. Juli 1894.

Verordnung betreffend die Feldpost, vom 31. Juli 1894.

Beschluß betreffend Zuteilung von Büchsenmachern zur Kavallerie, vom 3. August 1894.

Besckluß betreffend Einführung von Abzeichen für gute Schützen und Meldereiter bei der Kavallerie, vom 21. August 1894.

Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend den Militärdienst insolventer und bevogteter Offiziere und Unteroffiziere, vom 5. Oktober 1894.

228

Regulativ über die Anstellung, Entlassung, Arbeitsleistung und Besoldung der Sioherheitswachen der Befestigungen am Gotthard und bei St. Maurice, vom 12. Oktober 1894.

Reglement über Militärtransporte auf Eisenbahnen und Dampfschiffen, vom 16. Oktober 1894.

Regulativ betreffend das Kassa- und Rechnungswesen der Befestigungen von St. Maurice, vom 16. Oktober 1894.

Beschluß betreffend Einführung von Abzeichen für gute Gewehrschützen, Maximgewehrschützen und Entfernungsschätzer der Festungsartillerie, vom 23. November 1894.

Beschluß betreffend Patronenwagen der Infanterie für die Bataillone und die Munitionsparks, Beibehaltung des Brustblattgeschirrs für den Linientrain, vom 27. November 1894.

Beschluß betreffend die Inspektion und den Unterricht des Landsturms, vom 6. Dezember 1894.

Beschluß betreffend Ausführung des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1891, betreffend die Errichtung von Radfahrerabteilungen und Ergänzung der Verordnung vom 11. August 1893 über die Bekleidung-, Bewaffnung und Ausrüstung der Militärradfahrer, vom 6. Dezember 1894.

Beschluß betreffend Tarif für den Verkauf alter Gewehre an Wehrmänner, vom 6. Dezember 1894.

Beschluß betreffend Bekleidung und Ausrüstung der Feldpostpacker, vom 11. Dezember 1894.

Verordnung betreffend die Rekrutierung und den ersten Unterricht der Militärradfahrer, vom 11. Dezember 1894.

Beschluß betreffend Ausdehnung der Verordnung über die Förderung des freiwilligen Schießwesens vom 15. Februar 1.893 auf die Infanterie des Landsturms, vom 11. Dezember 1894.

Bundesratsbeschluß betreffend die Verwendung des eidgenössischen Telegraphen- und Telephonpersonals im Militärdienst, vom 28. Dezember 1894.

Verordnung betreffend die Vollziehung des Bundesgesetzes über die Errichtung von Armeecorps, vom 28. Dezember 1894.

e. Vom Departement.

Verfügung betreffend vom 17. Januar Verfügung betreffend an die Truppen,

das Tragen schwarzer Mäntel durch Offiziere, 1894.

Gratisabgabe von Schuhfett und Lederwiehse vom 17. Januar 1894.

229 Kreisschreiben des Waffenchefs der Infanterie an die Militärbehörden der Kantone betreffend die Einberufung zu den militärischen Übungen im Jahre 1894, vom 19. Januar 1894.

Verfügung betreffend provisorische Übertragung der Oberleitung der Pferdestellung an die eidgenössische Pferderegieanstalt, vom 30. Januar/16. Februar 1894.

Erlaß eines Schießgrogramms für die freiwilligen Schießübungen pro 1894, vom 30. Januar 1894.

Verfügung betreffend Inkrafttreten von Lemma 2 des Art. 27 der Verordnung vom 12. Mai 1893 betreffend Besoldung und anderweitige Kompetenzen des ständigen und außerordentlichen Instruktionspersonals, vom 19./2l. Februar 1894.

Verfügung betreffend leihweise Abgabe von Repetiergewehren, Modell 1878/81, an Schießvereine, vom 9. März 1894.

Verfügung betreffend Abgabe des Militärverordnungsblattes an das Instruktionspersonal, vom 14./16. März 1894.

Kreisschreiben betreffend Interpretation der Art. 82 und 85 der Militärorganisation (Dienstnachholung), vom 19. März 1894.

Vorschrift betreffend die Verpackung der Notportionen durch die Truppen, vom 19. März 1894.

Verfügung betreffend Versicherung der Waffen- und Abteilungschefs und der Armeecorpskommaudanten gegen Unfall, vom 19. März 1894.

Kreisschreiben an die Waffen- und Abteilungschefs betreffend das Rechnungswesen, vom 23. März 1894.

Verfügung betreffend Erhebungen über den Besitz von Reitpferden, vom 25. März 1894.

Vorschrift betreffend leihweise Abgabe von Gewehren an Offiziere, vom 14. April 1894.

Verfügung betreffend Ordonnanzänderung am Offizierssäbel, vom 17. April 1894.

Kreisschreiben an die Militärbehörden der Kantone betreffend Mutationsanzeigen, vom 1. Mai 1894.

Kreisschreiben an die Waffen- und Abteilungscbefs betreffend Vermeidung von Schädigungen an Kulturen, vom 13. Mai 1894.

Verfügung betreffend Abgabe von Gewehren an den militärischen Vorunterricht, vom 14. Mai 1894.

Verfügung betreffend Unterstützung der Angehörigen von Wehrpflichtigen gemäß Art. 234 der Militärorganisation, vom 21. Mai 1894.

230 Verfügung betreffend Zulassung von Rekruten zur Untersuchung durch die Rekurskommission, vom 22. Mai 1894.

Verfügung betreffend Zuziehung von Adjutanten zu den Inspektionen der Kavallerieregimenter und der Feldlazarette, vom 25. Mai 1894.

Kreisschreiben un die Militärbehörden der Kautone betreffend Prämien an die Schießvereine und Kadettencorps, vom 10. Juni 1894.

Kreisschreiben an die Militärbehörden der Kantone und an die Waffen- und Abteilungschefs betreffend die Dienstpflicht der Gemeindetelephonisten, vom 20. Juli 1894.

VerCügung betreffend das Tragen von Blusen durch die Feldprediger vom 9. August 1894.

Verfügung betreffend Stellung zur Rekrutierung und Ausstellung der Dienstbüchlein für die Rekruten, vom 27./29. August 1894.

Kreisschreibea an die Militärbehörden der Kantone betreffend Abgabe von Ersatzkleidern (Hosen) an Adjutantunteroffiziere deiInfanterie, vom 29. September 1894.

Bekanntmachung betreffend den Übertritt Dienstpflichtiger in die Landwehr und in den Landstiu-rn und den Austritt aus der Wehrpflicht auf Ende 1894, vom 10. Oktober 1894.

Erlaß betreffend die Unverletzlichkeit der Glaubens- und Gewissensfreiheit in Feldpredigten, vom 15. Oktober 1894.

Verfügung betreffend die Reitpferde des Bataillonsstabes iü Infanterierekrutenschulen, vom 26./27. Oktober 1894.

Verfügung betreffend leihweise Abgabe von Repetierkarabinern, Modell 1893, an Kavallerieoffiziere, vom 2./6. November 1894.

Kreisschreibea an die Waffenchefs betreffend Portofreiheit des Instruktionspersonals, vom 27. November 1894.

Veifügung betreffend Beibehaltung des früheren Grades der Feldpostpacker, vom 15. Dezember 1894.

II. Personelles.

Im Personal der Militärverwaltung sind im Berichtsjahre folgende wichtigere Veränderungen eingetreten : Auf der Departementskanzlei wurde der II. Sekretär, Herr Caspar Suter, wegen Unregelmäßigkeiten und grober Pflichtverletzung entlassen und an dessen Stelle der bisherige Sekretär des Waffenchets der Infanterie, Herr Oberatlieutenant Staubli, gewählt, welcher durch ' Herrn Major Fahrländer, Sekretär des Oberinstruktors der Infanterie;,

231 ersetzt wurde. Im fernem nahm der Übersetzer Herr Bugnot seine Entlassung und wurde durch Herrn Borgeau ersetzt.

Im Berichtsjahre ist General Herzog, welcher in den Jahren 1870/71 die an die Grenze aufgebotenen schweizerischen Truppen mit Auszeichnung befehligte und in treuer Pflichterfüllung lange Jahre dem Amte eines Waffenchefs der Artillerie vorstand, gestorben. An seine Stelle wurde als Waffenchef der Artillerie der bisherige Oberinstruktor dieser Waffe, Herr Oberst Schumacher, gewählt, und hierauf zum Oberinstruktor der Instruktor I. Klasse Herr Oberst Hebel.

Die erledigte Stelle des Chefs der taktischen Abteilung im Generalstabsbureau wurde durch Herrn Major Immenhauser besetzt.

Herr Oberst Schmidt gab als Direktor der eidgenössischen Waffenfabrik seine Entlassung. An dessen Stelle versah vorerst der Adjunkt der technischen Abteilung der Kriegsmaterial Verwaltung, Herr Hauptmann Corrodi, die Funktionen eines Direktors provisorisch, und wurde dann zum Direktor der Waffenfabrik Herr Major von Stürler gewählt.

In den höheren Kommandostellen ist eine Lücke eingetreten durch den Tod des Herrn Obersten Wieland, des verdienten langjährigen Kreisinstruktors des VIII. Divisionskreises, welcher in den letzten Jahren das Kommando des IV. Armeecorps inné hatte. An dessen Stelle haben wir zum Kommandanten des IV. Armeecorps Herrn Oberst KUuzli gewählt, welcher damit gleichzeitig auch Mitglied der Landesverteidigungskommission wurde.

In die Landesbefestigungskommission wurden, hauptsächlich mit Rücksicht auf die Studien an der Luziensteig, noch zwei neue Mitglieder gewählt, nämlich die Herren Oberstdivisionär Fahrländer und Oberstlieutenant im Generalstab Schseck.

In der Kavalleriekommission wurde der im Jahr 1893 in die Infanterie versetzte Herrn Oberst Blumer durch Herr Oberst Gugelmaun ersetzt.

Die Artilleriekommission wurde erweitert, namentlich um mehr Truppenoffiziere in dieselbe gewinnen zu können, und haben wir neu ernannt die Herren Oberst Vischer, Oberstlieutenant Buser, Oberstlieutenant v. Tscharner und Major Dubied.

III.

Wehrpflicht.

Auf 1. Januar 1894 ist die im Laufe des Jahres 1893 ausgehobene Rekrutenmannschaft des Jahrgangs 1874 in das dienstpflichtige Alter getreten.

232 Nach Maßgabe des Bundesgesetzes vom 4. Dezember 1886 und desjenigen vom 22. März 1888 hat der Übertritt vom Auszug in die Landwehr und von der Landwehr in den Landsturm, sowie der Austritt aus der Wehrpflicht auf 31. Dezember 1894 wie folgt stattgefunden : In die Landwehr übergetreten sind : a. die Hauptleute des Jahrgangs 1856; b. die Oberlieutenants und Lieutenants des Jahrgangs 1860; c. die Unteroffiziere aller Grade und die Soldaten der Infanterie, der Artillerie, des Genies, der Sanitäts- und Verwaltungstruppen des Jahrgangs 1862; d. die Unteroffiziere, Trompeter (inklusive Stabstrompeter) und Soldaten der Kavallerie, welche zehn effektive Dienstjahre zählten ; ferner diejenigen, welche im Jahre 1862 geboren sind, auch wenn aie den gesetzlich vorgeschriebenen Dienst nicht durchwegs geleistet und sofern sie anläßlich ihres spätem Eintritts zur Waffe sich nicht zu längerem Auszügerdienst verpflichtet hatten ; e. die Hufschmiede, Sattler und Krankenwärter der Kavallerie des Jahrgangs 1862.

In den Landsturm übergetreten sind : 1. die Hauptleute, Oberlieutenants und Lieutenants des Jahrgangs 1846; 2. die Stabsoffiziere (Majore, Oberstlieutenants und Obersten), welche das 48. Altersjahr vollendet hatten und sofern von denselben ein Entlassungsgesuch bis Ende Februar 1894 gestellt worden war; 3. die Unteroffiziere und Soldaten aller Waffen und Grade des Jahrganges 1850.

Aus dem Landsturm und somit aus der Wehrpflicht sind ausgetreten : a. die Offiziere des Jahrgangs 1839, insofern sie sich auf erfolgte Anfrage seitens der Wahlbehörde nicht zu längerer Dienstleistung bereit erklärt hatten; b. alle Unteroffiziere und Soldaten des Jahrganges 1844.

IT. Sanitarische Untersuchung und pädagogische Prüfung der Wehrpflichtigen.

Das Ergebnis der s a n i t a r i s c h e n U n t e r s u c h u n g irn Herbst 1894 war folgendes:

,,

Diensttauglich.

Zurückgestellt.

Zahl.

»/o.

Zahl.

"/«·

Zahl.

%.

Zahl.

. . . .

14,101 3,463

53,2 44,3

5472 1641

21,2 21,0

6753 2720'

25,6 34,7

26,326 7,824

--

Total Rekroten

17,564

öl,4

7113

20,9

9473

27,7

34,150

--

140 1,209 137

8,2') 8,9 ») 1,7»)

121 780 50

7,1') 5,8 *) 0,6»)

590 2633 489

°/oo 34,8 2') 19,5 ) 6,1»)

851 4,622 676

°/oo 50,2 ') 34,2 2) 8,4»)

1,486

6,4 ')

951

4,1*)

3712

16,0 «)

6,149

26,5 «)

. . . .

13,610 3,323

53,9 44,7

5382 1527

21,2 20,5

6249 2575

24,9 34,8

25,241 7,425

--

Total Rekruten

16,933

51,9

6909

21,1

8824

27,0

32,666

573 2101 1091

34,2 ') 16,0 '·>) 13,4 ")

822 3,659 1,516

°/oo 46,6 0 27,8 2) 18,6 »)

3765

16,4 <)

5,997

26,1 <)

früherer Jahrgänge

1894

»/on

°/00

Aus Rekrutenschulen Eütlasseiio Eingeteilte des Auszuges . .

. . .

Total Eingeteilte Rekruten vou 1874 ,, früherer Jahrgänge

. . .

151 933 305

7,1 ä) 3,7»)

98 625 120

Total Eingeteilte

1,389

6,0 «)

843

3,7*)

Aus Eekrutenschulen Entlassene Eingeteilte des Auszuges ,, der Landwehr

Total.

o/oo

°/0.

--

°/oo der letztjährigen Rekruten.

%o des Effekt) vs des Auszugs auf 1. Jan uar 1894 (beziehungsweise 1893).

%» n n der Landwehr auf 1. Jannar 1894 (beziehungsweise 1893).

°/oo n n ganzen Armee auf 1. Januar 1894 (bezw. 1893), inklusive der letztjährigen Rekruten.

n

233

*) ') *) *)

o/oo 9,0')

o/oo 5,8') 4,7 2) 1,5 >)

1893

Untauglich.

234 Es betrug das °/o der Tauglichen unter den endgültig beurteilten Rekruten des Jahres: 1885.

1886.

1887.

1888.

1889.

1890.

1891.

1892.

1893.

1894.

61,1 62,9 64,3 64,2 63,5 63,3 63,0 66,4 65,7 64,9 Von obigen Rekruten wurden im folgenden Jahre als untauglich erklärt: 1885.

1886.

1887.

1888.

1889.

1890.

1891.

1892.

1893.

4,0 3,4 3,2 3,3 3,5 3,5 3,3 3,4 3,4 Laut obiger Tabelle sind im Berichtsjahr untersucht worden total 40,299.

Es wurden von diesen als tauglich erklärt : 1894.

1893.

Rekruteu 51,4% 51,9 °/o Eingeteilte 24,2 °/o 23,2 °/0 Die Gesamtzahl der im Jahre 1894 untersuchten Rekruten hat sieh gegenüber dem Vorjahre um 1484 vermehrt und ebenso die Zahl der im Berichtsjahre diensttauglich erklärten Rekruten gegenüber derjenigen von 1893 um 632.

Die beim Einrücken oder während der Schulen oder Kurse als für längere Zeit dienstuntauglich Entlassenen wurden nach Vorschrift vor Untersuchungskommission vorgeladen. Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist folgendes : Vorgeladen waren 2424, wirklich untersucht 2235 und von diesen tauglich erklärt 321, zeitweise dispensiert 290 und untauglich befunden 1624.

Zwischenuntersuchungen gemäß Instruktion vom 2. September 1887, § 61 und folgende, sind vorgenommen worden 306; davon sind 176 tauglich erklärt, 31 zurückgestellt und 99 untauglich befunden worden.

Von den Rekurskommissionen sind im Anschluß an die Rekrutierung pro 1895 total 301 Rekursfälle und 98 anderweitige Untersuchungen erledigt worden.

Pädagogische

Prüfung.

Bezüglich der V e r ä n d e r u n g e n im P e r s o n a l der e i d g e n ö s s i s c h e n E x p e r t e n ist zu bemerken, daß drei derselben, Herr Schneebeli, alt Lehrer in Altstetten (Zürich), Herr Professor Goll in Carouge und Herr Schuliuspektor Perriard in Belfaux (Freiburg), aus verschiedenen Gründen zurückgetreten sind. Sie wurden ersetzt durch die Herren Lehrer Wegmann in Zürich und Seminarlehrer Renck in Pruntrut.

235

Zur diesjährigen K o n f e r e n z der pädagogischen E x p e r t e n , welche den 28. und 29. April in Laagnau abgehalten wurde, waren nur die eidgenössischen Experten eingeladen worden, da an derselben nur die gewöhnlichen, alle Jahre wiederkehrenden Verhandlungssegenstände, Besprechung der Ergebnisse der vorjährigen Prüfung und Sichtung des Prüfungsstoffes, zur Diskussion gelangten.

Auch dieses Jahr haben die I n s p e k t i o n e n ergeben, daß überall möglichst einheitlich geprüft und die bezüglichen Vorschriften gewissenhaft befolgt worden sind.

Das B e f r a g e n der R e k r u t e n war, einige wenige Ausnahmen abgerechnet, ein durchaus lobenswertes. Die Jungmannschaft hat sich redlich bemüht, das Beste zu leisten.

Zu einer z w e i t e n P r ü f u n g stellten sich im Herbst 1892 acht Rekruten, im Herbst 1893 fünf und im Berichtsjahr sechs.

Diese hüben alle bei der aweiten Prüfung bessere Noten erhalten.

Die diesjährigen Prüfungen wurden durch B e s u c h e r derselben, einige Störungen in Siders und Einsiedeln abgerechnet, nicht wesentlich beeinträchtigt. Die große Mehrzahl der Zuhörer hiit sich freundlich und taktvoll verhalten.

Was die P r ü f u u g s l o k a l i t ä t e n , die B e s t u h l u n g und das nötige S c h r e i b m a t e r i a l anbelangt, ist an den rneisten Aushebungsorten in wünschbarer Weise vorgesorgt worden.

In Sitten und Tesserete dagegen fehlte vergangenen Herbst so ziemlich alles, in Aarau, Bagnes, Orsières, Monthey, Eehallens, Sargans, Ilanz, Tiefenkasten, Wald und Einsiedeln waren die Lokalitäten zu klein, in Orbe und Appenzell die Bestuhlung ungenügend. Auch die Eintragung in die Dienstbüchlein hat im allgemeinen befriedigt; nur in Männedorf und Einsiedeln waren dieselben nicht, ausgefüllt, ja an letzterein Orte nicht einmal in genügender Anzahl vorhanden.

Es ist in einigen größeren Städten vorgekommen, daß sich Stellungspflichtige der pädagogischen Prüfung dadurch «u entziehen suchten, daß sie sich während der Aushebung absichtlich nicht an ihrem Wohnort aufhielten. Später erscheinen dieselben dann gewöhnlich vor der Rekurskommission oder passieren die Zwischenuntersuchung. Das Militärdepartement hat die betreffenden kantonalen Miiitärdirektionen eingeladen, die nötigen Maßregeln zu treffen, daß sich in Zukunft alle Rekruten ohne Ausnahme zu einer pädagogischen Prüfung einfinden.

236

T. Rekrutierung.

In gewohnter Weise lassen wir in zwei Tabellen, wovon die erste die Rekrutierung nach Jahrgängen, die zweite diejenige nach Waffengattungen darstellt, das Ergebnis der Rekrutierung vom letzten Herbste folgen.

Es wurden im ganzen 380 Mann mehr rekrutiert als im Vorjahre. Weniger rekrutiert wurden bei der Gebirgsartillerie 13, bei der Positionsartillerie 46, bei den Trainbataillonen 49, bei den Sappeuren 35, bei den Pontonieren 11 und bei den Pionieren 6 Mann.

Mehr dagegen wurden rekrutiert bei der Infanterie 353, bei der Kavallerie 105, bei den Kanonieren 6, bei den Traiosoldaten 74, bei den Sanitätstruppen und bei den Verwaltungstruppen je 6 Mann.

Öie Einstellung der Rekrutierung der Parkkolonnen und der Feuerwerker und die vermehrte Rekrutierung der Kavallerie geschah im Hinblick auf die Neuorganisation der Truppenkörper.

Das Verhältnis der Jüngern Jahrgänge zu den altern ist folgendes : Jahrgang.

Jüngster . .

Zweitjüngster Drittjüngster Viertjüngster Fünftjüngster

1895.

.

.

.

.

.

1894.

. 14,054 . 2,063 .

847 .

274 130 Ältere Jahrgänge 16Q

13,649 2,010

17,528

17,148

940 285 108 156

1893.

13,358 1,946 8fiO

281 89 177

16,711

1892.

12,792 1,711

788 219 99 154

1895.

1894.

1893.

»/o

°/o

%

80,i9

79,69

7V

11,77

11, Sl

11,6*

5,15

4,88

5,65

1,56

1,78

1,66

0,7,

0,72

0,5S

0,91

0,96

1,0«

15,763 100

100

100

In einer dritten Tabelle geben wir eine Übersicht der Rekrutierung nach Waffengattungen in den letzten 10 Jahren. Daraus geht hervor, daß die Rekrutierung der Specialwafien eher zu- als abgenommen hat, hauptsächlich der vermehrten Rekrutierung der Kavallerie und der Gebirgsartillerie und der Neurekrutierung der Festungsartillerie wegen.

In der altern Periode von 5 Jahren, nämlich von 1885 bis 1889, sind durchschnittlich per Jahr an Specialwafien rekrutiert worden 3724 Mann, in der Jüngern Periode von 5 Jahren, 1890 bis 1894, dagegen durchschnittlich 3946 oder jährlich über 200 Mann mehr.

Ergebnis der Rekrutierung vom Herbst 1894 für das Jahr 1895.

I. Nach Jahrgängen.

1

Divisionskreise.

1875.

1874.

1872.

1873.

1871.

1870.

1868.

1869.

1867.

·ii Ältere. '.

Total.

ii I

II III

IV V

VI VII Vili

Total

1,726 1,731

230 208 283 295 329

1,839 1,941 1,498

291 227 200

134 59 169 93 80 102 89 121

14,054

2063

847

2,101 1,525 1,693

18 53 32 15 30

22 17 17 21 5 13

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238

II. Nach Waffengattungen.

Artillerie.

32

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Genie.

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56 56 41 40 36 42 22 34

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2,566 1,837 2,232 2,179 2,168 2,291 2,288 1,967

432 139 17,528 327 299 98 97 376 334 109 103 426 133 17,148

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III. Bekrutierung nach Wafiengattungen während 10 Jahren.

Genie.

Artillerie.

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Fahrende Batterien.

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551 446 522 433 378 336 340 312 333 312

458 452 524 530 536 546 572 533 521 529

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158,292

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140 138 119 122 108 115 99

17,528 17,148 16,721 15,763 15,466 14,837 15,172 15,432 15,239 14,986

13,785 13,432 12,549 11,665 11,462 11,046 11,379 11,692 11,512 11,386

240

Die Zahl der im Jahre 1894 ausexerzierten Rekruten beträgt: 1894.

Infanterie 12,470 Kavallerie 513 Artillerie 1,862 Genie . . . . . . .

533 Sanität 396 Verwaltung 128 Total

15,902

1893.

11,614 521 2,221 598 447 160 15,561

Im Durchschnitt sind daher 92,73 °/o der Rekruten ausexerziert worden.

In den Vorjahren schwankt der Prozentsatz zwischen 93,63 (1892) und 93 (1893).

VI. Organisation und Bestand des Bundesheeres.

Der Kontrollbestand des Heeres auf 1. Januar 1895 ist folgender : A. Im Auszug.

1. Nach Divisionen.

1. Division II.

,, III.

_ IV.

V.

_ VI.

VII.

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Stäbe (inkl. Armeestab) und disponible Truppencorps . . . .

Effektiver 1895.

1 6,060 17,899 16,566 16,291 16,375 16,757 16,245 13,814

Bestand 1894.

16,802 17,628 16,351 14,996 16,317 17,085 16,044 13,433

7,642

6,276

137,649

134,932

241 2. Nach Waffengattungen.

Effektiver Bestand 1895.

Generalstab und Eisenbahnabteilung . . .

78 Infanterie 100,353 Kavallerie 3,458 Artillerie 20,549 Genie 6,603 Sanitätstruppen 4,661 Verwaltungstruppen 1,568 Justizoffiziere 50 Feldpost- und Feldtelegraphenoffiziere . . .

29 Feldprediger 63 Stabssekretäre 50 Radfahrer 187 137,649 B. In der Landwehr.

Generalstab und Eisenbahnabteilung . . .

Infanterie Kavallerie Artillerie Genie Sanitätstruppen Verwaltungstruppen Justizoffiziere Feldpost- und Feldtelegraphenoffiziere . . .

Offiziere Unteroffiziere Mannschaft

Offiziere Unteroffiziere Mannschaft

1894.

96 97,929 3,244 20,294 6,792 4,597 1,590 55 29 63 50 193 134,932

50 57,507 3,136 12,497 3,472 3,178 723 32 7 80,602

18 57,979 2,936 12,357 3,236 3,063 673 29 7 80,298

C. Im Landsturm, a. Im bewaffneten. Landsturm.

2,014 7,343 51,867 61,224

2,019 7,081 52,759 61,859

b. Im unbewaflneten Landsturm.

764 1,01.7 207,358 209,139

786 676 209,975 211,437

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. II.

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I. Kontrollstärke des Auszuges auf 1. Januar 1895.

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396 386 415 421 417 404 371 416

2 2,031 2,117 1,978 2,058 2,066 2,126 2,053 2,097

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758 841 816 817 856 851 801 786

568 557 545 612 561 598 555 514

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50 100,353 3458 20,549 6603 4661 1568 187 29

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137,649

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II. Kontrollstärke der Landwehr auf 1. Januar 1895.

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III.

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IV.

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V.

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VI.

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VII.

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VIII.

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Disponible Truppencorps, inkl.

Stäbe und Offiziere des Territorial- und Etappendienstes .

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436 414 313 330 348 377 391 359

1,199 1,416 1,044 795 1,246 1,242 1,179 956

436 290 396 215 488 262 462 173

271 281 286 242 295 338 304 232

72 72 73 78 88 86 89 72

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8.673 9,497 7,745 5,484 9,840 10,416 10,940 7,270

5,304

168

3,420

750

929

93

7

10,737

32 57,507

3136

12,497

3472

3178

723

7

80,602

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244

III. Kontrollstärke des Landsturms auf 1. Januar 1895.

HUIfstruppen.

Bewaffneter Landsturm.

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Pioniere.

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102 963 69 523 121 34 22 -- 72 29 --

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1778 6396 45,392 115 449 3884

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1,895 3,204 4,551 1,070 2,983 1,667 2,677 527 765

5,982 4,349 5,482 1,448 6,464 10,293 6,175 881 3,905

139 45 11,134 2,790 1241 144 391 6,697 2,143 632 115 56 25,337 3,542 1244 22 12 10,570 1,280 720 86 338 12,407 3,878 840 74 40 13,602 4,800 1699 126 22 14,070 2,964 1293 557 169 35 89 4,738 926 691 23 . 24 4,189

1482

764 1017 102744 22,880 8529

8887 19,339 44,979 270,363

585 805 799 908 2387 1198

162 561

36,181 23,007 51,501 19,769 36,195 40,821 38,222 10,360 14,307

245 VU. Unterricht.

Instruktionspersonal, Der Bestand des Inslruktionspersouals ist folgender : Bestand nach Gesetz.

128 Mann

Infanterie

Kavallerie . . ' . .

Artillerie . . . .

Genie Sanität Verwaltung

.

.

Total

15 38

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212 Mann

auf Ende 1894.

124 Mann

15 36 13 12 4

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204 Mann

Das Instruktionscorps der Infanterie erlitt im Berichtsjahre durch freiwilligen Austritt, durch Beförderung im Instruktionscorps selbst und an andere Stellen der eidgenössischen Militärverwaltung, durch Tod, sowie durch Versetzung und Neueinteilung mehrfache Veränderungen.

Unter bester Verdankung der geleisteten Dienste wurde die gewünschte Entlassung dem bisherigen Kreisinstruktor der II. Division, Herrn Oberst Coutau, und Herrn Major Kuntz, Instruktor I. Klasse der gleichen Division, gewährt. Zum Kreisinstruktor ernannten wir den Herrn Oberst Hungerbühler, Instruktor I. Klasse der Centralschule, unter Zuteilung zur V. Division. Dessen Stelle bei der Centralschule wurde durch den in das Instruktionscorps wieder eingetretenen Herrn Oberst de la Rive besetzt und neu aufgenommen in dasselbe Herr Oberst Boy de la Tour mit Zuteilung zur I. Division.

Außerdem fanden folgende Beförderungen statt: Zu Instruktoren I. Klasse die bisherigen Instruktoren II. Klasse Majore Boillot und Kindler und Hauptmann Schlapbach.

Durch Tod verlor das Instruktionscorps der Infanterie Major ,,Bovy, Instruktor I. Klasse der I. Division, Hauptmann Probst, Instruktor II. Klasse der II. Division, und Adjutantunteroffizier Cajochem, Tambourinstruktor der VIII. Division.

Gegen Ende des Berichtsjahres wurde die Versetzung von 2 Kreisinstruktoren, 9 Instruktoren I. Klasse und 11 Instruktoren II. Klasse vorgenommen. Unbesetzt blieben Ende des Berichtsjahres noch die Stelle eines Instruktors I. Klasse, zweier Instruktoren II. Klasse, des Tambourinstruktors der VIII. Division, sowie des Sekretärs des Oberinstruktors der Infanterie.

246 Im Laufe des Jahres wurde, gemäß Bundesbesehluß vom 12. April 1894, die Zahl der Kavallerie-Instruktoren I. Klasse von 3 auf 5 erhöht.

Das lastruktionscorps der Artillerie verlor durch Tod 2 lastruktoren I. Klasse und l Hiilfsiastruktor. Neugewählt wurden 2 Instruktoren 1. Klasse, 2 Instruktoren II. Klasse und 2 Hülfsinstruktoren.

Beim Genie wurde im Laufe des Jahres ein Hülfsinstruktor zum Instruktor II. Klasse befördert und eia zweiter Hülfsinstruktor wurde auf sein Gesuch entlassen, so daß noch eine Instruktorenstelle I. Klasse und zwei Hülfsinstruktorenstellen unbesetzt sind, wobei jedoch zu bemerken ist, daß ein Genieunteroffizier als Hülfsinstruktoraspirant verwendet und aus dem Kredit für das Instruktionspersonal besoldet wurde.

Der Bestand bei der Sanität ist der gleiche wie im Vorjahr; die Überschreitung des gesetzlichen Bestandes rührt daher, daß ein altershalber invalid gewordener Instruktor II. Klasse auf Halbsold gesetzt und durch einen Jüngern Instruktor ersetzt werden mußte.

Vorunterricht.

Aus den Berichten der Kantone über Durchführung des Schulturnunterrichtes im Jahre 1893/1894 lassen sich im allgemeinen und in mehrfacher Beziehung Verbesserungen und Fortschritte konstatieren, wenn sich auch denselben nicht alle Kantone angeschlossen haben.

Von den Bemühungen und Anstrengungen der kantonalen Erziehungsbehörden, den Turnunterricht zu verallgemeinern und ihn mehr und mehr den bundesrätlichen Vorschriften entsprechend zu gestalten, heben wir, abgesehen von den in unsern frühern Berichten stets mitgeteilten, jährlich wiederkehrenden Erlassen der Kantone an ihre Schulbehörden, namentlich folgende hervor: Z ü r i c h erließ ein Kreisschreiben mit der Einladung an die Schulbehörden, an denjenigen Schulen, in welchen nur im Sommer» geturnt werden kann und in welchen daher das gesetzliche Minimum von 60 Turnstunden nicht erreicht wurde, die lehrplanmäßige Stundenzahl für den Turnunterricht zu erhöhen, um denselben intensiver und im ganzen Kanton wenigstens quantitativ gleichmäßiger zu gestalten. In gleicher Weise forderten U r i , O b w a l d e n und A p p e n z e l l I.-Rh. die Schulgemeindeu auf, die vorgeschriebene Stundenzahl möglichst genau einzuhalten oder auf eine bestimmt fixierte, das bisherige Maß überschreitende Stundenzahl zu erhöhen.

247 11 Kantone berichten, daß der Turnunterricht entweder alljährlich oder in einer Periodts von zwei bis drei Jahren einer Inspektion durch Fachexperten unterworfen wird. Dabei bemerken Baselland und S c h a f f h a u s e n , daß diese Inspektion-bei solchen Lehrern, deren Unterricht zu wünschen übrig läßt, nach Bedürfnis wiederholt werde. T h u r g a u erließ eine specielle Verordnung für periodisch wiederkehrende Inspektionen des Turnunterrichtes.

Länger dauernde Lehrerturnkurse von 12--16 Tagen wurden in den Kantonen L u z e r n , Tessin und W a a d t abgehalten. Obw a l d e n und B äs eil a n d sehen solche für das Jahr 1895 vor.

B e r n setzte die Anordnung fort, wonach im Anschlüsse an den iin Vorjahre abgehaltenen Cenkalbildungskurs in einer Anzahl von Amtsbezirken kleinere Turnkurse mit der ganzen Lehrerschaft stattfanden. Base 11 and ließ den für die Lehrer speciell bearbeiteten Turnstoff, einschließlich einer Anzahl von Turnspielen, in zu diesem Zweck besonders angeordneten Konferenzen durchführen. T e s s i n stellte, um auch die Lehrer des Kantons für Erteilung des Turnunterrichtes besser ausbilden lassen zu können, an der Normalschule in Locamo, am Gymnasium in Lugano und an der technischen Schule in Mendrisio ständige Turnlehrer an, welche auch die Verpflichtung zur Leitung regelmäßiger Turnkurse in den Schulferien haben. Eine große Anzahl Kantone unterstützte die an den schweizerischen Turnlehrerbildungskursen teilnehmenden Lehrer mit Staatsbeiträgen und förderte durch Gewährung solcher die Bestrebungen der Lehrer- und der kantonalen Turnvereine für Entwicklung des Schul- wie des Vereinsturnwesens.

Z ü r i c h verwendete im Berichtsjahre für Turnhallenbauten, Turnplätze und Turngeräte die sehr ansehnliche Summe von Fr. 50,000. N e u e n b u r g verabfolgte wiederum an Gemeinden 25 % der Kosten für den Bau von Turnhallen. Auch in St. G a l l e n und W a a d t wurden an Gemeinden Staatsbeiträge für Turnlokale und Turngeräte ausgerichtet. In sehr namhafter Weise statteten L u z e r n und W a a d t die Seminarien und kantonalen Schulanstalten mit Turngeräten aus.

Den Tabellen über den Stand des Turnunterrichtes im Schuljahre 1893/94 lassen sich folgende allgemeine Resultate entnehmen: a. Von 3882 Primarschulgemeinden, beziehungsweise Schulkreisen (22 weniger als im Vorjahre) besitzen
(Tabelle I) : genügende Turnplätze . 2806 == 72,3°/o (1893 = 71,2 o/o) ungenügende ,, . 576 = 14,8 ,, ( ,, = 15,2 ,, ) noch keine ,, . 500 = 12,9 ,, ( ,, = 13,6 ,, ) 3882

248

alle vorgeschriebenen Geräte 1488 = 38,3 % (1893 = 40,9 % nur einen Teil der Geräte 1678 = 43,2 ,, ( ,, = 38,4 ,, ) noch keine Geräte . . 716 = 18,5 ,, ( ,, = 20,7 ,, ) 3882 ein Turnlokal kein ,,

. . . . 669 = 17,2 % (1893 = 17,6%) . . . . 3213 = 82,8 ,, ( ,, = 82,4 ,, ) 3882

Es ist demnach in der Zahl der Schulgemeinden, welche überhaupt Turnplätze besitzen, eine Vermehrung von 0,7 °/o, und welche überhaupt Turngeräte besitzen, eine Vermehrung von 2,2 °/o gegenüber dem Vorjahre eingetreten, und um 1,1 °/o hat sich auch die Zahl der Gemeinden mit genügenden Turnplätzen erhöht, während dagegen die Zahl der Gemeinden, welche im Besitze aller vorgeschriebenen Geräte sind, um 2,6 °/o abgenommen hat. Vermindert hat sich ferner die Zahl der Gemeinden mit Turnlokalen um 0,4 % Nur in 6 Kantonen, und zwar in Obwalden, Glarus, Zug, Sehaffhausen und beiden Appenzell, haben alle Gemeinden sowohl Turnplätze als Turngeräte. Der Turnplatz fehlt jeweilen bloß einer Gemeinde in den Kantonen Schwyz, Baselstadt, Baselland und Thurgau. Keine oder nur eine Gemeinde ohne Geräte haben ferner noch die Kantone Uri, Aargau und Neuenburg. In den übrigen Kantonen ist die Zahl der Gemeinden; welche noch keine Turnplätze und Turngeräte besitzen, folgende: Ohne Turnplätze.

1.

Solothurn .

Zürich . .

Bern . .

Wallis . .

Genf . .

Waadt . .

Luzern .

St. Gallen .

Freiburg Graubünden Nidwaiden .

Tessin . .

Ohne Turngeräte.

l,5°/o(1893= 4 °/o) l,5°/o(1893= 2 °/oi 1,7 » ( n = 7 O 4 2.

7) = 10 ,,) 3.

8 » C ·n = 11 ,,) 17 ·n = 25,5,0 4.

8 D ( ·n -- 8 «) 9 K) = 4 ,,) 8,5 4 5.

= 14 ·n ·n = 7 ,, 3 ,,) 10,5 D C ·n = 13 » ) 12 6.

n = 14 7.

18 » ( ·n = 18 ,,) 62 ·n = 62,5 ,, ) 20 r, C ·n = 19 ») 20,7 D ( ·n = 19,? ,, ) 8.

9.

30 » ( ·n = 22,7 ») 19 7) C ·n = 31 ,, ) 10.

33 « C T) = 30 ») 45,5 ·n = 40 « ) 43,7 * C n = 43,7 D) 50 11.

n = 37,5 B ) 12.

56,5 ·n = 74,' « ) ·n = 56,5 ») 74,7 b. In 5145 Primarschulen, beziehungsweise Schulklassen (109 mehr als im Vorjahre) wird Turnunterricht erteilt (Tabelle I):

*c

»c

,,( «,, c( *(

fl (

*(

,,( »c ,,(

,,)

249

das ganze Jahr in . 1229 Schulen = 24 °/o (1893 = 21,4 % nur einen Teil des Jahres in . . . 3344 ,, = 65 ,, ( ,, =65,6 ,, ) noch nicht in .

572 ,, == 11 ,, C ,, = 13 ,, ) 5145 Hier ist eine wesentliche Verbesserung zu verzeigen, indem sich die Zahl der Schulen, an welchen noch kein Turnunterricht erteilt wird, um 2 % vermindert und diejenige, in welchen das ganze Jahr geturnt wird, um 2,6 °/o gegenüber dem Vorjahre vermehrt hat. In 11 Kantonen, nämlich Obwalden, Glarus, Zug, Baselstadt, Baselland, Schaffhausen, Appenzell A.-Rh. (nur eine Privatschule ist noch ohne Turnunterricht), Appenzell I.-Rh., Aargau, Thurgau und Genf, haben alle Schulen Turnunterricht. In drei weitern Kantonen, Uri, Freiburg und Solothurn, sind nur je zwei Schulen noch ohne Turnunterricht. Die übrigen Kantone, welche mehr Schulen ohne Turnunterricht besitzen, kommen in nachstehende Reihenfolge: ' 1 . Zürich . . .

2. Waadt . .

3. Neuenburg 4. Bern . .

5 . Wallis . .

6. St. Gallen .

7. Sehwyz .

8. Graubünden 9. Luzern .

10. Tessin . .

11. Nidwaiden

.

.

.

.

.

.

.

.

Schulen ohne Turnunterricht.

. . 1,5 °/o (1893 -- 1 %) . .

3 ,, ( ,, = 3,6 ,, ) · · 5,5 ,, ( ,, -- 5,5 ,, ) ,. .

7,7 ,, C ,, = 9,6 ,, ) . . 11,7 ,, C ,, = 8,3 ,, ) ,. . 15,7 ,, ( ,, =15 ,, ) . . 22,2 ,, ( ,, = 1 3 ,, ) . . 24 ,, C ,, = 18,7 ,, ) 34,5 _T) rV. v,f ) -- 36^ _f ) )J 5 . . 41,7 ,, ( ,, = 7 4 ,, ) . . 68,7 ,, ( ,, = 68,7 ,, )

c. Das gesetzliche Minimum von 60 Turnstunden per Jahr wird innegehalten in 1358 Schulen = 26,4 % (1893 = 23,9 % noch nicht in . . 3787 ,, = 73,6 ,, ( ,, = 76,1 " ) 5145 In dem gleich günstigen Verhältnisse, mit welchem sich die Zahl der Schulen mit ganzjährigem Turnunterricht erhöht hat, ist eine Vermehrung der Schulen, an welchen die gesetzliche Zahl von 60 Turnstunden jährlich erteilt wird, um 2,5 % gegenüber 1893 eingetreten.

d. Über den Turnunterricht der Ergänzungs- und Portbildungsschulen wurden nicht von allen Kantonen, die solche Schulen haben,

250

Mitteilungen gemacht. Noch immer besteht kein Turnunterricht an diesen Schulen in den Kantonen Zürich und Glarus. Im Kanton Luzern hat der vierte Teil, im Kanton St. Gallen die Hälfte der Repetierschüler Turnunterricht. In den Kantonen Baselland, Appenzell A.-Rh. und Thurgau nahmen alle diese Schüler am Turnunterricht teil. Eine abendliehe Repetierschule besteht auch im Kanton Graubünden, sie wird aber von nicht mehr schulpflichtigen, über 15 Jahre alten Knaben besucht, denen kein Turnunterricht erteilt wird.

e. Von 460 höhern Volksschulen (5 mehr als 1893) sämtlicher Kantone (Tabelle n) haben: 19 Schulen = 4,1 % noch keinen Turnplaz . (1893 = 3,3 % 33 ,, = 7,2 ,, noch keine Turngeräte ( ,, = 10,5 ,, ) 104 ,, = 22,6 ,, nur einen Teil der Turngeräte ( ,, = 20,7 ,, ) 206 ,, = 44,8 ,, noch kein Turnlokal . ( ,, = 42,0 ,, ) 12 ,, = 2,6 ,, noch keinen Turnunterricht . . . . ( ,, = 8 , 1 ,, ) 175 ,, = 38 ,, noch nicht das vorgeschriebene Minimum von 60 Turnstunden. ( ,, =41,5 ,, ) Mit Ausnahme der Verhältnisse bezüglich der Turnplätze und Turnlokale, die etwas ungünstiger geworden sind, können wir sonst in allen andern Beziehungen zum Teil ganz wesentliche Fortschritte konstatieren, da die Zahl der Schulen, welche noch keine Turngeräte haben, um 3,3 %, ,, ,, ,, ,, -n -n keinen Turnunterricht haben, um 5,5 % " ,, ,, ,, ,, ,, nicht die gesetzliche Stundenzahl erhalten, um 3,5 % sich vermindert hat.

Als auffallend muß es bezeichnet werden, daß in den höhern Schulen einzelner Kantone, wie namentlich Obwalden und Freiburg, erheblich weniger Turnstunden als in den Primarschulen erteilt werden.

f. In der Tabelle ÏÏI ist der Turnbesuch von 167,846 im 10.

bis 15. Altersjahre stehenden Knaben aller Schulen und Stufen (4768 mehr als 1893) ausgewiesen. Noch immer sind die Mitteilungen eines Teils der Kantone über diese Materie entweder unvollständig oder entbehren der Zuverlässigkeit, Die Kantone Uri, Glarus, Freiburg und Wallis geben die Zahl ihrer nicht turnenden Knaben nicht an, und doch befinden sich in allen diesen Kantonen

251

entweder Primär- und höhere Volksschulen oder Repetierschulen, an welchen kein Turnunterricht erteilt wird. Diejenigen Kantone ferner, welche es unterließen, Bericht über ihre Repetierschulen zu erstatten, werden ohne Zweifel meistenteils in ihre Angaben über den Turnbesuch die Zahl weder der turnenden noch namentlich der nicht turnenden Repetierschüler aufgenommen haben. Graubüoden erwähnt, daß 2457 seiner Schüler das ganze Jahr Turnunterricht erhalten, und doch giebt es in diesem Kanton nur je eine Primarund höhere Volksschule, an welchen ein ganzjähriger Turnunterricht erteilt wird. Wir haben die Zahl der Schüler dieses Kantons, welche überhaupt Turnunterricht erhalten, zusammengezählt und sie in die Rubrik ^Turnunterricht während eines Teils des Jahres" gestellt. Gleich verfuhren wir bei Wallis, das Jahr für Jahr die gleichlautende Angabe macht, daß 5500 Schüler das ganze Jahr und 2000 nur einen Teil des Jahres Turnunterricht erhalten, und doch dauert der Primarunterricht bloß 6 Monate, und einzig bei den 4 höhern Volksschulen dieses Kantons besteht Jahresunterricht.

Tessin schätzt, offenbar nur ungefähr, die Zahl seiner Knaben im 10. bis 15. Altersjahre auf rund 10,400, nahezu gleich viel, wie der fast doppelt so stark bevölkerte Kanton St. Gallen.

Nach den in obigem Sinne bei Graubünden und Wallis rektifizierten Angaben würden von den 167,846 Schülern haben: 63,331 = 37,7 °/o (1893 = 36,8 °/o) das ganze Jahr, 89.854 = 53,5 ,, ( ,, =: 53,4 ,, ) nur einen Teil des Jahres, 14,661 = 8,8 ,, ( ,, =; 9,8 ,, ) noch keinen Turnunterricht.

167,846 Danach würde die Zahl der Schüler, welche Turnunterricht erhalten, gegenüber dem Vorjahre um l % sich vermehrt haben.

Man wird nur die 7 Kantone Obwalden, Zug, Baselstadt, Baselland, Sehaffhausen, Thurgau und Genf als diejenigen annehmen können, in welchen allen Schülern Turnunterricht erteilt wird. Die übrigen Kantone kommen, ohne Uri, Glarus, Freiburg und Wallis, deren Angaben unvollständig sind, hinsichtlich der Zahl der den Turnunterricht nicht besuchenden Schüler in nachstehende Reihenfolge :

252 Schüler ohne Turnunterricht.

1. Appenzell A.-Rh. . . . 0,5 °/o (1893 2. Solothurn 0,6 " ( ,, 3. Neuenburg 0,8 ,, ( ,, 4 - Aargau 1,4 ,, ( ,, 5. Waadt 1,9 ,, ( ,, 6. GraubUnden . . . . 4,4 ,, ( ,, 7- Bern 4,9 ,, (, ,, 8- Schwyz 6,9. ,, ( ,, 9. Appenzell I.-Rh. . . . 8,7 ,, ( ,, 10. Zürich 15,4 ,, ( ,, 11. St. Gallen 16,3 ,, ( ,, 12. Nidwaiden 31,2 ,, ( ,, 13. Luzern 35,4 ,, ( ,, 14. Tessin 43,2 ,, ( ,,

= = = = = = = = = = = = = =

0,9 % 0,9 ,, ) 1,7 ,, ) 1,4 ,, ) 1,9 ,, ) 4,4 ,, ) 6,2 ,, ) 2,6 " .1 4,0 ,, ) 15,5 ") 13,4 ,, ) 45,4 " ) 35,9 " ) 59,6 ,, )

In Vollziehung der im letztjährigen Geschäftsberichte von uns in Aussicht gestellten Anordnungen betreffend eine wirksamere und vollständigere Durchführung des Schulturnunterrichtes haben wir 1. unterm 13. Dezember 1894 beschlossen, den Turnunterricht sämtlicher schweizerischer Lehrerbildungsanstalten im Zeiträume vom Frühling 1895 bis März 1896 einer Inspektion durch Mitglieder der eidgenössischen Turnkommission und andere Fachmänner zu unterwerfen; 2. unterm 4. Januar 1895 die Kantone eingeladen, den Turnunterricht in allen höhern Volksschulen bis Ende des Jahres 1895 den bundesrätlichen Vorschriften vollständig entsprechend durchzuführen, mit der Verpflichtung zu detaillierter Berichterstattung auf den genannten Zeitpunkt über die Ausführung, und unter gleichzeitiger Mitteilung an die Kantone, daß in den Jahren 1895 und 1896 eine möglichst umfassende Inspektion des Turnunterrichtes in den Mittelschulen durch Organe des Bundes angeordnet werde ; 3. ebenfalls unterm 4. Januar 1895 die Kantone eingeladen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, daß a. in allen Primarschulgemeinden, in welchen bis jetzt noch kein Turnunterricht erteilt worden ist, derselbe bis Ende des Jahres 1896 eingeführt werde; &. allerspätestens innerhalb gleicher Frist in allen Gemeinden, in welchen der Primarschulunterricht nach verschiedenen Richtungen noch zu wünschen übrig läßt, successive jede irgend welche Verbesserung durchgeführt werde, ebenfalls mit der Einladung zu detaillierter Berichterstattung über die Ausführung auf den genannten Zeitpunkt;

253

sowie unter Mitteilung an die Kantone, daß eine Inspektion des Primarschulturnunterrichtes nach Eingang ihrer Berichte über die Vollziehung der vorstehenden Weisungen des Bundesrates vom Jahr 1897 an angeordnet werde.

Von den in den Rekrutenschulen 1893 in Bezug auf ihre Eignung zur Erteilung des Turnunterrichtes geprüften 209 Lehrerrekruten wurden von den Prüfungsexperten 92 als nicht genügend hierfür befähigt erklärt. Für diese wurden im Jahre 1894 zwei Extraturnkurse mit einer Dauer von 16 Tagen, einer für die französisch sprechenden Lehrer in Lausanne und der andere für die deutsch sprechenden in Chur, angeordnet und dem Kanton Tessin, der einen Turnkurs von gleicher Dauer für die Lehrer seines Kantons in Locamo vorsah, bewilligt, die tessinischen Lehrrekruten in diesen Kurs einzuberufen. Im ganzen nahmen an den drei Kursen, die durch von unserm Militärdepartemente bezeichnete Fachmänner inspiziert wurden, 67 der zur Bestehung des Turnkurses verpflichteten Lehrer teil. Von vornherein wurden alle diejenigen Lehrerrekruten , welche die schriftlich beglaubigte Erklärung abgaben, daß sie vom Lehrerberuf zurücktreten, sowie diejenigen, welche ihre Seminarbildung noch nicht vollendet hatten, vom Kurse dispensiert, letztere mit der Verpflichtung, nach Erwerbung des Lehreipatentes eine neue Turnprüfung zu bestehen.

Die Kurse in Lausanne und Chur hatten recht befriedigende Erfolge aufzuweisen. Das Urteil eines der Inspektoren lautete dahin, daß die kaum genügende Turnfertigkeit, welche die zum Turnkurse verpflichteten Lehrer an den Turnprüfungen der Rekrutenschulen konstatierten, sich am Ende des Turnkurses zu einer guten erhoben, und daß ihre schwache Leistung in der Unterrichtsbefahigung an den Turnprüfungen sich am Ende des Kurses in eine nahezu gute umgewandelt habe. Nachteilig für die Teilnehmer des Kurses in Locamo war, daß demselben nicht das gleich zahlreiche und turnerisch wie militärisch gleich geschulte Lehrpersonal zur Verfügung stand, wie in den vom Bunde selbst angeordneten Kursen, indem der gesamte Fachunterricht des aus der großen Zahl von 45 Teilnehmern zusammengesetzten Kurses in Locamo nur in der Hand eines Turnlehrers lag, dem damit eine viel zu weitgehende Aufgabe zugemutet wurde, der er sich aber mit voller Hingabe unterzog.

Der freiwillige militärische Vorunterricht IH. Stufe
wurde in den Kantonen Zürich, Bern, Luzern und Basel fortgesetzt und in der Stadt St. Gallen und Umgebung neu eingeführt. Im Kanton Bern verbreitete er sich zugleich, dank den unausgesetzten Bemühungen des Gen trai Vorstandes, über noch weitere Gebiete als 1893.

Die Beteiligung war folgende:

254 Schülerzahl am Anfange am Ende des Kurses.

Durchschnittliche Stundenzahl.

1. Zürich, XI. Kurs, 9 Kreise (Zürich, Lim mat- und Glattthal, See und Amt Affoltern) 954 852 50 2. Winterthur, XI. Kurs, 6 Kreise (Bezirke Andelfingen, Bülach und Winterthur) . 663 620 56 3. Zürich, Oberland, II. Kurs, 7 Kreise (Bezirke Hinweil, Pfaffikon und Uster) . . 272 248 58 4. Männedorf, VII. Kurs . .

48 48 50 Total Zürich 1937 1768 ' 5. Bern, Kanton, VII. Kurs, 8 Kreise (Bern, Aarberg, Biel, Burgdorf, Langenthal, Konolfingen, Thun und Interlaken) 2649 1954 73 6. Luzern, Knabensekundarschule, VI. Kurs . . .

86 77 68 7. Basel, V. Kurs . . . . 231 181 106 8. St. Gallen, I. Kurs . . . 338 248 50 Total 1894 5241 4228 ,, 1893 3268 2834 Die Beteiligung weist daher gegenüber dern Vorjahre einenerfreulichen Zuwachs von nahezu zweitausend Schülern auf.

Den Unterricht leiteten und erteilten: Offiziere.

1.

19 Zürich . . . .

2. Winterthur . . . . 12 3. Zürich, Oberland . . 12 2 4. Männedorf . . . .

45 Total Zürich 5. Bern, Kanton . . . 140 2 6. Luzern 7 7. Basel 8. S t . Gallen . . . . 17 Total 1894 211 ,, 1393 123

Unter- Nicht eingeteilte Offiziere Lehrer und und Soldaten. Vorturner.

68 79 28 4 179 150 6 40 375 198

33 11 3 47 1 1

49 49

Total,

120 102 40 9 271 290 3 14 57 635 370

255

Es ist eine ebenso erfreuliche Erscheinung, daß sich Offiziere, Unteroffiziere wie Lehrer und Vorturner in immer größerer Zahl, die sich gegenüber 1893 fast verdoppelt hat, beim Unterrichte beteiligen. Die Zahl der in der Armee eingeteilten Lehrer und Vorturner, die mitwirkten, läßt sich aus den Berichten nicht genau ermitteln.

Was den Unterricht betrifft, so hat sich nach und nach bei allen leitenden Komitees in ziemlich übereinstimmender Weise die Überzeugung Geltung verschafft, daß er sich die natürliche und rationelle Entwicklung der körperlichen Leistungsfähigkeit der Jungmannschaft zu seiner hervorragendsten Aufgabe zu machen u n d ' daß er in militärischer Hinsicht sich nicht weiter zu erstrecken habe, als den Schülern außer Zucht, Ordnung und Pünktlichkeit eine tüchtige Schulung in der Soldaten- und Zugschule und ein Verständnis im Gebrauche des Gewehres als Schußwaffe beizubringen, sie namentlich aber im Marschieren und im Überwinden von Hindernissen auf dem Exerzier- und Turnplatze, wie im Gelände gewandt und ausdauernd zu machen. Diese letztern Übungen, bisweilen mit militärisch angelegten Ausmärschen verbunden, waren vor allem dazu angethan, in den jungen Leuten Lust und Freude am Unterrichte zu erwecken. Der so vereinfachte und zugleich konzentrierte Unterricht hat denn auch nach den Inspektionsberichten nicht verfehlt, meistens recht erfreuliche Resultate zu Tage zu fördern, die unser Militärdepartement den Kursvorständen mit der Einladung bestens verdankt hat, ihre verdienstlichen Bemühungen um die weitere Entwicklung des militärischen Vorunterrichtes gleich unverdrossen wie bisher fortzusetzen.

Der schweizerische Turnverein ordnete im Jahre 1894 wiederum einen dreiwöchentlichen Turnlehrerbildungskurs und zwar in Genf an, der von 24 Lehrern und Oberturnern der französischen Schweiz besucht wurde. An seinen Vorturnerkursen nehmen jährlich cirka 2000 Vorturner teil; im Jahre 1894 hatte er einen Bestand von 421 Sektionen und 26,196 Mitgliedern, der schweizerische Grütliturnverein zählte auf 1. Juli 1894 in 23 Sektionen 1056 Mitglieder.

1 v- · -v,/8- Mfart'1 ScMen 1. Zürich jb|pr.vatansta|ten

2. Bern 3 . Luzern . . . .

4.U r i . . .

5 . Schwyz . . . .

6. Obwalden . . .

7. Nidwaiden . . .

8. Glarus 9. Zug . . .

10. Freibnrg1) . . .

11. Solothurn . . .

12. Basel-Stadt s) . .

13. Basel-Landschaft .

14. Schaffhausen . 3 .

15. AppenzelLA.-Rh. ) Übertrag

Von den Schulgemeinden besitzen a a> 1.

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163 4 392 42 20 21 7 3 5 8 154 50 34 5 11 919

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17 3 17 7 6 2

8

1 1 1 3 4 14 76

339 13 731 154 9 21 7 15 24 9 197 122 1 64 24 37 1767

Zahl der Primarschulen.

Zahl der Schulgemeinden.

Kanton.

256

I. Primarschulen.

In den Primarschulen wird Turnunterricht erteilt

d. vorgeschriebene Minimum von 60 Stunden

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Total pro 1892/1893 .

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60 11 26 2 13

169

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41 72 5

37 36 190

1 162 2 7 150 41 120 65 13 2 48

919 14 128 83 93

311 « 99

22 1 60 198 222 46 87 15 1 19

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2 6 18 9 2

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Übertrag 16. Appenzell l.-Bh. .

17. St Gallen . . .

18, Granbünden . .

1 9 . Aargau . . . .

20. Thurgau: a. öffentl. Schulen bfl Privatanstalten 21. Tessin 2 2 . Waadt . . . .

2 3 . Wallis . . . .

24. Neuenbnrg . . .

25. Genf: a. öffentl. Schulen b.' Privatanstalten

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1. Zürich: a. öffentl. Schulen 6. Privatanstalten 2. Bern 3 . Luzern . . . .

4. Uri 5 . Schwyz . . . .

6. Obwalden . . .

7. Nidwaiden . . .

8. Glarus 9. Zu" 1 0 . Freiburg . . . .

11. Solothurn . . .

12. Basel-Stadt . . .

13. Basel-Land . . .

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In den höhern Volksschulen wird

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Vermehrung pro 1893/1894 Verminderung pro 1 893/1 894

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g. ein genügendes Turnlokal.

13

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c. noch keinen Turnplatz.

8

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6. einen ungenügenden Turnplatz.

Übertrag 267 246 8 8 14. Schaffhausen . .

9 15. Aüüenzell A.-Eh, , 11 16. Appenzell I.-Kh. .

1.

1 17. St. Gallen . . .

29 26 18. Graubünden . . .

17 12 1 9 . Aargact . . . . 25 24 2 0 . Thurgau . . . .

24 25 21. Tessin 30 26 22. Waadt. . .

23 23 23. Wallis 4 4 24. Neuenburg . . .

9 9 2 5 . Genf . . . . 11 6

Kantern.

Zahl der hohem Volksschulen.

a. einen genügenden Turnplatz.

Von den höhern Volksschulen besitzen

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260

m. Ausweis über den Turnbesuch der Knaben vom 10. bis 15. Altersjahr aller Schulen und Stufen.

Von den Knaben des 10. bis 15. Altersjahres besuchen den Turnunterricht C.

a.

6.

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nur einen das ganze Teil des noch gar Total.

Jahr.

nicht.

Jahres.

Kanton.

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4 ·jjri 6 Obwalden 7 . Nidwaiden . . . .

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1 0 . Freiburg » ) - . . . .

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152 758

8,600 20,222 2,764 339 500 823 425 265 779 500 5,392 4,061

.

.

308 378 240 1,001 4,392 801 1,740 783 245 2,906 ?

3,591 1,308 3,500 12,300 ?

4,950

.

.

3,528 401

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. . .

. . .

63,331 60,001

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Vermehrung pro 1893/94 .

Verminderung pro 1893/94

3,330

2,782

1 2 . Basel-Stadt . . . .

13. Basel-Landschaft . .

1 4 . Schaffhausen . . . .

15. Appenzell A.-Rh. . .

16. Appenzell I.-Rh. . .

17. St. Gallen 1 8 . Graubünden . . . .

2 0 . Thurgan . . . . .

21 Tessin .

. .

22 Waadt 23 Wallis . . .

.

2 4 . Neuenburg . . .

25. Genf: a. öffentliche Schulen 6. Privatanstalten .

Total pro 1893/94 Total pro 1892/93

.

2.716 373 2,520 287 6,187 6,127 7,812 4,369 2,400 2,800 7,500 1,120

3,000 1,583 1,379 1,291 ? i) 117

119 ? 2) ?

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19,400 32,285 5,912 1,630 652 1,698 425 384 1,087 878 5,1)32 5,096 4,392 3,517 2,113 3,319 583 10,875 6,406 11,566 5,677 10,400 15,400 7,500 6,117

4,501 401 14,661 16,005

167,846 163,078 4,768

1,344

*) In einer Schule wird ans M« ngel an Knaben, in einer anc ein wegen ein es fehlenden Lehrers nicht geturnt.

') Die Zahl der RepetierschUler , die allein noeli keinen Unti rricht haben, ist nicht angegeben.

') Die Angaben von 8 Oemeind en fehlen, ') 1019 Erganznngeschftler inbogriffen.

261

Unterrichtskurse.

A. Generalstab.

1. Schulen.

Es fanden im Berichtsjahre 4 Generalstabsschulen statt.

a. G e n e r a l s t a b s s c h u l e I, e r s t e r T e i l , in der Dauer von 6 Wochen, war bestimmt für Hauptleute und Oberlieutenants der verschiedenen Waffen, welche zum Besuche dieser Schule vorgeschlagen worden waren.

Zur Schule rückten 16 Offiziere ein, nämlich : von der Infanterie . . . 4 Hauptleute und l Oberlieutenant, Kavallerie . . .

l D ,, ,, Artillerie . . .

9 Oberlieutenants, vom Genie l Hauptmann.

An den Swöchentlichen theoretischen Kurs, welcher in Bern stattfand, schloß sich eine Übungsreise von 8 Tagen an, welche über Bulle, Chateau-d'Oex nach Thun ging. Der zweite Teil der Schule, in der Dauer von 4 Wochen, wird im Jahre 1895 abgehalten werden.

b. G e n e r a l s t a b s s c h u l e I, z w e i t e r Teil, in der Dauer von 4 Wochen, war bestimmt für diejenigen Hauptleute und Oberlieutenants der verschiedenen Waffengattungen, welche im Jahre 1893 den 6wöchentlichen ersten Teil der Generalstabsschule I mit Erfolg bestanden hatten.

An der Schule beteiligten sich 18 Offiziere: Infanterie 5 Hauptleute und 3 Oberlieutenants, Kavallerie 1 Hauptmann ,, 5 ,, Artillerie 2 ,, Genie l ,, ,, l Oberlieutenant.

Die ersten 3 Wochen der Schule wurden auf dem Waffenplatz Bern zu theoretischem Unterricht und zu praktischen Übungen im Gelände verwendet; daran schloß sich eine Stägige Übungsreise, welche über Yverdon nach Neuenstadt ging.

Von den Kursteilnehmern wurden im Berichtsjahre 10 Offiziere in das Generalstabscorps aufgenommen.

c. G e n e r a l s t a b s s c h u l e II. Diese Schule, bestimmter neu ernannte Hauptleute des Generalstabscorps, dauerte 6 Wochen und war von 9 Hauptleuten des Generalstabs besucht.

262 Ferner nahmen an der Schule teil: l Major und l Hauptmann der Infanterie, l ,, der Artillerie.

Ein Offizier mußte infolge eines Unfalles entlassen werden.

Die ersten 4 Wochen der Schule fanden in Bern statt. Die 14tägige Übungsreise ging von Bern nach den Kantonen Luzern und Unterwaiden und über den Brünig zurück.

d. G e n e r a l s t a b s k u r s III. Dieser Kurs dauerte 4 Woehen und begann mit einer Generalstabsreise, welche von Solothurn quer durch den Jura nach Basel führte; die zweite Woche verbrachte der Kurs in Basel mit theoretischem Unterricht und taktischen Übungen in der Umgebung der Stadt. Die dritte und vierte Woche waren strategisch-taktischen Übungen im Gebiete der untern Aare, Limmat und Reuß gewidmet.

An diesem Kurse beteiligten sich 14 Offiziere, nämlich: l Oberst der Sanität, 5 Oberstlieutenants des Generalstabs, l Oberstlieutenant der Infanterie, l ,, ,, Artillerie, 4 Majore des Generalstabs, l Major der Kavallerie, l ,, des Genies.

Sämtliche Schulen wurden vorn Chef des Generalstabsbureaus kommandiert; als weitere Lehrer funktionierten die ständigen Beamten des Generalstabsbureaus.

Außer diesen 4 Generalstabsschulen wurden noch 4 S p e c i a l k u r s e , sämtliche in Bern, abgehalten, und zwar : a. Ein E i s e n b a h n k u r s für Generalstabsoffiziere zur Orientierung im Eisenbahnwesen, in der Dauer von 14 Tagen. Es nahmen daran 3 Majore und 4 Hauptleute des Generalstabs teil.

Als Lehrer funktionierten der Chef der Bisenbahnabteilung des Generalstabsbureaus und 2 Offiziere der Eisenbahnabteilung des Generalstabs.

b. Ein Kurs für Offiziere des T e r r i t o r i a l - und E t a p p e n d i e n s t e s in der Dauer von 18 Tagen. Der Kurs bestund BUS einer deutsehsprechenden und einer französischsprecheoden Abteilung und zählte im ganzen 20 Offiziere, nämlich : 3 Obersten, 4 Oberstlieutenants, 7 Majore, 4 Hauptleute und 2 Oberlieutenants, die folgenden Waffengattungen augehörten :

263 l Offizier der Eisenbahnabteilung des Generalstabs, 12 Offiziere der Infanterie, l Offizier der Artillerie, l ,, ,, Sanität, l ,, des Veterinärcorps, 4 Offiziere der Verwaltung.

Außer dea ständigen Beamten des Generalstabsbureaus war aoch als fernerer Lehrer der Hauptetappenkommandant zugezogen worden.

c. E i n e R a d f a h r e r ! - U n t e r o f f i z i e r s c h u l e in der Dauer von 14 Tagen.

Zu derselben rückten 37 Unteroffiziere des Radfahrercorps ein.

Die Schule wurde von einem Abteilungschef des Generalstabsbureaus kommandiert, dem 2 Hauptleute des Generalstabs und l Hauptmann der Infanterie als Lehrer beigegeben waren.

d. Ein R a d f a h r e r - W i e d e r h o l u n g s k u r s. Zu demselben rückten ein : die Radfahrer des III. Armeeeorps . . 31 Mann, n " " IV" . . 36 ,, Nachdienstpflichtige 6 ,, Der Kurs dauerte 11 Tage; anschließend an denselben hatten die Radfahrer des IV. Armeecorps bei ihren resp. Stäben noch an den Herbstmanövern teilzunehmen.

Der Kurs wurde ebenfalls von einem Abteilungschef des Generalstabsbureaus kommandiert, dem noch 3 Hauptleute des Generalstabs und 2 Infanterieoffiziere als Lehrer und Sektionschefs beigegeben waren.

2. Abteilungsarbeiten.

Zu den Abteilungsarbeiten des Generalstabsbureaus waren auf kürzere oder längere Zeit kommandiert: Vom G e n e r a l s t a b s c o r p s : 3 Obersten, 9 Oberstlieutenants, 9 Majore und 16 Hauptleute, mit zusammen 877 Diensttagen, Von der E i s e n b a h n a b t e i l u n g : 3 Obersten, 5 Oberstlieutenants, 4 Majore und 9 Hauptleute, mit zusammen 109 Dienstlagen.

Von der F e l d p o s t : l Oberstlieutenant, mit 7 Diensttagen.

Von a n d e r n W a f f e n g a t t u n g e n : Von der Infanterie 5 und von der Artillerie 4 Offiziere, mit zusammen 426 Diensttagen.

264

3. Specialdienste.

An den H e r b s t m a n ö v e r n des IV. A r m e e c o r p s leistete» den Dienst bei den Stäben gemäß ihrer Einteilung: l Oberst, 3 Oberstlieutenants, 2 Majore und 5 Hauptleute vom Generalstabscorps und l Hauptmann der Eisenbahnabteilung.

1 Oberst des Generalstabs war Schiedsrichter; l Oberstlieutenant führte das Kommando des Rekrutenregiments; 3 Oberstlieutenants und l Major folgten den Manövern als historische Sektion des Generalstabs; l Hauptmann war als Führer der fremdländischen Offiziere kommandiert und 2 Hauptleute versahen, den Dienst als Adjutanten.

In die R e k r u t e n s c h u l e n und W i e d e r h o l u n g s k u r s e der vier Waffen wurden folgende Generalstabsoffiziere kommandiert: 7 Offiziere zur Infanterie, 3 ,, ,, Kavallerie, 6 ,, ,, Artillerie, l Offizier zum Genie.

2 Offiziere führten interimistisch Infanteriebataillone; 9 Offizierenahmen an dem Kurs für höhere Offiziere des I. Armeecorps, l Offizier am taktischen Kurs für Gotthardoffiziere teil.

11 Offiziere waren mit S p e c i a l r e k o g n o s z i e r u n g e n beauftragt; 4 Offiziere besuchten fremde Manöver.

Mehrere Generalstabsoffiziere wurden sodann auch dieses Jahr wiederum als außerordentliche Instruktoren in verschiedenen Militärkursen, abgesehen von den bereits erwähnten, verwendet, nämlich : auf der Rekognoszierungsreise des Genies, im optischen Signalkurs, im taktischen Kurs für Offiziere der Gotthardtruppen, im Stabssekretärkurs, im Operationskurse der Sanität, sowie in mehreren Kursen der Verwaltungstruppen.

B. Infanterie.

1. Rekrutenschulen.

In der III. und V. Division fanden je drei, in den übrigen je zwei Rekrutenschulen statt; versuchsweise wurde bei der I. und VI. Division je eine Schule aus sechs Compagnien mit doppeltem Bataillonscadre gebildet. Gleich wie 1893 wurden die Lehrerrekruten in die Rekrutenschulen ihrer Kreise einberufen und hinsichtlich ihrer Eignung zur Erteilung des Turnunterrichtes von Fachexperten geprüft. Von 223 Lehrerrekruten wurden 96 = 43 °/o (1893 = 46 % als noch nicht genügend hierfür befähigt erklärt.

265

79 Büehsenmacherrekruten bestunden zuerst ihre infanteristische Instruktion in einer Infanterierekrutenschule während 30 Tagen und erhielten unmittelbar hernach während 17 Tagen ihre fachtechnische Ausbildung in der Waffenfabrik Bern.

In die sämtlichen Rekrutenschulen waren im ganzen 12,918 Kekruten (721 mehr als im Vorjahre) eingerückt, von welchen 12,391 ausexerziert und 527 vor beendigter Instruktion entlassen wurden.

Zu den Schützen wurden 947 Rekruten ausgezogen. 2012 Mann = 16,2 % aller Rekruten (1893 = 15,7 °/o) erhielten Anerkennungskarten für gute Leistungen im Schießen; an 1246 Füsilierrekruten = 10,9 °/o (1893 = 9,2 %) wurden Schützenabzeichen ausgeteilt.

Den größten Bestand an Rekruten hatte die I. Division mit 1704 Mann, den kleinsten die V. Division mit 1325 Mann. Die durchschnittliche Stärke einer Schule betrug 688 (1893 = 725) Rekruten ; die stärkste Frequenz hatten von normal mit 4 Compagnien formierten Schulen die ersten Schulen der IV. mit 926 und der II. Division mit 858 Rekruten, die schwächste die dritte Schule der V. Division mit 401 Rekruten; die Differenz zwischen der' größten und der kleinsten Schule betrug 525 Mann.

Eine Stärke von 900 und mehr Rekruten hatte bis jetzt noch keine Schule besessen ; mit solchen Beständen ist es aber fast unmöglich, den Rekruten noch eine genügende Ausbildung zum Soldaten zu geben, da aus Mangel an Cadres zu große Unterrichtsklassen gebildet werden müssen und das Instruktionspersonal zur Leitung und Überwachung des Unterrichtes bei weitem nicht ausreicht. Die kleinern Rekrutenschulen von 400 bis 600 Mann haben nach den Berichten entschieden bessere Resultate in der Ausbildung der Rekruten gegeben, als die um ein Uritteil größern oder gar doppelt so starken Schulen. Der Versuch, in einer Schule 6 Compagnien zu formieren, wodurch eine Rekrutencompagnie nicht mehr als 120 bis 150 statt über 200 Rekruten erhielt, hat sich bewährt; diese Anordnung ist jedoch nur durchführbar, wenn ein Divisionskreis über ein zu der Zahl der Compagnien im richtigen Verhältnis stehendes Instruktionspersonal verfügen kann. Die so enormen Unterschiede in den Schulbeständen fordern aber gebieterisch auf, inskünftig sowohl solche Kombinationen zu treffen, als Parallelschulen, wenn ein Kreis zwei Hauptwaffenplätze besitzt, anzuordnen, und insbesondere, wenn es immer
möglich ist, drei aufeinanderfolgende Rekrutenschulen vorzusehen. Es ist dies nicht nur notwendig, um das grelle Mißverhältnis in den Beständen auszugleichen, sondern um vor allem den gleichen Erfolg in der Rekrutenausbil-

266 düng aller Divisionen sicher zu stellen. Dazu dürfte aber eine angemessene Verstärkung des Instruktionspersonales, dem durch den Landsturmunterricht eine neue Aufgabe zufiel, notwendig werden.

Immerhin darf dem Instruktionspersonal die Anerkennung nicht versagt werden, daß es unter den bestehenden schwierigen Verhältnissen keine Anstrengung gescheut hat, um den früher erreichten Standpunkt, sowohl in der Detailausbildung der Rekruten als in der taktischen der Einheiten, dennoch zu behaupten, und daß dem so ist, beweist unter anderm augenscheinlich einesteils die Leistungsfähigkeit der zu den Manövern des IV. Armeecorps zugezogenen Kekrutenbataillone der III., V. und VII. Division, und anderseits eine sich bemerkbar machende allmähliche Verbesserung der Schießresultate.

2. Wiederholungskurse des Auszuges.

ScMeßkurse des 1. Armeecorps.

Von der I. Division fanden 6 Kurse in Lausanne, 5 in Yverdon und 2 in Sitten, von der II. Division 5 in Colombier, 4 in Bern, 3 in Bulle und l in Yverdon statt.

Die Kurse hatten einen regelmäßigen und im allgemeinen von der Witterung, welche die vollständige Durchführung des Unterrichtsprogrammes ermöglichte, begünstigten Verlauf. Sie erwiesen sich nach den abgekürzten und daher nicht genügende Erfolge liefernden Mannschaftskursen im Jahre 1892 als=äußerst notwendig. Kurs- und Inspektionsberichte, wie die Berichte der den Unterricht leitenden Instruktionsoffiziere betonen übereinstimmend, daß die Mannschaft noch nicht die erforderliche Sicherheit in der Handhubung des Gewehres besitze und daß auch die Gewandtheit im Schießen noch zu wünschen übrig lasse. Die Ergebnisse in der Detailinstruktion werden ebenfalls als nicht durchwegs befriedigende bezeichnet.

Auch die Cadres haben nicht überall den an sie zu stellenden Anforderungen in genügender Weise entsprochen. Trotz der bestimmten Forderung des Unterrichtsplaues, daß die Cadres wohl vorbereitet in den Dienst einzurücken haben, waren viele entweder nur oberflächlich oder gar nicht beschlagen in den meisten Unterrichtsdisciplinen. Von der im Unterrichtsplane denjenigen Offizieren, welche ihrer Stellung nicht genügen, auferlegten Verpflichtung, daß sie eine nochmalige Rekrutenschule zu bestehen haben, wird daher in manchen Fällen Gebrauch gemacht werden müssen.

Wir wollen immerhin hervorheben, daß eine Reihe strebsamer und pflichtgetreuer Offiziere und Unteroffiziere die rechten Führereigenschaften besitzen und daß die Truppen Vertrauen zu denselben haben.

267

Ein weiterer Übelstand, der die Ausbildung der Mannschaft oft «erschwert und benachteiligt, ist der, daß in mehreren Bataillonen, namentlich in denjenigen des Kantons Freiburg, die Offizierscadre.s und in noch mehr Bataillonen die Unteroffizierscadres unvollständig sind.

Der Befund über den Zustand der Gewehre lautet im allgemeinen günstig, dagegen läßt die Unterhaltung der Bekleidung und insbesondere des Lederzeuges vielfach KU wünschen übrig; viele Gegenstände müssen offenbar außer Dienst häufig gebraucht werden.

Bataillonskurse des III. Armeecorps.

Für die bataillonsweisen Wiederholungskurse des III. Armeecorps waren viertägige Cadresvorkurse und abgekürzte Mannschaftskurse von 12 Tagen, mit Inbegriff der Einrückungs- und Eotlassungstage, augeordnet worden; die Gesamtkurszeit der Cadres betrug daher 16 Tage.

Sämtliche Bataillone der VI. Division bestunden ihren Wiederholungskurs in Zürich; von der VII. Division wurden je 5 Kurse in St. Gallen und Herisau, 2 in Frauenfeld und l in Wallenstadt abgehalten.

Vor allem aus wird in der großen Mehrzahl der Berichte konstatiert, daß durch die vom Exerzierreglement verlangte Methode, die Truppenführer in der Wahl der Mittel für Durchführung und Erreichung ihrer Aufgaben nicht zu beschränken, die Selbständigkeit und das Verantwortlichkeitsgef'ühl der gesamten Führerschaft sehr gefördert worden sei, und daß überhaupt der Unterricht an Intensität und Gründlichkeit gewonnen habe. Die Folge war, daß nicht nur die Cadres mit erhöhtem Interesse und Pflichteifer ihre Obliegenheiten erfüllten, sondern daß auch die Mannschaft mit Aufmerksamkeit und Freude, ausdauernd und unverdrossen jedem Dienste und Unterrichte sich widmete. Ihr Verhalten und ihre Discipliu war, mit geringen Ausnahmen, tadellos.

Wenn auch in einzelnen Bataillonen die Handhabung des innern und des Aufsichtsdienstes anfänglich zu wünschen übrig ließ, und namentlich der Kontrolle der Ausrüstung nicht immer die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wurde, was dann eine intensivere Einwirkung des Instruktionspersonals zur Notwendigkeit machte, so wurde doch bald in allen Bataillonen ein fleißiger und sicherer Dienslbetrieb erreicht.

Die Unterrichtsergebnisse werden meist als zufriedenstellende erklärt. Die Cadres rückten zwar auch sehr verschieden vorbereitet in den Dienst ein. Am meisten fehlt es, insbesondere altern Ober-

268

lieutenants, am taktischen Verständnis bei Führung ihrer Abteilungen im Gelände.

Infolge der länger dauernden Bataillonskurse des III. Arméecorps zeigte sich deren Mannschaft erheblich besser instruiert als die Infanterie des I. Armeecorps, aber trotz Cadresvorkurs reichte die allzusehr abgekürzte Instruktionszeit der Mannschaft nicht hin, um dieselbe mit jedem Dienste genügend vertraut zu machen; in vielen Kurs- und Instruktionsberichten ist die gleiche Klage enthalten, daß ein großer Teil der Mannschaft die erforderliche Fertigkeit und Gewandtheit im Gebrauche der Schußwaffe noch nicht besitze.

In allen Kursen wurden mehrtägige, mit Felddienstübungen verbundene Ausmärsche, mit Gegenüberstellung von zwei Bataillonen, ausgeführt. Der Verlauf dieser Übungen war im allgemeinen ein recht befriedigender. Mit Geschick besorgten die Regimentskommandauten die taktische Leitung. Sowohl ihre Befehlsgabe als ihre mündlichen Kritiken leisteten den Beweis, daß diese Stabsoffiziere zur Ausbildung ihrer Regimenter befähigt sind. Auch die meisten Bataillonskommandanten zeigten sich der Führung ihrer Bataillone gut gewachsen, mehr Verschiedenheit besteht in der Qualifikation der Hauptleute und noch mehr bei den übrigen Subalternoffizieren, von denen ebenfalls eine Anzahl wegen ungenügender Leistungen, wenn auch nicht in gleichem Maße wie beim I. Armeecorps, zur nochmaligen Bestehung einer Rekrutenschule verpflichtet werden mußte.

Noch haben wir zu erwähnen, daß in der VI. Division mit zwei und in der VII. Division mit drei Bataillonen die größern Felddienstübungen gleich irn Anfange des Mannschaftskurses ausgeführt wurden, um festzustellen, welche Feldtüchtigkeit unsere Infanterie im Falle einer jede vorherige Instruktion der Truppen ausschließenden Mobilisierung besitze, und ob die Resultate dieses Versuches nicht zur Abänderung der bisherigen, für die Wiederholungskurse aufgestellten Unterrichtsprogramme führen könnten.

Nach den Berichten zeigten sich die Truppen den an ihre physische Leistungsfähigkeit gestellten Anforderungen gewachsen.

Cadres und Mannschaft faßten die Sache mit Ernst an und erfreuten durch gute Disciplin und Ausdauer auf dem Marsche und im Gefechte. Zu diesem guten Resultate trug namentlich der Umstand bei, daß noch keine ermüdenden Übungen vorangegangen waren.

Als besondere Vorteile
dieser Unterrichtsmethode werden hervorgehoben, daß die Cadres in der Einsicht bestärkt werden, daß frisch dem bürgerlichen Leben entrissene Mannschaft gut zu führen ernste Vorbereitung erfordert, und daß sich dem Auge der Instruktion sofort die Mängel zeigen, auf deren Hebung im weitern Ver-

269

Jaufe des Dienstes hingewirkt werden muß. Dagegen ergab sich als wesentlicher Nachteil, daß bei Aufnahme der Detailübuugen Cadres und Mannschaft im Banne einer sichtlichen Abspannung und Interesselosigkeit lagen, und daß der Gewinn in diesen nachträglichen Elementarübungen bei weitem nicht der in früheren Kursen erreichte war. Die beiden Divisionskommandanten und Kreisinstruktoren des III. Armeecorps empfehlen daher eine Wiederholung des Versuches, so wertvolle Wahrnehmungen er auch lieferte, namentlich aus dem auch im Exerzierreglement niedergelegten Grundsatze nicht, daß jeder Unterricht stufenmäßig und methodisch vom Leichtern zum Schwerern, vom Einfachen zum Komplizierten sich zu entwickeln habe, um von allseitigem Erfolge begleitet zu sein.

Zu einem abschließenden Urteile berechtigt indessen der Versuch noch nicht, da den Felddienstübungen mehrtägige Cadreskurse vorangingen, welche bei einer wirklichen Mobilmachung fehlen würden. Wir lassen daher den Versuch bei einigen Bataillonen des II. Armeecorps, deren Wiederholungskurse die normalen, ohne Cadresvorkurse, sind, wieder aufnehmen.

ScMeßresultate der WiederholungsJcurse des Auszuges.

Die Schießresultate zeigen fast durchweg einen Fortschritt gegenüber 1892. Im Einzelfeuer sind die Resultate bei allen Übungen der Füsilierbataillone um l bis 4 °/o besser als 1892 ; nicht im gleichen Maße haben sich diejenigen der Schützenbataillone verbessert. Bei der Hälfte der Übungen zeigt sich ein kleiner Rücksehritt von l bis 2 °/o, bei der andern Hälfte dagegen ein Fortschritt von 3 %. Im Magazinfeuer des Einzelschießens hat sich namentlich die Geschwindigkeit gesteigert, unter mehrfach gleichzeitiger Erhöhung der Trefierprozente und der Leistung. In besonderm Maße verbesserten sich Geschwindigkeit und Leistung im Abteilungsschießen. Die betreffenden Resultate haben sich gegenüber 1892 mehr als verdoppelt.

Im Einzelfeuer nehmen die Fusilierbataillone der 4 Divisionen, welche Schießübungen hatten, folgende Reihenfolge ein : VI., VII., II. und I. Division. Von den Schützenbataillonen steht dasjenige der VI. Division ebenfalls obenan, die Bataillone der drei andern Divisionen nehmen alle den gleichen zweiten Rang ein.

Herbstmanöver des IV. Armeecorps.

Im Berichtsjahre hatte das IV. Armeecorps den Truppenzusammeüzug zu bestehen und wurde wie im Vorjahre der Kommandant des Armeecorps mit der allgemeinen Leitung der Übungen betraut. Herr Oberst Künzli wurde erst im Laufe des Jahres zum

270

Kommandanten des IV. Armeecorps gewählt an Stelle des verstorbenen Herrn Oberst Wieland. Von letzterem waren nun schon eine ganze Anzahl Vorbereitungen für die Herbstübungen getroffen worden, und war es für den neu ernannten Armeecorpskommandanten keine leichte Aufgabe, sofort nach Antritt seines Kommandos auf Grund und in weiterer Ausführung der bereits getroffeneu Anordnungen das noch Erforderliche für den Truppenzusammenzug vorzubereiten.

Der Armeecorpsstab und die beiden Divisionsstäbe rückten am 26., die Infanterie-Brigadestäbe am 27. und die übrigen Stäbe der Infanterieeinheiten am 28. August mit den Truppen ein.

Während des Vorkurses waren die Truppen der beiden Divisionen folgendermaßen disloziert : IV. Division: VII. Brigade in Luzern und Umgebung; VIII. Brigade in Zug und Umgebung; Kavallerieregiment in Muri und Umgebung; IV. Artilleriebrigade in Frauenfeld; Genie in Luzern und Emmen. Zur Unterbringung der VIII. Division war ursprünglich das Gotthardgebiet in Aussicht genommen worden, und zwar das obere Livinenthal und das Ursevnthal. Die vorgesehenen Kantonnemente im Livinenthal erwiesen sich aber als ungenügend und auch diejenigen im Ursernthal ließen zu wünschen übrig. Es wurde deshalb der Vorkurs der Infanteriebrigaden, der Sappeur- und der Infanteriepioniere der VIII. Division, sowie des Gebirgsartillerieregirnents nach Altorf und nach Schwyz und die Umgebung dieser Orte verlegt. Das VIII. Dragonerregiment war mit dem IV. in Muri und Umgebung vereinigt, und die VIII. Artilleriebrigade hatte ihren Vorkurs in Thun zu bestehen.

Das Bataillon 40, für welches in Kriens Kantonnemente eingerichtet worden waren, mußte nach Luzern verlegt werden, weil in Kriens einige Typhus- und Blatternfälle vorgekommen waren.

Auch in Schwyz und Ingenbohl war der Typhus aufgetreten, da aber eine Verlegung der für diese Orte bestimmten Truppen nicht möglich war, wurde wenigstens die Vorsicht beobachtet, in den Lokalitäten im eigentlichen Typhusherd keine Truppen unterzubringen.

Über die Unterkunftsverhältnisse ist nicht geklagt worden und kam die Bevölkerung den Truppen überall in. freundlicher Weise entgegen.

Das Resultat des Vorkurses hat im allgemeinen befriedigt und sind darüber keine besondern Bemerkungen zu machen.

Mit dem Beginn der größern Übungen trat schlechtes Wetter ein. Trotzdem wurde von dem aufgestellten Programm nicht abge-

271

wichen, mit der einzigen Ausnahme, daß der Kriegszustand zwischen der XV. und XVI. kombinierten Brigade vom 6. auf den 7. September unterbrochen wurde, um beide Brigaden zur Erholung der Truppen Ortschaftslager im Dorf Muotathal beziehen zu lassen, denn vom 5. auf den 6. September hatten diese beiden Brigaden beim schlechtesten Wetter auf halber Höhe des Kinzig-Kulm bivouakiert.

Die Brigadeübungen (Regiment gegen Regiment) am 4. und 5. September fanden bei der VII. Infadteriebrigade am linken Reußufer bei Eschenbach und bei Ballwyl-Giebelfluh, bei der VIII. Infanteriebrigade westlich des Siblwaldes bei Ebertschwil und Ryfforschwyl statt. Bei diesen Übungen wirkte an Specialwaffen nur die Guidencompagnie mit. Die Übungen der XV. Infanteriebrigade wickelten sich in dem Gelände bei Amsteg und bei Bürglen, diejenigen der XVI. Infanteriebrigade zwischen Ober-Iberg und Schwya ab. Jeder Brigade waren 8 Gebirgsgeschütze zugeteilt worden.

Am 6. September wurde vormittags ein Brigadeexerzieren abgehalten; der Nachmittag war der Ruhe gewidmet.

Die Divisionsübungen (Brigade gegen Brigade) am 7. und 8. September waren bei der IV. Division in die Gegend von Menzingen und Schönenberg verlegt worden, und nahmen daran sämtliche Specialwaffen der IV. Division teil. Die Divisionsübungen der VIII. Division spielten sich am Kinzig-Kulm und im Muotatha) ab. An diesen Übungen nahmen die Gebirgsbatterien, 3 Ambulanzen und am zweiten Tage noch ein Feldartillerieregiment teil.

Für den Transport des Sanitätsmaterials, welches der XV. Brigade für den Übergang über den Kinzig-Kulm beigegeben worden war, wurden Saumtiere gemietet.

Es darf während diesen Übungen die Leistungsfähigkeit der Truppen, namentlich diejenige der VIII. Division, welch letztere an vier aufeinanderfolgenden Tagen im Gebirge kämpfte und zum Teil ohne Decken, ohne Zelte und ohne Feuer bivouakierte, lobend hervorgehoben werden.

Am Abend des 8. September bezog die IV. Division Kantonnemente am Nordfuß des Etzel, die VIII. Division konzentrierte sich bei Schwyz.

Für den 9. September, als an einem Sonntag, war Ruhetag angeordnet. Doch stellten beide Divisionen im Laufe des Nachmittags ihre Vorposten aus, und der Kriegszustand begann abends 5 Uhr und dauerte ununterbrochen bis zum Abschluß des Gefechtes am 13. September.

Als Munövergebiet für die Übungen im Armeecorpsverband (Division gegen Division) war das Gelände zwischen Schwyz und

272

dem Zürchersee und diesem letztern entlang bis nach Utznach gewählt worden. Es bot dieser Terrainabschnitt den Vorteil, die Truppen des IV. Armeecorps in schwierige Verhältnisse zu bringen, wie sie der Gebivgskrieg mit sich bringt, anderseits war doch das Gelände im allgemeinen übersichtlich und gestattete die Entwicklunggrößerer Massen.

Auch im Berichtsjahre wurde wieder ein Verfügungsdetachement aus drei Rekrutenbataillonen unter dem Kommando des Herrn Generalstabsoberstlieutenant Köchlin formiert. Dasselbe war am 11.

und 12. September der VIII. Division, weil diese an beiden Tagen die IV. Division angreifen und zurückwerfen sollte, zugeteilt. Um das Schützeubataillon 4, das seinen Wiederholungskurs im Gotthard gebiet 7M bestehen hatte, zu ersetzen, wurde das Schützenbataillon 6 zu den Schlußmanövern zugezogen.

Die Truppenkörper des IV. Armeecorps wiesen beim Dienstaustritt folgende Bestände auf: IV. Division VIII. Division Total

Offiziere.

472 434

Mannschaft.

Total.

12,364 9,500

Pferde.

11,892 9,066

906

20,958

21,864

2961

1534 1427

Die Truppenkörper, welche zu den Schlußmanövern zugezogen worden waren, wurden in folgender Stärke entlassen: Offiziere.

Mannschaft.

,,

23 29 20 21 23

312 739 596 499 843

Total.

335 768 61 H 520 866

Pferde.

158 22 21 19 21

Total

116

2989

3105

241

Gebirgsartillerieregiment Schützenbataillon 6 ...

Rekrutenbataillon III. Kreis

v. ,,

VII.

Als Schiedsrichter funktionierten bei den Armeecorpsübungen die Herren Oberstdivisionäre Rudolf, Müller und David, Generalstabsoberst Weber, Kavallerieoberst Gugelmann und Artillerieoberst Turrettiui.

Den Armeecorpsübungen lag folgende allgemeine Kriegslage zu Grunde: ,,Eine Ostarmee ist nach Einnahme und Besetzung des St. Luzieusteig in die schweizerische Hochebene eingedrungen und hat bei

273 Zürich die Limmat überschritten. Sie wendet sich mit ihren Hauptkräften gegen das Gros der Westarmee im Reußthal. Eine Division der Ostarmee (Ostdivision = IV. Armeedivision) schickt sich an, vom obern Zürichsee in die Innerschweiz einzudringen, während bei Schwyz sich eine Division der Westarmee besammelt. (Westdivision = VIII. Armeedivision), um diesem Vorgehen zu begegnen.

Die Eingänge ins Hochgebirge bei Chur und Näfels sind von der Westarmee besetzt."

Für den 10. September erhielten beide Divisionskommandanten vom Leitenden eine offensive Aufgabe, nämlich derjenige der IV. Division sich des Thalkessels von Schwyz zu bemächtigen, derjenige der VIII. Division den Gegner über die Linthlinie zurückzuwerfen.

Es war ein Rencontregefeeht zwischen Rothenthurm und Biberbrück beabsichtigt. Die IV. Division unterbrach aber ihren Vormarsch und besetzte eine Stellung zwischen Altmatt und Kreuzweid mit der Reserve in Hartmannsegg. Der Angriff der durch das Gebirgsartillerieregiment verstärkten VIII. Division vollzog sich in dem schwierigen Gelände, namentlich seitens des rechten Flügels, etwas langsam und wurde vom Leitenden das Gefecht als unentschieden bezeichnet.

Für den 11. September erhielt die IV. Division den Befehl, eine Verteidigungsstellung hinter der Sihl einzunehmen, während die Vin. Division dieselbe zurückzuwerfen hatte. Für diesen und den folgenden Tag war der VIII. Division die Kavalleriebrigade mit der Masohinengewehrbatterie (mit Ausnahme einer Schwadron, welche bei der IV. Division verblieb) und das Rekrutenregiment zur Verstärkung zugeteilt worden ; ebenso blieb daslGebirgsartillerieregiment bei dieser Division bis zum 12. September. Die Dislokation der IV. Division war vom 10. auf den 11. September eine ausgedehnte, und da die VIII. Division schon morgens 4 Uhr in verschiedenen Kolonnen zum Teil gegen den Etzel, zum Teil diesen rechts umfassend aufbrach, gelang es letzterer, die Stellung bei Stoffelweid und Schönboden zu besetzen, ehe die rasch herbeigezogenen Kräfte der IV. Division dies zu verhindern vermochten. Immerhin entschied der Leitende, da die Straßen über den Etzel und die Schindellegi noch von der IV. Division gesperrt waren und deshalb die Artillerie und der Train der VIII. Division nicht nachgebracht hätten werden können, daß es der IV. Division, trotz der bedeutenden
Erfolge der Vili. Division, an diesem Tag gelungen sei, den Gegner am Durchbrach gegen den Zürichsee und in das Linthgebiet zu verhindern.

Arn Nachmittag des 11. September ging die IV. Division, weil die Ostarmee im Rückzug hinter die Limmat angenommen war, bis Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. 11.

19

274

hinter die Wäggithaler Aa zurück und bezog dort Eantonnemente.

Die VIII. Division folgte bis in die Gegend von Lachen. Am Morgen des 12. September hatten beide Divisionen vor dem Inspizierenden, Herrn Bundespräsident Frey, zu defilieren. Wir müssen hierbei konstatieren, daß dadurch weder Zeit verloren ging, noch die Truppen wesentlich mehr angestrengt wurden. Es kam an diesem Tage nicht mehr zum Zusammenstoß der beiden Divisionen, da die IV. Division es vorzog, die Aalinie, bevor sie angegriffen wurde, zu räumen, um sich hinter den Linthkanul zurückzuziehen.

Für das Corpsmanöver am 13. September wurde der markierte Gegner unter das Kommando des Kreisinstruktors der IV. Division, des Herrn Oberst Bindschädler, gestellt. Es wurde eine Division formiert, in welcher die Schutzenbataillone 6 und 8 und das Rekrutenregiment 5 Infanterieregimenter darstellten. Ferner markierten die zugeteilten Specialwaffen 3 Schwadronen (Schwadron 11), 8 Batterien (Artillerieregiment 3/IV und 3/VIII) und l Sappeurhalbbataillon (l Sappeurcompagnie). Die Ostdivision nahm Aufstellung hinter der Linth zur Deckung der Hummelwaldstraße in der Nähe von Gauen. Der Armeecorpskommaudant disponierte die Kavalleriebrigade von Maseltrangen an der Front des Gegners vorbei auf den linken Flügel, die IV. Division auf seinen rechten Flügel zum Angriff von Rieden über Gommiswald mit der Richung Bildhaus, mit einem linken Seitendetachement über den Jestenberg, um dem Gegner den Rückzug auf der Hummelwaldstraße abzuschneiden.

Die VIII. Division hatte vorerst in der Front von Steinerbrugg bis Starenberg zu demonstrieren, um sich dann dem Angriff der IV. Division anzuschließen, und zwar in der Richtung Gauen. Die gesamte Artillerie, mit Ausnahme des Gebirgsartillerieregiments, welches den rechten Flügel zu begleiten hatte, nahm auf dem nördlichen Rande des Buchberges Stellung. Die IV. Division griff zuerst den Gegner kräftig an, da sie aber von der VIII. noch nicht unterstützt werden konnte, wurde ihr der Befehl gegeben, vorläufig anzuhalten, bis dann die VIII. Division gemeinschaftlich mit derselben den Angriff auf die Stellung bei Gauen und nachher auf das Kloster Sion durchführte, wobei allerdings nur die Gebirgsartillerie mitwirken konnte, da die Feldartillerie noch zu weit entfernt war.

Der Ruckmarsch und Bahntransport der Truppen
begann sofort nach beendigtem Corpsmanöver. Der Transport verlief ohne Unfall, doch hatten einzelne Züge bis 6 Stunden Verspätung. Ohne Zuhülfenahme der Nacht und ohne Einschränkung des gewöhnlichen Verkehrs hätte der Truppentransport in 2 Tagen nicht bewältigt werden können. Die rechtsufrige Zlirichseebahn konnte für die Truppenbeförderung noch nicht benutzt werden ; die Südostbahn

275 ist der großen Steigungen wegen nicht sehr leistungsfähig, doch führte sie immerhin in der Nacht vom 13./14. 5 Bataillone nach Goldau. Die Rampen und Geleiseanlangen auf den in Anspruch genommeneu Stationen der linksufrigen Zürichseebahn und der Vereinigten Schweizerbahnen sind für größere Truppentransporte ungenügend. Die Genietruppen verlängerten die Rampen der hauptsächlichsten Verladstationen. Die Vereinigten Schweizerbahnen verfügen nur knapp über das Personal und Material, das sie für den täglichen Verkehr gebrauchen. Was aber den Eisenbahnverkehr am meisten erschwerte, waren die Bahnhofumbauten im Hauptbahnhof in Zürich. Auf dem obera Zürichsee hat der Dampfschiffverkehr gänzlich aufgehört und das Öffnen und Schließen der Drehbrücke im Rapperswyler Damm ist umständlich, zeitraubend und eingeschränkt durch den Eisenbahnverkehr auf dem Damm.

Über die Truppenführung werden folgende Bemerkungen gemacht : Es herrschte zu wenig Einheit im Zusammenwirken der einzelnen Wafien; ferner fehlte oft der Zusammenhang zwischen den mit- und nebeneinander fechtenden Abteilungen ; in der Verteidigung war die Front meist zu ausgedehnt und fehlte der Entschluß zum Gegenstoß. Die Unterführer waren über die Kriegslage und die erlassenen Befehle meist zu wenig orientiert. Es fehlte oft an der Klarheit des Entschlusses und infolgedessen wurden halbe oder fehlerhafte Maßregeln erlassen. In den Kantonnementen wurde der innere Dienst von den Offizieren nicht genügend überwacht.

Die Marschleistungen waren gute, zum Teil sogar ganz hervorragende, aber auch auf dem Marsche fehlte hie und da die Aufsicht der Offiziere und wurden Details, die aber die Marschleistung der Truppen wesentlich beeinflussen, vernachlässigt. Bei der Sicherung wird namentlich die Vernachlässigung des Flankenschutzes und die ungenügende Aufklärung während des Gefechtes gerügt.

Was die einzelnen Waffen anbelangt, so wird hervorgehoben, daß die I n f a n t e r i e Fortschritte gemacht hat, was die Disciplin in der Ruhe, auf dem Marsehe und im Gefechte anbelangt. Hingegen ließ die Feuerleitung und die Feuerdisciplin noch sehr zu wünschen übrig und mußte namentlich auch die Mißachtung des feindlichen Feuers immer wieder gerügt werden. Auch wurde der Angriff nicht überall genügend durch das Feuer vorbereitet. Geschlossene Unterstützungen und
Reserven wurden zu nahe an die Feuerlinie herangebracht und auch Flankenmärsche im feindlichen Feuer ausgeführt. Ferner wurde das Gelände nicht genügend ausgenutzt und war das Vorgehen nicht immer ein einheitliches und gut geordnetes. Trotzdem wurde der Zusammenhang im großen ganzen aufrecht erhalten und die Truppen waren nach beendigtem

276 Gefechte jeweilen rasch wieder geordnet. In der Verteidigung ist die alte Klage laut geworden, daß die Truppen sich nicht bis zum Beginn des Feuers hinter den Deckungen aufstellen und sich vorn nur durch einzelne Leute sichern lassen, sondern daß der Angreifer schon von weitem her die Stärke und die Stellung des Verteidigers einsehen konnte.

Bei der1 K a v a l l e r i e wird gerühmt, daß der Meldedienst von den einzelnen Reitern gut besorgt worden sei; hingegen soll es einzelnen Führern an der nötigen Initiative gefehlt haben. Gute Dienste hat die Kavalleriebrigade am zweiten Corpsmanövertage im Gefechte zu Fuß geleistet und ist dieselbe dabei namentlich durch die Maschinengewehrbatterie kräftig unterstützt worden. Diese letztere war sehr beweglich und vermochte der Kavallerie überall hin zu folgen.

Die Aufgabe der A r t i l l e r i e war eine schwierige, da das Gelände der Verwendung dieser Waffe meist ungünstig war. Doch haben ihre Leistungen im allgemeinen befriedigt.

Bei den G e n i e t r u p p e n fanden alle Abteilungen Verwendung.

Es wurden Brücken über die Reuß und den Linthkanal geschlagen, Telegraphenkabel gelegt, Eisenbahnrampen erstellt, Wege verbessert und Stellungen fortifikatorisch verstärkt. Immerhin wird geklagt, daß die Genietruppen noch mehr hätten zur Verwendung kommen können. Die Leistungen waren in jeder Beziehung befriedigend.

Die bei den diesjährigen Herbstübungen bei der IV. Division fortgesetzten Versuche mit den Sanitätssektionen scheinen besser ausgefallen zu sein, als die letatjährigen. Der Gesundheitszustand war ein über alles Erwarten günstiger.

Die C o r p s v e r p f l e g u n g s a n s t a l t wurde für die ganze Dauer des Dienstes in Seewen, in unmittelbarer Nähe des Bahnhots Schwyz installiert. Da ihr hier nach allen Richtungen Eisenbahnen zur Verfügung standen, so konnte sie des Verpflegungstrains ganz entbehren, sie brauchte nur einen zweispännigen Wagen.

Im Gebiet der ArmeecorpsUbungen war kein Stroh erhältlich.

Das Oberkriegskommissariat legte daher einige Strohmagazine für die Bivouaks an. In den Kantonnementen behalf man sich mit Riedheu.

Die Verpflegungsabteilung des Armeecorps arbeitete sehr gut und lieferte pünktlich. Daa Fleisch wurde gerühmt. Auch das Konservenfleisch wird gern genossen. Die Suppenkonserven werden ebenfalls immer besser gewürdigt und sind gut und nahrhaft, sobald sie nur richtig gekocht werden. Während den Divisions- und

277

Armeecorpsmanövern wurde am frühen Morgen abgekocht, die Suppe genossen, das Fleisch dagegen mitgetragen und während des Tages verspiesen. Der Soldat erhielt ebenfalls am Morgen seine Portion Käse und eine Portion Suppenkonserve ausgeteilt. Die letztere wurde abends im Kantonnemente gekocht und genossen.

Der Wein kam abends zur Verteilung. Infolge einer Anregung vom Truppenzusammenzug 1893 wurde erwogea, ob nicht, statt den Wein in natura zu verabfolgen, der Gegenwert in Geld zu verabreichen sei. Man fand aber, der Wein werde in natura viel mehr geschätzt, als dies mit dem kleinen Geldbetrag der Fall ist, und so blieb es beim alten System der Weinverteilung in natura.

An drei Tagen wurden statt des Ochsenfleisches die Notportion (Konservenfleisch) verabreicht. Von diesen Notportionen wurde die erste während des Vorkurses, die zweite während den Divisionsübungen und die dritte am letzten Manövertag genossen. Die Verpflegung darf als eine genügende bezeichnet werden.

Die Proviant- und Bagagetrains beider Divisionen wurden jeweilen vor Abbruch des Gefechts so nahe als thunlich herangezogen und vor der Kritik die neue Dislokation ausgegeben. Wenn es trotzdem vorkam, daß die Trains einzelner Einheiten zu spät eintrafen, so sind die mit dem Verpflegungsdienst der betreffenden Truppen betrauten Offiziere daran schuld.

Im L i n i e n t r a i n bestehen ganz bedeutende Lücken. Diese Lücken konnten aus dem verfügbaren Verpflegungstrain ausgefüllt werden, der beinahe ganz hierfür verwendet wurde. Nur wenige Unteroffiziere und Soldaten konnten entlassen werden.

Die Unterkunftsverhältnisse waren besser, als sie erwartet worden waren. Die Bevölkerung nahm überall die Truppen gut auf und das Verhältnis zwischen Truppen und Bevölkerung war ein recht erfreuliches.

Die F e l d p o s t hat ihre Aufgabe gut gelöst. Wenn hie und da Klagen laut wurden, so kam dies daher, daß Forderungen gestellt wurdea, die eine Feldpost nicht erfüllen kann und für die sie nicht da ist. Es ist kein Zweifel, daß nach Einführung der Postordonnanzen der Postdieost ein noch geregelterer werden wird.

Die starken Steigungen der Straßen und der schlechte Zustand der Vicioalwege waren für den Dienst der Radfahrer nicht günstig.

Immerhin haben die Radfahrer ihren Dienst zur Zufriedenheit besorgt.

Die Feldgendarmerie war ähnlich wie 1893 und in gleicher Gesarotstärke zusammengesetzt, d. h. aus Polizeisoldaten derjenigen Kantone, in deren Gebiet die Übungen stattfanden. Die Feld-

278

gendarmerie hat in den Kantonnementen und bei den Manövern gute Polizei gehalten.

Die diesjährigen Herbstubungen haben neuerdings wieder die Zweckmäßigkeit der Vereinigung eines ganzen Armeecorps, namentlich für die Ausbildung der höheren Fuhrer, gezeigt. Es trat auch dieses Jahr die erfreuliche Thatsache zu Tage, daß in der höheren Führung wesentliche Fortschritte gemacht worden siüd.

Es spricht sich auch der Inspizierende, Herr Bundespräsident Frey, darüber, sowie über die vorzügliche Leitung der Übungen und die hervorragenden Leistungen der Truppen in seinem Tagesbefehle anerkennend aus, und schließen wir mit demselben den Bericht über die diesjährigen Herbstübungen: ,,Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten!

Die Herbstmanöver des IV. Armeecorps gehen ihrem Abschluß entgegen. Der festen und umsichtigen Leitung dieser Manöver ist es gelungen, denselben wiederum das Gepräge ernster Kriegsübungen aufzudrucken. Die Anforderungen, welche an die Offiziere und Mannschaften gestellt werden, sind heute weit größere, als in frühem Jahren.

Ich bin glücklich, feststellen zu dürfen, daß Ihr Euch diesen Anforderungen, soweit die Verhältnisse einer Milizarmee es ermöglichen, gewachsen gezeigt habt. Ihr habt gute Disciplin gehalten, Ihr habt ungewöhnliche Strapazen willig ertragen. Ihr habt namhafte Fortschritte in Eurer militärischen Ausbildung zu Tage gefördert.

Im Namen des Bundesrates danke ich Euch.

Ich danke dem Kommandanten des Armeecorps, der Eures Vertrauens würdig ist, für die vortreffliche Führung unter schwierigen Verhältnissen. Meine Anerkennung zolle ich auch der Tüchtigkeit und der Gewissenhaftigkeit der übrigen Führer hoch und niedrig, welche ihre Pflicht gethan haben.

Die Fehler, welche begangen wurden, sind jeweilen an Ort und Stelle gerügt worden. Erfolge und Mißerfolge sollen Euch für die Zukunft zum Sporn dienen.

Kehrt nun heim zu den Eurigen, die Euch mit Ungeduld erwarten. Haltet Euer Wehrkleid und Eure Waffe in Ehren!

Richtet Euern Blick allezeit auf das Vaterland, das zu schützen Eure Pflicht ist und das in diesen Jahren beträchtliche Opfer gebracht hat, damit es Euch am Nötigen nicht fehle, wenn Ihr zur Aufrechterhaltung unserer Ehre und Unabhängigkeit eines Tages ins Feld ziehen müsset.

Gehabt Euch wohl !tt

279 Präsenzstand der Bataillone in den Wiederholungskursen.

A.uszue:Zur Übung eingerückt.

1892.*) 1894.

I. Division.

Schützen bataillon l Füsilierbataillon l

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Total

736 682 646 683 745 730 739 739 662 724 663 739 788

847 774 784 770 859 851 1,048 830 772 785 854 864 791

9276

10,829

Zur Übung eingerückt.

II. Division.

Schützenbataillon 2 , Füsilierbataillon 13 .

1892. *)

14.

17.

18.

19.

20, 21, 22

23, 24

Total

1894.

698 659 545 579 602 715 829 882 849 917 918 852 823

584 639 800 820 781 871 900 1,047 989 1,004 1.053

9868

11,568

1^043

1,037

*) Im Jahre 1892 ist der letzte Jahrgang in allen Divisionen nicht einberufen worden.

280 Zur Übung eingerückt.

Tl. Division.

Schützenbataillon 6 .

Füsilierbataillon 61 .

62.

63.

64.

65.

66.

67.

68.

69.

70 .

71.

72.

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Total

TU. Division.

Schützenbataillon 7 .

Füsilierbataillon 73 .

74.

75.

76.

77.

78.

79.

80.

81.

82.

83.

84.

1892. *)

1894.

733 935 752 723 738 819 740 739 742 709 661 639 729

800 970 822 851 894 837 823 797 847 805 866 681 878

9659

10,871

Zur Übung eingerDckt.

1892.*) 1894.

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Total

765 676 708 796 749 748 917 839 827 713 701 749 793

966 757 817 814 804 820 1,019 896 898 724 741 825 880

9981

10,961

*) Im Jahre 1892 ist der letzte Jahrgang in allen Divisionen nicht einberufen worden.

281 Zur Übung eingerückt.

IT. Division.

Füsilierbataillon 37 38 39 40 41 42 43.

44 45 46 47 48

1892. *)

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1894.

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766 756 781 680 758 714 681 578 616 812 774 631

819 840 1,025 840 917 853 759 676 737 908 907 766

Total

8547

10,047

Zur Übung eingerückt.

TIII. -Division.

1.

SchützenbataillonL 8 8 Füsilierbataillon 85 86 ·n 88 . .

·n 89 , .

·n 90.

·n 91 .

·n 92 93 94 95 96

1892. *)

. . . 616 . . . 808 . . . 558

1894.

627 . ..

. . 472 . . 597 .

.

. . . 608 . . . 535 . . .

. . 561 . . . 502

706 920 639 743 932 662 608 536 539 566 533

. . . 478

56«

.

Total

.

804

7166

7950

3. Offizierbildungsschulen.

Der Bestand der Schulen und deren Resultate hinsichtlich des Erfolges sind ätis nachstehender Tabelle ersichtlich :

*) Im Jahre 1892 ist der letzte Jahrgang in >llen Divisionen nicht einberufen worden.

282 Schüler.

I. Division

n.

in.

iv.

v.

VI.

VII.

VIII.

,, ,, ,, ,,

, ,,

Total 1893

27 21 27 24 35 26 23 21 204 191

Zur Brevetlerung nicht empfohlen. '.empfohlen.

27 21 24 24 34 25 23 17 195 182

-- -- 2 1*

-- 1* 1 --4* 9 9

Nach der Zugehörigkeit der Teilnehmer zu den Divisionen ergiebt sich folgendes Verhältnis: Zahl der Teilnehmer.

Nicht Brevetiert. brevetiert.

Total.

I. Division 28 28 21 21 II.

,, III.

,, 26 29 IV.

,, 23 23 27 26 v,, 30 31 vi.

,, vu.

,, 24 24 VIII.

17 21 204 Total 195 In die Offizierbildungsschulen der I. und VIII. Division wurden 11 Unteroffiziere der Festungsartillerie einberufen, welche mit Ausnahme von zweien zur Beförderung empfohlen wurden.

Ferner bestand mit Erfolg die Offizierbildungsschule der V. Division ein Verwaltungsoberlieutenant, der hernach zur Einteilung bei der Infanterie dem Kanton Tessin überwiesen wurde.

4. Schiessschulen.

a. Offiziere.

Es wurden fünf Schulen für neu ernannte Offiziere und zwei Kurse für höhere Offiziere, alle in Wallenstadt, abgehalten.

* Mit Verpflichtung, vor ihrer Beförderung noch eine Unteroffiziersschnle zu bestehen.

283 Ihre Zusammensetzung war folgende: Die Infanterieoffiziere verteilen sich nach Divisionen:

Teilnehmer.

JS

a i O

0*

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«2

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c

g 1 I. 11. III. IV. V. VI. VII. VIII.

"·c o 1 «B "fs :«: *s O>

2 8 245 31 33 31 12 27 34 29 26

6 2

1893 2 238 -- 6 4 250 31 36 27 39 23 35 26 18

1 2

1894 3 231

1

b.

Unteroffiziere.

Der Bestand und Erfolg der Schulen war folgender: Bestand der Schulen am letzten Diensttage.

Divisionskreis.

O)

i es ^ ti Z Jj> 0
I II

m IV

v VI VII

1 ex l* 0

M

12 12 11

1

11 11

-- 1

1

1

12 ' -- 10

1

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11

--

1894 1893

90 88

5 --

C 0>

2 *o e»

189 202 224 211 185 235 192 190

1628 1639

Zu Korporalen à


° 3 % &

21 11 « &

202

188

1

215 236

189

13 24

n ·** o 1-

222

200 205

6

197 247

182

3

231

4

203

186 165

6

201 1723 1727

1546 1575

25 82 64

284

Die Vergrößerung des Schießplatzes in Wallenstadt ermöglichte, die taktischen Schießübungen mit scharfer Munition in ausgedehnterer Weise und weit instruktiver zu gestalten und durchzuführen, als es bisanhin der Fall sein konnte. Auf die Kritik der bei diesen Übungen von den Offizieren gemachten Fehler in der Feuerleitung und in der Führung ihrer Abteilungen, sowie auf die Besprechung und Vergleichung der von den Truppen erschossenen Resultate wird beim Unterricht der Hauptnachdruck gelegt, und es konstatieren auch die Inspektionsberichte, daß durch das angewandte, praktische Unterrichtsverfahren die Offiziere für ihre Aufgaben in der Feuerleitung gut vorbereitet werden.

In der Anlage und Durchführung des Unterrichtes bei den Schießkuraen der Stabsoffiziere wurden zweckmäßige Verbesserungen vorgenommen. Der Nutzen dieser Kurse für das Verständnis dieser Offiziere in allem, was die Leistung des Gewehres und insbesondere ihre Ausbildung im Feuergefechte betrifft, wird allgemein anerkannt.

Die Unteroffiziersachulen, deren Unterricht ausschließlich von den Instruktionsoffizieren geleitet ist, erfreuen sich fortgesetzt eines sehr befriedigenden Erfolges. Die Schießresultate dieser Schulen haben sich im Einzelfeuer um durchschnittlich 2--3 °/o gegenüber dem Vorjahre erhöht, und auch im Magazinfeuer sind die Resultate im mäßigen Fortschreiten begriffen. In den Schießresultaten der Offiziersschießschulen sind mehr Schwankungen zu verzeigen, sie sind aber erklärlich, da die Resultate schon 1893 eine nicht leicht zu übertreffende Höhe erreicht hatten.

5. Kurs für Trompeterkorporale.

An diesem Kurse, der in Verbindung mit der Unteroffiziersschule der VII. Division in St. Gallen und unter der Leitung des Kreisinstruktors dieser Division stattfand, nahmen 11 Trompeterkorporale der IV., 9 der VI., 8 der VII. und 7 der VIII. Division, zusammen 35 Mann, teil. Von diesen wurden 15 zur selbständigen Leitung auch der aus den drei Bataillonstrompeterspielen zusammengesetzten Regimentsmusiken gut befähigt und einer als zum Trompeterkorporal nicht geeignet erklärt.

285

6. Obligatorische Schiessübungen.

Laut Schießtabellen haben sich an diesen Übungen beteiligt: 1891.

Auszug:

Füsiliere Schützen Landwehr: Füsiliere Schützen

.

.

.

.

1892.

1893.

1894.

. . 1704 . . . 111 . . 1020 . .

65

796 51 1250 71

3248 207 656 33

723 40 1829 73

Total

2168

4144

2665

2900

Von der Landwehr rückten 1894 noch 440 Mann mit dem Vetterligewehr ein, alle übrige Mannschaft besaß das Gewehr Mod. 89.

Während die Schießresultate des Auszuges mit dem neuen Gewehre eine recht namhafte Verbesserung sowohl im Einzel- als im Magazinfeuer gegenüber dem Vorjahre verzeigen, sind sie bei der Landwehr ganz bedeutend zurückgegangen. Einzig im Magazinfeuer haben die Schützen der Landwehr ihre vorjährigen Resultate übertroffen.

7. Freiwilliges Schiesswesen.

Das Ergebnis der in den Monaten November bis Februar stattgefundenen Revision der Schieß berichte der Vereine ist folgendes: Anzahl Vereine, welche behufs Bezug einer Subvention Schießtabellen eingereicht haben

1894.

1893.

2,977

2,950

Die Totalmitgliederzahl dieser Vereine beträgt 133,459 134,094 Auf den Bundesbeitrag haben verzichtet, resp.die obligatorischen Übungen nicht geschossen oder sind nicht beitragsberechtigt 46,993 34,286 Total berechtigte Mitglieder

86,466

99,808

286 Von den berechtigten Mitgliedern haben erhalten : 1894.

1893.

Fr.

Fr.

a. für Bedingungsschießen 86,084 Mitglieder à Fr. 1. 80 = . . 154,861. 20 b. für Re voi verschießen (43 Vereine) 432 Mitglieder à Fr. 3 = . .

1,296. -- Zusammen 86,466 Mitglieder = 156,157. 20 c. am Vereinswettschießen beteiligten sich von 2977 Vereinen 340 Vereine (11,4 °/o) mit 6521 Mitgliedern à Fr. 1. 20 = . .

7,825. 20 An Bundesbeiträgen wurde total den Vereinen bezahlt 163,982. 40 261,117. 20 An 39 Kadettencorps aus 12 Kantonen mit zusammen 4295 Kadetten wurde bezahlt : I. Schießklasse: 1503 Kadetten à Fr. 1. 50 Fr. 2254. 50 II. Schießklasse: 661 Kadetten à Fr. 2. -- ,, 1322. -- 2164 Kadetten (1893: 1828 Kadetten)

3,576. 50

3,045. --

Generaltotal Bundessubvention · 167,558. 90

264,162. 20

Die Zahl der Schießvereine hat sich im Jahre 1894 um 27 vermehrt. Der Rückgang der Mitgliederzahl um 635 ist nur ein scheinbarer, da eine größere Zahl von Vereinen in ihren Berichten nur die Zahl derjenigen Mitglieder angegeben hat, welche im Verlaufe des Jahres sich an Übungen beteiligt hatten.

Daß die Zahl der berechtigten Mitglieder von 99,808 auf 86,466 zurückgegangen ist, rührt in erster Linie daher, daß im Jahre 1894 nur der Auszug von 2 Divisionen (III. und V.) schießpflichtig war, während im Vorjahre der Auszug von 6 Divisionen zu schießen hatte. Sodann* hat die Bestimmung des Schießprogramms, welche für die Beitragsberechtigung die Erfüllung der Präcisiousbedingungen in wenigstens 2 Übungen forderte, sowie auch die verschärfte Kontrolle der Vereine dazu beigetragen, daß mehr Mitglieder auf den Bundesbeitrag verzichteten oder nicht zu demselben berechtigt waren.

287 Endlich rührt die Verminderung des Gesamtbeitrages an die Schießvereine von Fr. 261,117. 20 im Jahr 1893 auf Fr. 163,982. 40 im Jahr 1894 von der Herabsetzung des Bundesbeitrages her, welche mit der Herabsetzung des Munitionspreises in Übereinstimmung gebracht wurde.

Angesichts dieses Ergebnisses glaubten wir pro 1895 auf die verschärften Präeisionsbedingungen und noch einige andere Bestimmungen, durch welche sich die Vereine zu sehr beengt fühlten, verzichten zu müssen.

An Vereinswettschießen haben im Jahr 1894 340 Vereine teilgenommen (wovon 129 aus dem Kanton St. Gallen) gegenüber 374 Vereinen im Vorjahre. Wir haben daher das Vereinswettschießen pro 1895 zwar beibehalten, aber doch den Vereinen die Möglichkeit geboten, die gleiche Übung als fakultatives Schießen vom einzelnen Vereine durchzuschießen.

Bei den Kadetten ist eine bedeutende Vermehrung eingetreten ; während 1893 35 Kadettencorps aus 11 Kantonen mit 3099 Kadetten, wovon 1828 berechtigt waren, sich um den Bundesbeitrag beworben hatten, meldeten sich im Berichtsjahre 39 Corps aus 12 Kantonen mit 4295 Kadetten, wovon 2164 zum Beitrage berechtigt sind.

8. Centralschulen.

Es wurden abgehalten: Drei Centralschulen I in Thun, eine Centralsehule II, welche nach vierwöchentlichem Aufenthalte in Thun sich in Verbindung mit einer Übungsreise über den Brünig nach Luzern begab und dort ihren Unterricht mit Übungen im Gelände, sowie mit einer Besichtigung der Gotthardbef'estigungen abschloß, und eine Centralsehule III in Frauenfeld, deren Übungsreise über Bülach, Zurzach, Brugg, Aarau bis Solothurn sich erstreckte.

Die Beteiligung war folgende :

288

Nach Divisionen.

Teilnehmer.

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Centralschulen.

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49

44

5

8

5

7

III

23

1

6

2

3

2

37

37 --

5

5

4

1894

171 11

30

11

1893

157 13

29

11

3

i*

7 19 23 24 18 20

10

11

21

2

4

8

2

4

6

5

--

4

5

4

6

5

--

--

3

12

3 238 226 12 32 33 35 31 26

20

22

26

2

11

9

3 222 212 10 32 20 22 25 30

34

25

18

1 15

1

152 145

VII. Vili.

289 Unter der Leitung des Kommandos der Centralschulen fand in Thun auch ein Kurs für Stabssekretäraspiranten statt. Sämtlichen 19 Teilnehmern wurde das Zeugnis der 'Befähigung zum Stabssekretär erteilt.

Endlich wurde noch ein Kurs höherer Offiziere des l Arméecorps unter der Leitung des Kommandanten dieses Armeecorps zunächst während vier Tagen in Freiburg abgehalten, um dann eine zwölftägige Übungsreise über Kerzers, Jolimont, Murten, Payerne, Echallens, Moudon, Oron, Vivis nach St. Maurice auszuführen. Nach dem aufgestellten Unterrichtsprogramme hatten die teilnehmenden Offiziere während ihres Aufenthaltes in Freiburg die Anlagen filr Friedensmanöver, wie sie bei den Herbstübungen der Armeecorps stattfinden, und auf der Übungsreise die Aufgaben für kriegsgemäüe Operationen, zuerst von Division gegen Division und hernach von Armeecorps gegen Armeeeorps, zu bearbeiten. Eine Studie der Verteidigung von St. Maurice schloß den Kurs, der vom Vorsteheides eidgenössischen Militärdepartements inspiziert wurde.

Am Kurse nahmen teil 2 Divisionskommandanten, 4 Infanteriebrigadekommandanten, 8 Generalstabsoffiziere, 2 Regirnentskommandauten der Kavallerie, l Brigadekommandant und 2 Stabschefs der Artillerie, der Geniechef des Corps und l Geniehauptmann, der Corpskriegskommissär mit seinem Adjutanten, ein Stabspferdearzt und die beiden Adjutanten des Arrneecorpskommandanten, zusammen '26 Offiziere. Dem Kommaudo waren als Lehrer beigegeben der Oberinstruktor der Infanterie, der Kreisinstruktor der I. Division und der Stabschef des I. Armeecorps.

9. Unterricht am Polytechnikum.

Die Zahl der eingeschriebenen Schüler und Zuhörer, die an dem kriegswissenschaftlichen Unterricht teilgenommen haben, war folgende: a. Wintersemester 1893194.

Taktik in Verbindung mit Kriegsgeschichte Innere Ballistik Rekognoszieren Allgemeine Waffenlehre Permanente Befestigung

Bnndesblatt. 47. Jahrg. Bd. II.

. . . .

26 Mann 21 ,, 40 ,, 11 ,, 39 ,,

20

290

b. Sommersemester Ì894.

Taktik in Verbindung mit Kriegsgeschichte . . . . 14 Mann Äußere Ballistik 5 ,, Croquieren 14 ,, Feldbefestigung 15 ,, Schießtheorie 23 ,, Schießübungen . 16 ,, Geschütz- und Geschoßfabrikation 12 w c. Wintersemester Ì894I95.

Taktik in Verbindung mit Kriegsgeschichte . . . . 17 Mann Innere Ballistik 19 ,, Militärtopographie 19 ,, Schießen der Infanterie 38 ,, Schießübungen 33 ,, Allgemeine Waffenlehre 18 ^ Permanente Befestigung 8 ,, Die Vorlesungen über Taktik und Kriegsgeschichte übernahm im Wintersemester 1894/95 Herr Oberstdivisionär Alexander Schweizer an der Stelle des wegen Krankheit beurlaubten Professors Oberst Rothpletz.

Die Vorlesungen über allgemeine Waffenlehre und permanente Befestigung erteilte im Wintersemester 1894/95 Herr Artilleriemajor Scherer.

P r ü f u n g e n legten ab: Ende Wintersemester 1893/94 15 Mann Ende Sommersemester 1894 .

16 ,, Gesamtnoten erhielten: Ende Wintersemester 1893/94 -- Mann Ende Sommersemester 1894 l ,, C. Kavallerie.

1. Beschaffung der Kavalleriepferde.

Bestand an Remonten am 31. Dezember 1893 . .

Ankauf im Ausland Ankauf im Inland . .

591 Stück 525 ,, 96 ·n

Total 1212 Stück Am 31. Dezember 1894 war der Bestand an Pferden im Depot, und in den 2 Remonteakursen 577 Retnonten und 102 Depotpferde;

291 letztere zur Berittenmachung remontierender Mannschaft und zur Verwendung als Reservepferde in Schulen.

Im Berichtsjahr wurden im ganzen 224 eingeteilte Kavalleristen neu beritten gemacht. Hierfür wurden verwendet 67 Remontenpferde und 157 Pferde, welche von Kavalleristen, die aus der Wehrpflicht traten, zurückgenommen wurden oder die man den Reitern ausgetauscht hatte.

Am 31. Dezember 1894 traten 215 Mann in die Landwehr über.

Von diesen waren 141 Mann im Besitz ihres ersten Pferdes, 7 Mann hatten kein Pferd mehr und 67 Mann waren im Besitz von Ersatzpferden.

Von diesen letztgenannten 67 Ersatzpferden kamen 23 ins Depot zurück und die andern 44 Pferde wurden als freies Eigentum, als Landwehrpferde oder als Drittmannspferde von den Reitern erworben.

2. Centralremontendepot.

Pferdebestand am 1. Januar 1894 (Remonten- und Depotpferde) Zu w a c h s : Angekauft im Ausland 525 Stück Angekauft im Inland 25 ,, Vom Fohlenhof übernommen . . . .

34 ,, Selbstgestellte Rekrutenpferde . . . .

32 ,, Selbstgestellte Ersatzpferde 5 ,, Zurückgenommene Pferde 265 ,, Total Davon kamen in Abgang: Umgestanden 36 Stück Ausrangiert 131 ,, An die Regieanstalt abgegeben . . .

14 ,, An Offiziere verkauft -30 ,, An Rekruten abgegeben 507 ,, , An remontierungspflichtige Mannschaft abgegeben 224 ,, Aus dem Depot nachträglich als Landwehrpferde verkauft 3 ,, Selbstgestellte Pferde nachträglich refüsiert l ,,

739 Stück

886

1625 Stück

946

Bestand des Depots am 31. Dezember 1894, inkl. der Pferde in den beiden ersten Remoutenkursen . .

,,

,,

679 Stuck

292 Beobachtungs- und Redressurpferde Davon wurden den Reitern wieder zurückgegeben 215 Stück und zurückgenommeu 137 ,, und anderweitiger Abgang 14 fl

399 Stück

366 Verbleiben auf 1. Januar 1895

,,

33 Stück

Die rationelle Aufzucht der Pferde im Centralremontendepot wird sehr erschwert durch die ungenügenden Raum Verhältnisse; es ist dringend geboten, auf die eine oder andere Art Abhülfe zu schaffen.

Das Remontendepot wurde im Berichtsjahr von keiner größern Seuche heimgesucht. Immerhin trat die Brustseuche auch dieses Jahr wieder, aber nur in geringerem Maße als sonst, auf.

3. Unterricht.

a. Allgemeines.

Im Berichtsjahr wurden dem neuen Reglement noch die fehlenden Kapitel I und III beigefügt und wurde dieses Reglement dann von uns genehmigt.

In allen Kursen des Jahres wurden die Truppen schon nach diesem Reglement ausgebildet; Mannschaft und Cadres haben sich rasch in dasselbe eingelebt.

Im fernem wurde eine Instruktion für die Handhabung und Behandlung des neuen Karabiners ausgegeben.

Der Austausch der Karabiner, die Änderung der Packung und Ausrüstung wurden in den regelmäßigen Wiederholungskursen der Waffe durchgeführt.

ib. Remontenkurse.

Der Zahl der Rekrutenschulen entsprechend wurden 4 Remontenkurse, und zwar zwei in Aarau und je einer in Zürich und Bern, abgehalten. Der Bestand dieser Remontenkurse an Pferden war je cirka 140.

Die im Remontendepot gut vorbereiteten Pferde wurden in diesen Remontenkursen zweckentsprechend abgerichtet.

293

c. Rekrutenschulen.

Es fanden im Berichtsjahr wiederum 4 Rekrutenschulen statt.

In diese rückten ein 556 Rekruten und wurden ausexerziert 513.

Die Resultate der Rekrutenausbildung waren in allen vier Schulen sehr befriedigende. Das gleiche darf gesagt werden in Bezug auf die Truppencadres, welche in diesen Rekrutenschulen die Vollendung ihrer Ausbildung erhalten haben.

,

d. Wiederholungskurse.

Da in diesem Jahr die Mannschaft in der Handhabung und dem Gebrauch des neuen Karabiners ausgebildet werden mußte, so wurde das Schwergewicht der Instruktion auf dieses Unterrichtsgebiet und auf die Ausbildung der Cadres in der Feuerleitung gelegt; alle andern Zweige der Ausbildung mußten in den diesjährigen Wiederholungskursen dem gegenüber zurücktreten. Die Truppe wurde leicht und rasch mit der neuen Feuerwaffe vertraut und gewann Zutrauen zu derselben. Die meisten Regimenter haben bei den Inspektionen im Feuergefecht sehr Gutes geleistet, sowohl was die Feuerdisciplin der Mannschaft als die Feuerleituug der Offiziere anbetrifft. Auch die meisten Guidencompagnien standen an den Inspektionen auf gleicher Höhe mit den Schwadronen. Außer den beiden Regimentern und den 3 Guidencompagnien, welche zürn IV. Armeecorps gehören und daher an den Manövern dieses Corps teilnehmen mußten, kamen in diesem Jahr aus den soeben angegebenen Gründen keine Truppen der Kavallerie zu Manövern.

e. Cadresschulen.

Es wurden im Berichtsjahr, wie budgetiert und wie in der Budgetbotschaft zum Budget pro 1894 begründet wurde, 2 Cadresschulen abgehalten, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.

Wir beabsichtigen, die Cadressehule in Zukunft immer im Herbst, gleichzeitig mit der Offizierbildungsschule, abzuhalten. Der dieses Jahr zum erstenmal gemachte Versuch, diese beiden Schulen gleichzeitig stattfinden und eine Reihe von Übungen gemeinsam machen zu lassen, hat sich sehr gut bewährt.

In den Cadresschulen erhielten 12 Oberlieutenants ihre erste Vorbildung zum Schwadrons-, resp. Compagniekommando, und wurden 122 Mann zu Dragonerkorporalen oder Guidenwachtmeistern ausgebildet. Das Inspektionsergebnis beider Schulen war sehr befriedigend.

294

f.

Offizierbildungsschule.

In die Offizierbildungsschule rückten 21 Schüler ein, von denen 3 nach der ersten Hälfte der Schule wieder entlassen wurden,, die übrigen 18 konnten am Schluß der Schule zur Brevetierung zu Kavallerieoffizieren empfohlen werden. Die Auswahl der Schüler befriedigte dieses Jahr nicht in dem Maße, wie in dem vorhergehenden, wohl aber konnte konstatiert werden, daß dieselben in den Rekrutenschulen eine sehr sorgfältige, grundlegende, allgemein kavalleristische Ausbildung erhalten hatten. Diese, in Verbindung mit der Tüchtigkeit des Lehrerpersonals, bewirkte, daß am Schluß der Schule die Ausbildung eine gute war.

g. Taktische Kurse.

Es fanden 2 taktische Kurse statt. In den ersten mit normaler Dauer rückten 7 Stabsoffiziere und 3 Hauptleute eia; derselbe nahm den gleichen Verlauf wie die früheren. An Stelle des zweiten taktischen Kurses wurde dieses Jahr ein Schießkurs für Subalternoffiziere von nur 8 Tagen Dauer abgehalten, in welchen je 2 Offiziere einer jeden Einheit zur Erteilung der Instruktion ihrer Mannschaft in den kommenden Wiederholungakursen, in der Handhabung und im Gebrauch des neuen Karabiners, ausgebildet wurden. Im fernem wurden diese Offiziere im Feuergefecht gründlich unterrichtet. Das sehr gute Resultat dieses Kurses ließ sich in der raschen Ausbildung der Mannschaft in den Wiederholungskursen erkennen.

D. Artillerie.

1. Rekrutenschulen.

Im Berichtsjahre wurden abgehalten: 5 Rekrutenschulen für fahrende Batterien, l Rekruteuschule für Gebirgsartillerie, l Rekrutenschule für Positionsartillerie, 3 Rekrutenschulen für Armeetrain, l Rekrutenschule für Trompeter.

Für die Parkkolonnen und Feuerwerkercompagnien -waren mit Rücksicht auf die bevorstehende Reoi'gauisation keine Rekruten ausgehoben worden und fanden daher keine bezüglichen Schulen statt.

In den oben genannten Schulen wurden ausexerziert:

295 449 565 33 25 178 9 4 252 4 4 318 9 12 1862

Kanoniere für Train ,, Arbeiter ,, Trompeter ,, Soldaten für Arbeiter ,, Trompeter ,, Kanoniere für Arbeiter ,, Trompeter ,, Trainsoldaten Arbeiter Trompeter Mann.

fahrende Batterien, ,, ,, ,, ,, ,, ,, Gebirgsartillerie.

,, ,, Positionscornpagnien, ,, ,, für den Armeetrain, ,, ,, ,, ,, ^ Tl

Im ganzen sind zu den Schulen 1893 Mann eingerückt, von welchen aus verschiedenen, meist sanitarisohen Gründen 92 wieder entlassen werden mußten ; dazu rückten von älteren Jahrgängen 74 nicht ausexerzierte Na'chzügler ein.

Die Cadres bestände der Rekrutenschulen wiesen auf: 7 Majore, welche je die zweite Hälfte der Schule mitmachten, 16 Oberlieutenants, welche Batterien und Compagnien kommandierten, 64 andere Subalternoffiziere, 204 Unteroffiziere und an weiteren Cadres 91 Gefreite, Arbeiter und Trompeter, welche indessen nur die eine Hälfte der Schule mitmachten.

Es nahmen ferner an den Schulen als Batteriechef 2 Majore vom Generalstab teil.

Die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung giebt zu keinen weiteren Bemerkungen Anlaß.

Die den Schuleu zugeteilten Pferde entsprachen den gestellten Anforderungen.

Die Resultate der Rekruteaschulen haben befriedigt.

2. Wiederholungskurse.

a. Auszug.

Es wurden abgehalten: 2 Wiederholungskurse der vereinigten Regimenter der IV. und VIII. Brigade, als Vorkurs zu den Übungen des IV. Armeecorps.

296

3 Wiederholungskurse der Regimenter der VI. und VII. Brigade, je die Divisionsartillerie VI und VII und die Corpsartillerie III in einem Kurs vereinigt.

4 vereinzelte Kurse für die Divisionsparks IV, VI, VII und VIII. Vom Divisionspark IV wurde ein Traindetachement mit der Offizierbildungsschule II in Thun zur Bildung einer Schulbatterie vereinigt.

1 Kurs für das Gebirgsartillerie-Regiment, dessen beide Batterien ebenfalls zu den Übungen des IV. Armeecorps beigezogen wurden.

2 Kurse für die Positionsartillerie-Abteilungen II und IV.

5 Kurse für die Abteilungen der Trainbataillone IV, VI, VII und VIII, wobei der Genietrain der Bataillone VI und VII und IV und VIII, sowie der Verwaltuugstrain IV und VIII je in einen Kurs vereinigt und dem Oberkommando der gleichzeitigen Geniound Verwaltungs-Wiederholungskurse für gemeinsame Übungen unterstellt wurde. Die TYainbataillone IV und VIII kamen zu den Manövern, während die Bataillone VI und VII nach dreijährigem Dienstunterbruch Elementarkursu zu bestehen hatten.

2 Kurse filr den vereinigten Linientrain der VI. und VII. Division.

Der Linientrain der IV. und VIII. Division bestand seinen Wieclerholungskurs mit seinen Corps und seinen Stäben.

Der Bestand der zum Wiederholuugskurs gekommenen Einheiten stellte sich im Durchschnitt höher, als im Budget pro 1894 angenommen worden war. Es rückten besonders bei den Batterien und Parkkolonnen mehr Mannschaften ein, während die Trainabteilungen unter dem budgetierten Bestände blieben.

Der Zustand der Bekleidung und Ausrüstung war im allgemeinen befriedigend ; zu den meisten Klagen gaben die Blusen und das Lederzeug Anlaß.

Auch über die Beschaffenheit der Bespannungen wurde da und dort geklagt.

Sämtliche Wiederholungskurse verliefen in guter Ordnung ohne besondere störende Vorkommnisse.

Über den Erfolg der Kurse und den Stand der Ausbildung und Tüchtigkeit der Truppen am Schlüsse derselben sprechen sich die Kurs- und Inspektionsberichte im großen und ganzen befriedigend aus. Sehr fühlbar machte sich allerdings bei den Einheiten der VI. und VII. Division der dreijährige Dienstunterbruch. Besonderes Gewicht wurde überall auf die Selbständigkeit der Cadres gelegt und vermochten auch einige Kurse hierin entschiedene Fortschritte gegen früher aufzuweisen.

297

b. Landwehr.

Im Berichtsjahre wurden keine Landwehrkurse abgehalten.

3. Cadresschulen.

Die Cadresschulen umfaßten wie gewohnt die allgemeine Unteroffiziersschule und die Offizierbildungsschule I. und II. Abteilung.

Zur Uuteroffiziersschule rückten ein : 3 Truppenoffiziere, l Kanonierwachtmeister, der die Schule nachzuholen hatte, 129 Kanoniergefreile, 77 Traingefreite.

Von den Eingerückten mußten sofort 4 Mann ärztlich entlassen werden. Im Laufe der Schule kamen noch 12 Mann in Abgang, wovon 9 wegen Untauglichkeit.

Am Ende der Schule konnten, mit Ausnahme eines Kanoniergefreiten, alle Schüler als befähigt zur Ernennung zum Unteroffizier entlassen werden.

Während den letzten 3 Wochen nahmen noch 4 Geniehauptleute an der Schule teil.

Der Verlauf war ein normaler.

Die Auswahl der Schiller war beim Train etwas besser als im Vorjahre, bei den Kanonieren dagegen geringer.

In die Offizierbildungsschule, I. Abteilung, rückten 74 Schiller ein, von denen 2 im Laufe der Schule wieder entlassen wurden.

Von den 72 bis zu Ende der Schule verbliebenen Schülern konnten alle zum Übertritt in die II. Abteilung der Schule befähigt erklärt werden.

In die II. Abteilung traten aus der unmittelbar vorangegangenen I. Abteilung 68 Schüler ein, dazu kamen noch 6, die schon im Jahre vorher die 1. Abteilung durchgemacht hatten, und 3 Unteroffiziere, die unmittelbar zur II. Abteilung zugelassen worden waren, im ganzen 77 Schüler, von denen l im Laufe der Schule wieder abging.

Am Schlüsse der Schule konnten alle bis dahin verbliebenen 76 Schüler als zur Ernennung zum Offizier befähigt erklärt werden.

Es erhielten von den 76 Schülern 45 das Zeugnis für Offiziere der Feldartillerie, 10 ,, ,, ,, ,, ,, Gebirgsartillerie," 13 ,, ,, ,, ,, ,, Positionsartillerie, 9 ,, ,, ,, ,, des Armeetrain.

298

4. Specialkurse.

An Specialkursen wurden abgehalten : 2 Schießkurse für Offiziere der Feldartillerie, zugleich Specialkurse für Richtkanoniere der Feldartillerie.

l Schießkurs für Offiziere der Poaitionsartillerie, zugleich Specialkurs für Richtkanoniere der Positionsartillerie.

6 Reit- und Fahrkurse.

Da im Berichtsjahre für die Batterien des 1. Armeecorps die regelmäßigen Wiederholungskurse ausfielen, traten an deren Stelle die Schießkurse, sowie die Reit- und Fahrkurse, so daß wenigstens die meisten Offiziere, ein Teil der Unteroffiziere, dann die Richtkanoniere und die Mehrzahl der Trainsoldaten zum Dienste kamen.

Es nahmen teil: Am Schießkurs I: 2 Majore 9 Hauptleute Alle von der 6 Lieutenants I.

Art.-Brigade.

11 Wachtmeister 76 Gefreite und Kanoniere Am Schießkurs II: 2 Majore 5 Hauptleute Alle von der 5 Oberlieutenants II. Art.-Brigade.

6 Lieutenants 11 Wachtmeister 76 Gefreite und Kanoniere In jedem Kurse wurden 2 Lehrbatterien à 6 Geschütze formiert Die vorteilhafte Einrichtung der Schießkurse hat sich auch dieses Jahr wieder bewährt und die besondere Ausbildung der Richtkanoniere in besonderen Kursen in allen Wiederholungskursen guten Erfolg erzielt.

Am Schießkurs der Positionsartillerie nahmen teil: 1 Oberstlieutenant, 2 Majore, 2 Hauptleute, 6 Oberlieutenants und Lieutenants, 8 Wachtmeister, 36 Gefreite und Kanoniere.

Auch dieser Kurs hat seinen Zweck erreicht.

Bei der Positionsartillerie ist es noch mehr nötig als bei der Feldartillerie, daß a l l e Offiziere, auch die jüngsten Lieutenants, in der Feuerleitung ausgebildet und geübt werden.

299 Für die Reit- und Fahrkurse wurden, soweit das Budget es erlaubte, je die Trainsoldaten von 2 Batterien der I. und II. Brigade nebet den nötigen Cadres in einem Kurs vereinigt.

In jeden der 6 Kurse wurden einberufen : 4 Offiziere (Lieutenants), 8 Unteroffiziere, 60 Traingefreite und Trainsoldaten.

Die zugeteilten Bespannungen waren gut, so daß auch in der kurzen Zeit von 10 Tagen ganz befriedigende Resultate sich ergaben.

E, Genie.

1. Bekrutenschulen.

Infolge der reduzierten Rekrutenzahl wurden im Berichtsjahr nur drei Rekrutenschulen abgehalten statt vier wie bis dahin, nämlich : l Schule für Sappeurrekruten, l ,, ,, Pontonierrekruten und l ,, ,, Pionierrekruten.

An denselben nahmen teil : 28 Offiziere, 142 Unteroffiziere und Soldaten und 533 Rekruten.

Total 703 Mann.

Im ganzen wurden pro 1894 rekrutiert . . . .

Davon rückten nicht ein oder wurden als nicht ausexerziert aus den Schulen entlassen Demnach wurden von den Rekruten des Jahrganges 1894 eingeteilt Von frühern Jahrgängen rückten ein Den Corps, mit Einschluß der Infanteriepioniere, wurden somit zugeteilt Sämtliche Schulen nahmen ihren normalen Verlauf.

561 Mann 62

_

499 Mann 34 ,, 533 Mann

300

2. Wiederholungskurse.

Wie bei der Infanterie fanden itn Berichtsjahre auch beim Genie nur im Auszuge Wiederholungskurse statt, und zwar in derselben Dauer und mit Einberufung sämtlicher zwölf Jahrgänge.

Es nahmen an denselben die Genietruppen des I., III. und IV. Arméecorps teil. Die Kurse beim I. Armeecorps hatten nur eine Dauer von sechs Tagen und bezweckten, die Truppe mit der neuen Waffe besser vertraut zu machen. Die Wiederholungskurse beim III. Armeteorps waren gegenüber normalen Wiederholungskursen auf 16 Tage für die Cadres und 12 Tage für die Mannschaft reduziert worden.

Beim IV. Armeecorps nahmen sämtliche Genietruppen an den Herbstübungen im Corps- und Divisionsverband und teilweise bereits an den Brigadeübungen teil. Die Dauer dieser Kurse war die gesetzliche von 18 Tagen (Einrückungs- und Entlassungstag inbegriffen).

Die Kontrollstärke der verschiedenen Abteilungen und ihre Beteiligung an den Kursen war folgende:

301 a. Geniebataillone.

Bataillon.

Stäbe . .

. .

Sappeurcompagnie Pontoniercompagnie .

Pioniercompagnie .

Total per Bataillon

1

2

Stäbe Sappeurcompagnie . .

Pontoniercompagnie . .

Pioniercompagnie . .

1075

1085

7

Total.

irsen
8 8 60 220 211 1248 181 139 981 177 152 967

1096

Im W ederho lungsk urs an weseno : 9 12 8 8 5 185 184 108 176 170 131 145 130 157 115 112 139 137 124 111 437 480 383 465 401

4:07

844

1 33 29 52

863

2573

3 41 24 41

9 271 165 238

84 138 121 109

683

231

°/o der Kommandierten 22,o 1 21,o

51 977 816 729

866

l\bwese nd: 1 4 32 42 79 44 33 24 31 24 50 18 24 53

Total per Bataillon 115 116 Total per Armeecorps

6

522 553 564 521 586 510 3256

9 Stäbe Sappeurcompagnie . . 154 Pontoniercompagnie .

138 Pioniercompagnie 106

Total per Armeecorps

8

Zu d en Wi îderho ungsk 10 10 12 12 187 217 226 187 167 164 169 161 158 162 157 161

Total per Armeecorps

Total per Bataillon

4

222 14,8

26,5 20,6

230 21,4

21,o

302 b. Infanteriepioniere.

I. Division .

n.

,,

. . .

Kommandiert.

% der KomAnwesend. Abwesend. mandierten.

285 295

236 249

580

I. Armeecorps IV. Division . . .

Vili.

,, . . .

IV. Armeecorps

291 272

VI. Division .

VII.

,, . . .

III. Armeecorps

310 295

Total

49 46 95

485

44 60

247 212

563

17,.

15,«

104

459 270 259

15,i 22,,

40 36

12,9

12,,

605

529

76

1748

1473

275

15,7

Von den im ganzen zu den Kursen einberufenen 5004 Mann, Geniebataillone und Infanteriepioniere, sind 4046 Mann eingerückt und 958 Manu oder 19 °/o des Kontrollbestandes ferngeblieben.

Es ist dieses das gewöhnliche Verhältnis und giebt zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Alle Berichte des III. Armeecorps stimmen darin überein, daß die den Mannschaftskursen vorausgehenden Cadreskurse bei der 6.

und 7. Division außerordentlich nutzbringend gewesen seien.

Zu bemerken ist noch, daß in der obigen Tabelle bei der 4. Division auch die Pioniere des Schützenbataillons 4 und des Füsilierbataillons 87 Inbegriffen sind, welche im Berichtsjahre noch beide der Gottharddivision zugeteilt waren.

3. Cadreskurse.

a.

Unteroffiziersschule.

Es nahmen daran teil : l Fourier, 118 Gefreite, 1 Wärter, 2 Tambouren.

Total 122 Mann.

303

Die Schule nahm ihren normalen Verlauf. In allen Berichten der Kommandanten der Wiederholungskurse und Rekrutenschulen wird stets die vollste Befriedigung über den großen Nutzen, den diese Schule habe, ausgesprochen.

b-

Offiäiersbildungsschule.

An derselben beteiligten sieh 14 Wachtmeister.

Ein Schüler trat am Schlüsse der Schule für dieses Jahr freiwillig vom Examen zurück, während die übrigen dreizehn sämtlich zur Beförderung vorgeschlagen werden konnten, und zwar : 5 zu den Sappeuren, 4 fl ,, Pontonieren und 4 ,, T Pionieren.

c. Technischer Kurs.

Am technischen Kurs für subalterne Offiziere beteiligten sich 12 Lieutenants.

Der technische Kurs für höhere Offiziere wurde besucht von : 2 Obersten, wovon einer vom Generalstab, der als lostruktor verwendet wurde, 4 Oberstlieutenants, wovon einer vom Generalstab, 2 Majoren, 5 Hauptleuten und l Quartiermeister.

Total 14 Offiziere.

Der Kurs wurde vom Waffenchef des Genie geleitet und es wurde von demselben die Westgrenze (Waadtländer-, Neuenburgerund Berner-Jura) rekognosziert.

In die Artillerieunteroffiziersschule wurden auf Rechnung des technischen Kurses wiederum 4 Hauptleute des Genies gesandt.

Dagegen konnten keine Rekognoszierungen zum Studium bestimmter befestigter Stellungen ausgeführt werden, da das Offiziers·corps auch dieses Jahr durch andere Dienste sehr stark in Anspruch genommen war.

d. Specialicurse.

In Chur und Umgebung fand ein Kurs für optischen Signaldienst statt.

304

Es beteiligten sich daran : l Oberstlieutenant des Generalstabes als Kommandant, ferner : 2 Lieutenants, 1 Fourier, 2 Wachtmeister ) 4 Gefreite und > der Pioniercompagnien Nr. 4, 6, 7, 8.

19 Pioniere j In diesem Kurse wurde neben dem zur Zeit eingeführten österreichischen Signalsystem probeweise ein französisches verwendet, das vor dem erstem den Vorteil der leichtern Transportfähigkeit des Materials voraus hat. Dessen übrige Leistungsfähigkeit muß jedoch erst noch besser erprobt werden.

4. Freiwillige Vereine.

Im Berichtsjahr hat sich die Zahl der von der Eidgenossenschaft unterstützten Pontonierfahrvereine um drei vermehrt, nämlich um die Vereine Baden, Ryken und Freiburg. Indessen ist nur von dem ersteren ein Jahresbericht eingelangt, da die beiden andern ihre Thätigkeit erst im Jahr 1895 eröffnen werden. Dagegen hatte der Verein Genf dieses Jahr die Arbeit wiederum eingestellt und wird sich auflösen müssen.

Von diesen Vereinen hat der größte Teil einen Verband gegründet, der neben der einheitlichen Regulierung des Arbeitsprogrammes im Interesse der militärischen Ausbildung seiner Mitglieder insbesondere auch die Versicherung der letztern gegen Unfall zum Zwecke hat.

Über die Zahl der Mitglieder jedes einzelnen Vereins und die Beteiligung an den vorgeschriebenen Übungen giebt nachstehende Tabelle Aufschluß:

305 Stärke.

Kr.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Differenz.

Terein.

Aarburg . . .

Klingnau . . .

Wallbach . .

Zürich . . .

Rheinfei den . .

Basel Schaffhausen .

Sisseln . . .

Aarau Wangen a./A. .

Bremgarten . .

Luzern . . .

Eglisau . . .

Ölten Ottenbach Breite bei Basel Solothurn Aarwangen .

Baden Ryken . . .

Freiburg . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1893.

1894.

63 25 25 13 50 32 29 15 20 60 16 13 17 37 25 20 31 12 19

59 37 23 12 57 24 48 18 20 74 25 17 22 40 25 14 32 11 16 12

522

586

Beteiligung an 6 Übungen.

Mann.

4

-- 3 + 12

53 36 23 12 54 22 35 17 20 38 25 17 20 37 25 14 31 9 16 10

-j- 64

514

l

±ï

-- 1 + 7 -- 8 + 19 + 3 + 14 + 9 + 4 + 5 + 3 -- 6 + 1

°/o

89,8 97.3

ioo;0 100,o 94,7 91,7

72,9 94,4 100,o 51,3

100,o 100,o 90,9 92,5 100,o 100,o 97,0 81 '.i 100,o 83,3

.

Total

87,7

F. Sanität.

I. Medizinalabteilung.

i. Vorkurse und Rekrutenschulen.

Es fanden im Berichtsjahr 4 Rekrutenschulen statt, welche sämtlich in Basel abgehalten wurden und ohne Einrechnung eines lltägigen Vorkurses je 35 Tage dauerten. In dieselben rückten 405 Rekruten ein, von denen 9 Mann als krank oder zum Sanitätsdienst ungeeignet entlassen werden mußten und 396 ausexerziert und als Krankenträger eingeteilt wurden (s. Tabellen I und II).

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. II.

21

306

3.

Spitalkurse.

In den 17 Spitälern Genf, Lausanne, Freiburg, St, Immer, Bern, Luzern, Zug, Basel, Ölten, Aarau, Zürich, Winterthur, Herisau, St. Gallen, Altdorf, Chur und Lugano bestanden 205 Krankenträger einen dreiwöchentlichen Spitalkurs. Von denselben konnten 202 auf Empfehlung der betreffenden Spitalärzte zu Krankenwärtern befördert werden.

3. Uri ter Offizier schulen.

Im Berichtsjahre fanden 2 Unteroffizierschulen, die eine für deutschsprechende, die andere für französischsprechende Krankenwärter, statt. Von den eingerückten 50 Teilnehmern konnten alle zu Sanitätskorporalen befördert werden.

In den Verwaltungsunterofftzierschulen wurden 6 Sanitätsunteroffiziere zu Fourieren ausgebildet, von denen sieh einer die Qualifikation zum Besuche der Verwaltungsoffizierbildungsschule erwarb.

4.

Offinierbildungsschulen.

Im Berichtsjahre wurden 3 Offizierbiidungsschulen für deutschsprechende Ärzte und Apotheker in Basel abgehalten. Es nahmen daran 69 Ärzte und Apotheker teil, welche sämtlich als Oberlieutenants (Ärzte), beziehungsweise als Lieutenants (Apotheker) brevetiert werden konnten.

5. Operationskurse.

Es fanden 2 solcher Kurse für deutschsprechende Ärzte, der eine in Bern, der andere in Genf, statt und nahmen daran 7 Hauptleute und 36 Oberlieutenants teil.

6. Wiederholungskurse.

Ihre ordentlichen Wiederholungskurse bestunden im Berichtsjahre je 3 Ambulanzen der I. und II. Division in Yverdon und Moudon ; l Ambulanz der IV. und 3 Ambulanzen der VI. Division in Sursee, l Ambulanz der VIII. und 3 Ambulanzen der VII. Division in Arth. Zu den Wiederholungskursen in Sursee und Arth wurde jeweilen auch das Sanitätspersonal der Infanteriebataillone des Auszugs der IV. und Vili. Division mit Ausnahme der Bataillonsärzte und der Assistenzärzte derjenigen Bataillone, denen die Regimentsärzte entnommen wurden, sowie der 5 jüngsten Krankenwärter jedes Bataillons, beigezogen.

307

Das Personal der dienstfreien Ambulanzen der wiederholungskurspflichtigen Divisionen wurde, wie üblich, zum Cadresdienst herangezogen ; Ärzte, Wärter und Träger zur Besorgung des Sanitätsdienstes in Schulen und Kursen, die Unteroffiziere als Cadres in Sanitätsrekrutenschulen.

Es haben den Wiederholungskurs 1894 bestanden: Kontrollstärke.

Corps.

142 137 51 139 133 45

123 126 43 119 106 43

3 -- 3 3 --

Lazarettpersonal

647

560

13

-- 40

308 295 5 337 5 346 343 312 63

92 94 4 283 4 124 125 274 59

-- -- 6

2 3 1 17

I(3Amb.)

H(3 IV (1 VI (3 VII (3 VIII (1

I. Division

n.

in.

IV.

v.

10 12 3 9 6

) ) ) ) )

Feldlazarett

Total

Nicht eingerückt.

Beim EinDavon Davon rücken ent- Total. entTotal. dienst- lassen.

schulpflichtig digt.

,, ,, ,, ,,

.

,, ,, ,, ,, ,,

.

.

. . .

. . .

. . .

. . .

4

3 6 1 3 1 --

Davon unentschuldigt.

7 6 2 6 5

14

-- 26

--5 --

--2 3 30 4

2 1 6 -- 2 2 10 1

2 1 -- 11 -- -- 1 20 3

--1

VI.

,, . . .

VII.

,, . . .

VIII.

. . .

w Gottharddivision . .

Truppen außer Divisionsverband . . . . . .

16 Total Truppensanität 2030

15 1074

1

1

1

13

63

25

Total Sanitätspersonal 2677 1893 3246

1634 2389

26 74

103 249

-- 38

64 39 125 124

308 7. Freiwillige Vereine.

a. M i l i t a r S a n i t ä t s v e r e i n e . Die Zahl der Sektionea dieses Vereins war am 1. Januar 1894 auf 13 zurückgegangen, dagegen die Zahl der Gesamtmitglieder, sowie der abgehaltenen Vorträge und Übungen gleich geblieben ; die Arbeit in den Sektionen ist somit viel intensiver geworden. Eine besonders erfreuliche Thätigkeit haben die großen städtischen Sektionen (Basel, St. Gallen und Zürich) aufzuweisen, während viele kleinere Sektionen unter der Ungunst der Verhältnisse leiden und sich nur mit größter Anstrengung und persönlicher Aufopferung einzelner Mitglieder zu halten vermögen. Wo sich die Sanitätsoffiziere der Militärsanitätsvereine annahmen und dieselben durch Abhaltung populärer Vorträge und Leitung praktischer Übungen unterstützten, hat dies einen sichtlich günstigen Einfluß auf das Gedeihen der betreffenden Sektionen ausgeübt. Auch kombinierte Übungen mit Unteroffiziersvereinen waren sehr geeignet, das Interesse der Sanitätssoldaten zu wecken und gleichzeitig auch den Soldaten der kombattanten Truppen einen Begriff von der Thätigkeit der Sanitätstruppe zu geben.

In Berücksichtigung dieser regen Thätigkeit und als Aufmunterung wurde dem Centralkomitee neuerdings eine Subvention von Fr. 850 zugesprochen und nach Maßgabe der Einzelleistungen auf die Sektionen verteilt.

b. S a m a r i t e r v e r e i n e . Die Zabi der Sektionen ist um 12, diejenige der Mitglieder um cirka 550 gestiegen. Die Anzahl der abgehaltenen Samariterkurse beläuft sich im Zeitabschnitt vom 7. September 1893 bis 22. April 1894 auf 26. Nach erfolgreich abgelegter Schlußprüfung wurden mit Samariterausweis 922 Personen versehen (männlich 381, weiblich 541).

Erfreulicherweise interessieren sich auch die Organe des schweizerischen Central Vereins vom Roten Kreuz in neuerer Zeit etwas mehr um die Heranbildung von Samaritern, welche im Ernstfalle, wenn auch nicht wie ausgebildete Krankenpfleger, so doch als Hülfsträger verwendet und auch zu anderweitigen Dienstleistungen herangezogen werden können.

Der gegenwärtige Stand des schweizerischen Samariterbundes, welchem im Berichtsjahre eine Bundessubvention von Fr. 600 zugesprochen worden ist, ergiebt sich am einfachsten aus nachstehender Tabelle, wobei nicht zu übersehen ist, daß außerdem in Basel, Zürich, Winterthur, Graubünden und
namentlich in der Westschweiz viele Samariter vereine bestehen, welche nicht dem schweizerischen Samariterbund angehören und mehr der Organisation des Roten Kreuzes angepaßt sind.

Stand auf Ende 1892. Zuwachs pro 1893. Abgang pro 1893.

Sektionen.

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(3

1. Aarau 66 69 _ 2 . Aarberg . . . .

89 25 3. Aarwangen . . .

17 4. Balsthal-Clus . .

60 1 5. Bern (Männer) . . 132 522 5 6. ,, (Frauen) . . 103 40 1 7. Belp .

. . .

30 40 8. Biel (Männer) . .

46 \234 9. n (Frauen) . .

82 10. ßipperamt . . .

45 11. Birmenstorf . . .

11 2 1 2 . Bnrgdorf . . . . 42 124 1 1 3 . ßiimpliz . . . . 26 45 14. Großhöchstetten .

24 28 1 6 . Huttwyl . . . .

17. Interlaken . . .

18. Innertkirchen . .

19. Kiesen Übertrag

28 39

135 114

12 28 23 35 5

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Stand auf Ende 1893.

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27 -i 27 44 ~52 -- 'i 96 28 6 !·' 35 20 12 -- 32 198 870 ,1355 17 ;;2242

Militärische Einteilung der Aktivmitglieder.

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ä Übertrag 20. Kirchberg . . .

21. Langenthal . . .

2 2 . Langnau . . . .

23. Liestal 24. Münsingen . . .

2 5 . Märten . . . .

26. Oberbm-g. . . .

27. Rorschach . . .

28. Saaue-Sense . . .

2 9 . Schlieren . . . .

30. Thun . .

31. Wichtrach . . .

32. Zimmerwald . .

3 3 . Zofingen . . . .

34. Zürich-Außersihl .

35.

,, -Enge . .

36.

,, -Fluntern .

37.

,, -NeumQnster .

Übertrag

780 1219 10 2009 236 62 77 9 15 53 456 509 20 20 47 67 6 132 -- -- 132 18 36 2:i 59 1 36 145 182 8 9 -- 1 28 19 42 12 1 55 -- 12 18 167 3 188 -- -- 21 231 2 139 --5 -- 87 -- 23 18 -,il 41 33 --78 --54 11 -- 143 13 130 107 9 246 56 51 39 2 i 92 38 27 18 3 48 14 83 74 61j 163 -- 1630 2589 51 4270 487

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Sektionen.

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Stand auf Ende 1893.

Stand auf Ende 1892. Zuwachs pro 1893. Abgang pro 1893.

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Übertrag 1630 2589 51 4270 487 345 11 843 303 186 6 495 1814 2745 59 4618 140 38. Zürifeh-Oberstraß .

92 22 30 37 55 8 23 4 27 36 59 95 39.

,, -Wiedikon .

146 5 13 72 74 4 1 13 59 78 1 138 40.

,, -Wipkingen 32 93 31 35 66 19 19 44 96 140 61 24 12 41.

,, -Unterstraß 42 3 12 54 8 1 51 21 8 1 63 Total 1813 2787 52 4652 561 395 12 968 347 209 10 566 2007 2986 61 5054 140 Hierzu kommen noe i die 1[itglie derb es t an ( e deijenig eng ektion en, nrelch<î wegen ihres kurzen Bestehens n icht in der L ige raren, Jahi esber ichi e einz isenc en, n äml ch: 42 Biglen 24 56 80 43. Bolligen .

71 33 104 44. Hönge . . .

30 10 40 27 27 27 27 30 30 4 8 Wattenwyl . . .

. . . .

. .

16 16 49. Rheinfelden 28 28 50. Marzili-Dalmazi (Bern) 43 48 5 34 39 51 ,,Am See" 5 35 35 52. Utzenstorf Total auf Ende Juni 1894 2372 3095 5528

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58

173 15 6 10 15

58

219

312 c. Schweizerischer C e n t r a l v e r e i n v o m R o t e n K r e u z . Dank einer neuen Organisation verspricht dieser Verein für die nächste Zeit eine ausgiebigere Thätigkeit. Eine durch Arbeitsteilung ermöglichte Neueinteilung der Centraldirektion wird dazu führen, daß der Ausbildung von Hülfspersonal (eigentliche Krankenpfleger und Samariter), systematischer Materialbeschaffung und Mitgliedergewinnung im ganzen Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft in Zukunft weit mehr -Aufmerksamkeit geschenkt werden dürfte. Ein Blick auf die beiliegende Tabelle zeigt, wie einseitig bisher auf dem Gebiete des Roten Kreuzes gearbeitet und in wie vielen Kantonen noch gar nichts geleistet wird. Es ist in hohem Grade wünschenswert, daß sich das ganze Schweizervolk in Friedenszeiten dem Werke des Roten Kreuzes widme, da es sonst im Kriegsfalle nicht in genügender Weise möglieh sein würde, der offiziellen Militärsanität die so notwendige Beihülfe zu leisten, wenigstens soweit es Material und gut instruiertes Personal anbetrifft.

Bundessubventionen an den schweizerischen Centralverein vomRoten Kreuz sind nicht ausgerichtet worden.

II. Veterinärabteilung.

i.

Offieierbildungssckule.

In dieselbe rückten 19 Pferdärzte ein. Davon konnten am Schlüsse der Schule 12 zur Brevetierung als Lieutenants empfohlen werden. Die Leistungen und das Betragen der 12 Schüler dürfen als sehr befriedigend bezeichnet werden.

2. Kurs für

Stabspferdärzte.

An dem Kurs für Stabspferdärzte nahmen 5 Majore und 4 Hauptleute teil. Derselbe fand wieder in ähnlicher Weise, wie in den beiden letzten Jahren, mit einer Dauer von 14 Tagen, und zwar während dem Hufschmiedkurs in Thun, statt. Die Teilnehmer arbeiteten mit viel Interesse. Es wurden dieselben neben dem Fachdienst auch mit den Neuerungen im Heerwesen, insbesondere mit den Elementen des Territorial- und Etappendienstes, vertraut gemacht. Das Resultat des Kurses kann ein recht gutes genannt werden.

3.

Hufschmiedkurs.

In den Hufschmiedkurs sind 81 Mann eingerückt. Von denselben mußten in den ersten zwei Tagen des Kurses 13 entlassenwerden, weil sie entweder den Hufsehmiedberuf aufgegeben hatten

Generalübersicht über den Bestand der Sektionen des Sehweizerisct en Centralvereins vom Roten Kreuz (Gründungsjahr 1882).

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\ Mitglieder des Centralvereins.

K a ii i: o ii.

Kantonalsektion

Lokalsektion.

Per- ' Korposonen. rationen.

Mitglied irzahl.

GrUndungsjähr.

Jahreseinnahmen.

Präsident.

Zürich . . .

Bern

:

.

Luzern .

. . . .

! Uri Schwyz i Unterwaiden Ì Glarus . . .

. . .

; Zug

Freiburg i Solothtirn ', Baselstadt j Baselland Schaffhausen Appenzell .

St. Gallen

.

. .

108

597

32

41

3

10 15 46 4 1110

3 2 25

17 3

8 4

297 613

6 31

33 5

470 75 1 839

Aargau Thurgau - Tessiü i Waadt

1 2100 18

.

Total (auf Ende 1893)

.

1890 1889 1887 1889

Herr ,, ,, ,,

1892

,,

Oberst Dr. A. Wyttenbach.

Basel.

1887

,,

R. Nötzlin-Werthemann.

Schaffhausen.

1893 1893

,, ,,

Pfarrer Geßler, Bennwil.

Dr. E. Moser, Schaffhausen.

Bern.

P. Näf, Seminarlehrer.

Pfarrer J. Pfister.

Stadtrat Knus.

Stadtpräsident Pestalozzi.

Ct.

Fr.

Ct.

-- Abhaltung von Samariterkursen.

50 28 Allmähliche Ausrüstung eines Notspitals.

52 Für 1894: Bettwäsche, Sterilisierapparate, Bettstellen für 3000 Kranke.

1,585. -- Mitgliedergewinnung und Errichtung von Krankenmobilienmagazinen.

Außerdem bestand früher eine Sektion Thalweil mit 90 Mitgliedern unter dem Präsidium des Herrn Pfarrer C. Bartholdy; dieselbe hat sich autgelöst, weil sie kein Arbeitsfeld gefunden hat.

Den Mitgliedern der Kantonalsektionen sind auch die Samariter hinzugerechnet.

4,873. 50

9,628. 19

269 73

300. -- 100--150

300. -- 150. --

Im Jahre 1894 ein Bazar mit einem Ertrag von cirka Fr. 14,000.

Vorort: Liestal.

248

1,078. --

2,186. --

Materialbeschaffung für Samariterkurse und Krankenmobilienmagazine.

Materialbeschaffung für Krankenpflege.

580. -- 1,100. --

915. --

Errichtung eines Krankenmobilienmagazins in Ilanz.

Errichtung eines Sanitätseisenbahnzuges.

26 175 632 2,272

7 60

130.

260.

1,971.

5,797.

629

40

2,000. --

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9 4

-- 300.

-- 505.

50 5,812.

50 16,081.

56

2

GraubUndeii

Wallis .

Neuenburg ! Genf

3122

Bemerkungen.

Gestellte Aufgabe.

KorpoPersonen. rationen.

Fr.

Küßnacht.

Wädensweil.

Winterthur.

Zürich.

Kapital.

3 1

9537 i l

264

Baselland.

Außerrhoden.

St. Gallen und Umgebung.

1890 1894

Frau Dr. Haltmeyer, Heiden.

Herr Major Dr. Äpli.

1,110

.

Erstellung eines Lazaretts von 200 Betten.

Graubünden.

1892

,,

Dr. Kohl, Chur.

650

Aargaii.

1892

fl

Pfarrer Wernli, Aarau.

580

Waadt.

1891

,,

E. Tissot, Banquier, in Lausanne.

806

1,612. --

2,000. --

Beschaffung von Lazarettmaterial und Abhaltung von Samariterkursen.

Neuenburg.

1890

,,

Oberst J. de Montmollin.

2,925

1,500. --

3,932. 83

Wie die waadtländische Sektion,

36

Vorort: Heiden.

Die Sektion ist erst im Monat November gegründet worden.

Vorort : Chur. Krankenmobilienmagazine in i Chur, Mayenfeld und Sins.

Vorort: Aarau.

Vorort: Lausanne. Geschenk von Fr. 2500 für einen Verwundetentransportwagen.

' 1 Vorort: Neuenburg.

i 181 10,395 Centralve rein .

i

21,352. 50 43,396. 32 9,000. -- 58,443. 21

Gesamtkapital des Centralverein s und der Sektione n Fr. 101,8iJ9. 53.

AnmerJcu ig.

Laut seither e ngegangener Mitteil ung bes teht auch in G e n f seit dem 9. Jan uar 1891 iiqe Lok alsektion des Roten Kreu zes, unter dem Präsidium des Herrn Dr. Hall enhoff.

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313 oder sich von vornherein als noch ungenügend vorgebildet erwiesen ; überdies einer wegen Krankheit. Weitere 15 Mann wurden während den ersten drei Wochen nach Hause geschickt, weil dieselben mangelhafte Fortschritte machten.

52 Teilnehmern konnte am Schlüsse des Kurses das Fähigkeitszeugnis zu Militärhufschmieden ausgestellt werden.

Das zum erstenmal zur Benützung gelangte neue Hufschmiedgebäude hat sich in jeder Beziehung als zweckmäßig erwiesen.

Ohne dasselbe hätten unmöglich mehr als 40 Hufschmiede ausgebildet werden können. Die größeren Einrichtungen gestatten zudem gegenüber früher eine viel intensivere Ausnützung der verfügbaren Arbeitszeit, und zwar insbesondere zu gunsten der praktischen Übungen.

G. Verwaltungstruppen.

1. Vorkurs und Rekrutenschule.

In diese Schule, welche ohoe Einrechnung eines 21tägigen Cadresvorkurses 40 Tage dauerte, rückten inklusive Cadres 156 Mann ein, von welchen aus verschiedenen Gründen vor Schluß der Ausbildung 8 Mann in Abgang kamen.

An Cadres haben an der Schule teilgenommen : 6 Offiziere, 13 Unteroffiziere und l Tambour.

Die Zahl der ausexerzierten Rekruten beträgt 128.

Die geistige Beschaffenheit der Rekruten war eine gute ; körperlich dagegen ließen einige aus dem VIII. Divisionskreise stammende Rekruten zu wünschen übrig, da dieselben von kleiner, schwächlicher Konstitution waren.

Bewaffnung, Ausrüstung und Bekleidung gaben zu keinen wesentlichen Bemerkungen Veranlassung.

Die Vorteile des verlängerten Cadresvorkurses machten sich bei dieser Schule deutlich bemerkbar.

Die Disciplin war eine befriedigende.

2. Wiederholungskurse.

«. Für

Verwaltungsoffìziere.

Im Berichtsjahr fand ein von 24 Hauptleuten besuchter Kurs statt, der 21 Tage dauerte.

314 Die Kursteilnehmer arbeiteten mit viel Fleiß und Ausdauer und zeigten ein reges Interesse für den gebotenen Unterricht. Das Resultat kann als ein recht befriedigendes bezeichnet werden.

l). Für

Verwaltungscompagnien.

Den ordentlichen Wiederholungskurs hatten die Verwaltungscompagnien Nr. 6 und 7 und 4 und 8 zu bestehen, und zwar jeweilen beide im Verbände der Armeecorps-Verpflegungsanstalt.

Die Compagnien Nr. 4 und 8 (Armeecorps-Verpflegungsanstalt IV) hatten zum Truppenzusammenzug einzurücken und für die Verpflegung des Armeecorps zu sorgen. Die Compagnien Nr. 6 und 7 (Armeecorps-Verpflegungsanstalt III) dagegen hatten einen elementaren Wiederholungskurs zu bestehen und keinerlei Truppen zu verpflegen.

Die Corps-Verpflegungsanstalt III rückte mit 300 und die CorpsVerpflegungsanstalt IV mit 302 Mann ein.

Die Zahl der unentschuldigt ausgebliebenen Mannschaft betrug für alle 4 Compagnien 27 Mann.

Die Disciplin war im allgemeinen gut.

3. Offizierbildungsschule.

Diese Schule wurde besucht von einem Infanterieoffizier, einem Stabssekretär (Adjutant-Unteroffizier), 30 Fourieren der verschiedenen Waffengattungen, einem Verwaltungswachtmeister und einem Infanteriekorporal, total 34 Mann. Hiervon mußten wegen Krankheit und ungenügender Schulbildung in der ersten Hälfte der Schule 6 Mann entlassen werden. Die übrigen 28 Teilnehmer gelangten zur Brevetierung.

4. Unteroffiziersschulen.

Es wurden drei Fourierschulen abgehalten.

gehörten folgenden Waffen an: 63 der Infanterie, 7 der Kavallerie, 19 der Artillerie, 3 dem Genie, 6 der Sanität, 14 der Verwaltung Total

112 Mann.

Die Einberufenen

315 Sämtliche Schüler konnten zu Fourieren und darunter 32 zum Besuche der Verwaltungsoffizierbildungssehule vorgeschlagen werden.

Es wird der Auswahl der Fourieraspiranten nunmehr größere Aufmerksamkeit gezollt, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war.

5. Offiziersschule für Quartiermeister.

Diese Schule wurde von 24 Oberlieutenants besucht. Während derselben mußten zwei Schüler entlassen werden, der eine wegen Krankheit, der andere aus geschäftlichen Gründen.

H. Schulen und Kurse der Festungstruppen.

I. Gotthard.

1. Taktischer Kurs für Offiziere der Qotthardtruppen.

An diesem Kurse nahmen teil : 3 Obersten, l Oberstbrigadier, 5 Oberstlieutenauts, 10 Majore, 6 Hauptleute, l Lieutenant, l Fourier.

Nach dem einleitenden theoretischen Unterricht wurde zu taktischen Übungen im Terrain speciell auf der Südfront übergegangen und damit größere Rekognoszierungen verbunden.

2. Infanterie.

Im Jahre 1894 hatten das Schützenbataillon 4 und das Füsilierbataillon 87 (Auszug) ihre regelmäßigen Wiederholungskurse zu bestehen, das erstere in Airolo, das letztere in Andermatt.

Der Unterricht stand unter der Leitung eines Instruktors I. Klasse der Infanterie.

Es sind Klagen über die Behandlung der Truppen und über die Anstrengungen, die man denselben zugemutet hat, laut geworden.

Eine vom Militärdepartement angeordnete Untersuchung hat konstatiert, daß die beiden Bataillone keine größeren Strapazen zu ertragen hatten, als die Feld Verhältnisse im Gebirge sie immer mit sieh bringen werden, und es hat auch wirklich der Gesundheitszustand der Truppen dabei nicht gelitten.

316 3. Pestungsartillerie.

a. Rekrutenschulen.

Es wurden im Berichtsjahre abgehalten: Eine Schule für die Rekruten der Festungsartilleriecompagnie I, T)

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In letzterer Schule wurden auch die Rekruten des Beobachtungscorps und die Rekruten für die Maschinengewehrschützen ausgebildet.

Zu diesen Schulen sind im ganzen 217 Mann eingerückt, von welchen aus verschiedenen Gründen vor Schluß der Ausbildung 12 Mann in Abgang kamen.

Es wurden ausexerziert: 127 Kanoniere für die Festungswerke, 78 Beobachter und Maschinengewehrschützen, total 205 Mann.

Von früheren Jahrgängen rückten in die Schulen 4 Mann noch nicht völlig ausexerzierte Rekruten ein. An Cadres haben in den vorerwähnten Rekrutenschulen teilgenommen: 2 Majore, l Hauptmann, 14 Subalternoffiziere, 34 Unteroffiziere.

Bewaffnung, Ausrüstung und Bekleidung geben zu wesentlichen Ausstellungen keine Veranlassung.

b. WiederholungsJcurse.

Im Jahre 1894 fanden folgende Wiederholungskurse statt: Ein Wiederholungskurs der Compagnie I im Fort Airolo ; ,, ,, ,, ^ II in den Forts Andermatt j ,, ,, ,, Maschinengewehrschützen.

Es hatte sieh bei den sämtlichen Wiederholungskursen gezeigt, daß die Zeit ungenügend ist, um den so vielgestaltigen Dienst dieser Truppen bewältigen zu können. Die verlängerte Dienstzeit, wie sie im neuen Gesetze über die Organisation der Gotthardverteidigung vorgesehen ist, nebst dem durch dieses Gesetz vorgesehenen Cadresvorkurs wird hier Besserung bringen.

c. Cadresschulen und SpecialJcurse.

An besondern Schulen der Festungsartillerie fanden statt : Eine Gefreitenschule, ,, Unterofßzierschule.

317 Ferner machten von der Festungsartillerie eine Anzahl Unteroffiziere die Offizierbildungsschule der Infanterie in Chur mit gutem Erfolg mit.

In Bezug auf die Gefreiten- und .die Unteroffizierschule der Festungsartillerie haben wir nur zu konstatieren, daß sich die Gefreitenschule als Vorbereitung auf die Unteroffizierschule und zur Heranbildung von Gefreiten für Specialfunktionen im Fortdienste gut bewährte.

Die jetzige Zeitdauer von 21 Diensttagen hat sich gerade als genügend erwiesen, um das vorgesteckte Ziel zu erreichen.

Die in die Unteroffiziersehule kommandierten Gefreiten waren durchschnittlich gut ausgewählt und erwiesen sich mit wenig Ausnahmen in den spätem Rekrutenschulen und in den Wiederholungskursen als tüchtige Unteroffiziere.

In die Unteroffizierschule wurden eine Reihe Offiziere anderer Waffen einberufen und erhielten ihre Vorbildung zum Übertritt zur Festungsartillerie.

4. Genie.

Es fand ein W i e d e r h o l u n g s k u r s für die dem Schützenbataillon 4 und dem Füsilierbataillon 87 zugeteilten Genietruppen statt.

Dazu rückten ein: l Wachtmeister, 3 Gefreite, 30 Soldaten.

Es wurden einige Arbeiten ausgeführt zur Vervollständigung der äußeren Verteidigungsanlagen.

5. Sanität.

Es wurde an der Furka ein W i e d e r h o l u n g s k u r s für die dem Schützenbataillon 4, dem Füsilierbataillon 87 und der Positionsabteilung IV zugeteilte Sanitätsmannschaft abgehalten. Daran nahmen 5 Offiziere, 3 Unteroffiziere und 26 Soldaten teil.

·

·

II. St. Maurice.

I. Infanterie.

a. Taktischer Kurs für Offiziere der Infanterie und der Verteidigung des Unterwallis.

Dieser Kurs wurde geleitet durch den Kommandanten der Verteidigung des Unterwallis.

318 Es waren ihm zugeteilt: Der Kommandant des Infanterieregiments Nr. 4, Auszug, der Artilleriechef und der Geniechef der Befestigungen von St. Maurice und ein Verwaltungsoffizier, An diesem Kurse nahmen teil : 3 Majore der Infanterie (diejenigen der Bataillone 11 und 12, Auszug, und 9, Landwehr) ; 11 Hauptleute der Infanterie; 2 Oberlieutenants der Infanterie.

Dieser Kurs hatte den Zweck, die Offiziere mit den Befestigungen von St. Maurice genau bekannt zu machen, ihnen die Wichtigkeit der Verteidigungswerke zu erklären und sie durch Rekognoszierungen und taktische Aufgaben in das Studium der Verteidigung und des Angriffs der Befestigungen des Unterwallis einzuführen.

6. WiederholungsJcurs.

Es fand im Laufe des Berichtsjahres kein solcher Kurs statt.

u. Pestlingsartillerie.

a. Bekrutenschulen.

Es wurde eine einzige Rekrutenschule abgehalten.

Die Zahl der Rekruten, welche in derselben ihre Instruktion erhielt, beträgt: 65 Kanoniere, 19 Beobachter, 13 Maschinengewehrschützen, 2 Trompeter.

Total 99 Rekruten.

Die Qualität der Schüler war eine befriedigende.

Die Bewaffnung giebt zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Die Qualität der Bekleidung war gut, aber eine ziemlich große Anzahl Stücke waren nicht gut angepaßt und mußten ausgetauscht und umgeändert werden.

b. Wiederholungskurs.

Es fand ein kombinierter Wiederholungskurs statt, an welchem teilgenommen haben :

319 Die Halbcompagnie der Maschinengewehrschützen ; die Halbcompagnie der Beobachter; der Stab der Compagnie der Kanoniere; die Halbcompagnie der Kanoniere von Dailly; die Halbcompagnie der Kanoniere von Savatan.

c. Cadreschule und Specialkurse.

\. C a d r e s c h u l e .

Eine Cadreschule ist vereint mit derjenigen am Gotthard abgehalten worden.

Diese Schule haben mit Erfolg bestanden : 3 Infanterielieutenants ; 2 Genielieutenants; 16 Gefreite (11 Kanoniere, 3 Beobachter, 2. Maschinengewehrschützen).

Die 5 Offiziere sind zur Artillerie versetzt worden. Drei wurden den Kanonierhalbcompagnien, einer wurde der Halbcompagnie der Beobachter und einer der Halbcompagnie der Maschinengewehrschützen zugeteilt.

2. G e f r e i t e n s c h u l e .

Es haben zwei Gefreitenschulen stattgefunden; die eine im Frühjahr in Airolo, die andere im Herbst in St. Maurice.

Mit Rücksicht darauf, daß diejenigen Leute, welche letztes Jahr zu Unteroffizieren ernannt worden sind, noch keine Gefreitenschule bestanden hatten, mußten dieselben die Schule in diesem Jahre nachholen.

An diesen Schulen haben teilgenommen: 2 Feldweibel (l Kanonier, l Beobachter); 8 Wachtmeister (7 Kanoniere und l Beobachter); 65 Gefreite (42 Kanoniere, 13 Beobachter, 10 Maschinengewehrschützen).

3. O f f i z i e r b i l d u n g s s c h u l e .

Drei Unteroffiziere der Festungsartillerie haben die Infanterieoffizierbildungsschule der I. Division bestanden, zwei mit, einer ohne Erfolg.

320 4. R e k o g n o s z i e r u n g s k u i ' s für Artillerieoffiziere.

Der Kurs wurde kommandiert durch den Kommandanten der Verteidigung des Unterwallis. Es waren ihm zugeteilt der Artilleriechef und der Geniechef der Befestigungen von St. Maurice, der Adjutant des Kommandanten und ein Verwaltungsoffizier.

An diesem Kurse haben teilgenommen: 2 Majore (i Festungsartillerie und l Positionsartillerie) ; 2 Hauptleute (l Festungsartillerie und l Positionsartillerie); 3 Oberlieutenants und 5 Lieutenants der Festungsartillerie und der Offizier des Materiellen der Befestigungen.

Der Unterrichtsplan war im allgemeinen derselbe wie für den taktischen Kurs; es wurde aber beim Unterrichte mehr Gewicht auf den Artilleriedienst gelegt.

Vili. Sanitätswesen.

A. Medizinalabteilung.

1. Sanitätsdienst.

a. Gesundheitspflege.

Über die Wohlthat der Douehe-Einrichtungen in den Kasernen Thun und Frauenfeld herrscht nur ein Lob.

Von epidemischen Krankheiten ist einzig der Typhus aufzuführen. Abgesehen von sporadischen Fällen, zum größten Teil eingeschleppt, ist eine solche Epidemie im Anschluß an den Wiederholungskurs des Schwyaerbataillons 72 A. (Zürich, 20./24. September bis 5. Oktober) zu erwähnen. Dieses Bataillon bestand seinen Wiederholungskurs gleichzeitig mit dem Zürcherbataillon 70. Letzteres Bataillon hatte nur eine einzige Erkrankung an Typhus aufzuweisen, Bataillon 72 dagegen cirka 40, alle unmittelbar nach dem Dienst ausbrechend. Trotz intensiver Nachforschungen ist es leider nicht gelungen, die Infektionsquelle zu entdecken; in Bezug auf die Diagnose waren die Herren Spitalärzte, in deren Behandlung die 72er standen, nicht einig. Während von den Ärzten die einen die Erkrankungen als wohl charakterisierte Typhen bezeichneten, wurde von andern die Diagnose auf heftige Gastroenteritis gestellt. So viel ist sicher, daß viele Fälle mit Darmblutungen kompliziert waren und außerordentlich heftig einsetzten. Ein Todesfall iat nicht zu beklagen.

321 Von Blattern ist ein einziger Fall vorgekommen; außerdem infizierte sich Herr Oberlieutenant Bornand, Adjunkt des Gesundheitsamtes, als Schularzt zur Feldartillerierekrutenschule I, Bière, kommandiert, außerdienstlich bei der Behandlung von Pockenkranken unter der Civilbevölkerung von Bière und ist der Seuche erlegen.

Scharlach und Diphtherie, als sporadische Erkrankungen, waren in verschiedenen Schulen zu verzeichnen.

b.

Krankenpflege.

Bei den Wiederholungskursen wurde der Sanitätsdienst durch das eigene Sanitätspersonal (bei den Infanteriebataillonen des Auszuges durch je l Arzt und 5 Krankenwärter) besorgt. In den Schulen und Spitalkursen geschah dies einerseits durch 23 Platzärzte, anderseits durch das Personal dienstfreier Ambulanzen der wiederholungskurspflichtigen Divisionen und durch Nachdienstpflichtige.

Es wurden zum Sanitätsdienst 49 Schulärzte, 118 Wärter und 94 Träger herangezogen.

Während der Manöver des IV. Armeecorps waren bei der IV. Division 2 Ambulanzen als 3 und bei der VIII. Division 4 Ambulanzen als 5 Krankendepots etabliert; in diesen 8 Krankendepots wurden 627 Kranke und Marode behandelt; davon wurden 280 im Verlaufe der Manöver geheilt zum Corps zurückgeschickt, 260 in stehende Spitäler evakuiert und 87 meist .geheilt, nach Hause entlassen.

In 76 stehenden Spitälern wurden total 1981 Mann behandelt (79 mehr als im Vorjahre), worunter eine erhebliche Anzahl Wehrpflichtiger, welche erst nach beendigtem Dienste zu Hause erkrankten und gemäß den Vorschriften des Art. 7 des Pensionsgesetzes und § 101 der Instruktion über die sanitarische Beurteilung der Wehrpflichtigen in Spitalpflege gelangten. Im Militärspital Thun wurden 114 Patienten (gegen 136 im Vorjahre) behandelt, welche in den oben angegebenen 1981 Mann Inbegriffen sind.

Von den sämtlichen Spitalgängern wurden geheilt zum Corps zurückgeschickt 439 Mann, in andere Anstalten evakuiert .

34 ,, nach Hause entlassen (meist geheilt) 1472 ,, Es sind gestorben in Spitalpflege 16, außerhalb des Spitals 5, total 21 ,, und auf Jahresschluß verblieben im Spital . . . .

19 ,, Die Gesamtzahl der Spitalpflegetage beträgt 32,019, gegenüber 31,364 im Vorjahre.

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. II.

22

322

Als Ursachen der 21 Todesfälle werden angegeben: Unterleibstyphus in 5 Fällen, Tuberkulose " 6 ,, Pneumonie ,, 3 ,, Diphtherie ,,l ,, Chronisches Nierenleiden . . . ,, l T Brucheinklemmung ,,l ,, Bösartige Neubildung . . . . " l ^ Gewaltsamer Tod ,,3 ,, Unter den 3 letztgenannten gewaltsamen Todesfällen figuriert ein Sturz über die Bätzwand hinunter, ein Schädelbruch durch Sturz aus einem Fenster der Zürcherkaserne und ein Fall von Wundstarrkrampf im Anschluß an eine Verletzung der Nase. Selbstmord ist keiner zu verzeichnen.

2. Pensionen und Entschädigungen.

Die Jahressitzung der Pensionskommission fand am 22. Dezember statt; eine Reihe von Geschäften wurde außerdem auf dem Cirkulationsweg erledigt.

Der Pensionsetat betrug auf Anfang 1894 : Pensionen an Invalide Fr. 25,530 ,, ,, Hinterlassene ,, 36,960 Fr. 62,490 Der A b g a n g betrug : Invalidenpensionen Pensionen an Hinterlassene

.

.

Fr.

,,

1,200 3,110 ,,

4,310

Bleiben Fr. 58,180 Der Z u w a c h s betrug : Pensionen an Invalide . . . . Fr. 3,395 ,, ,, Hinterlassene . . ,, 3,450 * 6'845 Somit beträgt der Pensionsetat auf Anfang 1895 : Pensionen an Invalide . . . · . Fr. 27,725 ,, ,, Hinterlassene . .

,, 37,300 Total Fr. 65,025 Die Verteilung der Pensionen auf die einzelnen Kantone ergiebt sich aus der beiliegenden Tabelle.

Xu Seite 322.

Militärpensionen 1894.

Abgang 1894.

Etat fUr 1894.

Zuwachs 1894.

Etat fUr 1895.

Kantone.

Invalide.

Zahl.

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Unterwaiden ob dem Wald Unterwaiden nid dem Wald Glarus Zug Freiburg . . . .

.

Solothurn . .

Basel-Stadt 1 Basel-Landschaft 1 Schaffhausen Appenzell A.-Rh 1 Appenzell I.-Rh St. Gallen 1 Gvaubünden 1 Aarejau .

.

Thurgau 1 Tessin . . . .

. .

Waadt Wallis II Neuenburg , .

.

Genf

Fr.

. .

Total

Fr.

2,900 5,690 1,400

32 43 4

1

200

3 1 2 3 3 9 6

480 80 300 800 380 2,000 1,545 450 595

1 1

100 100

2

900

3 1 2

600 200 100

4 3

8 1 9

1,800 350 3,500

2 15 1 2 1

500 5,890 400 700 200

11 1 18 3 8 10 3 2 3

. .

. .

Zahl.

9 17 3

. .

. .

. .

Invalide.

flinterlassene.

79

1

25,530 Davon bloß interkantomile Muta tionen .

II

Bleiben wirklicher Abga ng und Zuwachs

172

Zahl.

6,880 (D 8,850 3 1 950

Hinterlassene.

Fr.

Zahl.

[fr.

100 850 300

(D 1 (2) 4

200 1230

Invalide.

Hinterlassene.

Fr.

Zahl.

Fr.

Zahl.

1 1 1 1

200 200 100 400

(1) 4

1000

1 1

400 400

10 15 3 1 1 1

3,000 5,040 1,200 400 200 400

1 1

100 100

Zahl.

1 1

400

1

2,400 200 4,250 (2) 1,200 1,780 2,100 1,000 270 450

250

200

50

CD

200

1

200

(2) 4 (1) 1 (1) 1

1300 50 80 200

Invalide.

4

2

950

600

45

(D

2 2

1 1 · 1 1 1

300 800

450 450 400 150 100

1

400

1

400

4095 700

(1)14

3850

2

400

3395

(1) 12 3450 Vermehrung

36,960 (3) 5 2

1900

(8)13

3510

700

2

400

(1)14 2

(3) 3

1200

(8)11

3110

(1)12

6

Fr.

Hinterlaasene.

Zahl.

Fr.

35 39 4

7,680 7,620 950

4 1 2 3 3 9 7 2 4 3

680 80 300 750 380 2,000 1,645 800 450 595

4 8

1,850

3 1 2

600 200 100

8 1 11

1,800 350 3,850 l

10 1 15

2 15 2 2 2

545 5,890 '.

800 700 600

10 4 2 3

2,200 200 3,400 1,600 2,100 2,050 1,100 270 450

.,,

88

27,725

173

37,300

9

2,195

1

340

Ge samte ta t 1894: 2 51 Pensionen mit Fr. 62, 490 1895: 2 61 * 65, )25 Vermehrung 10 Pensionen mit Fr. 2,535 = 3,9g °/o der Pensionäre und 4,oe % der Pensionssumme.

Außer den Pensionen sind im Berichtsjahr in steigender Menge A Versalentschädigungen, Kurbeiträge und SoldzuschUsse ausgerichtet worden, ganz abgesehen von der Übernahme der Besoldung, Spital-, Arzt-, Transport- und Beerdigungskosten.

Der Bundesrat kommt von der früher geübten, allerdings für die Verwaltung bequemeren Praxis, an Invalide oder Hinterlassene Aversalentschädigungen zu bewilligen, in Fällen, in denen eine Pension nicht geradezu gesetzlich vorgeschrieben iat, immer mehr ab. Es hat sich gezeigt, daß die Aversalentsehädigungen von den Unterstützten oder deren Angehörigen oft sehr rasch aufgebraucht werden, die vom Dienste herrührenden nachteiligen Folgen aber bleiben. Es werden deshalb gegenwärtig mehr Pensionen zugesprochen, welche so lange ausgerichtet werden, als der Invalide oder die Hinterlassenen uuterstützungsberechtigt sind. Dagegen sollte dafür gesorgt werden, daß dem Pensionsfonds nach und nach größere Summen auf dem Budgetweg zugewiesen werden, da sich mit dem neuen System die Anforderungen an diesen Fonds von Jahr zu Jahr ganz beträchtlich steigern.

323

3. Unfallversicherung.

Unser Militärdepartement hat uns im Berichtsjahre einen Verordnungsentwurf vorgelegt, gemäß welchem der Bund die Versicherung gegen Unfall und Krankheit der im eidgenössischen Dienste stehenden Truppen übernehmen sollte. Wir konnten uns aber nicht entschließen, eine solche tiefgreifende Neuerung auf dem Verordnungswege einzuführen, weil von 'den Räten im Budget 1894 die Mittel nur für die Unfall- und nicht auch für die Krankenversicherung bewilligt worden waren und weil der Verordnungsentwurf in verschiedenen Richtungen über das bestehende Pensionsgesetz hinaus ging. Wir beauftragten demgemäß, das Militärdepartement, auch für das Jahr 1894 mit der Unfallversicherungsgesellschaft Zürich, auf den gleichen Grundlagen wie das letzte Jahr, wieder einen Vertrag abzuschließen. Vom Militärdepartement wurde daraufhin der im Jahre 1893 abgeschlossene Vertrag einfach auf das Jahr 1894 ausgedehnt.

Auch im Berichtsjahre haben sich zwar wesentliche Anstände mit der Unfallversicherungsgesellschaft nicht ergeben, trotzdem gedenken wir im Jahre 1895 die Unfallversicherung der Truppen auf eigenes Risiko zu übernehmen.

B. Veterinärabteilung.

1. Veterinärdienst.

Im Berichtsjahre wurden 38 Veterinäroffiziere zu außerordentlichen Dienstleistungen kommandiert. Außerdem kamen 32 Civiltierärzte zur Verwendung.

Abgesehen von 102 außer Dienst in Behandlung ,,gestandenen Regiepferden und 901 im Centralremontendepot behandelten Remonten wurden total 3 4 0 7 k r a n k e M i l i t ä r p f e r d e behandelt. Von diesen letztern entfallen auf:

w

a. Schulen und Kurse.

bO

rf-

Genie, Infanterie Kavallerie Artillerie inklusive exklusive exklusive Sanität Linien- C.-Rem.- Linien- und Verwaltung.

Depot.

train.

train.

1. Krankheiten der Bewegungsorgane

. .

2. Druckschäden

Generalstab und Ceutralschulen.

Total.

28

104

1566

68

531 264

7

19

361

. 17 3

886

.

. .

10

51

40

2

6

109

4. Krankheiten der Atmungsorgane .

. .

2

87

74

2

5. Krankheiten des Verdauungsapparates .

5

38

50

4

3 4

168 101

-- 4

5 22

9

--

20

--

41

1157

988

43

137

23,5

15,2

12,7

26,i

3. Andere äußerliche Krankheiten

6. Krankheiten des Gehirn- u. Nervensystems 7. Andere innerliche Krankheiten

. .

Total der behandelten Pferde In Prozenten der Gesamtzahl der im Dienst gestandenen Pferde

2 78

-- 1

14 47 2366

17,2

b. Kuranstalten.

Infanterie Kavallerie Artillerie Genie, inklusive exklusive exklusive Sanität LinienC.-Kem.Linien- und VerDepot.

train.

train.

waltung.

.

. .

1

4. Krankheiten der Atmungsorgane .

. .

2

5. Krankheiten des Verdauungsapparates .

1

6. Krankheiten des Gehirn- u. Nervensystems

1

-- 2

7. Andere innerliche Krankheiten

. . .

2

6

271 130 6 45 5 2 6

Total der behandelten Pferde

87

176

6,06

3,«

1. Krankheiten der Bewegungsorgane

. .

2 Druckschäden .

3. Andere äußerliche Krankheiten

In Prozenten der Gesamtzahl der im Dienst gestandenen Pferde

60

147

20

11

2 8

"JW

31 4 1 1

Generalstab und Centralschulen.

96 15 5 2

Total.

605 180

14 58 7

3

-- -- --

6 17

465

41

118

887

?!

1 1

12,8 » ~}W

5

1

22,7v

6,46 ) **

co te

c. Civiltierärzte.

O5

Infanterie Kavallerie Artillerie Genie, Sanität inklusive exklusive exklusive LinienC.-Rem.Linien- und Verwaltung.

Depot.

train.

train.

1. Krankheiten der Bewegungsorgane . .

4

. . .

2 2 1 -- 1

Total der behandelten Pferde In Prozenten der Gesamtzahl der im Dienst gestandenen Pferde

4. Krankheiten der Atmuugsorgane . .

5. Krankheiten des Verdauungsapparates .

6. "Krankheiten des Gehirn- u. Nervensystems 7. Andere innerliche Krankheiten

Total.

86

90

2

2

2 . Druckschäden . . .

3. Andere äußerliche Krankheiten . . .

Generalstal) und Centralschulen.

9

-- --

-- -- --

1

-- --

11

3

10

143

3

0.7

2,9

i

O.OB )

24 10

-- -- --

-- --

11 26

--

11

--

1

--

15

--

156

1,14 j

2. Entschädigungen.

a. Für umgestandene

Pferde.

Infanterie Kavallerie Artillerie Genie, inklusive exklusive exklusive Sanität LinienC.-Rem.Linien- und Vertrain.

Depot.

waltung.

train.

_

1. Krankheiten der Bewegiingsorgane . .

2 . Druckschäden .

. . .

Total.

_

. . .

3. Andere äußerliche Krankheiten .

4. Krankheiten der Atmungsorgane . .

5. Krankheiten des Verdauungsapparates .

-- -- --

6. Krankheiten des Gehirn- u. Nervensystems 7. Andere innerliche Krankheiten . . .

-- i

Total der umgestandenen Pferde

1

Wert der umgestandenen Pferde, Franken

450

-- --

2

Pranken

-- --

-- --

--

--

1

3 4 1 3

-- --

2

13

--

1300

10,950

1 --

3

Davon sind Regiepferde Im Werte von

Generalstab und Centralschulen.

3,550

--

2

1

3 5 1 6

1

17

--

1500

14,200

1

4 5,050

1500

b. Für übernommene und versteigerte, beziehungsweise zum Abschlachten verkaufte

Pferde.

co tJ 00

Infanterie Kavallerie Artillerie inklusive exklusive exklusive LinienC.-Rem.- LinienDepot.

train.

train.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Krankheiten der Bewegungsorgane . .

Druckschäden Andere äußerliche Krankheiten . . .

Krankheiten der Atmungsorgane . .

Krankheiten des Verdauungsapparates .

Krankheiten des Gehirn- u. Nervensystems Andere innerliche Krankheiten . . .

2 1 4 1

Total der übernommenen Pferde

9

Schätzungen dieser Pferde [".

l Erlös aus denselben .

Verlust a n denselben Regiepferde waren Im Werte v o n . . .

. . Franken

. . . .

,,

4 1

4 2 2 4

Franken

--

Generalstab und Centralscbulen.

2

--

Total.

12 3 6 6

-- 6 1

1

6 2

5

19

--

2

35

6350

5450

14,300

--

1805

935

3,065

3100 875

29,200 6,680

4545

4515

11,235

2225

22,520

4

.

Genie, Sanität und Verwaltung.

4400

--

1

1400

5 5 800

3. Abschätzungen.

Infanterie Kavallerie Artillerie Genie, exklusive Sanität inklusive exklusive C.-Eem.Linienund VerLinientrain. waltung.

traiu.

Depot.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Krankheiten der Bevvegungsorgane .

Druckscliäden Andere äußerliche Krankheiten . .

Krankheiten der Atmungsorgane . .

Krankheiten des Verdauungsapparates Krankheiten des Gehirn- und Nervensystems 7. Andere innerliche Krankheiten Total dei' abgeschätzten Pferde

96 179 74 68 5

82 39 42 24 2

275 594 264 209 13

1 423

1 190

3 19 1377

.

Generalstab und Centralschulen.

20 10

10 6

15 4 1

27 4

1 51

2 49

Total.

483 828 422 309 21 3 24 2090

3985 91,276. 75 Betrag der Abschätzungen . . . Fr. 14,725.50 8964. 70 60,649. 55 2952 3000 27,350. Davon entfallen auf Regiepferde .

,, 1,700.- 400. - 20,500. - 1750 Nachträgliche Abschätzungen wurden für 430 Pferde reklamiert und schließlich für 295 Pferde mit Fr. 17,561. 55 zuerkanut. Diese beiden letztern Zahlen siud im obstehenden Total der abgeschätzten Pferde und im Gesamtbetrag der Abschätzungen inbegriSen.

4. Kurmietgelder.

(Für die Anzahl der Pferde und deren Krankheiten siehe sub l 6 hiervur.)

Fr. 3313.-- 1042. -- 18,153.55 1175.50 3871.---127,555.05 1471.-- 232. 75 6,399. 75 988. 75 3473. 75 112,566.--

329

Total der Kurmietgelder . .

Davon entfallen auf Regiepferde

co co o

5. Behandlungskosten.

(Die Anzahl der behandelten Pferde und deren Krankheiten siehe sub l & hiervon) Infanterie inklusive Linientrain.

!

Kavallerie exklusive C.-Eem.Depot,

Artillerie exklusive Linientrain.

Genie, Sanität und Verwaltung.

Generalstab und Centralschulen.

i i 1

Total.

l

Totalbetrag kosten

der

BehandlungsFr.

Für Regiepferde allein .

.

,,

1

3587.45

13,564.68

19,365. 65

2195.--

6439. 05

2015.--

447.--

9,780. 60

1417.50

5299. --

45,151.83| 18,959.10

Bei den Behandlungskosten sind diejenigen für die Bundespferde Inbegriffen.

An Rechnungsbelegen für Expertenkosten, Entschädigungen für umgestandene und übernommene Pferde, Abschätzungen, Kurmietgelder, Behandlungskosten, Vergütungen für das Abholen von Pferden aus Kuranstalten, Medikamente, Verbandstoffe etc. wurden im ganzen 3105 Stück zur Auszahlung angewiesen.

Für diese Belege ist eine Totalsumme von Fr. 246,956. 01 visiert worden, gegenüber einer solchen von Fr. 208,165. 23 im Vorjahre. Dem erstgenannten Betrag an Ausgaben sind zu gunsten der respektiven Schulen und Kurse au Einnahmen Fr. 6730 als Erlös für versteigerte Pferde gegenüberzustellen.

331

6. Allgemeines.

Die auf sämtliche Rubriken sich erstreckende Vermehrung der Ausgaben fällt fast ausschließlich der Artillerie zu. Es ist dies hauptsächlich darauf zurückzufühien, daß wieder, wie früher, vier Artiileriebrigaden sich im Dienst befanden und zudem für zwei Brigaden Reit- und Fahrkurse abgehalten wurden. Von ganz besonderem Interesse ist der Unterschied zwischen den beiden Gebirgsbatterien, indem nämlich die Zahl der behandelten Pferde bei der Batterie Nr. 61 (Kanton Graubündeu) ungefähr neunmal größer ist als bei der Batterie Nr. 62 (Kanton Wallis) uud der Gesamtbetrag der Abschätzungen bei der ersteren Einheit (mit Fr. 3054. 30) siebenmal größer als bei der letzteren (mit Fr. 447). Wiewohl an diesen ungünstigen Verhältnissen für die Batterie · Nr. 61 u. a. auch der anstrengende Marsch über den Klausenpaß nach Amsteg -- dem Vorkursplatz -- nicht in geringem Maß beteiligt war, liegt doch der Hauptgrund dazu offenbar im Unterschied der Tragtiere. Die Maultiere, wie sie die Batterie Nr. 62 von Anfang des Dienstes an verwendete, eignen sich als Lastträger und sichere Pfadgänger besser, ala die sorgfältigst ausgewählten Pferde.

Für die Regiepferde ergiebt sich aus dem verflossenen Jahre gegenüber früher eine weitere Verminderung der Entschädigungen, insbesondere der Abschatzungsvergütungen.

Kurz nach dem in Bière stattgefundenen Wiederholungskurs des Kavallerieregimentes Nr. l mußte ein Pferd der Schwadron Nr. l wegen Rotz abgestochen werden. Da dieses Pferd unzweifelhaft schon während dem Dienst mit der Rotzkrankheit behaftet war und eine Ansteckung anderer Pferde vermutet werden mußte, so wurden sofort sämtliche Pferde der genannten Schwadron einer tierärztlichen Untersuchung und Beobachtung unterstellt. Innerhalb sechs Wochen wurden denn auch fünf weitere Pferde rotzkrank erklärt und ebenfalls abgestochen. Zudem ist von den unmittelbar nach dem Kavallerieregiment Nr. l in Bière in Dienst getretenen Pferden der Artillerie, trotz der unverzüglich angeordneten Desinfektion der Stallungen und Reitbahn, noch ein Regiepferd erkrankt.

Gegenwärtig glauben wir jedoch diese Seucheninvasion als wieder erloschen bezeichnen zu können.

332

IX. Kommissariatswesen.

A. Ordentliche Gebarung.

a. Verpflegung.

Preise der Mundportionen und Fouragerationen.

Brot.

Fleisch.

Fourage.

Waffenplatz.

Aärau Airolo Basel

. .

. .

Bern Bière Bruerff

Bülach . . . . . . .

Bulle Chur Colombier Frauenfeld . . .

St. Gallen Herisau Lausanne Liestal Luzorn St Maurice Moudon . .

.

Muri Payerne Schaff hausen Sitten Sursoe Thun .

. .

Wallenstadt . .

Wiuterthur Yverdoo Zürich Truppenzusammenzug : a. Lieferanten . . .

6. Armeecorps- Verpflegungsabteilung

1893.

1894.

1893.

1894.

Rp.

16 25 23

RP.

14,5

Kp 44,5

Rp.

43,5 40 49 39 37 42 45 47 46 48 41 40,5 45 45 47 44,8 43 42 49 48 54,i 48 45 44 50 41 41 45 38 44

16,5

16 16 19 15 18

1!"

17 18

18,6 19,7 15,75 16,6

22 21 15 13 14,6

17 14 16 14 15 lf) 15 15 17 14,9 14,6 13,5 17,5

16,75

19 16 18 17

16

14,5

18 21 16

14,75 16,5

15

41,5

43 39 38 39 40,6 43 45 38 40,5 44 46 46 36,8 41,5 41,5

43 34,5

.

21,5

17 18

15

14,6

37 42 42 33 43

17,2

14,S6

39,e

46,48

15,45

14

46,85

47

1893.

1894.

Rp.

182,76

Rp.

208,87

213,5

231,76

208,»5 223,7

223,65 244,25 217,26

183,6 209 232,75 197,« 207 207 235

233 236 236

201,6

226,5 195,5

209,5

242,5

182,i8

207,87

>227

216,2

Für die Fourageration ist die starke Ration (5 kg. Hafer, 6 kg. Heu und 3 1/2 kg. Stroh} angenommen.

333

Die Durchschnittspreise betragen : 1893.

1894.

100 kg. Hafer Fr. 20. 52 Fr. 20. 78 100 ,, Heu ,, 13.51 ,, 14.15 100 ,, Stroh ,, 9.45 ,, 9.38 1 ,, Brot ,, --.24,15 ,, --.21,15 l ,, Fleisch ,, 1.26,3i ,, 1.39,22 oder per Mundportion, beziehungsweise per Ration berechnet: 1893.

1894.

Fr. --. 18,11 ,, --. 40,42

Fr. --. 15,86 ,, --. 44,56

Fr. --. 58,53

Fr. --. 60,41

.

Fr.

,,

1.82,7o 2.16,78

Fr.

,,

1.86,70 2.21,63

Durchschnittspreis per Ration

Fr.

1.99,71

Fr.

2.04,16

Brot Fleisch Ganze Mundportion Schwache Ration Starke Ration

Bei Vergleichung der Preise beider Jahre ergiebt sich für 1894 eine Erhöhung des Preises sowohl der Mundportion als der Fourageration. Die Brotportion stellt sich zwar um 2,25 Rappen billiger als im Jahr 1893, dagegen ist für die Fleischration eine Preiserhöhung von 4,13 Rappen eingetreten infolge der anhaltend steigenden Fleischpreise.

Die in der zweiten Hälfte des Jahres 1893 eingetretene und im Anfang des Jahres 1894 noch andauernde Erhöhung der Heuund Strohpreise machte ihren Einfluß erst recht bei Abschluß der Verträge für die Fouragelieferungen des Berichtsjahres geltend, so daß sich der Durchschnittspreis der Fourageration auf sämtlichen Waffenplätzen um 4,45 Rappen höher beläuft, als im Jahre 1893.

Anstatt der im letzten Jahre der geringen Heuvorräte wegen veränderten Fourageration (5Va kg. Hafer und 5 kg. Heu) wurde im Berichtsjahre wieder die im Verwaltungsreglement festgesetzte normale Fourageration gefaßt.

334 Fouragevorräte (Heu und Stroh).

Auf 31. Dezember 1894 war der Magazin bestand folgender: Depot.

Heu.

kg.

Bern Thun Göschenen Airolo Andermatt Wangen a./A Luziensteig

Stroh.

kg.

90,502 499,349 59,268 -- 4,294 -- 1,176

102,161 155,767,5 34,432' 7,342 -- 13,187 1,655,5

654,589

314,545

hiervon cirka die Hälfte Heu in gepreßten Ballen.

Der Magazinverkehr war folgender : Stand auf Beginn 1894 Ankäufe im Jahr 1894

707,650 348,101

270,558 286,502

Magazinlieferung an Unterrichtskurse

1,055,751 401,162

557,060 242,515

Bestand auf 31. Dezember wie oben

654,589

314,545

Der reduzierte Bedarf gegenüber 1893 rührt daher, daß für die Manöver keine Lieferungen aus den Magazinen erfolgten, d» der Bedarf von den Gemeinden des Manövriergebietes gedeckt wurde.

Infolge der Übernahme der Fouragemagazine auf dem Galgenfeld bei Bern wird nunmehr auch auf diesem Waffenplatz der Regiebetrieb für Heu und Stroh eingeführt.

Im Laufe des Jahres wurde auf dem Waffenplatz Frauenfeld eine vierte Heupresse aufgestellt und die in Chénens stationierte Maschine nach Villaz St. Pierre verlegt.

Die Heupressen sind nunmehr in Thun, Villaz St. Pierre, Langenthal und Frauenfeld aufgestellt.

Mit Rücksicht auf die außerordentlich guten Dienste, welche diese Heupressen leisten, liegt es im Interesse der Verwaltung, namentlich für den Fall der Mobilisierung, die Zahl dieser Maschinen auf mindestens sechs zu vermehren. Wir werden demnächst auch Versuche mit Strohpressen vornehmen lassen.

335 b. Pferdestellung der Artillerie.

"Wir sahen uns veranlaßt, die Pferdestellung, welche bisanhin vom Oberkriegskommissariat besorgt worden war, der Pferderegieanstalt, von welcher doch die meisten Artilleriepferde in gewöhnlichen Schulen und Kursen gestellt werden müssen, zu übertragen.

Auch dieses Jahr zeigte sich wieder der Übelstand, daß bei Vereinigung größerer Truppenkörper, namentlich beim Truppenzusammenzuge, die Mietpreise für die Trainpferde unverhältnismäßig in die Höhe gehen (bis Fr. 5), und daß trotzdem die Pferde nicht aonähernd aus dem Gebiete erhältlich sind, aus dem sich die betreffenden Truppenkörper rekrutieren, und auch vielfach nicht den an sie zu stellenden Anforderungen entsprechen. Die Regieanstalt ist gezwungen, damit sie ihren hohen Pferdestand für die Berittenmachung unserer Stabsoffiziere im Mobilmachungsfalle erhalten kann, die Pferde I. Annahme und selbst einen Teil der Pferde II. Annahme für die gewöhnlichen Kurse und Schulen der Artillerie zu stellen, weil sonst ihre Pferde nicht genügend Verwendung finden würden und dadurch für den Bund ein erheblicher Ausfall entstände.

Können aber die Pferdebesitzer ihre Pferde nur während einer ganz kurzen Zeit in den Dienst geben, so verlangen sie selbstverständlich viel höhere Mietgelder, als wenn sie für ihre Pferde in einer Reihe von Kursen Verwendung finden würden. Mit diesem System wird aber nicht nur die Pferdemiete eine teurere, sondern es geht auch das für die Bespannung der Batterien und der Kriegsf'uhrwerke im Mobilmachuugsfalle notwendige geschulte Pferdematerial in unserem Lande zurück. Wir hatten nun, um letzterem Übelstande einigermaßen abzuhelfen, beschlossen, im Anfang des Berichtsjahres eine Anzahl für den Gebrauch bei der Artillerie geeignete junge Pferde im Inland zu kaufen, dieselben in den Schulen und Kursen des Jahres zu gebrauchen, um sie dann nach Schluß der Unterrichtszeit unter der Bedingung zu verkaufen, daß dieselben nicht ins Ausland verkauft werden dürfen. Es konnten nur 20 nach allen Richtungen taugliche Pferde erworben werden. Die hierbei gemachten Erfahrungen, die keinen finanziellen Verlust erzeigten, veranlassen uns, auf dem betretenen Wege weiter zu gehen, und wir beabsichtigen, für das Jahr 1895 eine etwas größere Zahl von solchen Pferden anzukaufen. Nur auf diese Weise wird es uns nach
und nach möglich werden, einen Stock geeigneter Artilleriepferde im Lande seibat zu schaffen. Wir werden aber auch neuerdings die Frage prüfen, ob dem Übelstande, daß wir im Kriegsfalle nicht genügend geeignete Artilleriepferde zur Verfügung haben werden, nicht dadurch abgeholfen werden könne, daß die berittenen Offiziere vermittelst Verabreichung einer BundesunterstUtzung

336

veranlaßt werden, eigene Reitpferde zu halten, wodurch dann eine Reduktion der Pferde/alil in der Regieanstalt eintreten kann. Ist dann die Regieaostalt nicht mehr gezwungen, so viele Pferde in die Schulen und Kurse der Artillerie zu stellen, so können die Plerde der landwirtschalttreibenden Bevölkerung wieder mehr zum Militärdienst herangezogen werden, und wird dadurch nicht nur deren Zahl vermehrt, sondern auch deren Qualität verbessert werden.

c. Ausländische Militärpensionen.

Von den Herren Meuricoffre in Neapel wurden uns zu Händen der berechtigten Pensionäre folgende Summen übermittelt: Vom neapolitanischen Dienste herrührend . . Fr. 76,175. 35 Vom römischen Dienst herrührend ,, 1,945. 25 Total Fr. 78,120. 60 d. h. Fr. 13,508. 80 weniger als im Vorjahr.

Zu unserer Kenntnis gelangten 22 Todesfälle und ist überdies eine Waisenpension nach ISjähriger Ausrichtung erloschen, so daß im ganzen 23 in Abgang gekommene Pensionäre zu verzeichnen sind.

Der Bestand der Pensionäre auf Ende des Jahres beträgt 207.

d. Militärersatzpflicht.

-Im Berichtsjahre gelangten 164 Rekurse und andere Eingaben zur Entscheidung, gegen 109 im Vorjahre. 7 Fälle veranlaßten Sehlußnahmen des Bundesrates, wogegen 157 Fälle ihre Erledigung durch Entscheid unseres Militärdepartements fanden. 3 Fälle sind, weil erst auf Jahresschluß eingelangt, pendent geblieben.

Den eidgenössischen Röten wurde im Berichtsjahre kein Fall zur Entscheidung vorgelegt.

Außerdem wurden von kantonalen Behörden und von Steuerpflichtigen 15 Anfragen an das Oberkriegskommissariat gerichtet und von dieser Amtsstelle direkt beantwortet.

Zu Entscheiden von prinzipieller Bedeutung haben folgende Fälle Anlaß gegeben.

a. Rekurs Wettler.

(Entscheid des Militärdepartements vom 8. März 1894.)

Frau Wettler in Aarau stellte die Anfrage, ob sie zur Bezahlung der Ersatzsteuer pro 1893 für ihren am 27. Juli gleichen Jahres verstorbenen Sohn verhalten werden könne, und erhielt daraufhin folgende Antwort:

337

,,Mit Bezug auf die Fälligkeit der Steuer iat im Gesetze ein besonderer Zeitpunkt nicht vorgesehen. Die einzige diesfällige Vorschrift besteht darin, daß die Ersatzanlage am 1. Mai stattzufinden hat (Art. 12 des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1878 und Art. 2 der Vollziehungsverordnung vom 1. Juli 1879). Daraus ergiebt sich, daß jeder, der an diesem Kalendertage ersatzpflichtig war, die Jahressteuer schuldet, und urngekehrt, daß keiner, welcher am 1. Mai nicht mehr lebte, oder mit Bezug auf welchen die Ersatepflicht an diesem Tage aus andern Gründen aufgehört hat, zur Bezahlung der Steuer verhalten werden' kann.

,,Würde nur derjenige den ganzen Militärpflichtersatz schulden, welcher den 31. Dezember des Ersatzjahres überlebt hat, so wäre die Konsequenz die, daß mit Bezug auf die früher mit Tod abgegangenen entweder nur eine entsprechende Quote der Ersatzsteuer eingefordert werden dürfte, oder daß die gänzliche Befreiung ausgesprochen werden müßte. Die erstere Konsequenz widerspricht nun aber vollständig dem Gesetze, welches nur in einem einzigen ganz bestimmten, auf Ihren Sohn nicht zutreffenden Falle -- Art. H und 7 des Bundesgesetzet betreffend den Militärpflichtersatz vom 28. Juni 1878 -- eine Reduktion der Ersatzsteuer vorsieht, und mußte außerdem zu ganz absonderlichen Berechnungen führen. Die zweite Konsequenz wäre deswegen widersinnig und ungerecht, weil alsdann auch derjenige, der ganz kurz vor dem letzten Jahrestage mit Tod abginge, von der Ersatzpflicht befreit werden müßte. Im einen und andern Falle könnte auch logischerweise der Steuerbezuc erst in dem auf das Ersatzjahr folgenden Jahre stattfinden, weil ja erst nach Schluß des Ersatzjahres es möglich wäre, mit Bestimmtheit festzustellen, ob und eventuell welche Quote der Ersatzpflichtige an die Jahressteuer zu bezahlen hätte.

,,Aus alledem ergiebt sich, daß der Ersatzpflichtige, bezüglich dessen am 1. Mai des Ersatzjahros die Voraussetzungen der Ersatzpflicht zutreffen, auch in der That und zwar für die ganze Jahressteuer ersatzpflichtig ist.

,,Auch die weitere Frage, ob es dem Ermessen der Behörde anheim gegeben sei, einen gänzlichen oder teilweisen Nachlaß zu gewähren, wenn der Pflichtige in einem vordem Monat des Jahres nach dem i. Mai mit Tod abgegangen, muß verneint werden. Eine solche Befugnis wäre von so großer Tragweite, daß
dieselbe nur durch das Gesetz selbst der Behörde eingeräumt werden könnte.

Nun enthält aber das Gesetz keine derartige Bestimmung, so daß wir Ihre Anfrage bejahen und demgemäß die Ihnen anfangs Juli letzten Jahres zugestellte Aufforderung des Sektionschefs von Aarau zur Bezahlung der Militärpflichtersatzsteuer für Ihren Sohn als begründet erklären müssen.a Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. II.

23

338

b. Bezugsberechtigter Ort.

(Entscheid des Militärdepartements vom 14. April 1894.)

Das Kreiskommando in Buochs beschwerte sich darüber, daß die Militärkanzlei Schwyz sich weigere, die durch den Sektionschef in Lachen von Melchior Scheuber von Wolfenschießen in Altendorf für die Jahre 1875--1883, während welcher dieser letztere im Auslande sich aufhielt, bezogene Militärpflichtersatzsteuer an den Kanton Nidwaiden abzuliefern. Unser Militärdepartement hat diesen Rekurs, soweit sich derselbe auf die Steuern pro 1878--1883 bezieht, gestützt auf folgende Erwägungen als begründet erklärt: \. T Vom Auslande zurückgekehrt, meldete sich Scheuber den 2. Januar 1884 in Altendorf, wo er Wohnsitz genommen hatte und noch jetzt niedergelassen ist, an. Von der Niederlassung wurde der Militärbehörde von Nidwaiden Kenntnis gegeben, und da diese keinerlei Schritte zum Bezüge der rückständigen Steuern gegenüber dem Ersatzpflichtigen that, so kassierte der Sektionschef in Lachen dieselben ein."

2. ,,Bis und mit dem Jahre 1877 war der Bezug der Militärsteuern ausschließlich der kantonalen Gesetzgebung anheimgestellt.

Es ist da.her die Frage, welchem Kanton die Steuerhoheit für die Jahre 1875--1877 zugestanden habe, eine staatsrechtliche, welche sich unserer Beurteilung entzieht und deren Entscheidung nach Art. 57 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege, vom 27. Brachmonat 1874, in die Kompetenz des Bundesgerichtes fällt.* 3. ,,Gemäß Art. 10, Alinea 2, des Bundesgesetzes betreffend den Militärpflichtersatz vom 28. Juni 1878 sind Landesabwesende im Heimatkanton ersatzpflichtig. Die Steuern für die Jahre 1878 bis 1883 gehörten daher dem Kanton Unterwaiden nid dem Wald, und nicht dem Kanton Schwyz.tt ,,Der Umstand, daß Nidwaiden die sofortige Einforderung der ruckständigen Beträge unterließ, deutet darauf hin, daß in diesem Kanton dem Militärsteuerweseu größere Aufmerksamkeit zugewendet werden dürfte; er berechtigte aber keineswegs die Militärbehörde von Schwyz, die Steuern zu eigenen Händen einzukassieren. Vielmehr wäre es, gemäß Art. 3 der Verordnung vom 1. Heumonat 1879 über Vollziehung des Bundesgesetzes betreffend Militärpflichtersatz und laut Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche eidgenössische Stände vom 14. April 1085, Sache dieses letzteren Kantons gewesen, die eingeforderte Summe ohne weiteres zur Hälfte an Nidwalden abzuliefern.

339 4. ,,Auf die Verjährung kann sich der Regierungsrat von Schwyz nicht berufen; dieses Recht stünde, sofern er nicht schon bezahlt hätte, einzig und allein dem Ersatzpflichtigen zu. Aber auch abgesehen hiervon, muß dem erhobenen Einwand die Thatsache entgegengehalten werden, daß der Kanton Schwyz die Steuern pro 1878--1883 in gesetzwidriger Weise zu eigenen Händen einkassiert hat.tt c. Taxpflicht der Schweizer in Holland gegenüber der Schwele.

(Entscheid des Milhärdepartements vom 26. Mai 1894.)

Auf Veranlassung der Militärdirektion Zarich erteilte unser Militärdepartement bezüglich der Besteuerung des Herrn Ferdinand Koch von Zürich, schweizerischer Konsul in Rotterdam, folgende Antwort : ,,1. Laut Art. l des Bundesgesetzes betreffend den Militärpflichtersatz vom 28. Juni 1878 hat jeder im dienstpflichtigen Alter sich befindliche, innerhalb oder außerhalb des Gebietes der Eidgenossenschaft wohnende Schweizerbürger, welcher keinen persönlichen Militärdienst leistet, dafür einen jährlichen Ersatz in Geld zu entrichten.

,,2. Gemäß Art. 2 desselben Geaetzes sind vom Militärpflichtersatz enthoben: c. die im Auslande abwesenden Sehweizerbürger, welche an ihrem Aufenthaltsorte regelmäßigen persönlichen Dienst zu leisten oder einen entsprechenden Ersatz in Geld zu bezahlen haben.

,,3. Zufolge Erklärung der königlich niederländischen Regierung vom 30. August 1862 (Neue offizielle Sammlung 1860 bis 1863, Band VII, Seite 342) sollen die Schweizer, wenn sie kürzere oder längere Zeit im Königreich der Niederlande wohnen, daselbst weder zu irgend einem Militärdienste, noch zu einer Ersatzleistung angehalten werden. Im Sehreiben, mit welchem diese Erklärung einbegleitet wurde, wird indessen bemerkt, daß die Befreiung vom Militärdienst in den Niederlanden sich nicht'auf die Schuttery, eine Bürgerwache, erstrecke, bei welcher auch die Fremden Dienste zu leisten haben; jedoch handle es sich dabei nicht um einen eigentlichen Militärdienst, sondern lediglich um die Mitwirkung zur Aufrechthaltung von Ruhe und Ordnung im Innern.

,,4. In seinem an Sie gerichteten Schreiben vom 28. Februar und 10. März laufenden Jahres beruft sich Herr Konsul Koch darauf, daß bis vor wenigen Monaten noch alle in Holland ge-

340

boreaen Kinder als Holländer betrachtet wurden, und daß er infolgedessen in diesem Lande militärpflichtig geworden sei. In der Schuttery sei er successive zum Sekondelieutenant, Lieutenant und Hauptmann avanciert, und den militärischen Verpflichtungen habe er dadurch in vollem Umfange Genüge geleistet, daß er bei der Konskription gelost habe, eine schlechte Nummer zog und mit Benutzung des dortigen Gesetzes durch Stellung eines Remplaçant seinen Dienst absolviert habe.

,,5. Die Einteilung und der Dienst in der Schuttery sind nicht maßgebend für die militärischen Pflichten des Rekurrenten 'gegenüber der Schweiz, da es sich hierbei nach der Erklärung der holländischen Regierung nicht um eigentlichen Militärdienst handelt.

Ein Attest, daß derselbe das holländische Staatsbürgerrecht erworben habe, liegt nicht bei den Akten. Es geht indessen aus der Bescheinigung ,,de Commissaris der Koningin in de provincie ZuidHolland"1 vom 7. März 1894 hervor, daß Herr Koch im dortigen Einschreibungsregister des Jahres 1870 für die Rekrutierung von Ib71 eingeschrieben ist und daß er, wie übrigens seine eigenen Mitteilungen lauten, bei der Losung Nummer 551 gezogen und einen Stellvertreter gestellt hat, welcher am 5. Mai 1871 beim 4. Infanterieregiment einverleibt und am 5. Mai 1876 infolge abgelaufenen Dienstes entlassen worden ist. Aus dieser Thatsache ist der Schluß zu ziehen, daß Herr Koch von den holländischen Behörden als ein dortiger Landesangehöriger betrachtet wird, denn ohne diese Voraussetzung hätte er im Hinblick auf die sub Ziffer 3 hiervor erwähnte Erklärung vom 30. August 1862 nicht -/.um Dienste in der holländischen Armee angehalten werden können. Und wenn auch ein Zweifel darüber entstehen könnte, daß diese Erklärung möglicherweise mißachtet worden wäre, so ist doch anzunehmen, daß Herr Koch selbst das größte Interesse gehabt hätte, dagegen Einsprache zu erheben.

,,6. Vorausgesetzt daher, daß wir es mit einem Staatsbürger zu thun haben, der zugleich Angehöriger eines andern Landes ist, so entsteht die weitere Frage, ob Herr Koch hierorts als von der Ersatzpflicht enthoben zu betrachten sei oder nicht. Hierbei kommt nach der Lage des Falles in Betracht, daß Holland eine MilitärOrganisation hat, wonach der Bürger seiner Militärpflicht ein für allemal dadurch genügen kann, daß er einen Stellvertreter
stellt.

Um aber in der Schweiz ersatzsteuerfrei zu sein, genügt es nicht, im Ausland seinen Obliegenheiten in militärischer Beziehung formell nachgekommen zu sein; diese Obliegenheiten müssen vielmehr in der Leistung persönlichen Dienstes oder in der Bezahlung entsprechenden Ersatzes bestehen. Ersteres ist hier nicht der Fall

341 und letzteres nicht nachgewiesen. Es wird jedoch kaum zutreffen, daß der Stellvertreter des Herrn Koch 5 Jahre gedient hat, ohne sieh dafür angemessen bezahlen zu lassen. Aber wenn auch Bezahlung stattgefunden hat, so fragt es sich trotzdem noch, ob dieselbe als ein ,,entsprechender Ersatz" im Sinne des Gesetzes und des Bundesratsbeschlusses vom 5. Februar 1886 (Bundesbl. 1886, I, 676) gelten kann, wobei es allerdings nicht darauf ankömmt, ob die Ersatzleistung in einer einmal zu leistenden Pauschalsumme oder in einer periodisch wiederkehrenden Entschädigung eines Stellvertreters oder in einer jährlichen Steuer besteht. Abgesehen von Gründen allgemeiner Art, geht dies insbesondere aus der Entstehung des Bundesgesetzes vom 28. Brachmonat 1878 deutlich hervor.

Während die früheren Entwürfe alle sagten: ,,Die Schweizerbürger, welche eine Ersatzsteuer zu bezahlen haben"1, ist in der endgültigen Vorlage vom 23. April 1878 der Ausdruck ,,ErSHtzsteuer a fallen gelassen und an dessen Stelle gesagt worden : ,,entsprechender Ersatz in Geld". Man wird kaum fehlgehen, wenn man annimmt, es haben mit dieser neuen Fassung gerade die Fälle getroffen werden wollen, wo der Dienstpflichtige dazu verhalten werden kann, an Stelle des persönlichen Dienstes zwar nicht eine periodische Steuer, wohl aber einen einmaligen Ersatz in Geld zu leisten, bezw. einen bezahlten Ersatzmann zu stellen. In diesem Sinne kann sich somit Herr Koch auf den Befreiungsgrund des Art. 2, litt, c, berufen.

,,7. Zur Erledigung des Rekurses erscheint es daher notwendig, daß Sie von Herrn Koch einen Naturalisationsakt, sowie eine amtliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß die zulässigen Stellvertreter auf Kosten des Dienstpflichtigen zu stellen sind, verlangen. Stimmen alsdann diese Aktenstücke mit unsern Voraussetzungen sub Ziffer 5 und 6 hiervor überein, so muß der Rekurs als begründet erklärt werden."1 ""O* d. Anuiartschaftliches

Vermögen.

(Schlußnahme vom 16. Juni 1894.)

Eine von der Militärdirektion des Kantons Glarus aufgeworfene Frage, ob ein Ersatzpflichtiger, von dessen Eltern nur noch der Vater lebt, die Mutter dagegen gestorben ist, für das ihm dereinst zufallende Vermögen seines Großvaters mütterlicherseits nach Maßgabe des Art. 5, litt, o, Ziffer 2, des Bundesgesetzes betreffend den Militärpflichtersatz vom 28. Juni 1878 zu besteuern sei, wurde, in Erwägung :

342 1. daß der Begriff ,,Anwartschaft14 für einen Steuerpflichtigen in den Fällen vorhanden ist, in denen dem Betreffenden ein direktes gesetzliches Beerbungsrecht zusteht (vergi. Schlußnahme des Bundesrates im Rekurs Folly vom 10. Februar 1888); 2. daß infolge Absterbens seiner Mutter für den Ersatzpflichtigen ein direktes Erbrecht auf das Vermögen seines Großvaters mütterlicherseits entstanden, mithin die Bedingung sub Ziffer l erfüllt ist; 3. daß es keinen Sinn hat, anzunehmen, daß der Gesetzgeber nur im Fall des Ablebens b e i d e r E l t e r n eine Inanspruchnahme der Anwartschaft auf das Vermögen von Großeltern gewollt habe, in bejahendem Sinne geantwortet.

e. Nachbesteuerung.

(Entscheid des Militärdepartements vom 26. Juni 1894.)

Das Finanzdepartement von Neuenburg fragte an, ob die Erben eines Ersatzpflichtigen zur Nachzahlung der Militärsteuer für das von diesem letzteren bei Lebzeiten besessene, aber nicht versteuerte Vermögen angehalten werden können.

Unser Militärdepartement, im Einverständnis mit dem Justixund Polueidepartement, erwiderte hierauf, daß nach dieser Richtung hin weder im Bundesgesetz betreffend den Militärpflichtersatz vorn 28. Juni 1878, noch in der bundesrätlichen Verordnung über Vollziehung dieses Gesetzes vom 1. Juli 1879 eine bestimmte Wegleitung zu finden sei, daß aber der Bundesrat durch Genehmigung der Vollziehungsverordnungeu der Kantone Freiburg (vom 2. April 1879, Art. 20), Waadt (vom 2. Februar 1889, § 41), Bern, (vom 19. Dezember 1891/11. Dezember 1894, § 6) die Zulässigkeit der Nachbesteuerung ausgesprochen habe. Da nun aber nach Art. 6 der Verordnung über Vollziehung des Bundesgesetzes betreffend Militärpflichtersatz vom 1. Heumonat 1879 die kantonalen Vollziehungsbestiminungen über Steueranlage und Steuerbezug der Genehmigung des Buudesrates unterliegen, der Kanton Neuenburgjedoch in seinen Bestimmungen die Erhebung einer Nachsteuer nicht vorgesehen hat, so könnte gegen den Bezug einer solchen der formelle Einwand erhoben werden, der Bundesrat habe sie nicht genehmigt, der Kanton dürfe aber nur auf Grund einer vom Bundesrate genehmigten Bestimmung eine Nachsteuer erheben.

343

Um diesem Einwände von vorneherein zu begegnen, sei es ratsam, die bezügliche Bestimmung vorerst zu erlassen und dem Bundesrate zur Genehmigung zu unterbreiten und erst hierauf zum Bezüge der Nachsteuer zu schreiten.

f. Taxpflicht der Schweizer in Belgien gegenüber der Schweiz.

(Entscheid des Militärdepartements vom 4./6. Juli 1894.)

Herr Fürsprecher G. Christen in Bern rekurrierte gegen einen Entscheid der Militärdirektion des Kantons Bern, durch welchen Herr Roger Armand Oscar de Grimberghe zur Entrichtung der Militärpflichtersatzsteuer schuldig erklärt wurde.

Aus den Akten ergab sich: 1. Herr Roger de Grimberghe, geboren 1864, ist als natürlicher Sohn einer Schweizerin Schweizerbürger. Er ist durch seinen natürlichen Vater, einen Belgier, adoptiert worden und hat dadurch das belgische Bürgerrecht erworben. Aus dem Schweizerbürgerrecht ist er nicht entlassen worden.

2. Roger Armand Oscar de Grimberghe hat sich in Belgien im Jahr 1884 zur militärischen Aushebung gestellt. Er hat eine Nummer gezogen, kraft deren er zu effektiver Dienstleistung nicht einberufen wurde. Der Gouverneur von Brabant hat ihm hierüber einen Schein ausgestellt, wonach ,,Helman de Grimberghe, Roger Armand Oscar, bei der Losziehung die Nummer 1821 erhalten hat and damit als solcher zu betrachten ist, der die ihm durch das Gesetz über die Miliz auferlegten Verpflichtungen v o l l s t ä n d i g erfüllt hata (doit être considéré comme ayant complètement satisfait aux obligations qui lui étaient imposées par la Loi sur la milice). Er wird auf diesem Schein als zu den ,,nicht Einberufenen" (non appelés) gehörig bezeichnet.

3. Mit Schreiben vom 17. Februar 1893 teilte das Kreiskommaudo 4./1II. dem Herrn de Grimberghe mit, daß die Taxationskommission ihn zur Entrichtung der Militärpflichtersatzsteuer herangezogen habe, und zwar für die Jahre 1884 bis und mit 1892 mit Fr. 27,000. Gegen diese Verfügung rekurrierte Herr Fürsprech Christen an die Bernische Militärdirektion. Derselbe machte geltend, Herr de Grimberghe hätte sein Schweizerbürgerrecht verloren, indem er durch einen Belgier adoptiert worden sei, und könnte demnach auch nicht mehr in der Schweiz zum Militärpflichtersatz herangezogen werden. Wäre er aber auch noch als Schweizerbürger zu betrachten, so fände auf ihn Art. 2, litt, c, des Bundesgesetzes betreffend den Militärpflichtersatz vom 28. Brachmonat

341

1878 Anwendung: er hätte seiner Militärpflicht in Belgien Genüge geleistet und sei deshalb des Militärpflichtersatzes in der Schweiz enthoben.

4. Die kantonale Militärdirektion stellte zunächst fest, daß Heride Grimberghe gernäß Art. l, leg. cit., und der konstanten Praxis des Bundesrates (vgl. Salis, Bundesrecht III, 872 bis 876a) als Schweizerbürger der Ersatzsteuerpflicht unterliege, ohne Rücksicht darauf, ob er neben dem Schweizerbürgerrecht noch ein anderes Bürgerrecht besitze oder nicht. Ferner nahm die Militärdirektion an, dalS Herr de Grimberghe in Belgien weder ,,regelmäßigen, persönlichen Dienst"1 geleistet, noch einen ,,entsprechenden Ersatz in Geld" entrichtet habe, aus diesem Grunde könne er sich nicht auf die Ausnahmebestimmung des Art. 2, litt, c, des mehrerwähnten Bundesgesetzes berufen.

5. Gegen diesen Entscheid rekurrierte Herr Fürsprecher Christen namens Roger Armand Oscar de Grimberghe. Er verlangte Aufhebung des Entscheides der Militärdirektion und Befreiung seines Klienten von der Militärpflichtersatzsteuer. Das Begehren war folgendermaßen begründet: Gemäß Bundesratsbeschluß vom 5. Februar 1886 sei der im Ausland wohnhafte Schvveizerbürger nicht gehalten, die Militärtaxe in der Schweiz zu bezahlen für die Zeit, wo er, im Auslande, wohnend, daselbst seine militärischen Obliegenheiten erfüllt habe. Roger Armand Oscar de Grimberghe habe in Belgien seine militärischen Obliegenheiten erfüllt. Das Erfordernis des ,,persönlichen, regelmäßigen Dienstes" sei nicht ,,vom Standpunkt der schweizerischen Heeresorganisation aus zu prüfen tt ; «ach den .belgischen Gesetzen habe Roger Armand Oscar de Grimberghe ,,seinen persönlichen Dienst gethan, was vollkommen genüge". Gemäß Art. 3 des Niederlassungsvertrages zwischen der Schweiz und Belgien vom 4. Juni 1874 seien Belgier, die in der Schweiz wohnen, den schweizerischen Militärgesetzen nicht unterworfen. Noch weniger könne ein Belgier, der in Belgien wohnt, bloß deshalb, weil er zufälligerweise auch Schweizerbürger sei, der schweizerischen Militärpflichtersatzsteuer unterworfen sein.

Der Rekurs wurde von unserm Militärdepartement als unbegründet abgewiesen, gestutzt auf folgende Erwägungen : 1. Dem Herrn de Grimberghe ist zuzugeben, daß er nach belgischen Gesetzen -- wie der Schein des Gouverneurs von Brabant ausweist -- in Belgien seinen
militärischen Obliegenheiten nachgekommen ist; diese bestehen darin, daß er an der Losziehung teilnahm, mit dem Risiko, eine Nummer zu ziehen, kraft deren er zum Leisten persönlichen Dienstes herangezogen werden konnte, wenn er es nicht vorzog, sich gegen einen entsprechenden Ersatz

345

in Geld ,,durch das Kriegsdepartement ersetzen1* zu lassen, d. h.

sich loszukaufen. Der Rekurrent hat jedoch eine Nummer gezogen, kraft deren -er zu den ,,nicht Einberufenen"' eingeteilt worden ist; es sind somit ihm gegenüber die Ansprüche des belgischen Staates mit Bezug auf die Militärpflicht erschöpft.

Dies genügt indessen nach dem deutlichen Wortlaute des Bundesgesetzes vom 28. Brachmonat 1878 keineswegs, um den im Auslande wohnenden Schweizerbürger von der Ersatzpflicht zu befreien. Das Gesetz (Art. 2, litt, c) verlangt vielmehr, daß die dem Bürger vom auswärtigen Staate auferlegten militärischen Obliegenheiten in ,,regelmäßigem, persönlichem Dienst"1 oder in ,,entsprechendem Ersatz in Geld" bestehen sollen; da jeder im Inland wohnende Schweizerbürger entweder militärdienst- oder ersatzsteuerpflichtig ist, so soll der im Ausland wohnende Schweizerbürger ebenfalls -- sei es im Lande seines Wohnortes, sei es im Heimatlande -- den nämlichen Verpflichtungen unterliegen ; er soll, mit einem Wort, infolge seines ausländischen Domizils nicht besser, aber freilich auch nicht schlechter gestellt sein, als sein in der Schweiz wohnender Mitbürger. Dies der Grund der Bestimmung von Art. 2, litt, c, des mehrerwähnten Bundesgesetzes, und dieser Grund trifft auf den Rekurrenten zu, da dieser in Belgien, wie die bernische Militärdirektion richtig erkannt hat, weder persönlichen Militärdienst, noch einen Ersatz in Geld geleistet hat.

Der von Herrn Fürsprecher Christen angerufene Bundesratsbeschluß vom 5. Februar 1886 lehnt sich eng an den Wortlaut des Gesetzes an und kann darum ebensowenig wie dieses selbst für die Befreiung des Herrn de Grimberghe vom Militärpflichtersatz angerufen werden. In diesem Sinne hat denn auch der Bundesrat den erwähnten Beschluß in der Folge interpretiert, indem er z. B.

einen in Deutschland wohnenden Schweizerbürger, der der zweiten Reserve zugewiesen worden war, daher nur in Kriegszeiten eine Einberufung zu gewärtigen hatte, als ersatzpflichtig erklärt hat; um so mehr muß der Rekurrent, der in Belgien niemals einberufen werden wird, als ersatzpflichtig erscheinen (vgl. Bundesbl. 1889, II, 654).

2. Herr Fürsprecher Christen berief sich außerdem darauf, daß in der Herbeiziehung des Beschwerdeführers zum Militärpflichtersata eine Verletzung von Art. 3 des Niederlassungsvertrages
zwischen der Schweiz und Belgien vom 4. Juni 1874 liegen würde: wenn dieser Artikel der Schweiz untersage, in der S c h w e i z wohnende Belgier den schweizerischen Militärgesetzen zu unterwerfen, so gelte dieses Verbot noch vielmehr, wenn es sich, wie hier, um einen Belgier handle, der in B e l g i e n w o h n t .

346

Dieser Einwand stutzte sich darauf, daß der Rekurrent neben dem schweizerischen noch ein belgisches Bürgerrecht besitzt; er konnte deshalb nicht in Betracht gezogen werden. Denn der Bundesrat hat in seinem schon erwähnten Beschluß vom 5. Februar 1886 erklärt, daLVein Schweizer, der gleichzeitig Bürger eines andern Staates ist, sich nicht auf sein doppeltes Heimatrecht berufen kann, um sich der Entrichtung der Militärtaxe in der Schweiz zu entziehen, selbst für die Zeit, die er im Auslande zugebracht hat. Und in Anwendung dieses Grundsatzes hat der Bundesrat einem Sehweizerbürger, der zugleich deutscher Reichsangehöriger war, zur Erfüllung der Ersatzpflieht angehalten, obgleich der -- damals in Kraft bestehende -- Niederlassungsvertrag mit Deutschland vom 26. April 1876 in Artikel 4 eine Bestimmung enthielt, die der vom Rekurrenten angerufenen Bestimmung des schweizerischbelgischen Vertrages durchaus, analog ist. Diese Praxis beruht auf der vom Bundesrat auch in andern staatsrechtlichen Verhältnissen zur Geltung gebrachten Anschauung, daß der Schweizerbürger, der zugleich auch Bürger eines andern Staates ist, sich den schweizerischen Behörden gegenüber auf sein ausländisches Bürgerrecht niemals berufen kann (vgl. hierzu Salis, Bundesrecht I, Ni>. 323J.

Dieser Grundsatz steht mit dem belgisch-schweizerischen Vertrag so wenig als mit andern internationalen Verträgen in Widerspruch; denn diese Verträge regeln das Verhältnis der A u s l ä n d e r zu den schweizerischen Behörden, während eben der Schweizerbürger seinen heimatlichen Behörden auch dann n i c h t als A u s l ä n d e r gegenüber treten kann, wenn er neben seinem schweizerischen noch ein ausländisches Bürgerrecht besitzt (vgl. auch Bundesbl. 1884, IV, 662; 1885, U, 590; III, 925). Die für die in den Vereinigten Staaten von Nordamerika wohnenden Schweizerbürger gemachte Ausnahme beruht auf einer ausdrücklichen Bestimmung des Vertrages vom 25. November 1850, wonach sie in betreff des Militärpflichlersatzes der nordamerikanischen Gesetzgebung unterworfen sind, und die der Rekurrent für sich nicht anrufen konnte.

g. Militär'Steuerpflicht der in den Vereinigten Staaten Amerikas niedergelassenen Schweigerbürger und der in der Schweiz angesessenen Bürger der Vereinigten Staaten.

(Schlußnahme vom 10. Juli 1894.)

Veranlaßt durch die Anfrage einer kantonalen Regierung ist die Frage betreffend die Militärsteuerpflicht der in Amerika niedergelassenen Schweizer und der in der Schweiz angesessenen amerikanischen Bürger einer erneuten Prüfung unterzogen und sodann beschlossen worden :

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1. Schweizerbtlrger, die in den Vereinigten Staaten Amerikas niedergelassen oder aus denselben in die Schweiz zurückgekehrt sind, sind als militärsteuerpflichtig auf die Steuerlisten einzutragen und vom 1. Mai 1894 hinweg als Steuerpflichtige zu behandeln, es sei denn, daß sie sich über Bezahlung entsprechender Ersatzsteuer in den Vereinigten Staaten ausweisen. Die Steuer ist, soweit immer möglich, Jahr für Jahr einzuheben. Diese Schlußnahme ist nicht rückwirkend; eine Steuer für das Steuerjahr 1893 und für frühere Jahrgänge ist daher nicht mehr zu erheben.

2. Die in der Schweiz niedergelassenen Bürger der Vereinigten Staaten Amerikas sind bis auf yveiteres von der Militärpflichtersatzsteuer befreit; die Steuerbefreiung hört aber jedenfalls auf, sowie .die in den Vereinigten Staaten wohnhaften Schweizer dort zu einem Ersatz in Geld herangezogen werden. Auch diese Schlußnahmo ist nicht rückwirkend; die für das Steuerjahr 1893 und für frühere Jahrgänge erhobenen Steuern sind daher nicht zurückzuerstatten.

3. Der Bundesratsbeschluß vom 20. Februar (1. März) 1880 ist als vom 1. Mai 1894 an aufgehoben zu betrachten.

Von dieser Schlußnahme ist den eidgenössischen Ständen durch Kreisschreiben vom 19. Juli 1.894 Kenntnis gegeben worden.

Ä. Militärsteuern der aus den Vereinigten Staaten von Amerika zurückgekehrten Schweizerbürger.

(Schlußnahme vom 31. August 1894.)

In Ergänzung der Schlußnahme vom 10. Juli 1894 (litt, g hiervor) haben wir im weitern beschlossen : Es seien die von aus den Vereinigten Staaten von Amerika zurückgekehrten wehrpflichtigen Schweizerbüi-gern seit dem 20. Februar (1. März) 1880 nachgeforderten und einbezahlten Militärsteuern, weil den Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend den Militärpflichtersatz vom 28. Juni 1878 entsprechend, nicht zurückzuerstatten.

Von dieser Schlußnahme hat unser Militärdepartement den Militärbehörden der Kantone durch Kreisschreiben vom 19. September 1894 Kenntnis gegeben.

i. Vermögen im Auslande.

(Entscheid des Militärdepartements vom 6./8. Oktober 1894.)

Zwei vom schweizerischen Generalkonsul in Bukarest an das schweizerische Justiz- und Polizeidepartement gerichtete Anfragen, folgenden Inhaltes:

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1. ob im A u s l a n d b e f i n d l i c h e s Vermögen von im Ausland wohnenden Militärersatzpflichtigen von den Kantonen auf Grund des eidgenössischen Gesetzes vom 28. Juni 1878 rechtlich zur Versteuerung herangezogen werden dürfe; 2. ob das gleiche auch für e r b a u \ v a r t s c h a f t l i c h e s im Ausland befindliches Vermögen gelte, in Fällen, wo die Eltern und die militärpflichtigen Söhne ebenfalls im Ausland wohnen, wurden von unserm Militärdepartement dahin beantwortet, daß in Art. 5 des Bundesgesetzes betreffend den Militärpflichtersatz vom 28. Juni 1878 lediglieh vom Vermögen und Einkommen der Steuerpflichtigen die Rede sei, und daß es daher bei der Ermittlung dieser Faktoren nicht darauf ankommen könne, ob sowohl das eigene als auch das erbanwartschaftliche Vermögen im Inlande oder im Auslande sich befinde.

o Die Besteuerung der im Auslande wohnhaften Schweizerbürger würde eine sehr ungleiche und folglich eine höchst ungerechte sein, wenn die einen für ihr ganzes Vermögen zur Steuer herangezogen würden, während andere, die ihr Vermögen im Auslande angelegt haben, steuerfrei ausgingen.

Aber auch deshalb sei es vollständig gerechtfertigt, für das im Auslande befindliche eigene, beziehungsweise erbanwartschaftliche Vermögen eines im Auslande wohnenden Schweizers hierorts die Militärsteuer zu beziehen, weil auch der innerhalb der Grenzen der Eidgenossenschaft wohnhafte Schweizer sein, außerhalb derselben befindliches Vermögen in seiner Heimat zu versteuern habe.

k. Taxpflicht der Luxemburger.

(Schlußnahme vom 28. Oktober 1894.)

Der Regierungsrat des Kantons Baselstadt erhob Bedenken gegen einen Entscheid unseres Militärdepartements in Sachen eines Rekurses des Jakob Lanners aus Luxemburg, in Basel, durch welchen erkannt wurde, daß die in der Schweiz wohnhaften Luxemburger hierorts nicht zu besteuern seien.

Dieser Rekurs wurde gestützt auf folgende Erwägungen als unbegründet erklärt: 1. ,,Daß nachgewiesenermaßen die Schweizer in Luxemburg keinerlei Militärsteuern zu tragen haben, und daß der Entscheid des Departements nach Analogie des bundesrätlichen Kreisschreibens an die eidgenössischen Stände vom 17. Dezember 1883 (Bundesblatt 1883, III, 1001) betreffend Befreiung von der Ersatzpflicht der in der Schweiz sich aufhaltenden chilenischen Bürger (vergleiche

349

Geschäftsbericht des Finanzdepartements pro 1883, Seite 20) getroffen wurde ;tt 2. ,,Daß allerdings Luxemburg sich nicht auf dem durch das schweizerische Finanzdepartement im Jahr 1887 erstellten Verzeichnis derjenigen Staaten befindet, deren Angehörige in der Schweiz weder zu persönlichem Dienste, noch zu einer entsprechenden Ersatzleistung angehalten werden dürfen, daß aber jenes Verzeichnis, mit Bezug auf diejenigen Staaten, mit denen kein sach bezüglicher Vertrag besteht, erst ergänzt werden kann, nachdem Erklärungen vorgelegt werden, wie dies im konkreten Falle geschehen ist, und daß übrigens weder dieses nämliche Verzeichnis, noch die ihm anhaftenden Lücken den Art. l, Alinea 2, des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1878 zu alterieren vermögen ;tt 3. ,,Daß laut seiner eigenen Mitteilung die Erklärung der luxemburgischen Regierung vom 24. Januar 1893 dem Regierungsrat von Baselstadt durchaus bekannt war, als er den Rekurs Lanners behandelte, uud daß infolgedessen für die genannte Behörde kein Grund vorlag, entgegen den Bestimmungen des Gesetzes zu entscheiden.1-'l. Teilweise Dienstleistung.

(Entscheid des Militärdepartements vom 12./14. November 1894.)

Unserem Militärdepartenaent wurde die Frage vorgelegt, ob ein Dienstpflichtiger, der seine Rekrutenschule in dem Jahre bestanden hat, in welchem er seinem Jahrgang nach auch noch einen Wiederholungskurs zu bestehen gehabt hätte, von diesem letztern aber dispensiert worden sei, für dieses nämliche Jahr Militärsteuer zu entrichten habe oder nicht und eventuell wie viel.

Diese Anfrage wurde beantwortet wie folgt: ,,Laut Art. l des Militärpflichtersatzgesetzes vom 28. Juni 1878 ist der Militärsteuer unterworfen jeder im dienstpflichtigen Alter befindliche, innerhalb oder außerhalb des Gebietes der Eidgenossenschaft wohnende Schweizerbürger, welcher k e i n e n persönlichen Militärdienst leistet. In diesem Falle befindet sich aber ein Dienstpflichtiger, welcher in dem Jahre, in welchem er allerdings seinen Wiederholungskurs versäumt, dagegen aber eine Rekrutenschule absolviert, offenbar nicht.

,,Demgemäß und namentlich auch im Hinblick auf die Schlußnahme des Bundesrates vom 30. August 1887 (Geschäftsbericht des eidgenössischen Finanzdepartements pro 1887, Seite 28)' durch welche statuiert ward, daß Wehrpflichtige, welche ihren Dienst

350

mehr als zur Hälfte geleistet haben, für das betreffende Jahr nicht besteuert werden dürfen, ist vorliegende Anfrage in verneinendem Sinne zu beantworten."· m. Verwendung des eidgenössischen Telegraphen- und Telephonpersonals im Militärdienst.

(Schlußnahme vom 28. Dezember 1894.)

In Anbetracht, daß die Beamten und Angestellten der eidgenössischen Telegraphenverwaltung gemäß Art. 2, litt, b, der Militärorganisation vom 13. Weinmonat 1874 während der Dauer ihres Amtes oder ihrer Anstellung von der Wehrpflicht enthoben sind, daß es aber erfahrungsgemäß unmöglich ist, ohne eine teilweise Herbeiziehung von eidgenössischen Telegraphisten und Telephonisten zum Militärdienst den in Tafel XII der Militärorganisation gesetzlich vorgeschriebenen Bestand der Pioniercompagnien gemäß Art. 21 dieses Gesetzes vollzählig zu erhalten, haben wir beschlossen: 1. Die mit dem Telegraphen- und Telephondienst vertrauten eidgenössischen Telegraphen- und Telephonbeamten und Angestellten sind, soweit notwendig, zur Geniewaffe (Unterabteilung Pioniere) zu rekrutieren.

Diesen Mannschaften bleibt die gesamte Bekleidung, Bewaffnung uad Ausrüstung nach bestandener Rekrutenschule bis zu ihrem Austritt aus dem wehrpflichtigen Alter anvertraut, und es haben dieselben infolgedessen an deo laut Art. 157 der Militärorganisation vorgeschriebenen jährlichen Waffeninspektionen teilzunehmen, in dem Sinne jedoch, daß ihnen die Möglichkeit zu geben ist, ihre Inspektionen im Frühjahr oder im Spätherbst zu bestehen.

2. Das Militärdepartement, beziehungsweise in.seinem Auftrage der Waffenchef des Genie, ist ermächtigt, im Einverständnis mit dem Post- und Eieenbahndepartement, beziehungsweise in dessen Namen mit der eidgenössischen Telegraphenverwaltung -- uod unter thunlicher Berücksichtigung der dienstlichen Interessen dieser letztern -- von diesen Wehrpflichtigen so viele in den Militärdienst einberufen zu lassen, »1s es der Betrieb des Fachdienstes bei den Einheiten erfordert. Hierbei hat es die Meinung, daß die Telegraphisten und Telephonisten nur für wirklich vereäumte Dienstleistungen Ersatzsteuer zu bezahlen haben.

3. Die wirklichen Kosten für Stellvertretung, welche der Telegraphenverwaltung aus einem solchen Dienste erwachsen, werden derselben durch die Militärverwaltung vergütet.

O

O

351 4. Dieser Beschluß tritt mit dem 1. Januar 1895 in Kraft.

Es werden infolgedessen auf den gleichen Zeitpunkt aufgehoben: DieBundesratsbeschlüsse vom 28. November 1878 und 18. April 1884, sowie die Verfügung der eidgenössischen Telegraphendirektion vom 23. Mära 1887 betreffend die Abgabe der Effekten nach jedem Dienst durch die eidgenössischen Telegraphisten.

B. Kriegsbereitschaft.

1. Weizenvorräte.

Der Lagerbestand pro 1. Januar 1894 betrug laut letztjährigem Inventarabschluß 95,485 q. := 955 Wagenladungen zu 10,000 kg.

Weizen, welche Vorräte in den Magazinen Morges, Bern, · Thun, Ölten, Luzern und Brunnen eingelagert waren. Wir verweisen diesfalls auf den letztjährigen Geschäftsbericht.

Im Januar des Berichtsjahres nahmen die Unterhandlungen betreflend Umtausch der Weizenvorräte ihren Anfang. Wir werden nicht auf die Polemik eintreten, zu welcher diese Transaktion einem Teil der öffentlichen Presse Veranlassung gegeben hat, sondern beschränken uns darauf, die hohen Räte auf die ihnen ausgeteilten Akten der Kommission hinzuweisen, welche die Angelegenheit auf das gründlichste untersucht hat und deren Zusammensetzung jede Gewähr für eine gerechte und unparteiische Beurteilung der Sachlage bietet. Aus diesen Akten geht hervor, daß, wenn der Kriegsverwaltung in dieser Sache irgend ein Vorwurf mit Recht gemacht werden kann, es sich lediglich um einen solchen formeller Natur handeln kann. Des weitern beziehen wir uns auf die Erklärungen, welche der Vorsteher unseres Militärdepartementa in dieser Sache in beiden Räten abgegeben hat.

Der diesbezügliche Vertrag wurde durch das Oberkriegskommissariat mit einem dreigliedrigen Händlerkonsortium unterm 24. Januar abgeschlossen und am 2. Februar vom schweizerischen Militärdepartement gutgeheißen. Der Beginn der Umtauschoperation wurde auf den Monat Februar festgesetzt.

Da der Bestand unseres Sackmaterials für den bevorstehenden Umtausch sich als ungenügend erwies, wurden weitere 50,000 Stück Chargesäcke angekauft. Ferner wurden angeschaßt 1000 Stück Mehlsäcke, 50 kg. fassend, für die Abgabe von Mehl an die Gotthardtruppen.

Die in Thun eingelagerten 950 q. gelangten nicht zum Umtausch, da dieselben, weil seiner Zeit von Genf nach Thun disloziert,

352

nicht mehr reexpeditionsberechtigt waren. Zudem wurde uns für diese Partie in Thun selbst ein annehmbares Angebot gemacht, so daß eia Verkauf aus freier Hand vorteilhafter erschien. Ferner wurden vor der Umtauschoperation 50 q. vermählen und an die Gotthardtruppen abgegeben. Es gelangten somit zum Umtausch 94,485 q. alter Weizen, welche bei deren Einlagerung im Jahre 1892 ein Nettogewicht von 9,454,250 kg. aufwiesen.

Laut den vertraglichen Bestimmungen mußte der alte Weizen beim Ausgang und der neue beim Eingang detailliert, d. h. s a c k w e i s e abgewogen werden. Infolge dieser Anordnung ergab sich an altem Weizen ein Überschuß zu unsern Gunsten von 88,984 kg.

Diese Erscheinung hat man sich auf verschiedene Weise, zu erklären gesucht. Am wahrscheinlichsten erscheint UDS die Annahme, daß der Unterschied auf die verschiedenartige Abwägung zurückzuführen sei, welche beim Einkauf und beim Verkauf der Vorräte Platz griff.

Währenddem nämlich der Weizen beim Ankauf wagenweise ab' gewogen wurde, mußte derselbe, wie oben bemerkt, beim Übergang an das Konsortium sackweise abgewogen werden, und da beim wagenweisen Abwägen jeweilen das Gewicht des Wagens wieder in Abrechnung gebracht werden muß, ist die Vermutung gestattet, daß bei dieser Operation seiner Zeit ein Irrtum unterlaufen sein mag. Mit Zurechnung oben bemerkten Überschusses von 88,984 kg.

wurden somit dem Konsortium an altem Weizen 9,543,234 kg.

übergeben, wofür dasselbe ein gleiches Quantum Ersatzweizen zu liefern hatte.

Der Ersatzweizen wurde successive iu den Monaten Februar bis Juni geliefert. Die Umtauschoperation wickelte sieh ohne nennenswerten Anstand ab. Eine Partie wurde refüsiert, weil deren konstatiertes Naturalgewicht nur knapp 80 kg. per Hektoliter aufwies; das Konsortium lieferte hierfür sofort vertragsmäßigen Ersatz.

Uer gelieferte Ersatzweizen entspricht der von uns verlangten Primaqualität. Im allgemeinen wurde uns das Beste geliefert, was auf den russischen Märkten an Weizen des Jahrgangs 1893 erhältlich war.

Das Totalnettogewicht des gelieferten neuen Weizens betrug gleich oben 9,543,234 kg.

Nachdem sämtliche neuen Weizenpartien eingelagert waren, wurde von einem von unserm Militärdepartement bezeichneten unparteiischen Fachmann in Begleitung eines unserer Beamten eine genaue Expertise der neuen Vorräte io den betreffenden Magazinen vorgenommen; der bezügliche Bericht lautete in jeder Beziehung günstig.

Von dem neuen Weizen wurde im Laufe des Berichtsjahres vermählen : Für den Truppenzusammenzug 220,000 kg.

Fiir die Gotthardtruppen 15,750 ,, Für das Armeemagazin Gesehenen 80,000 ,, Total

315,750 kg.

Der Totalbestand der Weizenvorräte weist somit auf per 31. Dezember 1894 9,227,484 kg. = 923 Waggons à 10,000 kg.

netto. Dieselben sind sämtliche russischer Provenienz (Krim), in Säcken eingelagert und auf die verschiedenen Magazine verteilt wie folgt: Säcke.

16,000 9,659 2,400 6,857 38,848

Magazine.

Morges Bern Ölten Luzern Brunnen Tolal

Kilogramme.

2,000,000 1,207,375 300,000 857,125 4,862,984

73,764 9,227,484 à 125 kg. = 923 Waggons

à 10,000 kg. netto.

Das Inventar der l e e r e n S ä c k e besteht aus: Weizensäcke, gezeichnet 0. K. K.

0. K. C.

Mehlsäcke, 100 kg. fassend, gezeichnet E. -j- V.

50 B. -j-V.

47,879 Stuck 6,363 ,, 1,890 ,, 1,000 ,,

Gefüllte Säcke

57,132 Stuck 73,764 ,, Total

130,896 Stück

*Die Abrechnung über den Weizenconto findet sich im Rechnungsbericht.

2. Hafervorräte.

Der Bestand der Magazine auf 31. Dezember 1894 gender:

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. II.

24

ist fol-

354 Depots.

Biere Morges Payerne Bern Thun Herzogen buchsee Gesehenen Airolo-Andermatt Ölten Wangen a./A Aarau Winterthur Frauenfeld Romanshorn Rorschach Luziensteig

.

.

.

. . .

Säcke.

Hafer.

Decalo.

Stückzahl.

kg.

kg.

221 245 190 19,624 6,840 5,631 2,144 74 1,048 6 12,651 2,074 434 6,356 1,748 185

73,982,5 18,400 -- 526,926,5 539,992,6 211,000 156,680 -- 150,000 450 1,583,947 127,847 1,256 2,054,810 832,069 1,337

-- -- -- 4,337 1,555 -- -- -- , 38 -- 4,354,5 1,375 -- 5,903 462 32

.59,471

6,278,697,5

18,056,5

Der Magazinverkehr war nachfolgender: Stand auf 1. Januar 1894 Anschaffungen im Laufe des Jahres 1894 (Frühling und Herbst)

5,257,165,5 kg.

3,555,604

,,

zusammen Magazinlieferuogen an Unterrichtskurse, Centralremontendepot und Regieanstalt

2,516,015,5 ,,

Ab Decalo, Abgang beim Putzen und Distribution

6,296,754 kg.

18,056,5 ^

Bestand auf 31. Dezember 1894

8,812,769,5 kg.

6,278,697,5 kg.

Infolge der sehr günstigen Preislage für Hafer haben wir im Laufe des Winters eine etwas größere Partie Hafer angekauft, so daß der normale Bestand um cirka 60 Waggons erhöht ist und demnach beim Rechnungsabschluß cirka 760 Wagenladungen betragen wird. Der Ankaufspreis der in der Wintercampagne 1893 bis 94 angekauften 356 Wagenladungen Hafer, deren Qualität als vorzüglich bezeichnet werden kann, beträgt durchschnittlich Fr. 16. 60 per 100 kg. franko Magazin, ein Preis, der nach der heutigen Marktlage dafür spricht, daß die Einkäufe unter außerordentlich günstigen Verhältnissen eingeleitet wurden.

355 Die inländische Haferproduktion konnte nur in bescheidenem Maße berücksichtigt werden, da die Lagerungsfähigkeit des inländischen Hafers stets sehr fraglich erscheint.

Die Abrechnung über den Haferconto erfolgt im Rechnungsbericht.

3. Fleischkonserven.

Vom Rechnungsjahr 1893 wurden auf 1. Januar 1894 Vorräte übertragen : Rorschacher-Konserven in 3er Büchsen Rorschacher-Konserven in 1er Büchsen

folgende Portionen.

30,225 1,401,382

Total 1,431,607 Die Vermehrung pro 1894 infolge An- Portionen.

Schaffung betrug . " 500,040 infolge Rücksendungen etc 104 500,144 Im Laufe des Jahres wurden abgegeben: Portionen.

An Schulen u n d Kurse . . . . 298,895 Zu Versuchen und Stichproben, sowie Gratisabgaben . . . .

100 Als verdorben beseitigt . . . .

132 299,127 Es ergiebt sich mithin als Total Vermehrung pro 1894

201,017

Demnach beträgt der Stand auf 1. Januar 1895 1,632,624 Diese Vorräte verteilen sich auf die Magazine wie 1blgt: Büchsen Büchsen à à 3 Portionen. 1 Portion.

Depot des Oberkriegskommissariats Magazin Thun _ Bern .

.

..

^^interthur ,, Aarau .

.

,, Flüelen . . . . .

.

.

.

.

.

55 -- -- -- -- -- _

Total

55

335 SOß.919 114,836 218,054 88,903 203 744 499,668

Total Portionen.

500 506,919 114,836 218,054

88,903 203,744 499,668

1,632,459 1,632,624

356

Die Rorschacher-Konserven haben auch im vergangenen Jahre bei den Truppen günstige Aufnahme gefunden ; dieselben können als völlig eingebürgert betrachtet werden.

Seit der ersten Lieferung von solchen Konserven sind nun fünf Jahre verflossen ; für diese Zeitdauer haben die Beobachtungen mit Bezug auf die Haltbarkeit ein günstiges Resultat ergeben.

Von jener ersten Lieferung wird ein kleiner Vorrat behufs fernerer Beobachtungen aufbewahrt.

Wenn auch das Fleisch mit Bezug auf Geschmack und Gehalt nicht gelitten hat, so zeigt sich doch bei der Büchse eine Erscheinung, welche schon zu Befürchtungen Veranlassung gegeben hat.

Die Büchse besteht aus verzinntem Eisenblech. Zwischen dem Fleische, beziehungsweise dem in demselben enthaltenen Salze und dem verzinnten Bleche tritt nun im Laufe der Zeit eine chemische Reaktion ein ; es bilden sich Zinnverbindungen (Oxyde), welche sich auf der Oberfläche des Fleisches in Form von weißen Punkten und weißen Belagen ansammeln.

Diese Belage, welche sich oft über größere Flächen verbreiten, haben das Aussehen von Pilzansammlungen. Die chemische Untersuchung hat nachgewiesen, daß es sich hier keineswegs um organische Bildungen handelt, sondern daß jene Erscheinungen Zinnoxydverbindungen sind, welche weder den Geschmack des Fleisches beeinträchtigen, noch die Haltbarkeit gefährden, zudem sind dieselben nach ärztlichen Gutachten in keiner Weise gesundheitsschädlich.

Bei vermindertem Salzgehalt des Fleisches werden diese Erscheinungen weniger stark auftreten. Es soll daher für die spätem Konserven auf das zulässige Minimum von Salzgehalt zurückgegangen werden.

Im abgelaufenen Jahre wurden 132 Büchsen als verdorben und ungenießbar beseitigt, was bei einem Umsatz von 300,000 Büchsen 0,44 °/oo ausmacht.

Zur Zeit sind nur noch Büchsen à l Portion vorhanden. Wir werden aber die Frage prüfen, ob nicht ein Teil der Vorräte in größern Büchsen, um etwas Kosten zu ersparen, hergestellt werden kann.

Die Fabrikation der Fleischkonserven ist, wie hisanhin, aufmerksam verfolgt und beaufsichtigt worden; zu besondern Bemerkungen giebt dieselbe keine Veranlassung.

357 4. Zwiebackvorräte.

Auf t. Januar 1894 betrugen die Vorräte: 491,456 Portionen à 250 Gramm mit folgendem Packungsmaterial: 2637 Kisten und 194,814 Zwilchbeutel.

An Schulen und Kurse wurden im Laufe des Jahres abgegeben : 118,486 Portionen, so daß pro 1. Januar 1895 noch vorhanden sind: 372,970 Portionen zu 250 Gramm, nebst 2,386 kg. Zwiebackmehl, 2,512 Kisten und 194,205 Zwilchbeute].

Der größte Teil dieses Zwiebacks ist offen in Kisten zu 50 kg.

verpackt. Dieser Zwieback hat im Laufe des Jahres an Beliebtheit nicht zugenommen, so daß der Umsatz ein sehr beschränkter war.

Es wird ratsam sein, die Fabrikation desselben auch fernerhin einzustellen.

In der Absicht, für die bestehenden Vorräte eine neue Absatzquelle zu eröffnen, wurden Versuche gemacht, Zwiebackmehl dem Soldatenbrot zuzusetzen. Zu diesem Zwecke wurdet) cirka 5000 kg.

Zwieback zu Mehl vermählen und der Verpflegungsanstalt IV bei Anlaß des Truppenzusammenzuges zur Verfügung gestellt. Dieses Brot scheint aber bei den Truppen keinen Anklang gefunden zu haben, es werden jedoch diese Versuche in kleinern Verhältnissen fortgesetzt werden.

Die 21/2jährigen Vorräte haben in Bezug auf Haltbarkeit ein günstiges Resultat ergeben.

5. Suppenkonserven.

Anläßlich der Übungen des IV. Armeecorps wurden neuerdings Suppentafeln an die Truppen als Extraverpflegung abgegeben. Diese Produkte wurden, wie im Jahr 1893, von inländischen Fabriken bezogen. Alle Lieferungen waren befriedigend, im Preise dagegen sehr verschieden. Wir werden daher im Laufe des nächsten Jahres (1895) untersuchen lassen, in welchem Verhältnis der Nährwert der einzelnen Produkte zu dem jeweiligen Preise steht. Je nach dem Resultat gedenken wir alsdann größere Einkäufe von diesen Lebensmitteln zürn Zwecke der Einlagerung in unsere Armeemagazine zu machen. Portionen zu 75 Gramm haben sich als hinreichend erwiesen.

358

6. Schuhvorräte und Winterartikel.

Da wir uns im letzten Jahre in ganz ausfuhrlicher Weise mit der Schuhfrage beschäftigt haben und im Berichtsjahre keine Anschaffungen gemacht wurden, so können wir uns im diesjährigen Berichte kürzer fassen.

Das neue Schuhmodell von 1892 hat sich in mehreren Kantonen bereits vollständig eingelebt und wurde in großen Quantitäten abgesetzt. In andern Kantonen hat sich das Zeughauspersonal zu wenig oder gar keine Mühe für den Verkauf gegeben. Auch hegt die Mannschaft noch Vorurteile gegen den Ordonnanzschuh, teils als Folge des unbeliebten Modells von 1886, teils weil die Ordonnanzschuhe geflissentlich von den Schuhhändlern diskreditiert werden.

Es wurden immerhin "6486 Paar abgesetzt.

Die Leisten der Schusterkisten der Bataillonsfourgons wurden einer Revision unterworfen und soweit nötig ersetzt.

Die I n s p e k t i o n e n des Schuhwerkes in den Schulen und Wiederholungskursen durch den Schuhcontroleur haben ein ganz unbefriedigendes Resultat ergeben und beweisen, wie viel in diesem Gebiete noch zu verbessern bleibt. Die Botinnen sind ziemlich verschwunden, häufiger sind die Knopfstiefel. Das Übel liegt aber hauptsächlich in der s p i t z e n F o r m und den h o h en A b s ä t z e n der in den Läden zu billigem Preise erhältlichen Schuhe. Die u n g e n ü g e n d e S o l i d i t ä t derselben zeigt sich beim ersten größern Ausmarsch und dieselben sind den Anforderungen des Felddienstes in keiner Weise gewachsen.

Wir erwähnen noch, daß die Schäfte für die K a v a l l e r i e S t i e f e l von der eidgenössischen Militärverwaltung -- statt des bisherigen Reitstiefelbeitrages in bar von Fr. 15 -- gratis an die Kantone abgegeben werden, wodurch nun nebst guter Qualität ein einheitliches Aussehen der Stiefel erreicht wird.

Mit Ausnahme der Socken, von welchen im Berichtsjahre 3276 Paare verkauft wurden,, konnte von den Winterartikeln wenig abgesetzt werden. Wir haben deshalb, um einem Verderben dieser Artikel in den Depots vorzubeugen, noch eine weitere Reduktion in den Preisen eintreten lassen.

7. Magazinwesen.

Mit dem 1. August 1894 trat das Magazin- und Verpflegungsbureau in Thätigkeit. Dessen wesentlichste Aufgabe bestand zu-

359 nächst darin, das Armeemagazin Gesehenen an Lebensmitteln und Fourage für Kriegseventualitäten anzufüllen. Die daherigen Lieferungen wurden auf dem Submissionswege nach gewalteter Expertise vergeben und die gelieferten Waren in preiswtlrdiger und vorzüglicher Qualität einmagaziniert.

In Zukunft werden die Fortsmannschaften und die im Gotthardgebiete stehenden Truppen ihre sämtlichen Verpflegungsbedürfnisse aus dem Armeemagazin Göschenen beziehen, welches auch für den Bedarf der Gottharddivision mit Lebensmitteln versehen ist.

Die Armeemagazine auf dem Galgenfeld bei der Station Oatermundigen konnten gegen Ende des Jahres ebenfalls bezogen werden und werden successive mit Hafer, Preßheu, Stroh und Fleischkonserven im Laufe des Jahres 1895 angefüllt werden. Auch ein größeres Quantum Weizen soll demnächst daselbst zur Einlagerung gelangen.

Sowohl das Magazin in Göschenen als auch diejenigen auf dem Galgeofeld stehen unter Leitung und Aufsicht besonderer hierzu bezeichneter Verwalter. Die Lokale, welche in den Forts der Festungsanlagen von St. Maurice zur Aufnahme von Lebensrnitteln bestimmt sind, erweisen sieh zur Zeit als ungenügend, um größere Vorräte einzumagazinieren, und wir stehen vor der Notwendigkeit, die Errichtung eines entsprechenden Magazins an der Eisenbahnlinie bei St. Maurice in Aussicht zu nehmen.

Um einen Umsatz der großen Vorräte für den Truppenhaushalt zu erzielen, wird es notwendig werden, die Ordinäre der Schulen und Kurse teilweise mit Magazin verraten zu versehen, und gedenken wir, die Lösung dieser Frage im laufenden Jahre an die Hand zu nehmen und durchzuführen.

Die zur Zeit verfügbaren Magazine genügen in keiner Weise, um die vorhandenen Kriegsreservebestände zweckmäßig unterzubringen.

Es ist daher dringend notwendig, daß nicht nur diejenigen Bauten in kürzester Frist erstellt werden, welche wir in unserem Berichte vom 14. November 1893 als unerläßlich bezeichnet haben, sondern daß auch die bereits bestehenden Bauten in geeigneter Weise erweitert werden. Diesem Verlangen darf um so eher Folge gegeben werden, als nach der Erstellung eigener Magazine von der Benutzung fremder, oft sehr teurer Lokalitäten Umgang genommen werden kann.

360

X. Justizpflege.

Über den Gang der Militärjustiz ist im Berichtsjahre folgendes zu erwähnen : a. Organisation und Personelles.

In dem P e r s o n a l b e s t a n d e des eidgenössischen Justizstabs hat sich im Laufe des vergangenen Jahres nur das geändert, daß der Großrichter eines Ersatzgerichts wegen Erreichung der Altersgrenze die Entlassung aus der Dienstpflicht erbeten und erhalten hat und der Gerichtsschreiber eines Divisionsgerichts gestorben ist.

A n m e l d u n g e n in den Justizstab laufen fortwährend sehr zahlreiche ein, können jedoch einstweilen nicht berücksichtigt werden, da der Justizstab 10 gar nicht eingeteilte Offiziere zählt, von denen 6 niemals eingeteilt gewesen sind und 4 auch nicht einmal ausnahmsweise, bei Urlaub oder Verhinderung anderer, zu einem Dienste einberufen werden konnten. Unter diesen Umständen haben wir von einer Vermehrung des Justizstabs abgesehen.

Von den in die Divisionsgerichte eingeteilten Justizoftmeren wohnen, mit Ausnahme von zwei Großrichtern, alle in ihrem Divisionskreise und wird auch hierauf, der Kostenersparnis wegen, nach Möglichkeit jederzeit gesehen werden.

b. Gesetzgebung.

Gesetzgeberische Erlasse mit Bezug auf die Militärjustiz sind im verflossenen Jahre nicht zu verzeichnen. Durch C i r k u l a r e hat das Militärdepartement zunächst die Schulkommandanten auf die Beobachtung des Art. 109 der Militärstrafgerichtsordnung, um unnötige Voruntersuchungen zu vermeiden, aufmerksam gemacht.

Sodann wurde auf Wunsch des eidgenössischen Kassationsgerichts den Großrichtern der Auftrag erteilt, in Kassationsfällen den Akten immer eine Abschrift des Protokolls über die Hiiuptverhandlung beizugeben, und bei diesem Anlasse ihnen neuerdings empfohlen, bei der Visiecung der Rechnungen jeder Überschreitung der gerechtfertigten Ansätze, namentlich für Nebenbemühungen außerhalb der eigentlichen Diensttage, vorzubeugen (Cirkular vom 24. Januar 1895).

Durch ein anderes Cirkular vom 23. Dezember 1894 wurde den Schul- und Kurskommandanteu durch die Waffen- und Abteilungschefs die Weisung übermittelt, den Mannschaften Gelegenheit zu geben, ihre Geldbeträge deponieren zu können. Ein weiteres Cirkular vom 14. November/7. Dezember 1894 wies, im Gegensatz zu der

361 bisherigen Praxis, die Großricbter an, ihre Citationen an im Militärdienst befindliche Richter oder Ersatzmänner künftig durch den Kommandauten der betreffenden Schule oder des betreffenden Kurses gelangen zu lassen.

c. Justizpflege.

Wie bereits bei Anlaß der Budgetberatung im Nationalrat zur Sprache gebracht worden ist, sind die militärischen Untersuchungen in Z u n a h m e begriffen. Teilweise rührt dies daher, daß einzelne Schulkommandanten bei jeder Anzeige, namentlich von Diebstählen, sofort den militärischen Untersuchungsrichter einberufen, wobei es sich dann mitunter nachträglich herausstellt, daß nicht nur keine Anhaltspunkte in Bezug auf einen etwaigen Thäter vorliegen, sondern manchmal sogar der objektive Thatbestand ein sehr zweifelhafter ist. Durch ein unter b. ,,Gesetzgebung* erwähntes Cirkular wird diesem Übelstand abzuhelfen gesucht.

Eine Vermehrung der Kosten für das Justizwesen ist auch dadurch eingetreten, daß wir unterm 11. November 1892 den Beschluß gefaßt haben, daß in Zukunft sämtlichen Kantonen die Kosten zurückvergütet werden, welche denselben aus dem Vollzug von Strafen erwachsen, die gegenüber solchen Wehrpflichtigen verhängt werden, welche sich mangelhafte Besorgung der Bewaffnung und Ausrüstung und andere Dienstversäumnisse haben zu schulden kommen lassen. Bis dahin hatten die meisten Kantone die Kosten des Strafvollzugs selbst getragen.

Wir führen eine Anzahl Fälle des Beiichlsjahres a n , welche von prinzipieller Bedeutung sind.

Gemäß Art. 207 und 209 der Militärsfrafgeriehtsordoung wurde entschieden, daß militän
Denselben steht es zu, nach Vollzug der Strafe Mitteilung an die Kantone zu machen, denen der Verurteilte seiner militärischen Einteilung nach angehört. In Ermanglung eines jeden ordentlichen Wohnsitzes hat der Strafvollzug nicht durch den Heimatkanton des Verurteilten, sondern durch den Kanton, in welchem er zuletzt seinen Aufenthalt gehabt hat und wo seine Papiere deponiert sind, zu erfolgen.

Mitunter kommt es vor, daß die Kosten der militärgerichtliehen Urteile, welche den Verurteilten auferlegt sind, von den kantonalen Regierungen nicht eingezogen werden wollen, mit der Begründung, der Betreffende habe kein bekanntes Vermögen. Es ist in solchen

362

Fällen daran festzuhalten, daß nach Art. 212 der Miiitärstrafgerichtsordnung und nach Analogie von Art. 208 es Sache der Kantone ist, diesen Einzug auf dem gewöhnlichen Wege der Betreibung zu besorgen.

Ein Artillerist hatte seinen Hauptmann wegen einer Verfügung desselben bezüglich seines Dienstbüchleins nachträglich in bürgerlicher Stellung vor dem Civilgerichte auf eine Entschädigung wegen angeblich erlittenen Schadens belangt. Die Klage wurde abgewiesen und der Kläger in die Kosten verurteilt; dessenungeachtet verlangte der beklagte Hauptmana noch eine diseiplinarische Bestrafung des Klägers wegen Anhebung der Klage, worauf das Militärdepartement, angesichts des Art. l, Ziffer 5, der Militärstrafgerichtsordnung und seiner Anwendung in mehreren Fällen, nicht eintrat.

Ein verurteilter Fortwächter, der einen Diebstahl begangen hatte, stellte das Ansuchen, die Strafe in dem Fort Airolo absitzen zu dürfen. Dem Gesuchsteller wurde, da eine solche Umwandlung von Gefängnisstrafen in Disciplinarstrafen nur auf dem Wege der Begüadigung möglich wäre und eine besondere Strafart des Festungsarrestes dem Militärstrafgesetze unbekannt ist, ablehnend geantwortet.

Das Entschädigungsgesuch eines Korporals wegen ihm angeblich im Militärdienste gestohlener Effekten wurde abgewiesen, da eine solche Haftpflicht für den Bund keinesfalls besteht.

Auch in dem vergangenen .lahre kam es zu wiederholten Malen vor, daß Personen von in Eisenbahnwagen vorüberfahrenden Soldaten durch hinausgeworfene Flaschen nicht unerheblich beschädigt worden sind. Das Militärdepartemeut hat eia bezügliches Verbot in einem Schreiben an die Waffen- und Abteilungschefs in Erinnerung gebracht.

Es kommt häufig vor, daß, wenn die pädagogischen Noten in den Dienstbüchlein radiert oder unleserlich gemacht worden sind, die Inhaber behaupten, daß dies durch Dritte, Familienangehörige oder andere, geschehen sei. In einem solchen Falle verfügte das Militärdepartemeut eine diseiplinarische Bestrafung wegen nachlässiger Verwahrung des Büchleins.

Eine Anfrage einer kantonalen Militärdirektion, ob ein Soldat, welcher sich unmittelhar nach der Entlassung, aber bereits in Civilkleidung, in einer Wirtschaft in höchst beleidigender Weise über das gesamte Offizierscorps geäußert hatte, militärisch bestraft werden könne, wurde mit Berufung auf Art. l, Ziffer 5, der Militärstrafgerichtsordnung und seine bisherige Interpretation in ablehnendem Sinne beantwortet.

363

Bei einer Veräußeruag von Militäreffekten wurde von unserem Militärdepartement entschieden, es sei in solchen Fällen jedesmal nach Maßgabe der Umstände zu entscheiden, ob eine Disciplinarstrafe oder eine militärgerichtliche Behandlung des Falles am Platze sei.

Aus den vorgekommenen Entscheidungen des eidgenössischen M i l i t ä r k a s s a t i o n s g e r i c h t s sind zwei Fälle von prinzipieller Bedeutung hervorzuheben. Im einen Falle wurde angenommen, daß ein Offiziersbedienter sich nicht der Desertion schuldig machen könne, sondern daß hierzu eine Eintragung in die Corpskontrollen, die Verpflichtung, den Anforderungen des innern Dienstes wie ein Militär nachzukommen, auch die Beeidigung irn Kriegsfalle, als notwendige Voraussetzung gehören würde.

In dem andern Falle handelte es sich um die öfter vorkommende Frage, ob jemand, der sich eines Vergehens schuldig macht, während er nur noch teilweise militärisch bekleidet ist, nach dem Art. l, Ziffer 4, der Militärstrafgerichtsordnung der militärischen Gerichtsbarkeit unterstehe. Das Kassationsgericht stellte hierüber keine bestimmte Norm auf. Es wird also auch fernerhin auf die Gestaltung der einzelnen Fälle ankommen, jedenfalls ist aber anzunehmen, daß, wenn nur die Militärhosen anbehalten worden sind, im übrigen dagegen die bürgerliche, statt der militärischen Kleidung angezogen wurde, die bürgerliehe Gerichtsbarkeit an die Stelle der militärischen zu treten hat.

Aus der B e g n a d i g u n g s p r a x i s des Bundesrates ist anzuführen, daß in einem Falle eine Zuchthausstrafe, welche nach dem Wortlaute des Gesetzes ausgesprochen werden mußte, aber nach Lage der Umstände als eine große Härte erschien, in analoger Anwendung der Art. 214 u. ff. der Militärstrat'gerichtsordnung in eine gleich lange Gefängnisstrafe umgewandelt worden ist. In einem andern Falle wurden einem Verurteilten im Gnadenwege, auf Gesuch seiner Kantonsregierung, die ihm auferlegten Gerichtskosten erlassen.

Im allgemeinen ist es ziemlich gebräuchlich geworden, Begnadigungsgesuche einzureichen und hierbei als Begründung die ganz gleichen Thatsachen anzuführen, welche schon vor Gericht geltend emacht und mitunter sogar schon von dem Gerichte selbst bei der trafzumessung berücksichtigt worden sind. In solchen Fällen werden wir in der Regel diese Gesuche abweisen und Begnadigung
nur eintreten lassen, wenn entweder die Bestimmungen des Militärstrafgesetzes außerordentlich hart erscheinen, wie dies in der That mitunter der Fall sein kann, oder wenn sonst außerordentliche Verhältnisse vorliegen, welche das Gericht in seiner Stellung nicht berücksichtigen konnte und nicht berücksichtigt hat.

G

364

XL Kriegsmaterial.

1. Persönliche Ausrüstung.

a. Offiziere.

Der Verkauf von Waffen und Ausrüstungsgegenständen an Offiziere nahm im Jaljre 1894 seinen normalen Gang.

Zur Zeit werden von der Kriegsmaterialverwaltung auf Lager gehalten : Reitzeuge, Säbel, Revolver, Kai. 7,6 und 10,4 mm., Feldsteeher und Offizierskoffer.

Es ist bis jetzt noch nicht gelungen, ganz passende Weißpulverladung für die Revolvermunition zu finden. Hingegen sind wir durch geeignete Vorlagen von Selbslladepistoleo veranlaßt worden, dieso neuen Waffen gründlich studieren zu lassen.

Um dem sehr häufigen Verlangen nach Feldstechern mit vermehrter Sehschärfe und größerem Gesichtsfeld nachzukommen, haben wir ein neues Modell aufstellen lassen, das vom Jahr 1895 an denjenigen Offizieren, die für ein solches Instrument etwas mehr auslegen wollen, zur Verfugung gestellt werden kann.

Für die Landsturmoffiziere haben wir ein aus einfachem Juchtenleder bestehendes Säbelkuppel als Ordonnanz bestimmt.

Das Militärdepartement hat sich mit der Frage beschäftigt, ob nicht den Offizieren die gesamte Ausrüstung, Bewaffnung und Bekleidung, inkl. Graflabzeichen, vom Bunde in natura geliefert werden solile. Trotzdem mit der Lieferung durch die Militärverwaltung eine bessere Qualität und eine größere Gleichmäßigkeit in den Ausrüstungsgegenständen der Offiziere erzielt werden könnte, haben wir davon abgesehen, das bisherige System der SelbKtbeschaffuüg dieser Gegenstände durch den Offizier zu verlassen. Abgesehen von verschiedenen Schwierigkeiten der Durchführung würde eiüe solche Maßregel die Privatindustrie empfindlich schädigen.

b. Rekruten.

B e w a f f n u n g . Die Bewaffnung der Infanterie- und Genierekruten erfolgte in üblicher Weise mit dem Repetiergewehr, Mod. 89, die Kavallerierekruten der III. und IV. Schule in Zürich und Aarau konnten bereits mit dem Karabiner, Mod. 93, ausgerüstet werden.

Die Parkkanoniere hingegen werden immer noch mit dem Peabodygewehr bewaffnet.

B e k l e i d u n g. Die Qualität der Bekleidungsgegenstände war im allgemeinen gut. Das Einkleiden der Rekruten wurde nach

365 der im Berichtsjahre von unserm Miltitävdepartement genehmigten neuen ,,Vorschrift über das Anpassen der Uniformstücke" vorgenommen, welche sich bewährte. Es befriedigten namentlich die zum erstenmal ausgegebenen neuen Waffenröcke und Beinkleider. Über die Qualität der als zweites Paar verabfolgten hellblauen Beinkleider wurde wiederum viel geklagt. Wir erwähnen daher mit Befriedigung, daß die Vorräte an solchen bis auf kleine vereinzelte Überreste aufgebraucht wurden.

Nachdem der bisherige Grundtarif seit 1882 Gültigkeit hatte, wurde derselbe im Berichtsjahre einer zeitgemäßen Revision unterworfen. Die Preise der Materialien und der Bedarf an solchen sind nämlich sehr beträchtlich zurückgegangen, dagegen wurden die Arbeitslöhne erhöht. Die neuen Tarifpreise stellen sich nun pro Rekrut ungefähr um Fr. 5 niedriger als die bisherigen.

c. Eingeteilte Mannschaft.

B e w a f f n u n g . Im Berichtsjahre fand die Neubewaffnung der Kavallerie mit dem Karabiner, Mod. 93, statt. Die neue Waffe wurde verabfolgt an die Wachtmeister, Korporale und Reiter der Dragonerschwadronen und Guidencompägnien. Den Revolver, Kai.

10,4 mm., behielten die Feldweibel, Fouriere und Trompeter; die Guiden gaben den Revolver ab und faßten den Karabiner. Die Lieferung der neuen Waffe erfolgte durch eine schweizerische Firma in durchaus zufriedenstellender Weise.

Mit Ausnahme der Parkartilleristen und der ältesten Jahrgänge der Landwehr-Infanterie und des -Genies sind nun alle gewehrtragenden Truppen im Besitze kleinkalibriger Repetierwafieu.

Der Bestand der in Händen der Mannschaft befindlichen neuen Waffen stellt sich auf Ende 1894 wie folgt: Infanterie: Auszug . .

92,028 Gewehre, Mod. 1889 ,, Landwehr . 35,943 ,, ,, ,, Genie: Auszug . . .

6,059 ,, ,, 1889/92 Landwehr . .

2,442 ,, ,, ,, v Kavallerie: Auszug . .

2,956 Karabiner, Mod. 1893 Total 139,428 kleinkalibrige Repetiergewehre und Karabiner.

B e k l e i d u n g und A u s r ü s t u n g . Auf eine Anregung, den Feldweibeln und Adjutant-Unteroffizieren der kombattaaten Truppen den Feldstecher zum reduzierten Preise abzugeben, wurde nicht eingetreten, weil hierzu keine zwingenden Gründe vorliegen.

366

Wiederum wurde die Ausgabe und der Rückzug der zu den Manövern verteilten Exerzierwesten durch Vermittlung der kantonalen Zeughausverwaltungen vollzogen, was sich als eine zweckmäßige Anordnung bewährt hat. Wir werden diesen Modus bis auf weiteres innehalten.

Neue dunkelblaue Hosen wurden im Jahre 1894 an die Infanterie des Auszuges des I. und III. Armeecorps ausgeteilt, beim I. Armeecorps in den verkürzten Übungskursen, im III. Armeecorps in den bataillonsweisen Wiederholungskursen.

Der Austausch defekter Kleidungsstücke bei den Waffeninspektionen, verbunden mit Bestrafung für Vernachlässigung der Effekten, hat sich bewährt. Die bei Anlaß der Kurse vorgenommenen Inspektionen müssen in einem zu kurzen Zeitraum gemacht werden, als daß sie ihrem Zweck voll entsprechen könnten. Bei den Waffeninspektionen wird dagegen in gründlicher Weise verfahren und dazu auch fachkundiges Zeughauspersonal beigezogen.

Im Herbst des Jahres 1894 wurde das neue Centralldeidermagazin auf dem Beundenfeld bezogen und die verschiedenen Werkstätten dem Betrieb übergehen. Die Anlage stellt sieh als eine durchaus gelungene dar und entspricht als Regiewerkstätte wie als Magazin ihrem Zwecke vollkommen. Wir erwähnen insbesondere die sehr gut eingerichtete Wäscherei und Tröeknerei. Auch die Zuschneiderei und Plickerei sind nun wohlorganisierte Geschäftszweige mit ökonomischem Betriebe, so daß die Anlage eine angemessene Rendite aufweist.

Es wurden in Regie angeschafft: 4,150 Exerzierwesten, 21,500 Hosen, 12,700 Paar Schuhe (Bestellung pro 1893), 970 Paar Leisten.

Überdies die nötigen Arbeitskleider für die Specialwaffen, inkl.

Festungsartillerie.

Durchschnittlich waren 5 Zuschneider beschäftigt, also 2 weniger als letztes Jahr. Die Flickarbeiten haben dagegen wesentlich zugenommen.

Geflickt wurden von 10--13 Flickschneidern: 64,000 Exerzierwesten, 4,000 Paar Gamaschen, 230 Exerzierkaptite.

Zum Teil auswärts, zum Teil in eigener Regie wurden im Jahre 1894 gewaschen:

367

40,000 Exerzierwesten, 7,900 Paar Gamaschen, 230 Exer/Jerkapüte.

Wir werden, sobald das Trocknen im Freien vorgenommen werden kann und die vorteilhafteste Betriebsart herausgefunden ist, die ganze Wascheinrichtung in Betrieb setzen.

Wie im Vorjahre wurden die Ausrüstungsgegenstände aus Leder in mehreren Kantonen stückweise kontrolliert und abgestempelt.

Die Ergehnisse der Kontrollen sind derart, daß eine o b l i g a t o r i s c h e K o n t r o l l e dringend notwendig geworden ist, welche denn auch im neuen Grundtarif ,,vorgesehen wird.

Die Versuche mit neuen Packungsmodellen wurden fortgesetzt und können im Jahre 1895 zum Abschluß gelangen.

Neue Abzeichen wurden festgestellt für die Distanzenschätzer und die Meldereiter.

d. Kleider- und Ausrüstungsreserven.

Im Berichtsjahre konnte an die Mehrzahl der Kantone, nämlich an 17, die volle Entschädigung von 10 °/o für den Unterhalt der Reserven ausgerichtet werden. Nur 9 °/o erhielten 3, 8 °/o 3 und 7 °/o 2 Kantone. Quantitativ reichen die heutigen Reserven für eine längere Truppenaufstellung nur zum Teil aus. Während allerdings die Reserve an Kapüten derzeit übergeniigend ist, würden die Vorräte an Waffenröcken kaum ausreichen, ebenso die Hosen, trotz der Neuanschaffungen der dunkeln Beinkleider. Noch geringer sind die Reserven an Westen der Specialwaffen, und herrscht namentlich bei der Kavallerie immer Mangel.

e. Gemeindeweise Waffeninspektionen.

Nachdem wegen der Neubewaffnung die Inspektionen während 2 Jahren teilweise sistiert worden waren, sind dieses Jahr wieder alle Waffen in den Gemeinden zur Untersuchung gelangt, mit Ausnahme der in den Händen von Offizieren befindlichen Gewehre, da für diese eine besondere Inspektion nicht als notwendig erachtet wird.

Auch in den Rekrutenschulen fanden Gewehrinspektionen statt, dagegen mußte wegen Zeitmangel davon abgesehen werden, solche in allen Wiederholungskursen vorzunehmen.

Ein abschließendes Urteil über den Unterhalt der neuen Waffen läßt sich auch dieses Jahr noch nicht abgeben. Schwere Vernachlässigungen der Gewehre in Händen der Mannschaft kamen sehr

368

wenig vor. Immerhin muß gesagt werden, daß das nötige Verständnis für die Besorgung des neuen Gewehres noch nicht überall vollständig vorhanden ist.

Gegenüber früher erzeigen sich auffallend viele Laufblähungen.

Diese Beschädigungen sind auf unvorsichtige Handhabung der Waffe beim Kniend- oder Liegendschießen zurückzuführen (Verstopfen der Mündung mit Erde) oder darauf, daß die Mündung, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern, mit Fett luftdicht abgeschlossen, der Fettpfropfen vor dem Schießen aber nicht entfernt wird. Die Waffencontroleure sind angewiesen worden, durch Anleitung und Belehrung das Verständnis der Mannschaft für Besorgung des Gewehres zu heben und dadurch auch die oben citierten Vorkommnisse zu verhindern.

2. Corpsausrlistung und Material der Truppenverbände.

Im Jahre 1894 wurde das Corpsmaterial sämtlicher Einheiten des II. Armeecorps, der Artillerie- und Genietruppen des I. Arméecorps, der Infanterie-, Kavallerie-, Sanitäts- und Verwaltungstruppen des III. Arrneecorps durch die Kommandanten inspiziert, ebenso das Material von 3 Positionsartillerie-Abteilungen. Die eingelangten Rapporte bestätigen im allgemeinen die Vollständigkeit, den guten Zustand und die zweckentsprechende Aufbewahrung der Corpsausrüstung. Die von den Offizieren gestellten Anträge werden von den zuständigen Amtsstellen geprüft und, soweit sie begründet gefunden werden, berücksichtigt.

Das in den Manövern des IV. Armeecorps verwendete Material ist infolge der anhaltend schlechten Witterung mehr beschädigt worden als dies in gewöhnlichen Wiederholungskursen der Fall ist; die Feldtüchtigkeit des Materials wurde jedoch hierdurch nicht beeinträchtigt.

Auffällig ist die oft unregelmäßige und ungeordnete Rucklieferung des Materials nach Schluß der Armeecorpsübungen. Auch ·wenn wir berücksichtigen, daß die Verhältnisse für das IV. Armeecorps anormale waren, weil sich 13 kantonale Zeughäuser und 9 eidgenössische Kriegsdepots bei der Abgabe und Rücknahme des Materials beteiligen mußten, so sind wir doch der Ansicht, es hätten die Verhandlungen zwischen den Truppen und den Zeughausverwaltungen erleichtert werden können, wenn erstere bei der Entlassung etwas mehr Sorgfalt auf die Corpsausrüstung verwendet haben würden.

In Weiterführung der in unserm letzten Geschäftsbericht erwähnten Materialdislokationen fanden im Laufe des Jahres ver-

369 schiodane Materialverschiebungen statt. Die Corpsausrüstung der Verwaltungscompagnien und zugeteilten Trainabteilungen wurde armeecorpsweise vereinigt; das Material einer größern Anzahl Infanteriebataillone und Feldbatterien der III., VI. und VII. Division wurde in neuerstellte oder bestehende Zeughäuser, in den Rekrutierungskreisen der fraglichen Einheiten gelegen, überführt. Mit diesen Maßnahmen erreichten wir nicht nur die Sicherstellung des Nachschubs an die Armee, sondern auch eine bedeutende Erleichterung der Mobilmachung, indem drei der wichtigsten Zeughäuser, die bisher mit Material überfüllt waren, entlastet wurden.

Einige weitere Dislokationen, die erst nach Fertigstellung neuer Zeughäuser durchgeführt werden können, sind vorbereitet worden.

Ebenso ist die Kriegsmaterialverwaltung mit der Durchführung der durch unsern Beschluß vom 28. Dezember 1894 betreffend Vollziehung des Bundesgesetzes über die Errichtung von Armeecorps bedingten Verschiebungen und Neugruppierungen von Corpsausrüstung beschäftigt. Diese Maßnahmen werden bis Ende März 1895 vollzogen sein.

Die Materialdislokationen erheischen jeweilen eine Menge von Vorbereitungen, nicht nur in Bezug auf die Abänderung der Mobilmachungsvorschriften, sondern auch für die Bereitstellung der Magazine zur Aufnahme des Materials und der Munition auf den neuen üepotorten, wobei namentlich die Einrichtung von Gestellen für die Pferdegeschirre, von Schränken und Kästen für andere Gegenstände in Betracht fallen, abgesehen von der Erwerbung der nötigen Magazine durch Miete oder Neubauten.

Was die Änderungen in den Materialbeständen für die verschiedenen Truppengattungen anbelangt, so haben wir das folgende zu bemerken: S t ä b e . Für den Armeestab sind Vervielfältigungsapparate beschafft worden. Die dirigierenden Ärzte des Armeestabes, des Territorial- und Etappendienstes und der Armeecorpsstäbe erhielten Bureaukisten.

Die Militärverwaltung hat eine Anzahl Fahrräder beschafft, um diese den Militärradfahrern zum Selbstkostenpreis abzugeben und dadurch die Einführung eines einheitlichen Typus für Fahrräder anzubahnen. Dieser Zweck wurde bisher nicht erreicht, da die Ordonnanzräder gegenüber der P'rivatkonkurrenz zu teuer gefunden werden und die Nachfrage daher ganz unbedeutend war. Nachdem es nun gelungen ist, den Anschaffungspreis der
Fahrräder herabzusetzen, und zudem der Bund an die Kosten einen Beitrag von Fr. 50 per Fahrrad leistet, dürfte der beabsichtigte Zweck doch noch erreicht werden.

ßundesblatt. 47. Jahrg. Bd. II.

25

370

I n f a n t e r i e . Die Versuche mit neuen Munitionswagen für die Infanterie wurden abgeschlossen und führten zur definitiven Annahme des zweispännigen Patronenwagens mit Sackpackung ; deren Beschaffung wird mit dem kommenden Jahre beginnen. Der neue Patronenwagen faßt 17,280 Patronen, so daß bei gleicher Bespannung nunmehr 51 Patronen pro Gewehrtragenden gegenüber den bisherigen 35 nachgeführt werden können.

Mit der Anschaffung von neuen Kochgeräten für die Landwehrbataillone wurde fortgefahren.

Anläßlich der Neubewaffnung der Infanterie in den Jahren 1891--93 wurde die Munitionsdotation provisorisch auf 700 Gewehrtragende per Bataillon berechnet. Da indessen die Effektivbestände einiger Bataillone diese Zahl bedeutend überschreiten, während andere einen geriagern Mannschaftsbestand aufweiseo, wurde ftlr nötig befunden, eine Ausgleichung in der Munitionsdotation vorzunehmen. Letztere ist nun derart geordnet, daß bei den Infanteriebataillonen des Auszuges die Zahl der ausgeteilten Gewehre, bei der Landwehr dagegen der Kontrollbestand grundlegend ist. Sowohl beim Auszug als bei der Landwehr werden 10 °/o für Nichteinrückende, Beurlaubte, Dispensierte etc. in Abzug gebracht.

Ebenso wurden die den Bataillonen zugeteilten Bivouacdecken mit dem Mannschaftsetat wieder in Einklang gebracht. Mit Rücksicht auf die öfters ziemlich stark variierenden Effektivbestände der Truppencorps werden wir auch in Zukunft eine Revision der Munition und Bivouacdecken in angemessenen Zeiträumen durchführen lassen.

K a v a l l e r i e . Die an den Manövern des IV. Armeecorps teilnehmenden drei Guidencompagnien konnten mit neuen Feldschmieden ausgerüstet werden. Weitere solche Fuhrwerke sind in Arbeit.

Gleichzeitig mit der Bewaffnung der Kavallerie mit dem neuen Karabiner fand der Austausch der 10,4 mm. Gewehrpatronen gegen Patronen, Kai. 7,5 mm., statt; die Munitionsdotation ist gegenüber früher zugleich erhöht worden.

Entsprechend unserm Beschlüsse vom 3. August 1894, jedem Kavallerieregimentsstabe einen Büchsenmacher zuzuteilen, sind diese Einheiten auch mit den nötigen Büchsenmacher-Kisten und -Taschen ausgerüstet worden.

Mit der Aufrüstung gebrauchter Reitzeuge ist auch dieses Jahr fortgefahren worden.

A r t i l l e r i e . Auf Jahresschluß war die Umänderung der Munitionskasten bei den Batterien und Parkkolonnen von drei Armeecorps beendigt, sie wird bis Ende März 1895 für die gesamte

371

Feldartillerie durchgeführt sein. Jeweilen nach der Umänderung des Materials ist, die Munition in die Geschoßrahmen und Patronenkistchen verpackt worden.

Die Beschaffung der neuen Feldgeschütz-Quadranten ist so fortgeschritten, daß die gesamte Feld- und Gebirgsartillerie damit pro 1895 auf Beginn der Unterrichtskurse ausgerüstet werden kann.

Die Rüstwagen der Feldbatterien sind erleichtert worden durch Ausscheidung aller Vorratsbestandteile und Werkzeuge, die man in der Gefechtstaffel nicht notwendig zur Hand haben muß.

Den Positionsartillerie-Abteilungen haben wir Rüstwagen neuen Modells zugeteilt, d. h. Fuhrwerke, auf denen Werkzeuge und Materialien für Wagner, Schlosser, Schmiede, Schneider und Schuster, sowie Vorratsbestandteile für die verschiedenen Gesehützarten, in einzelnen Kisten verpackt, mitgeführt werden. Die Telephonkabel der Positionsartillerie wurden um 6 km. per Abteilung vermehrt.

Auch bei der Positions- und Festungsartillerie sind nun alle Schwarzpulvei-patronen durch Patronen mit rauchlosem Pulver ersetzt worden. Um für bestimmte Zwecke eine wirkungsvollere Geschoßart zu haben, ist die Hälfte der 12 cm. Granaten der Positiousartillerie in Brisanzgranaten umlaboriert worden.

Die die Büchsenkartätschen nur eine geringe Wirkung haben und für Weißpulverladungen eine neue Kartätsche einzuführen notwendig wäre, anderseits die Möglichkeit vorhanden ist, diese Geschoßart durch vortempierte Shrapnels zu ersetzen, haben wir uns veranlaßt gesehen, die Büchsenkartätschen vollständig aus den Beständen zurückzuziehen.

Die laut Bundesbeschluß vom 29. Januar 1892 erhöhten Munitionsbestände sind, soweit solche unlaboriert vorhanden sein sollen, fertiggestellt; dagegen feilt die Lieferung eines Teiles des benötigten Pulvers in das Jahr 1895, da es der Kriegspulverfabrik Worblaufen nicht möglich gewesen, den gewünschten Bedarf im Berichtsjahre zu decken.

G e n i e . Nebst der regelmäßigen, alljährlichen Ergänzung und Vermehrung dei- Holzvorräte und der Werkzeuge für Befestigungsbauten sind besonders Feldkabel für die Telegraphenabteilungen und Schertaue für das Pontoniermaterial angeschafft worden. Die Vorräte an Schießbaumwolle sind ergänzt und vermehrt worden.

Für sämtliche Requisitionsfuhrwerke der Geniebataillone haben wir Blachen zuteilen lassen, wie das für die Wagen anderer Truppen in den letzten Jahren geschehen ist.

372 « ' ·'"·' S a n i t ä t . Nachdem in frühern Jahren successive 5000 Spitalbetten beschafft worden sind, wurde nun mit der Beschaffung von Spitalausrüstungsgegenständen, namentlich von Eß- und Trinkgeschirr, Wäsche und Kleidern für Kranke u. dgl., begonnen. Die fahrbaren Desinfektionsapparate sind um ein weiteres Stück vermehrt worden.

Da eine Anzahl neuer Instrumentarien für die Ambulanzen schon beschafft worden sind, kann die Umänderung des Sanitätsmaterials der Lazarette im Sinne der Anpassung an die Anforderungen der modernen Chirurgie und der Hygieine nun ihren Fortgang nehmen.

V e r w a l t u n g . In den Corpsmaterialbeständen der Verwaltungstruppen fanden keine Veränderungen statt; die vorgekommenen Dislokationen haben wir an anderer Stelle erwähnt.

3. Infanteriegewehre und Munition.

Fdr die erhöhten Munitionsbestände, soweit solche unlaborierte Patronen betreffen, sind die nötigen Hülsen und Geschosse für 7 Va Millionen Patronen beschafft und imIMunitionsdepot Altorf untergebracht worden. Die Lieferung des Pulvers fällt in das Jahr 1895.

G e w e h r v e r k a u f . Die Militärverwaltung war schon früher ermächtigt worden, einen Teil der altern Gewehre, soweit diese nicht mehr zur Bewaffnung der Armee notwendig waren, zu veräußern. Es gelang ihr jedoch erst letztes Jahr, ein größeres Quantum Vetterligewehre, Mod. 69, mit Munition zu verkaufen, und zwar nach vielfachen Unterhandlungen mit meistens ausländischen Firmen.

Mit einem Teil der Gewehre wurde auch Lederzeug alter Ordonnanz geliefert (Patrontaschen, Leibgurten, Gewehrriemen, Bajonettscheiden und Bajonettscheidtaschen). Selbstverständlich ist alles Material den ältesten Beständen entnommen worden.

Der Erlös aus den Gewehren fällt gemäß den einschlägigen Bundesbesehlüssen zu 8/4 dem Bund, zu */* den Kantonen zu; in diesem Verhältnis wurde seiner Zeit von beiden Teilen an die Anschaffungskosten beigetragen. Der Wert des Lederzeuges wurde ganz den Kantonen gutgeschrieben. Die Verkaufspreise können als durchaus angemessene betrachtet werden. Unterhandlungen mit bewährten Firmen dauern fort; es sind pro 1895 weitere Verkäufe in Aussicht.

Die Verpackung und Spedition der Waffen und der Munition, die durch die Zeughaus- und Depotverwaltungen besorgt worden ist, setzte uns in den Stand, einige Daten zu sammeln, welche für größere Transporte im Mobilmachungsfalle wertvoll sein können.

373

4. Kasernenmaterial.

Im Berichtsjahre wurde mit einem Kostenaufwande von Fr. 45,000 das Kasernement für die Werke von St. Maurice beschafft, berechnet für 44 Offiziere und 500 Unteroffiziere und Soldaten.

Es ist zur Zeit eine Vorschrift betreffend die Unterbringung der Truppen in den eidgenössischen Festungen in Vorbereitung, entsprechend dem Reglement für die eidgenössischen Kasernen vom 14. März 1893.

Im Berichtsjahre ist auch die Badeinrichtung in der Kaserne Frauenfeld der Benützung übergeben worden, so daß nun die eidgenössischen Kasernen Thun, Herisau und Frauenfeld mit Douchebadeinriehtungen versehen sind. Diese Bäder sind für die Truppen unentgeltlich und werden von denselben eifrig benutzt.

5. Munitionsdepot.

Im Berichtsjahr hat die Ausrüstung der gesamten Armee mit Weißpulvermunition ihren Abschluß gefunden. Über die wichtigsten Änderungen in den Kontingentsbeständen der verschiedenen Waffengattungen haben wir sub 2, Corpsausrüstung und Material der Truppenverbände, Angaben gemacht.

Beim freiwilligen Schießwesen zeigte, wie zu erwarten war, der Verbrauch an Gewehrpatronen, Kai. 7,5 mm., eine bedeutende Zunahme: 8,217,000 Patronen gegenüber 6,192,000 im Jahr 1893, während bei deu Schwarzpulverpatronen zum Vetterligewehr das Gegenteil der Fall ist. Der Verbrauch an letztern beläuft sieh auf 2,594,000 Stück, während er im Jahre 1893 noch 3,386,000 Stück betrug.

Dem Begehren der Schützen, die neuen Gewehrpatronen nicht in Ordonnanzpaketen mit Ladeschachteln, für welche in den Schießständen sich keine Verwendung zeigt, sondern in Paketen zu 10 Stück ohne Lader zu erhalten, ist entsprochen worden. Die für das freiwillige Schießweseu bestimmten Patroaen werden vor der Ablieferung an die Munitionsverkäufer umgepackt.

In nachstehenden Tabellen ist der Verbrauch an Infanterieund Artilleriemunition näher ausgeführt.

374

Übersicht des Munitionsverkehrs im Jahre 1804.

I. Verbranch durch Militärschuleu und Kurse.

a. Artilleriemunition.

Munition.

Kai. 5,a cm.

Granatschüsse, scharfe, Festung Shrapnelschüsse, Festnng . . .

Kartätschschüsse, Festung . .

Granaten scharfe

1214 1040 2086

Granaten, scharfe, Festung . .

Shrapnels

--

Shrapnels, Festnng

Kai. 7,5 cm.

576 844

--

Einheitskartätschen, Festung Exerzierschüsse, Festung . . . 631 à 180 gr. S P Einheitsexerzierschüsse, Festung 700 à 400 gr.

Schnßpatronen, Schwarzpulver .

Schußpatronen, mit rauchschwa720 à 170 gr.

chem Pulver Schußpatronen, Schwarzpnlver, Festuns Wnrfpatronen, Schwarzpulver .

Kai. 8,4 cm.

7,901 40 B M 902 15,725 60 B M 993 814 395 S P 80 W P

--

1228 1601 454 1425

405 à 500 gr. S P 19,192 à 1400 gr.

1642 à 4400 gr.

7,068 à 600 gr.

31 à 560 gr.

550 à 2000 gr.

310 à 1800 gr. Ballisti!

20 à 700 gr.

80 à 360 gr.

--

Kai. 12 cm.

16 à 151 à 218 à 263 à

900 600 450 300

gr gr.

gr.

gr.

Munition.

Wnrfpatronen, Festung

Kai. 5,3 cm.

. . .

Kai. 7,5 cm.

Kai. 8,4 cm.

--

--

--

Wurfpatronen, mit rauclischwachem Pulver Wurfpatronen, mit rauchschwachem Pulver, Festung . . .

Exerzierpatronen, Schwarzpulver Exerzierpatronen,Schwarzpnlver, Festung Exerzierpatronen , mit rauchschwachem Pulver . . . .

--

22 à 400 gr.

--

250 200 150 25

gr.

gr.

gr.

gr.

Scharfe Revolverpatronen, Weißpülver Schwarzpnlver

n

6,540,096 Stück 4,622,296 322 3,322 102,089 52,248 160 1,330 1,400 49,564 5,600 1,306 33,929 2,604

375

10,4

329 à 1400 gr. für Kanone.

265 à 250_gr. für Mörser.

40 à 300 gr. Hülsen f. Haubitze.

Handfeuerwaffen:

Einzelladung '/» Ladung .

für Kadetten

,, .

à à à à

758 à 500 gr.

5745 à 150 gr.

--

b. Munition für

n

402 558 440 645

634 à 150 gr. Ballistik 738 à 100 gr. Ballistit.

235 a 400 gr.

185 à 200 gr.

Scharfe Gewehrpatronen, Kai. 7.6 mm Blinde ,, 10,i Weißpulver Scharfe .

Blinde ,, !, ,, Schwarzpulver Scharfe ,, Blinde ,,

Blinde Scharfe Blinde

Kai. 12 cm.

co 7

II. Anderweitige Munitionslieferungen.

Gewehrpatroiieu.

Scharfe.

Blinde. Scharfe. j

a. An ^patentierte Mnmtionsverkäufer . . .

8,217,000

b. Nach dem Ausland . . . .

148,190

c. An Zeughäuser nnd Private

243,088 24,896

Total

10,i mm.

10,4 mm. i

7,5 mm.

Revolverpatronen.

Schwarzpulver.

Weißpulver.

Scharfe.

1,700

311,550

721

6,043 14,800

8,608,278 30,776 2,421

2,911,593 25,400

Schwarzpulver.

7,6 mm.

Kadetten Kadetten Blinde. '/sBlinda Udg. Scharfe. Blinde.

2,594,000 10,600

5,880

05

Scharfe,

11,200 19,650 564,260

1,000 840 81,600 173,260

10,4 mm. 7,5mm.

Blinde. Scharfe. Scharfe.

500

155,900 28,963

^TM^

62,840 3,800

680

2,840 1560

840 93,800 192,910 749,123 1180

69,480 1560

377

6. Versuche flir Verbesserung des Kriegsmaterials.

I n f a n t e r i e . Die im letzten Geschäftsbericht erwähnten Versuche mit den von Herrn Prof. Hebler vorgeschlagenen Hohlgeschossen sind ausgeführt worden ; dieselben haben aber zu keinem praktischen Resultate geführt und mußten sistiert werden, da weitere Munition mit den von Herrn Prof. Hebler als nötig erachteten Abänderungen nicht erhältlich war.

Die Versuche mit tragbaren Zelten, sog. Einheitszeiten, sind auch im Berichtsjahre weiter geführt worden.

K a v a l l e r i e . Schon des öftern hat sich der Übelstand bemerklich gemacht, daß die Stallungen der W äffen platze zur Unterbringung der Pferde nicht ausreichten, und daß zur Miete von weitern Lokalitäten und provisorischen Einrichtungen geschritten werden mußte, was jeweilen nicht unwesentliche Auslagen zur Folge hatte. Um diesem Übelstande zu begegnen, sind Versuche mit transportabeln Stallzelten vorgenommen worden, die im Laufe des Jahres fortgesetzt werden sollen.

Diese Stalkelte bieten außerdem den Vorteil, daß sie, vermöge ihrer Transportfähigkeit und leichten Aufstellung, gestatten, für gewisse Zwecke zur Unterkunft der Pferde zu dienen, ohne dafür an einen bestimmten Waffenplatz gebunden zu sein.

A r t i l l e r i e . Die Artilleriekommission studiert neue Geschützkonstruktionen, um sich über alle Neuerungen auf dem Laufenden zu erhalten, und um gerüstet zu sein, eine wohldurchdachte Vorlage machen zu können, falls durch die Neubewaffnung der Artillerien der Nachbarstaaten auch wir gezwungen sein werden, zu einem neuen Geschützsystem überzugehen.

In erster Linie wird die Frage studiert, ob bei einer Vermehrung der Gebirgsbatterien für die neu zu bildenden Batterien ein geeignetes leistungsfähigeres Geschütz beschafft 1 werden kann, oder ob man sich mit dem bisherigen begnügen muß.

Die Vei-suche mit einer vollständigen Batterie von 6 Geschützen mit Nickelstahlrohren, für Metallpatronen (Hülsenladung} eingerichtet, wurden in diesem Jahre fortgesetzt.

In der Angelegenheit der Einführung von Stahlgranaten mit brisanter Sprengladung sind die Versuche bezüglich der 12 cm. Granaten so weit zum Abschluß gebracht, daß zu Beginn des Jahres 1895 ein definitiver Beschluß gefaßt werden kann.

Weitere Versuche sind gemacht worden dahingehend, die Brenndauer der Tempierplatten der 8,4 cm. Shrapnelzünder zu verlängern,

378

so daß sie wenigstens für Distanzen von 4000 m. Verwendung finden können.

Neue Richtmittel für Feldgeschütze und Mörser sind im Versuch.

Ebenso neue Aufsätze für die Gebirgsartillerie, die mehr Elévation und Seitenverschiebung gestatten und ein freieres Gesichtsfeld bieten.

Versuche, die Zahl der Reservefuhrwerke durch Vereinfachung des Inhalts zu vermindern, sind ebenfalls im Gang.

Behufs Erleichterung und Vereinfachung der Beschirrung der Artilleriezugpferde ist beschlossen worden, daß bei den Sspännigen Fuhrwerken die Hintergeschirre der Vorpferde in Wegfall kommen sollen. Für alle Zugpferde wird einheitlich das Pelhamgebiß eingeführt.

Es sind bei der Artillerie Versuche gemacht worden mit der Pferdeequipierung der Kavallerie, um letztere auch für die Unteroffiziere und Trompeter der Artillerie und eventuell auch bei andern Truppenkörpern zu verwenden.

XII. Landestopographie.

A. Geodätische Arbeiten.

1. Triangulation.

Im eidgenössischen Forstgebiet gelangten folgende Triangulationen zur Ausführung: U r i : Beendigung der Winkelmessungen und damit auch Vollendung der Arbeiten im Terrain filr diese Triangulation. Die Berechnungen auf dem Bureau werden noch einen Teil des Jahres 1895 beanspruchen.

G r a u b t l n d e n : Im Gebiet des Aufnahmeblattes 418, Churwalden und dessen Umgebung, wurden Signalstellung und Triangulierung durchgeführt. Ferner wurden im hintern Oberhalbstein, Ferrera-A vers und Bergell die Winkelbeobachtungen vorgenommen.

T e s s i n : Beendigung der Signalstellung. Winkelmessungen im Blegnothal, in der Leventina und in der Umgebung des St. Gotthard.

W al l i s : Triangulation in den Dransethälern, sowie im Rhonethal von Martigny aufwärts bis zu den Seitenthälern der Lizerne und von Nendaz.

Laut Verträgen mit Kantonen wurden außerhalb des eidgenössischen Forstgebiets folgende weitere Triangulationsarbeiten ausgeführt :

379

s

B a s e l - L a n d : Vollendung der Signalstelluag. Durchführung der Triangulation zweiter Ordnung, sowie Winkelmessungen auf einer Anzahl Punkten dritter Ordnung, letztere besonders im westlichen Kantonsteil gelegen.

G e n f : Vollendung der Triangulation, soweit es die Feldarbeit betrifft. Die Berechnungen werden noch einen Teil des Jahres 1895 beanspruchen.

2. Nivellemente.

Die im Vorjahre begonnenen Versicherungen der Fixpunkte des schweizerischen Präcisionsnivellements mittelst sekundärer Höhenmarken wurden auch im Berichtsjahre fortgeführt. Es gelangten zur Versicherung die Punkte der Linien Ragatz-SargansRheinegg, AHstätten-Gäbris, sowie der vom eidgenössischen topographischen Bureau 1890 ausgeführten Strecken Eglisau-FrauenfeldBürglen und Frauenfeld-Wil.

Bei der Rheinlinie stellte sich heraus, daß eine größere Anzahl der ursprünglichen Nivellementspunkte versetzt oder unsicher war, weshalb auf der ganzen Strecke Ragatz-Rheinegg ein durchlaufendes Kontrollnivellement ausgeführt wurde.

Weitere Kontrollnivellernente wurden ausgeführt auf den Strecken von Flums bis Sargaus, von Weesen bis Reichenbui-g, zur Prüfung der unveränderten Lage der dortigen Nivollementspunkte.

Neue Nivellemente wurden nach Vereinbarung mit dem eidgenössischen Oberbauinspektorat vorgenommen von St. Mtirgrethen nach Lindau und um den obero Züriehsee über Pfäffikon, Siebnen, Utznach, Rapperswil, Pfäffikon, wobei die Strecke des schweizerischen Präeisionsnivellements Pfäffikon-Siebnen kontrolliert wurde.

Bei Durchführung obgenannter Arbeiten wurden die hydrometrischen Versicherungspunkt.e der Pegel der Thur, des Rheins, Bodensees und obern Zürichsees, soweit sie im Bereich der Linie lagen, an das schweizerische Präcisionsnivellement angeschlossen.

Desgleichen wurden die meteorologischen Stationen in Ragatz, Sargans, Altstätten, auf dem Gäbris und bei Pfyn einnivelliert.

Um nun die Fixpunkte des schweizerischen Präcisionsnivellements nebst ihren Versicherungen in weiteren Kreisen bekannt zu machen, Kantonen, Behörden und Privaten eine Grundlage für Höhenbestimmungen zu technischen Arbeiten zu bieten und sie zu veranlassen, an der Erhaltung der Punkte mitzuwirken, hat das topographische Bureau im Laufe des Berichtsjahres unter dem Titel ,,Die Fixpunkte des schweizerischen Präcisionsnivellements14 eine

380

neue Publikation begonnen, welche nebst den Höhenangaben Croquis und Beschreibung der Lage der Fixpunkte enthält.

Die erste Lieferung, umfassend die Linie Bern-Zürich, konnte noch im Berichtsjahr zur Ausgabe gelangen.

B. Topographische Aufnahmen.

1. Neuaufnahmen.

Im Laufe des Berichtsjahres wurden die Aufnahmen in den Kantonen GraubUnden und 8t. Gallen abgeschlossen.

Im fernem sind beendigt worden: im Kanton Waadt die Neuaufnahme der Blätter 300 Mont la Ville, 436 Aabonne, 436bis Rolle, 477bis Chamossaire; im Kanton G r a u b ü n d e n 416bis Groß-Litzner, 275 Alp Bella, 417 Samnaun, 417bis Martinsbruck ; im Kanton T es si n die Neuaufnahme des Blattes 499 Cerentino ; im Kanton St. G a l l e n die Neuaufnahme der Blätter 250bis Speer, 251 Alt St. Johann, 252 Weesen; im Kanton G e n f die Blätter 447 Versoix, 446bis Hermance, 448 Meinier.

In Bearbeitung, aber noch nicht vollendet, sind die Aufnahmen der Blätter 302 Montricher, 431bis aLa Cure, 432 Arzier, 452Jussy, 479 Grion, 480 Anzeindaz,483bis Verossaz, 484 Lavey-Morcles, 512 Claro.

2. Revisionen.

Es wurden vollständig revidiert die Blätter 229 Rapperswil, 232 Schmerikon, 233 Uznach und die zweite Hälfte von 10 Gempen.

N a c h t r ä g e wurden erhoben in den Städten Zürich, Aarau und deren Umgebung; ferner auf den Blättern 228 Wädenswil, 242 Richterswil, 247 Schännis, 518 St. Moriz, 521 Bernina, 419 Davos (teilweise), 137 Kallnach, 391 Interlaken, 392 Brienz, 393 Meiringen, 395 Lauterbrunnen, 396 Grindelwald, 397 Guttannen, 367 Wimmis, 463 Adelboden und 351 Gantrisch.

Die infolge der Juragewässerkorrektion veränderten Uferlinien des Neuenburger-, Bieler- und Murtensees wurden neu aufgenommen.

381

C. Stich uind Publikation.

1. Aufnahmeatlas.

Im Berichtsjahre gelangten 2 Lieferungen mit zusammen 24 Karten zur Ausgabe.

Die 43. Lieferung wurde am 31. August 1894 publiziert. Sie enthält die Blätter: 209 Lowerz, 296 Thierrens, 303 Cossonay. 376 Pilatus, 386 Flühli, 387 Sörenberg, 388 Giswilerstock, 442 St. Cergue, 444 Grassier, 471 Tornettaz, 545 Mendrisio, 547 Chiasso.

Unterm 26. Dezember 1894 wurde die 44. Lieferung herausgegeben, enthaltend die Blätter: 262 Hinter Wäggithal, 283 Ste-Ooix, 289 Bel Costei-, 297bl« Les Mines, 298 Le Brassus, 299 Le Sentier, 381 Brunnen, 431 Marchairuz, 538 Taverne, 544 Porto Ceresio, 546 Varese, 548 Val della.Grotta.

Ferner sind die Blätter 328 Avenches, 330 Belfaux beendigt worden, deren frühere Ausgabe mangelhaft war und die deshalb neu aufgenommen wurden. Einschließlich der Lieferungen 43 und 44 sind im ganzen erschienen 415 Blätter im Maßstab l : 25,000 und 111 Blätter im Maßstab l : 50,000, zusammen 526 Blätter. Dazu sind ferner 10 Blätter zum zweitenmal publiziert worden.

Am Schluß des Jahres befanden sich 18 Blätter im Neustich, wovon 14 im Maßstab l : 25,000 und 4 im Maßstab l : 50,000.

Nachträge aller Art wurden auf 17 Blättern im Maßstab l': 25,000 und auf 5 Blättern des Gotthardgebietes im Maßstab l : 50,000 ausgeführt. Auf 6 Blättern in l : 25,000 sind die Nachträge in Arbeit.

Der Stand der Aufnahmen und des Stiches des topographischen Atlasses der Schweiz ergiebt sich aus dem beigefügten Übersichtsblatt.

2. Karten mit Tonschattierungen.

Die Karte des Albulagebietes mit Tonschattierung wurde herausgegeben. Die Karte des Oberengadins, in gleicher Manier ausgeführt, ist ihrer Vollendung nahe. Die Bearbeitung der Karte des Aletschgletschers in Tonmanier wurde für einstweilen eingestellt und statt derselben die Bearbeitung einer Karte, die 4 Blätter 409 Ilanz, 410 Thusis, 413 Vrin und 414 Andeer enthaltend, an die Hand genommen.

382

3. Topographische Earte im Massstab l : 100,000 und Generalkarte im Massstab l : 250,000.

Kupfersteeher Heinrich Müllhaupt, der während 53 Jahren an der Erstellung und Nachtragung dieser Karten mit Ausdauer und Fleiß gearbeitet, hatte und sich durch sorgfältige und künstlerische Ausführung derselben große Verdienste erworben hat, ist im August 1894 gestorben. Die Ersetzung dieses Künstlers konnte im Berichtsjahre noch nicht erfolgen.

Die letzten Arbeiten, die Herr Müllhaupt ausführte, sind die Nachtragungen des Truppenzusammenzugsgebietes im Jahr 1894 auf den Blättern VIII und IX der Karte im Malistab l : 100,000. Das Blatt III der Generalkarte wurde zu Beginn des Jahres 1894 einer Ergänzung und Auffrischung des Stiches unterworfen.

4. Die Übersichtskarten der Schweiz im Maasstab l : 500,000 und l : 1,000,000 blieben unverändert.

D. Druck und Verwendung der Kartenwerke.

1. Niederlagen.

In den folgenden 16 Städten bestanden amtliche Niederlagen der eidgenössischen Kartenwerke: Aarau, Basel, Bern, Chur, Einsiedeln, Genf, Glai-us, Lausanne, Lugano, Neuenburg, Ölten, Schaffhausen, Sion, St. Gallen, Zürich.

Die bisherigen Filialdepots Sion und Lugano wurden in selbständige Niederlagen umgewandelt.

Die 11 Militärkartendepots auf den Waffenplätzen Lausanne, Colombier, Bern, Luzern, Aarau, Liestal, Zürich, St. Gallen, Chur, Frauenfeld und Thun blieben unverändert bestehen.

2. Druck.

Über den Druck der Kartenwerke giebt nachstehende Tabelle Auskunft :

383

TJtoei-sicIvtstatoelle.

Originalkarten.

Blatt.

1,157 Kupferdruck : General karte i : 250,000 . . .

4,050 ,, Topographische Karte l : 100,000 ,, Siegfriedatlas l : 25,000 . . . 41,510

Blatt.

46,717 Lithographie: Übersichtskarte der Schweiz 1:1,000,000 210 ,, Siegfriedatlas l : 50,000 . . . . 11,199 Reliefkarten:

11,409 5,192

1:50,000 Überdruckkarten,

Diverse Karten l ; 250,000 1:100,000 l : 50,000 l : 25,000

5,171 6,222 4,487 6,825 22,705 Diverse.

Manöverkarten 1894 l : 100,000 .

,, 1894 l : 25,000 . .

17,086 2,498

Offizielle Eisenbahnkarte l : 250,000 in 4 Blatt . .

Grenzkarten-Schweiz., l : 100,000 Rhonegletseherkärtchen l : 20,000 (Photolithographie) Übersichtsblätter Kataloge mit Übersichtsblättern Total

19,584 1,266 1,055 1,108 5,492 1,500 116,028

Der Kartendruck ist, besonders was die Ü b e r d r u c k k a r t e n anbetrifft, gegenüber dem Vorjahre bedeutend zurückgegangen (rund 72,000 Überdruckkarten weniger"). Der Grund ist in dem Ausbleiben der außerordentlichen Aufträge für Post- und Reisehandbücher zu suchen. Es wurden auch verhältnismäßig wenig Karten zu Eisenbahnkonzessionsgesuchen verlangt. Mitgeholfen hat ferner der Umstand, daß wir immer mehr der Privatindustrie die Erlaubnis zur Benutzung unseres Materials erteilen, während wir früher die Reproduktion unserer Karten ausschließlich uns selbst reserviert hatten.

384

Auch der Druck der O r i g i n a l k a r t e n bleibt hinter dem Vorjahre zurück. Es waren in diesem Jahr keine bedeutenden Ergänzungen im Kartenlager notwendig.

3. Verwendung.

Beiliegende Tabelle zeigt die Verwendung der Kartenwerke.

E. Verschiedenes.

Das p h o t o g r a p h i s c h e R e p r o d u k t i o n s a t e l i e r besorgte die Ätzung von 77 Karten auf Kupfer und erledigte neben dieser Hauptaufgabe die gewöhnlichen laufenden Geschäfte, .meistens Reduktionen von Karten und Plänen. Total wurden im Berichtsjahre erstellt: 152 Glasnegative, 80 Diapositive, 162 Photographien gewöhnlicher Art, 10 photolithographische Umdrucke und 82 Photogravüren in Strichmanier (in der Größe 13 X 18cm bis 50 X 60cm).

Am R h o n e g l e t s c h e r wurden die jährlichen Kontrollmessungen wie gewohnt ausgeführt, nachdem der bezügliche Vertrag mit der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft auf eine neue Periode (1894--1899) abgeschlossen worden war. Für die Publikation der Rhonegletscher-Beobachtungen ist ein Teil des Textes redigiert und sind mehrere Pläne gestochen worden.

Der Stich der B o d e n s e e k a r t e im Maßstab l : 50,000 wurde so weit gefördert, daß die Herausgabe der 4 Blätter im Jahr 1895 gesichert ist.

Für das eidgenössische Oberforstinspektorat sind nachstehende Detailvermessungen und T r i a n g u l a t i o n e n IV.Ordnung verifiziert worden : Detailvermessung von Scanfs im Engadin . . . . 2494 ha.

,, ,, Sils im Engadin 752 ,, Triangulation vom Albulathal und von der Lenzerhaide 350 Punkte ,, von Ruft und ßoßberg (Schwiz) . .

36 ,, ,, von Semsales (Freiburg).

Das topographische Bureau besorgte auch die V e r m e s s u n g und K a r t i e r u n g der Liegenschaften des Bundes in F r a u e n f e l d , namentlich des Exerzierfeldes und der Kasernenanlagen, total 143 ha.

Die Redaktionsarbeiten für eine "GEs c h i c l i te der L a n d e s v e r m e s s u n g 1832 bis 1864" sind sofort nach Bewilligung des bezüglichen Kredites im Juli begonnen worden und heute zum größten Teil erledigt.

A. An Kantone, gemäß den Verträgen

J i

Blatt.

i--'

Blatt. ' Blatt.

i

Blatt.

*" ^ : ^ Blatt.

276

9,544

197

40

139

24

6

5

B

18

116

1368

3,876

345

16

746

754

87

382

48 105

1950

3376 83

21,565 1,671

435 386

125

2191 4336

1390

1659

245

3,303

36

8

159

50

72

42

Blatt.

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Blatt.

Blatt.

1 CT PB -5.5 ..««·3 --1 Ai r-l £Sq i--1

1 : 50,000.

Seetiefeofcarten

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Blatt,

Blatt.

Blatt.

i-H

Blatt.

Blatt.

Blatt.

Blatt,

Blatt.

Blatt.

Blatt.

Blatt.

7

90

3

242

2

242

15

220

569

41

22

108

128

306

525

11

12

1

16

12

10,920

1

12

1

23

1

8,003

4 97

31,386 9,819

6

4,336

9

63 92

231

771 -*-

92

--

--

13

--

--

--

--

--

--

--

771 105 4,769 18

--

1344

3425

18

5250

233

2274

5348* 43,674 6649

189 3168 1

5286

1533

2118

2000

5873

7020

5233

2000

5963

7027

5236

37,551

12,175

745

608

4058

1778

12,175 167

42

11

Iteka pitnl atiori.

l

A. An Ka ntone gemali den V ertragen B. An das Kar tenkrieg sdepot

C. Freiexç mpla re D. Ausrai gierte Karten. Für den Bivreauge brauch verwendete Kart en E. Verhau f: 1. ZU i len g ^wohnlichen Preisen an das Piiblikum .

. . . .

2. zu j ed u zi erten Preisen an Milita rschulen und Eu rse .

3. zu i eduzi srten Preisen an Diver Î6 4. zu i; eduzi jrten Preisen an Kanto ne für den eigenen Geh rauch und Schulerkarte n zu i eduzi jrten Preisen an Eanto ne für Lehrer (Lehrerka 5. zu ' rerein )arten Preisen für die Herbstübungen des IV. ,Armeecc rps (Manöverkarten) .

6. zu rerein )arten Preisen an Offiz iersgesellschaften (Kriegsjspielkai 7. zu ·ereio »arten Preisen an Dive rse (Überdruckkarten aiif Bestellung)

.

Blatt 31,3î 16 ,, 9,819 ,, 4,35 6 7" 1 ic 5 r, 4,7f 19 18 T, 37>5= 1 Abgegeben in 4478 Posten lot »I

B = durch das Bureau. N = durch die Kartenniederlagen. M-D = = dun3h die Militärkartendepots * Darunter 2 Dnfonrkarten auf Whatmanpapier, retouchiert, als "Wan Ikarte B aufgezogen, auf Blindrah men (Fr. 300).

Blatt ,, ,, ,,

2,270 813 10,920 8,003

r,

88,755

Blatt 110,761

l

2,270 813

89

13

103

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Total.

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Kriegsspielkarten

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1894.

1 : 10,000 und 1 : 5000

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1894.

1894.

Auf Bestellung.

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l ältere | Manöverkarten. |

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1 : 100,000.

Siegfriedatlas 1 : 25,000 und 1 1 : 50,000.

,

a"! s"

Für die Militärschulen. ,

B

Verkauf: N u. B \ nu den gewöhnlichen Preisen 2. zu reduzierten Preisen an Militär schulen und Kurse . . . M-D u. B 3. eu reduzierten Preisen an Diverse (Generalstab, Militärkommandos, eidgenössische Verwaltungen, Behörden, militärische und andere Gesellschaften, Institute, Beamte etc., gemäß den B Verfügungen des Militärdepartements) 4. zu reduzierten Preisen an Kantone für den eigenen Gebrauch, B B für Lehrer, gemäß der Verordnung des Militärdepartements B 5. an Kommando des IV. Armeecorps für die Herbstübungen 1894 B 6 a n Offiziersgesellschaften . . .

7. zu vereinbarten Preisen an Diverse (Karten zu Eisenb ahnkonzessionsgesuchen, Beilagen zu wissenschaftlichen Werken , zu Handbüchern, Führern, Broschüren, Zeitungen, für techni sehe B Studien, Straßenkorrektionen, Wasserverbauungen etc.) .

T otal

Blatt.

f

2,270

B

C. Freiexemplare an Diverse (Generalstab, Militärkommandos, eidgenössische Verwaltungen, Mitarbeiter, Anstalten, Gesellschaften und Behörden des In- und Auslandes, gemäß den Verfügungen d e s Militärdepartements) . . . .

. . .

D. Ausrangierte Kurien und für den Bureaugebrauch verwendete

Blatt.

FUr den Verkauf an das Publikum.

Manöverkarteii.

Diverse Specialkarten.

Blatt.

B

B. An die Kartenkriegsdepot

E.

Blatt,

Offizielle Eisenbahnkarten.

tTfoerclnzclilzarteii.

Kriegsdepotkarteii.

Blatt,

Topographische Karte 1 : 100,000.

A.fogatoe.

Generalkarte 1 : 250,000.

Übersichtskarte 1 : 1,000,000.

Or-iginalkarten.

Reliefkarten 1 : 25,000 und 1 : 50,000.

i

Zu Seite 384.

·

359

120

110,761 ;

385

XIII. Militäranstalten, a. Pferderegieanstalt.

Der Inventarbestand der Pferde betrug: Ende 1893 539 Stück, ,, 1894 552 ,, Somit Vermehrung 39 14 34 14 l 102

13 Stück.

In Z u w a c h s kamen durch Neuanschaffungen : Remonten Landespferde, Kavalleriepferde, Remonten aus Norddeutschland und Frankreich, Pferde von Offizieren übernommen und zurückgekauft, von einer Regiestute geworfenes Fohlen ,,Primas".

Pferde.

In A b g a n g kamen : 45 Pferde durch Verkauf an Offiziere, 42 ,, ,, Ausrangierung, 2 Abstechen und Umstehen.

89 13 Pferde wie oben.

Der V e r k a u f an O f f i z i e r e betrug im Jahre 1894: 45 Pferde, gegenüber im Jahre 1893: 37 Pferde.

Der D u r c h s c h n i t t s b e s t a n d der Pferde inkl. Remonten betrug 540 Stück.

Die Zahl der bezahlten Pferdediensttage in Schulen und Kursen betrug 1894: 93,371 (1893: 83,838), welche sich auf die verschiedenen Waffengattungen verteilen wie folgt: Infanterie 5,091 Diensttage, Kavallerie 1,492 ,, Artillerie 68,335 ,, Genie 2,227 ,, Verwaltung 1,612 ,, Sanität 1,812 ,, Centralschulen . . . .

7,519 ,, Generalstabsschulen . .

4,057 ,, Veterinäre 741 ,, Verschiedenes . . . .

485 ,, Total Bundesblatt 47. Jahrg. Bd. II.

93,371 Diensttage.

26

386

Im Berichtsjahre wurden an 636 Offiziere für Schulen und Kurse Pferde vermietet (1893 : an 554 Offiziere) ; hiervon fallen auf den Truppenzusammenzug 188 Einzelbegehren (1893: 170).

An K u r a n s t a l t s t a g e n mit halbem Mietgeld sind pro 1894 : 7503 (1893: 6900) zu verzeichnen.

U n b e z a h l t e D i e n s t t a g e betreffen die Infanterie-Offizierbildungsschulen, die zwei Reservepferde an das Instruktionspersonal der acht Divisionskreise und den Equitationskurs des Winters 1894/95, und zwar mit einem Total von 9741 Diensttagen (Equitationskurs : cirka 5700).

Es fanden im Winter 1894/95 22 Reitkurse mit einer Abgabe von total 254 Regiepferden (1893: 18 Kurse mit 221 Pferden) auf folgenden Plätzen statt: Aarau, Bern, Chur, Frauenfeld, Glarus, St. Gallen, Herisau, Luzern, Langenthal, Liestal, Ölten, Rapperswyl, Solothurn, Schaffhausen, Vevey (2), Winterthur, Wyl, Wattwil, Zürich, Yverdon, Thun.

Es wurden im Jahr 1894 gekauft: 53 Landesfohlen vom eidgenössischen Fohlendepot, wovon 14 im Tausch gegen Kavalleriepferde wieder abgegeben wurden ; 34 Remonten in Norddeutschland und Frankreich.

87 Remonten mit einem Ankaufswert von total Fr. 115,115.

Ferner wurden 14 Pferde von Offizieren übernommen und zurückgekauft.

b. Munitionsfabrik.

Im Jahre 1894 wurde folgende Munition angefertigt : i. Für 21,651,120 2,808,000 114,500 200,000 100,000 790,000 35,095 7,500,000 7,500,000

Handfeuerwaffen.

7,6 mm. scharfe Gewehrpatronen, ,, ,, blinde ,, 10,4, ,, scharfe Kadettenpatronen, ,, ,, blinde ,, ,, ,, scharfe Revolverpatronen, 7,5 ,, ,, ,, ,, Manipulier-Gewehrpatronen, ,, ,, Patronenhülsen } als Vermehrung der In,, Geschosse / fanteriemunition.

" Von den Jahrgängen 1891 und 1892 wurden umgepackt in 10er Pakete: 11,854,000 7,6 mm. scharfe Gewehrpatronen.

387

2. Für Geschütze.

2,900 665 3,904 784 37,830 2,685 9,025 10,611 130,425 685 114,210 16,285

5,8 cm. Geschosse, ,, ,, Exerziersch üsse, 7,6 ,, Geschosse, ,, ,, Schußpatronen, 8,4 ,, Geschosse, 7, ,, Schußpatronen, ,, ,, Exerzierpatronen, 12 ,, Geschosse, ,, ,, Schuß- und Wurfpatronen, ,, ,, Exerzierpatronen, Geschützzündpatronen, 12 cm. Granaten in Weißpulversprengladung umgeändert.

Vorstehende Munition wurde in 301 1/2 Arbeitstagen mit einer durchschnittlichen Arbeiterzahl von 887 Mann (1893 1057 Mann) angefertigt.

Die Anforderungen an den Betrieb waren auch noch in diesem Jahre größer als in normalen Jahren; das Etablissement hat aber gleichwohl keine Betriebsstörungen oder größere Unfälle zu verzeichnen.

c. Munitions- und Pulver-Kontrolle.

Die Kontrolle der sämtlichen für Geschütze und Handfeuerwaffen gefertigten Ordonnanz- und Versuchsmunition umfaßte, wie üblich, deren Prüfung in den verschiedenen Fabrikationsstadien und im fertigen Zustande.

An Kriegspulver zur Laborierung von scharfer Munition gelangten 20 Lieferungen zur Untersuchung und Übernahme, und zwar 8000 kg. Schwarzpulver und 160,900 kg. rauchschwaches Pulver.

Außer den angeführten Pulverlieferungen kamen noch diverse Muster Gewehr- und Geschützpulver zur Prüfung, außerdem 3214 kg.

Pulver für blinde Gewehrpatronen, 1350 kg. oder 9053 Exerzierpatronen für Geschütze und ferner eine Lieferung von 2264, kg.

= 13,613 komprimierte Schießwollkörper.

An besondern Arbeiten sind zu erwähnen : Die Inspektion der Munition- und Sprengstoffmagazine in Freiburg, Colombier, Payerne, Moudon, Morges mit Bussigny, Genf, Sitten, Rapperswyl, Frauenfeld, Gossau mit Winkeln und Cbur.

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d. Konstruktionswerkstätte.

Im Jahre 1894 wurden nachgenannte Arbeiten ausgeführt.

Neuerstellung von 18 diversen Bureaukisten mit AusStäbe.

rüstung, Studien und Versuche für'Feststellung eines neuen Modells für Infanterie-M unifions wagen und Erstellung von 12 Zweispänner-Infanterie-MunitionsInfanterie.

wasen (Mnsterwagen), Erstellung von 6 Einspänner-Infanterie-Munitionswagen (Musterwagen), Neuerstellung von 240 Kavallerie-Sattelbäumen, Kavallerie.

Neuerstellung von 320 Train-Sattelbäumen, Neuerstellung von 70 Deichseln, Ordonnanz 1871, Neuerstellung von einem großen Quantum Bestandteilen und Ausrüstungsstücken für Geschütze und Fuhrwerke, Fortsetzung der Umänderung des 8,4 cm. Materials bei 3 Schulbatterien, Feld36 Batterien des Auszuges, Artillerie.

6 Batterien der Landwehr, 12 Parkkolonnen des Auszuges, 6 Parkkolonnen der Landwehr, Revision und Egalisierung der 8,4 cm. Achsenschenkel und Nabenbüchsen an allen Fuhrwerken obgenannter Einheiten, Neuerstellung von 120 Munitionskisten, Herrichtung von 18 7,5 cm. Gebirgsgeschützröhren Gebirgsfür Patronenzündung und diverse Umänderungen, Artillerie.

Ergänzungen und Reparaturen am gesamten Material, Neuerstellung von 6 Rüstwagen mit Ausrüstung, Neuerstellung von 18 12 cm. Rohrtransportwagen, PositionsNeuerstellung von 14 Eabelkarren und 48 KabelArtillerie.

rollen à 1000 m., Neuerstellung von 30 optischen Signalstationen ohne Pferdeausrüstung, Nouerstellung von 4 eisernen Schußsignalständern mit Ballon, Neuerstellung von 16 Refflafetten für Maximgeschütze, FestungsArtillerie.

Neuerstellung von einem größern Quantum Ausrüstungsgegenständen für Festungsgeschütze, Herrichtung von 7 8,4 cm. Kaponniere-Geschützen aus alten 8,4 cm. Bronzerohren,

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Neuerstellung von 5 optischen Signalstationen ohne Pferdeausrüstung, Neuerstellung von 6 Notschiffen, }· Genie.

Verarbeitung von Holzvorräten zu Brückenmaterial, Neumontierug bezw. Reparatur von 25 Pontons, Nebstdem wurde eine größere Zahl von Ersatz- und Reserveteilen zu Geschützen und von Ausrüstungsstücken angefertigt, Umänderungen an solchen Teilen besorgt, Versuche ausgeführt, Modelle und Versuchsstücke angefertigt, Werkzeuge ergänat, diverses Telegraphenmaterial geliefert, Reparaturen jeglicher Art ausgeführt und die Kontrolle und Reparatur sämtlicher im Dienste gewesenen Verschlußteile und Zündapparate der Feld- und Positionsartillerie, sowie eines Teiles derjenigen der Festungsartillerie vorgenommen.

Die Zahl der Arbeiter variierte zwischen 130 und 170.

Die Anforderungen an den Betrieb waren infolge der Umänderungsarbeiten am 8,4 cm. Feldmaterial außerordentliche; namentlich aber war das Direktionspersonal durch die teilweise in den kantonalen Zeughäusern ausgeführten Arbeiten und damit verbundene zeitraubende Kontrolle außerhalb Thun, sowie durch Projektierungen etc. viel mehr in · Anspruch genommen, als dies aus der Zahl der Arbeiter gefolgert werden könnte.

e. Waffenfabrik.

Im Berichtsjahre wurden folgende Lieferungen ausgeführt: i. An eidgenössische Verwaltungen.

8000 Gewehre, Modell 1889, samt Zubehör, 4000 Karabiner, Modell 1893, samt Zubehör, 12 Büchsenmacherkisten und Taschen für Kavallerie, Ersatzbestandteile, Werkzeuge, Lehren und Reparaturen.

2. An kantonale Verwaltungen.

Einzelne Waffen, Bestandteile, Lehren, Werkzeuge, Waffenfett, Reparaturen und Verschiedenes.

3. An Private.

Einzelne Waffen, Bestandteile, Lehren, Werkzeuge, Waflenfett, Reparaturen und Verschiedenes.

Im fernem beschäftigte sich das Etablissement mit der Selbstfabrikation von Gewehr- und Revolverbestandteilen. Mit der Er-

390 Stellung der 4000 Kavalleriekarabiner war eine bewährte schweizerische Firma betraut, wogegen die Kontrolle und Übernahme durch Organe der eidgenössischen Waffenfabrik erfolgte.

Das Jahr 1894 bildete eine Übergangsperiode vom außerordentlichen zum normalen Betriebe, die in verschiedenen Beziehungen Schwierigkeiten bot. Doch steht nun zu erwarten, daß sich die Verhältnisse vom Jahre 1895 ab als durchaus normale zeigen werden.

Das Personal der Fabrik weist auf Schluß des Berichtsjahres einen Bestand auf von : 8 Angestellten, 9 Waffencontroleuren und Gehülfen, 148 Arbeitern (inklusive 18 Lehrlinge), gegenüber 249 Arbeitern auf Beginn desselben.

f. Waffenkontrolle.

An neuen Waffen wurden außer den für die eidgenössische Verwaltung gelieferten Gewehren, Mod. 89, noch eine größere Zahl Revolver, Mod. 82, für eidgenössische und kantonale Verwaltungen, sowie für Private, kontrolliert und übernommen.

Eine successive Vervollkommnung in der Fabrikation dieser Waffen kann auch in diesem Jahre konstatiert werden.

An gebrauchten Waffen kamen nur die in Offizierbildungsschulen und Kursen verwendeten Revolver, Mod. 78 und 82, zum Aufrüsten, welche der üblichen Ein- und Ausgangskontrolle unterzogen wurden.

Mit Rücksicht auf die verminderte Waffeufabrikation wurde der Waffenkontrolle die Kontrolle der blanken Waffen und Soldatenmesser zugeteilt, welche bisher durch eigene Organe der technischen Abteilung ausgeführt wurde.

g. Pulververwaltung.

R a u c h s c h w a c h e s P u l v e r . Die Produktion erreichte mit Inbegriff der komprimierten Schießwollkörper ein Quantum von 132,746 kg., nämlich : Gewehrpulver 60,834 kg.

Geschützpulver 64,935 ,, Pulver für Exerzierpatronen 4,713 ,, Komprimierte Schießwollkörper 2,264 ,, Zusammen

132,746 kg.

391 Außerdem wurde ein Posten von 8088 kg. versuchsweise in Blättchenform hergestelltes Gewehrpulver, welches ungenügende Präcisionsresultate ergeben hatte, zu Geschützpulver umgearbeitet.

Von der eidgenössischen Munitionskontrolle wurden untersucht und angenommen : Gewehrpulver 37,720 kg.

Geschützpulver 93,240 ,, Pulver für Exerziermunition .

4,713 ,, Komprimierte Schießwollkörper 2,264 ,, Zusammen

137,937 kg.

In der Fabrikationsrnethode der Schießwolle und des rauchschwachen Pulvers traten keine Veränderungen ein ; immerhin wurden einzelne mangelhaft funktionierende Maschinen und Einrichtungen durch konstruktiv verbesserte oder neue Apparate ersetzt. Es betrifft dies namentlich die Anschaffung einer bei der Schießwollfabrikation dienlichen Maschine und eines . Tröckneapparates für die eigentliche Pulverfabrikation. Beide Neuanschaffungen bewährten sich in jeder Beziehung.

Verkauft wurden folgende Quantitäten Weißpulver: An die eidgenössische Munitionsfabrik : Gewehrpulver 53,300 kg.

Geschützpulver 76,779 ,, Pulver für Exerziermunition 4,564 ,, Zusammen An das Geniecorps : Komprimierte Schießwollkörper

134,643 kg.

2,224 ,,

Total

136,867 kg.

S c h w a r z p u l v e r . Die Pulvermühlen zu Lavaux und Chur fabrizierten zusammen 290,318 kg. Schwarzpulver, nämlich: 16,939 kg. Jagdpulver und 273,379 kg. Sprengpulver, wovon 20,680 kg. durch Umarbeitung von Artilleriepulver alter Ordonnanz gewonnen wurden. Ferner ist bei der Sprengpulverfabrikation ein Posten von 14,477 kg. Sprengsatz inbegriffen.

An Jagdpulver wurde von der Munitionskontrolle untersucht und angenommen: 1000 kg. Nr. l für Revolverpatronen, und 7000 ,, ,, 2 ,, Shrapnelladungen.

392 V e r k a u f t wurden im ganzen 320,090 kg. Schwarzpulver, und zwar 27,361 kg. Gewehr-, 1681 kg. Artillerie- und 291,048 kg.

Sprengpulver. 9450 kg. des verkauften Schießpulvers gelangten an die eidgenössische Munitionsfabrik, der Rest desselben, sowie sämtliches Sprengpulver, an die patentierten Pulververkäufer.

Das neu angefertigte Schießpulver wurde jeweilen auf der Chronographenstation der Pulvermühle Lavaux auf seine ballistischen Eigenschaften geprüft und stund mit den als Vergleichspulver verwendeten anerkannt guten Pulversorten fremder Herkunft mindestens auf gleicher Linie. Das gleiche gilt von dem in Lavaux neu angefertigten Pyroxylinjagdpulver, dessen Absatz indessen nicht von Belang ist und vorläufig kaum in Betracht fällt.

Die gesamte Pulverfabrikation ging im Berichtsjahre ohne wesentliche Betriebsstörungen von statten, und von Explosionen und schweren Unfällen sind die Pulvermühlen verschont geblieben.

XIV. Landesbefestignng.

Im Jahre 1894 wurden am Gotthard die Werke auf G o t t h a r d h o s p i z und F u r k a , sowie die Flankierungsanlage des F o r t B ä z b e r g vollendet und dem Gotthardkommando übergeben.

Doch mußten auf Furka einige weniger wichtige Vollendungsarbeiten auf die Sommersaison 1895 verschoben werden.

Die bewilligten elektrischen Sprachverbindungen für die Gotthardforts sind erstellt.

Die Befestigungsanlagen bei St. M a u r i c e , soweit das bisherige Programm dieselben umfaßt, sind ausgeführt und dem Kommando im Sommer 1894 übergeben worden.

Ebenso wurden im Jahre 1894 vom Befestigungsbureau innerhalb der Befestigungsanlagen Unterkunftsräume für die Truppen erstellt.

Die vorgesehenen Terrainaufnahmen für den Schießdienst sind nun auch für St. Maurice vollendet.

Endlich wurden die definitiven Vermarchungsarbeiten am Gotthard und in St. Maurice vorgenommen, die abgeschlossenen Kaufverträge revidiert und die noch ausstehenden abgeschlossen.

Die Befestigungskommission setzte ihre Rekognoszierungen und Studien für die Verteidigung der G r i m s e l fort.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1894.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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1895

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2

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15

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---

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03.04.1895

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225-392

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