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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Fristverlängerung für eine elektrische Schmalspurbahn (teilweise Drahtseilbahn) von Grindelwald (Station der B. 0. B.) zur Station Bäregg am Eismeer.

(Vom 10. Dezember 1912.)

Tit.

Durch Bundesbeschluss vom 28. Juni 1906 (E. A. S. XXII, 281) wurde den Herren Haag & Greulich, Bauunternehmer in Biel, eine Konzession für den Bau und Betrieb einer elektrischen Schmalspurbahn (teilweise Drahtseilbahn) von Grindelwald (Station der B. 0. B.) zur Station Bäregg am Eismeer erteilt. Dabei wurde der zu gründenden Gesellschaft (Art. 5 der Konzession)' gestattet, die Bahn in drei Sektionen: Grindelwald (Station der B. 0. B.)-Mettenberg (Adhäsionsbahn), Mettenberg - Wurzeltanne (Drahtseilbahn) und Wurzeltanne-Bäregg (Zahnradbahn) auszuführen. Da die vorschriftsmässigen Vorlagen für die erste Sektion nicht innert nützlicher Frist eingereicht werden konnten, musste die in Art. 6 der Konzession festgesetzte Frist durch ßundesratsbeschlüsse vom 10. Juli 1908 und vom 16. September 1910 (E. A. S. XXIV, 270 und XXVI, 212) verlängert werden.

Die letzte Fristverlängerung, die sich bis 1. Juli 1912 erstreckte, bewilligten wir jedoch nur in der Meinung, dass der Bundesrat nach unbenutztem Ablauf dieser neuen Frist eine weitere Fristerstreckung nicht mehr von sich aus bewilligen würde.

Mittelst Eingabe vom 29. Juni 1912 stellten die Konzessionäre .neuerdings das Gesuch um Gewährung einer Fristverlänge-

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rung, indem sie im wesentlichen ausführten, das ganze Ausführungsprojekt mit-Kostenvoranschlag sei bereits ausgearbeitet worden.

Es sei aber nicht gelungen, die Finanzierung des schönen Bahnprojektes, das eben auch unter den allgemeinen schwierigen Verhältnissen auf dem Geldmärkte zu leiden gehabt habe, durchzuführen. In Anbetracht der bereits gemachten Studien und Detailaufnahmen, sowie der bereits ergangenen Kosten, entspreche es der Billigkeit, eine weitere Fristverlängerung zu gewähren.

Der Regierungsrat des Kantons Bern, dem in erster Linie die Vertretung der Interessen der beteiligten Gegend zukommt, da es sich um ein Projekt von durchaus lokaler Bedeutung handelt, empfiehlt in seiner Vernehmlassung vom 3. September 1912, die Frist zur Einreichung der vorschriftsmässigen Vorlagen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Wir können diesem Antrage beipflichten, in der Meinung jedoch, dass es sich um eine l e t z t e Frist handeln soll, die bis Ende 1913 erstreckt werden könnte.

Würden die Vorlagen nicht vor Ablauf dieser Frist eingereicht, so wäre die Konzession ohne weiteres als dahingefallen zu betrachten.

Weitere Bemerkungen haben wir nicht anzubringen.

Indem wir Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme empfehlen, benützen wir auch diesen Anlass, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 10. Dezember 1912.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Fristverlängerung für eine elektrische Schmalspurbahn (teilweise Drahtseilbahn) von Grindelwald (Station der B. 0. B.) zur Station Bäregg am Eismeer.

D i e Blindes V e r s a m m l u n g , der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Herren Haag & Greulich, Bauunternehmer in Biel, vom 29. Juni 1912; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 10. Dezember 1912, beschliesst: 1. Die im Art. 6 der Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn (teilweise Drahtseilbahn) von Grindelwald (Station B. 0. B.)

zur Station Bäregg am Eismeer, vom 28. Juni 1906 (E. A. S.

XXXII 281), angesetzte, letztmals durch Bundesratsbeschluss vom 16. September 1910 (E. A. S. XXVI, 212) erstreckte Frist zur Einreichung der vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen für die Sektion Grindelwald (Station der B. 0. B.)-Mettenberg, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird zum letzten Male um 18 Monate, d. h. bis zum 1. Januar 1914, verlängert.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, der am 1. Januar 1913 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Fristverlängerung für eine elektrische Schmalspurbahn (teilweise Drahtseilbahn) von Grindelwald (Station der B.

0. B.) zur Station Bäregg am Eismeer. (Vom 10. Dezember 1912.)

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