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Bekanntmachungen von
Departementen id andern Verwaltungsstellen des Bundes.
Schweizerisches Bundesgericht.
Bestellung der Abteilungen und Kammern für die Jahre 1913 und 1914.
Staatsrechtliche Abteilung.
P r ä s i d e n t : Bundesgerichts-Vizepräsident Honegger.
M i t g l i e d e r : Bundesrichter Clausen, Monnier, Perrier, Merz, Schmier, Kirchhofer und Muri.
/. Zivilabteilung.
P r ä s i d e n t : Bundesgerichtspräsident Favey.
M i t g l i e d e r : Bundesrichter Schmid, Picot, Affolter, Stooss, Weiss, Oser und Thélin.
II. Zivilabteilung.
P r ä s i d e n t : Bundesrichter Ursprung.
M i t g l i e d e r : Bundesrichter Soldati, Jäger, Ostertag, Reichel, Gottofrey, Rössel und Hauser.
Schuldbetreibungs- und Konkurskammer.
P r ä s i d e n t : Bundesrichter Soldati.
M i t g l i e d e r : Jäger und Gottofrey.
Kriminalkammer.
M i t g l i e d e r : Soldati, Merz und Picot.
E r s a t z m ä n n e r : Oser, Gottofrey, Calonder und Geel.
Bundesstrafgericht.
M i t g l i e d e r : Soldati, Merz, Picot, Stoos und Hauser.
E r s a t z m ä n n e r : Schmid, Muri, Ritzchel und Gabuzzi.
Anklagekammer.
M i t g l i e d e r : Schurter, Präsident, Perrier und Affolter.
E r s a t z m ä n n e r : Clausen, Jäger, Göttisheim und Dubais.
Kassationshof.
M i t g l i e d e r : Honegger, Präsident, Reichel, Weiss, Kirchhofer und Rössel.
Ersatzmänner: Ursprung, Thélin, Ammann und Wirz.
544 Biblfothekkommisswn.
Ostertag, Präsident, Soldati, Picot, Affolter und Schurter.
Also beschlossen vom Bundesgericht in seiner Plenarsitzung vom 17. Dezember 1912.
Der Bundesgerichtsschreiber : Haber.
Kreisschreiben des schweizerischen ßimdesgerichts an die
kantonalen Aufsichtsbehörden für Schuldbetreibung und Konkurs für sich und zuhanden der untern Aufsichts' behörden und der Betreibungsämter.
Kreisschreiben Nr. 2.
Gegenstand : Frist für die öffentliche Bekanntmachung von Steigerungen beweglicher Sachen.
(Vom
7. November 1912.)
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskarnmer des Bundesgerichts hat kürzlich Gelegenheit gehabt, sich über die Frage auszusprechen, ob nicht für die öffentliche Bekanntmachung der Steigerung beweglicher Sachen durch die Betreibungsämter auch eine Minimalfrist eingehalten werden müsse.
Sie hat dabei, anknüpfend an die Vorschrift in Art. 125, Absatz 3 SchKG, wonach der Schuldner, der Gläubiger und die beteiligten Dritten mindestens drei Tage vor der Steigerung von Ort und Zeit derselben in Kenntnis zu setzen sind, entschiede!!, dass in gleicher Weise auch die ö f f e n t l i c h e A u s k ü n d u n g m i n d e s t e n s d r e i T a g e v o r h e r zu erfolgen habe, weil, wenn die Publikation erst in letzter Stunde erfolgt, weder ein richtiger Besuch der Steigerung garantiert erscheint, noch dem Steigerungspublikum die nötige Zeit zur Verfügung steht, um sich auf die Steigerung vorzubereiten (Entscheid vom 3. Oktober 1912 in Sachen Suter).
Mit Rücksicht darauf, dass noch vielerorts diese Publikation erst am Vortage, manchmal auch erst einige Stunden vor der Gant vorgenommen wird, geben wir Ihnen hiermit von diesem
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Entscheide Kenntnis und ersuchen Sie, den untern Aufsichtsbehörden und den Betreibungsämtern Ihres Kantons vom Inhalt dieses Kreisschreibens Mitteilung zu machen und die Betreibungsämter einzuladen, in Zukunft im angegebenen Sinne zu verfahren.
Im Namen des Schweiz. Bundesgerichts : Der Vizepräsident:
Gr. Favey.
Der Sekretär: Kind.
Warenverzeichnis zum schweizerischen Gebrauchszolltarif.
Wir sehen uns neuerdings veranlasst, den Zollpflichtigen in ihrem eigenen Interesse die Anschaffung des Warenverzeichnisses zum schweizerischen Gebrauchszolltarif nebst den bisher erschienenen Nachträgen zu empfehlen.
Das umfangreiche Nachschlagewerk enthält die im Gebrauchstarif aufgeführten und die seit der Ausgabe des Gebrauchstarifs von den Direktivbehörden tarifierten, zur Einfuhr gelangenden, bekanntern Artikel, nebst einer nicht unbedeutenden Zahl von Begriffsbestimmungen und Erläuterungen.
Das Warenverzeichnis mit den Nachträgen kann, ausser bei der unterzeichneten Amtsstelle, bei den Zolldirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne, Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Bern, Luzern, Zürich und St. Gallen zum Preise von Fr. 2. 50 bezogen werden.
Das Werk ist auch in französischer Sprache erschienen.
B e r n , den 26. Dezember 1912.
(3.)..
Schweiz. Oberzolldirektion.
Verpfändung einer Eisenbahn.
Der Verwaltungsrat der Traverstalbahn hat das Gesuch gesjellt, es möchte ihm bewilligt werden, die Linien von Travers nach St. Sulpice und von Fleurier nach Buttes in einer Gesamtlänge von 13,589 km, samt Zugehören und Betriebsmaterial, im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über
546 Verpfandung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im I. Rang zu verpfänden behufs Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 550,000, das zur Rückzahlung von Schulden verwendet werden soll.
Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Pfandbestellungsbegehren öffentlich bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 15, Januar 1913 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.
B e r n , den 20. Dezember
1912.
(2..)
Im Namen des Schweiz. Bundesrates: Schweiz. Bundeskanzlei.
Tarifentscheide des
Zolldepartements in den Monaten Juni / Dezember 1912.
Nr. 49.
TarifHummer 103
117 a/o
Zollansatz Fr. Cts.
50.--
diverse
Bezeichnung der Ware
Beerenobstweine (Brombeer-, Heidelbeer-, Himbeer-, Johannisbeer- etc.
Wein aus vergorenem Beerensaft und Zucker) : alkoholhaltig, nicht moussierend (andere, s. Nr. 121/123) ; Honigwein (Met); Hagebuttenwein.
Das NB. ad 117 erhält folgende Fassung : Die Berechnung von 100 kg für 94 kg für neuen Wein wird nur zugestanden : 1. für frisch gekelterten, nicht filtrierten, süssen Wein ; 2. für in sturmischer Gährung befindlichen neuen Wein ; 3. für vergorenen neuen Wein mit der ganzen zugehörigen Druse.
547 Tarifnummer
Zollansatz Fr. Cts.
121 a/c
diverse
253
12.--
270
12. --
307 d
20.--
683 974&
m--
974 b
10.--
981
45.--
982/983
diverse
984 1052 1113
75.-8.-- 22.--
O*
··'
Bezeichnung der Ware Schaumweine aus Beerenobst : alkoholhaltig.
Der Tarifentscheid ad 118 und 120/123 erhält folgende Fassung : Ad 122/123. Heidelbeerwein, Himbeerwein, Johannisbeerwein : alkoholfrei, auch moussierend.
Zu streichen : sog. Holznagelbänder in Rollen, etc., für Schuhnagelmaschinen.
Sog. Holznagelbänder in Rollen, etc., roh, für Schuhnagelmaschinen.
Zu streichen: Papier zur Reisskohlenzeichnung, präpariert.
Sog. Solfacprismenglas.
Bromural ; Euresol ; Ferropyrin ; Ichtalbin; Jodival; Lenigallol; Santyl; Styptol; Styrakol; Tannalbin.
NB. ad 9746: Dosierte, komprimierte bezw. als Spezialitäten aufgemachte Produkte der vorgenannten Art zu pharmazeutischer Verwendung, gehören unter Tarifnummer 981.
Rhabarberwein f vinum rhei compositum Ph. H. IV) ; Rhabarbersaft vergoren, mit oder ohne Zuckerzusatz ; Himbeerwasser (Destillat aus frischen Himbeeren mit Alkohol) ; Anthrasol ; Arsentriferrin ; Codeonal ; Digipuratum ; Eugallol ; Ovaraden ; Renaden ; Thyraden; Triferrin.
Pâte Ziska ; Terpenylacetat (Terpineolacetat).
Polylactol (Somatosepräparat).
Laurinsäureäthylester.
Bleilinoleat ; Kobaltlinoleat ; Manganlinoleat.
Bundesblatt. 64. Jahrg. Bd. V.
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Eidgenössische Geometerprüfungen.
Im Laufe des Frühjahrs 1913 (März--April) werden theoretische und praktische Geometerprüfungen abgehalten.
Anmeldungen zu diesen Prüfungen haben gemäss den Bestimmungen des Reglements über den Erwerb des eidgenössischen Geometerpatentes für Grund buch Vermessungen vom 27. März 1911 zu erfolgen und sind bis spätestens den 26. Januar 1913 dem eidgenössischen Grundbuchamt in Bern einzureichen.
Ort und genauer Zeitpunkt der Prüfungen werden später bekanntgegeben.
B e r n , den 27. Dezember 1912.
(2.).
Eidg. Grundbuchamt.
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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.
Stellen-Ausschreibungen.
Militärdepartement.
Vakante Stelle: Kommandant der Zentralschulen..
Erfordernisse: Dienst als Stabsoffizier im Instruktionskorps, Kenntnis womöglich der drei Landessprachen.
Besoldung : Fr. 6200 bis 7800.
Anmeldungstermin: 9. Januar 1913.
(2.).
Anmeldung an: Militärdepartement.
Vakante Stelle: Chef der Sektion für Schiessversuche der kriegstechnischen Abteilung (Versuchsstation für Geschütze und Handfeuerwaffen).
Erfordernisse ; Offizier der schweizerischen Armee. Ingenieur mit - abgeschlossener Hochschulbildung und besonderer Befähigung in Mathematik und Physik.
Beseldung : Fr. 6200 bis 7500.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Bundesblatt
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Jahr
1912
Année Anno Band
5
Volume Volume Heft
53
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
31.12.1912
Date Data Seite
543-548
Page Pagina Ref. No
10 024 868
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