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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Übertragung der Konzession der Schmalspurbahn von Echallens nach Bercher (Central Vaudois) an die Gesellschaft der Schmalspurbahn von Lausanne nach Echallens.

(Vom 5. Dezember 1912.)

Tit.

Mit Eingabe vom 15. Oktober 1912 stellte der Verwaltungsrat der Eisenbahngesellschaft Lausanne - Echallens das Gesuch, es möchte die durch Bundesbeschluss vom 1. Juli 1886 (E. A. S.

IX, 28) erteilte Konzession einer Eisenbahn von Echallens nach Bercher (Central Vaudois) an die genannte Gesellschaft übertragen werden.

Mit Eingabe vom 18. November 1912 bestätigten die Verwaltungsräte der Eisenbahn Echallens-Bercher und der Eisenbahn Lausanne-Echallens das vorerwähnte Gesuch, indem sie zu dessen Begründung folgendes geltend machten : Die Eisenbahnlinie Echallens-Bercher (Central Vaudois) ist auf Grund der ( durch Bundesbeschluss vom 1. Juli 1886 (E. A.

S. IX, 28) erteilten Konzession erstellt und am 24. März 1889 dem Betriebe übergeben worden. Da die Gesellschaft kein eigenes Rollmaterial besass, war sie von Anfang an genötigt, den Betrieb ihrer Linie dadurch zu sichern, dass sie ihn der Eisenbahngesellschaft Lausanne-Echallens übertrug. Die diesen Betrieb betreffenden Bedingungen wurden in einem Vertrag vom

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7. Juli 1887 und in einem Nachtrag hierzu vom 7. Dezember 1887 festgesetzt, die beide durch Bundesbeschluss vom 17./22. März 1888 (E. A. S. X, 14 und Beilage II) genehmigt wurden. Infolge von Meinungsverschiedenheiten in bezug auf die Tarife, die Anzahl der Züge, den Fahrplan und namentlich in bezug auf den Unterhalt der Linie, sah sich der Verwaltungsrat der Eisenbahn Lausanne-Echallens veranlasst, den obgenannten Betriebsvertrag auf 31. Dezember 1912 zu künden. Da die Eisenbahngesellschaft Echallens-Bercher (Central Vaudois) keinen hinreichenden Erneuerungsfonds anlegen konnte und nicht in der Lage ist, den an sie herantretenden Anforderungen zu genügen und den Betrieb vom 1. Januar 1913 an sicherzustellen, so fand sie sich veranlasst, der Eisenbahngesellschaft Lausanne-Echallens eine Abtretung ihres Unternehmens und ihrer Konzession vorzuschlagen. Ein Vertrag, der die Grundlagen und Bedingungen für die auf 1. Januar 1913 erfolgende Übernahme der Eisenbahn Echallens-Bercher (Central Vaudois) durch die Eisenbahngesellschaft LausanneEchallens festsetzte, wurde am 20. September 1912 unterzeichnet und von den Aktionären der beiden Gesellschaften in den Generalversammlungen vom 5. Oktober 1912, an denen sieh der Staatsrat des Kantons Waadt vertreten liess, genehmigt.

· Der Staatsrat des Kantons Waadt hat sich in seiner Vernehmlassung vom 22. NovemberÄ1912 zugunsten dieses Übertragungsgesuches ausgesprochen.

Da wir auch unserseits nichts einzuwenden haben, so empfehlen wir Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme.

Wir benützen diese Gelegenheit, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 5. Dezember 1912.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

382 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Übertragung der Konzession der Schmalspurbahn von Echallens nach Bercher (Central Vaudois) an die Gesellschaft der Schmalspurbahn von Lausanne naca Echallens.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe des Verwaltungsrates der Eisenbahngesellschaft Lausanne-Echallens vom 15. Oktober 1912; 2. einer Eingabe der Verwaltungsräte der Eisenbahngesellschaften Echallens-Bercher und Lausanne-Echallens vom 18. November 1912 ; 3. einer Botschaft des Bundesrates vom 5. Dezember 1912, beschliesst: I. Die durch Bundesbeschluss vom I.Juli 1886 (E. A. S.

IX, 28) erteilte Konzession einer Eisenbahn von Echallens nach Bereher (Central Vaudois) wird unter den gleichen Bedingungen auf die Eisenbahngesellschaft Lausanne-Echallens übertragen.

II. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, welcher am 1. Januar 1913 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Übertragung der Konzession der Schmalspurbahn von Echallens nach Bercher (Central Vaudois) an die Gesellschaft der Schmalspurbahn von Lausanne nach Echallens. (Vom 5. Dezember 1912.)

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Jahr

1912

Année Anno Band

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50

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390

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11.12.1912

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380-382

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