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Schweizerische Bundesversammlung.

Die vereinigte Bundesversammlung wählte am 13. Juni zum Bundesgerichtssuppleanten an Stelle des zum Bundesrichter gewählten Herrn Hauser: Herrn Nationalrat Dr. Emil G ö t t i s h e i m , von und in Basel.

Die ordentliche Sommersession ist am 22. Juni 1912 geschlossen worden.

Die Übersicht der Verhandlungen wird als Beilage zum Bundesblatte nächstens erscheinen.

Zur Fortsetzung der Sommersession werden die gesetzgebenden Räte Dienstag den 9. Juli, nachmittags, wieder zusammentreten.

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Aus den Verhandlungen desBundesrates.

(.Vom 14. Juni 1912.)

Die von den Herren Rudolf und Leonhard F r i e d r i c h in Basel zur Erinnerung an ihren Vater der eidgenössischen technischen Hochschule, bezw. deren Architekturfachschule gemachte Schenkung im Betrage von Fr. 50,000 wird unter bester Verdankung angenommen.

(Vom 15. Juni 1912.)

Als Vertreter des Bundesrates bei der am 22. Juni 1912 stattfindenden 40. Jubiläumsfeier des Amtsantritts des Herrn Prof.

Dr. Theodor Kocher in Bern wird Herr Vizepräsident M ü l l e r abgeordnet.

(Vom 18. Juni 19120 Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. Dem Kanton T hu r g au an die zu Fr. 42,000 veranschlagte Giessenkorrektion am rechten Thurufer bei der Brücke von Amlikon, 40 °/o, im Maximum Fr. 16,800.

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2. Dem Kanton T essin an1 die zu Fr. 20,000 veranschlagte Korrektion der Riana dei Campi bei Agno, 40 °/o, im Maximum Fr. 8000, 3. Dem Kanton St. G a l l e n an die zu Fr. 10,500 veranschlagten Kosten des Waldweges Hasenstrick, Gemeinde Rorschacherberg, 20 °/o, im Maximum Fr. 2100.

4. Dem Kanton G r r a u b ü n d e n : «. 20 % der Kosten folgender Waldwege : 1. Crapteig, Gemeinde Thusis, Voranschlag Fr. 16,000, im Maximum Fr. 3200 ; 2. Höll-Batänjen-Höll-Roggenrüti, Gemeinde Haldenstein, Voranschlag Fr. 13,000, im Maximum Fr. 2600 ; 3. im Muntschect-Wald, Gemeinde Conters i. 0., Voranschlag Fr. 32,000, im Maximum Fr. 6400; 4. Inner Bardella, Gemeinde Waltensburg, Voranschlag Fr. 2800, im Maximum Fr. 560 ; b. für Aufforstung und Verbau ,,In den Töbeln", Gemeinde Ascharina : 80 % der Kosten für Aufforstung und Entwässerung von Fr. 5700, im Maximum . . Fr. 4560 50 °/o der Kosten für Terrainverbau etc., Fr. 8900, im Maximum ,, 4450 Total im Maximum Fr. 9010 5. Dem Kanton T e ss i n für Terrain- und Lawinen verbau und Aufforstung (I. Teil) auf der Alp Giggio im Val Marobbia: 80 % der Kosten für Aufforstung und Verbau, Voranschlag Fr. 58,000, im Maximum . . . Fr. 46,400 50 °/o der Kosten für Rüfenverbau etc., Voranschlag Fr. 20,000, im Maximum ,, 10,000 Total im Maximum Fr. 56,400 Auf eine neue dreijährige Amtsperiode, vom 1. Juli 1912 an gerechnet, werden als Mitglieder der eidgenössischen meteorologischen Kommission bestätigt die Herren: Prof. Dr. Raoul G a u t i e r , Direktor des Observatoriums in Genf, Vizepräsident; Prof. G. F e r r i , Rektor des Lyceums in Lugano; Prof. Dr. A. F o r s t e r , in Bern; Dr. Rud. H u b e r , Gymnasiallehrer in Bern;

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Prof. Dr. Albert R i g g e n b a c h , in Basel; Prof. Dr. A. Wolf e r , in Zürich.

Als Präsident der Behörde wird ernannt : Herr Vizepräsident Dr. Raoul G a u t i e r .

Das Gesuch des Herrn Theodor S t u c k e r t um Entlassung aus der Stelle eines schweizerischen Vizekonsuls in Cordoba (Argentinien) wird unter Verdankung der geleisteten Dienste genehmigt.

Herr Paul Wyler von Basel wird mit der provisorischen Leitung des Vizekonsulates bis zum Amtsantritt des künftigen Vizekonsuls betraut.

Laut Mitteilung der französischen Regierung sind die Niederlande dem internationalen Übereinkommen vom 4. Mai 1910 betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen beigetreten, und ist am 8. laufenden Monats die Ratifikationsurkunde im Archiv der französischen Republik hinterlegt worden.

(Vom 19. Juni 1912.)

Artillerielieutenant Gustav E g g e r, von Aarwangen, in Biel, wird zum Oberlieutenant der Artillerie befördert.

(Vom 20. Juni 1912.)

Die Betriebseröffnung der Strecke Halte des Marches-Broc der elektrischen Greyerzerbahnen wird auf Montag den 24. Juni 1912 unter einigen Bedingungen gestattet.

(Vom 21. Juni 1912.)

Dem Domkapitel der Abtei St. Maurice wird für die archäologischen Aufdeckungsarbeiten und .die Konsolidierung des Glockenturms der Abtei ein Beitrag von 50 °/o der auf Fr. 7500 veran^ schlagten Kosten, also ein Beitrag von höchstens Fr. 3750 bewilligt.

865 Wahlen.

(Vom 21. Juni 1912.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Elektrotechniker I. Klasse bei der Sektion für Stationseinrichtungen der Obertelegraphendirektion: Nussbaum, Ernst, von Grosshöchstetten, gegenwärtig Elektrotechniker II. Klasse bei der nämlichen Sektion.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes Zollvorschriften für transitierende Warensendungen.

Da die Zollverwaltung sich immer häufiger mit Gesuchen um Rückvergütung des Zolles für Warensendungen zu befassen hat, welche in Ermangelung eines Transitvermerks auf den Begleitpapieren zur Einfuhr verzollt worden sind, nachträglich aber zur Ausfuhr gelangen, so sehen wir uns genötigt, hiermit in Erinnerung zu bringen, dass gemäss Art. 28 des schweizerischen Zollgesetzes vom 28. Juni 1893 zur Durchfuhr bestimmte Warensendungen bei dem Eintrittszollamte ausdrücklich zur Transitabfertigung angemeldet werden müssen, um nicht mit dem Einfuhrzoll belastet zu werden. Dementsprechend müssen auch Postsendungen, die an die Adresse von Speditionshäusern in der Schweiz eingehen und zur Wiederausfuhr bestimmt sind, von einer Zolldeklaration begleitet sein, aus welcher die Transitbestimmung deutlich ersichtlich ist, wenn die schweizerische Einfuhrverzollung vermieden werden will.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1912

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26

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26.06.1912

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862-865

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