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Schweizerisches Bundesblatt

64. Jahrgang. IV.

N° 36

4. September 1912.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 23. August 1912.)

Nach Einsichtnahme eines Berichtes des Departements des Innern wird beschlossen : 1. Zur Herstellung des Gleichgewichtes zwischen dem Budgetkredit für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler und der Summe der bis jetzt bewilligten Subventionen für diesen Gegenstand werden bis auf weiteres alle neuen Gesuche um Beiträge an die Erhaltung historischer Kunstdenkmäler zurückgestellt.

2. Zu diesen Gesuchen werden nicht gerechnet diejenigen Begehren betreffend Restaurationsunternehmungen, zu deren Gunsten schon eine grundsätzliche Zusicherung stattgefunden hat, wie z. B. Restaurationen, welche sich darstellen als Folge vorausgegangener subventionierter Explorationsarbeiten.

3. Das Departement des Innern wird dafür sorgen, dass die Gesuche, welche zurückzulegen sind, nach ihrer Dringlichkeit für die spätere Berücksichtigung geordnet werden.

Der Bundesrat hat die Betriebseröffnung der Trambahn Meiringen-Reichenbach-Aareschlucht auf Samstag, 24. August dieses Jahres, unter einigen Bedingungen gestattet.

Bundesblatt. 64. Jahrg. Bd. IV.

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(.Vom 26. August 1912.)

Herrn August Lu do w i ci wird das Exequatur erteilt als Konsul von Deutschland in Genf.

(Vom 27. August 1912.)

Herrn Juan N. S t a b l e y C o l l a z o wird das Exequatur erteilt als Vizekonsul von Kuba in Genf.

An nachgenannte Restaurationsarbeiten werden folgende Bundesbeiträge zugesichert : 1. Dem Kanton W a ad t, zuhanden der Gemeinde Yverdon, an die auf Fr. 12,700 festgesetzten Kosten für die Wiederherstellung und Auffrischung der Aussenseiten der Kirche von Yverdon, ein Bundesbeitrag von 30 %, im Maximum Fr. 3800.

2. Dem Kanton N e u e n b u r g an die zu Fr. 60,000 veranschlagten Kosten für die Wiederherstellung der Umfassungsmauern des Schlosses von Valangin, 40 %, im Maximum Fr. 24,000.

Dem von der A. Gr. Elektrische Bahn Steffisburg-Thun-Interlaken für ihre Linie vorgelegten Finanzausweise im Gesamtbeträge von Fr. 3,200,000 wird, vorbehaltlich der Prüfung der Baurechnung nach der Bauvollendung, die Genehmigung erteilt.

(Vom 28. August 1912.)

Dem von der A. G. Drahtseilbahn St. Moritz-Chantarella für ihre Linie vorgelegten Finanzausweise im Gesamtbeträge von Fr. 250,000 wird, vorbehaltlich der Prüfung der Baurechnung nach der Bauvollendung, die Genehmigung erteilt.

(Vom 30. August 1912.)

Der Gemeinde St. P r ex (Waadt) wird an die zu Fr. 21,000 veranschlagten Kosten der Restauration ihrer Kirche ein Bundesbeitrag von 30 % zugesichert, im Maximum Fr. 6300.

Dem Kanton Uri wird an die zu Fr. 30,000 veranschlagten Kosten für Aufforstung und Lawinen verbau Spizo-Hägglisplatte, der Korporation Uri, in der Gemeinde Göschenen folgender ßundesbeitrag zugesichert : 80 °/o der Kosten für Verbau und Aufforstung von zusammen Fr. 26,242. 75 = Fr. 20,994. 20 50 % der Kosten der Aufnahme, der Erstellung der Fusswege und der Sehutzhütte, von zusammen Fr. 3757. 25 = . . . .

,, 1,878. 62 Total

Fr. 22,872. 82

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1912

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

36

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.09.1912

Date Data Seite

271-273

Page Pagina Ref. No

10 024 727

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