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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1912 (II. Serie).

(Vom 31. Mai 1912.)

Tit.

Für die Durchführung seiner neuen Organisation auf Grund des am 1. Februar 1912 in Kraft getretenen Bundesgesetzes betreffend die Änderung der Organisation der Bundesrechtspflege vom 6. Oktober 1911 bedarf das Bundesgericht verschiedener Nachtragskredite. Da gleichzeitig noch eine Anzahl anderer, zum Teil ebenfalls dringlicher Begehren um Gewährung von Kreditergänzungen vorliegen, gestatten wir uns, Ihnen in diesem Jahr ausnahmsweise auch auf die Sommersession wieder eine Vorlage betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten einzubringen.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

D. Bundeskanzlei

Fr. 500

2. Material

Fr. 500

c. Literarische Anschaffungen

Fr. 500

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Auf Wunsch verschiedener Mitglieder der eidgenössischen Räte ist die Bibliothek der Bundesversammlung im Bibliotheksaal durch einige Kommentare zum Zivilgesetzbuch vervollständigt worden. Infolge dieser ausserordentlichen Anschaffungen wurde der vorhandene Kredit von Fr. 2600 bereits überschritten.

E. Bundesgericht I. Gerichtshof

Fr. 169,858 Fr. 108,500

a. Besoldungen von 24 Gerichtsmitgliedern und Zulage an den Präsidenten . . . . . .

Fr. 108,500

Dieser Nachtragskredit ist die Konsequenz des am 1. Februar 1912 in Kraft getretenen neuen Organisationsgesetzes vom 6. Oktober 1911. Die neu gewählten fünf Bundesrichter haben ihr Amt am 1. April 1912 angetreten.

II. Gerichtskanzlei

Fr. 36,858

a. Besoldungen der Gerichtsschreiber und des Kanzleipersonals Fr. 33,949 Diese Vermehrung der Ausgaben rührt von den infolge des Inkrafttretens des neuen Gesetzes den Beamten und einigen Angestellten gewährten Gehaltserhöhungen und den durch dieses Gesetz geschaffenen neuen Gerichtsschreiber- und Sekretärstellen (je zwei) her. Des fernem mussten die Stellen eines Kanzlisten und zweier Kanzleigehülfen vorgesehen werden.

b. Besoldungen der Weibel, des Hauswartes und des Heizers Fr. 1,459 Der Weibeldienst kann durch die zwei gegenwärtigen Inhaber nicht mehr vollständig besorgt werden. Die Gegenwart zweier Weibel wird schon für den Dienst in den vermehrten Sitzungen der Gerichtsabteilungen nötig werden. Hieraus ergibt sich das Bedürfnis der Schaffung eines dritten Weibelpostens, für den wir eine jährliche Besoldung von Fr. 2500 vorsehen, mit Dienstantritt auf 1. Juni nächsthin.

c. Provisorische Aushülfe und Extraarbeiten . . . Fr. 800 Seit dem 1. Januar 1912 haben beständig zwei provisorische Gehülfen angestellt werden müssen, einer zum Vervielfältigen der Urteile und einer in der Kanzlei, indem ein definitiver Gehülfe

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gezwungen war, den einten, während zwei Monaten krankheitshalber abwesenden Weibel zu ersetzen. Ein Gerichtsschreiber und ein Sekretär haben endlich wegen Militärdienst für 15 Tage ersetzt werden müssen. Alle diese Stellvertretungen haben eine Ausgabe von ungefähr Fr. 1500 verursacht, woraus folgt, dass der ordentliche Kredit ungenügend sein wird und ein Nachtragskredit von Fr. 800 verlangt werden muss zur Bestreitung deibis zum Jahresschluss erwachsenden Auslagen. Wir fügen bei, dass ein Nachtragskredit in gleicher Höhe schon letztes Jahr hatte verlangt werden müssen.

d. Vergütung an den Hauswart für Putzarbeiten

. Fr. 650

Infolge der Umbauung von 12 Lokalen des Bundesgerichtsgebäudes in Bureaux werden die Putzarbeiten erheblich vermehrt werden, und der Nachtragskredit soll dem Gericht ermöglichen, die dem Hauswart für diese Leistungen gewährte Entschädigung zu erhöhen. Dieser letztere wird sein Personal vermehren müssen.

III. Allgemeine Ausgaben a. Bureau- und Kanzleibedürfnisse

Fr. 24,500 . Fr. 6,000

1. Schreib- und Bureaumaterialien etc.

.

.

. Fr. 3,000

Infolge der Einrichtung der neuen Bureaux wird sich eine beträchtliche Vermehrung des Ankaufes von Bureaumaterial ergeben. Die zur Vervielfältigung der Urteile nötigen Bedürfnisse (Pergament für den Autokopisten und Urteilspapier) werden sich ebenfalls vermehren. Endlich ist schon letztes Jahr für notwendig erachtet worden, die drei alten Schreibmaschinen gegen solche neuern Systems, welche eine bessere Arbeit liefern, umzutauschen.

Es wird hieraus eine Ausgabe von Fr. 1100 entstehen. Da aber auch die Zahl der Maschinen ungenügend ist, muss eine neue angekauft werden. Aus allen diesen Gründen erscheint uns die Erhöhung des Kredites um Fr. 3000 von aller Notwendigkeit.

2. Druck- und Buchbinderkosten' Fr. 3000 Dieser Nachtragskredit wird durch die Ausgabe von mehr als Fr. 2600 gerechtfertigt, welche die Kosten des Einbandes von zahlreichen Sammlungen der bundesgerichtlichen Entscheidungen und der Bundesgesetze für die neuen Bureaux der Richter, Gerichtsschreiber und Sekretäre verursachen. Zu diesen ausserordentlichen Auslagen kommen noch die Druckkosten von mehreren

505 neuen Formularen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, diesen Kredit um Fr. 3000 zu erhöhen.

d. Auslagen für das Gebäude

.

.

.

.

Fr. 1500

1. Instandhaltung, Putzmaterial

Fr. 500

Diese Mehrausgabe erklärt sich von selbst durch die Vermehrung der Bureaux, was eine erhöhte Ausgabe für Putzmaterial mit sich bringt. Während den Einrichtungsarbeiten der neuen Bureaux, die drei Monate gedauert haben, ist eine grosse Ausgabe für Putzmaterial gemacht worden, und wir sehen voraus, dass wir bis Ende des Jahres den verlangten Nachtragskredit benötigen, um die neuen Auslagen unter dieser Rubrik zu decken.

3. Telephon und Wasserzins

Fr. 1,000

Die Installation von sieben neuen Telephonapparaten in den Wohnungen der fünf Richter und der zwei Gerichtsschreiber wird für das 2. Semester 1912 eine Mehrausgabe von ungefähr Fr. 500 verursachen. Da auch die Telephongespräch'e sich vermehren, sehen wir einen Nachtragskredit von Fr. 1000 vor, der nötig sein wird, um die unter diesem Posten pro 1912 sich ergebenden Ausgaben zu bestreiten.

i. Neuanschaffung

und Unterhalt des Mobiliars

.

Fr. 17,000

Diese grosse Mehrausgabe rührt von der Möblierung der Richter-, Gerichtsschreiber- und Sekretärbureaux und der Einrichtung von Archivräumlichkeiten für das Kanzleipersonal her.

Ausser dem eigentlichen Ankaufe von ' neuen Möbeln, die eine Ausgabe von ungefähr Fr. 11,400 verursachen (Schreib- und andere Tische Fr. 4200, Etageren für Bücher, drehbare Büchergestelle, Schemel Fr. 4000, Sessel, Stühle, Draperien, Stören etc. Fr. 3200), haben wir mehrere Parkett- und Plattenböden mit Korklinoleum belegen lassen müssen, deren Kosten auf Fr. 4200 zu stehen kamen. Eine weitere Ausgabe von Fr. 500 veranlasste die nötig gewordene Verbindung der in den Dachräumlichkeiten eingerichteten Bureaux mit dem Weibelzimmer durch Perophon- und Läuteeinrichtungen. Endlich ist uns eine ziemlich bedeutende Auslage entstanden aus der Instandstellung von altem Mobiliar, das zum Teil in den neuen Bureaux verwendet worden ist, und der Herstellung von neuen Gestellen in den Dachräumen, im Archiv und in der Kanzlei. Alle diese Arbeiten sind durch die Umbauung und Schaffung der neuen Bureaux absolut nötig geworden.

506 Von dem immer zu knapp bemessenen ordentlichen Kredit von Fr. 3000 sind bereits Fr. 750 verausgabt, und es erscheint angezeigt, den disponiblen Saldo intakt zu lassen für die im Laufe des Jahres -- hauptsachlich während den Gerichtsferieu -- immer eintretenden Reparaturen an Möbeln und für Neuanschaffungen, die sich nicht verhindern lassen werden zur Vervollständigung der Möblierung der neuen Bureaux.

Obige Mehrausgabe von Fr. 17,000 soll also einzig und allein dazu dienen, die Kosten für die nötig gewordenen Neuanschaffungen von Mobiliar für die neuen Bureaux und für die Reparaturarbeiten an alten Möbeln zu bestreiten, alles ausserordentliche Auslagen, die durch das Inkrafttreten des abgeänderten Organisationsgesetzes verursacht worden sind.

Dritter Abschnitt.

Departemente.

Allgemeine Bemerkung zu den

Nachtragskreditbegehren betreffend die Besoldungen der Abteilungsvorstände und L Sekretäre der Departemente.

Am 12. März abhin haben Sie den Bundesbeschluss betreffend die Erhöhung des Gehaltsmaximums von Abteilungsvorständen und ersten Sekretären der Departemente der Bundesverwaltung angenommen. Art. 4 desselben .bestimmt, dass der Beschluss, weil nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft trete.

In der Schlusssitzung des Ständerates vom 13. März abhin wurde jedoch von Herrn Ständerat Lachenal im Einverständnis mit dem Herrn Präsidenten des Rates und unter Zustimmung des Herrn Kommissionspräsidenten eine Erklärung in dem Sinne zu Protokoll gegeben, dass allseitig die Meinung geherrscht habe, der Beschluss werde auf 1. Januar 1912 rückwirkend sein, und dass man deshalb erwarte, der Bundesrat werde bei der Vorlage des

507 .durch , den Bundesbeschluss nötig werdenden Nachtragskreditbegehrens im Sinne dieser Meinungsäusserung Antrag stellen.

Gestützt auf diesen Protokollvermerk, und da wir selbst es ebenfalls als angezeigt erachten, dass dem Bundesbeschluss, dessen Behandlung sich etwas lange'hinausgezogen hat, rückwirkende Kraft auf 1. Januar 1912 gegeben werde, haben wir unter Vorbehalt der Bewilligung der erforderlichen Kredite durch Ihre hohe Versammlung grundsätzlich beschlossen, dass die erhöhten Besoldungen vom 1. Januar 1912 an gelten sollen. Demgemäss haben wir in den hier nachfolgenden Kreditbegehren das Betreffnis der Besoldungserhöhung der in Frage kommenden Beamten für das ganze Jahr 1912 eingestellt und ersuchen Sie nun durch gefällige Bewilligung der verlangten Kredite unsern Beschluss sanktionieren zu wollen.

Gemäss Art. l des Bundesbeschlusses werden die Gehaltsmaxima der in Frage kommenden Beamtungen auf Fr. 10,300 erhöht. Wir haben unterm 17. Mai abbin beschlossen, den gegenwärtigen Inhabern der im Bundesbeschluss aufgeführten Beamtungen die Besoldung mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1912 an auf das neue Maximum von Fr. 10,300 zu bringen, mit Ausnahme des Direktors des Landesmuseums, für den wir den Gehalt auf Fr. 9500, und des neuen Chefs der Abteilung Landwirtschaft, für den wir ihn auf Fr. 9000 festgesetzt haben.

Zu Händen Ihrer Tit. Finanzkommissionen legen wir den Akten eine Tabelle bei, aus der sich die Berechnung der hiernach eingestellten Nachtragskredite für die Besoldungen der Abteilungschefs und ersten Sekretäre der Departemente ergibt.

A. Politisches Departement.

I . Politische Abteilung . . . . . . . . F r . 4463 1. Besoldungen des Personals der Abteilung

. Fr. 2025

Erhöhung der Besoldung des Departementssekretärs (vide Seite 506).

14. Besoldungen des Kanzleipersonals der Gesandtschaften und der Konsulate.

e. Washington . . Fr. 2438 Es hat sich als notwendig erwiesen, bei der Gesandtschaft in Washington die Stelle eines Kanzlisten zu errichten. Der von

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uns gewählte Kanzlist wird sein Amt Mitte Juni antreten. Seine Jahresbesoldung wurde auf Fr. 4500 festgesetzt.

II. Auswanderungswesen

Fr. 1,775

1. Besoldungen

Fr.

375

Wir haben seinerzeit die administrative und die kommissarische Sektion des Auswanderungsbureaus zu einem einheitlichen Auswanderungsamt, dem nur ein Chef vorsteht, vereinigt, wodurch letzterer mehr Kompetenzen und bedeutend mehr Arbeit erhielt.

Diesem Umstände Rechnung tragend, haben wir seine Anfangsbesoldung (Fr. 5500) um Fr. 500, mit Wirkung ab 1. April 1912, erhöht.

2. Bureau- und Reisekosten, Verschiedenes . Fr. 1,400 Durch die Verfügung des Departements, es seien die ausgehenden Korrespondenzen zu kopieren, sind dieser Abteilung Ausgaben von Fr. 165 erwachsen ; sie hat ferner für Frankaturen der ausgehenden Korrespondenzen bisher Fr. 60 und für Aushülfe bei den Bureauarbeiten Fr. 352 ausgegeben. Die Ausgaben für Frankaturen und Aushülfe wachsen bis Ende des Jahres auf mindestens Fr. 1240 an.

Wir glaubten bei der Aufstellung des Budgets, von der Erhöhung der Ausgaben Umgang nehmen zu können, weil wir eine fortwährende Zunahme der Geschäfte des Auswanderungsamtes nicht erwarteten. Sollten diese weiter anwachsen, so wären wir genötigt, einen neuen Beamten anzustellen.

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei

Fr. 2,025

1. Besoldungen

Fr. 2,025

Erhöhung der Besoldung des I. Sekretärs (vide Seite 506).

III. Archive ,

-

1. Besoldungen

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-

Fr. 2,025

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Fr. 2,025

Erhöhung der Besoldung des Staatsarchivars (vide Seite 506).

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IT. Statistisches Bureau

Fr. 2,250

1. Besoldungen des ständigen Personals . . . Fr. 2,250 Erhöhung der Besoldung des Direktors (Fr. 2025, vide Seite 506). Sodann haben wir nachträglich noch auf 1. April einen G-ebülfen I. Klasse zum Statistiker II. Klasse befördert, unter Erhöhung der Besoldung um Fr. 300 (Betreffnis pro 1912 Fr. 225).

T. Gesundheitsamt

Fr. 2,025

1. Besoldungen: a. Beamte

Fr. 2,025

Erhöhung der Besoldung des Direktors (vide Seite 506).

VII. Bundesanstalten für

Wissenschaft und ·

Kunst

Fr. 9,500

6. Schweizerisches Landesmuseum . . Fr. 1500 1. Verwaltung : 2. Besoldungen des Verwaltungspersonals . . Fr. 1,500 Erhöhung der Besoldung des Direktors (vide Seite 506).

7. Schweizerische Landesbibliothek

Fr. 8,000

J. Ordentlicher Kredit Fr. 3,200 1. Besoldungen der Beamten Fr. 2,400 2. Besoldung des Hülfspersonals ,, 800 I I . Amser-ordentlicher Kredit . . . . F r . 4,800 1. Besoldung der wissenschaftlichen und technischen G-ehülfen ,, 4,800 Die Artikel 10 und 11 des neuen Bundesgesetzes (vom 29. September 1911) über die schweizerische Landesbibliothek sehen für das Personal dieser Anstalt eine neue Ordnung der Besoldungsklassen vor, welche eine Aufbesserung der Besoldungsansätze mit sich bringt; und durch Art. 14 des nämlichen Erlasses ist vorgesehen, dass die daherigen Aufbesserungen rückwirkende Kraft bis 1. Januar 1911 haben sollen.

Nachdem das zitierte Gesetz auf 1. Januar laufenden Jahres in Kraft erklärt war, haben wir die Besoldungen des BibliothekBundesblatt. 64. Jahrg. Bd. IQ.

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510 Personals nach dem Antrage der Bibliothekkommission durch Beschluss vom 23. Februar neu fixiert. Die Summe der gesamten Erhöhung, mit Binschluss des Betreffnisses für das Jahr 1911> übersteigt den Gesamtbetrag der drei Besoldungsansätze des diesjährigen Budgets der Landesbibliothek um Fr. 8000, die sich auf die drei Rubriken, wie oben dargelegt, verteilen. Die Liste der neuen Besoldungsansätze halten wir Ihren Kommissionen zur Verfügung.

X. Ofoerbauinspektorat

Fr. 27,025

I. Besoldungen: a. Beamte

Fr. 2,025

Erhöhung der Besoldung des Oberbauinspektors (vide Seite 506).

Vül. Subvention an die Schb'llenenbahn

. . . .

Fr. 25,000

Auf ein Gesuch des Initiativkomitees für den Bau und Betrieb einer Schöllenenbahn haben wir unterm 17. Mai laufenden Jahres beschlossen, dem Kanton Uri zuhanden des genannten Komitees für die Schöllenenbahn eine Subvention von Fr. 125,000 à fonds perdu zuzusichern, unter Vorbehalt der Bewilliguug des Kredites durch Ihre Räte und unter der ausdrücklichen Bedingung, U dass keine Erhöhung 6 der Tarifansätze der für die Gotthardbefestigungen ausgeführten Warentransporte über das Maximum der Konzession hinaus stattfinde.

Die Subvention soll in fünf jährlichen Raten von je Fr. 25,000, beginnend mit dem Jahre 1912, ausgerichtet werden.

Wenn wir geglaubt haben, soweit an uns, dem Gesuche um Subventionierung der Schöllenenbahn in der hiervor angegebenen Weise entsprechen zu sollen, so geschah es hauptsächlich mit Rücksicht darauf, dass sich für die eidgenössische Militärverwaltung durch die Inbetriebsetzung der mehrgenannten Bahn namhafte Ersparnisse auf den Kosten des Warentransportes nach und von den Befestigungen auf der Nordseite des Gotthard und dem Militärplatze Andermatt ergeben werden. Das Militärdepartement berechnet diese Ersparnisse auf Fr. 5000 per Jahr.

Der Bund hat somit ein finanzielles Interesse am Zustandekommen der Schöllenenbahn. Es besteht hier ein ähnliches Ver-" hältnis wie bei der Strassenbahn Zollikofen-Bern, an welche der Bund mit Ihrer Genehmigung im Hinblick -auf die Ersparnisse,

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die sich infolge der Bahneröffnung auf den Transporten der eidgenössischen Pulverfabrik in Worblaufen ergeben, eine Subvention von Fr. 100,000 leistet.

Die von uns für die Schöllenenbahn vorgeschlagene Subvention von Fr. 125,000 entspricht ungefähr der Summe, auf die man kommt, wenn man die von den Militärbehörden herausgerechnete Ersparnis von Fr. 5000 per Jahr an Fuhrwerk-Transportkosten kapitalisiert.

Neben dem finanziellen Interesse des Bundes an der Schöllenenbahn verdient auch deren volkswirtschaftliche Bedeutung berücksichtigt zu werden. Die Bahn wird die Verbindung herstellen zwischen der neuen Bahnlinie über die Furka und der Gotthardbahn und wird so den Interessen grosser Landesteile dienen.

Indem wir im übrigen auf die Akten zu verweisen uns erlauben, ersuchen wir Sie um gefällige Bewilligung des zur Ausrichtung der ersten Jahresrate von Fr. 25,000 erforderlichen Kredites.

XI. Abteilung für Landeshydrographie I. Besoldungen: a. Beamte

. . Fr. 22,867 Fr.

4,867

Unterm 13. Februar wurde dem gewesenen Direktor der Abteilung für Landeshydrographie der pro 1912 budgetierte Betrag von Fr. 8275 als Besoldungsnachgenuss ausgerichtet. Die Besoldung' des neuen Direktors der Abteilung, der auf 1. Mai sein Amt angetreten hat, wurde auf Fr. 7000 festgesetzt, so dass ein Nachkredit von rund Fr. 4667 erforderlich ist; ferner hat die Besoldung des dienstältesten Ingenieurs I. Klasse durch dessen Beförderung zum Adjunkten der Abteilung eine Erhöhung von Fr. 300 pro Jahr erfahren, wodurch für dieses Jahr ein Mehrbetrag von Fr. 200 notwendig wird, so dass wir im ganzen eines Nachtragskredites von Fr. 4867 bedürfen.

III. Reise- und Aufnahmekosten

Fr. 18,000

Wir haben die Abteilung für Landeshydrographie beauftragt, auf die Landesausstellung hin eine Statistik der ausgenutzten und noch ausnutzbaren Wasserkräfte der Schweiz aufzustellen,. wobei die gegenwärtig in Durchführung begriffene Untersuchung der Wasserverhältnisse der Schweiz als Grundlage zu dienen hat.

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Es handelt sich nun in erster Linie darum, das vorhandene Aufnahmematerial zu ergänzen. In bezug auf die Minimalwassermessungen liegt eia fast lückenloses Material vor, hingegen bedürfen die Mittel- und Hochwassermessungen noch der Vervollständigung, ebenso die Längenprofile. Die Weiterfübrung der Flächenstatistik erfordert noch eine grössere Anzahl Rekognoszierungen auf dem Felde. Diese Aufnahmen müssen unbedingt in diesem Jahre erfolgen, damit im nächsten Jahre deren Verarbeitung erfolgen kann.

Die ausserordentliche Inanspruchnahme des technischen Personals zu Feldarbeiten bedingt nun aber eine Erhöhung des Aufnahmekredites im Betrage von Fr. 18,000. Dieser Mehrbetrag verteilt sich ungefähr folgendermassen : Längenprofilaufnahmen Fr. 6000, Mittel- und Hoch Wassermessungen Fr. 9000, Rekognoszierung von Wasserscheiden Fr. 1500, Anschaffung und Unterhalt von Instrumenten und Messgerätschaften Fr. 1500.

XII. Direktion der eidgenössischen Bauten I. Personal

Fr. 140,050 Fr.

2,025

I. Besoldungen der Beamten ·. ,, 2,025 Erhöhung der Besoldung des Direktors (vide Seite 506).

IV. Hochbauten

Fr. 136,600

ta. Umbau- und Erweiterungsarbeiten . · 1. Zollgebäude an der Bundesgasse in Bern .

Fr. 39,100 Fr. 22,000

Im Laufe des Monats Januar a. c. sind durch Übersiedlung der Nationalbank in das neue Bankgebäude die von ihr okkupiert gewesenen Lokale im Hause Nr. 8 an der Bundesgasse frei geworden. Dieses Gebäude wird nun, wie es mit den anstosseuden Häusern Nr. 10 und 12 geschehen ist, auch noch für die Oberzolldirektion eingerichtet, so dass es möglich ist, die bis jetzt im zweiten Stock des Postgebäudes Bern untergebracht gewesene IH. Abteilung (Statistik) dieser Verwaltung ebenfalls ins Zollgebäude zu verlegen. Im Hause Nr. 8 sind vor dem Bezug durch die Zollverwaltung eine Reihe eingreifender baulicher Änderungen vorzunehmen und die Brandmauern zwischen den Gängen der Häuser Nr. 8 und 10 durchzubrechen, um im ganzen Zollgebäude die Korridore durchgehend zu gestalten. Bei gleichem Anlasse sollen die nur mit kleinen Lukarnen versehene Wohnung

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des Hauswartes und die Dienstenzimmer mit grossen Fensterlichtern versehen und einige Zwischenwände in den Dachzimmern entfernt werden, um geräumigere und hellere Wohnräume zu gewinnen, die an die Zentralheizung angeschlossen werden. Laut Kostenanschlag erfordern diese baulichen Änderungen eine Summe von Fr. 22,000.

2. Zollgebäude in Emmishofen Fr. 5,000 Im Zusammenhang mit der auf 1. Juni dieses Jahres zur Ausführung gelangenden neuen Dienstorganisation beim Zollamt Emmishofen, beziehungsweise Kreuzlingen-Emmishofen (Beschluss des Bundesrates vom 19. März abbin) ergibt sich die Notwendigkeit, die Abfertigungslokale im Zollhause Emmishofen zu erweitern, was durch Verlegung des Einganges und des Treppenhauses bewirkt werden kann.

Die daherigen Arbeiten sind von der Direktion der eidgenössischen Bauten auf zirka Fr. 5000 veranschlagt und es war zuerst beabsichtigt, einen entsprechenden Kredit im nächstjährigen Budget einzustellen.

Nach der Darstellung der Zollkreisdirektion ist nun aber die Umänderung aus dienstlichen Rücksichten äusserst dringlich und sollte sofort in Ausführung gebracht werden, weshalb wir den erforderlichen Betrag hier einstellen.

3. Zollgebäude in Ponte Tresa Fr. 500 Wir haben in einem der beiden Zollhäuser in Ponte Tresa vier leer stehende Lokale im Erdgeschoss, ersten Stock und Dachstock zu einer Wohnung für einen Zollaufseher einrichten lassen.

Die Kosten für die notwendigen baulichen Arbeiten belaufet» sich auf ca. Fr. 500, welchen Betrag wir hier einstellen, da der knapp bemessene Kredit für den ordentlichen Gebäudeunterhalt nicht mit dieser Ausgabe belastet werden kann.

4. Zollgebäude in Chêne Fr. 6,500 Nach Bezug der neuen Zollgebäulichkeiten an der Landesgrenze bei Perly (Genf) ist das alte Zollgebäude daselbst als ·Kaserne für Grenzwächter des VI. Zollgebietes eingerichtet worden.

Die durch deren Umzug frei gewordene alte Grenz Wächter kasern e in Chêne soll nun zu einem Teil als Depot für die Bekleidung des Grenzwächterkorps und für Postenmobiliar benützt und der übrige Teil des Gebäudes an Zollbeamte vermietet werden. Das

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Gebäude hat durch die langjährige Benutzung als Kaserne sehr stark gelitten und es müssen alle Lokale und Gänge einer gründlichen Renovation unterzogen werden; auch das Äussere des Gebäudes bedarf dringend eingreifender Reparaturen.

Zur Vornahme dieser Arbeiten ist ein Kredit erforderlich von Fr. 6,500.

5. Reparaturen und bauliche Änderungen im Hause quai de la Poste 10 in Genf Fr. 2,200 Die bis vor kurzem von der Brasserie St. Jean in Genf innegehabten Lokalitäten im II. Stock des im Jahr 1906 vom Bunde angekauften Hauses Nr. 10, quai de la Poste, sind auf die Dauer von 9 Jahren an den Staat Genf vermietet worden, der daselbst die Klinik der zahnärztlichen Schule unterbringen will.

Es war jedoch notwendig, die reparaturbedürftigen Räumlichkeiten wieder instand zu stellen und ausserdem noch verschiedene Arbeiten auszuführen, um sie den Anforderungen des neuen Mieters und ihrer zukünftigen Bestimmung anzupassen.

Gemäss der von unserer Baudirektion aufgestellten Kostenberechnung belaufen sich die Kosten dieser Reparaturen und baulichen Änderungen bezw. Ergänzungen, soweit solche zu Lasten des Vermieters fallen, auf Fr. 2,200.

6. Bundesgerichtsgebäude in Lausanne . . .

Fr. 2,900 Mit Schreiben vom 26. März abhin begründete das Präsidium des Bundesgerichtes die Notwendigkeit der Erstellung von 2 Sekretärzimmern im Westflügel und von 3 Diensträumen neben der Bibliothek im Ostflügel des Bundesgerichtsgebäudes.

Die Kosten dieser unumgänglich notwendigen Einrichtungen sind veranschlagt auf Fr. 2,900.

c. Neubauten

Fr. 97,500

1. Schuppen zur Magizinierung der Bestandteile eines transportablen Gebäudes für Kunstausstellungen .

Fr. 7,500 Wir haben unterm 26. März 1912 folgenden Beschluss gefasst: 1. Das eidgenössische Departement des Innern wird ermäch-tigt, ein transportables Gebäude für die nationalen Kunstausstellungen erstellen zu lassen, dessen Kosten Fr. 130,000 nicht übersteigen sollen.

2. Die Deckung der Kosten erfolgt durch: /'

5!5

«. eine Entnahme von Fr. 20,000 aus den gegenwärtigen Mitteln des ,,Schweizerischen Kunstfondsa; ö. einen zu S'/a 0 / 0 zu verzinsenden Vorschuss von Fr. 110,000 aus der Bundeskasse.

3. Dieser letztere Vorschuss ist folgendermassen zurückzubezahlen : a. In erster Linie ist hierzu zu verwenden der vom Komitee der Schweizerischen Landesausstellung von 1914 in Bern in Aussicht gestellte Beitrag von Fr. 30,000, worüber in kürzester Frist und vor Abschluss des Lieferungsvertrages für das Gebäude eine endgültige Zusage durch das Departement des Innern einzuholen ist.

b. Aus dem Budgetkredit für Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst sind bis auf weiteres jedes Jahr Fr. 20,000 zu entnehmen. Hieraus sind vor allem die Kosten des Unterhaltes und der Ersetzung der Gebäudebestandteile, des Transports, des Aufsteilens und Abbrechens des Gebäudes und die Verzinsung des Vorschusses des Bundes zu bestreiten. Was nach diesen Ausgaben unter Berücksichtigung allfälliger Einnahmen, wie Beiträge von Ausstellungsorten, Aktivüberschüsse von Kunstausstellungen, Erlös aus der Miete des Gebäudes zu ändern Zwecken verfügbar bleibt, ist zur Amortisation des Restes der Bauschuld zu verwenden.

4. Der Bund lässt auf seinem Areal am Bahnhof Ostertnundigen einen besondern Schuppen erstellen, den er zur Magazinierung der Bestandteile des transportablen Kunstausstellungsgebäudes gratis zur Verfügung stellt. Dem Departement des Innern, bezw. der Direktion der eidgenössischen Bauten wird hierfür unter Vorbehalt eines zu stellenden Nachtragskreditbegehrens ein Vorschusskredit von Fr. 7,5QO eröffnet.

5. Über die Erstellung, den Unterhalt und die Amortisation des transportablen Kunstausstellungsgebäudes ist ein besonderes Konto zu führen, das einen Bestandteil der Rechnung über den ·schweizerischen Kunstfonds bildet.

6. Das Departement des Innern wird dafür besorgt sein, dass, soweit möglich, für die Lieferung von Materialien, Installationsgegenständen etc. schweizerische Firmen berücksichtigt werden.

Indem wir Sie um Sanktionierung unseres Beschlusses ersuchen, stellen wir den unter Ziffer 4 hievor aufgeführten Betrag hier ein.

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2. Postgebäude in Lugano

Fr. 90,000

Durch Bundesbesehluss vom 5. Juni 1908 wurden für die Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes in Lugana Fr. 842,000 bewilligt. Von dieser Summe entfallen Fr. 795,000 auf das Hauptgebäude und Fr. 47,000 auf das Remisengebäude.

Die noch nicht definitiv abgeschlossene Abrechnung weist nun eine Überschreitung des bewilligten Kredites um zirka Fr. 90,000 auf, wozu folgende Umstände besonders beigetragen haben : 1. Nach der Expropriation der zur Abrundung und Erweiterung des Postbauplatzes notwendigen Parzelle Torricelli im Flächeninhalt von 263 m2 war es möglich, das Remisengebäude geräumiger, als im ursprünglichen Projekt vorgesehen, zu gestalten. Dieses hält nun 3500 m 3 statt 2800 m8 an umbautem Raum. Die daherigen Mehrkosten betragen zirka Fr. 12,500.

2. Der Baugrund erwies sich noch ungünstiger als bei Aufstellung des Kostenanschlages vorauszusehen war und es mussten deshalb notgedrungen eine dichtere Pfählung und andere kostspielige Fundationsarbeiten unter Wasser vorgenommen werden.

3. Seit der Aufstellung des Kostenanschlages im Jahre 1907 sind die Material- und Arbeitspreise in unerwarteter Weise gestiegen.

4. Es hat sich gezeigt, dass das tessinische Baugewerbe in einzelnen Arbeitsgattungen den Anforderungen an eine kunstgerechte Arbeitsausführung für die vorliegende Baute nicht genügen konnte, welcher Umstand dazu führte, dass für einzelne Arbeiten Unternehmer aus der deutschen und der französischen Schweiz herangezogen werden mussten, was mit entsprechenden Mehrausgaben verknüpft war.

5. Der künstlerische Schmuck des Gebäudes kam ganz wesentlich höher als die Beträge, die hierfür in der Kostenberechnung eingestellt waren, zu stehen, indem für das Relief über dem Haupteingang an Bildhauer Chiattone Fr. 16,000 bezahlt werden mussten, gegenüber dem hierfür vorgesehenen Posten von Fr. 6500. Auch die dem Kunstmaler Barzaghi übertragene Deckenmalerei in der Schalterhalle kostet Fr. 6000 mehr als vorgesehen war, nämlich Fr. 10,000 anstatt Fr. 4000.

Während nach dem ursprünglichen, im Jahre 1907 ausgearbeiteten Projekt und der zugehörigen Kostenberechnung der m 3 des umbauten Raumes für das Hauptgebäude auf Fr. 39. 75

517 und für das Remisengebäude auf Fr. 16. 70 veranschlagt war, kommen nun die wirklichen Kosten pro m3 für ersteres auf Fr. 41. 60 und für letzteres auf Fr. 17 zu stehen. Es sind dies Einheitspreise, die gegenwärtig nicht mehr als abnorm bezeichnet werden können.

Die Baukosten des Hauptgebäudes werden sich sonach beziffern auf zirka Fr. 873,000 und diejenigen des Remisengebäudes auf zirka Fr. 59,000.

Zur Deckung der Mehrausgaben von zusammen Fr. 90,000 ersuchen wir um Bewilligung eines entsprechenden Nachtragskredites.

V. Sirassen- und Wasserbauten

Fr. 1000

a. Strassenbauten

Fr. 1000

1. Strassenkorrektion bei der Papiermühle (Bern) Bundes. beitrag Fr. 1000 Der Gemeinderat der Viertelsgemeinde Ittigen bei Bern ist im Oktober 1911 um Bewilligung eines Beitrages an die Kosten der Strassenkorrektion bei der Papiermühle eingekommen. Das Stück der zu korrigierenden Strasse ist auf beiden Seiten beinahe der ganzen Länge nach von Liegenschaften, die Eigentum der Eidgenossenschaft sind, begrenzt und es liegt die Verbesserung des Strassenstückes besonders in Anbetracht des Umbaues und der Vergrösserung des Post- und Telegraphengebäudes daselbst im wesentlichen Interesse der eidgenössischen Verwaltung.

Laut den vorliegenden Plänen mit Kostenberechnung werden die Bauarbeiten auf zirka Fr. 2950 zu stehen kommen.

Da die Strassenkorrektion für die anstossenden eidgenössischen Liegenschaften von Nutzen ist, haben wir der Viertelsgemeinde Ittigen an die Kosten der Strassenkorrektion einen Beitrag von Fr. 1000 bewilligt, welchen Betrag wir hier einstellen.

IX. Mietzinse für schiedenes

A. Mietsinse

die Zentralverwaltung

und VerFr.

425

Fr. 425

1. Bureaux am Münzgraben Nr. 6 (Bundesanwaltschaft und Zentralpolizeibureau) Fr. 425

518 Die dem schweizerischen Zentralpolizeibureau zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten in dem Gebäude Münzgraben Nr. 6 genügen dem Platzbedarf der verschiedenen Registraturen nicht mehr und es musste deshalb nach Erweiterung dieser Bureaux getrachtet werden.

Da im Entresol des genannten Hauses ein disponibles Zimmer vorhanden ist, das sich für eine Abteilung des erwähnten Bureaus gut eignet, haben wir diese Räumlichkeit auf 1. Mai 1912 gemietet. Der jährliche Mietzins beträgt Fr. 850, Heizung, Wasser und Beleuchtung inbegriffen.

Wir nehmen hier den Betrag der am 1. November fälligen Halbjahresrate mit Fr. 425 auf.

XIII. Inspektion für Forstwesen, Jagd und .Fischerei Fr. 124,525 I. Forstwesen 1. Besoldungen Erhöhung der Besoldung Seite 506).

Fr. 124,525 Fr. 2,025 des Oberforstinspektors (vide

6. Sundesbeiiräge an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals Fr. 10,000 Die daherigen Ausgaben pro 1911 beliefen sich bereits auf Fr. 391,949. 25 und werden für das Jahr 1912 noch ansteigen infolge der für verschiedene Stellen eingetretenen Besoldungserhöhungen sowie durch die Errichtung einzelner neuer höherer Staats- und Gemeindeförsterstellen. Mit einem Nachtragskredit von Fr. 10,000 glauben wir diesen Mehranforderungen nachkommen zu können.

13. Bundesbeiträge an Aufforstungen und damit verbundene Verbaue Fr. 100,000 Der bewilligte Jahreskredit von Fr. 480,000 ist bereits erschöpft. Um im Laufe des Jahres den dringlichsten Subventionsgesuchen entsprechen zu können, bedürfen wir eines Nachtragskredites in erwähntem Betrage.

22. Bundesbeibrag an die Reservation Dürsrüiiwald bei Langnau

Fr.

12,500

519

Um den Dürsrütiwald bei Languau, der als plänterartiger "Weisstannenbestand sich durch riesige Holzmasse, vollkommene Formen und seltene Gesundheit der Stämme auszeichnet, und in ·dieser Vollkommenheit wohl selten in der Schweiz vorkommt, .gegen die Vernichtung durch Holzspekulanten zu sichern und der .Nachwelt zu erhalten, hat sich der Kanton Bern bereit erklärt, wenigstens einen Teil des Bestandes in einer Ausdehnung von :zirka 3 ha käuflich zu erwerben, sofern sich der Bund an der Differenz zwischen dem Ankaufspreis - und dem Kapitalwert ·der Waldrente durch einen angemessenen Bundesbeitrag beteiligt. Diese Differenz wurde von Bern zu Fr. 40,000 veranschlagt. Wir erachten es als angezeigt, die Erhaltung dieser Waldung durch Schaffung einer bedingten Reservation, die sich namentlich auch zur Vornahme verschiedener wertvoller Erhebungen durch die Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen eignet, zu ermöglichen, und haben daher dem Kanton Bern einen Bundesbeitrag von der Hälfte der von uns auf Fr. 25,000 herabgesetzten Differenz zwischen Ankaufspreis und Kapitalwert der Waldrente in Aussicht gestellt. Von der Gemeinde Langnau wird ein Beitrag von Fr. 5000 geleistet.

Wir empfehlen Ihnen, durch Gewährung obiger Summe, als ^einmaliger Bundesbeitrag, die Erhaltung eines der sehenswertesten Holzbestände der Schweiz sicher zu stellen, was einzig auf dem Wege des Ankaufes durch den Staat Bern erzielt werden kann, indem sich sonst die Privatspekulation dieses Objektes bemächtigen würde, das in kürzester Zeit der Axt des Holzhauers zum Opfer fallen müsste.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Justizabteilung Fr. 2,025 1. Besoldungen

Fr. 2,025

Erhöhung der Besoldung des Abteilungschefs für Gesetzgebung und Rechtspflege (vide Seite 506).

II. Polizeiabteilung und Departementskanzlei 3. Polizei- und Transportwesen.

. -. .

.

.

Fr. 17,000 .

Fr. 16,000

Bei Aufstellung des Budgets pro 1912 hatte das Justiz- und Polizeidepartement für den Posten ,,Polizei- und Transportwesen11

520 die Summe von Fr. 53,000 vorgesehen ; der Bundesrat glaubte aber gestützt auf das Rechnungsergebnis des Jahres 1910 mit einem Kredit von Fr. 43,000 auskommen zu können. Es zeigt sich jedoch, dass die herabgesetzte Summe nicht ausreicht und wieder auf die frühere Höhe gebracht werden muss im Sinneder Begründung auf Seite 57, ad II 3, des Staatsrechnungsberichtes für das Jahr 1910. Dazu kommt noch, dass der seit 1. Oktober 1911 in Kraft getretene neue Niederlassungsvertrag mit Deutschland nach den bisher gemachten Erfahrungen eine jährliche Erhöhung der Transportkosten um Fr. 6000 nach sich zieht, so dass ein Nachtragskreditbegehren von insgesamt Fr. 16,000' für Polizei- und Transportwesen gestellt werden muss.

6. Zentralpolizeibureau

Fr. 1000'

a. Besoldungen.

2. Aushülfe

Fr. 1000

Die stets zunehmenden Arbeiten betreffend das Zentralstrafenregister machen die Anstellung von Hülfskräften notwendig. Da.

der dem Zentralpolizeibureau im Budget pro 1912 für Aushülfe zur Verfügung gestellte Betrag von Fr. 1200 bei dem fortwährenden Zunehmen der Geschäfte sich als ungenügend erweist, so ersuchen wir um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 1000.

D. Militärdepartement.

A, Verwaltungspersonal

Fr. 19,000

2. Generalstabsabteilung.

a. Besoldung der Beamten

Fr.

2,02&

Erhöhung der Besoldung des Chefs der Abteilung (siehe Seite 506).

3. Abteilung für Infanterie.

a. Besoldung der Beamten

Fr.

2,025

Erhöhung der Besoldung des Chefs der Abteilung (siehe Seite 506).

4. Abteilung für Kavallerie.

a . Besoldung d e r Beamten . . .

. . .

F r . 2,025

021 Erhöhung der Besoldung des Chefs der Abteilung (siehe Seite 506).

5. Abteilung für Artillerie.

a. Besoldung der Beamten

Fr.

2,025

Erhöhung der Besoldung des Chefs der Abteilung (siehe Seite 506).

6. Abteilung für Genie a. Bureau der Abteilung.

1. Besoldungen der Beamten 5. Bureauaushülfe

Fr.

2,675

Fr.

,,

2,025 650

Ad 1. Erhöhung der Besoldung des Chefs der Abteilung (siehe Seite 506).

Ad 5. Wie wir im Berichte zur Staatsrechnung pro 1911 bemerkt haben, wurde aus Irrtum auf diesem Kredit zirka Fr. 650 zu wenig auf das Rechnungsjahr 1912 vorgetragen. Da wir diesen Betrag zur Bestreitung der Kosten für die Fertigstellung der neuen Korpskontrollen notwendig haben, stellen wir denselben hier ein.

7. Abteilung für Sanität, a. Bureau der Abteilung.

1. Besoldung der Beamten

Fr.

2,150

Erhöhung der Besoldung des Chefs der Abteilung (siehe Seite 506).

8. Abteilung für Veterinärwesen.

a. Besoldung der Beamten

Fr.

2,025

Erhöhung der Besoldung des Chefs der Abteilung (siehe Seite 506).

9. Oberkriegskommissariat.

a. Abteilungschef (Oberkriegskommissär) . . .

Fr. 2,025

Erhöhung der Besoldung des Chefs der Abteilung (siehe Seite 506). .

.

11. Kriegsmaterialverwaltimg.

a. Abteilungschef Fr. 2,025 Erhöhung der Besoldung des Chefs der Abteilung (siehe Seite 506).

522

0. Unterricht

Fr. 3,377 3. Wiederholungskurse.

e. Festungsbesateungen.

2. St. M a u r i c e .

3. Talwehr

Fr. 3,377

Es wird auf den Bundesratsbeschluss vom|12.^April 1912 und.

auf die bezüglichen Akten verwiesen.

J, Kriegsmaterial

Fr. 10,000

8. Versuche: Ad f. Fahrbare Scheinwerfer Fr. 10,000< Der erste Versuchskredit von Fr. 10,000 ist durch die Vorversuche aufgebraucht. Sie sind aber noch nicht beendigt und werden in Anbetracht des komplizierten Materials noch weitereKosten verursachen.

Wir ersuchen daher um Bewilligung eines Nachkredites von Fr. 10,000.

L. Befestigungen

Fr. 1,500-

b. St. Maurice.

III. Unterhalt, g. Unterhalt von Minenanlagen

Fr. 1,500

Es wird auf den Bundesratsbeschluss vom 12. April 1912 und auf die bezüglichen Akten verwiesen.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzyerwaltung.

I. Finanzbureau

Fr. 1,36$

1. Besoldungen

Fr. 1,368-

Erhöhung der Besoldung des I. Departementssekretärs (vide Seite 506). Die im Budget der eidgenössischen Münzstätte ein-

523

gestellte Zulage dieses Beamten als Münzkommissär kommt vom 1. Juni 1912 an für ihn in Wegfall. Die ausbezahlten Betreffnisse dieser Zulage für die Monate Januar bis Mai sind hier in Abzug gebracht.

II. Finanzkontrolle

°

1. Besoldungen

Fr. 2,02 Fr. 2,025

Erhöhung der Besoldung des Abteilungschefs (vide Seite 506).

IV. Bureau für Gold- und Silberwaren 1. Besoldungen

. . . . Fr. 4,291 Fr. 4,291

Nach dem am 22. Februar 1912 erfolgten Hinschied de& Adjunkten des Amtes für Gold- und Silberwaren haben wir dessen Witwe eine Jahresbesoldung dieses Beamten im Betrage von Fr. 5500 zuerkannt. Da der neue Inhaber der Stellesein Amt erst auf 1. April dieses Jahres angetreten hat und sein Anfangsgehalt Fr. 4800 beträgt, so benötigen wir zur Deckung für den ausgerichteten Besoldungsnachgenuss eines Nachtragskredites von Fr. 4291.

Vi. Liegenschaften . Fr. 50O C. W a f f e n p l a t z in F r a u e n f e l d Fr. 500 4. Aufforstungsarbeiten, Säuberung der Kulturen, Unterhalt der Waldwege und Verschiedenes . . FT. 500: Infolge der Trockenheit im Sommer 1911 ist viel Nadelholz abgestanden, was grössere Durchforstungsarbeiten erforderte. In den jungen Nadelholzständen sind aus demselben Grunde ausgedehntere Nachpflanzungen notwendig geworden. Auch ist durch das Schiessen in den Waldungen der Ochsenfurt viel Holz beschädigt worden. .Dazu .kommen .die Taggelder und Reiseentschädigungen,- die dem Bannwarten auszurichten sind für den ihm von der Verwaltung vorgeschriebenen Besuch des zweiten Teiles; des interkantonalen Försterkurses im Sihlwald bei Zürich.

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Handel

Fr. 2,025

524

1. Besoldungen

Fr. 2,025

Erhöhung der Besoldung des Abteilungschefs (vide Seite 506).

I I . Industrie . . . . . . . . . . . . . F r . 2,025 1 . Besoldungen

. . i

. . . : . ' . . . F r . 2,025

Erhöhung der Besoldung des Abteilungschefs (vide Seite 506).

III. Landwirtschaft

. . . . . . . . . . . . . Fr. 11,350

1. Besoldungen

...

Fr. 11,350

Erhöhung der Besoldung des Abteilungschefs, die einen Nachtragskredit von Fr. 1,050 erfordert fvide Seite 506).

Dem bisherigen Chef der Abteilung Landwirtschaft, der auf Beginn der neuen Amtsperiode nach 27 Dienstjahren aus Gesundheitsrücksichten zurückgetreten ist, wurde sodann ein einmaliger Rücktrittsgehalt zuerkannt, dessen Höhe in Hinsicht auf den Buridesbeschluss vom 12. März 1912 betreffend die Erhöhung des Gehaltsmaximums von Abteilungsvorständ'en und ersten Sekretären der Departemente der Bundesverwaltung wir unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung auf Fr. 10,300 festgesetzt haben, sodass wir im ganzen eines Nachtragskredites von Fr. ll,350^bedürfen!

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

3. Administrative Abteilung a. Besoldungen der ständigen Beamten

Fr. 525 . . . . Fr. 525

Erhöhung der Besoldung des Direktors der administrativen Abteilung (vide Seite 506).

525

IV. Abschnitt.

Unvorhergesehenes

. . Fr. 1,052,344..--

Entschädigungen an die Kantone für Rechnung - der Nationalbank auf Grund des Nationalbankgesetzes Fr. 1,032,044.-- Die Bundeskasse hatte auch dieses Jahr wieder für einen Teil der den Kantonen nach Art. 27 und 28 des Bundesgesetzes über die schweizerische Nationalbank zufallenden Entschädigungen aufzukommen, da der Reinertrag der Bank für das Geschäftsjahr 1911 hierzu nicht ausreichte. Die Entschädigungen machten im gesamten einen Betrag aus von . . . Fr. 2,349,737.90 Nach Auszahlung einer Dividende von 4% an das Aktienkapital und der gesetzlichen Zuweisung von 10% an den Reservefonds hat die Nationalbank der Staatskasse einen verbleibenden Reingewinn abgeliefert von . . ,, 1,317,694.16 so dass die Staatskasse noch ungedeckt ist für d i e Summe v o n . . - . . . · . . < . . F r . 1,032,043.74 oder rund Fr. 1,032,044, für die Sie uns gefälligst einen Nachtragskredit bewilligen wollen.

.

.· Friedenspalast im Haag

.

.

.

.. .

.

Fr. 20,300.---

Die -zweite Haager Friedenskonferenz hat im Jahre 1907 einen Antrag des Herrn Baron d'Estournelles de Constant in der Form eines Wunsches angenommen, es möchten alle Regierungen, welche die Haager Übereinkunft über die friedliche Erledigung internationaler Streitigkeiten unterzeichnet haben, Materialien, dekorative und Kunstgegenstände zum Bau und zur Ausschmückung des von Carnegie gestifteten Friedenspalastes liefern.

Nachdem unsere für die Lösung der Frage kompetenten Dienstabteilungen konsultiert worden waren, haben wir der zuständigen Behörde der Carnegiestiftung durch unsern Gesandten in den Niederlanden Vorschläge für das von der Schweiz, zu machende Geschenk unterbreiten lassen. Diese konvenierten jedoch-dem Komitee nicht, sondern es liess dieses durch Herrn ·Minister Carlin den Wunsch äussern, es möchte die Schweiz den Turm des Palastes mit einer Uhr-schmucken lassen.

'Bundeablatt. 64. Jahrg. Bd. III.

35

526 Wir haben uns auf diese Mitteilung hin entschlossen, durch Verabreichung einer Turmuhr an die Ausschmückung des Friedenspalastes beizutragen.

Die Kosten für die Uhr mit 4 Zifferblättern und Glocke werden auf ca. Fr. 20,300 zu stehen kommen. Wir beantragen, diese aus dem Kredit ,,IV. Unvorhergesehenes11 zu bestreiten.

Anhang.

^Regiebetriebe des Bundes, II. Pferderegieanstalt

Fr. 2,000

7. Verschiedenes

Fr. 2,000

Für die absolut notwendige Reparatur des Zaunes auf dem Terrain der Pferderegieanstalt, wo die Remonten sich während ihrer Akklimatisationszeit bewegen, bedürfen wir eines Kredites von Fr. 2000.

Die Witterungsverhältnisse des letzten Winters haben der Umzäunung derart zugesetzt, dass ohne Instandstellung derselben die Remonten nicht mehr ins Freie gelassen werden können.

III. Konstruktionswerkstätte

Fr. 3,122

A. Betrieb der Werkstätte.

4. Zins des Betriebskapitals

Fr. 3,122

Das zu verzinsende Betriebskapital beträgt auf Ende 1911 Fr. 613,028. 30. Der Zins davon zu 4% ergibt Fr. 24,521. 15 Im Voranschlag sind eingestellt . . . . ,, 21,400. -- Es verbleiben Fr. 3,121. 15 die durch Nachtragskredit gedeckt werden müssen.

527 IV. Kriegspulverfabrik

Fr. 1,208

4. Zins des Betriebskapitals

Fr, 1,208

Das zu verzinsende Betriebskapital betragt auf Ende 1911 Fr. 825,176. 25. Der Zins davon à 4% ergibt Fr. 33,007. 05 Im Voranschlag sind eingestellt . . . . ,, 31,800. -- Die Differenz von Fr. 1,207. 05 wird aufgerundet in die Nachtragskredite eingestellt.

VI. Munitionsfabrik Altdorf

Fr. 11,539

4. Zins des Betriebskapitals

Fr. 11,539

Das Betriebskapital beträgt auf Ende 1911 Fr. 1,838,474. 40.

Der Zins davon à 4 % beträgt Fr. 73,539 Im Voranschlag ist nur eine Ausgabe vorgesehen von ,, 62,000 Es sind somit durch Nachtragskredite zu decken

Fr. 11,539

VIII. Münzverwaltung

Fr. 935

6. Zins des Betriebskapitals

Fr. 935

Bei Aufstellung des Voranschlages nahmen wir einen Bestand des Betriebskapitals auf Ende des Jahres von Fr. 200,000 an.

Durch unvorhergesehene, nachherige Zuweisungen von zurückgezogenen Münzen seitens der eidgenössischen Staatskasse wuchs das Betriebskapital indessen auf Fr. 223,363. 05 per 31. Dezembe.

1911 an, was die vorstehend verlangte Mehrverzinsung erfordertr IX. Eidgenössische Versuchs- und Untersnchungsanstalten . F r . 4,200 1. Besoldungen, a.. Beamte

Fr. 4,200

Der Witwe des im Januar abhin verstorbenen Zentralverwalters der landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten Liebefeld wurde ein Besoldungsnachgenuss für ein Jahr mit Fr. 7200 bewilligt, wodurch der im Budget für diese Beamtung vorgesehene Kredit überschritten wurde um Fr. 525.

528

Die Wiederbesetzung der fraglichen Stelle wird auf Mitte des laufenden Jahres in Aussicht genommen und der benötigte Nachkredit für die Besoldung für 6 Monate auf Fr. 3675- veranschlagt, was zusammen den Kreditbedarf von Fr. 4200 ausmacht.

X. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil Fr. 1,200 4. Betriebskosten

Fr. 1,200

Die Anstalt bedurfte zur Erledigung der fortwährend zunehmenden schriftlichen Arbeiten (Korrespondenzen, Gutachten, Berichte etc.) eines Schreibgehülfen, für dessen Belohnung- eine monatliche Entschädigung von Fr. 150 vorgesehen wurde, was für den Zeitraum Mai - Dezember den verlangten Nachkredit erfordert.

XIII. Telegraphen- und Telephonverwaltung I. Gehalte und Vergütungen

Fr. 6,225 Fr. 6,225

A. Otaertelegraphendirektion.

a . Obertelegraphendirektor . . . . F r . 2,025 b. Adjunkt ,, 825 B. Kreisdirektionen.

a. Beamte

,, 3,375 Fr. 6,225

Erhöhung der Besoldung des Obertelegraphendirektors (vide S. 506). Unterm 3. Mai \ 912 hat sodann der Bundesrat beschlossen, es seiender Adjunkt und Stell Vertreter des Obertelegraphendirektors, sowie die Kreistelegraphendirektoren und deren Adjunkte im Gehalte mit den im Range gleich stehenden Beamten der Oberpostdirektion und der Kreispostdirektionen prinzipiell gleich zu stellen und zwar mit Gültigkeit ab 1. April 1912. Die für 1912 in Betracht fallende daherige Mehrausgabe beträgt Fr. 4200.

529

Von der Gesamtsumme der für das Hauptbudget geforderten Nachtragskredite von Fr. 1,638,243 sind durch besondere Bundesgesetze oder Bundesbeschlüsse veranlasst: a. die Kredite für die neue Organisation des Bundesgerichts . . . . F r . 169,858 b. die Kredite für die Erhöhung der Besoldungen von Abteilungschefs und ersten Sekretären der Departemente im Betrage von . ., 47,093 c. der Kredit für die Entschädigungen an die Kantone für Rechnung der Nationalbank im Betrage von . ,, 1,032,044 ,, 1,248,995 so dass als eigentliche Nachtragskredite verbleiben Fr.

389,248

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 31. Mai 1912.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

530

(Entwurf.)

Bundesbeseliliiss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1912 (II. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 31. Mai 1912, beschliesst: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1912 folgende Naohtragskredite bewilligt:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

D. Bundeskanzler 2. Material.

c. Literarische Anschaffungen

Fr.

500

E. Bundesgericht.

I. Gerichtshof.

Fr.

a. Besoldungen von 24 Gerichtsmitgliedern und Zulage an den Präsidenten . . . 108,500 Übertrag 108,500

500

531 Fr.

Übertrag 108,500

Fr.

500

II. Gerichtskanzlei.


und des Kanzleipersonals . . 33,949 b. Besoldungen der Weibel, des Hauswartes und des Heizers . 1,459 c. Provisorische Aushülfe und Extra- .

arbeiten 800 d. Vergütung an den Hauswart für Putzarbeiten 650 36,858

III. Allgemeine Ausgaben. Fr.

«. Bureau- und Kanzleibedürfnisse : 1. Schreib- und Bureau- Fr.

materialien etc. . . . 3000 2. Druck- und Buchbinderkosten . . . . . . 3000 0,000 d. Auslagen für das Gebäude: 1. Instandhaltung, Putz- Fr.

material 500 3. Telephon und Wasserzins 1000

1,500 i. Neuanschaffung und Unterhalt d e s Mobiliars . . . . . . 17,000 24,500

169,858

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

1. Besoldungen des Personals der Fr.

Abteilung . . . . . . . 2,025 Übertrag 2,025

·>

·.

170,358

532 Fr.

: . -, Übertrag 2,025 14. Besoldungen des Kanzleipersonals der Gesandtschaften und der Konsulate: e. Washington 2,438

Fr.

170,358

·

'

Fr.

4,463

II. Auswanderungswesen.

1. Besoldungen 375 2. Bureau- und Reisekosten, Verschiedenes 1,400 1,775

6,23» B. Departement des Innern.

1 . Besoldungen

I. Kanzlei.

. . . . . . . . .

2,025

III. Archive.

1. Besoldungen IV. Statistisches Bureau.

1. Besoldungen des ständigen Personals V. Gesundheitsamt.

1. Besoldungen, a. Beamte

2,025 .

2,250 2,025

VII. Bundesanstalten für Wissenschaft ' ·' ····'_ und Kunst.

6. Schweizerisches Landesmusetim.

Ï. Verwaltung. .

.

2. Besoldungen des Verwaltungsper- _Fr.

sonals 1500 f. Schweizerische Landesbiblipfhek.

·_·"; '."_·;' I. Ordentlicher Kredit: Fr.

. ... .

1. Besoldungen der Beamten 2400 2 . Besoldung des Hülfsper- . . . , . - . , : . ,, sonals . . '." .:* . . . . 800 Übertrag 320.0 1500 8,325 176,596

533 Fr. Fr.

Übertrag 3200 1500

II. Ausserordentlicher Kredit : 1. Besoldungen der wissenschaftlichen u. technischen Gehülfen 4800

Fr.

8,325

Fr.

176,596

. " , 8000 9,500

X. Oberbauinspektorat.

I. Besoldungen: a. Beamte 2,025 VIII. Subvention an die ScMllenenbahn 25,000 27,025 XI. Abteilung für Landeshydrographie.

I. Besoldungen: a. Beamte . 4,867 III. Reise- und Aufnahmekosten . . 18,000 22,867 XII. Direktion der eidgenössischen Bauten.

I. Personal. 1. Besoldungen der Beamten '. . 2,025 IV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : 1. Zollgebäude an der Fr.

Bundesgasse in Bern 22,000 2. Zollgebäude in Emmis.

' hofen . . . , . 5,000 3. Zollgebäude in Ponte .

Tresa 500 : 4. Zollgebäude in Chêne 6,500 5. Reparaturen und bauliche Änderungen im Hause Quai de la Poste 10 in Genf . . . 2,200 ',:.6. Bundesgerichtsgebäude .

: in Lausanne '. . . -2,900 39,100 .Übertrag 39,100 2,025 67,717

176,596

534 .Fr.

. Fr.

Übertrag 39,100

Fr.

2,025 67,717

Fr.

176,596

c. Neubauten: 1. Schuppen zur Magazinierung eines transportablen Gebäudes für die Kunstausstellungen 7,500 2. Postgebäude in Lugano 90,000 136,600 V. Strossen- urna Wasserbauten.

a. Strassenbauten : 1. Strassenkorrektion bei der Papiermühle (Bern), Bundesbeitrag

l ,000

IX. Mieteinse für die Zentralvenoaltung tmd Verschiedenes i · A. Mietzinse: 1. Bureaux am Münzgraben Nr. 6 (Bundesanwaltschaft und Zentralpolizeibureau") . . . .

425 140,050

XIII. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

J. Forstwesen.

Fr.

1. Besoldungen 2,025 6. Bundesbeiträge an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals 10,000 13. Bundesbeiträge an Aufforstungen und damit verbundene Verbaue 100,000 22. Bundesbeitrag an die Reservation Dürsrütiwald bei Langnau 12,500 · 124,525 332,292 Übertrag

508,888

535

Übertrag

Fr.

508,888

C. Justiz- und Polizeidepartement. Fr.

I. Justizabteilung.

1. Besoldungen

.

2,025

II. Polizeiabteilung und Departementskanzlei.

3. Polizei- und Transportwesen 6. Zentralpolizeibureau : a. Besoldungen, 2. Aushülfe

Fr.

. 16,000

.

1,000 17,000 19,025

D. Militärdepartement.

A. VerwaUungspersonal.

2. Generalstabsabteilung: a. Besoldung der Beamten . .

3. Abteilung für Infanterie: a. Besoldung der Beamten . .

4. Abteilung für Kavallerie: a. Besoldung der Beamten . .

5. Abteilung für Artillerie : · a. Besoldung der Beamten . .

6. Abteilung für Genie : a. Bureau der Abteilung: 1. Besoldung der Beamten 2025 5. Bureauaushülfe . . . 650

2025 2025 2025 2025 » 2675

7. Abteilung für Sanität: a. Bureau der Abteilung: 1. Besoldung der Beamten 8. Abteilung für Veterinärwesen : a. Besoldung der Beamten .

9. Oberkriegskommissariat : a. Abteilungschef (Oberkriegskommissär) . . . . .

11. Kriegsmaterial ver waltung : a . Abteilungschef . . . .

.

2150

.

2025

. 2025 . 2025 19,000 Übertrag 19,000

527,913

536 Fr.

Fr.

Übertrag 19,000 G. Unterricht.

3. Wiederholungskurse : e. Festungsbesatzungen : 2. St. Maurice : 3 . Talwehr . . . . . . . .

527,913

3,377

J. Kriegsmaterial.

'

S.Versuche

:

10,000

L, Befestigungen.

b. St. Maurice : Tilg'. Unterhalt der Minenanlagen . . . 1,500 OO O77 00,0 ll

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

1. Finanzbureau.

1. Besoldungen

; ...

Fr.

1,368

II. Finanzkontrolle.

1. Besoldungen

2,025

IV. Bureau für Gold- und Silberwaren.

1. Besoldungen 4,291 VI. Liegenschaften.

C. Waffenplatz in Frauenfeld: , 4. Aufforstungsarbeiten, Säuberung der Kulturen, Unterhalt der Waldwege und Verschiedenes . . . . . . . . .

; ·;, - ,

.

I. Handel.

. . . . . . .

Übertrag

· n

500 - 8^184

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdépartement.

1. Besoldungen . . .

_

"

Fr.

2,025 2,025

569,974

537

Übertrag

Fr.

Fr.

2,025

569,974

II. Industrie.

1. Besoldungen

2,025

III. Landwirtschaft.

1. Besoldungen

11,350

15,400

Gr. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

3. Administrative Abteilung, a. Besoldungen der ständigen Beamten . .

525

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes.

- Fr.

Entschädigungen an die Kantone für Rechnung der Nationalbank auf Grund des Nationalbankgesetzes 1,032,044 Friedenspalast im° Haag 20,300 1,052,344 .

.

,

.

.

1,638,243

Anhang.

Regiebetriebe des Bundes.

II. Pferderegieanstalt.

7. Verschiedenes

Fr.

2,000

IM. Konstruktionswerkstätte.

A. Betrieb der Werkstätte:

4. Zins des Betriebskapitals IV. Kriegspulverfabrik.

4. Zins des Betriebskapitals

3,122

Übertrag

1,208 6,330

538

Übertrag VI. Munitionsfabrik Altdorf.

4. Zins des Betriebskapitals

Fr.

6,330

11,539

VIII. Münzverwaltung.

6. Zins des Betriebskapitals

935

IX. Eidg. Versuchs- und Untersuchungsanstalten.

1. Besoldungen, a. Beamte

4,200

X. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

4. Betriebskosten

1,200

XIII. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

I. Gehalte und Vergütungen, A. Obertelegraphendirektion : a. Obertelegraphendirektor b. Adjunkt B. Kreisdirektionen:

a. Beamte

Fr.

2,025 825

3,375 6,225 * 30,429

* Da sich der Einflusa, den die Nachtragskreditbegehren für die Regiebetriebe auf das Hauptbudget ausüben, zurzeit nicht bestimmen lässt und zur Vermeidung einer doppelten Anrechnung, werden diese Kredite für die Regiebetriebe denjenigen des Hauptbudgets nicht zugezählt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1912 (II. Serie). (Vom 31. Mai 1912.)

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1912

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

313

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.06.1912

Date Data Seite

502-538

Page Pagina Ref. No

10 024 631

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