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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Ankauf eines Bauplatzes und Erstellung eines Gebäudes für das eidgenössische Amt für Mass und Gewicht auf dem Kirchenfeld in Bern.

.

(Vom 3. Mai 1912.)

Tit.

Durch das Bundesgesetz über Mass und Gewicht vom 24. Juni 1909, welches von uns auf den 1. Januar 1910 in Kraft erklärt worden ist, war die Grundlage zum Ausbau der bisherigen Eichstätte zum eidgenössischen Amt für Mass und Gewicht geschaffen worden.

Nachdem der erste Direktor der Bichstätte, Herr Professor Dr. Wild, der durch seine grundlegenden Arbeiten in der Metronomie bahnbrechend vorging, einem Ruf als Direktor des Zentralobservatoriums nach Petersburg gefolgt war, hatten seine Nachfolger den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf die praktische Ausgestaltung des Mass- und Gewichtswesens verlegt, soweit es sich um die gewöhnlichen im Verkehr gebrauchten Längen- und Hohlmasse, Gewichte und Wagen handelte. Während die Nachbarstaaten ihre Zentralämter für Mass und Gewicht errichteten und damit zugleich eine sichere wissenschaftliche Grundlage für das gesamte Mass- und Gewichtswesen im weitern Sinne des Wortes schufen, war in der Schweiz lange Zeit die ganze Auf-

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·gäbe einem einzigen Beamten anvertraut, der diese Stelle nur im Nebenamte versah. Dass dadurch ein Stillstand und gegenüber den ändern Staaten ein Rückschritt eintreten musste, war selbstverständlich. Wir verweisen im übrigen auf unsere Botschaft betreffend den Erlass eines neuen Bundesgesetzes über Mass und 'Gewicht und die Reorganisation der eidgenössischen Eichstätte vom 9. Juni 1906 (Bundesblatt 1906, IH, 897), in welcher wir das Geschichtliche, soweit es die Eichstätte und die Organisation des Eichwesens in den Nachbarländern betrifft, näher ausgeführt haben.

Das Gesetz über Mass und Gewicht vom 24. Juni 19Q9 fasste in Art. l5 die Aufgaben des neuen Amtes wie folgt zu·sam men : 1. Die Kontrolle der kantonalen Eichstätten.

2. Die Prüfung und Vergleichung von Längenmassen mit den Kopien der Urmasse und deren Stempelung (Massstäbe, Bandmasse, Messketteo, Kalibermasse, Latten für Nivellements, Mikrometerschrauben, Ausdehnungskoeffizienten etc.).

3. Die Prüfung und Stempelung von Hohlmassen (Volumenbestimmung fester Körper, Hohlmasse für flüssige und gasförmige Körper, gradierte Gefässe etc.).

4. Die Prüfung und Stempelung von Gewichten und Wagen (Handelswagen, Wagen für pharmazeutische Zwecke, Aräometer, Densimeter, Alkoholometer etc.)5. Die Prüfung und Stempelung von Thermometern, Barometern, Hygrometern, Manometern etc.

6. Die Prüfung und Stempelung von Gasmessern, Wassermessern, Wassergeschwindigkeitsmessern, Tachometern etc.

7. Die Prüfung und Stempelung von elektrischen Massen und Messinstrumenten (Voltmetern, Amperemetern, Wattmetern, Ohmmetern, Zählern für Gleich- und Wechselstrom etc.).

8. Die Prüfung und Stempelung von Zeitmessern.

9. Die Prüfung und Stempelung von Kreisteilungen, Niveaux etc.

10. Die Prüfung und Stempelung weiterer Messinstrumente, deren Bezeichnung dem Bundesrat zusteht.

Seit Errichtung der ,,Eidgenössischen Eichstätte'1 musste diese ·mehrmals Platz wechseln. Zuerst fand sie Unterkunft in der ·damaligen Münzstätte, später wurde sie in einem Hause an der Amthausgasse untergebracht. Hier verblieb sie bis zum Abbruch ·des Gebäudes, um dann im Tiefparterre des Parlamentsgebäudes ·eine provisorische Heimstätte zu finden. Nach Erlass des neuen

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Bundesgesçtzes wurden im November 1909 dem Amt drei Bureauräumlichkeiten im sogenannten ,,Hallerhausa an der Inselgasse zur Verfügung gestellt. Während nun die Bureaux wegen Abbruch auch dieses Gebäudes auf Ende des abgelaufenen Jahre» in deu für Unterbringung von eidgenössischen Dienstabteilungen gemieteten III. Stock-.des Nationalbankgebäudes verlegt werden rnussten, verbleiben die Laboratorien im Souterrain des Parlamentsgebäudes. Es ist einleuchtend, dass diese häufigen Dislokationen in immer wieder ungeeignete und ungenügende Räumlichkeiten stets mit erheblichen Kosten und einer bedeutenden Summe jeweilen verlorener Arbeit verbunden waren. Nach seiner letzten Installation im Tiefparterre des Parlamentsgebäudes nahm das Amt sofort, soweit es der Raum, die zur Verfügunggestellten Mittel und die N a t u r des U n t e r k u n f t s . o r t e s gestatteten, die Arbeiten im Rahmen des Art. 15 des Gesetzes auf, und zwar wurde einerseits nach Massgabe der Möglichkeit das Bestehende ausgebaut, anderseits die Vorarbeiten und die wissenschaftlichen Experimentalarbeiten begonnen, welcheTM die Grundlage für die nachher in Angriff zu nehmenden Prüfungsarbeiten bilden. Wer heute die vier Messräume des Amtes betritt, welche zum Teil vorher als Magazine benutzt wurden, wird sich überzeugen, dass die Räumlichkeiten bis aufs äusserste ausgenutzt und dass mehrere Apparate sogar in den Korridoren untergebracht worden sind. Und doch wird unter den gegenwärtigen Raumverhältnissen das Amt nur einen kleinen Teil der ihm durch das Gesetz vorgeschriebenen Arbeiten ausführen können. Für die Erfüllung der Mehrzahl der gestellten Aufgaben, und zwar gerade der wichtigsten, die einen der wesentlichsten Fortschritte des neuen Bundesgesetzes bedeuten, fehlen die Räumlichkeiten und instrumenteilen Installationen und, durch letzteres bedingt, das notwendige Personal.

Die Prüfung und Stempelung der in Handel und Verkehr gebrauchten gewöhnlichen Längen- und Hohlmasse, Gewichte und Wagen ist nach-Gesetz Sache der kantonalen Eichstätten. Das eidgenössische Amt für Mass und Gewicht hat die Prüfung und Stempelung von Präzisions-Längen- und Hohlmassen, Gewichten und Wagen und ausserdem der in Art. 15 aufgezählten Masse und Messinstrumente zur Aufgabe. Die Tatsache allein, dass in bezug auf die wichtige Frage der Eichung elektrischer
Messinstrumente und der Wassermesser etc. Jdas Amt völlig ausserstande ist, den ihm durch das neue Gesetz auferlegten Verpflichtungen nachzukommen, reicht für sich allein, abgesehen voa

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allem ändern, aus, um nicht nur die absolute Notwendigkeit, sondern auch die Dringlichkeit der raschmöglichsten Beseitigung der gegenwärtigen Missstände zu erweisen. Im gegenwärtigen Augenblick handelt es sich nunmehr darum, dem Amt für die Erreichung der ihm gesetzten Ziele die erforderlichen Lokalitäten zur Verfügung zu stellen. Es ist dies aber nicht möglich dadurch, dass der Abteilung die benötigten Räume in einem beliebigen ändern Verwaltungsgebäude zugewiesen werden. Es müssen Laboratorien errichtet werden mit ganz besondern stationären Messeinrichtungen und bestimmten Anforderungen in bezug auf Erschütterungsfreiheit und Temperaturkonstanz. Der Bund hat zurzeit kein disponibles Gebäude, das für die vorliegenden Zwecke umgebaut werden könnte, und eine provisorische Errichtung der notwendigen Installationen in gemieteten Räumlichkeiten ist vollkommen ausgeschlossen. Es muss daher beförderlichst an den Bau eines besondern Gebäudes herangetreten werden, welches die für ein derartiges Institut notwendigen Anlagen und Einrichtungen besitzt und für die spätere Entwicklung der Anstalt die nötigen Reserveräume enthält.

Da für eine Reihe grosser Räume die Lage auf der Nordseite des Erdgeschosses unerlässlich ist, erhält die überbaute Fläche des Gebäudes eine verhältnismässig grosse Ausdehnung.

Diese Fläche auch in den oberen Stockwerken von Anfang an möglichst auszunutzen, liegt im Interesse der Verwaltung.

Nun müssen für zwei Sektionen der Landestopographie, der Sektion für Geodäsie und derjenigen für Topographie, denen die Durchführung der Grundbuchtriangulation und die Aufnahmen der neuen Karte l : 100,000 übertragen wird, während den nächsten zehn Jahren für eine grosse Zahl Ingenieure gut beleuchtete Plätze nebst den nötigen Dependenzräumen beschafft werden.

Für diese Zwecke ist im vollständig besetzten Landestopographiegebäude kein Platz mehr vorhanden, so dass das betreffende Personal anderswo, aber womöglich in der Nähe des Landestopographiegebäudes untergebracht werden sollte.

Die Räume des zweiten Stockes und eines Teiles des Dachstockes des Neubaues werden vom Amt für Mass und Gewicht voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren noch nicht beansprucht werden müssen. Ihre Grosse 'genügt, um die zwei obgenannten Sektionen der Landestopographie unterzubringen. Die Nähe des Landestopographiegebäudes und der dadurch erleichterte Verkehr der beiden Sektionen mit der Direktion der Landes-

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topographie verleihen den Räumen für diese Verwaltung einen besondern "Wert.

Der ganze Neubau würde somit von Anfang an vollständig und vorteilhaft ausgenützt werden können.

Bei der Auswahl des Bauplatzes war im Hinblick auf die auszuführenden Präzisionsmessungen in erster Linie auf eine ruhige Lage, möglichst abseits von Eisenbahn, Tram und Erschütterungen verursachenden industriellen Betrieben Bedacht zu nehmen. Gleichzeitig musste geachtet werden auf die Notwendigkeit des Gebäudeanschlusses an das städtische Leitungsnetz für Gas, Wasser und Elektrizität und auf die Möglichkeit einer spätem Expansion, wenn neue Aufgaben dem Amt durch den Bundesrat gemäss Art. 18 des Gesetzes zugewiesen würden.

Die eidgenössische Mass- und Gewichtskommission beschloss nach sorgfältiger Erwägung aller in Betracht fallenden Momente einstimmig, den Ihnen vorgeschlagenen Platz auf dem Kirchenfeld als geeignet zu empfehlen. Dieser liegt auf dem südwestlichen Teile des Kirchenfeldes zwischen der Aegertenstrasse und der Tillierstrasse und bildet ein Rechteck von 80 x 60 Metern.

Dessen Flächeninhalt von 4800m 2 übersteigt das für das vorliegende Gebäude notwendige Mass wesentlich, es liegt jedoch im Interesse der eidgenössischen Verwaltung, sich die ganze Landparzelle zu sichern, da sich diese bestens als Bauplatz für später notwendige Verwaltungsgebäude eignen wird.

Als Emplacement für das Gebäude des Amtes für Mass und Gewicht ist die südöstliche Ecke des Bauplatzes mit der Hauptfront und dem Haupteingang nach der Südseite in Aussicht genommen, so dass eine Langseite des Gebäudes nach Norden gerichtet ist, was für die konstante Temperatur einer Anzahl Räume von wesentlicher Bedeutung ist.

Für eine spätere Erweiterung des Amtes für Mass und Gewicht würde die südwestliche Ecke des Bauplatzes reserviert, wo ein Flügelbau von 17 X 34 Metern erstellt werden kann.

Die vorläufig frei bleibende Nordseite des Bauplatzes bietet Platz für ein Gebäude von 72 X 18 Metern ; zwischen diesem und dem Gebäude für das Amt für Mass und Gewicht verbliebe ein freier Hofraum von 16 X 55 Metern.

Den von der Berne Land Company verlangten Preis für den Bauplatz von Fr. 20 per ms halten wir als den Verhältnissen angemessen.

In dem in beiliegenden Plänen (Projekt III) dargestellten Gebäude sind folgende Räume vorgesehen :

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A. Für das Amt für Mass und Gewicht.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

I. Im Tief parterre.

Raum für den Dilatationskomperator Akkumulatorenraum Grosser Apparatenraum Raum für Gasmesserprüfungen Raum für Wassermesserprüfungen Zentralheizraum Heizerwerkstatt Kohlenraum Speditionsraum mit Aufzug

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

II. Im Hochparterre.

Zimmer des Direktors Zimmer des Adjunkten Zimmer der Assistenten Kasse Kanzlei Zimmer für Inspektionsbeamte Bibliothek und Archiv Konferenzzimmer Maschinen- und Zählerprüfraum Werkstätte Lötraum Materialkammer Hauswartloge

2

17 39 193 114 99 44 16 80 37

,

47 38 44 43 64 24 45 69 101 89 12 16 19

III. Im I. Stock.

23. Zimmer des Chefs der elektrischen Abteilung . . . 39 24. Zwei Räume für Präzisionsmessungen (Normalelemente, Volt-, Amp.-,Wattmeter, Normal widerstände etc.) von je 57 m 2 114 25. Zählerprüfraum 94 26. Kaum für die Prüfung von Thermometern l--100° . 63 27. Raum für die Prüfung von Thermometern für hohe Temperatur und von Pyrometern 63 28. Raum für die Prüfung von Photometern und Pyrometern 38 29. ,, ,, ,, ,, ,, technischen Wagen . . . 47 30.

,, ,,. ,, ,, ,, Barometern, Manometern und Tachometern 51

44 m2 .

31. Raum für die Prüfung von Aräometern und Alkoholometern 32. Chemisches Laboratorium 33. Ätzraum IF. Im Dachstock.

34. Magazine für deponierte Modelle für Längen- und Hohlmasse und Wagen 35. Kistenmagazin 36. Wohnung des Hauswartes, bestehend aus drei Zimmern, Kammer, Küche und Zubehörden

65 44 24

185 31 160

B. FUr die Landestopographie.

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39.

40.

41.

42.

/. Im II. [Stock.

Zimmer des Chefs der Sektion für Geodäsie . . . 36 Zimmer des geodätischen Verifikationsingenieurs . . 20 4 Zimmer für Geodäten, zusammen 250 Raum für Dokumente 25 Zimmer des Chefs der Sektion für Topographie . . 40 4 Zimmer für Topographen, zusammen 257

43.

44.

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47.

48.

II. Im Dachstock.

Zimmer für Geodäten Raum für Instrumente der Geodäsie Raum für das Aufziehen der Karten Magazin für Kisten, alte Instrumente etc 2 Zimmer für Topographen Raum für Instrumente der Topographen

Die Gesamtfläche des nutzbaren Raumes, ohne Korridore und Aborte, beträgt für das Amt für Mass wicht für die Landestopographie

41 47 97 66 94 33 Treppen, und Ge2340 m 2 1006 m 2

Zusammen 3346 ma Das ganze Gebäude hat einen Kubikinhalt von 23,744 m3.

Die detaillierte Kostenberechnung zeigt folgende Beträge für die verschiedenen Arbeitsgattungen:

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I.

II.

III.

IV.

V.

VI.

. VII.

VIII.

IX.

X.

XI.

XII.

XIII.

XIV.

XV.

XVI.

XVII.

XVIII.

XIX.

XX.

XXI.

XXII.

XXIII.

XXIV.

XXV.

XXVI.

Erdarbeiten . . , Maurerarbeiten Steinhauerarbeiten Bildbauerarbeiten Harte Fussböden und Wandbekleidung Eisenlieferung und Bauschmiedearbeiten Zimmerarbeiten Spenglerarbeiten Dachdeckerarbeiten Blitzableiteranlage Gipserarbeiten Maler- und Tapeziererarbeiten Schreinerarbeiten Parkettarbeiten Linoleumbelag Rolladenlieferung Schlosserarbeiten Glaserarbeiten Heizung Wasser- und Gasinstallationen . . .

Elektrische Installation Aufzug Sonnerie Elektrische Uhren Entstaubungsanlage Unvorhergesehenes zirka 6% . . . .

.

.

.

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Fr. 21,500 ,, 207,400 ,, 92,500 ,, 4,200 ,, 20,374 ,, 39,015 ,, 36,475 ,, 13,500 ,, 10,400 ,, 1,050 ,, 39,600 ,, 39,500 ,, 58,800 ,, 13,370 ,, 8,650 ,, 8,446 ,, 19,200 ,, 4,900 ,, 32,000 ,, 18,900 ,, 19,006 ,, 8,000 ,, 2,665 ,, 3,240 ,, 3,500 41,809 n

Zusammen für das Gebäude Fr. 768,000 Die Umgebungsarbeiten beziffern sich laut spezifizierter Berechnung auf ,, 47,500 Für Landankauf sind vorzusehen 4800 m 3 zu Fr. 20 Fr. 96,000 Handänderungs- und Stipulationsgebühren ,, 1,500 ,, 97,500 Total

Fr. 913,000

Bei der architektonischen Ausgestaltung des Gebäudes wurde darauf hingezielt, den Charakter eines ernsten und würdigen Monumentalbaues mit möglichst einfachen Mitteln zu erreichen, da, die durch die Bedürfnisse des Betriebes gebotene Verlegung

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des Gebäudes in eine wenig verkehrsreiche Gegend die Verwendung billigeren Materiales für die Fassaden (Bruchsteine und Kunststeine) angezeigt erscheinen lässt. Auch die Innenausstattung des Gebäudes soll in möglichst bescheidenen Grenzen gehalten werden. Es konnte dadurch der Kubikmeterpreis für das Gebäude auf Fr. 32. 35 reduziert werden.

Im übrigen geben die Pläne und der detaillierte Kostenvoranschlag alle wünschbare Auskunft.

Gestützt auf vorstehende Auseinandersetzungen empfehlen wir Ihnen die Annahme des nachstehenden Entwurfs zu einem Bundesbeschluss und benützen den Anlass, Sie, Tit., unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 3. Mai 1912.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

I. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Ankauf eines Bauplatzes und Erstellung eines Gebäudes für das eidgenössische Amt für Mass und Gewicht auf dem Kirchenfeld in Bern.

D i e B u n d e s v e r s a m m l u n g [der s c h w e i z e r i s c h e n Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 3. Mai 1912, besch]iesst : Art. 1. Für den Ankauf eines Bauplatzes und die Erstellung eines Gebäudes für das eidgenössische Amt für Mass und Gewicht auf dem Kirchenfeld in Bern wird dem Bundesrat ein Kredit von Fr. 913,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluss, mit dessen Vollziehung der Bundesrat beauftragt wird, tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Ankauf eines Bauplatzes und Erstellung eines Gebäudes für das eidgenössische Amt für Mass und Gewicht auf dem Kirchenfeld in Bern. (Vom 3. Mai 1912.)

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1912

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19

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.05.1912

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