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Kreisschreiben des

Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend Verbot der Vieheinfuhr aus Österreich-Ungarn.

(Vom 13. März 1895.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Durch Viehtransporte österreichischer Herkunft ist Mitte Februar abhin nachweisbar die M a u l - und K l a u e n s e u c h e nach St. Margrethen eingeschleppt und vom Markte daselbst durch österreichisches Vieh nach den Kantonen Zürich, Schwyz, Glarus, Schaffhausen, Graubünden Thurgau und sehr wahrscheinlich auch nach Appen.zell Innerrhoden und Außerrhoden weiter verbreitet worden. In den meisten dieser Kantone, und namentlich im Kanton St. Gallen, hat die Seuche inzwischen an Ausdehnung zugenommen.

Nachdem der Grenztierarzt in St. Margrethen bereits am 18. Februar in der Lage war, einen Ochsentransport aus Graz wegen Maul- und Klauenseuche von der Einfuhr zurückzuweisen, macht derselbe mit Zuschrift vom 12. dies die Mitteilung, daß bei einem am 11. Marx als vollständig verdachtfrei importierten Ochsentransport aus Oberösterreich am 12. März in St. Margrethen neuerdings der Ausbruch der nämlichen Seuche konstatiert worden sei. Es handelt sich demnach auch hier wieder um einen Einschleppungsfall.

Laut den neuesten Ausweisen vom 27. Februar/7. März über den Stand der Tierseuchen in Österreich und Ungarn herrscht in diesen Ländern die Maul- und Klauenseuche in 71 Ortschaften und 163 Höfen. Die Seuche ist in stetiger Zunahme begriffen.

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. I.

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1010 Angesichts dieser Thatsachen kann es keinem Zweifel unterliegen, daß der Bezug von Vieh aus Österreich-Ungarn zur Zeit mit um so größerer Gefahr für den schweizerischen Viehstand verbunden ist. als Weidgang und Alpfahrt nahe bevorstehen. Eine Verschleppung der Seuche nach den schweizerischen Weiden und Alpen aber würde unabsehbaren Schaden zur Folge haben. Um diese abzuwenden, muß mit aller Energie auf Unterdrückung der bestehenden Seuchenherde hingearbeitet werden, ein Ziel, das nur erreicht werden kann, wenn fernere Einschleppun'gen durch ein Vieheinfuhrverbot gegenüber Österreich - Ungarn verunmöglicht werden.

Wir haben deshalb die Einfuhr von Klauenvieh aus ÖsterreichUngarn bis auf weiteres verboten.

Indem wir Sie hiervon zu benachrichtigen uns beeilen, empfehlen wir Sie, getreue, liebe Eidgenossen, nebst uns in Gottes Machtschutz.

B e r n , den 13. März 1895.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates^ Der V i z e p r ä s i d e n t : Lachenal.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend Verbot der Vieheinfuhr aus Österreich-Ungarn. (Vom 13. März 1895.)

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Jahr

1895

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1

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12

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.03.1895

Date Data Seite

1009-1010

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