823

# S T #

Konkurrenz- undStellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von Fleisch, Brot, Heu und Stroh für den Wiederholungskurs des Kavallerieregimentes III in Aarberg und des .Regimentes V in Lyß vom 17. bis 23 September werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Vertragsbestimmungen sind bei der unterzeichneten Amtsstelle, sowie bei den Gemeindepräsidenten in Aarberg und Lyß zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe tur eine Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen and für sich und diese letztern gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Fleisch oder Brot" oder ,,Heu und Stroh" versehen der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens 1. September franko einzureichen.

B e r n , den 16. August 1895.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Verpachtung der Militärkantine Frauenfeld.

Infolge Rücktritts des bisherigen Pächters wird die Kantinen-Wirtschaft der Kaserne Frauenfeld auf 1. Januar 1896 zur Verpachtung ausgeschrieben.

Die Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich bis 31. August der unterzeichneten Amtsstelle einzureichen, bei welcher die näheren Vertragsbedingungen schriftlich erhoben werden können.

Den Anmeldungen sind nebst Leumundszeugnissen Ausweise über Befähigung zur richtigen Führung einer Militärkantine beizulegen.

B e r n , den 15. August 1895.

Ei dar. Oberkriegskominissariat.

824

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Behufs Uniformierung des dienstkleidungsberechtigtenPostpersonals für 1896 wird hiermit über die Lieferung des nachgezeichneten Materials freie Konkurrenz eröffnet: Breite Gewicht Liefertermin Bedarf.

innert den per m.

1396.

Leisten.

m.

cm.

g.

8500 blaumeliertes Uniformtuch . . . . 135 750 1. März.

6500 blaumeliertes Manteltuch ohne Strich 140 860 1. Juli.

1600 grau Barchent 90 -- 1. Juli.

5200 Blusen aus roher, genäßter Leinwand -- -- 15. April.

Muster für sämtliche Artikel können bei dem Materialbureau (Abteilung Dienstkleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern eingesehen oder dort bezogen werden. Es sind somit den Eingaben keinerlei Muster beizulegen.

Ausländisches Fabrikat kann nicht berücksichtigt werden.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung der oben bezeichneten Tücher nnd Blusen geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation oder Poststelle (je nach späterer Bestimmung der Postverwaltung).

Die frankierten, verschlossenen nnd mit der Aufschrift Eingabe für ,,PostBekleldungsmaterial" versehenen Eingabe müssen his zum 31. dieses Monats, abends, in den Hunden der unterzeichneten Oberpostdirektion sein.

B e r n , den 3. August 1895.

Die Schweiz. Oberpostdirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Technikers des eidgenössischen Amtes für geistiges Eigentum mit einer Besoldung von Fr. 4000-4500 -wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben.

Bewerber um diese Stelle müssen sich über erfolgreiche Studien an einer technischen Hochschule, sowie über genügende Kenntnis der deutschen und französischen Sprache ausweisen können; erwünscht ist auch Kenntnis des Italienischen.

Anmeldungen sind bis zum 1. September 1895 dem unterzeichneten Amte einzureichen.

B e r n , den 20. August 1895.

Schweiz. Departement des Auswärtigen, eidg. Amt fUr geistiges Eigentum.

825

Ausschreibung.

Eine Anzahl junger Leute, ausschließlich männlichen Geschlechts, soll, gemäß Verordnung des Bundesrates vom 29. Dezember 1894, zum Telegraphendienste herangebildet nnd zu diesem Zwecke als Lehrlinge auf Telegraphenbureaux I. und II. Klasse untergebracht werden.

Die Bewerber müssen sich über eine gute Schulbildung und über Kenntnis wenigstens zweier Landessprachen ausweisen. Sie dürfen nicht unter 16 und nicht über 22 Jahre alt sein und keine körperlichen Eigenschaften haben, die dem Telegraphendienste hinderlich sein könnten.

Anmeldungen, mit kurzer Lebensbeschreibung des Bewerbers, sind schrittlich nnd portofrei bis zum 81. Angost 1895 an eine der Telegrapheninspektionen in Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Gallen, Chur oder Beilenz zu richten; denselben sind beizufügen: 1. Schulzeugnisse; 2. Leumundszeugnisse; 3. Tauf- oder Heimatschein (Auszug aus dem Civilstandsregister) ; 4. Arztzeugnis, mit specieller Berücksichtigung der Hör- und Sehorgane.

Die vorgenannten Telegrapheninspektionen sind bereit, auf mündliche oder frankierte schriftliche Anfrage gewünschte Auskunft zu geben.

Ferner haben sich die Bewerber bei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Telegrapheninspektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

B e r n , den 8. August 1895.

Die Telegraphendirektion : Fehr.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h nnd p o r t o f r e i zu geschehen haben, gnte Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , nnd außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postcommis in Genf.

,,. B . ,,, ..

.,-,,, 2) Briefträger in Genf.

) Anmeldung bis zum 3. Sept.

} 1895 bei der Kreispostdirektion in l Genf.

3) Posthalter in Aubonne.

} Anmeldung bis zum 3. Sept.

4) Briefträ . Glion_,. (W , . d t ) ,^ > 1895 bei der Kreispostdirektion in 4) Briefträger in Glion (Waadt).

) Lausanne.

826 5) Postcommiä in Neuenburg. Anmeldung bis zum 3. September 1895 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

6) Postcommis in Basel.

Ì Anmeldung MB zum 3. Sept.

7) Posthalter, Briefträger und Bote } 1895 bei der Kreispostdirektion in in Basel-Angst (Baselland).

J Basel8) Zwei Postcommis in Aaran.

9) Postcommis in Baden.

,xJtT?\ATM$ ^ «TM f Sept.

1895 bei der Kreispostdirektion in 10) Briefträger und Packer in Koblenz Aaran.

(Aargao).

11) Vier Postcommis in Zürich.

12) Briefträger in Zürich 12 (Neumünster).

Anmeldung bis zum 3. Sent.

13) Bureaudiener und Lampenbesorger ^ >>ei der Kreispostdirektion in beim Hauptpostbureau Zürich.

Auricn.

14) Paketträger beim Postbureau Weinfeld en.

15) Postcommis in St. Gallen.

16) Postcommis in Herisau.

Anmeldung bis zum 3. Sept.

17) Briefträger in Appenzell.

1895 bei der Kreispostdirektion in 18) Zwei Briefträger in St. Gallenkappel (öt. Gallen).

19) Postcommis in Davos-Platz. Anmeldung bis zum 3. September 1895 bei der Kreispostdirektion in Chur.

20) Zwei Postcommis in Bellinzona.

Ì Anmeldung bis zum 3. Sept.

_ . . T f 1895 bei der Kreispostdirektion in 21) Postcommis m Locamo.

J Bellinzona.

22) Telegraphist in Saas-Grund (Wallis). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 31. August 1895 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

23) Telegraphist in Großdietwyl (Luzern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprpvision. Anmeldung bis zum 31. August 1895 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

1}

fSK* Cormondrèche j ,dung bis zum 27. August (Neuenburg).

l Ig95Anme bei dej. Kreispostdii.ektio| in 2) Postablagehalter, Briefträger und Neuenburg.

Bote in Pontius (Bern).

J

3) Briefträger in Liestal.

| Anmeldung bis zum 27. August 4) Briefträger in Welschenrohr } 1895 bei der Kreispostdirektion (Solothurn).

J in Basel.

5) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Staufen (Aargau). Anmeldung bis zum 27. August 1895 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

827 6) Briefträger in Höngg (Zürich).

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Ì

" SSPSsaT" ~" ä»srtS6S3Ei£t

8) Briefkastenleerer in Zürich.

J 9) Zwei Postcommis in Lugano. Anmeldung bis zum 27. August 1895 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

10) Telegraphist in Basel. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 24. August 1895 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Ediktalladung.

Karl Otto J e n n y , Sohn des Alois und der Maria geb. Kaiser, von Escholzmatt, Kt. Luzern, geboren den 30. August 1870, Maler, verheiratet mit Frieda Margaritha Enz, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort aber zur Zeit unbekannt ist, wird anmit aufgefordert, Samstag den 31. August 1895, nachmittags 2 Uhr, vor dem Friedensrichteramt Cham (letzter bekannter Wohnort) entweder persönlich zu erscheinen oder sich durch eine im Besitze des Aktivbürgerrechtes befindliche Person vertreten zu lassen, um die Ehescheid angsklage seiner Frau Frieda Margaritha, geb. Enz, zur Zeit wohnhaft in Zürich, zu beantworten.

Für den Fall des Nichterscheinens ist auf Samstag den 7. September, nachmittags 2 Uhr, der zweite Vermittlungsvorstand angesetzt, und würde bei abermaligem Ausbleiben der Weisungsschein der Klägerin behufs Einleitung des Ehescheidungsprozesses vor K.antonsgericht Zug erteilt.

Für diesen Fall ist Karl Otto Jenny aufgefordert, nach Vorschrift der zugerischen Civilprozeßordnung seine schriftliche Gegeneingabe his zum 1. Oktober 1895 der Gerichtskanzlei Zag einzureichen, sowie zur Einvernahme sich zu stellen und auf Mittwoch den 6. November, vormittags 9 Uhr, zur gerichtlichen Verhandlung vor Kantonsgericht Zug zu erscheinen, unter der Androhung, daß sonst gleichwohl auf die Sache eingetreten und erkennt würde, was .Rechtens.

Z u g , den 3. August 1895.

P/Ü]

Im Auftrage des G e r i c h t s p r ä s i d e n t e n : Für die Gerichtskanzlei: Carl Stadier, Gerichtsschreiber.

828

IV Bedeutende Preisermässigung. "350!

y olkswirtschafts

der SChweizweiz.

(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Furrer unter Mitwirkung von Fachkundigen in und ausser der Bundesverwaltung.

3 Bände (156 Bogen gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, Francke & Co. in Bern.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4>. -- Solid gebunden : Fr. 5.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung f ü r die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-ßureaux aufs beste empfohen werden.

Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 34.

Bern, den 21. August 48.95.

II, Reglemente and Tarifvorsohriften.

B. Verkehr mit dem Auslande.

548. 34/95) Betriebsreglement der Dampfschiffahrtsverwaltungen für den Bodensee und Rhein. Nachtrag I.

Zu dem am 1. März 1895 in Kraft getretenen neuen Betriebsreglement der Dampfschiffahrtsverwaltungen auf dem Bodensee und Rhein ist mit sofortiger Gültigkeit ein Nachtrag l erschienen, enthaltend eine Abänderung der Bestimmung unter § 38, Absatz 6. Exemplare davon können bei unserem Tarifbureau bezogen werden.

Zürich, den 13. August 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

III. Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

549. (34/95) Plakattarif für Lust- und Rundfahrtbillete der Schweizerischen Nordostbahn, vom 15. Mai 1895. Änderung.

Mit sofortiger Gültigkeit wird die Gültigkeitsdauer des Rundfahrtbillets Zürich-Brugg-Stein-Basel-Olten-Aarau-Zürich von 2 auf 3 Tage verlängert.

Zürich, den 20. August 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

255

550. (84/95) Sonn- und Festtagsbillete im internen und direkten Verkehr der S C B und A S B. Kündigung.

Die in unserer Affiche vom 1. Juni 1893 enthaltenen Sonn- und Festtagsbillete für den internen und direkten Verkehr der S C B und A S B, ebenso die in den Affichen der J S, E B, S T B und G ß enthaltenen Sonnund Festtagsbillete nach Stationen der S C B und A S B, bezw. im Transit über die Linien der S C B und A S B, werden hiermit auf den 31. Dezember 1895 gekündet. Die Sonn- und Festtagsbillete im internen Verkehr der Centralbahn werden nicht mehr ersetzt.

Ob nnd in welchem Umfange solche mit andern Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen eingeführt werden, bleibt besonderer Bekanntmachung vorbehalten.

Basel, den 17. August 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

551. (8*/95) Personen- und Gepäcktarif N 0 B -- S 0 B, vom 8. August 1891. Taxerhöhungen.

Die in obigem Tarif für den Verkehr zwischen Rapperswil einerseits und Zürioh-Wollishofen, Zürich-Enge, Zürich-Wiedikon nnd Zürich (Hauptbahnhof) anderseits via Pfäffikon (Schwyz) - Thalweil enthaltenen Personentaxen werden mit 1. Septemher 1895 auf die normalen Beträge erhöht.

Gleichzeitig werden die Personen- und Gepäcktaxen über diese Route im Verkehr mit Altstetten und weiter aufgehoben.

Zürich, den 17. August 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

552. (34/96) Distanzenanzeiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen etc. im Verkehr N 0 B, V SB und R H B - J 8, B R, R V T, V Z, Y St C, J N, E B, L H B, H W B, T S B, B B, B 0 B, Thuner- und Brienzersee und Beatenbergbahn, vom i. Ma1892.2, Nachtrag II.

Mit 5. September 1895 tritt zu obigem Distanzenzeiger ein Nachtrag II, verschiedene Änderungen und Ergänzungen enthaltend, in Kraft.

Zürich, den 17. August 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

256

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

553. (84/95) Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck auf den badischen Staatseisenbahnen und den unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen. Teil II. Nachtrag V.

Zum Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck auf den großherzoglich badischen Staatseiseubahnen und den unter Staatsverwaltung stehenden badischen Privatbahnen, Teil II, ist der Nachtrag V, gültig vom 10. August 1895, ausgegeben worden.

Die in denselben aufgenommenen Änderungen der Znsatzbestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter 1 2 genehmigt.

Karlsruhe, den 8. August 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

Ausnahmetaxen.

8

554. ( */9e) Transport von Kies und Sand Au -- St. Fiden.

Für den Transport von Kies und Sand in Wagenladungen von 10 000 kg.

oder hierfür zahlend ab Au nach St. Fiden gelangt ein ermäßigter Frachtsatz von 20 Cts. per 100 kg. auf dem Kartierangswege zur Anwendung.

St. Gatten, den 20. August 1895.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

Rückvergütungen.

555. (8*/95) Rückvergütung auf Gerstensendungen ab Romanshorn nach Winterthur und weiter. Kündung.

Die obgenannte, unter Ziffer 704 des Pnblikationsorgans Nr. 49 vom 5. Dezember 1894 veröffentlichte Tarifmaßnahme tritt mit 30. November 1895 außer Kraft.

Zürich, den 17. Angust 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

257

B. Verkehr mit dem Auslande.

34

556. ( /9B) Gütertarif für den Bodensee.

Nachtrag IV.

Mit 18. August 1895 tritt zum Tarif für den Transport von Uüteru auf dem Bodensee, vorn 1. Januar 1889, ein Nachtrag IV in Kraft. Derselbe, enthält einige bereits publizierte Ergänzungen zur (Jüterklussifikation, ferner einige Taxändarungen für die Stationen des Überlingersees. Exemplare können unentgeltlich bei unserem Gütertarifbureau bezogen werden.

Zürich, den 20. August 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

557. (34/95) Teil U, Hefte II E, IIIE und HG, der südwestdeutschschweiserischen Gütertarife. Ergänzung.

Mit 5. September 1895 treten im südwestdeutsch-schweizerischen Güterverkehr folgende Ausnahmetaxen für die Beförderung von Wasserglas in Wagenladungen von 10000 kg. in Kraft: Frankfurt a./M. Ludwigshafen Von nebenstehenden Stationen und und ,,.

FrankfurtMannhelm worms.

nach Sachsenhausen, (badische Bahn).

Centimes pro 100 Kilogramm.

Baden 144 126 135 Emmishofen-Egelshofen . . . .

121 102 112 Thalweil 171 153 162 Wädensweil 179 161 170 Winterthur 144 126 135 Zürich (Hauptbahnhof) 163 145 154 Zürich-Tiefenbrnnnen 168 150 159 Zürich-Wollishofen 167 149 158 St. Gallen 166 147 157 Zürich, den 20. August 1895.

Direktion der .Schweiz. Nordostbahn.

558. (3i/9s) AusnaJtmetarif für Steinkohlen ELB -- Oslschweits, vom i5. Juli Ì894. Nachtrag II.

Zu vorbezeichnetem Tarif tritt mit 15. September 1895 ein Nachtrag II mit Taxänderungen für die Stationen der Linie Schaffhaasen-Etzweilen und weiter in Kraft.

Derselbe kann vom 5. September an unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 15. August 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

258

559. (34/95) Gütertarif Delle transit -- Central- und Westschweiz, vom -1. August 1891. Nachtrag HL Am 1. September 1895 tritt zum obgenannten Gütertarif der Nachtrag III in Kraft. Derselbe enthält Distanzen und Taxen für die Stationen der HuttwilWolhusen-Bahn, ferner verschiedene Änderungen und Ergänzungen und einen Ausnahmetarif für den Transport von-sterilisierter Milch.

Der Verkaufspreis per Exemplar beträgt 20 Cts.

Bern, den 19. August 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

560.

(3*/95) Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit -- Central- und Westschweiz, vom i. September1891.. Nachtraff IV.

Am l. September 1895 tritt zum obgenannten Gütertarif der Nachtrag IV in Kraft. Derselbe enthält Distanzen und Taxen für die Stationen der HuttwilWolhusen-Bahn, sowie eine Anzahl Änderungen und Ergänzungen.

Der Preis des Nachtrages beträgt 20 Cts.

Bern, den 15. August 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

Ausnahmetaxen.

561.

34/95)

( Ausnahmetaxen für den Transport von sterilisierter Milch in Wagenladungen von 5 und 10 Tonnen ab Utzenstorf nach Basel transit.

Vom 15. September 1895 an werden dem Transport in gewöhnlicher Fracht von sterilisierter Milch in Wagenladungen von 5 und 10 Tonnen von Station Utzenstorf nach Basel transit die nachverzeichneten Ausnahmetaxen znr Verfügung gestellt, als: Wagenladungen von B T.

10 T.

Cts. per 100 kg.

Per Basel transit 109 96 Die leer retourgehenden Gefäße werden auf den schweizerischen Strecken gratis befördert. Der Auflad der vollen, sowie der Ablad der leeren Gefäße Fällt zu Lasten des Versenders bezw. Empfängers.

Burgdorf, den 20. August 1895.

Direktion der Emmenthalbahn.

259

C. Transitverkehr.

84

562. ( /95) Österreichisch - ungarisch - schweizerisch - französischer Getreideverkehr. Tarif mit Genf transit, vom 1. Mars 1883.

Verlängerung der Gültigkeit.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung unter Ziffer 455 des Publikationsorgans Nr. 27 vom 3. Juni 1895 bringen wir zur Kenntnis, daß der auf 31. August 1895 gekündete österreichisch-ungarisch-schweizerisch-französische Getreidetarif vom 1. März 1883, sowie die gleichzeitig gekündeten Getreidereexpeditionstaxen Komanshorn-Genf transit über diesen Termin hinaus bis zur Einführung eines neuen Tarifs für den Getreideverkehr UngarnGenf transit in Kraft verbleihen.

Zürich, den 13. August 1895.

Namens der Verbamdsver waltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

563. (34/95) Badischer Gütertarif.

Nachtrag l.

Zum badischen Gütertarif ist mit Gültigkeit vom 18. August 1895 der Nachtrag I erschienen.

Derselbe enthält : Die Einführung von Frachtsätzen für die Stationen der Neubaustrecke Stahringen-Überlingen.

Die Aufhebung der Frachtsätze für die Bodenseeuferstationen Bodman, Ludwigshafen a. See, Sipplingen und Überlingen.

Änderungen und Ergänzungen von Stations- and Ausnahmefrachtsätzen.

Im innern Verkehr der badischen Bahn und im Verkehr der badischen Bahn mit den badischen Nebenbahnen im Privatbetrieb wird der Artikel ,,Ricinuskuchen" im Warenverzeichnis der Ausnahmetarife Nr. 2 und Nr. 18 gestrichen.

Mit dem Tage der voraussichtlich im Monat September 1895 erfolgenden Eröffnung der Teilstrecke der Kaiserstuhlbahn Endingen-Altbreisach werden die Frachtsätze der Station Altbreisach im Verkehr mit Kenzingen nnd nördlich davon gelegenen Stationen im badischen Gütertarif aufgehoben und findet direkte Abfertigung zu den bisherigen gleichen Sätzen nur noch auf Grund des Gütertarifs Gr. Badischer Staatseisenbahnen -- Badische Nebenbahnen im Privatbetrieb statt. Soweit Frachterhöhungen eintreten, bleiben die bisherigen Bestimmungen und Taxen noch bis 1. Oktober 1895 bestehen.

Der Nachtrag kann durch Vermittlung unserer Güterstationen unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 8. August 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

260

(34/96) Sächsisch-südwestdeutscher und mitteldeutscher Verbandsgütertarif.

Ergänzung.

Vom 10. August 1895 an wird die Verkehrsstelle Stötteritz der sächsischen Staatseisenbahnen in den sächsisch-süd westdeutschen und mitteldeutschen Verband für den allgemeinen Güterverkehr aufgenommen.

Es kommen für Stötteritz die gleichen Entfernungen, sowie Stations- und Ausnahmetarife zur Anwendung, wie sie für Leipzig I (bayerischer Bahnhof) in den Tarifen vorgesehen sind.

Karlsruhe, den 7. August 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

546.

565.

(34/95) Heft

i des westdeutschen Verbandsgütertarifs.

Aenderung.

Die im Heft Nr. l des westdeutschen Verbandsgütertarifs enthaltenen Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 7 für den Versand von Süuckgütern zur Ausfuhr über See nach außerdeutschen Ländern u. s. w. finden vom 15. August 1895 ab auch für solche Frachtstückgutsendungen Anwendung, welche mit direkt lautenden Frachtbriefen nach Schweden und Norwegen aufgegeben und mangels direkter Tarifsätze in Altona umkartiert werden.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen und das Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 17. August 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

( 34 /95) Heft i des westdeutschen Verbandsgütertarifs.

Nachträge ii und 12.

Mit Gültigkeit vom 1. Angust 1895 sind zum Heft Nr. l des westdeutschen Verbandstarifs die Nachträge 11 und 12 erschienen, welche Änderungen und Ergänzungen des Ausnahmetarifs Nr. 3 für Eisen und Stahl u. s. w., sowie ermäßigte Entfernungen und Frachtsätze für den Verkehr mit einer größeren Anzahl nördlicher Stationen enthalten.

Weitere Auskunft erteilen die Verbandsstationen und das diesseitige Gütertarif bureau.

Karlsruhe, den 8. August 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

566.

(34/95) Deutsch-russischer Gütertarif, Teil H, Nachtrag III.

Zum deutsch-russischen Gütertarife, Teil II, ist der vom 1. September 1895 ab gültige Nachtrag III erschienen, welcher Änderungen und Ergänzungen des Warenverzeichnisses und der Güterklassifikation enthält.

567.

261

Auskunft erteilen die Verbandstationen und das Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 11. August 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 19. August 1895: 1. Nachtrag 111 zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Delle transit einerseits und den Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der BulleRomont-Bahn, der Traversthalbahn, der Neuenburger Jurabahn, der schweizerischen Centralbahn. der aargauischen Südbahn und Bremgarten, der schweizerischen Seethalbahn, der Emmenthalbahn, der Langenthal-HuttwilBahn, der Huttwil-Wolhusen-Bahn, der Bödelibahn und der Thunerseebahn anderseits, enthaltend in Hauptsache verschiedene durch die Eröffnung der Huttwil-Wolhusen-Bahn bedingte Änderungen und Ergänzungen.

2. Nachtrag II zum Tarif für die Beförderung von Gütern zwischen den Stationen der Thunerseebahn und der Bödelibahn einerseits und der schweizerischen Centralbahn, aargauischen Südbahn und Bremgarten, schweizerischen Seethalbahn, Emmenthalbahn, Langenthal-Huttwil-Bahn, HuttwilWolhusen-Bahn. und Neuenburger Jurabahn anderseits, enthaltend neben verschiedenen Änderungen und Ergänzungen in Hauptsache Distanzen und Taxen für den Verkehr mit der Huttwil-Wolhusen-Bahn.

3. Aufnahme von Frachtsätzen für die württembergische Station Lorch b. Gmünd in den Ausnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in vollen Wagenladungen aus Italien nach Deutschland via Gotthard und Brenner, sowie Pontebba.

Genehmigt am 20. August 1895: 1. Ausnahmetaxen für die Beförderung von Wasserglas in Wagenladungen von 10000 kg. ab Frankfurt a./M., Frankfurt-Sachsenhausen, Ludwigshafen, Mannheim und Worms nach Baden, Emmishofen-Egelshofen, Thalweil, Wädensweil, Winterthur, Zürich-Hanptbahnhof, Zürich-Tiefenbrunnen, ZürichWollishofen und St. Gallen.

2. Nachtrag IV zürn Tarif für den Transport von Gütern, sowie von Fahrzeugen und lohenden Tieren in Eisenbahnwagen der Dampfschiffahrt auf dem Bodensee.

3. Ansnahmetaxen für den Transport von sterilisierter Milch in Wagenladungen von 5 und 10 Tonnen ab Utzenstorf, Station der Emmenthalbahn, nach Basel transit.

4. Ausnahmetaxe für den Transport von Kies und Sand in Wagenladungen von 10000 kg. ab Au nach St. Piden, Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen.

5. Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Rundreisebillete N 0 B, Serie E 7 Zürich-Brugg-Stein-Basel-Olten-Aaran-Turgi-Zürich unter gleichzeitiger
Abänderung der Serienbezeichnung aut F 22.

6. Ermäßigter Frachtsatz für den Transport von vegetabilischen Ölen in Wagenladungen von 5000 kg. für die Relation Genf transit -- Innsbruck.

262

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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21.08.1895

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10 017 155

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