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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Untersuchung der Wasserverhältnisse der Schweiz.

(Vom 4. Juni 1895.)

Tit.

In dem Bundesbeschluß vom 4. April 1895 betreffend die Eingabe der Gesellschaft ,,Frei-Land " um Monopolisierung der Wasserkräfte haben Sie uns unter anderm beauftragt, Ihnen über die Untersuchung der Wasser Verhältnisse der Schweiz, als Grundlage zur Feststellung der noch nutzbar zu machenden Wasserkräfte, eine Vorlage mit Beförderung einzureichen.

Diesem Auftrage Folge leistend, sind wir nun im Falle, Ihnen in nachstehendem sowohl ein Programm für die Durchführung der erwähnten Untersuchung, als auch gestützt auf dasselbe einen approximativen Voranschlag über deren Dauer und Kosten zu unterbreiten.

Was zunächst die Untersuchung selbst anbelangt, so würde sie, wie Ihnen bereits mitgeteilt worden, hauptsächlich durch eine Herstellung und lieferungsweise Veröffentlichung von den nachfolgend aufgeführten 3 Werken gebildet werden: I. Tabellarische Zusammenstellung der Flächeninhalte der Flußgebiete; II. Darstellung der Gewässer-Längenprofile; III. Tabellarische Zusammenstellung der Minimalwassermcngen der fließenden Gewässer.

Ferner ist beabsichtigt, obige Werke in zwei Sprachen (deutsch und französisch) und in einer Auflage von 1000 Exemplaren erscheinen zu lassen.

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A. Arbeitsprogramm für die Untersuchung der Wasserverhältnisse.

L Tabellarische Zusammenstellung der Flächeninhalte der Flussgebiete.

Abgesehen von einer Orientierungskarte im Maßstab von l : 250,000, in welcher die Gewässer, die Abgrenzungen (Wasserscheiden) und systematischen Bezeichnungen der verschiedenen Gewässergebiete, ferner die Lage der Pegelstationen, der meteorologischen und Regenmeßstationen zur Darstellung gelangten, würde diese Zusammenstellung lediglich aus Tabellen bestehen, aus denen rasch und sicher nicht allein f(ir jedes einzelne diesbetreffend in Frage kommende Gewässer, sondern auch für alle wichtigeren Mündungspunkte des Flußnetzes folgende Flächeninhalte entnommen werden können: a. der Einzugsgebiete; b. der Höhenstufengebiete für Stufen von je 300 zu 300 m.

über Meer; c. der Felshänge und Schutthalden; d. der Wälder^ e. der Firn- und Gletschergebiete; f. der Seen; g. der übrigen Gebiete.

Des weitern werden, um den Wert der Tabellen zu erhöhen, die Inhalte der Gebietsunterabteilungen 6--g, außer in absoluten Zahlwerten, auch in %o des totalen Einzugsgebietes angegeben.

Die Orientierungskarte einer betreffenden Lieferung kann durch eine entsprechende Bearbeitung der bekannten, auf 4 Blätter reduzierten Dufourkarte hergestellt werden. Die Grundlage für die Ermittlung der Flächeninhalte aller vorhin aufgeführten Gebiete würde hingegen die Siegfriedkarte bilden. Nur können zu einer solchen Arbeit selbstverständlich nicht die gewöhnlichen, im Handel erhältlichen Abzüge verwertet, sondern es müßten von jedem einzelnen Blatt des ganzen Atlasses je zwei besonders sorgfältige Abdrücke auf Karton angefertigt werden.

Auf diesen Abdrücken würde die Abgrenzung der Niederschlagsgebiete lediglich in Berücksichtigung der Gestaltung der Bodeuoberfläche, also auf Grund des Verlaufes der oberirdischen Wasserscheiden, erfolgen. Zwar werden in Wirklichkeit sich die Niederschläge auf die Gewässer nicht immer in den Mengen verteilen, wie sie sich nach den oberirdischen Wasserscheiden ergeben müßten; es kann mitunter, je nach der Neigung und Beschaffenheit

239 der Bodenschichten, Meteorwasser, das auf ein gewisses Gehiet gefallen ist, auf unterirdischem Wege einem andern Gebiete zufließen und dort zu Tage treten. Nun läßt sich aber die Größe solcher Gebiete, auf denen der "Wasserablauf gewissermaßen gestört ist, auf geologischem Wege zumeist nicht sicher feststellen und wechseln zudem die unterirdischen, aus einem andern Gebiet kommenden, übrigens meist relativ 'geringen Zuflüsse je nach der Menge und Dauer der Niederschläge.

Auch wenn es sich nur um die Festlegung der oberirdischen Wasserscheiden handelt, wird es Fälle geben, wo die Siegfriedkarte allein nicht ausreicht, so z. B. bei komplizierten Kanalnetzen in breiten Thalböden, bei Schuttkegeln, auf denen das Gewässer in mehrere Arme sich verzweigt, bei künstlicher Teilung oder Ableitung eines Gewässers, und namentlich auch bei Seen, die keinen oberirdischen Ablauf besitzen. Es wird dann nichts anders übrigbleiben, als durch eine Rekognoszierung auf dem Terrain, resp. vermittelst Vornahme von geeigneten Versuchen und Beobachtungen sich die nötigen Aufschlüsse zu verschaffen.

Bei der Abgrenzung der Niederschlagsgebiete würde man in Anbetracht des Hauptzweckes der ganzen Untersuchung hinsichtlich der noch in Berücksichtigung kommenden Einzelgebiete, also der Gebiete, die gewissermaßen die Elemente der Flächenstatistik bilden, nur bis zu einer bestimmten Grenze gehen; es würden Gewässer, die ein Einzugsgebiet unter 10 km 2 aufweisen und welche betreffs Kraftausnützung einen nur untergeordeten Wert habeu können, im allgemeinen nicht zur besondern Ausscheidung gelangen. Wollte man jeden einzelnen im Flußnetz vorhandenen Bach in der besprochenen Weise bearbeiten, so würden hierdurch die Dauer und Kosten der Arbeit ungeheuer vermehrt und ginge überdies die Übersichtlichkeit der gewonnenen Resultate verloren.

Ferner wäre es teils von hydrologischen, teils von andern Gesichtspunkten aus wünschenswert, wenn nicht nur die Flächeninhalte der oben unter c bis f erwähnten Gebietsunterabteilungen, sondern auch die Inhalte derjenigen Flächen, welche von den Reben, Ackern, Sümpfen, Straßen, Eisenbahnen, Gebäuden und schließlich von den Gewässerläufen selbst eingenommen werden, zur Ausmittlung kommeu würden. Die von den Reben beanspruchten Flächen ließen sich allenfalls aus der Siegfriedkarte entnehmen, nicht
aber diejenigen der diesbezüglich ebenso wichtigen Äcker. Von den Eisenbahnen, Straßen und Flußläufen könnten lediglich die Längen nach der O O Karte ermittelt werden, für die richtige Bemessung der zugehörigen Breiten läßt uns jedoch die Karte im Stich. Die Breite der Gewässer ist Übrigens je nach den Wasserständen eine stark wech-

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selnde. Man müßte infolgedessen, behufs Berechnung der Inhalte der von dea Äckern, Straßen, Eisenbahnen, Flußlänf'en und Gebäuden eingenommenen Flächengebiete, zumeist Eisenbahn- und Katasterpläne zu Hülfe nehmen, letztere sind jedoch gegenwärtig nur für einen verhältnismäßig geringen Teil der Schweiz erstellt.

Die richtige Abgrenzung der Sümpfe, die in der Siegfriedkarte ganz ohne Konturen verzeichnet sind, böte ebenfalls nicht geringe Schwierigkeiten und sind zudem, infolge der stets mehr und mehr sich ausbreitenden Korrektionswerke an den Gewässern, die Sümpfe stark im Abnehmen begriffen und werden bald im Wasserhaushalt keine nennenswerte Rolle mehr spielen.

Auch wenn sämtliches notwendige Planmaterial zu Gebote stünde, würde die Ausscheidung und genaue Inhaltsberechnung der zuletzt aufgeführten Areale eine derart zeitraubende sein, daß von einer Durchführung der Arbeit in absehbarer Zeit keine Rede sein könnte. Es wird mithin im Interesse einer möglichst raschen Förderung der Untersuchung der Wasserverhältuisse davon Umgang genommen, in der tabellarischen Zusammenstellung der Flächeninhalte der Flußgebiete, außer den Wäldern, Seen, Gletschern und Felshängen, auch die übrigen Areale, wie Reben, Äcker, Wiesen etc., zu berücksichtigen, und vorgezogen, diese letztern unter dem Sammelnamen ,,Übrige Gebiete" zusammenzufassen und zu berechnen.

Es möge hier noch erwähnt werden, daß bei der Ermittlung der Flächeninhalte der Gletscher und Seen auch darauf Bedacht genommen würde, daß im gewünschten Falle, ohne besondere Mühe, ein nach Flußgebieten geordnetes Verzeichnis über die Flächeninhalte der schweizerischen Gletscher und Seen publiziert werden kann.

In unserm Geschäftsbericht vom Jahre 1894 haben wir Ihnen davon Kenntnis gegeben, daß mit Ende des Jahres 1895 die Reorganisation des schweizerischen Pegelwesens im großen und ganzen zur Durchführung gebracht sein wird. Damit wäre auch der Zeitpunkt gekommen, in welchem die Publikation über die Anlage der Pegelstationen an die Hand genommen und dadurch einem notwendigen Bedürfnisse entsprochen werden sollte. Es könnte dies nun in der Weise am besten geschehen, indem jeweilig einer betreffenden Lieferung der ,,Tabellarischen Zusammenstellung der Flächeninhalte der Flußgebiete1' als Anhang eine Anzahl Tafeln beigegeben würden, in denen diejenigen
Fegelstationen, welche in dem behandelten Flußgebiete existieren, zur Darstellung gelangten.

Man könnte so nach und nach, und ohne daß es mit erheblichen Kosten verknüpft sein würde, aus Ziel kommen.

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Bekanntlich sind, sobald es sieh um eine genaue Ermittlung der minimalen oder maximalen Wassertnengen eines größern fließenden Gewässers handelt, sorgfältige, auf einen längern Zeitraum sich ausdehnende Pegelbeobachtungen unerläßlich. Nun haben aber gerade in solchen Fällen, auch wenn die Station gehörig eingerichtet und versichert ist, selbst die gewissenhaftesten Beobachtungen meist nur einen relativen Wert, solange nicht an der betreffenden Station auch das Durehflußprofil und das Gefalle des Wasserspiegels zur Aufnahme gekommen sind. Es werden sowohl das eine wie das andere in den wenigsten Fällen konstant sich gleich bleiben, sondern mehr oder weniger Veränderungen unterworfen sein. Solange aber der Verlauf dieser Profil- und Gefälländerungen nicht vermittelst einer von Zeit zu Zeit vorgenommenen Wiederholung dei1 betreffenden Aufnahmen verfolgt werden kiinn, wird man auch der Gefahr ausgesetzt sein, zu falschen Schlußfolgerungen zu gelangen, wenn man sich ohne Rücksichtnahme auf die besagten möglichen \ T eränderungen ausschließlich auf die Pegelbeobachtungen verließe.

In den erwähnten Tafeln käme nun vorerst für jede Pegelstation durch ein Übersichtscroquis die Lage des Pegels, der Versicherungspunkte (Bronzeplatte und Bronzebolzen) und des Durchflußprofiles zur Darstellung. Außerdem würden sowohl vom Pegel als auch von den Versicherungspunkten und dem zunächst gelegenen Anschlußpunkt des Präcisionsnivellements die nötigen üetailscroquis, ferner die auf besagtes Nivellement bezogenen Goten des Pegelnullpunktes und der aufgeführten Fixpunkte, schließlich in möglichst einheitlichem Maßstabe das Durchflußprofil und Wasserspiegeigefälle zur Veröffentlichung gdangen.

Die Goten und Croquis der Pegelstationen sind bis auf einen ganz geringen Teil durch die hydrometrische Abteilung des eidgenössischen Oberbauinspektorates für die gesamte Schweiz schon aufgenommen und bereits so bearbeitet, daß deren Publikation mit verhältnismäßig leichter Mühe wird vorgenommen werden können.

Hingegen mußten von der Mehrzahl der schweizerischen Stationen die Durchflußprofile und Wasserspiegelgefälle noch zur Erhebung gelangen, welche jedoch, wie später erörtert werden wird, in Verbindung mit der Aufnahme der Längenprofile geschehen würde.

Schließlich möge hier noch beigefügt werden, daß von der ersten Lieferung
der ,,Tabellarischen Zusammenstellung der Flächeninhalte der Flußgebiete"1 das Tabellenwerk im Manuskript so weit fertig erstellt ist, um mit der Drucklegung desselben in nächster Zeit beginnen zu können.

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III Darstellung der Gewässer-Längenprofile.

Aus eiuer Übersichtskarte ließen sich zunächst diejenigen Gewässer ersehen, von denen die Längenprofile zur Aufnahme und Veröffentlichung gelangen. Des weitem ist beabsichtigt, von diesen Gewässern in derselben Karte einerseits die Strecken, au welchen die wirklich vorhandenen Wasserkräfte ganz oder teilweise schon zur Verwertung kommen, und damit anderseits auch solche Strecken, die zur Zeit der Aufnahme noch nicht ausgenützt werden, auf irgend eine Weise zu kennzeichnen. Welche Teile von den letztem Strecken zu einer rationellen Wasserkraftgewinnung speciell geeignet wären, würde jedoch, um diesem wichtigen Teil der Untersuchung einen möglichst objektiven Charakter zu wahren, in der Karte nicht besonders hervorgehoben werden, indem hierbei von der Meinung ausgegangen wird, daß sich in dieser Hinsicht an Hand der Längenproüle ein viel deutlicheres und zutreffenderes Bild wird machen lassen.

Selbstverständlich würden bei der Aufnahme der Längenproüle einstweilen nur solche Gewässer in Betracht gezogen, an denen größere Wasserkräfte entweder schon zur Ausnutzung kommen oder voraussichtlich noch nutzbar gemacht werden können, und dürfte es in dieser Beziehung angezeigt sein, vorläufig alle diejenigen Gewässer, an welchen, sei es aus Mangel an Wasser oder sei es wegen ungenügendem Gefalle, nicht eine Bruttokraft von mindestens 50 HP. gewonnen werden kann, ganz außer acht zu lassen.

Desgleichen müßten auch alle Gewässer, die entweder ihrer Abgelegenheit oder ihrer sonstigen Beschaffenheit wegen in absehbarer Zeit noch nicht zur Ausnutzung gelangen können, unberücksichtigt bleiben.

Es hätte sicherlich keinen rechten Sinn, alle Bäche, an denen irgend eine unbedeutende Wasserkrattanlage schon bestellt oder an denen eine solche möglicherweise noch erstellt werden könnte, mit in das Bereich der in Rede stehenden Untersuchung zu ziehen, es würde hierdurch letztere nur in unnützer Weise erschwert und deren rechtzeitige Fertigstellung in Frage gestellt werden.

Nach unserni Dafürhalten dürfte es eher Sache der Kantone sein, anläßlich der Herstellung der Wasserrechtskataster diese kleinen und kleinsten Wasserkräfte mit in den Kreis der bezüglichen Erhebungen aufzunehmen.

Ferner würde das Längenprofll irgend eines zur Untersuchung gelungenden Gewässers gewöhnlich nicht dessen ganzen Verlauf von der Mündung bis zur Hauptquelle umfassen, sondern von erstérer weg jeweilig nur so weit aufgenommen werden, bis entweder an

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dem noch übrig bleibenden Teil des Gewässers eine größere Kraftanlage nicht mehr erstellt werden könnte (also die noch vorhandene Kraft unter cirka 50 HP. sinkt), oder aber dieser Teil in einer Höhe sich befindet, in der mit Rücksicht auf die klimatischen Verhältnisse eine Kraftgewinnung, auch bei Voraussetzung eines ausschließlichen Sommerbetriebes, unthuulich erschiene.

Nochmals auf die Übersichtskarte zurückkommend, so wäre noch zu bemerken, daß in derselben ferner die Lage von allen bestehenden größeren Wasserwerksanlagen, sowie deren Art durch konventionelle Zeichen angegeben würde. Man könnte somit aus dieser Karte zugleich ersehen, zu welchem Zwecke die betreffende Anlage jeweilig dient. Soweit thunlich, d. h. insofern es der Maßstab der Karte erlaubt, würden auch alle bedeutenderen Gewerbekanäle und die größern Wasserreservoirs vermerkt werden. Kleinere Wasserwerksanlagen kämen nur an solchen Gewässern zur Berücksichtigung, resp. zur Aufnahme, welche hinsichtlich Kraftgewinnung früher oder später eine namhafte Bedeutung erlangen können. Um allen Anforderungen, welche also an diese Karte gestellt werden, gerecht werden zu können, müßte somit der Maßstab derselben ein relativ großer, etwa l : 100,000 bis l : 150,000, sein; doch könnte man dieselbe, um möglichst an Kosten zu sparen, unter Weglassung von allem nicht gerade absolut notwendigen Beiwerk, mehr schematisch halten.

Was nun die Längenprofile selbst anbetrifft, so würde in denselben in der Regel folgendes zur Darstellung gelangen: a. die Längen der partiellen Gewässerstrecken und eine einheitliche Kilometrierung der Gewässer ; b. der Verlauf und die (Dotierung des Niederwasserspiegels unter specieller Berücksichtigung der im Gewässer auftretenden Gefällsstufen; c. die sämtlichen am betreffenden Gewässer bestehenden Wasserwerksanlagen und deren Art (ob Centrale für Licht, Kraft oder Wasserversorgung, ob Spinnerei, Mühle, Säge etc.); d. die Längenprofile, resp. die absoluten Gefalle der angelegten Gewerbekanäle, die Stauhöhen der Reservoire; e. die Wehr- und Schleusenanlagen (auch Bewässerungs- und Kohnatierungsschleusen) nebst den betreffenden Stauhöhen und Stauweiten; f. die über das Gewässer führenden Brücken (Höhe der Brückenunter- und -Oberkante, sowie der Fahrbahn); g. die Eininündungsstellen der Seitengewäaser ;

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Ji. die bestehenden Pegel und die Lage und Goten von den zugehörigen Versicherungspunkten ; i. die Lage uud Goten der übrigen Versicherungspunkte.

Überdies sollen für alle diejenigen fließenden Gewässer, die in breiten Thalsohleu sieh bewegen und au welchen bedeutendere Korrektionswerke erstellt worden sind oder eventuell Doch ausgeführt werden müssen, überhaupt für solche Gewässer, die eine gewisse Größe und Bedeutung erreicht haben, außer den vorhin aufgeführten Daten in den Längenprofilen noch der Verlauf von den folgenden genannten Linien eingetragen werden : k. des Hochwasserspiegels ; l. des mittleren Sommerwasserspiegels; m. der mittleren Sohle; n. der tiefsten Sohle (Thalweg) ; o. der eventuell vorhandenen Dämme.

Um jedoch in diesem Falle über die Höhenlage der mittleren und tiefsten Sohle ein richtiges Bild geben zu können, wäre es notwendig, in angemessenen Distanzen die Durchflußprofile aufzunehmen ; an den übrigen Gewässern würden solche aus dem früher angeführten Grunde hingegen nur bei den Pegelstationen zur Erhebung gelangen.

Hinsichtlieh der Art und Weise der Aufnahme der Längenprofile wird dieselbe, solange das betreffende Gewässer durch ein relativ flaches Gelände sich hinzieht, so genau wie möglich, unter Anwendung von präeisen Nivellierinstrumenten, erfolgen; sobald es sich jedoeh um relativ kleine Gewässer handelt, die in engen, oft kaum zugänglichen Schluchten liegen, oder die sonst ein sehr starkes Gefalle aufweisen, so würden an Stelle der Nivellierinstrumente sogenannte Gefallmesser zur Verwendung gelangen, \veleh letztere, wenn starke Steigungen überwunden werden müssen, ein viel rascheres Operieren auf dem Terrain gestatten und dennoch Resultate liefern, die hinsichtlich ihrer Genauigkeit und Zuverlässigkeit allen diesbetreffenden Anforderungen vollauf Genüge leisten.

Damit alle Höhenangaben der Längenprofile auf einer einheitlichen Basis beruhen, würden sämtliche betreffende Goten auf die jeweilig zunächst gelegenen Fixpunkte des schweizerischen Präeisionsnivellements bezogen, ferner würde ein ganz specielles Augenmerk darauf gerichtet werden, daß alle längs den Gewässern zur Ausführung kommenden Nivellements auch gehörig durch Fixpunkte (Bronzebolzen) zur Versicherung gelangen.

Es möge hier noch beigefügt werden, daß in neuester Zeit, teils durch das Personal des eidgenössischen Oberbauinspektorates, teils auf Veranlassung und Kosten von kantonalen Baudepartemonteri, schon von einer Reihe von größeren Gewässern die Längen- und Querprofile in einer zur Publikation sich eignenden Weise aufgenommen und bearbeitet sind. Als solche Gewässer wären beispielsweise zu nennen : 1. der Rhein von Landquart bis zum Bodensee und von Stein bis Sehaffhausen ; 2. die Thur von Esehikofen bis Gütighausen; 3. der Broyekanal vom Hurten- bis zum Neuenburgersee ; 4. der Zihlkanal vom Neuenburger- bis zum Bielersee; 5. die Aare vom Bielersee bis nach Attisholz; 6. der Linthkanal vom Walen- bis zum Zürichsee ; 7. die Rhone von Brig bis Susten und von Sierre bis St. Maurice.

III. Tabellarische Zusammenstellung der Minimalwassermengen der fliessenden Gewässer.

Die Ermittlung der minimalen Wassermengen wird unstreitig den schwierigsten Teil der ganzen Untersuchung bilden, und zwar hauptsächlich deswegen, weil einerseits die Anzahl der zu messenden Gewässer eine relativ sehr große ist und anderseits die Gewässer, je nach der Beschaffenheit und Höhenlage der Einzugsgebiete, in ihrem hydrologischen Verhalten erhebliche Unterschiede aufweisen. Ein weiterer, die betreffenden Aufnahmen ungemein erschwerender Umstand liegt darin, daß bei den meisten Gewässero das Vorkommen der minimalen Wassermenge gewöhnlich auf eine ganz kurze Zeit, oft nur auf wenige Tage eines Jahres beschränkt ist. Zudem weichen die einzelnen aufeinander folgenden Jahresmiuima meist nicht unerheblich voneinander ab und können manchmal Jahre vergehen, bis an einem Gewässer, besonders wenn dasselbe ein weit ausgedehntes Einzugsgebiet aufweist, ein außerordentlich kleines Minimum auftritt. Es sind aber gerade solche Minima, wenn es sich um eine richtige Beurteilung der einem Gewässer innewohnenden Wasserkraft handelt, von der größten Bedeutung.

Um nur ein Beispiel anzuführen, müßte man, wenn die minimalen Abflußmengen der wichtigeren Gewässer des im Kanton Graubünden gelegenen Teils vom Rheingebiet auf direktem Wege ermittelt werden wollten, mindestens 200 Wassermengenmessungen

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zur Durchführung bringen, von denen eine jede, unter Mitberücksichtigung der für die Installationen notwendigen Zeit, im Durchschnitt eine Arbeit von einem Tage beanspruchen würde. Zur Vornahme dieser Messungen stünde aber nur die Zeit etwa von M;tte Januar bis Mitte März zur Verfügung. Wollte man also diese sämtlichen Messungen in einem Jahre bewältigen, so würde dieser Teil der Untersuchung allein ein Personal von 3 bis 4 Ingenieuren erfordern. Man wird daher, einesteils behufs Vermeidung von übermäßigen Kosten und andernteils mit Rücksicht auf einen raschen Gang der Untersuchung, von einer wirklichen Messung der Minimalwassermengen aller hierbei in Frage kommenden Gewässer abstrahieren und sich darauf beschränken müssen, solche direkte Messungen nur an den hydrographisch wichtigsten Stellen des betreffenden Flußnetzes zur Ausführung zu bringen.

Die MÌDÌmalmengen der weniger wichtigen Gewässer würden dann durch ein noch näher festzustellendes Interpolationsverfahren so sorgfältig wie möglich ermittelt.

Hierbei ist es nicht ausgeschlossen, daß, sofern sie zur Verfügung stehen, auch solche Wassermengenermittlungen, die anläßlich der Aufstellung von Projekten und Gutachten über Gewässerregulierungen, "Wasserversorgungs- und Wasserwerksanlagen etc. stattgefunden haben, mit zu Rate gezogen werden und nach sorgfaltiger Prüfung auch zur Verwertung gelangen können.

Hinsichtlich des vorhin berührten Interpolationsverfahrens wäre zu bemerken, daß bei jedem fließenden Gewässer zweifelsohne ein gewisser gesetzmäßiger Zusammenhang zwischen dem Betrag der Minimalabflußrnenge und der Ausdehnung, der Beschaffenheit und der jährlichen mittlern Niederschlagshöhe des bezüglichen Einzugsgebietes bestehen muß. Wenn jedoch alle bisherigen Versuche, dieses Gesetz abzuleiten, also die Bestrebungen, auf rein theoretischem Wege zur Bewertung der Minimahvassermengen der schweizerischen Gewässer zu gelangen, mehr oder weniger gescheitert sind, so ist die Ursache hiervon lediglich in dem Umstände zu suchen, daß den betreffenden Forschern ein viel zu lückenhaftes und insbesondere ein zu geringwertiges und zudem nicht gehörig auf seine Zuverlässigkeit geprüftes Beobachtungsrnaterial über die wahren Minimalwassermengen zu Gebote stand.

So sind, um in dieser Beziehung einige Erläuterungen beizufügen, durch das hydrometrische
Bureau des eidgenössischen Oberbauinspektorates, von mehreren in Lieferung l der ^Tabellarischen Zusammenstellung der Flächeninhalte der Flußgebiete"1 behandelten Gewässern die Minimalwassermengen möglichst genau gemessen worden und haben sich nun, im Gegensatz zu früheren Ergebnissen,

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für die sekundlichen, auf die Flächeneinheit (km3) reduzierten Abflußmengen der betreffenden ziemlich verschiedenartigen Gewässer, also für die sogenannte specifische Abflußmenge, Zahlwerte herausgestellt, die unter sich nur unbedeutend voneinander abweichen.

Gestützt auf dieses Ergebnis ließen sich somit schon jetzt die Minimalmengen der einzelnen, in der erwähnten Lieferung bearbeiteten Gewässer mit verhältnismäßig leichter Mühe ermitteln, indem man nichts anderes zu thun hätte, als die bezüglichen totalen Einzugsgebiete mit einem konstanten Faktor zu multiplizieren.

Allerdings dürften die auf derartigem Wege erlangten Resultate nur als Schätzungen betrachtet werden, die aber immerhin für manche Falle hinreichend genau sein würden.

In erster Linie hätte man also dafür Sorge zu tragen, daß an möglichst zahlreichen, zweckmäßig und zielbewußt ausgewählten Stellen des zu untersuchenden Flußnetzes zuverlässige Minimalwassermengen-Bestimmungen zur Ausführung gelangen; hernach wären die gewonnenen Resultate nicht allein mit der totalen Größe der zugehörigen Einzugsfläche in Vergleichung zu ziehen, sondern es müßten, wie bereits vorhin angedeutet worden, unter Mitberücksichtigung der Niederschlagshöhen auch die Einflüsse, welche die jeweilig in der Flächenstatistik angegebenen betreffenden Arealverhältuisse (Vergletscherung, Bewaldung etc.) auf den Betrag der Minimalmenge ausüben, einläßlicher erforscht werden. Ferner würde das Studium von einzelnen kleineren, besonders charakteristischen Gebietsunterabteilungen, namentlich die Feststellung der Minimalmengen von Gletscherbächen und von Bächen, die entweder ganz kahlen oder stark bewaldeten Thälern entstammen, von speciellem Nutzen sein.

Ein nach obigen Prinzipien gesammeltes Beobachtungsmaterial wird sicherlich die Aufstellung einer rationellen, empirischen Formel ermöglichen, an Hand welcher jede zu interpolierende Miuimalwassermenge mit einem allen Anforderungen genügenden Grad von Zuverlässigkeit berechnet werden kann.

Bisanhin war ausschließlich von minimalen AhflußmengeD die Rede. Nun dürfte es eine Reihe größerer, noch nutzbar zu machender Wasserkräfte gehen, bei welchen, insofern es sich um eine richtige Beurteilung aller einschlägigen Verhältnisse handelt, nicht nur die Kenntnis der bei den kleinsten, sondern auch der bei mittleren und hohen
Wasserständen abfließenden Wassermengen unbedingt erforderlich ist.

Mit Rücksicht hierauf wird man auch auf die Messung von Mittel- und Hochwassermengen einigermaßen Bedacht nehmen müssen.

Derartige Messungen kämen jedoch nur an den Hauptstationen dea schweizerischen Pegelnetzes zur Durchführung.

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Was nun noch die Art und Weise der Publikation der Wassermengenmessungen anbelangt, so würde dieselbe in thunlichsfc gedrängter Form geschehen. Von einer, detaillierten Mitteilung aller einzelnen Beobachtungsresultate, so interessant dieselben zum Teil auch sein mögen, müßte notgedrungen Umgang genommen, es könnten höchstens für einige wenige typische Fälle die befolgten Opérations- und Rechnungsmethoden eingehender zur Darstellung gebracht werden.

Im übrigen würden die hauptsächlichsten Ergebnisse der Minimalwassermessungen unter Beifügung der nötigen Erläuterungen möglichst übersichtlich in Tabellen zusammengestellt und des weitern für jedes behandelte Flußgebiet eine Wegleitung, bezw. Formel gegeben, auf Grund welcher die Minimalmengen der mehr nebensächlichen , nicht zur Vermessung gelangten Gewässer berechnet werden könnten.

Die an den vorhin erwähnten Hauptstationen zur Durchführung gebrachten Messungen der bei mittleren und hohen Pegelständen abfließenden Wassermengen kämen in Verbindung mit den zugehörigen Resultaten über die Minimalmengen hingegen auf graphischem Wege, nämlich in Form von Wassermengenkurven, zur Veranschaulichung.

Die Messungen der Abflußmengen würden in der Regel unter Zuhülfenahme von sorgfältig geprüften elektrischen Flügeln zur Durchführung gelangen und dürften nur in Ausnahmsfälleu, wo die Benutzung eines Flügels entweder nicht anginge oder mit zu großen Kosten, Zeitverlusten und auch übermäßigen Gefahren verknüpft wäre, andere Meßinstrumente und Methoden zur Anwendung gelangen , indem nach den bisherigen Erfahrungen die elektrischen Flügel die zuverlässigsten Resultate liefern.

Es bedingt jedoch die voraussichtlich viel intensivere Verwendung derartiger Instrumente auch eine Versuchsanstalt, welche es ermöglichte, dieselben rasch und sicher und so oft als nötig zu prüfen. Letztere müßte in der Hauptsache aus einem cirka l m.

breiten und cirka 100 m. langen, mit ruhigem Wasser angefüllten und mit einem Schienengeleise ausgerüsteten Bassin bestehen, in welchem vermittelst eines Rollwagens die zu prüfenden Instrumente mit verschieden großen Geschwindigkeiten hin und her bewegt werden könnten.

B. Mutmaßliche Dauer der Untersuchung der Wasserverhältnisse.

So wenig wie die große Wichtigkeit der Untersuchung dürfen auch nicht die enormen Schwierigkeiten, die bei der Durchführung

249 derselben zu überwinden sind, verkannt werden. Die Erstellung einer tabellarischen Zusammenstellung der Flächeninhalte der Flußgebiete allein, besonders wenn hierbei noch die Höhenstufen- und Arealverhältnisse zur Berücksichtigung kommen sollen, ist für ein Gewässernetz, wie es die Schweiz aufweist, eine ungemein mühsame und zeitraubende Unternehmung. Immerhin läßt sich der Zeitaufwand , welcher zur Bewältigung derselben notwendig ist, mit einiger Sicherheit bemessen, indem einerseits es sich hier lediglich um eine weitere Behandlung von schon vorliegendem und gutem Kartenmaterial, also in der Hauptsache um Bureauarbeiten handelt, und weil anderseits über die Art und Weise der Durchführung derselben bereits die nötigen Erfahrungen gewonnen werden konnten.

Das Gesamtwerk der ^Tabellarischen Zusammenstellung der Flächeninhalte" würde nun nachstehend aufgeführte 14 Lieferungen umfassen : Flächeninhalt in km2 1. Rheingebiet von den Quellen bis zur Einmündung der Tamina 2. Rheingebiet von der Einmündung der Tamina bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee . . .

3. Rheingebiet von der Mündung des Rheins in den Bodensee bis zur Ausmündung des Rheins aus dem letztern 4. Rheingebiet von der Ausmündung des Rheins aus dem Bodensee bis zur Einmündung der Aare . .

5. Limmatgebiet von den Quellen bis zur Mündung in die Aare 6. Reußgebiet von den Quellen bis zur Mündung in die Aare · 7. Aaregebiet von den Quellen bis zur Mündung in den Bielersee 8. Juragewässer- inkl. Broyegebiet von den Quellen bis zur Einmündung der Emme in die Aare . . . .

9. Aaregebiet von der Einmündung der Emme in die Aare bis zur Mündung der Aare in den Rhein. .

10. Rheingebiet von der Einmündung der Aare bis zur Einmündung der Wiese 11. Rhonegebiet von den Quellen bis zur Mündung der Rhone in den Genfersee Übertrag Bnndesblatt. 47. Jahrg. Bd. III.

4,500 2,200 4,800 4,400 2,400 3,500 5,100 3,400 3,400 2,800 5,300 41,800

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250 Flächeninhalt in kms Übertrag 41,800 12. Rhonegebiet von der Mündung der Rhone in den Genfersee bis zur Einmündung der Laire und Doubsgebiet von den Quellen bis zur Einmündung des Dessoubre 6,700 13. Tessingebiet von den Quellen bis zur Ausmündung des Tessin aus dem Lago maggiore 6,400 14. Inngebiet von den Quellen bis zur Einmündung des Schergenbaches inkl. der Gebiete des Trimbaches, des Ram bâches, des Foschia vino und der Maira von den Quellen bis zur Mündung in den Liro . . .

2,800 Totaler Flächeninhalt

57,700

Von diesen 57,700 km 3 entfallen 41,400 km 2 auf die Schweiz selbst; die übrigen 16,300 km 2 betreffen solche Gewässer, deren Einzugsgebiete ganz oder zum Teil außerhalb der Landesgrenze liegen, die aber doch vom hydrographischen Gesichtspunkt aus hei der Bearbeitung der schweizerischen Flächenstatistik nicht außer acht gelassen werden können. Allerdings würde man sich diesbetreffend auf das Notwendigste einschränken und diese Kategorie von Gewässern thunlichst nur als Ganzes und ohne sie in Unterabteilungen zu zerlegen behandeln.

Wie schon erwähnt, liegt das Tabellenwerk filr die Lieferung l der Statistik über die Einzugsgebiete druckbereit vor; es verbleiben behufs völliger Fertigstellung nur noch die Tafeln mit den graphischen Darstellungen der Pegelstationen und der Durchflußproflle zu autographieren, sowie die Drucklegung zu besorgen, welche Arbeiten sich in 2 bis 3 Monaten erledigen lassen dürften. Unter Hinzurechnung dieser letztern Zeit zu der bereits verwendeten, würde sich dann für den zur Publikation von Lieferung l erforderlich gewesenen Zeitaufwand ein Betrag von 20 Monaten ergeben.

Dies betreff end wäre jedoch zu bemerken, daß einerseits das in der besagten Lieferung zur Behandlung gekommene Gewässergebiet ein relativ großes ist (4455 km a ) und daß anderseits die Versuche und Druckproben, die teils vor der eigentlichen Inangriffnahme, teils während der Durchführung der Arbeit ein für allemal vorzunehmen waren, viel Zeit in Anspruch genommen haben.

Von den übrigen 13 Lieferungen wird sich nun, bei ständiger Verwendung von 2 bis 3 tüchtigen und eingeübten Zeichnern voraussichtlich eine jede, je nach dem Umfang des zu bearbei-

251 tenden Gewässergebietes, in 8 bis 12 Monaten herstellen lassen, so daß also die komplete Publikation der ,,Tabellarischen Zusammenstellung der Flächeninhalte der Flußgebiete" in etwa 10 Jahren wird zu stände gebracht werden können. Es ließe sieh allerdings dieser Teil der Untersuchung vermittelst entsprechender Vermehrung des Personals in erheblicher Weise beschleunigen, dabei würden jedoch eine gehörige einheitliche Leitung und eine Kontrolle der Arbeiten kaum mehr möglich und mithin unsichere Resultate unausbleiblich sein.

Was ferner die Längenprofile und die Wassermengenmessungen anbelangt, so werden die Dispositionen so getroffen werden müssen, daß beide betreffende Werke je in cirka 10 Lieferungen herausgegeben werden können. Außerdem ist beabsichtigt, hierbei thunlichst die gleiche Reihenfolge, wie sie bei der Herausgabe der Tabellarischen Zusammenstellung der Flächeninhalte befolgt werden wird, einzuhalten. Es wird dieses Verfahren namentlich den Vorteil mit sich bringen, daß die Untersuchung der Wasserverhältnisse gebietsweise zum Abschluß gelangen kann und daß nach Verlauf eines jeden Jahres ein Ganzes bildende und sofort zur Verwendung sich eignende Resultate vorliegen.

An Längenprofilen werden für die gesamte Schweiz, wenn man die bereits aufgenommenen und zur Publikation tauglichen abrechnet, auf Grund einer vorgenommenen Schätzung, mindestens noch 6000 km. aufzunehmen sein. Insofern also der zweite Teil der Untersuchung ebenfalls in 10 Jahren zu Ende gebracht werden soll, müssen Jahr für Jahr im Durchschnitt etwa 600 km. zur Einnivellierung und Verarbeitung gelangen. Es dürfte dies nun unter Verwendung eines Ingenieurs und eines Zeichners möglich sein, wovon der erstere etwa 200 Tage per Jahr auf dem Terrain sich zu bethätigen hätte. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, daß bei solchen Längenprofilen, wo außer der Niederwasserlinie auch der Verlauf des Hoch- und Mittelwassers, sowie der Sohle publiziert werden soll, ein Teil der Aufnahmen durch die Ingenieure des eidgenössischen Oberbauinspektorates besorgt wird.

Zur Vornahme der Wassermengenmessungen müßten, um dieselben auch in 10 Jahren zu erledigen, ebenfalls ein Ingenieur und ein Zeichner angestellt werden. Ersterer könnte in einem Jahr etwa 50 Minimalwassermengen-Bestimmungen und an einigen Hauptpegelstationen die für die
Darstellung der Wassermengenkurven nötigen übrigen Wassermessungen durchführen, wozu auf dem Felde ein Zeitaufwand von rund 100 Tagen erforderlich sein wird.

Bei schwierigeren Hochwassermessungen sollte1 aber der betreffende Ingenieur durch je einen Ingenieur und einen Zeichner des eidgenössischen Oberbauinspektorates unterstützt werden können.

252 Schließlich möchten wir noch ausdrücklich betonen, daß zuerst ·diejenigen Flußgebiete bearbeitet werden sollen, an denen voraussichtlich größere, noch nutzbar zu machende Wasserkräfte vorkommen. Dadurch würde es sich ermöglichen lassen, den dringenderen Teil der Untersuchung in 5 bis 6 Jahren durchzuführen.

C. Kosten der Untersuchung der Wasserverhältnisse.

Anläßlich der Aufstellung des Kostenvoranschlages mußte zunächst darauf Bedacht genommen werden, die einmaligen Kosten von den jährlich wiederkehrenden zu trennen; des weitern wurde hinsichtlich der Klassifizierung und der Gehaltsansätze des mit der Untersuchung zu betrauenden Personals das neue Bundesgesetz betreffend die Besoldung der Beamten des Militärdepartements als Norm angenommen. Es sind jedoch in Anbetracht des Umstandes, daß es sich zumeist um den Eintritt neuer Beamten und ferner um eine Arbeit von beschränkter Dauer handeln wird, im allgemeinen die Minimalbesoldungen in Anschlag gebracht worden. Eine andere hier noch zu erörternde Frage ist die, ob der Bund auch die Meßgehülfen, welche man bei der Aufnahme der Längenprofile und bei der Durchführung der Wassermengenmessungen benötigen wird, bezahlen soll. Indem ohne Zweifel die Resultate der Untersuchung von hohem Interesse auch für die Kantone sein werden, findet der Bundesrat, daß es nicht als unbillig erachtet werden könnte, wenn letztere wenigstens einen Teil der durch die Belohnung der Meßgehülfen entstehenden Kosten, übernehmen würden. Nun ist es erfahrungsgemäß bei allen Aufnahmen von sehr erheblichem Vorteil, wenn einem Ingenieur stetsfort wenigstens ein geschulter und mit allen vorkommenden Arbeiten vertrauter Gehülfe zu Gebote steht; es wird die Aufnahme nicht allein besser geraten. sondern auch leichter und rascher vollzogen werden können. Es dürfte sich mithin empfehlen, sowohl für die Längenprofile als auch für Wassermengenmessungen je einen solchen Gehulfen für die ganze Dauer der Arbeiten auf dem Terrain anzustellen, dagegen alle andern Gehülfen aus der nächsten Umgebung sich zu beschaffen. Bei den Längenprofilen werden in der Regel außer dem ständigen Gehülfen nicht mehr als l--2, bei den Wassermessungen hingegen, je nach den zu überwindenden Schwierigkeiten, kaum mehr als 3--4 Hülfsarbeiter notwendig sein, und ist nun im Kostenvoranschlage von der Voraussetzung ausgegangen worden, daß solche Hülfsarbeiter jeweilig von den betreffenden Kantonen gestellt und auch besoldet werden.

Die Kosten selbst würden sich nun wie folgt gestalten:

253 I. Tabellarische Zusammenstellung der Flächeninhalte.

i. Einmalige Kosten.

a. Publikation von Lieferung l Fr. 4,800 b. Neuanschaffung von Instrumenten (Planimeter) . ,, 125 I. Total der einmaligen Kosten

Fr.

4,925

Fr.

7,000

2. Jahreskosten.

a. Personal: l Zeichner (Techniker III. Klasse) . Fr. 4,000 l Zeichner (V. Klasse) . . . . ,, 3,000 b. Begehungen und Versuche auf dem Terrain : Taggelder, l Zeichner 20 Tage à 15 Fr.

Arbeitslöhne,! MeßgehülfelOTageaS ,, Reisekosten fl . Chemikalien ,, c. Kartenmaterial und Formulare: Specialabdrücke der Siegfriedkarte . Fr.

Formulare für Planimetrierungen und Zusammenstellungen » d. Publikationen: Orientierungskarten Tabellenwerk Graphische Darstellung der Pegelstationen und Durchflußprofile .

Kosten für das Heften

300 50 100 25 ,,

475

,,

315

165 150

Fr. 1,000 ,, 2,200 ,, ,,

1,400 500

^~ I. Total der jährlichen Kosten

*

5 10

' °

Fr. 12,890

u. Darstellung der Gewässer-Längenproflle.

i. Einmalige Kosten.

a. Neuanschaffung von Instrumenten : l Nivellierinstrument l Gefällsmesser fl Nivellierlatten, Meßdraht, Transportkisten, sonstige Geräte

Fr.

T

150

II. Total der einmaligen Kosten

Fr.

450

225 75

254

2. Jahreskosten.

a. Personal : \ Ingenieur (Techniker II. Klasse) . Fr. 4,000 l Zeichner (V. Klasse) . . . . ,, 3,000 b. Aufnahmen auf dem Terrain : Taggelder, l Ingenieur 200 Tage à 10 Arbeitslöhne, l Meßgehülfe 200 Tage a5 Reisekosten Unterhalt der Instrumente und Geräte Bronze-Fixpunkte c. Publikationen : Übersichtskarten Graphische Darstellung der Längenprofile Kosten für das Heften

Fr.

7,000

,,

3,700

,,

2,100

Fr. 2,000 ,, ,, ,, _

1,000 200 100 400

Fr.

200

,, ,,7)

1,500 400 --

II. Total der jährlichen Kosten Fr. 12,800 HL Tabellarische Zusammenstellung der Minimalwassermengen.

4. Einmalige Kosten.

a. Neuanschaffung von Instrumenten : l elektrischer Flügel Fr. 250 l Schiff (zerlegbarer Ponton) . . ,, 400 l Steg (zerlegbar und leicht transportabel) ,, 100 Sonstige Geräte, Transportkisten ,, 100 Fr.

b. Anstalt zur Prüfung der elektrischen Flügel III. Total der einmaligen Kosten

850

,,

4,000

Fr.

4,850

255

S. Jährliche Kosten.

a. Personal : l Ingenieur (Techniker II. Klasse) . Fr. 4,000 l Zeichner (V. Klasse) . . ' . . * 3,000 Fr.

7,000

,,

1,900

b. Aufnahmen auf dem Terrain: Taggelder, l Ingenieur 100 Tage à 10 Fr. 1,000 Arbeitslöhne, l Meßgehülfe 100 Tage à 5 ,, 500 Reisekosten ,, 300 Unterhalt der Instrumente und Geräte _ 100 c. Publikationen : Tabellenwerk Graphische Darstellung von Wassermengenkurven und einzelner typischer Wassermessungen Kosten für das Heften

Fr.

900

,, ,,

500 300

IH. Total der jährlichen Kosten

* 1<7°° Fr. 10,600

IV. Allgemeines.

Jährliche Kosten.

a. Leitung ' der Untersuchung b. Bureaubedürfnisse, Zeichnungsmaterial, Erwerbung von Kartenmaterial Über die angrenzenden Gewässergebiete, litterarische Anschaffungen, Telegramme und Porti

Fr.

,,

IV. Total der jährlichen Kosten Fr.

2,000

500 2,500

Eekapitulation.

i. Einmalige Kosten.

I. Tabellarische Zusammenstellung der Flächeninhalte Fr. 4,925 II. Darstellung der Gewässer-Längenprofile . . . ,, 450 III. Tabellarische Zusammenstellung der Minimalwassermengen ,, 4,850 Total

Fr. 10,225

256 2. Jährliche Kosten.

I. Tabellarische Zusammenstellung der Flächeninhalte Fr. 12,890 II. Darstellung der Gewässer-Längenprofile . . . ,, 12,800 III. Tabellarische Zusammenstellung der Minimalwassermengen ,, 10,600 IV. Allgemeines ,, 2,500 Total Fr. 38,790 Wir erlauben uns somit, den eidgenössischen Räten den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

·9

B e r n , den 4. Juni 1895.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

257

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung der Kredite für die Durchführung einer Untersuchung der Wasserverhältnisse der Schweiz als Grundlage zur Feststellung der noch nutzbar zu machenden Wasserkräfte.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, in Ausführung des Bundesbeschlusses betreffend die Eingabe der Gesellschaft ,,Freilandtt um Monopolisierung der Wasserkräfte, vom 4. April 1895; nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 4. Juni 1895, beschließt: Art. 1. Die Untersuchung der Wasserkräfte der Schweiz, im Sinne des Bundesbeschlusses vom 4. April 1895, ist durch die hydrometrische Abteilung des eidgenössischen Oberbauinspektorates unverzüglich an die Hand zu nehmen und durchzuführen.

Art. 2. Zur Bestreitung der betreffenden Kosten werden folgende Kredite bewilligt: a. einmaliger Kredit von Fr. 10,225 b. Jahreskredite von ,, 38,790 Art. 3. Dieser Beschluß tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Art. 4. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Untersuchung der Wasserverhältnisse der Schweiz. (Vom 4. Juni 1895.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1895

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.06.1895

Date Data Seite

237-257

Page Pagina Ref. No

10 017 077

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