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Schweizerische Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Räte der Eidgenossenschaft sind arn 25. März 1895 zur Fortsetzung der ordentlichen Wintersession zusammengetreten.

Neugewählte Mitglieder sind : a. im N a t i o n a l rat: Herr- K e r n , Heinrich, Bezirksrichter und Kantonsrat, von und in ' Bülach, ,, L o r e t a n , Gustav, Dr. jur., Untersuchungsrichter und Großrat, von Leukerbad, in Leuk: b. i m S t ä n d e r a't: Herr R i t s c h a r d , Johann, Regierungsrat, von Interlaken, in Bern, ,, de K a l b e r m a t t e n , Louis, Großrat, von Reckingen und Sitten, in Sitten.

Im N a t i o n a l r a t eröffnete Herr Präsident Dr. B r e n n er die Session mit folgender Ansprache: Meine Herren Kollegen !

Nach einem ungewöhnlich harten und strengen Winter haben Sie sich zu außerordentlicher Tagung eingefunden, um über eine Reihe dringlicher und spruchreifer Gegenstände Beratung zu pflegen.

Ich heiße Sie herzlich willkommen und gebe der Hoffnung Raum, daß es Ihrer Ausdauer und der weisen Ausnützung der uns zu Gebot stehenden Zeit gelinge, die sich häufende Arbeit wesentlich zu fördern.

Seitdem der Rat sich vertagt, hat der unerbittliche Tod neuerdings zwei langjährige Kollegen abberufen, bei deren nicht unerwartetem Hinscheid uns aufrichtige Trauer und Teilnahme erfüllt hat.

Im Januar dieses Jahres unterlag Hans Anton von Roten seinen schweren Leiden, welche ihn schon in der Dezembersession

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ans Krankenlager gefesselt hatten ; der Todesengel war ihm ein erlösender Bote nach harter Prüfung, welche der Verstorbene mit seltener Seelengröße und großer Ergebung bestanden hat.

Hans Anton von Roten, gebürtig von ßaron, war im Jahre 1826 geboren.

Er studierte die Rechte in München und vollendete seine Ausbildung in seinem Heimatkanton an der Rechtsschule in Sitten.

Seiner Neigung folgend, wandte sich der durch Charakter und solide Kenntnisse ausgezeichnete Mann dem Gebiete der Verwaltung zu. Er bekleidete das Amt eines Gerichtsschreibers und Notars und leistete in der Folge sowohl seiner Heimatgemeinde als Gemeindepräsident, wie auch dem Kanton als Regierungsstatthalter bis au sein Lebensende hervorragende Dienste. In Ausübung seiner verschiedenen Amter war ihm sowohl strenge Rechtlichkeit und natürliche Leutseligkeit in hohem Maße eigen, als auch bekundete er für die materielle Hebung des allgemeinen Wohlstandes große Energie und praktisches Geschick.

In der Verwaltung der Jura-Simplon-Bahn-Gresellschaft vertrat der Verstorbene lange Jahre seinen Heimatkanton und in der militärischen Laufbahn hatte der frühere Hauptmann der Scharfschützen während des deutsch-französischen Krieges als Major des Generalstabs zu funktionieren.

In der Bundesversammlung hat der Verstorbene seinen Heiinatkanton während 31 Jahren vertreten, und zwar kurze Zeit im Ständerat, seit dem Jahre 1864 aber ohne Unterbrechung bis zu seinem Hinschied im Nationalrat.

Zahlreich sind die Kommissionen, in welchen er auf den mannigfachsten Gebieten thätig war. Im Rate selbst beteiligte sich Hans Anton von Roten, wenigstens in den letzten Jahren, nicht sehr häufig an den Diskussionen, doch, wenn es geschah, stets sorgfältig vorbereitet, und in knapper, konziser Form seinen Standpunkt gemessen, aber mit Festigkeit vertretend. Der Verstorbene war ein treuer Sohn seiner Kirche und ist für seine religiösen Überzeugungen stets mannhaft eingetreten, wie er auch aus seiner föderalistischen Denkweise nie ein Hehl gemacht hat. Sein ritterliches und urbaues Wesen, das sich schon in seiner äußerlichen Erscheinung ausprägte, hat ihn indessen stets davor bewahrt, im politischen Widersacher zugleich einen persönlichen Gegner zu erblicken, und sein letzter, an die Kollegen in der Bundesversammlung ohne Unterschied der Parteizugehörigkeit
gerichteter Abschiedsgruß hat beredtes Zeugnis von seinem guten Herzen abgelegt, das stets treu besorgt für das Wohl seines von ihm geliebten Vaterlandes schlug.

Er ruhe, im Frieden ! --

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. Wenige Wochen, nachdem in dem stillen entlegenen Raron die Totenglocken beim Heimgang unseres lieben Kollegen Roten geläutet worden, wurde in Bülach Dr. Friedrich Erhard Scheuchzer von seinen Freunden zur letzten Ruhestätte geleitet. Auch ihm war ein langes, schmerzliches Krankenlager nicht erspart geblieben, bis es ihm vergönnt war, die todesmüden Augen zum letzten Schlafe zu schließen.

Dr. Friedrich Erhard Scheuchzer, gebürtig von Glattfelden im Kanton Zürich, war im Jahre 1828 geboren. Als Jüngling wendete er sich dem Studium der Medizin zu und übte den Beruf eines Arztes anfänglich in seinem Geburtsort, später in Billach während einer längern Reihe von Jahren aus, von seinen Mitbürgern seiner gewissenhaften Pflichterfüllung und seines hülfsbereiten Beistandes wegen sehr geschätzt. Doch mächtig zog ihn, den kampfeslustigen, schlagfertigen Mann, bald das öffentliche Loben an. Er wandte sich der publizistischen Thätigkeit zu, erwarb die Biilacher Wochenzeitung und verstand es, als Redaktor derselben sich bald einen großen Einfluß in den bäuerlichen Kreisen seines Heimatkantons zu sichern. In dieser seiner Zeitung, die ihm bis an sein Lebensende als Sprechsaal diente, verfocht der ungestüme, mit derbem Humor und Witz ausgerüstete Journalist in volkstümlicher Weise die von ihm vertretenen Ideen und gab den Wünschen und Meinungen der Bevölkerung seiner Landesgegend plastischen Ausdruck.

Anfangs der sechziger Jahre wurde Scheuchzer in den Kantonsrat von Zürich gewählt und gesellte sich denjenigen zu, welche auf die demokratische Umgestaltung des Zürcher Gemeinwesens hinarbeiteten, die ihren Abschluß nach langen, erbitterten Kämpfen mit der Annahme einer neuen Verfassung fand, welche der direkten Volksgesetzgebung durch die Einführung neuer Volksrechte Bahn gebrochen hat.

Als Bezirksschulpfleger und langjähriges Mitglied des Bezirksgerichtes genoß Scheuchzer den Ruf eines rechtlich gesinnten Mannes, der ohne Ansehen der Person seines Amtes waltete; und die wirtschaftlichen Interessen seiner Landesgegend, insbesondere auch auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens, vertrat er mit Ausdauer und Zähigkeit.

Im Jahre 1866 wurde ihm von seinen Mitbürgern das Mandat eines Mitgliedes des Nationalrates übertragen und bis aa sein Lebensende stets wieder erneuert.

Als Mitglied vun Kommissionen wurde der Verstorbene insbesondere bei Medizinal-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten beigezogen, Gebiete, in welchen er teils von Beruf, teils aus besonderer

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Neigung wohl bewandert war. Den Gang der politischen Entwicklung des Bundes verfolgte er mit scharfem, kritischem Blick, auch hier seinen demokratischen Anschauungen treu bleibend.

Seine Rede im Rat war kernig und lebhaft. Seine Gedanken pflegte er in origineller Weise zu entwickeln, und Humor und Satire standen ihm dabei wie auch im Privatverkehr reichlich zu Gebote.

Scheuchzer galt im übrigen hier wie in seiner Heimat als ein Mann, der oft seine eigenen Wege ging und sieh einer Parteiparole nur ungerne beugte. Mit den zunehmenden Jahren bemächtigte sich seiner nach den Wahrnehmungen der ihm näherstehenden Freunde eine Bitterkeit und ein reizbares Wesen, welches, gepaart mit schweren Stundeu gemütlicher Depression, ein nur zu deutlicher Vorbote schwerer Krankheit war, welcher der kräftige Mann nach langem Widerstand erlegen ist. Er ist heimgegangen als ein Opfer der Arbeit und des Kampfes, in welchem er wohl öfters geirrt haben mag, aber stets beseelt war von dem Streben, zu Nutz und Frommen des Vaterlandes zu wirken. Die Erde sei ihm leicht !

Meine Herren Kollegen !

Noch liegt mir die schmerzliche Pflicht ob, eines Kollegen des Ständerates zu gedenken.

Friedrich Eggli von Rüthi bei Buren, früheres Mitglied des Nationalrates, seit zehn Jahren Vertreter des Kantons Bern im Ständerat, ist im kräftigsten Mannesalter aus den Reihen der Lebenden geschieden.

In Friedrich Eggli hat nicht nur sein Heimatkanton einen hingebenden und umsichtigen Magistraten, sondern auch die Bundesversammlung einen scharfsichtigen Juristen, und das ganze Land einen anspruchslosen, geraden und maßvollen Volksvertreter verloren, der in sich eine große Summe echt republikanischer Bürgertugenden vereinigte. Ich unterlasse es, in Hinblick auf die berufenen Worte, welche der Vorsitzende des Ständerates sprechen wird, Ihnen über seinen Lebensgang und seine Wirksamkeit nähere Mitteilungen zu machen, sondern begnüge mich damit, auch an dieser Stelle seiner hervorragenden Verdienste urn das engere und weitere Gemeinwesen zu gedenken.

Ich lade Sie ein, sich zum Andenken an die aus unserer Mitte geschiedenen Kollegen von Ihren Sitzen zu erheben.

Meine Herren Kollegen !

Bevor wir zur Tagesordnung übergehen, sei mir noch ein kurzes Wort über eine Kundgebung des Schweizervolkes und der

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Stände bezüglich der von den Räten ausgearbeiteten Vorlage betreffend die Vertretung der Schweiz im Auslande gestattet.

Pas erwähnte Gesetz ist in der Volksabstimmung vom 3. Februav 1895 mit starker Mehrheit des Volkes und der Stände, freilich bei schwacher Beteiligung der Stimmberechtigten, verworfen worden.

Es wäre sicherlich eine irrige Auffassung, diesen Volksentscheid dahin zu deuten, als ob unserm Volk das Verständnis für die Berechtigung und Notwendigkeit der geregelten Vertretung unserer Interessen im Auslande abgehe.

Vielmehr gehen wir wohl nicht fehl in der Annahme, daß einerseits die Neuordnung der Verhältnisse in unserm Gesandtschaftsund Konsulatswesen nicht allgemein als ein dringliches Bedürfnis empfunden wurde und daß anderseits das erlassene Gesetz den Anforderungen der Demokratie nicht genügende Rechnung trug.

Es. wird Aufgabe des Gesetzgebers sein, insofern eine Verschiebung der bestehenden Kompetenzen eintreten soll, die Mitwirkung des Volkes auch auf diesem Gebiete zu erweitern. Inzwischen aber hegen wir zu dem Bundesrat das Zutrauen, daß er nichts versäume, was geeignet sei, das Ansehen und die Interessen unseres Landes und unserer Angehörigen im Ausland zu fördern.

Ich erkläre hiermit die außerordentliche Wintersession als eröffnet.

Im S t ä n d e rat sprach Herr Präsident de T or r e n t e bei der Sessionseröffnung folgendes: Hochgeehrte Herren Ständeräte !

Seit der vergangenen Dezembersession hat sich das Schweizervolk für Verwerfung des Gesetzes betreffend die diplomatische Vertretung der Schweiz im Auslande ausgesprochen. Glücklicherweise wird diese Volksabstimmung keinerlei Veränderung hervorrufen in der Lage der diplomatischen Vertreter der Schweiz irn Auslande.

Nach wie vor werden sie fortfahren, die Interessen unserer ausgewanderten Mitbürger in beiden Weltteilen zu vertreten und zu Ö O verfechten -- bei dieser heikein und oft schweren Mission, umgeben von den einstimmigen Sympathien des Schweizervolkes, das nicht vergißt, daß es keinen Kanton, ja vielleicht keine einzige Gemeinde in unserem Lande giebt, die nicht einige ihrer Angehörigen in der Fremde, jenseits des Océans, haben.

Das Volk hat, das läßt sich nicht bezweifeln, gezeigt, daß es eifersuchtig über seine Rechte wacht, und hat es klar zum Ausdruck gebracht, daß es das mächtige Kontrollmittel über die Arbeit seiner

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Abgeordneten, das es sich durch das Referendum gegeben hat, nicht will schmälern lassen. Aber man ginge irre, wenn man in dieser Volkskundgebung eine gegen unsere diplomatische Vertretung gerichtete feindselige Gesinnung erblicken wollte. Das Solidaritätsgefühl, das alle Angehörigen der Schweizer Nation beseelt, ist kein leeres Wort, und die auf dem heimischen Boden verbliebenen Schweizer werden niemals zugeben, daß die ^Brüder ohne Schutz gelassen werden, die Bricht aufhören, im fernen Lande sich mit der Heimat eins zu fühlen.

Hochgeehrte Herren Ständeräte! Beim Beginn jeder Session liegt uns die schmerzliche Pflicht ob, seit der letzten Tagung der Bundesversammlung uns entrissener Mitglieder gedenken zu müssen.

Die Verluste, die der Nationalrat erlitten hat, kann ich nur andeuten und muß dem Präsidenten desselben die ehrenvolle Aufgabe überlassen, das thatenvolle Lebensbild des Herrn Scheuchzer von Bülach zu umschreiben, des Demokraten, des Verteidigers der Volksrechte, des unabhängigen Charakters, des lebhaften und witzigen Geistes; ebenso dasjenige des Herrn Anton von Roten von Raron, des energischen wallisischen Kämpen, des redlichen, loyalen Charakters, den alle seine Gegner selbst achten mußten, wegen der Aufrichtigkeit seiner Ansichten und des Mutes, womit er sie unter allen Umständen vertrat!

Aber unser Rat ist leider ebensowenig verschont geblieben !

Unser ehemaliger Präsident, Herr Eggli, dem im Laufe der letzten Session eine von allen Kollegen unterzeichnete Adresse unsere Hoffnung ausdrückte, ihn bald wieder auf seinem Sitze unter uns zu sehen, dieser Herr Eggli weilt nicht mehr unter den Lebenden.

In ihm hat der Ständerat eines seiner hervorragendsten Mitglieder verloren und der Kanton Bern einen seiner besten Söhne.

Herr Eggli nahm in seinem Heimatkanton eine wichtige Stellung ein. Auf Grund seiner Leistungen und dank seiner hohen Einsicht, verbunden mit unermüdlicher Schaffenslust und seltener Ausdauer, gelangte er zu den höchsten Ehrenstellen der bernischen Republik. Kaum hatte er als Anwalt seine Thätigkeit begonnen, so entsandte ihn das Vertrauen seiner Mitbürger in den Großen Rat, und hierauf rückte er der Reihe nach in die Stellung eines Staatsanwaltes, eines Mitgliedes des Appellationshofes und schließlich des Regierungsrates vor und präsidierte den Regierungsrat zur
Zeit jener unvergeßlichen Feier des siebenten Centenariums der Gründung der Stadt Bern, einer Feier, die mit solch durchschlagendem Erfolg durchdrang, daß sie noch heute jedem in frischer Erinnerung ist.

212 Besonders werden die Verdienste hervorgehoben, die sich Herr Eggli im Regierungsrat erworben hat als Direktor des Gemeindeund Kirchenwesens; durchdrungen von dem Geiste der Duldung und dem Gefühle der Gerechtigkeit, wurde sein Wirken allseitig geschätzt; -- ebenso sein ausschlaggebender Einfluß bei der Verfassungsrevision, welche von allen Parteien als ein Werk des Fortachrittes und der Versöhnlichkeit gepriesen wird, -- nicht zu vergessen des segensreichen Einflusses, den er auf die Krankenversicherungskasse, jene mächtige Organisation, ausübte, deren Seele er während zwanzig Jahren gewesen ist.

Aber wozu viel Worte machen über die Stellung, die er in seinem Kanton eingenommen hat, nachdem wir ihn ja selber haben kennen lernen, zuerst im Nationalrat als Vertreter des Seelandes von 1866 bis 1878, dann im Ständerat, worin er von 1885 bis zu seinem Tode verblieb.

Wir haben ihn in seinem Wirken geschaut, diesen gewissenhaften Arbeiter, wie er mit seinem klaren Geist und dank seinen eindringenden juristischen Kenntnissen vorurteilslos die brennendsten, schwierigsten Fragen prüfte, mit dem ruhigen, sicheren Urteil eines Mannes, der sich nur von seiner Pflicht und seinem Gewissen leiten läßt.

Die lange leidvolle Krankheit, die ihn uns aus rüstigem Wirken entriß, setzte seine Charakterstärke, seinen eisernen Willen in volles Licht, durch den stoischen Mut, mit dem er sein Leiden ertrug.

Während langen Monaten lieU er unter quälenden Schmerzen nie eine Klage, nie ein Wort der Entmutigung hören! Unter einem kalten, fast strengen Äußern verbarg sich ein goldenes Herz, und die Milde seines Charakters und der Edelsinn seines Geistes eroberten ihm die Zuneigung aller, die ihm nabetraten. Das Andenken an diesen bewährten Patrioten, diesen lautern Staatsmann, diesen wackern und gerechten Menschen wird im Herzen all derer unvergessen bleiben, die das Glück genossen, neben ihm in diesem Saale zu sitzen.

Meine Herren ! ich lade Sie ein, sich von den Sitzen zu erheben zum ehrenden Gedenken der drei uns entrissenen Kollegen.

Hochgeehrte Herren Kollegen ! Unsere Tagung ist kurz bemessen , aber die Traktanden sind nichtsdestoweniger von großer Bedeutung, die Entwürfe über das Aktienstimmrecht und über die Staatsbank liegen zur Beratung bereit. Die Kranken- und Unfallversicherung bleibt auf den Sommer verspart. Die politischen, wirtschaftlichen , socialen Projekte erregen in besonderem Maße das Interesse unseres Volkes.

213 Um eine Verständigung über diese Fragen, welche für die Zukunft unseres Vaterlandes Lebensfragen sind, zu erleichtern, sollte es nicht erlaubt sein, zu fragen, ob man nicht bei Ausarbeitung dieser Entwürfe, welche neue mächtige centralistische Elemente in sich schließen, unter voller-Berücksichtigung des Einheitsstrebens, das sich in gewissen Gebieten geltend macht, darauf bedacht sein sollte, wenigstens teilweise die Unzukömmlichkeiten und die Gefahren einer zu ausschließlichen Centralisation zu vermeiden?

In einem Zeitpunkt, wo in uns umliegenden Ländern, welche bisher viel einheitlicher waren als das unsrige, nach Mitteln gesucht wird, um den aus einer politisch und administrativ zu straff konzentrierten Organisation herrührenden Übelständen abzuhelfen -- sollte es da nicht unsern historischen Überlieferungen und unserer föderalistischen Organisation angemessen sein, den Kantonen in der Vollziehung dieser Gesetze eine gewisse Mitwirkung zu sichern?

Welcher Wert auch diesen Gedanken zukommen möge, wir wissen, daß die eidgenössischen Räte, indem sie au die Beratung dieser schwierigen Probleme herantreten, sich einzig von dem Geiste der Versöhnlichkeit und des weisen Fortschrittes leiten lassen, der in dem patriotischen Gefühl wurzelt, das uns alle erfüllt.

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Bnndesblatt. 47. Jahrg. Bd. II.

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