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95.022

Botschaft über militärische Bauten (Bauprogranun 1995)

vom 20. März 1995

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über militärische Bauten (Bauprogramm 1995) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

20. März 1995

1260

.

.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Villiger Der Bundeskanzler: Couchepin

199S-161

Übersicht Mit der vorliegenden Botschaft über militärische Bauten (Bauprogramm 1995) beantragt der Bundesrat die folgenden Verpflichtungskredite: Fr.

Militärische Bauten - Bauten für die Fliegertruppen - Bauten für die Ausbildung Zusatzkredite - Projektänderungen .

-- Sammelkredit für teuerungsbedingte Mehrkosten Total der Verpflichtungskredite

Fr.

155 730 000

66340000 89390000 3 200 000

1200000 2000000 158930000

Die Zahlungen für diese Bauvorhaben gehen zu Lasten der Rubrik 511.3200.009, Bauten, des Eidgenössischen Mititärdepartementes.

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Verzeichnis der neuen Verpflichtungskredite für militärische Bauten Fr.

Bauten-für die Fliegertruppen - Diverse Militärflugplätze; Bauten für das Kampfflugzeug FA-18 2. Etappe Bauten für die Ausbildung - Luzern/Kriens, Armeeausbildungszentrum {AAL); Bauten für die Ausbildung an den Führungssimulatoren " - Frauenfeld, Waffenplatz; Neubau Ausbildungsgebäude für die Schiessausbildung mit den Panzerhaubitz-Simulatoren (SAPH)

- Brugg,

17000000

14100 000

Waffenplatz;

Ausbau und Sanierung der Kasernenanlagen - St. Luzisteig/GR, Waffenplatz; Sanierung der "Kasernenanlage 2. Etappe ' -- Diverse Waffenplätze; Sammelkredit für die Sanierung von Truppenunterkünften Total militärische Bauten

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66340000

36470 000 11820 000 10 000 000 155 730 000

*

Botschaft I II

Allgemeines Die militärischen Bauten im Armeeleitbild 95

Das Armeeleitbild 95 (BEI 1992 I 850) ist der Bezugsrahmen für die künftige Gestaltung der Armee und enthält insbesondere die folgenden Grundsätze und Rah: menbedingungen für die militärischen Bauten.

Ausbildungsbauten: Die Multifunktionalität der Armee 95 verlangt auch Veränderungen und Anpassungen in der Ausbildung.

Im Bereich der Waffen- und Schiessplätze sind folgende Faktoren massgebend: - Verkürzung der Rekrutenschulen von 17 auf 15 Wochen; - Verlängerung der Unteroffiziersschulen auf sechs Wochen; - Zwei-Jahres-Rhythmus für das Gros der Kurse im Truppenverband; - zentrale Ausbildung der höheren Kader in einem Armee-Ausbildungszentrum; - Realisierung des Projektes «Ausbildungsregionen».

Die Ausbildung 95 hat zur Folge, dass die Belegung der Waffenplätze durch Schulen stark vermindert wird. Dagegen wird die Benützung der Waffenplätze durch Kurse zunehmen. Die Belegung der Waffenplätze wird deshalb im heutigen Rahmen bleiben.

Einzelne Waffenplätze werden künftig aufgrund neuer Bedürfnisse anders genutzt."

Es sind dies; Waffenplatz Bière: Im Rahmen der Armee 95 soll die Einsatzfähigkeit und Mobilität der Infanterie mit Radschützenpanzern wesentlich gesteigert werden. Dieses neue Waffensystem erfordert eine Ausbildung, welche im Rahmen von Umschulungskursen und einer neu zu bildenden mechanisierten Infanterie-Rekrutenschule auf dem Waffenplatz Bière stattfinden wird.

Die Ablieferung der Radschützenpanzer an die Truppe ist ab dem Jahr 1996 vorgesehen.

Waffenplatz Luzern: Der Infanterie-Waffenplatz Luzern wird in das Armee-Ausbildungszentrum Luzern (AAL) für höhere Kader umgewandelt. Hier soll die theoretische Grundausbildung und teilweise Fortbildung der Kader der Truppenkörper und grossen Verbände erfolgen. Das Ausbildungszentrum soll auch zwei Führungssimulatoren für die Stufen Kampfgruppe und Heereseinheit im Areal des Eidgenössischen Zeughauses Kriens beherbergen.

diverse Waffenplätze: Im Rahmen des Konzeptes «Motorisierung Armee 95» ist geplant, die Motorfahrer, der Kategorie Lastwagen weitgehend zentral und einheitlich auszubilden. Als Hauptzentrum ist der Waffenplatz Wangen a. d. A. vorgesehen. Im weiteren werden zusätzlich auf den Waffenplätzen Bremgarten, Payerne, Bière, Frauenfeld, Drognens und Monte Ceneri Motorfahrer ausgebildet. Mit dem Einsatz von Fahrsimula-

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toren an diesen Ausbildungsstandorten wird künftig die Benützung des öffentlichen Strassennetzes zu Fahrschulzwecken mit schweren Motorfahrzeugen erheblich abnehmen.

Der Ausbildungsbedarf der Armee 95 muss grundsätzlich mit der heute vorhandenen Ausbildungsinfrastruktur gedeckt werden. Dies bedingt folgende Massnahmen: -

optimale Belegung und Auslastung der Plätze und Einrichtungen; professionelle Unterstützung der Truppe in der Ausbildung; abgestimmter Mitteleinsatz im Bereich der Waffen- und Schiessplätze; schrittweise Verbesserang der Ausbildungsinfrastruktur;

- Abstimmung auf die Umwelt.

Die wichtigste Massnahme, um diese gesteckten Ziele zu erreichen, wird die Bildung von Ausbildungsregionen sein.

Es ist beabsichtigt, vier Ausbildungsregionen entsprechend den Armeekorps-Grenzen auszubauen, so dass. diesen Verbänden eine grösstmögliche Autonomie in der Ausbildung ermöglicht wird.

Die Prioritäten für die künftigen Bauvorhaben liegen in folgenden Bereichen: - Neu- und Umbauten fìlr den Einsatz von Simulatoren; - Sanierung von veralteten Kasernen und Truppenunterkünften;

- Ausbau der Schiess- und Ausbildungsplätze im Rahmen der Ausbildungsregionen.

Liquidation von obsoleten Anlagen und Objekten: Mit der Reorganisation der Armee 95 beginnt für das EMD die grösste Rückbauphase von Anlagen und Objekten aller Zeiten. Allein im Bereich der Kampf- und Führungsbauten werden rund 13 000 Objekte «ausgemustert». Dazu kommen verschiedene Flugplätze und zahlreiche Bauten der Logistik.

Dieser Rückbau stellt für das EMD eine in diesem Ausmasse neue Herausforderung dar. Aus diesem Grunde hat die Geschäftsleitung EMD eine Projektgruppe eingesetzt, welche die Probleme der Liquidation organisatorisch und sachlich lösen soll.

Liquidation kann für das EMD sowohl «verkaufen» als auch «abbrechen» bedeuten. Beim Verkauf ist auf berechtigte Interessen der zivilen Departemente, der Kantone, Gemeinden und Privaten Rücksicht zu nehmen. Beim Abbruch sind dagegen primär organisatorische, finanzielle und ökologische Aspekte zu beachten. Ganz allgemein stellt sich aber auch die Frage, wieweit kulturell- und militärisch wertvolle Bauten vom Abbruch verschont und erhalten werden sollen.

Entsprechende Erhebungen sind in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten aus dem Departement des Innern im Garige. Die Arbeiten sind bei den "Parlamentariern, den Kantonen, der Fachwelt und den militärhistorischen Vereinigungen bereits auf ein beachtliches Echo gestossen. Es zeigt sich, dass die Erhaltung ausgewählter Objekte als Zeugen der Geschichte für die Nachwelt wichtig ist. Ihr Unterhalt wird allerdings nicht zum Nulltarif zu haben sein, weshalb in zukünftigen Budgets des Bundes auch für diesen Zweck finanzielle Mittel nötig werden.

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Finanzielle Rahmenbedingungen für die militärischen Bauten

Der Anteil Bauten an den militärischen Investitionen ist weiterhin rückläufig. Die noch anfangs Jahr geplante Gesamtsumme für militärische Bauten von 295 Millionen Franken wird mit dem nun beantragten Bauprogramm 95 (158,9 Mio. Fr.) und

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dem Bauvoranschlag 1995 (111,8 Mio. Fr.) um 24,3 Millionen Franken tiefer ausfallen.

Der massive Abbau ist eine direkte Folge des gekürzten Zahlungskredites für das Jahr 1995 von 290 auf 280 Millionen Franken. Die anbegehrten Projekte entsprechen deshalb nur einem Teil der ausgewiesenen Baubedürfnisse.

Die Prioritätensetzung wird auch in der künftigen Investitionsplanung für EMDBauten zwingend nötig sein.

Damit die nötigsten Baubedürfnisse im Rahmen der Armee 95 realisiert werden können, bedarf es für neue Investitionen in den nächsten Jahren jährlich rund 300 Millionen Franken an neuen Verpflichtungskrediten.

Investitionen für Militärbauten (in Millionen Franken)

400-

370

350 -

300-

260

250-

195

200-

K30-

150

100-

l CM

67

78

148

128

159

66 B

1--

II

0· 1990

1991

1992

1993

1994

1995

Bauprogramm Bauvoranschlag

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Schwerpunkte und Hauptvorhaben

Mit dem Bauprogramm 1995 werden Verpflichtungskredite in der Höhe von 158,93 Millionen Franken beantragt.

Diese Summe gliedert sich auf in fünf Bauvorhaben für militärische Bauten und Anlagen, einen Sammelkredit für die Sanierung von Truppenunterkünften, einen Zusatzkredit für Bauerschwernisse und Projektänderungen sowie einen Sammelkredit für teuerungsbedingte- Mehrkosten.

50 Bundesblatt 147. Jahrgang. Bd. II

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Aufteilung der Investitionen im Bauprogramm 1995:

36,7%

19,6%

,41,7%

H Zusatzkredite · D Einbau Simulatoren D Sanierung Kasernen ! Bauten FA-i 8

2,0%

Der HauptanteJl des Bauprogrammes 1995 wird für Bauten der Ausbildung mit 89,39 Millionen Franken verwendet.

Davon fallen rund 58,29 Millionen Franken für Kasernensanierungen, insbesondere auf den Waffenplätzen Brugg und St. Luzisteîg an und ca 31,1 Millionen Franken für die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten, d. h, für den Bau von Gebäuden für Simulatoren in Kriens für die Führungsausbildung sowie in Frauenfeld für die Schiessausbildung. Die Investitionen für Simulatoren können als indirekte Beiträge an den Umweltschutz gerechnet werden, wenn man in Betracht zieht, dass mit der Simulatoren-Ausbildung auf unzählige «Scharfschiessübungen» und auf Manöverübungen mit grossen Verbänden weitgehend verzichtet werden kann.

Als Folge der Beschaffung des neuen Kampfflugzeuges FA-18 müssen mit der 2. Bauetappe 66,34 Millionen Franken für Strukturanpassungen, hauptsächlich auf den Militärflugplatz-Betrieben Interlaken und Buochs, investiert werden.

Im weiteren enthält das Bauprogramm einen Zusatzkredit von 1,2 Millionen Franken für das mit dem Bauprogramm 90 bewilligte Projekt «Bau von Kasernen- und Ausbildungsanlagen auf dem Waffenplatz Airolo». Der Zusatzkredit wird mit Bauerschwernissen und zwingenden, kleineren Projektänderungen begründet.

Für teuerungsbedingte Mehrkosten und insbesondere für die Auswirkungen von der Umstellung der Warenumsatzsteuer zur Mehrwertsteuer wird ein Sammelkredit von 2 Millionen Franken benötigt. Trotz stark gesunkenem Baukosten-Index in den Jahren 1991-1993 fallen nach wie. vor Baukostenteuerungen für früher bewilligte Bauten mit Kostenschätzungen aus den Jahren 1988 und 1989 an.

2 21 211

Militärische Bauten Bauten für die Fliegertruppen Diverse Militärflugplätze; Bauten für das Kampfflugzeug FÀ-1S 2. Etappe

211.1

Zusammenfassung

(66 340 000 Fr.)

Die Einführung von 34 Kampfflugzeugen des Typs FA-1S (gemäss Rüstungsprogramm 1992 vom 18. Dez. 1991, BBl 1992 / 683) hat bauliche Anpassungen auf bestehenden Militärflugplätzen von insgesamt 250 Millionen Franken zur Folge.

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Mit dem Bauprogramm 1994 wurde die erste Bauetappe mit einem Kostenrahmen von 62,35 Millionen Franken ausgelöst. Damit können auf dem Militärflugplatz Payerne ein Simulatorgebäude fiir die Pilotenausbildung und acht Einstellzellen für die Bereitstellung der neuen Flugzeuge realisiert werden.

Im Rahmen des nun vorliegenden Bauprogrammes 1995 wird die zweite Bauetappe mit einem Kostenaufwand von total 66,34 Millionen Franken beantragt Ziel dieser Bauetappe ist es, bauliche Anpassungen an den "Werkstätten auf den Flugplätzen Interlaken und Buochs-Ennetbürgen für den Flugzeugunterhalt am FA-18 vorzunehmen.

Zusätzlich müssen bauliche Anpassungen auf den fünf Militärflugplätzen Payerne, Sion, Meiringen, Dübendorf und Emmen vorgenommen werden, die fiir den Betrieb mit FA-18 notwendig sind. Weitere Anpassungen auf den beiden Flugplätzen Mollis und Turtmann werden durch die Umstationierung von TIGER Kampfflugzeugen nötig.

Mit der dritten und letzten Bauetappe soll dann mit einem Kostenaufwand von 116,8 Millionen Franken der Militärflugplatz Meiringen .ausgebaut werden.

211.2

Ausgangstage

Zeitlicher Ablauf der FA-18-Beschaffung:

- Anlieferung der Flugzeugbaugruppen aus den USA -

Herbst 1995

bis Herbst 1996 Endmontage der Flugzeuge im Eidgenössischen FlugHerbst 1995 zeugwerk Emmen bis Herbst 1999 Ablieferung des Logistik-Materials Frühjahr 1995 bis · ca. Sommer 1998 Ablieferung der Flugzeuge an die Truppe Beginn 1997 bis Ende 1999 Beginn der Pilotenausbildung mit Simulatoren Frühjahr 1997 Operationelle Bereitschaft der 1. FA-18-Kampfstaffel Ende 1997

Konzept für den Unterhalt und Betrieb des FA-18: Die Reorganisation des EMD hat Auswirkungen auf das Unterhaltskonzept des FA-18 Kampfflugzeuges. Da die definitiven Standortentscheide im Bereich Unterhalt (Materialkompetenzzentren und dezentrale Serviceeinheiten) noch nicht gefällt sind, bleibt ein Teil des Bauvorhabens noch offen.

Bezüglich der vorliegenden zweiten Bauetappe stehen die Aufgabenbereiche der Standorte Emmen, Buochs und Interlaken im Vordergrund. Eine Zuordnung der Unterhaltsarbeiten am System FA-18 kann zur Zeit aber noch nicht vorgenommen werden.

Damit trotz der momentanen Unsicherheit in der Standortfrage die rechtzeitige Realisierung der Infrastrukturanpassungen für den Unterhalt am System FA-18 sichergestellt werden kann, werden alle Projektteile im Verpflichtungskredit belassen.

Nach den definitiven Standortentscheiden, ist die Detailplanung entsprechend anzupassen. Der Kredit für die Ausführungen wird dann, nach Vorliegen des angepassten Ausführungsprojektes, durch das EMD freigegeben.

Je nach Entscheid, ist nach heutiger Abschätzung eine Kostenreduktion von ca 3,2 Millionen Franken zu erwarten.

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Die beantragten baulichen Anpassungen des zum Militärflugplatz Buochs gehörenden Triebwerkprüfstandes Ennetmoos sind vom hängigen Entscheid nicht betroffen. Ihre rechtzeitige Realisierung ist eine Voraussetzung für eine termingemässe Unterhaltsbereitschaft an den FA-18-Triebwerken, Entsprechend dem Einsatzkonzept werden FA-18 Kampfflugzeuge auf den Militärflugplätzen Payerne, Sion und Meiringen stationiert. Für Ausbildungszwecke, zum Erreichen der Trainings- und Unterhaltsbasen, fliegen FA-18 Kampfflugzeuge auch die Flugplätze Diibendorf und Emmen an. Als Folge der Stationierung der neuen Kampfflugzeuge auf den erwähnten Kriegsflugplätzen müssen je eine TIGER-Staffel auf die Militärflugplätze Mollis und Turtmann umstationiert werden.

211.3

Begründung der Bauvorhaben und Beschreibung der Bauprojekte 211.31 Interlaken, Militärflugplatz-Betrieb;

Um- und Anbauten an den Unterhaltswerkstätten: Zu den Hauptaufgaben des Betriebes Interlaken gehört der Unterhalt der Flugzeugelektronik.

Durch die Ausmusterung der HUNTER-Flotte ergibt sich ein neu nutzbares Raumangebot. Die baulichen Massnahmen beschränken sich deshalb auf die Anpassung der bestehenden Gebäudestruktur und einen Anbau an das Elektronik-Bürogebäude.

Teilaufnahme vom Areal des Militärflugplatz-Betriebes Interlaken

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Legende: 1 Maschinenhaus und KOPAL-Prüfanlage 2 Elektronik-Werkstattgebäude 3 Montagehalle für die Revision der Flugzeuge 4 Werkstattgebäude für den Flugzeugunterhalt 5 Fahrzeugeinstellhalle

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Zu den wesentlichen Kostenfaktoren gehört jedoch die Bereitstellung der erforderlichen Betriebseinrichtungen und die Nachrüstung der haüstechnischen Anlagen.

Mit der Anpassung der Gebäude an das neue Raumprogramm sollen die geltenden Vorschriften betreffend Luftreinhalteverordnung, Energieverbrauch und Sicherheit am Arbeitsplatz erfüllt werden. Darüber hinaus sollen konstruktive Mängel behoben werden, um die Voraussetzung für einen kostengünstigen Gebäudeunterhalt zu schaffen.

Ebenso soll den strukturellen Veränderungen, bedingt durch die neuen Technologien mit der Einführung des FA-18, Rechnung getragen werden.

Das Bauprogramm umfasst folgende Teilvorhaben auf dem Flugplatz Interlaken: Maschinenhaus und KOPAL-Prüfanlage Im Maschinenhaus befinden sich die Installationen für die Druckluft- und Stromversorgung sowie die KOPAL-Prüfanlage (Kabinenkonditionierungs-Prüfanlage).

Für die Funktion der neuen Prüfbänke und Testsysteme sind grosse Luftmengen mit hohem Druck und eine ausreichende Stromversorgung erforderlich. Die Installationen der neuen Kompressorenanlage, der Transformatorenanlage für die Stromversorgung sowie der KOPAL-Anlage für das Flugzeug FA-18 sollen in einer Erweiterung des Maschinenhauses untergebracht werden.

Elektronik-Werkstattgebäude Die Gesamtheit der Flügzeugelektronik, auch Avionik genannt, wird mit der neuen Testanlage HMU (Hot Mock Up) geprüft. Einzelne Geräte werden in dieses Testsystem eingebaut, betrieben und geprüft. Diese Testanlage soll in den Räumen der heutigen Elektronik-Lehrwerkstatt eingerichtet werden.

Elektronik-Bürogebäude Im geplanten Anbau sollen die Elektronik-Lehrwerkstatt, die Elektrogeräte-Werkstatt sowie die Büros für acht Avionik-Sachbearbeiter untergebracht werden.

Triebwerkprüfstand Der Priifstand für das HUNTER-Triebwerk soll entfernt werden. Der dadurch verfügbare Raum soll unter Beibehaltung der bestehenden Schallschutzeinrichtungen für die Installation lärmintensiver Hydraulik-Testanlagen umgenutzt werden.

Halle l Aus betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen sollen fachlich verwandte Werkstätten in den beiden Bereichen Hyo"raulik und Mechanik zusammengefasst werden.

Gleichzeitig soll eine Sanierung der Garderobe und der sanitären Anlagen erfolgen.

Die Ausmasse der Halle l werden durch diese Anpassungs- und Ergänzungsarbeiten nicht verändert.
Galvanikgebäude Die Verlegung der Akkumulatorenwerkstatt vom Hauptgebäude in das Galvanikgebäude ist Bestandteil der Strukturbereinigung. Das Galvanikgebäude verfügt über die erforderlichen Einrichtungen für den Gewässerschutz.

Anlage Eine klassifizierte Anlage im Berner Oberland wird durch die Kriegsmaterialverwaltung und das Bundesamt für Militärflugplätze (BAMF) genutzt. Das BAMF 1269

betreibt in dieser Anlage die Fachwerkstatt für den Unterhalt aller für die Treibstoffversorgung benötigten Gerate und Vorrichtungen für die Flugzeuge TIGER, MIRAGE und künftig für das neue Kampfflugzeug FA-18. Die baulichen Massnahmen beinhalten eine umfangreiche Anpassung der Elektroanlagen, der Klima- und Lüftungsanlagen, der Kühlwasserversorgung und der Druckluftversorgung.

211.32 Buochs, Militärflugplatz-Betrieb; Um- und Anbauten an den Unterhaltswerkstätten: Der Flugplatzbetrieb Buochs-Ennetbürgen erhält mit den neuen Kampfflugzeugen zusätzliche Aufgaben für den Unterhalt der Triebwerke des FA-18. Zur Bewältigung der neuen Aufgaben ist eine Restrukturierung der Werkstattbereiche notwendig.

Mit den Bundesbeschlüssen vom 28. September 1983 (BB1 1983 III 1087) und 19. Dezember 1985 (BB11985 l 77) wurden die erste und zweite Etappe der Sanierung und Erweiterung der Werkstätten in Buochs bewilligt und vollzogen. Davon nicht betroffen blieben die Elektro- und Elektronikwerkstätten, die unter prekären Platzverhältnissen leiden und in verschiedenen Gebäuden untergebracht sind. Deren Zusammenfassung und Restrukturierung war ursprünglich in einer dritten Sanierungsetappe vorgesehen.

Teilaufnahme vom Areal des Militärflugplatz-Betriebes Buochs

Legende: 1 Werkstatt für die Oberflächenbehandlung der Flugzeuge 2 Werkstatt für die Prüfung der Triebwerke 3 Mechanische Werkstatt 4 Lenkwaffen-Werkstattgebäude 5 Avionikgebäude 6 Flugzeughalle l 7 Personalrestaurant

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Infolge Ausmusterung der HUNTER per Ende 1994 kann die bestehende Flugzeughalle 2 als Einstellhalle für Schneeräumungsfahrzeuge umgenutzt werden. Dem Betrieb Buochs-Ennetbürgen ist die Triebwerkprüfanlage Ennetmoos angegliedert.

Einer der vier vorhandenen Prüfstände soll für das Triebwerk FA-18 angepasst werden. Mit dem Umbau werden gleichzeitig die Anforderungen der Lärmschutzverordnung erfüllt.

Das Bauprogramm auf dem Flugplatz Buochs-Ennetbürgen umfasst Um- und Anbauten an Objekten gemäss nachfolgender Unterteilung:

Flugzeughalle l Die Halle l wurde 1939 erbaut und diente als Flugzeugeinstellhalle. Heute dient sie als Werkhalle für die Unterhaltsarbeiten am Flugzeug MIRAGE. Die an diese Halle angegliederten Bauten sind veraltet und weisen ungünstige Grundrisse auf.

Mit dem Teilprojekt Halle l werden zeitgemässe Werkstätten mit den Nebenräumen eingerichtet. Die Anbauten mit unzureichenden Grundrissen und mangelhafter Bausubstanz werden ersetzt und bieten Platz für die Einrichtung der Elektronikwerkstätten. Für die Elektronik-Sachbearbeiter werden neu in der Halle l angepasste Büros erstellt. In den Werkstatträumen werden zwei Elektro-Werkstätten zusammengeführt, ebenso zwei Betriebsteile in einer Elektronik-Werkstatt vereinigt. Die Bauten werden behindertengerecht gebaut, um einer lange gehegten Forderung zu entsprechen. Der Energiehaushalt wird optimiert. Mit minimaler Landbeanspruchung wird ein auf die Ökologie abgestimmter Industriebau erstellt.

Halle 2 Die Halle 2 stammt aus dem Jahr 1939. Sie diente als Flugbetriebshalle, in welcher auch Reparaturen und Revisionsarbeiten an verschiedenen Flugzeugtypen ausgeführt wurden. Die Ingenieure stellten Mängel an der Statik des Gebäudes fest.

Das Teilprojekt Halle 2 sieht in erster Priorität die Sicherung der Halle gegen Einsturz unter Schneelast vor. Dies ist durch den Einbau einer Stützreihe in der Halle vorgesehen.

Vorgesehene Massnahmen: Unterbringen des Platzdienstdepots. Die baulichen Anpassungen sollen verschiedene Nutzungen ermöglichen, für die häufig Hallenraum gesucht wird. So z. B. als Lagerraum für FA-18-Bestandteile bis zur Auslieferung aller-Flugzeuge oder als Instruktionsraum für die Fernspäherkompagnie während den Trainingskursen in Buochs. In speziellen Fällen können Teile der Halle als Einstellplaz für Flugzeuge weiterverwendet werden.

Avionikgebäude Das Avionikgebäude wurde mit der Einführung des Flugzeuges MIRAGE erstellt und auf dessen Bedürfnisse abgestimmt. Im Laufe der Jahre wurde speziell das Untergeschoss an neue Radarsysteme angepasst. Der letzte Umbau im Erdgeschoss diente dem Bereitstellen der Infrastruktur für das Radarwarnsystem für die Flugzeuge TIGER und MIRAGE.

Durch den Verzichtentscheid für den Erdkampf, das heisst Liquidation der Lenkwaffen MAVERICK, werden die Klimaräume in der Lenkwaffenwerkstatt stark entlastet.

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Da diese Klimaräume einen besseren Standard aufweisen als der Klimaraum im Elektronikgebäude, wird der Klimaraum des Elektronik-Gebäudes aufgehoben und die Arbeitsplätze in den Lenkwaffenklimaraum verlegt.

Der freiwerdende Raum im Obergeschoss des Elektronikgebäudes wird für die Flugsteuerungswerkstatt hergerichtet. Anschliessend wird die Flugsteuerungswerkstatt von der Halle l in das Elektronikgebäude verlegt.

Lenkwaffen-Werkstattgebäude Der Unterhalt der Luft-Luft-Lenkwaffe AMRAAM des FA-18 bedingt eine Erweiterung im Elektronik-Werkstattbereich. Mit der Umstrukturierung werden die Bereiche Flugsteuerung und Flugzeugradargeräte zusammengelegt und damit die Arbeitsabläufe optimiert.

Lenkwaffen-Prüfstand Die aus sicherheitstechnischen Gründen im bestehenden Flugzeugunterstand untergebrachte Lenkwaffenprüfstelle benötigt für die Prüfung der neuen Luft-Luft-Lenkwaffen AMRAAM des FA-18 nur eine geringfügige Anpassung.

Triebwerkprüfstand Ennetmoos Im Gelände des Prüfstandes Ennetmoos werden die Motoren und Triebwerke aller in der Schweizer Armee eingesetzten Flugzeuge und Helikopter geprüft. Im Hauptgebäude sind vier Prüfstände installiert. Diese sind seit der Erstellung vor über 50 Jahren in mehreren Umbauetappen den jeweils aktuellen Bedürfnissen angepasst worden.

Der letzte Umbau wurde ausgeführt, um das Triebwerk MAKILA mit einer Wasserbremse als Widerstand zu prüfen. Durch die Beschaffung des FA-18 drängt sich erneut ein Umbau auf.

Der Umbau sieht folgendes vor: - Einrichten des Triebwerk-Prüfstandes für das umweltgerechte Ausführen der Prüfläufe.

- Einbau eines Vorbereitungsraumes mit den entsprechenden Verladerampen für die Prüfstände.

- Einbau einer Trafostation im Eingangsbereich des Hauptgebäudes, - Neugestaltung der Eingangspartie und Schaffung eines Sitzungsraumes sowie eines zusätzlichen Büros.

Je nach Ausgang der Entscheide im Projekt «Industriepotential» sind wie bereits erwähnt, die oben aufgeführten Bereiche Lenkwaffen, Radar und Avionik betroffen.

211.33 Diverse Bauten und Anpassungen auf verschiedenen Flugplätzen: Anpassungen in Montagehallen auf diversen Flugplätzen Damit auch auf den Trainingsflugplätzen kleinere Störungen behoben und Reparaturen am Flugzeug FA-18 ausgeführt werden können, sind in den Montagehallen auf den Flugplätzen Payerne, Sion, Meiringen und Diibendorf
Reparatur-Standplätze einzurichten. Es geht dabei vor allem um die Installation der speziellen Stromanschlüsse und die Bereitstellung eines leistungsfähigen Kühlluftsystems für die Flugzeugelektronik. Die Kühlluft wird mit Aggregaten erzeugt und mittels Verbindungsrohrsystem zum Flugzeug geleitet. Die Kühlluft wird immer dann benötigt, wenn

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·3=

die Elektronik im Flugzeug zu Prüfzwecken mit Fremdstrom betrieben wird und der bei laufendem Triebwerk erzeugte Kühlluftstrom nicht zur Verfügung steht.

Die Halle 4 auf dem Flugplatz Payerne weist zum Aufstellen der Kampfflugzeuge eine ungenügende'Hallentiefe auf. Die Einrichtung von drei FA-18 Reparaturplätzen erfordert eine Hallenverbreiterung von vier Metern. Die Einrichtung der Reparaturstandplätze für den FA-18 erfordert im Betrieb Payerne eine Umdisposition der bestehenden Infrastruktur.

Anpassung der Standlaufgebäude auf den Flugplätzen Sion, Meiringen, Diibendorf Zur Vermeidung von Lärmimmissionen bei Triebwerkstandläufen wurden auf den Flugplätzen mit Unterhaltsbetrieben Mitte der siebziger Jahre Standlaufgebäude gebaut. Sie sind so dimensioniert und schalüsoliert, dass ein Flugzeug darin Platz findet und dessen Triebwerk bei voller Leistung geprüft werden kann, ohne dass starker Lärm nach aussen dringt.

Gemäss Abklärung der Umweltverträglichkeit liegen die zu erwartenden Emmissionen an Lärm und Abgasen von FA-18-Standläufen deutlich über den bisher erzeugten Werten. Da sich nach bald zwanzigjährigem Betrieb dieser Anlagen grössere Unterhaltsarbeiten an der Schallisolation aufdrängen, soll gleichzeitig der Schallschutz entsprechend den heutigen technischen Möglichkeiten verbessert werden.

Die gesetzlich festgelegten Grenzwerte können damit eingehalten werden.

- Munitionsmagazine auf den Flugplätzen Payerne und Sion ' Die auf den Kriegsflugplätzen bestehenden, erdüberdeckten Munitionsmagazine eignen sich wegen dem zu schmalen Eingang nicht für die Lagerung der 5 m langen Container mit je vier Luft-Luft-Lenkwaffen des FA-18. Dieser Mangel lässt sich durch den Einbau eines zusätzlichen stirnseitigen Eingangs beheben. Auf diese Weise wird es möglich, die für den Flugplatz Payerne bestimmten LuftLuft-Lenkwaffen in vier bestehenden, mit einem neuen Zugang verbesserten Munitionsmagazinen unterzubringen.

Das dem Flugplatz Sion zugeordnete Munitionsmagazin mit zwei separaten Kammern liegt weit ausserhalb des Flugplatzareals. Die Distanz ist zu gross für die Erstellung einer raschen Einsatzbereitschaft. Aus diesem Grund wird auf den Umbau der beiden Munitionskammern verzichtet und eine Lösung näher am Kampfflugzeug bevorzugt. Auf dem Flugplatzareal sollen deshalb zwei kleine, erdüberdeckte
Munitionsmagazine neu erstellt werden. Für den Bau dieser Magazine ist EMD-intern eine sicherheitstechnische Überprüfung erfolgt. Dabei wurde festgehalten, dass keine Erschwernisse zu erwarten sind. Die Stellungnahme des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft zum Bericht über die sicherheitstechnische Überprüfung steht noch aus. Die Realisierung kann nur erfolgen, wenn diese Beurteilung positiv ausfällt.

- Anpassung der Flugplatzkommandoposten Fayerne, Sion, Meiringen.

Die Flugplatzkommandoposten weisen einen unterschiedlichen Ausbaustandard auf, nachdem die aus den sechziger Jahren stammenden Anlagen nur an einzelnen Standorten modernisiert werden konnten.

Da ein einheitlicher Ausbaustandard der Flugplatzkommandoposten unabdingbare Voraussetzung für eine optimale Einsatzplanung und Befehlsgebung ist, sollen die Kommandoposten auf den mit FA-18 Kampfflugzeugen belegten Militärflugplätzen Payerne, Sion und Meiringen entsprechend angepasst werden.

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- Verstärkung der Rollstrassen und der Schachtabdeckungen Infolge des höheren Gesamtgewichtes des FA-18 müssen zu schwach dimensionierte Beläge auf häufig benutzten Rollstrassen der Flugplätze Payerne, Sion und Meiringen verstärkt werden. Ebenfalls müssen auf fünf Flugplätzen tiberrollbare Schachtabdeckungen ersetzt werden.

-

Kabelfanganlagen Aus Gründen der Sicherheit benötigt das Flugzeug FA-18 für den Notfall beim Landen eine Kabelfanganlage an Stelle der bisher verwendeten Fangnetze. Beurteilt der Pilot die Ausrollstrecke beim Aufsetzen als zu kurz, fährt er den Fanghaken aus und lässt sich durch das über die Piste gespannte, ausziehbare Fangkabel abbremsen.

Notlandung eines Kampfflugzeuges mit einer Kabelfanganlage

Der Aufwand für den Einbau solcher Kabelfanganlagen auf den Pisten hängt von der Nutzung des Flugplatzes ab. Auf dem zivil und militärisch genutzen Flugplatz Sion muss gemäss Forderung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt zu wesentlich höheren Kosten eine in der Piste versenkbare Kabelfanganlage erstellt werden. Die versenkbare Kabelfanganlage kann von zivilen, meist leichteren Flugzeugen, gefahrlos überrollt werden. Die Standardanlage, bei der das Kabel einige Zentimeter über dem Boden liegt, stellt für Zivilflugzeuge und für militärische Propellefflugzeuge ein Unfallrisiko dar.

Die Flugplätze Emmen, Meiringen und Diibendorf hingegen erhalten Standardkabelfanganlagen, die für den militärischen Jet-Flugbetrieb genügen. Auf dem Flugplatz Dübendorf ist infolge des grossen Leichtflugzeugverkehrs auf der einen Pistenseite der Einbau einer versenkbaren Kabelfanganlage geplant. Auf dem

1274

Flugplatz Meiringen ist auf einer Pistenseite aus dem gleichen Grund anstelle einer versenkbaren Kabelfanganlage und als billigere Lösung der Bau eines kurzen Verbindungsrollweges zwischen Piste und Parallelrollstrasse vorgesehen.

- Anpassungen in Flugzeugunterständen auf den Flugplätzen Sion und Meiringen Wie schon mit der 1. Etappe auf dem Flugplatz Payerne müssen die Unterstände auf den beiden anderen FA-18-Kriegsflugplätzen Sion und Meiringen an die Bedürfnisse des FA-18-Betriebes angepasst werden. Es handelt sich dabei um Anpassungen in den beiden Flugzeugunterständen auf dem Flugplatz Sion sowie um zwei Alarmunterstände auf dem Flugplatz Meiringen, wie sie für die Ausführung von Reparaturen und die Flugzeugbereitstellung benötigt werden.

- Bodenanschlüsse auf dem Bereitstellungsplatz Halle 5, Flugplatz Payerne Die Ausbildung der FHegerbodentruppen am FA-18 erfolgt während der Rekrutenschule auf dem Flugplatz Payerne in der Ausbildungshalle 5. Auf dem Platz vor der Halle lernen die Fliegersoldaten das rputinemässige Bereitstellen der Flugzeuge.

Da die FA-18 Kampfflugzeuge an allen Standorten auf festinstallierten Elektroanschlüssen basieren und -deshalb keine mobilen Aggregate zur Verfügung stehen, müssen die sechs Flugzeugstandplätze der Fliegerrekrutenschule mit den erforderlichen Stromanschlüssen ausgerüstet werden. Die zti erstellenden drei Bodenanschlussschächte versorgen Standplätze und sind überdies auch für die Stromversorgung der MIRAGE-Kampfflugzeuge verwendbar.

- Anpassung des Hochspannungsnetzes auf dem Flugplatz Sion

Die freistehenden, leicht zugänglichen Elektro-Schaltstationen auf dem Flugplatz Sion stellen wegen ihrer Verletzlichkeit für den Betrieb und den Einsatz von FA-18 Kampfflugzeugen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Es ist beabsichtigt, die beiden Schaltstationen im Rahmen des FA-18-Bauprogramms an einen weniger gefährdeten Standort zu versetzen.

- Anpassungen für den Betrieb mit TIGER-Kampfflugzeugen Als Folge der Einführung und Stationierung der neuen FA-18 Kampfflugzeuge auf den Militärflugplätzen Payerne, Sion und Meiringen müssen je eine TIGERStaffel von diesen Flugplätzen auf die bisher mit HUNTERN belegten Flugplätze Mollis und Turtmann umstationiert werden.

Die für den TIGER-Betrieb auf dem Flugplatz Mollis notwendigen Anpassungen beschränken sich auf Nachrüstungen der technischen Einrichtungen in drei Flugzeugunterständen, den Bau eines neuen Kompensierplatzes für die Justierung der Navigationsinstrumente sowie die Installation von Anflugwinkelgeräten.

Auf dem Flugplatz Turtmann konzentrieren sich die für den TIGER-Betrieb notwendigen baulichen Massnahmen auf den Bau von vier Flugzeuganlassplätzen mit zwei Unterständen sowie auf die Anpassung der technischen Einrichtungen in der Flugzeugkaverne. Beim TIGER-Flugbetrieb werden die Einsatzflugzeuge mit Schleppern auf die Anlassplätze gezogen, wo ihre. Trieb werke dann mit Hilfe von Druckluftkompressoren gestartet werden.

1275

211.4 Umwelt und Raumordnung Ökologische Ausgleichsmassnahmen: Die parallel zum Botschaftsprojekt erstellten Berichte über die Umweltverträglichkeit (Bericht zur Umweltverträglichkeit, Hauptuntersuchung Flugplatz Interlaken vom Okt. 1993 und Bericht zur Umweltverträglichkeit, Hauptuntersuchung Flugplatz Buochs vom Aug. 1994) postulieren für die beiden Flugplätze Interlaken und Buochs Ökologische Ausgleichsmassnahmen. Die vorgeschlagenen Massnahmen haben einerseits zum Ziel, bisher intensiv bewirtschaftete Flächen auf dem Flugplatzareal einer extensiven Bewirtschaftung zuzuführen, wobei den Pächtern die gesetzlich festgelegte Entschädigung aus den hierzu vorgesehenen Krediten des Bundes (Direktzahlungen) zusteht. Andererseits wird mit gezielten Massnahmen beabsichtigt, durch das Pflanzen von Hecken und Bäumen oder durch das Umgestalten von Grünflächen in Werkarealen neue ökologisch wertvolle Standorte herzustellen, In den Berichten zur Umweltverträglichkeit der geplanten Bauten auf den Flugplätzen Interlaken, Buochs, Sion und Dübendorf werden die geplanten Bauten als umweltverträglich bewertet.

Die Stellungsnahmen des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft zu den Vorhaben auf den Flugplätzen Buochs, Dübendorf und Sion sind noch in Erarbeitung. Es ist sichergestellt, dass allfällige Auflagen bei der weiteren Projektierung der Vorhaben angemessen berücksichtigt werden.

211.5

Kosten

Vorbereitungsarbeiten Gebäude

Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Zentrale Versorgung Unvorhergesehenes Ausstattung

Total Verpflichtungskredit

1276

Flpl Interlaken

Flpl Buochs

Fr.

Fr.

Fr.

1 413 000 10 095 000 8 789 000

961 000 350 000

1420000 14 800 000 2 990 000 . 550000 400 000 280 000 760 000 500000

12 925 000

21700000

·31715000

671 000

9 027 000 1 615 000 149 000 152000

0

66 340 000

Diverse Anpassungen

9451000 266 000

0 1622000 79000

22 221 221.1

Bauten für die Ausbildung Luzern/Kriens, Armeeausbildungszentrum (AAL); Bauten für die Ausbildung an den Führungssimulatoren (17 000 000 Fr.)

Zusammenfassung

Als integrierender Bestandteil des Armeeausbildungszentrums Luzern sollen auf dem Areal des Eidgenössischen Zeughauses Kriens die Räumlichkeiten für das Kommando und zwei Führungssimulatoren ßir die computergestützte taktische Ausbildung realisiert werden.

Die Büros für das Kommando werden in einen bestehenden Bürotrakt integriert.

Für die Einrichtung der Führungssimulatoren wird der Bau eines neuen Gebäudes mit der dazu notwendigen Infrastruktur notwendig.

221.2

Ausgangslage

Rahmenbedingungen: Die Schulung der höheren Kader der Armee soll, wie im Armeeleitbild 95 dargestellt, in einem Armeeausbildungszentrum zusammengefasst werden.

Bis heute werden die Schulen und Kurse der höheren Kaderausbildung dezentral an immer wieder wechselnden Standorten durchgeführt. Die Waffenplätze und Kasernen sind aber grundsätzlich von Rekrutenschulen und Unteroffiziersschulen belegt und auch für deren Bedürfnisse ausgelegt. Die vorhandene Infrastruktur genügt nur in den wenigsten Bereichen den Ansprüchen für Kaderschulen. Der immerwiederkehrende Aufwand im Bereich der Belegungszuweisung und Organisationsaufwand stellt eine grosse Belastung für die Kursleitung, den Lehrkörper und die Teilnehmer aber auch für die betroffenen Stammschulen der entsprechenden Plätze dar.

Daher sollen die Kaderschulen, neu als Stabs- und Kommandantenschulen, in einem Ausbildungszentrum auf dem Waffenplatz Luzern zusammengefasst werden.

Im Ausbildungszentrum sollen folgende Schulen und Kurse integriert werden: - Generalstabsschule - Stabs- und Kommandantenschule - Computerunterstützte taktische Ausbildung (CTA) mit den Führungssimulatoren 95, Stufen Kampfgruppe und Heereseinheit.

- Militärische Führungsschule - Technische Lehrgänge - Kaderausbildung im Rahmen der Gesamtverteidigung.

Eine grundsätzlich wohlwollende Einstellung der kantonalen wie auch der städtischen Behörden zur Idee des Armeeausbildungszentrums sowie die Bereitschaft, das Projekt im Hinblick auf seine politische, finanzielle und bauliche Realisierbarkeit in Zusammenarbeit mit dem EMD zu unterstützen, begünstigen das Projekt in hohem Masse. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat denn auch am 6. April 1993 beschlossen, auf dem Waffenplatz Luzern das Ausbildungszentrum für höhere Kader der Armee zu realisieren.

In Luzern finden aufgrund der Armeereform 95 ab Herbst 1995 keine Rekrutenschulen mehr statt. Dafür werden seit anfangs 1995 bereits Lehrgänge der Stabsund Kommandantenschulen in provisorisch eingerichteten Räumlichkeiten durchgeführt.

1277

Mit dem Gesamtprojekt sollen die baulichen Voraussetzungen für eine effiziente, zeitgemässe Kaderausbildung geschaffen werden. Die bauliche Konzeption umfasst die Gesamtheit der Raumbedürfnisse fur die im AAL integrierten Schulen und Kommandostellen für die ständigen Benützer. Dabei soll ein hoher Grad an polyvlen verwendbaren Raumen und Einrichtungen erreicht werden.

Das Gesamtkonzept soll wie folgt realisiert werden:

Armeeausbildungszentrum Luzern (AAL) Bauprogramm 1996: zu Las ten Bund : 52 000 000 Fr.

Kanton LU : 21 000 000 Fr.

Kommando Computerunterstützte taktische Ausbildung(CTA) Kriens Bauprogramm 1995 (17 000 000 Fr.)

Aussenstelle WEST Colombier

Aussenstelle OST Winterthur

Bauvoranschlag 1996 Kostenschätzung9 600 000 Fr.

Bauvoranschlag 1997 Kosten noch nicht bekannt

- Mit dem Bauprogramm 1995 (Gegenstand nachstehender Vorlage) Bauten fur das Kommando der computergestützten taktischen Ausbildung, mit den Führungssimulatoren 95 Kampfgruppe und Heereseinheit, fur die taktische Schulung der Kommandanten und Stabe, auf dem Areal des Eidgenossischen Zeughauses Kriens.

Die Bauherrschaft hierfür liegt beim Bund.

- Mit dem Bauprogramm 1996 Bauten und Anlagen fiir das Kommando des Armeeausbildungszentrums Luzern, die Stabs- und Kommandantenschulen (SKS) auf dem kantonalen Waffenplatz

Luzern.

Hierfür übernimmt der Kanton Luzern die Bauherrschaft. .

Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Kanton wird 1995 abgeschlossen.

- Mit den Bauvoranschlägen 1996 und 1997 Bauten fiir die computergestützte taktische Ausbildung - Aussenstelle West in Gebäuden des kantonalen Zeughauses und Waffenplatzes Colombier.

- Aussenstelle Ost im Kasernement Winterthur mit einem Führungssimulator 95, Kampfgruppe.

1278

221.3

Begründung des Bauvorhabens Kriens

Militärische Gründe: Die im Endausbau geplanten vier Führungssimulatoren sollen während 40 Wochen im Jahr durch Divisions-, Brigade-, Regiments- und Bataillonskommandanten mit ihren Stäben voll ausgelastet sein.

Im Zentrum steht die Ausbildung von Kommandanten und Stäben in der Führung des Kampfes der verbundenen Waffen sowie der Führungs- und Stabsarbeitstechnik.

Bautechnische Gründe: Grosse Teile des Eidgenössischen Zeughauses Kriens werden bis 1997 etappenweise ins Eidgenössische Zeughaus Sursee verlegt. Dadurch entsteht freier Platz für das vorliegende Bauvorhaben. Es wird Wert darauf gelegt, zwischen dem noch verbleibenden Zeughausbetrieb und dem neuen Ausbildungsbetrieb eine Märe räumliche und betriebliche Trennung herbeizuführen. Für das geplante Vorhaben steht der östliche Teil des Areals zur Verfügung.

Darauf befinden sich unbeheizte und baufällige Lagergebäude aus dem vorigen Jahrhundert, die über keine genügende Infrastruktur verfügen.

Areal Eidgenössisches Zeughaus Kriens

Legende: 1 Abbruch und Neubau Gebäude für das Kommando CTA

2 Sanierung Bürogebäude 3 Einbau Personalrestaurant 4 Abbruch Zeughausgebäude 1279

Ergebnis aus geprüften Varianten:

Ausgangslage für das Vorprojekt war der Einbau der beiden Simulatoranlagen in die bestehenden, teilweise leerstehenden Zeughäuser am nordöstlichen Rand des Areals und die Unterbringung der Büros des CTA-Kommandos in den bestehenden Bürotrakt.

Eine genaue Analyse der Gebäude hat gezeigt, dass einerseits die Rohbausubstanz sehr sanierungsbedürftig ist und andererseits die neuen Nutzungen sowohl eine durchgehende Wärmedämmung der grossen Dachflächen, der Aussenwände und des Bodens gegen das Erdreich als auch einen vollständig neuen Innenausbau bedingen.

Die L-förmige Anordnung der beiden' Gebäude und die starre und engteilige Struktur ergeben im weiteren eine unrationelle Raumanordnung, einen sehr grossen Verkehrsflächerianteü und überdimensionierte Geschosshöhen. Im Vergleich zu einem Neubau 3ergibt sich bei der Sanierungsvariante ein höher umbautes Volumen von ca 5600 m , was gegenüber einem Neubau zu erheblichen Mehrkosten führen würde, 221.4

Beschreibung des Bauprojektes

Zielsetzung:

Beim Führungssimulator 95 handelt es sich um ein computergestütztes Ausbildungssystem. Er umfasst Hardware (Simulationsserver, X-Terminals, Peripheriegeräte) und Software (Simulations- und Betriebssoftware). Dieser Simulator erlaubt die Darstellung des modernen Gefechtsfeldes mit allen relevanten Interaktionen zwischen den beteiligten Truppen und der Umwelt.

Beschrieb Bauprojekt: Das Bauprogramm umfasst die Erstellung eines Neubaues für die Einrichtung der Führungssimulatoren 95 am Standort des leerwerdenden und baufälligen Zeughausgebäudes.

Das Gebäude beinhaltet - Räumlichkeiten für das Kommando; - Übungsleitungs-, Regie- und Technikräume, Kommando-Gefechtsstände sowie eine Unterhaltswerkstatt und Magazine; - Kommandoräume für die Führungssimulation Kampfgruppe und Heereseinheit; - Theoriesaal mit Nebenräumen; - Sanitäranlagen.

Das direkt an der Autobahn gelegene Zeughaus-Gebäude ist ebenfalls zum Abbruch vorgesehen. Der angebaute Bürotrakt wird mit einer minimalen Sanierung für die neuen Büroräumlichkeiten hergerichtet. Die freiwerdende Fläche wird mit Baumreihen kompensiert und teilweise als Parkfläche beansprucht.

221.5

Umwelt und Raumordnung

Gemäss Schreiben des Generalsekretariates EMD, Abteilung Raum und Umwelt, vom 23. Juni 1994 ist für dieses Projekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig, da es sich nicht um die Errichtung oder massgebliche Änderung einer im Anhang zur Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988 genannten Anlage handelt.

1280



221.6

Kosten Fr.

Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung Kostenvoranschlag abzüglich bewilligte Honorare für die Projektphasen 1-3 Verpflichtungskredit

222

222.1

1 250 000 10 500 000 2 000 000 550 000 750 000 750 000 1 900 000

./.

17 700 000 700'000

17 000 000

Frauenfeld, Waffenplatz; Neubau Ausbildungsgebäude für die Schiessausbildung mit den Panzerhaubitz-Simulatoren (SAPH) (14 100 000 Fr.)

Zusammenfassung

Mit dem Rüstungsprogramm 1996 sollen zwei Anlagen ßr die Schiessausbildung an Panzerhaubitzen beschafft werden. Eine Anlage besteht aus sechs einzelnen Geschützsimulatoren zusammengefasst zu einer Geschützbatterie. Als Ausbildungsstandorte sind die Waffenplätze Frauenfeld und Bière bestimmt worden. Die erste Anlage soll in einem neuen Ausbildungsgebäude auf dem Waffenplatz Frauenfeld · installiert werden. Mit der Schiessausbildung auf den Geschützsimulatoren, anstelle des «scharfen» Schusses, kann einerseits die Ausbildung effizienter erfolgen und andererseits können Kosten ßr Munition und Material eingespart sowie die Lärmimmissionen auf den Artillerie-Schiessplätzen reduziert werden. Im neuen Ausbildungsgebäude auf dem Waffenplatz Frauenfeld sollen zudem Theorie- und Ausbildungsräume ßr die Offiziersschule der Artillerie sowie ßr die technischen Lehrgänge und die taktisch-technischen Kurse bereitgestellt werden.

222.2

Ausgangslage

Rahmenbedingungen: Das Projekt «Neubau- Ausbildungsgebäude» auf dem Waffenplatz Frauenfeld ist eine bauliche Massnahme im Rahmen der Beschaffung von Schiesssimulatoren mit dem Rüstungsprogramm 1996.

Damit das vorgezogene Bauprojekt im Bauprogramm 1995 kein Präjudiz für den Rüstungsbeschluss schafft, wird mit der Bauausführung bis zum Vorliegen des Entscheides über das Rüstungsprogramm 1996 durch den Erstrat der eidgenössischen Räte zugewartet.

1281

Einsatz der Ausbildungsanlagen: - Die Systeme sollen auf den Waffenplätzen Frauenfeld und Bière stationiert werden.

- Pro Waffenplatz soll eine Schiessausbildungsanlage mit je sechs Geschützsimulatoren zum Einsatz gelangen.

222.3

Begründung des Bauvorhabens

Militärische Gründe: In den vergangenen Jahren hat die Artillerie durch die Beschaffung von weiteren Panzerhaubitzen M-109 und der Einführung von sechs zusätzlichen Panzerhaubitz·Abteilungen eine weitere Mechanisierung erfahren.

Dies führte zu einer überdurchschnittlichen Belastung der nur in einer geringen Anzahl vorhandenen Waffen-, Schiess- und Übungsplätze für die Truppen der Artillerie. Zudem haben die zunehmende Sensibilität der Bevölkerung und die Auflagen des Lärm-, Natur- und Umweltschutzes den Verlust an Übungsmöglichkeiten zur Folge. Diese Umstände führen zu fehlenden Ausbildungsmöglichkeiten für die Mechanisierte Artillerie. Eine Verbesserung der Situation, mit einer bestmöglichen Minimierung der Immissionen, kann nur mit der Verlagerung der Ausbildung vom Gelände auf Simulatoren erreicht werden.

Auf dem Waffenplatz Frauenfeld werden jährlich zwei Artillerie-Rekrutenschulen mit je vier Batterien, den dazugehörenden Unteroffiziersschulen und einer Transportkompanie sowie eine Offiziersschule ausgebildet.

Die Ausbildungsanlagen und Unterkünfte im Auenfeld werden zwischen den Schulen auch durch Fortbildungskurse, technische Lehrgänge und taktisch-technische Kurse belegt. Auf diesem Waffenplatz ist auch der Versuchsstab der Artillerie für Entwicklungsaufgaben angegliedert. Die Unterkünfte, Verpflegungseinrichtungen und Ausbildungsanlagen im Auenfeld können gleichzeitig von 650 Angehörigen der Armee belegt werden.

Betriebliche Gründe: Mit dem zur Realisierung vorgesehenen Projekt «Bahnhof 2000» in Frauenfeld, welches ein neues Verkehrskonzept und verschiedene Neu- und Ergänzungsbauten umfasst, werden die bundeseigenen Gebäude mit den Ausbildungsräumcn an der Bahnhofstrasse im Stadtzentrum abgebrochen. Laut den Vorstellungen der Kantons- und Stadtbehörden soll 1996 mit den Bauarbeiten des Bahnhofprojektes begonnen werden. Die Stadt Frauenfeld beabsichtigt zudem, die Stadtkaserne mit dem dazugehörenden Areal um das Jahr 2000 zu übernehmen und einer anderen Nutzung zuzuführen.

222.4

Beschreibung des Bauprojektes

Zielsetzung: Die Schiessausbildungsanlagen für Panzerhaubitzen mit je sechs Geschützsimulatoren sollen dazu dienen, im Batterieverband die Geschützbedienung im Schiessen zu schulen. Die Simulatoren werden dazu beitragen, die Ausbildung effizienter zu gestalten, Kosten für Munition und Material einzusparen, die Immissionen zu reduzieren und den Forderungen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen.

1282

Modellaufnahme Waffenplatz Frauenfeld im Auenfeld

Legende: 1 Bestehende Gebäude 2 Neubau Ausbildungsgebäude für Panzerhaubitz-Simulatoren (Bauprogramm 95) 3 Neubau Unterkunftsgebäude (Bauprogramm 92) 4 Neubau Kommando- und Freizeitgebäude (Bauprogramm 94) Zukünftige Nutzung und Belegung: Für den Betrieb der Schiessausbildungsanlage auf dem Waffenplatz Frauenfeld soll im Auenfeld ein Ausbildungsgebäude errichtet werden, das über die Haupt- und Nebenräume für die Geschützsimulatoren verfügt. Gleichzeitig sind in diesem Gebäude auch Ausbildungsräume für die Artillerie-Offiziersschule, die technischen Lehrgänge und die taktisch-technischen Kurse unterzubringen.

Beschrieb Bauprojekt: Das Projekt des beantragten Ausbildungsgebäudes umfasst im wesentlichen - den Raum zur Aufnahme der Schiessausbildungsanlage mit sechs Geschützsimulatoren und die dazugehörigen Räume für die Feuerleitstelle und die Übungsleitung; - Räume für die Theorien, die Funkausbildung, die Ausbildung am Feuerleitsystemrechner «FARGO» sowie für die Schiesskommandanten-Ausbildung der Offiziersschule und der technischen Lehrgänge sowie der taktisch-technischen Kurse; - Räume für die Hydraulikaggregate und die Haustechnikinstallationen;

1283

- einen Installationskanal für die umfangreichen Elektro-, Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs-, Hydraulik- und Datenübertragungsleitungen sowie eine Zentrale für die Löschanlagen.

Nach dem vorliegenden Bauprojekt sollen die Raumbedürfnisse in einem Erweiterungsbau in nördlicher Richtung zum bestehenden Lehrgebäude mit Theorieräumen, Magazinen, Fahrsimulatorenanlage und Filmsaal abgedeckt werden. Eine solche Erweiterung wurde bereits Anfang der achtziger Jahre in der Gesamtplanung für die Kasernen- und Ausbildungsanlagen im Auenfeld als mögliche Lösung angedeutet. In der architektonischen Erscheinung werden der bewährte Konstruktionsraster und das Materialkonzept des bestehenden Lehrgebäudes fortgeführt. Die Wärmeversorgung erfolgt wie diejenige des Lehrgebäudes über die Energiezentrale Frauenfeld mit einer Wasserwärmepumpe. Die personellen Auswirkungen (Betriebs-, Wartungs- und Instruktionspersonal) der Ausbildungsanlage beschränken sich auf Umlagerungen in der bestehenden Stellenbewirtschaftung.

222.5

Umwelt und Raumordnung

Parallel zur Ausarbeitung des Botschaftsprojektes wurden ökologische Abklärungen getroffen. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft stimmt dem Vorhaben unter Würdigung des Umweltberichts vom 22. Oktober 1991 mit Nachtrag vom 15. Februar 1993 zu.

222.6

Kosten Fr.

940000 9 510 000 2450000 560000 270000 670 000 400 000

Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung Kostenvoranschlag abzüglich bewilligte Honorare für die Projektphasen 1-3 Verpflichtungskredit

223 223.1

./.

14 800 000 700 000 14 100 000

Brugg, Waffenplatz; Ausbau und Sanierung der Kasernenanlagen (36 470 000 Fr.)

Zusammenfassung

Der traditionsreiche Waffenplatz Brugg gehört mit dem Waffenplatz Bremgarten zu den wichtigsten Ausbildungsplätzen in der Schweiz för die Genie-Truppen.

1284

Damit die Kasernenanlage Brugg ihren Aufgaben auch in Zukunft gewachsen ist, bedarf es einer umfangreichen Sanierung und teilweisen Erweiterung der baulichen Anlagen. Mit der vorgesehenen Sanierung des Waffenplatzes Brugg sollen innerhalb eines Kreditrahmens von 36,47 Mittionen Franken die folgenden Ziele erreicht werden: - Sanierung der Kasernen l und 2 unter Berücksichtigung der Auflagen des Denkmalschutzes; - Optimierung des Verpflegungsbereiches; - Anpassung der haustechnischen Anlagen an die heute gültigen Vorschriften; - Sanierungen und Renovationen an weiteren Gebäuden im Kasernenareal.

Kasernengelände Brugg

223.2

Ausgangslage

Historischer Rückblick: Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts wurden in Brugg Genietruppen ausgebildet.

Ab 1848 absolvierten hier Pontoniere ihre Wiederholungskurse, 1896 beschlossen die eidgenössischen Räte den Bau der heutigen Kaserne l mit verschiedenen Nebengebäuden. In den folgenden Jahrzehnten wurde das Kasernengelände immer mehr ausgebaut und neuen Bedürfnissen angepasst.

Die wichtigsten Stationen im Ausbau des Waffenplatzes waren die folgenden: 1922 wurde die Reithalle errichtet. Sie dient heute noch als Mehrzweckhalle. Ein wichtiger Entwicklungsschritt waren der Bau der Kaserne 2 und des Zeughauses in den Jahren 1937/38. 1941 erfuhr die Kaserne l eine Erweiterung durch den Anbau des Turmes an der Rückseite, welcher die Waschräume der Mannschaften enthält. 1945 errichtete der Verband Volksdienst das Soldatenhaus. Sein «Landi-Stil» unterscheidet sich deutlich vom repräsentativen Stil der Kaserne l und von der sachbezogenen, nüchternen Ausprägung der Kaserne 2.

1285

Rahmenbedingungen: Mit der Einführung der Armee 95 werden auf dem Waffenplatz folgende Änderungen eintreten: - Wegzug der Genie-Offiziersschule auf den Waffenplatz Reppischtal; - Wegzug der Panzer-Sappeur-Rekrutenkompanie auf den Waffenplatz Thun und Eingliederung in die Panzer-Rekruten-Schulen.

223.3

Begründung des Bauvorhabens

Militärische Gründe: Auch nach Inkrafttreten der Armeereform 95 werden jährlich zwei Genie-Rekrutenschulen in Brugg geführt. Jährlich absolvieren ca 500 Rekruten und 130 Kaderleute pro Schule ihren Dienst auf dem Waffenplatz Brugg.

Bautechnische Gründe; Das Kasernenareal Brugg liegt als künstlich gestaltete Terrasse zwischen dem Bruggerberg und der zum Schachen und zur Aare abfallenden Böschung. Die alte Kaserne dominiert das parkartige Vorgelände. Dagegen ist die Kaserne 2 als zurückhaltender, untergeordneter Ergänzungsbau gestaltet.

Dieses an sich klare städtebauliche Konzept der bestehenden Anlage verliert seine Grosszügigkeit durch die nachträglich auf dem Vorgelände plazierten Sekundärbauten und die im hinteren Bereich zusammenhanglos erstellten Nebengebäude, Bereits im Rahmen der Baubotschaft für den Neubau und die Sanierung der Eidgenössischen Betriebe auf dem Waffenplatz Brugg im Jahre 1981 war die Sanierung der Kasernen vorgesehen, aber aus Kostengründen gestrichen worden. Der bauliche Unterhaltsbedarf hat sich deshalb aufgestaut und Folgeschäden sind an mehreren Gebäuden unübersehbar.

Die gesamten Küchen- und Sanitäreinrichtungen sowie die elektrischen Anlagen und die Heizungseinrichtungen befinden sich heute in einem unhaltbaren Zustand und bedürfen dringend einer tiefgreifenden Sanierung.

Andere Gründe: Für die lokale und regionale Wirtschaft ist der Waffenplatz Brugg von hoher Bedeutung. 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Bereich der Ausbildung, der Waffenplatzverwaltung, des auf dem Waffenplatz domizilierten Festungswachtkorps und im Zeughausbetrieb beschäftigt.

Für viele gewerbliche Unternehmungen und einen Teil der einheimischen Gastronomie ist der Waffenplatz mit seinen Schulen ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor.

223.4

Beschreibung des Bauprojektes

Zielsetzung: Der für diesen Ausbauschritt vorgegebene finanzielle Rahmen lässt keine umfassende Neugestaltung des Areals zu. Das Bauprojekt folgt deshalb einem Konzept, welches die aktuellen Raumprobleme löst und zudem einen grossen Entscheidungsspielraum für spätere Baumassnahmen offen lässt.

1286

·*

Der neue Verpflegungstrakt wird ganz am östlichen Rand des Areals angeordnet.

Damit bleibt die hintere Arealhälfte als langfristige Entwicklungszone erhalten.

Die bestehende westliche Zufahrt wird durch eine neue Zufahrt im Osten ergänzt.

Beschrieb Bauprojekt: Die historische Kaserne l wird vom störenden, hinteren Anbau befreit. Sie dient nach dem Umbau als Unterkunftsgebäude für zwei Kompanien. Dazu müssen zeitgemässe Wasch- und Duschräume eingebaut werden.

Die Kaserne 2 enthält nach der Renovation Unterkünfte für zwei Kompanien sowie einen Grossteil der Führungs- und Theorieräume.

Die Verpflegungseinrichtungen sind heute dezentral in beiden Kasernen untergebracht. Um auch hier den aktuellen Bedürfnissen besser zu entsprechen, wird am Ostrand ein neuer, übersichtlicher Verpflegungstrakt erstellt. Küche und Lagerräume sind direkt von der neuen Zufahrt her zugänglich. Die Essräume dagegen öffnen sich zum Hof. In den beiden Obergeschossen stehen in guter Verbindung zur Kaserne 2 neue Offizierszimmer zur Verfügung.

Die erwähnten Baumassnahmen führen insgesamt nicht zu einer Erweiterung der Kaserne Brugg. Vielmehr werden damit die Voraussetzungen für eine zeitgemässe militärische Ausbildung 'geschaffen.

Modellaufnahme der Kasernenanlagen auf dem Waffenplatz Brugg

Legende: l. Kaserne l 2 Kaserne 2

3 Verpflegungstrakt 4 Krankenabteilung

1287

223.5

Umwelt und Raumordnung

Denkmalschutz: Die Kaserne l steht unter Denkmalschutz. Damit für das von der Sanierung betroffene Areal die Schutzbestimmungen eingehalten werden, wurde die kantonale Stelle für Denkmalpflege bereits beim Architekturwettbewerb in die Jury einbezogen. Für die Ausarbeitung des Projektes wurde sie laufend konsultiert.

223.6

Kosten Fr.

Grundstück

120000

Vorbereitungsarbeiten Gebäude

1 164000 25 022 000 2037000

B etriebseinrichtungen

3 556 000

Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung

745 000 3 162 000 1414000

Kostenvoranschlag

abzüglich bewilligte Honorare für die Projektphasen 1-3 Verpflichtungskredit

224

St. Luzisteig / GR, Waffenplatz; Sanierung der Kasernenanlage, 2, Etappe (l l 820 000 Fr.)

224.1

Zusammenfassung

./.

37220000 750000 36470000

Die Kaserne St. Luzisteig ist eine Festungsanlage von hohem kulturhistorischem Wert. Sie ist die einzige erhalten gebliebene Sperranlage dieser Bauart in der Schweiz. Die Anlage stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und ist es wert, weiterhin unterhalten zu werden.

Der Waffenplatz mit seinen vielfältigen Anlagen und den naheliegenden Schiessplätzen dient vor allem den Trainrekrutenschulen für die Grundausbildung, Gleichzeitig werden die Anlagen auch durch die verschiedenen Kurse der Schiessschule Walenstadt benützt.

Im Anschluss an eine erste Ausbauetappe, die mit dem Bauprogramm 1992 bewilligt \vurde, sollen im Rahmen einer weiteren Bauetappe Neubauten für die Bereiche Truppenkantine, öffentliches Restaurant, Personalhaus, Betankungsanlage und Werkhof erstellt werden.

1288

·*

224.2

Ausgangslage

Historischer Rückblick: Die bundeseigene ehemalige Befestigungsanlage St. Luzisteig auf dem Gebiet der Gemeinden Fläsch und Maienfeld in der Bündner Herrschaft wird seit 1834 als militärischer Ausbildungsplatz benützt.

Gesamtkonzept: Aufgrund eines Wettbewerbes wurde im Jahre 1990 ein Gesamtsanierungskonzept erarbeitet. Dieses soll in Etappen bis nach der Jahrtausendwende realisiert werden.

Dabei wurden die Möglichkeiten des Erhalts oder Abbruchs einzelner Bauten, aber auch die organische Einführung neuer Gebäude in die bestehende kulturhistorische Anlage, mit den zustündigen Fachstellen von Bund und Kanton abgesprochen.

Mit dem Bauprogramm 1992 wurde eine 1. Etappe im Gesamtbetrag von 12,61 Millionen Franken bewilligt. Diese Etappe umfasst - Bau eines Verpflegungsgebäudes für zwei Kompanien; - Umbau des Untergeschosses der bestehenden Mehrzweckhalle als Werkhof für das zivile Personal der Schiessschule Walenstadt und der Waffenplatzverwaltung zuni Zweck der Entflechtung von Truppenbetrieb und ziviler Verwaltung; - Erneuerung und Ergänzung der Infrastruktur für die - elektrische Energieversorgung der gesamten Anlage im Endausbau; - Wasserversorgung, Kanalisation, Zufahrten und Abstellplätze für den Teilbereich der I.Etappe; - Erstellung der Heizzentrale für die Gesamtanlage, integriert im neuen Verpflegungsgebäude.

Mit den Bauarbeiten wurde im November 1993 begonnen. Nach Abschluss der ersten Bauetappe (Sommer 1996) soll mit der 2. Etappe die Sanierung des Waffenplatzes fortgeführt werden.

Mit dem Bauprogramm 1994 wurde im Rahmen eines Sammelkredites für die Sanierung und den Neubau von veralteten Truppenunterkünften ein Kredit von 15 Millionen Franken bewilligt. In diesem Sammelkredit ist ein Betrag von 7,5 Millionen Franken für den Neubau einer Truppenunterkunft auf dem Waffenplatz St. Luzisteig vorgesehen.

Zu einem späteren Zeitpunkt sollen in einer weiteren Etappe, insbesondere die alten, historisch wertvollen Truppenunterkunftsgebäude saniert und ein Neubau für Schulen und Kurse der Schiessschule Walenstadt erstellt werden.

224.3

Begründung des Vorhabens

Militärische Gründe: Die Infanterieschiessplätze und die Ausbildungsinfrastruktur auf St. Luzisteig werden durch die Schulen und Kurse der Schiessschule Walenstadt, den Train-Rekrutenschulen auf dem Waffenplatz sowie Truppen, welche ihre Kurse in der Region absolvieren, benützt.

Die Belegung des Waffenplatzes wird auch nach der Realisierung der Armee 95 nicht abnehmen, da vermehrt Truppenkurse auf dem Waffenplatz stationiert werden sollen. Die Kasernenanlage und die Schiessplätze können das ganze Jahr ohne Einschränkungen benutzt werden.

1289

Bautechnische Gründe: Die Einrichtungen der Kaserne sind prekär und bedürfen dringend einer Sanierung.

Die bestehende Truppenkantine genügt den heutigen hygienischen Anforderungen nicht mehr und soll, aufgrund der Wettbewerbsresultate und der verschiedenen Projektstudien, abgebrochen werden.

Modellphoto Teilbereich Waffenplatz St. Luzisteig

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Legende: 1 Neubau Personalhaus für Abwart und Bedienungspersonal 2 Neubau Betankungsanlage und eines Werkhofes 3 bestehendes Gebäude (Materialmagazine) 4 bestehendes Qebäude (Mehrzweckhalle) Betriebliche Gründe: Die dezentrale Lage des Waffenplatzes erfordert ein Personalhaus für Abwart und Bedienungspersonal. Es besteht die Möglichkeit, die Kleinwohnungen für das Bedienungspersonal je nach Bedürfnis auch den Instruktoren als Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Damit unnötige Leerfahrten mit Motorfahrzeugen vermieden werden können, ist eine Betankungsanlage geplant. Im Zusammenhang mit der Tankanlage sind Magazine, Lagerräume und Abstellplätze für die Truppe und die Verwaltung vorgesehen.

1290

224.4

Beschreibung des Bauprojektes

Zielsetzung: Die baulichen Massnahmen haben zum Ziel, die betrieblichen Abläufe auf dem Waffenplatz zu vereinfachen, eine Trennung zwischen den Schulen und Kursen zu schaffen und den Standard den heutigen Gegebenheiten anzupassen.

Beschrieb Bauprojekt: Im Rahmen der 2. Etappe soll folgendes Bauprogramm verwirklicht werden: - Neubau einer Truppenkantine und öffentliches Restaurant; - Neubau Personalhaus für Abwart und Bedienungspersonal; - Neubau einer Betankungsanlage und eines Werkhofes mit Magazinen und Lagerräumen für die Truppe und das Betriebspersonal sowie einem angegliederten, umzäunten Abstellplatz für die bundeseigerien Motorfahrzeuge der Truppe; - Installation einer Heizzentrale mit einer Holzschnitzelfeuerung für die gesamte Kasernenanlage; - Infrastruktureller Anteil dieser Etappe für die Bereiche Umgebungsgestaltung, Verkehrserschliessung sowie Ver- und Entsorgung.

224.5

Umwelt und Raumordnung

Denkmalschutz: Der Wert der Festungsanlage wurde mit einem kultur- und kunsthistorischen Gutachten nachgewiesen. Dieses hält u. a. fest, «die St. Luzisteig sei in der Schweiz die einzige Sperranlage dieser Bauart aus der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, die vollständig erhalten geblieben ist». Aus diesem Grunde wurde im Rahmen der Gesamtplanung der Erhaltung der historischen Bauten eine grosse Bedeutung beigemessen.

Lokalpolitische Aspekte: Nach dem Waldbrand vom Dezember 1985 wurde eine Waffenplatzkommission ins Leben gerufen. Ihr obliegt die Information der Nachbargemeinden über alle laufenden und kommenden Aktivitäten auf dem Waffenplatz. Der Vorsitz der Kommission obliegt dem Stab der Gruppe für Ausbildung. Dieser Waffenplatzkommission gehören die Gemeinden- Maienfeld, Hasch sowie Vertreter des Fürstentums Liechtenstein an. Sie kann als zweckdienliches Gesprächsorgan in der Region betrachtet werden. Der Waffenplatz St. Luzisteig ist akzeptiert und stellt in der Region keine grosse Belastung dar. Der Waffenplatz, im besonderen die Schiessplätze, beeinträchtigen die beiden Bündner Gemeinden kaum. Balzers jedoch wird durch die Schiesslärmemmissionen tangiert. Lärmmessungen des EMD und der Gemeinde Balzers, beide wurden durch die EMPA durchgeführt, zeigten Messwerte die im Toleranzbereich Hegen.

1291

224.6

Kosten Fr.

Vorbereitungsarbeiten Gebäude

362000 6911000

Betriebseinrichtungen Umgebung

2112000

1 303 000

Baunebenkosten

192000 165 000 420 000 563 000 172 000

Zentrale Versorgung Ausstattung Unvorhergesehenes Ausstattung Kostenvoranschlag abzüglich bewilligte Honorare für die Projektphasen 1-3 Verpflichtungskredit

225

./.

12 200 000 380 000

11820000

Diverse Waffenplätze; Sammelkredit für die Sanierung von Truppenunterkünften (10 000 000 Fr.)

Mit diesen Massnahmen- für die Sanierung von Kasernen und Truppenunterkünften auf verschiedenen Waffenplätzen, soll die Funktionsfähigkeit der für die Ausbildung notwendigen Anlagen den heutigen Lebensformen angepasst werden. Die bisherigen Sanierungen haben aufgezeigt, dass mit gezielten Investitionen in kleinem bis mittlerem Umfang wesentliche Verbesserungen der Wohn- und Ausbildungsverhältnisse erzielt werden können.

Der beantragte Sammelkredit bezweckt eine rasche Verbesserung von Unterkunftsund Arbeitsräumen sowie von Ausbildungsanlagen an verschiedenen Standorten.

1292

Nebst anderen Einrichtungen sind folgende Anlagen betroffen: Waffenplatz/ Übungsplatz

Gebäude:

S Sanierungsmassnahmen :

Thun/BE

Mannschaftskaserne l Truppenlager 61

Einbau von Etageduschen pro Stockwerk.

Sanierung der Küche und der Theorieräume.

Gesamtsanierung der Kaserne.

Sanierung der unterirdischen Kaserne 5 im Bereich Sanitäranlagen, Verpflegung und Schlafsäle.

Bauliche Verbesserungen im Sanitärbereich.

Bremgarten/AG Vallorbe/VD St. Maurice Lavey/VS

Kaserne Truppenunterkunft

Losone/TI

Kaserne

Total Verpflichtungskredite

3 31 311

Fr.

10 000 000

Zusatzkredite Zusatzkredit für Projektänderungen und Bauerschwernisse Bau von Kasernen- und Ausbildungsanlagen auf dem Waffenplatz Airolo Fr.

Ursprünglicher Verpflichtungskredit Baubotschaft vom 4. April 1990 (BBI1990 III 621) (Baukostenindex; Stand vom 1. Okt. 1989) Beantragter Zusatzkredit

32700000

Neuer Verpflichtungskredit Begründung des Zusatzkredites: - Bauerschwernisse 1. Erschwerter Baugrubenaushub aufgrund der Felsbeschaffenheit.

2. Nachträgliche Sicherung des Felses bei der im Rohbau fertig erstellten Kaserne.

3. Erschwerter Felsausbruch für die Erschliessungsstrasse zur neuen Kaserne.

33 900 000

1200 000

50000 323 000

50000 423 000

1293

Die vorgefundene Felsschichtung führte zu einem gegenüber den geologischen Vorabklärungen erschwerten Baugrubenaushub. Im Verlaufe der Rohbauarbeiten entstand wegen der in Bewegung geratenen Felsmasse ein breiter Abriss in der Felskrone. In der Folge musste das abgebrochene Material abgetragen, die Felswand mit einer Stützmauer und Verankerungen gesichert und die Felsoberfla'che mit einer Spritzbetonschicht versehen werden. Beim Aushub der Erschliessungsstrasse zur neuen Kaserne musste ein grösserer Anteil an kompaktem Felsen gegenüber lokkerem Erdmaterial ausgebrochen werden. Der zusätzliche Felsabtrag führte zu entsprechendem Mehraufwand.

Fr.

Projektänderungen 1. Errichtung von drei Barackengebäuden für die Materiallagerung als Übergangslösung bis zum Bezug der Kaserne.

2. Einrichtung Wachtlokal und Arrestantenzellen in der neuen Kaserne und Bau einer Kehrichtsammelstelle für den gesamten Waffenplatz.

3. Einbau eines Mehrzweckraumes, Magazine für die Lagerung von Sauber- und Schmutzwäsche, Reserve- und Instruktionsmaterial. Einbau einer Schuhwaschanlage.

4. Installation einer Lüftungsanlage in den Retablierungsräumen sowie Einbau von EDV-Installationen in den Kompaniebüros.

5. Installation von Leerrohren für den späteren Einbau einer Brandmeldeanlage in der neuen Kaserne und in der Motorwagendienst-Ausbildungshalle (MWD).

6. Optimierung Heizungs-TLüftungsinstallationen, Ergänzungen der Installationen beim Abspritzplatz und Einbau von zwei zusätzlichen Waschtrögen in der MWD-Halle.

7. Erstellung Stützmauer beim Kommandogebäude im Zusammenhang mit dem Neubau der Erschliessungsstrasse.

8. Übernahme der Kosten für den Abbruch einer Freileitung und eines alten Barackengebäudes. Zusätzlicher Einbau eines Truppenmagazines im Untergeschoss des Mehrzweckgebäudes bei der Kaserne Motto Bartola. Bau einer Fussgängerverbindung zwischen dem Mehrzweckgebäude und der Kaserne.

120 000

390000

395 000 222 000

18000

130 000

65000

877 000

2217000 Das Botschaftsprojekt basierte auf der verbindlichen Absicht, unter dem Mehrzweckgebäude mit separatem Kredit eine Führungsanlage zu erstellen. In der Kostenrechnung sind Aufwendungen für den Abbruch der Hochspannungsfreileitung, des alten Barackengebäudes und des Baugrubenaushubes enthalten gewesen.

Nachdem im März 1991 die Verzichtserklärung für die Führungsanlage vorlag, musste das Projekt des Mehrzweckgebäudes entsprechend überarbeitet werden.

Dabei wurden auch die benützerseitigen Anforderungen an einen später vorgesehenen Ausbau der Kaserne Motto Bartola berücksichtigt.

Mit der Realisierung eines zusätzlichen Truppenmagazines im Untergeschoss des Mehrzweckgebäudes und einer wettergeschützten Fussgängerverbindung Mehr-

1294

zweckgebäude - Kaserne können die Voraussetzungen für die Unterbringung einer Kompanie am Standort Motto Bartola geschaffen werden. Der spätere Ausbau der Kaserne wird bei der Realisierung des Mehrzweckgebäudes hinfallig.

Fr.

- Total Mehrkosten "für Bauerschwernisse und Projektänderungen abzüglich Unvorhergesehenes ·(vom ursprünglichen Betrag von Fr. 1547 000 bleiben Fr. 107 000 für den noch nicht begonnen Neubau Mehrzweckgebäude Motto Bartola offen) Beantragter Zusatzkredit

2 640 000

./. 1440000

l 200 000

Felssicherung der Baugrube hinter dem Rohbau der Kaserne 1295

32

Zusatzkredit für teuerungsbedingte Mehrkosten

Obwohl während der letzten drei Jahre ein rückläufiger Trend beim BaukostenIndex festgestellt werden kann, ist die Bauteuerung seit dem Jahre 1988 um mehr als 20 Punkte angestiegen. Aus diesem Grunde müssen zu früher bewilligten Bauprojekten noch teuerungsbedingte Mehrkosten bewilligt werden.

321

Sammelkredit für teuerungsbedingte Mehrkosten

Für die Abdeckung von künftigen Zusatzkreditbegehren für ausgewiesene, teuerungsbedingte Mehrkosten und insbesondere die Auswirkungen von der Umstellung von der Warenumsatzsteuer zur Mehrwertsteuer wird ein Sammelkredit gemäss Artikel 27 der Bauverordnung vom 18. Dezember 1991 anbegehrt.

Die Freigabe des Kredites liegt in der Kompetenz der Koordinationsstelle Bauten Militär des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste und wird nur objektweise eröffnet.

Fr.

Beantragter Sammelkredit 4

2 000 000

Zusammenstellung der Verpflichtungskredite

Die beantragten Verpflichtungs- und Zusatzkredite setzen sich wie folgt zusammen: Fr.

a.

b.

Militärische Bauten nach Verzeichnis im Anhang Zusatzkredite

Total Verpflichtungskredite

5

155 730 000 3 200 000 158 930 000

Zahlungskreditbedarf pro Jahr

Die Realisierung der Projekte zieht- sich über mehrere Jahre hinweg. Im laufenden Jahr werden rund 2000000 Franken für Objekte des Bauprogrammes 1995 benötigt. In den kommenden Jahren werden für diese Bauvorhaben voraussichtlich folgende Zahlungskredite beansprucht: 1996 12 000 000 Fr.

1997 30 000 000 Fr.

1998

45 000 000 Fr.

1999 ff

69 930 000 Fr.

6

Natur und Umweltschutz

Den Erfordernissen des Umweltschutzes wird bei allen Vorhaben soweit als möglich Rechnung getragen. Um Nutzungskonflikte auf ein Minimum zu reduzieren, wird der Eingliederung der Bauten in die Umwelt durch geeignete Standortwahl und sorgfältige Projektgestaltung grosse Beachtung geschenkt.

1296

Dies gilt auch für die Anpassung militärischer Objekte und Anlagen an die Ausführungsvorschriften des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (SR 814.20) und des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01). In zunehmendem Masse wirken sich die Luftreinhalte- und die Lärmschutz-Verordnung sowie die Verordnung über umweltgefährdende Stoffe auch finanziell auf die Baukosten aus.

Die zuständigen Fachstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden werden im Rahmen der Projektbearbeitung beigezogen. Die aus den Voruntersuchungen gewonnenen Erkenntnisse werden laufend bei der Projektierung mitberücksichtigt.

7

Prioritätskriterien und Nutzwertanalyse

Die Vorhaben des Bauprogrammes 1995 wurden mittels einer Nutzwertanalyse bewertet. Dabei wurde überprüft, ob und in welchem Masse die einzelnen Bauvorhaben verschiedene Zielkriterien erfüllen. Die Ermittlung dieser Kriterien basiert auf der angepassten Prioritätenordnung, wonach jenen Objekten hohe Priorität zukommt, die zur Anpassung und Ergänzung der baulichen Infrastruktur für das Kampfflugzeug FA-18 erforderlich sind.

8

Vergabe der Aufträge und. Kostengliederung

Die Vergabe der Bauaufträge erfolgt nach dem Grundsatz des besten Preis- und Leistungsverhältnisses. Die Konkurrenzofferten werden unter Anwendung der Submissionsverordnung des Bundes geprüft und entsprechend gewertet. Für die Ausschreibung und die Vergabe der Aufträge sind gemäss Bauverordnung vom 18. Dezember 1991 die Dienstleistungsorgane für das Bauwesen zuständig.

In der Regel liegt den Berechnungen in diesem Bauprogramm der Zürcher-Baukostenindex vom 1. April 1994 mit 165.6 Punkten zugrunde. Die Kostenvoranschläge für die Hochbauten sind nach dem Baukostenplan der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung gegliedert und umfassen folgende Hauptgruppen: - Grundstück Unter diesen Begriff fallen die Kosten der Erschliessung bis zur entsprechenden Grundstückgrenze. Darin nicht enthalten ist der Landerwerb; - Vorbereitungsarbeiten Darin sind die Kosten für Abbrucharbeiten, Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen enthalten; - Gebäude Die Gebäudekosten beinhalten den Baugrubenaushub, den Rohbau sowie den Ausbau und die allgemeinen Installationen; - Betriebseinrichtungen Darunter versteht man die fest eingebauten Einrichtungen samt den dazugehörigen speziellen Installationen; - Umgebung Unter diesem Begriff sind alle Kosten für Strassen, Plätze, Umgebungsgestaltung und sämtliche Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grundstücke enthalten;

5l Bundesblatt 147. Jahrgang. Bd. H

1297

- Baunebenkosten Es handelt sich vor allem um Bewilligungen, Gebühren, Modelle, Vervielfältigungen, Baustellenbewachung und dergleichen;

- Zentrale Versorgung Zusammenfassung aller Kosten der Energieversorgung aus einer Zentrale; - Unvorhergesehenes Reserve für unvorhergesehene Aufwendungen, insbesondere im Zusammenhang mit Bauerschwernissen; - Ausstattung

Darunter fällt insbesondere die Ausstattung des Gebäudes mit beweglichen Einrichtungsgegenständen.

9

Personelle Auswirkungen

Für den Betrieb der beantragten Vorhaben ist kein zusätzliches Personal notwendig.

10

Legislaturplanung

Die beantragten Vorhaben sind Teil des im Bericht über die Legislaturplanung 1992-1995 erwähnten Ausbauschrittes unserer Armee.

11

Verfassungsmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung.

12

Zusatzinformationen

Den Mitgliedern der sicherheitspolitischen Kommissionen wird bei der Behandlung des Bauprogrammes eine Zusatzdokumentation zum Bauprogramm 95 abgegeben.

7419

1298

Bundesbeschluss über militärische Bauten

Entwurf

(Bauprogramm 1995)

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 20. März 19951) beschliesst:

Art l 1 Den mit der Botschaft vom 20. März 1995 unterbreiteten Bauvorhaben und den Zusatzkrediten wird zugestimmt.

2 Es werden hierfür folgende Verpflichtungskredite bewilligt: Franken a. für militärische Bauten nach Verzeichnis im Anhang 155 730 000 b. Zusatzkredite 3200000 · Art 2 1 Der Bundesrat kann innerhalb der Gesamtkredite nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Verpflichtungskrediten vornehmen.

2 Die Zahlungskredite sind in den jährlichen Voranschlag aufzunehmen.

Art 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

1)BBI11995 II1260

-

1299

Militärische Bauten. BB

Anhang Verzeichnis der militärischen Bauten Verpflichtungs-

kredit Fr.

2

Militärische Bauten

21

Bauten für die Fliegertruppen

211

Diverse Militärflugplätze; Bauten für das Kampfflugzeug FA-18 2. Etappe

22

Bauten für die Ausbildung

221

Luzern/Kriens, Armeeausbildungszentrum (AAL); Bauten für die Ausbildung an den Führungssimulatoren Frauenfeld, Waffenplatz;

222

66 340 000

17 000 000

Neubau Ausbildungsgebäude für die Schiessausbildung mit den Panzerhaubitz-Simulatoren (SAPH)

223 224 225

Ausbau und Sanierung der Kasernenanlagen St. Luzisteig/GR, Waffenplatz; Sanierung der Kasernenanlage 2. Etappe Diverse Waffenplätze; Sammelkredit für die Sanierung von Truppenunterkünften Total militärische Bauten

7419

1300

14100 000

Brugg, Waffenplatz; 36 470 000 11 820 000 10 000 000 155 730 000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über militärische Bauten (Bauprogramm 1995) vom 20. März 1995

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1995

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

95.022

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.05.1995

Date Data Seite

1260-1300

Page Pagina Ref. No

10 053 460

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