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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungstellen des Bundes.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 28. Oktober 1895 ersucht die Direktion der Salvatorebahn um die Bewilligung zur Verpfändung im I. Rang der l,651 km. langen Drahtseilbahn von Lugano auf den Gipfel des Monte San Salvatore samt Zubehörden und Betriebsmaterial für einen Betrag von Fr. 200,000 zum Zwecke der Sicherstellung eines zur Konversion und beziehungsweise Rückzahlung des 41/2 % Anleihens von Fr. 200,000, d. d. 1. November 1889, mit Pfandrecht I. Ranges bestimmten Anleihens von gleichem Betrage.

Bis zur wirklichen Rückzahlung der Titel des altern 4 Va °/o Anleihens werden dieselben denjenigen des neuen Anleihens im Range vorgehen.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 19. Dezember 1895 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 2. Dezember 1895.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates : 8

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Die Bundeskanzlei.

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Bekanntmachung betreffend Holzausfuhr nach Frankreich.

Gemäß den Bestimmungen des am 25. Juni 1895 zwischen der Schweiz und Frankreich vereinbarten Zusatzartikels zu der Übereinkunft vorn 23. Februar 1882 betreffend die grenznachbarlichen Verhältnisse und die Beaufsichtigung der Grenzwaldungen können aus den im Gebiete von zehn Kilometern au beiden Seiten der Grenze gelegenen Sägereien per Jahr 15,000 Tonnen gesägte Hölzer gegenseitig zur Hälfte der betreffenden Zölle nach dem niedrigsten Tarife aus dem einen Lande in das andere eingeführt werden.

Die Zollermäßigung erstreckt sich auf folgende Positionen des französischen Zolltarifes: Halber Zoll.

Fr. per Tonne,

Gemeine Hölzer, gesägt : in einer Dicke von 80 mm. und darüber . 5. -- in einer Dicke unter 80 mm. und über 35 . 6. 25 in einer Dicke von 35 min. und darunter . · 8. 75 · Die schweizerischen Exporteure von gesägten Hölzern, welche von den erwähnten Zollerleichterungen während des Jahres 1896 au profitieren wünschen, werden hiermit eingeladen, der Handelsabteilung d e s s c h w e i z e r i s c h e n D e p a r t e m e n t s d e s A u s w ä r t i g e n bis s p ä t e s t e n s d e n 16. Dezember nächsthin mitteilen zu wollen, mit wie viel Metercentnern sie an dem Maximum von 15,000 Tonnen zu participieren wünschen.

Nach Ablauf der genannten Frist nimmt die Handelsabteilung eine erste Verteilung des Kredites vor und stellt jedem eingeschriebenen Exporteur diejenige Anzahl Gutscheine Für die Ausfuhr zu, die dem ihm zugeschiedenen Anteil entspricht.

Begehren, die nach dem 16. Dezember eingehen, können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Zahl der zur Verfügung stehenden Gutscheine es erlaubt.

B e r n , den 18. November 1895.

Schweiz. Departement des Auswärtigen.

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Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt für das Jahr 1895 Pr. 6 beträgt, die portofreie Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz innbegriffen.

Das Bundesblatt wird enthalten : die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrates; alle Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung, samt Beschluß- und Gesetzentwürfen; die bundesrätlichen Kreisschreiben die Berichte der nationalrätlichen und ständerätlichen Kommissionen; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. a. : die monatlichen Übersichten der Zolleinnahmen, die Übersicht, der hauptsächlichsten Mehr- und Mindereinnahmen an Einfuhrzöllen, Mitteilungen betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen, Übersichten der Verspätungen der Eisenbahnzüge, Ausschreibungen von erledigten Stellen, sowie Konkurrenzausschreibungen, endlich Inserate eidgenössischer und kantonaler, sowie auch ausländischer Behörden.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben: die successiv erscheinenden Bogen der eidg. Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland u. s. w.) ; die Staatsrechnung ; die Übersicht der Verhandlungen der eidg. Kate; die Übersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, und das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern.

Seit Juli 1885 erscheint als besondere, ständige Beilage des Bundesblattes: d a s P u b l i k a t i o n s o r g a n f ü r d a s T r a n s p o r t - u n d T a r i f wesen der E i s e n b a h n e n auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft.

Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aber nur fUr ein ganzes Jahr, gerechnet vom Januar bis Dezember, direkt bei der Expedition oder bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden, und es sind diese letztem verpflichtet, die Jahres-Abonnemente jederzeit anzunehmen. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten nachgeliefert. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. l nicht refüsieren, werden auch pro 1895 als Abonnenten betrachtet.

Ganze Jahrgänge, sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der eidg. Gesetzsammlung, können, solange Vorrat, vom Drucksachenbureau der Bundeskanzlei
bezogen werden.

Allfällige Reklamationen bezüglich der Versendung des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nnr ausnahmsweise beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, spätestens aber binnen drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesetzbogens an gerechnet, zu erfolgen. Später einlangende Reklamationen können nient mehr berücksichtigt werden.

B e r n , im Dezember 1895.

Schweiz. Bundeskanzlei.

660.

Abonnement auf

das stenographische Bulletin der Bundesversammlung.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß das Abonnementsjahr des stenographischen Bulletins der Bundesversammlung in Zukunft nicht mehr die Periode von Juni zu Juni umfassen, sondern mit dem Kalenderjahr zusammenfallen wird. Infolgedessen kann von jetzt an ausnahmsweise nur für den Rest des Jahres 1895 auf dasselbe abonniert werden, und zwar zum Preise von Fr. 1. Vom 1. Januar 1896 hinweg werden wieder ganze Jahresabonnemente zürn Preise von Fr. 2 entgegengenommen.

Bestellungen auf das stenographische Bulletin können nur bei der Post gemacht werden.

B e r n , den 10. Mai / 20. November

1895.

Schweiz. Bundeskanzlei,

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

In Anwendung von Art. 7 des Regulativs für die Diplomprüfungen wird hiermit bekannt gemacht, daß der schweizerische Schulrat auf Antrag der Konferenz der pharmacentischen Sektion der chemisch-technischen Schale dem Herrn Waclaw Tuchôlka, von Gozdowo, russisch Polen, das Diplom als Apotheker erteilt hat.

Z ü r i c h , den 21. November 1895.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates H. Bleuler.

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Jahr

1895

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52

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.12.1895

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657-660

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10 017 247

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