#ST#

Schweizerisches Bundesblatt.

47. Jahrgang. III.

Nr. 29.

3. Juli 1895.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz) : 5 Pranken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Baum 15 Kp. -- Inserate franko an die Expedition.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & Oie. in Bern.

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Abänderung der Konzession einer elektrischen Eisenbahn von Paradiso nach Lugano und Molin nuovo, sowie von Lugano nach Cassarate und Castagnola.

(Vom 26. Juni 1895.)

Tit.

Unter der Firma ,,Società Luganese delle Tramvie elettriche" hat sich unterm 16. Juni 1894 in Lugano eine Aktiengesellschaft konstituiert zum Zwecke des Baues und Betriebes einer elektrischen S t r a ß e n b a h n von P a r a d i s o nach L u g a n o und C a s s a r a t e , mit Abzweigung nach M o l i n o n u o v o .

Der Verwaltungsrat der neu gegründeten Gesellschaft reichte dem Bundesrat die Statuten, ferner zum Zwecke der Leistung des Finanzausweises die nötigen finanziellen Vorlagen, sowie die Baupläne zur Genehmigung ein.

Nun sehen aber alle diese Vorlagen nur den Bau der Linie Paradiso-Lugano-Cassarate mit Abzweigung nach Molino nuovo vor, während die unterm 26. Juni 1891 (E. A. S. XI, 391 ff.) erteilte und seither mehrfach verlängerte Bundeskonzession auch noch die Fortsetzung von C a s s a r a t e nach C a s t a g n o l a zum Gegenstand hat.

Nachdem unser Eisenbahndepartement die Gesellschaft hierauf mit dem Beifügen aufmerksam gemacht hatte, daß eine solche Beschränkung der Konzession widerspreche und daher vom Bundesrate Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. III.

37

550

ohne vorangegangene Konzessionsänderung nicht gutgeheißen werden könnte, stellte der Verwaltungsrat in einer Eingabe vom 10. d. M.

zu Händen der eidgenössischen Räte das Gesuch um Abänderung der Konzession im Sinne der Bewilligung, einstweilen nur bis Cassarate bauen und die Erstellung der Fortsetzung bis Castagnola bloß eventuell in Aussicht nehmen zu dürfen. Die Gesellschaft beabsichtige in der That, einstweilen nur bis Cassarate zu bauen und erst, wenn die Umstände die Leistung des Finanzauaweisea für die Erweiterung bis Castagnola erlauben, an die Ausführung dieses TeilstUckes heranzutreten. Es sei übrigens von keiner Seite gegen dieses Vorgehen Einsprache erhoben worden und alle Interessenten mit dem einstweilen angenommenen Tracé bis Cassarate einverstanden.

Der Staatsrat des Kantons Tessin, dem wir das Gesuch zur Vernehmlassung mitteilten, erklärte sich in seinem Schreiben vom 20./22. d. M. mit der nachgesuchten Änderung der Konzession im Sinne der Unterdrückung oder Aufschiebung des Baues der mehrgenannten Teilstrecke einverstanden.

Auch wir sehen uns zu Einwendungen nicht veranlaßt, nachdem die beteiligten Kreise zustimmen, und beantragen Ihnen daher, dem Gesuche durch nachstehenden Beschluß zu entsprechen.

Dabei benutzen wir den Anlaß, um Sie, Tit., wiederholt unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 26. Juni 1895.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

551

(Entwurf.)

Bundesbeschlnß betreffend

Abänderung der Konzession einer elektrischen Eisenbahn von Paradiso nach Lugano und Molino nuovo, sowie von Lugano nach Cassarate und Castagnola.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Società Luganese delle tram vie elettriche, vom 10. Juni 1895; 2. einer Botschaft des Bnndesrates vom 26. Juni 1895, beschließt: 1. Die unterm 26. Juni 1891 den Herren Kasimir Bücher und R. E. Müller, beide in Lugano, erteilte und seither an die Aktiengesellschaft ,,Società Luganese delle tramvie elettrichea übertragene Konzession einer elektrischen Eisenbahn von Paradiso nach Lugano und Molino nuovo, sowie von Lugano nach Cassarate und Castagnola, wird dahin abgeändert, daß der Gesellschaft gestattet wird, einstweilen nur bis Cassarate zu bauen, und die Konzession für die Fortsetzung von Cassarate nach Castagnola nur als eventuelle bestehen bleibt.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

-·£*<>*$"·

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Abänderung der Konzession einer elektrischen Eisenbahn von Paradiso nach Lugano und Molin nuovo, sowie von Lugano nach Cassarate und Castagnola. (Vom 26. Juni 1895.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1895

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.07.1895

Date Data Seite

549-551

Page Pagina Ref. No

10 017 106

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.