475

# S T #

Berichte der

Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten 10 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Reinertrage des Alkoholmonopols des Jahres 1894.

Fünfte Vorlage des Bundesrates an die Bundesversammlung gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser, vom 23, Dezember 1886.

(Vom 15. November 1895.)

Tit.

Wir beehren uns, Ihnen in Nachstehendem die Berichte der Kantone über die Verwendung des sogenannten Alkoholzehntels aus dem Jahre 1894 zu unterbreiten.

Es erscheint angemessen, denselben die Zusammenstellung der Monopoleinnahmen der Kantone pro 1894 nebst Angabe des zur Bekämpfung des Alkoholismus zu verwendenden Teils jener Einnahmen vorauszuschicken.

Da die im Bundesgesetze vom 3. Juni 1891 (A. S. n. F. XII, 353) aufgestellte Übergangsperiode für die Verteilung der Reineinnahmen des Alkoholmonopols sich bis Ende 1895 erstreckt, erreichen die für die Kantone Bern, Luzern, uri, Freiburg und Solothurn zur Bekämpfung des Alkoholismus notierten Summen noch nicht die Ziffer des Zehnteils der gesamten Alkoholeinnahme jener Kantone, sondern sie repräsentieren nur den Zehntel derjenigen Quoten, die den genannten Kantonen auf Grundlage ihrer Bevölkerungsziffer zugeteilt worden sind.

476 Gesamteinnahmen der Kantone aus dem Ertrage des Alkoholmonopols.

1889 1890 1891 1892 1893 1894

.

Fr. 4,546,667. 70 ,, 6,306,668. 10 ,, 6,013,334. 70 ., 5,466,614. 97 ,, 5,109,312. 39 ,, 4,711,315. 78

Summen des Alkoholzehntels.

Fr.

,, ,, ,, ,, ,,

96,578.

272,578.

540,100.

523,962.

487,623.

450,955.

71 70 38 34 25 05

Für die einzelnen Kantone gestalten sich die Monopoleinnahmen des Jahres 1894, sowie die zur Bekämpfung des Alkoholismus zu verwendenden Summen folgendermaßen : Bezogene Summen.

1 . Zürich . . . . . Fr.

2 . Bern . . . .

3. Luzern ·n 4. Uri 5. Schwyz .

·n 6. Obwalden n 7. Nidwaiden . .

·n 8 . Glavus . . . .

9. Zug . . . .

10. Freiburg . . .

·n 11. Solothurn . . .

·n 12. Baselstadt . .

·n 13. Baselland . . .

·n 14. Schaffhausen ·n 15. Appenzell A.-Rh.

T) 16. Appenzell I.-Rh.

·n 17. St. Gallen . .

n 18. Graubünden . .

·n 19. Aargau n 20. Thurgau . . .

·n 2 1 . Tessin . . . .

22. Waadt . . .

n 23. Wallis . . .

·n 24. Neuenburg .

n 2 5 . Genf . . . .

514,892.

960,399.

276,730.

40,208.

76,504.

22,824.

19,012.

51,319.

35,114.

252,191.

175,798.

112,748.

94,387.

57,518.

82,296.

19,596.

348,318.

149,326.

294,357.

159,637.

192,780 381,621.

154,650.

165,584.

73,495.

38 53 08 59 32 65 95 77 72 30 53 90 42 71 30 10 05 30 42 35 92 06 25 21 97

Fr. 4,711,315. 78

Betrag des zur Bekämpfung ides Alkoholismus zu verwendenden Teils.

Fr. 51,489.

90,350.

22,733.

·n 2,895.

7,650.

·>·> 2,282.

·n 1,901.

·n 5,131.

3,511.

20,021.

·n 14,356.

n 11,274.

n 9,438.

·n 5,751.

8,229.

·n 1,959.

·n 34,831.

·n 14,932.

·n 29,435.

·n 15,963.

·n 19,278.

38,162.

w 15,465.

y 16,558.

·n 7,349.

23 33 43 23 43 46 29 97 47 10 25 89 74 87 63 61 80 63 74 73 09 10 02 42 59

Fr. 450,955. 05

477

Bericlite der Kantone.

1. Zürich..

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 8. Juni 1895.

A l k o h o l z e h n t e ] . Der dem Kanton Zürich für das Jahr 1894 zugefallene Anteil aus den Erträgnissen des Alkoholmonopols beziffert sich auf Fr. 514,892. 38, so daß der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmte Zehntel Fr. 51,489. 23 beträgt.

Zu weiterer Verfügung steht überdies der Reservefonds für die Bekämpfung des Alkobolismus in seinen Ursachen und Wirkungen, der mit Ende 1894 sich auf Fr. 71,526. 26 belief.

Nach Einsicht eines Antrages der Sanitätsdirektion b e s c h l i e ß t der Regierungsrat: I. Von dem auf den Kaaton Zürich entfallenen Anteil am Ertrage des Alkoholmonopols pro 1894 (Fr. 514,892. 38) wird ein Zehnteil, d. h. Fr. 51,489. 23 zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen ausgeschieden und nebst einer Quote des bestehenden Reservefonds in folgender Weise verwendet : a. Seit der Verteilung des Alkoholzehntels pro 1893 (18. Mai 1894) sind folgende Beiträge ausgerichtet und auf Rechnung des Alkoholzehntels bezw. des Reservefonds gebucht worden : 1. An die Kosten der Unterbringung'bedürftiger Alkoholiker in Trinkerheilaustalten : E. W. von Russikon . . Fr. 60. 50 *>· F. St. von Zürich . . . ,, 162.50 M. Z. von Horgen . . . ,,136. 50 E. M. von Hausen . . ,, 56.40 A. J. von Wädensweil . ,, 168. -- J. W. von Ellikon a. d. Th. ,, 94. -- J. R. von Zürich . . . ,, 90. 50 J. ß. von Wald . . . ,, 187. -- F. E. von Brütten . . ,, 84.50 M. A. von Mänuedorf . ,, 138. -- K. Seh. von Männedorf . ,, 93. -- E. Th. von Wädensweil . ,, 91. -- 1,361.90 Übertrag

1,361.90

478 Übertrag 2. An Armenpflegen für Detinierte in den Korrektionsanstalten Uitikon, Kappel und Ringweil pro 1894 3. An das Komitee für Begründung einer Arbeiterkolonie auf Schloß Herdern .

Summa der bereits gezahlten Beiträge b. Weitere Beiträge werden ausgerichtet : 4. An die Kommission für Versorgung verwahrloster Kinder im Bezirk Zürich 5. An die Kommission für Versorgung verwahrloster Kinder im Bezirk Winterthur 6. An die Jugendhorte Zürich I ...

7. An den Kinderhort Winterthur . . .

8. An die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Regensberg : an Bauten . . . .

9. An die Anstalt für Epileptische in Zürich-Riesbach 10. An die Blinden- und Taubstummenanstalt in Zürich : an Bauten . . .

11. An die Heilstätte Ägeri für skrofulöse und rhachitisehe Kinder von Zürich und Umgebung 12. An die Armenpflege Zumikon : Beitrag an die Versorgungskosten einer geisteskranken Person 13. An die Arbeiterhaushaltungsschule in Winterthur 14. An die Koch- und Haushaltungsschule im Erholungshaus Fluntern . . . .

15. An den Koch- und Haushaltungskurs in Zürich IV 16. An den Koch- und Haushaltungskurs in Uster 17. An den Koch- und Haushaltungskurs in Dübendorf 18. An den Koch- und Haushaltungskurs in Illnau 19. An den Schulvorstand der Stadt Zürich für Versorgung von Kindern in der Erholungsstation a. d. Schwäbrig; . .

Fr.

1,361.90

Fr.

6,853. 45 5,000. -- 13,215. 35

1,700. -- 900. -- 375. -- 475. -- 5,000. -- 5,112. -- 6,250. -- 887. 20 245. -- 3,885.-- 186. -- 408. -- 588. -- 672. -- 552. -- 95. 80

Übertrag 27,331.-- 13,215.35

479 Fr.

Übertrag 27,331.-- 20. A n die Ferienkolonien und Milchkuren Zürich 1,483.90 21. An die Ferienkolonie Wädensweii . .

80. -- 22. An die Ferienkolonien und Milchkuren Winterthur 624. -- 23. An die Ferienkolonie Töß . . . .

197.60 24. An die, Kommission der öffentlichen Lesesäle in Zürich I und III . . .

700. -- 25. An die Gesellschaft für öffentliche Lesezimmer und Bibliotheken in Zürich V 20U. -- 26. An die Trinkerheilstätte Ellikon : an den Betrieh . . . Fr. 4186.-- an außerordentliche Ausgaben ,, 1500.-- 5,686. 27. An die Kaffeehalle in Zürich III (Außersihl) 700. -- 28. An die Kaffeehalle in Winterthur . .

250. -- 29. An den Verein zur Bekämpfung des Alkoholgenusses 417.-- 30. An das kantonale Komitee der Mäßigkeitsvereine vom blauen Kreuz . . . 1,497. -- 31. An die Guttemplerlogen 1,038 -- · 32. An den Kantonalverband für Naturalverpflegung armer Durchreisender . . 8,000. -- Summa der noch auszuzahlenden Beiträge Total der Beiträge II. Diese Beiträge sind, resp. werden gebucht : a. auf Rechnung des Alkoholzehntels pro 1894 im Betrage von Bereits angewiesen Fr. 7,015.95 Restbetrag ,, 44,473. 28 b. auf Rechnung des Reservefonds, welcher nach Abzug bereits angewiesener ,, 605.90 mit 31. Dezember 1894 betrug .

Seit 1. Januar 1895 angewiesen ,, 5,593. 50) Verbleiben noch anzuweisen. . ,, 3,731.22 /

Fr.

13,215.35

48,204. 50 61,419. 85 51,489.23

71,526.26 Q 091 70 y 0 ' ^' '*

Total der Beiträge Fr. 61,419. 85 Der Reservefonds vermindert sich mit dem Zeitpunkt gegenwärtiger Verteilung auf 62,201.54

480

III. Auf Rechnung des Alkoholzehntels pro 1895 werden ausgerichtet resp. gebucht: an die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Regensberg, für Bauten (vergi. Nr. 8) . . .' . . .

an die Blinden- und Taubstummenanstalt in Zürich, für Bauten (vergi. Nr. 10) an die Arbeiterkolonie auf Schloß Herdern, Gründungsbeitrag (vergi. Nr. 36), bereits b e z a h l t . . . .

Summa

Fr.

5,000. -- 6,250. -- 5,000. -- 16,250. --

2. Bern.

Bericht des Regierungsrates Über die Verwendung des sogenannten Alkoholzehntels im Jahre 1894.

Der Kanton Bern hat im genannten Jahre aus den zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Geldern folgende Ausgaben gemacht : I. Armenerziehung.

1. Beiträge an 178 Gemeinden: a. Für 1758 bei Privaten verkostgeldete Kinder von Alkoholikern, denen die elterliche Gewalt entzogen worden ist, Fr. 15 für jedes Kind Fr. 26,370.-- b. Für 62 Kinder in Rettungsanstalten, unter den gleichen Bedingungen, Fr. 50 für jedes Kind ,, 3,100.-- 2. Beiträge an Vereine und Anstalten für 167 Kinder, zu Fr. 40 ,, 6,680. -- Fr. 36,150. --

II. àrbeits- und Trinkerheilanstalten.

1. Staatsarbeitsanstalten (Dekret vom 18. Mai 1888): a. Deckung der Kosten der größtenteils durch Trunksucht heruntergekommene Personen enthaltenden Weiberarbeitsanstalt in Bern, soweit die Kostgelder und der Arbeitsertrag nicht hinreichten Fr. 19,004.96 b. Ausgaben der Patronatskommission für die Weiberarbeitsanstalten zur einstweiligen Fürsorge für aus der Anstalt entlassene besserungsfähige Weiber ,, 1,327.20 Übertrag Fr. -20,332.16

I

481

Übertrag Fr. 20,332. 16 c. Kostgeld für einen in die Männerarbeitsanstalt zu Ins versetzten Alkoholiker aus Langnau, zur teilweisen Entlastung dieser die Familie desselben unterstützenden Gemeinde . . . ,, 50. -- 2. Anstalten und Vereine für Unterstützung arbeitsloser Männer und entlassener Sträflinge: a. Beitrag an den Verein Arbeiterheim (Anstalt Tannenhof im Großen Moos) ,, 4,350. -- b. Beitrag an den bernischeu Schutzaufsichtsverein für entlassene Sträflinge .. .. .. . --jj 3,500.

-- O j c. Beitrag an den waadtländischen Sehutzverein für entlassene Sträflinge, zum Zwecke der Unterstützung eines bernischen Augehörigen ,, 50. -- 3. Trinkerheilanstalten : a. Jahresbeitrag an die bernische Trinkerheilanstalt auf der Nüchtern bei Kirchlindach ,, 4,000. -- b. Außerordentlicher Beitrag an diese Anstalt zur Einführung des landwirtschaftlichen Betriebes ,, 10,000. -- c. Kostgeldbeifräge zur Unterbringung mittelloser Trinker in dieser Anstalt . . . . . .

437. -- Fr. 42,719.16

III. Hebung der Volksernährung und Förderung der Mässigkeitsbestrebungen, 1. Belehrung über richtige Volksernährung und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen, Verbreitung guter Schriften ete 2. Besoldung von .Kochkurslehrerinnen . . .

3. Beiträge an Koch- und Haushaltungskurse . .

4. Beiträge an Volksküchen, Kaffee- und Speisehallen, Mäßigkeitsvereine u. s. w 5. Beiträge für Naturalverpflegung armer Durchreisender 6. Beiträge für Speisung armer Schulkinder, an 70 Gemeinden 7. Beiträge an zwei Kinderhorte in der Stadt Bern

Fr.

,, ,,

3,126.13 3,003.55 7,584. 44

,,

5,000. --

,,

6,000. --

,, ,,

7,700. -- 1,000. --

Fr. 33,414.12 Bnndesblatt. 47. Jahrg. Bd. IV.

33

482 Total der Ausgaben Fr. 112,283. 28 Der Anteil des Kantons Bern am Alkoholmonopolgewinn für 1894 belief sich auf Franken 960,399. 50 und somit der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmte Zehntel desselben auf . ,, 96,039. 95 Die mehr verwendeten Fr. 16,243.33 wurden dem Alkoholzehntelreservefonds entnom-.

men, der am 31. Dezember 1893 einen Bestand von Fr. 63,126.70 hatte, im Jahre 1894 an Zinsen . ,, 2,052. 50 abwarf, somit ohne die Ausgaben auf ,, 65,179.20 angewachsen wäre und nach Abrechnung derselben am 31. Dezember 1894 noch ein Vermögen von Fr. 48,935.87 erzeigt.

Außerdem existiert noch der gemäß Art. 5 des Dekrets vom 18. Mai 1888 gebildete und ebenfalls aus dem Alkoholzehntel geflossene Hülfsund Patronatsfonds für die Staatsarbeitsanstalten mit einem Vermögensbestand auf 31. Dezember 1893 von Fr. 11,274. 55 vermehrt durch Zinsertrag des Jahres 1894 um ,, 366.-- und somit, da im Jahre 1894 keine Ausgaben aus demselben geschahen, auf 3t. Dezember 1894 . ,, 11,640.55 betragend, so daß sich auf den genannten Termin die Gesamtsumme der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten und vorläufig auf die Seite gelegten Gelder auf . . . . l Fr. 60,576.42 belief.

3. Ltizern.

a. Schreiben des Regierungsrates des Kantons Luzern an das schweizerische Departement des Innern, vom 27. Mai 1895.

IQ Beantwortung Ihrer geschätzten Zuschrift vom 16. April abbin, die Berichterstattung über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahre 1894 betreffend, beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, daß gemäß dem herwärtigen Armengesetze vom 21. November 1889, wie im Vorjahre, der gesamte Betrag von Fr. 11,000

I

483

der kantonalen Armenkasse zugewiesen worden ist. Daß diesmal der ,,Zehntel" nur Fr. 11,000 beträgt, findet seine Erklärung in Ihrem Kreisschreiben vom 20. Oktober 1893.*) Eine specielle Verwendung konnte dieser Betrag nicht finden, er wurde tale quale zur Deckung der Ausgaben besagter Kasse verwendet. Die Gesamtausgaben der Armenkasse beliefen sich auf Fr. 62,239. 27 und specifizieren sich folgendermaßen : Besoldung der Armenärzte Fr. 57,311. 25 Beiträge an Gemeinden ,, 2,861. 72 Beitrag an den Handwerker-Unterstützungsverein Willisau ,, 50. -- Beitrag an den Hülfsverein für arme Irren . . ,, 1,000. -- ,, ,, die Rettungsanstalt Sonnenberg . . ,, 1,000. -- Verschiedenes ,, 16. 30 Fr. 62,239. 27 Indem wir Sie, um schon Gesagtes nicht unnötigerweise zu wiederholen, im übrigen auf die Bemerkungen des vorletztjährigen Berichtes verweisen, können wir Ihnen noch mitteilen, daß eine dem Zwecke besser entsprechende Regelung der Verwendung des Zehntels vor dem Großen Rate anhängig ist. Vorgeschlagen ist folgende Verteilung: an die Erziehungs- und Pflegeanstalt Rathhausen . . Fr. 4,000 an die Zwangsarbeitsanstalt ,, 4,000 an die Knaben- und Rettungsanstalt Sonnenberg . . ,, 1,000 an den Hülfsverein für arme Irren ,, 1,000 an den Verein für Versorgung entlassener Sträflinge . ,, 2,000 für Unterstützung der Armenvereine für Naturalverpflegung ,, 2,000 für Unterstützung armer Schulkinder ^ 2,000 an den Gründungsfonds zur Errichtung einer Anstalt für jugendliche Verbrecher ^ 5,000 an den Gründungsfonds zur Errichtung einer Anstalt für schwachsinnige Kinder 5,000 fl zur Verfügung des Regierungsrates 1,144 fl Fr: 27,144

*) Zu vergleichen Schreiben unter litt, b hiernach.

484

b. Auszug-Schreiben des Finanzdepartements des Kantons Luzern an das eidgenössische Departement des Innern, vom 23. Juli 1895.

V o r b e m e r k u n g . Die Finanzverwaltung des Kantons Luzern ist durch unser Departement des Innern darauf aufmerksam gemacht worden, daß die zur Bekämpfung des Alkoholismiis zu verwendende Summe aus dem Monopolortrage pro 1894 nicht nur Fr. 11,000 -- wie in vorstehendem Schreiben des Regierungsrates ausgesetzt --, sondern Fr. 22,733. 43 betrage. Hierauf ist durch obenbezeichnetes Schreiben geantwortet worden : Die beanstandete Ziffer von Fr. 11,000 beruht nicht auf Irrtum, sondern auf dem vom h. Großen Rate dekretierten Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Kautons Luzern für 1894, im speciellen veranlaßt durch Zuschrift Ihres Departements vom 20. Oktober 1893, welche also lautet: ,,Der Bundesrat hatte in seinen bis jetzt zur Veröffentlichung gelangten Berichtvorlagen über die Verwendung des Alkoholzehntels (Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser, vom 23. Dezember 1886) den Grundsatz aufgestellt, daß sämtliche Kantone von dem Zeitpunkte des Wegfalles der Ohmgeldersatzansprüche, d. h. vorn Ende des Jahres 1890 an, gehallen seien, einen Zehnteil ihrer Gesamteinnahmen aus dem Alkoholmonopol zur Bekämpfung des Alkoholismus zu verwenden und über die Verwendung Bericht zu erstatten.

,,Diese Anschauungsweise ist nun bei den Regierungen der Kantone Uri und Solothurn auf Opposition gestoßen; indem dieselben unter Hinweis auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 1891 (betreffend Verteilung der Reineinnahmen des Alkohol monopois während der Übergangsperiode Ib9l--1895) erklärt haben, daß sie bis 1895 den zur Bekämpfung des Alkoholismus zu verwendenden Zehntel ihrer Monopoleiunahmen bloß von demjenigen Teile dieser letztern zu berechnen gesonnen seien, den sie beziehen auf Grundlage der Verteilung der Monopolerträgnisse nach der Kopfzahl der Bevölkerung, nicht aber von derjenigen Quote der erwähnten Einnahmen, die ihnen nach Mitgabe des citierten Gesetzes zukomme zur Deckung des Ausfalles am Ohmgeldertrag.

,,Der Bundesrat hat sich nach Anhörung seines Justiz- und Polizeidepartements veranlaßt gesehen, der Anschauungsweise der genannten zwei Kantone zuzustimmen und seine Berechnungsweise des Alkoholzehntels danach abzuändern.

,,Der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz erheischt nun aber, daß die Kantone, weluhe neben Uri und Solothurn auf die

485

vom citierten Bundesgesetz aufgestellte Vergünstigung anspruchsberechtigt sind, d. h. Bern, Luzern und Freiburg, ähnlich behandelt werden.

,,Der Bundesrat hat denn auch einen Beschluß in diesem Sinne gefaßt, und es wird nach demselben der Alkoholzehntel Ihres (Luzern) Kantons nun folgendermaßen in Berechnung gezogen: ,,Für 1891 Fr. 27,823. 01 ,,Für 1892 ,, 26,737. 23."

Darauf gestützt beantragte der Regierangsrat dem Großen Kate : ,,Für das Jahr 1891 haben wir Fr. 35,930. 63 und für 1892 ,, 34,082. 90 zusammen Fr. 70,013. 53 als Alkoholzehntel der kantonalen Armenkasse zugewiesen, während wir gernäß obigen Auseinandersetzungen bloß Fr. 27,823. 01 + Fr. 26,737. 23 = ,, 54,560. 24 hätten einzahlen müssen, also Fr. 15,453. 29 zu viel.

,,Wir sind nun willens, im Hinblicke darauf, daß wir die Staatskasse beim gegenwärtigen Stande unserer Staatsfinanzen nach Möglichkeit zu entlasten haben, derselben den für die Jahre 1891 und 1892 zu viel bezahlten Beitrag an die Armenkasse in der Weise zu restituieren, daß wir den Alkoholzelmtel des Jahres 1894 entsprechend reduzieren. Nehmen wir für den Alkoholzehntel pro 1894, da derselbe von den Rechnungsergebnissen der Alkoholverwaltung abhängt und deshalb nur annähernd budgetiert werden kann, das arithmetische Mittel der Beträge von 1891 und 1892, 27,823. 01 + 26,737. 23 = 54,560. 24 : 2 = Fr. 27,280. 12 an und subtrahieren davon das zu'viel Bezahlte mit ,, 15,453. 29 so erhalten wir als Beitrag an die Annenkasse . Fr. 11,826. 83 oder nach unten abgerundet Fr. 11,000."· 4.

Uri.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Departement des Innern, vom 16. Mai 1895.

Auf Ihre geschätzte Zuschrift vom 16. April und in Nachachtung des Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser beehren wir uns, Ihnen anmit über die Verwendung unserer Einnahmen aus dem

486

Ertrage des Alkoholmonopols pro 1894 Bericht zu erstatten. Der Zehntel betrug Fr. 3500. *) Hiervon erhielten : 1. die kantonale Erziehungsanstalt für arme und verwahrloste Kinder Fr. 1500. -- 2. die Suppenanstalt der Gemeinde Schattdorf . . ,, 133. -- 3. ,, ,, -n -n Isenthal . . . ^ 95. -- 4. ,, ,, ,, ,, Wassen (Meien) ,, 54. -- 5. ,, ,, ,, ,, Bürgten . . . ,, 180. -- 6. ,, ,, » * Flüelen . . . ,, 37. -- 7. ,, ,, ,, Altdorf . . . ,, 108. -- 8. der Fonds für eine Zwangsarbeitsanstalt . . ,, 696. 50 9. ,, ,, ein kantonales Irrenasyl . . . ,, 696. 50 fl Total

Fr. 3500. --

5. Schwyz.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das eidgenössische Departement des Innern, vom 24. April 1895.

Unter Bezugnahme auf Ihre geehrte Zuschrift vom 16. April 1895 erstatten wir hiermit Bericht über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels unserer Einnahmen aus dem 1894er Ertrage des Alkoholmonopols. Der Alkoholzehntel pro 1894 betrug Fr. 7650. 43 und wurde in folgender Weise verwendet : Ì. An 12 Gemeinden, welche für Versorgung von Irren eine Ausgabe von Fr. 17,038 pro 1894 ausgewiesen hatten, wurden Beiträge von 15 % nebst einer außerordentlichen Zulage von Fr. 100 gemacht, zusammen Fr. 2655. 70 2. Für Versorgung verwahrloster Kinder in Besserungs- und Arbeitsanstalten wurden 10 Gemeinden, welche im Jahre 1894 zu diesem Zwecke Fr. 4469. 50 aufwendeten, Beiträge von 25 °/o ausgerichtet mit ,, 1117. 37 3. Dem Fonds für Errichtung einer kantonalen Korrektionsanstalt für verwahrloste junge Leute wurden zugeteilt: a. die Hälfte des Alkoholzehntels mit . . . .

,, 3825. 22 b. Rest der andern Hälfte mit _ 52. 14 Zusammen *) Fr. 2895. 23. Vergi. Tabelle hiervor.

Fr. 7650. 43

487

6. XJnterwald.en ob dem "\Valcl.

a. Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das eidgenössische Departement des Innern, vom 26./30. April 1895.

Mittelst geschätztem Kreisschreiben vom 16. äs. Mts. ersuchen Sie uns um die übliche Berichtgabe betreffend die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels unserer Einnahme aus dem Alkoholmonopol.

Wir beehren uns, Ihnea in Erledigung unserer daherigen Aufgabe vorerst hierseitige Verordnung betreffend Verwendung des Alkoholzehntels vom 23. März abhin zu übermitteln. Aus derselben ersehen Sie, wie ia Zukunft mit den Erträgnissen daherigen Fondes verfahren werden soll.

Was die effektiven Verwendungen im abgelaufenen Berichtsjahre anbetrifft, «o verweisen wir auf die beifolgende Rechnung, woraus erhellt, daß nebst einer ansehnlichen Subsidie an den obwaldnerischen Abstinentenverein zunächst Beiträge zur Versorgung von Trinkern in Zwangsarbeitsanstalten verabfolgt wurden. Wenn auch diese Zwangsversorgungen nicht immer die gewünschte Wirkung erzielen, so sind sie doch in vielen Fällen das einzige Mittel, um gewisse Individuen wieder an eine vom Übergenusse geistiger Getränke nicht oder doch weniger beeinflußte Arbeit zu gewöhnen.

Was den an den Abstinentenverein verabfolgten Beitrag anbelangt, so teilte uns dessen Vorstand, Herr Nationalrat Dr. Hing, mit, daß derselbe zunächst für intensive Verbreitung von Schriften zur direkten Bekämpfung des Alkoholismus, sowie ferner zur Unterstützung populärer Vorträge über rationelle Volk'sernährung, über den Wert alkoholhaltiger Getränke etc. Verwendung gefunden.

Wir fügen noch bei, daß wir durch Cirkular die Gemeinderäte des Landes eingeladen haben, jeweilen die Kinder von Eltern, welche mehr oder weniger dem Tranke ergeben sind, um sie rechtzeitig vor den Polgen des Alkoholismus zu schützen, beizeiten aus dem Familienverbande auszuscheiden und in passenden Anstalten zum Zwecke gehöriger Erziehung zu versorgen, selbstverständlich gegen namhafte Beitragsleistung aus dem Alkoholzehntel.

488

b. Auszug aus dem Rechnungsbuche über Verwendung des Alkohol-

zehntels pro 1894.

16. Februar 1894: Zahlung an Abstinenten verein Obwalden 21. April 1894: Zahlung für Josef Gasser in der Zwangsarbeitsanstalt ,,Sedei14 (Kanton Luzern) .

26. Oktober 1894 : Zahlung für Josef Küster, Schwani, in der Zwangsarbeitsanstalt ,,Sedei" . . .

23. November 1894: Zahlung für Sophie Degelo in der Anstalt ,,zum guten Hirten" in Altstätten .

Total

Fr. 100. -- ,, 100. -- ,,

83. .30

,,

179. 20

Fr. 462. 50

c. Verordnung des Kantonsrates Über Verwendung des Alkoholzehntels, vom 23. März 1895.

Art. 1. Die Verwaltung und Verwendung des Alkoholzehntels erfolgt durch den Regierungsrat.

Art. 2. Es wird hierüber besondere Rechnung geführt und dieselbe alljährlich dem Kantonsrat unterbreitet.

Der Kantonsrat behält sich vor, dem Regierungsrate jeweilen bezüglich der künftigeu Verwendung anderweitige Wegleituog zu geben.

Überhin soll jedes Jahr nach Maßgabe des bezüglichen Bundesgesetzes über die Verwendung des Alkoholzehntels dem Bundesrate zu Händen der Bundesversammlung Bericht erstattet werden.

Die Verwendung hat überhaupt nach Maßgabe der jeweiligen Bundesbeschlüsse zu erfolgen.

Art. 3. In jedem Einzelfalle muß die Verwendung aus dem Alkoholzehntel mit der Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen oder · Wirkungen in z w e i f e l l o s e m Zusammenhange stehen.

Wo der Alkoholzehntel nicht ausreicht oder wo die Verhältnisse dessen Verwendung nicht gestatten, da kann in den durch Art. 4, 5, 6, Absatz 2, 8 und 9 vorgesehenen Fällen im Falle des Bedürfnisses ein anderweitiger Staatsbeitrag verwilligt werden.

Im Falle eines eigentlichen Bedürfnisses kann der Staat ausnahmsweise auch die vollen Kosten zahlen.

Art. 4. Nach näherer Wegleitung der kantonsrätlichen Verordnung vom 27. April 1893 können Beiträge verabfolgt werden zur Versorgung:

489 1. in Trinkerheilanstalten, 2. in Zwangsarbeitsanstalten oder Arbeiterkolonien, 3. in Besserungsanstalten für Minderjährige, 4. in Mädchenasylen u. dgl.

Art. 5. Es können auch nach bestimmter Wegleitung von Art. 3 (Absatz l, 2 und 3j im Falle des Bedürfnisses Beiträge verabfolgt werden zur Versorgung in Anstalten: 1. für Irren, 2. für Epileptiker, 3. für Taubstumme.

Der Regierungsrat wird ermächtigt, mit solch gutgeleiteten Anstalten Aufnahmsverträge abzuschließen. Er wird hierbei vorzüglich solche Anstalten berücksichtigen, welche den Grundsatz vollständiger Enthaltsamkeit von geistigen Getränken angenommen haben.

Art. 6. Der Regierungsrat kann aus dem Alkoholzehntel einen angemessenen Beitrag leisten, damit ärmere Kinder, welche wegen der Trunksucht des Vaters, der Mutter oder anderer Personen anderwärts au versorgen sind, in einer Familie oder Anstalt gute Unterkunft erhalten.

Für g a n z g u t e und s o l i d e Versorgung einzelner Kinder kann auch sonst ein Staatsbeitrag verabfolgt werden, wenn dadurch die pflichtgemäßen Ausgaben der Armenverwaltung ganz ausnahmsweise vermehrt, beziehungsweise überschritten werden.

Art. 7. Der Regierungsrat kann Bestrebungen zur Bekämpfung des Alkoholismus (Vereine, Vorträge und Verbreitung volkstümlicher Schriften) unterstützen.

Art. 8. Im Notfall können kleinere Beiträge verabfolgt werden für zweckdienliche Versorgung entlassener Sträflinge und ehemaliger Insassen von Besserungsanstalten, überhaupt solcher, deren specielle Versorgung mit der Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen in zweifellosem Zusammenhange stehen.

Art. 9. Je nach Möglichkeit kann von Staats wegen die Förderung besserer Volksernährung unterstützt werden (praktische Haushaitungs- und Koehkurse, diesbezügliche Belehrung in Wort und Schrift u. dgl.).

Art. 10. Die Höhe der Beiträge für den Einzelfall bestimmt der Regierungsrat nach Maßgabe des Bedürfnisses und der vorhandenen Mittel.

Über den Ort der Versorgung der betreffenden Personen, sowie über die Verwendung der verwilligten Beiträge hat der Regierungsrat das Letztentscheidungsrecht.

490 Der Regierungsrat wird über die Wirkung der einzelnen Verwendungen gehörigen Ortes sich erkundigen, damit er auch diesbezüglich dem Kantonsrate thunlichst Aufschluß geben kann.

S c h l u ß b e s t i m m u n g . Diese Verordnung tritt in Kraft mit dem 1. Mai 1895.

Der Regierungsrat wird mit der Veröffentlichung und dem Vollzuge beauftragt.

T'. TJnterwald.en^nicl dem. "Wald..

a. Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Departement des Innern, vom 20. Mai 1895.

In Beantwortung Ihres Kreisschveibens vom 16. April d. J.

befleißen wir uns, Ihnen Rechenschaft zu geben über Verwendung des Alkoholzehntels im Jahre 1894. Vom Alkoholgewinne hat Unterwaiden nid dem Wald erhalten Fr. 19,012. 95. Der zehnte Teil davon beträgt demnach Fr. 1901. 29. Davon wurde ausgegeben : 1. Für Versorgung eines zum Trunke sich neigenden Knaben Fr. 150.-- 2. Für Versorgung eines Trinkers in einer Zwangsarbeitsanstalt ,, 125.-- Zum Fonds gelegt ,, 1626.29 Nicht ohne Befremden glaubten wir aus Ihrem Berichte vom 23. November 1894 entnehmen zu müssen, daß Sie über die Nichtverwendung des Alkoholzehntels ab Seiten der Regierung von Nidwaiden nichts weniger als beruhigt waren, obwohl unser Verhalten kaum verschieden war von demjenigen anderer Kantoue. Vor allem versichern wir Sie, daß uns durchaus ferne lag, den uns zufallenden Alkoholzehntel je anders als im Sinne von Art. 32bia der Bundesverfassung und Ihres Kreisschreibens vom November 1892 zu verausgaben. Wir haben nämlich jene Summe, welche nicht zur Verwendung kam, nicht verbraucht, sondern fondiert und an Zins gelegt. Sollte Nidwaiden einzig das untersagt sein? Gerade ein kleines und armes Gemeinwesen dürfte dem großen und reichen gegenüber eher Berücksichtigung finden, denn es machen sich gar verschiedene Bedürfnisse geltend im Kampfe gegen den Alkoholismus, denen unsere Verhältnisse nicht genügen können. Die alten Säufer sollten aus den Armenhäusern weggenommen und speciell in einer Zwangsarbeitsanstalt etc. versorgt werden, schon um den Kindern das böse Beispiel zu entrücken. Allein uns fehlen die Mittel. Wir

491

haben keine Mittel zur Versorgung der Alkoholiker im Irrenhause, in der Trinkerheilanstalt, wir haben in der Centralschweiz überhaupt gar keine Trinkerheilanstalt. Ist es nicht erlaubt, für einen solchen Zweck den Alkoholzehntel zusammenzulegen? Was vor vier Jahren noch nicht spruchreif war, als wir provisorisch ein Reglement über Verwendung des Alkoholzehntels aufsetzten", das konnten wir in der neuen Verordnung, welche den 10. April vom Landrate angenommen wurde, aussprechen: die Zweckbestimmung des Reservefonds. Wir bitten Sie, diese nunmehr genehm zu halten.

Lassen Sie uns damit ein Werk schaffen, das den zukünftigen Generationen zum Segen sein wird, wozu uns aber die Mittel fehlen, wenn wir nicht das Alkoholgeld dafür benützen dürfen.

Uns schwebt der Gedanke vor, der Alkoholzehntel soll hauptsächlich eingreifen, wo die Mittel bisher nicht ausreichten oder wo die Armenbehörden nic'lit mehr strenge verpflichtet sind zur Unterstützung upd andere Hilfsquellen fehlen oder zu sparsam fließen.

Darum stunden wir ab, die Armenverwaltungen zu unterstützen für die Versorgung der Kinder eines Trinkers in unsero Waisenhäusern, wie es anderwärts geschieht und wodurch mehr die Steuerzahler entlastet als etwas Neues geschaffen wird.

b. Verordnung des Landrates über die Verwendung des Alkoholzehntels, vom 10. April 1895.

1. Der zehnte Teil des vom schweizerischen Bundesrate abgegebenen Anteils vom Aljtoholerträgnisse wird, wie bisher, vom Landsäckelamte als specieller Verwaltungszweig besorgt und darüber jährlich dem Landrate besondere Rechnung abgelegt.

2. Ebenso soll vom Regieruugsrate über die Betriebsrechnung dem Bundesrate Mitteilung gemacht werden.

3. Der Alkoholzehntel darf nur zu folgenden Zwecken Verwendungfinden: a. Zur Versorgung der Kinder von Trinkern in Erziehungsinstituten oder in braven Familien ; b. zur Versorgung von verwahrlosten Knaben und Mädchen und jugendlichen Verbrechern in Besserungsanstalten; c. zur Unterbringung von Trinkern in Zwangsarbeit»- und Trinkerheilanstalten ; d. zur Unterstützung armer Irren in Irrenhäusern ; e. zur Versorgung entlassener Sträflinge; f. zur Unterstützung von Mittagssuppen oder zur Beschaffung .von Winterkleidern armer Schulkinder; g. zur Unterstützung von Bestrebungen für Verminderung des Alkoholmißbrauches.

492 4. Jener Teil des Alkoholzehntels, der während dem Jahre · keine Verwendung findet, ist zu einem Fonds für Errichtung eines kantonalen oder interkantonalen Arbeitshauses oder einer Trinkerheilanstalt an Zins zu legen. Die Einlage in diesen Fonds darf jedoch höchstens die Hälfte des hiesigem Kanton zufallenden Alkoholzehntels per Jahr erreichen.

5. Über Verwendung der jährlichen Einnahmen im Sinne von Ziff. 3 verfügt der Regieruagsrat. Derselbe wird deshalb alljährlich die Gemeinderäte zur Anmeldung von Unterstiltzungs- resp.

Versorgungsbedürftigen auffordern. Diese Anmeldung, sowie diejenigen von anderen Behörden oder von Privaten haben mit näherer Angabe der Gründe und der besonderen Verhältnisse der zu Unterstützenden zu geschehen.

6. Der Regierungsrat bestimmt auch in Würdigung der gemachten Mitteilungen die Höhe der Beiträge für den Einzeliall, sowie den Ort der Versorgung der Angemeldeten.

7. Über den Fonds hingegen, resp. über dessen Verwendung für Errichtung einer Besserungsanstalt für Trinker u. s. w., entscheidet der Landrat.

8. Grlaras.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Departement des Innern, vom 14. März 1895.

Gemäß Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser, vom 23. Dezember 1886, liegt uns ob, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1894 Bericht zu geben.

Der Betrag, den wir im Sinne von Art. 32bta der Bundesverfassung zu verwenden haben, beläuft sich auf Fr. 5132.

Wir haben hiervon zugeschieden : I. Fr. 150 der Sektion Glarus des schweizerischen Mäßigkeitsvereins ; II. ,, 3000 für Unterbringung von verwaisten und verwahilosten Kindern in Erziehungs- und Rettungsanstalten, uud III.

,, 1982 für Versorgung von Geisteskranken in Anstalten.

Wir beziehen uns bezüglich der sub Ziffer II und III hiervor angegebenen Verwendungen auf die einschlägigen Ausführungen unseres letztjährigeu Berichtes über die Verwendung des Alkoholzehniels und zweifeln nicht daran, daß diese Verwendungen Ihren Beifall finden werden.

493 Q. Zug.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Departement des Innern, vom 16. Juli 1895.

Wir beehren uns, in Sachen Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten und im Jahre 1894 dem Kanton Zug zugekommenen Erträgnisse aus dem Alkoholmonopol wie folgt Bericht zu erstatten.

Aus unsero seitherigen Berichterstattungen haben Sie ersehen, daß der Kanton Zug mehr als Vio, nämlich 15 %, aus dem Ertrage des Alkoholmonopols nach Anleitung der einschlägigen Vorschriften des Bundes alljährlich verwendet, und daß darilberhin unserseits das Bestreben vorwaltet, den Postulaten. welche die Bundesversammlung hinsichtlich Verwendung des Alkoholzehntels aufstellte, thunlichst Nachachtung zu verschaffen.

Der Anteil unseres Kantons aus dem Ertrage des Alkoholmonopols des Jahres 1894 erreicht die Summe von Fr. 35,114. 72.

Hiervon fanden Fr. 5267. 20 (15 %) im Sinne der einschlägigen eidgenössischen Vorschriften Verwendung.

In entsprechender Erledigung von Gesuchen der Bürgerräte, auf deren Kosten Geisteskranke oder der Korrektion bedürftige junge Leute iu anerkannten Anstalten zur Heilung, Pflege oder Besserung untergebracht waren, bewilligten wir an die bezüglichen, rechnungsmäßig ausgewiesenen Auslagen je 40 % Vergütung aus dem Alkoholmonopol. In einem ausoahmsweisen Falle betrug diese Vergütung nur .20 % der namhaft gemachten Kosten.

Die diesfälligen Vergütungen betrugen in 12 Fällen samthaft Fr. 2180. 85 In gleicher Höhe erhielten drei Bürgerräte an die Kosten, welche vier korrektionsbedürftige jüngere Personen verursachten, Beiträge von ,, 562. 36 Der kantonalen gemeinnützigen Gesellschaft stellten wir zur Verfügung ,, 400. -- Die Gesellschaft verwendete diese Summe für Drucklegung und Verbreitung von Schriften betreffend den Alkoholismus und seine Polgen.

Der hiernach verbleibende Rest von . . . . ,, 2123. 99 wurde zur Äuffnung des kantonalen Irrenfonds verwendet.

Total, wie oben Fr. 5267. 20

494

Im Anschlüsse an frühere Berichtgaben sei uns noch die Bemerkung gestattet, daß wir hoffen, nächstes Jahr durch Vorlage eines abgeänderten Beschlusses unseres Kantonsrates, betreffend Verwendung eines Teiles der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol, darthun zu können, daß diese Beträge nicht bloß zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Wirkungen, sondern auch in seinen U r s a c h e n zur Ausgabe gelangen.

Durch derzeitige Zuwendung eines Betrages von Fr. 400 ist diesfalls den Postulaten der Bundesversammlung, wenigstens teilweise, Rechnung getragen ; ein unserseits dem Kantonsrate zu unterbreitender Beschlussesentwurf sieht nach dieser Richtung -hin erheblich vermehrte Unterstützungen an Gemeinden und Gesellschaften vor.

IO« FVeiburg'.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Departement des Innern, vom 12. Juli 1895.

Wir beehren uns, Ihnen gemäß Art. 13 des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser zur Kenntnis zu bringen, daß wir in unserer heutigen Sitzung beschlossen haben, den zehnten Teil der unsenn Kanton zukommenden Einnahmen aus dem Alkoholmonopol für das Geschäftsjahr 1894, der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmt ist, in folgender Weise zu verwenden : 1. Zahlung an die Irrenanstalt Marsens . . . . Fr. 8,321 2. Beitrag an die Erziehungsanstalt St. Nicolas für jugendliche Sträflinge und verwahrloste junge Leute in Drognens (Glane-Bezirk) ,, 4,500 3. Beitrag an das landwirtschaftliche Waisenhaus Marini in Montet (Broye-Bezirk), Handfertigkeitsunterricht ,, 1,000 4. Beitrag an den Verein zum blauen Kreuz für Bekämpfung des Alkoholismus ,, 500 5. Beitrag an die landwirtschaftliche Erziehungsanstalt von Sonnewyl (Saane-Bezirk) . . . . ,, 500 6. Beitrag an das Waisenhaus St. Loup (Anstalt für arme und verlassene Kinder aus einer Anzahl von Gemeinden des Sense-Bezirks) ,, 500 7. Beitrag an die Taubstummenanstalt in Greyerz ,, 1,200 8. Beitrag an die Gesellschaft für Schutzaufsicht über entlassene Sträflinge ,, 500 9. Beitrag für Kochkurse ,, 3,000 Total gleich der Summe des Alkoholzehntels

Fr. 20,021

495 11. Solotlnirn.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Departement des Innern, vom 26. April 1895.

Bezugnehmend auf Ihr geehrtes Kreisschreiben vom 16. dies beehren wir uns, Ihnen in betreff der Verwendung des sogenannten Alkoholzehntels pro 1894 Bericht zu erstatten wie folgt: Da nach einer vorläufigen Mitteilung der Alkoholverwaltung der dem Kanton Solothurn im Verhältnis seiner Bevölkerungszahl zufallende Anteil am Ertrag des Alkoholmonopols auf Fr. 160,000 bis 170,000 gesehätzt wurde, haben wir den zur verfassungsmäßigen Verwendung kommenden Alkoholzehntel für unseren Kanton pro 1894 unter Vorbehalt nachträglicher Ausgleichung angenommen zu Fr. 16,500 Hiervon war in Abrechnung zu bringen die Summe von ,, 2,206 welche laut letztjährigem Bericht pro 1893 zu viel, d. h. bereits auf Rechnung 1894 verteilt worden, so daß noch Fr. 14,294 verteil bar blieben.

In Anwendung der solothurnischen Verordnung vom 29. November 1890 und in Ausführung des Voranschlages pro 1894 -vurde diese Summe wie folgt verwendet : a. Beiträge an die Gemeinden zur Unterbringung von Alkoholikern in Trinkerasylen Fr.

-- b. Beiträge an Armenerziehungsvereine ,, 8,260 c. Beitrag an die Zwangsarbeitsanstalt Schaehen zur bessern Durchführung ihres Gründungszweckes ,, 3,440 d. Beitrag an die Erziehungsanstalt für schwachsinnige Kinder ,, 2,564 e. Beitrag an den Verein zur Verbreitung guter Volksschriften ,, 30 Gleich oben

Fr. 14,294

Der Gesamtbeitrag litt, o an die Armenerziehungsvereine per Fr. 8260 wurde folgendermaßen verteilt : 1. Armen verein Solothurn für die Erziehung der Kinder von Alkoholikern in der Discheranstalt . . . . Fr. 800 2. Armenerziehungsverein Lebern ,, 2100 3.

,, Ätingen-Mühledorf . . . ,, 100 Übertrag Fr. 3000.

496 Übertrag 4. Armenerziehungsverein Kriegstetten 5.

Balsthal 6.

,, Gau 7.

,, Olteu-Gösgen 8.

v, Thierstein

.

.

. .

Gleich oben

Fr. 3000 ,, 800 ,, 800 ,, 100 ,, 3000 ,, 560 Fr. 8260

Bezüglich der ,,Anstalt für schwachsinnige Kinder" können wir mitteilen, daß dieselbe noch im Herbst 1894 eröffnet und in Wirksamkeit gesetzt werden konnte.

Bei diesem Anlasse müssen wir noch auf ein Mißverständnis aufmerksam machen, das bezüglich des Ursprungs der Mittel zur Errichtung dieser Anstalt dortseits eingetreten zu sein scheint. In der Ihrem Berichte vom 23. November 1894 beigegebenen Tabelle ,,Verteilung des Alkoholzehntels für 1893 nach dea besondern Verwendungszwecken" ist der Kapitalstock der Anstalt in seinem ganzen Betrage von Fr. 43,792 in die Kolonne ,,Ohne nähere Bestimmung gelassene Summen und Reservefonds11 eingestellt worden.

Hieraus könnte nun geschlossen werden, es sei dieser ganze Kapitalstock von Fr. 43,792 aus Beiträgen aus dem Alkoholzehntel gebildet worden. Dem ist aber nicht so; sondern es stammt vielmehr der größere Teil desselben von Schenkungen und gesammelten freiwilligen Beiträgen her, während die dem Alkoholzehntel entstammenden Beiträge auf Ende 1893 im ganzen betrugen Fr. 10,252. 05, und zwar Fr. 3150 pro 1891, Fr. 3175 pro 1892 und Fr. 3927. 05 pro 1893.

12. Basel-Stadt.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Departement des Innern, vom 3. April 1895.

Wir beehren uns, Ihnen den vorgeschriebenen Bericht über die hierseitige Verwendung des Alkoholzehntels im Jahre 1894 zu erstatten wie folgt.

Die Einnahmen betrugen : an Saldo vom Jahre 1893 Fr.

34. 97 10°/o vom Anteil des Kantons am Monopolertrag ,, 11,274. 89 so daß die Einnahmen" im ganzen betrugen.

Fr. 11,309. 86

497

Die Ausgaben bestanden in folgendem : Betriebsausfall der Rettungsanstalt Klosterfiechten für verwahrloste Knaben Fr. 7,274. 12 Beitrag an die Trinkerheilstätte Ellikon ,, 500. -- ,, ,, ,, Anstalt für Epileptische in ßiesbach ,, 500. -- ,, ,, den Verein für Bekämpfung des Alkoholgenusses ,, 200. -- Beitrag an die Kommission für Koch- und Haushaltungskurse ,, 5,000. -- Beitrag an die Versorgung eines Alkoholikers in einer Trinkerheilstätte 139. -- fl Summa der Ausgaben Fr. 13,613. 12 Es bleibt mithin zu Lasten unserer ordentlichen Staatseinnahmen der Betrag von Fr. 2303. 26.

13. Basel-Landschaft.

Schreiben des Regierungsrates an das eidgenössische Departement des Innern, vom 6. Februar 1895.

In nachstehendem beehren wir uns, Ihnen den vorgeschriebenen Bericht über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen bestimmten Zehntels des hierseitigon Anteils am Ertrage des Alkoholmonopols für das Jahr 1894 zu erstatten. Unser Kanton hat im Berichtsjahre als Monopolanteil Fr. 94,387. 42 erhalten, so daß im Sinne von Art. 32bis der Bundesverfassung zur Bekämpfung des Alkoholismus wenigstens Fr. 9438. 75 mußten verwendet werden. Als solche Verwendungen haben wir nun aufzuführen : a. Beitrag an die Errichtung einer Besserungsanstalt für sittlich verwahrloste Knaben . .

Fr. 4,000 o. Beitrag an den kantonalen Armenerziehungsverein ,, 2,500 c. Beitrag an die Bezirksverbäude für Naturalverpflegung ,, 3,000 ·d. Außerordentlicher Beitrag an die Versorgung von Pfründern und unheilbaren Irren ^ 5,000 e. Beitrag für Versorgung liederlicher und arbeitsscheuer Personen in der Zwangsarbeitsanstalt . ,, 1,000 f. Beitrag an die Betriebskosten des Trinkerasyls bei Ellikon ,, 200 g. Beitrag an die schweizerische Heilanstalt für Epileptische auf Rüti ., 200 h. Beitrag an Volksbibliotheken ,, 500 Zusammen Fr. 16,400 Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. IV.

34

498

Zu Posten a ist zu bemerken, daß die bisherige Anstalt Äugst im Jahre 1894 in eine unter staatlicher Aufsicht stehende Erziehungsanstalt für sittlich verwahrloste Knaben im Alter von 10 bis 16 Jahren umgewandelt worden ist. Die in den Jahren 1892 bis 1894 zurückgelegten Quoten von je Fr. 4000 werden nunmehr für Vergrößerung der Anstalt verwendet, indem in derselben inskünftig 40 Knaben sollen untergebracht werden können.

Weggelassen ist gegenüber dem Jahr 1893 der Beitrag von Fr. 200 an den internationalen Verein zur Bekämpfung des Alkoholismus; dagegen ist neu aufgenommen worden ein Beitrag von Fr. 500 an Volksbibliotheken. Dieser Betrag ist verwendet worden zum Ankaufe einer Musterbibliothek und zur Aufstellung eines bezüglichen Katalogs.

Die übrigen, schon in den frühern Berichten enthaltenen und erörterten Posten geben uns zur Anbringung von besondera Bemerkungen nicht Anlaß.

14. Sch.afFh.ata.sen.

Schreiben des Präsidenten und des Regierungsrates an das schweizerische Departement des Innern, vom 7. Juni 1895.

Wir beehren uns, Ihnen in Erfüllung Ihrer Requisition desBerichtes über die Verwendung des sog. Alkoholzehntels im Kanton Schaff hausen folgendes zur Kenntnis zu bringen: Die Gesamteinnahme aus dem Alkoholmonopol wird für Armenzwecke verwendet und es ist deshalb nicht möglich, genau zu bestimmen, wie der sog. Alkoholzehntel, also pro 1894 Fr. 5751. 87,, verwendet worden ist. Annähernd wollen wir die zweckgemäße Verwendung dieses Betrages mit folgenden Angaben konstruieren» a. Ausgaben für arbeitsscheue, ineist der Trunksucht verfalleneIndividuen, welche in Kalchrain untergebracht worden sind, 9 Personen Fr. 1399. -- b. An die ,,Guttemplerloge" in Schaffhausen . ,, 400. -- c. Naturalverpflegung ,, 3584. 30 d. Rettungsanstalt in Buch ,, 250. -- e.

,, ,, Bächtelen ,, 100. -- f. Versorgung von liederlichen, infolge von Trunksucht heruntergekommenen Personen in auswärtigen Anstalten, 3 Personen ,, 718. 60' Total

Fr. 6451. 90

499 1£>. Appenzell A.tisserrh.od.en« Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das eidgenössische Departement des Innern, vom 28. Mai 1895.

In Erledigung Ihrer Zuschrift vom 16. April. 1. J. und entsprechend dem Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser beehren wir uns, Ihnen hiermit über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels unserer Einnahmen aus dem Ertrage des Alkoholmonopols pro 1894 Bericht zu geben.

Mit Schreiben vom 2. Februar 1895 hat uns das schweizerische Finanzdepartement zur Anzeige gebracht, daß uns pro 1894 noch eine Schlußzahlung von Fr. 22,296. 30 zukomme und daß sich die auf hervvärfigen Kanton entfallende Quote des 1894er Gesamterträgnisses auf Fr. 82,296. 30 beziffere.

Der Alkoholzehntel beträgt sonach pro 1894 Fr. 8229. 63, wozu noch ein Saldo von Fr. 900 aus dem Jahre 1893 übergetragen werden muß, so daß zur Bekämpfung des Alkoholismus pro 1894 zu verwenden sind Fr. 9129. 63.

Zur Verwendung gelangt sind nun: A. Z u r B e k ä m p f u n g d e r W i r k u n g e n d e s A l k o h o l i s m u s .

Beitrag an die Trinkerheilanstalt Ellikon . . . . Fr. 200. --· Beitrag an den kantonalen Verein für Versorgung armer Irren ,, 6500. -- Beitrag an die Anstalt für Epileptische auf der R (Hi bei Neumünst.er . . . .

250.

ti Beitrag an die Taubstummenanstalt St. Gallen .

250. -- 11 Fr. 7200.

-- B . Z u r B e k ä m p f u n g d e r U r s a c h e n d e s A l k o h o l i s m US.

Beitrag an die Suppenanstalt i n Herisau . . . . Fr. 250. -- 100. -- 11 11 den Mäßigkeitsverein zum blauen Kreuz 11 200. -- lì ·n n ·n öffentlichen Lesesaal in Herisau .

die Volksschriftenkommission . . . . n 150. -- 11 T) 250. -- TI n n Natura] Verpflegungsanstalt Heiden .

11 ,, Trogen-Speicher n 250. -- ·n n 7)

Total sonach und es verbleibt pro 1895 ein Saldo von . . .

disponibel.

Fr. 1200. -- Fr. 8400. -- Fr.

729. 63

500

Gemäß dem Landsgemeindebeschluß vom 24. April 1892 hat der Kanton aus dem Alkoholerträgnis zur Äuffnung des Irrenversorgungs-, bezw. Irrenanstaltsfonds neben dem Zehntel noch weitere Fr. 11,250 ausgeschieden.

Für das Jahr 1895 hat der Kantonsrat zu gunstea des Contos Alkoholzehntel einen Posten von Fr. '10,000 ins Budget gesetzt, welcher voraussichtlich in ähnlicher Weise zur Verwendung gelangt, wie im Vorjahre der Zehntel. Die Erhöhung des Postens wurde vom Regierungsrate gewünscht und vom Kantonsrate bewilligt, weil einerseits die Irrenversorgung immer größere Unterstützung erheischt und anderseits auch die andern Aufgaben zur Bekämpfung dea Alkoholismus sich nicht mindern.

16. -A.ppenzell I.-R,h.

Schreiben des Landammanns und der Standeskommission an das schweizerische Departement des Innern, vom 13. Juli 1895.

Das unseren Kanton pro 1894 zugefallene Betreffnis aus der Verwaltung des Alkoholmonopols betrug Fr. 19,596. 10.

Wir beehren uns nun, Ihnen anduvch mitzuteilen, daß der Ertrag des Alkoholzehntels von genanntem Jahre im Betrag von Fr. 1959. 61 folgende Verwendung gefunden hat: 1. An den Specialfonds für den Bezirk Oberegg (äußerer Landesteil) zur Unterstützung für sich oder Private in dorten, sofern durch ihn oder durch letztere verwahrloste Kinder, Irren oder Trinker in einer zweckentsprechenden Anstalt untergebracht werden Fr. 368. 70 2. An denselben Fonds zum gleichen Zweck im inaern Landesteile (davon Fr. 300 verwendet) ,, 682. 61 3. An die Naturalverpflegung Appenzell . . . ,, 558. 30 4. An die Herberge Appenzell ,, 150. -- 5. An das Krankenhaus Appenzell ,, 200. -- Total

Fr. 1959. 61

Wir halten dafür, daß diese Verteilung den Intentionen der bezüglichen Verfassungsvorschriften entspreche und demgemäß Ihre Genehmigung fmden werde.

501

1>7. St. Oallen.

Schreiben des Landammanns und Regierungsrates an den schweizerischen Bundesrat, vom 28. Mai 1895.

Wir haben die Ehre, Ihnen gemäß Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser und unter Bezugnahme auf unsern Zwischenbericht vom 23. April d. J. an das eidgenössische Departement des Innern zur Kenntnis zu bringen, daß der Große Rat unseres Kantons in seiner Sitzung vom 14. laufenden Monats dem Alkoholzehntel pro 1894 im Betrage von Fr. 34,831. 80 folgende. Verwendung gegeben hat: 1. an die kantonale Besserungsanstalt für Knaben io Oberuzwil (Rettungsanstalt für jugendliche Verbrecher) Fr. 12,000. -- 2. zur Äuffnung des Hilfsfonds für notarme Irren ,, 7,000. -- 3. für Leselokale ,, 3,000. -- 4. für Unterbringung von Individuen in Trinkerheilstätten oder in Zwangsarbeitsanstalten . ,, 3,000. -- 5. für Versorgung verwahrloster Kinder, an Kinderhorte und Rettungsanstalten . . . ,, 3,000. -- 6. für Öchulsuppenanstalten ,, 1,000. -- 7. für Äuffnung dea Fonds für Bildung schwachsinniger und taubstummer Kinder ,, 2,000. -- 8. an die Hülfsgesellschaft der Stadt St. Gallen ,, 1,000. -- 9. an die Anstalten zum Guten Hirten in Altstätten und Iddaheim bei Lütisburg je Fr. 500 ,, 1,000. -- 10. zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen, nach dem Ermessen des Regierungsrates ,, 1,831. 80 Fr. 34,831. 80 Die Thatsache, daß die aus dem Alkoholzehntel unterstützten Zwecke sich den in früheren Berichten angeführten gleichgeblieben sind, enthebt uns, um Wiederholungen zu vermeiden, weiterer Erläuterungen.

Zu Posten l sei nur die kurze Bemerkung beigefügt, daß die projektierte Rettungsanstalt in Oberuzwil unter vertraglicher Mithülfe der kantonalen gemeinnützigen Gesellschaft am 2. Januar d. J.

eröffnet werden konnte.

Der Große Rat hat sodann, in Rücksicht darauf, daß auf dem Conto des kantonalen Alkoholzehntelbetreffnisses noch eine aus den

502 jeweiligen jährlichen Zioserträgaissen gebildete Reserve im Betrage von Fr. 6764. 68 vorhanden und verfügbar ist, unsere Behörde ermächtigt, diese Restanz nach Bedürfnis und nach unserem Ermessen im Sinne der im Posten 10 angeregten Verwendung in Anspruch zu nehmen und zu verteilen, um dadurch hauptsächlich die Berücksichtigung mehrerer im Laufe des lelzten Jahres .eingegangener, einschlägiger Unterstützungsgesuehe, wie z. B. vom Mäßigkeitsverein zum ,,blauen Kreuz"1 in St. Gallen, vom Abstinenz verein ,,Sobrietas"1, von der Trinkerheilstätte in Ellikon etc., zu berücksichtigen.

18. Grraizbünclen.,

Schreiben des Kleinen Rates an das eidgenössische Departement des Innern, vom 23. April 1895.

In Erledigung Ihrer Zuschrift vom 16. April beehren wir uns, Ihnen zu berichten, daß der Alkoholzehntel pro 1894 in unserem Kanton die gleiche Verwendung gefunden hat, wie in den vorhergehenden Jahren.

Die Monopoleinnahme betrug im Berichtsjahre (Jlechnungsabschlüsse pro IV. Quartal 1893 und pro L, II. und III. Quartal 1894) Fr. 139,572. 40, wovon 10 °/o oder Fr. 13,957. 24*3 ausgeschieden und folgendermaßen verteilt wurden: 1. An die Betriebsrechnung der Anstalt ,,Waldbaus" 50°/o Fr. 6,978.62 2. Zur Besserung der Alkoholiker 10 °/o . . . ,, 1,395.72 3. An die Versorgung armer Kinder 35 °/o . . ,, 4,885. 04 4. Zur Förderung der Volksbildung, Ernährung etc. 5 % ,, 697.62 Fr. 13,957.-- Außerdem stand noch zur Verfügung, wie Sie unserem vorjährigen Berichte entnehmen werden, die Reserve aus den vorhergehenden Jahren im Betrage von Fr. 11,392. 59. Über das Detail der Verwendung giebt nachstehende tabellarische Übersieht Autschluß.

*) Der Alkoholzehntel beträgt Fr. 14,932. 63.

Einnahmen.

Fr.

I. I r r e n V e r s o r g u n g 50 °/o : Beitrag an die Anstalt Waldhaus 6978. 62 II. A l k o h o l i k e r b e s s e r u n g 10 °/o Reserve vom Jahre 1893 Beiträge an drei Personen Vortrag auf neue Rechnung

Ausgaben Fr.

6978. 62

Vertrag'.

Fr.

1395.72 3548. 16

III. K i n d e r v e r s o r g u n g 35 °/o Reserve vom Jahre 1893 Versorgung bei Pflegeeltern und Familien in Waisenanstalten n in Anstalten für Schwachsinnige ·n ,, m Besserungsanstalten ,, in Anstalten für Taubstumme ,, in Anstalten für Epileptische Beiträge an Lehrgeld für einen Handwerker Vortrag auf neue Rechnung

510. -- 4433. 88

4,433. 88

1075.

859.

1329.

240.

225.

100.

125.

7384.

-- 9a 55 -- 32 -- -- 07

7,384. 07

250.

250.

1400.

188.

-- -- -- 20

188. 20

4885.04 6453. 85

IV. V o l k s b i l d u n g und V o l k s e r näh r u n g 5 °/o 697. 62 Reserve vom Jahre 1893 " . 1390. 58 Beitrag an die Volksschriftenkommission Beitrag an die Ferienkolonie Beitrag an die Einrichtungskosten der Koch- und Haushaitungsschule Vortrag auf neue Rechnung V o r t r a g Total

12,006. 15

g

504

Im einzelnen sind noch folgende Bemerkungen zu machen : 1. Bisher wurden Beiträge zur Besserung unbemittelter Alkoholiker nur zu Kuren in Trinkerheilanstalten bewilligt, und es fanden die zu diesem Zwecke ausgesetzten Beträge nur zu einem geringen Teile Verwendung. Wir haben daher gegen Ende de» Berichtsjahres beschlossen, in Zukunft auch die Versorgung unbemittelter Alkoholiker in andern Anstalten, namentlich in Korrektionsund Zwangsarbeitsanstalten, durch Beiträge zu erleichtern.

2. Gemäß Verordnung über Verwendung des Alkoholzehntelsvom 27. Mai 1890 sind 35 °/o desselben zum Schutze und zur Versorgung der Kinder von Alkoholikern und anderer verwahrloster oder schwachsinniger Kinder armer Eltern bestimmt. Es wurden zu diesem Zwecke im Berichtsjahr verausgabt Fr. 3954. 82, wodurch alle eingegangenen begründeten Gesuche in gebührender Weise berücksichtigt werden konnten. Nur zu einem kleinen Teil betraf es Kinder von Alkoholikern ; iu den meisten Fällen kamen die Beträge andern verwahrlosten und schwachsinnigen Kindern armer Eltern zu gute. Es scheint uns daher nicht zutreffend zu sein, wenn der hohe Bundesrat diese Ausgabe als Verwendung zur Bekämpfung der Wirkungen des Alkoholismus rubriziert. Die Fürsorge für eine geeignete Erziehung verwahrloster Kinder von Nichtalkoholikern qualifiziert sich unseres Erachtens ausschließlich als eine Maßregel zur Bekämpfung der Ursachen des Alkoholismus, und selbst bei Kindern von Alkoholikern tritt dieses Moment wenigstens ebensosehr hervor als das andere, die Bekämpfung der Wirkungen des Alkoholismus.

19. .A-arg-au.

Auszug-Schreiben des Regierungsrates an das eidgenössische Departement des Innern, vom 22. April 1895.

In Gemäßheit des Art. 13 des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser und in Erledigung Ihrer Zuschrift vom 16. d. Mts.

beehren wir uns, Ihnen zu Händen des h. Bundesrates über die Verwendung des A l k o h o l z e h n t e l s prò 1894 im Kanton Aargau folgenden Bericht zu erstatten : Gestützt auf die Erträgnisse der Vorjahre hatte unser kantonales Budget pro 1894 Fr. 37,300 an Alkoholzehntel vorgesehen, allein da der wirkliche Ertrag auch schon im Jahre 1893 weit hinter dem kantonalen Voranschläge zurückgeblieben ist, so wurden diesmal statt der budgetierten Fr. 37,300 nur Fr. 31,600 ausbezahlt, um der Wirklichkeit näher zu kommen.

505

Jener Betrag von Fr. 31,600 Alkoholzehntel wurde im Aargau gleich wie in den vorhergehenden Jahren verwendet wie folgt: I. An die kantonale Staatskasse mußten Fr. 6702. 47 zurückerstattet werden, um welchen Betrag im Vorjahre aus dem hiervor aufgeführten Grunde zu viel, d. h. über die wirklichen Einnahmen hinaus, ausbezahlt worden ist.

II. Der Rest von Fr. 24,897. 53 erhielt folgende Verwendung: 1. 50 °/o oder Fr. 12,448. 75 zur teilweisen Bestreitung des Betriebsausfalles an der neu errichteten Zwangserziehungsanstalt Aarburg. Da diese Anstalt zumeist mit Zöglingen aus Alkoholikerfatnilien frequentiert wird, so fanden wir, es liege diese Verwendung im Sinne und Geiste des Art. 32bis, Absatz 4, der Bundesverfassung.

2. 20 °/o oder Fr. 4979. 50 an Vereine zur Versorgung und Unterstützung von Kindern, namentlich aus Familien, welche dem Alkoholgenuß ergeben sind, und zwar: a. Den 11 Bezirksarmen- oder Kinderversorgungsvereinen Fr. 3500. -- b. den verschiedenen Frauen-, Kranken- und Arbeitsvereinen, 104 an der Zahl . . . . . ,, 1479. 50 3. 15 % oder Fr. 3734. 65 für die verschiedenen im Kantone bestehenden Erziehungsanstalten, die nicht Staatsanstalteo sind, nämlich : a. Die Anstalten für schwachsinnige Kinder in Biberstein und Bremgarten je Fr. 500 Fr. 1000. -- b. die Meyersche Rettungsanstalt in Effingen . ,, 500. -- c. die Rettungsanstalt Hermetsohwyl . . . . ,, 500. -- d. die Armenerziehungsanstalt Kasteln . . . . ,, 500. -- e. die Armenerziehungsanstalt Maria Krönung in Baden ,, 334. 65 f. die Armenerziehungsanstalt Friedberg . . . ,, 300. -- g. die Taubstummenanstalten zu Aarau, Baden und Zofingen je Fr. 200 ,, 600. -- Die unter Ziffer 2 und 3 aufgeführten Beträge wurden ohne Beeinträchtigung der bisherigen ordentlichen Staatsbeiträge von Fr. 18,000 (2a), Fr. 4000 (2&) und Fr. 17,400 (3) ausgerichtet.

4. 15 °/o oder Fr. 3734. 63 wurden der Direktion des Innern zur Verfügung gestellt, um dieselben gemeinnützigen Gesellschaften und Gemeinden zur direkten oder indirekten Bekämpfung des Alkoholismus, namentlich zur Förderung einer bessern Volksernährung, zu verwenden. In diesem Sinne wurden subventioniert:

506 a. 8 Koch- und Haushaltungskurse in den verschiedenen Bezirken, veranstaltet für Unbemittelte durch die betreffenden Bezirkskulturgesellschaften, mit zusammen . . . Fr. 3000 Die Ausrichtung erfolgte jeweilen auf den gutachtlichen Vorschlag des kantonalen Centralvorstandes, und es variierten die einzelnen Beträge zwischen Fr. 200--600.

b. Die Dienstbotenschule des schweizerischen gemeinnützigen Frauenvereins in Lenzburg und die Haushaltungsschule in Boniswyl mit je Fr. 250 . . ,, 500 c. Die Anstalt für Epileptische in Riesbach-Zürich . ,, 100 d. Die Kulturgesellschaft des Bezirks Bremgarten mit ,, 250 als Beitrag an die Naturai Verpflegung.

e. Einem Privaten, Beitrag an die Verpflegungskosten in der Trinkerheilanstalt Ellikon ,.

80 Total

Fr. 3930

Das Mehrausgeben von Fr. 195. 37 wurde aus den vom Vorjahre auf dieser Rubrik noch zur Verfügung gestandenen Mitteln gedeckt.

2O. ThurgSLU.

Schreiben des Präsidenten und Regierungsrates an das schweizerische Departement des Innern, vom 15. Februar 1895.

Wir beehren uns, Ihnen über die herwärtige Verwendung des Alkoholzehntels pro 1894 Bericht zu erstatten.

Der Alkoholzehnte], über welchen pro 1894 zu verfügen war, beträgt Fr. 15,963. 73. Hiervon gelangten zur Verwendung: 1. Beitrag an das Trinkerasyl Ellikon . . . Fr.

500. -- 2. Beiträge an dort untergebrachte (4) Kuranten ,, 731. 90 3. Übernahme der Hälfte Taxen für Alkoholiker in der Zwangsarbeitsanstalt Kalchrain . . ,, 1,572. 95 4. Übernahme von 3U der Pflegetaxe für solche in der Irrenanstalt ,, 630. 36 5. Für Versorgung jugendlicher Verbrecher . ,, -- 6. Beitrag an die Armeaerziehungsanstalt Iddazell und an eine dortige Schülerin . . ,, 623. -- Übertrag

Fr.

4,058. 21

507

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

Übertrag Beitrag an die Armenerziehungsanstalt Bernrain Beitrag an den thurgauischen Armenerziehungsverein Beiträge an Erziehungskosten für (12) schwachsinnige Kinder Beitrag an die Anstalt für Epileptische in Riesbach Beitrag an Pflegekosten für (2) epileptische Kinder Beitrag andiethurgauische Naturai Verpflegung Beitrag an (4) Suppenanstalten . .

,, ,, die Haushaltungsschule Neukirch ,, fl (D Mäßigkeitsverein . . . .

^ ,, (2) Lesezimmer für Lehrlinge und Fabrikarbeiter Total

Die Gesamteinnahmen betrugen Die Ausgaben

fl

verbleibt noch zu verwenden

Fr.

4,058. 21

,,

3,000. --

n

1,000. --

,,

1,216. 25

,,

200. --

,, ,, ,, ,, ,, ,,

150.

5,000.

330.

500.

50.

-- -- -- -- --

180. --

Fr. 15,684. 46 Fr. 15,963. 73 15,684. 46 Fr.

279. 27

Letzterer Betrag wird den frühem Überschüssen zugeschrieben, über welche der Große Rat sich spätere Verwendung im Sinne des Alkoholgesetzes vorbehalten hat.

Dieselben bestanden Ende 1893 in . . . Fr. 36,358. 15 Hierzu kommen Rückvergütungen von Beiträgen für Versorgung eines Schwachsinnigen und eines jugendlichen Verbrechers mit ,, 120. -- und der Vorschlag pro 1894 mit ,, 279. 27 so daß mit Ende 1894 d i s p o n i b e l sind . . .

Fr. 36,757. 42

Wir fügen bei, daß der Große Rat über einen Teil dieses disponibeln Betrages prinzipiell bereits verfügt hat, indem er im Laufe dea Jahres 1894 beschloß, an eine von der Gemeinnützigen Gesellschaft zu schaffende Anstalt für schwachsinnige Kinder, die in Mauren erstellt wird, eine Summe von Fr. 12,000 beizutragen und diese den disponibeln Überschüssen aus dem Alkoholzehntel zu entnehmen. Die Auszahlung dieses Beitrages selbst fällt auf das Jahr 1895.

508

21. Tessin.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Departement des Innern, vom 11. Mai 1895.

Wir beehren uns, Ihnen nach Maßgabe von Art. 13 des Alkoholgesetzes über die Art Auskunft zu geben, wie in unserem Kanton der Alkoholzehntel im Jahre 1894 angewendet wurde.

Der unserem Kanton zukommende Anteil betrug Fr. 19,278. 09, während im Voranschlag ein höherer Betrag in Aussicht genommen war. Gestützt auf diesen Voranschlag wurden ausgegeben : Zur Unterstützung von 124 größtenteils in der Irrenanstalt zu Como untergebrachten Geisteskranken . Fr. 15,000 Für 15 Unterstützungsbeiträge von je Fr. 250 an arme Taubstumme, zur Erhöhung der schon zu diesem Zwecke in gleicher Anzahl bestehenden Beitragsposten ,, 3,750 Beiträge an die Waisenhäuser zu Lugano und Locamo ,, 1,000 Beitrag an die Rettungsanstalt Sonnenberg . . . . ,, 100 An das Komitee für die Verbringung von Skrofulösen in Seebäder ,, 200 Für die Austeilung eines Werkchens gegen den Alkoholismus an die Schulen ,, 200 Beitrag an die Anstalt für Epileptische in ZürichRiesbach für zwei dort untergebrachte Tessiner . ,, 400 Zusammen

Fr. 20,650

Es ergiebt sich also, daß Fr. 1371. 91 mehr ausgegeben wurden.

Wir haben diesen Betrag dem noch bei der Staatskasse aus frühem Jahren vorhandenen Rest entnommen.

Dieser Rest betrug auf Ende des Geschäftsjahres 1893 Fr. 18,887. 51 Einnahmen im Jahre 1894 ,, 19,278. 09 Ausgaben im Jahre 1894

Fr. 38,165. 60 ,, 20,650. --

Es verbleiben also noch auf der Staatskasse

Fr. 17,515. 60

Der Große Rat ist noch nicht veranlaßt worden, sich über die weitere Verwendung dieser Summe auszusprechen; aber der Staatsrat, in der Hoffnung auf Erhöhung des Alkoholerträgnisses, beabsichtigte, einen hinreichenden Betrag anzusammeln, um späterhin an die Erstellung einer projektierten Anstalt für verlassene Kinder in Locamo eine Subsidie leisten zu können.

509 In der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 23. November 1894, betreffend die Verwendung des Alkoholzehntels, war die Bemerkung enthalten, der Kauton Tessin habe trotz der an ihn ergangenen Aufforderung, diesen Zehntel in angemessenerer Weise zu verwenden, im Jahre 1893, ohne sich über die Anwendung von Fr. 20,769 gehörig auszuweisen, Fr. 15,000 für die Unterstützung von Geisteskranken ausgegeben. Dabei wurde erklärt, diese Ausgabe sei unverhältnismäßig groß im Vergleich zu der Summe, die für die zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen anempfohlenen Mittel verwendet worden sei.

Dem vorliegenden Berichte ist zu entnehmen, wie den hierüber erhaltenen Weisungen Rechnung getragen worden und wie die Wohlthat des Alkoholzehntels auch andern Anstalten, die insbesondere der Bekämpfung der Ursachen des Alkoholismus dienen, zu gute gekommen ist.

Mit Bezug auf die Rechtfertigung unseres Vorgehens verweisen wir auf den Inhalt unseres Schreibens vom 19. August 1893.*) Glücklicherweise stimmen auch in diesem Jahre die Berichte unserer Bezirksärzte in der Erklärung überein, daß der Alkoholismus, wenn er auch hie und da in vereinzelten Fällen und sporadisch auftrete, doch in unserem Kanton nicht einheimisch sei; das Produkt unserer Weinberge sichert uns jetzt und in Zukunft gegen dieses sociale Übel.

Es möchte vielleicht scheinen, wir hätten bis jetzt bei der Unterstützung armer Geisteskranker das gehörige Maß überschritten und seien zu weit gegangen im Vergleich zu andern Kantonen ; wir müssen aber daran erinnern, daß es sich um einen Kanton handelt, dessen Finanzen durch das Inkrafttreten der Verfassung von 1874, insbesondere vom Jahr 1891 an, sehr zu leiden hatten, und der, obwohl der Ertrag des Alkoholmonopols wenig mehr als die Hälfte von dem betrug, was man erhofft hatte, es doch wagte, den Bau eines kantonalen Irrenhauses zu unternehmen und so die öffentliche Schuld und zugleich die kantonalen Steuern beträchtlich zu erhöhen.

Übrigens muß man doch den einzelnen Kantonen mit Bezug auf die Anwendung des Alkoholzehntels einen gewissen Spielraum lassen; denn die Lage der Kautone mit überwiegender Industriebevölkerung ist mit Bezug auf den Alkoholismus sehr verschieden von derjenigen der Kantone, in denen die landwirtschaftliche Bevölkerung bedeutend überwiegt und wo infolgedessen der Alkoholisrnus weniger leicht um sich greift.

*) Vergi. Berichtvorlage Bd.Y/S. 70).

vom 24. November 1893 (Bundesbl. 1893,

510

Jedenfalls werden Sie diesem unserem Bericht entnehmen, daß, wir in diesem Jahre nichts versäumt haben, um den Alkoholzehntel nach Maßgabe der von Ihnen im Jahre 1893 ausgedrückten Wünsche zu verteilen.

22. ^V^aadt.

^^,,,,_

Schreiben des Departements des Innern an das eidgenössische^] Departement des Innern, vom 26. Juli 1895. y Der Kanton Waadt hat als Anteil aus dem Ertrag des Alkoholmonopols für das Jahr 1894 die Summe von Fr. 381,621. 06 erhalten. Der zur Bekämpfung des Alkoholismus dienende Zehntel beträgt also Fr. 36,162. 11. Diesen Betrag hat der Staat der kantonalen Anstalt für die Erziehung unglücklicher und verwahrloster Kinder zugewendet, dem Zweck entsprechend, für den er laut Art. 2, litt, a, unseres Gesetzes vom 24. August, 1888 bestimmt ist.

Diese Verwendung, deren Übereinstimmung mit den Vorschriften der Bundesverfassung und der Bundesgesetze wir in unserm letztjährigen Berichte, nachgewiesen haben, ist vom hohen Bundesrate und von der Bundesversammlung gutgeheißen worden.

Die hier mitfolgeude Rechnung zeigt, daß die Anstalt ihren Zweck verfolgt und sich von Jahr zu Jahr weiter entwickelt. Die Zahl der Schutzbefohlenen nimmt ziemlich rasch zu; von 602, am 1. Januar 1894, ist sie bis zum Schlüsse dieses Jahres auf 704 gestiegen.

Die Auslagen, welche im Jahr 1893 . . . Fr. 76,854. 72 betrugen, sind im Jahr 1894 auf ,, 93,033.60 angewachsen, haben also eine Vermehrung um . Fr. 16,178. Öö erfahren.

Aus den früheren Jahrgängen sind Beträge, die von den Auslagen nicht aufgezehrt wurden, übrig geblieben. Dieselben wurden zu gunsten der Anstalt kapitalisiert; das Vermögen der letztern, das vom Staatsvermögen völlig ausgeschieden ist, darf seinem Zwecke nicht entfremdet werden. (Siehe unsere frühern Berichte.)

Diese Kapitalreserven verteilen sich wie folgt: Auf die Jahre 1890 und 1891 Fr. 23,338. 87 Auf das Jahr 1892 ,, 525.41 * ,, ,, 1893 ,, 3,155.45 Im ganzen Fr. 27,019. 73 Da im Jahre 1894 die Auslagen ganz erheblich gestiegen sind und zugleich der Ertrag des Monopols bedeutend hinter dem Voranschlag zurückgeblieben ist, so scheint die Zeit der auf die erwähnte Art zu machenden Ersparnisse endgültig vorüber zu sein.

Auszug-Rechnung Über die Einnahmen und Ausgaben für die mittellose und verlassene Jugend.

Budget für 1894.

§

Kr.

A 11

1 Verwaltungskosten . . .

2 Ertrag der Wertschriften und Bankkosten . . .

3 Weinberge und Landgüter 4 Kostgelder für Kinder . .

5 Lehrgelder 6 Ausstattungen . . . .

7 Emolumento und andere Kosten 8 Beiträge der Gemeinden .

86 Beiträge von Verwandten 9 Sammlungen und Subskriptionen 10 Waisenanstalt Chappuis .

1 Staatsbeitra" 1 Einschuß aus dem Ertrag des Alkoholmonopols .

11 T)

T) T) D

n n 11 B

C

Rechnung von 1891.

Rechnung von 1893.

III. Titel.

Ausgaben. Einnahmen. Ausgaben. Einnahmen. Ausgaben. Einnahmen.

Fr.

1,000

200 4,000 104,000 4,500 9,000

Fr.

3,000 5,000 '--

Fr.

250. 85

-- 126,000

48,500

Fr.

1,207. 08 23,147. 30 1,066. 30

28,662. 45 774. 50

35,000 1,000

1,000 2,500 30,000

Fr.

187. 50

78. 40 3,235. 70 524. 65 3,722. 93 4,958. 65 6,024. 50 3,807. 14 7,548. 10 61,819.65 72,306. 55 1,516.-- 2,088. 90 5,306. 8,105. 50 ·~" 2,424. 05

2,800

500

Fr.

1,360. 52 1,453. 21 2,374. 45 2,636. 10 2,932. 95 2,530. 75 11,597. 80

--

38,162. 11

--

37,966. 05

126,000 93,033. 60 93,033. 60 76,854. 72 |76,854. 72

512

23. AVallis.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Departement des Innern, vom 12. Juli 1895.

Wir beehren uns, Ihnen hiernach unsern Bericht zu übermitteln betreffend die Verwendung des gemäß Art. 13 des Bundesgeselzes über die gebrannten Wasser zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten sogenannten Alkoholzehntels.

Wir müssen dabei unsere letztjährige Bemerkung wiederholen, daß unser Bericht nicht genau das Geschäftsjahr 1894 umfaßt, sondern einen Teil der Geschäftsjahre 1893 und 1894. Der Grund hiervon liegt in dem Umstände, daß die letzte Zahlung aus den Alkoholmonopoleinnahmen erst im Jahr 1895 und folglieh zu spät stattfand, als daß wir sie noch im Jahr 1894 in rationeller uod gesetzmäßiger Weise hätten zur Verwendung bringen können.

Unser Bericht erstreckt sich also auf das Geschäftsjahr 1893 bis 1894.

Einnahmen.

In erster Linie erwähnen wir hier den noch nicht verwendeten Saldo des Alkoholzehntels vom Jahre 1893, welcher laut unserm letzten Berichte Fr. 5,759. 18 beträgt. Diese Summe hat, auf Conto corrente angelegt, an Zinsen abgeworfen ,, 140. 02 Der zehnte Teil der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol pro 1894 betrug ,, 15,465. -- Total der Einnahmen Von dieser Summe haben wir gemäß dem nachfolgenden Bericht vom 10. März 1894 bis zum 22. April 1895 verwendet

Fr. 21,364. 20 ,,

18,544. 10

Es verbleibt also ein verwendbarer Saldo von . Fr. 2,820. 10 über den wir in unserm nächsten Bericht Rechenschaft ablegen werden.

Da unsere beiden letzten Berichte zu keinerlei Bemerkungen im Schöße der eidgenössischen Räte Veranlassung gegeben haben, so werden wir auch dieses Mal die gleiche Reihenfolge beobachten, welche der Bundesrat in der Tabelle auf Seite 67 seiner Botschaft an die Bundesversammlung vom 23. September 1894 eingeschlagen hat.

513 Ausgaben.

Kolonnen I und II. Trinkerheilanstalten, Arbeite-oder Besserungsanstalten und Unterbringung in solchen Anstalten.

Hierfür haben wir ausgegeben Fr. 2,000. -- die in den Specialfonds zur Errichtung einer kantonalen, mit einem Trinkerasyl verbundenen Arbeitsanstalt gelegt worden sind.

Kolonne III. Irrenanstalten und Irrenversorgung.

Beitrag für die Unterbringung eines Geisteskranken in Marsens ,, 100. -- Kolonne IV. Anstalten für Epileptische, Taubstumme oder Blinde, und Unterbringung in solchen.

Hier-her gehören : 1. Einzahlung in den Specialfonds der Taubstummenanstalt Géronde ,, 4,000. -- Dieser Fonds beträgt gegenwärtig Fr. 12,000; wir geben nachfolgend nähere Auskunft darüber.

2. Beitrag des Staates an die Pflegekosten von 13 in den Anstalten zu Greyerz und Hohenrain untergebrachten Taubstummen . . . ,, 1,975. 50 3. Beitrag an die Blindenanstalt in Lausanne für die Dienste, welche sie unserm Kanton leistet ,, 200. -- 4. Beitrag an einen in dieser Anstalt versorgten Blinden ,, 250. -- Kolonne VI. Unterbringung armer, schwachsinniger oder verlassener Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Hierher gehören die verschiedenen Beiträge, die wir den in unserm Kanton befindlichen, diesem Zwecke dienenden Anstalten verabfolgt haben, nämlich : 1. Beitrag an die Knaben-Waisenanstalt in Sitten ·. . . . ,, 3,000. -- 2. Beitrag an die Mädchen-Waisenanstalt in Sitten ,, 1,000. -- Übertrag Bundesblatt. 47. Jahrg.

Bd. IV.

Fr. 12,525. 50 35

514

Übertrag 3. Beitrag an die Mädchen-Waisenanstalt in St. Maurice 4. Pflegekosten für einen jugendlichen Gefangenen in der Strafkolonie zu Drognens CFreiburg) Kolonne VII. Speisung von Schulkindern, Ferienkolonien.

Beiträge an 16 Gemeinden für an Schulkinder ausgeteilte Naturalverpflegung Kolonne VIII. Hebung der Volksernährung, Mäßigkeits vereine.

Beiträge an 8 Mäßigkeitsanstalten . . . .

Kolonne IX. Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Beiträge an 16 Gemeinden und 6 Spitäler zur Bestreitung der Kosten für armen Durchreisenden verabreichte Nahrung und Unterkunft .

Kolonne XI. Hebung der Volksbildung und.

Aufklärung über die Wirkungen des Alkoholismus, Verbreitung guter und nützlicher Schriften.

1. Beiträge an 10 Gemeinde- und Pfarreibibliotheken 2. Ankauf von 300 Exemplaren der ,,Einige Belehrungen" betitelten Broschüre Eggei- .

% [f Kolonne XII. Armen Versorgung im allgemeinen.

Beiträge an 9 Gemeinden, 4 wohlthätige Gesellschaften und 3 Asyle für die Beschaffung und Austeilung von Lebensmitteln an Arme. . . .

Fr. 12,525. 50

Total der Ausgaben Es verbleibt also, wie erwähnt, ein verfügbarer Saldo von

Fr. 18,544. 10

,,

1,000. -

,,

402. 60

,,

358. --

,,

1,370. --

,,

935. --

,,

394. --

,,

70. --

,,

1,489. --

,,

2,820. 10

Fr. 21,364. 20 Zum Schlüsse geben wir Ihnen noch kurz Auskunft über die Verwendung der beiden Speeialfonds, die seit drei Jahren durch Beiträge aus dem Alkoholzehntel geäuffnet worden sind.

515

i. Specialfonds

der Taubstummenanstalt Géronde.

Für diesen Fonds haben wir aus dem Ertrag des Alkoholmonopols entnommen-: im Jahre 1892 Fr. 3,000 * ,, 1893 * 5,000 ,, ,, 1894 ,, 4,000 Total Fr. 12,000 Dieser Fonds samt Zinsen ist durch die Reparaturarbeiten am alten Kloster Géronde bei Siders, das von der Verwaltung des bischöflichen Seminars in großmütiger Weise dem Staate zur Verfügung gestellt wurde, gänzlich erschöpft worden.

Die Schule, welche 20 Zöglinge beiderlei Geschlechts und drei Lehrerinnen zählt, ist am 1. Oktober 1894 eröffnet worden und verspricht sehr befriedigende Resultate.

Um die Reparaturen an einigen Zimmern behufs Aufnahme einer größern Zahl von Zöglingen vollenden, sowie um eine Neubedachung vornehmen zu können, beabsichtigen wir, dem Alkoholzehntel noch einige fernere Beträge zu entnehmen, die jedoch die Höhe der bisher jährlich erhobenen Summen nicht erreichen werden.

2. Arbeitsanstalt und Trinkerasyl.

Für diesen Specialfonds haben wir gleichfalls erhoben :.

1. im Geschäftsjahr 1892/93 Fr. 4000. -- 2. ,, ,, 1894 ,, 2000. -- Zusammen Fr. 6000. -- Die Zinsen hiervon betragen bis dato . . . ,, 187. 15 Dieser Fonds beläuft sich somit auf . . . . Fr. 6187. 15 Wir haben diesen Betrag noch nicht verwendet uud beabsichtigen, ihn noch beträchtlich zu erhöhen, ehe wir zur Ausführung unseres Projektes schreiten.

In der Zwischenzeit bleibt dieser Fonds auf einer Bank unseres Kantons deponiert.

Dies sind, Herr Bundesrat, die einzelnen Angaben, die wir Ihnen mit Bezug auf die Verwendung des Alkoholzehntels liefern können, und wir hoffen, Sie werden sich, wie in den letzten Jahren, davon überzeugen, daß wir mögliehst danach getrachtet haben, der Absicht gerecht zu werden, die der Gesetzgeber bei Aufstellung

516

der Bestimmung, daß dieser Zehntel zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen verwendet werden solle, im Auge gehabt hat.

£&4r. IVeuenburg.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Departement des Innern, vom 5. Juli 1895.

Der in Ihrem Schreiben vom 4. Juni abbin enthaltenen Einladung nachkommend beehren wir uns, Ihnen in nachstehendem über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehnteils der dem Kanton Neuenburg aus dem Alkoholmonopol zugekommenen Einnahmen aus dem Jahre 1894 Bericht 'in erstatten.

Wie wir schon in unsern frühern Berichten anzugeben die Ehre hatten, ist es uns nicht möglich, über die Verwendung der Zehntelssumme Detailangaben zu machen, vielmehr müssen wir uns auf die Mitteilung beschränken, daß jene Summe entsprechend den Vorschriften des Gi-oßratsdekretes (vom 23. März 1891) in folgender Weise verteilt worden ist : a. Fr. 1000 an die Patronatsgesellschaft entlassener Sträflinge behufs Verabfolgung von Zehrpfennigen an korrektionell und kriminell Verurteilte bei deren Entlassung; oder für den Ankauf von Kleidern, Schuhen, Werkzeugen u. dgl. zu gunsten ebensolcher Personen ; b. Fr. 15,558. 42 an das Arbeits- uud Korrektionshaus du Deveus zur Verwendung im Jahre 1895 an die Unterhaltungskosten der zahlreichen wegen Trunksucht verurteilten Insassen dieser Anstalt.

25. Oenf.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Departement des Innern, vom 30. April 1895.

Entsprechend Ihrer Zuschrift · vom 26. laufenden Monats beehren wir uns, Ihnen über die Verwendung des Zehnteils der imserm Kanton im Jahre 1894 zugekommenen Einnahmen aus dem eidgenössischen Alkohohnonopol Bericht zu erstatten. Dieser zur Bekämpfung 'des Alkoholismus bestimmte Zehnteil beläuft sich auf Fr. 7349. 60.

517

Davon wurden verwendet : AQ das Rettungswerk der verwahrlosten Jugend . Fr. 3674. 80 Au die Volksküchen: a. des Bahnhofes Fr. 377. 10; b. im Quartier des Paquis Fr. 114. 60; c. Malagnou Fr. 420. 85; d. des Eaux-Vives Fr. 112. 40, zusammen ,, 1024. 95 Als Spende an die reformierte deutsch-schweizerische Genossenschaft ,, 200. -- An die Abteilungen des Kinderhortes der Primarschulen ,, 2449. 85 Total wie oben

Fr. 7349. 60

Tit.

Für die Beurteilung ist es notwendig, die in vorstehenden Berichten angegebenen Verwendungen der Summen des Alkoholzehntels nach ihrem Zwecke zusammenzustellen. Nach demselben lassen sie sich in folgende 13 Rubriken einordnen, nämlich in Verwendungen :

I. Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Hierfür sind von einer Anzahl Kantone bestimmt Fr. 29,950. 12.

Davon noch nicht verwendet Fr. 1000.

Verwendungen dieser Art haben die Kantone: Zürich: 1. An die Kosten der Unterbringung bedürftiger Alkoholiker in Trinkerheilanstalten Fr. 1361.90 2. An die Trinkerheilstätte Ellikon : an den Betrieb . . . Fr. 4186 an außerordentliche Ausgaben ,, 1500 5686. -- Fr. 7,047.90 Übertrag

Fr.

7,047.90

518 Übertrag Fr.

B e r n: 1. Jahresbeitrag an die bernische Trinkerheilanstalt auf der Nüchtern bei Kirchlindach Fr. 4,000 2. Außerordentlicher Beitrag an diese Anstalt zur Einführung des landwirtschaftlichen Betriebes . . . ,, 10,000 3. Kostgeld beitrage zur Unterbringung mittelloser Trinker in dieser Anstalt ,, 437 ,, B a s e l - S t a d t: 1. Beitrag an die Trinkerheilstätte Ellikon Fr. 500 2. Beitrag an die Versorgung eines Alkoholikers in einer Trinkerheilstätte . ,, 139 ,, B a s e l - L a n d s c h a f t : Beitrag an die Betriebskosten des Trinkerasyls bei Ellikon . . . ,, S c h a f f h a u s e n : Versorgung von liederlichen, infolge von Trunksucht heruntergekommenen Personen in auswärtigen Anstalten, 3 Personen ,, A p p e n z e l l A.-Rh.: Beitrag an die Trinkerheilanstalt Ellikon , ,, St. G a l l e n : Für Unterbringung von Individuen in Trinkerheilstätten oder in Zwangsarbeitsanstalten ,, G r a u b ü n d e n : Zur Besserung der Alkoholiker. ,, A a r g a u : Einem Privaten, Beitrag an die Verpflegungskosten in der Trinkerheilanstalt in Ellikon ,, T hu r g a u : 1. Beitrag an das Trinkerasyl Ellikon Fr. 500. -- 2. Beiträge an dort untergebrachte (4) Kuranten ,, 731.90 ,, W al l i s : Einschuß in den Specialfonds für Errichtung eines kantonalen Trinkerasyls in Verbindung mit einer Arbeitsanstalt ^ Total

7,047.90

14,437.-

639. -

200. -- 718. 60 200. -- 3,000. -- 1,395.72 80.---

1,231.90 1,000. --

Fr. 29,950.12

519

II. Für Zwangsarbeit«- oder Besserungsanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Von 10 Kantonen im ganzen hierzu bestimmt Fr. 59,016. 27.

Davon noch nicht verwendet Fr. 3322. 79.

Verwendungen dieser Art haben die Kantone: Zürich: 1. An Armenpflegen für Detinierte in den Korrektionsanstalten Uitikon, Kappel und Ringweil pro 1894 Fr. 6,853. 45 2. An das Komitee für Begründung einer Arbeiterkolonie auf Schloß Herdern ,, 5,000. -- Fr. 11,853.45 Bern :

1. Deckung der Kosten der größtenteils durch Trunksucht heruntergekommene Personen enthaltenden Weiberarbeitsanstalt in Bern, soweit die Kostgelder und der Arbeitsertrag nicht hinreichten Fr. 19,004. 96 2. Ausgaben der Patronatskommission für die Weiberarbeitsanstalt zur einstweiligen Fürsorge für aus der Anstalt entlassene besserungsfähige Weiber . . . . . . . ,, 1,327. 2 0 3. Kostgeld für einen in die Männerarbeitsanstalt zu Ins versetzten Alkoholiker aus Langnau, zur teilweisen Entlastung dieser die Familie desselben unterstützenden Gemeinde ,, 50. -- U r i : Einlage in den Fonds für eine Zwangsarbeitsanstalt 0 b w a l d en : 1. Zahlung für Josef Gasser in der Zwangsarbeitsanstalt ,,Seder1 (Kanton Luzern) Fr. 100. -- 2. Zahlung für Josef Küster, Schwani, in der Zwangsarbeitsanstalt ,,Sedei" ,, 83.30

,,

20,382.16

,,

696.50

Übertrag Fr. 183. 30 Fr. 32,932.11

520 Übertrag Fr. 183. 30 Fr.

3. Zahlung für Sophie Degelo in der Anstalt ,,zum guten Hirten" in Altstätten ,, 179.20 ,, Nidwaiden: 1. Für Versorgung eines Trinkers in einer Zwangsarbeitsanstalt Fr. 125. -- 2. Zum Fonds gelegt ,, 1626.29 ,, S o l o t h u r n : Beitrag an die Zwangsarbeitsanstalt a zur bessern Durchführung ihres T1Schachen Gründungszweckes ,, B a s e l - L a n d : Beitrag für Versorgung liederlicher und arbeitsscheuer Personen in der Zwangsarbeitsanstalt ,, S c h a f f h a u s e n : Ausgaben für arbeitsscheue,meist der Trunksucht verfallene Individuen, welche in Kalchrain untergebracht worden sind, 9 Personen ,, T h u r g a u : Übernahme der Hälfte Taxen für Alkoholiker in der Zwangsarbeitsanstalt Kalchrain ,, W a l l i s : Einlage in denSpecialfonds für Errichtung einer mit einem Trinkerasyl verbundenen Arbeitsanstalt ,, N e u e n b u r g : An das Arbeits- und Korrektionshaus du Devens zur Verwendung im Jahre 1895 an die Unterhaltungskosten der zahlreichen wegen Trunksucht verurteilten Insassen dieser Anstalt ,, Total

32,932.11

362.50

1,751.29 3,440. -- 1,000. --

1,399. -- 1,572. 95 1,000. --

15,558.42

Fr. 59,016. 27

III. Für Irrenanstalten oder für Irrenrersorgung.

Hierzu sind von 12 Kantonen bestimmt Fr. 58,323. 62. Davon sind noch nicht verwendet Fr. 9820. 49.

Z ü r i c h : An die Armenpflege Zumikon, Beitrag an die Versorgungskosten einer geisteskranken Person Fr.

245.-- Übertrag

Fr.

245. --

521 Übertrag U r i : Einlage in dea Fonds für ein kantonales Irreuasyl S c h w y z : An 12 Gemeinden (welche für Versorgung von Irren eine Ausgabe von Fr. 17,038 pro 1894 ausgewiesen hatten) Beiträge von 15 °/o nebst einer außerordentlichen Zulage von Fr. 100, zusammen G l a r u s : Für Versorgung von Geisteskranken in Anstalten Zug: 1. Beiträge an die Unterbringung bedürftiger Geisteskranken in Anstalten Fr. 1,090.45 2. Einlage in den Irrenfonds . . ,, 2,123.99 F r e i b u r g : Zahlung an die Irrenanstalt Marsens B a s e l l a n d : Außerordentlicher Beitrag an die Versorgung von Pfründern und unheilbaren Irren A p p e n z e l l A . - R h . : Beitrag an den kantonalen Verein für Versorgung armer Irren . . . .

St. G a l l e n : Einlage in den Hülfsfonds für notarme Irren G r a u b ü n d e n : An die Betriebsrechnung der Anstalt ,,Waldbaus" 50 % T h u r g a u : Übernahme von 3U der Pflegetaxen für Alkoholiker in dei- Irrenanstalt . . . .

T e s s i n : Zur Unterstützung von 124 größtenteils in der Irrenanstalt zu Como untergebrachten Geisteskranken W a l l i s : Beitrag an die Unterbringung eines Geisteskranken in Marsens Total

Fr.

245. --

,,

696. 50

,,

2,655.70

,.,

1,982.--

,, ,,

3,214.44 8,321.--

,,

5,000. --

,,

6,500. --

,,

7,000.--

,,

6,978.62

,,

630. 36

,,

15,000. --·

,,

100.--

Fr. 58,323.62

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- oder Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Hierzu sind von 10 Kantonen im ganzen bestimmt Fr. 28,274. 70.

Davon noch nicht verwendet Fr. 6000.

522 Zürich: 1. An die Anstalt für Epileptische in Zürich-Riesbach . . . . F r . 5,112.-- 2. An die Blinden- und Taubstummenanstalt in Zürich : an Bauten ,, 6,250. -- 3. An die Heilstätte Ägeri für skrofulöse und rha chiusene Kinder von Zürich und Umgebung ,, 887.20 Fr. 12,249.20 F r e i b ü r g : Beitrag an die Taubstummenanstalt in Greyerz B a s e l - S t a d t : Beitrag an die Anstalt für Epileptische in Riesbach B a s e l - L a n d s c h a f t : Beitrag an die Anstalt für Epileptische auf Rüti A p p e n z e l l A.-Rh.: 1. Beitrag an die Anstalt für Epileptische auf der Rüti bei Neumünster Fr. 250 2. Beitrag an die Taubstummenanstalt St. Gallen ,,250

,,

1,200.--

,,

500. --

,,

200. --

500.-- St. G a l l e n : Für Äuffnung des Fonds für Bildung schwachsinniger und taubstummer Kinder . .

A a r g a u: 1. An die Taubstummenanstalten zu Aarau, Baden und Zofingen, je Fr. 200 Fr. 600 2. An die Anstalt für Epileptische in .Riesbach-Zürich ,, 100 T h u r g a u.: 1. Beitrag an die Anstalt für Epileptische in Riesbach 2. Beitrag an Pflegekosten für (2) epileptische Kinder

,,

2,000. --

,,

700.-

,,

350. --

Fr. 200 ,, 150 Übertrag

Fr. 17,699.20

523 Übertrag Fr. 17,699. 20 T es si n: 1. 15 Unterstützungsbeiträge von je Fr. 250 an arme Taubstumme . . Fr. 3750 2. Beitrag an die Anstalt für Epileptische in Zürich-Riesbach für zwei dort untergebrachte Tessiner . . ,, 400 ,, 4,150.Wallis: 1. Einzahlung in den Specialfonds dei- Taubstummenanstalt Géronde Fr. 4000. -- 2. Beitrag des Staates an die Pflegekosten von 13 in den Anstalten zu Greyerz und Hohenrain untergebrachten Taubstummen . . ,, 1975.50 3. Beitrag an die Blindenanstalt in Lausanne für die Dienste, welche sie dem Kanton (Wallis) leistet ,, 200. -- 4. Beilrag an einen in dieser Anstalt versorgten Blinden . . . ,, 250. -- ,, 6,425.50 Total

Fr. 28,274.70

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Hierzu sind verwendet worden von : A p p e n z e l l L - R h. : An das Krankenhaus Appenzell . Fr. 200 T e s s i n : An das Komitee fiir Verbringung von Skrofulösen in Seebäder ., 200 Total

Fr. 400

VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger, verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Hierzu sind von 21 Kantonen im ganzen bestimmt Fr. 184,473. 46.

Davon noch nicht verwendet Fr. 4259. 97.

Derartige Verwendungen haben:

524

Zürich: 1. An die Kommission für Versorgung verwahrloster Kinder im Bezirk Zürich 2. An die Kommission für Versorgung verwahrloster Kinder im Bezirk Winterthur 3. An die Jugendhorte Zürich I . .

4. An den Kinderhort Winterthur. .

5. An die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Regensberg: an Bauten .

Fr. 1700 ,, ,, ,,

900 375 475

,, 5000 Fr.

8,450.--

,,

37,150.--

,,

1,500. --

,,

4,994.73

Bern: 1. Beiträge an 178 Gemeinden: a. Für 1758 bei Privaten verkostgeldete Kinder von Alkoholikern, denen die elterliche Gewalt entzogen worden ist, Fr. 15 für jedes Kind Fr. 26,370 b. Für 62 Kinder in Rettungsanstaiten, unter den gleichen Bedingungen, Fr. 50 für jedes Kind ,, 3,100 2. Beiträge an Vereine und Anstalten für 167 Kinder, zu Fr. 40 . . ,, 6,680 3. Beiträge an 2 Kinderhorte in der Stadt Bern ,, 1,000 U r i : An die kantonale Erziehungsanstalt für arme und verwahrloste Kinder S c h w y z: 1. Für Versorgung verwahrloster Kinder in Besserungs; und Arbeitsanstalten an 10 Gemeinden, welche im Jahre 1894 zu diesem Zwecke Fr. 4469. 50 aufwendeten, Beiträge von 25 °/o Fr. 1117. 37 2, Dem Fonds für Errichtung einer kantonalen Korrektionsanstalt für verwahrloste junge Leute wurden zugeteilt : a. die Hälfte des Alkoholzehntels mit ,, 3825.22 b. Rest der andern Hälfte mit ,, 52.14

Übertrag Fr. 52,094.73

525

Übertrag N i d w a i d e n : Für Versorgung eines zum Trunke sich neigenden Knaben G l a r u s : Für Unterbringung von verwaisten und verwahrlosten Kindern in Erziehungs- und Rettungsanstalten Z u g : Beiträge an die Unterbringung korrektionsbedürftiger junger Leute F r ei b urg: 1. Beitrag an die Erziehungsanstalt St. Nicolas für jugendliche Sträflinge und verwahrloste junge Leute in Drognens (Glâne-Bezirk) Fr. 4500 2. Beitrag an das landwirtschaftliche Waisenhaus Marini in Montet(BroyeBezirk), Handfertigkeitsunterricht . ^ 1000 3. Beitrag an die landwirtschaftliche Erziehungsanstalt von Sonnewyl (Saane-Bezirk) ,, 500 4. Beitrag an das Waisenhaus St. Loup (Anstalt für arme und verlassene Kinder aus einer Anzahl von Gemeinden des Sense-Bezirks) ,, 500

Fr. 52,094.73 ,,

150. --

,,

3,000. --

,,

1,652.76

,,

6,500. --

,, B a s e l - S t a d t : Betriebsausfall der Rettungsanstalt Klosterflechten für verwahrloste Knaben . . ,, Basel-Landschaft: 1. Beitrag aadieErriclitung einer Besserungsanstalt für sittlich verwahrloste Knaben . Fr. 4000 2. Beitrag an den kantonalen Armenerziehungsverein ,, 2500 ,, S e h ä f f ha u s en: 1. Rettungsanstalt in Buch . . . . Fr. 250 2. Rettungsanstalt in Bächtelen . . ,, 100 ,,

10,824.--

Solothurn:

1. Beiträge an Armenerziehungsvereine Fr. 8260 2. Beitrag an die Erziehungsanstalt für schwachsinnige Kinder . . . . ^ 2564 7,274.12

6,500.-

350.--

Übertrag Fr. 88,345.61

526

Übertrag Fr. 88,345.61 A p p o n i s e l i I.-Rh. : 1. An den Specialfonds für den Bezirk Oberegg (äußerer Landesteil) zur Unterstützung für sich oder Private in dorten, sofern durch ihn oder durch letztere verwahrloste Kinder, Irren oder Trinker in einer zweckentsprechenden Anstalt untergebracht werden . . . . F r . 368. 7 0 2. An denselben Fonds zum gleichen Zweck im innern Laudesteile (davon Fr. 300 verwendet) . . ,, 682.61 ,, 1,051.31 St. G a l l e n : 1. An die kantonale Besserungsanstalt für Knaben in Oberuzwil (Rettungsanstalt für jugendliche Verbrecher) Fr. 12,000 2. Für Versorgung verwahrloster Kinder, an Kinderhorte und Rettungsanstalten ,, 3,000 ,, 15,000. -- G- r a u b U n d e n : An die Versorgung armer Kinder 35°/o ,, 4,885.04 A a r g a u: 1. Teilweise Bestreitung des Betriebsausfalles der neu errichteten Zwangserziehungsanstalt Aarburg Fr. 12,448. 75 2. Beiträge an 11 BezirksarrnenoderKinderversorgungs vereine ,, 3,500.-- 3. Beiträge an verschiedene Frauen-, Kranken- und Arbeitsvereine ,, 1,479.50 4. Beiträge an die verschiedenen im Kanton bestehenden Erziehungsanstalten , die nicht Staatsanstalten sind, nämlich : a. Die Anstalten für schwachsinnige Kinder in Biberstein und Bremgarten, je Fr. 500 ,, 1,000.-- b. die Meyersche Rettungsanstalt in Efiingen . . ,, 500. -- c. die Rettungsanstalt Hermetschwyl 500. -- n Übertrag

Fr. 19,428. 25 Fr. 109,281. 96

527

Übertrag Fr. 19,428. 25 Fr. 109,281. 96 .

d. die Armenerziehungsanstalt KasteJn ,, 500. -- e. die Annenerziehungsanstalt Maria Krönung in Baden . ,, 334.65 f. die Armenerziehungsanstalt Friedberg ,, 300.-- ,, 20,562.90 T h u r g a u: 1. Beitrag an die Armenerziehungsanstalt Iddazell und an eine dortige Schülerin . Fr. 623. -- 2. Beitrag an die Armenerziehungsanstalt Berurain ,, 3000. -- 3. Beitrag an den thurgauisehen A rmenerziehungs verein . . . ,, 1000. -- 4. Beiträge an Erziehuogskosten für (12) schwachsinnige Kinder ,, 1216. 25 ,, 5,839.25 T e s s i n: 1. Beiträge an die Waisenhäuser zu Lugano und Locamo Fr. 1000 2. Beitrag au die Rettungsanstalt Sonnenberg ,, 100 ,, 1,100.W a a d t : An die kantonale Erziehungsanstalt unglücklicher und verwahrloster Kinder . . ,, 38,162.10 Wallis: 1. Beilrag an die Knaben-Waisenanstalfc in Sitten Fr. 3000. -- 2. Beitrag an die Mädchen-Waiseoanstalt in Sitten ,, 1000.-- 3. Beitrag an die Mädchen-Waisenanstalt in St. Maurice . . . ,, 1000. -- 4. Pflegekosten für einen jugendlichen Gefangenen in der Strafkolonie zu Drognens (Freiburg) ,, 402. 60 ,, 5,402. 60 Genf: 1. An das Rettungswerk der verwahrlosten Jugend . . . . Fr. 3674. 8 0 2. An die Abteilungen des Kinderhortes der Primarschulen . . ,, 2449.85 6,124. 65 Total Fr. 186,473. 46

528

VII. Für Speisung von Schulkindern, Ferienkolonien.

Hierzu sind von 3 Kantonen Fr. 10,539. 30 bestimmt.

Zürich: 1. An den Schulvorstand der Stadt Zürich für Versorgung von Kindern in der Erholungsstation auf dem Sehwäbrig . . Fr. 95. 80 2. An die Ferienkolonien und Milchkuren Zürich ,, 1483.90 3. An die Ferienkolonie Wädensweil ,, 80. -- 4. An die Ferienkolonien und Milchkuren Winterthur ,, 624. -- 5. An die Ferienkolonie Töß . . r 197.60 Fr. 2,481.30 B e r n : Beiträge für Speisung armer Schulkinder an 70 Gemeinden ,, 7,700.-- W a l l i s : Beiträge an 16 Gemeinden für an Schulkinder ausgeteilte Naturalverpflegung ,, 358. -- Total

Fr. 10,539.30

VIII. Für Hebung der Volksernährung und für Förderung der Mäßigkeit.

Zu diesen Zwecken sind von 12 Kantonen Fr. 42,737. 07 verwendet worden, nämlich von: Zürich:

1. An die Arbeiterhaushaltungsschule in Winterthur Fr. 3885 2. An die Koch- und Haushaltungskurse im Erholungshause Fluntern .

186 ·n 3. An den Koch- und Haushaltungskurs i n Zürich I V . .

. . .

408 4. ' An den Koch- und Haushaltungskurs 588 in Uster 5. An den Koch- und Haushaltungskurs in Dübendorf R79 6. An den Koch- und Haushaltungskurs 552 in Illnau Übertrag

Fr. 6291

529

Übertrag 7. An die Kaffeehalle in Zürich IH (Außersihl) 8. An die Katfeehalle in Winterthur .

Fr. 6291 ,, 700 ,. 250 ----

H er n: 1. Belehrung über richtige Volksernährung und Bekämpfung des Alkoholisrnus im allgemeiuen, Verbreitung guter Schriften etc. Fr. 3126. 13 2. Besoldung von Kochkurslehrerinnen ,, 3003. 55 3. Beiträge an Koch- und Haushaltungskurse ,, 7584.44 4. Beiträge au Volksküchen, Kaffeeund Speisehallen, Mäßigkeitsvereiue u. s. w , 5000. -- --

Fr.

7,241. --

,,

18,714.12

Uri: 1. An die Suppenanstalt der Gemeinde Schattdorf Fr. 133 2. An die Suppenanstalt der Gemeinde Isenthal ,, 95 3. An die Suppeaanstalt der Gemeinde Wüäseu (Meien) ,, 54 4. An die Suppenanstalt der Gemeinde ßüi'glen ,, 180 5. An die Suppenanstalt der Gemeinde Flüelen ,, 37 o. An die ouppenanstalt der Gemeinde Altdorf .

,, 108 607.--

G l a r u s : An die Sektion Glarus des schweizerischen Mäßigkeits Vereins F r e i b ü r g : Beitrag an Kochkurse H a s e l - S t a d t : Beitrag an die Kommission für Koch- und Huushaltungskurse A p p e n z e l l A.-R h.: Beitrag an die Suppenanstalt Herisau St. G a l l e n : Für Suppenanstalten Übertrag ßundesblatt. 47. Jahrg.

Bd. IV.

,, ,,

150. -- 3,000.--

,,

5,000. --

,, ,,

250. -- 1,000.--

Fr. 35,962.12 36

530 Übertrag Fr. 35,962.12 Aargau : 1. 8 Koch- und Haushaltuogskurse in deu verschiedenen Bezirken, veranstaltet für Unbemittelte durch die betreffenden Bezirkskulturgesellschaften, mit zusammen . . Fr. 3000 2. Die Dienstbotenschule des schweizerischen gemeinnützigen Frauenvereins in Lenzburg und die Haushaltungsschule in Boniswyl mit je Fr. 250 ' . ,, 500 ,, 3,500. T h ur g a u: 1. Beitrag an (4) Suppenanstalten . . Fr. 330 2. Beitrag an die Haushaltungsschule Neukirch ,,500 3. Beitrag an (1) Mäßigkeitsverein . ,, 50 ,, 880.W a l l i s : Beiträge an 8 Mäßigkeitsanstalteu . . ,, 1,370.-- G e n f : An die Volksküchen: a. des Bahnhofes Fr. 377. 10 ; b. im Quartier des Paquis Pr. 114. 60; c. Malagnou Fr. 420.85; d. des Eaux-Vives Fr. 112. 40, zusammen . . . . ,, 1,024.95 Total

Fr. 42,737.07

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Hierzu sind von neun Kantonen verwendet Fr. 27,977. 60, nämlich von : Z ü r i c h : An den Kantonalverband für Naturalverpflegung armer Durchreisender . . . . Fr. 8,000. -- B e r n : Beiträge für Naturalverpflegung armer Durchreisender .

,, 6,000. -- B a s e l - L a n d s c h a f t : Beitrag an die Bezirksverbäode für Naturalverpflegung ,, 3,000. -- S c h a f f h a u s e n : Naturalverpflegung . . . . ,, 3,584.30' A p p e n z e l l A.-Rh.: Beitrag an die Naturaiverpflegungsanstalten Heiden und Trogen-Speicher ,, 500. -- Übertrag Fr. 21,084. 30

531

Übertrag A p p e n z e l l I.-Rh.: 1. An die Naturai Verpflegung Appenzell 2. An die Herberge Appenzell .

Fr. 21,084.30

Fr. 558. 30 ,, l50. --

A a r g a u : An die Kulturgesellschaft des Bezirks Bremgarten als Beitrag an die Naturai Verpflegung .T h u r g a u : Beitrag an die thurgauische Naturalverpflegung W al l i s: Beiträge an 16 Gemeinden und 6 Spitäler zur Bestreitung der Kosten für armen Durchreisenden verabreichte Nahrung und Unterkunft Total

,,

708.30

,,

250. --

,,

5,000. --

,,

935. --

Fr. 27,977.60

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshänsler oder Sträflinge oder Arbeitsloser.

Hierzu sind verwendet Fr. 9400 von den drei Kantonen: B e r n : Anstalten und Vereine für Unterstützung Arbeitsloser und entlassener Sträflinge : 1. Beitrag an den Verein Arbeiterheim (Anstalt Tannenhof im Großen Moos) . . . Fr. 4350 2. Beitrag an den bernischen Schutzaufsichtsverein für entlassene Sträflinge ,, 3500 3. Beitrag an den waadtländischen Schlitzverein für entlassene Sträflinge, zum Zwecke der Unterstützung eines bernischen Angehörigen ,, 50 Fr. 7900. -- F r e i b ü r g : Beitrag an die Gesellschaft für Schutzaufsicht über entlassene Sträflinge ,, 500. -- N e u e n b u r g : An die Hülfsgesellschaft für entlassene Sträflinge ,, 1000.-- Total

Fr. 9400. --

532

XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung.

Hierzu sind voa 8 Kantonen bestimmt Fr. 6121. 62.

Zürich: 1. An die Kommission der öffentlichen Lesesäle in Zürich I und III Fr. 700 2. An die Gesellschaft für öffentliche Lesezimmer und Bibliotheken in Zürich V ,, 20,0 Fr. 900. -- S o l o t h n r u : Beitrag an den Verein zur Verbreitungguter Volksschrit'ten ,,, 30. -- B a s e l - L a n d s c h a f t : Beitrag an Volksbibliotheken ,, 500.-- A p p en z e i l A.-R h.: 1. Beitrag an den öffentlichen Lesesaal in Herisau Fr. 200 2. Beitrag an dieVolksschriftenkommissioQ ,, 150 ,, 350.S t. G a l l e n : Für Leselokale ,, 3000.-- G r a u b ü n d e n : Für Förderung der Volksbildung etc. ,, 697.62 T h u r g a u : Beitrag an 2 Lesezimmer filr Lehrlinge und Fabrikarbeiter ^ 180. -- VVallis: 1. Beiträge an 10 Gemeinde- und Pfarreibibliotheken Fr. 394 2. Ankauf von 300 Exemplaren der ,,Einige Belehrungen" betitelten Broschüre Egarer _ 70 » 464 -Total Fr. 6121. 62

XII. Für Armenversorgung im allgemeinen.

Hierzu sind verwendet Fr. 12,689 von den 3 Kantonen : L u z e r n : Einlage in die kantonale Armenkasse . Fr. 11,000.-- W al li s: Beiträge an 9 Gemeinden, 4 wohlthätige Gesellschaften und 3 Asyle für die Beschaffung und Austeilung von Lebensmitteln an Arme . fl 1,489. -- G e n f : Spende an die reformierte deutschschweizerische Genossenschaft ,, 200. -- Total

Fr. 12,689.--

533

XIII. Verwendungen für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen und Rücklagen ohne genaueren Zweck.

Derartige Ausgaben haben 10 Kantone im Gesamtbetrage von Fr. 10,783. 03.

Zürich: 1. An den Verein zur Bekämpfung d e s Alkoholgenusses . . . . F r . 417. -- 2. An das kantonale Komitee der Mäßigkeitsvereine vom blauen Kreuz ,, 1497. -- 3. An dio Guttemplerlogen . . ,, 1038. -- ,, 2952 Ob w a l d e n : 1. Anden AbstinentenvereinObwalden Fr. 100.-- 2. Ohne Verwendung gelassen . . ,, 1819.96 1 919 96 Z u g : Der kantonalen gemeiunützigen Gesellschaft ,, 400.-- F r e i b u r g : An den Verein zum blauen Kreuz für Bekämpfung des Alkoholismus ,, 500. -- B a s e l - S t a d t : An den Verein für Bekämpfung des Alkoholgenusses ,, 200. -- Seh a f f h a u s e n : An die Guttemplei'loge in Schaffhausen ,, 400. -- A p pe n z e l i A . - R h.: An den Mäßigkeitsverein zum blauen Kreuz ,, 100.-St. G a l l e n : 1. An die Hülfsgesellschaft der Stadt St. Gallen Fr. 1000. -- 2. An die Anstalten zum Guten Hirten in Altstätten und Iddaheim bei Lütisburg je Fr. 500 ,, 1000. -- 3. Zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen, nach dem Ermessen des Regierungsrates . . . ,, 1831. 80 3831 80 T h u r g a u : Zu verwendende Restanz ,, 279.27 T e s s i n : Für die Austeilung eines Werkchens gegen den Alkoholismus an die Schulen . . . . . .

200. -- Total Fr. 10,783. 03 Eine summarische Übersicht vorstehender Zusammenstellungen bietet die beigeheftete Tabelle.

Derselben sind als Grundlage für -die Beurteilung der Verwendung des Alkoholzehntels zwei weitere angereiht.

Zn Seite 533.

Verteilung des Alkoholzentels für 1894 Mach, den besondern Verwendungszwecken.

1 Betrag des zur Bekämpfung des Für TrlnkErhellansrallen Alkoholismlis oder für die Unterbringung zu verwendenden in solchen Teils der ftlonopoleinnahmen davon noch pro 1894.

bestimmt nicht im ganzen. verwendet.

Cantone.

Fr.

Fr.

Zürich Bern

51,489. 23 90,350. 33

7,047. 90 14,437. --

Luzero

22,733. 13

Uri Schwyz Unterwalderv o. d. W. .

Glavus

. .

7,050.

2,282.

1,901.

5,131.

St. Galleo

Aargau Teasin Waadl Wullis Neueoburg Genf . . . .

|

davon noch bestimmt nicht i[D ganzen. . verwendet.

Er.

IY.

III.

Für Irrenanstalten, oder für IrrenversorgHug

bestimmt im ganzen.

davon noch nicht verwendet

Fr.

Fr.

245. --

V.

Für Epileptiker-, Taubstummen- oder Blinden Für Kranken Versorgung unstalten, oder für die Unterbringung allgemeinen in solchen bestimmt im ganzen.

davon noch nicht verwendet.

bestimmt im ganzen.

Fr.

Fr.

Fr.

12,249. 20

X.

Vili.

IX.

Für UnterFür Hebung Fflr stützung Für Naturnlder VolksSpeisung von ernahrung entlassener verpflegung Arbeitshäuser Schulkindern; und tur FerienFörderung armer Durch- oder Sträfreisender lings oder kolonien der MUigkeil Arbeitsloser

VII.

VI.

Für Versorgung armer, schwachsinniger, verwahrloster Kinder oder jagendlicher Verbrecher bestimmt im ganzen.

davon noch nicht verwendet

Fr.

Fr.

8,450. -- 37,150. --

bestimmt im ganzen.

bestimmt im ganzen.

bestimmt im ganzen.

bestimmt im ganzen.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

2,481. 30 7,211. - .8,000. -- 7,700. -- 18,714. 12 6,000. -

096. 50

69«. 50

690. 50

X1L Für Armen Versorgung im allgemeinen

Für Bekätnplung des Alkoholismus im allgemeinen, und Rücklagen ohne genauero Zweck

bestimmt im ganzen.

davon noch Dicht verwendet

bestimmt im ganzen.

davon noch nicht verwendet.

Pr.

Fr,

Fr.

Fr.

bestimmt iin ganzen

davon u och nicht verwendet.

Fr.

Fr.

2,952. --

900. --

2,655. 70

4,994. 73

7,900. --

639. --

9,438. 74

200. --

1,000. --

5,751. 87 8,229. 63

718. 60

1,399. --

8,877. 36

3,214. 44 8,321. --

3,000. -- 2,133. 09

1,652.

6,500.

10,824.

7,274.

1,200. --

3,440. --

600. -- 5,000. -

200. --

200. --

150. --

76 -- -- 12

200. --

5,000. -- 3,000. --

350. --

3,584. 30

8,000. --

4,000. --

4,885.

20,862.

5,839.

1,100.

38,162.

5,402.

382. 61

6,978. 62

450,955. 05

29,950. 12

1,000. -- 59,016. 27

S,S22. 79

58,323. 62

9,820. W 28,274. 70

0,000. --

400. --

186,473. 46

9,400. _

0,121. 62

1893 487,623. 25 23,724. 41

3,373. 4S 67,497. 80

6,984. 23

98,096. 96 25,779. SS 45,971. 40

8,500. --

400. --

230,160. 86 SS,OM. 50 12,550. 65 28,083. 07 28,958. 15 11,035. 75

5,620. 95

1,000. --

1,572. 95

1,000. --

1,000. - .1,000. -- 15,558. 42

630. 36 15,000. --

4,150. --

100. --

6,425. 50

200. --

04 90 25 -- 10 60

1,000. --

3,000. --

697. 62 3,500. --

880. --

1,370. --

_ 5,000. --

-

Fr.

71,526. 26 2 60,576. 42

1,393. -

7,G50.

2,282.

1,901.

5,132.

8,877. 36

43 46 29 -- 20 -- 12

'604. 11

S.tóS. 99

8

3,085. 60

'48,381.

8,848.

9,000.

'369,060,

1,6te. §9 1,755. 73

89 11 -- 16

1

3,831. 80

1,959. 61 34,831. 80

1

Verwendung anf Rechnung des Alkoholzohnteb pro 1895.

Entnahme aus dem Reservefonds Fr. 16,248. 33, der Rest wurde der übrigen Alkoholei nnahtne pro 1894 entnommen. -- * Vergi.

Seite 482 hiervor.

Zn wenig verwendet Fr. 11,733. 43, a. h. Abzog von der Zehntelssumme wegen angeblicher früherer Mehl-Verwendung.

1 Mebrvevwendnng ans der übrigen Alboholei unahme pro 1894. -- * Fonds für Errichtung einer Zwangsarbeitsanstalt.

1 Fonds für Errichtung einer Zwangsarbeitsanstalt.

1

1

Irrenhausbaufouds ; hierunter sind Fr. 47,963. 23 Einlage ans dem Alkobolzenntel der Jahre 1891--1893.

1 · Irrenfouds.

17,681. 08

1

10,262. 05 1

'2,338. 23

700. 03

-

219. 27 200. --

180. --

035. --

279. 27

1,489. --

464. --

1',024. 95 4,259. 97 10,539. 30 42,737. 07 27,977. 60

Reservefonds.

Fr.

6,451. 90

250.

-

358. --

3,500. -

Bemei-ltung-eii, j

'9,930. 62 '21,932. 95

400. --

1,000. -- 6,124. 65

Ohne nähere Bestimmung gelassene Summen

1

'155,788. 15

1,395. 72

700. -- 350. --

Fr.

'6,961. 26

708. 30

63 74 73 09 10 02 42 59

2,000. --

Fr.

16,400. --

500. --

7,000. --

7,000. --

davon noch nicht verwendet

5,267.

20,021.

14,294.

13,613.

30. --

6,500. --

1,051. 31 15,000. --

400. -- 500. --

500. --

3,000. --

3,000. --

80. -- 1,231. 90

1,8tì. 06

150. 1,982. --

bestimmt im ganzen.

Mehr verwendet, nls die Illr 1894 zur Bekämpfung des Alkoholismus verfallenen Summen.

11,000. --

1,919. 96 ·1,616. 29

Fflr alle hiervor genannten Zwecke zusammen

61,419. 85 112,283. 28

607. --

1,500. -

362. 50 1,751. 29

47 10 25 89

14,932.

29,435.

15.963.

1&278.

38,162.

15,465.

16,558.

7,349.

sin. .

XI.

Für Hebung allgemeiner Volksbildung, oder der Berufsbildung

11,000. --

696. 50

43 46 29 97

1,959. 61 34,831. 80

Fr.

11,853. 45 20,382. 16

2,895. 23

3,511.

20,021.

H,356.

11,274.

Schaffhausen Appenzell A.-Rh

Fr.

U.

Für Zwangsarbolts- oder Besserungsanstalten, oder für die Unterbringung in solchen

200. --

--

_

-

33,612. 18

-

90 73 -- 10 10 42 60

9,000. -

I

'166,750. 55

12,008. 15

1 1

.

279. 27 "1371. 91 6,000. --

3,079. 08

lagen ans dem Albobolzeliotel.

1

Fonds für Errichtung einar BesserungsonstaU für jugendliche Verbrecher Fr. 15040. SO: Hölfsfonds für notarne Irren Fr. 137,879. 50 und Fonds Kr Bildung schwachsinniger nnd taubstummer Kinder Fr. 13,830. 15, Unter der Totalsnmme siad Fr. 68,683. 62 Einschüsse aus dem AlkohoUehntol.

Weniger verwendet ala Betrag der Zehntelssumme Fr. 975. 63.

Weniger verweadot als Zehnte) Esumine Fr. 4342. 84.

36,757. 42 17,515. 60

1

Verwendung aus dem Reservefonds.

1

1

Vergi. Seite 515 hiervor.

6,187. 15

2,099. 83

482,685. 79

24,688. SS

4S,8i4. 58

983,416. 59

30,949. 70 19,201. %%

616,630. 35

96,5M. 93

129,007. 10

530,039. 54

10,783. 03

12,689. --

1S,957.

25,092.

15,963.

20,650.

38,162.

18,544.

16,558.

7,349.

383. 61

Zn wenig verwendet Fr. 62. 26. -- ' Vergi. Seite 496 hiervor.

Überschuß vom Jahre 1893 Tr. 34. 97, der Rest ist Verwendung aus der übrigen Alkoholeinnahme pro 1894.

.Verwendung aus dem Fonds für eine Besserungsanstalt jugendlicher Verbrecher.

534 1. Übersicht Über die Verwendungen.

Fr.

»/o.

1893.



I. Für Trinkerheilanstalten oder für 29,950. 12 5 die Unterbringung in solchen 6 H. Für Zwangsarbeits- oder Besserungsanstalten oder für die Unter59,016. 27 12 13 bringung i n solchen . . . .

III. Für Irrenanstalten oder für Irren58,323. 62 12 14 versorarunsr . . .

. . .

IV. Für Epileptiker-, Taubstummenoder Blindenanstalten oder für 28,274. 70 4 die Unterbringung in solchen .

6 V. Für Krankenversorguug im all- · 400. -- 0 gemeinen 0 VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger, verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher 186,473. 46 40 36 VII. Für Speisung von Schulkindern, Ferienkolonien 2 10,539. 30 2 VIII. Für Hebung der Volksernährungund für Förderung der Mäßigkeit 42,737. 07 6 9 IX. Für Naturai Verpflegung armer Durchreisender 5 27,977. 60 6 X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler oder Sträflinge oder Arbeitsloser . . .

. . .

2 2 9,400. -- XL Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung .

1 1 6,121. 62 XII. Für Armenversorgung im allge3 5 meinen . . . .

12,689. -- XIII. Für Bekämpfung des Alkoholismus 1 3 im allgemeinen 6,852. -- XIV. Zurücklagen ohne nähere Bestimmung . . .

o 4 3,931. 03 Total 482,685. 79* 100 100 * Die Abweichung dieser Summe von derjenigen, die wirklich für Bekämpfung des Alkoholismus auszugeben war, rührt daher, daß verschiedene Kantone von ihren Monopoleinnahmen mehr verwendet haben als den nach Verfassung und Gesetz verfallenen Teil.

535 2. Darstellung der stattgefundenen Verwendungen in ihrem Verhältnis zu den zwei Richtungen der Bekämpfung des Alkoholismus.

Verwendungen zu Bekämpfung der Ursachen des Alkoholismus.

(ßubriken VII bis XIII.)

Fr.

Zürich . . .

Bern . . .

Luzern . . .

Uri . . . .

Schwjz Obwalden .

Nidwaldeu.

Glarus .

Zug . . . .

Freiburg . .

Solothurn .

Basel-Stadt .

Basel-Land Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell l.-Rh. .

St. Gallen . .

Graubünden .

Aargau .

Thurgau Tessi n .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg. .

Genf . . .

1894

1893

«/o

21,574 35 40,314 36 11,000 100 17 607 -- --100 4 -- --150 3 8 400 20 4,000 30 -- 5,200 38 21 3,500 61 3,984 14 1,200 708 36 17 6,000 4 698 15 3,750 38 6,060 1 200 -- 4,616 1,000 1,225

-- 25 6 17

116,316 119,676

24 24

Verwendungen zu Bekämpfung der Wirkungen des Alkoholismus.

(Rubriken I bis VI.)

Fr.

39,846 71,969 -- 2,893 7,650 363 1,901 4982 4,867 16,021 14,264 8,413 12,900 2,468 7,200 1,252 27,000 13,259 21,343 9,625 20,450 38,162 13,928 1 5^558 6,125

362,439 362,905

> 65 64 -- 83 100 16 100 97 92 80 100 62 79 39 86 64 77 96 85 60 99 100 75 94 83

Zurücklagen ohne nähere Zweckbestimmung.

Fr.

-- -- .-- -- --

1,820 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 1,832 -- -- 279 -- -- --.

-- --

75

3,931

72

17,693

»/»

-- -- -- -- 80 -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

6 -- -- 2 -- -- -- -- -- 1 4 c

536

Die Art der Verwendung des Alkoholzehntels pro 1894 im allgemeinen, die von derjenigen der zwei frühern Jahre nur in ganz unbedeutendem Maße abweicht, giebt uns zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Über die Verwendungen im einzelnen haben wir anknüpfend un die im letztjährigen Berichte gemachten Aussetzungen folgendes anzubringen : L u z e r n hat entsprechend der von uns ausgesprochenen Erwartung in seinem vorstehenden Berichte (Seite 483) den Plan über die künftig vorzunehmende, der Verfassung besser entsprechende Verwendung des Alkoholzehntels dargelegt. Wir hoffen, daß dio Staatsbehörden Luzerns diese geplante Verwendung, die einen Umschwung zum Bessern bedeutet, sogleich zur Ausführung bringen werden.

U n t e r w a i d e n nid dem W a l d hat in Berücksichtigung unserer Bemerkungen im letxtjährigen Berichte am 10. April 1895 eine Verordnung über die Verwendung des Alkoholzehntels aufgestellt, deren Art. 4 (Seite 492 hiervor) unsern Aussetzungen an den frühern Verwendungen Rechnung trägt, so daß wir zu weitern Bemerkungen nicht Anlaß haben.

Auch T essi n zeigt in der Verwendung seines Alkoholzehntels gegenüber dem Jahre 1893 einen kleinen Umschwung zum Bessern; indessen ist es wünschbar, daß dieser noch bedeutend größere Zahlenverhältnisse annehme.

Was endlich N e u en b ü r g betrifft, haben wir im letztjährigen Berichte die Erwartung ausgesprochen, daß die dortigen Staatsbehörden bald einen entscheidenden Sehritt zur Schaffung einer Trinkerheilstätte thun werden, der nicht die Eigeoschaft einer öffentlichen Straf- oder Zwangsanstalt anhafte. Mit diesem Begehren wollen- wir für diesmal eine abwartende Stellung einnehmen.

Die Verwendungen, wie sie in den Berichten der übrigen Kantone dargelegt sind, geben uns nicht zu Bemerkungen Anlaß.

Damit am Schlüsse unseres Berichtes angelaugt, beehren wir uns, Ihnen zu beantragen : Sie möchten ia zustimmendem Sinne von demselben Vormerkung nehmen.

537 Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 15. November 1895.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Berichte der Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten 10 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Reinertrage des Alkoholmonopols des Jahres 1894. Fünfte Vorlage des Bundesrates an die Bundesversammlung gemäss Art. 13 des Bun...

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1895

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.11.1895

Date Data Seite

475-537

Page Pagina Ref. No

10 017 230

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.