25

Bekanntmachungen von Departementeu und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Arbeitslosenversicherung.

Anerkannte Arbeitslosenkassen*).

Gemäss Art. l der Verordnung I vom 9. April 1925 zum Bundesgesetz vom 17. Oktober 1924 über die Beitragsleistung an die Arbeitslosenversicherung sind vom eidgenössischen Arbeitsamt bis 31. Dezember 1926 folgende Arbeitslosenkassen anerkannt worden : Kantone :

Zürich :

Bern :

G-larus : Solothurn : Basel-Stadt : Appengell A.-

I. Öffentliche Kassen.

Städtische Versicherungskasse gegen Arbeitslosigkeit Zürich.

Städtische Versicherungskasse gegen Arbeitslosigkeit Winterthur.

Städtische Versicherungskasse gegen Arbeitslosigkeit Bern.

Versicherungskasse gegen Arbeitslosigkeit in der Gemeinde Muri, Muri bei Bern.

Städtische Versicherungskasse gegen Arbeitslosigkeit Biel.

Arbeitslosenkasse der Gemeinde Schupfen.

Versicherungskasse gegen Arbeitslosigkeit der Gemeinde Kirchberg.

Kantonale Arbeitslosenkasse, Glarus.

Staatliche Arbeitslosenversicherungskasse des Kantons Solothurn, Solothurn.

Staatliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt, Basel.

: Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse Heiden.

Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse Herisau.

Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse Urnäsch.

Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse der Gemeinde Speicher.

Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse Bühler.

Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse Grub.

Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse Trogen.

.Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse Waldstatt.

*) Dieses Verzeichnis ersetzt dasjenige vom 31. Oktober 1926 (s. Bundesblatt, 1926 Bd. II, Seite 590).

26

St. Gallen:

t Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse Hundwil.

Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse Gais.

Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse Wald.

Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse Stein.

Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse Schwellbrunn Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse Rehetobel.

Öffentliche Arbeitslosenversicberungskasse Schönengrund.

Öffentliche Arbeitslosen Versicherungskasse Teufen.

Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse Wolfhalden.

Gemeinde-Arbeitslosenversicherungskasse Buchs.

Gemeinde-Arbeitslosenversicherungskasse Grabs.

Gemeinde-Arbeitslosenversicherungskasse Sevelen.

Gern einde-Arbeitslosenversicherungskasse Uznach.

Gemeinde-Arbeitslosenversicherungskasse Degersheim.

Gemeinde-Arbeitslosenversicherungskasse Bütschwil und Lütisburg, Bütschwil.

Toggenburgische Arbeitslosenkasse, Wattwil.

Arbeitslosenversicherungskasse der Gemeinden Flums, Wallenstadfc und Quarten, Wallenstadt.

Gemeinde-Arbeitslosenversicherungskasse Mörschwil.

Gemeinde-Krisenkasse Wartau.

Gemeinde-Arbeitslosen versicherungskasse Gossau.

Gemeinde-Arbeitslosenversicherungskasse der politischen Gemeinde Sennwald.

Arbeitslosenversicherungskasse Rapperswil-Jona, Rapperswil.

Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse Rorschach.

Gemeinde-Arbeitslosenversicherungskasse der Stadt St.

Gallen.

Gemeinde Arbeitslosenversicherungskasse der politischen Gemeinden des Bezirkes Gaster, Schanis.

G e m einde-Arbeitslosen Versicherung Gommiswald, Ernetschwil, Schmerikon, Eschenbach, Goldingen und St.

Gallenkappel, Eschenbach.

Gemeinde-Arbeitslosenversicherungskasse der obern Gemeinden des Bezirkes Sargans, Vilters.

Arbeitslosenversicherung Kirchberg.

Arbeitslosenversicherungskasse Wil und Umgebung, Wil.

Arbeitslosenversicherungskasse in Garns.

Öffentliche Arbeitslosenversicherungskasse der Gemeinden Wildhaus, Alt St. Johann und Stein, Alt St, Johann.

Arbeitslosenversicherungskasse Flawil.

Rhein talische Arbeitslosenkasse, Rebstein.

Arbeitslosenversicherungskasse Mosnang.

27

II. Private einseitige Kassen.

Arbeitslosenversichemngskasse des Landesverbandes freier Schweizer Arbeiter, St. Gallen.

Arbeitslosenkasse des Schweiz. Verbandes evangelischer Arbeiter und Angestellter, Zürich (Sekretariat in Seebach).

Krisenkasse des Webervereins Herisau, Herisau.

Arbeitslosenkasse des Bau- und Holzarbeiterverbandes der Schweiz, Zürich.

Arbeitslosenkasse des Schweiz. Metall- und Uhrenarbeiterverbandes, Bern.

Caisse d'assurance contre le chômage des Syndicats chrétiens, Genève.

Arbeitslosenkasse des Christlichen Verbandes der Arbeiter und Arbeiterinnen der Schweiz. Textil- und Bekleidungsindustrie, St. Gallen.

Arbeitslosenkasse des Christlich-sozialen Malerverbandes der Schweiz, St. Gallen.

Arbeitslosenversicherungskasse des Christlichen Holzarbeiterverbandes der Schweiz, Luzern.

Arbeitslosenkasse des Allgemeinen Verbandes der Seidenbeuteltuchweberei, Walzenhausen (Appenzell A.-Rh.).

Arbeitslosenkasse des Schweiz Textilarbeiterverbandes, Zürich.

Arbeitslosenkasse des Schweiz. Buchbinder-Verbandes, Bern.

Arbeitslosenversicherungskasse des Personal-Verbandes der StickereiIndustrie, St. Gallen.

Arbeitslosenversicherungskasse des Christlichen Metallarbeiter-Verbandes, Winterthur.

Arbeitslosenkasse des Schweiz. Handstickerverbandes, Lutzenberg (Appenzell A.-Rh.).

Arbeitslosenkasse des Zentralverbandes der Schweiz. Handmaschinenstickerei, St. Gallen.

Arbeitslosenkasse des Schweiz. Plattstichweberverbandes, Niederteufen (Appenzell A.-Rh.).

Arbeitslosenkasse des Schweiz, Kaufmännischen Vereins, Zürich.

Arbeitslosenkasse des Verbandes der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz, Zürich.

Arbeitslosen-Versicherungskasse des Christlichsozialen Verbandes der Transport-, Hilfs-, Lebens- und Genussmittelarbeiter der Schweiz, St. Gallen.

Arbeitslosenkasse des Christlichen Verbandes der Buchbinder, Papier-, Cartonnagearbeiter und des graphischen Hilfspersonals, Einsiedeln.

Stellenlosenversicherung des Kaufmännischen Vereins Basel, Basel.

Arbeitslosenkasse des Zentralverbandes christlich-sozialer Bauarbeiter der Schweiz, St. Gallen.

Arbeitslosenkasse des Schweiz. Tjpographenbundes, Bern.

Arbeitslosenkasse des Schweiz. Lithographenbundes, - Zürich (Sekretariat in Bern).

Konditionslosenkasse der Schweiz. Buchdrucker-Gewerkschaft, Luzern.

28 Arbeitslosenkasse des Bekleidungs- und Lederarbeiterverbandes, Zürich.

Caisse d'assurance-chômage de l'Union romande des travailleurs catholiques, Fribourg.

Arbeitslosenversicherungskasse katholischer Vereine Basels, Basel.

III. Priyate paritätische Kassen.

Caisse d'assurance - chômage de la Corporation horlogère des FranchesMontagnes, Noirmont (Berne) [Secrétariat à La Chaux-de-Fonds].

Arbeitslosenkasse der Schweiz. Zwirnerei-Genossenschaft, St. Gallen.

Arbeitslosenversicherungskasse des Verbandes der Arbeiter und Arbeitgeber der Basler Bandfabriken, Basel.

Paritätische Arbeitslosenversicherungskasse der Verbände der Schweiz.

Seiden-Hülfs-Industrie, Zürich.

Stickerei-Arbeitslosenkasse Arbon (Thurgau).

Caisse d'assurance contre le chômage de la Fédération romande des maîtres menuisiers, ébénistes, menuisiers-charpentiers et parqueteurs, Lausanne.

Paritätische Betriebs-Arbeitslosenversicherungskasse der Schweiz. Isolawerke, Breitenbach (Solothurn).

Paritätische Betriebs-Arbeitslosenversicherungskasse der Aktiengesellschaft, vormals B. Siegfried, Zoflngen.

Paritätische Betriebs-Arbeitslosenversicherungskasse der L. von Roll'schen Eisenwerke, Nieder-Gerlafingen (Solothurn).

Paritätische Arbeitslosenversicherungskasse der Metall- und anderer Industrien von Winterthur und Umgebung, Winterthur.

Paritätische Betriebs-Arbeitslosenversicherungskasse der A. G. Gugelmann & Cie., Langenthal.

Arbeitslosenversicherungskasse der Industrien des Zürcher-Oberlandes, Rüti (Zürich).

Paritätische Arbeitslosenversicherungskasse der Ballj-Schuhfabriken A.-Gr., Schönenwerd (Solothurn).

Paritätische Betriebs-Arbeitslosenversicherungskasse der Weberei Schwarz & Cie., A.-G., BeUach (Solothurn).

Paritätische Betriebs-Arbeitslosenversicherungskasse der A.-G. Buser & Keiser & Cie., Laufenburg (Aargau).

Paritätische Arbeitslosenversicherungskasse des V. A. S. (Verband der Arbeiter und Arbeitgeber der Basler Schappe-Industrien), Basel.

Arbeitslosenversicherungskasse Basler chemischer Betriebe, Basel.

Paritätische Betriebs-Arbeitslosenversioherungskasse der Firma Uhrenfabrik Langendorf, Langendorf (Solothurn).

Allgemeine paritätische Arbeitslosenversicherungskasse in Basel, Basel.

B e r n , den 31. Dezember 1926.

Eidgenössisches Arbeitsamt.

29

Bekanntmachung betreffend

Mark- und Kronenversicherungen bei deutschen Lebensversicherungsgesellschaften.

(Vom 10. Januar 1927.)

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 25. Juni 1926 erhalten die Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten aus Lebensversicherungen in deutscher Mark- und österreichischer Kronenwährung der nachfolgenden deutschen Lebensversicherungsgesellschaften Gothaer Lebensversicherungsbank a. G. in Gotha, Leipziger Lebensversicherungs-Gesellschaft a. G. in Leipzig, Karlsruher Lebensversicherung a. G. in Karlsruhe, Aktiengesellschaft für Lebens- und Rentenversicherung (Teutonia, Leipziger Niederlassung des Nordstern) in Berlin, Concordia, Kölnische Lebensversicherungs-Gesellschaft in Köln, Stuttgarter Lebensrersicherungsbank a. G. in Stuttgart, Germania, Lebensversicherungs-Aktien-Gesellschaft in Stettin, Atlas, Deutsche Lebensversicherungs-Gesellschaft in Ludwigshafen a. Rh., eine Zuwendung aus den Abfindungsleistungen dieser Gesellschaften an die schweizerische Eidgenossenschaft.

Die Ausrichtung dieser Zuwendungen erfolgt durch Vermittlung der schweizerischen Lebensversicherungsgesellschaften, die sich dem Bundesrate hierfür in entgegenkommender Weise zur Verfügung stellten.

1.

Die Zuwendung wird gewahrt: a. den zum schweizerischen Versicherungsbestand gehörenden Markund Kronenversicherungen, die nach dem 1. Januar 1893 abgeschlossen wurden ; b. sämtlichen zum schweizerischen Versicherangsbestand gehörenden Mark- und Kronenversicherungen, die zwischen dem 1. August 1919 und dem 9. Juli 1924 durch Tod oder Ablauf fallig wurden.

Ausgenommen sind die Versicherungen, die nach dem Hilfsgesetz schon eine Bundeshilfe in Franken bezogen haben.

2.

Die nach Ziffer l Berechtigten haben sich beim Eidgenössischen Versicherungsamt in Bern anzumelden. Die Anmeldung hat bis zum 10. März 1927 zu erfolgen.

30

3.

Die Anmeldung hat die genaue Adresse des Berechtigten zu enthalten.

Mit der Anmeldung sind dem Versicherungsamt einzusenden: a. die Police samt Nachträgen. Ist die Police der deutschen Gesellschaft verpfändet, so ist der Hinterlegungsschein zu übermitteln ; b. die Quittung der zuletzt an die deutsche Gesellschaft bezahlten Prämie.

Kann der Berechtigte diese Belege nicht beibringen, so hat er auf andere Weise das Bestehen der Versicherung nachzuweisen.

4.

Berechtigte, die bereits einen Fragebogen erhielten, haben sich beim Versicherungsamte nicht mehr anzumelden. Dagegen müssen sie den Fragebogen innerhalb der in ihm vorgeschriebenen Frist und mit den verlangten Belegen der schweizerischen Gesellschaft einsenden.

5.

Andere als in dieser Bekanntmachung genannte Versicherungen sind nicht anzumelden.

B e r n , den 10. Januar 1927.

Eidgenössisches Versicherungsamt.

Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt, solange der Vorrat reicht, die Botschaft des Bundesrates zum Entwurfe eines Bundesgesetzes über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten zum Preise von Fr. 2.-- ab.

Das 348 Seiten umfassende Werk enthält den Entwurf zum Bundesgesetz sowie die von einer grossen Zahl Tabellen und graphischen Darstellungen begleitete Botschaft dazu. Bin umfangreicher Anhang zur Botschaft unterrichtet über die Einkommensverhàltnisse unselbständig Erwerbender in der Privatwirtschaft, in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen der Schweiz (kantonale und städtische Verwaltungen) sowie bei einigen Personalkategorien von Verkehrsanstalten im Auslande und gibt eine Übersicht über die Bewegung der Lebenskosten in der Schweiz seit Januar 1922 bis zum Mai 1924, bezogen auf die Jahre 1912/14.

Die Fülle der darin vergleichend verarbeiteten wertvollen statistischen Angaben verleiht dem Werk über den unmittelbaren Zweck hinaus, dem es dient, dauernden Wert.

Preis broschiert: Fr. 2.--, zuzüglich Porto und Nacbnahmespesen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

31

Rückgabe der Kaution der Schlesischen FeuerversicherungsGesellschaft in Breslau.

Die Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschaft in Breslau hat ihren gesamten schweizerischen Versicherungsbestand an Feuer-, Glas-, Wasser-, Einbruchdiebstahl- und Transportversicherungen im Jahre 1922 mit Rechten und Pflichten auf die Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft in Basel übertragen, indem sie gleichzeitig auf die schweizerische Konzession verzichtete. Sie gibt nunmehr die Erklärung ab, dass sie alle ihre Verbindlichkeiten aus dem ehemaligen direkten Schweizergeschäft erfüllt habe. Die Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin stellt gleichzeitig das Gesuch um Rückgabe der Kaution im Werte von zirka Fr. 200,000.

Gemäss Art. 9, Abs. 3, des Aufsichtsgesetzes vorn 25. Juni 1885 werden eventuelle Anspruchsberechtige hiermit aufgefordert, Einsprachen mit Begründung gegen die Rückgabe der Kaution bis zum 20. Juni 1927 beim Eidgenössischen Versicherungsamt in Bern einzureichen.

B e r n , den 7. Dezember 1926.

(3...)

Eidgenössisches Versicherungsamt.

Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung und Stempelung.

Bekanntmachung von Abänderungen und Ergänzungen der Typenbezeichnungen.

Fabrikant: Siemens-Schuckertiverlte in Nürnberg.

;jö)

Die bisherige Typenbezeichnung A 3 wird abgeändert in A 4.

Fabrikant : A. E. G. Elektrigitäts-Aktien-Gesellschaft Berlin.

Zusatz zu: Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom, Form J E.

S

B e r n , den 30. Dezember 1926.

Der Präsident der eidg. Mas8- und Gewichtskommission: J, Landry.

32

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung.

Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberiehte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird je\veilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition ,,Buchdruckerei Fritz Pochon-Jenta in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

Inhalt der Dezemberhefte.

Nationalrat.

(Preis : 2 Fr. 50 ) Militärstrafgesetzbuch. (Differenzen.)

Massnahmen gegen die Überfremdung. Abänderung des Art. 44 der Bundesverfassung. (Differenzen.)

Voranschlag des Bundes für 1927.

Postulat Peter. (Tabakzölle.)

Postulat Höppli. (Arbeitslosenversicherung und Notstandsarbeiten.)

Postulat I der Finanzkommission. (Versicherungskasse des Bundespersonals.)

Postulat II der Finanzkommission. (Selbstversicherung der Bundesverwaltung.)

Motion Duft. (Übergangsbestimmungen für die Getreideversorgung.)

Postulat Fazan. (Getreideversorgung.)

Motion Escher. (Gebirgskantone und Getreideversorgung.)

Ständerat.

(Preis: l Fr.)

Stempel- und Couponabgaben. Abänderungsgesetz (Fortsetzung und Schluss).

Motion Duft. (Übergangsbestimmungen für die Getreideversorgung.)

B e r n , im Januar 1927.

Sekretariat der Bundesversammlung.

33

Aenderungen im

Bestände der Auswanderungsagenturen und ihrer Unteragenten während des IV, Quartals 1926, Am 24. Dezember 1926 ist das den Herren Wilh. Funkhäuser Vater und Sohn (Kaiser & Cie.) in Basel erteilte Patent erloschen, und am gleichen Tage haben die Herren Willi. Fankhauser sen., Wilhelm Frankhauser jun. und Huldreich Ruede-Fankhauser, als Geschäftsführer der Agentur Kaiser & Cie.

in Basel, ein neues Patent zum Betrieb einer Auswanderungs- und Passageagentur erhalten.

Als Unteragenten sind angestellt w o r d e n : Von der Agentur Hans Im Obersteg & Co, in Basel: Walter Meili in St. Gallen, René de Quay in Sitten.

Von der Agentur Sautier & Cie. in Luzern: Josef Scheuber in Ennetbürgen, Albert In der Bitzin in Schwyz.

Von der Agentur Berta & Cie. in Giubiasco: Camillo Olgiati in Giubiasco.

Von der Agentur A. Kuoni in Zürich: Karoline Lienert-Market in Einsiedeln.

Von der Agentur Dansas & Cie. in Basel: Heinrich Stamm in Schaffhausen.

Von der Agentur Charles Im Obersteg & Co. in Basel: Karl Garnier in Basel.

Von der Agentur Kaiser & Cie. in Basel: A. A. Schulthess in Bern.

Als U n t e r a g e n t e n s i n d a u s g e t r e t e n : Von der Agentur Berta & Cie. in Giubiasco : Rodolfo Boggia in Giubiasco (gestorben).

Bundesblatt. 79. Jahrg. Bd. I.

3

34

Von der Agentur Hans Im Obersteg & Co. in Basel: Charles von Bergen in Biel, Traugott Stutz-Klausener in Sissach, Adolf Wartmann-Rysler in Zürich, Eugen Schuler in Winterthur (gestorben).

Von der Agentur Danzas & Gie. in Basel: Theodor Widmer in St. Gallen (gestorben).

Alfred Charles Auberson in Schaffhausen.

Von der Agentur Columbia in Basel: A. A. Schulthess in Bern.

Von der Agentur Schweiz-Italien in Zürich: Augustin Muriset in Delsberg.

Von der Agentur Kaiser & Cie. in Basel: Hans Schmid-Ulmi in Luzern, Otto Wilhelm in Luzern, Huldreich Ruede-Fankhauser in Basel (wurde als Hauptagent patentiert).

Von der Agentur H. P. Attenberger in Zürich: Severin Auf der Maur in Schwyz.

Von der Agentur Columbia zu der Agentur Zwilchenbart in Basel ist übergetreten : Andreas Huber in Altdorf.

B e r n , den 31. Dezember 1926.

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat Januar bis Ende November Dezember

.

.

, .

1926 4714 233

4078 256

Zu- oder Abnahme + 636 -- 23

Januar bis Ende Dezember

.

.

4947

4334

+ 613

1925

B e r n , den 8.Januar 1927.

(B.-B. 1926, II, 891.)

Eidg. Auswanderungsamt,

35

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

---- Stand auf 1. Januar 1927.

----

Böi der unterzeichneten Verwaltung ist soeben erschienen und kann daselbst bezogen werden

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente und Verwaltungsabteilungen, de« die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.

Preis 50 Rappen.

Bei Zustellung per Post 60 Rappen; Zustellung gegen Nachnahme 75 Rappen,

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Übersieht über die eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann zum Preise von FP. 1. -- (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen) die

Übersicht über die Referendumsvorlagen und Initiativbegehren (von 1909--1926) und über die

eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 (Stimmberechtigte ; Beteiligung ; Annehmende und Verwerfende etc.)

auf 31. Dezember 1926 abgeschlossen, in einer Broschüre vereinigt bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Nachweiser zum Bundesblatt, 1921--1925.

Solange der Vorrat reicht, kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 2. 50, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden :

Nachweiser

Über die im Bundesblatt veröffentlichten Botschaften, Beschlüsse, Kreisschreiben und Bekanntmachungen, = umfassend die Jahre 1921--1925. = Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

36

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt eine neue Ausgabe der Bundesverfassung heraus, deren Wortlaut die bis zum 30. Juni 1926 eingetretenen Abänderungen der ursprünglichen Fassung berücksichtigt. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechtes seit dem Bundesvertrag vom 7. August 1815, eine Zusammenstellung der seit 1874 angenommenen und verworfenen Verfassungsvorlagen, und es ist ihr ein einlässliches Sachregister angefügt.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, bei Bezug gegen Nachnahme

Fr. 1. 75.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Stellenausschreibungen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Zolldepartement (Zollverwaltung), Oberzolldirektion In Bern

Zolldepartement (Zollverwaltung), Zolldirektion in Lausanne

Anmeldungstermin

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung

Direktor des III. Schweiz. Zollkreises in Chur

Umfassende Kenntnis des Zolldienstes

6200 bis 8000

22. Jan.

1927

Sekretär bei der Zolldirektion in Lausanne

Umfassende Kenntnis des Zolldienstes

4200 bis 5400

15. Jan.

1927

Eisenbahndepartement

Kontrollingenieur Abgeschlossene technische II., event. I. Klasse Hochschulbildung. Praxis im Eisenbahnbau und -betrieb.

Deutsche Muttersprache, jKenntnis der beiden andern | Landessprachen *) gegebenenfalls nebst gesetzlichen Teuerungszulagen.

Schweiz.

1 Elektromonteur fdr Elektromonteur, gelernter Bundesbahnen, den Unterhalt elek- Feinmechaniker, gründliche Kenntnisse im Bau und Kreisdirektion IM trischer Kraftstellin Zürich, werkanlagen des Unterhalt elektrischer Bauabteilung Kreises III, mit vorAnlagen läufigem Domizil in Zürich Dienstantritt sofort.

(2.).

(2..)

ca. 7500 3. Febr.

1927 bis 9900 bzw. ca.

9000 bis 11.300 i) (2.).

1800 bis 2900 nebst den gesetzlichen Teuerungszulagen

22. Jan.

1927

(10

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1927

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.01.1927

Date Data Seite

25-36

Page Pagina Ref. No

10 029 935

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