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Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Räte der Eidgenossenschaft sind am 5. Dezember 1927, um 18 Uhr, zur zehnten Tagung der 27. Legislaturperiode zusammengetreten.

Zum P r ä s i d e n t e n des N a t i o n a l r a t e s wurde gewählt der bisherige Vizepräsident, Herr R u d o l f M i n g e r , von Mülchi, in Schupfen.

Zum P r ä s i d e n t e n des S t ä n d e rates wurde gewählt der bisherige Vizepräsident, Herr Dr. E m i l e S a v o y , von Attalens, in Freiburg; zum Vizepräsidenten : Herr Dr. Oscar W e t t s t e i n , von und in Zürich; als Stimmenzähler wurden bestätigt die Herren L a e l y und R i v a .

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 25. November 1927.)

König Mihai I. von Rumänien hat dem Bundesrate vom Hinscheide seines Grossvaters, König Ferdinand L, und von seiner eigenen Thronbesteigung Kenntnis gegeben. Der Bundesrat hat ein bezügliches Antwortschreiben erlassen.

(Vom 29. November 1927.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: a. Dem Kanton St. Gallen an die zu Fr. 300,000 veranschlagten Kosten der Thurkorrektion von der Schwarzenbachbrüeke bis Niederbiiren (II. Teilprojekt) 33 Vs %, im Maximum Fr. 100,000.

b. Dem Kanton Tessin an die zu Fr. 102,000 veranschlagten 'Kosten der Korrektion des Tessins bei Moleno 331/s °/o, im Maximum Fr. 34,000.

Es wird Herrn Dr. E. Probst in Basel die gewünschte Entlassung als Präsident der eidgenössischen Maturitätskommission unter Verdankung der geleisteten Dienste gewährt.

Es sind folgende Wahlen getroffen worden: 1. Als Präsident der eidgenössischen Maturitätskommission: Herr Prof. Dr. Otto Schulthess in Bern, Mitglied dieser Kommission.

2. Als Mitglied der pharmazeutischen Assistentenprüfungskommission in Bern: Herr Schwab, Apotheker in Bern, bisher Suppléant dieser Kommission.

3. Als Suppléant der pharmazeutischen Assistentenprüfungs- und der pharmazeutischen Fachprüfungskommission in Bern: Herr Dr. K. Seiler, Apotheker in Bern.

610 (Vom 1. Dezember 1927.)

Dem Jagdgesetz des Kantons Freiburg vom 10. Mai 1927 wird in der abgeänderten Fassung vom 11. November 1927 die Genehmigung erteilt.

(Vom 2. Dezember 1927.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: a. Dem Kanton Zürich an die zu Fr. 195,000 veranschlagten Kosten der Durchführung der Meliorationen in der Zivilgemeinde Rudolfingen, Gemeinde Trüllikon, Bezirk Andelflngen, im Maximum Fr. 56,000.

b. Dem Kanton Bern: 1. an die zu Fr. 150,000 veranschlagten Kosten der Verbauung des Gohlbaches und seiner Zuflüsse, Gemeinde Langnau, 35 %, im Maximum Fr. 52,500; 2. an die zu Fr. 31,680 veranschlagten Kosten für die Durchführung von Entwässerungen in den Gemeinden Koppigen und Willadingen, 20 %, im Maximum Fr. 6336.

c. Dem Kanton Luzern an die zu Fr. 41,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines landwirtschaftlichen Güterweges von Egg nach Vogelsang, in der Gemeinde Eich, Amt Sursee, 20 °/o, im Maximum Fr. 8200.

ä. Dem Kanton St. Gallen an die zu Fr. 141,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Goldbaches, in der Gemeinde Flawil, 33 '/a %, im Maximum Fr. 47,000.

e. Dem Kanton Graubünden an die zu Fr. 120,000 veranschlagten Kosten einer Weganlage Ottenacker - Hochbrücke (Salginatobel) in der Gemeinde Schiers, Bezirk Unterlandquart, 25 °/o, im Maximum Fr. 30,000.

f. Dem Kanton Tessin: 1. an die zu Fr. 61,000 veranschlagten Kosten für die Durchführung der Güterzusammenlegung nella Campagna di Ascona, 55 °/o, im Maximum Fr. 33,550 ; 2. an die zu Fr. 73,000 veranschlagten Kosten für die Durchführung der Güterzusammenlegung nella Campagna di Novaggio, 60 °/o, im Maximum Fr. 43,800 ; 3. an die zu Fr. 13,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Saumweganlage Cognora-Monte Forno (Valle Verzasca) in der Gemeinde Lavertezzo, 50 °/0, im Maximum Fr. 6500 ; 4. an die zu Fr. 101,000 veranschlagten Kosten der Durchführung der Güterzusammenlegung nella Campagna di Paudo, in der Gemeinde Pianezzo, 55 °/o, im Maximum Fr. 55,550.

g. Dem Kanton Waadt an die zu Fr. 350,000 veranschlagten Kosten der Meliorationen in der Gemeinde Begnins, im Maximum Fr. 92,600.

611 An Stelle des verstorbenen Herrn Delacoste, Regierungsrat in Sitten, wird für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 31, März 1931) als L Ersatzmann des II. Mitgliedes der eidgenössischen Schätzungskommission für den XXVII. Kreis (Waadt-Ost) gewählt : Herr James Perrochet, Weinrebenbesitzer, alt Grossrat in Auveraier, bisher II. Ersatzmann ; als II. Ersatzmann wird gewählt: Herr Ingenieur Jules Gouchepin, Nationalrat in Martigny.

(Vom 5. Dezember 1927.)

Als außerordentlicher Professor für Photographie an der Eidgenössischen Technischen Hochschule wird gewählt: Herr Dr. Ernst Rüst, von Thal (St. Gallen), Lehrer an der Kantonsschule Zürich.

Als Instruktionsoffizier der Sanitätstruppen wird gewählt: Sanitätshauptmann Fehrmann, Dr. med., Arzt von und in St. Gallen.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Ausfuhr elektrischer Energie.

Die Herren Ingenieure Moor und Affeltranger in Zürich, als Konzessionsinhaber für das projektierte Aarekraftwerk ,,Klingnau", stellen das Gesuch, nach Abzug einer Vorzugsquote von 600 Kilowatt für den Kanton Aargau, die gesamte in dem noch zu erstellenden Kraftwerk Klingnau erzeugbare Energie mit einer Leistung von max. 35,000 Kilowatt an die Grosskraftwerk Württemberg A.-G. in Heilbronn auszuführen.

Durch das Kraftwerk Klingnau soll das Gefalle der Aare, von der Zentrale Beznau bis zur Mündung der Aare in den Rhein, ausgenützt werden.

Die Energieproduktion soll im Jahresmittel 160--170 Millionen und in wasserreichen Jahren 200 Millionen Kilowattstunden erreichen können, wovon ca. 1/a auf Winterenergie entfällt.

Die Energie soll bei Waldshut direkt über den Rhein durch badisches Gebiet nach Württemberg geleitet werden. Die Bewilligung wird für eine Dauer von 30 Jahren nachgesucht. Es wird ferner nachgesucht, dass nach Ablauf dieser Bewilligung eine Verlängerung um weitere 10 Jahre erfolge, sofern dannzumal die Energie im Inland keine angemessene Verwendung finden könne.

Die Gesuchsteller beabsichtigen die Ausfuhrbewilligung an eine noch zu gründende Aktiengesellschaft abzutreten. Die Energiepreise richten sich nach den Gestehungskosten. Interessenten können auf dem eidgenössischen Amt für Wasserwirtschaft nähere Angaben erhalten.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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