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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Eidgenössisches Polytechnikum, Bei der Direktion des eidgenössischen Polytechnikums in Zürich ist die Stelle eines Sekretärs wieder zu besetzen.

Bewerber um diese Stelle sind eingeladen, ihre Anmeldungen, begleitet von Zeugnissen und einer Darstellung ihres Lebensganges, bis 7. Juli nächsthin bei der Direktion des eidgenössischen Polytechnikums in Zürich einzureichen, d i e a u f Verlangen nähere Auskunft über d i e z u besetzende Z ü r i c h , den 15. Juni 1895.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: H. Bleuler.

Eidgenössisches Polytechnikum.

An der agrikulturchemischen Untersuchungsstation heim eidgenössischen Polytechnikum in Zürich ist die Stelle eines Assistenten für die mikroskopische Untersuchung von Futtermitteln neu zu besetzen.

Bewerber um diese Stelle wollen ihre Anmeldung bis 22. Juni dem Vorstande der Station, Herrn Dr. G r e t e in Zürich, einreichen, der auf Terlangen nähere Auskunft über die zu besetzende Stelle erteilen wird.

Z ü r i c h , den 5. Juni 1895.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: H. Bleuler.

510

Stellen-Ausschreibung.

Die im Laufe dieses Jahres in Erledigung kommenden oder allfällig neu.

zu kreierenden GehUlfenstellen bei der eidgenössischen Zollverwaltung werden hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird tüchtige allgemeine Bildung, geläufige schöne Handschrift,.

Gewandtheit im Rechnen, Kenntnis mindestens zweier schweizerischer Landessprachen, handlungsfähiges Alter, körperliche Tauglichkeit und guter Leumund.

Den Vorzug erhalten solche Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien,.

Industrieschulen etc.) absolviert haben, oder deren bisherige Bethätignng auf merkantilen Gebieten sie für den Zolldienst als besonders geeignet erscheinen läßt.

Jeder Bewerber hat seine Anmeldung in wenigstens zwei Sprachen abgefaßt einzureichen nnd auf Verlangen der Verwaltung eine Prüfung zu.

bestehen, um sich über den geforderten Bildungsgrad auszuweisen.

Die Besetzung vakant gewordener GehUlfenstellen erfolgt vorerst probeweise auf 6 Monate mit Fr. 125 monatlicher Besoldung. Nach Absolviernng der Probezeit kann definitive Wahl durch den Bundesrat erfolgen, vorausgesetzt, daß Leistungen und Verhalten in jeder Hinsicht befriedigt haben, und daß nicht sonstige Gründe der Wahl entgegenstehen. Die Verwaltung behält sich jedoch ausdrücklich vor, probeweise angestellte Bewerber während oder nach Ablauf der Probezeit zu entlassen, wenn aus irgend einem Grunde die Eignung für den Zolldienst als nicht vorhanden erachtet wird.

Der für definitive GehUlfenstellen ausgesetzte Jahvesgehalt beträgt Fr. 1800 bis Fr. 3000 (gesetzliches Maximum).

Anmeldungen von Schweizerbürgern in Begleit der nötigen Fähigkeitsausweise, eines Leumunds- und eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses werden, bis 22. Juni nächsthin von der unterzeichneten Stelle entgegengenommen.

B e r n , den 1. Juni 1895.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldnngen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , nnd außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfaiignahme der Anmeldnngen bezeichnete Amtsstelle.

1) Zwei Kanzlisten bei der Oberpostdirektion (Hauptabteilung). Die Bewerber haben sich über gute Kenntnis der deutschen und der französischen Sprache auszuweisen und müssen eine schöne Handschrift besitzen. Anmeldung bis zum 2. Juli 1895 bei der Oberpostdirektion, in Bern.

511 2) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Genf. Anmeldung bis zum 2. Juli 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Posthalter in Lausanne-St. Laurent, j Anmeldung bis zum 2. Juli 4) Posthalter in Lausanne-Barre Cité. > 1895 hei der Kreispostdirektion in 5) Posthalter in Lausanne-Martheray. J Lausanne.

· 6) Postcpmmis in Bern. Anmeldung bis zum 2. Juli 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

7) Postcommis in Neuenburg.

Ì Anmeldung bis zum 2. Juli ,,. r, , , . T-, , , ( 1895 bei der Kreispostdirektion in 8) Postpacker m Pruntrut.

J Neuenburg.

9) 10) 11) 12)

Zwei Postcommis in Basel.

f Anmeldung bis zum 2. Juli Briefträger in önsingen (Solothnrn). > 1895 bei der Kreispostdirektion in Briefträger in Äschi (Solothurn). J BaselMandatträger beim Hauptpostbureau Zürich. Anmeldung bis zum 2. Juli 1895 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

13) Telegraphist und Telephonchef in Brugg. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873 für Telegraphendienst nebst Entschädigung für Besorgung des Telephonnetzes gemäß Bundesratsbesehluß vom 21. Juli 1891. Anmeldung bis zum 29. Juni 1895 hei der Telegrapheninspektion in Ölten.

1) Posthalter in Monthey (Wallis). Anmeldung bis znm 25. Juni 1895bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postcommis in Langnau (Bern). Anmeldung bis znm 25. Juni 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Briefträger in Buttisholz (Lnzern). ) Anmeldung bis zum 25. Juni .,,,.,,,..

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!· 1895 bei der Kreispostdirektion in 4) Briefträger m DPfaffnau /T (Lnzern). l Luzern, 5) Zwölf Postcommis in Zürich.

6) Briefkastenleerer in Zürich.

Anmeldung bis zum 25. Juni 7) Postpacker und Briefkastenleerer 1895 bei der Kreispostdirektion in in Winterthur.

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9) Postahlagehalter, Briefträger und Bote in Steinbrnnn (Thurgan).

10) Postcommis in Eorschach. Anmeldung bis znm 25. Juni 1895 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) Telegraphist in Grellingen (Bern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. Juni 1895 bei der Telegrapheninspektion in ülten.

512

MT Bedeutende Preisermässigung,

yolkswirtsexikonts

ulchwe

(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Furrer, unter Mitwirkung von Fachkundigen in und ausser der Bundesverwaltung.

3 Bände (156 Bogen gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, Fraucke & Co. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 25.

Bern, den 19. Juni 1895

I. Allgemeines.

409. ( /96") Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

25

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 11. Juni 1895 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu: l fl. österr. W. = 2,0369 Pranken.

III. Personen- and Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

25/95)

410. (

Personen- und Gepäcktarif

vom i. Juni 1892.

GB -- VS B und A B,

Nachtrag II.

Mit 1. Juli 1895 gelangt zum vorstehend genannten Tarif ein Nachtrag II zur Einführung, welcher Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif enthält.

Luzern, den 14. Juni 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

189

(25/95) Tarife für die Beförderung von Personen und Gepäck im internen Verkehr der Eisenbahn Bière-Apples-Morges.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Linie Bière-Apples-Morges, welcher später bekannt gegeben wird, treten nachbenannte Tarife für den internen Verkehr dieser Linie in Kraft: 1. Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck.

Dieser Tarif enthält auch Taxen und Bestimmungen für die Beförderung von Personen im Abonnement.

2. Tarif für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen.

Lausanne, den 14. Juni 3895.

Verwaltungsrat der Eisenbahn Bière-Apples-Morges.

411.

(26/95) Distanzanzeiger zur Berechnung der Taxen auf Grund des Tarifs für Militärtransporte im internen Verkehr der Eisenbahn Bière-Apples-Morges.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Linie Bière-Apples-Morges, welcher später bekannt gegeben wird, tritt der obgenannte Distanzenzeiger in Kraft.

Lausanne, den 18. Juni 1895.

Verwaltungsrat der Eisenbahn Bière-Apples-Morges.

412.

B. Verkehr mit dem Auslande.

413.

25

( /95) Personen- und Gepäcktarif «wischen Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen einerseits und Stationen der schweizerischen Bahnen anderseits, vom i. Januar 1890 Änderung.

Vom 1. Juli 1895 werden auf der Station Zürich Retourbillete nach Kolmar zu den in oben bezeichnetem Tarif enthaltenen Taxen ausgegeben.

Zürich, den 13. Juni 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

414. ( 25 /96) Tarif commun (G. V.) P L M Nr. 207 für Auswanderer nach Marseille etc., vom iO. September 18.93. Neuausgabe.

Am 1. Juli 1895 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Tarifs in Kraft, enthaltend außer den schon bestehenden Taxen auch solche für Billete und Gepäckabfertigung nach La Pollice.

Bern, den 11. Juni 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

190

C. Transitverkehr.

25/95)

415. ( Englisch-österreichischer Personenverkehr via Arlberg.

Vom 1. Juli 1895 an werden in Innsbruck direkte Billete einfacher und Hin- und Rückfahrt nach London, gültig über Buchs-Basel-Calais oder Boulogne, ausgegeben.

Bern, den 18. Juni 1895.

Direktion der Jura-Simplou-Bahn.

IV,

Güterverkehr,

A. Schweizerischer Verkehr.

Ausnahmetaxen.

25/95)

416. ( Ausnahmetaxen für Lehm ab Altstätten und für Kalksteine ab Oberriet nach Heerbrugg. Änderung.

Die auf Seite 8 der ,,Zusammenstellung der Rückvergütungen und Ausnahmefrachtsätze der schweizerischen Bahnen, Ausgabe vom J anuar 1895" unter Position 47 und 48 verzeichneten Taxen werden für Altstätten auf 8 und für Oberriet auf 10 Cts. per 100 kg. erhöht, dagegen ohne Bedingung eines Minimalquantums auf dem Kartierungswege eingehalten.

St. Gallen, den 17. Juni 1895.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

B. Verkehr mit dem Auslande.

(25/95) Reexpeditionstarif ab Romanshorn nach schweizerischen Stationen für den. Güterverkehr mit Triest.

In den erwähnten Reexpeditionstarif werden auf 1. Juli 1895 aufgenommen die Taxen

417.

Cts. pro 100 kg.

Romanshorn -- Zürich-Tiefenbrunnen A.-T. Nr. 4 a 117 » , 4 6 113 Berichtigt werden die Taxen Romanshorn -- Brugg des A.-T. Nr. 4 & von 130 in 124 -Turgi ,, ,, ,, 46 ,, 126 ,, 120 Zürich, den 18. Juni 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

418. (25/95) Heft II G der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife.

Neuausgabe.

Mit 1. Juli 1895 gelangt im südwestdeutsch-schweizerischen Güterverkehr «in neues Heft II G zur Ausgabe, enthaltend Taxen zwischen Ludwigshafen, 191

Mannheim und dea übrigen Rhein- und Main-Umschlagsstationen einerseits und den Stationen der Schweiz. Nordostbahn, Tößthalbahn, Sihlthalhahn und Vereinigten Schweizerbahnen anderseits.

Zürich, den 18. Juni 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

(3B/95) Gütertarif Basel bad. Bahnhof loco -- Central- una "Westschweiz, vom i. Oktober 1890.

Gütertarif Basel bad. Bahnhof tranfit -- Central- und "Westschweiz, vom i. November 1892. Teilweise Kündigung.

Auf den 15. September 1895 werden gekündet: Der Ausnahmetarif F für Zucker, raffiniert oder krystalliäiert, und für Farinzucker auf Seite 20 des erstgenannten Gütertarifs; der Ausnahmetarif G für Zucker, raffiniert oder krystallisiert, und für Farinzucker auf Seite 31 und der Reexpeditionstarif L für gereinigtes Petroleum auf Seite 37 des letztgenannten Gütertarifs.

Basel, den 17. Juni 1895.

Direktorium der Schweiz. Centrnlbahn.

419.

( 25 /95) Taxen für Spiritus und Sprit Leipzig -- Aarau und Luzern.

Auf 1. Juli 1895 treten im norddeutsch-schweizerischen und im sächsischschweizerischen Verkehr folgende Ausnahmetaxen für Spiritus und Sprit in Kraft : Wagenladungen von 5000 kg. 10000 kg.

420.

Cts. oro 100 te.

.Leipzig JMlenburger, Tnuringer und Magdeburger Bahnhof, Stationen der preußischen Aarau 441 364 Staatseisenbahnen, ferner Leipzig bayerischer und Dresdener Bahnhof, Luzern 502 422 Stationen der sächsischen Staatseisenbahnen Hierdurch werden die bisherigen bezüglichen Taxen aufgehoben und ersetzt.

Zürich, den 14. Juni 1895.

Direktion der Schireiz. Nordostbahn.

Ausnahmetaxen.

2B

e21. ( /95) Ausnahmetaxen für Maschinen und Maschinenteile etc.

ab Baden, Örlikon, Töß, Winterthur und Zürich (Hauptbahnhof) nach Eger sur Ausfuhr nach Rußland.

Die vorerwähnten in Nr. 19 des Publikationsorganes veröffentlichten Taxen sind nicht bloß auf Sendungen nach Rußland, sondern auch auf Sen192

düngen anwendbar, welche nach einer Station in Österreich-Ungarn oder über Österreich-Ungarn hinaus weitergehen und zollamtlich zur Ausfuhr aus Deutschland behandelt werden.

Zürich, den 11. Juni 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

422. ( 25 /95) Bayerischer Vicinal- und Lokalbahn-Schnitttarif den direkten Güterverkehr.

für

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1895 wird für den direkten Güterverkehr zwischen kgl. bayerischen Vicinal- und Lokalbahnstationen und bayerischen Stationen der Lokalbahn-Aktiengesellschaft in München einerseits, sowie Stationen der übrigen deutschen Bisenbahnen anderseits ein besonderer Tarif unter der Bezeichnung: ,,Bayerischer Vicinal- und Lokalbahn-Schnitttarif" ausgegeben.

Derselbe gilt als Anhang u. a. zum badisch-bayerischen Gütertarife vom 1. Juni 1891, sowie zum Mannheim etc.-bayerischen Gütertarife vom 1. Januar 1891.

Hierdurch werden die in diesen Tarifen enthaltenen Sonderbestimmungen und Frachtsätze für den Verkehr der kgl. bayerischen Vicinal- und Lokalbahnstationen und der bayerischen Stationen der Lokalbahn-Aktiengesellschaft in München mit den übrigen deutschen Eisenbahnen, sowie die nachrichtlich angegebenen Frachtsätze für die übrigen bayerischen Privatlokalbahnstationen aufgehoben.

Soweit Frachterhöhungen- eintreten, bleiben die seitherigen Frachtsätze noch bis 1. September 1895 in Kraft.

Der neue Tarif kann durch unsere Grüterstellen, sowie von unserem Gütertarifbureau zum Preise von 30 Pf. für das Stück bezogen werden.

Karlsruhe, den 10. Juni 1895.

(ieneraldlrektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 12. Juni 1895: Verschiedene Fahrbegünstigungen der Vereinigten Schweizerbahnen zum Besuche der Aufführung des Volksschauspiels ,,Die Schlacht am Stooß" in Altstätten.

193

Genehmigt am 15. Juni 1895: 1. Nachtrag zum Tarif commun (G. V.) Nr. 205, enthaltend Taxen für Rundreisen im französisch-italienisch-schweizerischen Verkehr.

2. Ansnahmefrachtsätze für den Transport von Braun- und Steinkohlen, sowie von Coaks in Wagenladungen von 10000 kg. ah Hausham, Miesbach, Peissenberg, Penzberg und Schliersee, Stationen der k. bayr. Staatsbahnen, nach verschiedenen Stationen der Schweiz. Nordostbahn, unter Vorbehalt.

3. Distanzenzeiger für die Anwendung des Tarifes für Militärtransporte im internen Verkehr der Eisenbahn Bière-Apples-Morges.

4. Taxen für den Personen- und Gepäckverkehr zwischen Schaffhausen einerseits und Amrisweil,Romanshorn,, Egnach, Arbon, Hörn und Rorschach anderseits via Winterthur.

5. Nachtrag IX zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Reisegepäck im Verkehr zwischen der Schweiz. Nordostbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen nebst einer Taxaufstellung für den Personenverkehr der Linie Schaffhausen-Rorschach, unter Vorbehalt.

Genehmigt am 18. Juni 1895: ., I , .. , , Nr. 201 für einfache Billete ,,..

1. Internationale BBarèmes -N--202ifüHTbilleterfürur Nr. 202 für Hin- und.Rückfa., Rückfahrtbillete die Beförderung von Personen, Kindern, Reisegepäck und Hunden im französisch-elsaß-lothringisch-luxemburgisch-schweizerisch-belgischen Verkehr.

2. Nachtrag l zu Teil II, Heft 4, zweite Abteilung, der norddeutschschweizerischen Gütertarife, enthaltend Taxen des Ausnahmetarifes Nr. l für Baumwolle, rohe, im Verkehr mit Heiden, sowie neue Taxen für den Ausnahmetarif Nr. 9 für Petroleum und Naphta 3. Heft II G des Teiles II der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife (Verkehr Frankfurt a/M., Frankfurt a/M,-Sachsenhausen, Gustavsburg, Kastei, Ludwigshafen a/Rh., Mainz C B, Mannheim bad. B. und Mannheim Neckarvorstadt -- N 0 B, T T ß, Sihlthalbahn und V S B).

4. Aufnahme von Taxen für die Nordostbahnstation Zürich-Tiefenbrunnen in den Ausnahmetarif Nr. 4 für Wein, enthalten im Réexpéditionstarif ab und nach Romanshorn transit für den Güterverkehr zwischen Triest u. s. w. einerseits und den Stationen der Schweiz. Nordostbahn, Vereinigten Schweizerbahnen, Tößthalbahn, Schweiz. Centralbahn, aarg. Südbahn und Emmenthalbahn anderseits.

5. Taxen I. und II. Klasse für einfache Fahrt, sowie für Hin- und Rückfahrt zwischen Innsbruck und London via
Buchs-Basel-Calais oder Boulogne.

6. Aufnahme von Taxen für die Nordostbahnstation Kloten in den Ausnahmetarif Nr. 7 für Schwefel für die anßeritalienischen Strecken, enthalten im italienisch-schweizerischen Gütertarif via Gotthard.

194

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1895

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19.06.1895

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509-512

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10 017 097

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