91 Art. 15. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses werden aufgehoben : 1. der Bundesratsbeschluss vom 9. Januar 1915 über die Einfuhr von Getreide, Mehl und Futtermitteln durch den Bund; 2. der Bundes beschluss vom 1. Juli 1922 betreffend die Förderung des inländischen Getreidebaues ; 3. der Bundesbeschluss vom 20. Juni 1924 über die Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 1. Juli 1922 betreffend die Förderung des inländischen Getreidebaues ; 4. der Bundesbeschluss vom 27. März 1925 betreffend die Festsetzung von Minimal- und Maximalpreisen für Inlandgetreide und die Übernahme der Mahlprämie durch den Bund.

Die Ausrichtung der Mahlprärnie für die Ernte 1926 wird, soweit sie noch nicht erledigt ist, auf Grand der Bundesbeschlüsse vom 20. Juni 1924 und 27. März 1925 zu Ende geführt.

Art. 16. Dieser Beschluss wird dringlich erklärt und tritt am 1. Juli 1927 in Kraft.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 31. Januar 1927.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Freiburg: a. an die im Nachtragsprojekt des Staates Freiburg zu Fr. 33,920 veranschlagten Kosten für Aufforstung und Entwässerung Torry und Brobselet (Gérine IV), auf dem Gebiet der Gemeinde Cerniat, ein Höchstbeitrag von Fr. 19,080 ; b. an die im Nachtragsprojekt des Staates Freiburg zu Fr. 40,100 veranschlagten Kosten für Aufforstung und Entwasserung Schweinsberg (Höllbach VII), ein Höchstbeitrag von Fr. 22,930.

2. Dem Kanton Tessin an die zu Fr. 19,500 veranschlagten Kosten der Lawinenverbauung und Aufforstung ob dem Dorfe Anzano (Malvoglia) «in Beitrag von Fr. 12,535.

(Vom 4. Februar 1927.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton B e r n an die zu Fr. 35,000 veranschlagten Kosten einer Wasserversorgung und Ausführung von Entwässerungsarbeiten auf dem mittleren Bielberg, in den Gemeinden Courtelary und Cormoret, 20 %, im Maximum Fr. 7000.

92 2. Dem Kanton S c h w y z an die zu Fr. 18,000 veranschlagten Kosten (Ar Entwässerung und Aufforstung Kratzerli Kohlweide der Genossame Lachen, ein Beitrag von höchstens Fr. 13,120.

3. Dem Kanton G r a u b ü n d e n au die zu Fr. 26,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Wasserversorgung und einer Sennhütte auf der Alp Cavel, Gemeinde Lumbrein, Bezirk Glenner, 40 °/o, im Maximum Fr. 10,400.

4. Dem Kanton St. G a l l e n an die zu Fr. 75,000 veranschlagten Kosten der Durchführung des Rietbachkanalprqjektes in der Gemeinde Kaltbrunn, 20 %, im Maximum Fr. 15,000.

o. Dem Kanton W a l lis an die zu Fr. 18,200 veranschlagten Kosten ·der Lawinenverbauung und Aufforstung Staffelwald, der Gemeinde SaasFee, ein Beitrag von Fr. 10,846.

Als schweizerischer Delegierter für das Komitee des in Paris zu errichtenden internationalen Seuchenamtes wird Herr Professor Dr. B ü r g i , Chef des eidgenössischen Veterinäramtes, bezeichnet.

""Wahlen.

(Vom 31. Januar 1927.)

Militär département.

Adjunkt der eidgenossischen Konstruktionswerkstätte Thun : Anderegg, Charles, Major, Maschineningenieur, von Rumisberg, zurzeit Fabrikationschef der eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf.

Bekanntmachungen von Departemeuten und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Wiederwahl der Beamten und Angestellten des Bundes für die Amtsdauer 1927--1930.

Die unterfertigte Amtsstelle bringt den Beamten und Angestellten ·der allgemeinen Bundesverwaltucg auftragsgemàss zur Kenntnis, dass sie sich fiir die am 1. April 1927 beginnende dreijährige Amtsdauer und vorbehaltlich der Neufestsetzung ihrer Besoldungen als wiedergewählt zu feetrachten haben, sofern sie vor dem 10. Februar 1927 keine gegenteilige Mitteilung erhalten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1927

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09.02.1927

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91-92

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