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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 6. August 1927.)

Die tschechoslowakische Gesandtschaft in Bern hat dem Politischen Departement das Schreiben überreicht, mit welchem Herr Tomàs G. Masaryk von seiner Wahl zum Präsidenten der tschechoslowakischen Republik Kenntnis gibt.

(Vom 12. August 1927.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: a. Dem Kanton Zürich: 1. an die zu Fr. 159,000 veranschlagten Kosten für Bacheindeckungen (Moos- und Neuwiesenbach) und Drainagen in der Gemeinde Adlikon, Bezirk Andelfingen, 25 %, im Maximum Fr. 39,750 ; 2. an die zu Fr. 184,000 veranschlagten Kosten der Güterzusammenlegung einer Fläche von 206 ha daselbst, 29 °/o, im Maximum Fr. 53,360 ; 4. an die zu Fr. 95,000 veranschlagten Kosten einer Siedelungsbaute, 15 %, im Maximum Fr. 14,250.

b. Dem Kanton Tessin an die zu Fr. 150,000 veranschlagten Kosten der Durchführung der Güterzusammenlegung nella Campagna di Losone, 58 %, im Maximum Fr. 87,000.

"Wahlen.

(Vom 12. August 1927.)

Schweizerische landwirtschaftliche Versuchsanstalt Oerlikon.

Assistent 3. Klasse: Stöckli Dr. Alois, von Rodersdorf (Solothurn), zurzeit Assistent am landwirtschaftlichen bakteriologischen Institut der Eidgenössischen Technischen Hochschule.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt eine neue Ausgabe der Bundesverfassung heraus, deren Wortlaut die bis zum 30. Juni 1926 eingetretenen Abänderungen der ursprünglichen Fassung berücksichtigt. Sie enthält

112

/

überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechtes seit dem Bundesvertrag vom 7. August 1815, eine Zusammenstellung der seit 1874 angenommenen und verworfenen Verfassungsvorlagen, und es ist ihr ein einlässliches Sachregister angefügt.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1,75.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Aufruf, Graf Johann, von Wolfhalden, geboren 16. Februar 1840, von Hans Jakob Graf und Anna Barbara geb. Fisch f, zuletzt wohnhaft gewesen in Wolfhalden (Appenzell), ist Ende der 1860er Jahre nach Amerika ausgewandert und seit 1885 nachrichtenlos abwesend.

Graf Jakob, von Wolfhalden, geboren 7. September 1838, von Hans Jakob Graf und Anna Barbara geb. Fischi, zuletzt wohnhaft gewasen in Wolfhalden (Appenzell), ist Ende der 1860er Jahre nach Amerika ausgewandert und seit Ì893 nachrichtenlos abwesend.

Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 25. Juli 1927 und in Anwendung der Art. 35 ff. ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB werden hiermit die Vermissten selbst und ausser ihnen jedermann, der Nachrichten über die Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 31. Juli 1928 beim Gemeindehauptmannamt in Wolf halden (Appenzell) zu melden, andernfalls nach Ablauf dieser Frist die Verschollenerklärung ausgesprochen wird.

T r o g e n , den 26. Juli 1927.

(1.)

Die Obergerichtskanzlei.

Verschollenerklärungen.

Das Obergericht hat gemäss Art. 35 ff. ZGB mit Beschluss vom 25. Juli 1927 nachstehende erfolglos aufgerufene Personen als verschollen erklärt : Niederer Jakob, von Lutzenberg, geboren 31. März 1853, von Hans Georg und Anna Katharina Züst, Niederer Anna, von Lutzenberg, geboren 24. Mai 1861, illegitim von Anna Niederer, Niederer Johann Jakob, von Lutzenberg, geboren 27. Dezember 1861, illegitim von Anna Katharina Niederer, alle drei seinerzeit nach Amerika ausgewandert.

T r o g e n , den 11. August 1927.

(1.)

Die Obergerichtskanzlei.

113

Bruttoertrag der eidgenössischen Stempelabgaben.

Im Monat Juli

1. Januar -- 31. Juli

Abgabe auf

1927

1926

1926

1927

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1 . Obligationen . . . . 563,723. 50 553,929. 05 2,785,985. 95 2,871,059. 30 2. Aktien 657,170. 95 351,520. 25 3,841,817. 40 2,897,071. 45 3. Genossenschaftlichen 15,096. 60 Stammanteilen . . .

15,829. 85 332,055. 90 234,812. 29 4. Ausland. Wertpapieren 101,745. 60 160,217. 90 2,604,063. 90 1,276,766. 20 Wertpapierumsatz : 39,830. 50 42,226. 40 397,918.05 193,632. 88 5 . inländischer . . . .

6 . ausländischer . . . . 142,741. 15 117,541.40 1,319,356. 95 613,142. 40 7. Wechseln und wechselähnlichen Papieren . . 290,678. 35 211,405. 50 1,906,443. 90 1,667,329. 45 8. Prämienquittungen . . 778,263. 85 855,731. 45 3,003,566. 64 2,840,782. 66 9. Frachturkunden . . . 232,449. 25 242,377. 25 1,547,972. 70 1,574,820. 37 Total 1--9 2,822,433. -- 2,550,045. 80 17,739,181. 39 14,169,417. --

10. Coupons v. Obligationen 1,768,775. 21 1,719,780. 69 11. Coupons von Aktien . 834,772. 98 1,071,107. 38 12. Coupons von genossenschaftl. Stammauteilen .

14,796. 84 21,246. 10 13. Coupons von ausländischen Wertpapieren . . 874,178. 75 142,576. 90 Total 10--13 3,492,523. 78 2,954,711. 07 14. Bussen

1,281. 95

1,239. 15

7,514,171. 62 7,298,637. 60 7,398,131. 75 7,652,851. 12 368,918. 19

343,317. 50

3,371,827. 87 1,557,004. 80 18,653,049. 43 16,851,811.02 6,563. 79

6,289. 70

Total 1--14 6,316,238. 73 5,505,996. 02 36,398,794. 61 31,027,517. 72 *) Diese Summe setzt sieh zum grösste der ausländischen Wertpapier e vorausbezahlten n Teil a u s

für die g anze Laufzeit Coupona

:>gaben zusamm p a u s i l en.

t e n

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar bis Ende Juni Juli Januar b i s Ende Juli

1927

. . . .

2651 337 2988

1926

2289 319 2608

Zu-oder Abnahme

+ 362 + 18 + 380

B e r n , den 10. August 1927.

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

114 Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

BundesrechtspOßge (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).

Inhalt : 1.

2.

3.

4.

6.

6.

7.

8.

Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgerieht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Zu beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

115

Schweizerisches Zivilgesetzbuch.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann das

Schweizerische Zivilgesetzbuch solid und hübsch gebunden zum sehr vorteilhaften Preise von Fr. 3. 20 per Exemplar (nach auswärts plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Lehranstalten erhalten bei Bezug von mehreren Exemplaren Rabatt.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

Auslegung deGotthardkabelss. TeilstreckAltdorf-Göschenen.n.

Die Telegraphen- und Telephonverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Ausführung der mit der Kabellegung zusammenhängenden Arbeiten. Die Strecke wird in folgende vier Baulose unterteilt:

Baulos L Bahnunterführung bei der Munitionsfabrik Altdorf über die Reussbrück in Erstfeld bis Wiler (Bühl).

Länge des Kabelgrabens ca. 7820 m Aushub in Erde und Fels ca. 2000 m3

Baulos II.

Wiler (Bühl) auf dem linken Reussufer bis Amsteg, von da der Staatsstrasse entlang mit Abkürzung über Ober-Intschi bis ins Dorf Unter-Intschi.

Länge des Kabelgrabens ca. 6400 m Aushub in Erde und Fels ca. 1500 m3

Baulos III.

Dorf Intschi bis Pfaffensprung unterhalb Wassen.

Länge des Kabelgrabens Kubatur des Aushubs

ca. 6400 m 3 ca. 1600 m

Baulos IV.

Pfaffensprung bis Göschenen (Stationsgebäude).

Länge des Tracés ca. 6400 m Erdbewegung und Felsaushub ca. 1500 m3 Aus9er den Erdbewegungs- und Sprengarbeiten haben die Unternehmer ihre Mannschaften als Hilfsarbeiter für die Kanal- und Kabellegungsarbeiten der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.

Pläne und Bedingungen sind beim Telephonamt Altdorf zur Einsicht der Interessenten aufgelegt. Daselbst können die Eingabeformulare zum Preise von 50 Rappen per Stück bezogen werden.

Übernahmsofferten sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für Grabarbeiten Gotthardkabel" versehen bis und mit 1. September 1927 einzureichen an die Technische Abteilung der Obertelegraphendirektion, Bern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1927

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

33

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.08.1927

Date Data Seite

111-115

Page Pagina Ref. No

10 030 120

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Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.