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No 32

Bundesblatt

79. Jahrgang.

Bern, den 10. August 1927.

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im Jahr, 10 Franken im Saltjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 30. Juli 1927.)

Das luxemburgische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten teilt die Demission des Herrn A. Liechty als Honorarkonsul von Luxemburg in Bern mit. Die Amtsbefugnisse des luxemburgischen Konsulates in Bern werden vorübergehend den belgischen Konsulaten von Basel, Bern, Luzern und Zurich, entsprechend ihrem Wirkungskreise, anvertraut.

(Vom 31. Juli 1927.)

Der Zuteilung des Kreises Wetzlar zum Bezirk des schweizerischen Konsulates Frankfurt a. M. auf den 1. September 1927 wird die Genehmigen erteilt.

(Vom 3. August 1927.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt : a. Dem Kanton Zürich : 1. an die zu Fr. 29,800 veranschlagten Kosten der Verbesserungen auf der Alp Tierhag-Neurüti am Schnebelhorn, in der Gemeinde Fischenthal, Bezirk Hinwil, 25 %, im Maximum Fr. 7450 ; 2. an die zu Fr. 100,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung der Flurabteilungen ,,Talwiesen" etc. in Ottikon, First und Luckhausen, in der Gemeinde Illnau, Bezirk Pfaffikon, 20 %, im Maximum Fr. 20,000 ; 3. an -die zu Fr. 34,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung im ,,Grüt in der Gemeinde Adliswil, Bezirk Horgen, 20 °/o, im Maximum Fr. 6800 ; 4. an die zu Fr. 37,200 veranschlagten Kosten der Entwässerung ,,Moos-Wallenbaeh etc., in der Gemeinde Uster, 15 %, im Maximum Fr. 5580; 5. an die zu Fr. 93,400 veranschlagten Kosten der Durchführung von Entwässerungen in Rossau und Ürzlikon, in den Gemeinden Mettmenstetten und Kappel a. A., Bezirk Affoltern, 25 & im Maximum Fr. 23,350.

Bundesblatt. 79. Jahrg. Bd. II.

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102 0. Dem Kanton Schaffhausen an die zu Fr. 157,000 veranschlagten Kosten einer Bewässerungsanlage im Beerenpflanzland zu .Unterhallau, 20 %, im Maximum Fr. 31,400.

c. Dem Kanton Graubünden: 1. an die zu Fr. 26,100 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Wasserversorgung und einer Stallbaute auf der Galtviehweide ,,Biais"', in der Gemeinde Scanfs, Bezirk Maloja, 25 °/o, im Maximum Fr. 6525 ; 2. an die zu Fr. 31,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer hölzernen Brücke über den Inn bei y) Surlej u ', in der Gemeinde Silvaplana, 25 %, im Maximum Fr. 7750.

d. Dem Kanton Tessin : 1. an die zu Fr. 17,500 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Gütersträsschens Campo Elenio-Ponte Semina, in der Gemeinde Campo, 50%, im Maximum Fr. 8750; 2. an die zu Fr. 38,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Slallbaute ^alla Vallea, in der Gemeinde Fusio, 40 °/o, im Maximum Fr. 15,200.

e. Dem Kanton Bern : 1. an die zu Fr. 27,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Aufforstung Rossweid, der Aktiengesellschaft Gurnigel, in der Gemeinde Rüti, im Maximum Fr. 15,900 ; 2. an die zu Fr. 41,013 veranschlagten Kosten der Aufforstung und Verbauung der Schwarzwasser-Vorsass, des Staates Bern, Gemeinde Rüsehegg, im Maximum Fr. 24,740. 50.

f. Dem Kanton Baselland an die zu Fr. 386,200 veranschlagten Kosten der Korrektion und Verbauuug der Vordem Frenke und ihren Nebenbächen, in den Gemeinden Langenbruck und Waldenburg, 40 %, im Maximum Fr. 154,480.

g. Dem Kanton Glarus an die zu Fr. 58,000 veranschlagten Kosten der Lawinenverbauung und Aufforstung Fitternlawine, in der Gemeinde Engi, ,im Maximum Fr. 36,960.

Ä. Dem Kanton Solothurn an die zu Fr. 427,000 veranschlagten Kosten der Verbauung und Korrektion des Augslbaches und seiner Zuflüsse, in den Gemeinden Holderbank und Balsthal, 40 %, im Maximum Fr. 170,800.

i. Dem Kanton Waadt an die zu Fr. 8000 veranschlagten Kosten der Vorarbeiten zur Wiederherstellung der alten Kirche ^abbatiale" in Payerne, 25 °/o, im Maximum Fr. 2000.

fc. Dem Kanton Thurgau an die zu Fr. 57,822 veranschlagten Kosten der Wiederherstellung der alten Klosterkirche St. Katharinenthal, bei Diessenhofen, 20 °/o, im Maximum Fr. 11,560.

103 Gestützt auf Art. 6, Ziffer 2, lit. e, und Art. 23 des Bundesgesetzes vom 1. Februar 1923, betreffend die Organisation und Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen, wird für den Rest der laufenden, sich bis zum 31. Dezember 1929 erstreckenden Amtsdauer, an Stelle des verstorbenen Herrn A. Kuier, als Mitglied des Kreiseisenbahnrates II gewählt: Herr Dr. M. Riesen, Direktor des Zentralbureaus des schweizerischen Hoteliervereins in Basel.

Als Mitglieder der eidgenössischen Pensionskommission werden an Stelle der zurückgetretenen Herren Oberst Bersier und Prof. Julliard für den Rest der laufenden Amtsperiode gewählt : die Herren Sanitätsmajor Jean Morin, Regimentsarzt, in Leysin, und Nationalrat Oberst Henri Pitton, in Oppens.

Bekanntmachungen von Departeraenten und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Organisationsreglement (Statuten) der

Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung vom 8. Juli 1927.

(Genehmigt durch Beschluss des schweizerischen Bundesrates vom 29. Juli 1927.)

I. Zweck, Aufgaben, Sitz.

Art.

1.

Auf Grund des Bundesbeschlusses vom 31. März 1927 vereinigen sich die Schweizerische Zentralstelle für das Ausstellungswesen und das Schweizerische Nachweisbureau für Bezug und Absatz von Waren in Zürich mit dem Bureau industriel suisse in Lausanne zu der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung (Office suisse d'expansion commerciale) in Zürich und Lausanne, deren Zweck die Förderung des Absatzes der schweizerischen Produktion ist.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1927

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32

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10.08.1927

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