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N 21

Bundesblatt

79. Jahrgang.

# S T #

Bern, den 25. Mai 1927.

zu 2144

Band 1.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1927, erste Folge.

(Vom 20. Mai 1927.)

Wir haben die Ehre, Ihnen Bericht und Antrag über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1927, erste Folge, vorzulegen.

' Die Gesamtsumme der für die allgemeine Verwaltung erforderlichen Kredite beträgt Fr. 4,774,191 Der Hauptteil entfällt auf die Verzinsung des neuen Anleihens von 1927, nämlich Fr. 2,045,071 sowie auf die Nachzahlung der Entschädigungen an die Kantone Uri, Graubünden, Tessin und Wallis für die internationalen Alpenstrassen, nämlich » 1,590,000 Von weitern grössern Krediten erwähnen wir:

Politisches Departement.

18. a. Auslagen der Mission in der Türkei für das Jahr 1927

»

120,000

Departement des Innern.

Direktion der eidgenössischen Bauten.

10. c. 2. Ankauf der Besitzung Hotel Suisse in St. Gingolph für die Zollverwaltung

»

79,500

Inspektion für Forstwesen, Jagd and Fischerei.

b. Jagd und Vogelschutz. 1. Beitrage an die Kosten der Wildhut

»

50,000

»

500,000

Volkswirtschaftsdepartement.

Arbeitsamt.

12. Beiträge: Arbeitslosenversicherung

Übertrag Fr. 4,384,571 Bundesblatt. 79. Jahrg. Bd. I.

47

606

Übertrag Fr. 4,384,571 Bundesamt für Sozialversicherung.

10. Beiträge: Unfallversicherung » 83,280 Fr. 4,467,801

Verschiedenes.

6. Unvorhergesehenes: Bundesbeitrag für die Olympiade 1928

» 120,000 Der Best von » 186,390 setzt sich zusammen aus einer Reihe kleinerer Beträge, insbesondere für Verwaltungskosten und Sachausgaben, sowie für bauliche Aufwendungen.

Zusammen Fr. 4,774,191 Von den Begiebetrieben benötigt einzig die Postverwaltung Nachtragskredite. Diese betragen, soweit sie die Verwaltungsreehnung beeinflussen Fr.

8,000 und, soweit sie die Kapitalrechnung der Postverwaltung betreffen » 17,000 Zusammen Fr.

25,000 Für dringliche Ausgaben sind von uns, unter Vorbehalt Ihrer Gfenehmigung, Vorschüsse bewilligt worden.

Erster Abschnitt.

Verzinsung und Tilgung.

A. Verzinsung

Fr. 2,045,071

a. Feste Anleihen.

16. a.4%% eidgenössische Anleihe von 1927,vonFr.l50,000,000 Fr. 2,045,071 Marchzins auf den zwischen dem 7. April 1927 und dem Beginn der Laufzeit des ersten Coupons, 15. April 1927, liberierten Titeln Fr.

66,221 Halbjahreszins auf Fr. 150,000,000, fällig am 15. Oktober 1927 » 3,375,000 Fr, 3,441,221 Abzuziehen » 1,396,150 nicht beanspruchter Bestbetrag des Kredites für den Halbjahreszins der 4 i/2 %-Kassenscheine von 1923 per 5. September 1927, wovon ein Teil am 15. April 1927 konvertiert wurde.

Fr. 2,045,071

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Dritter Abschnitt.

Departements.

A. Politisches Departement.

I. Abteilang für Auswärtiges

Fr.

120,000

18. a. Auslagen der Mission in der Türkei für das Jahr 1927.

Anhand der Abrechnung für das Jahr 1926 ist es dem Politischen Departement möglich gewesen, die Bedürfnisse der schweizerischen diplomatischen Mission für das Jahr 1927 annähernd festzustellen. Der vorgesehene Kredit von Fr. 120,000 setzt sich zusammen aus: Fr. 45,000 Besoldung des Geschäftsträgers, » 11,000 Besoldung des zugeteilten Sekretars, i » 11,000 Besoldung des Kanzleisekretärs, » 12,000 Besoldung von zwei Daktylographinnen, » 3,600 Entschädigung an die zwei Diener, Fr. 82,600 Personalausgaben.

» 20,000 Miete, Beleuchtung, Heizung und Unterhalt des möblierten Gebäudes der Mission, » 7,400 Eeisespesen des Postenchefs und eines Beamten nach Angora, » 10,000 Bureaukosten, wovon Fr. 3000 für Neuanschaffungen vorgesehen werden.

Fr. 120,000.

Gestützt auf den Bericht des Politischen Departementes hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 11. März 1927 beschlossen: Dem Politischen Departemente wird zur Deckung der mutmasslichen Ausgaben für genannte Mission .im Jahre 1927, unter dem Vorbehalte der nachträglichen Genehmigung durch die Bundesversammlung, unter der Eubrik III. A. 18. a. «Schweizerische diplomatische Mission in der Türkei» ein Vorschusskredit von Fr. 120,000 bewilligt.

l

B. Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst Fr.

F. Eidgenössische Technische Hochschule Fr.

30,400 30,400

7. Insertionsgebühren Fr. 3,000 Der bisherige Kredit von Fr. 1000 für Insertionen und der für weitergehende Bekanntmachungen nötige Betrag von Fr. 2000 ist bei der Budgetberatung von den eidgenössischen Räten gestrichen worden, nicht weil die Kreditfor-

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derung nicht als berechtigt anerkannt, sondern weil irrtümlicherweise angenommen wnrdo, dass die betreffenden Ausgaben aus «6. Post-, Telegraphen und Telpphongebühren und Frachten» bestritten werden können. Es wurcie übersehen, dass ans diesem Kredite von PY. 8000, der gegenüber dem Bechnungsergebnisse für 1925 um Fr. 5800 erhöht ist, nunmehr die mindestens Fr. 6000 betragenden Telephongebühren bezahlt werden müssen, die früher zu Lastun des Kredites «25. Mobiliar-., Haftpflicht- und Unfallversicherungsprämien usw.» fielen. Das Missverständnis ist also auf Titelverschiebungen zurückzuführen.

17. Beitrag an die Witwen- und Waisenstiftung der Professoren Fr. 7,400 Nach dem Bundesbeschluss vom 1. Oktober 3926 leistet der Bund der Witwen- und Waisenkasse der Proie«soren der B. T. H. den gleichen Betrag, den ihre Mitglieder zu entrichten haben. Der von Fr. 400 auf Fr. 500 erhöhte Jahresbeitrag erfordert zu dem bereits bewilligten Kredit von Fr. 31,200 einen Zuschuss von Fr. 7400.

24. Mobiliar und Einrichtungen.

l. Neuanschaffungen.

2. Ausserordentlicher Kredit Fr. 5,500 Die Frequenz des analytisch-chemischen Laboratoriums führte dazu, ein Zimmer, das früher für Verbrennungsversuche benützt wurde, als Laboratorium einzurichten. Die Kosten von etwa Fr. 4500 (für vier neue Arbeitstische, für Installations- .und Malerarbeiten u. a.) können nicht aus den bereits bewilligten, knapp bemessenen Mitteln bestritten werden. Ferner entstehen unvorhergesehene Ausgaben von etwa Fr. 500 aus der Einrichtung neuer Professorenzimmer und von Fr. 500 aus der Aufstellung unter Glas einer wertvollen Eeliefkarte für die Sammlung elektrischer Anlagen.

52. Bibliothek Fr. 12,000 Der Kredit von Fr. 37,000, wovon 1926.Fr. 22,180 zu Anschaffungen, und zwar hauptsachlich für Zeitschriften und Fortsetzungen (86,3 %), verwendet wurden, ist durch die ausserordentlichen Preissteigerungen für Bücher unzureichend gewoiden; infolgedessen musste von der Erwerbung neuer Werke fast ganz abgesehen werden. Da weitere Preiserhöhungen bevorstehen und da mit den notwendigsten Anschaffungen nicht mehr zugewartet werden kann, ist ein Nachtragskredit im gewünschten Betrage dringend nötig. Bei Aufstellung des Voranschlages war noch nicht bestimmt vorauszusehen, wie sich die Verhältnisse gestalten warden; im übrigen wollte man mit dem Gesuche um vermehrte Mittel so lange als möglich zuwarten.

J. Prüfungsanstalt für Brennstoffe.

10. Material und Verschiedenes

Fr. 2,500

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Die häufigen Auftrage zur Bestimmung des Wärmedurchganges in Baustoffen usw. erfordern die möglichst rasche Verbesserung der heutigen Einrichtungen, mit denen nur ganz einfache Untersuchungen durchgeführt werden können. Die vorliegenden Auftrage decken den grossern Teil der notwendigen Ausgaben schon dieses Jahr. Es handelt sich zudem um Anschaffungen, die auch nach der Vereinigung der Prüfungsanstalt für Brennstoffe mit der Materialprüfungsanstalt Verwendung finden werden.

II. Oberbauinspektorat

Fr. 1,590,000

39. Entschädigungen an Kantone für internationale Alpenstrassen Fr. ] ,590,000 a. dem Kanton uri . . . Fr. 240,000 b. » >> Graubunden . . » 600,000 c. » » Tessin . . » 600,000 d. » » Wallis . . ,> 150,000 Die bis jetzt auf Grund von Art. 30 der Bundesverfassung an die Kantone Uri Graubunden, Tessin und Wallis jahrlich ausgerichteten Entschädigungen betrugen im ganzen Fr. 530,000. Diese Entschädigungen sind durch den Bundesbeschluss vom 1. Oktober 1926, bestätigt durch die Volksabstimmung vom 15. Mai 1927, auf das Doppelte erhöht worden, und zwar ruckwirkend vom 1. Januar 1925 an.

In den Jahren 1925 und 1926 wurden aber nur die einfachen Betrage von je Fr. 530,000 ausbezahlt, und im Voranschlage für das Jahr 1927 ist auch nur dieser Betrag aufgenommen worden. In Nachachtung des neuen Biuidesbeschlusses ist somit an die genannten Kantone für die Jahre 1925, 1926 und 1927 der dreifache Betrag von Fr. 530,000 nachzuzahlen.

III. Direktion der eidgenössischen Bauten

Fr.

183,700

9. Gutachten und Verschiedenes Fr.

28,500 b. Architektonischer Wettbewerb für den Neubau der Landes bibliothek in Bern Fr. 28.500 Für die Erlangung von Entwürfen zu einem neuen Landesbibliothekgebäude ist eine Plankonkurrenz eröffnet worden. Die Kosten für Pramiierung der besten Entwurfe, für Honorierung der Preisrichter, für Drucksachen und Vervielfältigung der Planunterlagen werden auf zirka Fr. 28,500 zu stehen kommen.

10. Hochbauten

Fr.

136,900

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten Fr.

1. Pulvermühle La Vaux, Wiederaufrichtung eines durch Explosion zerstörten Gebäudes Fr. 6,600

30,600

610

Am 4. November 1926 hat im Läufergebäude Nr. 2 der Pulvermühle in La Vaux eine Explosion stattgefunden. Der Grund der Entzündung des Pulvers während der Vermahlung konnte nicht ermittelt werden. Durch die Explosion wurden die Mauern und Zwischenwände des Gebäudes erschüttert und das Dach abgehoben; ein Teil des letztern ist wieder verwendbar. Die Kosten der Wiederaufrichtung des Gebäudes sind auf Fr. 6600 veranschlagt.

In diesem Betrage ist die Erstellung eines Weges vorgesehen, der als besonderer Zugang zur Walzenpress^ im Interesse der Sicherheit des Personals notwendig ist. Zur Vermeidung eines Unterbruchs in der Fabrikation musste das Läufergebäude sofort -wieder aufgerichtet werden.

2. Umänderung der Zentralheizungsanlagen des Verwaltungsgebäudes Andermatt und des Kasernernentes Gotthardhospiz Fr. 24,000 Die Kesselanlage der in den 90er Jahren erstellten Heizanlage des Verwaltungsgebäudes in Andermatt ist vollständig ausgebrannt und nicht reparaturfähig. Die im vergangenen Winter gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Ersatzanlage eingebaut werden muss. Gleichzeitig müssen Änderungen an der Heizanlage angebracht werden. Wegen der klimatischen Verhältnisse der dortigen Gegend muss zeitweise auch während der Sommermonate geheizt werden. Aus diesem Grunde eignet sich am besten als Ersatz der Anlage eine Kesselanlage mit Ölfeuerung, weil die Ölheizung stossweise je nach Witterung erfolgen kann. Die Kosten der Kesselanlage samt Umwälzpumpe, Öltank und Nebenarbeiten belaufen sich auf ungefähr Fr. 17,500.

Die bestehende Niederdruckdampfheizung im Kasernernent des Gotthardhospizes, welches das ganze Jahr bewohnt ist, muss in eine Warmwasserheizung mit Umwälzpumpe umgebaut werden, da die jetzige Anlage bei den auf Gotthardhospiz vorkommenden tiefen Aussentemperaturen, bis -- 30° C., die Bäume nicht genügend erwärmen kann. Die Kosten dieser Umbauarbeiten betragen ungefähr Fr. 6500.

c. Neubauten Fr. 106,300 1. Schiessplatz «Sand» bei Schönbühl, Sicherungsarbeiten Fr. 26,800 Bei Schiessübimgen auf dem Schiessplatz «Sand» ist stets Beschwerde geführt worden, dass Geschosse den Kamm des Höhenzuges beim Grauholz überfliegen und die Gegend von Geristein gefährden. Es erweist sich als notwendig, den Boden, auf welchem die Scheiben stehen, zu terrassieren und hinter dieser Terrasse einen sichern
Kugelfang zu erstellen. Die Kosten dieser Arbeiten sind auf Fr. 5900 veranschlagt. In der Mitte der Scheibenterrasse ist ein kleiner Zugscheibenstand von 8 Scheiben vorgesehen, der auch als Deckung für die Zeiger bei allen Zielen auf der Terrasse zu dienen hat. Die Kosten dieses Standes sind auf Fr. 17,100 veranschlagt. Dazu kommen Fr. 3800 für ein kleines Scheibenmagazin. Die Gesamtkosten dieser dringendsten Bauar-

611 beiten belaufen sich demnach auf Fr. 26,800. Da im Jahre 1927 die Truppen in der Handhabung des leichten Maschinengewehres ausgebildet werden und deshalb der genannte Schiessplatz noch viel stärker als sonst benützt werden wird, haben wir die Baudirektion ermächtigt, die notwendigen Verbesserungen sofort ausführen zu lassen.

2. Zollgebäude in St. Gingolph, Ankauf der Besitzung Hotel Suisse Fr. 79,500 Das in St. Gingolph stationierte Grenzwächterpersonal besteht aus zwei Unteroffizieren und 10 Grenzwächtern. Dieser Bestand ist zur Sicherung des an diesem Orte komplizierten Grenzdienstes notwendig. Bei der Zuteilung dieses Personals zum Zollbureau St. Gingolph war die Wohnungsfrage äusserst schwierig, weil auch die den bescheidensten Bedürfnissen entsprechenden Wohnungen vollständig fehlten.

Kürzlich wurde das Hotel Suisse in St. Gingolph der Zollverwaltung zum Kaufe angetragen, so dass sich ermöglichen liess, die Grenzwächter und ihre Familien, die an verschiedenen Orten mietweise untergebracht sind, in einem besoiidern Grenzwächterwohngebäude zu vereinigen. Die Erwerbung des Hotel Suisse bietet der Zollverwaltung in verschiedener Hinsicht grosse Vorteile. Um die äussert günstige Kaufsgelegenheit nicht zu verpassen, haben wir den Ankauf der Hotelbesitzung beschlossen und ersuchen nun um Bewilligung des erforderlichen Kredites, nämlich: 1. für Erwerbung des Gebäudes und des umliegenden Platzes Fr. 55,000 2. für die Kosten des Umbaues » 23,000 3. für Verschreibungskosten und Handänderungsgebühren » 1,500 Zusammen Fr. 79,500 Eine einlässliche Begründung befindet sich bei den Akten.

11. Strassen- und Wasserbauten Fr.

18,300 1. Festungswerk von Gordola (St. Gotthard), Sicherungsarbeiten an der Verzascatalstrasse gegen Erdschlipf Fr. 13,500 Gestützt auf den bei den Akten liegenden Bericht unseres Militärdepartementes haben wir uns veranlasst gesehen, dem Kanton Tessin einen Beitrag von Fr. 18,500 an die Kosten der Sicherung der Verzascatalstrasse bei Gordola zu bewilligen.

2. Zollgebäude Widnau (St. Gallen), Wasserversorgung Fr. 2,300 Die Gemeinde Widnau làsst im laufenden Jahr eine Wasserversorgung erstellen, so dass sich Gelegenheit bietet, das Zollhaus mit gutem. Trinkwasser zu versorgen. Der vorhandene Punipbrunnen liefert kein einwandfreies Wasser.

612 Der Beitrag des Bundes an die Kosten der Wasserversorgung und Erstellung einer 500 m langen Gussrohrleitung nach der Zolliegenschaft wurde auf Fr. 1400 festgesetzt, wozu noch Fr. 900 für Hausinstallationen und Waschkücheneinrichtung kommen.

3. Beitrag an die Stadt Bern für die Ausführung von Kanalisations- und Pflästerungsarbeiten auf dem Terrain zwischen dem Bimdeshaus-Westbau und dem ehemaligen Bernerhof Fr. 2,500 Die Gemeinde Bern hat auf dem Terrain zwischen dem BundeshausWestbau und dem ehemaligen Bernerhof Kanalisations- und Pflästerungsarbeiten ausführen lassen. Bei dieser Gelegenheit wurde eine unterirdische Ableitung des Dachwassers dieser beiden Gebäude erstellt, und es wurden die Bodenflächen längs denselben gepflastert und makadamisiert. Der Gemeinde Bern wurde für die dem Bund auffallenden Arbeiten ein Beitrag von Fr. 2500 an die Fr. 9000 betragenden Gesamtkosten zugesichert.

IV. Inspektion für Porstwesen, Jagd und Fischerei . Fr. 65,000 a. Forstwesen.

7. Bundesbeiträge an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals Fr. 15,000 Der Kredit von Fr. 865,000 erweist sich als ungenügend. Für das Jahr 1926 mussteh Fr. 875,571 ausgegeben werden. Im Jahre 1927 wird der Betrag eher noch grösser sein.

b. Jagd und Vogelschutz.

1. Beiträge an die Kosten der Wildhut . . . . Fr. 50,000 Nach dem neuen Bundesgesetz iiber Jagd und Vogelschutz müssen sowohl die Bundesbeiträge an die Kosten der Wildhut in den eidgenössischen Banngebieten (Art. 20, Abs. 1) als auch die Bundesbeiträge an die Kosten der kantonalen Jagdaufsicht und der Schaffimg und des Unterhaltes von kantonalen Banngebieten (Art. 87 und 20, Abs. 2) aus diesem Kredit bestritten werden. Der Kredit für 1926 reichte nicht einmal aus für die Bundesbeiträge an die Kosten der Wildhut in den eidgenössischen Banngebieten (Fr. 90,218. 25) ; die Kreditüberschreitung im Betrage von Fr. 10,218. 25 ist in der Staatsrechnung begründet. Die Bundesbeiträge an die Kosten der kantonalen Jagdaufsicht und der kantonalen Schongebiete, gemäss Art. 37 und 20, Abs. 2, des Bundesgesetzes, belaufen sich für das Jahr 1926 auf rund Fr. 22,000. Diese Beiträge sind noch nicht ausbezahlt; sie müssen aus dem Kredit des Jahres 1927 entrichtet werden.

Nach den Abrechnungen für das Jahr 1926 und nach den kantonalen Berichten über die Organisation der Wildhut ist für das Jahr 1927 mit einer Erhöhung der Kosten zu rechnen. Der Bundesbeitrag an die Kosten der Wildhut in den eidgenössischen Bannbezirken wird sich auf rund Fr. 100,000 belaufen und derjenige an die Kosten der kantonalen Jagdaufsicht und der kan-

613 tonalen Schongebiete, gemäss Art. 37 und 20, Abs. 2, des Bundesgesetzes, auf rund Fr. 28,000. Mit Einrechnung der obgenannten Fr. 22,000 (die noch für das Jahr 1926 zu bezahlen sind), muss daher der Kredit für 1927 von Fr. 100,000 auf Fr. 150,000 erhöht werden.

E. Finanz- und Zolldepartement.

T. Amt für Gold- und Silberwaren.

5. Ausgaben für Stellvertretung Fr.

790 Für einen Kanzlisten I. Klasse bei der Zollkontrolle für Gold- und Silberwaren in Basel, der längere Zeit wegen Krankheit den Dienst aussetzen musste, wurde ein Ersatz eingestellt. Durch diese Massnahme ist der ordentliche Voranschlagskredit bereits aufgebraucht worden.

F. Volkswirtschaftsdepartement.

III. Arbeitsamt

Fr. 500,000

12. Beiträge: Arbeitslosenversicherung Fr. 500,000 Die Subventionierung der Arbeitslosenkassen durch den Bund beruht auf dem Bundesgesetz vom 17. Oktober 1924 betreffend Beitragsleistung an die Arbeitslosenversicherung. Im Zeitpunkte der Aufstellung des Voranschlages für 1927 konnte die wirtschaftliche Lage im Jahre 1927 und die Entwicklung der Arbeitslosenkassen nicht genau vorausgesehen werden. Immerhin rechnete man schon damals mit der Möglichkeit, dass Xachtragskredite notwendig sein werden. In der Tat hat es sich nun gezeigt, dass der Voranschlagskredit, aus dem die Beiträge für 1926 und die VorschüSbe tur 1927 bezahlt werden müssen nicht genügt. Die Fortdauer der Wirtschaftskrisis und die Zunahme der Mitglieder hatte zur Folge, dass die von den Kassen ausgerichteten Entschädigungen wesentlich höher waren als in den frühern Jahren ; dazu kam, dass sich die Zahl der Kassen in ungeahntem Masse vermehrte. Dadurch übersteigt der Bundesbeitrag den veranschlagten Betrag um ungefähr Fr, 500,000.

IT. Bundesamt für Sozialversicherung

Fr. 119,230

7. Alters^'und Hinterlassenenversicherung . . . Fr. 15,000 Ejzce Erhebung zur Ermittlung der mutmasslichen Entlastung der Armenpflege durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung auf Grund indi^^-vidueller Zählkarten ist von Fachexperten als wünschbar bezeichnet worden.

Die Erhebung soll in besonders typischen Gemeinden verschiedener Kantone durchgeführt werden.

8. Entschädigung an Krankenkassen für statistische Erhebungen Fr. 21.000 Die Erstellung einer Morbiditäts- und Krankenpflegekostenstatistik, deren Durchführung unerlässlich ist, erfordert bei den Kassen, welche die

614 Statistik vornehmen, die Einstellung von Aushilf spersonal. Von dem zur Verfügung stehenden Kredit von Fr. 9000 sind rund Fr. 2800 für die Erstellung von Erhebungskarten verwendet worden. Der Druck weiterer Karten erfordert Fr. 1200. Die mutmasslichen Gesamtkosten der Statistik belaufen sich dieses Jahr auf Fr. 30,000, so dass noch Fr. 21,000 gefordert werden müssen.

10. Beiträge : Unfallversicherung Fr. 83,280 Der Bund leistet der schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern jeweilen einen Vorschuss für den auf ihn entfallenden Teil der Prämien für die Nichtbetriebsunfälle. Die endgültige Abrechnung kann erst in dem auf das Eechnungsjahr der Anstalt folgenden Jahr erfolgen. Der Vorschuss war um Fr. 165,339. 45 zu niedrig bemessen. Weil aber der vom Bund für das Jahr 1926 zu leistende Anteil an die Verwaltungskosten der Anstalt Fr. 82,109. 20 weniger beträgt, als angenommen wurde, sind nur Fr. 83,230. 25 erforderlich.

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes

Fr. 120,000

G. Unvorhergesehenes: Bundesbeitrag für die Olympiade 1928 Fr. 120,000 Die im Jahre 1896 zum erstenmal ausgetragenen internationalen Wettkämpfe, bekannt unter dem Namen «Olympische Spiele», finden seit Ende des Weltkrieges wieder regelmässig alle 4 Jahre statt. Nachdem sie im Jahre 1920 von Belgien in Antwerpen und im Jahre 1924 von Frankreich in Paris durchgeführt worden sind, haben für das Jahr 1928 die Niederlande die Durchführung übernommen. Die Wettkämpfe sollen vom 17. Mai bis 12. August 1928 in Amsterdam ausgetragen werden.

Für uns haben diese Spiele diesmal insofern eine besondere Bedeutung, als ein Teil davon auf unserem Boden stattfinden wird. Da nämlich diejenigen Übungen, die mit dem Wintersport zusammenhängen, nicht in Holland vor sich gehen können, wurden sie in die Schweiz, und zwar nach St. Moritz, verlegt.

Die Veranstaltungen sind auf die Zeit vom 11. bis 19. Februar 1928 angeordnet.

Die Beteiligung der Schweiz an den olympischen Spielen geht auf die Olympiade in Antwerpen im Jahre 1920 zurück; damals bewilligte der Bundesrat einen Beitrag von Fr. 15,000. Für die Olympiade in Paris im Jahre 1924 wurde in den Voranschlag 1924 ein Beitrag von Fr. 65,000 aufgenommen.

Unsere Mannschaften haben an der Olympiade in Paris mit Ehren bestanden und zum Teil schöne Erfolge erzielt. Das ist bei der Bedeutung, die in der heutigen Welt dem Sport zukommt, durchaus nicht gleichgültig.

Ausserdem haben die Erfahrungen in Paris ausserordentlich befruchtend auf die Tätigkeit der Verbände eingewirkt, die sich mit der körperlichen Ausbildung unseres Volkes befassen. So kann kein Zweifel bestehen, dass die Beteiligung an der Olympiade in Paris für unser Land von grossem Vorteil war und die Ergebnisse den vom Bund ausgerichteten Beitrag vollauf recht-

615 'fertigten. Aus diesem Grunde sind wir der Meinung, dass auch an der Olympiade vom Jahre 1928 in Amsterdam die Schweiz sich beteiligen und der Bund einen Beitrag an die Kosten leisten sollte. Dies rechtfertigt sich um so mehr, weil, wie bereits bemerkt, die wintersportlichen Wettkämpfe bei uns stattfinden werden.

Bei unsern Berechnungen über die Kostenverteilung unterscheiden wir zwischen den Kosten, die auf St. Moritz, und denjenigen, die auf Amsterdam fallen. Bei den letztern kommt nichts anderes in Betracht als der Beitrag, der an die Eeise- und Aufenthaltskosten derjenigen Leute bezahlt werden soll, die an den Wettkampf en teilnehmen. Für St. Moritz dagegen fällt auch ein Beitrag an die naturgemäss gewaltigen Kosten der ganzen Veranstaltung überhaupt in Betracht. In runder Summe gerechnet, werden die Kosten für St. Moritz auf Fr. 500,000 veranschlagt, in der Hauptsache für die Bauten und die mit derartigen Anlassen unvermeidlich verknüpften fernem Auslagen. Wenn wir beantragen, an die gesamten Kosten einen Betrag von Fr. 40,000 auszurichten, so glauben wir, damit in bescheidenem Eahmen geblieben zu sein, handelt es sich doch um eine Veranstaltung, an der die meisten Völker der Welt beteiligt sein werden und die unter allen möglichen Gesichtspunkten für unser Land von Bedeutung und Vorteil sein wird.

Für Amsterdam werden die Kosten auf rund Fr. 210,000 berechnet.

Hier kommen, wie bereits erwähnt, ausschliesslich die Taggelder und Beisekosten für die an den Wettkämpfen Beteiligten in Betracht. In Aussicht steht die Beteiligung an folgenden 14 Wettkämpfen: Hockey, Fussball, Leichtathletik, Fechten, Lawn-Tennis, Schwerathletik, Schwingen, moderner Fünfkampf, Badfahren, Schwimmen, Yachting, Budem, Turnen, Boxen.

Gegenüber Paris ergibt pich eine stärkere Beteiligung und damit naturgemäss eine Vermehrung der Auslagen. Ferner sind die Eeisekosten 1928 nach Amsterdam bedeutend grösser als diejenigen nach Paris im Jahre 1924.

Wir glauben, unter diesen Umständen einen Bundesbeitrag von Fr. 80,000 empfehlen zu können.

Da die Vorbereitungen auf die Olympiade 1928 in vollem Gange sind und hierfür im Laufe dieses Sommers bereits Geldmittel flüssig gemacht werden müssen, kann für die Bewilligung der erwarteten Bundessubvention nicht bis zur Budgetberatung der eidgenössischen Bäte im Dezember 1927 zugewartet werden.

Eegiebetriebe des /Bundes, A. Betriebsrechnung.

IX. Postverwaltung.

II. Dien»träume : a. Unterhalt ; C. Kapitalrechnung.

1. Liegenschaftskonto, Zuwachs . . . . . . .

Fr. 8,000 Fr. 17.000

616 Begründung: Im Voranschlag der Postverwaltimg für 1927 ist ein Kredit von Fr. 80,000 enthalten für unvorhergesehene bauliche Arbeiten in Postgebäuden (Begründung zur Kapitalrechnung, Seite 252, Ziff. 23). Hiervon werden voraussichtlich zirka Fr. 25,000 für mechanische Einrichtungen in grössern Post bureaux benötigt. Verschiedene unvorhergesehene bauliche Arbeiten in Postgebäuden haben bis jetzt eine Summe von rund Fr. 50,000 erfordert. So musste, um freigewordene Bäume im Postgebäude Freiburg nutzbringend verwerten zu können, eine Wohnung hergerichtet werden. Die Baukosten sind auf Fr. 12,500 berechnet. Infolge Vermehrung des Personals bei einzelnen Abteilungen und Sektionen der Oberpostdirektion mussten weitere Bäume im H a u p t p o s t g e b ä u d e Bern bereitgestellt werden. Die verfügbaren Dachstockräumlichkeiten wiesen indessen eine ungenügende natürliche Beleuchtung auf. Die erforderlichen Verbesserungsarbeiten verursachen Kosten von Fr. 24,700. Im P o s t g e b ä u d e S c h a f f h a u s e n sind sämtliche Schlossfächer vermietet. Verschiedenen neuen Gesuchen um Abgabe von Fachern konnte nicht entsprochen werden. Die Vergrösserung der Schlossfächeranlage liess sich daher nicht bis nächstes Jahr verschieben. Die Kosten sind auf Fr. 4200 veranschlagt. Einige andere dringliche Arbeiten hatten ebenfalls Ausgaben von zirka Fr. 9000 zur Folge.

Der Kredit von Fr. 80,000 ist damit schon jetzt beinahe erschöpft.

Da zu erwarten steht, dass im Laufe des Jahres verschiedene weitere, nicht vorauszusehende Arbeiten notwendig werden, die sich im Interesse der reibungslosen Dienstabwicklung nicht aufschieben lassen, ist ein weiterer Kredit von Fr. 25,000 erforderlich, der sich verteilt auf Fr. 8000 für Unterhalt unter A. II. a. und Fr. 17.000 als Zuwachs unter C. 1. von Abschnitt IX. des Voranschlages.

Wir beehren uns, Ihnen die Genehmigung der vorstehend aufgeführten Nachtragskreditbegehren zu beantragen, und benützen den Anlass, Sie unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 20. Mai 1927.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Motta.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

617

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1927, I. Folge.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 20. Mai 1927, beschliesst: Dem Bundesrate werden für das Jahr 1927 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Yerwalt-ung'srechmmg.

Erster Abschnitt.

Verzinsung und Tilgung.

Fr.

A. Verzinsung.

a. Feste Anleihen

2,045,071

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement.

I. Abteilung für Auswärtiges.

18. a. Auslagen der Mission in der Türkei für das Jahr 1927

120,000

Übertrag 2,165,071

618 Fr.

Übertrag 2,165,071 £. Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

F. Eidgenössische Technische Hochschule.

Fr.

7. Insertionsgebühren 17. Beitrag an die Witwen- und Waisenstiftung d e r Professoren . . . .

24. Mobiliar und Einrichtungen.

b. Neuanschaffungen.

2. Ausserordentlicher Kredit . .

52. Bibliothek

Fr.

3,000 7,400 5,500 12,000 27,900

J. Prüfungsanstalt für

Brennstoffe.

10. Material und Verschiedenes

2,500

II. Oberbauinspektorat.

39. Entschädigungen an Kantone für internationale Alpenstrassen

1,590,000

III. Direktion der eidgenössischen Bauten.

Fr.

9. Gutachten und Verschiedenes . . 28,500 10. Hochbauten: b. Umbau-und Erweiterungsarbeiten : 1. Pulvermühle La Vaux, Wiederaufrichtung 6,600 2. Umänderung der Zentralheizungsanlagen des Verwaltungsgebäudes Andermatt und des Kasernementes Gotthardhospiz 24,000 30,600 c. Neubauten: 1. Schiessplatz ,,Sand" bei Schönbühl, Sicherungsarbeiten . . 26,800 2. Zollgebäude in St. Gingolph, Ankauf der Besitzung Hotel Suisse 79,500 106,300 Übertrag 165,400 1,620,400 2,165,071

619 Fr.

Übertrag 165,400 11. Strassen- und Wasserbauten: 1. Festungswerk v. Gordola (St. Gotthard), Sicherungsarbeiten an der Verzascatalstrasse gegen Erdschlipf 13,500 2. Zollgebäude Widnau (St. Gallen), Wasserversorgung 2,300 3. Beitrag an die Stadt Bern für die Ausführung von Kanalisationsnnd Pflästerungsarbeiten auf dem Terrain zwischen dem BundeshausWestbau und dem ehemaligen Bernerhof 2,500 18,300

Fr.

Fr.

1,620,400 2,165,071

183,700 IV. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

a. Forstwesen.

7. Bundesbeiträge an die Besoldungen Fr.

und Taggelder des Forstpersonals . 15,000 b. Jagd und Vogelschutz.

1. Beiträge an die Kosten der Wildhut 50,000 65,000 1,869,100 E. Finanz- und Zolldepartement.

V. Amt für Gold- und Silberwaren.

5. Ausgaben für Stellvertretung F. Volkswirtschat'tsdepartement.

III. Arbeitsamt.

1 2 . Beiträge: Arbeitslosenversicherung . . . .

790

Fr.

500,000

IV. Bundesamt für Sozialversicherung.

Fr.

7. Allers- u. Hinterlassenenversicherung 15,000 8. Entschädigung an Krankenkassen für statistische Erhebungen . . . . 21,000 10. Beitrage: Unfallversicherung . . . 83,230 119,230 619,230 Übertrag 4,654,191

620

Fr Übertrag 4,654,191

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes, G. unvorhergesehenes : Bundesbeitrag für die Olympiade 1928

120,000

Verwaltungsrechnung 4,774,191

Eegiebetriebe des Bundes, IX. Postverwaltung.

A. Betnebsreclmung.

II. Dienstraum e : a. Unterhalt

8,000 G. Kapitalrechnung.

1. Liegenschaftskonto, Zuwachs

17,000 Eegiebetriebe des Bundes

25.000

Zusammenstellung.

Verwaltungsrechnung (ohne Regiebetriebe) Regiebetriebe

4,774,191 25,000 4,799,191

-SS^-ag-

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1927, erste Folge. (Vom 20. Mai 1927.)

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Bundesblatt

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Jahr

1927

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

2144

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.05.1927

Date Data Seite

605-620

Page Pagina Ref. No

10 030 043

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